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Andrea Busche

SPD 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie stehen kurz vor dem Zweiten Staatsexamen im Medizinstudium, haben monatelang für die Vorbereitung gebraucht und haben gleichzeitig die Zusage, an einem renommierten Forschungsprojekt im Ausland mitarbeiten zu dürfen. Das ist eine hervorragende Chance für die Zukunft. Der junge Mensch hatte natürlich damit geplant. Doch dann wird ihm mitgeteilt, er dürfe an der Prüfung nicht teilnehmen. Der Grund ist nicht fehlendes Wissen oder ein nicht bestandener Test, sondern eine formal falsche Bescheinigung über eine Famulatur, die statt 30 Tagen nur 15 Tage ausweist. Einen Hinweis auf den Fehler gab es nicht, und der Ablehnungsbescheid kam erst zu einem Zeitpunkt, als eigentlich keine Korrektur mehr möglich war. Erst durch das Tätigwerden des Petitionsausschusses wurde der Fall erneut geprüft. Das Prüfungsamt korrigierte sein Vorgehen. Der Student konnte zur Prüfung zugelassen werden. Inzwischen ist er im Ausland bei seinem Forschungsprojekt in der Krebsforschung. Kurz vorher hat er noch den Landtag besucht und sich einmal angeschaut, wie wir hier arbeiten. Über den Ausgang des Petitionsverfahrens, aber auch darüber, dass er jetzt seine Planung, seinen Lebensweg so fortsetzen kann, war er hoch erfreut. Genau hier setzt die Arbeit des Petitionsausschusses an. Er ist ein zentrales Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament. Er gibt Menschen die Möglichkeit, Anliegen unmittelbar an den Landtag heranzutragen, Missstände aufzuzeigen und um Unterstützung zu bitten. Viele Menschen wenden sich an uns, wenn sie das Gefühl haben, dass sie mit ihrem Anliegen bei den Behörden 19.03.2026 oder Institutionen nicht weiterkommen. Dann ist es unsere Aufgabe als Parlament, hinzuschauen, nachzufragen und zu vermitteln. Der vorliegende Halbjahresbericht macht deutlich, wie vielfältig diese Anliegen sind und wie wichtig es ist, dass wir ihnen mit Sorgfalt, mit Sachlichkeit und mit Augenmaß begegnen. Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres hat der Ausschuss rund 2.500 Petitionen beraten und beschlossen. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 5.357 Petitionen an den Landtag gegangen. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger unserem Ausschuss und dem Petitionsrecht als Instrument direkter Demokratiebildung großes Vertrauen entgegenbringen. Für dieses Vertrauen möchten wir uns ausdrücklich bedanken. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Zu den thematischen Schwerpunkten: 23 % der Petitionen befassten sich mit dem Bereich „Soziales“, mit dem Bereich „Bauen, Wohnen, Umwelt und Verkehr“. Nur noch 8 % betrafen das Ausländerrecht. Ein Schwerpunkt der Petitionen hier betraf das Einbürgerungsrecht. Dabei zeigte sich weiterhin ein Problem. In einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen bestehen Bearbeitungsrückstände von über zwei Jahren. Das ist für die Betroffenen eine enorme Belastung und aus unserer Sicht auch überhaupt kein haltbarer Zustand. Der Petitionsausschuss hat deshalb deutlich angemahnt, dass hier Verbesserungen notwendig sind. 10 % der Beschlüsse befassten sich mit der Rechtspflege. Aber hier ist klar zu sagen, dass der Ausschuss an seine verfassungsrechtlichen Grenzen stößt. Denn Art. 97 des Grundgesetzes garantiert ganz klar die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern. Das bedeutet, Entscheidungen der Gerichte können durch das Parlament nicht überprüft oder beanstandet werden. Diese Gewaltenteilung ist ein zentrales Fundament unseres Rechtsstaates und muss selbstverständlich gewahrt bleiben. Sehr erfreulich ist, dass über 30 % der eingegangenen Petitionen für die Petentinnen und Petenten positiv ausgehen. Das zeigt, dass der Petitionsausschuss nicht nur zuhört, sondern tatsächlich konkrete Verbesserungen bewirken kann. Ein Thema, das uns in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt hat, sind die langfristigen Folgen von COVID-19. Heute begegnet uns dieses Thema zunehmend in Form von Post COVID und Long COVID. