Plenarprotokoll 8/81
12.06.2024 · 296 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (37)SPD (24)Die Linke (20)FDP (20)CDU (19)GRÜNE (16)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen und auch den Geräuschpegel bitte etwas zu senken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 81. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute auf den Tag genau vor 30 Jahren ist am 12. Juni unsere Landesverfassung durch einen Volksentscheid bestätigt worden. Darin heißt es in Artikel 3, ich zitiere: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Diese zwei Sätze besagen, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern als Souverän alle gemeinsam über die Zusammensetzung von Parlamenten und der Kommunalvertretung entscheiden, welche dann zahlreiche uns unmittelbar betreffenden Belange regeln. Am Sonntag waren die Menschen in unserem Bundesland dazu aufgerufen, darüber zu entscheiden, welche Kandidatinnen und Kandidaten aus Deutschland in das Europaparlament einziehen und wer in den hiesigen Kommunalvertretungen in den kommenden fünf Jahren Verantwortung tragen soll. Großartig finde ich, dass die Beteiligung an den Wahlen sich im Vergleich zum Geschehen vor fünf Jahren deutlich erhöht hat. Knapp zwei Drittel aller Wahlberechtigten haben ihre Stimme abgegeben. Die Steigerung ist ein Erfolg und belegt, dass die Menschen sich dafür interessieren, wie es weitergeht mit der Entwicklung unseres Landes. Das Ergebnis zu bewerten, steht mir nicht zu. Aufgabe der Parteien und Wählervereinigungen ist es nun, mit den Ergebnissen vom vergangenen Sonntag umzugehen und politisch darauf zu reagieren. Hierfür braucht es keine Ratschläge einer Parlamentspräsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Grundgesetz, dessen 75. Geburtstag wir am 23. Mai gefeiert haben, ist das Fundament unserer Demokratie, unserer freiheitlichen Gesellschaft, des Föderalismus und damit auch unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben die im Grundgesetz verfassten Rechte bis zur friedlichen Revolution 1989 nicht für sich reklamieren, geschweige denn leben dürfen. Seit dem 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz auch auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Heute mag das als Selbstverständlichkeit angesehen werden, eine solche ist es jedoch nicht. Im Herbst 1989 sind mutige Frauen und Männer in der ehemaligen DDR für Freiheitsrechte eingetreten und haben viel riskiert für das, was heute den grundlegenden rechtlichen Rahmen unserer Gesellschaft darstellt. Wie aber steht es um diesen Rahmen? Mit Blick auf das Grundgesetz und unsere Landesverfassung behaupte ich, dass das auf diesem Fundament errichtete Haus namens Demokratie und dessen Ausstattung exzellent sind. Das Fundament trägt, die Mauern und Decken sind stabil errichtet. Dieses Haus ist allerdings kein Selbstzweck. Es wurde gebaut für die Menschen. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Haus herrscht aktuell schlechte Stimmung. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD: Echt?! Wo?) Mit Händen zu greifen ist, es gibt sehr viele Menschen in unserem Bundesland, in Deutschland und auch anderen Staaten der Europäischen Union, die offensichtlich unzufrieden sind. Dies mit seinem Stimmverhalten zum Ausdruck zu bringen, ist weder falsch noch verwerflich – andersherum wird ein Schuh daraus, die Menschen dürfen genau das. Wird Unzufriedenheit auf diese Weise artikuliert, dann sind wir alle gut beraten, dies zur Kenntnis zu nehmen. Von erhobenen Zeigefingern in Richtung der Wählerinnen und Wähler ist abzusehen. An den zitierten Artikel 3 der Landesverfassung und den darin beschriebenen Souverän sei hier erinnert. Wenden möchte ich mich deshalb von dieser Stelle aus an die Bürgerinnen und Bürger: Es war wichtig und in jedem Fall richtig, dass Sie sich an den Wahlen beteiligt haben, ganz egal, für welche Partei oder Person Sie gestimmt haben. Wichtig ist jedoch auch, dass nicht nur aufgezeigt wird, was nicht gut ist, sondern auch konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht werden. Ermutigen und auffordern möchte ich Sie dazu, sich weiter einzumischen! Demokratie bedeutet nicht, alle paar Jahre zur Wahl zu gehen und ausschließlich über diesen Weg Zustimmung oder eben Unzufriedenheit zu äußern, Demokratie ist und kann so viel mehr. Bringen Sie sich ein! Sorgen Sie auf diese Weise mit dafür, dass sich unsere Gesellschaft weiterentwickelt und Ihre ganz persönlichen Interessen sich wiederfinden! Schreiben Sie Parteien oder Abgeordneten, melden Sie sich in den Medien mit Leserbriefen zu Wort, reichen Sie beim Petitionsausschuss des Landtags Bitten, Beschwerden oder auch Anregungen ein! Demonstrieren Sie gemeinsam mit anderen Menschen oder sammeln Sie Unterschriften für beziehungsweise gegen Vorhaben in Ihrer Region! Wenden Sie sich an den Bürgerbeauftragten, besuchen Sie Abgeordnete in den Wahlkreisbüros! Reden Sie mit anderen Menschen über das, was Sie umtreibt und tragen all das in Richtung der Politikerinnen und Politiker! Von all dem lebt unsere Demokratie! Gerade heute möchte ich darauf verweisen, dass wir über eine ausgesprochen moderne Landesverfassung verfügen, in der zum Beispiel sehr niedrige Quoren für Volksinitiativen und Volksentscheide festgeschrieben sind. Auch auf diese Weise lässt sich daran mitwirken, Entwicklungen zu beeinflussen. Wer – womit auch immer – unzufrieden oder zufrieden ist, kann und soll und darf sich äußern. Insbesondere diese Menschen möchte ich auffordern, die von mir genannten Formen der Mitwirkung zu nutzen. Das bringt uns nach meiner festen Überzeugung als Gesellschaft insgesamt voran. Diejenigen, die auf unterschiedlichsten Ebenen politische Verantwortung tragen, fordere ich umgekehrt auf, solches Engagement unbedingt ernst zu nehmen. Keinesfalls sollte vorgebrachte Kritik abgetan oder gar verächtlich gemacht werden, so sie respektvoll und entlang der demokratischen Regeln vorgebracht wird. Den Begriff „respektvoll“ verwende ich bewusst, denn ich habe den Eindruck, dass in vielen Bereichen der Gesellschaft unsere Streitkultur gelitten hat. Das gilt auch für politische Diskussionen, aber längst nicht nur dort. Unterschiedliche Positionen, Meinungen oder auch Werte sind beim Ringen um Mehrheiten meiner festen Überzeugung nach kein Problem, entscheidend ist, wie wir mit den sich daraus ergebenden Zielkonflikten umgehen. Es kommt immer häufiger vor, dass nicht mehr abgewogen wird, mitunter wird sich sogar nicht einmal mehr zugehört. Oft entsteht der Eindruck, nicht was jemand sagt, ist von Belang, sondern wer etwas sagt. Gut oder böse, richtig oder falsch, wahr oder unwahr, so lauten oft die Pole – auf der Strecke bleibt wirkliche Kommunikation. Weil das so ist, verkümmert der Austausch von Argumenten an manchen Stellen regelrecht. Ich werbe für das, was uns Rita Süssmuth hier an dieser Stelle ans Herz gelegt hat: Bedenke immer – so habe ihr Vater sie gelehrt – das Argument des anderen könnte auch richtig sein. Wer sich dies zu eigen macht, streitet wertschätzend. Es geht darum, mit Stil um Lösungen zu ringen, statt sie brachial zu erkämpfen. Wenn sich alle Beteiligten gesehen und ernst genommen fühlen, können Entscheidungen auch sehr knapp ausfallen und werden dennoch akzeptiert. Wichtig ist es, dass der demokratische Entscheidungsprozess von allen Beteiligten auf Augenhöhe geführt wird, Überheblichkeit und Aggressivität gehören dort nicht hin. Streitkultur als etwas Konstruktives zu begreifen, darin liegt für mich der Schlüssel. Dazu gehört dann am Ende auch, eine mehrheitlich getroffene Entscheidung, die vielfach ohnehin einen Kompromiss darstellt, zu akzeptieren. Wer sich durchsetzt mit seiner Vorstellung, hat nicht gewonnen, umgekehrt hat die andere Seite nicht verloren. In der Demokratie werden Spannungsfelder ausgelotet auf der Grundlage der vom Souverän auf Zeit verliehenen Mandate und Ämter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Werte und Prinzipien unserer Verfassung und unseres Grundgesetzes zu bewahren und zu stärken! All diejenigen, die wie wir politische Ämter übernommen haben, sehe ich dabei in besonderer Verantwortung. Der Plenarsaal unseres Parlaments ist der zentrale Ort der Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern. Die Menschen schauen auf uns. Die Werte des Grundgesetzes wie auch der Landesverfassung müssen gelebt werden und im besten Sinne verkörpert werden. Das ist der Auftrag an uns alle. Lassen Sie uns um die besten Wege ringen und lassen Sie uns hart in der Sache streiten, aber lassen Sie uns dabei stets respektvoll miteinander umgehen! Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ehrt die Mütter und Väter der Regelwerke, die wir heute würdigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind alle darauf angewiesen, dass Menschen sich in vielfältiger Weise für unseren Staat einsetzen, ehrenamtlich oder hauptberuflich. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass Politikerinnen und Politiker verbal oder körperlich attackiert werden. Wir haben ebenfalls nicht erst im jüngsten Wahlkampf erlebt, dass viele Wahlplakate verunstaltet oder beschädigt wurden. Dazu möchte ich ganz klar sagen, wer Gewalt gegen Sachen oder gar Menschen für ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung hält, tritt die Werte unseres Grundgesetzes mit Füßen. Derlei ist durch nichts zu rechtfertigen und muss auch konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Entsetzen haben wir vor wenigen Tagen zur Kenntnis nehmen müssen, dass in Baden-Württemberg ein junger Polizeivollzugsbeamter durch eine Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz mitten aus dem Leben gerissen wurde. Er starb in Ausübung seines Dienstes für unsere Gesellschaft. Das ist unfassbar! Unsere Gedanken sind bei der Familie des Opfers. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie bitten, sich zu Ehren des Toten von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer nicht einfach, dann wieder zum Alltag überzutreten, aber die vorläufige Tagesordnung der 81., 82. und 83. Sitzung liegt Ihnen vor. Insofern frage ich, wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe das und höre, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 81., 82. und 83. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zu einer für mich sehr erfreulichen Angelegenheit, nämlich zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Im April gratuliere ich recht herzlich Rainer Albrecht. (Julian Barlen, SPD: He!) Im Mai gratuliere ich recht herzlich nachträglich zum Geburtstag Franz-Robert Liskow, Bernd Lange, Manuela Schwesig, Beate Schlupp, Christian Winter und Jutta Wegner. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Und im Juni, und bei manchen noch gar nicht so weit zurückliegend, gratuliere ich recht herzlich Jens Schulze-Wiehenbrauk, Constanze Oehlrich und Daniel Peters nachträglich zu Ihren Geburtstagen. Herzlichen Glückwunsch noch mal an alle! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/3795 zum Thema „Islamistischen Terrorismus entschieden bekämpfen – Schwerstkriminelle Täter ausländischer Herkunft konsequent ausweisen – Abschiebungen auch in unsichere Herkunftsländer ermöglichen“ und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/3798 zum Thema „Landeskoordinierungsstelle CORA erhalten und erweitern – Istanbul-Konvention vollumfänglich umsetzen“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlagen, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 2 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieser Dringlichkeitsanträge erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 75 Jahre Grundgesetz: Mecklenburg-Vorpommern in guter Verfassung“ beantragt. Aktuelle Stunde 30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 75 Jahre Grundgesetz: Mecklenburg-Vorpommern in guter Verfassung Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich starte mit einem Zitat: „Bringen Sie Mecklenburg-Vorpommern in eine gute Verfassung!“ Mit dieser Aufforderung an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beendete Harald Ringstorff vor über 30 Jahren seine Rede hier im Landesparlament und warb für eine breite Zustimmung zur neuen Landesverfassung bei der folgenden Volksabstimmung 1994. Ja, und dieser Aufforderung, meine Damen und Herren, folgten die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich. Und deshalb können wir heute feiern, denn genau am 12. Juni 1994, heute vor 30 Jahren, wurde die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns für alle Bürgerinnen und Bürger von den Bürgerinnen und Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns angenommen, explizit – so steht es auch in unserer Landesverfassung – auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, womit wir beim bereits erwähnten Doppeljubiläum wären, denn auch das Grundgesetz hat Geburtstag, ist 75 Jahre alt geworden. An dieser Stelle möchte ich übrigens ein herzliches Dankeschön ausrichten, stellvertretend an die Präsidentin des Landtages, an alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Initiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“, die dem Grundgesetz hier ja im Innenhof des Schlosses vor drei Wochen einen würdigen Raum gegeben haben. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, das Grundgesetz, die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns, beides sind wertvolle Errungenschaften und zugleich ja auch beides mahnende Zeugnisse und Produkte der deutschen Geschichte. Das Grundgesetz – ein in Artikel gegossenes „Nie wieder!“, beschlossen auf den Trümmern des Nationalsozialismus, die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns – Ergebnis einer mutigen, friedlichen Revolution der Bürgerinnen und Bürger hier im Land, beide mit dem ganz erklärten Ziel angelegt, die Verantwortung aus der deutschen Geschichte zu tragen, dem Frieden, der Freiheit, der Menschenwürde zu dienen, gemeinsam mit den Menschen im Land soziale Gerechtigkeit, wirtschaftlichen Fortschritt und vor allem auch den Schutz der natürlichen Lebensgrundlage zu befördern. Meine Damen und Herren, nicht zufällig sind eine starke Wirtschaft mit guter Arbeit, sind der soziale Zusammenhalt und auch die Verantwortung für Umwelt und Natur auch heute die wesentlichen tragenden Säulen unserer Landespolitik. Meine Damen und Herren, „30 Jahre Landesverfassung, 75 Jahre Grundgesetz: Mecklenburg-Vorpommern in guter Verfassung“, so der Titel der Aktuellen Stunde. Es ist mir eine Ehre, für die SPD-Fraktion zu diesem für uns wirklich wichtigen Anlass sprechen zu dürfen. Noch mehr freue ich mich darauf, im Folgenden auch dem Beitrag von Till Backhaus zu lauschen, der für die Landesregierung sprechen wird, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) der als unser Mann der ersten Stunde aus eigener Anschauung vom historischen Prozess berichten wird. Und ich möchte ganz deutlich sagen, wir als SPD-Fraktion, ich ganz persönlich, wir sind Till Backhaus, wir sind allen Macherinnen und Machern der friedlichen Revolution und unserer Landesverfassung sehr dankbar. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und René Domke, FDP) Meine Damen und Herren, dass nach 1945, dass nach 1989 hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern – im Herzen Europas – Frieden, Freiheit und Demokratie herrschen, das ist keine Selbstverständlichkeit. Das ist ein historisches Glück, das wir mutigen, das wir selbstlosen Frauen und Männern zu verdanken haben, ein historisches Glück, dessen wir uns bewusst sind, das wir feiern und dessen Bewahrung die wichtigste Aufgabe ist, die wir alle gemeinsam haben. Der Schrecken von Bomben, Tod, Krieg und Unterdrückung darf nicht verblassen. Nicht verblassen darf die Tatsache, dass ohne diesen Frieden, ohne diese Freiheit und ohne diese Demokratie alles nichts ist. Und deshalb lieben wir und leben wir unsere Landesverfassung sehr, und zwar mit allen ihren Bestandteilen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Harald Ringstorff hat die Landesverfassung 1993 in der eben schon erwähnten Rede hier im Landtag als Gebrauchsanweisung für die Demokratie bezeichnet. Ich bin ja Hotelkaufmann, da kommt mir in den Sinn, die Landesverfassung vielleicht etwas kulinarischer als ein ausgefeiltes Rezept für eine gute Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns und für ein glückliches Miteinander in unserem Land zu bezeichnen. Und da ist es mit der Einhaltung von Rezepturen in der Spitzengastronomie so wie mit der Verfassungstreue in der Demokratie: Alle Zutaten sind wichtig, keine darf einfach weggelassen werden, sonst gelingt das ganze Gericht nicht. Und so ist das auch mit den Grundrechten und Zielen des Grundgesetzes und unserer Landesverfassung in einer freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Was wäre das für ein Land, in dem die Würde des Menschen in volksverhetzerischer Absicht eben doch angetastet werden kann, wenn beispielsweise, Zitat, pauschal von „Messermännern“ oder einem, Zitat, angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ gesprochen wird, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und selbst Menschen mit einem deutschen Pass (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) nicht vor Vertreibungen sicher sein können?! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Stichwort: Planungen zur massenhaften Vertreibung, beschönigend „Remigration“ genannt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Kampagne, Herr Barlen! Sie hören nicht auf! Auch nach der Wahl hören Sie nicht auf!) Was wäre das für ein Land, (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) in dem die Entfaltung der Persönlichkeit eben nicht frei ist, sondern wo die Entfaltung der Persönlichkeit da eine Grenze hat, wo es um die politische Einstellung, um die Religion oder um die Frage geht, wen man liebt?! Stichwort: die Abwertung der Religionsfreiheit mit dem Begriff „Kopftuchmädchen“ oder ein Abgeordneter des Europäischen Parlamentes der AfD, der schwulenfreie Zonen in Polen als ein gutes Konzept verteidigt. Was wäre das für ein Land, wo eben keine Meinungsfreiheit herrscht, und während heute der demokratische Widerspruch von rechts häufig ja absichtlich falsch als eine angebliche Meinungsdiktatur oder in der letzten Legislatur als ein „Merkel-Maulkorb“ diffamiert wurde, tatsächlich missliebige Meinungen und Lebensmodelle unterdrückt werden?! Schauen wir auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Polen, der mühsam wiederhergerichtet werden muss! Schauen wir auf Orbán und seine Unterstützer in Ungarn, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) der offiziell auf der Liste der Feinde der Presse- und Meinungsfreiheit steht! Kurz, ohne all diese Zutaten, ohne all diese Bestandteile – die Grundrechte und Ziele – wäre unser Land nicht das heutige moderne, erfolgreiche und freundliche Mecklenburg-Vorpommern, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Um im Bild zu bleiben, ein Rezept ohne all diese Zutaten (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) wäre letztlich genau diese unansehnliche Brühe, die hier einige als Spitzenküche servieren wollen. Ein Land ohne diese Grundrechte und Staatsziele wäre eben keine freiheitliche Demokratie, sondern ein Zurück in die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte, und davor warnen wir. Und wir werden auch nicht aufhören, davor zu warnen. Und dagegen wehren wir uns, meine Damen und Herren, und wir werden auch nicht aufhören, uns dagegen zu wehren, nicht als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die seit über 160 Jahren den Verfassungspatriotismus in unserer DNA haben, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und von besonderer Bedeutung – egal, ob 49, 89 –, in der Landesverfassung 1994 war und ist immer das Thema „Freie Wahlen“. Dafür haben die Menschen gekämpft, das haben sie erkämpft. Am Sonntag haben die Bürgerinnen und Bürger über das Europäische Parlament, über die Kommunalpolitik abgestimmt. Das Ergebnis mag einem gefallen oder auch nicht – da komme ich gleich noch zu –, aber zunächst einmal können wir dieses Grundrecht, freie Wahlen zu haben, nicht hoch genug schätzen. Und deshalb ist es gut, wenn viele Menschen frei wählen. Deshalb ist es gut, wenn viele ihrer Stimmung Ausdruck verleihen – die Präsidentin hat es bereits gesagt –, auch gut, wenn sie ihrer schlechten Stimmung Ausdruck verleihen. Es ist gut, wenn viele kandidieren, sich zur Wahl stellen, um mitzugestalten. Meine Damen und Herren, das alles verdient unseren Respekt, und deshalb möchte ich mich allen voran namens der SPD-Fraktion bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bedanken, die diese freien Wahlen möglich gemacht haben, neben den Kandidierenden, ihren Unterstützerinnen und Unterstützern, den Familien übrigens auch, den vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern überall im Land. Sie alle leisten mit ihrem Einsatz einen fundamentalen Beitrag zu unserer lebendigen Demokratie! Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Wahlausgang, meine Damen und Herren, zum Wahlausgang dieser freien Wahlen möchte ich selbstverständlich auch etwas sagen. Da liegen bei uns nachhaltige Freude und auch Enttäuschung sehr dicht beieinander. Mit Sabrina Repp haben wir als Mecklenburg-Vorpommern eine neue Abgeordnete im Europäischen Parlament, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die Mecklenburg-Vorpommern und Europa ganz im Sinne unserer Landesverfassung in ihrem Herzen trägt, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) die sich zum demokratischen Ostseeraum, zu einem guten Miteinander ganz im Sinne unserer Landesverfassung bekennt, die alles dafür tun wird, dass wir gute Nachbarn sind und im Interesse der Menschen auch in Brüssel eine starke Stimme haben. Ich bin froh, dass wir diesen Schwerpunkt auch auf das Europäische Parlament im Interesse Mecklenburg-Vorpommerns gesetzt haben, dass wir dieses Ziel prioritär verfolgt haben und tatsächlich ja auch als einzige hier im Landtag vertretene Partei es geschafft haben, für Mecklenburg-Vorpommern eine Frau nach Brüssel zu senden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Daniel Peters, CDU – Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Torsten Renz, CDU) Ja, ich verstehe an der Stelle Ihre Heiterkeit nicht. (Sebastian Ehlers, CDU: Hinter BSW auf Platz vier, Herr Barlen! Das ist peinlich!) Es ist eine wahre Aussage, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) dass die SPD die einzige Partei in diesem Hause ist, (Zuruf von Daniel Peters, CDU – Glocke der Präsidentin) die eine Europaabgeordnete nach Brüssel schickt. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) So, das ist doch wohl mal Fakt! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich will aber auch was sagen, das … (Unruhe bei Daniel Peters, CDU – Glocke der Präsidentin) Meine Damen und Herren, das war der freudige Teil!
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Fraktionsvorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt so laut geworden, ich kann den Redner nicht mehr verstehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Verstehen können wir den auch nicht!) Ich erinnere noch an, ich erinnere noch an meine Worte vor fast 10/15 Minuten: Respektvoller Umgang miteinander, dazu gehört auch, dass man dem Redner bitte zuhört. Sie können Zwischenrufe tätigen, das ist sehr wohl legitim, aber bitte nicht permanentes Zwischengemurmel, sodass der Redner nicht mehr zu verstehen ist! Herr Fraktionsvorsitzender, Sie haben wieder das Wort!
Julian Barlen SPD
Meine Damen und Herren, ich habe ja gesagt, Freude und auch Enttäuschung dicht beieinander. Das war der freudige und auch gute Teil, auch übrigens für Mecklenburg-Vorpommern, weil es gut ist, dort vertreten zu sein im Europäischen Parlament. Ich mache keinen Hehl daraus, dass die Wahlen für die Kommunen, für die Kreistage auf der anderen Seite ein sehr, eher enttäuschendes Ergebnis hatten, für uns als SPD ganz klar, mit Verlusten, die uns schmerzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Für M-V ein sehr gutes.) Auf der Kreistagsebene übrigens leider, leider für alle anderen Parteien jenseits von AfD und BSW auch: Die SPD hat verloren, die GRÜNEN haben verloren, DIE LINKE hat Sitze verloren, die FDP hat Sitze verloren, auch die CDU hat Sitze verloren, unterschiedlich viele, (Sebastian Ehlers, CDU: Zugelegt!) aber alle haben Sitze auf der Kreistagsebene verloren. Die CDU hat 8 Sitze verloren, (Torsten Renz, CDU: Glaube nur der Statistik, die du selber gefälscht hast.) 2 gewonnen, unterm Strich 6 verloren. Wir haben 15 verloren, jeder einzelne Sitz davon schmerzt uns. (Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Einzig die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht haben deutlich zugelegt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und neben der – und dazu haben wir uns auch klar positioniert, auch selbstkritisch positioniert –, zu der nicht überzeugenden Arbeit der Ampel möchten wir auch selbstkritisch hier im Land sagen, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Ampel ist schuld!) es ist uns auf der Ebene der Kreistage nicht gelungen, die Wahrnehmung der Menschen weg von Ampel-Bashing und deren schlechten Performance (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das liegt an Ihrem Verhalten, Herr Barlen. Sie machen damit sogar noch weiter. – Zuruf von Horst Förster, AfD) hin zu dem eigentlichen Thema zu lenken, den Themen vor Ort, am Gartenzaun, in der Kommune, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) worum es geht, wenn man für einen Kreistag oder eine Gemeindevertretung kandidiert. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Diesen Fokus haben wir nicht ausreichend auf dieses eigentliche Thema lenken können. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das tut mir besonders für die vielen Kandidatinnen und Kandidaten leid, die sich wirklich mit Leidenschaft in der Kommunalpolitik, mit Leidenschaft für ihre Nachbarschaft engagieren und die genau unter dieser Situation jetzt auch in der SPD die Leidtragenden sind. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und das Ergebnis hier in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, da sind wir zuständig, da tragen wir auch Verantwortung, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, das will ich sehen!) und da bin ich ganz bei der Landtagspräsidentin, die das wirklich in pointierten Worten auf den Punkt gebracht hat. Das sollte Anlass für alle Demokratinnen und Demokraten sein, ganz im Sinne des gemeinsamen Auftrages aus der Verfassung untereinander auch den Stil und die bisherige Kultur des Miteinanders zu hinterfragen, das Verbindende zu betonen, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) nach gemeinsamen Lösungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu suchen. Eins ist und bleibt dabei aber klar: Es kann und wird unsererseits keine Zusammenarbeit mit der AfD geben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nach der Rede, das ist eine Verhöhnung!) meine Damen und Herren! Dazu bekennen wir uns klar, ja. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Enrico Schult, AfD: Mal sehen, ob Sie 2026 immer noch klatschen da drüben. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Die AfD, ja, meine Damen und Herren, die AfD ist bei einer freien und demokratischen Wahl gewählt worden. (Zurufe von Michael Meister, AfD, und Thore Stein, AfD) Nein, das macht sie noch lange nicht zu einer freiheitlichen oder gar demokratischen Partei. Und deshalb, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Verunglimpfung pur! – Zuruf von Michael Meister, AfD) und deshalb möchte ich darum bitten, dass wir uns klarmachen, es sollte für niemanden, der sich der Landesverfassung, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr respektvoll gegenüber den Wählern!) es sollte für niemanden, der sich der Landesverfassung oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbunden fühlt – und das dürfte die meisten Fraktionen hier in diesem Haus einen –, eine Geschäftsgrundlage mit einer Partei geben, die hier im Land den Pakt mit dem Rechtsextremismus, beispielsweise der Identitären Bewegung, aktiv sucht, die bundesweit rechtsextremer Verdachtsfall und in einigen Ländern gesichert rechtsextreme Bestrebung ist. Es gibt in meinen Augen keine Geschäftsgrundlage mit einer AfD, die beispielsweise einen suspendierten Polizisten aus dem Umfeld der rechtsextremen „Nordkreuz“-Verschwörung (Nikolaus Kramer, AfD: Ach Gott!) ohne Federlesen als Kandidat aufstellt. (Horst Förster, AfD: Unschuldsvermutung!) Es gibt keine, es gibt keine Geschäftsgrundlage mit Kräften wie einer Krah-AfD, die schwulenfreie Zonen befürworten, die Verbrechen der Waffen-SS verharmlosen, die auf die Spaltung der Gesellschaft setzen und das Miteinander zu vergiften suchen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Ihr Verhalten ist absolut demokratiegefährdend! – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Meine Damen und Herren, für jede Position, für jedes Thema, für jede Person gibt es vor Ort in den Kreistagen, in den Gemeindevertretungen, in den Städten potenziell eine demokratische Mehrheit. Und die müssen wir gemeinsam nutzen, die müssen wir gemeinsam anstreben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dieses plurale Spektrum müssen wir als demokratische Parteien abbilden. Wir müssen beweisen, dass wir es zusammen hinbekommen im Sinne unserer Landesverfassung, (Stephan J. Reuken, AfD: Sie hatten doch 30 Jahre Zeit dafür!) im Sinne unseres Grundgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern und ohne die AfD, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Meine Damen und Herren – und damit möchte ich schließen –, allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes möchte ich sagen, wir stehen vor großen Herausforderungen, die wir aber, und davon bin ich fest überzeugt, nur in einem konstruktiven, nur in einem sachlichen Miteinander (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Haben wir ja gerade gesehen!) und nicht mit Populismus, nicht mit Extremismus, nicht mit Ideologie von vorgestern oder einem pauschalen Bashing lösen werden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Das ist unglaublich! – Horst Förster, AfD: Das ist eine Schizophrenie, reine Schizophrenie!) Unsere Demokratie lebt von den Zwischentönen. Unsere Demokratie lebt vom Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Wir setzen uns dafür ein, die Demokratie gegen extremistische Tendenzen zu stärken, gleichzeitig Brücken zu bauen, anstatt Gräben zu ziehen. Sie können sich auf uns verlassen! Wir leben und lieben unsere Landesverfassung, um auf ihrem fruchtbaren Boden Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit hochzuhalten (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und ein wirtschaftlich erfolgreiches, ein sozial gerechtes und eben auch ein zukunftsfestes Mecklenburg-Vorpommern voranzubringen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hören Sie sich eigentlich selber zu, Herr Barlen?!) ein starkes, ein geeintes, ein demokratisches Mecklenburg-Vorpommern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sagt der Spalter vor dem Herrn da vorne! Wahnsinn! – Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) In diesem Sinne ein Hoch auf unsere Landesverfassung und uns eine gute Debatte heute! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule „Johann Wolfgang von Goethe“ Parchim. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind und der sicherlich für Sie auch sehr interessanten Aktuellen Stunde beiwohnen können! Auf der anderen Seite begrüße ich recht herzlich Jugendliche vom Kreativen Jugendtreff der Christophorusgemeinde Laage. Ein herzliches Dankeschön an Sie! Sie haben die ökumenische Andacht im Vorfeld der Landtagssitzung mitgestaltet. Noch mal herzlich willkommen und vielen Dank noch mal für die Mitgestaltung! Ich rufe auf für die Landesregierung den Landwirtschaftsminister Herrn Dr. Till Backhaus. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Der Bierausschenker.)
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich bin von Anfang an dabei gewesen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Nikolaus Kramer, AfD) Für mich persönlich, darf ich heute sagen, ist das auch ein besonderer Augenblick. Meine Erfahrungen aus der Herzkammer der Demokratie – Rainer Prachtl im Übrigen hat mal gesagt oder Richard von Weizsäcker, und das habe ich dann ja im übertragenen Sinne weitergetragen, hat hier im alten Plenarsaal mal gesagt, er ist im schönsten Landtagssitz Deutschlands. Ich habe daraus gemacht, wir leben im schönsten Bundesland der Welt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich darf Ihnen ausdrücklich natürlich die Grüße der Ministerpräsidentin auch überbringen. Sie wissen, sie ist im Auftrag des Bundesrates in Berlin, im Übrigen bei der Geberkonferenz, der Internationalen, und dann noch im Vermittlungsausschuss. Insofern, glaube ich, ist auch deutlich, in welchem Auftrag Mecklenburg-Vorpommern gerade in dieser Zeit in Deutschland und national und international unterwegs ist. Und dafür sind wir der Ministerpräsidentin sehr, sehr dankbar. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich persönlich muss Ihnen sagen, vor 35 Jahren hat sich mein Leben komplett verändert. Ich war damals 30. Ich bin dann im Übrigen als Abteilungsleiter einer LPG-Pflanzenproduktion Lübtheen mit über 300 Beschäftigten, die ich in der Verantwortung hatte, in die politische Wende gegangen und habe gesagt, ich möchte etwas mit verändern. Und dies zieht sich für mich tatsächlich wie ein roter Faden hindurch. Ich bin im Übrigen auch ein Bürgerbewegter. Ich habe seinerzeit, ich will das ausdrücklich sagen, die SPD der DDR mitgegründet und habe das im Übrigen dann auch versucht in der Volkskammer, der letzten, betone ich immer wieder, auch den Weg in die Deutsche Einheit mit zu bahnen. Und ich glaube, das ist für den Fachbereich, für den ich immer angetreten bin, für die Landwirtschaft, die ländlichen Räume, glaube ich, auch solide abgearbeitet worden. Und dann hat Harald Ringstorff, das will ich auch ausdrücklich sagen, mich gebeten – für mich war klar, die Episode Politik wird beendet sein mit dem Ausscheiden aus der Volkskammer –, nein, Harald Ringstorff hat mich seinerzeit gebeten: Till, mach bitte weiter, wir brauchen dich, wir brauchen Experten auch für die Landwirtschaft, die ländlichen Räume. Und so zieht sich dieser Faden hindurch. Und deswegen komme ich dann zu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich kann mich sehr, sehr gut erinnern, in dem alten Plenarsaal miterlebt zu haben, als die Verfassungskommission eingerichtet wurde. Der damalige Präsident Rainer Prachtl, den wir, glaube ich, auch nach wie vor parteiübergreifend schätzen, war Vorsitzender der Verfassungskommission. Stellvertreter war Professor Dr. Rolf Eggert, SPD. Ich vergesse im Übrigen nicht die Diskussion in den Fraktionen, auch die Bewegungen aus dem außerparlamentarischen Raum sind hier integriert worden. Das war eine Forderung der Sozialdemokratie, die sind mit eingebunden worden. Ich erinnere an Heiko Lietz. Ich erinnere an die GRÜNEN, die im Übrigen hier mit integriert worden sind seinerzeit – auch das war unsere Forderung –, auf möglichst breiter Basis eine Verfassung auf den Weg zu bringen, um damit auch den Bürgerwillen, so, wie die Landtagspräsidentin es hier ja schon deutlich gemacht hat, zu verkörpern. Für mich sind die Debatten im Übrigen – ich weiß nicht, ob Sie das eine oder andere mal nachgelesen haben von Dr. Norbert Buske von der CDU – leidenschaftlich, um das Ziel, auch die Staatsziele zu untermauern, die Freiheit, die Pressefreiheit, die freien Wahlen, die Unabhängigkeit der Justiz, all das, was in den Artikeln sich wie ein Faden durchzieht mit dem Ziel, alles daranzusetzen, eine für das Volk funktionierende Demokratie und damit auch die Mitwirkungsrechte umzusetzen. Ich erinnere ausdrücklich an Karin Bresemann und Siegfried Friese aus der SPD-Fraktion, die mit Leidenschaft insbesondere das Thema Bildung, das Thema Wissenschaft, Kultur, aber eben immer wieder auch die europäische Integration ganz weit in den Mittelpunkt der Diskussion geführt haben. Ich habe das wirklich im wahrsten Sinne genossen, und ich bin auch stolz, was wir hier hinbekommen haben, im Übrigen auch mit dem externen Sach- und Fachverstand von Professor von Mutius, ein anerkannter Staatsrechtler, der auch heute noch aktiv ist, oder auch Professor Dr. Stark, der ganz bewusst Experten von außen mit integriert, um damit auch verfassungsrechtlich bis hin zum Landesverfassungsgericht damit die Gerichtsbarkeit auf solider Basis auch – Entschuldigung – nach einer Diktatur für dieses Land dann auf den Weg zu bringen. (Nikolaus Kramer, AfD: Da brauchen Sie sich doch nicht zu entschuldigen!) Und ich will auch daran noch mal erinnern: Harald Ringstorff hat damals auch den Spruch geprägt der Versöhnung. Und ich glaube, es ist nichts wichtiger, als diesen Spruch heute erneut aufzugreifen. Wir brauchen die Versöhnung in ganz Europa! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und insofern möchte ich ausdrücklich natürlich erinnern an Dr. Schoenenburg, der für mich auch ein streitbarer Partner war, denn die Demokratie lebt von dem Meinungsstreit, aber am Ende muss ein Ergebnis herauskommen. Es gibt ja kluge, sehr kluge Politiker, die sagen, die Demokratie ist schwer. Aber ich will hier an dieser Stelle und heute sagen: Es gibt auf dieser Welt im Vergleich zu dem, was wir erlebt haben und erleben dürfen, kein besseres Rezept! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt kein besseres! Und insofern, und insofern möchte ich natürlich auch der FDP ausdrücklich die Hand reichen. Walter Goldbeck – ich persönlich habe mit ihm viele, viele Gespräche auch führen dürfen, und das war ein profunder Vertreter auch der Demokratie, natürlich der liberalen Denkweise, aber auch, was in der sozial liberalen Diskussion hier zum Tragen gekommen ist, insbesondere im Bildungswesen –, war er ein Verfechter dieses Bereiches, zumal er da auch aus seinem Berufsleben profunde Kenntnisse hier mit eingebracht hat. Und deswegen will ich mal ausdrücklich sagen, man kann sich bei den Vätern und Müttern selbstverständlich des Grundgesetzes und der Landesverfassung an dieser Stelle nur noch mal sehr, sehr herzlich bedanken. Und ich will auch ausdrücklich sagen, die Idee von Harald Ringstorff und anderen – ein bisschen habe ich auch dazu gehört –, de Verfatung denn ok up Platt tau maken, is woll eenmalig up de Welt, un dat is gaut so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will dann auch versuchen, die Verfassung noch einmal bildlich darzustellen, gerade auch für junge Menschen und für Lehrerinnen und Lehrer. Für mich ist die Verfassung, wenn man so will, das Werkzeug. Ich komme nun aus dem technischen Beruf, (Julian Barlen, SPD: Ja.) und das Werkzeug ist dann eine Art von Bedienungsanleitung. Aber an diese Bedienungsanleitung hat sich jeder, jeder (Stephan J. Reuken, AfD: Jeder! Jeder!) und jede und jedes zu halten. Und wenn das funktioniert und man sich die Verfassung, mein Wunsch wäre auch gerade an die jungen Menschen, sich die Verfassung nicht nur auf Platt, wenn man sie dann lesen kann, sondern auch Hochdeutsch in Ruhe durchzulesen, um damit, wenn man es so will, die wichtigsten Grundelemente des Zusammenlebens in der Demokratie zu verinnerlichen. Und wer das macht, der kommt in Mecklenburg-Vorpommern hervorragend durchs Leben. Ich will das ausdrücklich sagen, denn die Werte, der Wertekompass, der damit in dem Geist dieser Verfassung drinsteht, ist am Ende das Wesen der Demokratie, der Freiheit, der Menschenwürde, der freien Wahlen, der Pressefreiheit, der Reisefreiheit. Ist es nicht ein Segen, was wir heute erleben dürfen? Also ich war noch nicht mal in Ungarn zu DDR-Zeiten. Ich habe das nie geschafft. Heute setzt man sich in den Flieger, auweia, es hat auf Mallorca geregnet und das Wasser stand hoch. Also ich will mal ausdrücklich sagen, welche Chancen gerade die junge Generation heute hat, von der Ausbildung bis hin zu den Möglichkeiten der freien Entfaltung. Es ist einmalig, solche Chancen hat es noch nie gegeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und bildlich gesehen, auch das ist mir sehr wichtig, das Fundament ist im alten Plenarsaal gelegt worden, in dem alten Plenarsaal. In dieses wunderbare Gebäude ist dann ja auch mit dem neuen Plenarsaal ein weiterer zusätzlicher frischer Geist eingezogen. Ich will mal ausdrücklich sagen, wir haben die Anpassung der Verfassung vorgenommen, im Übrigen, Herr Finanzminister, auch die finanzielle Frage mit der Schuldenbremse, auch das gehört dazu. Also wir haben auch als Parlament, auch dazu gehöre ich, dem Volk aufs Maul geschaut. Auch die Finanzierbarkeit und die soliden Finanzen sind in der Verfassung niedergeschrieben oder selbstverständlich im Übrigen auch der Tierschutz, der Umweltschutz und die nachhaltigen Wirtschaftsweisen in der Wirtschaft, in der Landwirtschaft oder die Schönheiten unserer Natur und der Geist dieser Menschen. Dieses auf ein weiteres solides Fundament zu stellen, ich würde heute immer noch behaupten, die Leidenschaft für diesen Prozess spüre ich heute noch, diese Leidenschaft, dieses Land voranzubringen, es auf solide Beine zu stellen und die Demokratie zu wahren, sie zu schützen und sie zu verteidigen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ja, dieses Haus steht und es ist weiter mit Leben erfüllt. Und ob es manchmal klappert oder auch mal turbulent wird, das gehört in der Demokratie dazu. Aber de Gäus warden in Harst tellt, auch das hat Harald Ringstorff mal gesagt, also auf Hochdeutsch: Die Gänse, die Küken werden im Herbst gezählt. (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Ja. – Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und deswegen ist es natürlich auch so, dass wir jeden Tag wieder für Demokratie kämpfen, arbeiten und am Ende auch für die Menschen da sein müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja auch so, dass die Verfassung, ich habe das schon angedeutet, auch die Besonderheiten dieses Landes mit aufgenommen hat. Ich will da natürlich aus meinem Fachbereich, für die habe ich auch sehr gekämpft, natürlich die Landwirtschaft, aber im Übrigen sind auch die Alleen einmalig in Deutschland, in Europa. Die ältesten Eichen Europas sind aufgenommen worden. Sie sind im Übrigen auch Zeitzeugen, sie sind Teil auch unser Heimat. Oder die Zusammenarbeit im Ostseeraum – ausdrücklich will ich das noch mal unterstreichen, die Tradition und die Weltoffenheit unserer Menschen, unseres Landes. Wir haben eine Landesverfassung, die ganz bewusst Merkmale unserer Identität betont und eigene Schwerpunkte damit herausgearbeitet hat. Aber vor allen Dingen ist unsere Landesverfassung zusammen mit den Menschen entstanden, und das war für mich, im Übrigen auch draußen im Lande, die Veranstaltungen, die wir dort durchgeführt haben, immer wieder von allergrößter Bedeutung, und wir hatten eine ganz große und sinnvolle Resonanz. Auch das werde ich nie in meinem Leben vergessen – Rita Süssmuth. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Um im Bild zu bleiben, es ist unsere Landesverfassung als Werkzeug, als Wertekompass, der Antrieb, welche unsere Demokratie sichert und damit natürlich auch permanent am Leben erhält. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die 75 Jahre Grundgesetz – ich kann das jetzt hier nur kurz anreißen – sind der weitere Grund zu feiern. Im Übrigen, 35 Jahre Deutsche Einheit werden wir am 3. Oktober in Schwerin feiern. Im Übrigen auch das ist ein Grund zum Feiern, dass wir 35 Jahre dies miterleben dürfen, im Übrigen im nächsten Jahr 80 Jahre Frieden. Das ist ein besonderes Geschenk, (Zuruf von Horst Förster, AfD) das wir gar nicht hoch genug würdigen können für die Menschen, die in über 20 Kriegen auf dieser Welt von Leid und schrecklichen Schicksalen betroffen sind. Ist das nicht großartig, dass wir das bis heute geschafft haben? Wir müssen es verteidigen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der 12. Juni ist insofern für uns, wenn man so will, auch noch mal ein Mahnmal, alles daranzusetzen, sich mit der Bevölkerung auseinanderzusetzen, ihnen aufs Maul zu schauen, auf den Mund zu schauen und auf der anderen Seite die besten Lösungen für die Menschen und für die Gesamtgesellschaft in diesem Lande zu erreichen. Und deswegen sind demokratische Prozesse mitunter langwierig. Ja, das ist leider so. Sie sind aber transparent, sie sind zuverlässig, und sie sind eben auch demokratisch dann entstanden. Und das ist unsere Legitimation und die müssen wir hochhalten. Und deswegen sage ich hier auch noch mal ausdrücklich, wir erkennen, unsere Demokratie ist alles andere als selbstverständlich. Sie muss wehrhaft sein und sie muss geschützt werden, bei aller Unzufriedenheit, die ich verstehe, aber es gibt keine bessere Gesellschaft, ich habe das bereits angedeutet, in der wir leben dürfen. Diese gilt es zu bewahren, zu schützen, zu verteidigen. Die Demokratie muss auch mit den Demokraten zusammenstehen, gerade in dieser Phase. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Demokratie muss tagtäglich für die Bürgerinnen und Bürger mit uns, mit Ihnen, mit uns allen mit Leben erfüllt werden und vor verbalen und tätlichen Angriffen oder vor Fehlinterpretationen und gezielten Falschinformationen geschützt werden. Unsere Demokratie braucht mündige Bürgerinnen und Bürger, informierte Menschen, die sich eine eigene Meinung bilden (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Eben, genau. Sehr richtig!) und in das gesellschaftliche Leben einbringen. Deswegen kann man sich nur bei jedem bedanken, der demokratisch gewählt hat und der dann auch uns den Hinweis gegeben hat, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Es haben doch alle demokratisch gewählt, Herr Backhaus.) doch mal über die Art und Weise der Politik nachzudenken, wie wir damit umgehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Alles, was Sie eben gesagt haben, treten Sie jetzt mit Füßen!) Unsere Historie in Deutschland zwingt uns immer wieder, den Spiegel vorzuhalten, und deswegen ist es und gibt es nichts Besseres als die Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Schauen Sie doch selber mal in den Spiegel! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich will auch mich bei denen noch mal abschließend bedanken, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die zu DDR-Zeiten Widerstand geleistet haben, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) aber auch denjenigen, die im Übrigen die Mauer eingerissen haben. Ich habe im Übrigen von Gothmann bis nach Boizenburg den Zaun abgebaut mit unseren Kolleginnen und Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Heute bauen Sie wieder den Zaun auf, Herr Backhaus!) Ich werde das niemals im Leben vergessen. Dieser Eiserne Vorhang ist weg, ein Segen, und Sie, Sie fangen hier wieder an. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich versuche hier sehr sachlich …
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Dr. Backhaus! Meine … (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Einen Moment, Herr Fraktionsvorsitzender, jetzt rede ich! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Einen Moment, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere Richtung jetzt AfD-Fraktion! Sie können Zwischenrufe tätigen, aber bitte in einer angemessenen Art und Weise. Und fangen Sie nicht an, mit dem Finger auf andere zu zeigen! (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Herr Backhaus, Sie haben wieder das Wort.
Dr. Till Backhaus
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe das große Glück und viele von Ihnen in diesem Plenarsaal auch, dass Sie Erinnerungen an beide Systeme haben. Deswegen will ich ausdrücklich noch mal sagen, ich bin glücklich und ich weiß es zu schätzen, was die Menschen in diesem Lande leisten, und das gilt für die gesamte Landesregierung. Wir wissen, was diese Menschen leisten, und wir wissen das sehr anzuerkennen, und deswegen müssen wir uns gemeinsam demokratisch weiter engagieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und selbstverständlich sind wir mit den Krisen konfrontiert. Die Klimakrise, die Corona-Krise, der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine, die umfassenden Herausforderungen mit den Umwälzungen durch Globalisierung und Digitalisierung, um nur einige zu nennen, und deswegen ist auch diese Stunde so wichtig für die Menschen zu sagen, wir haben nicht nur verstanden, wir handeln, und zwar jeden Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und natürlich verstehen wir und ich auch ausdrücklich die große Verunsicherung. Wir können nicht einfach so tun und sagen, mit hundertprozentiger Sicherheit wird es den Menschen auch weiterhin so gut gehen wie aktuell. Nein, wir müssen uns jeden Tag neu formieren, wir müssen uns ausrichten, und wir brauchen Lösungen. Aber Demagogen, Populisten, die diese Phase ausnutzen, um Angst, Hass oder Neid zu schüren, helfen diesem Land keinen Millimeter weiter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Stephan J. Reuken, AfD: Oje, oje! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deswegen bin ich im Übrigen abschließend dem NDR total dankbar, (Horst Förster, AfD: Das glaub ich! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) denn die Umfrage, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die Umfrage vom 29. April bis 6. Mai 2024 – ein Glück, dass wir Pressefreiheit haben, oder? Ein Glück! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, DIE LINKE und FDP – Nikolaus Kramer, AfD: Absolut! Absolut!) Ein Glück! 18.000 Bürgerinnen und Bürger sind im Norden Deutschlands befragt worden. Nämlich auf die Frage, inwieweit stimmen Sie dem Grundgesetz zu, antworteten 94 Prozent mit Zustimmung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr gut!) Besser geht es gar nicht. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Herzlichen Dank an die Menschen im Norden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Aussage, das Grundgesetz ist eine der größten Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland, beantworten die Menschen mit 92 Prozent Zustimmung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr gut!) Ein Segen, dass das so ist! Das war die gute Nachricht. Die andere Nachricht ist – so war das Vertrauen in Institutionen im Übrigen auch abgefragt –, während beispielsweise die Wissenschaft 81 Prozent Zustimmung erfährt, genießen die politischen Parteien 22 Prozent. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da denken Sie mal drüber nach! Sie waren die ganze Zeit am Ruder hier.) Und ich glaube, das muss uns anregen nachzudenken, wie wir dieses möglichst schnell verbessern können, und daran arbeiten wir. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Daniel Peters, CDU) Drei Viertel, das ist für mich das Fazit, drei Viertel der Befragten haben also kein Vertrauen in die Parteien. (Horst Förster, AfD: Tja! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und deswegen ist das für uns Demokraten Anlass, alles, aber auch alles dazu zu tun und dafür zu tun, das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist unser Auftrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und insofern möchte ich abschließend dann sagen, ich glaube, wir müssen die Werte, die wir in der Verfassung niedergeschrieben haben, weiterverfolgen, erklären. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie können sie leben, dann wäre allen schon geholfen. Leben Sie sie einfach!) Wir müssen erläutern, wir müssen hinhören, wir müssen fragen, ja, wir müssen uns auch im Meinungsstreit kräftig auseinandersetzen. Aber am Ende im Leben zählt immer das Ergebnis, und jeder von uns sollte darüber nachdenken, dass er sich dann am Ende auch im Spiegel wieder ansehen können muss. (Petra Federau, AfD: Wir können das.) Die politische Partizipation ermöglicht beispielsweise, bei den Planungsprozessen mitzuwirken. Die Algorithmen in den sozialen Medien müssen wir uns weiter anschauen. Ich glaube auch, dass wir seriöse Informationen dringend weiterentwickeln müssen, diese dann auch öffentlichrechtlich sauber recherchiert in den Umlauf zu bringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Dann tun Sie es doch einfach!) Im Übrigen, da, wo TikTok-Mechanismen platte, möglichst emotionalisierende, möglichst polarisierende Aussagen, möglichst einfache Wahrheiten belohnen, ist nichts mit komplexen Realitäten zu machen. Auch das gehört dazu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Denn keine, denn keine der aktuellen globalen Herausforderungen ist ganz einfach zu lösen, sondern nur gemeinsam mit demokratischen Prozessen, mit dem Aushandeln eines Dialogs und der Diplomatie. Und deswegen, im internationalen Maßstab wünsche ich mir, dass wir möglichst schnell in eine wirkliche Diplomatie der Vergangenheit unter Willy Brandt und Helmut Schmidt zurückkommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig, es muss darum gehen, das demokratische System wirklich zu stabilisieren und diejenigen, die daran ein Interesse haben, es zu destabilisieren, auch zu enttarnen (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und ihnen deutlich zu machen, dass das nicht der Allgemeinheit und dem Willen der Allgemeinheit entspricht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es gut, dass wir als ressortübergreifende Zusammenarbeit den Aufruf, nämlich den Sommer der Demokratie, auch umsetzen wollen. Wir freuen uns auf den Austausch als Landesregierung, auch mit der Opposition selbstverständlich gerne in einen Dialog zu kommen, nämlich mit der Landesregierung am 16. Juni, so, wie wir das mehrfach im Jahr machen. Das Wahlergebnis der Kommunal- und Europawahlen hat unterstrichen, dass wir als Landesregierung die Sorgen der Menschen ernst nehmen müssen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) damit wir unsere Demokratie bewahren können. Und zum Abschluss, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kannst aufhören, die Zeit ist um!) Ik glöw, de Verfatung von Meckelbörg-Vörpommern is gaud. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um 13 Minuten überschritten. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und wer sich jetzt fragt, ob er das darf – ja, er darf es. Das steht in unserer Verfassung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. (Patrick Dahlemann, SPD: Jede Minute war ein Gewinn.)
