Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schuleingangsuntersuchungen sprechen eine eindeutige Sprache: Rund 30 % der Kinder verfügen bei der Einschulung nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse, um dem Unterricht angemessen folgen zu können. Die verschiedenen Leistungsstudien belegen, dass zu viele Kinder in den Grundschulen die Basiskompetenzen nicht beherrschen. Dies hat gravierende Folgen für den weiteren Bildungsverlauf und schlimmstenfalls für den Lebenslauf insgesamt. Es ist Ziel dieser Landesregierung, diesen Trend gemeinsam durch verschiedene Maßnahmen endlich zu beenden. Mit dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz und der Einführung der vorschulischen Sprachförderung schaffen wir eine weitere wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Bildungsbiografie junger Menschen. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]) Ziel der Änderung ist es, Kinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse im Jahr vor der Einschulung in ABC-Klassen intensiv zu fördern, und zwar sprachlich wie auch in den Vorläuferkompetenzen insgesamt, damit sie zum Schulbeginn die Kompetenzen mitbringen, die es für einen gelingenden Start in die Grundschule braucht. Sofern zur Einschulung noch weiterer Bedarf besteht, kann im Rahmen von ABC-Plus die Entscheidung vorgezogen werden, ob die Schuleingangsphase in zwei oder in drei Jahren erfolgt. Auf diese Weise ermöglichen wir eine intensivere Förderung von Beginn an. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer großer Schritt zur Förderung der Basiskompetenzen unserer Kinder. Die ABC-Klassen sind eine wichtige Ergänzung zur altersintegrierten Sprachförderung in unseren Kitas. Beide Bestandteile bauen aufeinander auf und fügen sich wie zwei Puzzleteile zusammen. Wir haben ganz bewusst die Möglichkeit geschaffen, dass ABC-Klassen an verschiedenen Orten stattfinden können – in einer Grundschule, in einer Kita oder an einem sonstigen Ort. Das sorgt für pragmatische und bedarfsgerechte Lösungen vor Ort. So entsteht bei einer Einrichtung innerhalb der Kita kein Fahraufwand. Die Grundschulen sind oftmals fußläufig zu erreichen, sodass es vielerorts kurze oder sogar keine Wege gibt. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) In den Fällen, in denen es erforderlich ist, organisiert der Schulträger die Beförderung. Die hierfür entste-19.03.2026 henden Kosten werden im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes berücksichtigt. Durch die Anbindung an die Schulen haben die Kinder zudem die Möglichkeit, sich niederschwellig an die Personen, die Struktur und, je nach Ausführungsort, an die Räumlichkeiten zu gewöhnen, was den Start ins Schulleben zusätzlich erleichtern wird. Auch die personellen Ressourcen, die es hierfür braucht, werden wir im Rahmen unserer Gesamtstrategie, dem Schulkompass NRW 2030, berücksichtigen. Wir prüfen unter anderem, ob neben Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften auch weiteres Fachpersonal eingesetzt werden kann. Wir sind zuversichtlich, dass die frühzeitige Förderung die aktuell bestehenden Förderbedarfe in der Schulzeit reduziert, wodurch an anderer Stelle personelle Ressourcen freigesetzt werden. Mit der ABC-Plus reagieren wir auf die Erfahrungen in der jetzigen Schuleingangsphase. ABC-Plus ermöglicht vom Beginn der Schulzeit an eine gezieltere Förderung und verschafft den Kindern, die es benötigen, mehr Zeit. Spätestens zum Ende des ersten Schuljahres wird die Entscheidung neu bewertet, sodass bei entsprechender Entwicklung auch eine zweijährige Schuleingangsphase möglich ist. Mit ABC Plus und den ABC-Klassen sorgen wir dafür, dass Kinder mit weniger Druck in die Grundschule starten und nicht nach zwei Jahren voller Frust und Erfahrungen des Scheiterns mitgeteilt bekommen, dass die Schuleingangsphase verlängert wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir einen Rahmen, der den Kindern die bestmöglichen Startbedingungen mit auf den Weg gibt. (Beifall von der CDU) Das ist die Grundlage dafür, dass sie sich in der Klasse wohlfühlen und von Beginn an mit Freude zur Schule gehen. Die bisherigen Rückmeldungen der Verbände zeigen, dass diese die Ziele des Gesetzentwurfs grundsätzlich befürworten. Wir haben bereits eine Arbeitsgruppe mit dem Familienministerium eingerichtet, um die nächsten Schritte bis 2028/2029 zu konkretisieren, weitere Inhalte zu erarbeiten und alle Beteiligten mitzunehmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE])
