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Thomas Schnelle

CDU 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Juli 2021 fielen an vielen Stellen in Nordrhein-Westfalen innerhalb von 10 bis 18 Stunden bis zu 150 Liter Regen pro Quadratmeter, mehr als sonst im gesamten Monat. Bei der daraus entstandenen Flut kamen allein in unserem Bundesland 49 Menschen ums Leben. Mindestens 13 Milliarden Euro Sachschäden sind entstanden. Ich habe bei mir in der Heimat im Ortsteil Ophoven damals selbst mit Sandsäcke geschleppt. Damals habe ich mir gedacht: So etwas darf nie wieder passieren. Aber wir alle wissen: So etwas kann wieder passieren, oder Katastrophen anderer Art können uns heimsuchen. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Wir müssen hierfür immer wieder unsere Grundlagen des Brand- und Katastrophenschutzes und auch die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf den Prüfstand stellen. Wir haben während der Flutkatastrophe gesehen, dass wir uns auf Zehntausende Einsatzkräfte bei den Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und dem THW verlassen konnten. Diese stehen Tag und Nacht bereit, um in bedrohlichen und gefährlichen Lagen zu helfen. Hierfür üben sie und bilden sich weiter. Ihnen allen gebührt dafür unser ganz großer Dank. Diese Kräfte brauchen gute und verlässliche Grundlagen. Wir haben bei dieser Katastrophe gesehen, an welchen Stellen wir unseren Katastrophenschutz stärken müssen, wo wir gesetzliche Grundlagen ändern oder ergänzen müssen und wo zum Beispiel mehr Koordinierungsbedarf nötig ist. Wir haben in zwei Untersuchungsausschüssen hier im Parlament die Flutkatastrophe intensiv beleuchtet und in einem Abschlussbericht, der von den demokratischen Parteien in diesem Parlament übereinstimmend verabschiedet wurde, Handlungsempfehlungen aus der Arbeit in den PUAs entwickelt. Daneben hat die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Arbeit beider Gremien wurde nun auch im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt und war somit eine gute Vorarbeit. Ich bin Minister Reul und allen im Ministerium des Innern an diesem Gesetzeswurf Beteiligten dankbar, dass neben den 15 Punkten des Kompetenzteams auch diese Handlungsempfehlungen im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt wurden. So ist zum Beispiel die erste der 139 Empfehlungen der Enquetekommission, eine stärkere Landeszu-19.03.2026 ständigkeit im Bereich des Katastrophenschutzes, die Möglichkeit des landesweiten Katastrophenschutzfalls und eine Landesstelle für den Katastrophenschutz zu schaffen, berücksichtigt bzw. schon eingesetzt worden. Nordrhein-Westfalen wird mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf krisenfester gemacht. Wir stärken den Katastrophenschutz durch schnellere Handlungsfähigkeit, durch verbindliche Warnpläne auf allen Ebenen und einen Rahmenwarnplan sowie durch bessere Vorsorge mit Katastrophenschutzbedarfsplänen und korrespondierenden Bedarfsplänen auf Landesebene. Neben den Lehren aus der Flutkatastrophe justieren wir das Gesetz aber auch in anderen Bereichen nach. Den Brandschutz entbürokratisieren wir. Dazu entfällt zum Beispiel die Ausnahmeregelung nach § 10 BHKG durch die Bezirksregierung. Die risikobasierte Ausrichtung der Feuerwehr soll sich künftig stärker an den lokalen Gegebenheiten ausrichten. Künftig reicht die Vorlage des Brandschutzbedarfsplans bei der nächsthöheren Aufsichtsbehörde aus. Die interkommunale Zusammenarbeit wird erleichtert. Ebenso werden den Werkfeuerwehren mehr Kooperationsmöglichkeiten, einfachere Verfahren und kürzere Genehmigungswege ermöglicht. Daneben werden auch die Einsatzkräfte und das Ehrenamt gestärkt. Die Helfergleichstellung wird ausgebaut; Minister Reul hat es gerade erwähnt. Notfallseelsorger und Spontanhelfer werden rechtlich verankert. Erstmals wird auch die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr aufgenommen. Nicht zuletzt wird auch erstmals die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung explizit im Gesetzestext aufgenommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf im Brand- und Katastrophenschutz einen großen Schritt nach vorne machen werden. Ich danke dem Ministerium und allen Beteiligten auch noch einmal ausdrücklich dafür, dass bereits für die Entwurfsfassung viele Gespräche mit den Menschen geführt wurden, die dieses Gesetz in Zukunft mit Leben füllen werden und damit arbeiten müssen: den verschiedenen Verbänden von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Industrie, den Bezirksregierungen und vielen mehr. Aus eigenen Gesprächen mit diesen Menschen und Verbänden weiß ich, dass viele Anregungen bereits aufgenommen wurden. Dafür können wir dann auch in Kauf nehmen – auch der Minister hat es eben erwähnt –, dass der Gesetzentwurf etwas länger auf sich hat warten lassen. Landtag Ich freue mich nun darauf, dass wir uns hier im Parlament und im Ausschuss mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen können, dass wir diesen in einer Anhörung mit den Verbänden diskutieren können und dass wir im gegenseitigen Meinungsaustausch dann zu einem Gesetz kommen, das wie bei der Verabschiedung des aktuellen BHKG 2015 auf eine breite Zustimmung der demokratischen Parteien in diesem Hause bauen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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