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Frau Landtagspräsidentin, vielen Dank für Ihre einführenden Worte! Ich denke, dass wir uns dort alle wiedergefunden haben in dem von Ihnen Gesagten. (Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Das hat man gemerkt.) Die erste Viertelstunde des Redebeitrages des Ministers Herrn Backhaus hätte ich auch unterstrichen. Ab der Minute 15 dann wurde es unerträglich. Sie reden hier von der Herzkammer der Demokratie, Herr Backhaus, aber nach Ihrem Redebeitrag und nach dem Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden der SPD Julian Barlen habe ich das Gefühl, dass ich mich in der Hetzkammer der Demokratie befinde, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Das ist aber erst, seitdem Sie am Pult stehen.) 30 Jahre Landesverfassung, 75 Jahre Grundgesetz – ein würdiges und wichtiges Thema für eine Aktuelle Stunde. Aber auch ein würdiger Umgang durch den Antragseinbringer? Ich erinnere an die Bilder zur Feier „75 Jahre Grundgesetz“ in Berlin, an die leeren Ränge und das überschaubare Publikum. Neben der bekannten Altparteienpolitikprominenz ist kaum ein Bürger in Berlin oder gar aus der Bundesrepublik diesem Aufruf zur Feier gefolgt. Unser Grundgesetz ist nämlich für viele Bürger wenig greifbar geworden. Der Verlust der Altparteien und vor allem der Ampel zur politischen Realität und dem eigenen Volk sind exemplarische Gründe dafür, meine Damen und Herren. Und diese Politikverdrossenheit macht auch vor inszenierten Feierlichkeiten keinen Halt. Dabei war der Grundgedanke der Väter unseres Grundgesetzes ein anderer: (Torsten Koplin, DIE LINKE: Es gab auch Mütter.) Identität und Selbstbestimmung, Freiheit des Individuums, Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz. Das alles und noch viel mehr garantiert das Grundgesetz für alle deutschen Bürger, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ein Zugang, ein Zugang zu Gesetzen und Verfassung findet für die Bürger demnach zumeist über eine emotionale und kollektive Ebene statt, wie zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, in welcher die amerikanische Verfassung nicht nur jedem Amerikaner ein Begriff ist, sondern welche auch voller Stolz hochgehalten wird. Verbindende Elemente sind der Stolz auf das Erreichte, Patriotismus und ein Zusammengehörigkeitsgefühl als Amerikaner sowie ein Bewusstsein für die gemeinsame Geschichte. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Also Stolz, Patriotismus und Volk als Kitt der Welt, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie spalten das Land!) als Kitt der Nation und als Bekenntnis zur Verfassung und Gesetzgebung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber schon bei der Nutzung dieser für jedes Volk der Welt selbstverständlichen Begriffe geht ein angewidertes Zucken durch die Gesichter linker Politiker, welche sich selbst für Zwischenrufe, die das Eigene diffamieren, nicht zu schade sind, meine Damen und Herren. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Aber anstatt an das Gemeinsame zu appellieren und die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst zu nehmen, nutzen Sie auch diese Aktuelle Stunde, um mit den immer gleichen und immer wieder gleichen Phrasen die eigene Regierungsarbeit in den Himmel zu loben, völlig losgelöst von den Realitäten hier in unserem Land. Also: Ist Mecklenburg in einer guten Verfassung? Hier muss ein ganz klares Nein attestiert werden. (Julian Barlen, SPD: Was haben Sie denn gegen die Landesverfassung? – Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Vorpommern natürlich auch. Hast du völlig recht, Marcel, Vorpommern auch. Hier muss ein ganz klares Nein attestiert werden. Und das attestiere nicht nur ich Ihnen, das hat Ihnen auch der Wähler am vergangenen Wochenende attestiert: (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) das historisch schlechteste Ergebnis für die SPD bei einer Wahl auf Bundesebene seit 1949. In keinem einzigen Wahlkreis kam die SPD noch über 27 Prozent hinaus. In keinem einzigen Wahlkreis hätte die von der SPD geführte Ampelkoalition überhaupt noch eine eigene Mehrheit gehabt. In mehr als zwei Dritteln aller Wahlkreise verzeichneten die Sozialdemokraten Stimmverluste. In den Kreistagen – Herr Barlen hat es gesagt – unseres Bundeslandes verliert die SPD 15 Mandate. Und auch für Ihren Koalitionspartner, die Linkspartei, sieht es nicht besser aus: zweistellige Prozentverluste in den meisten ostdeutschen Wahlkreisen. Im Westen gibt es für die Linkspartei ja ohnehin nicht mehr so sehr viel zu verlieren. DIE LINKE ist auf Bundesebene auf den Status einer Kleinstpartei zusammengeschrumpft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und jetzt, und jetzt stellen Sie sich ernsthaft hier hin, um Ihre Politik zu loben, und meinen, Ihr politischer Absturz sei nur ein Kommunikationsproblem? (Thomas Krüger, SPD: Haben Sie nicht zugehört?) Völlig irre! Völlig irre! (Unruhe bei Julian Barlen, SPD) Wir haben hier nichts von Selbstkritik und Demut gehört. Aber auch das, meine Damen und Herren, wird der Wähler im Land registrieren und Ihnen auch in Zukunft die entsprechenden Quittungen ausstellen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Mit den demokratischen Prinzipien in unserem Vaterland ist es gerade bei weiten Teilen der Altparteien nicht mehr weit her. Sie manipulieren dabei ganz bewusst die Öffentlichkeit, streuen diffuse Horrorszenarien und verunsichern Teile der Bevölkerung, die, wie das Internet zeigt, teilweise sogar wegen Ihrer Angstmacherei handfeste Psychosen entwickeln. (Patrick Dahlemann, SPD: Reden Sie jetzt über sich selbst, oder was?! – Nadine Julitz, SPD: Ja.) Sie wissen ganz genau, was Sie mit Ihrer Verrohung der Sprache, (Julian Barlen, SPD: Beispiele!) mit Ihren schrecklichen, (Julian Barlen, SPD: Beispiele!) NS-relativierenden Aussagen anrichten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Wie geschichtsvergessen muss denn ein SPD-Politiker wie Lars Klingbeil sein, wenn er in der Elefantenrunde nach der Europawahl die Wähler der AfD und Alice Weidel als Nazi diffamiert?! (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Thomas Krüger, SPD) Geschichtsvergessen! Das titelt selbst die Mainstreampresse, meine Damen und Herren! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und Sie, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sie lügen hier bewusst. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und Sie machen ganz genauso weiter wie bisher. Das mag vieles sein, meine Damen und Herren, das mag vieles sein, aber mit Sicherheit nicht im Interesse des Grundgesetzes, Herr Dahlemann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und je lauter Sie quieken, je lauter Sie quieken, unterstreichen Sie damit die Richtigkeit meiner Worte, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Nein. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) denn wie tief muss dieser Stachel in Ihrem Fleisch sitzen, den wir jeden Tag schwingen? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir quieken nicht.) Wie tief muss das sitzen, dass Sie hier so angsterfüllt schreien und quieken? Unfassbar! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?) Aber die Jugend, die hat es ja gezeigt, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) denn gerade die Jugend in diesem Land hat es bemerkt. Sie hat keine Lust mehr auf Bevormundung, Herr Barlen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) keine Lust auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und politische Erziehung an der Schule. (Julian Barlen, SPD: Sie sprechen nicht für die Jugend und wir sprechen auch nicht für die Jugend.) Die SPD hat ihre Kernwählerschaft verloren, das zeigen die Zahlen eindeutig, und nicht an irgendjemanden, sondern über eine halbe Million an die AfD, meine Damen und Herren. Liebe SPD, (Patrick Dahlemann, SPD: „Liebe SPD“ können Sie streichen.) sind diese Wähler, die der SPD viele Jahre die Treue gehalten haben, aber bemerken mussten, dass die SPD schon lange keine Arbeiterpartei ist, nun auch Nazis für Sie, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weil diese Leute sich für ihre Rente, ihre Arbeit und bezahlbare Mieten, für bezahlbare Energie mehr interessieren als für das zwölfte Geschlecht, Regenbogenfahnen und Genderblabla, meine Damen und Herren, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Immer die gleiche Leier!) weil diese Menschen sich mit einer konkreten Heimat identifizieren und kein losgelöster Teil irgendeiner abstrakten Weltgemeinschaft sein wollen?! (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sie, meine Damen und Herren, haben sich so weit von der Realität entfernt sowie von den wahren Sorgen und Nöten der Menschen in diesem Land entfremdet, (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) dass man wahrlich nicht davon sprechen kann, dass sich Mecklenburg-Vorpommern in einer guten Verfassung befindet, zumindest nicht so lange, wie Sie hier regieren, (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD) nicht so lange, wie Sie hier eine Agenda gegen das eigene Volk, gegen die Opposition, gegen die eigenen Bürger fahren. Liebe SPD, Sie sind lediglich noch eine urbane, sterbende Milieupartei für linke Akademiker und Besserverdiener, (Thomas Krüger, SPD: Oh Gott!) die vor allem daran interessiert ist, ihre eigenen Schäfchen und Pöstchen ins Trockene zu bringen. (Thomas Krüger, SPD: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?) Sie warnen gebetsmühlenartig vor einem neuen Rechtspopulismus und loben die eigene Regierungsarbeit in den Himmel. Aber genau dieses Verhalten, Herr Krüger, genau dieses Verhalten hat zu Ihrem Absturz geführt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Es gab keinen Absturz.) Und Herr Barlen spricht hier metaphorisch von „Rezepten“ und „Spitzenküche“, und auch heute zum Beispiel wieder reduziert er diese Wahlen, die er als demokratisch bezeichnet, zu Recht als demokratisch bezeichnet, auf eine Stimmung, während wir als AfD die Ergebnisse mit Demut zur Kenntnis nehmen und dem Wählerauftrag nachkommen werden. (Julian Barlen, SPD: Das sieht man ja. – Patrick Dahlemann, SPD: Das zeigt die Rede.) Wann, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) meine Damen und Herren, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) wann, meine Damen und Herren, Herr Dahlemann mit Chauffeur, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) wann haben Sie sich das letzte Mal mit einem Taxifahrer in Schwerin unterhalten, (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) mit einem Hafenarbeiter in Rostock oder einem Pensionsbetreiber auf Rügen? (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sie leben in Ihrer eigenen Welt, Sie leben in Ihrem Wolkenkuckucksheim fernab jeder Realität. Und nein, Sie, und auch gerade Sie, Herr Barlen, Sie erst recht nicht, sind Hüter der Verfassung, denn wenn Sie das wären, (Julian Barlen, SPD: Sind wir alle.) würden Sie sich auch einem fairen politischen Wettkampf stellen (Julian Barlen, SPD: Ja.) und nicht den von Ihnen politisch indoktrinierten Verfassungsschutz zum Kampf gegen die Opposition rufen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Sie würden nicht mit linken Extremisten zusammenarbeiten, (Julian Barlen, SPD: Kampf gegen, Kampf gegen Verfassungsfeinde, nicht Kampf gegen die Opposition!) diese mit Fördermitteln überhäufen und mit fragwürdigen Faktencheckern und linken Journalisten inszenierte Kampagnen ausarbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Sie hätten nicht, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Sie hätten nicht während der Corona-Zeit Menschen in Ungeimpfte und Geimpfte, in Gut und Böse eingeteilt und dabei fast jedes Grundgesetz ausgehebelt, welches unsere Verfassung kennt. Sie hätten auch danach nicht Akten geschwärzt und die Bevölkerung weiter im Dunkeln gelassen. Wo waren denn da Ihre Zutaten, Herr Barlen, wo waren denn da Ihre Zutaten für das Rezept? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Petra Federau, AfD: Genau so!) Und ich kann Ihnen sagen, wir sind Ihr Salz in der Suppe, und Ihre Suppe werden wir gehörig versalzen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und Sie, wenn Sie demokratiefreundlich wären, wenn Sie verfassungstreu wären, dann würden Sie auch keine 16-jährige Schülerin wegen Meinungsäußerungen mit Polizeibeamten aus der Schule zerren (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Oh!) und vor der ganzen Klasse bloßstellen, meine Damen und Herren. Sie würden nicht bei groß inszenierten Tagen gegen Hass im Netz einfachen Bürgern die Türen mithilfe der Polizei eintreten, nur, weil diese mal einen geschmacklosen oder ein wenig über die Stränge schlagenden Post in den sozialen Medien gemacht haben, (Julian Barlen, SPD: Alles Fake News!) und Sie würden nicht mit dem Begriff des Delegitimierers jeden Bürger unter staatliche Beobachtung stellen, der Ihre Regierungspolitik kritisiert. (Patrick Dahlemann, SPD: Unfassbar! Echt unfassbar! – Julian Barlen, SPD: Unfassbare Lügen!) Und Sie würden auch nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Ihre Zwecke nutzen, (Julian Barlen, SPD: Ja.) sondern dafür Sorge tragen, dass dieser seinem eigentlichen Bildungs- und Informationsauftrag nachkommt und nicht immer weiter zu einem Propagandainstrument verkommt. (Patrick Dahlemann, SPD: Reißende Unterstellungen ohne jeden Beweis! Unfassbar!) Dann gäbe es für Sie auch keine Opfer erster und zweiter Klasse, kein lähmendes Schweigen bei den Opfern der Massenmigration. Sie würden letztendlich auch keine Gummiparagrafen schaffen, die sich beliebig erweitern und auslegen lassen. Diese Liste könnte ich unendlich weiterführen. Das alles, meine Damen und Herren, tun Sie eben genau nicht. Sie sind schlichtweg keine Hüter der Verfassung, sondern missbrauchen diese immer mehr zu Ihrem eigenen Vorteil und im Kampf gegen alles, was Sie und Ihre Politik ablehnt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Leider, leider ahnen wir auch für die Zukunft nichts Gutes. Der rote Mob der Antifa wird weiter wüten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) weiter werden Autos brennen und Wahlkreisbüros, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Unerhört!) Restaurants sowie Treffpunkte der Kontrakultur durch linke Vandalen zerstört werden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Auch müssen Menschen, die sich für den Erhalt ihres Heimatlandes einsetzen, weiter um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Wie real dieses Szenario ist, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) meine Damen und Herren, haben wir zuletzt in Mannheim gesehen, bei welchem ein Polizist in Ausübung seiner Pflicht von einem Islamisten ermordet wurde (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jetzt instrumentalisieren Sie den noch!) und der Islamkritiker Michael Stürzenberger nur durch Glück überlebte, die Narben der Tat aber für sein restliches Leben tragen muss. (Julian Barlen, SPD: Das haben wir übrigens klar verurteilt.) Auch hier lähmendes Schweigen vom Fraktionsvorsitzenden der SPD, (Julian Barlen, SPD: Nein! Nein, das ist …) der nicht müde wird, (Julian Barlen, SPD: Das ist, das ist dreist gelogen!) von Demokratie (Julian Barlen, SPD: Dreiste Lüge!) und Vielfalt zu reden, (Glocke der Präsidentin) bei diesen Taten aber stets beharrlich schweigt. (Julian Barlen, SPD: Dreist gelogen! Ich habe diese Tat verurteilt. Da haben Sie noch im Bett gelegen, ja?! – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte! Einmal bitte die Zeit stoppen! (Julian Barlen, SPD: Das sind dreiste Lügen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Verständnis für eine hitzige Debatte, insbesondere bei diesem Thema, würde doch aber bitten, jetzt alle zur Sachlichkeit zurückzukehren – (Minister Dr. Till Backhaus: Und zum Thema!) und vor allen Dingen zum Thema, danke schön, Herr Minister –, und gehe jetzt davon aus, dass der Fraktionsvorsitzende seine Rede fortsetzen kann. Bitte, Herr Fraktionsvorsitzender!
Nikolaus Kramer AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! „Dreiste Lüge“ unterstellt er mir. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist auch so.) Sie lügen doch hier, Sie drehen doch hier Tatsachen um, Sie vorverurteilen. Sie sprechen hier von einem Kreistagsmitglied, das als suspendierter Polizeibeamter nicht in den Kreistag gewählt werden durfte (Zuruf von Marcel Falk, SPD) nach Ihrer Auffassung. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Der Mann ist noch nicht verurteilt, es gilt die Unschuldsvermutung. Das ist gelebte Rechtsstaatlichkeit, die Sie hier jeden Tag mit Füßen treten, jeden Tag, mit jedem Beitrag von Ihnen, Herr Barlen! Jeden Tag! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und Sie sprechen verhöhnend von „Opferrollen“. Und das mag vieles sein, den Idealen des Grundgesetzes, welche er für seinen ideologischen Kampf aber bemüht, mindestens unwürdig, Herr Barlen, mindestens unwürdig! Als AfD-Fraktion – und nun komme ich zum Schluss – feiern wir das Grundgesetz, aber mit Sicherheit nicht diese Regierung, mit Sicherheit nicht diese Ampel und mit Sicherheit nicht das, was Sie aus diesem wunderschönen Land gemacht haben. Im Geiste des Grundgesetzes werden wir uns für eine demokratische Erneuerung, eine Renaissance der Meinungsfreiheit sowie das Bekenntnis zum Eigenen einsetzen und dafür sorgen, dass es zum nächsten Jubiläum endlich wieder für alle etwas zu feiern gibt. In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen frohen Stolzmonat! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über 30 Jahre Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern, 75 Jahre Grundgesetz, und ich glaube, auch bei aller Aufregung, die hier mein Vorredner hier von sich gegeben hat, ist das – und das muss man wirklich sagen – ein großer Grund zur Freude. Das sind unsere demokratischen Leitplanken, und diese gilt es als Erstes einmal zu würdigen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und die Grundlage des Ganzen, das ist hier schon oft genannt worden, ist die Demokratie, das demokratische Miteinander. Und an der Stelle gestatten Sie mir dann auch die erste persönliche Bemerkung, dass wir, glaube ich, in den letzten Jahren ein Stück weit es versäumt haben, wirklich alle relevanten Debatten hier in der Herzkammer der Demokratie zu führen. Ich erinnere mit großer Sorge an ganz, ganz viele Gipfel, ganz, ganz viele Bündnisse und Gesprächsrunden, aber außerhalb der Herzkammer der Demokratie, meine Damen und Herren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich glaube, wenn wir über Vertrauen und Vertrauensverlust sprechen, dann müssen wir uns auch wirklich abschließend auch zum Parlamentarismus als wesentlichem Bestandteil dieser Demokratie bekennen und müssen vielleicht darüber nachdenken, hier diesen Prozess wieder umzudrehen und zu sagen, ja, die Demokratie, auch außerhalb des Parlaments, muss gelebt werden, aber die Herzkammer der Demokratie ist das Parlament. Und deswegen ist mein Appell auch an die Koalition, hier stärker darauf zu achten und die Debatten auch zentral hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu führen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und da hier der SPD-Fraktionsvorsitzende die Gelegenheit genutzt hat, ja auch eine Wahlauswertung vorzunehmen – das sei ihm gestattet –, möchte ich darauf natürlich auch kurz eingehen. Was mir gefehlt hat, ist natürlich auch das, was Journalisten und offensichtlich auch in Ihrer eigenen Partei einigen viel, viel zu kurz kommt, das ist die Übernahme von eigener Verantwortung. Sie haben viele Probleme beschrieben, aber vor allem die Probleme auf den Bund, nach Berlin geschoben. Und ja, da gebe ich Ihnen recht, die Ampel ist eine Katastrophenregierung, aber ich glaube, auch die Landesregierung muss hier Verantwortung übernehmen. Und da habe ich weder etwas aus der Regierung hier gehört noch aus der Koalition, zumindest Stand jetzt und zumindest nicht aus der Rede des Fraktionsvorsitzenden der SPD. Ich möchte aber betonen, dass wir sehr dankbar auch für die Errungenschaften unserer Verfassung sein können, und ja, es ist schon erwähnt worden, vor 30 Jahren, am 12. Juni, zusammen mit der Kommunalwahl die Entscheidung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, im Herbst 1994 dann das Inkrafttreten. Und dazu gehört es eben auch, und das, Herr Minister Backhaus, das muss ich sagen, das haben Sie sehr vernünftig herausgearbeitet, sind diejenigen auch von Ihnen gewürdigt worden, die da tatsächlich daran gewirkt haben. Und das war ja ein langer Prozess. Zweieinhalb Jahre hat es letztlich gedauert und Rainer Prachtl als damaliger Landtagspräsident ist, glaube ich, an der Stelle noch mal sehr deutlich herauszustellen. Ihm gilt auch bis heute hin unser großer, unser großes Dankeschön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Aber ich stelle natürlich mit Blick in die Vergangenheit – das mache ich gelegentlich gerne mal, weil mich das im Studium immer begleitet hat –, natürlich auch heraus, dass wir natürlich auch nur knapp über 60 Prozent Zustimmung erfahren haben. Und die Frage ist schon berechtigt, warum war das so. Und es ist ja kein Geheimnis, dass DIE LINKE damals sehr deutlich dagegen opponiert hat, sehr deutlich Kritik geübt hat, das gehört sicherlich dazu, aber letztlich war es auch ein Stück weit Kampagne, und das haben diese 60 Prozent dann ja auch zum Ausdruck gebracht. Ich bin schon gespannt auf Ihre Einlassungen, aber Sie haben natürlich versucht, eher aus der Landesverfassung deutlich noch Überbleibsel des Sozialismus mit hineinzutragen. Das ist Ihnen nicht gelungen – ich sage in aller Ehrlichkeit, Gott sei Dank –, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) und das hätte man vielleicht, vielleicht auch hier vonseiten der SPD noch mal herausstellen können. Und ich weiß, dass Sie sich ja in einer schwierigen Situation befinden, insbesondere nach Sonntag, insbesondere nach den Wahlergebnissen, insbesondere, nachdem wir hier über eine Verfassung reden und damit auch über Legitimation. Und Letztere haben Sie als Regierung, als Koalition in diesem Land nicht mehr, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Julian Barlen, SPD: Das entscheiden ja wohl die Wählerinnen und Wähler bei Landtagswahlen, ja?!) Und das ist, (Julian Barlen, SPD: Oder haben Sie das jetzt zu entscheiden?) das ist ... Ich gehe da gerne darauf ein, auf den Zwischenruf. Frau Schwesig hat kürzlich oder hat nach der Wahl, als sie 40 Prozent Zustimmung erhalten hat, sehr deutlich gemacht, diese 40 Prozent, das ist die Basis und das ist das Wählervotum, das sie erhalten hat. (Patrick Dahlemann, SPD: So wars!) Aber ja, (Patrick Dahlemann, SPD: So wars!) ich glaube, (Patrick Dahlemann, SPD: So wars!) Sie können nicht ignorieren, dass bei dieser Kommunal- und auch bei der Europawahl, bei der Sie, bei der Europawahl ... (Julian Barlen, SPD: Ja, wir hatten keine Landtagswahl gerade, oder?!) Ja, wenn Sie das alles so fein säuberlich trennen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Muss man ja wohl!) dann mag das zwar formell konsequent sein, aber Sie können doch nicht in Abrede stellen, dass es auch ein Stimmungsbild ist für Ihre Politik, für die Ampelpolitik, aber auch für Ihre Politik. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und wenn Sie das nicht erkennen, dann fragen Sie Ihre Basis! Herr Dahlemann, Sie schütteln den Kopf. (Patrick Dahlemann, SPD: Weil das auch Quatsch ist, was Sie erzählen!) Aber dann müssen Sie doch, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) lesen Sie doch einfach die Zeitung, hören Sie doch einfach Radio! (Patrick Dahlemann, SPD: Reden Sie doch mal mit Ihren Leuten!) Da gibt es einige Leute, die das bei Ihnen erkannt haben. (Zuruf von Bernd Lange, SPD) Und die Botschaft, die Sie und auch Herr Barlen heute gesetzt haben, ist, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) keine Übernahme von Verantwortung, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) wir haben nichts verstanden, (Zuruf von Bernd Lange, SPD – Glocke der Präsidentin) meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und das, das ist etwas – und dann kommen wir auf die Verfassung zurück, dann kommen wir auf die Verfassung zurück –, (Patrick Dahlemann, SPD: Herr Peters, damit haben Sie keine Grundlage in der Basis der CDU. Die schütteln alle mit dem Kopf.) das ist doch auch ein wesentliches, ein wesentliches Moment, um auch mal innezuhalten, nachzudenken, machen wir wirklich alles richtig. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ja, die Rede können Sie in Mönkebude halten, wo Sie nicht mal ...
Birgit Hesse
Einen Moment …
Daniel Peters CDU
… für die eigene Partei angetreten sind.
Birgit Hesse
… bitte noch einmal, Herr Fraktionsvorsitzender!
Daniel Peters CDU
Jetzt können Sie doch nicht einfach hier ...
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender!
Daniel Peters CDU
... Ihre Eigenverantwortung von sich wegschieben! (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender, einen Moment bitte! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es mehrfach jetzt gesagt, Zwischenrufe sind möglich, bitte nicht ein permanentes Dazwischenreden. Sie haben noch die Möglichkeit, auch selber zu reden oder auch andere Instrumente zu wählen, aber ich möchte gerne jetzt dem Fraktionsvorsitzenden weiter zuhören. Bitte, Sie haben wieder das Wort!
Daniel Peters CDU
Auch mit Blick auf die begrenzte Redezeit möchte ich schon auch auf einige Punkte eingehen. Das Erste ist hier auch schon angedeutet worden, der Stellenwert der Demokratie. Demokratie ist mit Blick auf das Weltgeschehen immer noch die Ausnahme, nicht die Regel. Die Regel ist Diktatur. Und deswegen sollte man schon auch eine entsprechende Wertschätzung hierfür vornehmen. Und dass es diese Ausnahme immer noch gibt weltweit, das ist bedauerlich, aber es zeigt eben auch, wie sehr wir uns dessen auch bemühen müssen. Aber es zeigt eben auch – und das hat der Minister Backhaus angedeutet –, dass der Vertrauensverlust so groß ist, mittlerweile so groß, dass wir miteinander ins Gespräch kommen sollten, ob wir noch immer auf dem richtigen Weg sind, ob wir nicht wirklich etwas überdenken sollten. Und das meine ich eben auch mit dem Thema der Eigenverantwortung, der Selbstreflexion, und die bleibt eben bei einigen leider entsprechend aus. Und ich glaube, wir müssen uns auch konkret darüber Gedanken machen, bei dem Bildungsföderalismus, wie können wir den besser ausgestalten. Es gibt ja viele Dinge, die hier zu diskutieren wären. Oder das Thema des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und auch hier könnten wir uns intensiver darüber Gedanken machen, wie wir beispielsweise als Landtag Mecklenburg-Vorpommern uns hier nicht nur „ja oder nein“, dieses Votum einfach überlassen, sondern dass wir da auch mitgestalten können. Über viele Fragen sollten wir uns Gedanken machen, denn auch eine Verfassung, die ist gut und teuer, aber auch über eine Verfassung darf reflektiert werden, und man muss auch darüber nachdenken, eventuell nachzudenken und auch solch eine Verfassung weiterzuentwickeln. Alles ist im Prozess, meine Damen und Herren. Und deswegen gilt es, gerade, wenn wir den Feinden der Demokratie wirklich wehrhaft entgegentreten wollen, gilt es auch, selbstreflektiert darüber nachzudenken. Deswegen ist die Aktuelle Stunde richtig, das Thema ist richtig, aber mir hat tatsächlich – und ich komme noch mal auf diesen Punkt – dann doch eine kritische Selbstreflexion gefehlt. Und ich glaube, wenn wir nicht dazu übergehen, jeder selbst auch, darüber nachzudenken, wo eigene Fehler liegen könnten, dann werden wir diesen Vertrauensverlust nur noch weiter befördern. Wir brauchen hier deutlich mehr Selbstreflexion, meine Damen und Herren. Und deswegen wünsche ich mir, dass wir auch nicht nur in dieser Aktuellen Stunde hier auf unsere Verfassung Bezug nehmen, auf die Landesverfassung und auf das Grundgesetz, sondern auch viel stärker das bei anderen Debatten im Hinterkopf haben. Und das vermisse ich an vielen Stellen eben auch, wenn hier überwiegend Parteitagsreden geschwungen werden und vor allem – und diesen Punkt hat die Landtagspräsidentin sehr gut angesprochen –, das ist die Frage, ist das hier ein Meinungsaustausch, ist das hier wirklich das Ringen um Kompromisse oder ist es einfach nur Durchdrücken dessen, was eine Regierung vorgibt. Und Letzteres ist aus meiner Sicht hier die absolute Standardsituation geworden. Es wird zwar, formell werden gelegentlich Einladungen ausgesprochen, ob wir hier, und die Opposition darf gelegentlich mal etwas sagen, aber das immer nur dann, immer nur dann, wenn es gar nicht anders geht oder wenn man wieder nicht weiterweiß und irgendein Miteinander propagiert, aber letztlich keine Änderungen, keine anderen inhaltlichen Aspekte zulässt. Das müssen wir hier seit zweieinhalb Jahren leidvoll erfahren. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Und wir in der Zeit davor.) Und deswegen, viele warme Worte, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Und wir in der Zeit davor.) aber nehmen Sie das auch wirklich ernst, (Heiterkeit und Zuruf von Julian Barlen, SPD) wenn Sie ein Miteinander wollen, dann nehmen Sie die Opposition ernst, dann nehmen Sie Oppositionsrechte ernst (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, so, wie Sie es getan haben! – Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) und drücken Sie nicht einfach das durch, was Ihnen die Regierung, die Landesregierung vorträgt, denn das ist die Erfahrung, die wir machen müssen! (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Na, dann fassen Sie sich mal an Ihre eigene Nase!) Wir stellen fest, überwiegend wird das abgenickt, in den Ausschüssen und auch hier im Plenum, meine Damen und Herren. Und deswegen – ich komme zu meinem Eingangspunkt zurück –, bringen Sie die Demokratie wirklich wieder hier ins Parlament, leben wir den Parlamentarismus und keine Bündnisse außerhalb! Seien Sie einfach ein Stück weit mehr selbstbewusst als Parlamentarier! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Dann haben wir auch im Sinne der Verfassung wieder etwas gekonnt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort ... Nein, bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne den Ortsverband Malchin des Sozialverbandes VdK Mecklenburg-Vorpommern. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Anlass, innezuhalten und uns bewusst zu machen, auf welchem Fundament unsere Gesellschaft steht, allem voran auf dem Grundsatz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz markiert wie kein anderer den Aufbruch nach der Barbarei Nazideutschlands. Die Väter, ja, und auch die wenigen Mütter des Grundgesetzes haben ganz bewusst moralpolitisches Maß an die oberste Stelle gesetzt. Es fordert uns unmissverständlich auf, jeden Tag, jede Stunde, ja, jede Minute die Menschenwürde aller, die Demokratie, das Grundgesetz gegen seine Feinde zu verteidigen. Stellen wir uns jenen entgegen, die mit Menschenfeindlichkeit und, ja, und auch mit Lügen Hass säen, Gewalt schüren und unsere Demokratie abschaffen wollen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist jetzt verschwörungstheoretisch, was sie da gerade gesagt hat.) Das Grundgesetz braucht nicht Symbolpolitik. Das Grundgesetz braucht Menschen, braucht uns alle, die seinen Inhalt mit Leben erfüllen und die Demokratie schützen, heute mehr denn je, denn die Verrohung des politischen Umgangs ist erschreckend. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, Herr Barlen!) Also lassen wir niemals zu, dass unsere Gesellschaft sich an solche Zustände gewöhnt! Bewahren wir die Errungenschaften, die im Grundgesetz verankerten Rechte! Beispielhaft nenne ich das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann leben Sie das doch mal, mit Ihren Schlägertrupps von der Antifa!) oder das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Diese Rechte gelten für alle Menschen. So heißt es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und?) „seiner Rasse“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und?) „seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt“ (Enrico Schult, AfD: Ja, genau!) „oder bevorzugt werden.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: He! – Thore Stein, AfD: Das vergessen Sie immer, den letzten Punkt. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Damen und Herren, das Grundgesetz ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn wir heute nicht nur zurückblicken, sondern auch kritisch die Gegenwart reflektieren, dann wollen, ja, dann müssen wir darüber reden, wie wir es weiterentwickeln können. Sehr richtig, Herr Kollege Peters! Ganz oben auf der Agenda steht für uns die Frage der Kinderrechte. (Paul-Joachim Timm, AfD: Aber die Abtreibung ganz hoch halten!) Auch nach vielen Jahren der Diskussionen ist es noch immer nicht gelungen, diese ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben, das Recht auf Schutz, auf Förderung und Beteiligung, das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen, das Recht auf eine gute Bildung und Gesundheitsversorgung. Eine Verankerung dieser Rechte wäre nicht nur ein starkes Signal, sondern hätte auch ganz praktische Folgen. Sie würde die Position von Kindern in rechtlichen Verfahren stärken, sie würde die Verpflichtung des Staates und aller staatlichen Institutionen untermauern, das Wohl der Kinder bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Ganz praktisch hieße dies auch, mehr Mittel für Bildung, Gesundheit und den Schutz von Kindern bereitzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, anders als das Grundgesetz schreibt unsere Landesverfassung, deren 30-jähriges Bestehen wir ebenfalls in diesem Jahr ja feiern, schon heute den Schutz von Kindern und Jugendlichen fest. Und so heißt es sinngemäß in Artikel 14 unserer Landesverfassung, Kinder und Jugendliche genießen als eigenständige Personen den Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung. Sie sind durch staatliche und kommunale Maßnahmen und Einrichtungen gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung und gegen Misshandlungen zu schützen. Sie sind vor Gefährdung ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung zu schützen und Träger von Rechten, deren Ausgestaltung die Persönlichkeit fördert. So oder so ähnlich könnte es auch im Grundgesetz heißen. Aus unserer Sicht gehören weitere zentrale Dinge in das Grundgesetz, so zum Beispiel das Recht auf Wohnen. Und warum? Weil es maßgebliche Voraussetzung für ein Leben in Würde ist. Und warum nicht dem Beispiel Frankreichs folgen, (Stephan J. Reuken, AfD: Das Parlament auflösen! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) das kürzlich klugerweise (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) das Recht auf Schwangerschaftsabbruch verfassungsrechtlich festgeschrieben hat?! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thore Stein, AfD: Ja, da klatschen Sie! Ungeborenes Leben!) Meine Damen und Herren, (Horst Förster, AfD: Abwägen von Lebensrechten. Keine Ahnung!) lassen Sie mich den antifaschistischen Charakter des Grundgesetzes hervorheben! „Nie wieder!“ ist sein zentrales Versprechen, nie wieder sollte es möglich sein in Deutschland, die Demokratie abzuschaffen und ein totalitäres Regime zu errichten. Zwar schützt das Grundgesetz Parteien in besonderem Maße, dennoch besteht die Möglichkeit eines Parteienverbots, wenn die Demokratie in Gefahr ist. Es greift eine Art Selbstverteidigungsklausel, wenn eine Partei droht, im Schutze des Parteienprivilegs die Grundordnung anzugreifen. Und das macht sie, wenn sie etwa Bevölkerungsgruppen herabwürdigt oder wenn sie diese entrechten will. Meine Damen und Herren, die Verfassung unseres Landes regelt in Artikel 18a, dass alles staatliche Handeln dem inneren und äußeren Frieden dienen muss. Diese Regelung war Ergebnis einer Volksinitiative, wie auch die gesamte Landesverfassung mittels Volksentscheides in Kraft gesetzt wurde. Eine Ergänzung im Sinne des Artikels 18a um Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit stünde auch dem Grundgesetz gut zu Gesicht. Eine solche Ergänzung würde das bereits verankerte Friedensgebot untermauern und stärken. Gerade in Zeiten, in denen es wieder um das Gewinnen von Kriegen, um Kriegstüchtigkeit und um massive Aufrüstung geht, muss das Streben nach Frieden und Gewaltfreiheit oberster Anspruch sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Stephan J. Reuken, AfD: Sagen Sie das mal den GRÜNEN!) Meine Damen und Herren, suchen wir deshalb nach Wegen, nach Lösungen, damit Kriege endlich der Vergangenheit angehören! Meine Damen und Herren, das Grundgesetz enthält nicht nur die freiheitliche Garantie des Eigentumsrechtes, es erweitert in Artikel 14 Absatz 2 das verfassungsrechtliche Bild des Eigentums um eine zusätzliche, nicht minder wichtige Perspektive: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Damit bringt das Grundgesetz die Sozialpflichtigkeit und Sozialbindung des Eigentums zum Ausdruck. Individuelle Interessen haben eben nicht den unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft. Materieller Egoismus, die Anhäufung von immer mehr Milliarden sind eben nicht die Leitplanken beim Schutz von Eigentum. Vielmehr ist Eigentum auch ein Grundelement der Sozialordnung, trägt es doch Verantwortung für die Allgemeinheit und muss dazu beitragen, soziale Verwerfungen zu verhindern. Es ist keine linke Erkenntnis, grundgesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier weit auseinander. Es gibt in der herrschenden Politik seit Jahrzehnten die beharrliche Weigerung, große Vermögen und Erbschaften angemessen zu besteuern, im Sinne des Allgemeinwohls. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nie wieder Sozialismus, sage ich dazu!) Und, meine Damen und Herren, sicherlich gibt es noch weitere Belange, über die es wert wäre, hier zu sprechen. Was sollte, was kann Eingang in das Grundgesetz finden, um den Bedürfnissen und Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden? Aber entscheidend, entscheidend ist, alles dafür zu tun, dass unser Grundgesetz auch in Zukunft als Garant für Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität Bestand hat. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Dieses Jahr haben unsere beiden Verfassungen im Bund und hier bei uns im Land ein rundes Jubiläum. Das ist ein Grund zu feiern. Wir können uns natürlich fragen, ob diese Jubiläen zutreffend berechnet sind. Das Grundgesetz gilt in Mecklenburg-Vorpommern erst seit 34 Jahren und unsere Landesverfassung haben wir erst vor einem Jahr in einer Aussprache gewürdigt, 30 Jahre nach ihrem Beschluss im Landtag. Warum also heute wieder? Ich finde, wir können gar nicht oft genug über unsere Verfassung reden, uns vergegenwärtigen, was die Grundlagen unseres Zusammenlebens sind, uns fragen, wo wir diesen Grundlagen mehr Geltung verschaffen oder sie weiterentwickeln sollten, und nicht zuletzt uns vergewissern, was uns in unserer Vielfalt eint, stärkt und zusammenhält. Und da leisten unsere Verfassungen einen erheblichen Beitrag. Dafür können wir dankbar und darauf können wir stolz sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Titel der Aktuellen Stunde „Mecklenburg-Vorpommern in guter Verfassung“ klingt zwar erst mal ziemlich nach Schönrederei, zumal nach diesem Wahlsonntag, (Paul-Joachim Timm, AfD: Ist es auch.) geht man aber allein nach dem Wortlaut, ist der Titel der Aktuellen Stunde völlig zutreffend. Mecklenburg-Vorpommern hat eine gute Verfassung oder genau genommen sogar zwei, sowohl im Land als auch im Bund. Das heutige Jubiläum der Landesverfassung – meine Vorredner/- innen sagten es bereits – bezieht sich auf den Volksentscheid am 12. Juni 1994. Und an den lohnt es, sich zurückzuerinnern. Im öffentlichen Gedächtnis spielt dieser Volksentscheid praktisch keine Rolle mehr. Ist es wenig, dass gut 60 Prozent für die Landesverfassung stimmten? Und was sagt es uns, dass in den Städten Schwerin und Rostock eine Mehrheit gegen die Verfassung stimmte? Nun, vor allem, dass schon immer über die Verfassung gestritten wurde, dass sich so ein Streit lohnen kann und dass die Ausgestaltung der Verfassung nicht in Stein gemeißelt ist. Das zeigt ein Vergleich zu unserem anderen Jubilar, dem Grundgesetz. Der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland nach dem damaligen Artikel 23 des Grundgesetzes war hoch umstritten. Meine Parteien BÜNDNIS 90 und DIE GRÜNEN – beide waren damals noch getrennt – bevorzugten eine neue gemeinsame Verfassung per Volksabstimmung nach Artikel 146 Grundgesetz. Die Bürgerbewegungen konnten sich damals nicht durchsetzen, die Mehrheit wollte lieber einen schnellen Beitritt. Das zeigt, auch mit Blick auf die Entstehung unserer Landesverfassung, der Bund kann von Mecklenburg-Vorpommern lernen und die Demokratie- und Bürgerbewegungen der Wendezeit sind immer noch ein Vorbild, wenn es darum geht, demokratische Prozesse zu gestalten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eines aber ist klar, das Grundgesetz hat sich nicht nur bewährt, es gibt unserer Gesellschaft Kraft, und vor allem, es stärkt jeden einzelnen Menschen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Und weiter: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und das ist umso wichtiger in einer Zeit, in der sich politische Kräfte anmaßen, einen vermeintlichen Volkswillen zu artikulieren, die diese Gesellschaft spalten wollen, die einen Keil treiben wollen zwischen eine angebliche Mehrheitsgesellschaft und die anderen, die nicht dazugehören sollen. (Stephan J. Reuken, AfD: Die sitzen auch noch in der Bundesregierung, diese Leute.) Unser Grundgesetz lässt das nicht zu. Es erkennt jeden einzelnen Menschen an in seiner Einzigartigkeit, in seiner Individualität, (Zuruf von Horst Förster, AfD) als Gleicher unter Gleichen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das Grundgesetz gibt jedem Menschen Rechte. Das Grundgesetz ist gerade für diejenigen da, die keine Lobby haben. Ich denke da an vermögenslose Menschen. Das Bundesverfassungsgericht hat aus der Menschenwürde das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn einem Menschen die notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen, noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, muss der Staat einspringen, und das Bundesverfassungsgericht behält es sich vor, Grundlagen und Methoden der Leistungsbemessung zu kontrollieren. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ich denke da an Strafgefangene. Aus dem Selbstverständnis einer Rechtsgemeinschaft, die die Menschenwürde in den Mittelpunkt ihrer Werteordnung stellt, hat das Bundesverfassungsgericht das Resozialisierungsgebot entwickelt. Arbeit im Strafvollzug ist nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet. Das bedeutet, Strafgefangene müssen für ihre Arbeit im Strafvollzug angemessen bezahlt werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind aber ganz neue Prioritäten.) Ich denke da an Menschen, deren Abschiebungen gestoppt werden, weil der Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit angesichts einer drohenden unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung auch dann noch zählt, wenn die Mehrheit endlich mehr abschieben will. Man kann solche Fälle jährlich im Grundrechte-Report nachlesen. Den Grundrechten Geltung zu verschaffen, ist eine Aufgabe, die sich jeden Tag aufs Neue stellt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Das betrifft übrigens auch den Landtag. Ein Beispiel ist das Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das in diesem Plenum gegen vielfältige Proteste mehrheitlich verabschiedet wurde und das das Bundesverfassungsgericht wegen Verstößen unter anderem gegen die Grundrechte auf Schutz der informationellen Selbstbestimmung und die Wahrung der Unverletzlichkeit der Wohnung als teilweise verfassungswidrig eingestuft hat. Es ist auch unsere Aufgabe, die Garantien des Grundgesetzes ernst zu nehmen. Das gilt heute mehr denn je. Und das geht über die Grundrechte hinaus. Unsere Verfassungen geben unserer Gesellschaft eine Struktur, die diese Rechte schützt. Dass wir in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat leben, ist nicht selbstverständlich. Wir müssen uns aktiv dafür einsetzen, dass das auch so bleibt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) gerade nach dieser Europawahl. Ich erinnere mich noch gut daran, wie der Kollege Tadsen von der AfD-Fraktion letzten August hier im Schloss freudig mit Maximilian Krah über ein Europa von rechts sinnierte, jener Krah, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das war eine interessante Veranstaltung.) der für die AfD als Spitzenkandidat antrat (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sind dazu herzlich eingeladen. Ich freue mich auf die nächste Diskussion.) und der ein Faible für jede Art von Autokraten auf der ganzen Welt hat. Und wenn wir nach Ungarn und vorher Polen schauen, dann sehen wir, dieses Europa von rechts will unsere rechtsstaatlichen Institutionen entkernen, angefangen bei den Verfassungsgerichten. (Julian Barlen, SPD: So ist es. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Die Justizministerkonferenz hat letzte Woche Empfehlungen dafür erarbeitet, wie die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts besser geschützt werden kann. Auch wenn die Landesverfassung unser Verfassungsgericht stärker verankert, auch wir sollten überprüfen, wie wir unsere Institutionen gegen rechtsstaatliche Angriffe wappnen können. Die Justizministerkonferenz hat deutlich gemacht, dass es für den wehrhaften Rechtsstaat (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Angst im Nacken!) mehr braucht als ein funktionierendes Bundesverfassungsgericht. Ich appelliere an alle demokratischen Fraktionen, diese Aufgabe gemeinsam anzugehen. Zum aktuellen Doppeljubiläum der Verfassungen kommt von meiner Fraktion eine doppelte Botschaft: Lassen Sie uns wertschätzen, was uns zusammenhält, und lassen Sie uns unseren Beitrag dafür leisten, dass das so bleibt! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mit einem Zitat beginnen: „Des Volkes Wille ist das höchste Gesetz.“ Diese Worte von Hugo Wendorff, einem liberalen Politiker und Mitglied der verfassungsgebenden Versammlung und Mitglied des Landtags des damaligen Freistaates Mecklenburg-Vorpommern 1919, diese Worte erinnern uns daran, dass unsere Demokratie auf dem Willen und dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger fußt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, 75 Jahre Grundgesetz, ein sehr bedeutender Anlass. Wir leben wieder in einer Zeit, in der die Feinde der offenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung eben jene zu untergraben versuchen, sie sabotieren, sie ersetzen wollen. Und die Liste – und das ist das Bedauerliche, was wir sehen müssen –, die Liste derer im Land ist gewachsen, sie ist stetig länger geworden. (Thomas Krüger, SPD: Das stimmt.) Umso wichtiger ist, dass wir uns auf das Herzstück unserer Demokratie besinnen. Das Grundgesetz hat die Basis für ein freies und friedliches Zusammenleben in Deutschland geschaffen. Es steht als Symbol für den Wiederaufbau, die Einheit und die Freiheit dieses Landes. Die Freien Demokraten haben eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und dem Schutz unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung gespielt. Und wir setzen uns bis heute kontinuierlich für die Wahrung der Grundrechte ein, für die Stärkung der Bürgerrechte, für die Förderung eines lebendigen und partizipativen demokratischen Systems, wir setzen uns ein bis heute. Und es ist Teil unserer liberalen DNA, dass wir auf Zwänge, dass wir auf Freiheitsverluste, dass wir auf Grundrechtsverstöße, auf zwanghafte Kollektivierung und auf Autokratien absolut energisch und sogar allergisch reagieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP) Und das ist das Alleinstellungsmerkmal Liberaler. Meine Damen und Herren, die Geschichte hat gezeigt, dass die Demokratie zerbrechlich ist. Und deswegen braucht auch nichts so sehr den Schutz wie unsere Verfassung selbst. Nach den verheerenden Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und der Zeit des Nationalsozialismus legten die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1949 den Grundstein für eine stabile und freiheitliche Demokratie. Sie, die Väter und Mütter des Grundgesetzes, haben aus den Erfahrungen gehandelt, der Erfahrung der Fragilität auch der Demokratie der Weimarer Republik, den schrecklichen Verlusten von Millionen Menschenleben in einem Krieg, der so viel Leid über Europa und die gesamte Welt brachte, in dem nahezu alle Familien in Deutschland Angehörige verloren. Und auch – und das ist das Besondere – auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes erlitten genau diese schweren Schicksalsschläge. Und umso mehr ist es bedeutsam, was für ein Regelwerk daraus geworden ist, aus diesen traumatischen Erfahrungen inmitten der Trümmer einer – und das sage ich ganz bewusst – sich selbst abgeschafften Demokratie in der Weimarer Republik. Wir müssen aufmerksam sein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP) Es gab Vorbehalte, es gab viele Vorbehalte, vor allem der Staaten, die von Deutschland brutal angegriffen wurden. Und da, in dieser Zeit, unter diesen traumatischen Erinnerungen ist etwas gelungen, ein Werk geschaffen worden, auf das wir bis heute stolz sein können, stolz darauf, weil es uns tagtäglich schützt, stolz darauf, weil es unsere Gesellschaft tagtäglich schützt. In einem historischen Kontext betrachtet waren es unwahrscheinlich kluge und visionäre Regeln, die man erarbeitet hat. Aber, meine Damen und Herren, gelang es, den Krieg zu verbannen? Ist der Schrecken nicht noch präsent? Krieg findet heute viel subtiler statt, über Propaganda und ihre nützlichen Idioten, über Destabilisierung, über Bots, über Infiltrierung. Aber wir müssen uns auch fragen, sind die Menschen interessiert, sind sie wirklich begeistert dabei, die Demokratie zu verteidigen. Und auch das ist unsere Aufgabe, nicht nur hier darüber zu reden, sondern rauszugehen und den Menschen es immer wieder klarzumachen, dass es ja wichtig ist, zur Demokratie zu stehen und auf den Regeln unserer Verfassung aufzubauen und diese Verfassung zu verteidigen gegen jeden, der Hand anlegen will. Ein bedeutender Meilenstein für Mecklenburg-Vorpommern war die Volksabstimmung am 12. Juni 1994. An diesem Tag wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über wichtige Verfassungsänderungen abzustimmen und somit direkt an der Gestaltung unseres Rechtsstaats mitzuwirken. Die FDP hat diese Volksabstimmung aktiv unterstützt, weil wir fest daran glauben, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger das Fundament einer starken Demokratie ist. Aber – die Frage wurde heute schon oft gestellt – ist Mecklenburg-Vorpommern in guter Verfassung? Auch heute versuchen antidemokratische Kräfte, die liberale Demokratie ins Wanken zu bringen. Der jüngste Wahlausgang ist ein Weckruf, definitiv ein Weckruf für uns alle. Wir müssen uns klar sein, dass wir einen Großteil der Menschen verloren haben, und wir müssen sie wieder erreichen. Und da hilft es nicht, wenn wir sie stigmatisieren, sondern wir müssen wieder die Menschen erreichen. Und das hilft nicht, wenn wir uns hier die Welt erklären. Wir müssen rausgehen, die Menschen sind draußen, ihre Lebenswirklichkeit ist draußen. Und das ist uns offensichtlich insgesamt nicht mehr so gut gelungen in den letzten Monaten und Jahren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Thomas Krüger, SPD) Das dürfen wir nicht ignorieren. Ich bin weit weg von denjenigen – auch diese Stimmen habe ich gehört –, die den Wahlsonntag als schwarzen Tag für die Demokratie bezeichneten. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Es ist ein Zeichen der Demokratie, der Ausübung der demokratischen Rechte, auch protestzuwählen und ein Signal zu senden, so, hier geht es jetzt nicht mehr weiter. Und das ist unsere Aufgabe, dort zuzuhören und dort Lösungen anzubieten, nicht aber, die Ängste noch zu schüren und noch zu befeuern, wie es andere hier im Parlament auch tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Die Demokratie ist die einzig wahre Staatsform. Wir haben auch heute schon gehört, sie ist leider weltweit in der Minderheit. Aber, meine Damen und Herren, wir müssen sie schützen, wir müssen sie verteidigen, wir müssen aber auch sichergehen, dass die Menschen dabei an unserer Seite stehen, dass sie nicht der Demokratie überdrüssig werden. Das ist unsere Aufgabe. Und ich glaube, das ist etwas, worüber wir in den nächsten Jahren ernsthaft nachdenken müssen. Demokratie muss gelebt werden. Und wir müssen uns die Meinungen anhören, wir müssen unser Handeln danach ausrichten, wir müssen nicht alles das tun, was uns gerade zugerufen wird, sondern es geht tatsächlich um die Lösung. Nach 34 Jahren der Überwindung der deutsch-deutschen Teilung müssen wir verstehen – und auch das gehört zur Aufarbeitung –, dass ein kommunistisches Regime auch eine Besatzungszone in den Köpfen hinterlassen hat. Und die ist bis heute auch noch nicht bei allen aufgearbeitet. Auch das gehört dazu. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Mit Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung – und das sind ja genau unsere Leitlinien – muss man auch einmal umgehen können. Demokratie ist unbequem, es ist eine anstrengende Staatsform, weil die freie Meinungsbildung und die offene Debatte gefordert sind. Sie setzt Verantwortung für sich und andere voraus. Demokratie strengt an und benachteiligt natürlich diejenigen, die ihr Schicksal nicht selbst bestimmen oder gestalten wollen. Das ist das, was schmerzhaft ist, was herausfordert. Aber die Demokratie lebt ja genau von dieser Meinungsvielfalt und auch davon, dass wir die Meinung des anderen aushalten. Meine Damen und Herren, ich will zum Schluss noch auf einige Dinge zu sprechen kommen, die ich hier heute hörte. Es ist ein typisches Beispiel gewesen, wie hier Debatten teilweise laufen. Und auch das ist etwas, woran wir arbeiten müssen. Nicht, dass wir uns – wir sind nicht alle eine Partei und wir sind auch sicherlich aus unterschiedlichen Gründen hier und mit anderen Werten hier, aber, meine Damen und Herren, wie wir diese übermitteln –, es ist ja interessant, dass jeder die Wahlanalyse des anderen besser kann als derjenige selbst. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben nach diesem Sonntag einiges aufzuarbeiten. Ich muss mir von niemandem erklären lassen, wo die FDP ihre Fehler zu suchen hat, (Thore Stein, AfD: Wer denn sonst?) und ich werde es auch nicht bei Ihnen tun. Ich glaube, wir müssen alle unsere Lehren daraus ziehen. Und das ist unser Auftrag, zu dem ich Sie herzlich einlade. Und auch mein Appell geht noch mal an die Regierungsfraktionen. Ich glaube, wir sind in einer Situation, wo wir ernsthaft um Lösungen ringen müssen, wo es nicht mehr reicht zu sagen, wir sind die Regierung und ihr seid die Opposition. Es muss langsam ein Ruck aus der Mitte kommen, und die Mitte muss auch mal geschlossen stehen und die Mitte muss Lösungen machen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, die Zukunft dieses Landes wird aus der Mitte gestaltet, und das müssen wir begreifen. Wenn wir es nicht hinbekommen, dann machen es die Ränder. Und das können wir nicht zulassen und deswegen bieten wir noch mal an: Arbeiten Sie mit uns zusammen, wischen Sie nicht jeden Vorschlag vom Tisch! Da ist einiges dabei, denn auch wir sind im Gespräch mit den Bürgern. Es sind möglicherweise nicht dieselben Bürger, mit denen Sie sprechen, aber das macht den Mehrwert aus. Wir würden uns freuen, wenn sich das etwas ändern würde. Das ist der Auftrag des Sonntags. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Meine Damen und Herren, arbeiten wir daran! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich noch gerne recht herzlich begrüßen auf der Pressetribüne Heiko Lietz, Mitglied der damaligen Verfassungskommission und, ich glaube, auch bereits schon in einer Rede genannt. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe noch einmal auf … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Na ja, ausnahmsweise habe ich den Applaus jetzt nicht gehört. Ich rufe auf für die Fraktion der SPD den Fraktionsvorsitzenden Herrn Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst mal ganz herzlichen Dank für die, ich finde, wirklich angemessene Aussprache hier zum Ehrentag unserer Landesverfassung und auch des Grundgesetzes und auch die wirklich vielen sehr ernsten und tiefgehenden Gedanken und Einschätzungen und auch Bekenntnisse dazu! Und, lieber Kollege Domke, ich möchte das ausdrücklich aufgreifen, was Sie auch zum Schluss gesagt haben, lassen Sie uns gerade auch jetzt in der Auswertung der Kommunalwahlen, gerade auch mit Blick auf die Konstellationen vor Ort in den Kreistagen, in den Gemeindevertretungen, in den Stadtvertretungen einfach schauen, wie können wir da das gemeinsame Suchen nach Lösungen, wie können wir da auch die gemeinschaftliche Basis, die wir haben im Sinne unserer Verfassung, (Zuruf von René Domke, FDP) aber natürlich im Ringen um die beste Lösung und auch mit ganz unterschiedlichen Vorschlägen, je nachdem, welche Perspektive man hat, aber lassen Sie uns das reflektieren, das betonen und das auch versuchen. Das wollte ich tatsächlich auch mit meinem Redebeitrag zum Ausdruck bringen. Und dann schaffen wir es, glaube ich auch, (Horst Förster, AfD: Gemeinsam auszugrenzen. Das ist doch Ihr Motto.) uns klar abzugrenzen von einer AfD, die es eben mit diesem gemeinschaftlichen Handeln, mit diesen gemeinschaftlichen Lösungen auf der Grundlage unserer Landesverfassung nicht gut meint. Also lassen Sie uns das bitte versuchen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und, lieber Herr Peters, genauso wollte ich auch verstanden werden, als ich natürlich den Blick auf den vergangenen Sonntag geworfen habe. Das wäre, glaube ich, kritikwürdig gewesen, wenn wir uns hier hingestellt hätten als SPD und keinen Ton dazu gesagt hätten. Das gehört, finde ich, mit dazu, auch Dinge nicht unter den Teppich zu kehren, auch Dinge zu reflektieren, sich zu überlegen, wie geht man mit Wahlergebnissen um. Und da habe ich die Chancen betont, die natürlich jetzt vor uns liegen. Beim Thema Europa ist es gut, dass wir eine engagierte Frau aus Mecklenburg-Vorpommern im Europäischen Parlament haben. Und es ist schlecht, dass wir in den Kreistagen entweder nicht vom Fleck gekommen sind, in Rostock und in Schwerin, oder in anderen Kreistagen auch an Stärke verloren haben. Und das ist keine gute Botschaft. Und da möchte ich aber sagen – und das habe ich eben nicht ganz so verstanden –, da sitzen wir, Herr Peters, in einem Boot, (Daniel Peters, CDU: Nein!) da sitzen wir in einem Boot. Und lassen Sie uns doch bitte alle die Ergebnisse dieser Kommunalwahlen … (Nikolaus Kramer, AfD: Das Boot ist voll.) Das war mal ein richtig konstruktiver Beitrag, Herr Kramer. (Nikolaus Kramer, AfD: Absolut, absolut. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Das war ein Reflex.) Das war ein kleiner Reflex. Passen Sie auf Ihre rechten Arme auf! (Nikolaus Kramer, AfD: Oh, ich bitte Sie! – Stephan J. Reuken, AfD: Das ist genau die Niveaulosigkeit, die das Wahlergebnis rechtfertigt.) So, da sitzen wir in einem Boot, Herr Peters. Und wir reflektieren das, wir reden nichts schön. Ich habe mit keinem Wort hier etwas schöngeredet, sondern gesagt, wir haben eine große Herausforderung, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die wir nur gemeinschaftlich stemmen werden im Interesse der Menschen vor Ort. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Wenn ich eine Bitte äußern darf, Herr Renz, Herr Peters: Aber machen Sie das bitte auch! Reflektieren Sie es einfach auch und lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wenn Sie nach Vorpommern-Greifswald gehen, mit dem Landrat Sack sprechen, wo die CDU drei Sitze verloren hat, die AfD wirklich gestärkt ist von 16,3 auf 24 Prozent, während die CDU von 29 auf 23 geht, wenn Sie in die Seenplatte gehen, mit Ihrem Landrat Kärger sprechen, wo die, (Torsten Renz, CDU: Sprechen Sie mal mit Herrn Kerth! – Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, Christiane Berg, CDU, und Sebastian Ehlers, CDU) wo die CDU auch Sitze eingebüßt hat, wenn Sie zu Ihren Leuten in Uecker-Randow gehen und fragen, wie gehen die Bürgermeister mit den Mehrheitsverhältnissen um, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dann können wir doch alle nicht behaupten, da gäbe es nur ein Problem, was bei dem einen liegt und bei den anderen nicht. Das haben wir sozusagen als demokratische Parteien in unterschiedlicher Ausprägung alle zu verarbeiten. Und Sie haben gerade in Vorpommern im Zuständigkeitsbereich auch Ihres Generalsekretärs Amthor da mit heftigen Verlusten zu kämpfen. (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) Und da sollten wir einfach sehen, eine Strategie, die auf Zuspitzung setzt, eine Strategie, die auf Krawall setzt, das hat am Ende nur einer Partei genützt, nämlich der AfD. Das sind, glaube ich, auch Ihre Gegner, Herr Peters, Herr Ehlers. (Sebastian Ehlers, CDU: Wir haben zugelegt! Wir haben an absoluten Stimmen zugelegt.) Also die CDU (Sebastian Ehlers, CDU: Zugelegt.) hat in Vorpommern-Greifswald von 29 Prozent (Sebastian Ehlers, CDU: Absolute Stimmen landesweit zugelegt, Herr Barlen! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) minus 6 auf 23 Prozent drei Plätze verloren, (Sebastian Ehlers, CDU: Sechseinhalbtausend in Schwerin. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) in der Mecklenburgischen Seenplatte vier Sitze verloren. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich weiß nicht, wenn Sie jetzt, (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) wenn Sie jetzt versuchen, wenn Sie jetzt versuchen, Sitz- und Machtverluste vor Ort als Erfolg zu verkaufen, können Sie das machen, wir machen das nicht, wir reden es nicht schön, sondern wir reichen Ihnen die Hand, gemeinsam zusammenzustehen für Mecklenburg-Vorpommern, für die Menschen vor Ort, und das aber auch ohne die AfD zu tun. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Deshalb lassen Sie uns im Sinne des Grundgesetzes, der Landesverfassung das Gemeinsame betonen. Dr. Backhaus hat es gesagt, es geht um die Lösungen, und die wollen wir hier in Mecklenburg- Vorpommern weiter in Frieden, Freiheit und Demokratie finden, weil Lösungen können nur in Frieden, Freiheit und Demokratie gefunden werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und da spielt die AfD keine gute Rolle, meine Damen und Herren. Und das, meine Damen und Herren, ist jetzt noch mal das Stichwort für meine letzten Bemerkungen auf die doch sehr eigentümliche Rede des Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion, Herrn Kramer, der zunächst mal eine, glaube ich, sehr persönliche Interpretation dessen vorgetragen hat, was wohl so im Grundgesetz stehen könnte, seiner Meinung nach. Ich weiß nicht, ob Sie AfD-ChatGPT eingesetzt haben?! Ihr zentraler Begriff, was im Grundgesetz steht, ist „Identität“. Ich weiß, dass Sie eine Vorliebe haben für die rechtsextreme Identitäre Bewegung, aber von „Identität“ steht im Grundgesetz nichts. Da können Sie mal Google anschmeißen oder eine Suchmaschine, (Nikolaus Kramer, AfD: Ich brauche einfach nur ins Grundgesetz zu schauen.) das Wort „Identität“ steht im Grundgesetz genau null Komma null mal. Was aber im Grundgesetz steht, ist die Würde für alle Menschen, (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) für alle Menschen (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) und nicht nur für die Menschen, (Zuruf von Michael Meister, AfD) die Ihnen in den Kram passen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was aber im Grundgesetz steht, ist die freie Entfaltung aller Menschen, (Michael Meister, AfD: Genau!) nicht nur die Menschen von Gnaden der AfD. (Stephan J. Reuken, AfD: Oder der SPD!) Da steht die Religionsfreiheit, wo auch die Ausübung der Religion übrigens dazugehört, (Stephan J. Reuken, AfD: Sie schwingen sich doch zum Richter auf.) die Meinungsfreiheit, die Sie am liebsten, wenn man auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk blickt und auf Initiativen in Ihren befreundeten Nachbarstaaten, am liebsten abschaffen wollen, die Pressefreiheit insgesamt. Das steht alles im Grundgesetz. Da gehen Sie drüber hinweg, weil es Ihnen nicht in den Kram passt. (Nikolaus Kramer, AfD: Sie haben einfach nicht zugehört.) Das sind die Sachen, wo Sie im harten Konflikt mit unserem, (Nikolaus Kramer, AfD: Sie haben einfach nicht zugehört.) mit unserer Landesverfassung und mit dem Grundgesetz stehen. Und das ist am Ende etwas, aus der Nummer kommen Sie nicht raus. Ein Stichwort: „Arbeiterpartei“. Das haben Sie sicher offensichtlich in Ihrem strategischen Stübchen überlegt, Herr Holm, die Arbeiterpartei, und Sie auch, die Arbeiterpartei, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) ich wollte mal sagen, Arbeiterpartei wird man nicht dadurch, dass man am häufigsten behauptet, eine zu sein, sondern am Ende misst man das an den Taten. Wenn es um die Renten geht, den Renteneintritt, die fairen Renten nach 45 Versicherungsjahren, (Michael Meister, AfD: Genau!) die Rentenhöhe, (Michael Meister, AfD: Wer regiert denn schon so lange Deutschland?) da ist die AfD gegen gerechte Renten. (Michael Meister, AfD: Warum sind die Renten denn so niedrig und die Löhne in Mecklenburg-Vorpommern die schlechtesten?) Wenn es um das Thema Tariflöhne und Mindestlöhne geht, (Glocke der Vizepräsidentin) wenn es also darum geht, wie die Menschen, die hart arbeiten, bezahlt werden, (Zurufe von Michael Meister, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) da steht die AfD überhaupt nicht zu den Interessen der arbeitenden Bevölkerung. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wenn es um die Interessen der Bauern beim Agrardiesel geht, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) da ist überhaupt gar kein Verlass auf die AfD. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Deshalb, wir werden am Ende alle an den Taten gemessen, und da sieht es bei Ihnen tatsächlich nicht gut aus. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Letzter Punkt: Mannheim. Sie haben hier behauptet, die schlimme Tat in Mannheim hätte uns nicht interessiert, wir hätten dazu geschwiegen, ich persönlich hätte dazu geschwiegen, haben Sie hier mehrfach, auch belegbar, gesagt. Das ist nicht wahr, das ist falsch, das ist gelogen, das wissen Sie auch besser! Wir haben dazu uns in der Öffentlichkeit klar positioniert gegen jede Gewalt, gegen jeden Extremismus, diese Tat zutiefst verurteilt. Wir haben eine Schweigeminute mit den Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) der Feuerwehr, der Behörden, viele waren dabei, durchgeführt. (Sebastian Ehlers, CDU: Die AfD nicht.) Die AfD war nicht anwesend. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) Also hören Sie auf, hier solche gemeingefährlichen Unwahrheiten zu erzählen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die einfach nicht stimmen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Und am Ende, Herr Kramer, am Ende – Herr Backhaus hat das schön gesagt –, im Herbst werden die Gänse gezählt, hinten ist die Ente fett. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es gibt also viele, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) viele, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) viele Aussagen dazu. Wichtig ist zu wissen, dass Hochmut vor dem Fall kommt. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wir haben 2019 hier schon einmal eine Kommunal- und Europawahl gehabt, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) da waren wir nicht zufrieden mit dem Ergebnis, da haben wir die Ohren hängen lassen. Zwei Jahre später haben wir mit 40 Prozent für unsere Ministerpräsidentin, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) für die SPD, für die Koalition das Vertrauen der Menschen ausgesprochen bekommen. Und dieses Vertrauen, das nehmen wir ernst, das setzen wir in die Tat um. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wir haben einen Auftrag, den wir umsetzen, für eine starke Wirtschaft mit guten Löhnen, (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD) für sozialen Zusammenhalt und für Umwelt und Natur. Und daran werden wir uns am Ende messen lassen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und das Ganze in Frieden, Freiheit und Demokratie für Mecklenburg-Vorpommern. Und da werden die Leute die Wahl haben, und dann werden Sie schon sehen, was dabei rauskommt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!
