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André Kuper

19.03.2026 Sitzungen 18/119

Liebe Kollegin Busche, Sie haben zu Recht den Mitgliedern des Petitionsausschusses gedankt, und Sie haben zu Recht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats gedankt. Aber Sie haben sich selbst sehr bescheiden zurückgenommen. Ich darf im Namen des Hohen Hauses Ihnen persönlich ganz herzlichen Dank für Ihre Arbeit sagen. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP, der AfD und von der Regierungsbank) Wir kommen zu: 19.03.2026 7 Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen (Landesantidiskriminierungsgesetz – LADG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18169 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat die Ministerin Frau Schäffer das Wort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist ein Land der Vielfalt. Hier leben unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Biografien: Menschen, die hier geboren sind und deren Eltern aus NRW kommen, aus Italien oder aus der Türkei; Menschen, die evangelisch, katholisch, jüdisch oder muslimisch sind oder an keinen Gott glauben; Frauen und Männer, Trans- und Interpersonen; Menschen mit und ohne Behinderung; Menschen, die jung sind oder sich jung fühlen, und ältere Menschen. Wir alle sind Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Wir sind vereint in Vielfalt. Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir als Gesellschaft stehen – Klimakrise, konjunkturelle Lage, demografischer Wandel, Fachkräftemangel –, brauchen wir jede Einzelne und jeden Einzelnen, die oder der sich in unserer Gesellschaft einbringt – im Fußballverein, beim ehrenamtlichen Nachhilfeunterricht und auch auf dem Arbeitsmarkt. Aber nur wer keine Sorge haben muss, dass sie oder er diskriminiert wird bzw. tatsächlich Diskriminierung erfährt, kann sich voll einbringen. Gleichberechtigte Teilhabe ist kein Nice-to-have. Es ist ein fundamentales Recht. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Der Schutz vor Diskriminierung ist staatliche Aufgabe. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es in Art. 3 Grundgesetz. Darin steht auch, dass niemand aufgrund von äußeren und/oder zugeschriebenen Merkmalen diskriminiert werden darf. Doch ausgerechnet im Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zum Staat haben wir aktuell eine rechtliche Schutzlücke. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt nur den privatrechtlichen Bereich. Schon gar nicht gilt es für Landesbehörden. Ich möchte klarstellen: Unsere Beschäftigten, also unsere Polizistinnen und Polizisten, unsere Lehrkräfte, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz und in allen anderen Bereichen, leisten jeden Tag gute Arbeit für unsere Gesellschaft, für unseren Rechtsstaat, für unsere Demokratie. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden und Institutionen genießen zu Recht hohes Vertrauen. Doch Vorurteile und Stereotype, die sich individuell gegen Menschen richten, aber auch eine strukturelle Wirkmacht haben können, sind tief in unserer Gesellschaft verankert. Der öffentliche Dienst ist ein Spiegel der Gesellschaft. (Ralf Witzel [FDP]: Ah!) Deshalb kann Diskriminierung auch durch öffentliche Stellen nicht ausgeschlossen werden. Was regelt nun das Landesantidiskriminierungsgesetz? Die wichtigsten Ziele sind die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als Leitprinzip und im Diskriminierungsfall die Beendigung dieses diskriminierenden Zustandes. Nur wenn das nicht erfolgt, kommen Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche in Betracht. Somit gilt in dem Gesetz ein klarer Grundsatz: Vorrang hat die Beseitigung der Diskriminierung, nicht die finanzielle Kompensation. Das Gesetz sieht eine Beweislasterleichterung vor. Diese ist so ausgestaltet wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Bloße Vermutungen oder reine Behauptungen reichen nicht aus. Wenn die oder der Betroffene Indizien für eine Diskriminierung plausibel machen kann, muss die Behörde nachweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Das stärkt die Rechte von Betroffenen. (Beifall von den GRÜNEN und Peter Blumen- rath [CDU]) Wir werden darüber hinaus eine Landesantidiskriminierungsstelle einrichten. Sie wird Vorschläge für Präventionsmaßnahmen erarbeiten und wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierung initiieren und beauftragen. Wir wollen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft die gleichen Chancen bekommen, dass sie teilhaben können und dass ihre Menschenwürde geschützt ist. Mit diesem Landesantidiskriminierungsgesetz leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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