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die an ME/CFS erkrankt sind, ist das ein Problem. Diese Krankheit führt zu massiver Erschöpfung, zu Licht- und Geräuschempfindlichkeit und zu einer sogenannten Belastungsintoleranz. Viele der betrof-Landtag fenen Kinder sind zeitweise kaum oder gar nicht in der Lage, den Schulunterricht zu besuchen. Was uns im Petitionsverfahren dabei immer wieder auffällt: Schulen und Behörden tun sich häufig sehr schwer, die vorhandenen Spielräume im Schulrecht tatsächlich auszunutzen. Während bei anderen schweren Erkrankungen – und ich stelle das bewusst nebeneinander – wie zum Beispiel Krebs anders und flexibler gehandelt wird, ist es heute schwierig, gerade für diese Familien Lösungen zu finden. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht zu mindestens 50 % am Präsenzunterricht teilnehmen, wird teilweise die Bewertbarkeit ihrer Leistungen insgesamt infrage gestellt. Leistungen aus Hausunterricht, Feststellungsprüfungen oder Telepräsenzunterricht werden teilweise nicht anerkannt. Der Petitionsausschuss hat sich deshalb intensiv damit beschäftigt, individuelle Lösungen zu ermöglichen. Dazu gehören bewertbarer Hausunterricht, flexible Stundenpläne, Verlängerung der Höchstverweildauer in der Oberstufe oder eben die Nutzung von Avataren. Unser Ziel ist ganz klar: Es darf nicht vom guten Willen der Lehrerinnen und Schulleitung der jeweiligen Schule abhängen, ob ein krankes Kind am Ende einen Schulabschluss erreichen kann oder nicht. Hier sind wir alle gemeinsam in der Verantwortung. Ein ganz besonders bewegender Einzelfall aus diesem Themenbereich ist ein 20-jähriger junger Mann. Er lebt mit seiner alleinerziehenden Mutter zusammen und hat bis heute keinen Schulabschluss erreichen können, weil er jahrelang die Schule nicht besuchen konnte. Man hat dann den Weg gefunden, ihm tatsächlich Unterricht im Onlineverfahren zu ermöglichen, was aber teilweise aufgrund der schweren Erkrankung nicht möglich war. Als sich die gesundheitliche Situation aber verbessert und die Schule eine positive Entwicklung bestätigt hat, wurde die Finanzierung ausgesetzt. Die Mutter wendete sich erneut verzweifelt an den Petitionsausschuss. Wir haben alle Beteiligten an einen Tisch geholt, denn vonseiten der zuständigen Behörde wurde in einer Weise argumentiert, die deutlich machte, dass man sich mit dem Krankheitsbild kaum auseinandergesetzt hatte. Eine Lösung – das kann ich hier sagen – ist leider in diesem Fall bisher nicht gefunden worden. Deshalb bleibt der Mann vorerst ohne Perspektive. Dieser Fall zeigt: Auch wenn eine Entscheidung rechtlich vertretbar sein mag, heißt das noch lange nicht, dass sie zweckmäßig oder menschlich angemessen ist. Genau deshalb braucht es den Petitionsausschuss. Ein Fall, der mir persönlich besonders nahegegangen ist, hat sich in meiner Heimatstadt zugetragen. Ein obdachloser Mensch hat mich in der Fußgängerzone angesprochen und um Geld gebeten. Wir kamen in ein Gespräch über seine persönliche Situ-19.03.2026 ation. Er sagte, dass er über keine Ausweispapiere verfügt. Ich habe ihn gebeten, wenn er Unterstützungsmöglichkeiten hat, eine Petition zu schreiben. Das hat er auch gemacht. Es wurde deutlich, dass die Behörden ihn wegen diverser Rückläufer als postalisch nicht mehr erreichbar abgemeldet haben und es somit gar nicht möglich war, ihm überhaupt einen neuen Ausweis zuzusenden. Durch das Petitionsverfahren war die Erreichbarkeit des Petenten geklärt. Er hat inzwischen seine Ausweispapiere erhalten und somit bekommen, was für seine Teilhabe, den Zugang zu Hilfen