Horst Förster AfD
Ja, vielen Dank! Herr Barlen, ich weiß nicht, ob Sie der Rede der Landtagspräsidentin aufmerksam zugehört haben. Wahrscheinlich haben Sie auch applaudiert, aber Sie haben sie nicht verinnerlicht, denn Sie haben genau das gemacht, was Ihnen und den anderen nichts Besseres einfallen konnte. Sie haben im Grunde, auch aus den Wahlen heraus, nur Ihre alte Strategie fortgesetzt, nämlich uns als undemokratisch hinzustellen und zu verunglimpfen. Sie haben wie alle anderen verkannt, dass eine Demokratie als Volksherrschaft nur funktionieren kann und nur bestehen kann, wenn sie vom Volk getragen wird, und dazu gehört auch im Wettbewerb der Systeme, dass sie sich als lösungsfähig erweist. Und dieses Kernproblem, diesem Kernproblem, dass wir massive verpasste Lösungen haben, sind Sie ausgewichen. Ein Kernproblem ergibt sich aus der Migration, dass wir seit 2015 illegal Millionen Menschen ins Land lassen (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) und es nirgends auf der Welt denkbar ist, dass das funktioniert, so, wie wir das hier machen. Keinerlei Lösungen! Und diese Problematik, der weichen Sie vollkommen aus, wie alle anderen Fraktionen auch. (Thomas Krüger, SPD: Falsch!) Sie kennen diese Probleme, Sie kommen jetzt, meinen, man müsste aus der Mitte heraus Lösungen entwickeln. Das Problem dauert an seit 2015, und es fehlt, anders als in einigen anderen europäischen Ländern, ob in Dänemark, wo die Sozialdemokraten regieren, es fehlt einfach der politische Wille, diese Probleme anzufassen. (Thomas Krüger, SPD: Das ist falsch! Das haben wir europäisch gelöst.) Es hat sich in der Sache nichts geändert. Jeden Tag kommen weiter Menschen in unser Land aus aller Herren Länder. Sie müssen nur dieses Zauberwort „Asyl“ sagen, der Schlüssel, um hier reinzukommen und faktisch zu erleben, wer kommt, der bleibt. Also, dass dieses Problem, dass diese Demokratie, so, wie sie von den Altparteien derzeit praktiziert wird, sich als weithin lösungsunfähig erwiesen hat, ist der stärkste Angriff gegen die Demokratie, die als solche auch für uns außer Frage steht. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Ich habe es schon öfter gesagt, sie ist die irreparabelste …
Beate Schlupp
Herr Förster, …
Horst Förster AfD
… aller Staatsformen.
Beate Schlupp
… Ihre Redezeit …
Horst Förster AfD
Danke schön!
Beate Schlupp
… ist abgelaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Möchten Sie darauf antworten, Herr Fraktionsvorsitzender?
Julian Barlen SPD
Ja, ich kann da kurz was zu sagen. Also es ist natürlich klar, Sie haben hier wieder die Opferrolle eingenommen, also diejenigen, die hier jeden Tag auf die Werte, die in unserer Verfassung stehen, einhämmern, sind jetzt diejenigen, die die eigentlichen Wahrer sind. (Stephan J. Reuken, AfD: Können Sie das mal belegen?) Damit meine ich, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) ja, damit meine ich die Politikerinnen und Politiker der AfD. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ich habe es Ihnen eben auch aufgezählt. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Das ist für uns nicht hinnehmbar, wenn es um die freie Entfaltung, um die Würde aller Menschen, um die Meinungs- und die Pressefreiheit geht. (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Das war das, das war das Thema … Ja, also ich weiß nicht, ob das eine Unterstellung ist, dass Herr Krah zum Beispiel für schwulenfreie Zonen sich ausspricht. Ich weiß nicht, ob es eine Unterstellung ist, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Unglaublich! – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) dass die Mitglieder der Waffen-SS verharmlost worden sind. (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ich weiß auch nicht, ob es eine Unterstellung ist, (Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD) dass Sie Kandidaten auf Ihrer Liste haben, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) die hier Tag-X-Umsturzfantasien haben und, ich sage mal, missliebige Personen ausschalten wollen. Das sind alles Fakten, mit denen Sie umzugehen haben, nicht wir. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, das ist alles nicht wahr, dann ist das nicht wahr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich will aber was zum anderen Thema sagen, ich will aber was zum anderen Thema sagen. Sie haben natürlich das getan, was die AfD immer macht, also das Thema Migration aufzurufen. Das ist Ihr goldenes Kalb, (Heiterkeit bei Stephan J. Reuken, AfD: Das ist ein Riesenproblem!) das ist Ihr Lieblingsthema, (Jens-Holger Schneider, AfD: Das beschäftigt die Leute, Herr Barlen.) an dem Sie sich sozusagen hochziehen. Ja, und das beschäftigt uns auch, genau wie alle anderen Themen auch. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja, aber erfolglos!) Wir haben hier überhaupt nicht drum rumgeredet, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) dass die Ampel (Glocke der Vizepräsidentin) mehr Geschlossenheit und mehr Vertrauen braucht, dass sie machbare und gerechte Lösungen produzieren muss. (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Das haben Sie von uns gehört, das haben Sie von der Ministerpräsidentin ... Ich wüsste nicht, dass die Ampel seit zehn Jahren regiert. Wir haben klar den Finger in die Wunde gelegt beim Heizungsgesetz, wir haben übrigens auch klar den Finger in die Wunde gelegt beim Umgang mit den Bauern, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sehr richtig!) als die AfD auf der Liste war, die die Bauern hier im Land nicht unterstützt hat. Wir haben hier den Finger in die Wunde gelegt, wenn es um das Thema „Angriffe auf die Rente“ geht, wo Sie ganz vorne mit dabei sind, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) wenn es darum geht, den Menschen keine guten Löhne zu bezahlen. Und beim Thema Migration haben wir gesagt, Humanität und Ordnung, das gilt es zusammenzubringen. Deshalb gibt es hier eine Eins-zu-eins-Erstattung der Kosten in den Kommunen. Wir haben auf der Bundesebene ganz klar …
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender, …
Julian Barlen SPD
… auch das Thema …
Beate Schlupp
… Ihre Redezeit ist ebenfalls abgelaufen.
Julian Barlen SPD
Ja, okay. Also da sind wir dabei und nehmen das Thema ernst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Erasmus-Gymnasiums Rostock. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und der nächste Redner ist offensichtlich für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Redebeitrag des, ja, Fraktionsvorsitzenden der SPD lässt mich hier noch mal ans Mikro treten. Es ging ja auch um die Wahl, es ging um die Kommunalwahl. Und, Herr Barlen, so, wie Sie die Wahlergebnisse sozusagen deuten, da muss man wirklich von Realitätsverlust sprechen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Machen Sie mal ein Beispiel!) Und es ist einfach unglaublich, wie Sie versuchen jetzt, Sie trudeln dem Abgrund entgegen, und versuchen jetzt, die CDU noch mit ins Boot zu holen, sie möge sich jetzt mit Ihnen zusammentun. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sind wir noch beim Thema der Aktuellen Stunde?) 12,7 Prozent haben Sie hier geholt. Die AfD hat hier kommunal doppelt so viele Stimmen geholt. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Und wenn ich mir die Aussage (Julian Barlen, SPD: Ich hab nichts anderes gesagt.) des Generalsekretärs, von Herrn Kühnert anschaue, der sprach, das Wahlergebnis hängt damit zusammen, dass wir im Osten sind, dass wir im ländlichen Raum sind und dass dort bildungsferne Schichten sind, dann sage ich, gute Nacht! (Julian Barlen, SPD: Das ist nicht wahr!) Und wir werden sozusagen, wir werden mit Optimismus (Julian Barlen, SPD: Das ist die nächste Unwahrheit, die Sie hier verbreiten.) und wir werden hoffnungsvoll auf die Landtagswahl schauen. (Julian Barlen, SPD: Sie erzählen einfach Unwahrheiten von morgens bis abends.) Ich möchte Ihnen aber noch mal eine Sache mit auf den Weg geben zu Ihrer sogenannten Brandmauer auf kommunaler Ebene: Die ist gar nicht zulässig. Wir feiern heute Jahrestag des Grundgesetzes, wir feiern Landesverfassung, aber in der Kommunalverfassung steht ganz eindeutig geschrieben, dass die Kommunalvertreter nicht an Weisung irgendwelcher Parteien, sozusagen danach gebunden sind. Und genau das tun Sie. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Nadine Julitz, SPD, und Christine Klingohr, SPD) Und das, genau das tut auch die CDU, (Julian Barlen, SPD: Die brauchen auch keine Weisung.) in denen Sie (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) den gewählten Vertretern auferlegen, sozusagen vernünftigen AfD-Anträgen nicht zuzustimmen. (Zuruf von Dirk Bruhn, DIE LINKE) Sie treten die Kommunalverfassung, Paragraf 105, damit mit Füßen. Kommen Sie wieder zurück ins demokratische Spektrum (Thomas Krüger, SPD: Sie brauchen keine Anweisungen.) und arbeiten Sie (Julian Barlen, SPD: Die brauchen keine Anweisungen.) für die Kommunen (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und arbeiten Sie für die Bürger da draußen im Land! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Julian Barlen, SPD: Völliger Quatsch!) Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Barlen, ich muss leider sagen, Sie haben wirklich absolut nichts verstanden. (Julian Barlen, SPD: Ja, gar nichts.) Sie versuchen jetzt noch Ihr desaströses Ergebnis, uns mit in den Strudel hineinziehen zu wollen. (Julian Barlen, SPD: Nein! Hab ich nicht gemacht.) Doch, (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE) das haben Sie versucht! (Julian Barlen, SPD: Machen Sie mal ein Beispiel!) Sie verkennen die Realitäten der Ergebnisse. Ich sage es noch mal: Ergebnis Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern aufs ganze Land gezogen, CDU 24 Prozent, SPD 12,7 Prozent, (Julian Barlen, SPD, und Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja.) bei der Europawahl (Julian Barlen, SPD: Ja und?!) nichts mehr mit MP-Bonus, Platz vier in Mecklenburg-Vorpommern. Das toppt nur noch Herr Ramelow. (Julian Barlen, SPD: Ich habe nichts Gegenteiliges gesagt, Herr Peters.) Das heißt, Ihr Rückhalt, der Rückhalt dieser Landesregierung hat sich in Luft aufgelöst, meine Damen und Herren. (Julian Barlen, SPD: Nein, die Landesregierung stand nicht zur Wahl.) Und dann auch noch auf Vorpommern zu verweisen, dass Sie auf Vorpommern verweisen wollen – Herr Dahlemann ist gerade nicht da, das ist ja Ihr großer Vorpommern-Mann –, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das war ein Beispiel.) beide Landkreise aus Vorpommern (Zuruf von Marcel Falk, SPD) zweimal unter acht Prozent für die SPD. Und dann versuchen Sie hier in so einem großen Singsang, uns da mit reinzuziehen und die demokratische Mitte … (Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Nein, Herr Barlen, die CDU ist die einzige Kraft, (Julian Barlen, SPD: Dann machen Sie mal! – Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE) die es mit denen dann noch aufnehmen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und das sollten Sie mal herausstellen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Fragen Sie sich mal, warum! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Fragen Sie sich mal, warum! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und ein „Weiter so!“, ein „Weiter so!“ kann es einfach nicht geben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Es braucht einen anderen Umgang. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Dazu habe ich einiges gesagt. Schwenken Sie lieber mal auf unseren Kurs um, als hier Ihre Fundamentalhaltung weiter zu untermauern! (Julian Barlen, SPD: Ihre Basis in Vorpommern schüttelt den Kopf, wenn sie so was hört. Ihre Basis in Vorpommern schüttelt den Kopf, wenn sie so was hört.) Meine Damen und Herren, ein „Weiter so!“ wollen auch die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Horst Förster, AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Ums Wort gebeten, (Julian Barlen, SPD: In Vorpommern, das sind die Leidtragenden Ihrer Strategie.) ums Wort gebeten, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben tatsächlich hier, ja, gehört, dass das Parlament die Herzkammer der Demokratie sein soll. Und der Meinungsaustausch ist richtig im Parlament. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was aber auch zu hören war, ist, dass wir gelegentlich, und zwar zunehmend, auch den Anstand verlieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christine Klingohr, SPD, und René Domke, FDP) Ich habe mich auch deswegen noch mal gemeldet, weil ich sagen wollte, dass in verschiedenen Reden dem eigentlichen Thema, nämlich, dass wir ein Jubiläum feiern (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, richtig! Sehr richtig!) für zwei hervorragende Gesetze, die unsere Demokratie erst möglich machen und das Fundament der Demokratie sind und wo es außer Frage ist für mich, dass das Grundgesetz unser Land zusammenhält. Die Grundgesetztreue ist die Treue für unser Land (Marcel Falk, SPD: Ja.) und das muss jeder wissen. Und ich bedanke mich ausdrücklich auch noch mal bei denjenigen, die im Osten Deutschlands diese Möglichkeit für den Osten Deutschlands auch herbeigeführt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Das ist doch die eigentliche Errungenschaft der letzten Jahrzehnte für die Politik im Osten Deutschlands, (Christine Klingohr, SPD: Genau!) Aber auch für die Politik in Gesamtdeutschland. Und diese Errungenschaften zu erhalten, das ist unserer würdig, und das müssen wir verfolgen, und zwar mit Anstand. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Dr. Terpe! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung … (Nikolaus Kramer, AfD: Frau Präsidentin, ich bat um eine persönliche Erklärung.) Entschuldigung, ja! Okay, im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, eine persönliche Erklärung abzugeben. Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender!
Nikolaus Kramer AfD
Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Was der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion hier mir in persona vorgeworfen hat und auch Teilen meiner Fraktion, muss ich hier entschieden zurückweisen.
Beate Schlupp
Einen Moment! (Rainer Albrecht, SPD: Persönliche!) Einen Moment! Sie können nur etwas zurückweisen, was gegen Sie selbst gerichtet ist, also streichen wir den zweiten Halbsatz. (Julian Barlen, SPD: Sie sollten das bitte auch benennen. – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, so ist es.)
Nikolaus Kramer AfD
Ich schreibe meine Reden in großen Teilen selbst, dazu benötige ich kein ChatGPT. (Julian Barlen, SPD: Oh!) Ja, Sie haben recht, im Grundgesetz steht nichts von Identität, aber lassen Sie sich gesagt sein, dass das Grundgesetz auf dem Willen unseres Volkes fußt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist keine persönliche Erklärung.) Und alle Grundrechte … (Julian Barlen, SPD: Keine persönliche Erklärung! – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE)
Beate Schlupp
Ja, das …
Nikolaus Kramer AfD
Artikel 1 bis 19, …
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender …
Nikolaus Kramer AfD
… Artikel 1 bis 19 …
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender, das ist keine persönliche Erklärung. (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Herr Fraktionsvorsitzender, es ist keine persönliche Erklärung. Die persönliche Erklärung kann nur zurückweisen, was gegen Sie selbst gerichtet war, oder eigene Aussagen richtigstellen. Beides davon ist jetzt nicht passiert. Entweder, Sie machen das jetzt in diesem Kontext, oder ich kann jetzt keine weitere Einlassung mehr zulassen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!)
Nikolaus Kramer AfD
Und lassen Sie sich auch gesagt sein, dass ich meinen rechten Arm nicht kontrollieren muss, wie ich alle meine Körperteile nicht kontrollieren muss. Das ist einfach von Gott und Natur gegeben, dass ich die unter Kontrolle habe. – Danke schön! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Das war jetzt die persönliche Erklärung, oder was?! – Nikolaus Kramer, AfD: Weil Sie mir unterstellt haben, ich sollte meinen rechten Arm unter Kontrolle haben.)
Beate Schlupp
Wollen wir jetzt erst mal noch (Nikolaus Kramer, AfD: Unfassbar!) eine Pause machen, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) damit das (Nikolaus Kramer, AfD: Ja, unbedingt!) geklärt wird? (Nikolaus Kramer, AfD: Unbedingt, unbedingt!) Ist das jetzt ein Antrag auf Auszeit? (Nikolaus Kramer, AfD: Ja, Antrag auf Auszeit, Ältestenratssitzung.) Gut, es ist beantragt worden, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) eine Ältestenratssitzung einzuberufen. Ich kann jetzt schlecht was sagen zur Zeit. Ich denke mal, zehn Minuten dürften ausreichen. (Nikolaus Kramer, AfD: Würde ich auch sagen.) Die Sitzung ist unterbrochen bis 12:29 Uhr. Unterbrechung: 12:19 Uhr __________ Wiederbeginn: 12:32 Uhr
Beate Schlupp
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tages… (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Ich meine, wir können auch noch eine Weile warten. (Zuruf aus dem Plenum: Prau Präsidentin, wir sind …) Ja, wenn hier auch mal alle soweit sind, dann können wir damit anfangen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3455, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/3777, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3454, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf der Drucksache 8/3778. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3794, ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3800 sowie Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 8/3805, 8/3806 und 8/3807 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3455 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/3777 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3794 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/3800 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 8/3807 – Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3454 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/3778 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 8/3805 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 8/3806 – Das Wort zur Berichterstattung zu den Beschlussempfehlungen auf den Drucksachen 8/3777 und 8/3778 wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.
Tilo Gundlack SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir befassen uns heute in Zweiter Lesung mit zwei Gesetzentwürfen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen, in einer verbundenen Aussprache. Der Landtag hat die Gesetzentwürfe der Landesregierung – die Präsidentin hat es gerade vorgetragen, die muss ich nicht noch mal wiederholen – bereits in seiner 76. Sitzung am 14. März 2024 beraten und federführend an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat beide Gesetzentwürfe in seiner 65. Sitzung am 18. April 2024 abschließend beraten und, soweit seine Zuständigkeit betroffen ist, mit unterschiedlichem Stimmverhalten empfohlen, die Gesetzentwürfe unverändert anzunehmen. Meine Damen und Herren, Ihnen liegen auf den Drucksachen 8/3777 und 8/3778 die entsprechenden Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses vor und darüber wollen wir heute auch abstimmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die inhaltlichen Teile beider Gesetze noch mal eingehen. Einerseits geht es um die Besoldungsanpassung nach der Einigung zwischen den Tarifparteien und deren zeit- und systemgerechten Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten in der Landes- und in der Kommunalverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Andererseits müssten die Besoldungsstrukturen aufgrund der Anpassung des Bürgergeldes und deren verfassungsgerechter Abstand zur niedrigsten Besoldungseinheit neu justiert werden. Die Anpassung der Beamtenbesoldung und der Besoldungsstruktur sind entscheidende Aspekte für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Motivation der Beamtinnen und Beamten. Eine Anpassung der Beamtenbesoldung wird dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, aber auch zu halten. Durch eine Anpassung der Besoldungsstruktur kann zudem eine gerechtere Verteilung der Bezüge innerhalb des öffentlichen Dienstes erreicht werden. Es ist wichtig, dass solche Veränderungen gut durchdacht und transparent umgesetzt werden, um die Zufriedenheit der Beamt/-innen zu gewährleisten, wobei ich sagen möchte, eine volle Zufriedenheit, glaube ich, wird es nie geben. Es gibt immer in irgendeiner Ecke etwas zu bekritteln, ich will nicht sagen, zu bemängeln, aber es ist halt so, wie es ist. Eine angemessene Bezahlung und klare Karriereperspektiven sind hierbei wesentliche Faktoren, um qualifizierte Mitarbeiter/-innen langfristig zu binden und die Effizienz in der Verwaltung zu steigern. Darüber hinaus sollten neben der Anpassung der Besoldungsstruktur auch moderne Arbeitszeitmodelle, Flexibilität und Fortbildungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Aber auch die Anforderungen an die neue Arbeitswelt sollten das beinhalten, und vor allen Dingen die familiengerechte Arbeitsgestaltung mit den Arbeitszeiten sollten wir besonders ins Auge fassen. Insgesamt können eine gerechtere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Motivation vor allen Dingen zu stärken. Meine Damen und Herren Abgeordnete, aufgrund der Erhöhung des Bürgergeldes im letzten Jahr musste das Abstandsgebot zur Beamtenbesoldung geprüft werden. Im Ergebnis – auch nach Gesprächen mit den Gewerkschaften und dem Richterbund – werden die bestehenden Besoldungsstrukturen durch mehrere Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst. Aus dem Alimentationsprinzip leitet sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem das Mindestabstandsgebot ab. Bei der Bemessung der Besoldung muss der qualifizierte Unterschied zwischen dem Wert der Grundsicherung und dem Unterhalt der erwerbstätigen Beamtinnen und Beamten deutlich werden. Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt. Folgende Änderungen werden vorgenommen, wenn wir das Gesetz beschließen: erstens die Anhebung der Grundgehälter in der Besoldungsordnung A sowie der Besoldungsgruppen R1 und R2 in der jeweils ersten Stufe um drei Prozent, der jeweils zweiten Stufe um zwei Prozent und der jeweils dritten Stufe um ein Prozent, ebenso Anhebung der betragsmäßig vergleichbaren Grundgehaltsstufen der Besoldungsgruppe B1 um ein Prozent, zweitens die Glättung der Jahressonderzahlung in den Besoldungsgruppen und die Anhebung des Kindersonderzuschlages. Ausgenommen von den Verbesserungen sind die Besoldungsgruppen B9, B10 und B11. Da kann man sich vortrefflich darüber streiten, ob das jetzt gerecht ist oder nicht gerecht ist. Der eine sagt so und der andere sagt so. Mit Ausnahme der Besoldungsgruppen B9, B10 und B11 gibt es auch die Anhebung des kinderbezogenen Familienzuschlages und die Berücksichtigung eines Mindestmitverdienereinkommens in Höhe von jeweils jährlich 6.240 Euro. Meine Damen und Herren Abgeordnete, neben der Anpassung der Besoldungsstrukturen wird ebenfalls die Anpassung der Beamtenbesoldung vorgenommen. Wie in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und den LINKEN in Textziffer 29 festgelegt, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 zwischen den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst und den Ländern auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die Tarifeinigung umfasst eine Anhebung der Tabellenentgelte um 200 Euro zum 1. November 2024, eine Anhebung der Tabellenentgelte um weitere 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025, die Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 100 Euro zum 1. November 2024 und so weiter und so weiter. Leider umfasst die Tarifeinigung keinerlei Einigung zum Inflationsausgleich bei Beschäftigten in der Elternzeit. Ich glaube, viele von uns haben dazu auch Schreiben bekommen. Das Tarifergebnis wird, wenn wir diesen Gesetzentwurf beschließen, zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernommen. Der Finanzausschuss hatte in seiner 57. Sitzung bereits einem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zur Gewährung von Inflationsausgleichleistungen an Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Versorgungsbezügen vorbehaltlich der Verabschiedung dieses Gesetzes vorgenommen und zugestimmt. Ebenso hatte der Finanzausschuss vorbehaltlich der Überweisung dieses Gesetzentwurfes oder beider Gesetzentwürfe bereits als Federführer einen Beratungsfahrplan in seiner letzten Sitzung beschlossen. Einbezogen war hier auch eine Anhörung. Der Verlauf und die gemachten Äußerungen sind nachlesbar in beiden Beschlussempfehlungen. Das damalige Ziel war eine Zweite Lesung der Gesetzentwürfe im Plenum in der 24. Kalenderwoche. Dieses Ziel haben wir mit der heutigen Zweiten Lesung pünktlich erreicht. Der Finanzausschuss hat dem Gesetzentwurf insgesamt einschließlich der Überschrift und dem Anhang mit den zuvor beschlossenen Änderungen und im Übrigen unverändert mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD, CDU und FDP einvernehmlich zugestimmt. Ferner hat der Finanzausschuss dem Gesetzentwurf insgesamt einschließlich der Überschrift und den Anlagen mit den zuvor beschlossenen Änderungen, im Übrigen unverändert mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD, CDU und FDP einvernehmlich zugestimmt. Zu den Beratungen beim Besoldungsanpassungsgesetz legte die CDU-Fraktion eine Entschließung vor. Hierbei ging es um einen Inflationsausgleich für Beschäftigte in Elternzeit – ich sagte es bereits –, um eine Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen bei der Polizei und um eine Dynamisierung von Zulagen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Diesen Entschließungsanträgen folgte die SPD-Fraktion damals nicht. Lassen Sie es mich kurz begründen, zumal dazu heute erneut Anträge von mehreren Fraktionen zur Abstimmung stehen und hier noch eine Entschließung auch der Fraktion der FDP hinzugekommen ist. Der Entschließungsantrag zum Inflationsausgleich bedeutet eine Besserstellung von in Elternzeit befindlichen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Tarifbeschäftigten des Landes gegenüber den Tarifbeschäftigten bei den Kommunen, (Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt nicht.) für die sich aus dem Inflationsausgleich zum TVöD vergleichbare Stichtagsregelungen ergeben haben. Das Anliegen ist durchaus nachvollziehbar. Allerdings wurde dies bei den Tarifverhandlungen nicht berücksichtigt. Dies hat bei der Anhörung im Finanzausschuss auch die Gewerkschaft als Versäumnis eingeräumt. Die Koalition hält ihr Wort und übernimmt die Tarifabschlüsse und überträgt sie auf die Beamtinnen und Beamten. Die TdL sieht auch hier keinen Handlungsbedarf, das zu ändern, eine entsprechende Änderung des TV-Inflationsausgleichs vorzunehmen. Sollte sich Mecklenburg-Vorpommern – also dieser Landtag – entschließen, in diesem Punkt vom Tarifvertrag abzuweichen, müsste ein entsprechender Antrag an die TdL gestellt werden, der, davon ist gesichert mal auszugehen, auch abgelehnt werden würde. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sollte sodann das Land dennoch entsprechende Zahlungen leisten, könnte dies im äußersten Fall zum Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft führen. Ob man das will, muss man dann auch klar sagen. Ich selber habe mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Landtagen und Gewerkschaftsvertretern dazu Gespräche geführt und es kam die eindeutige Warnung rüber, diese Situation nicht herbeizuführen, da die TdL bereits in ähnlichen Fällen auch so gehandelt hat und da ruckzuck mal einen rausschmeißt. Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage war bereits im Jahr 2023 Gegenstand eines Antrags der CDU-Fraktion, der am 27. April 2023 im Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden ist. Eine neue Entschließung oder Entwicklung ist seitdem nicht festzustellen. Insbesondere sind Stellenzulagen in den anderen Ländern mehrheitlich weiterhin nicht ruhegehaltsfähig. Insoweit vertreten wir weiterhin den Standpunkt, dass Stellenzulagen grundsätzlich nur für die Dauer der herausgehobenen Funktionen gewährt werden sollten. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren mit der Anhebung aller Stellenzulagen auf den Länderdurchschnitt und ihrer Dynamisierung sowie deren Anhebung bestehender und der Einführung neuer Erschwerniszulagen verschiedene Maßnahmen für aktive Beamtinnen und Beamten umgesetzt, die ein Volumen von insgesamt annähernd 5 Millionen Euro jährlich ausmachen. Schließlich und abschließend müssen wir die mit der Mai-Steuerschätzung prognostizierten geringeren Steuereinnahmen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Landeshaushalt berücksichtigen, sodass auch weitere Verbesserungen im finanziellen Dienstrecht unter Haushaltsvorbehalt stehen. Dies ist nicht wirklich schön, aber es ist die Realität und damit müssen wir nun mal umgehen. Diese Äußerungen betreffen ebenso die Forderung nach einer allgemeinen Dynamisierung von Zulagen. Auch die FDP hat einen Entschließungsantrag vorgelegt – (René Domke, FDP: Der ist gut.) ich sagte es bereits –, mit dem die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber verbessert werden soll. Hier möchte ich daran erinnern, dass der Finanzminister bereits mehrfach dargestellt hat, welche Ansätze die Landesregierung dazu hat. Es ist auch klar, dass nicht alles, was wünschenswert wäre, auch finanziell machbar ist, gerade in diesen Zeiten. Wir lehnen die Entschließung daher ab. Wir werden aber beiden Beschlussempfehlungen zustimmen. Was vorhin gerade so gesagt wurde, es reicht nicht aus, den Finanzminister nur zu haben, der muss auch Geld haben. Wenn er kein Geld hat, kann er das auch nicht umsetzen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Gundlack hat gerade die ganzen wichtigen Punkte schon gebracht. Ich kann mich deswegen auch relativ kurzhalten. Die Anhörung hat erbracht, dass es wichtig ist, dass wir rückwirkend zum 01.01.2023 einen entsprechenden Abstand zwischen Arbeiten und Bürgergeld hinbekommen. Für 2023 werden das 22 Prozent sein, verglichen mit der notwendigen Grenze von 15 Prozent. Mir ist wichtig, dass wir da auch deutlich drüber sind. Und wir erreichen das vor allem durch die Anhebung der Grundgehälter in den ersten drei Erfahrungsstufen und nur begrenzt durch auch höhere Familienzuschläge. Das in Richtung FDP, weil das ja auch in einem Ihrer Anträge steht. Wir haben darüber hinaus, um diesen Abstand auch zu definieren – darauf möchte ich ergänzend noch hinweisen –, den wichtigen Wechsel vom Alleinverdienermodell, das sowieso für den Osten nie wirklich gesellschaftlich relevant war, hin zum vorsichtigen Mitverdienstmodell jetzt hier vorgenommen. Das machen inzwischen fast alle anderen Bundesländer auch so, diese Berücksichtigung eines zweiten Einkommens, zumindest im kleineren Umfang. Bis auf Hessen, Saarland und Sachsen und dem Bund machen das inzwischen alle so, dass nicht mehr das Alleinverdienermodell berücksichtigt wird. Ich freue mich, dass wir hier mit diesem Gesetzentwurf auch in großer Einigkeit mit den Gewerkschaften diesen wichtigen Weg gehen konnten. Meine Damen und Herren, darüber hinaus haben die Expertinnen und Experten moniert, dass es einen, ja, Wettbewerbsföderalismus beim Besoldungsrecht gibt, also eine A9 in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht gleich eine A9 in Schleswig-Holstein oder beim Bund. Und so gilt das auch für alle anderen Stufen. Genau aus diesem Grund hatte Mecklenburg-Vorpommern damals schon, 2006, als es im Bundesrat die entsprechende Abstimmung gab, dagegengestimmt. Wir trauen uns jetzt nicht zu, hier insgesamt, was gefordert wird, ganz Deutschland wieder zusammenzubringen, aber versuchen tatsächlich im Rahmen der norddeutschen Küstenländer auszuloten, ob es eine Bereitschaft gibt, beim Besoldungsrecht wenigstens in einen Korridor wieder zu kommen. Wir werden, das Finanzministerium wird dem Finanzausschuss im Laufe des Jahres berichten, ob es da Aussicht auf Erfolg gibt. Das können wir im Moment noch nicht beurteilen. Meine Damen und Herren, in den parlamentarischen Beratungen ist mit großer Mehrheit die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten unterstützt worden. Das sieht der Gesetzentwurf jetzt vor. Auch das hat der Abgeordnete Gundlack schon sehr schön gesagt, Geld ist knapp – Haushaltsvorbehalt –, gerade vor dem Hintergrund der doch sehr ernüchternden Mai-Steuerschätzung. In Zeiten schwieriger Haushaltslage ist das, glaube ich, ein klares Zeichen an die Beamtinnen und Beamten, an die Kollegen der Polizei, in der Justiz, an die Lehrerinnen und Lehrer und, und, und, dass wir zu unserem Wort stehen. Alle darüber hinaus geäußerten Wünsche in den Entschließungsanträgen, da würde ich dann gerne hören, wie sind die Gegenfinanzierungen, weil wir haben tatsächlich kein Geld. (Rainer Albrecht, SPD: Kein Geld mehr.) Das hat ja auch Abgeordneter Gundlack schon gesagt. Ich kann Ihnen aber sagen, wir haben jetzt in die Verbändeanhörung die Mehrarbeitsvergütungsverordnung gegeben für gerade auch Lehrerinnen und Lehrer, Polizisten und andere, bei denen es eine unbürokratische Zuschlagsregelung zukünftig geben soll und auch eine Erhöhung geben soll. Auf die ganzen anderen Maßnahmen der Vergangenheit will ich hier gar nicht mehr eingehen, das hat Abgeordneter Gundlack schon sehr gut gemacht. Vorsicht bitte bei allen Wünschen, die Sie zum Beispiel in Richtung Elternzeit äußern, die dann nur für Beamtinnen und Beamte gelten würden! Da bin ich nicht der Meinung, dass das der richtige Weg ist. Wir sollten das, was im Tarif steht, auch umsetzen, aber keine Zweiklassengesellschaft in der öffentlichen Verwaltung schaffen – auf der einen Seite Beamtinnen und Beamte, auf der anderen Seite die Tarifbeschäftigten. Das wäre nicht gut, wenn es weitergehende Regelungen für die Beamtinnen und Beamten alleine geben würde. Schließlich, das von meiner Seite abschließend, was wir hier alles machen, ist notwendig und wichtig. Diejenigen, die arbeiten, müssen deutlich mehr Geld haben als diejenigen, die nicht arbeiten, ganz zentral. Aber das ersetzt natürlich nicht, dass die Verwaltung sich auch weiterentwickeln muss. Wir brauchen Changemanagement in der Politik. Wir haben fast inzwischen von allen Ressorts Modernisierungskonzepte, die vorliegen. Modellprojekte werden bei der MV-Beratung beantragt. Die MV-Beratung – ja, der Fraktionsvorsitzende Domke und ich hatten uns das letztens wirklich mal sozusagen als Praktikanten ein bisschen vertieft angeschaut –, das ist ein ganz tolles Instrument, um auch in die Verwaltung den Gedanken reinzubekommen, neue Wege zu gehen, sich organisatorisch neu aufzustellen, digitale Methoden entsprechend anzuwenden, diejenigen zu belohnen, die sich bewegen. Ich hoffe und würde mir wünschen, dass das auch im Parlament unterstützt wird. Und hier zum Gesetzentwurf bitte ich um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Beamte hier im Land! Jetzt sind wir einen großen Schritt vorangekommen. Der Finanzausschussvorsitzende hat in seinem Bericht hier schon gesagt, auch der Finanzminister hat es ausgeführt, der Berichterstatter hat es ausgeführt, der Minister auch, wir hatten schon in der ersten Anhörung dazu gesprochen, meine Fraktion begrüßt diese zeit- und inhaltsgleiche Anpassung, so, wie das Gesetz hier das vorsieht. Dennoch sehen wir eben auch mit in unserem Änderungsantrag vor, die Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulagen dort festzuschreiben. Auch ist für mich das Argument, was Herr Gundlack hier vorgetragen hat, nicht tragbar, indem er sagt, wir würden dann hier Familien und Elternzeit besserstellen. Das ist doch genau das richtige Signal! Genau das ist doch familienfreundliche Politik, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) die wir als AfD wollen und die wir im Grunde alle fordern sollten. Und wir geben hier auch eine Deckungsquelle in unserem Änderungsantrag an. Da verweise ich gerne auf die Verhandlungen zum Haushalt, zum Doppelhaushalt 2024/25. Dort haben wir mehrere Einsparungsvorschläge gemacht. Das wären dann dementsprechend unsere Deckungsquellen. Also erzählen Sie uns doch bitte nicht, dass kein Geld da ist, wenngleich ein Finanzminister da wäre! Es gibt genug Hebel, die wir ansetzen können, um hier Geld zu sparen. Wir hatten fruchtbare Beratungen im Finanzausschuss. Meine Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf hier so zu in Zweiter Lesung, aber auch den Änderungsanträgen, die hier gekommen sind von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von der CDU und von der FDP, wenngleich ich da noch einige Fragen an die FDP hätte zur Altersbegrenzung. Es sind ja Ausnahmen möglich auf Antrag. Und von daher sehen wir diese willkürlich gezogene Grenze bei 40 Jahren genauso unproblematisch wie die von Ihnen mit 45 Jahren. Dennoch, wie gesagt, Ihrem Antrag können wir auch zustimmen. In dem Sinne Vogelspinne. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Nur zur Klarstellung: Auf die Berichterstattung des Ausschussvorsitzenden wurde verzichtet und Herr Gundlack hat als SPD-Fraktionsmitglied ausgeführt. Und ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel Inhaltliches wurde ja schon gesagt, deshalb kann ich mich auch ein wenig kürzer fassen. Zu Beginn erst mal, den Zielen – ich glaube, das geht fast allen Fraktionen so – der beiden Gesetzentwürfe stimmt auch die CDU-Fraktion im Grundsatz zu und unterstützt diese. Das ist seit Jahren gelebte Praxis, dass wir quasi den Tarifabschluss auch auf die Beamten übertragen. Zwei wichtige Sachen sind darin geregelt – auch Tilo als Ausschussvorsitzender oder als Fraktionsmitglied, wie wir ja gerade gehört haben, hat das gesagt –, einmal der Mindestabstand zwischen der Besoldung und der Grundsicherung ist zu gewährleisten und dass es quasi den gleichlautenden Übertrag der Tarifeinigung auf die Beamten gibt. Aber wir mussten auch in unserer Anhörung, die wir ja im Finanzausschuss durchgeführt haben, feststellen und auch hören, dass wir mit unserem Tarifgefüge und am Ende auch mit unserer Beamtenbesoldung im bundesweiten Vergleich nicht gerade konkurrenzfähig sind. Viele Länder – und vor allem auch der Bund – stehen dort vor uns. Wir waren mal im oberen Drittel, glaube ich, Herr Finanzminister. Das ist aber schon ein paar Jahre her, wir befinden uns mittlerweile im unteren Drittel. Und was das heißt, werden wir vielleicht ja bald erleben können, wenn die Zollhochschule in Rostock aufmacht und dann in direkter Konkurrenz zu unserer Polizeischule in Güstrow steht. Da kann es dann durchaus schon dazu kommen, dass uns Lehrkräfte in die Richtung verlassen. Wir wollen es nicht hoffen, und deshalb sollte es unser gemeinsames Anliegen sein, hier an einer attraktiven Vergütung zu arbeiten, denn auch jetzt werden wir in der Landesverwaltung merken, dass wir gerade für hoch qualifizierte Stellen, zum Beispiel in der IT, es doch auch zunehmend schwerer haben, Leute zu finden. Ein weiteres Problem – auch das ist in der Anhörung aufgetaucht – ist mitunter der fehlende Leistungsbezug in der Vergütung. Das hat die Anhörung gezeigt. Es ist ja vor allem so – das haben wir auch im Doppelhaushalt schon mal aufgezeigt –, dass gerade Beförderungsstellen in der Finanzverwaltung fehlen und es deshalb dort sehr viele gibt, die unzufrieden sind, weil sie bis zur Pensionierung nicht mehr befördert werden können und deshalb dann auch im Nachgang eine geringere Pension erhalten. Weitere Punkte könnte ich jetzt ansprechen, aber da vieles auch noch im Änderungsantrag der FDP steht, wird sicherlich mein Kollege Domke dazu noch etwas sagen. Ich möchte noch mal auf die Petition, die wir ja alle im Landtag oder nur die Mitglieder des Finanzausschusses bekommen haben, eingehen. Da geht es ja darum, Inflationsausgleich auch an Beamte zu bezahlen, die in Elternteilzeit sind. Die Landesregierung – das haben wir ja eben auch noch mal gehört – hat damit argumentiert, dass es eine gleichlautende Tarifeinigung gibt und dass es in den anderen Bundesländern auch gelebte Praxis ist, das so zu machen. Ich finde das keinen sehr überzeugenden und auch sachlich nicht sehr überzeugenden Grund. Wenn wir uns das vorstellen, gerade junge Eltern, die bei uns verbeamtet oder auch tarifbeschäftigt sind, kriegen, wenn sie in Elternteilzeit gehen, schon weniger Netto, haben aber eigentlich deutlich höhere Ausgaben. Und wenn sie dann auch an dieser Inflationsprämie nicht teilnehmen können, ist das eigentlich ein doppelter Schlag ins Kontor, weil auch dort haben sich die Preise erhöht. Deshalb liegt Ihnen von uns ein Entschließungsantrag vor, wo wir die Landesregierung auffordern, sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Beamten eine rückwirkende Einigung zu erzielen, die dann möglichst auch bis Jahresende umgesetzt werden kann. Dass das nicht leicht ist, das wollen wir durchaus zugeben, aber ich glaube, es steht uns heute als Parlament gut zu Gesicht, wenn wir hier uns auf den Weg machen und versuchen, für unsere Beschäftigten im Land etwas Verbesserung zu generieren. Der zweite Punkt ist die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und auch die Dynamisierung der Erschwerniszulage. Auch das hat die Anhörung gezeigt, dass wir hier im Wettbewerb um qualifizierte Bewerber stehen. Hier ist es mittlerweile auch so, dass der Bund, Schleswig-Holstein, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen bereits vorangegangen sind. Deshalb zählt hier auch das Argument nicht mehr, dass andere dies nicht machen. Hier können wir uns also vorbehaltlos anschließen. Auch dazu finden Sie bei uns einen Entschließungsantrag, wo wir Sie gerne zur Zustimmung einladen möchten. Ich denke, spätestens seit Sonntag ist auch für Rot-Rot die Zeit der Sonntagsreden vorbei. Stimmen Sie unseren Entschließungsanträgen zu! Haben Sie ein Herz für Beschäftigte in unserem Landesdienst (Beifall René Domke, FDP) und haben Sie ein Herz für die Kinder in unserem Land! Das können Sie heute unter Beweis stellen, und dann bin ich auch zuversichtlich, dass Ihre Wahlergebnisse wieder steigen werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vertreter der Linksfraktion freue ich mich heute, die Annahme der beiden in Rede stehenden Gesetzentwürfe hier unterstützen zu können. Lassen Sie mich ausgewählt darauf Bezug nehmen. Für die Tarifbeschäftigten der Länder wurde am 9. Dezember vergangenen Jahres eine Tarifeinigung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erzielt. Mit diesem Gesetzentwurf haben wir dieses Ergebnis erfolgreich auf unsere Beamtinnen und Beamte übertragen. Die Anhebung der Tabellenentgelte um 200 Euro und der Ausbildungsentgelte um 100 Euro ab dem 1. November dieses Jahres sowie die Erhöhung um 5,5 Prozent und 50 Euro ab dem 1. Februar kommenden Jahres werden nun beschlossen. Die steigenden Lebenshaltungskosten belasten viele Bürgerinnen und Bürger im Land, einschließlich unserer Beamtinnen und Beamten. Durch die Annahme dieses Gesetzentwurfs tragen wir dazu bei, dass unsere öffentlichen Bediensteten angemessen entlohnt werden und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch der Anerkennung ihrer wertvollen Arbeit und ihres unermüdlichen Einsatzes. Ein kritischer Punkt, den wir berücksichtigen müssen, ist die Konkurrenz um Fachkräfte – das ist hier mehrfach schon angesprochen worden – zwischen den Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern befindet sich zwar nicht in der schlechtesten Position, aber im Vergleich der Bundesländer liegen wir im Mittelfeld. Diese Konkurrenz ist problematisch, da sie zu einer Abwanderung qualifizierter Fachkräfte führen kann, wenn andere Bundesländer bessere Bedingungen bieten. Es war gut zu hören, dass der Finanzminister darauf verwiesen hat, dass zwischen den norddeutschen Ländern hier um eine Einigung gerungen wird. In der Anhörung wurde klar, dass die Lösung nur eine bundesweite Regelung sein kann. Das wäre dann der nächste Schritt, aber eben noch in weiterer Ferne, denn es kann ja – und das ist so auch die Überlegung unsererseits –, es kann ja nicht sein, dass wir uns perspektivisch um unsere Feuerwehren sorgen müssen, nicht, weil etwa der Nachwuchs fehlt, sondern weil Feuerwehrleute aktiv in ein anderes Bundesland wechseln, weil sie dort besser bezahlt werden würden. Das geht so nicht, so unsere Auffassung. Wenn die Besoldung der Beamtinnen und Beamten bundesweit einheitlich geregelt wäre, würden die Länder nicht mehr in Konkurrenz zueinander stehen. Dies würde nicht nur den Wettbewerb um Fachkräfte entschärfen und das gerade genannte Problem lösen, sondern auch zu mehr Gerechtigkeit und Einheitlichkeit in der Besoldung führen. Das jedoch ist Zukunftsmusik. Wir müssen hier und heute über eine konkrete Lösung abstimmen, und ich glaube, dass wir eine tragfähige Lösung gefunden haben. