Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! 2019 war das Jahr, in dem wir im Landtag schon mal intensiv über die Änderung des Katastrophenschutzes gesprochen haben. Das war nicht 2021. Es war die Pandemie, die uns dazu geführt hat, festzustellen, dass unsere gesetzliche Regelung nicht ausreichend war. Es verging das Jahr 2020, und dann starteten 2021 die Sommerferien. Ich erinnere mich noch wie heute daran, dass ich mit Marc Lürbke und Thomas Schnelle darüber gesprochen habe, dass wir da nach den Sommerferien ran und das ändern müssen. Dann kam in der ersten Ferienwoche, am 14. und 15.07.2021, das Hochwasser, und die ganzen Ideen und Überlegungen, die wir nach den Sommerferien eigentlich umsetzen wollten, schwammen davon. Viele Tote gab es gleich mit dazu. Wir haben danach den 15-Punkte-Plan – so, wie es der Innenminister erzählt hat – basierend auf den Vorschlägen, die damals schon auf dem Tisch lagen, weiterentwickelt. Die Vorschläge kamen von den Betroffenenverbänden, basierten aber auch auf dem, was wir aus der Coronapandemie und über die Unzulänglichkeiten des Gesetzes, über das wir gerade sprechen, wussten. Das war nach den Sommerferien im Jahr 2021. Ja, es hat zu lange gedauert. Fünf Jahre nach dem Hochwasser, sieben Jahre nach Corona, kann man es auch nicht schönreden, dass wir erst jetzt einen Vorschlag auf dem Tisch liegen haben. Er ist Gott sei Dank endlich da, hätte aber eigentlich viel früher da sein müssen. Ich bedanke mich bei dem Innenminister für diesen Vorschlag, aber er hätte schneller da sein müssen, denn vieles von dem, was im 15-Punkte-Plan stand, was wir schon 2021 wussten, ist jetzt umgesetzt. Wir haben fünf Jahre gebraucht. Gott sei Dank ist in dieser Zeit keine andere Katastrophe passiert, für die wir 19.03.2026 möglicherweise gesetzliche Änderungen hätten haben müssen. Da haben wir Glück gehabt. Wir alle wissen, dass dieses Hochwasser kam, ohne dass wir irgendeinen Einfluss darauf hatten, wo der Starkregen über mehrere Tage runtergekommen ist und dass die gesättigten Böden das Wasser nur noch haben abfließen lassen. Wir alle wissen auch, dass eine Pandemie, eine Tierseuche von heute auf morgen wieder passieren kann, und wir dann möglicherweise wieder keine Masken, Spritzen oder entsprechendes medizinisches Material zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken, bei den Ärzten etc. haben. Ich danke für den jetzigen Gesetzentwurf. Wir werden ihn in der Verbändeanhörung und in der Anhörung des Innenausschusses sorgfältig prüfen. Anders als bei der letzten BHKG-Änderung werden wir auch zustimmen. Bei der letzten haben wir nicht zugestimmt, weil unserer Meinung damals schon Fehler bestanden haben, die wir nicht mittragen wollten. Bei der nächsten Änderung können wir uns das sehr gut vorstellen. (Beifall von den GRÜNEN, Thomas Schnelle [CDU] und Franziska Müller-Rech [FDP]) Denn vieles an dieser gesetzlichen Änderung, die dazu führt, dass wir im Katastrophenschutz besser aufgestellt sind, ist richtig. Ein Dankeschön gebührt – das haben auch der Innenminister und Frau Dr. Höller gesagt – den Ehrenamtlern. 90 % des Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen wird von Ehrenamtlern getragen. Ohne sie könnten wir den Katastrophenschutz nicht dauerhaft gewährleisten. Ihnen allen gebührt unser Dank für die Arbeit, die sie, egal bei welcher Katastrophe, bei welchem Szenario, das sich gerade zusammenbraut bzw. realisiert, leisten, und dafür, dass sie für die Menschen da sind und ihnen helfen. Wir müssen diese ehrenamtliche Arbeit unterstützen, denn auch da greift der demografische Wandel. Es werden immer weniger. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden sehr gerne bei der Anhörung sein und begleiten das sehr wohlwollend. In dem Gesetzentwurf wird aber behauptet, das alles gehe kostenneutral, obwohl neue Aufgaben dazukommen. Wir müssen sehr aufmerksam darauf schauen, denn die Aufgaben, die jetzt neu übertragen werden, können eigentlich nicht kostenneutral sein. Wir müssen ein Auge darauf haben, dass wir die Kommunen in diesem Fall nicht allein lassen. Wir freuen uns über die Beratung und werden diese wohlwollend begleiten. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD] – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
