landtag.nrw.de ↗

Enxhi Seli-Zacharias

AfD 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es wird heute niemanden verwundern, dass sich die Linken im Hause … (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Ralf Witzel [FDP]: Warum machen Sie denn einen Sonderweg? – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) – Ich rede jetzt. (Unruhe – Glocke) – So. Ich glaube, es wird heute niemanden verwundern, dass die Linken im Hause dieses umstrittene Gesetz feiern. Dass dieses Gesetz auf keinerlei Datengrundlage basiert und übrigens in keinerlei Notwendigkeit begründet wird, interessiert hier aber natürlich niemanden. Warum? Denn es geht um die übliche Agenda, die wir bereits aus den sogenannten Meldestellen kennen. Es geht um die erfolgreiche Transformation des Staates, die die Grünen seit vielen Jahrzehnten in diesem Land propagieren. 19.03.2026 Das, was heute hier passiert, und auch die sehr schwache Rede des CDU-Kollegen zeigen deutlich, dass das alles unter strikter Duldung der CDU passiert. Das macht die Sache besonders traurig. Denn eigentlich sollte sich die CDU vor den Deutschen Beamtenbund stellen und sagen: Ja, Sie haben mit Ihrer berechtigten Kritik an diesem umstrittenen Gesetz recht; denn – ich sagte es gerade – es gibt gar keine Datengrundlage, das dieses Gesetz im Ansatz rechtfertigt. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wir haben viel über Beweislastumkehr gesprochen. Das kennen wir aus anderen Fällen; das ist Ihre typische Agenda. Ich will mich in meiner heutigen Rede aber etwas anderem widmen, und zwar unter der Überschrift „Deutschland in der Hand der NGOs“; denn das ist für dieses Gesetz von besonderer Bedeutung. Da müssen wir jetzt ein wenig hineingreifen. Bevor ich ins Detail einsteige, möchte ich am Rande noch kurz auf den sogenannten Schadenersatzanspruch, § 7, eingehen. Das ist ein hier neu geschaffener Anspruch neben bereits bestehenden Staatshaftungsregeln – auch sehr spannend und interessant. Doch – ich sagte es gerade – das Kapitel Antidiskriminierungsverbände braucht besondere Aufmerksamkeit; denn da wird das Gesetz endgültig zum juristischen Überraschungsei: innen politisch, außen moralisch und in der Mitte eine linksgrüne Lobby, die sich freut. Deswegen freuen sich die Linken heute so sehr. § 9 Abs. 2 definiert Antidiskriminierungsverbände als gemeinnützige Zusammenschlüsse, die die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen vertreten. Klingt harmlos, klingt edel, klingt nach Regenbogenfahne im Behördenflur. In diesem Gesetz tut man so, als seien die Organisationen neutrale Hüter der Gerechtigkeit. Tatsächlich handelt es sich oft um Interessenvertretungen, die ihre eigene politische Agenda verfolgen. Das ist völlig illegitim, wenn Sie hier versuchen, diese Interessenverbände mit quasi behördlichen Befugnissen auszustatten. § 10 erlaubt es Verbänden, Verstöße gegen § 4 zu beanstanden. Das klingt nach einem freundlichen Hinweis, ist es aber nicht. Die Verwaltung muss reagieren. Das Ministerium wird informiert. Und der Verband? Der Verband zahlt nichts, riskiert nichts, haftet für nichts, kann aber maximalen Druck erzeugen. Juristisch betrachtet ist das in der Tat eine bemerkenswerte Konstruktion: Ein privater Akteur erhält ein öffentlich-rechtliches Interventionsrecht ohne öffentlich-rechtliche Verantwortung. Das Gesetz behauptet, neutral zu sein, doch die Verbände, die es privilegiert, sind es niemals. Es sind nämlich Ihre Verbände, wie so oft in diesem Land. Landtag Sie vertreten ein bestimmtes gesellschaftliches Milieu, und das ist meistens links, teils stark radikalisiert. (İlayda Bostancıeri [GRÜNE]: Sie wissen, wer hier stark radikalisiert ist?) Diese Leute holen Sie in privilegierte Institutionen hinein. Was passiert denn, wenn ein Verband mit klarer politischer Agenda eine Verwaltung beanstandet? Ganz einfach: Die Verwaltung wird zum Spielfeld politischer Auseinandersetzung, und zwar ohne demokratische Kontrolle. Die Verbände dürfen laut § 9 Abs. 3 sogar die Besorgung von Rechtsangelegenheiten übernehmen. Das heißt, sie beraten, vertreten, intervenieren und dürfen gleichzeitig die Verwaltung öffentlich rügen. Juristisch nennt man so etwas Interessenkollision. Sie schaffen ein Gesetz, das Diskriminierung bekämpfen will und dabei Lobbyismus institutionalisiert. Das Land NRW schafft ein System, in dem private, politisch geprägte Verbände quasi behördliche Funktionen erhalten, ohne demokratische Legitimation, ohne Haftung, ohne Kontrolle. Es ist ein Gesetz, das Diskriminierung verhindern will, aber dabei die Verwaltung diskriminiert, die Rechtsklarheit diskriminiert und gelegentlich auch den gesunden Menschenverstand. Schließlich bleibt die Frage: Warum dieses Gesetz überhaupt? Das AGG existiert bereits. § 7 sagt sogar selbst, dass Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn dieses Gesetz greift. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie, dass es hier nicht gilt!) Fazit zu dieser politischen Hinterlassenschaft der Ex-

Alle Reden von Enxhi Seli-Zacharias Protokoll ↗