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Volkan Baran

SPD 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung sprechen, auf den wir sehr lange gewartet haben. Es ist vier Jahre her, seit die Koalitionäre das in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben. Nach vielen Pressestatements liegt uns nun endlich ein erster Entwurf vor. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Landtag Lange haben wir als SPD-Landtagsfraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass wir in diesem Land ein Antidiskriminierungsgesetz und die dazugehörige Stelle auf der Landesebene brauchen, um existierende Schutzlücken zu schließen. Der Kollege Blumenrath hat es gerade gesagt: Berlin hat diesen Schritt bereits 2020 gemacht. Im vergangenen Jahr gab es im Integrationsausschuss eine Anhörung zu dem Thema. Wir haben viel über das Gesetz gehört: was gut läuft, aber auch, was weniger gut gelaufen ist. Zum Teil auf Grundlage dieser Anhörung ist dieser Gesetzentwurf entstanden. Ich meine, das war ein wichtiger und ein richtiger Schritt. Für sich genommen ist allein dieser Gesetzentwurf schon ein Meilenstein. Deswegen freut mich das persönlich, aber auch politisch umso mehr. Einer der Aspekte, der in dem Gesetzentwurf fehlt, ist zum Beispiel die Ombudsstelle. Sie haben es gerade gesagt: Sie wollen eine solche einrichten. Diese habe ich im Gesetzentwurf … (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Eine Landesstelle! – Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Die Antidiskriminierungsstelle!) – Gut. Wir brauchen eine Ombudsstelle und das Verbandsklagerecht. Beides ist aus unserer Sicht, aber auch aus Sicht des Fachpublikums für Rechtssicherheit unerlässlich. Ich würde mich freuen, wenn wir uns darüber einigen könnten und es hineinbekommen. Im Bereich der Beteiligung von Kommunen, in denen naturgemäß die meisten Menschenkontakte standfinden und wahrscheinlich entsprechend viel Diskriminierungspotenzial vorhanden ist, ist eine Nachsteuerung erforderlich. Es ist wichtig, dass wir diesen Bereich hineinnehmen. In Nordrhein-Westfalen hat jeder dritte Mensch eine sogenannte Migrationsgeschichte. Unsere Schulen und Kitas sind mittlerweile sehr divers. Die Geschichte Nordrhein-Westfalens war schon immer von Migration geprägt – egal, welche Märchen die Faschisten erzählen. Diese Prägung gibt es nicht erst seit Anfang der 60er-Jahre, als Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter zu uns gekommen sind, sondern es gab sie schon lange vorher. Trotzdem sind sehr wenige Menschen mit Migrationshintergrund oder Migrationsgeschichte hier bei uns im Parlament. Trotzdem sind gemessen an der Gesamtbevölkerung viele Menschen, die einen Migrationshintergrund haben, im öffentlichen Dienst nicht repräsentiert. Trotzdem haben Menschen mit Migrationsgeschichte oder einem nicht deutsch gelesenen Namen immer noch Probleme bei der Jobund Wohnungssuche, die nichts mit ihrer Eignung zu tun haben. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) 19.03.2026 Für viele Menschen, wahrscheinlich auch für viele von Ihnen, sind es unsichtbare Probleme, die aber dennoch vorhanden sind. Ungleich verteilte Chancen, Verletzungen und Repräsentationslücken in allen Bereichen – dagegen müssen wir als Gesellschaft etwas unternehmen, (Ralf Witzel [FDP]: Das hat mit dem Gesetz gar nichts zu tun! – Zuruf von Enxhi Seli-Zach- arias [AfD]) sowohl gegen vollzogene Diskriminierung als auch gegen die Denkmuster und strukturelle Diskriminierung, die wiederum zu weiterer Diskriminierung führt. Dabei ist Herkunft bzw. vermeintliche Herkunft nur eine Kategorie, aufgrund welcher Menschen diskriminieren. Wer andere Menschen ausgrenzen möchte, findet immer ein Grund: Alter, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, Identität etc. Vor zwei Wochen war der Internationale Frauenkampftag. (Heiterkeit von Franziska Müller-Rech [FDP], Yvonne Gebauer [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) Seit 1919 gibt es das Frauenwahlrecht. Wir sind in diesem Bereich zwar weit gekommen, aber dennoch werden Frauen in vielen Teilen der Gesellschaft immer noch strukturell diskriminiert und benachteiligt. Ein Frauenanteil von 35,4 %, wie wir ihn hier in unserem Parlament haben, ist gemessen an der Gesamtbevölkerung nicht repräsentativ. Der Fortschritt, den unsere Vorgänger hart erarbeitet haben, ist nicht sicher, wenn wir ihn nicht gesellschaftlich, politisch und auch gesetzlich einbetten. Mit „einbetten“ meine ich, dass wir einen breiten gesellschaftliche Konsens für dieses Gesetz schaffen müssen. Durch das Gesetz werden bislang bestehende Schutzlücken geschlossen. Es wird mehr Schutz für alle Menschen bieten. Wir müssen Menschen vor den psychischen Folgen von Diskriminierung schützen und ein positives gesellschaftliches Gesamtklima schaffen, in der jeder Mensch diskriminierungsfrei leben und sich entfalten kann. Das Gesetz soll nicht als Misstrauen gegenüber Beamtinnen und Beamten von der Polizei verstanden werden. Ganz im Gegenteil: Die Menschen, die jeden Tag ihre Knochen für uns hinhalten, verdienen unseren Vertrauensvorschuss und dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. (Ralf Witzel [FDP]: Aber Sie haben doch die Beweislast umgekehrt! – Zuruf von der SPD) Deswegen ist es wichtig, dass wir die Gewerkschaften und die Verbände anhören, ernst nehmen und deren Bedenken in den Prozess einfließen lassen. Ziel ist es, eine Handhabe zu schaffen, gegen Diskriminierung und gegen Denkmuster, die zu Landtag Diskriminierung führen, vorzugehen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Entwurf eines Gesetzes den ersten Schritt in die richtige Richtung machen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Frau Ministerin, es wäre vielleicht eine gute Gelegenheit …

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