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ein weiterer wichtiger Bestandteil der vorliegenden Gesetzentwürfe ist die Gewährung einer abgabefreien Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Diese Maßnahme soll die finanzielle Belastung unserer Beamtinnen und Beamten verringern und ihre Kaufkraft stärken. Ein besonders positiver Aspekt ist die Erhöhung des Kinderzuschlags von 124 Euro auf 175 Euro. Dies ist ein sehr guter Punkt, der die Familien unserer Beamtinnen und Beamten zusätzlich unterstützt. Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass es in unserer Gesellschaft auch viele Menschen gibt, die solche Zahlungen, ob Sonderzahlungen oder Zulagen, dringend benötigen, aber eben nicht erhalten. Während wir die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten anpassen, dürfen wir die Bedürfnisse derjenigen nicht vergessen, die am meisten unter den gestiegenen Preisen leiden, nämlich die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und andere sozial geschwächte Gruppen. In der Gefahr, mich vor diesem Hause zu wiederholen, aber es ist nicht hinnehmbar, dass diese Menschen keine vergleichbaren Unterstützungen erhalten, stattdessen oft noch mit Sanktionen belegt werden. Diese Form der Politik des Förderns und Forderns führt zu einer zusätzlichen Belastung der ohnehin benachteiligten Gruppen und verkennt die Lebensrealität. Statt Sanktionen fordern wir den Ausbau qualifizierter Weiterbildungsmöglichkeiten. In den Zeiten des Fachkräftemangels müssen wir dafür sorgen, dass unsere Arbeitskräfte gut ausgebildet sind und angemessen entlohnt werden. Nur so können wir langfristig die Wirtschaft stärken und höhere Qualifikationen fördern. Die Linksfraktion hat größte Achtung vor der Arbeit unserer Verwaltungen, der Feuerwehren und der Polizei im Land, aber es ist zugleich notwendig, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft eine ähnlich starke Lobby haben. Die Annahme dieses Gesetzes oder dieser Gesetzentwürfe ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensbedingungen unserer Beamtinnen und Beamten zu verbessern und ihre Arbeit zu wertschätzen. Gleichzeitig möchten wir daran erinnern, dass es unsere Pflicht ist, die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu vertreten und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Nur gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Mecklenburg-Vorpommern ein gerechtes und prosperierendes Land für alle bleibt. Ich danke Ihnen sehr für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit auch in diesem Punkt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht verwundern, wenn ich darauf hinweise, dass diese Besoldungsgesetze sehr viel auch mit unserer Aussprache heute früh zu tun haben, denn wenn wir einen im Grundgesetz verankerten, einen sozialen, demokratischen Rechtsstaat haben, müssen wir uns auch darum kümmern, dass dieser Rechtsstaat gut organisiert ist, (Beifall René Domke, FDP) also gute staatliche Strukturen hat. (Beifall Tilo Gundlack, SPD) Ich möchte einige Vorbemerkungen machen, und zwar die, dass das Grundgesetz ja maßgebend ist für die angemessene Alimentierung des Beamtentums einschließlich deren Familien, zweite Vorbemerkung, dass das Verfassungsgericht – und davon ist ja auch schon die Rede gewesen – das Mindestabstandsgebot auf mindestens 15 Prozent festgeschrieben hat, und zwar, darauf muss hingewiesen werden, Nettogehalt nach Abzug von Steuern und Abgaben. Also das ist nicht so, dass man jetzt Bruttogehälter hat, sondern das muss auf die Nettogehälter bezogen sein. Und das heißt natürlich im Klartext, zu geringer Abstand ist grundgesetzwidrig. Und deswegen ist es wichtig, dass auf jeden Fall mit dem Besoldungsstrukturgesetz an der Stelle auch eine gesetzliche Lösung für die nächste Zeit geschaffen wird. Aber wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass die Beamtenbesoldung auch den Gesetzlichkeiten der Tarifautonomie unterliegt und es eben keine politische Entscheidung ist, wie wir die Besoldung regeln. Und das ist, glaube ich, auch gut so, obwohl sicherlich immer wieder unterstellt wird, dass es eine Nähe zur Politik geben könnte, weil der Staat als Arbeitgeber fungiert. Aber er ist Tarifpartner und es ist die Tarifautonomie. Und das ist, glaube ich, auch ein ganz wichtiger Punkt, den ich in der Vorbemerkung machen wollte. Die Tarifeinigung liegt vor und soll, wie in den vergangenen Jahren ja bereits gehabt, auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Wir begrüßen das, und das wird von uns auch als Ergebnis eines kollektiven Aushandlungsprozesses angesehen. Tariffrieden ist ein wichtiger Punkt, und auch dazu dient sozusagen die Übernahme dieses Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten. Die Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung haben gesagt, dass der Gesetzentwurf, was die Besoldungsstruktur betrifft, den Anforderungen, den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt und dass natürlich der Anlass dafür war, dass die Novellierung des Besoldungsstrukturgesetzes notwendig war, weil eine Erhöhung des Bürgergeldes sozusagen das erforderlich gemacht hat. Jetzt sind da in den Anhörungen einige Punkte aufgezählt worden, die ich noch mal nennen möchte. Dass jetzt sozusagen der Mindestabstand, also die Mindestalimentierung eingehalten wird, liegt an den Maßnahmen, die im Strukturgesetz festgezogen sind, nämlich, dass man die Erfahrungsstufen, also in den unteren Besoldungsgruppen, in den ersten drei Erfahrungsstufen eben diese drei, zwei und ein Prozent eingezogen hat und dass man mit verschiedenen jährlichen Sonderzahlungen zwischen etwa fünf und zwei Prozent auch wieder abhängig von der Höhe sozusagen der Besoldung arbeitet. Und auf die Kinderzuschläge ist schon hingewiesen worden. Natürlich ergibt sich daraus auch ein Schwachpunkt. Ich glaube, das weiß auch jeder, nämlich, dass wenn man in der Binnendifferenzierung nur einige Gruppen sozusagen betrachtet, man sich immer dem Vorwurf der Ungleichbehandlung aussetzt, wenn es dann zulasten auch höherer Erfahrungsstufen oder Besoldungsgruppen geht. Das wird man sicher nicht dauerhaft machen können, weil dann das Leistungsprinzip langfristig sozusagen geschwächt wird. Kurz eingehen möchte ich auch auf den Paradigmenwechsel – der Finanzminister hat es schon angesprochen –, nämlich die Berücksichtigung von Mitverdienereinkommen in Höhe eines Minijobeinkommens von 6.240 Euro pro Jahr. Und es ist darauf hingewiesen worden, dass es die meisten Bundesländer inzwischen machen. Damit ist auf jeden Fall festgestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern an dieser Stelle keinen Sonderweg beschreitet. Das ist auch gut so. Das entspricht letztendlich diesem Gedankengang der geänderten Lebenssituationen heutzutage, in denen zunehmend die Partner beide zum Familieneinkommen beitragen, und die staatliche Verantwortung für die Mitfinanzierung der Familie wird ein Stück weit dadurch zurückgenommen und in die Verantwortung der Familie gelegt. Für diejenigen, die dann aber nicht über Zusatzeinkommen über dieser Minijobgrenze verfügen, ist ein Familienergänzungszuschlag ins Gesetz eingebaut worden. Und ich denke, dass das dann auch wieder gut ist, dass da Einkommenshärten abgemildert werden. Und es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Einsparpotenziale damit behoben werden. Trotzdem müssen wir, glaube ich, diesen Paradigmenwechsel auch, na ja, wir wollen mal sagen, einschätzen, evaluieren in den nächsten Jahren, denn ich kann mir vorstellen, dass sich die Menschen auch rational verhalten und bei den Partnerschaften das dann nachher am Ende anders aussieht, als wir uns das vielleicht vorgestellt haben. Dann noch mal zu der Frage der Wettbewerbsfähigkeit unserer Besoldung hier in Mecklenburg-Vorpommern zu den anderen Bundesländern. Dazu ist ja schon einiges gesagt worden, dass man zum Beispiel die Dynamisierung der Zulagen als solche Möglichkeit ansieht, dort die Wettbewerbsfähigkeit vielleicht zu erhöhen. Eine Sache ist nicht gesagt worden, da würde ich aber doch das noch mal betonen, nämlich die Frage, ob wir uns nicht in Zukunft tatsächlich für eine pauschale Beihilfe entscheiden sollten, (Beifall René Domke, FDP) auch als eine gewisse Unterstützung sozusagen für die Beamten vor Ort, Beamtinnen und Beamten vor Ort, die von dieser Lösung Gebrauch machen könnten. Das wäre ein zusätzlicher Anreiz, auch sozusagen sich als Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern zu bewerben. Wir werden diesen Gesetzentwürfen zustimmen. Tilo Gundlack hat es ja schon im Bericht auch gesagt. Und jetzt zum Schluss noch zu den Änderungsanträgen. Da werden wir bei den CDU-Anträgen …
Beate Schlupp
Das tut mir leid, wir haben …
Dr. Harald Terpe GRÜNE
… zum Teil zustimmen und uns zum Teil enthalten. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Beate Schlupp
Gut, das war kurz genug. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Glaubt man den Umfragen, dann befinden wir uns in einer Zeit, in der das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates schwindet, nicht nur in die politischen Parteien, Herr Minister, sondern auch in die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der staatlichen Institutionen. Es ist die Aufgabe der Politik, diese Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Und hierfür muss sich der Staat, das ist uns Liberalen besonders wichtig, wieder auf seine ihm eigenen Kernaufgaben konzentrieren: Sicherheit und Ordnung, Bildung, Infrastruktur, Fiskus und Justiz, um die wichtigsten zu nennen. Wir brauchen eben keinen Staat, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Gesundheit haben Sie vergessen.) wir brauchen keinen Staat, der sich in alle Lebensbereiche der Menschen ausbreitet. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Stattdessen brauchen wir einen Staat, der seine Pflichten und Funktionen gegenüber dem Bürger wahrnimmt. Genau das ist die Beobachtung der Bürgerinnen und Bürger in dem Land, dass das schwindet, die Wahrung von Recht und Ordnung, der Erhalt des Friedens und die Sicherstellung von Wohlstand und sozialer Sicherheit. Beamtinnen und Beamte leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Gewährleistung dieser staatlichen Leistungsfähigkeit, verbunden immer mit einer gewissen Gemeinwohlorientierung. Aber, meine Damen und Herren, Gemeinwohlorientierung hört dann oft am Portemonnaie auf. Sie haben es nicht verdient, dass sie oft die Kritik ausbaden müssen, die eigentlich, die sich eigentlich gegen den Bürokratismus richtet, gegen Überregulierung und gesetzgeberische Fehlleistungen, für die auch manchmal der Landtag hier mitverantwortlich ist. Auch das müssen wir uns mal vorhalten, das baden andere aus. Die allermeisten von ihnen wären offen für moderne Verfahren, für optimierte Prozesse, für schlanke Gesetze und Verwaltungsvorschriften, für mehr Ermessen und für Vernunft. Vor dem Hintergrund schwindenden Vertrauens in den Staat ist eben auch ein gut ausgestattetes, gut ausgebildetes Beamtentum mit umfassender Expertise unerlässlich. Die angemessene Besoldung ist hier einer der zentralen Bausteine, um Motivation und Zufriedenheit der Beamtinnen und Beamten langfristig zu sichern, einer modernen Alimentation – immerhin, Harald Terpe hat darauf hingewiesen – mit Verfassungsrang Artikel 33 Grundgesetz. Der Spagat zwischen der Eigenständigkeit des Beamtentums, der Wettbewerbsfähigkeit, der Kompatibilität zu den Tarifentgelten, wo wir auch wirklich Fortschritte gemacht haben, des öffentlichen Dienstes und dem Leistungsprinzip, dieser Spagat muss ständig gelingen. Die Gesetzentwürfe, die wir heute beraten aber, meine Damen und Herren, werden diesem Anspruch leider nicht gerecht. Diese Besoldungsanpassungen, die fanden doch nur auf externen Druck statt in Anlehnung an das Existenzminimum. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Das sind Beamtinnen und Beamte des Landes, die sich mit dem Existenzminimum herumplagen müssen. Das müssen wir uns auf der Zunge zergehen lassen! Und das, meine Damen und Herren, ist der eigentliche Skandal, was wir dort in unteren Besoldungsgruppen den Menschen zumuten, dass sie sich vergleichen müssen mit Bürgergeldempfängern. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Den Unterschied, glaube ich, den kann man sich sehr deutlich vor Augen führen: Der eine steht morgens auf und der andere steht morgens nicht auf. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Gleichzeitig nimmt absurderweise, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) gleichzeitig nimmt absurderweise die Differenz im Vergleich zu den Entgelten von Tarifbeschäftigten auf vergleichbaren Positionen zu. Die starke Fokussierung, meine Damen und Herren, auf kinder- und familienabhängige Zulagen, das untergräbt doch auch das Leistungsprinzip. Wir haben es in der Anhörung gehört, es gibt Fälle, für die gleiche Arbeit wird das Doppelte bezahlt, nur wenn die Kinderanzahl stimmt. Was ist das denn für ein Leistungsprinzip?! Die Sprache war vom „goldenen Beamtenkind“. Wir müssen es ja auch mal aussprechen, besonders absurd wird es, wenn wir denn die Tarifbeschäftigten im Vergleich wieder mitberücksichtigen, denn die erhalten ja diese Zuschläge eben wiederum nicht. Also derjenige mit vier Kindern, der nicht verbeamtet ist, bekommt 60 Prozent des Einkommens seiner verbeamteten Kollegen. Das muss man alles mal betrachten, wenn man darüber diskutiert! Das hat mit Leistungsprinzip überhaupt nichts zu tun. Und das ist genau das, was Sie niemandem mehr erklären können, und es ist ja auch kein Wunder, dass die Unzufriedenheit dann wächst. Das Stückwerk, was wir hier jetzt haben an Gesetzentwürfen, das ist ja nur maßgeblich davon getrieben, dass möglichst günstig eine gerade noch so verfassungskonforme Alimentation erreicht wird, also gerade eine Besoldung 15 Prozent oberhalb des Existenzminimums, noch ein bisschen Chichi drum herum, aber was wirklich bei den Menschen ankommt, das ist in der Situation nicht deutlich besser. Wir haben es in der Anhörung erlebt, die Stimmung auch im Beamtentum ist schlecht, vielleicht auch etwas, was wir am Sonntag gesehen haben. Hören Sie auch mit uns gemeinsam hin, sprechen Sie mit den Beamtinnen und Beamten, vor allem eben in den unteren Besoldungsgruppen in den Ministerien und in den Behörden! Wir reden nämlich ganz oft über die Spitzenverdiener der Verwaltung, wir reden aber viel zu wenig über diejenigen, die es nicht sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Der Landesregierung wurde nicht ohne Grund auch in der Anhörung – das kann ich Ihnen nicht ersparen – aus der Beamtenschaft die rot-rote Laterne attestiert. Es wird also Zeit, dass hier positive Perspektiven geschaffen werden. Und man muss zumindest das Bemühen wahrnehmen können, dass die Besoldung in Richtung bundesweiten Durchschnitt sich weiterentwickelt. Die Kritik richtet sich im Übrigen nicht nur gegen den Finanzminister, der natürlich immer sagen muss, das ist auch seine Rolle, dass er kein Geld hat. Auf der anderen Seite kann man natürlich die Prioritäten auch immer mal wieder hinterfragen und neu sortieren. Ich frage mich zum Beispiel, Herr Innenminister Pegel, warum Sie sich nicht wahrnehmbarer für eine Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen eingesetzt haben. Gerade Ihre Gruppen sind da stark betroffen. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag frage ich mich, warum Sie sich nicht für die pauschale Beihilfe eingesetzt haben. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Es ist auch schon besprochen worden, steht immerhin im Koalitionsvertrag, machen Sie aber nicht! (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Warum höre ich aus dem Bildungsministerium nichts zu zur Höchstaltersgrenze der Verbeamtung? Wie wollen Sie qualifiziertes Personal für den Seiteneinstieg anwerben, wenn Sie keine Beamtenstellen dafür anbieten können? Das gilt aber nicht nur für die Schuldienste. Herr Dr. Geue, wir waren uns einig, dass wir offen sein müssen für Menschen, die Expertise mitbringen, die Erfahrungen und Sichtweisen von außen reinbringen in die Verwaltung. Das belebt die Verwaltung, das optimiert Prozesse. Gleichzeitig haben wir aber mit 40 Jahren das mit Abstand restriktivste Höchstalter. Wie passt das zusammen? Gerade interdisziplinäre Arbeitsweisen tun unserer Verwaltung auch gut. Und dann müssen wir uns öffnen, dann müssen wir auch weg von diesen 40 Jahren. Meine Damen und Herren, uns ist klar, dass diese Gesetze heute verabschiedet werden, ganz egal, was ich hier rede. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Aber es ist auch unerlässlich, dass wir die verfassungskonforme Alimentation wenigstens ansatzweise sicherstellen. Es wäre fatal, wenn wir über das Thema Besoldung im Anschluss dann nicht mehr sprechen würden. Ich würde mir wünschen, dass wir es nicht zu den Akten legen, sondern hochkant stellen. Da gibt es eine ganze Menge mehr, gerade über Besoldungsstrukturen. Sie haben auch immer wieder gemerkt, dass wir gerade diese A5-Gruppe bei den Justizwachtmeistern im Blick haben und ähnliche Dinge, über die wir dringend reden müssen, ob das überhaupt noch zeitgemäß ist, ob wir damit überhaupt noch Leute gewinnen können. Und vielen Dank noch mal, Herr Minister, dass Sie darauf hingewiesen haben! Genau, wir haben ja hospitiert gemeinsam und uns das angeschaut. Ich muss ganz ehrlich sagen, das ist auch als Opposition mal zulässig zu loben, es ist wirklich etwas Großartiges, was in Gang gekommen ist. Es ist vielleicht zu spät oder vielleicht etwas spät, aber wir müssen es anpacken. Wir müssen Prozesse optimieren, wir müssen modernisieren. Und wenn es eine engagierte Truppe gibt, dann kann ich Sie nur dazu beglückwünschen. Aber Sie brauchen natürlich auch immer noch die Beamtinnen und Beamten, die das nachher umsetzen sollen, und um die müssen wir uns kümmern. Da muss mehr rauskommen als das, was hier auf dem Tisch liegt. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne eine Besuchergruppe aus Stralsund. Seien Sie uns herzlich willkommen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3455. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3777 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3794 vor. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag, soweit dieser den Artikel 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3794, soweit dieser den Artikel 2 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, der AfD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktionen von CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf die Artikel 3 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 3 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Artikel 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3794 vor. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag, soweit dieser den Artikel 8 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3794, soweit dieser den Artikel 8 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünsche, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und FDP angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3777 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3777 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3800 sowie über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3807 abstimmen, die jeweils die Einfügung einer Entschließung beinhalten. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3800 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wollen wir denn die Abstimmung noch mal wiederholen? (Martin Schmidt, AfD: Wir sind dafür!) Wir sind dafür, dass wir dagegen sind! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Genau!) Wir machen jetzt noch mal eine Abstimmung, damit das eindeutig ist. Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3800 bei Zustimmung durch die Fraktionen von CDU, FDP, AfD, der fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung durch die Fraktionen von SPD und DIE LINKE angenommen, abgelehnt. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Abgelehnt!) Abgelehnt, abgelehnt, abgelehnt! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, FDP und Rainer Albrecht, SPD) Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3807 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3807 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3554. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3778 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 10 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 10 so- wie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Zustimmung, (Petra Federau, AfD: Enthaltung!) eine Enthaltung aus der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3778 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3778 bei Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. An dieser Stelle lasse ich über die Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 8/3805 und 8/3806 abstimmen, die jeweils die Einfügung einer Entschließung beinhalten. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3805 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3805 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3806 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3806 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Meine Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 8/3795 ein Antrag zum Thema „Islamistischen Terrorismus entschieden bekämpfen – Schwerstkriminelle Täter ausländischer Herkunft konsequent ausweisen – Abschiebungen auch in unsichere Herkunftsländer ermöglichen“ und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3798 ein Antrag zum Thema „Landeskoordinierungsstelle CORA erhalten und erweitern – Istanbul-Konvention vollumfänglich umsetzen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diese Anträge erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung können diese Vorlagen beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3795 gewünscht? – Das ist der Fall. Bitte schön, Frau Abgeordnete von Allwörden! Ann Christin von Allwörden , CDU (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Islamismus hat durch den Vorfall in Mannheim eine brennende Aktualität bekommen und wir haben hier heute auch im Landtag eine Schweigeminute gehalten, für den an den Folgen von fundamentalistischem Islamismus verstorbenen Polizeibeamten gehalten. Das Thema brennt und ist an Dringlichkeit auch kaum zu überbieten. Wir hier als Landtag haben die Möglichkeit, auf den Bund einzuwirken, und ich glaube, das sollten wir hier und jetzt heute tun, und bitte deshalb um Zustimmung zu der Dringlichkeit für unseren Antrag. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Frau Tegtmeier! Martina Tegtmeier , SPD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen diese Dringlichkeit nicht, nicht, weil dieser Vorfall nicht aktuell passiert ist, sondern weil das Thema „Islamismus oder terroristische Anschläge in Deutschland“ seit Jahren ein Dauerthema ist, das auch schon verschiedene Maßnahmen hervorgebracht hat. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Wir haben aktuell Anfang des Jahres eine Verschärfung der Abschieberegelungen im Bund durchgesetzt. Wir haben in der letzten Woche gerade einen Antrag der CDU/CSU beraten zu diesem Thema. In dieser Woche stehen beim Bundestag auch Anträge zu diesem Thema auf der Tagesordnung. Soweit ich weiß, ist das auch Thema der Innenministerkonferenz, Abschiebungen in unsichere Herkunftsländer durchzuführen, und aus einem Beschlussvorschlag aus Hamburg wurde schon öffentlich zitiert. Deswegen ist das natürlich ein brandaktuelles Thema, aber es bedarf dieses Dringlichkeitsantrages nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank! Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3798 gewünscht? – Das ist der Fall. Bitte schön, Frau Fraktionsvorsitzende! Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Alle 45 Minuten wird eine Frau in Deutschland durch ihren Partner körperlich verletzt. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine Expartnerin. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, sie reicht von sexueller Belästigung bis zum Femizid. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo ist die Dringlichkeit jetzt hier?) Eine Frau, die Gewalt ausgesetzt ist, braucht nicht nur eine einzelne Beratungsstelle, sie braucht ein ganzes Netzwerk aus Hilfestrukturen. Ein solches Netzwerk entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern muss mühsam aufgebaut und gepflegt werden. Dahinter stehen Menschen und Organisationen. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern werden diese seit 26 Jahren von CORA koordiniert, der Landeskoordinationsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt. Weil es im Gleichstellungsministerium nun die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention gibt, soll die Finanzierung für CORA zum Monatsende auslaufen. Sehr geehrte Kolleg/-innen, das darf nicht passieren! CORA hat in all den Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet. Wir dürfen diesen enormen Vernetzungs- und Wissensverlust nicht einfach hinnehmen. Die Evaluation des dritten Landesaktionsplans gegen häusliche und sexualisierte Gewalt hat klar ergeben, dass es für die Umsetzung der Istanbul-Konvention beides braucht, staatliche und nicht staatliche Koordinierungsstellen. Die Entscheidung, CORA nicht weiter zu finanzieren, wurde uns erst bekannt, nachdem die Antragsfrist abgelaufen war. Jetzt haben wir noch zweieinhalb Wochen, bis die Mittel für CORA auslaufen. Ein reguläres Verfahren braucht zu lange. Die Dringlichkeit unseres Antrages ist mehr als gegeben. Bitte stimmen Sie der Dringlichkeit zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Beate Schlupp
Vielen Dank! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr Koplin! Torsten Koplin , DIE LINKE (zur Geschäftsordnung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist an den Fakten, die Frau Oehlrich eben vorgetragen hat, erkennbar, dass die GRÜNEN ein sehr ernstes und sehr wichtiges Thema aufgerufen haben, aber die Dringlichkeit sehen wir nicht, und das will ich kurz begründen. Am 5. April haben Sie, Frau Präsidentin, eine Antwort auf Ihre Kleine Anfrage bekommen, aus der hervorgeht, dass es diese Strukturveränderung geben soll. Das heißt, spätestens seit 5. April ist bekannt, dass es zu dieser Veränderung kommen soll. Es wird der Eindruck erweckt, als würden die Leistungen, die CORA erfüllt hat, völlig den Bach runtergehen. Dem ist nicht so, es wird ein Großteil der Aufgaben verlagert eben zu dieser Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention. Und die Gelder gehen auch nicht verloren, sie bleiben im Beratungs- und Hilfenetz und werden an anderer Stelle eingesetzt. Insofern widersprechen wir hier der Dringlichkeit. Im Juli werden wir regulär dieses wichtige Thema dann behandeln können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Vielen Dank! Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung nicht zugestimmt worden. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3456, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/3776. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3799 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3808 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3456 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/3776 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3799 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3808 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten zu vereinbaren. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.
Tilo Gundlack SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr Transparenz, mehr Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und weniger Bürokratie, das sind die drei wesentlichen Punkte, die wir heute für die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen wollen. Die bisherige Regelung, dass die Träger einer Sparkasse darauf hinwirken, dass die Gehälter des Vorstands offengelegt werden, hat in der Praxis zu nichts geführt. Keiner wollte mit den Zahlen sich befassen oder damit auch rausrücken. Das wollen wir heute ändern. Zukünftig müssen die Gehälter des Vorstands offengelegt werden, hier auch des Gesamtvorstandes in erster Linie. In vielen großen Unternehmen ist das heute schon gang und gäbe. Auch bei uns ist es so, und auch der Vergütungstransparenzbericht des Landes zeigt, dass viele Unternehmen mit Landesbeteiligungen schon heute die Vergütung der Vorstände veröffentlichen. Dabei geht es nicht darum, eine Neiddebatte auszulösen, (René Domke, FDP: Die entsteht aber.) sondern vielmehr darum, dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Nee, es entsteht nicht dabei, sondern das wird forciert, und das ist das Problem dabei, Herr Kollege Domke. Gerade bei öffentlich getragenen Wirtschaftsunternehmen, wie es nun mal die Sparkassen auch sind, muss das ganz besonders gelten. Wir können nicht von der Wirtschaft das eine fordern und selbst das andere nicht machen. Und Gleiches gilt auch für die Geschlechterquote. Auch hier wollen wir einen Schritt vorankommen. Zukünftig sollen Frauen und Männer in den Verwaltungsräten und Vorständen der Sparkassen paritätisch vertreten sein. Denn Fakt ist, es gibt immer noch weniger – oder auch zu wenig – Frauen in den Verwaltungsräten und Vorständen als Männer, was nicht, wie die AfD gerne behauptet, von höchst persönlichen Berufsentscheidungen abhängt, sondern von geschlechterspezifischen Aufstiegschancen. Dass eine Quotenregelung wirkt, zeigt doch die Geschlechterquote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Vor der Einführung tat sich nichts, danach kam Bewegung ins Spiel und ins System und der Anteil der Frauen stieg doch erheblich an. (Stephan J. Reuken, AfD: Durch Zwang.) Und nicht zuletzt ist es auch richtig, dass wir mit der Gesetzesänderung die Bürokratie abbauen. Sparkassen müssen in Zukunft nicht mehr eine Ausnahmegenehmigung bei der Sparkassenaufsichtsbehörde beantragen, wenn sie außerhalb ihres Geschäftsgebietes Kredite vergeben wollen. In solchen Fällen muss sich mit der örtlich zuständigen Sparkasse geeinigt werden. Auch das ist eine sinnvolle Änderung, die wir heute beschließen wollen. Zum Schluss möchte ich noch kurz auf das Anliegen der FDP eingehen, Entschuldigung, der AfD eingehen, den Sparkassen vorzuschreiben, eine flächendeckende Bargeldversorgung durch ein gesichertes Geldautomatennetz vorzuschreiben. Schon heute steht im Gesetz, dass die Sparkassen geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen auch in der Fläche ihres Geschäftsgebietes sicherstellen sollen. Dazu gehört natürlich auch die Bargeldversorgung. Auch das muss doch nicht ausdrücklich reingeschrieben werden. Wie und wo die Bargeldversorgung stattfindet, muss doch die Sparkasse vor Ort entscheiden können, und das tut sie auch. Und dafür sind letztlich die kommunalen Träger in den Verwaltungsräten zuständig. Insofern lehnen wir den Antrag ab. Und wir können auch noch mal gerne die Debatte führen, die FDP sagt ja gerne, Bargeld ist Freiheit. Ob das wirklich so ist am Ende des Tages ... (René Domke, FDP: Natürlich!) Das ist nicht so, Herr Kollege Domke. Und was auch die AfD geschrieben hat in ihrer Begründung, sage ich mal, zu ihrem Antrag, es ist schnell, mit Banknoten und Münzen ist eine Zahlung sofort erledigt, das kann ich mit meiner Kreditkarte oder mit meinem Handy noch viel schneller erledigen. Von der Warte her, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) also das ist, das ist völlig, (Thore Stein, AfD: Hat aber auch nicht jeder.) eine krude, krude Situation. Und natürlich hat nicht jeder eine Kreditkarte, aber der größte Teil, und sie haben auch eine Sparkassenkarte. Also das ist, (Thore Stein, AfD: Wir müssen doch alle Menschen berücksichtigen, nicht nur den größten Teil, der sich Kreditkarten leisten kann.) alle Menschen können sich eine Sparkassenkarte holen, das wissen Sie ganz genau. Hier streuen Sie wieder mal hier ein bisschen mit Sand rum in die Augen, und da werden wir nicht mitgehen. (Martin Schmidt, AfD: Es hat aber auch nicht jeder eine EC-Karte.) Und deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Aus gegebenem Anlass möchte ich mal darauf hinweisen, dass ich auf ganz vielen Bänken jetzt mittlerweile Wassergläser sehe. Mal abgesehen davon, dass wir nicht unendlich Wassergläser hier in der Verwaltung vorhalten, sehe ich das doch schon als Umgehung des Trinkverbotes hier an. Ich würde doch bitten, alle, die berechtigterweise das Wasserglas mitnehmen von ihrem Rednerpult, es doch dann gleich auszutrinken und da hinten abzugeben, aber nicht auf den Plätzen stehen zu lassen, denn ansonsten haben wir nachher genau das, was wir eigentlich nicht haben wollten. (Der Abgeordnete Martin Schmidt erhebt sich.) Ich rufe jetzt auf für die – nee, Sie haben mich irritiert –, für die Landesregierung hat das Wort der Finanzminister Herr Dr. Geue.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie kommen ja gleich dran. Ich will Ihnen noch ein paar Worte sagen zu den Änderungen, die wir vorgenommen haben aufgrund der Anhörung. Wir verfolgen mit der Reform des Sparkassengesetzes klare Ziele, einmal – Herr Abgeordneter Gundlack hat es ja gesagt – mehr Transparenz bei der Offenlegung der Vergütung der Sparkassenvorstände. Sie wissen, wir hatten uns da an der HGB-Regelung orientiert, das bleibt auch weiter so. Auch das ist gesagt worden, dass der Gesamtvorstand die Bezüge offenlegen muss. Aber es wurde jetzt angezweifelt, dass das Land die Gesetzgebungskompetenz hätte, weil der Bund im HGB eine abschließende Regelung getroffen hat. Um die politisch gewünschte Offenlegung im Gesetz zu erreichen, haben wir deswegen eine Änderung vorgenommen. Es wird nun eine Pflicht zur Offenlegung der Vorstandsbezüge im Vergütungstransparenzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei den Aufgaben und Pflichten des Vorstandes in Paragraf 18 verankert. Der Landesgesetzgeber hat hier die entsprechende Kompetenz, da dies die Verwaltung der Sparkassen beziehungsweise die Zuweisung einer Aufgabe an ein Organ der Sparkasse betrifft. Zweites Ziel, die vorsichtige Ausweitung des Regionalprinzips. Das im Gesetzentwurf neu aufgenommene Zustimmungserfordernis der örtlich zuständigen Sparkasse als ein eigenständiger Ausnahmetatbestand für eine Kreditgewährung außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs wird anerkannt. Wir haben also jetzt eine einfache Regelung, die gut umsetzbar ist. Also Kreditgewährung außerhalb des Geschäftsgebietes einer Sparkasse ist dann möglich, wenn die dortige Sparkasse zustimmt oder der Kredit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung der Wirtschaftsentwicklung im eigenen Geschäftsbetrieb steht oder das Beleihungsobjekt im eigenen Geschäftsgebiet liegt. Das heißt, jeder der drei Ausnahmetatbestände gilt eigenständig, kann leicht geprüft werden und überprüft werden. Das ist also eine unbürokratische Ausweitung des Regionalprinzips. Und ich darf noch ergänzen und ankündigen, eine zeitnahe Anpassung und auch Verschlankung der Sparkassenverordnung haben wir vor. Dadurch soll dann vor allen Dingen die nachhaltige und digitale Weiterentwicklung der Wirtschaft des Landes ermöglicht werden. Neben der bisher schon möglichen Kreditvergabe im Konsortium mit anderen Sparkassen und Landesbanken sollen Sparkassen dann auch ausnahmsweise auch überregionale Konsortialbeteiligungen mit anderen Sparkassen eingehen können. Sie alle wissen, in der Energiewende muss unglaublich viel privates Kapital mobilisiert werden, und wir schaffen hier für Mecklenburg-Vorpommern die Rahmenbedingungen, dass die Sparkassen auch an dem Geschäft mit dabei sein können und wir entsprechend hier bei diesem Thema auch vorankommen. Unser drittes Ziel, auch das hat der Abgeordnete Gundlack schon kurz erwähnt, die Förderung der geschlechterparitätischen Besetzung von Verwaltungsräten und Vorständen. Bei Verwaltungsräten haben wir ein relativ großes Thema, bei Vorständen stehen wir relativ gesehen zu anderen Bundesländern sogar gut da, aber in beiden Gremien sind Frauen unterrepräsentiert und wir nehmen jetzt Sollvorschriften für beide vor. Wir sind ja jetzt nicht als Land Träger der Sparkassen, sondern die Kommunen, deswegen aufgrund des Demokratieprinzips keine Mussvorschriften, sondern Sollvorschriften. Und, meine Dame und meine Herren von der AfD, ich finde es schon sehr bezeichnend, dass Sie genau an dieser Stelle einen Änderungsantrag machen, und das mit einer hanebüchenen Begründung, weil es ein bisschen mehr Frauen als Männer in der Bevölkerung – man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen –, in der Bevölkerung gibt, muss es noch lange nicht so sein, dass wir hier bei den Gremien etwas machen würden, weil das sei ja die freie Entscheidung von Frauen, wenn sie nicht jetzt Vorstand werden wollen oder Verwaltungsrätin. (Petra Federau, AfD: Ja, ist so.) Ja, das sagt Frau Federau noch, die Dame und die Herren von der AfD sind nämlich gegen Frauenpolitik, gegen Gleichberechtigung. Das muss man mal deutlich sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Petra Federau, AfD: Gegen Quoten.) Es ist hanebüchen, die Bevölkerung heranzuziehen. Sie müssten schauen, wie viele Mitarbeiterinnen gibt es eigentlich in den Sparkassen, wie viele Mitarbeiter, (Martin Schmidt, AfD: Hatte ich Ihnen doch im Ausschuss erklärt.) und wie viele sind auf den jeweiligen Beförderungsstufen, weil nämlich erst dann, wenn frühzeitig auch entsprechend Entwicklungspolitik gemacht wird in den Sparkassen, gibt es auch genug qualifizierte Frauen (Petra Federau, AfD: Genau, die sind sie.) und gibt es überall genug qualifizierte Frauen, (Martin Schmidt, AfD: Nee, also sagen Sie, die sind alle nicht qualifiziert.) wenn entsprechende Sparkassenpolitik gemacht wird. Damit die gemacht wird, dafür gibt es die Sollvorschrift demnächst, (Petra Federau, AfD: Aber doch keine Quote!) weil wir stehen nämlich für geschlechterparitätische Politik, (Petra Federau, AfD: Aber das ist doch nicht mit einer Quote!) Sie nicht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vielen Dank! Fazit: Unsere Gesetzesänderung trägt zu mehr Transparenz, zu mehr Gleichberechtigung bei, sie stärkt die Eigenkapitalausstattung unserer Sparkassen, sie sorgt für weniger Bürokratie. Sie ermöglicht gleichzeitig einfache und mehr Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Deswegen meine Empfehlung, stimmen Sie dem Gesetz zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Ja, so ein bisschen erinnern Sie mich an Michael Jackson, Herr Finanzminister, denn der hat diesen berühmten Moonwalk gebracht: Sieht so aus, als ob es einen Schritt nach vorne geht, aber eigentlich geht es einen Schritt nach hinten. (Minister Dr. Heiko Geue: War aber cool.) Aber fangen wir mal an mit dem Positiven, die Landesregierung möchte die Gehälter der Vorstände offenlegen. Das finden wir erst mal begrüßenswert, es war schließlich auch eine Forderung von uns in einem Antrag vor einigen Jahren, dass der Vergütungstransparenzbericht wieder aufgelegt wird und eben auch alle Sparkassenvorstände dort ihre Gehälter offenlegen müssen. Kunden öffentlich-rechtlicher Finanzdienstleister haben eben ein Recht darauf zu erfahren, was die Sparkassenvorstände verdienen. So weit, so gut. Aber wie so vieles ist es nicht zu Ende gedacht. Hier hätte man die Vergütung der Verwaltungsräte gleich mit hineinnehmen können, was nicht geschehen ist. Deshalb haben wir das in unserem Änderungsantrag noch einmal mit einer Anpassung mit eingefügt. Was Politiker, Landräte oder Oberbürgermeister da noch aus den Sitzungen an Geldern generieren, das kann ruhig öffentlich gemacht werden, dafür stehen wir. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Ansonsten will man viele Kleinigkeiten ändern, maskuline Bezeichnungen politisch korrekt an den Zeitgeist anpassen, eine Frauenquote abfordern und teilweise das Regionalprinzip angreifen, um angeblich die Energiewende zu bestärken. Dies wurde auch technisch kompliziert umgesetzt, was ja durch einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion im Ausschuss versucht wurde aufzuklären. Fehlideologie und nichts, was unserem Land weiterhilft! Am Beispiel der eben von Ihnen genannten Frauenquote, die wir, wie Sie auch schon erkannt haben, ablehnen, kann man das am besten erläutern. Einfach mal zu den Fakten, Herr Minister! Beim Parlamentarischen Abend der Sparkassen hier vor geraumer Zeit wurden ja bereits schon verschiedene Zahlen vorgestellt. 50 Prozent der Führungskräfte, 37 Prozent der Vorstandsmitglieder und 60 Prozent der Mitarbeiter in den Sparkassen sind bereits jetzt schon Frauen, in zehn Jahren, wenn die Demografie so weitergeht, dann wahrscheinlich auch mehr als die Hälfte in den Vorständen. Und das hat nichts mit den Gesetzen der SPD zu tun, sondern mit Demografie, und da brauchen wir keine Showgesetze hier, die das angeblich dann befördern. (Thomas Krüger, SPD: Was erzählen Sie denn da?!) Dann kommen Sie in zehn Jahren an und erzählen dann, durch die SPD wurde das alles so geschaffen. Es hätte sich aber auch und es wird sich auch von alleine so entwickeln. (Thomas Krüger, SPD: Das hat sich in den anderen Jahrzehnten auch nicht von alleine entwickelt.) Ja, Herr Krüger, weil Sie eben nicht die richtigen Themen anpacken, das, was die Leute wirklich interessiert, ist es ja auch so, dass Ihre Partei abschmiert oder nicht mehr so en vogue ist. Gerade im ländlichen Raum haben wir das ja gesehen, denn dort wollen die Leute, dass die wahren Probleme angegangen werden, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) so zum Beispiel auch das Thema Bargeldversorgung. Wie viele alte Menschen fragen sich, wie kommen sie noch an Bargeld, wenn immer mehr Geldautomaten im ländlichen Raum abgebaut werden! Und natürlich hat das nicht nur mit den Sparkassen zu tun. Privat kann man da nicht viel machen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) aber wir können eben auch einwirken auf die Sparkassen. In einer Zeit, wo immer mehr Geldautomaten auch von den Sparkassen abgeschafft werden, ist es eben nicht so, wie Herr Gundlack sagt, dass alles in Ordnung ist und das ja schon gesetzlich verankert ist. Nein, wir wollen das noch mal nachschärfen im Gesetz, dass eben da auch mehr Druck entsteht. Und auch unsere Änderungen zu den Sicherheitsaspekten halten wir für sinnvoll. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die zahlreichen Geldautomatensprengungen in den letzten Jahren haben dramatisch zugenommen in Deutschland, weil man eben sich auch auf Bundesebene scheut – bei einem auch ja sehr, ziemlich bankenfreundlichen Bundeskanzler –, eben klare Gesetze zu schaffen. Es müsste doch eigentlich das Interesse sein, dass man Banditen bekämpft, die sich das Geld der Bürger zur Beute machen wollen, auch bei Ihnen, bei der SPD, und deshalb wollen wir moderne Sicherheitsstandards auch gesetzlich verankern. In anderen Ländern – Niederlande, Frankreich, Belgien – sind solche Geldeinfärbesysteme gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt Nebelwerfer und so weiter, sodass es unmöglich ist, dort diese Automaten zu sprengen, und deswegen kommen ja die Kriminellen alle hierher zu uns. (Horst Förster, AfD: Hier sind sie herzlich willkommen.) Ja, die Anhörung im Finanzausschuss hatte auch offengelegt, dass die Sparkassen scheinbar auch kaum noch Möglichkeiten haben, Schülerprogramme an Schulen durchzuführen. Das wundert mich auch nicht bei dieser Landesregierung. Aber es ist nun mal so, dass sonst öffentlich-rechtliche Institutionen wie Kammern, Bundeswehr und so weiter das ja dürfen, und das begrüßen wir auch. Und wir hegen da kein Misstrauen gegenüber den Sparkassen. Wir würden uns wünschen, wenn die auch an Schulen ihre Programme anbieten und finanzielle Bildung dort vermitteln, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig, da haben wir schon einen Antrag gebracht.) und genau deswegen wollen wir auch das in Paragraf 2 des Gesetzes ändern und Vermögensbildung, Sparsinn und Wirtschaftserziehung der Jugend verankern. In dem Sinne, wir können Ihrem Gesetzentwurf der Landesregierung durchaus zustimmen und auch den Anträgen der CDU-Fraktion, aber eine echte Veränderung käme nur mit unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.
