Sonja Bongers
In den vergangenen Jahren hat sich das Personenstandsrecht insbesondere in Hinblick auf die Geschlechtseintragung weiterentwickelt. Menschen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, als ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde, haben nun die Möglichkeit ihren Eintrag im Personenstandstandregister zu ändern. Zusätzlich gibt die Option sich als „divers“ eintragen zu lassen. Mittlerweile haben einige Menschen davon Gebrauch gemacht, auch Menschen, die nach einer Änderung in Haft gekommen sind. Die aktuelle Haftunterbringung und Durchsuchung von Personen finden immer noch in den Kategorien männlich/weiblich statt. Jede Biografie ist hoch individuell. Deshalb halten wir eine Einzelfallprüfung und -entscheidung für sinnvoll, um sowohl für betroffene Personen als auch für ihre Mitgefangenen eine angemessene Lösung zu finden. Aus den genannten Gründen stimmen wir der Gesetzesänderung und dem Änderungsantrag zu.
