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Claudia Schlottmann

CDU 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprache ist der Schlüssel zu Landtag Wissen, zu Teilhabe, zu Chancen. Wer diesen Schlüssel nicht besitzt und an der Schultür zum ersten Mal feststellt, dass er nichts versteht, steht vor der Tür und kann diesen Schlüssel nicht benutzen. Es wird für ihn auch immer schwerer, einen Schlüssel zu finden, der es ihm vielleicht doch noch ermöglicht, eine Tür zu öffnen. Im schlimmsten Fall bleibt die Tür zu Bildung und zu Chancen geschlossen. 33,1 % – das ist fast jedes dritte Kind in unserem Land – zeigen bei der Schuleingangsuntersuchung Auffälligkeiten im Bereich der Sprachkompetenz. Das ist keine Zahl, die wir achselzuckend zur Kenntnis nehmen dürfen und wollen, sondern sie ist ein Auftrag. Genau diesem Auftrag stellen wir uns heute mit dem vorliegenden Gesetz. Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz – das ist das 18. Schulrechtsänderungsgesetz – ist ein mutiger, notwendiger und vor allem richtiger Schritt. Er schließt eine Lücke, die wir alle viel zu lange haben bestehen lassen. Was haben wir bisher getan? Wir haben bei der Schulanmeldung festgestellt, ob Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. War dies nicht der Fall, wurde eine Empfehlung für einen vorschulischen Sprachkurs ausgesprochen. Das war eine Soll-Vorschrift, keine Verpflichtung. Doch ohne eine Verpflichtung und die Behebung dieser sprachlichen Defizite können wir nicht weitermachen. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir Verbindlichkeit. Kinder, bei denen festgestellt wird, dass sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um aktiv am Unterricht teilnehmen zu können, werden zukünftig dazu verpflichtet, ein Jahr vor der Einschulung eine sogenannte ABC-Klasse, also einen schulischen Vorkurs zur Förderung der Sprachkompetenz, zu besuchen. Das ist kein Eingriff in die Freiheit der Familien, sondern das ist ein Angebot, welches wir den Kindern schulden. Denn Chancengleichheit beginnt nicht mit dem ersten Schultag. Chancengleichheit beginnt sehr weit vorher, und sie beginnt jetzt. Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig: Frühzeitige, gezielte Sprachförderung wirkt. Sie wirkt nicht nur kurzfristig, sondern sie wirkt langfristig auf die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Kindern. Kinder, die mit soliden Deutschkenntnissen in die Schule kommen, lernen leichter lesen, rechnen und verstehen. Sie nehmen am sozialen Leben der Klassen teil. Sie werden nicht von Anfang an abgehängt. Genau deshalb ist die zweite Neuregelung dieses Gesetzes so wichtig, nämlich die Möglichkeit für Schulleiterinnen und Schulleiter, schon bei der Aufnahme die Entscheidung zu treffen, dass ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft. Das ist kein Makel, keine Strafe, sondern 19.03.2026 eine maßgeschneiderte Förderung, eine Investition in dieses Kind. Diese Entscheidung wird regelmäßig überprüft, spätestens bis zum Ende des ersten Schuljahres. Flexibilität und Verbindlichkeit gehen Hand in Hand. Natürlich kostet ein solches Vorhaben Geld. Ab 2028 rechnen wir mit rund 32 Millionen Euro im ersten Jahr und mit perspektivisch bis zu 115 Millionen Euro jährlich allein für Lehrerstellen. Dazu kommen Raumbedarfe, digitale Ausstattung, Beförderungskosten. (Dilek Engin [SPD]: Aber ich dachte, es gibt keine Beförderungskosten?) Das sind natürlich hohe Ausgaben. Aber ich frage Sie: Was kostet es uns, wenn wir das nicht tun? Was kostet es, wenn wir die Kinder in den Schulen allein lassen, wenn die Kinder die Schulen verlassen und nicht lesen und schreiben können? Was kostet es die Gesellschaft, wenn sich Bildungsungleichheiten verfestigen, wenn junge Menschen ohne Abschluss, ohne Perspektive aufwachsen? Die Kosten der Untätigkeit sind viel höher als die Kosten des Handelns. Das war immer so, und das wissen wir auch. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]) Es ist auch ausdrücklich begrüßenswert, dass in dem Gesetzentwurf das Konnexitätsprinzip ernst genommen wird. Die Belastungen für die kommunalen Schulträger sollen in einem gesonderten Belastungsausgleichsgesetz geregelt werden. Das zeigt, dass diese Landesregierung die Kommunen als Partner und nicht als Ausführungsorgane, denen man einfach mal ein paar Aufgaben übergibt, versteht. Bildung ist das größte Versprechen, das das Gemeinwesen seinen Kindern geben kann. Es ist das Versprechen: Egal, woher du kommst, egal, welche Sprache zu Hause gesprochen wird, wir geben dir die Werkzeuge, die du brauchst, um deinen eigenen Weg zu gehen. – Dieses Versprechen lösen wir mit dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz ein. Wir lösen es zwar nicht vollständig ein, denn Bildungsgerechtigkeit ist eine dauerhafte Aufgabe und wird nicht durch eine einmalige Gesetzesänderung geschaffen, (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU]) wir machen aber einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt zählt für die Kinder, die im Schuljahr 2028/2029 zum ersten Mal eine ABC-Klasse besuchen wollen; er zählt für die Kinder, die sonst mit einem Rucksack voller Probleme und Benachteiligungen in ihre Schullaufbahn starten würden. Daher bitte ich Sie herzlich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Ich denke, damit kommen wir im Sinne der Kinder einen ausgesprochen großen Schritt nach vorne. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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