Christiane Berg CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die meisten Ziele dieser Novellierung des Sparkassengesetzes waren in den Beratungen des Finanzausschusses weitgehend unumstritten. Das ging bei der geschlechterparitätischen Zusammensetzung los, und wir haben dort die Formulierung als Sollvorschrift eingebaut, das heißt, die Bewahrung der kommunalen Organisationshoheit und ausreichend Flexibilität im Einzelfall ist gewährleistet. (Horst Förster, AfD: Kompetenz darf auch noch eine Rolle spielen, ja?!) Das betrifft auch die Offenlegung der Bezüge. Dort ist Transparenz geschaffen worden, ohne personenbezogene Informationen veröffentlichen zu müssen. Bei der Veränderung der Regelungen für die Jahresabschlüsse ist es richtig, die aktuellen – der Jahresüberschüsse! –, ist es richtig, die aktuellen Eigenkapitalanforderungen stärker zu berücksichtigen, dient dem Aufbau angemessener Eigenmittel. Dem ist Priorität zu geben. Und bei der Veränderung und Entbürokratisierung der Regelungen über die Gewährung von Krediten außerhalb des Geschäftsgebietes – dieses Regionalprinzip – hat die Anhörung einen kleinen, aber entscheidenden Änderungsbedarf ergeben. Der OSV hat nachvollziehbar erklärt und aufgeführt, dass diese Regelung im Gesetzentwurf keine Entbürokratisierung bewirkt hätte, sondern das Gegenteil, und – der Minister hat es ausgeführt – in welchen Fällen es bereits zulässig ist, und deshalb wären die bisher zugelassenen Ausnahmen eingeschränkt worden. Der OSV hat daher empfohlen, die Zustimmung der örtlich zuständigen Sparkasse als eigenen zusätzlichen Ausnahmegrund für eine Kreditgewährung außerhalb des Geschäftsgebietes in das Gesetz aufzunehmen, und die Koalitionsfraktionen haben zu diesem Punkt einen unserem Änderungsantrag gleichlautenden Antrag im Finanzausschuss gestellt. Der wurde mit breiter Mehrheit beschlossen und so können wir dem auch zustimmen. Bei einem anderen Punkt, nämlich der vom OSV empfohlenen Änderung des Paragrafen 26 im Sparkassengesetz, dort ist eine gesetzliche Pflichtprüfung der Sparkassen geregelt. Die Prüfungsstelle des OSV nimmt danach die Prüfung der Jahresabschlüsse vor und erhebt dafür Prüfungsgebühren. Und hier vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass diese Kosten der Umsatzsteuer unterliegen, weil durch die Regelung in Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 Sparkassengesetz, wonach im Einzelfall öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer durch die Sparkassenaufsicht beauftragt werden können, potenziell eine Wettbewerbssituation entstehe. Da aber in allen Sparkassengesetzen der Länder des Verbandsgebietes eine Prüfungspflicht durch die Prüfungsstelle des OSV und damit ein Abnahmezwang für die Sparkassen besteht, ist diese Auffassung der Finanzverwaltung unzutreffend. Und um eine Rechtsunsicherheit in dieser Frage von vornherein zu vermeiden, schlug der OSV vor, Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 des Sparkassengesetzes ersatzlos zu streichen. Und darauf zielt unser vorliegender Änderungsantrag, für den ich um Zustimmung bitte. (Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Und sollten Sie sich, verehrte Koalitionäre, nicht dazu durchringen können – das kann ich aber nicht glauben –, werden wir uns bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses enthalten. Den Änderungsantrag der AfD lehnen wir ab, zum einen, weil sich Ziffer 2 erneut oder in Ziffer 2 erneut das Gesellschaftsbild dieser Partei zeigt – es geht um die geschlechterparitätische Zusammensetzung –, (Enrico Schult, AfD: Das ist mittlerweile Ihr Bild auch schon.) und zum anderen, (Thore Stein, AfD: Das ist auch CDU-Politik jetzt.) weil die Forderung in Ziffer 1 nicht isoliert auf die Sparkassen bezogen werden kann, weil aufgrund des fairen Wettbewerbs müsste das gesamte Bankensystem (Thore Stein, AfD: Da war die CDU auch mal besser aufgestellt, Frau Berg.) dann in diese Forderung einbezogen werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Thore Stein, AfD: Wir haben nur bei der CDU abgeschrieben, Frau Berg. So war die früher auch mal.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion macht deutlich, wie wichtig uns die Sparkassen sind aufgrund ihrer Rolle und Funktion in der Gesellschaft, im Finanzleben, im Wirtschaftsleben, aber auch, was Sponsoring betrifft, Kultur und Sport. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Insofern ist es nur folgerichtig, dass wir sehr achtsam sind, was die Rahmenbedingungen der Sparkassen betrifft. Und es gibt vier Gründe, die uns motivieren, als Linksfraktion zu sagen, ja, diesen Gesetzentwurf, den wir letztendlich im Finanzausschuss beraten haben und mit der Beschlussempfehlung vorgelegt haben, den wollen wir gern unterstützen, zum einen eben auch wegen der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten und den Vorständen. Da ist ja seitens der AfD konträr diskutiert worden zu unserer Überlegung. Und jetzt im Nachgang zu der Argumentation von Herrn Schmidt will ich gern sagen, dass Sie da einem Denkfehler, also aus meiner Sicht einem Denkfehler unterliegen. Sie haben ja Zahlen genannt und haben gesagt, es wäre nicht nötig. Der Hintergrund für uns ist, dass es eine strukturelle Benachteiligung von Frauen gibt in dieser Gesellschaft. Und wenn es strukturelle, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn es strukturelle Benachteiligungen gibt, dann muss man sie strukturell verändern und nicht anhand von momentanen Aufnahmen von Zahlen. Im Übrigen, Frau Kollegin Berg hat gerade darauf hingewiesen, das ist Sollvorschrift und nicht Muss-. Es wird niemand gezwungen, es werden Dinge ermöglicht. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Und das ist uns sehr, sehr wichtig, eine Politik des Ermöglichens, nicht des Müssens zu praktizieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und diese, diese Geschlechterparität ist insofern wichtig, weil wir mehr Gleichstellung haben. Und da möchte ich verweisen auf, ich finde, das ist eine große Weisheit von August Bebel, der im Vorwort zu seinem Hauptwerk geschrieben hat, es gibt nur gesellschaftlichen Fortschritt, wenn es eine Gleichstellung von Frauen und Männern gibt. (Horst Förster, AfD: Gleichberechtigung.) Er sprach damals von Gleichberechtigung, danke für die Korrektur! (Horst Förster, AfD: Das ist das Entscheidende, und nicht die numerische Gleichstellung.) Aber das ist ... (Horst Förster, AfD: Die haben wir doch längst.) Darf ich ausführen, Herr Förster? (Horst Förster, AfD: Die haben wir doch!) Darf ich ausführen? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das ist aus meiner Sicht da mitgefasst, und das ist uns sehr, sehr wichtig an dieser Stelle. Und es ist gut, dass wir das in diesem Gesetzentwurf so verankert haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zweiter Punkt, die Frage der Vergütung. Die ist hoch umstritten, vor allen Dingen bei den Leuten, die es betrifft. Aber wenn man sich diese Transparenzregelung anschaut, dann wird man schnell erkennen, die schafft letztendlich Vertrauen. Und die gräbt auch denjenigen das Wasser ab, die da Falschmeldungen, Falschnachrichten und Spekulationen über Gehälter oder Entgelte aus den entsprechenden Gremien fabulieren. Insofern machen wir an dieser Stelle das, was wir von anderen Unternehmen auch, wenn es um den Beteiligungsbereich geht, was wir da auch einfordern. Das wollen wir an dieser Stelle auch. Das Dritte ist die Frage der Eigenkapitalbasis. Das ist enorm wichtig, dass wir festlegen, also mindestens 15 Prozent Eigenkapital muss hinterlegt sein und dann dürfen auch nur 35 Prozent der Überschüsse ausgeschüttet werden. Das schafft den Umstand letztendlich, dass wir robuste Sparkassen haben. Und das ist enorm wichtig, dass dem so ist. Und das Vierte, Herr Minister Dr. Geue hat ausgeführt, dass wir die Regelung dann noch mal verändert haben, was das Agieren von Sparkassen außerhalb des Geschäftsgebiets betrifft. Die Regelung, die jetzt gefunden ist, finde ich sehr elegant gelöst und sehr praktikabel. Durch dieses mehrfach „oder“, also eins der Kriterien muss dann jeweils geprüft werden, sind die einschlägig oder ein einzelnes ist schon einschlägig dann, kann die Sparkasse mit Beinfreiheit arbeiten und hat dadurch bessere, aus unserer Sicht bessere Wettbewerbsbedingungen, als wenn es eine einschränkende Regelung gegeben hätte. Wir stimmen der vorliegenden Beschlussempfehlung zu, und dazu möchte ich auch einladen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Hälfte der Macht den Frauen! Mindestens! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus unserer Sicht ist diese Forderung eine Selbstverständlichkeit. Diese Forderung ist auch daher für uns nicht verhandelbar. Eines der mit diesem Gesetzentwurf verbundenen Ziele, die paritätische Besetzung der Verwaltungsräte und Vorstände, teilen wir daher ausdrücklich. Natürlich kann man da unterschiedlicher Meinung sein. Man kann sagen, wenn Frauen in Führungspositionen wollen, dann werden sie das auch ohne Gesetz schaffen. Da möchte ich eine Erfahrung aus meinem eigenen Leben mit anführen. Ich war mit sehr engagierten Frauen in der revolutionären Zeit unterwegs, und da gab es dieses Thema auch schon. Und da haben die Frauen aus dem Osten gesagt, wir brauchen keine Parität, weil wir werden uns auch so durchsetzen. Die Erfahrung von Jahrzehnten zeigt aber, es ist nicht das Verhalten der Frauen, sondern es sind die Verhältnisse, die dazu führen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Richtig!) dass die Parität sozusagen in diesem Sinne nicht erreicht wird. Und gerade im Sparkassenbereich – ist ja auch schon gesagt worden –, wenn man sich in der Rostocker Ostseesparkasse umguckt, da sind überwiegend in allen Etagen Frauen unterwegs, die beraten, die Kreditverträge machen, die alles Mögliche machen. Und trotzdem, obwohl sie die Mehrheit der Beschäftigten bilden, gelingt es ihnen nicht sozusagen … (Horst Förster, AfD: Vielleicht wollen sie teilweise nicht. Vielleicht wollen sie nicht. Das können Sie sich gar nicht vorstellen!) Hören Sie doch mal zu! Ich habe es Ihnen doch gesagt, aus der Erfahrung. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die wollten das ursprünglich gar nicht, aber die Verhältnisse sind so, dass sie nicht durchkommen durch eine bestimmte gläserne Decke. Und da setzt dieser Gesetzentwurf zumindest mit einer Sollvorschrift an. Wir müssen die Verhältnisse so machen, dass Frauen in die Führungspositionen gehen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sehr richtig! – Zuruf von René Domke, FDP) Begrüßen möchte ich ausdrücklich auch das, was der Finanzminister gesagt hat, dass wir im Regionalisierungsprozess flexibler werden.
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Nein, bitte nicht, Herr Schmidt! Sie können doch nachher sich wieder auf den Weg machen. Also das begrüßen wir ausdrücklich, weil es dem modernen Wirtschaften auch der regionalen Sparkassen entspricht. Und zu den Vorstandsgehältern will ich nichts weiter sagen als das, was schon gesagt worden ist. Das verlangt im Grunde die Transparenz, das Transparenzgebaren auch in der heutigen Zeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ach so, Entschuldigung, noch zu dem CDU-Antrag mit dem sozusagen Lagebericht der Sparkassen und so weiter: Dem werden wir zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme es direkt vorweg, mein Wortbeitrag wird einen negativen und einen positiv wertenden Teil haben. Fangen wir mal an mit dem negativen Teil, dann haben Sie es hinter sich, (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) und der Begründung, warum wir dem Gesetz nicht zustimmen können. Uns stören insbesondere drei Dinge: Erstens. Unserer Meinung nach hätte man das Gesetz viel schlanker gestalten können und müssen. Ein Beispiel ist der Paragraf 12 zu den Hinderungsgründen, die einer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat entgegenstünden. Die sind auf europäischer und Bundesebene bereits ausreichend geregelt. Da hätte ich mir mal mehr Mut von der Landesregierung gewünscht. Man muss nichts regeln, was nicht geregelt werden muss. Und wann endlich geht es mal in die Köpfe hinein? (Beifall Sandy van Baal, FDP) Zweitens die paritätische Besetzung der Verwaltungsräte und Vorstände: Wir halten diese Quote nicht für zielführend. Harald Terpe hat es gerade angesprochen, es geht um die Verhältnisse. Von den Verhältnissen steht aber leider überhaupt nichts im Gesetzentwurf. Da steht einfach nur drin, was man möchte, aber nicht, wie man da hinkommt. Darüber muss diskutiert werden und nicht darüber, dass ich einfach stumpf irgendetwas vorgebe. Zudem fehlt mir persönlich auch für diesen Eingriff schlicht eine ausreichende Begründung. Der Frauenanteil der Sparkassenvorstände liegt in Mecklenburg-Vorpommern aktuell bei 37,5 Prozent. Dafür hat man sich gefeiert, dass wir in den letzten Jahren auch ohne gesetzlichen Zwang auf dem richtigen Weg waren. Also muss es aus meiner Sicht nicht geregelt werden. Was geregelt werden sollte, ist, wie komme ich dahin, was ändere ich an den Verhältnissen. Ich möchte vor allem auch noch mal an die Worte meines Kollegen von der SPD im Finanzausschuss erinnern. Da ging es mal um Nachwuchsfragen bei den Sparkassen. Der Staat sollte sich aus den Personalangelegenheiten der Sparkassen heraushalten. Bitte, meine Damen und Herren, dann leben Sie es doch auch! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Drittens die drohende Neiddebatte durch die Veröffentlichung der Gehälter: Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ist es eben nicht so wie in Hamburg oder München, hier auf dem Land kennt man sich. Und welchen Effekt das hat, haben wir an einem Beispiel feststellen dürfen. Jemand aus Schleswig-Holstein hat wirklich dann mit der Familie die Region verlassen, ist ganz woanders hingewandert. Und er hat es sehr, sehr plastisch geschildert, sobald diese Sachen veröffentlicht waren, haben die Nachbarn nicht mehr gegrüßt, die Kinder wurden gemobbt, die Kinder sind auf ein Internat geschickt worden. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Sie müssen jetzt auch mal schauen, dass es eben nicht um Landesbeteiligungen geht. Sparkassen sind keine Landesbeteiligung. Die Sparkassen gehen nicht mit dem Geld des Landes um. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Das macht den Unterschied zu Landgesellschaften aus, wo wir mit öffentlichen Geldern arbeiten. Die Sparkassen haben einen ganz anderen Auftrag. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen. Es gibt auch noch Bundesländer, wo es private Sparkassen gibt. Da muss dann jemand veröffentlichen, der in einer öffentlichen Sparkasse ist, und der, der in der privaten Sparkasse ist, der muss nicht veröffentlichen. Sie stehen in einem Druck, auch mit den VR-Banken, die ja auch dieses Regionalisierungsprinzip verfolgen. Die veröffentlichen auch nicht. Und es gibt ja Möglichkeiten tatsächlich, wie man es offenlegen kann. Die Zusammensetzung des Gehaltes ist zum Beispiel auch entscheidend. Alleine die Entfernung Wohn- und Arbeitsstätte könnte beim Dienstwagen, der gestellt wird, dazu führen, dass ich eine ganz andere Aussage zur Gesamtausstattung bekomme, (Zuruf von Horst Förster, AfD) was aber etwas ganz anderes ist als das, was Sie erreichen wollen. Dann müssen Sie es schon etwas differenzierter machen. Außerdem gibt es ja schon entsprechende Ranglisten oder bestimmte Rahmen, die vorgegeben werden vom Verband selbst, also es gibt Empfehlungen und Vorgaben seitens des Verbands. Also Transparenz auf jeden Fall, aber es muss auch möglich sein ohne diesen persönlichen Bezug, dass jeder dann gerade bei uns im Bundesland auf den Nächsten zeigen kann und sagen kann, ja, der verdient aber soundso viel. Dann müssen wir auch mal betrachten, dass auch die Sparkassen in einem Wettbewerb zu den Banken stehen. Das ist auf jeden Fall etwas, was wir nicht mittragen werden. Oh, schade, ich hätte gerne noch etwas gesagt zum Thema Bargeld als geprägte Freiheit. Einfach mal nachlesen bei Dostojewski! Lesen bildet. Und ich würde mir wünschen, dass wir die Debatte hier vielleicht auch noch mal führen können. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Grimmen und Stralsund. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3456. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3776 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3799 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag, soweit er die Nummer 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3799, soweit er die Nummer 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, bei Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 3 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 3 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3799 vor. Wer dem Änderungsantrag, soweit dieser die Nummer 10 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3799, soweit dieser die Nummer 10 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist Artikel 1 Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltungen aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 11 bis 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 11 bis 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der FDP und Stimmenthaltung der CDU angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3799 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag, soweit er die Nummer 16 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3799, soweit er die Nummer 16 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 16 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der FDP, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 17 bis 20 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 17 bis 20 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 21 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3808 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3808 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Und die fraktionslose Abgeordnete hat zugestimmt, richtig? Ja. Wer Artikel 1 Nummer 21 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 21 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 22 bis 29 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 22 bis 29 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3776 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3776 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland, auf Drucksache 8/3577, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 8/3780. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3577 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/3780 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland auf Drucksache 8/3577. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3780 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/3577 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3577 bei Zustimmung aller Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 . Meine Damen und Herren, zwischenzeitlich haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Beratungen der Vorlagen auf den Drucksachen 8/1923, 8/1938 und 8/1943 von dieser Tagesordnung abgesetzt. Weiterhin liegt Ihnen nunmehr ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3747(neu) vor. Diesen werden wir anstelle des Antrages auf Drucksache 8/3747 beraten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren. Ich rufe auf die Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode, auf Drucksache 8/2093, in Verbindung mit Beratung des Antrages der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode, auf Drucksache 8/3747(neu). Antrag der Fraktion der AfD Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode – Drucksache 8/2093 – Antrag der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode – Drucksache 8/3747(neu) – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/3810 – Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2093 hat der Abgeordnete (Zuruf von Thore Stein, AfD) Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer auf den Besucherrängen! Liebe Bürger in Mecklenburg-Vorpommern! Unsere Geschäftsordnung, die Arbeitsgrundlage dieses Parlaments, muss natürlich, so wie vieles andere auch, an Gesetzestexte, Geschäftsordnung und Ähnliches angepasst werden, an neue Gegebenheiten. Die neue Gegebenheit ist noch nicht ganz so neu, wie sie sich jetzt darstellt. Seit zweieinhalb Jahren hat sich dieses Parlament von ursprünglich vier Fraktionen auf sechs Fraktionen erweitert. Und das bringt die Geschäftsordnung, wie wir sie uns 2021 so quasi übernehmend aus der letzten Legislatur gegeben haben, ein wenig an ihre Grenzen beziehungsweise die Ausführungen an die Grenzen, denn, das wissen wir alle, wir haben mittlerweile Landtagssitzungen, die jeglichen zeitlichen Rahmen sprengen, teilweise bis tief in die Nacht. Wir werden nicht fertig. Das liegt einfach daran, dass, wenn hier vier Oppositionsfraktionen sitzen, natürlich deutlich mehr Anträge ins Plenum eingebracht werden, als wir es zu der doch sehr entspannten Sitzungszeit hatten in der 7. Legislatur. Und das führt dann eben auch dazu, dass sehr viele Anträge in sehr undankbarer Weise, da sie sehr häufig auch aktuelle Themen ansprechen, hinten runterfallen, geschoben werden auf die nächste, teilweise auf die übernächste Sitzung und dann sich häufig auch schon … (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reden Sie doch mal zu Ihrem Antrag!) Frau Oehlrich, wir haben hier einen Gesamtgenstand, den wir verhandeln, da wir eine verbundene Aussprache haben, und ich kann … (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht um Ihren Antrag bei Ihrer Einbringungsrede! – Enrico Schult, AfD: Wir reden, was wir wollen! – Glocke der Vizepräsidentin – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Sie sind doch überhaupt nicht dran!)
Elke-Annette Schmidt
Ich habe geläutet! Ich bitte, jetzt die Unterhaltungen zwischen den Bänken hier zu unterbinden! Und Herr Stein kann jetzt mit der Einbringung fortfahren. Bitte schön!
Thore Stein AfD
Ja, herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Jedenfalls – jetzt bin ich aus dem Konzept gekommen, eine Sekunde –, jedenfalls sind wir nun seit einiger Zeit dabei, diese Geschäftsordnung, was ich jetzt eben einleitend dargestellt habe, warum wir überhaupt darüber diskutieren, sowohl im Ältestenrat als auch in unseren eigenen Fraktionen zu diskutieren. Wir stellen fest, hier gibt es einige Ansatzpunkte, die verbesserungswürdig sind. Einer dieser Ansatzpunkte – und da komme ich zur Einbringung unseres Antrages, Frau Oehlrich, jetzt dürfen Sie auch gerne zuhören – ist, dass wir die angesetzte Zeitdauer für die Befragung der Landesregierung, die wir als Opposition als sehr sinnvoll erachten oder wichtig erachten, ein wenig ausdehnen wollen. Hintergrund ist hier das Gleiche, was ich eben auch sagte mit der hohen Anzahl an Oppositionsanträgen, die wir mittlerweile im Plenum haben, dass hier sehr viel Fragebedarf offenbar besteht und wir es häufig damit zu tun haben, dass die Fragen eben nicht in ausreichendem Maß beantwortet werden können, da häufig dieser vorgegebene Zeitrahmen nicht ausreicht, wir allerdings der Ansicht sind, dass die Befragung der Landesregierung ein sehr wichtiges Instrument der Opposition ist, und wir deswegen hier eine Erweiterung wollen. Wir halten es auch für sehr gut in dem Kontext, den ich eben angesprochen habe, dass die gesamte Geschäftsordnung einmal neu gedacht werden soll, an die neuen Gegebenheiten angepasst werden soll. Hier gibt es viele diskussionswürdige Punkte. Es gab ja auch schon einige Vorstöße der FDP und auch der GRÜNEN, die jetzt heute zurückgezogen worden sind, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zu Ihrem Antrag sollen Sie reden!) die wir aber auch durchaus begrüßen. Und jetzt ist es so, dass wir es auch durchaus bedenklich finden, wenn eben hier entsprechende Rechte der Opposition nicht ausreichend gewährt werden. Dazu habe ich eben angeführt die Fragestunde, die sehr begrenzt ist und eben nicht im ausreichenden Maße das widerspiegelt, was vielleicht auch zunehmend durch die Unzufriedenheit, die Opposition bildet ja auch immer die Unzufriedenheit vielleicht der Bevölkerung ab, und hier eben nicht in ausreichendem Maße gegeben ist. Dann erfolgt häufig eine schriftliche Beantwortung viele Wochen später. Auch hier kam ja nunmehr schon der Ansatz, dass man die Beantwortungszeit deutlich ausdehnen möchte. Und somit halten wir das auch für nicht unbedingt sinnvoll. Ich will noch ganz kurz ausführen, da ich mir sonst den zweiten Redebeitrag hier dann auch schenken werde, um ein wenig der Debatte, die wir ja im Anschluss in den Ausschüssen dann abhalten werden, auch nicht vorzugreifen, wir finden den Vorstoß, den wir hier gleich noch hören, der ja ursprünglich auf Initiative der FDP kam, sehr gut. Wir werden uns hier auch in den Ausschüssen entsprechend beteiligen. Wir werden auch unseren Antrag, den wir heute hier stellen, gerne mit überweisen lassen. Deswegen beantrage ich das schon mal, die entsprechende Mitüberweisung in die Ausschüsse. Und dann hoffe ich, dass wir hier auf einer kollegialen Ebene, die ich, glaube ich, nicht bei jedem hier sehe, aber doch bei dem einen oder anderen noch erhoffe, dann auch eine gute Lösung finden, die zu einem gedeihlichen Verlauf und einem etwas auch zeitlich gestrafften Verlauf unserer Landtagssitzungen führt und somit auch dem Anspruch, den wir ja auch selber haben, das Ganze für die Bürger transparent nach draußen transportieren zu können, gerecht wird. Damit komme ich zum Ende meiner Ausführungen. Wie gesagt, ich beantrage auch die Überweisung in den entsprechenden Ausschuss und baue dann auf eine konstruktive Debatte. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3747(neu) hat der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zugegebenermaßen ein wenig politisches Thema, aber für uns hier intern zumindest von einer gewissen Relevanz. Wir haben jetzt ein bisschen mehr als die Hälfte dieser Legislatur geschafft und haben feststellen müssen, dass die Regeln, die vielleicht zum Anfang der Legislatur festgelegt wurden, in diesem Gremium, dieser Zusammensetzung, dem Redebedarf und auch der vielen Tagesordnungspunkte am Ende nicht immer gerecht werden. In den unterschiedlichsten Konstellationen, möchte ich an der Stelle hinzufügen, wurde gerungen um verschiedene Formulierungen, Vorschläge (Zuruf von Thore Stein, AfD) und weitere Varianten, wie wir diese Geschäftsordnung anpassen können, um uns hier im Hause die Sitzungen etwas zu vereinfachen, um mehr abhandeln zu können hier an der Stelle, und haben ein ganzes Potpourri aufgemacht, was möglich ist. Wir haben uns angeguckt, wie sieht es in anderen Landtagen aus, und haben festgestellt, gerade bei den Redezeitmodellen gibt es die unterschiedlichsten Varianten. Es gibt Landtage, da hat einfach auch nur jede Fraktion einfach mal drei Minuten Zeit, pro Tagesordnungspunkt zu reden. Ja, das sind völlig andere Modelle als das, was wir hier zum Beispiel fahren. Da wird das nicht irgendwie nach Größenordnung oder Sonstigem verteilt. Für uns als FDP kann ich sagen, Beispiel, heute die Tagesordnung. Als letzter Tagesordnungspunkt war ein FDP-Antrag entsprechend der Reihenfolge drauf. Wir haben heute zum Anfang schon wieder so viel Redebedarf gehabt, so viel gesprochen, dass wir so weit im Zeitverzug sind, dass auch wieder unser Antrag am Ende hinten runterfallen wird. Und das sage ich an der Stelle ganz deutlich für meine Fraktion, mit dem Redezeitmodell, wie wir das heute haben, ist der größte Leidtragende die FDP-Fraktion, das ist meine Fraktion, und wir haben damit ein ganz, ganz großes Problem. Und von daher glaube ich, dass gerade der Entwurf der Redezeiten hier eine sehr große Stellschraube ist. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Vielleicht, um das noch mal kurz mit Goethe oder Churchill oder vielen anderen wichtigen Autoren und Schriftstellern dieser Welt irgendwie mal zu zitieren, (Thore Stein, AfD: So wichtig war Churchill jetzt auch nicht.) weil den genauen Urheber des Zitats kann man nicht belegen: „Ich schreibe dir einen langen Brief, für einen kurzen habe ich keine Zeit.“ Und das ist doch häufig genau das, was hier Teil der Debatte ist. Ich muss doch meine politischen Standpunkte kurz und knapp irgendwie darlegen können, damit die Menschen draußen das auch irgendwie verstehen. Und dann müssen wir uns irgend- wie nicht in ewig langen Ergüssen ergehen und können trotzdem einfach mal früh auf den Punkt kommen. Das ist für mich ein ganz zentraler Punkt. Wir haben allerdings auch manchmal Sachen, wo man sagt, da lohnt sich die Debatte nicht, da sind wir uns alle einig, und das ist im Wesentlichen Formalkram. Deswegen haben wir neu eingeführt, Reden zu Protokoll zu geben. Mal gucken, ob dieses Instrument überhaupt genutzt wird. (Marc Reinhardt, CDU: Ein Schwachsinn!) Da gucken wir mal, was wir damit machen. Ansonsten haben wir natürlich auch noch weitere Möglichkeiten. Wir haben gesehen, Kurzinterventionen – wenn wir kurze Redezeiten haben, so, wie es ja der Fall ist, wird das Instrument der Zwischenfrage eigentlich gar nicht mehr genutzt, was eigentlich sehr schade ist. Wir wollen ja die Debatte beleben. Das liegt einfach daran, dass die Regelung bisher sagt, eine Zwischenfrage wird auf die Zeit des Redners angerechnet. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist natürlich etwas, was den Redner dazu verleitet, Zwischenfragen nicht zuzulassen, und am Ende artet das immer in eine Kurzintervention verkappt halt aus. Wir haben ein neues Instrument eingefügt, wo wir gesagt haben, wir wollen die Zwischenfragen wiederbeleben und dafür auf der anderen Stelle vielleicht die Kurzintervention ein wenig zurückfahren. Ich glaube, dass das eine ganz gute Lösung ist, die wir hier vorschlagen. Genauso auch beim Thema „Fragen oder Befragung der Landesregierung“ haben wir natürlich einen Punkt, wo wir sagen, ich glaube nicht, dass wir länger als eine Stunde das machen sollten, weil sonst kommen wir aus den Fragen am Ende gar nicht mehr raus, haben aber auch festgestellt, es gibt manche Abgeordnete, die sehr viel fragen, die eher eine Kleine Anfrage machen könnten, was dazu führt, dass andere Abgeordnete von ihrem Recht keinen Gebrauch mehr machen können. Auch hier wieder spreche ich aus persönlicher Betroffenheit, denn häufig trifft es meine Fragen, die irgendwie dreimal nacheinander nicht mehr rangekommen sind. Von daher ist auch hier eine, denke ich, vertretbare Grenze mit drin. Ich glaube, der große Schwung ist einfach tatsächlich das Redezeitmodell. Vielleicht noch mal kurz erläutert: Wir halbieren die Redezeiten, wie sie jetzt sind, und geben aber trotzdem noch ein Budget, was frei verteilbar ist, drauf. Das heißt also, jede Fraktion hat die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen, wo möchte ich länger reden, wo möchte ich länger ausführen. (Torsten Renz, CDU: Wie konnten wir vorher nur klarkommen?!) Und das führt am Ende dazu, dass wir insgesamt zwar eine Einsparung haben, jede Fraktion aber dennoch ihre Schwerpunkte auch in längeren Ausführungen bei Bedarf machen kann. (Torsten Renz, CDU: Wenn ihr weiter keine Themen habt! – Marc Reinhardt, CDU: Kann ich nicht verstehen.) Ich glaube, das ist ein sehr guter Kompromiss, den wir insgesamt dort verhandelt haben. Und deswegen freue ich mich auch weiter auf die Beratungen in den Ausschüssen und am Ende – hoffentlich – in einer Zweiten Lesung auf Zustimmung. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Philipp da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich möchte mich für die kollegiale Zusammenarbeit bedanken, die darin mündet, dass wir hier einen Entwurf haben, um die Geschäftsordnung des Landtages anzupassen. Es sind eben schon die Hintergründe genannt worden, warum wir uns auf den Weg gemacht haben. Und dann haben wir natürlich immer geschaut, wo kriegt man Schnittmengen hin, wo kriegt man keine hin. Ich glaube, wenn man sich das alles in allem anguckt, haben wir einen ganz guten Entwurf. Und der Punkt ist, das hat auch der Kollege Damm, der Kollege Wulff eben gesagt, Entschuldigung, der Kollege Wulff eben auch schon gesagt, wir wollen die Zeit etwas straffen, wir wollen bei den Debatten, das haben wir auch gesehen, wir haben in der Vergangenheit hier auch schon verschiedene Redezeitmodelle ausprobiert und wollen mit einem neuen Redezeitmodell arbeiten, das natürlich, das wissen wir auch, dem Präsidium ein bisschen was abverlangt. Das glaube ich schon. Ich glaube, das kriegen wir hin. Da haben wir auch schon gut was auf den Weg bekommen. Dann wurde eben schon angesprochen, das Thema „Reden zu Protokoll“. Da habe ich auch gerade schon Zwischenrufe gehört. Da will ich noch mal ganz klar sagen, Reden zu Protokoll, das hat, glaube ich, der Kollege Wulff auch gesagt, ist ein Instrument, was man nutzen kann, aber nicht muss. Wir haben dann aber die Möglichkeit, gerade auch, und da fallen mir auch einige Beispiele ein, wenn wir zum Beispiel Tagesordnungspunkte haben, die dreimal tatsächlich ja schon vertagt wurden, dass wir dann vielleicht tatsächlich einen Abschluss finden. Man muss nicht, man kann, man hat es da drin. Ebenso das Thema Sammeldrucksachen, wie geht man damit um, das ist auch ein Instrument, wo wir uns in anderen Parlamenten umgeschaut haben, denn wir kennen unseren Abstimmungsmarathon, den wir hier schon mehrmals hatten. Und ich glaube, die Haushaltsabstimmung hat rund vier Stunden beim letzten Mal gedauert, und wir haben schon vorher nach Instrumenten gefragt, wie kriegen wir es eigentlich hin, diese Zeit zu verkürzen. Am Ende haben wir beim Sprechzettel über jeden Buchstaben und jedes Symbol gefeixt. Wir sind schneller geworden. Aber tatsächlich hiermit ein Instrument zu schaffen, was wir einsetzen können, es geht jedenfalls ums Können, dass wir tatsächlich das, wofür dieses Parlament steht, Transparenz einerseits, aber auch der Nachvollziehbarkeit, dass wir halt Entscheidungen treffen, Rechnung zu tragen, um auch allen Kolleginnen und Kollegen, allen Fraktionen die Möglichkeit zu bieten, Änderungsanträge zu stellen. Es werden auch Möglichkeiten geschaffen, da wissen wir noch nicht, ob wir sie zeitnah nutzen und ob das tatsächlich erst mal ein Weg für die Zukunft ist, dass man auch namentliche Abstimmungen digital durchführen kann. Sie sehen an den Plätzen, wir haben es noch nicht an den Plätzen, aber andere Landtage haben das nachgerüstet und haben das auch in der Zeit. Vielleicht schaffen wir das auch, denn wir haben auch in der Vergangenheit gesehen, dass wir zum Beispiel bei drei namentlichen Abstimmungen nacheinander eine gute Stunde verlieren dadurch, dass jeder Name einzeln aufgerufen werden muss. Das ist ein Vorschlag, den wir hier gemeinsam unterbreiten, um tatsächlich voranzukommen. Ebenso wurde gerade gesagt, wir wollen eine neue Abwägung, gerade was das Thema „Kurzintervention und Zwischenfragen“ angeht. Und ich glaube, alles in allem, wenn man sich anschaut, was wir hier auf den Weg bringen, dann freue ich mich auch auf die Ausschussberatungen, denn ich glaube, wir können damit Stück für Stück an das Ziel kommen, was wir vorher hatten, dass wir tatsächlich auch den Überhang, den wir jetzt auch gerade die letzten beiden Sitzungen noch einmal intensiv mitgetragen haben, etwas reduzieren und trotzdem der Debatte hier Rechnung tragen und tatsächlich auch vorwärtskommen. Also vielen, vielen Dank für die Zusammenarbeit! Ich freue mich auf die Ausschussberatungen, und wir werden den gemeinsamen Antrag mit FDP und GRÜNEN überweisen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Bei dem Antrag der AfD sehen wir keine Notwendigkeit, (Zuruf von Thore Stein, AfD) das hat der Kollege Wulff eben auch schon ausgeführt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es? Um dieses wunderbare Büchlein, um die Geschäftsordnung des Landtages. Das mag vielleicht, lieber David Wulff, nicht politisch sein, ich bin da völlig anderer Meinung, denn wir haben heute 30 Jahre Volksabstimmung und Landesverfassung gewürdigt, jeder mit den entsprechenden Rednerinnen und Rednern, und es geht hier aus meiner Sicht schon um die Positionierung des Landtages, welchen Stellenwert wir dem Landtag, welchen Stellenwert wir den Abgeordneten, welchen Stellenwert wir der Redezeit hier einräumen. Und deswegen finde ich es schon etwas bedenklich, dass gerade heute, an diesem Jahrestag, 30 Jahre Volksabstimmung, hier künftig Abgeordnetenrechte und Oppositionsrechte vor allem durch die Verkürzung der Redezeit beschnitten werden sollen durch vier Fraktionen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und deswegen ist das nicht nur eine spröde Geschäftsordnungsdebatte für Parlamentarische Geschäftsführer, sondern es geht uns alle an. Warum reden wir – und dass wir an der einen oder anderen Stelle nachjustieren müssen, ist, glaube ich, allen klar – warum reden wir also nicht nur zu Beginn einer Wahlperiode über die Geschäftsordnung, sondern quasi auch zur Halbzeit? Wir sind – und das ist, und das will ich noch mal ganz deutlich betonen, ich glaube, das ist den meisten gar nicht bewusst – das einzige Parlament in Deutschland mit vier Oppositionsfraktionen. Und dann nehmen wir zur Kenntnis natürlich durch diesen Sachverhalt – und es liegt in der Natur der Sache, dass Oppositionsfraktionen auch mehr Anträge produzieren als vielleicht die Regierungsfraktionen, das ist an der Stelle gar kein Vorwurf, sondern liegt in der Natur der Sache – und stellen fest, dass die Tagesordnungen immer länger werden. Stand heute früh: Es gehen zehn Anträge von dieser Tagesordnung in den sogenannten Überlauf, werden also nicht behandelt. Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich des Themas anzunehmen. Wir haben da jetzt bereits intern Vorschläge gemacht, werden es auch in den Beratungen machen. Unser Vorschlag ist, lasst uns doch einfach einen Tag früher anfangen! Das bekommt man doch keinem Menschen erklärt, wir haben Landtagswoche, und die beginnt aber nicht am Montag oder Dienstag, sondern die beginnt hier am Mittwoch. Das wäre doch ein Weg zu sagen, selbst wenn Dienstagfrüh das Kabinett tagt – wir haben es ja schon, wenn es wichtig war für die Landesregierung, Stichwort „Haushalt“, ja auch geschafft, Dienstagmittag anzufangen –, lasst uns doch überlegen, Dienstagmittag anzufangen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Sehr guter Vorschlag.) oder zu sagen, wir definieren einen festen Fortsetzungstag, von mir aus der Montag nach der Sitzungswoche. Das bringt vielleicht auch bei dem einen oder anderen noch ein bisschen Disziplin rein, hier sich auch etwas kürzer und bündiger zu fassen. Das sind also unsere Vorschläge, weil, noch mal, wir haben hier, dass der eine oder andere Kollege sagt, wir haben hier eine neue Sachlage und stellen jetzt nach zweieinhalb Jahren fest, dass die Geschäftsordnung so nicht mehr passt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen finde ich es schwierig, jetzt hier mit Redezeitbudgets, und das will ich mal übersetzen, FDP und GRÜNE vor allem, als Opposition, sich hier freiwillig zu kastrieren. Ich bin gespannt – denn wer das Budget sich anschaut, 30 Minuten pro Sitzungswoche, das macht dann ganze 10 Minuten pro Tag Redezeitbudget zusätzlich zu 4 Minuten Redezeit –, da bin ich sehr gespannt, liebe Kolleginnen und Kollegen von GRÜNEN und FDP, wie Sie damit klarkommen werden, gerade bei den Themen, die Ihnen wichtig sind, sei es jetzt die Finanzpolitik, oder ich gucke mal in Richtung GRÜNE, die das Thema Klimaschutz in 4 Minuten plus 2 Minuten pro Tag abarbeiten wollen. (Torsten Renz, CDU: Wer wenig zu sagen hat, braucht auch nicht viel Zeit.) Da wünsche ich Ihnen gute Reise bei dieser Thematik. Und da habe ich schon große Schwierigkeiten. Dass Sie das heute hier mittragen, kann ich ehrlicherweise nicht nachvollziehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Zum Vorschlag der AfD: Die Regierungsbefragung hat aus unserer Sicht auch Optimierungsbedarf. Wir werden ganz klar vorschlagen, und ich glaube, im Bund hat sich das Modell bewährt, ich glaube, seinerzeit unter Angela Merkel eingeführt, Befragung auch der Regierungschefin. Ich glaube, das würde hier der Sache auch noch etwas mehr Würze verleihen, wenn sie dann mal da sein sollte, dass man sie auch befragen kann, zweimal im Jahr, einmal vor der Sommerpause, einmal vor der Weihnachtspause. Das wird unser sehr konkreter Vorschlag werden, dass also die Ministerpräsidentin hier auch Rede und Antwort stehen muss vor dem Parlament. Allerdings sehen wir es kritisch, die Zeit, weil – und das stellen wir fest – das Zeitfenster relativ eng ist, der Zeitplan ohnehin schon ausufernd, die Regierungsbefragung jetzt auszuweiten. Das sehen wir nicht. Das sollte bei der Stunde bleiben. Und da muss man sich in der Tat – und das gilt auch für die Kollegen der AfD – vielleicht mal auf die wesentlichen Themen fokussieren und nicht vier oder fünf Themen anmelden, sondern dann einfach versuchen, es so zu machen, so handhaben wir auch, sich auf die wesentlichen Kernthemen hier an der Stelle zu fokussieren. (Thore Stein, AfD: Wir sprechen alles an.) Wie gesagt, wir – und deswegen finde ich es sehr bedauerlich –, (Enrico Schult, AfD: Wir haben halt mehr Wahlkreise zu verantworten, Herr Ehlers, als Sie.) wir haben es ja frühzeitig kommuniziert, dass wir gesprächsbereit sind, über die anderen Punkte, die hier drinstehen, durchaus auch reden wollen. Aber dann stelle ich ja fest mit dem heute früh auch erst vorgelegten Änderungsantrag, dass jetzt vier Fraktionen sehr festgelegt sind beim Thema Redezeiten und da auch keine Bereitschaft mehr bestehen wird, gehe ich von aus, in den Beratungen. Und deswegen lehnen wir das auch ab an der Stelle, die Überweisung. Wir werden aber trotzdem unsere Vorschläge machen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute darüber reden, (Thore Stein, AfD: Ja, hat lange gedauert, ne.) über die Änderung der Geschäftsordnung. Das ist das zweite Mal in dieser Legislaturperiode. Zunächst gab es ja eine Debatte, als wir an den Start gegangen sind, jetzt eine erneute Debatte. Und es sind ja Gründe genannt worden, warum das jetzt zum Thema wird. Wir haben Erfahrungen gesammelt. Und ich bin ganz bei Sebastian Ehlers, wenn er sagt, es geht hier schon um Politik. In der Tat, weil niemand uns als Landtag, abgesehen von den Rahmensetzungen auf Bundesebene, Verfassungsfragen und so weiter, auch hierzulande kommt niemand hier ins Parlament und schreibt uns vor, was hier zu machen wäre. Wir müssen uns selbst organisieren. Und dann geht es also auch um Machtpolitik, und zwar handfest, wer redet wann, wie lange, zu welchem Thema. Wie ist das Verhältnis austariert zwischen den Möglichkeiten, Positionen zu präsentieren oder Anträge zu stellen seitens der Regierung beziehungsweise der Koalitionsfraktionen und der Opposition? Das will wohl bedacht sein. Und insofern ist es ein Stück weit nachvollziehbar, dass die Diskussion sehr lange gedauert hat. Dass sie so lange gedauert hat, finde ich nicht gut. Ich bin heilfroh, dass an irgendeinem Punkt dann die Präsidentinnen dieses Parlaments gesagt haben, jetzt machen wir einen Vorstoß. Dann geriet die Sache wieder ins Stocken. Und vielen Dank an die FDP, dass Sie da beherzt waren und dann gesagt haben, so, jetzt sind wir etwas unduldsam, damit wollen wir uns nicht abgeben! Sie haben dann etwas vorgelegt, das hat uns noch mal motiviert, ins Gespräch zu kommen, bilateral sowieso, aber auch fraktionsübergreifend. Und für uns als Linksfraktion waren drei Prämissen immer sehr maßgebend. Das ist einmal: Was stärkt die Demokratie? Das Zweite ist: Was belebt den Streit um die besten Ideen? Und das Dritte ist: Was macht die Landtagssitzung praktikabler? Also nicht nur technokratisch ranzugehen und jetzt über Redezeiten zu feilschen, sondern insgesamt auch sich nicht selbst zu beschneiden in den Themen. Es ist ja von großem Wert, dass wir eine Themenvielfalt hier im Haus diskutieren. Und was jetzt vorliegt, ist sehr diskussionswürdig, ist geronnene Erfahrung und ist immer, das liegt in der Natur der Sache, dass wir das auch weiterverhandeln, weil gerade Herr Ehlers in seiner Begründung und auch Herr Reinhardt durch seine Zwischenrufe, die ja schon deftig waren, deutlich gemacht haben, was sie von diesem oder jenem halten. Ich finde es ratsam zu schauen, wenn man auch erst mal eine Aversion hat und sagt, damit fremdele ich, das finde ich nicht so gut, zu überlegen, ob da nicht doch ein Vorteil drin liegt. Da wir in den Ausschüssen sehr intensiv diskutieren, kennen wir viele Positionen schon, (Marc Reinhardt, CDU: Vor allem die Regierungsfraktionen diskutieren immer sehr intensiv.) und manche Dinge werden hier dann noch mal vorgetragen, sodass wir uns über Dinge unterhalten, von denen wir jeweils schon wissen. Und Reden zu Protokoll muss man nicht geben, kann man. Das hat aber den Vorteil, Herr Reinhardt, dass auf alle Fälle Ihre Positionen und die Position derjenigen, die ihre Reden zu Protokoll geben, in der Chronik des Landtages, die Landtagsreden vermerkt werden. (Marc Reinhardt, CDU: Toll!) Und Historikerinnen und Historiker sind vielleicht mal dankbar, Herr Reinhardt, zu erfahren, wie Sie sich zu diesem oder jenem verhalten haben oder argumentiert haben. Ich sehe da also eine Chance. (Torsten Renz, CDU: Wenn man das vorher selbst ausgesprochen hat, was hat das dann für einen Vorteil?) Und das, was die, (Thore Stein, AfD: War das Sarkasmus?) was die Reden betrifft, die wir in den Ausschüssen halten, das ist heute nicht Debatte zur Verfassung. Wir LINKEN sagen noch mal deutlich: Wir möchten eine öffentliche Verhandlung in den Ausschüssen. (Marc Reinhardt, CDU: Können Sie jedes Mal zustimmen, machen Sie nicht.) Machen wir nicht, weil wir im Moment noch in einem anderen Diskussionsstadium sind, (Torsten Renz, CDU: Dauert das länger als zwei Jahre?) aber das sage ich Ihnen noch. So, und jetzt zu dem Zeittableau: Auch da sehen wir eine große Chance drin, es ist nur etwas mühsamer. Wenn wir jetzt sehr formal rangehen und sagen, also das sind die Redezeiten entsprechend der Sitzverteilung, der Proportionen im Parlament, ist das praktikabel. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Ich komme jetzt zum Schluss. (Marc Reinhardt, CDU: Das müssen Sie auch!) Die Chance besteht darin, Herr Reinhardt, politische Prioritäten zu setzen (Torsten Renz, CDU: Nutzen Sie das, solange Sie noch Ihre Redezeit haben!) und dementsprechend auch deutlich zu machen, was einem wichtig ist. (Torsten Renz, CDU: Heute wäre die Gelegenheit, das in vier Minuten auf den Punkt zu bringen.) Das ist uns hier bedeutsam, …
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, es ist jetzt …
Torsten Koplin Die Linke
… das gesagt zu haben. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. (Torsten Renz, CDU: Mal sehen, ob die Minuten reichen! – Marc Reinhardt, CDU: Aber bald nur noch vier, wir wollen das schon mal unter realen Bedingungen testen.)
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Verfahren dieses Landtages sind unter anderem in der Verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, im Abgeordnetengesetz, im Untersuchungsausschussgesetz und in der Geschäftsordnung geregelt. Ja, die Regelungsdichte in so einem Parlament ist hoch, wahrscheinlich, weil so ein Parlament mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist. Parlamentarische Verfahren setzen den prozeduralen Rahmen, innerhalb dessen das Parlament seine Aufgaben erfüllt. Sie definieren die Spielräume für die parlamentsinternen Akteure/Akteurinnen und können diese dabei gezielt ausweiten oder einengen. (Torsten Renz, CDU: Das können Sie mal zu Protokoll geben!) Parlamentarische Verfahrensfragen sind deswegen immer auch Machtfragen. Die Verfahrensregeln entscheiden darüber, wer zu welchem Zeitpunkt wie auf welchen parlamentarischen Vorgang Einfluss nehmen kann. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Weil diese Regelungen für die Einhaltung zentraler parlamentarischer und demokratischer Prinzipien sorgen, ist es wichtig, dass sie von einer möglichst breiten parlamentarischen Mehrheit getragen werden. Deswegen hat sich meine Fraktion die ursprünglich von der FDP beantragten Änderungen der Geschäftsordnung genau angesehen. Hauptziel des Antrages ist eine Verkürzung der im Landtag geführten Debatten. Dadurch soll der Landtag in die Lage versetzt werden, eine einmal beschlossene Tagesordnung mit allen darin enthaltenen Initiativen auch vollständig abzuarbeiten in der Plenarsitzungswoche. Erreicht werden soll dieses Ziel durch eine Halbierung der pro Fraktion und Tagesordnungspunkt zur Verfügung stehenden Redezeit. Um die Redezeitverkürzung etwas abzumildern – das ist hier auch schon vorgestellt worden –, soll zudem jede Fraktion ein ihrer Größe entsprechendes Redezeitbudget erhalten, (Enrico Schult, AfD: Das hat Herr Stein schon ausgeführt.) das sie frei auf die einzelnen Tagesordnungspunkte verteilen kann. Auf diese Weise soll jede Fraktion thematische Schwerpunkte setzen können. (Thore Stein, AfD: Das haben wir selber gelesen.) Eine solche Budgetierung der Redezeit haben wir in der vergangenen Haushaltsberatung ausprobiert, und ich meine, das hat gut funktioniert. Kritisch sieht meine Fraktion vor allen Dingen zwei Vorschriften des Entwurfs. Wenn die Landesregierung die vorgegebene Redezeit von zehn Minuten überschreitet, soll auf Antrag einer Fraktion der über die vorgegebene Redezeit hinausgehende Zeitraum den Oppositionsfraktionen im Verhältnis ihrer Stärke zur Verfügung gestellt werden. Dadurch werden jedoch kleine Oppositionsfraktionen übermäßig benachteiligt. Aus Sicht meiner Fraktion sollte hier stattdessen eine Aufteilung zu gleichen Teilen erfolgen. (Thore Stein, AfD: Das war doch schon im Änderungsantrag drin, im zweiten, der eingereicht wurde! Mal lesen, das hilft vielleicht!) Na ja, es gibt den Antrag und es gibt den Änderungsantrag. Und ich erkläre gerade, warum es einen Antrag gibt und dazu einen Änderungsantrag gibt. (Horst Förster, AfD: Sie erzählen alles das, was schon mal gesagt worden ist.) Vielleicht sollten Sie lieber mir zuhören! Nicht unproblematisch ist zudem der ursprünglich von der FDP beantragte, die ursprünglich von der FDP beantragte Ermöglichung der Zusammenfassung einzelner Drucksachen zu sogenannten Sammeldrucksachen, um darüber eine Gesamtabstimmung durchzuführen. Meine Fraktion verhält sich in Abstimmungen stets differenziert. Wir haben die Sorge, dass uns durch die zuvor von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Neuregelung eine differenzierte Meinungsäußerung erschwert wird. Die Neuregelung sieht zwar vor, dass eine Gesamtabstimmung über die Sammeldrucksache dann nicht stattfindet, wenn ein Viertel der Mitglieder des Landtages widerspricht, wir halten allerdings dieses Quorum für ziemlich hoch. Aus unserer Sicht sollten die Regelungen über die Erstellung von Sammeldrucksachen daher konkretisiert werden. Zu beiden Themen ist meine Fraktion in Verhandlungen gegangen mit der FDP, aber auch mit SPD und DIE LINKE. Zu beiden Themen haben wir Lösungen gefunden. Das Ergebnis ist ein gemeinsamer Antrag und ein gemeinsamer Änderungsantrag, weil sich der bereits eingereichte FDP-Antrag nicht mehr inhaltlich abändern ließ. Bitte stimmen Sie der Überweisung beider Anträge in den Rechtsausschuss zu! Ich danke den Kolleginnen von FDP, SPD und DIE LINKE für die Zusammenarbeit und freue mich auf die Ausschussberatungen. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch von mir dann zum Schluss der Debatte zu dem Punkt auf jeden Fall noch mal ein ganz großes Dankeschön für die sehr kollegiale, wenn auch manchmal sehr differenzierte Auseinandersetzung zu den verschiedenen Punkten, die wir am Ende zusammengetragen haben. Ich kann nur sagen, das ist am Ende ein Kompromiss, also ich hätte mir andere Modelle vorstellen können, insbesondere bei der Redezeit. Diese Sechs-mal-fünf-Variante hat sich auch bei den ganzen Probeläufen, die wir gemacht haben, als eigentlich eine sehr gute Variante bewährt. Aber ich glaube auch, wenn wir uns mal die neuen Redezeitmodelle angucken, der Änderungsantrag, den die Kollegin Oehlrich gerade angesprochen hatte, der sieht ja jetzt noch mal explizit vor, gerade, wenn Mitglieder der Regierung ihre angemeldete Redezeit überschreiten, dass der Opposition die überschrittene Redezeit zu gleichen Teilen zugeht. Und solange wir Kollegen wie Herrn Backhaus oder Herrn Pegel auf der Ministerbank sitzen haben, haben wir immer Garanten, dass wir zu bestimmten Punkten immer mehr Redezeiten haben, als wir uns vorher ausgemalt haben. Man muss aber auch sagen, wer viel redet, sagt nicht immer viel. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auf die Frage, ob das jetzt Politik ist oder nicht Politik, wie lange man redet oder wie lange nicht, da stelle ich mir tatsächlich die Frage: Wollen wir einfach nur lange reden oder wichtige Themen auf die Tagesordnung setzen, die die Menschen in unserem Land bewegen? Wollen wir lange reden oder wollen wir einfach mal ans Machen kommen? Und ich glaube, die Länge der Reden ist nicht also nur Politik oder nicht Politik. Ich sage, Politik muss auch mal auf den Punkt kommen, und das schaffen wir mit dieser Änderung der Geschäftsordnung, und das in knapp einer Minute dreißig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Noch mal ganz kurz zu dem Änderungsantrag, der jetzt Thema der Verhandlungen geworden ist. Natürlich werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Wir werden ja der Überweisung des vorliegenden Antrages auf Änderung der Geschäftsordnung zustimmen, weil wir der Ansicht sind, dass Anträge durchaus, wenn eine Beantragung zur Überweisung in den Ausschuss ansteht, auch dem zugestimmt werden sollte, da die Arbeitsebene nun mal die Ausschüsse sind. Das ist unsere Grundeinstellung, dass das eben auch so passieren sollte. Diesem Änderungsantrag können wir natürlich nicht zustimmen, denn worum geht es bei diesem Änderungsantrag? Es geht ja nicht darum, dass man hier irgendwie kleineren Oppositionsparteien entgegenkommen möchte. Nein, es geht natürlich auch darum, der stärksten Oppositionspartei, der stärksten politischen Kraft in diesem Land irgendwo ihr parlamentarisches Recht noch weiter einzuschränken. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Sie unterstützen dann lieber diese Splitterparteien, diese Kleinstparteien, die vom Wähler gnadenlos abgestraft werden, die hier 2026 nicht mehr sitzen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ist kein Problem, wir ändern das 2026 zurück, damit können wir leben. Und die Wähler durchschauen Ihr billiges Spiel ja auch. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zum Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2093. Der Ältestenrat schlägt vor, diesen zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Und die Fraktion selbst hat diesen Antrag ja hier auch noch mal eingebracht. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – (Thore Stein, AfD: Hä, FDP Enthaltung?) Vielen Dank! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der … – sie ist nicht mehr da –, bei Zustimmung der Fraktion der AfD, Ablehnung aller übrigen Fraktionen und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. (Enrico Schult, AfD: Ihr könnt froh sein, dass der Chef nicht da ist.) Gemäß Paragraf 109 in Verbindung mit Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Antrag auf Drucksache 8/2093 spätestens nach drei Monaten erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Wir kommen zum Antrag der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3747(neu). Der Ältestenrat schlägt vor, diesen zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass auch der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3810 an diesen Ausschuss überwiesen werden soll? (Philipp da Cunha, SPD: Ja bitte!) Ich sehe da Kopfnicken. Vielen Dank! Wir stimmen jetzt also für diesen Überweisungsvorschlag, für beides gemeinsam. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/3411. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3411 – In der 76. Sitzung des Landtages am 14. März 2024 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.
