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Angela Erwin

CDU 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Nein, danke. – Ein solches Verfahren könnte Jugendhilfe, Familiengericht und Justiz sinnvoll miteinander verzahnen. Genau über solche durchdachten Lösungen müssen wir sprechen. Mit ihrem Antrag leistet die AfD-Fraktion das jedoch nicht. Sie benennt darin zwar ein reales Problem, bleibt aber bei der Lösung oberflächlich. Im Kern beschränkt sie sich darauf, die Strafmündigkeitsgrenze im Gesetz zu verschieben. Wie ein tragfähiges System danach aussehen soll, bleibt jedoch offen. In dem Antrag wird weder erklärt, welche konkreten Verfahren für Zwölf- und Dreizehnjährige geschaffen werden sollen, noch wie Strafjustiz, Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit künftig zusammenwirken wollen. Es wird Gesetzgebung verlangt, ohne zu sagen, was eigentlich geregelt werden soll. Wer so vorgeht, betreibt keine verantwortungsvolle Rechtspolitik. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Der Antrag erweckt den Eindruck, staatliche Reaktion auf Fehlverhalten beginne erst mit dem Strafrecht. Das stimmt so nicht. Schon heute gibt es unterhalb der Strafmündigkeitsgrenze vielfältige Möglichkeiten staatlichen Eingreifens, etwa über Jugendhilfe, familiengerichtliche Maßnahmen oder Hilfen zur Erziehung. Der Staat ist also keineswegs handlungsunfähig. (Thorsten Klute [SPD]: Eben!) Wenn wir diese Systemfrage ernsthaft stellen, dann dürfen wir nicht nur auf die Untergrenze der Strafmündigkeit schauen. Wir müssen auch die andere Seite unseres Systems in den Blick nehmen. Denn bei den Heranwachsenden im Alter von zwischen 18 und 21 Jahren sieht das Gesetz grundsätzlich vor, dass sie nach Erwachsenenstrafrecht und nur in Ausnahmefällen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen sind. Die Praxis zeigt jedoch häufig ein anderes Bild. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) In vielen Fällen wird Jugendstrafrecht angewendet, während das Erwachsenenstrafrecht zur Ausnahme geworden ist. Auch darüber müssen wir sprechen. Wenn wir auf der einen Seite darüber diskutieren, die Strafmündigkeitsgrenze abzusenken, dann müssen wir auf der anderen Seite auch prüfen, ob die großzügige Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden noch dem ursprünglichen gesetzgeberischen Gedanken entspricht. (Beifall von der FDP) Landtag Noch ein weiterer Punkt darf in dieser Debatte nicht ausgeblendet werden. Wir erleben in vielen Bereichen eine Entwicklung hin zu mehr Rechten für junge Menschen. Denken wir etwa an das Wahlalter mit 16. Diese Entwicklung wird oft mit dem Argument begründet, junge Menschen seien heute früher reif und in der Lage, verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Wenn wir dieses Argument ernst nehmen, dann gehört auch die andere Seite dazu. Mehr Rechte bedeuten auch mehr Verantwortung. Man kann nicht gleichzeitig sagen, Jugendliche seien reif genug, über politische Entscheidungen mitzubestimmen, aber zugleich behaupten, sie seien grundsätzlich nicht in der Lage, Verantwortung für schweres Unrecht zu tragen. Auch deshalb müssen wir diese Debatte ehrlich und ohne Widersprüche führen. Eine Zahl im Gesetz zu ändern, ist leicht. Ein funktionierendes, gerechtes und wirksames System zu schaffen, ist die eigentliche Aufgabe verantwortungsvoller Rechtspolitik. Genau daran entscheidet sich, ob wir den Opfern gerecht werden, die Gesellschaft schützen und jungen Menschen eine echte Chance geben, wieder auf den richtigen Weg zu kommen. Der Überweisung des Antrags stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall von der CDU)

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