Sebastian Watermeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Drohnen sind aktuell relevanter als je zuvor. Diese Feststellung überrascht nicht. Ein Blick auf die Zahlen vermeldet allein im vergangenen Jahr in NRW vermehrt Drohnensichtungen, von 232 Sichtungen auf 351. Dies stellt einen Anstieg um ca. 50 % dar. Im Jahr 2025 ergab eine Einzelfallauswertung insgesamt 25 Fälle von Drohnensichtungen, die im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen der politisch motivierten Kriminalität erfasst worden sind. Es gab Drohnenüberflüge am NATO-Stützpunkt Geilenkirchen, am Chemiepark Marl, am Flughafen Köln-Landtag Bonn, am Flughafen Düsseldorf, um nur einige zu nennen. Es ist also allein bedingt durch das höhere Aufkommen von Drohnen dringender Handlungsbedarf geboten. Der FDP-Antrag ist ein konstruktiver Beitrag zur Debatte, der zu begrüßen ist. Ebenso adressiert er klare Regeln für den staatlichen Einsatz von Drohnentechnologie, den Schutz der Privatsphäre und die bereits angesprochene Gefahrenabwehr. Es ist daher schwer nachvollziehbar, wieso die schwarz-grüne Landesregierung angesichts dieser Entwicklung kein Interesse zeigt, einen einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmen zu schaffen. Das Thema „Drohnen“ geht deutlich über den Schutz unserer kritischen Infrastruktur hinaus. Die Privatsphäre der Menschen in NRW ist ebenfalls ein schützenswertes Gut. Das Beschwerdeaufkommen von Verletzungen der Privatsphäre ist von 2023 auf 2024 um mehr als 30 % angestiegen. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Die Statistik weist nicht aus, in wie vielen Fällen Drohnen involviert waren, aber gäbe es ein eigenständiges Drohnengesetz, wären diese Angaben strukturell bedingt verfügbar. Auch das allgemeine Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ist durch Drohnen gestört. Denn ob eine Drohne von Unbekannten genutzt wird, um einen Schulhof zu filmen, oder ob es sich um eine Drohne handelt, die im Auftrag der Kommune Straßenschäden dokumentiert, das ist für Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtteil unterwegs sind, wohl kaum ersichtlich. Dass die FDP an dieser Stelle auf den Schutz der Privatsphäre pocht, empfinden wir als ein Durchschimmern des alten FDP-Markenkerns als Bürgerrechtspartei, und das begrüßen wir ausdrücklich. Besonders relevant wird es, wenn es um Daten geht, die mit Drohnen von Ordnungskräften erhoben werden. Die Drohnenthematik erinnert an erstmalig aufgekommene Debatten bei der Einführung von Kameraüberwachung im öffentlichen Raum. Es ist unsere Aufgabe, diese Debatten verantwortungsvoll zu führen, ihnen Raum in diesem Parlament zu geben. (Beifall von der SPD) Wichtig ist, sich bei einer Anpassung der Rechtsnorm nicht veränderten Gegebenheiten zu verschließen. Zwar ordnet das Verwaltungsrecht die Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse nach dem behördlichen Zweck, nicht nach dem eingesetzten Mittel, allerdings ist fraglich, ob dieser tradierte Rechtsweg bezogen auf moderne Drohnentechnologie und die Systembrüche, die sie auslöst, angemessen ist. Die sonst in der Praxis übliche technikneutrale Ermächtigung lässt sich auf Drohnen nicht eins zu eins übertragen angesichts der weit umfangreicheren 19.03.2026 Einsatzmöglichkeiten sowohl der Drohnen selbst als auch der mit dieser Hilfe gewonnenen Daten. Deshalb ist auch der sonst immer wieder kritisierte Datenschutz an dieser Stelle sicherlich ein mehr als berechtigter Faktor. Niemand will einen Überwachungsstaat. Wir können aber auch nicht die Augen vor einer verschärften Gefährdungslage verschließen, in der sich die Welt aktuell befindet. Es ist unsere Aufgabe, diese Güter abzuwägen. Asymmetrische Desinformationen und Hackerangriffe stellen reale Bedrohungen dar. Alle Daten, die erhoben werden, sind gleichzeitig potenzielle Ziele. Daher bedarf es klarer Regeln bezüglich der Speicherung, der Auswertung, aber vor allem auch der Löschung von durch den Staat erhobenen Daten. Wir stimmen mit der FDP dahin gehend überein, dass dies in einem einheitlichen Drohnengesetz für NRW besser geregelt wäre als in einzelnen Vorschriften. Es ist gut, dass dieses Thema die gebotene Aufmerksamkeit erhält. Wir sprechen uns eindeutig für die Debatte im Ausschuss aus und freuen uns auf die politische Auseinandersetzung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der FDP)
