landtag.nrw.de ↗

Annika Fohn

CDU 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sehen, welche Potenziale Künstliche Intelligenz im Bildungsbereich gerade in Zeiten stetig wachsender Anforderungen haben kann – bei der Wissensvermittlung an Schülerinnen und Schüler, etwa durch intelligente Tutorensysteme, bei der Unterstützung im Lernprozess, zum Beispiel in Lernumgebungen für entdeckendes Lernen, und bei der Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften. Als Sprecherin unserer Fraktion in der Enquetekommission für Künstliche Intelligenz sage ich aber ebenso klar: Ein unreflektiertes, wissenschaftlich nicht begleitetes Ausrollen von KI-Systemen im Bildungsbereich wäre verantwortungslos – selbst dann, wenn, wie im Antrag gefordert, am Ende die Lehrkraft die Note festlegt. Wir wissen: Der richtige Weg ist nicht automatisch der eines landesweiten Ausrollens, auch wenn das auf den ersten Blick verlockend sein mag. Ohne wissenschaftliche Begleitung, ohne klare Leitplanken und ohne Einbindung von Eltern, Schülerinnen und Schülern dürfen wir die Bewertungspraxis nicht einfach auf den Kopf stellen. Ich unterstütze ausdrücklich die Forderungen der Kultusministerkonferenz, eine an der Kultur der Digitalität ausgerichtete Prüfungskultur zu verankern – mit Formaten, die Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken in den Mittelpunkt stellen. KI kann solche Formate definitiv unterstützen. Sie darf aber niemals die pädagogische Verantwortung verdrängen. Leistungsbewertung ist und bleibt eine zutiefst pädagogische Entscheidung. Sie gehört in die Hände der Lehrkräfte. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Dort bleibt sie auch!) Dazu kommen die rechtlichen Fragen. Wir müssen über die Datenschutzgrundverordnung sprechen, insbesondere über die automatisierte Verarbeitung von Leistungsdaten, und über die europäische KI-Verordnung – Stichwort „Hochrisiko-KI“ im Bildungsbereich. Für solche Systeme gelten zu Recht hohe Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und vor allem an echte menschliche Aufsicht. Wir wissen außerdem aus der Forschung, dass es einen Automation Bias gibt. Menschen neigen dazu, den Urteilen einer Maschine mehr zu vertrauen als ihren eigenen. Was bedeutet das für eine KIgestützte Bewertung in Klausuren? Wie wirkt sich KI auf handschriftliche Arbeiten aus? Und wie gehen wir 19.03.2026 mit dem Blackbox-Problem um, wenn Lehrkräfte Bewertungen hinterfragen sollen? Derzeit kann darauf niemand von uns eine belastbare Antwort geben. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Doch! Kann!) Deshalb braucht es gerade bei so tiefgreifenden Veränderungen ein Vorgehen, das wissenschaftlich fundiert ist und Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern frühzeitig einbindet. In Nordrhein-Westfalen haben wir mit KIMADU genau so einen Weg gewählt. In diesem Pilotprojekt arbeiten Schulen mit didaktisch vorkonfigurierten KI-Agenten im Fachunterricht. Die KI ist dort Lehr- und Lernpartner. Die Systeme werden datenschutzkonform eingesetzt. Lehrkräfte legen Leitplanken fest und gestalten die Interaktion fachlich und didaktisch. Neue Formate werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert und erst dann in die Fläche getragen – nicht einfach wahllos über alle Schulen ausgekippt. KIMADU zeigt auch eins: Entscheidend ist die Qualifizierung unserer Lehrkräfte. Wer mit KI arbeitet, muss ihre Funktionsweise verstehen, typische Fehler und Verzerrungen erkennen und didaktisch begründete Grenzen setzen können. (Dilek Engin [SPD]: In anderen Ländern be- nutzt man die KI, nur in Deutschland nicht! Ich verstehe das nicht!) Da sind wir bei der KI-Skilling-Initiative des Landes bereits auf einem sehr guten Weg. Wenn wir KI in der Leistungsbewertung einsetzen wollen, müssen wir auch Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mitnehmen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Kann man doch machen!) Es geht um Transparenz der Notengebung, um Vertrauen in schulische Entscheidungen. Eltern und Kinder haben ein Recht, zu wissen, ob und wie KI in die Bewertung eingeflossen ist, welche Rolle sie gespielt hat und wo die Lehrkraft korrigierend eingegriffen hat. Auch pädagogisch wäre ein unbegleitetes Rollout höchst problematisch. Die Kultusministerkonferenz fordert zu Recht, dass Prüfungsformate die Prozessbewertung, die Mehrdimensionalität – das heißt: schriftlich, mündlich, praktisch und auch digital – sowie die Reflexion durch die Lernenden selbst stärker berücksichtigen. Es geht um eine echte Veränderung in der Prüfungskultur – weg von rein produktorientierten Klausuren hin zu kompetenzorientierten, vielfältigen Leistungsnachweisen. Eine zentralisierte KI-Korrektur, wie Sie sie hier fordern, die nur mit Texten arbeitet und diese durchrechnet, verengt den Blick auf genau das, was wir überwinden wollen. Landtag (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU] und Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE]) KI in der Leistungsbewertung ist kein weiterer Kopierer im Lehrerzimmer. Es geht hier um Grundrechte und auch um Bildungsbiografien. Ich freue mich sehr auf die weitere Diskussion im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung in diesen selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Annika Fohn Protokoll ↗