und letztlich ganz einfach auch für seine Würde wichtig ist. Ein anderer Fall zeigt, dass der Petitionsausschuss auch bei baurechtlichen Vorhaben weiterhelfen kann. Eine Familie hatte einen Bauantrag gestellt und wollte eine Doppelhaushälfte samt Garage erbauen. Die Kommune hat gesagt, dieses Gebäude passt nicht in das Bild der Bauten, die in der Umgebung stehen. Hier hat sich der Petitionsausschuss vor Ort ein Bild gemacht und durchaus feststellen können, dass die Bebauung gar nicht so einheitlich ist, wie die Kommune angegeben hat. Was soll ich sagen? Der Mensch konnte, nachdem er den Petitionsausschuss angerufen hatte, die Baugenehmigung bekommen und kann nun seine Doppelhaushälfte bauen. Das Bauvorhaben wurde durch die Behörden als planungszulässig bewertet. Auch zum Ausländerrecht erreichen uns immer wieder viele Fälle, bei denen für den einzelnen Menschen viel auf dem Spiel steht. So hat sich ein junger Mensch an uns gewandt, der aus Südamerika stammt und im dritten Ausbildungsjahr einer Handwerkslehre war. Der Pass musste verlängert werden. Die Behörde hat aber angenommen, dass die Anträge zu spät eingereicht wurden, ihm somit das Aufenthaltsrecht beschränkt und ihm die Arbeitserlaubnis entzogen. Der junge Mann hätte seine Ausbildung im dritten Lehrjahr beenden müssen. Nach rechtlicher Prüfung durch den Petitionsausschuss hat der Mann eine Fiktionsbescheinigung erhalten und kann seine Ausbildung nun beenden. Wir alle wissen, im Handwerk haben wir einen Mangel. Deswegen sind Entscheidungen, die dazu getroffen wurden, richtig und wichtig. Das sind nur ein paar von Tausenden Anliegen, die uns im ganzen Jahr erreichen. Hinter jeder einzelnen Petition stehen ein Mensch und ein Schicksal; das konnte ich hoffentlich anhand der wenigen Beispiele verdeutlichen. Jeder Mensch wendet sich an uns, an das Parlament, mit seinen höchstpersönlichen Sorgen, Hoffnungen und Erwartungen an unseren Rechtsstaat. Landtag Der Petitionsausschuss kann sicherlich nicht jedes Problem lösen, aber er kann es zumindest versuchen. Er kann vermitteln. Wo er Probleme nicht lösen kann, kann er vernünftig erklären, woran es hapert. Auch das hilft den Menschen, die sich an uns wenden, schon vielfach weiter, weil sie sich bisher nicht wahrgenommen und nicht gesehen fühlen. Mein besonderer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, egal welcher Partei, die in diesem Ausschuss sachorientiert und im Übrigen parteiübergreifend zusammenarbeiten. Ebenso muss ich allen beteiligten Behörden – Ministerien und auch den kommunalen Behörden – für ihre Mitwirkung danken. Häufig sind die Gespräche und die Erörterungstermine sehr konstruktiv. Das führt letztlich auch zu den guten Ergebnissen. So soll es auch weiter sein. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP) Mein ganz ausdrücklicher Dank gilt aber den Mitarbeitenden des Petitionsreferats. Das ist ein ganz besonderes Referat, in dem Menschen arbeiten, die sich mit so viel Herzblut in die Fälle knien und die so viel Unterstützung für uns Abgeordnete bieten, dass ich das gar nicht genug wertschätzen kann. Herzlichen Dank diesem ganz besonderen Referat! (Beifall von allen Fraktionen) Schließlich liegt es an uns Abgeordneten, in die Wahlkreise hineinzutragen, dass es diesen Petitionsausschuss gibt, dass es diese Möglichkeiten für Menschen im Land gibt, sich mit den ureigenen Nöten und Sorgen an das Parlament zu wenden. Sie finden Gehör. Es ist wichtig, in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Vereinen und Initiativen für genau dieses Instrument zu werben. Denn das Petitionsrecht lebt davon, dass die Menschen im Land wissen: Der Landtag, die Abgeordneten und insbesondere der Petitionsausschuss hören ihnen zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Klaus Esser [AfD])

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