Tom Brüntrup
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ott, ich war wirklich gespannt, wie Sie von den Iran-Diskussionen auf Bundesebene und Ihrem Mantra der Gerechtigkeit zu dem heutigen Thema zurückkommen. Ich musste am Ende Ihrer Rede feststellen: Es war relativ wenig zum KiBiz enthalten. (Beifall von der CDU – Kirsten Stich [SPD]: Da hat aber einer nicht zugehört!) Im Ausschuss darf ich die Diskussionen mit Herrn Maelzer immer leidenschaftlich mitverfolgen und führen. Auch wenn Sie der Kompromisskandidat der SPD für die Landtagswahl sind: (Zurufe von der SPD: Oh!) Überlassen Sie die Fachdebatten hier doch zukünftig wieder Ihren Fachpolitikern. (Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Tut Ihnen weh, ne? – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber Sie dürfen doch auch mitreden! – Frank Müller [SPD]: Das scheint der Kompromissredner der CDU zu sein!) Ich möchte vorab noch auf ein Thema zu sprechen kommen, ehe ich zum KiBiz komme. Sie haben das Thema „Versprechen halten“ angesprochen. Herr Ott, ich bin sehr gespannt, wie Sie, wären Sie im Amt – theoretisch; wir sind guter Hoffnung, dass das nicht passieren wird –, Ihre Ankündigungen, die Sie derzeit an jeder Stelle im Land anbringen, einhalten wollen. Wir konnten gestern der t-online-Berichterstattung entnehmen, dass Sie von einem Reporter gefragt wurden, wie Sie die 5.000 Euro für jedes Kind refinanzieren wollen. Ich darf Sie mal zitieren: (Zuruf von Frank Müller [SPD] – Kirsten Stich [SPD]: Darf ich mal fragen, bei welchem Thema er gerade ist?) „Wir sprechen von einem Hundertfünfzigstel des Haushalts, also von einer vergleichsweise geringen Summe.“ Für die Zuschauerinnen und Zuschauer: Ein Hundertfünfzigstel des Landeshaushalts sind 746,6 Millionen Euro pro Jahr. Wenn ein Ministerpräsident in Brüchen rechnen und so die Haushaltsplanung in diesem Land betreiben würde, dann würde mir angst und bange. Darum ist es gut, dass wir als CDU und Grüne das hier zukünftig fortsetzen werden. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 19.03.2026 Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes soll das System der frühkindlichen Bildung stabiler und verlässlicher aufgestellt werden. (Kirsten Stich [SPD]: Aha, kommt doch zum Thema!) Denn nichts ist für Eltern belastender, als kurzfristig zu erfahren, dass die Kita geschlossen bleibt oder nur ein Teil der Gruppe kommen darf. Gleichzeitig stellt die Novelle sicher, dass die Kleinsten in unserer Gesellschaft die Bildung und Unterstützung erfahren, die sie, die Zukunft unseres Landes, verdienen. Dass die SPD-Fraktion dieses wichtige Thema für ihren vorgezogenen Landtagswahlkampf zweckentfremdet und lieber Verunsicherung streut, als sich in der terminierten Anhörung konstruktiv einzubringen, bedauere ich sehr. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD] – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das heißt, Sie müssen erst wissen, was Ihr Gesetz bedeutet, wenn die Anhörung stattgefunden hat? Gott, sind Sie langsam!) Die Grundlage dieses Gesetzentwurfs ist das Eckpunktepapier, das im engen Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden, Trägern, Kirchen und der Freien Wohlfahrtspflege erstellt und verabschiedet wurde. Uns eint das Ziel, eine verlässliche Kinderbetreuung sicherzustellen, die den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht. Dafür werden wir das Kitasystem entbürokratisieren. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Die Fach- und Ergänzungskräfte in unseren Kitas sollen sich auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können. Statt zwei Verwendungsnachweisprüfungen im örtlichen Jugendamt und bei den Landesjugendämtern soll es zukünftig nur noch eine lokale und entscheidende Behörde geben. Darüber hinaus sollen die Sonderförderungen zusammengeführt werden. Statt zusätzlichen Beantragungsaufwand zu verursachen, werden plusKITAS, Sprach-Kitas und Familienzentren in sogenannten Chancen-Kitas zusammengeführt. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert, während die wichtigen Funktionen der Programme erhalten bleiben. An der Sprach- und Entwicklungsdokumentation als Grundlage der pädagogischen Arbeit werden wir festhalten, aber einheitlich über alle Träger hinweg und anhand der Erkenntnisse des Forschungsprojekts „BeDo-NRW“ zukünftig in einer einfacheren Form der Anwendung. Auch die Vereinfachungen in der Planungsgarantie kommen den Einrichtungen zugute. Zur Planungssicherheit und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Träger und Kommunen entfällt die nach-Landtag trägliche Berechnung der Finanzierung anhand der tatsächlichen Istbelegung. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir die finanziellen Situationen der Kitas. Allein im Jahr 2026 stehen im Landeshaushalt 6,2 Milliarden Euro und damit mehr als je zuvor für die frühkindliche Bildung bereit. Aus den Mitteln des NRW-Plans werden darüber hinaus 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in der Kindertagesbetreuung bereitgestellt – sei es für den Ausbau, den Erhalt oder die Modernisierung unserer Kitas. Hinzu kommt mit dem neuen KiBiz der frühere Ausgleich der Personalkostensteigerung. Wie lange gefordert wird die Dynamisierung faktisch vorgezogen und Mehraufwendungen landesseitig bereits für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli eines Jahres ausgeglichen. Darüber hinaus stellt das Land zur Finanzierung jährlich 200 Millionen Euro zusätzlich bereit. Diese Mittel sind Stand heute nicht in Anlage 2 zum Gesetzentwurf in den Kindpauschalen enthalten und kommen entsprechend on top, und zwar schon für das Kita-Jahr 2026/2027. Die dritte Säule des Gesetzentwurfs bildet das Personal. Zur Entlastung der vorhandenen Mitarbeitenden und zur Deckung des Personalbedarfs setzen wir auf die Gewinnung neuer Fachkräfte und die Qualifizierung bestehenden Personals. Hierzu sollen zukünftig jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Die praxisintegrierte Ausbildung von Kinderpflegerinnen und -pflegern wird analog zur Refinanzierung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in das KiBiz aufgenommen. Die Refinanzierung der praxisintegrierten Ausbildung eben dieser wird erhöht. Gleichzeitig folgen wir dem Wunsch der Einrichtungen, die Praxisanleitung zu unterstützen. Hierzu erhalten ausbildende Kindertagesstätten zukünftig pauschal 2.750 Euro. Die vierte Säule betrifft die Flexibilität. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, die Einführung von Kern- und Randzeiten ist keine Deprofessionalisierung. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nein!) Das Land wird für die volle gebuchte Stundenzahl weiterhin den aktuell gültigen Personalschlüssel finanzieren. (Zuruf Kirsten Stich [SPD]) Das bedeutet bei einer Buchung von 45 Stunden: neun Stunden volle Bildungskernzeit. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE] – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das Geld reicht jetzt schon hinten und vorne nicht!) 19.03.2026 Die Verantwortlichen vor Ort erhalten aber die Flexibilität, das Personal bedarfsgerechter einzusetzen. Anders als es dank der Mythen der Opposition in den Medien den Eindruck macht, werden in den Randzeiten keine unbekannten oder unqualifizierten Kräfte die Kinder betreuen. Es sind Ergänzungskräfte in Form von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern oder pädagogisch vorgebildete Personen entsprechend der Personalverordnung. Diese Menschen leisten in den Kitas schon heute eine wundervolle Arbeit und pflegen sowohl zu den Eltern als auch zu den Kindern eine gute Beziehung. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Entsprechend fehl am Platz ist die Diskussion, wer die Kinder morgens in Empfang nimmt oder nachmittags wieder an die Eltern übergibt. Jede Person, die sich heute leidenschaftlich in unseren Kitas engagiert, verdient unseren Dank und nicht die politische Infragestellung ihrer Qualifikation. Was in der Diskussion und auch in der Kita niemandem hilft, ist Wahlkampf auf dem Rücken der Kinder. Wir haben ein …