Thore Stein AfD
Ja, sehr geehrte Damen und Herren, ein Gesetzesentwurf, den wir vor drei Monaten eingebracht haben. Das Thema dürfte den meisten noch geläufig sein, die sich befasst haben. Uns ging es darum, dass wir unseren Denkmalschutz, ein Thema, was Mecklenburg-Vorpommern, glaube ich, landläufig, weitläufig betrifft, in die Landesverfassung aufnehmen. Heute Morgen hatte ja Minister Backhaus, der jetzt hier gerade nicht da ist, erwähnt, wie … (Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD: Hier ist er doch.) Da hinten! (Minister Dr. Till Backhaus: Na, na, na!) Danke! (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Alles gut, war keine Kritik, Herr Backhaus. Ich sah Sie nur nicht auf der Ministerbank. Ich bin ja da in der Hinsicht bei Ihnen. Sie haben heute Morgen richtigerweise festgestellt, wie wichtig es ist, dass wir damals, als die Landesverfassung ja entstanden ist, unter anderem den Schutz unserer einzigartigen Alleen in diese Verfassung mit aufgenommen haben. Und damals, das hatte ich auch damals schon ausgeführt in den Ausführungen zur Ersten Lesung, war ja auch durchaus diskutiert worden, dass man äquivalent zur Aufnahme des Alleenschutzes auch den Denkmalschutz, den Schutz des baukulturellen Erbes, in die Landesverfassung aufnimmt, um hier eben auch diesen besonderen Stellenwert für unser Bundesland auch ganz klar herauszuarbeiten. Das ist dann damals nach langwierigen Diskussionen nicht passiert. Man kann das in den Protokollen nachlesen, dass es da entsprechend verschiedene Formulierungsvorschläge gab. Ich finde das persönlich sehr bedauerlich, denn wenn wir uns eben einmal anschauen, was dieses Land zu bieten hat neben seiner wunderschönen Natur, seiner in weiten Teilen unberührten Naturlandschaft, dann ist es eben auch die Kulturlandschaft. Und diese Kulturlandschaft ist in diesem Bundesland ganz stark geprägt von einem nach wie vor erhaltenen baulichen Erbe. Die Gründe, warum gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern so viel erhalten geblieben sind im Vergleich jetzt beispielsweise zu den alten Bundesländern, liegen vielleicht auch darin begründet, dass man hier eben nicht in den 60er- und 70er-Jahren die raumgreifenden, weitläufigen Flurneuordnungsverfahren hatte, die dafür gesorgt haben, dass eben diese über Jahrhunderte, über ein Jahrtausend gewachsene Kulturlandschaft plattgemacht worden ist, um dann rationalere Strukturen zu entwickeln. Nein, im Gegenteil, hier ist das Ganze so ein bisschen konserviert worden. Man sagt immer so, Armut ist der beste Denkmalschützer. Vielleicht lag es eben auch daran, dass dieses Land immer ein wenig strukturschwach war und deswegen eben hier die großen Umbrüche der Zeit ausgeblieben sind. Heute steht es um dieses baukulturelle Erbe leider nicht besonders gut. Ich möchte mal eine Zahl mitgeben. Wir haben nach wie vor circa 2 Millionen Euro jedes Jahr im Land zur Verfügung, um die Sanierung oder den Erhalt von Baudenkmälern zu unterstützen. Mal ein Gegenbeispiel, Berlin gibt jedes Jahr rund 1 Milliarde Euro aus für seinen Kulturbereich. Das ist eine gewisse Differenz. Jetzt mag Berlin auch mehr Einwohner haben, aber trotzdem, die Differenz ist gewaltig. Wir jedenfalls sind der Ansicht, dass mit einer Aufnahme des Denkmalschutzes als ganz klares Verfassungsziel dieser Stellenwert auch deutlich mehr herausgearbeitet werden würde und eben auch dadurch vielleicht die Argumentation, gerade was die Mittelausstattung für die zuständigen Ämter, Behörden, aber auch die vielen Initiativen, die Vereine, die wir im ganzen Land haben, die Privateigentümer, die ja auch mit sehr viel Eigeninitiative, sehr viel Eigenkapital da in den Vorschuss gehen, dass man die auch unterstützen könnte. Wir haben große, bedeutende Baudenkmäler, die ja auch nach wie vor um quasi einen Erhalt ringen, Stichwort „Festung Dömitz“, das ist jedem bekannt. Wir haben aber auch die Höhenburg Stargard, die in einem sehr bedauerlichen Zustand ist, wir haben die Wasserburg Divitz, alles, alles schon Gegenstand der Debatte in diesem Haus gewesen. Und ich glaube, mit einem Bekenntnis, mit einem Bekenntnis zum Willen, dieses baukulturelle Erbe auch einer Nachwelt zu erhalten, eben durch die Aufnahme des Denkmalschutzes als ganz klar definiertes Verfassungsziel, würden wir hier eben die Weichen stellen, deutlich mehr Mittel bereitzustellen und eben auch mehr Anstrengungen zu ermöglichen. Und gerade in einem Jahr, wo sich die Landeshauptstadt Schwerin und auch dieses Schloss und das gesamte Residenzensemble ja darum bemüht, Weltkulturerbe zu werden, sollte man sich vielleicht die Frage stellen, ob dieses Weltkulturerbe wirklich außerhalb der Stadtgrenzen von Schwerin endet oder ob dieses Weltkulturerbe nicht eigentlich den gesamten Ostseeraum umfasst, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der nämlich weltweit, weltweit, Herr Damm, weltweit einzigartig ist, die gesamte Gutslandschaft im Ostseeraum. Das gibt es sonst nirgendwo auf dieser Erde. Und deswegen stellt sich für mich die Frage, wollen wir wirklich nur singulär sagen, wir finden unser kleines Schlösschen hier ganz nett und die Herrschaftsgebäude der Herzöge, oder wollen wir nicht sagen, nein, es gibt da viel mehr, es gibt eine über Jahrtausende gewachsene Kulturlandschaft, die ja viel, viel mehr Menschen geprägt und irgendwo geformt hat, als eben nur dieses Kleinod hier in Schwerin. Ich glaube, es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir ergänzend sagen zu unseren Bemühungen, das Schloss ins Weltkulturerbe aufzunehmen, dass wir zumindest insgesamt unserem kulturellen Erbe im Land Mecklenburg-Vorpommern einen höheren Stellenwert einräumen. Deswegen unser Antrag auf Aufnahme in die Verfassung. Ich nehme an, das wird hier heute keine Zustimmung erfahren, aber trotzdem, wir werben dafür, wir werden auch weiterhin dafür werben. Und wie ich eben schon sagte, wir haben ja dann 2026 die Möglichkeit, hier die Weichen in diesem Land richtig zu stellen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Anna-Konstanze Schröder.
Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Denkmalschutz – ein Herzensthema für Leute, die sich für Heimatpflege interessieren und sich dafür engagieren, also offensichtlich für uns alle hier. Und klingt das nicht toll, Denkmalschutz soll in die Verfassung, soll explizit Teil der Minimalgrundlagen unseres Zusammenlebens werden?! Hätten wir gerne, wie auch die Bauern für die Ernährungssicherheit oder die Kinderfreunde für die Kinderrechte. Klappt nicht immer. Dementsprechend war auch bei der Gründung des Denkmalnetzes Mecklenburg-Vorpommern der erste Satz in den Zielen, dass man eben Denkmalschutz in die Verfassung aufnehmen möchte. Aber viel mehr war es auch nicht als erst mal so als erster Punkt, Denkmalschutz in die Verfassung. Aber was bedeutet das am Ende? Nämlich nicht viel außer erst mal Symbolpolitik. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und genau das ist auch das, was Sie hier betreiben: Symbolpolitik. (Thore Stein, AfD: Bekenntnis!) Ein Bekenntnis, (Thore Stein, AfD: Bekenntnis!) ein Bekenntnis ist Symbolpolitik. Wir wollen aber keine Symbolpolitik, sondern wir wollen richtige Dinge regeln (Thore Stein, AfD: Dann machen Sie es doch! – Zuruf von Horst Förster, AfD) für die Menschen in diesem Land! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und also sowohl in Ihrem Antrag als auch in Ihrem einführenden Vortrag bei der Einführung – hier sind Sie ja vor allem auf Alleen eingegangen, damals war es noch ein bisschen ausführlicher – haben Sie das gemacht, was Sie von der AfD immer so machen: Da werden die Sachverhalte so ein bisschen passig gemacht (Zuruf von Horst Förster, AfD) und am Ende stimmt es dann nicht mehr. Darauf gehe ich jetzt gleich ein. Und am Ende rufen mich nämlich dann die Leute wieder an und fragen, ich habe mir jetzt die Rede von der AfD angehört, was wollen die eigentlich. (Enrico Schult, AfD: Sie werden angerufen von Leuten? Das wusste ich gar nicht.) Und dann kann ich nur sagen: Was soll ich denn sagen, was die wollen? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das ist schwierig, weil die wollen immer alles und nichts, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Hauptsache, (Zuruf von Horst Förster, AfD) in die Presse kommen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Nikolaus Kramer, AfD: Stellen Sie durch zu uns, wir erklären denen das schon.) Den Denkmalschutz in die Verfassung aufnehmen, das signalisiert eigentlich nur nach außen, Sie wollen sich um das Thema kümmern. Aber es sind eigentlich nur markige Forderungen, (Horst Förster, AfD: Mein Gott!) denn einen wirklichen Effekt hätte es erst mal nicht. (Nikolaus Kramer, AfD: Dann können wir ja die ganze Landesverfassung knicken.) Und dann stehen Sie hier da und sagen, Sie stimmen uns ja sowieso nicht zu. Ach, wir Armen! (Petra Federau, AfD: Ist ja auch so. – Thore Stein, AfD: Ist auch so.) Und da habe ich auch überhaupt kein Mitleid, denn wer eine Verfassungsänderung einbringen möchte, der braucht eine Mehrheit von zwei Dritteln. (Horst Förster, AfD: Hätten Sie doch geschwiegen!) Und die kann man sich (Zuruf von Horst Förster, AfD) doch schon mal vorher organisieren, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) machen Sie aber nicht. (Thore Stein, AfD: Oh bitte, Frau Schröder!) Das heißt, Sie bringen hier nur so einen Antrag ein und dann: Mimimi, wir haben ja gar keine Mehrheit. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) Muss man dafür sorgen im Vorfeld. So machen das alle, die die Verfassung ändern wollen, (Zuruf von Thore Stein, AfD) dass sie sich Mehrheiten organisieren. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Gibt es hier aber nicht zu organisieren, denn so viel politische Erfahrung sollten Sie doch bis jetzt haben. Ich habe das jedenfalls. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also die Zeit hätten Sie sich und uns im Plenum echt sparen können. Sie behaupten, Denkmalschutz ist in der Verfassung durch Kunst oder Kultur nicht hinreichend gedeckt. Das stimmt aber gar nicht! Bezieht man es weiter zurück aufs Grundgesetz – dabei beziehe ich mich übrigens auf jenen Felix Hammer, den Sie auch bei Ihrem Einführungsvortrag aufgeführt haben –, dann ist es durch das Grundgesetz in Artikel 5, die Kunstfreiheit und damit auch die Ergebnisse der Kunstfreiheit, die Werke, die geschützt sind, schon gedeckt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) ist also indirekt auch schon dabei. Darauf könnte man rekurrieren, tun Sie aber nicht. Sie sagen, das haut alles nicht hin. Dann beziehen Sie sich auf die Verfassungen in Bayern und Baden-Württemberg. Dort würde ja das Denkmalschutzgesetz in der Landesverfassung sein, also als Staatsziel aufgeführt. Das war schon bei deren Verfassungsbildung 1946 und 1953, aber erst Anfang der 70er haben sich diese Länder ein Denkmalschutzgesetz gegeben, hart erkämpft von den Denkmalschützern. Das haben wir schon längst. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Denkmalschutzgesetz, das Denkmalschutzgesetz ist bei uns ziemlich gut, hat Fehler, muss jetzt novelliert werden, aber im Großen und Ganzen, in der Zielrichtung – das ist ja das, was wir wollen – ist das okay. Und als Staatsziel, auch das sagt jener Felix Hammer, lässt sich nun gerade nicht ein Recht auf besondere finanzielle Förderung ableiten, so, wie Sie es in Ihrem Antrag geschrieben haben. Da haben Sie diesen Experten schlicht falsch zitiert. Also ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt, da haben Sie es mal wieder bewiesen. (Thore Stein, AfD: Aha! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Also eine uneingeschränkte Förderung des Denkmalschutzes lässt sich aus der Aufführung in der Verfassung nicht ableiten. Und ja, es gibt hohen Förderbedarf und zu wenig Geld – im Land und auch bei den Leuten, die die Denkmäler besitzen. Wenn man aber mal die Denkmalbesitzer fragt, dann brauchen die einerseits mehr Förderung, wissen aber auch, sind da relativ entspannt, dass das da gar nicht so zu holen ist. Und sie sagen, wir brauchen eben mehr Geld im Land. Wenn man durchs Land fährt, wenn man mit dem Mühlenverein spricht, die sagen, in den 70er-Jahren sahen die Mühlen in Schleswig-Holstein genauso aus wie jetzt hier in Mecklenburg-Vorpommern. Inzwischen gingen dann Leute in Rente, die gut verdient haben, die Zeit haben. Die haben mit ihrem Geld und viel Schmackes die Dinge saniert. Das heißt, sorgen wir für mehr Wohlstand im Land, für Wirtschaftswachstum, für gute Löhne, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) dann ist damit auch den Denkmälern, die in Privatbesitz sind, geholfen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Daran arbeiten wir doch schon längst. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Dafür stehen wir doch als Arbeiterpartei, wir als SPD und als rot-rote Koalition! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie fordern für die Denkmäler Schutz und Pflege. Das soll in die Verfassung, weil das mehr bedeuten würde als Förderung. Aber das steht genauso in unserem Denkmalschutzgesetz. Ich zitiere jetzt: „Aufgabe von Denkmalschutz“ – ich lasse etwas aus – „ist, ... zu schützen, zu pflegen, ... zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.“ Haben wir schon, brauchen Sie nicht mehr in der Verfassung zu ergänzen, ist in unserem Denkmalschutzgesetz schon aufgeführt. Sie fordern, den Denkmalschutz durch die Verfassung im Status zu erhöhen, durch die Aufführung in der Verfassung. Aber im Denkmalschutzgesetz ist längst Einvernehmen festgehalten. Man ist da längst auf Augenhöhe. Und das ist auch gut, dass es Augenhöhe ist und niemand bevorzugt wird. Jetzt wissen wir, im Bundesgesetz sind die Klimaschutzziele höher angesetzt als der Denkmalschutz. Und hier wird gerade die Debatte geführt, ob man nicht auch Inklusion über den Denkmalschutz stellen sollte, wenn man zum Beispiel Fahrstühle an denkmalgeschützte Gebäude baut, sodass man sie eben auch, dass auch Menschen mit Behinderung sie nutzen können. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und da merkt man, wenn man im Detail die Debatten vor Ort erlebt, da wird oft Politik mit Denkmalschutz, statt Politik für Denkmalschutz gemacht. Anstatt dass man da noch mal nachbessert bei einem Fahrstuhl, ist man einfach beleidigt und sagt, der Denkmalschutz genehmigt uns das nicht, also machen wir es nicht, anstatt ins Gespräch zu kommen und gemeinsam Lösungen zu finden. Das ist das, was die Denkmalschützer konsequent anbieten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine der aktuellen Debatten zum Denkmalschutz würde dadurch gelöst, dass der Denkmalschutz expliziter in der Verfassung steht. Und dass Sie jetzt nicht auf die Idee kommen, jetzt jeden Punkt aus dem Denkmalnetz MV, den wir da haben, wir haben ja sieben Ziele aufgeführt, als Antrag hier unterzubringen – das kennen wir ja schon aus der Bildungspolitik, erst Mathe, dann Deutsch, dann Sport, dann Musik –, will ich hier kurz noch einmal darauf eingehen, was überhaupt das Ziel von diesem Denkmalnetz ist. Das können Sie sich dann nämlich gleich knicken. Das Denkmalnetz will vor allem Bürger vernetzen mit kollegialer Beratung, Fortbildung. Bürgerinnen und Bürger erklären sich bereit, Wissen über ihre Denkmäler an die nächste Generation und andere zu vermitteln und eben das Anliegen der Denkmalpflege auch in der Zivilgesellschaft zu vertreten. Also es geht eben nicht darum, von denen da oben irgendwas zu fordern, sondern sich als Partner anzubieten in der Gesellschaft füreinander, für die Gesellschaft. Da sind dann so Ziele wie, bei Fragen der Bildung zu Denkmälern mitzuwirken, gute Partnerschaft und Gesprächskultur über Denkmäler anzubieten im Land, sich an Verfahren der Denkmalpflege zu beteiligen, dass, wenn in Orten um Denkmäler debattiert wird, dass die Denkmalpfleger in der Region, im Ort auch mit einbezogen werden mit ihrer Expertise, als Angebot, sich dort einzubringen. Und dort wird so was aufgeführt wie, dass Denkmäler bedarfsgerecht gefördert werden sollen, aber auch ressourcengerecht, und dass Denkmalpflege etwas Internationales ist, also nicht unser Land zuerst, sondern wir gemeinsam auf der Welt. (Thore Stein, AfD: Aha!) Und auf den Punkt, wir setzen uns für eine Politik für Denkmalschutz statt einer Politik mit Denkmalschutz ein, wie es dort steht, bin ich ja schon eingegangen, das will ich nicht weiter ausführen. Es würde also keinen Effekt machen, den Denkmalschutz jetzt in die Verfassung aufzunehmen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Es ist derzeit keine Mehrheit dafür in diesem Landtag zu bekommen. Und was Sie hier machen, ist einfach Symbolpolitik, um zu zeigen, wir machen zwar ein Thema, die anderen wollen das zwar nicht, aber wir kümmern uns eigentlich auch gar nicht um die Mehrheiten, wir Armen, Mimimi. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thore Stein, AfD) Und was am Ende da rauskommen soll, bringt es auch nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Der Abgeordnete Horst Förster erhebt sich von seinem Platz. – Beifall und Zuruf von Horst Förster, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Einen Moment, bitte! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Stein, bitte!
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau, sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegin, drei Punkte: Punkt 1, Sie werfen mir vor, ich bringe hier einen Gesetzesentwurf ein, der lediglich Symbolpolitik sein soll. Nein, weil Sie haben ja eben selber dann auch ausgeführt, Stichwort „Verfassungsrang“, ja, da haben Sie den Klimaschutz aufgeführt. Natürlich ist es so, in dem Moment, wo der Denkmalschutz genauso wie der Klimaschutz Verfassungsrang bekommt, haben wir plötzlich eine ganz andere juristische Ebene, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf der sich beide Sachverhalte miteinander bewegen, ja, und somit hätte der Denkmalschutz sofort auch Pluspunkte in dem Abwägungsprozess Klimaschutz, Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden und Denkmalschutz. Also daher sagen Sie bitte nicht, es ist nur Bekenntnis oder Symbolpolitik! Nein, es hätte auch ganz praktische Auswirkungen. Das dazu. Das Nächste, Sie sagen, lediglich mit diesem Einbringen dieses Antrages tun wir für den Denkmalschutz gar nichts. Ja, das wäre vielleicht so, wenn wir nicht schon andere Anträge eingebracht hätten zum Thema. Können Sie gerne mal in der Parlamentsdatenbank nachschlagen, was wir da schon alles gemacht haben! Aber ich möchte mal ganz konkret abstellen auf unsere Haushaltsanträge, wo wir eben ganz konkret auch eine bessere Mittelausstattung gefordert haben. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! Sehr richtig!) Also wenn Sie hier vorne was erzählen, bleiben Sie bei der Wahrheit und zeichnen Sie das gesamte Bild! Und jetzt das Dritte, da musste ich doch ein wenig, war ich ein bisschen irritiert, Ihr Verständnis von parlamentarischer Demokratie. Also Sie fordern von mir als Oppositionsangehörigem, ich möge doch bitte, bevor ich hier Anträge stelle, bei Ihnen anklopfen und fragen, ob ich denn die nötige Mehrheit für meine Anträge hätte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Also da muss ich sagen, das finde ich schon ein bisschen sehr abenteuerlich, weil da muss ich ja gar keinen Antrag mehr stellen, ja. Und, also das ist, das ist sehr abenteuerlich, aber gut, das kann man ja so sehen, aber ich persönlich bin dann der Ansicht, die Mehrheiten, die ich hier brauche, die besorge ich mir beim Wähler, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und das haben wir ja gezeigt, wie es auch funktioniert. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete?
Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD
Ja, natürlich. Mehrheiten organisieren – Sie müssen bei niemandem anklopfen, aber wenn Sie Ihren Antrag durchkriegen wollen, wenn Sie das ernsthaft betreiben wollen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass Sie Mehrheiten bekommen, ja. Und dann weiß ich nicht, wie Sie das machen. (Enrico Schult, AfD: Das machen wir doch im Parlament. Das machen wir doch im Parlament!) Also ich muss Ihnen nicht sagen, wie man Mehrheiten organisiert, das ist dann Ihre Hausaufgabe. (Zurufe von Horst Förster, AfD, Enrico Schult, AfD, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und in der Verfassung steht, um die Verfassung zu ändern, braucht man eine Zweidrittelmehrheit. Also ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich Ihnen das noch anders erklären soll, außer: Kümmern Sie sich um Ihr Zeug, wenn Sie das wollen! Verfassungsrang und Klimaschutz, da merkt man eben, da liegt nämlich bei Ihnen eigentlich der Hund begraben. Sie wollen nämlich auch Politik mit Denkmalschutz statt für Denkmalschutz machen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und ich habe da sehr gut zugehört bei der Gründung des Denkmalnetzes. Da gab es zwei Leute, die sich zu Windrädern geäußert haben. Da war einer, der stand auf, machte eine flammende Rede gegen den Klimawandel, gegen die Erderhitzung und sagte, weil das ja alles sowieso nicht stattfindet, brauchen wir unsere Landschaft nicht zu verschandeln. Aber dann stand jemand Zweites auf, der sagte, wissen Sie, wir brauchen unbedingt erneuerbare Energien, aber wir haben hier die Höhenburg in Burg Stargard und daneben soll ein 150 Meter hohes Windrad. Und erst wirkt unsere Burg imposant, wenn man so ein Windrad danebenstellt, dann wirkt es ein bisschen popelig. Also das sind zwei völlig andere Argumentationsschienen. Die einen gehen von ihrem eigenen Denkmal aus und der Raumwirksamkeit und wollen das unter Schutz sehen. Die anderen nutzen einfach nur den Denkmalschutz, um ihre Klimaleugnung voranzutreiben. Da sage ich mal: Nachtigall, ick hör dir trapsen! Ja, da ist Ihnen nicht zu trauen an der Stelle, finde ich. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und die Haushaltsanträge, die Sie zum Denkmalschutz eingebracht haben, die Finanzierung dafür war immer auf Kosten der politischen Bildung. Und auch da sage ich nur: Nachtigall, ick hör dir trapsen! (Enrico Schult, AfD: Die Jugendlichen wählen uns alle schon. Da brauchen wir die gar nicht.) Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich gehe davon aus, Ihr Redebeitrag ist damit beendet. Vielen Dank! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Demmin, Malchin und Teterow. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Wir fahren fort in der Debatte und für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mal wieder zum Kern zurückkommen, denn wir reden doch hier nicht über die Frage, ob wir jetzt für oder gegen den Denkmalschutz sind, ob wir da Haushaltsanträge gestellt haben oder nicht, sondern es geht darum, die Landesverfassung zu ändern, so. Und das ist ein hohes Gut, und das ist ja was, wo man sich Gedanken macht – hoffe ich jedenfalls –, wo man nicht inflationär mit umgeht. Wir haben heute Morgen darüber gesprochen. Und natürlich, Frau Kollegin Schröder, gab es auch andere Fraktionen, ich glaube, sogar DIE LINKE in der vergangenen Wahlperiode, wir auch schon, die dann auch mal als Opposition so ein Thema auf den Markt geworfen haben. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ohne Mehrheit.) Das ist ja erst mal nicht, (Zuruf von Thore Stein, AfD) nicht verwerflich. Allerdings, und Kollege Stein, ich habe es in der Ersten Lesung gesagt, man hätte gedacht, vielleicht nehmen Sie unsere Anregung auf – und scheinbar, ich weiß nicht, Sie haben ja viele Juristen auch bei sich in der Fraktion –, die Anregung, die ich da gegeben hatte, auch noch mal bei sich zu diskutieren. Denn, ich habe es Ihnen gesagt, denn den Vorschlag, den Absatz, den Sie einfügen wollen, der ist nun mal so, dass das dem Staatsaufbau in Deutschland widerspricht. Ich zitiere, Sie wollen: „Die Denkmale der Kunst, der Geschichte und der Natur genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.“ Und genau in der von Ihnen gewählten Bezeichnung „Staat“ liegt das Problem. Staat meint den Bund, (Zuruf von Thore Stein, AfD) und wir sind hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und wenn Sie sich die anderen Staatsziele anschauen, wenn Sie die Verfassung lesen würden, Herr Stein, dann steht dort nicht „der Staat“, sondern dort wird das Land verpflichtet über die Staatsziele dort. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die sind dort klar definiert. Und von daher ist das schon ein Punkt. Und deswegen noch mal – ich will es gerne runterbrechen auf die Rechtsförmlichkeit –, dann, finde ich, muss man schon hier auch klar sein und klar sagen, was man möchte. Und dann kann es nicht sein, dass am Ende die Landesverfassung hier dann die Grundprinzipien der Staatsorganisation in Deutschland missachtet, Herr Kollege Stein. (Horst Förster, AfD: Hätten Sie mal besser bei Frau Hoffmeister nachgefragt, bevor Sie das hier erzählen!) Deswegen hätte ich mal, hätte ich mal erwartet, dass Sie dann diesen Antrag hier überwinden. Und deswegen – wie gesagt noch mal, ich komme gar nicht zu dem Punkt, über den Inhalt zu reden, sondern aus meiner Sicht scheitert dieser Antrag schon an der Rechtsförmlichkeit, das habe ich in der Ersten Lesung gesagt, wiederhole es, (Horst Förster, AfD: Fragen Sie doch mal bei Frau Hoffmeister nach! Das ist doch völliger Unsinn!) ich wiederhole es gerne noch mal –, und deswegen werden wir es auch ablehnen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende ... (Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein? Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der demokratischen Fraktionen! Bereits der Gesetzentwurf selbst erklärt unter „Problem“, tja, warum es eigentlich überhaupt kein Problem gibt und warum der ganze Gesetzentwurf eigentlich überflüssig ist. Ich zitiere, Artikel 16 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern trägt Land, Gemeinden und Kreisen auf, die Kultur unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zu schützen und zu fördern. Da Denkmalschutz und Denkmalpflege Bestandteil der Kultur sind, sind sie automatisch Teil dieses Förderauftrages. Denkmalschutz ist damit im Staatsziel Kultur vollumfänglich aufgehoben und damit implizit auch bereits Staatsziel. Weder die Anzahl unserer Denkmale noch der Förderbedarf noch Regelungen in anderen Bundesländern begründen einen Sonderstatus für den Denkmalschutz gegenüber anderen Kulturformen. Anders steht es mit dem Klimaschutz. Der Schutz des Klimas und die Einhaltung der Paris-Ziele von 2015 sind in der aktuellen Fassung von Artikel 12 der Landesverfassung zum Umweltschutz nicht hinreichend berücksichtigt. Die öffentliche Pflege der Grundlagen jetzigen und zukünftigen Lebens nach Artikel 14 Absatz 1 erteilt der Bedeutung des Klimaschutzes nicht die nötige Priorität, die ihm zukommt, für unsere Umwelt, für unsere Gesundheit, für unsere Wirtschaft, für unseren sozialen Frieden, übrigens auch für unsere Denkmale. Hier wäre, anders als beim Denkmalschutz, die Erhebung zum Staatsziel im dringenden Landesinteresse. Wer wie die AfD-Fraktion fordert, insgesamt müsse der Stellenwert des Denkmalschutzes im Land Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden, so der letzte Satz der Problemstellung, muss auch benennen, wo Prioritäten künftig anders gesetzt werden. Und nun sind wir dann auch beim Kern der Sache angekommen, wie Herr Stein in seiner Kurzintervention dann doch eingestanden hat. Es ist doch genau der Schutz vor der menschengemachten Klimakrise, die Sie so frei heraus leugnen, gegen den der Denkmalschutz dann ausgespielt werden soll. (Thore Stein, AfD: Gucken Sie mal Ihre Wahlergebnisse an! Das ist unglaublich! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Zuruf von Thore Stein, AfD) stehen nach Paragraf 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse, und dagegen möchten Sie mit einem Verfassungsgut Denkmalschutz vorgehen. Die Denkmäler als solche oder die Menschen, die sie pflegen, die unbenommen unsere materielle und ideelle Förderung benötigen und auch erhalten sollen, die sind für Sie in Wahrheit nur Mittel zum Zweck. (Horst Förster, AfD: Siehste!) Das ist eines Staatsziels einfach unwürdig. Den Entwurf der AfD zum Sechsten Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern lehnen wir daher ab. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir haben das nicht zusammenfantasiert. Herr Stein hat es ja eben selbst am Mikrofon vorgetragen. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es wird Sie nicht erstaunen, dass unsere Bewertung zum vorgelegten Gesetzentwurf sich nicht geändert hat. Keine Frage, Denkmalschutz ist ein relevantes Thema. Denkmalschutz ist nicht nur ein Anliegen der Geschichtsbewahrung, sondern auch ein multifunktionales Instrument zur Förderung von Bildung, Kultur, Wirtschaft und sozialem Zusammenhalt. Aber wir können uns die Aufnahme als Staatsziel in die Verfassung M-Vs zurzeit nicht vorstellen. Unsere historischen Bauwerke und Denkmäler sind Zeugnisse unserer Vergangenheit und sie tragen zur Identität unserer Städte und Gemeinden bei. Wir erkennen ihre kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung und schätzen die Beiträge, die sie unter anderem auch für Bildung und Tourismus leisten, ein – voll ein. Allerdings wissen Sie auch, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, dass mit dem Gesetzentwurf auch mehr Mittel für den Denkmalschutz zur Verfügung stehen müssen. Das bedeutet im Umkehrschluss, andere Bereiche müssen stark mit monetären Einbußen rechnen. Unsere Priorität muss es sein, verantwortungsvoll mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen. Wir können nicht unbegrenzt Gelder für den Denkmalschutz bereitstellen, wenn andere wichtige Bereiche ebenfalls Unterstützung benötigen. Es ist eine Frage der Abwägung und des Ausgleichs. Erinnert sei an dieser Stelle, für Denkmalschutz gibt es neben unserem Denkmalschutzgesetz auch eine eigene Stiftung, die aus privaten Mitteln gespeist wird und Enormes leistet. Wir als FDP setzen uns für eine nachhaltige Finanzpolitik ein. Wir wollen Steuersenkung, Bürokratieabbau und einen konsolidierten Landeshaushalt. Diese Maßnahmen sind notwendig, um unser Land wirtschaftlich stark zu halten und die finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren. Deshalb und daher müssen wir den Denkmalschutz im Kontext dieser Gesamtstrategie betrachten. Wie können wir unsere Kulturgüter erhalten, ohne dabei die finanzielle Stabilität des Landes zu gefährden – eine wichtige Frage. In Ihrem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, sehen wir momentan keine machbare Lösung. Wir stimmen dem nicht zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3411. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3411 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/3465. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern (Kinder- und Jugendbeteiligungsevaluationsgesetz – KiJuBEG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3465 – In der 75. Sitzung des Landtages am 13. März 2024 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort die Abgeordnete Petra Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute stehe ich erneut vor Ihnen, um für unseren Gesetzentwurf zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung zu werben. Unser Anliegen ist klar: Wir fordern Transparenz und Verantwortlichkeit in der Verwendung von Steuergeldern. Nur durch eine gründliche Evaluierung können wir sicherstellen, dass die Programme, die unseren Kindern und Jugendlichen zugutekommen sollen, wirklich effektiv sind und nicht lediglich der Stellenschaffung auf Steuerzahlerkosten dienen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau so.) Schauen wir uns das Programm „Demokratie leben!“ an, das von Manuela Schwesig initiiert wurde. Allein im Jahr 2022 flossen über 115 Millionen Euro in dieses Programm. (Thore Stein, AfD: Ja, da haben Sie Ihr Geld für Denkmalschutz.) Genau dieses Programm kritisiert aber der Bundesrechnungshof massiv. Die Kritikpunkte: Intransparenz, ineffiziente Mittelvergabe und fehlende Evaluation. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ja.) Meine Damen und Herren, das sind alarmierende Fakten, wenn man bedenkt, dass hier Steuergelder eingesetzt werden, die eigentlich dem Wohl unserer Bürger und in diesem Falle der Jugend dienen sollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Bürger fragen sich zu Recht, wie die geförderten Vereine überhaupt ausgewählt werden. Sehen wir uns hier ein wenig das Ganze genauer an! Unter der Teilüberschrift „Schwere Vorwürfe einer Ex-Mitarbeiterin“ schrieb der „Nordkurier“ am 31.05.2024, und ich zitiere: „Die Pfade sind mitunter wenig transparent und kontrollierbar – und verlaufen politisch offenbar sehr einseitig. Da überrascht es nicht, dass das Programm in der Zwischenzeit massiv in die Kritik geraten ist. ‚Wir haben vieles durchgewinkt, weil das Ministerium es so wünschte‘, berichtete beispielsweise eine ehemalige Mitarbeiterin in einem Gastbeitrag des Historikers Hubertus Knabe für das Magazin ‚Focus‘.“ (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Genau!) „Da es um hehre Ziele wie Demokratieförderung und den ‚Kampf gegen rechts‘ gegangen sei, habe niemand so genau hingeschaut. ‚Über die Projekte entscheiden keine Wissenschaftler‘, betonte die Mitarbeiterin gegenüber dem Magazin weiter. ‚Es fehlt die kritische Distanz. Ausschlaggebend ist das richtige Weltbild.‘“ (Thore Stein, AfD: Korrekt.) „Heißt konkret: Das Bundesprogramm sei zu einem ‚Selbstbedienungsladen für rot-grüne Institutionen‘ geworden.“ Zitatende. (Jens-Holger Schneider, AfD: Hört, hört! Hört, hört!) Und genau deshalb ist es essenziell, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) dass wir genau und transparent offenlegen, was mit den Steuergeldern der Bevölkerung passiert, die eben auch in Größenordnungen in sogenannte Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte fließen. Unser Gesetzentwurf zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung sieht vor, dass alle zwei Jahre ein detaillierter Entwicklungsbericht erstellt wird, der umfassende Daten zu den Beteiligungsmöglichkeiten und deren Nutzung liefert. Nur durch eine solche Evaluierung können wir sicherstellen, dass die Programme tatsächlich effektiv sind und den Kindern und Jugendlichen wirklich nutzen und ihnen zugutekommen. Lassen Sie mich nochmals einige zentrale Punkte unseres Entwurfs erläutern. Erstens. Wir brauchen eine vollständige Übersicht über die Beteiligungsmöglichkeiten in allen Kommunen des Landes. Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über 131 Beteiligungsangebote. Dieses zahlreiche Angebot muss erfasst und analysiert werden, um ein vollständiges Bild zu erhalten beziehungsweise Doppelstrukturen aufzudecken. Zweitens. Es reicht eben nicht aus, Angebote zu haben. Wir müssen wissen, wie viele Kinder und Jugendliche diese Angebote tatsächlich nutzen. Nur so können wir Unter- oder Überangebote identifizieren. Studien zeigen, dass nur etwa 30 Prozent der Jugendlichen die vorhandenen Beteiligungsangebote aktiv nutzen. Und da stellt sich doch die Frage: Sind die zahlreichen bestehenden Angebote nicht attraktiv für Kinder und Jugendliche oder einfach nur schwer zugänglich? Drittens. Um die Angebote gezielt verbessern zu können, benötigen wir detaillierte Daten zu den beteiligten Kindern und Jugendlichen, einschließlich ihres Bildungs- und schulischen Hintergrunds, ihres Migrationshintergrunds und ihrer Verteilung in städtischen und ländlichen Gebieten. Diese Daten sind entscheidend, um gezielte Maßnahmen entwickeln zu können, die wirklich wirken. Viertens. Wir müssen evaluieren, wie Kinder und Jugendliche von den Beteiligungsformaten erfahren. Sind die Informationen leicht zugänglich? Werden die richtigen Kanäle genutzt? Nur 45 Prozent der befragten Jugendlichen gaben an, von Beteiligungsmöglichkeiten zu wissen. Fünftens. Wir müssen die Motivation und Hindernisse für die Teilnahme an Beteiligungsprozessen verstehen. Welche Faktoren fördern oder hindern die Beteiligung? Etwa 60 Prozent der Jugendlichen nehmen nicht an Beteiligungsprozessen teil. Als Grund gaben sie mangelndes Interesse an, und, meine Damen und Herren, auch das sollte respektiert und berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche haben oft andere Interessen, und das ist vollkommen normal. Werte Kollegen, diese umfassende Evaluierung ist kein bürokratischer Akt, sondern eine Verpflichtung gegenüber den Kindern und Jugendlichen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber insbesondere gegenüber den Steuerzahlern unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir müssen sicherstellen, dass mit Steuergeld kein Schindluder getrieben wird. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiteres Problem, das berücksichtigt werden muss, ist die fehlende Einbeziehung der Eltern im Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz der Landesregierung, welches wir kürzlich verabschiedet haben. Die Eltern sind aber die wichtigsten Interessenvertreter ihrer Kinder und spielen eine entscheidende Rolle in ihrem Leben. Ihre Erfahrungen und Meinungen sollten nicht nur in die Beteiligungsstruktur mit einfließen, sondern auch in die Evaluation, um ein vollständiges Bild erhalten zu können. Und genau dieses fordern wir mit unserem Gesetzentwurf. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Werte Kollegen, die AfD-Fraktion steht für eine ehrliche, transparente und verantwortungsvolle Politik. Unser Gesetzesentwurf zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen sicherstellen, dass jeder Euro, der für die Beteiligung junger Menschen ausgegeben wird, ...
Elke-Annette Schmidt
Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss!
Petra Federau AfD
… auch tatsächlich dort ankommt und vor allen Dingen positiv wirkt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Mandy Pfeifer.
Mandy Pfeifer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Frühjahr dieses Jahres hat dieses Hohe Haus ein Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz verabschiedet. Und mit diesem Jugend-, also mit dem Jugendbeteiligungsteil in diesem Gesetz wollten wir erreichen und werden wir erreichen, dass akzeptiert wird und anerkannt wird, dass Kinder und Jugendliche eine andere Perspektive auf Gesellschaft haben, dass das Perspektiven sind, die Erwachsene mal eben nicht so von alleine umlaufen, sondern die Kinder und Jugendliche durchaus äußern sollten. Mit diesem Gesetz binden wir die öffentliche Verwaltung, diese Perspektiven zu erfragen, in ihren Planungen zu berücksichtigen und die Ergebnisse dieser Berücksichtigung mit den Kindern und Jugendlichen zu besprechen, sodass sie verstehen, warum Dinge gut gehen, und aber auch verstehen, warum Dinge nicht gehen. Was sind die Hürden? Was muss man mitdenken, wenn man Projekte plant? Es ist ein Lernprozess. Was erreichen wir mit diesem Gesetz? Wir erreichen damit, dass knappe Mittel, die insbesondere in der Kommune für Kinder- und Jugendarbeit vorhanden sind, so eingesetzt werden, dass sie tatsächlich auch bei denen ankommen, für die sie eingesetzt werden. (Torsten Renz, CDU: Bei welchem Gesetzentwurf sind wir jetzt eigentlich?) Es nutzt nämlich überhaupt gar nichts, wenn Erwachsene Planungen machen für Kinder und Jugendliche, die dann am Ende von Kindern und Jugendlichen nicht angenommen werden. Die Voraussetzung für das Funktionieren dieses Gesetzes ist es, dass auf allen Ebenen des Staates die Notwendigkeit der Beteiligung erkannt wird und die Bereitschaft besteht, insbesondere dann, wenn es in diesem Fall Kinder und Jugendliche betrifft, nicht alles bis ins kleinste Detail selbst zu regeln, sondern Entscheidungen auch Kindern und Jugendlichen zu überlassen. Was dieses Gesetz ausdrücklich nicht vorsieht, ist eine Zwangsverpflichtung an Kinder und Jugendliche, sich zu beteiligen. Das ist mir wichtig, das hier noch mal zu betonen, weil bei dem Vortrag von Frau Federau kann man einen anderen Eindruck gewinnen. Beteiligung ist ein Angebot, aber keine Verpflichtung. (Petra Federau, AfD: Habe ich nicht gesagt.) Was passiert, wenn wir das umsetzen? (Torsten Renz, CDU: Kann man die Rede auch zu Protokoll geben?) Was passiert, wenn wir das umsetzen, Herr Kollege Renz? (Torsten Renz, CDU: Sie besprechen doch jetzt hier was, das ist gar nicht Gegenstand. – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Richtig!) Entscheidungsträger und Zielgruppen dieses Projektes kommen miteinander in den Austausch. Jugendliche lernen, ihre Bedürfnisse zu formulieren und im besten Fall, dass sie ernst genommen werden in ihren Bedürfnissen, und sie lernen, dass es Möglichkeiten und Hemmnisse gibt, und sind – das zeigt der regelmäßige Austausch, den wir bereits jetzt mit Kindern und Jugendlichen führen – in der Lage dazu, Dinge zu verstehen und auch Änderungen, damit es dann am Ende klappt, mitzudenken. Der AfD-Gesetzentwurf respektiert diese Ziele nicht, weil er die Repräsentanz von Kindern und Jugendlichen durch die Repräsentanz ihrer Eltern ersetzen will. Und da haben wir wieder die Perspektive von Erwachsenen, die nicht eben mal so die Perspektive von Kindern und Jugendlichen ersetzen. Wenn wir das tun würden, hätten wir eben nicht die Verständigungseffekte zwischen Jugendlichen und Politik und wir hätten auch nicht den Lerneffekt, den Kinder und Jugendliche durch Beteiligung in der Demokratie erlernen. Ich kann verstehen, dass der AfD dieser Lernprozess nicht so passt, weil wenn man besser Bescheid weiß, dann verfangen Hetze, Häme und Hass nicht so sehr. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Ist das armselig!) Und ich will auch noch mal einen Punkt sagen zu „Demokratie leben!“. (Jens-Holger Schneider, AfD: Armselig!) Ich habe jetzt schon Rückmeldungen seit dem Wochenende, dass dort, wo die AfD noch mehr Einfluss auf die Kommune gewonnen hat wie jetzt, sie ankündigt, Demokratieprogramme abzuschaffen. Dem stellen wir uns ganz klar entgegen. (Enrico Schult, AfD: Das ist auch so, weil Sie sich nicht um die Demokratie kümmern, sondern um die Stimmen von den LINKEN in den Parlamenten.) Und deswegen lehnen wir Ihr Gesetz ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Harry Glawe.
Harry Glawe CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich an dieser Stelle sehr kurz halten. Ich denke, wir haben vor drei Monaten den Gesetzentwurf der AfD ausführlich genug diskutiert. Sie haben hier noch mal vorgetragen, Frau Federau, was Sie alles erwarten. Das ist natürlich, wenn man die Datenerhebung macht, eine Herkulesaufgabe, das wissen Sie. Sie wollen ja eigentlich Demokratie oder zumindest das, was man an Bürokratie hat, abbauen. Das, was Sie jetzt machen, ist ein Draufschaufeln. Andererseits geht es ja jetzt darum, da der Gesetzesentwurf gerade geändert worden ist, und meine Kollegin vorher hat es gesagt, das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz der Landesregierung ist gerade in Kraft getreten. Das heißt, man muss jetzt gucken, wie wirkt das. Dann muss man gucken, hat sich das bewährt oder nicht bewährt. Und von daher ist die Evaluierung, die Sie jetzt … (Petra Federau, AfD: Ja, wie soll das funktionieren, wenn keine Evaluation stattfindet?) Ja, Sie können ja nachher noch mal reden. (Petra Federau, AfD: Ja.) Also wenn Sie alle zwei Jahre eine Evaluierung machen, das ist auch wieder Bürokratie auf Bürokratie. Die Evaluierung ist in der Regel, muss man drei Jahre machen, dann hat man einen gewissen Zeitraum und dann kann man sehen, wie wirkt es, wie wirkt es nicht, und kann auch Änderungen einbringen. (Petra Federau, AfD: Ändern Sie gerne auf drei Jahre!) Jetzt haben wir gerade mal, na ja, drei Monate oder zwei Monate, wo dieses neue Gesetz wirken soll. Und von daher, bei allem Verständnis für Ihren Gesetzentwurf, dem kann man jetzt nicht zustimmen, weil gerade die Zeit läuft, drei Monate, 36 Monate brauchen wir. Also ich kann nur sagen: Die CDU kann diesem Gesetzentwurf jetzt, der durch Zeitablauf eigentlich verfallen ist, nicht mehr zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht.
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns jetzt das zweite Mal mit diesem Gesetzesentwurf, das letzte Mal im Rahmen hier auch des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes, was wir ja beschlossen haben. Das klang hier schon an. Und auch damals haben wir eigentlich inhaltlich zu diesem Gesetzesentwurf alles gesagt. Jetzt haben Sie aber in dieser Rede noch mal ein bisschen einen anderen Fokus gesetzt als beim letzten Mal, was ich auch spannend finde. Also Sie sind da anscheinend auch flexibel, (Petra Federau, AfD: Ich muss ja nicht zweimal das Gleiche erzählen.) so einen Antrag oder einen Gesetzesentwurf als Vehikel zu benutzen, ja, um Ihrer politischen Agenda dann Vorschub zu leisten. Das ist, finde ich, auch dann deutlich geworden. Beim letzten Mal ging es Ihnen noch darum, vor allen Dingen die Menschen, die in der Jugendarbeit unterwegs sind, so ein bisschen, na ja, ihr Engagement in Abrede zu stellen oder die zu irgendwelchen Agenten einer linksgrünen Ideologie zu machen, jetzt haben Sie sich dann noch in hanebüchenen Querverweisen zu dem Projekt „Demokratie leben!“ verloren. Und auch dazu kann ich sagen, auf kommunaler Ebene setzen wir das ja auch um, da gibt es ja unter anderem dann die lokale Partnerschaft für Demokratie, und da werden auch Projekte gefördert: Kooperation mit der Polizei, Kooperation mit dem Max-Samuel-Haus, also da geht es um Antisemitismus, mit Kirchgemeinschaften. Also das sind jetzt nicht unbedingt die klassischen linken Träger, die da eine wie auch immer geartete Agenda tragen würden, sondern das ist wirklich bunt, also da wird auch eine Bandbreite abgebildet. (Jens-Holger Schneider, AfD: Jo.) Aber Sie framen das wieder als irgendwie Versorgungsmechanismus für LINKE und GRÜNE. Und das ... (Jens-Holger Schneider, AfD: Selbstverständlich.) Ja, ist es aber nicht. Dann gucken Sie es sich halt wirklich mal an und dann stellen Sie fest, dass das Quatsch ist. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja, dann gucken Sie sich mal die Sachen an!) Ja, ich mache das ja. Ich erzähle Ihnen das ja gerade. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Gucken Sie es dann auch noch mal an und quatschen jetzt hier nicht rein! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Dann gehen Sie noch mal bitte ans Pult! (Jens-Holger Schneider, AfD: Selbstverständlich! Sie verbieten mir nicht den Mund!) So, wie gesagt, Polizei und so ist halt jetzt links-grün. Und tun Sie jetzt nicht so, als ginge es Ihnen um eine ehrliche Evaluation! Das Ergebnis dieser Evaluation nehmen Sie ja auch schon im Rahmen Ihres Textes voraus, und das sagt ja ganz deutlich, wird nicht gebraucht, ist alles zu viel, und Sie haben es auch hier in Ihrer Rede ausgeführt, müsste eigentlich zusammengestrichen werden. So, und da glaube ich, also wenn man schon das Ergebnis einer Evaluation zu wissen meint und das vorwegnimmt, dann meint man es an der Stelle auch nicht ehrlich. Worum es Ihnen tatsächlich geht, ist, dass Sie Ihnen politisch ungenehmen Menschen, die sich vor Ort um die so wichtige Demokratiebildung bemühen, die finanzielle Grundlage entziehen möchten. Sie möchten nicht, dass sich dort Menschen einsetzen, (Stephan J. Reuken, AfD: Das ist doch Ihre Masche!) junge Menschen in Demokratiebildung schulen, auch da zu, ja, zu unserem Verfassungsauftrag, also den, (Jens-Holger Schneider, AfD: Aber nicht Ihr Weltbild. Das braucht kein Mensch.) zum mündigen Bürgern erzogen zu werden, der sich auch in politischen Fragen eine Meinung bilden kann. Das möchten Sie an der Stelle eben schwächen. So, und dann kann ich auch nachvollziehen, wo das herkommt. So, Sie haben dann über Geld und Doppelstrukturen (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Woher denn?) und Mängel gesprochen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Woher denn?) aber eigene Vorschläge, ne, also was dann bei der … (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Seien Sie nicht so schüchtern, Herr Albrecht!) Wie bitte? Schüchtern? Wo? Zu was? (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sich hier auch klar auszudrücken, woher das kommt!) Was? (Stephan J. Reuken, AfD: Das würde uns schon interessieren, woher das kommt! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Na ja gut, das kommt ja auf Grundlage, das mache ich auf Grundlage von dem, was Sie halt sagen und wie Sie agieren. Aber Sie haben noch mal die Möglichkeit, dazu Stellung zu beziehen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Also keine Quelle!) So, Sie haben also keine Vorschläge unterbreitet, wie dann, wenn so eine Evaluation gelaufen ist, wie man es verbessern könnte, sondern Sie sagen ja sehr deutlich, Geld zusammenstreichen. Das ist im Prinzip die politische Forderung, die Sie hier machen. Und auch, wenn Sie das gerade anders behauptet haben, doch, es ist ein bürokratischer Akt. Dazu ist ja auch gerade eben schon was gesagt worden. So eine Evaluation, da muss erst mal Zeit ins Land gehen, dann muss man die Daten erheben. Und das ist ja auch, wenn Sie immer sagen, es geht um einen, ja, verantwortungsbewussten Umgang mit Steuermitteln, weiß ich auch nicht, ob das dann so schlau ist, hier alles 5.000-mal zu wiegen und zu messen und sich das anzugucken, was ja auch Geld kostet und personelle Ressourcen bindet. Ja, zentraler Ansatz in Ihrem Entwurf – und da leite ich jetzt ein bisschen über zur inhaltlichen Auseinandersetzung – ist ja, Eltern wüssten, was am besten für ihre Kinder sei. Das haben Sie auch beim letzten Mal bemängelt, dass hier ja die Eltern in diesem oder in unserem Entwurf, den wir damals beraten haben, keine Rolle spielen würden. Und auch da hatte ich schon gesagt, ist ja auch normal, denn es geht ja nicht um die Beteiligung von Eltern, sondern es geht um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Und selbst in einer idealen Welt, in der die Eltern tatsächlich immer wüssten, was das Beste für ihre Kinder ist, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) wäre immer noch Jugendbeteiligung ein Wert an sich, denn auch hier geht es wieder um Persönlichkeitsentwicklung und die Erziehung zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern, die auch in der Lage sind, für sich selbst einzustehen und sich im Rahmen unserer Demokratie zu engagieren. Sie tun weiterhin so, als würden Jugendliche zur Beteiligung gezwungen, haben Sie gerade auch schon einmal gesagt, das würde nicht stimmen, haben Sie aber beim letzten Mal gemacht und auch diesmal, also in der Textgrundlage ist es ja auch zu entnehmen, und es würde eine Überforderung drohen. Ja, wäre das tatsächlich verpflichtend, könnte das sein, ist es aber nicht. Wir reden ja hier immer über Angebote, die in Anspruch genommen werden können. Und das machen ja eben auch nicht alle Jugendlichen, weil es ja tatsächlich so ist, wie Sie auch insinuieren, dass viele Jugendliche andere Interessen haben. Die gehen lieber Fußball spielen oder zocken oder machen andere Sachen. Und das steht ihnen frei. Es geht aber darum, dass es ein Angebot gibt, (René Domke, FDP: Ja, wie ist denn das?) das sie in Anspruch nehmen können, und das muss ja auch vorgehalten werden. So, insofern ist auch dieser Vorwurf Quatsch. Ja, Sie bemängeln dann auch, dass es hauptamtliche Stellen gibt. Ich glaube, dazu haben wir schon was gesagt. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und wenn Sie sich auf die Wissenschaftlichkeit berufen, ich meine, wir haben den Enqueteprozess gehabt, Themencluster 1, da ging es um Beteiligungsstrukturen, um …
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Schluss kommen!
Christian Albrecht Die Linke
Ach so! Ich habe nur fünf Minuten?!
Elke-Annette Schmidt
Ja. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Christian Albrecht Die Linke
Ja, okay, also im Prinzip, es gibt eine wissenschaftliche Grundlage, die sagt, eigentlich bräuchten wir mehr Stellen.
Elke-Annette Schmidt
Bitte zum Schluss kommen!
