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Markus Wagner

AfD 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP legt uns heute einen Antrag vor und meint, Drohnen sollten in NRW geregelt werden. Ein eigenes Landesgesetz soll her. Da sagen wir ganz klar: Das Thema ist wichtig, es ist sogar dringend, aber es ist auch in mehrfacher Hinsicht hochkomplex. Deshalb vorneweg: Selbstverständlich werden wir der Überweisung an den Innenausschuss zustimmen, denn da gehört es unbedingt hin. Dort wollen wir die Sache gründlich auseinandernehmen, ganz sachlich, aber auch mit einer gewissen Sympathie für diesen Antrag. Landtag Argumente, die wir auch mit Ihnen, liebe Kollegen der FDP, teilen, sind erstens die Sicherheitslage. Über 1.000 verdächtige Drohnensichtungen gab es allein im letzten Jahr bundesweit, auch bei uns in NRW, über Chemiewerken, Raffinerien, Stromtrassen, Flughäfen. Allerdings erinnern wir uns auch an die Drohnenhysterie vor ein paar Monaten, bei der am Ende nicht wirklich etwas war. Auch hier geht mir Sachlichkeit vor Alarmismus. Klar ist: Drohnen sind schon lange keine Zukunftsmusik mehr, sie sind Gegenwart. Unsere Polizei, unsere Feuerwehr und die Katastrophenschützer brauchen moderne Werkzeuge nicht nur zum Abwehren, sondern auch zur Lageaufklärung beispielsweise bei Unfällen. Der Einsatz von Drohnen bei Vermisstensuchen und Großlagen ist ein klarer Sicherheitsgewinn für unser dicht besiedeltes Land. Zweitens: Innovation. Drohnen retten Rehkitze, inspizieren Windräder, helfen bei der Präzisionslandwirtschaft – NRW als Industrieland. Noch sind wir das ja, obwohl die Koalition daran arbeitet, das zu ändern. Man darf da nicht zurückbleiben. Technikoffenheit statt Technikfeindlichkeit wird von uns unterstützt. Drittens. Die Rechtslage ist tatsächlich ein Flickenteppich. Derzeit regeln Polizeigesetz, Ordnungsrecht, Datenschutzgesetz und Bundesluftverkehrsrecht alles durcheinander. Ein einheitliches Landesgesetz für die behördliche Nutzung könnte Klarheit schaffen – vorausgesetzt, es bleibt im Rahmen der Landeskompetenzen. An welchen Stellen sind wir bezüglich des Antrags skeptisch? Erstens: Datenschutz. Datenschutz ist kein nettes Beiwerk, sondern gehört zum Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Drohnen filmen jedoch flächendeckend, in Echtzeit, mit Zoom und KI-Auswertung. Sie erfassen Bewegungsprofile, private Gärten und Schlafzimmerfenster. Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk hat die Polizei daher schon bei der letzten Novelle des Polizeigesetzes gewarnt. Jetzt will die FDP noch mehr Einsätze legalisieren und gleichzeitig strenge Leitplanken versprechen. Das klingt so ein bisschen nach einem klassischen Trick: erst die Überwachung ausweiten und dann mit ein paar Formularen beruhigen. Ich sage Ihnen: Das geht so nicht. Die informationelle Selbstbestimmung der Bürger steht für mich und für uns nicht zur Disposition. Zweitens: Kompetenzwirrwarr. Flugbetrieb, Luftraum, technische Zulassung sind nach Art. 73 Grundgesetz Bundessache. Die Abwehr besonders schwerer Fälle fällt ebenfalls vornehmlich in Bundeshand. Wenn jetzt jedes Land sein eigenes Drohnengesetz bastelt, bekommen wir am Ende 16 verschiedene Regelungen. Das erschwert die Zusam-19.03.2026 menarbeit bei Großlagen, macht Amtshilfe kompliziert und schafft genau die Rechtsunsicherheit, die die FDP bekämpfen will. Drittens: Bürokratie und Handlungsverzögerungen. Strenge Speicherfristen, endlose Dokumentationspflichten für jede KI-Auswertung, zusätzliche Prüfrechte – das klingt schon in der Theorie sehr abschreckend. In der Praxis bedeutet es im Grunde, dass der Polizist am Einsatzort erst mal ein paar Formulare ausfüllen muss, während ein Kind vermisst wird oder ein Waldbrand wütet. Wir brauchen aber handlungsfähige Behörden und keine neuen Aktenberge. Viertens: Kosten. Detektions- und Abwehrsysteme sind teuer. Wer soll das bezahlen? Während die Landesregierung bei der inneren Sicherheit – Stichworte: Messerattacken, Clankriminalität, offene Grenzen – weiterhin versagt, sollen jetzt Millionen in die Drohnenabwehr fließen. Das ist nicht das, was man kluge Prioritätensetzung nennen kann. Zusammengefasst: Der Antrag ist ein Diskussionsentwurf – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Genau deshalb freuen wir uns auf die Überweisung an den Innenausschuss. Dort werden wir unsere Position klar einbringen, nämlich: klare Befugnisse für Polizei und Sicherheitskräfte, aber eiserne Grenzen beim Datenschutz, keine Zersplitterung der Rechtslage und vor allem echte Prioritätensetzung auf die wirklichen Bedrohungen unseres Landes. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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