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Thomas Röckemann

AfD 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Nachdem Minister Dr. Limbach gezeigt hat, wie Hass und Hetze geht, kommen wir mal wieder ein bisschen runter. (Zurufe von der SPD, Dagmar Hanses [GRÜNE] und Anja von Marenholtz [GRÜNE]) Ich spreche mal über das, was Sache ist. Gemäß § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung einer Straftat keine 14 Jahre alt ist. Diese Altersgrenze gilt für alle und jeden, für Deutsche wie für Ausländer. Eine Grenze ist allerdings nur so viel wert wie Ihre Kontrolle. Wir alle wissen, dass dieser Grundsatz sich spätestens 2015 verschoben hat. Beispielsweise werden Landesgrenzen kaum bis gar nicht 19.03.2026 mehr kontrolliert, und das tatsächliche Alter einer Person scheint häufig zweitrangig zu sein. Dabei könnte es doch einfach sein. Bei deutschen Tatverdächtigen lässt sich das Alter problemlos über das jeweilige Ausweispapier oder die Geburtsurkunde feststellen. Anders sieht es häufig bei ausländischen Tatverdächtigen aus. Entsprechende Papiere fehlen spätestens seit dem Grenzübergang. Erstaunlich viele von Ihnen haben mehrere Namen, am 01.01. eines Jahres Geburtstag, und mancher 13- Jährige hat bereits einen Vollbart. Es gibt Sachen, die gibt es gar nicht. Wenn das Alter nicht sauber festgestellt wird, werden Täter möglicherweise als strafunmündig behandelt, obwohl sie bestraft werden könnten. Das ist massiv ungerecht gegenüber denjenigen, die sich zumindest hinsichtlich ihres Alters ehrlich gemacht haben. Das wiederum ist ein ernstes Problem für die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates. Deshalb muss gelten: Die Voraussetzung des § 19 StGB muss zuverlässig festgestellt werden – entweder mittels einer Personenstandsurkunde und/oder, wenn Zweifel bestehen, mittels medizinischer Altersbestimmung. Das ist eine einfache Überprüfung ohne Folgen: Seit den Coronamaßnahmen ist so etwas eigentlich nicht mehr der Rede wert. Wir wissen auch nicht erst seit gestern, dass Strafunmündigkeit gezielt ausgenutzt wird. Wir haben eben darüber gesprochen. Kriminelle Strukturen setzen Kinder bewusst ein, weil sie wissen, dass diese nicht bestraft werden können. Häufig werden sie nach ihren Taten von der Polizei zurück in ihr Milieu – Herr Minister, ich sage extra nicht „Clan“ – gebracht. Das ist ein Teufelskreis für Kinder und deren zukünftige Opfer. Dabei gab es früher durchaus Möglichkeiten, zu reagieren. Besonders problematische strafunmündige Kinder konnten in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden. Diese Instrumente wurden über Jahre hinweg zurückgebaut, geschleift oder abgeschafft. Heute stehen die Behörden bei schweren Fällen oft mit heruntergelassenen Hosen da. Ein Rechtsstaat braucht klare Regeln und die Fähigkeit, sie durchzusetzen. Allein die Senkung des rechtlichen Alters wird nicht ausreichen. Helfen Sie mit, kriminelle Karrieren erst gar nicht entstehen zu lassen! Ich freue mich auf die Anhörung. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Ich nicht!) Guten Tag. (Beifall von der AfD)

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