Christian Albrecht Die Linke
Also auch hier ist das Ergebnis der Evaluation ja schon klar. Wir lehnen das ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M-V begründet für Kinder und Jugendliche nach Paragraf 1 Absatz 1, Zitat: „Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Mitwirkung an und Einflussnahme auf Entscheidungen, die sie selbst betreffen“ – das Recht und keineswegs die Pflicht, sich gesellschaftlich zu beteiligen! Das Gesetz verpflichtet hingegen Kommunen und Land zur offenen, also freiwilligen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, und selbst das auch nur in Sollbestimmungen, anstatt, wie meine Fraktion gefordert hatte, als Pflichtaufgabe für Land und Kommunen – und nicht etwa, wie es die AfD auch versucht zu unterstellen, für die jungen Menschen selbst. Kein junger Mensch wird von oben oder von unten oder von sonst wo verpflichtet, sich gesellschaftlich zu beteiligen. Aber – und das ist elementar wichtig und richtig – jedem jungen Menschen wird endlich das Recht auf Beteiligung zugestanden. Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern setzt damit spät und lange überfällig zumindest ansatzweise Artikel 12 Absatz 1 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen um, die 1992 auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Ich zitiere: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Der AfD-Entwurf widerspricht mehrfach den Maßgaben der UN-Kinderrechtskonvention, übrigens gegen jeden Rat der im Gesetzgebungsprozess angehörten Expertinnen und Experten. So würden etwa die Sollbestimmungen für Kommunen und Land zu bloßen Kannbestimmungen laut Paragraf 4 Absatz 1 und Paragraf 6 werden, obwohl ausnahmslos alle Expert/-innen eine klare Mussregelung gefordert haben. Geht es nach der AfD, sollen sich junge Menschen auch laut Paragraf 3 Absatz 1 nur noch, Zitat, „in enger Abstimmung mit den Eltern“ beteiligen dürfen. Der AfD genügt die Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung durch, Zitat, „die Interessenvertretung seitens der Eltern“ oder „die aktive Einbindung der Eltern“ laut Paragraf 4 Absatz 2 und 3, denn die Eltern seien laut Paragraf 5 angeblich, Zitat, „die besten Interessenvertreter ihrer Kinder“. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Da frage ich mich, in welchem Jahrhundert die AfD eigentlich lebt. Im letzten oder doch eher im vorletzten? (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Enrico Schult, AfD) Zudem sollen die Gören laut Paragraf 8 Absatz 2 bitte schön erst mal den Bedarf für ihre Beteiligung nachweisen. Als ob Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene keine normalen Menschen mit eigenen Wünschen und Zielen seien! Wer ein Beteiligungsgesetz in einer solchen Weise evaluieren möchte, der möchte es in Wahrheit doch eigentlich abschaffen. Das sollten Sie von der AfD hier ehrlicherweise vortragen und nicht versuchen, mit geschwollenen Worten die Menschen für blöd und unmündig zu verkaufen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ihre ideologische Intention wird schließlich offenbar, wenn Sie dann, Zitat, „den Einfluss auf die Beteiligung“ junger Menschen „seitens politischer Organisationen“ laut Paragraf 7 Absatz 1, neunter Punkt, untersuchen lassen wollen. Doch dann müssen Sie sich dann schon fragen, ob das nicht vielleicht ein Schuss ins eigene Knie wird! Sind es nicht Ihre Anhänger, die Prepper-Workshops für den Tag X, die biodeutsche Zeltlager und die Druidencamps in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns ausrichten? Keine Minute länger sollte der Landtag mit diesem Gesetzentwurf seine Zeit verschwenden. Wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, da haben wir es wieder, das sogenannte Kinder- und Jugendbeteiligungsevaluationsgesetz der AfD. Schon schwer auszusprechen! Wir haben ja bereits in der Ersten Lesung im März deutlich gemacht, dass wir dieses Gesetz nicht mittragen. Da möchte ich nur noch einmal auf die zentralen Aspekte verweisen. Die AfD geht von einem steuernden und kontrollierenden Elternhaus aus. Warum vertrauen Sie nicht Ihren eigenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) eine eigene Wahl zu treffen? Anders ... (Horst Förster, AfD: Haben Sie eigentlich Kinder?) Ja, genug! (Zurufe von Petra Federau, AfD, und René Domke, FDP) Anders kann man sich die misstrauische Sichtweise auf Kinder- und Jugendbeteiligungsformate nicht erklären. Nichts und niemand zwingt zu einer Annahme dieser Angebote. Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine sehr sinnvolle Sache, die unser demokratisches Gemeinwesen stärkt. Je früher Kinder und Jugendliche sich mit den Strukturen unseres Landes vertraut machen und lernen, wie der aktive Meinungsbildungsprozess in der Demokratie funktioniert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie später als Erwachsene auch eine tragende Rolle bei der Ausgestaltung des Gemeinwesens einnehmen. Das ist ja genau das, was wir wollen: engagierte, mündige und aufgeklärte Bürger. Das ist die Basis unserer Demokratie. Daher: Frühe Beteiligung macht Sinn. Die Landesregierung hat sich mit ihrem Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz ja auch an dem Thema versucht (Petra Federau, AfD: Versucht, ja.) und sich aus unseren Augen nicht gerade mit Ruhm bekleckert. (Petra Federau, AfD: So siehts aus.) Ihr Gesetzentwurf lässt aber doch ein sehr zweifelhaftes Verständnis der Rolle von Eltern in der Kinder- und Jugendbeteiligung deutlich werden. Hier fehlt es wohl, wie schon gesagt, das nötige Vertrauen in die eigenen Sprösslinge und die kommunalen Strukturen, sodass permanent die Eltern als letzte Kontrollinstanz mit ins Boot genommen werden. Hier empfehlen wir Liberale ein bisschen mehr Vertrauen, gerade in die eigenen Kinder. Sie werden sich ihre eigene Meinung bilden, (Horst Förster, AfD: Es kommt immer drauf an.) und das ist gut so! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3465. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3465 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung für Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/3466. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3809 vor. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung für Mecklenburg-Vorpommern (Integrationsförderungs- und Migrationsbegrenzungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern – IntMigG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3466 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3809 – In der 75. Sitzung des Landtages am 13. März 2024 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Heute diskutieren wir erneut das gesellschaftliche Megathema der Integrationspolitik, heute in Zweiter Lesung. Hierzu haben wir ein Integrationsgesetz vorgelegt. Und wenn wir heute Morgen die Debatte verfolgt haben, wenn wir uns angeschaut haben, wie die Vertreter der SPD und der LINKEN die gerade eingangs durchgeführten Wahlen zur Kommunal- und Europawahl selber rhetorisch beantwortet haben, dann fällt doch eins besonders auf: Man will sich explizit von der Ampelpolitik abgrenzen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Man möchte eine inhaltliche Unabhängigkeit versuchen irgendwie den Bürgern noch zu verkaufen. Aber meiner Meinung nach ist das vor allem eins, es ist eine Taktik der Ministerpräsidentin, das ist eine Taktik von Herrn Barlen und der SPD-Fraktion, die letztlich nur dem Bürger etwas suggerieren soll, was nicht der Realität entspricht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und welche konkreten Schritte Sie gerade beim Thema Integrationspolitik, wie das hier auch der Gesetzesentwurf heute zum Diskutieren bringt, welche konkreten Schritte Sie dort vollzogen haben, ich kann dort nichts erkennen. Politisch gesehen herrscht dort Wüste. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist ein Problem, meine Damen und Herren, weil die Kommunalwahlen haben ganz eindeutig gezeigt, dass die Akzeptanz bei diesem Thema ein Riesenthema ist und dass man hier genau anfangen muss loszulegen, politisch zu handeln. Und deshalb haben wir einen Gesetzesentwurf eingebracht, der auch hier auf kommunaler Ebene ganz klar sagt, man muss die Menschen mit ins Boot holen, man muss die Frage der Integrationsfähigkeit selber auch stellen. Und man muss die Gremien, die neu gewählten Gremien zukünftig viel stärker einbinden, damit dort integrationspolitisch etwas wachsen kann, was so derzeit nicht mehr existiert. Und, meine Damen und Herren, auch wenn die Reihen sich ein wenig gelichtet haben, das Thema zu unterschätzen, wäre ein sträflicher Fehler, der auch nach der Debatte heute Morgen dazu führen wird, dass das System, das demokratische System, insgesamt verlieren wird. Das konkrete Ereignis hierfür – und das muss auch hierbei genannt werden – ist der Terroranschlag von Mannheim. Die Person, die dort zustach, sie galt als gut integriert, und trotz dieser Bewertung war ein gnadenloses Verhalten der Person zu beobachten. Er nahm dabei nicht nur einem jungen Polizisten das Leben, nein, er griff damit auch Staat und Gesellschaft als Ganzes an. Und diese Attacke ist ein Exempel für viele durch die herrschende Migrationspolitik entstandene Probleme. Deswegen gesetzlicher Handlungsbedarf, deswegen unser Entwurf in Zweiter Lesung, ich bin gespannt auf Ihre Erwiderungen hierzu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn die Integrationskraft, die ganz Deutschland derzeit eine Frage stellt, die Integrationskraft, die überfordert wurde, die muss jetzt endlich offen thematisiert werden. Sie können eben nicht in die Köpfe solcher Menschen wie dem Attentäter einfach hineinschauen. Jemand, der über zehn Jahre in diesem Land lebt, als gut integriert gilt, jemanden geheiratet hat, Kinder gezeugt hat, aber auch ausreisepflichtig war, der ist ein Problem für die Sicherheitsbehörden, und diese islamistische Gefahr, die müssen wir ganz eindeutig auch adressieren. Denn der Wert des Grundgesetzes ist eben auch etwas, was eine Integrationsfrage darstellt. Es geht nicht nur darum, formalistisch abzufragen, wie jemand die deutsche Sprache kennt. Es geht nicht nur darum zu fragen, was in Artikel 1 des Grundgesetzes steht. Es geht darum, eine Identifikation mit diesem Gesetz, mit dieser Verfassung, mit diesem Gemeinwesen und mit den Menschen in dieser Gesellschaft auch ernsthaft erleben zu können. Und das ist an diesem Beispiel gerade nicht passiert, deshalb müssen wir das hier auch einmal ansprechen. Es gibt auch Beispiele in Mecklenburg-Vorpommern dafür – ich kann nur an Yamen A. erinnern, der vorhatte, einen ganzen Weihnachtsmarkt in die Luft zu sprengen, obwohl auch er als gut integriert galt. Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass gerade mit der islamischen Scharia ausgestaltete theokratische Staatsmodelle auf der Welt dieses Grundgesetz eben nicht teilen. Und weil das so ist, weil ihnen diese demokratische Grundordnung fremd ist, müssen wir ganz konkret ansprechen, dass ein privat gelebter Islam immer eine individuelle Sache ist, aber die Sorge vor einem islamistischen Milieu, was sich auch in gewissen Städten Mecklenburg-Vorpommerns ausbreitet, die darf nicht zu kurz kommen. Erst in Hamburg gab es vor Kurzem wirkmächtige Auftritte. Unsere Parole, unser Ansatz in diesem Gesetz, den wir hier vorlegen, heißt ganz klar, die Grundlage für unser Zusammenleben heißt „Heimat“ und nicht „Kalifat“. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, was sind die zentralen Inhalte unseres Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung? Wir wollen Parallelgesellschaften, wie wir sie in Hamburg gesehen haben, vorbeugen, indem wir die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft sichern. Der Fokus muss wieder auf den Interessen der deutschen Staatsbürger liegen. Zentral hierfür ist der Erwerb der deutschen Sprache. Deshalb wollen wir gesetzlich festlegen, dass berechtigt sich im Land aufhaltende Personen aus dem Ausland beim Spracherwerb vom Land unterstützt werden, proaktiv unterstützt werden. Das Ziel ist es, dass längerfristig sich aufhaltende Menschen das Sprachniveau B2 erreichen können und sollen, denn gerade dieses Niveau B2 steht dafür, dass eine Person, ich zitiere, „sich so spontan und fließend verständigen“ kann, „dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten ... möglich ist“, Zitatende. Das ist entscheidend auch dafür, wenn man Menschen in die Gesellschaft hineinbringen will, wenn man mit ihnen wirklich auch etwas mal austauscht, Geschichten, Vergangenheit, persönliche Erlebnisse. Das sind die Punkte, die Integration erst real erlebbar machen, und nicht nur das formalistische Abfragen von Kriterien, die Sie ja nicht mal bereit sind, statistisch ernsthaft zu erfassen, geschweige denn überhaupt hier zu diskutieren. Die Erste Lesung war das bittere Beispiel dafür. Ich hoffe sehr, dass Sie heute tiefer in die Thematik hineingehen. Meine Damen und Herren, dieser Punkt ist eine zentrale Position für das Gelingen dieser Integrationsherausforderungen. Und ich erwähnte bereits in der Ersten Lesung eine Studie des Leibniz Instituts, wonach nur zehn Prozent die angestrebte Zielvorstellung von Sprach- und Integrationskursen erreichen würden. Eine politische Aufarbeitung der Erfolgsquoten von Sprach- und Integrationskursen im Land ist daher überfällig und dringend geboten. Unser Gesetz setzt mit einem Migrationsbericht als eigenem Paragrafen genau hierfür den notwendigen Anspruch. (Katy Hoffmeister, CDU: Auf keinen Fall!) Meine Damen und Herren, wichtig für das Gelingen von Integration ist aber – und das habe ich bereits in der Ersten Lesung ebenfalls versucht deutlich zu machen, hierauf gab es leider keine Erwiderung –, ist auch die Frage, wie viele Menschen überhaupt in unser Land kommen, welche quantitative Zahl wir hier ganz konkret überhaupt zu bewerkstelligen haben. Grenzen müssen daher effektiv geschützt werden. Man kann vielleicht derzeit aktuell erwähnen, dass in Sachsen wohl erste Schritte für umfassendere Zurückweisungen zu beobachten sind, etwas, was wir immer hier eingefordert haben. Warum passiert das nicht in unserem Bundesland? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Warum wird das nicht einmal offen hier vom Innenminister auch gefordert und angesprochen? Meine Damen und Herren, was eigentlich Gesetzeslage ist, funktioniert in der Praxis nicht. Wir alle wissen, wer kommt, in der Regel, wird auch bleiben. Die Rückführungszahlen sind weiterhin auf niedrigem Niveau. Deswegen haben wir in unser Gesetz einen Remigrationsbeauftragten hineingeschrieben, der sich vor allem die Zusammenarbeit der Behörden effektiv anschauen soll und Vollzugsdefizite abbauen helfen soll. Ja, meine Damen und Herren, an dieser Stelle will ich auch noch einmal auf angebliche Argumente des Innenministers aus der letzten Debatte eingehen. Er hat ja damals, vor zwei Monaten war es ungefähr, zweieinhalb Monaten, davon gesprochen, dass wir mit unseren Regelungen in die bundesweite Regelung des Aufenthaltsgesetzes eingreifen würden. Aber ich muss Ihnen sagen, zum Beispiel bei der Definition der Personen, die wir mit unserem Gesetz ansprechen, da tun wir eigentlich nichts anderes als das, was das Flüchtlingsaufnahmegesetz selbst auch tut. Von daher müssten Sie Ihr eigenes FlAG, Ihr eigenes Flüchtlingsaufnahmegesetz, mit derselben Kritik vollziehen. Das kann ich beim besten Willen nicht als ernsthaftes Argument akzeptieren. Von daher scheinen Sie da ein juristisches Störfeuer abgegeben zu haben, was nicht ernsthaft unser Gesetz angreift. Und auch die konkurrierende Gesetzgebung, die Sie uns vorwerfen, weil wir davon sprechen, dass eine Rückkehrberatung auch auf Landesebene forciert werden soll – die Bayern machen das doch längst mit ihrem eigenen Integrationsgesetz. Unser Integrationsgesetz braucht genau das auch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, die Integrationspolitik ist ein Thema, das wirklich sehr viele Menschen hier bewegt. Gehen Sie in die Städte, gehen Sie nach Rostock, nach Schwerin, sprechen Sie mit den Menschen dort. Ich kann es immer nur wieder einfordern. Sie können sich hier auch an der AfD mit unseren Initiativen gerne abarbeiten und in arroganter Weise sagen, das hätte gar keine Berechtigung. Aber die Menschen vor Ort, unabhängig von der AfD als politischer Kraft, die erwarten jetzt einmal ganz konkrete Maßnahmen und die erwarten, dass man mit ihnen auch spricht. Und diese Gefühlslage, die ja vor Ort auf den Straßen herrscht, die auch als Entfremdung erlebbar ist, die muss angesprochen werden. Und da bin ich sehr gespannt, ob Sie Ihren Worten von heute Morgen einmal Taten folgen lassen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Nein.) Ich möchte noch kurz zum Änderungsantrag kommen, den wir selbst gestellt haben. Da haben wir zunächst redaktionelle Änderungen vorgenommen in Bezug auf den Begriff „Migrationspolitik“. Aber wir haben natürlich auch eine Auflösung des bisherigen Integrationsgesetzes einmal hineingeschrieben, damit, wenn Sie unseren Antrag heute hier annehmen, wir auch entsprechend eine ganz klare Gesetzeslage haben. Ich bitte um Zustimmung und bin sehr gespannt auf die Debatte. – Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Kaselitz.
Dagmar Kaselitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! In der Ersten Lesung zu dem uns heute nochmals vorliegenden Gesetz haben sich SPD und DIE LINKE ausführlicher damit beschäftigt. Wir bleiben dabei, unsere Gesellschaft braucht Regeln, braucht Gesetze, denn sie sichern unser friedliches Zusammenleben. Grundlegend dafür stehen unser Grundgesetz, unsere Landesverfassung, unser Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz. Integration und gleichberechtigte Teilhabe haben in allen Bereichen unseres Zusammenlebens eine Bedeutung und sind für Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte, sind für uns alle gleichsam wichtig. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hier grundsätzlich beim Bund. An uns allen aber liegt es, wie auf Landes- und kommunaler Ebene die Umsetzung organisiert und begleitet wird. Dabei ist es nicht unser Stil zu diffamieren, zu provozieren, Angst und Ablehnung zu schüren. (Beifall Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Uns geht es um Verständnis, Kennenlernen, das Diskutieren, gegenseitige Erwartungen, die Möglichkeit, Angebote zu machen und Begegnungen zu organisieren, um gemeinsam Lösungen bei Schwierigkeiten zu finden. Deutschland ist und bleibt ein Einwanderungsland, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Falsch!) in dem Integrationspolitik eine Daueraufgabe ist. Migration ist nicht verzichtbar. Die Zuwanderung in den letzten Jahren hat unter anderem auch dazu geführt, (Zuruf von Petra Federau, AfD) dass verstärkt Ärzte in unseren Krankenhäusern arbeiten, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) dass in vielen Bereichen der Pflege ausländische Fachkräfte die wichtigen Arbeiten absichern, die Tourismusbranche und die Gastronomie ohne zugewanderte Arbeitskräfte nicht mehr auskommt (Jens-Holger Schneider, AfD: Asozial!) und Handwerksbetriebe immer öfter junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für eine Ausbildung begeistern können. (Der Abgeordnete Horst Förster bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Birgit Hesse
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dagmar Kaselitz SPD
Nein. (Stephan J. Reuken, AfD: Natürlich nicht!) Wenn sich dann nach Wahlergebnissen wie vom Wochenende Menschen nicht mehr sicher fühlen, (Petra Federau, AfD: In unserer Stadt, ja.) dann liegt es an uns, gemeinsam ein Umfeld zu schaffen, das dieses Sicherheitsgefühl wieder zurückbringt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Es liegt an uns, mehr Integration zu wagen. Immer werden wir veränderten Bedingungen mit notwendigen gesetzlichen Regelungen, die unseren Anspruch an eine offene Gesellschaft widerspiegeln, begegnen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist Amtsanmaßung.) Immer wieder geht es darum, Menschen zu unterstützen und die Ursachen für ihre Migration oder Flucht zu begreifen. Dabei werden wir der AfD nicht die Deutungshoheit für einige unbestimmte Rechtsbegriffe in ihrem Gesetzentwurf überlassen, nicht bei „deutscher Kultur und Identität“, nicht bei „sozialadäquatem Verhalten“ oder „deutschen Lebensverhältnissen“. Diesen Gesetzentwurf und den vorliegenden Änderungsantrag lehnen wir als Koalition ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor.
Horst Förster AfD
Vielen Dank, Frau Kaselitz! Drei Punkte: „Einwanderungsland“ – immer wieder dieser falsche Begriff! Hier kommen zwar viele Menschen zu uns, wenn wir ein Einwanderungsland wären, würden wir die klassischen Regeln eines Einwanderungslandes beachten. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Dann würden wir bestimmen, wer zu uns kommt, und würden nicht einfach jeden reinlassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist also eine Begriffsverwirrung. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Dann sprechen Sie in dem Zusammenhang von den Ärzten, da war kürzlich ein entsprechender Artikel im „Nordkurier“. Natürlich wissen wir alle, dass wir viele, auch gerade im ärztlichen Versorgungsbereich bei den Krankenhäusern, Ärzte haben, die kommen, sie entstammen aber nicht dem klassischen kritischen Potenzial von Migranten, die hier in der Thematik angesprochen werden. Und Sie vergessen dabei auch eins, das immer zu kurz kommt, teilweise kommen diese Menschen aus armen Ländern, wo sie ausgebildet worden sind für viel Geld, (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau!) und wir beschäftigen sie hier. (Jens-Holger Schneider, AfD: Asozial!) Das ist im Grunde aus der Sicht einiger eine Art Neokolonialismus. Jedenfalls muss man das nicht als große Errungenschaft hier anbringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dann sprechen Sie die Sicherheit an und gerade angesichts des gerade erlebten Ereignisses von Mannheim diese Perversion, dass Sie sagen, wenn hier irgendwas passiert, dann müssen wir fragen, ob wir versagt haben, kultursensibel nicht diese brutalen islamistischen Gewalttäter hier zu integrieren. Schämen Sie sich! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Frau Kaselitz! Herr Förster, ich würde Sie bitten, das Letzte zurückzunehmen beziehungsweise bei Ihrer Wortwahl etwas mehr darauf zu achten, wir sind hier in einem Plenum, im Parlament. Und ich glaube, das ist nicht ganz so angemessen, die letzte Aussage.
Horst Förster AfD
Dann nehme ich das hiermit zurück und sage, dass Sie in diesem Augenblick mal an die Opfer denken sollten, wie die Ihre Aussagen hier werten würden.
Birgit Hesse
Okay, vielen Dank! Frau Kaselitz, möchten Sie erwidern?
Dagmar Kaselitz SPD
Ich möchte einen Satz sagen. Es unterscheidet uns sehr, welche Beispiele wir in solchen Diskussionen und in solchen Redebeiträgen anführen. Überlegen Sie sich, welche Beispiele Ihre Fraktion gerade angeführt hat, und überlegen Sie sich dann, was ich angeführt habe. Und ich glaube, dazu habe ich ein Recht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in der Zweiten Lesung hat sich an der Sach- und Rechtslage und an unserer Auffassung zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf nichts geändert. Neu ist hier nur der Änderungsantrag der AfD zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vom heutigen Tage. Das Integrations- und Teilhabegesetz vom 19. März 2024, das die AfD mit ihrem Änderungsantrag aufheben will, wurde als Artikel 1 mit dem Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz mit Gültigkeit ab 2. April 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu diesem Integrations- und Teilhabegesetz ist bereits am 8. November 2023 in Erster Lesung im Landtag beraten worden und der Gesetzentwurf wurde in fünf Fachausschüsse überwiesen, in denen auch die AfD Mitglieder hat. Am 13. März 2024 wurde der Gesetzentwurf nach Zweiter Lesung im Landtag angenommen, zeitgleich mit der Ablehnung der Überweisung des Gesetzentwurfes der AfD. Und bis heute Vormittag hat die AfD nicht gemerkt – offenbar –, dass Inhalte ihres Gesetzentwurfes bereits geregelt wurden. Und die Begründung für den Änderungsantrag der AfD lautet allen Ernstes, der Entwurf und das genannte derzeit geltende Gesetz hätten den gleichen Gegenstand, das derzeit geltende Gesetz sei daher aufzuheben. Da haben Sie aber zumindest Ihre rechtlich überhaupt nicht durchsetzbare Migrationsbegrenzung vergessen, sehr geehrte Dame und Herren der AfD. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich habe in der Ersten Lesung schon dazu ausgeführt, dass genau solche Gesetzentwürfe wie dieser heute die Fehler fortschreiben, die zu der jetzigen Situation überhaupt erst geführt haben. Das deutsche Asylrecht ist nicht dazu da, Einwanderung zu organisieren, unseren Fachkräftebedarf zu decken oder gar unsere Rentenkassen zu stabilisieren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Es soll auch nicht für Einwanderung missbraucht werden.) Das Asylrecht soll den Menschen vorüber... (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Darum gehts doch gar nicht. Das wissen Sie doch selber.) Das erkläre ich ja hier gerade, wenn Sie mir dann auch bitte zuhören würden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr gerne!) Das Asylrecht soll den Menschen vorübergehenden Schutz gewähren, die schutzbedürftig sind. (Jens-Holger Schneider, AfD: Nicht dauerhaft.) Das Asylgesetz hat das Recht auf Einwanderung überhaupt nicht zu regeln. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Genau!) Wir sind dafür – und das haben wir mehrfach gesagt –, das Asylrecht im Wesentlichen in sicheren Drittstaaten zu prüfen und zu gewähren, und dann soll im Rahmen von Kontingentlösungen besonders schutzbedürftigen Menschen in Europa Asyl gewährt werden. Aber gleichzeitig brauchen wir ein Einwanderungsrecht, das uns hilft, besonders qualifizierte Menschen für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Das Land soll nach dem Gesetzentwurf Angebote der Rückkehrberatung unterstützen, um rückkehrwilligen Ausländern Unterstützung für die Rückkehr in ihre Herkunftsstaaten zu gewähren. Bezahlen sollen das der Landeshaushalt, der Bundeshaushalt und die EU und entsprechende Kooperationen, was auch immer das sein soll. Das hat sich mir nicht erschlossen. Gleichzeitig schreiben Sie, dass über die im Landeshaushalt bereits eingestellten Mittel hinaus keine zusätzlichen Ausgaben entstehen werden und auch die Kommunen keine zusätzlichen Kosten haben. Wenn Sie Mittel aus dem Landeshaushalt für neue Aufgaben nutzen, dann fehlen diese an den dafür geplanten Stellen. Und wo sollen diese Rückkehrberater denn herkommen? Es gibt bereits kaum Personal und Mittel für Sprachkurse, Integrationskurse oder irgendwelche Beratungen. Aber selbst wenn man das mal ausblendet, Integration hat gerade, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie unseren Änderungsantrag gelesen?) Integration hat gerade mit Rückkehrberatung ja überhaupt nichts zu tun. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Migrationsbegrenzung.) Das gehört für mich nicht mal zusammen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Aber nicht mit Integration. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Noch einmal, wer nach unseren Gesetzen und Regeln in Deutschland von seiner eigenen Hände Arbeit leben will, der soll willkommen sein. (Beifall René Domke, FDP) Das ist Einwanderungsrecht und es sollte streng vom Asylrecht getrennt werden. Wir lehnen das Gesetz daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung in den Landtag eingebracht, den wir heute in Zweiter Lesung beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist nach dessen Paragraf 1, zu einer Ein- und Auswanderung in Mecklenburg-Vorpommern beizutragen, die, ich zitiere, „den Interessen der Deutschen in Mecklenburg-Vorpommern entspricht; die gewährleistet, dass das Staatsvolk dauerhaft Träger der deutschen Kultur und Identität bleibt ...“ Wer wissen will, was die AfD damit meint, darf sich nicht darauf beschränken, diesen Gesetzentwurf zu lesen. Wer wissen will, was die AfD damit meint, muss den Funktionär/- innen dieser Partei genau zuhören und dann deren Aussagen vor dem Hintergrund der in unserer Verfassung verankerten Grund- und Menschenrechte bewerten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil vom 13. Mai dieses Jahres genau das getan. In dem Verfahren zu der Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf, stellte das Gericht hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht fest, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ausländer/-innen, bitte!) In der AfD werden in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zum Teil in Verbindung mit konkreten, gegen die gleichberechtigte Religionsausübung von Muslimen gerichteten Forderungen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Des Kalifats.) Damit ist der Menschenwürdegehalt der Religionsfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz berührt. Dem Gericht lag zudem eine große Anzahl von gegen Migrant/-innen gerichteten Äußerungen vor, mit denen, ich zitiere, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) „diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird“. Nach dem Gericht sind damit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Es bestehe, so die Richter/-innen, der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stelle eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. Und ich zitiere wörtlich: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“ Das Oberverwaltungsgericht Münster kommt nach alledem zu dem Ergebnis, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und die vom OVG Münster getroffenen Feststellungen bestätigen meine Fraktion in der Annahme, dass es sich bei der Ein- und Auswanderungspolitik der AfD, die ja Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist, um verfassungswidrige Diskriminierung handelt und nichts anderes. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ah ja, klar!) Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jens-Holger Schneider, AfD: Mimimimimi!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wahnvorstellungen!)
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, einmal mehr zeigen Sie im Grunde unter dem Deckmantel eines durchaus wichtigen Themas ... (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Jetzt kommt das wieder!) Ja, es kommt das! ... Ihr doch wirklich menschenverachtendes Weltbild. (Jens-Holger Schneider, AfD: Langweilig!) Und Sie wundern sich dann immer sehr fadenscheinig, warum andere Fraktionen das dann auch ablehnen, und zwar aus vollem Herzen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Bei Ihnen geht es, ja, schauen Sie sich doch einfach mal Ihren Entwurf an, bei Ihnen geht es thematisch schon drunter und drüber. Auf der einen Seite beschreiben Sie selber, Sie legen die Fakten klar auf den Tisch, wir werden bis zum Jahr 2040 gemäß aktuellen Prognosen einen deutlichen Rückgang der Bevölkerung zu verzeichnen haben. So, was ist denn jetzt die Lösung, die Sie da bringen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist denn daran so schlimm?) Was ist jetzt die Lösung? (Jens-Holger Schneider, AfD: Was ist daran so schlimm?) Zuwanderung ist für dieses Land essenziell. Wir kommen gar nicht daran vorbei. Jetzt geht es, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) jetzt geht es weiter, jetzt geht es weiter, dann vermengen Sie nämlich genau die Punkte. Und ich frage Sie einfach: Warum können Sie es nicht anerkennen, dass es positive Beispiele von Integration gibt? (Beifall Thomas Krüger, SPD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Nein, Sie diskutieren immer in eine ganz andere Richtung. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das ist genau das, wo Sie Frau Kaselitz Vorwürfe gemacht haben. Diese Beispiele brauchen wir. Diese Beispiele brauchen wir. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Und dann, und dann haben wir auch keine ... (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Bleiben Sie doch einfach ruhig! Und mit unseren Prozenten hat das überhaupt gar nichts zu tun, Herr Schneider. (Jens-Holger Schneider, AfD: Null! Natürlich!) Nein, hat es gar nichts zu tun, weil wir müssen das Problem lösen, was sich 2040 stellt. Das hat mit Prozenten unserer Partei nichts zu tun. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das hat was damit zu tun, dass wir Menschen brauchen, die unsere Renten erarbeiten. Das hat was damit zu tun. Da müssen Sie einmal drüber wegkommen, dass Sie alle immer nur in Schubladen packen (Beifall Marcel Falk, SPD) und dass Sie den Menschen gar nicht ermöglichen wollen, dass sie sich integrieren. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Meine Damen und Herren ... Jetzt hören Sie endlich mal auf! Sie können sich ja hier hinstellen und können ja noch weiterreden, (Jens-Holger Schneider, AfD: Das macht doch mein Kollege.) aber ich möchte einfach auch meinen Redebeitrag zu Ende bringen. Als FDP setzen wir uns genau eben für geordnete Migration ein, aber auch für schnellere Integration. Das ist natürlich ein Punkt. Wenn es uns nicht gelingt, zum Beispiel Sprache zu fördern, wenn es uns nicht gelingt, die Menschen in Arbeit zu bringen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) dann haben wir natürlich Probleme und dann müssen wir auch darüber reden, wie wir sie lösen, aber doch nicht mit der Begrenzung! (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das spricht doch das Gesetz an.) Doch nicht mit der Begrenzung! Meine Damen und Herren, wir sind nicht naiv. Auch wir sehen, dass Menschen in unser Land kommen, die nicht gewillt sind. Auch das müssen wir mal ansprechen können (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) und das ist auch die aktuelle Situation, die es ja wieder beschreibt. Wir müssen aufpassen, dass es keine Subkulturen gibt. (Horst Förster, AfD: Gibt es.) Wir müssen aufpassen, dass der Islamismus nicht weiter um sich greift. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, natürlich gibt es das! Aber Sie haben keine Lösung dafür. Nehmen Sie es doch mal zur Kenntnis! (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Natürlich!) Und wir wollen eben nicht, dass es nur Einwanderung in den Sozialstaat gibt. Ich glaube, das ist, (Petra Federau, AfD: Ja.) das wissen wir doch alles. Das wissen wir doch alles. (Jens-Holger Schneider, AfD: Es passiert trotzdem tagtäglich.)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Fraktionsvorsitzender! Ich habe das jetzt lange laufen lassen, weil ich dachte oder weil ich den Fraktionsvorsitzenden nicht in seinem Redefluss unterbrechen wollte. Aber das permanente Zwischenreden von Ihnen macht es sehr schwer, ihm zu folgen. Und der respektvolle Umgang untereinander gebührt es, finde ich, dass der Redner hier Gehör bekommt. Insofern würde ich doch jetzt darum bitten, dass zumindest ich den Redner verstehen kann. Vielen Dank! (Torsten Renz, CDU: Ich möchte den Redner auch verstehen. – Jens-Holger Schneider, AfD: Ich nicht.) Herr Renz möchte den Redner auch verstehen. Das kann ich gut verstehen. Das freut mich.
René Domke FDP
Herr Renz, ich bin so dankbar dafür. Wir sind solidarisch und wir sind auch der humanitären Verantwortung verpflichtet. Aber eins ist auch klar, wir dürfen auch als Nation nicht blöd sein, wir können nicht jeden Menschen in unserem Land aufnehmen oder in unser Land holen, wir können auch nicht alle versorgen. Das ist, glaube ich, auch klar, aber das hat auch niemand hier behauptet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, das ist ja ganz was Neues!) Ich habe Ihnen schon mehrfach unser 4-Türen-Modell vorgestellt, auf dessen Grundlage auch unsere Vorstellungen vom neuen Einwanderungsgesetz basieren. Erste Tür heißt Asyl. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Birgit Hesse
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
René Domke FDP
Ich habe zu wenig Zeit, sorry. (Sebastian Ehlers, CDU: Bald noch weniger.) Erste Tür heißt Asyl. Durch diese kommen eben jene Menschen, die individuell verfolgt sind. Die haben individuelle Gründe. Natürlich wollen wir auch, dass diese Verfahren schneller sind. Und natürlich wollen wir auch, dass diese Verfahren möglicherweise auch gleich an den EU-Außengrenzen geführt werden. Das liegt doch alles vor! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Stellen Sie nicht den Justizminister?) Das liegt doch alles vor. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann machen Sie doch!) Die Gesetzentwürfe sind doch alle da, es sind doch alles auch schon Beschlüsse. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen Sie doch!) Ja, machen wir doch auch, aber es braucht ja auch eine gewisse Zeit. Das ist doch, das ist doch nicht heute schon umgesetzt, wenn wir es gestern beschlossen haben. Was ist denn über Jahre passiert? Was ist denn seit 2015/2016 passiert? (Petra Federau, AfD: Ja, fragen Sie sich das doch!) So! (Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nichts!) Ja, da waren wir aber hier noch nicht im Landtag. Zweite Tür heißt Flucht. Kriegsflüchtlinge bekommen Schutz, das ist auch humanitäre Verantwortung. Da kann man auch nicht drüber diskutieren. Aus meiner Sicht ist es aber auch klar, dann, wenn, sobald die Heimat befriedet ist, müssen sie zurück, es sei denn, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann kommt es zur Drehtür.) es sei denn – und das ist der Spurwechsel, der auch möglich sein muss –, wer sich gut integriert, wer die Sprache spricht, wer hier seine eigenen, seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, warum sollen wir die ausweisen?! Warum sollen wir die ausweisen? (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Die dritte Tür, das sind die, die wir wirklich brauchen, die qualifizierten Zuwanderer. Diese müssen wir natürlich nach einem Punktesystem aussuchen. Aber das ist doch alles Beschlusslage im Bund. Es muss umgesetzt werden, ja klar! Aber bringen Sie doch mal die Geduld auf, (Jens-Holger Schneider, AfD: Wie lange denn noch?) dass das nicht von heute auf morgen funktioniert! Sie müssen eben genau sprachliche und berufliche Qualifikationen vorweisen und, genau darum geht es, nicht dem Sozialstaat zur Last fallen. Und die vierte Tür, das gehört eben auch zur Wahrheit dazu, die führt nach außen. Das sind nämlich diejenigen, die unberechtigt einwandern wollen, die in unser Land kommen, die sich möglicherweise illegal bei uns aufhalten, und die wollen wir schnellstmöglich zurückführen. Und wir haben ja auch Feststellungen getroffen, dass mehr Rückführungen stattgefunden haben, vielleicht noch nicht das Maß, was man sich wünscht, aber wir wissen auch um die Probleme, die auch manchmal teilweise im konkreten Fall gar nicht möglich sind. Auch dazu haben wir schon viele Ausführungen gehört. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Also, meine Damen und Herren, wir haben mit der Punktekarte schon einiges erreicht auf der Bundesebene. Wir haben es geschafft, dass eine legale Einwanderung tatsächlich ausgebaut werden kann. Wir brauchen Fachkräfte, wir müssen schauen, wie wir das organisiert kriegen. Für mich ist der Geduldsfaden immer dann gerissen, wenn ich sehe, (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.) dass Menschen eben nicht Sprachunterricht bekommen, wenn Menschen eben nicht tatsächlich Integrationsbemühungen zeigen, auf der anderen Seite überall Zettel hängen, dass Arbeitskräfte/Fachkräfte gesucht werden. Das passt für mich bis heute nicht zusammen.
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender …
René Domke FDP
Ich gestatte keine Zwischenfrage. Wir sind gerade auf dem richtigen Weg, die Dinge zu ordnen. Meine Damen und Herren, ja, da gab es Versäumnisse der GroKo auf Bundesebene 2015/2016. Es gab eine Art Staatsversagen. Auch das haben wir festgestellt. Es ist viel auf die Zivilbevölkerung abgewälzt worden. Die staatlichen Institutionen konnten mit diesen enormen Zuströmen damals nicht umgehen. Doch, es ist tatsächlich so, das hat die Zivilgesellschaft teilweise leisten müssen, was die Behörden nicht mehr machen konnten. Aber wir wollen die Menschen, die als Asylbewerber oder Flüchtlinge in unser Land kommen, gerne auch zu Einwanderern machen, wenn sie denn gewillt sind und in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Integration kann nur gelingen, wenn beide Seiten gewillt sind, daran mitzuwirken. Das ist auch klar. Dafür müssen wir aber die Voraussetzungen schaffen. Und da wünschte ich mir tatsächlich von der Landesregierung auch klarere Regeln, auch eine klare Strategie, wie das gelingen kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kommt ja gar nicht.) Es kann nicht sein, dass es am Sprachunterricht scheitert. Und es kann auch nicht sein, dass wir sie sozusagen abtrennen von der Gesellschaft, in die sie sich eigentlich integrieren sollen. Daher plädieren wir zum Beispiel für eine frühere dezentrale Unterbringung. Wir haben gute Erfahrungen, glaube ich, in Rheinland-Pfalz beobachten können, wo das anders funktioniert, wo eben nicht mehr diese Gemeinschaftsunterkünfte im Vordergrund stehen, sondern wo man früher sich bemüht, nicht die Containerdörfer in den Dörfern zu errichten oder irgendwie am Rand, sondern viel früher dafür sorgt, dass die Menschen sich tatsächlich einbringen können. Dieses Herumreiten nur auf Sprache, da müssen wir auch vorsichtig sein. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ah!) Wir wissen, dass bei vielen Fachkräften, nehmen Sie mal die IT-Branche, da wird nur noch Englisch gesprochen. Das ist eigentlich schietegal, wo die Leute herkommen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Und wie verständigen sie sich im Alltag?) Hauptsache, sie sprechen Englisch und sie können sich verständigen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Und im Alltag? Was machen sie da?) Das ist also auch etwas, wo wir stärker darauf achten müssen. Und ich bringe immer gerne das Beispiel eines Bäckermeisters aus Wismar, der Leute in der Backstube hat: Die kriegt er nicht durch die Gesellenprüfung, weil die Gesellenprüfungen durch die Handwerkskammer nicht auf Englisch abgenommen werden können. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oh, Entschuldigung!) Der Mann steht in der Backstube, der hat überhaupt keinen Kundenkontakt. Darüber müssen wir auch mal reden. Wenn wir Fachkräfte haben wollen, dann müssen wir auch das mal möglich machen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Und der geht selber nicht einkaufen?) Und dann müssen wir auch mal über Mehrsprachigkeit in unserer Verwaltung und die Mehrsprachigkeit in vielen anderen Bereichen auch mal nachdenken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP) Wir wollen Lösungen, die uns wirklich weiterbringen, gegen unseren Fachkräftemangel voranbringen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn der nicht mal die Inhaltsstoffe auf der Mehltüte lesen kann, ist es aber auch gefährlich, wenn er als Bäcker arbeitet.) Ihren Antrag oder Ihren Gesetzentwurf braucht es überhaupt nicht. Das, was Sie da beschreiben, ist längst in der Umsetzung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Tadsen vor.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Ja, vielen Dank für das erhaltene Wort, Frau Präsidentin! Lieber Herr Domke, das, was Sie hier jetzt abgeliefert haben, ist in meinen Augen ein sehr schönes Beispiel dafür, wie Sie doch mit einer Gefälligkeitsrhetorik sich erst mal doch sehr wortstark von der AfD abgrenzen und versuchen, uns da, wie haben Sie das genannt, menschenfeindliche Attitüde, die wir hier irgendwie präsentieren würden oder menschenfeindliches Verhalten. Das kann ich natürlich nur stark zurückweisen. Mich würde jetzt aber eigentlich interessieren – und das hätte ich Sie auch gerne gefragt –, es gibt ja nun eine bundespolitische Debatte, ja, die läuft ja fort, die findet statt und die ist noch lange nicht am Ende, und da gibt es Personen, die sagen, man müsste vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob man den subsidiären Schutzstatus für Asylbewerber, die aus Syrien kommen, die aus Afghanistan kommen, dass man den abstellen muss, weil das ja nur mit klassischem Asylrecht auch nur noch bedingt etwas zu tun hat. Und da frage ich mich, wenn die FDP selber von „Migration steuern“ auf ihren Plakaten spricht im vergangenen Wahlkampf, inwieweit Sie zu dieser Position stehen, ob Sie sich dafür mal öffnen, weil das wäre ja mal eine konsequente Maßnahme, um diese Migrationsbegrenzung, so, wie wir es in unserem Gesetz formuliert haben, so, wie wir gesagt haben, dazu wollen wir beitragen, gesetzlich fixiert, um genau diese Ordnung wiederherzustellen und das Chaos, was vorherrscht in unseren Augen, zu beenden. So viel an dieser Stelle. Ich habe ja noch ein bisschen Redezeit.
René Domke FDP
Also ...
Birgit Hesse
Herr Domke, möchten Sie erwidern?
René Domke FDP
Ja, ja. Gern.
Birgit Hesse
Bitte schön!
René Domke FDP
Wenn Sie unsere Anträge aufmerksam verfolgen, ich glaube, inzwischen sind es weit über zehn, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so!) wo wir sehr konkrete Vorschläge machen. Ein Punkt zum Beispiel, der immer viel zu kurz kommt, ist wirklich auch, die Rückführungsabkommen endlich mal verhandeln. Und da müssen wir uns auch mal ehrlich machen, dass Rückführungsabkommen schwer verhandelt werden können, wenn auch in der deutschen Politik nicht an einem Strang gezogen wird. (Horst Förster, AfD: Genau! – Jens-Holger Schneider, AfD: Aber an wem liegt denn das?) Aber letzten Endes, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: An der AfD.) letzten Endes ist es wichtig, dass wir den Beauftragten haben. Nur, da wünschte ich mir auch, dass da eine gewisse Schnelligkeit reinkommt. Wir müssen auch darüber nachdenken, es gibt ja auch die ersten Überlegungen, dass man Rückführungen auch in Drittstaaten vornehmen kann. Auch diese Varianten muss man prüfen. Aber noch mal, es beginnt und steht und fällt damit – und da werden wir sehen, was jetzt auf europäischer Ebene weitergeht, was an den EU-Außengrenzen stattfindet –, ob wir über faire, faire Verfahren steuern können.
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Tadsen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Direkt daran anschließend, was Herr Domke jetzt gerade gesagt hat, gerade diese Frage des subsidiären Schutzes ist nicht von irgendwem in die Debatte hineingeführt worden, sondern immerhin doch vom FDP-Generalsekretär. Und da hätte ich mir jetzt gewünscht, dass die FDP-Landtagsfraktion zumindest einmal in diese Richtung mit nachdenkt und schaut, ob nicht gerade diese Frage des Zugangs an der Grenze, wer kommt hinein, welche Probleme folgen daraus, Rückführung, Integration, alles, was wir mit unserem Gesetz ansprechen, inwieweit da nicht endlich der Paradigmenwechsel hermuss, ob da nicht endlich konkret politisch gesteuert und aktiv gehandelt wird. (René Domke, FDP: Machen wir doch.) Ich begrüße es jedenfalls, dass diese subsidiäre Schutzfrage in dieser Hinsicht einmal thematisiert wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist ein ganz klarer Ansatz in die richtige Richtung. Und, Herr Domke, einen Satz noch, ich habe ja nicht mehr so viel Zeit: Sie machen hier das große Fass auf, und wie ich schon gerade eben sagte, menschenfeindliche Rhetorik und so weiter, aber im Grunde genommen, wir haben ja eine gewisse Schnittmenge doch in unserem Gesetzesvorschlag mit dem, was Sie hier vorgetragen haben, durchaus akzentuiert. Und das mal einfach anerkennend zumindest irgendwie aufzunehmen und dann nicht gleich wieder mit dem Schaum vorm Mund hier die Rhetorik zu fahren, nur damit hier von linker Seite dann erst mal gesehen wird, oh Gott, oh Gott, da gibt es eine schöne Grenze, das finde ich doch irgendwie in Zeiten, wo man auch mit einer starken politischen Kraft wie der AfD umgehen sollte in diesem Land, finde ich mal einen guten Schritt, um in diesem ganzen Thema auch ernsthaft weiterzukommen. Ich habe nicht mehr viel Zeit, Frau Kaselitz, nur eins: Also diese Problemleugnung, die Sie hier wieder stolz vorgetragen haben, das ist ja genau das, was Sie uns vorwerfen, dass wir angeblich nur negative Beispiele bringen würden. Das tun Sie ja in umgekehrter Weise viel krasser. Und Sie werden es uns nicht vorwerfen können, dass wir als Opposition den Finger in die Wunde legen und die Probleme in der Migrationsfrage ansprechen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist unsere Aufgabe.) Wenn Sie endlich anfangen, da mal echte Politik zu machen, dann können wir auch da viel ruhiger mit umgehen und vielleicht auch mal ernsthaft schauen, dass wir gemeinsame Anträge dort formulieren. Aber da sind Sie nicht zu bereit, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und das wird sich weiter auszahlen auf dem Konto der AfD. – Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung für Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3466. Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3466. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3809 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3809, soweit dieser Artikel 1 Paragraf 1 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten sowie im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Paragraf 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3466 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist Artikel 1 Paragraf 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3466 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 2 bis 11 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Danke schön! Entschuldigung, Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 2 bis 11 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3466 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3809 abstimmen, soweit dieser die Einfügung eines neuen Artikels 2 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3809, soweit dieser die Einfügung eines neuen Artikels 2 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3466 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3466 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages, Drucksache 8/3739. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages (Erste Lesung) – Drucksache 8/3739 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir Ihnen als Landesregierung an die Hand geben möchten zur Beratung, ist ein Ratifizierungsgesetz, und zwar zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages. Was behandelt der IT-Staatsvertrag im Wesentlichen? Er regelt im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb, die Umsetzung des IT-Planungsrates. Der IT-Planungsrat hat die Idee, dass Bund und Länder eine gemeinsame Kommunikations- und vor allen Dingen auch Beschlussplattform haben, um beispielsweise ganz zentral gemeinsame Standards, gemeinsame Schnittstellen für den gesamten öffentlichen Bereich von der Kommune bis zum Bund festzulegen und auf die Art und Weise überhaupt zwischen den verschiedenen Trägern und Beteiligten einheitliche Arbeitsweisen möglich zu machen und auf der anderen Seite sicherzustellen, dass die Wirtschaft, die entsprechende Angebote machen will, auf einen Standard abstellen kann, auf ein Schnittstellensystem. Der jetzige Zweite Staatsvertrag ist initiiert durch die Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz vor geraumer Zeit. Das haben die entsprechenden Ministerien und der IT-Planungsrat selbst dann entsprechend umgesetzt. Was finden Sie vornehmlich in diesem Änderungspaket oder in den Änderungen dieses Staatsvertrages? Sie finden vor allen Dingen eine klare Orientierung für die zukünftig auf Langfristigkeit angelegte Arbeit und für eine längerfristige beziehungsweise dauerhafte Finanzierung. Hintergrund ist, dass vor allen Dingen die Bundesseite – der IT-Planungsrat ist ein Stück weit initiiert worden parallel zur Gesetzbeschlussfassung über das Onlinezugangsgesetz, das OZG –, die Bundesseite nahm damals an, das OZG machen wir jetzt für vier Jahre und dann sind wir durch. Das war damals mit Sicherheit schon freundlich ambitioniert. Es war auf jeden Fall unwahrscheinlich, dass nicht danach noch weiterer Arbeitsbedarf entsteht. Erstens. Wir sind mit der entsprechenden Onlinezugangsgesetzgebung und den darin vorgegebenen Aufgaben noch nicht durch, sondern wir werden noch Zeiträume brauchen. Viel wichtiger ist aber, das, was jetzt an Betriebsabstimmungen passiert, was an weiteren Prozessen trotzdem weiterhin passieren muss, zeigt deutlich, wir werden den IT-Planungsrat längerfristig oder sogar dauerhaft benötigen. Alles andere ist eher illusorisch. Dieser Staatsvertrag stellt deshalb jetzt genau auf diese Langfristigkeit um. Der Bund und die Länder erkennen gemeinsam an, es ist eine Daueraufgabe, die man auch dauerhaft in dieser Zusammenarbeitsform umsetzen muss. Zweitens. Es ist eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft Geld kostet. Von daher gibt es detailliertere Regelungen, die eben nicht nur für den Zeitraum, den ursprünglich das Onlinezugangsgesetz bis zur Umsetzung zur Volldigitalisierung aller Verwaltungsdienstleistungen im Blick hatte, sondern auch hier wird jetzt eine langfristige, auskömmliche Budgetierung, getragen durch Bund und Länder, in entsprechender Abstimmung vorgesehen. Und das Wesentliche ist, aus diesen Budgets sollen auch weitere Aufgaben jetzt umgesetzt werden können, die der IT-Planungsrat sinnvollerweise für alle Länder oder einen Teil der Länder und den Bund gemeinsam umsetzen sollte. Insbesondere ist erstmalig aufgenommen worden, dass über den Katalog des OZG, dieses Bundesgesetzes für die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen, hinaus der IT-Planungsrat – darin sind eben nicht alle Verwaltungsdienstleistungen erfasst –, der IT-Planungsrat Prozesse aufsetzen kann, um kurzfristige länderübergreifende, also gemeinsame digitale Lösungen für nicht im Onlinezugangsgesetz geplante Themen und Aufgaben umzusetzen. Von daher ist der Hauptaspekt dieses Zweiten Staatsvertrages Langfristigkeit der Arbeit, Langfristigkeit der Zusammenarbeit, neue Aufgabenmöglichkeiten über das Onlinezugangsgesetz hinaus, aber vor allen Dingen langfristige gemeinsame Finanzierung. Das ist also der Staatsvertrag, der den Bund jetzt deutlich länger und dauerhaft mit in die Pflicht nimmt und umgekehrt dafür Sorge trägt, dass dieses wichtige Abstimmungs- und Standardisierungsgremium zwischen Bund und Ländern eine langfristige Perspektive bekommt. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Ich danke ganz herzlich für die Möglichkeit zur Einbringung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3739 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3753. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für Mecklenburg-Vorpommern (Lobbyregistergesetz Mecklenburg-Vorpommern – LobRG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/3753 – Das Wort hat für die Fraktion der AfD Frau Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute vor Ihnen, um einen Gesetzentwurf einzubringen, der eine ähnliche Stoßrichtung einer parlamentarischen Initiative der Linksfraktion aus der letzten Wahlperiode aufweist. (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) Leider blieb dem Antrag der Kollegen vor vier Jahren eine Zustimmung der Mehrheit versagt. Die wenigen Punkte, die damals zur Ablehnung führten, wie beispielsweise die Sanktionierung bei Fehlverhalten, haben wir in unserem Gesetzentwurf entnommen. Was damals wahrscheinlich auch mit zur Ablehnung führte, war, dass DIE LINKEN damals noch in der Opposition saßen, und wir wissen, wie dann mit Anträgen und Gesetzentwürfen umgegangen wird. Aber weil Transparenz und Teilhabe der Bürger am politischen Leben enorm wichtig sind, haben wir uns entschlossen, einen neuen Anlauf für dieses wichtige Thema zu wagen. Wir denken, dass wir mit diesem Gesetz unsere demokratischen Strukturen stärken und das Vertrauen der Bürger in unsere politischen Institutionen nachhaltig fördern können. Das ist die Ausgangslage. Und was ist das Problem? Unsere Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger so- wie der transparenten Gestaltung politischer Prozesse. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass der unregulierte Lobbyismus ein wachsendes Problem darstellt. Der Einfluss von Interessenverbänden, Unternehmen und anderen Akteuren auf politische Entscheidungen ist oftmals intransparent und kann die demokratische Chancengleichheit massiv gefährden. Mächtige Interessengruppen haben durch ihre finanziellen Ressourcen und ihre Netzwerke oft einen unverhältnismäßig großen Einfluss auf politische Entscheidungen. Dies führt zu einer Verzerrung der politischen Agenda zugunsten spezifischer Interessen und beeinträchtigt die legitimen Erwartungen der Bürger an eine faire und ausgewogene Vertretung. Ein weiteres Problem ist der Mangel an Transparenz. Ohne klare Regeln und umfassende Transparenzanforderungen können illegitime und korrupte Praktiken in einer Grauzone gedeihen. Dies schwächt das Vertrauen der Bürger in die Integrität unserer politischen Institutionen und führt zu einer verstärkten Politikverdrossenheit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Ein politisches System, das als undurchsichtig und korrupt empfunden wird, verliert gleichzeitig an Glaubwürdigkeit und Legitimität. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Zudem leidet der demokratische Entscheidungsfindungsprozess unter einem unregulierten Lobbyismus. Offene und faire Diskussionen sind aber essenziell für fundierte politische Entscheidungen. Wenn jedoch bestimmte Interessen einen übermäßigen Zugang zu politischen Entscheidungsträgern, wie zum Beispiel Landtagsabgeordneten, haben, werden diese Diskussionen und Entscheidungen einseitig verzerrt. Dies schwächt die Demokratie insgesamt und führt zu einem Ungleichgewicht in der politischen Willensbildung. Was ist die vorgeschlagene Lösung? Um diesem Problem entgegenzutreten, sehen wir die Einführung eines Lobbyregistergesetzes hier vor. Dieses Gesetz bietet eine Reihe von Vorteilen, die unsere demokratischen Prinzipien stärken und das Vertrauen der Bürger in unsere politischen Institutionen wiederherstellen werden. Erstens. Politische Chancengleichheit Ein umfassendes Lobbyregister gewährleistet, dass alle gesellschaftlichen Gruppen unabhängig von ihrer Finanzkraft fairen Zugang zum politischen Prozess haben. Dies trägt zur Ausgewogenheit der politischen Agenda und zur Repräsentativität für die gesamte Gesellschaft bei. Wenn alle Akteure die gleichen Voraussetzungen haben, kann eine wirklich demokratische und faire Politikgestaltung stattfinden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zweitens. Transparenz Durch klare Regeln und umfassende Transparenzanforderungen wird die Nachvollziehbarkeit politischer Prozesse erhöht. Bürger können dann nachvollziehen, welche Interessen in den politischen Prozess einfließen und wie Entscheidungen zustande gekommen sind. Dieses stärkt das Vertrauen in die Integrität unserer politischen Institutionen und verhindert korrupte Praktiken. Ein öffentlich zugängliches Lobbyregister ermöglicht es außerdem den Bürgern, sich ein eigenes Bild von den Einflüssen auf die politische Willensbildung zu machen, und fördert somit eine informierte und engagierte Bürgerschaft. Zweitens stellt ein geregelter und transparenter Lobbyismus sicher, dass unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen und Perspektiven in den politischen Diskurs einbezogen werden. Dies führt zu einer fundierten und ausgewogenen Entscheidung. Eine vielfältige Diskussion, die alle relevanten Perspektiven berücksichtigt, ist der Schlüssel zu einer effektiven und gerechten Politikgestaltung. Und was sind die konkreten Inhalte unseres Gesetzentwurfes? Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Einführung eines öffentlichen Lobbyregisters vor, in dem alle Akteure, die die Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung vertreten, registriert werden müssen. Dieses Register soll umfassende Informationen über die Aktivitäten der Lobbyisten, ihre Auftraggeber und die finanziellen Mittel, die in die Lobbyarbeit fließen, enthalten. Zudem werden regelmäßige Berichte über die Kontakte zwischen Lobbyisten und politischen Entscheidungsträgern veröffentlicht. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Verhaltensregeln für Lobbyisten. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass die Lobbyarbeit transparent, ehrlich und im Einklang mit den demokratischen Prinzipien erfolgt. Verstöße gegen diese Regeln sollen sanktioniert werden, um die Integrität des politischen Prozesses zu gewährleisten. Die Notwendigkeit einer strengen Lobbyismusregulierung ist nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch auf Bundesebene und in zahlreichen anderen Bundesländern erkannt worden. Der Bund hat bereits entsprechende Gesetze verabschiedet, und auch andere Bundesländer haben ähnliche Schritte unternommen. Es ist daher an der Zeit, dass auch Mecklenburg-Vorpommern geeignete Regulierungen und Kontrollmechanismen einführt, um sicherzustellen, dass Lobbyismus im Einklang mit den demokratischen Prinzipien steht und nicht zu einer Verzerrung des politischen Entscheidungsprozesses führt. Die Einführung eines Lobbyregistergesetzes ist auch eine Antwort auf die zunehmende Forderung der Bürger nach mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Politik. Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt (Sebastian Ehlers, CDU: China, Russland, bei Ihnen zum Beispiel.) und vor allem in welchem Umfang. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ein transparentes und geregeltes Lobbywesen ist daher nicht nur eine Frage der politischen Integrität, sondern auch der demokratischen Legitimität. Reden wir über die Kosten und die Finanzierung. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die Einführung und das Führen des Lobbyregisters wird zu einem geringfügigen Kostenmehraufwand für Personal und Sachmittel führen. Diese Investition ist jedoch unerlässlich, um Transparenz in unserem politischen System zu gewährleisten. Die Kosten werden durch die Vorteile, die ein transparentes und geregeltes Lobbywesen mit sich bringt, mehr als aufgewogen. Eine starke und transparente Demokratie ist die Grundlage für nachhaltige politische Entscheidungen und vor allem für das Vertrauen der Bürger in die politischen Institutionen. Werte Kollegen, die Einführung dieses Lobbyregistergesetzes ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt, um unsere Demokratie zu stärken und das Vertrauen der Bürger in unsere politischen Institutionen wieder zu festigen. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass der politische Prozess in Mecklenburg-Vorpommern transparent, fair und gerecht bleibt! Ich bitte Sie daher um die Unterstützung für dieses wichtige Anliegen und beantrage damit hiermit die Überweisung in den Rechtsausschuss. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel in Vertretung für die Justizministerin.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich meine Justizkollegin noch einmal entschuldigen. Sie nimmt an einer Fachministerkonferenz zur Vertretung der Landesinteressen in diesem Bund-Länder-Gremium teil und lässt sich noch einmal über ihre vorab erbetene Entschuldigung gegenüber dem Präsidium und Ältestenrat hinausgehend herzlich in dieser Runde entschuldigen. Ich darf hier jetzt in ihrer Vertretung sprechen, wie von Frau Präsidentin eben angekündigt. Der Gesetzesvorschlag der AfD-Fraktion zur Einführung eines Lobbyregistergesetzes kann auf zwei wesentliche Forderungen zusammengefasst werden, erstens die Einführung eines Lobbyregisters, geführt beim Landtagspräsidium, und zweitens ein weiteres Lobbyregister, geführt in der Staatskanzlei für die Landesregierung. Laut Gesetzentwurf entspricht das Lobbyregister einer, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, „öffentliche(n) Liste, in der alle natürlichen oder juristischen Personen, Personenvereinigungen oder sonstigen Organisationen unabhängig von der Frage ihrer Rechtsfähigkeit, die Interessen gegenüber politischen Funktionsträgern vertreten“ – im Entwurf werden sie legal definiert als „Lobbyisten“ – „sowie die jeweiligen Maßnahmen der Einflussnahme, auf Anzeige eingetragen werden“. Zitatende. Als Zielgruppen für Lobbyismus sind politische Funktionsträger angesprochen. Definiert werden diese wiederum im Gesetzentwurf in Paragraf 1 Absatz 2 als – ich zitiere erneut, hoffentlich mit Erlaubnis der Präsidentin – „der Landtag, seine Organe, Gremien, Fraktionen und Mitglieder“ und „die Landesregierung oder Mitglieder der Landesregierung“, auch hier Zitatende. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzgeber ist der Landtag, also wir in dieser Runde gemeinsam, werte Kolleginnen und Kollegen. Ein Gesetz wird eingebracht, wenn eine Mehrheit des Parlaments es für notwendig hält. Und im weiteren Gang wird es dann in den Ausschüssen beraten, und dort werden in der Regel zumindest öffentliche, ich wiederhole gerne, in der Regel öffentliche Anhörungen durchgeführt. Danach werden mögliche Änderungen beraten und gegebenenfalls beschlossen und dann abschließend bei der Zweiten Lesung hier im Plenum erneut öffentlich verabschiedet oder eben auch nicht verabschiedet. Dieser Weg, das ist mir bewusst, ist Ihnen selbstredend gut vertraut. Die erste Forderung des Gesetzentwurfes dürfte durch die Anlage 7 der Geschäftsordnung dieses Landtages, dem sogenannten Transparenzregister, allerdings auch längst erfüllt sein, neben – noch einmal – öffentlichen Sitzungen, in denen Anhörungen mit Sachverständigen öffentlich stattfinden, ich also bei Interesse über die öffentliche Anhörung sehen kann, wer entsprechend Stellung nimmt, wer als Sachverständiger tätig ist, und ich kann auch deren Inhalte unmittelbar zur Kenntnis nehmen in der öffentlichen Anhörung. Darüber hinaus gibt es aber bereits nach Anlage 7 der Geschäftsordnung das Transparenzregister. Darin heißt es, ich zitiere erneut mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Präsidentin des Landtages veröffentlicht auf der Homepage eine öffentliche Liste, in der alle Verbände und Vereine, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten, auf Antrag eingetragen werden.“ Zitatende. Ebenso sind durch die öffentliche Anhörung die Sachverständigen, welche natürlich auch ein Stück weit aus ihrer Sicht eine Art Lobbyismusinteressenvertretung für die jeweiligen Themen, die die Organisationen, aus denen sie herrühren, betreiben, der breiten Öffentlichkeit bekannt. Kommen wir dann zur zweiten Forderung, dem Lobbyregister, geführt in der Staatskanzlei. Da möchte ich in Vertretung für die Justizkollegin aufgrund von einer immer wiederkehrenden Diskussion des Bürokratieabbaus auf Paragraf 4 des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes eingehen. In diesem werden Veröffentlichungspflichten nicht nur für die Gesetzes- und Verordnungsmaterialien vorgesehen, sondern auch, dass diese Informationen zusätzlich auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht werden sollen. Das dürfte weniger für Bürokratieabbau als denn für Aufwuchs sorgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn in Mecklenburg-Vorpommern sind Gesetze und Rechtsverordnungen im „Gesetz- und Verordnungsblatt“ und eben nicht auf Internetseiten zu veröffentlichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gesetzentwürfe, die von der Landesregierung eingebracht werden, enthalten eine Auflistung der anzuhörenden Vereine und Verbände. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Eine fehlende Transparenz ist auch bei diesem Verfahren nicht zu erkennen. Sollte es doch fehlende Informationen geben oder weitergehendes Informationsinteresse bestehen, so greift unter anderem für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Journalistinnen und Journalisten das Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG. Die Vorschriften des IFG Mecklenburg-Vorpommern gelten nach dessen Paragrafen 3 auch für Behörden des Landes. Und dazu zählen dann auch die Ministerien und die Staatskanzlei. Ministerinnen oder Minister, ebenso Mitglieder der Landesregierung im Sinne des Gesetzentwurfes, die dann in dieser Funktion Leiterin oder Leiter eines Ministeriums sind, sind eben als diese Behörden entsprechend erfasst, wenn sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorgenannt dargestellten Vorgaben und Vorgehensweisen stellen aus Sicht der Landesregierung bereits in hinreichendem Maße sicher, dass die Gesetzgebung und die Mitwirkung Dritter transparent dargestellt und von Dritten abgefragt und eingesehen werden kann. Nach unserer Überzeugung bedarf es dieser Gesetzesinitiative daher nicht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche eine erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Ich begrüße auf der Besuchertribüne Beschäftigte des Pharmaunternehmens Miltenyi Biotec Teterow. Seien Sie uns herzlich willkommen! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer in den vergangenen Wochen die bundesweite Berichterstattung beobachtet hat, der stellt fest, ja, beim Thema Lobbyismus hat die AfD durchaus eine gewisse Kernkompetenz, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So berichtet LobbyControl am 31.05., also vor wenigen Tagen, unter der Überschrift „Der AfD-Russland-China-Komplex“, wie die AfD als Lobby von Russland und China in Europa auftritt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das war eines von vielen, vielen Beispielen. Und da stellen Sie sich, Frau Federau, hier hin und tun so, als wenn Sie hier die Verfechter von Transparenz wären (Zuruf von Thore Stein, AfD) und alle anderen Parteien das am Ende nicht sind und die Landesregierung auch nicht! Da kann man nur müde lachen, Frau Federau! Und wenn Sie über Transparenz reden, dann natürlich reden wir auch über Bußgelder für Frau Weidel und die AfD im Zusammenhang mit illegalen Parteispenden, (Zuruf von Thore Stein, AfD) 400.000 Euro gerade vor Gericht bestätigt. Dann seien Sie doch so ehrlich, Frau Federau, kommen Sie her, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD) legen Sie die Sachen auf den Tisch und sorgen Sie hier für Transparenz! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und tun Sie nicht so, als seien Sie hier die Vorkämpfer für Transparenz und Lobbyismus! Dort, wo es geht, dort, wo Sie hier die Leute hinter die Fichte führen können, (Zuruf von Horst Förster, AfD) da tun Sie es, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und wir haben – und ich weiß nicht, ob die AfD es nicht gesehen hat oder nicht weiß –, wir haben ja bereits, und der Minister ist darauf eingegangen, in der Geschäftsordnung ein Transparenzregister fest verankert. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Und die Lobbyisten in diesem Land – und da unterscheiden wir uns halt auch noch mal massiv von der europäischen Ebene und von der Bundesebene –, die Lobbyisten im Land, wenn man in das Transparenzregister reinschaut, sind dann der Allgemeine Behindertenverband, der Bauernverband, die Architektenkammer, ich könnte die Liste jetzt noch weiterführen, also alles aus Ihrer Sicht vielleicht schwierige Protagonisten, (Rainer Albrecht, SPD: Die Wohnungswirtschaft.) aber aus unserer Sicht alles Vereine und Verbände, mit denen wir eng zusammenarbeiten, das auch öffentlich machen, das auch kommunizieren. Wir saßen gestern mit der GdP zusammen, auch mit anderen, kann man alles nachlesen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir sind da sehr transparent, und der Minister hat es ja richtigerweise auch gesagt, und insoweit können wir das ja aus unserer Regierung vielleicht auch bestätigen. Wenn es Verbandsanhörungen gibt, dann wird das ja auch transparent kommuniziert, mit welchen Verbänden dort die Landesregierung spricht, wenn sie Vorlagen erarbeitet oder auch zusammenarbeitet und wir im parlamentarischen Verfahren ja ohnehin dort dann auch noch die Möglichkeit haben einzugreifen. Und von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, kann ich diesen Vorschlag – ich weiß, Sie haben im Bund was Ähnliches vorgetragen, vielleicht ist es auch abgeschrieben – dort auch nicht mittragen. Und eine Sache finde ich noch sehr unterhaltsam: In der Begründung des Gesetzentwurfes wird ausgeführt, dass sich der Freistaat Bayern durch das Einführen eines entsprechenden Registers im Länderranking von Transparency International von Platz 12 auf 2 verbessert habe, weil dieses Ranking jetzt herbeigezogen wird, um zu erklären, weshalb wir neben dem von mir skizzierten Transparenzregister, was wir jetzt haben, nun auch ein Lobbyregister benötigen. Gestatten Sie mir noch abschließend den Hinweis, um die Transparenz scheint es jetzt nicht so schlecht bestellt zu sein, denn Mecklenburg-Vorpommern liegt in diesem Register auf Platz 4, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD. Und aus meiner Sicht, Transparenz ist wichtig, ist notwendig an der Stelle, völlig richtig, aber wir brauchen hier keine neuen Lobbyregister. Diejenigen, die Lobbyismus betreiben – Lobbyismus ist ja auch per se erst einmal nichts Verkehrtes, weil jeder kämpft für seine Interessen, und Aufgabe von Regierung und Politik ist es dann natürlich, hier die Interessen abzuwägen und zu vernünftigen Entscheidungen zu bringen –, die sind alle bekannt. Wir sind hier nicht im Deutschen Bundestag, nicht im Europäischen Parlament, deswegen brauchen wir keine weiteren Regelungen. Das Transparenzregister, glaube ich, ist so sinnvoll, hat sich bewährt, sollte so fortgeführt werden. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf auch ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss schon sagen, dass mich die Frechheit der AfD fast ein bisschen amüsiert hat. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man wirklich darüber lachen. Ich habe mir nicht die Mühe gemacht zu recherchieren, wo und von wem der Gesetzentwurf abgeschrieben wurde. Aber dass er aus der Feder irgendeines AfDlers stammt, konnte ich mir nicht vorstellen. Und nun haben Sie es ja auch mehr oder weniger zugegeben, dass Sie bei der LINKEN abgeschrieben haben. Hätten Sie sich auch nur ein ganz kleines bisschen selbst reflektiert, hätten Sie diesen Antrag nicht gestellt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Ich zitiere: „Dieses Prinzip der politischen Gleichheit wird durch unregulierten Lobbyismus gefährdet, da mächtige Interessengruppen und finanzstarke Akteure einen unverhältnismäßig großen Einfluss auf politische Entscheidungen ausüben können“, schreibt die Partei, deren Mitarbeiter, Abgeordnete und Spitzenkandidaten Geld und Anweisungen aus Russland und China erhalten haben sollen (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und von der man nicht weiß, für welche fremden Mächte sie noch alles Politik macht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich zitiere weiter: „Ein unregulierter Lobbyismus kann diese Responsivität untergraben, indem politische Entscheidungsträger verstärkt auf die Interessen derjenigen hören, die über die größten finanziellen Ressourcen und Netzwerke verfügen. Dies führt zu einer Verzerrung der politischen Agenda zugunsten spezifischer Interessengruppen, was die legitimen Erwartungen der Bürger an eine faire Vertretung untergräbt“, schreibt die Partei, die sich nicht nur nicht scheut, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Spenden von Unternehmen anzunehmen, sondern auch nicht davor zurückschreckt, Spenden an die Partei zu verschleiern, künstlich zu stückeln, und so größtmögliche Intransparenz walten lässt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) mal abgesehen davon, dass ein Teil dieser Spenden aus der Schweiz kam und vermutlich immer noch kommt, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) also erneut gefragt werden kann, in wessen Interesse hier eigentlich gehandelt wird, eine Partei, für die bundesweit Werbeanzeigen geschaltet werden, ohne dass ersichtlich ist, woher die Finanzen hierfür kommen, und von einer Partei, die abseits der Öffentlichkeit Netzwerke spinnt, um ihre menschenverachtenden Ideen nach der Machtergreifung zügig umsetzen zu können. (Stephan J. Reuken, AfD: Um Gottes willen!) Ein letztes Zitat: „Wenn jedoch bestimmte Interessen einen unverhältnismäßig großen Zugang zu politischen Entscheidungsträgern haben, wird dieser deliberative Prozess verzerrt“, schreibt die Partei, die sich einen feuchten Kehricht um ihre eigenen Unvereinbarkeitsbeschlüsse schert, die nicht in der Lage war, Rechtsradikale und Rechtsextremisten von entscheidenden Positionen fernzuhalten (Zuruf von Horst Förster, AfD) und nun zu Recht als insgesamt rechtsextrem angesehen wird und genau das passiert ist, dass nämlich bestimmte Interessen, in diesem Fall ausländerfeindliche und rassistische Ideen, einen unverhältnismäßig großen Zugang und Einfluss haben. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist essenziell, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie zu stärken und sicherzustellen, dass politische Entscheidungen im Interesse der Allgemeinheit getroffen werden. Daher sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit ein hohes Gut, das immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden muss. Deswegen werden wir auch schauen, ob und wie das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden muss und ob die Regelungen im Transparenzregister hier im Land ausreichend sind. Aber Sie haben schon von meinen Vorrednern gehört, dass da wenig im Argen liegt. Eine Partei, die im Bundestag bei der Einführung des Lobbyregisters im März 2021 als einzige Fraktion dagegenstimmte, (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) und es ist doch ein Witz, Frau Federau, (Horst Förster, AfD: Wir sind hier im Landtag!) dass Sie ausgerechnet dieses Gesetz jetzt hier vorne sozusagen als Grundlage nehmen, wo Sie im Bund dagegengestimmt haben (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) und noch 2023 auf europäischer Ebene die Änderung der Geschäftsordnung (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) des Europäischen Parlaments zur Stärkung von Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht abgelehnt haben! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wie mans braucht!) Da kann ich doch das ehrliche Bemühen in diesem Fall nicht abnehmen und empfinde es gar als Hohn. Und so richtig und wichtig die Frage des Lobbyismus in den Parlamenten ist, wir lassen uns hier von der AfD nicht veräppeln und lehnen den Antrag der AfD ab. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr gut.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wir Bündnisgrüne sind klar für ein Lobbyregistergesetz. Unser Landesparteitag hat das schon 2020 klargemacht, und unsere Bundestagsfraktion hat erst jüngst für eine Nachschärfung des Lobbyregisters auf Bundesebene sich eingesetzt. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wir könnten nun in die Debatte über Details einsteigen. Auffällig ist, die AfD nennt vor allem das Lobbyregistergesetz in Bayern als Vorbild, weicht aber in zumindest einem Punkt davon ab. In Bayern müssen Interessenvertreter/-innen keine Angaben machen, durch deren Veröffentlichung sie sich der Gefahr aussetzen würden, Opfer von Straftaten zu werden. Man fragt sich wirklich, warum die AfD das nicht übernehmen wollte. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Der Vergleich mit Bayern wirft auch noch weitere Fragen auf. Zum bayerischen Lobbyregistergesetz hat die dortige Landtagspräsidentin einen Bericht vorgelegt, der klarmacht, die Einrichtung so eines Registers ist durchaus aufwendig. Beim von der AfD vorgelegten Entwurf könnten wir nun an verschiedenen Stellen fragen: Wie verhält sich das zum ständigen Lamentieren über ausufernde Bürokratie, und wie ernst gemeint ist das Unterfangen, wenn die AfD nur mit geringfügigem Kostenmehraufwand für Personal- und Sachmittel plant? Das geht für meine Fraktion aber am grundsätzlichen Problem vorbei. Die eigentliche Frage lautet: Wie glaubwürdig ist die AfD, wenn es um die Regulierung von Lobbyarbeit geht? Die Antwort ist klar: kein bisschen. (Stephan J. Reuken, AfD: Ja, die GRÜNEN müssen sich melden.) Ich will daran erinnern, dass die AfD sich seit Jahren weigert, die Vorwürfe um illegale Parteispenden und Wahlkampfhilfen aufzuklären. Und das zieht sich bis heute. (Zuruf von Horst Förster, AfD) LobbyControl notiert zur Europawahl, die AfD schreibt in ihr Wahlprogramm plakative und unpräzise Forderungen zu Transparenz und Lobbyismus, sie stimmte aber gegen Vorschläge, Lobbyismus transparent zu machen und einzuschränken. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und das kommt nicht von ungefähr. Die AfD tut so, als hätte sie etwas gegen Lobbyismus und setzt die größten Lobbyisten an die Spitze ihrer Europawahlliste. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Petr Bystron ist der einzige deutsche Vertreter in der parlamentarischen Versammlung des Europarats, der keine Interessenerklärung abgegeben hat, seine Kontakte nicht offenlegte. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Und die Verstrickungen um Petr Bystron und Maximilian Krah füllten in den letzten Wochen die Nachrichten, diverse Durchsuchungen von Parlamentsbüros inklusive Hinweise auf verdeckte Geldzahlungen, Mittelspersonen, Tarnvereine und so weiter, das volle Programm der Korruption. Das macht klar, die AfD selbst ist das größte Einfallstor für illegale Einflussnahmen im Parlament. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nikolaus Kramer, AfD: Aber 84 Millionen für Hühnerställe in China, oder was?!) Die Vorsitzende von Amnesty International, Alexandra Herzog, ist alarmiert angesichts von gleich mehreren Fällen von strategischer Korruption, bei der sich führende AfD-Politiker gegen Bestechung für die Belange der autokratischen Regime in Russland und China eingesetzt haben. Deutschland ist gegen diese illegitime Einflussnahme autokratischer Regime mittels strategisch eingesetzter Korruption nicht ausreichend gewappnet, (Zuruf von Horst Förster, AfD) aber die AfD tut diese alarmierenden Aussagen als inszenierte Kampagne ab, genauso hier in Mecklenburg-Vorpommern. Und die AfD beruft sich in ihrem Gesetzentwurf auf Transparency International. Das ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten! Halten Sie einfach mal die Luft an, bevor Sie unser Land an die nächsten Autokratien verkaufen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stephan J. Reuken, AfD: So viel Unsinn!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon erstaunlich, welche Reflexe gleich ausgelöst werden und wer alles über wen was weiß und sonst irgendwas. Aber es ist sehr schön hergeleitet worden, dass Sie ja wohl selber zugeben müssen, dieser Antrag ging nach hinten los. (Sebastian Ehlers, CDU: Richtig!) Ich weiß nicht, ob Sie nicht mitbekommen haben, was wir im Land alles schon haben. Es ist ausgeführt worden. Ich weiß nicht, ob Sie nicht mitbekommen haben, dass die Möglichkeiten auf Landesebene ganz andere sind, dass wir sehr transparent damit umgehen. Natürlich geht immer ein Mehr, aber Sie müssen aufpassen, hier werden Sie es überdrehen, dass es auch in inoffizielle Kanäle gerät. Und vor allem, wenn Sie hier Behauptungen aufstellen, wenn Sie hier auch aus dem bayerischen Gesetz sich schon etwas abschauen wollen, dann müssen Sie auch genauer hinschauen. Auch dort gibt es sehr viel mehr Ausnahmen, als Sie hier überhaupt mit einkalkuliert haben oder mit eingeplant haben: Kirchen, Religionsgemeinschaften, Weltanschauungsgemeinschaften, soweit eben religionsspezifische und weltanschauliche Belange betroffen sind, Vertreter des diplomatischen und konsularischen Verkehrs, politische Stiftungen und so weiter und so weiter. Sie nehmen einfach irgendetwas, begründen gar nicht, warum Sie bestimmte Dinge bewusst oder unbewusst rauslassen, und dann kommen die Vorwürfe, die sich genau an Leute, an Funktionäre Ihrer Partei richten. Dazu nehmen Sie überhaupt nicht Stellung, distanzieren sich auch nicht davon. Ich hoffe, dass Sie den Rest der Redezeit dafür noch mal verwenden, um uns aufzuklären, was da eigentlich los ist bei Ihnen im Laden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Nein, das hätte ich wirklich jetzt gerne mal gewusst. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Einen Durchsuchungsbeschluss für einen Bundestagsabgeordneten, für die Büros, das bekomme ich nicht einfach mal so, da muss es … (Horst Förster, AfD: Dann bitte in die Staatsanwaltschaft.) Moment, Moment, Moment! Sie kriegen das nicht, anlasslos kriegen Sie keinen Durchsuchungsbeschluss. Und dann hören Sie auf immer mit dieser Scheinheiligkeit! Stehen Sie dann auch mal dazu und distanzieren Sie sich ganz klar von solchen Leuten, (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) ansonsten ist das an Unglaubwürdigkeit überhaupt nicht mehr zu überbieten, was Sie hier abliefern! Das Ding, ich sage Ihnen das wirklich, ziehen Sie es zurück, gehen Sie in Demut und sortieren Sie sich erst mal selber in Ihrer Partei und bei Ihren Funktionsträgern, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) anstatt uns hier zu behelligen und anderen zu unterstellen, dass sie intransparent arbeiten würden! Transparenz ist eines der höchsten Gebote, auch im politischen Betrieb. Und ich habe das hier noch nicht wahrgenommen, dass hier irgendwie nicht Bezug genommen wurde auf irgendeine Quelle oder sonst irgendwas oder auf irgendwelche Gespräche, ganz im Gegenteil. Einen Beitrag will ich aber noch liefern: Es würde uns auch helfen für die Transparenz – aber da scheitere ich ja wahrscheinlich auch wieder an den Koalitionsfraktionen –, es würde einfach helfen, wenn wir öffentliche Ausschusssitzungen hätten, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) wo wir auch genau das Thema Transparenz, wahrnehmbar für die Öffentlichkeit, wahrnehmbar für die Journalisten mal auf die Tagesordnung setzen können. Das hat aber mit Ihrem Antrag jetzt herzlich wenig zu tun. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde gerne sagen, ich schließe mich komplett meinen Vorrednern an, denn tatsächlich muss ich zugeben, dass es einem großen Teil von den Sachen, die ich rausgesucht habe, eben denen entspricht, die schon gerade gesagt wurden. Ich habe mir auch gedacht, dass jetzt irgendwie dieselbe Partei, die immer wieder undurchsichtige Finanzstrukturen hinter sich hat und für mangelnde Transparenz gesorgt hat in allen möglichen Sachen, auf einmal ein Lobbyregister fordert, das, fand ich, ist doch irgendwie eine Farce. Und ich musste auch wie die Kollegen daran denken, dass wir, glaube ich, in den letzten Jahren vieles gut auf den Weg gebracht haben. Ich habe mir noch mal unser Transparenzregister vorhin aufgemacht. 269 Seiten hat das ganze Ding schon. Ich vermute, einige sind mit zweiseitigen Ausführungen da drin, dass wir round about 150/160 verschiedene Institutionen dort schon eingetragen haben, die alle im Rahmen der parlamentarischen Beratungen auch gehört werden und Gehör gefunden haben. Und genauso haben wir auch, ich glaube, in der letzten Legislatur in der Geschäftsordnung noch mal klargestellt, dass wir die Sachen, die in der Verbandsanhörung stattgefunden haben, und das hat der Minister eben auch schon in Vertretung gesagt, dass diese ja mit übermittelt werden, dass, wenn ein Gesetzentwurf hier in den Landtag eingebracht wird, von der Landesregierung übermittelt wird, wer denn eigentlich im Vorfeld dort schon beteiligt war. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich will jetzt gar nicht mehr auf die ganzen Fälle eingehen, ich habe es mir auch noch mal rausgeholt von irgendwelchen Spitzenkandidaten zur Europawahl, von Bundestagsabgeordneten, deren Büros durchsucht wurden. Ich habe mir aber noch mal ein Statement eines Firmenvertreters von Transparency International rausgesucht, und der hat gesagt, wenn sich die Anhaltspunkte weiter erhärten, geht es um gleich mehrere Fälle von strategischer Korruption, bei der sich führende AfD-Politiker gegen Bestechung und für die Belange der autokratischen Regime in Russland und China eingesetzt haben. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich glaube, das würde er auch so nicht einfach so sagen. Außerdem, und das ist ja eben auch schon gesagt worden, unter anderem von der Kollegin und Fraktionsvorsitzenden Oehlrich, dass Sie insbesondere auch bei den ganzen undurchsichtigen Finanzierungsquellen und auch der umfangreichen Wahlkampfunterstützung aus unbekannter Herkunft, glaube ich auch, es in wenigen Jahren an die Spitze der deutschen Politikskandale geschafft haben. Wenn ich da zurückdenke an die Finanzierung des Onlineportals „Deutschlandkurier“, das praktisch als Wahlwerbeplattform für die AfD dient, das Ganze bleibt nebulös. Bei den vergangenen Wahlen – einige werden das noch in Erinnerung haben – sind auf einmal Großflächenplakate geklebt worden bei Ströer und all den anderen Anbietern, Herkunft unbekannt, irgendein Verein. Ich glaube, am Ende sollte er aus der Schweiz stammen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Millionensummen, die dort aufgewendet wurden, die AfD hat nichts damit zu tun. Auf einmal kam bei Recherchen raus, da konnten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) da konnten „Spiegel“, CORRECTIV und auch „Frontal“ Unterlagen einsehen, dass die AfD irgendwie doch als Direktkunde gelistet war. Angeblich nichts gewusst, hat der Parteivorsitzende gesagt. Also tatsächlich muss ich sagen, das ist eine Farce, wenn wir aus der AfD gerade solche, gerade solche Forderungen hören, da diejenigen das auch sind, die am wenigsten für Aufklärung und Transparenz in ihren eigenen Machenschaften, würde man ja schon eigentlich sagen, sorgen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber auch zu dem Entwurf, den habe ich mir auch angeschaut, ich muss da sagen, gerade auch, es gibt viele Punkte, die sind sehr nebulös, auch der ganze Ausnahmetatbestand, wenn man sich da anschaut, was da gelistet ist. Und eben wurde auch schon gesagt, was ist weggelassen worden und was wurde vielleicht nicht übernommen. Da stellen sich doch ganz viele Fragezeichen. Ich glaube, wir haben eine gute Praxis, und – das hat der Kollege, der Fraktionsvorsitzende Domke gerade auch schon gesagt – es ist eine andere Ebene bei uns. Natürlich, in Europa haben wir ganz viele Skandale oder ganz viel hören wir auch, wer alles dort Interessen vertritt auf Bundesebene. Und ich kann mich auch an eine Anhörung, glaube ich, hier sogar im Plenarsaal in der letzten Legislatur erinnern, da haben wir auch, ich glaube, es war Transparency International oder LobbyControl hier gehabt und haben auch über das Thema gesprochen. Und da wurde ebenfalls gesagt, auf Landesebene ist das was ganz anderes. Da sind ganz andere, ganz andere Ebenen, ganz andere Interessen. Wir haben eben schon die Vertreter gehört, die bei uns gelistet sind. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Gleichzeitig, Transparenz ist wichtig, wir haben Instrumente, das Transparenzgesetz. Wir veröffentlichen, wer bei der Verbandsanhörung dabei war, wir veröffentlichen sogar jegliche Stellungnahmen von Anzuhörenden hier im Landtag, alle im Internet. Wenn man sich die Berichte anschaut, die aus den Ausschüssen, Beschlussempfehlungen kommen, dann kann man da sehr viel, man kann die ganzen Ausschussdiskussionen ja auch in dem Bereich nachvollziehen. (René Domke, FDP: Dann können Sie sie ja öffentlich machen.) Deswegen finde ich, das ist eine tolle Sache, und dementsprechend lehnen wir den Antrag hier ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Kramer!
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Sehr geehrter Herr Kollege Herr da Cunha, es waren ja nun immer Beispiele auf Bundesebene. Da möchte ich gerne ein/zwei Beispiele zurückbringen, aber mich auch dann genau auf die Landesebene beziehen, für die dieser Antrag ja gilt. Also erstens konfrontieren Sie uns mit Politikern aus unserer Partei, wo immer noch die Unschuldsvermutung gilt, erstens. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Alle unschuldig bei Ihnen!) Zweitens. Bundesebene. Drittens gucken Sie in Ihre eigenen Reihen, wo Oberbürgermeister in Solingen verdächtigt werden, Schlepperbanden mit zu unterstützen, wo es Hausdurchsuchungen gegeben hat, die jetzt von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt worden sind! Aber wenn Sie doch so viel von Transparenz halten, hier gerade auf Landesebene, dann frage ich mich, warum Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer auf Nachfrage beim NDR so rumeiern und nicht die Antwort geben können, was denn so eine Veranstaltung im Golchener Hof gekostet hat. Also das nur mal als ein Beispiel hier aus dem Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Oder die andere Geschichte ist, wenn Sie doch so offen sind für Transparenz, frage ich mich, warum es dann notwendig ist, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer sich mit dem Landtagsdirektor in so intransparenter Runde vor dem offiziellen Zusammentritt des Ältestenrats zusammensetzen, um dort sehr intransparent Dinge im Vorfeld abzusprechen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir können reden, mit wem wir wollen, Herr Kramer! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Philipp da Cunha SPD
Herr Kollege Fraktionsvorsitzender Kramer, vielen, vielen Dank für den Mix an Punkten, den Sie gerade gebracht haben! (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ich fange vielleicht einmal ganz kurz hinten an. Natürlich dürfen sich unsere Fraktionen treffen, mit wem sie wollen. Und wenn ich einen bilateralen Austausch mit meinem Koalitionspartner pflege, dann lade ich Sie auch nicht dazu. Und ich lade weder den NDR noch andere dazu. (Julian Barlen, SPD: Vielleicht kommt das ja noch.) Und es finden viele solcher Austausche statt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wenn Sie dabei sein wollen, Pech gehabt! Es gibt hier nun mal, (Zuruf von Horst Förster, AfD) es gibt hier nun mal die eigenen Möglichkeiten, dass man sich trifft, und wenn ich andere dazu lade, dann ist das so. Und natürlich wird man, wenn man Kompromisse findet, Gespräche führen müssen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Noetzel, DIE LINKE: Das nennt sich Demokratie. – Glocke der Vizepräsidentin) aber keiner dieser Fälle würde in Ihrem Lobbyregister sein. Deswegen hat diese Kurzintervention auch nichts mit dem Lobbyregister zu tun. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wenn wir Anfragen beim NDR beantworten, dann machen wir das. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Seit weit über 15 Jahren beantworten wir die ganzen Dinger, und da sorgen wir dafür – und der NDR hat ja danach auch veröffentlicht, als es uns vorlag, was es dort gekostet hat –, und damit gehen wir auch ganz offen um. Und das hat der NDR auch geschrieben, das ist jetzt nichts Besonderes, das waren jetzt keine besonderen Kosten, die damit entstanden sind. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich muss trotzdem sagen, und das waren ja die verschiedenen Beispiele, die sind ja nicht die, die sind ja musterhaft für Ihre Partei. Und wenn Sie da so ganz offen gegen die liberale Demokratie und die westlichen Werte agieren (Horst Förster, AfD: Was soll das denn schon wieder?!) und gerade diese dubiosen Kontakte zu Autokraten und Oligarchen nicht nur dulden, sondern fördern, und dann auch noch Spionagefälle in eigenen Fällen haben, dann sind Sie halt keine Alternative für Deutschland, sondern eine Alternative gegen Deutschland, und das ist nun mal Fakt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau. (Horst Förster, AfD: Dem letzten Autokraten küssen die die Füße!)
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, ich richte diese Worte auch an Sie. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und dass wir genau mit diesem Antrag jetzt kommen, hat natürlich auch Gründe, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil die Problematik ist da, und die sehen wir. Und für uns spielt es im Gegensatz zu Ihnen keine Rolle, wer diese Vergehen verübt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir möchten, dass hier Transparenz herrscht, dass diese Dinge aufgeklärt werden, denn nur das schafft Vertrauen. Und genau aus diesem Grund haben wir diesen Antrag eingebracht. Und ich habe es vorhin im anderen Antrag, als wir über das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz, über die Evaluierung gesprochen haben, hatte ich es schon angesprochen. Deswegen, werfen Sie nicht mit Steinen! Das „Demokratie leben!“-Programm, der Missbrauch, der da stattfindet, und der Lobbyismus, der hier auch in Mecklenburg-Vorpommern da ist, der transparent gemacht werden muss, um zu sehen, wie wird wirklich hier gearbeitet, wer schreibt an den Gesetzentwürfen letztendlich mit, ich rede hier beispielsweise von der Thematik Windkraft-Lobby, LNG-Lobby. Wir wissen alle, was da vor Rügen los ist. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) Wir gucken zur Rüstungslobby. Agora Energiewende ist uns, glaube ich, allen ein großer Begriff. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich denke an die ganzen sogenannten NGOs, also Nichtregierungsorganisationen, die aber in unvorstellbarer Größenordnung Steuergeld über die Regierung erhalten. All diese Dinge, die müssen transparent gemacht werden. Und, Herr Ehlers, Ihr Klamauk, den Sie hier abgezogen haben! (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist die Wahrheit.) Das ist die Wahrheit. Also wie gesagt, was es jetzt hier gibt, ist ein Transparenzregister. Wir wollen aber ein verpflichtendes Register und keine freiwillige Geschichte, sondern, wie gesagt, wir wollen es mit Sanktionsmöglichkeiten. Alles andere bringt nachher im Endeffekt nicht wirklich was. Herr Noetzel mit seiner Unsachlichkeit, also das ist schon hanebüchen! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Entlarvend für Sie! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und wenn Sie hier Dinge in den Raum werfen und vermischen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) wo Sie ganz genau wissen, zum Beispiel diese Spionagevorwürfe, Sie wissen es alle, und Sie bringen es immer wieder vor, es ist ein Mitarbeiter unseres, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ehemaliges SPD-Mitglied.) ein ehemaliges SPD-Mitglied beim VS. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jetzt wirds interessant.) Diese Dinge sind alle doch zu sehen, und jetzt sagen Sie, wir sollen uns distanzieren. Ich distanziere mich von solchen Methoden, die hier angewandt werden, auf jeden Fall! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und jetzt möchte ich mit Genehmigung der Präsidentin noch etwas vorlesen, und zwar aus dem Plenarprotokoll vom 10. Juni 2020. Heute ist leider unsere neue oder jetzige Justizministerin nicht da, Frau Bernhardt. Und ich zitiere jetzt hier aus dem Protokoll die Aussagen von Frau Bernhardt genau zu dem Gesetz oder dem Gesetzentwurf, (Torsten Koplin, DIE LINKE: So richtig mit Zitaten.) der vor vier Jahren eingebracht wurde: „Bislang wissen wir eben nur lückenhaft, wer bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen im Hintergrund mitgewirkt hat, vielleicht sogar maßgeblich die Feder geführt hat. Und genau dort setzt eben unser Gesetzentwurf an. Wir wollen eine öffentlich einsehbare Dokumentation schaffen, in der alle die an einem Gesetzgebungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen und sonstigen Beiträge von Lobbyisten, Anwaltskanzleien, Gutachtern oder sonstigen dritten Personen eben erfasst sind.“ Dieses hat Frau Bernhardt, unsere jetzige Justizministerin, für die Begründung des Gesetzentwurfes damals vorgebracht. Ich glaube, damit ist alles gesagt. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und hiermit schließe ich jetzt meine Erwiderung auf die Unsachlichkeit, die wir hier eben gerade erlebt haben, und danke. Und ich hoffe, dass Sie vielleicht ein bisschen noch einmal nachdenken und der Überweisung, wenigstens in den Rechtsausschuss, zustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich zur Abstimmung komme, möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass hier im Plenarsaal jederzeit zitiert werden darf, wenn korrekt zitiert wird und es als Zitat gekennzeichnet ist. Das unterliegt nicht der Genehmigung der amtierenden Präsidentin. Von daher braucht man mich nicht zu fragen oder nicht um Erlaubnis zu bitten. Das ist ganz einfach so, wer korrekt zitiert, wird hier von vorne keine Gefahr laufen, irgendwie ermahnt zu werden. So, und jetzt schließe ich die Aussprache, da mir offensichtlich keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3753 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Beschluss und Bekenntnis zur Unabdingbarkeit zur Aufarbeitung der Entscheidungen und Maßnahmen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Folgen, Drucksache 8/3758. Antrag der Fraktion der AfD Beschluss und Bekenntnis zur Unabdingbarkeit zur Aufarbeitung der Entscheidungen und Maßnahmen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Folgen – Drucksache 8/3758 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes. (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, also wenn jetzt hier noch Umgruppierungen bei der Platzierung stattfinden sollen, bitte ich diese abzuschließen, damit wir dann ordnungsgemäß weiter verfahren können. Herr Koplin guckt, die sind jetzt raus, die gemeint sind. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Man könnte ja selbst gemeint sein.) Alles gut!
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrte Damen und Herren! Wertes Präsidium! Die Maßnahmen und Entscheidungen, die während der Corona-Pandemie getroffen wurden, müssen umfassend aufgearbeitet werden. Die Covid-19-Maßnahmenpolitik hat unser Land vor nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus vermeintlich zu verhindern. Diese Maßnahmen reichten von Ausgangssperren über Geschäftsschließungen bis hin zu Kontaktbeschränkungen, Impfzwängen und einer nie dagewesenen Grundrechtseinschränkung. Es wurden Entscheidungen getroffen, die weitreichende Auswirkungen und schwerwiegende Folgen auf das Leben jedes einzelnen Bürgers hatten. Doch wie notwendig und effektiv waren diese Maßnahmen wirklich? Wir sehen die Notwendigkeit einer kritischen Aufarbeitung der Grundrechtsverletzung und unverhältnismäßigen Maßnahmen. Viele Bürger wurden in ihren Grundrechten verletzt. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, die Schließung von Geschäften und Schulen, die Ausgangssperren, all diese Maßnahmen griffen tief in das Leben der Menschen ein. Heute wissen wir, dass viele der Maßnahmen unverhältnismäßig und nicht mehr wissenschaftlich fundiert waren. Dessen waren sich die Bürger in großen Teilen bewusst. Sie gingen auf die Straßen, und die Reaktion der Politik war genauso verheerend wie bezeichnend. Manuela Schwesig verteidigte ihre Politik im Dezember 2021 dazu und rief zum Impfen auf. Die Verantwortung für die schwierige Situation in der vierten Corona-Welle liege insbesondere an einer noch zu großen Gruppe Ungeimpfter. Zitat: „Es gibt eine sich radikalisierende Gruppe, die dem Staat faschistisches Handeln unterstellt, aber sich selbst solcher Methoden bedient.“ Zitatende. Schwesig selbst schuf damit die Spaltung und die Stigmatisierung und warf Kritikern faschistisches Handeln vor, faschistisches Handeln, weil kritisch hinterfragt und nicht blind gefolgt wurde, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Diese Grundrechtseingriffe müssen bewertet und auf Ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Kommen wir zu den wirtschaftlichen Schäden: Die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns waren verheerend. Tausende von Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe standen vor dem Aus. Laut einer Studie des ifo Instituts belaufen sich die wirtschaftlichen Schäden in Deutschland auf 300 Milliarden Euro. Dies entspricht einem volkswirtschaftlichen Verlust von zusammen zehn Prozent der Wirtschaftsleistung des Jahres 2019. 300 Milliarden Euro – dafür hätten 17 Millionen Rentner ein Jahr lang die deutsche Durchschnittsrente erhalten können, oder Deutschland hätte für 300 Milliarden Euro 1,2 Millionen medizinische Fachkräfte rekrutieren und ausbilden können. Das wären pro Fachkraft und Arzt circa 250.000 Euro Kosten. Der Mangel an medizinischen Fachkräften hätte sich damit beseitigt. Stattdessen setzte die Politik auf weitere Ausdünnung der Fachkräftelandschaft durch unverhältnismäßige und evidenzlose Maßnahmen und die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Diese Zahl verdeutlicht das immense Ausmaß der wirtschaftlichen Zerstörung durch die Maßnahmen. Viele Existenzen wurden zerstört, Arbeitsplätze gingen verloren. Die soziale Ungleichheit hat sich verschärft. Politik und Medien haben ihren Beitrag zur Spaltung und Stigmatisierung erbracht und nun will es am Ende keiner gewesen sein. Die psychischen und sozialen Auswirkungen, Isolation, Angst, Unsicherheit haben zu einem Anstieg von Depressionen und Angststörungen geführt unter Erwachsenen wie unter Kinder und Jugendlichen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie berichtete von einer Verdopplung der Fälle von schweren Depressionen während der Pandemie, besonders betroffen Kinder und Jugendliche, deren Bildung und soziale Entwicklung massiv beeinträchtigt wurden. Die Corona-Politik hat die wichtigsten Jahre von Kindern und Jugendlichen genommen, Jahre, die niemand wieder zurückgeben kann, meine Damen und Herren. Dazu ein paar Zahlen vom Kinder- und Jugendreport von 2022 der DAK: 54 Prozent mehr diagnostizierte Essstörungen bei Mädchen, 23 Prozent mehr diagnostizierte Depressionen bei Mädchen zwischen 10 und 14, 24 Prozent mehr neu diagnostizierte Angststörungen bei Mädchen zwischen 15 und 17, 15 Prozent mehr Neudiagnosen Adipositasfälle bei Jungen zwischen 15 und 17, 19 Prozent erhöhtes Risiko einer Depressionsneuerkrankung bei Mädchen mit niedrigem sozioökonomischen Status, 62 Prozent erhöhtes Risiko auf Adipositas bei Jungen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status gegenüber Jungen aus Familien mit hohem Status. Man kann also die Kinder zu den großen Verlierern der Pandemie zählen. Das Leben, wie sie es vorher kannten, war vorbei. Schuld wurde auf ihren Schultern abgeladen. Man war sich nicht zu fein, sie auch noch gegen ihre Großeltern auszuspielen und das öffentlich, wie gesagt, auch noch über die Medien zu transportieren. Nun zur Wirksamkeit der Impfpflicht und anderer Maßnahmen: Die Impfstoffe wurden als das wichtigste Heilmittel zur Bekämpfung der Pandemie präsentiert. Immer dann, wenn eine Regierung nur den einen Weg aufzeigt und notfalls mit Gewalt und Repressalien auf die Durchsetzung dieses einen Weges reagiert, muss man als Bürger und Opposition gewarnt sein, meine Damen und Herren. Inzwischen ist klar, die Impfstoffe können eine Ansteckung und Weiterverbreitung des Virus nicht verhindern. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Laut Robert Koch-Institut wurden trotz hoher Impfquote weiterhin hohe Infektionszahlen registriert. Diese Fakten werfen ernsthafte Fragen auf, die nur durch eine umfassende Untersuchung beantwortet werden können. Hinzu kommen Nebenwirkungen bei bestimmten Altersgruppen und durch bestimmte Impfstoffe, die bis heute nicht ernst genommen werden. (Petra Federau, AfD: Genau!) Kommen wir zur Widersprüchlichkeit und Evidenzlosigkeit Ihrer Maßnahmen, widersprüchlichen Protokollen und wissenschaftlichen Grundlagen. Die veröffentlichten RKI-Protokolle zeigen eine Chronologie der Widersprüche. Ein Beispiel: Am 24. Februar 2020 wurde das Risiko für die deutsche Bevölkerung als gering eingeschätzt, während das Innenministerium bereits über Ausgangssperren nachdachte. Heiko Rottmann-Großner zu den Staatssekretären des Innenministeriums, man müsse nun die Wirtschaft lahmlegen (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Vorkehrungen für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer treffen. Ich wiederhole: Zu diesem Zeitpunkt war das Risiko gering. RKI-Vizechef Lars Schaade beschwichtigte am 28. Februar 2020 und verglich Covid 19 mit einer starken Grippewelle, während Bill Gates bereits massive Impfstoffentwicklung forderte. Am 11. März 2020 verkündete die WHO die Pandemie. Die RKI-Protokolle sahen damals keinen Anpassungsbedarf in der Risikobewertung. Trotz dieser Einschätzung wurde am 17. März 2020 die Risikobewertung abrupt von „mäßig“ auf „hoch“ geändert ohne dokumentierten Beratungsprozess, eine Entscheidung, die rein politisch motiviert war. Damit ist auch klar, dass die Gerichte in Deutschland, die sich bei ihren Urteilen zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen auf die wissenschaftliche Basis des RKI verließen, einen Fehler begangen haben. (Thomas Krüger, SPD: Aha!) Zur fehlenden Evidenz und politischen Einflussnahme: (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Die RKI-Protokolle zeigten, dass viele Maßnahmen keine wissenschaftliche Evidenz oder Begründung hatten, sondern auf politischer Einflussnahme beruhten. Im Dezember 2020 wurde ein harter Lockdown beschlossen, obwohl die RKI-Protokolle diese Maßnahmen als schwer zu rechtfertigen bezeichneten und die Daten als irreführend bewerteten. Es ist erschreckend zu sehen, wie wissenschaftliche Fakten politisch verdreht wurden, um Maßnahmen durchzusetzen, die tief in das Leben der Menschen eingegriffen haben. Aus all diesen Gründen unsere Forderung nach einem Untersuchungsausschuss. Um all diese Aspekte umfassend aufarbeiten zu können, brauchen wir die Errichtung eines Untersuchungsausschusses. Dieser Ausschuss soll die Befugnis haben, sämtliche Entscheidungen und Maßnahmen der Landesregierung zu überprüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Informationen ans Licht kommen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Genau!) Ein Untersuchungsausschuss kann dabei helfen, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten, die getroffenen Entscheidungen zu analysieren, um mögliche Fehler aufzudecken. Nur durch eine transparente und unabhängige Aufarbeitung können wir das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution vielleicht wiederherstellen. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit einer Amnestie. Viele Bürger wurden für ihr Handeln bestraft, das jedoch aus heutiger Sicht als gerechtfertigt oder zumindest als verständlich angesehen werden könnte. Die Kriminalisierung dieser Menschen war oft unverhältnismäßig und hat mit zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft geführt. Nun der Weg nach vorne, denn jede Krise ist auch eine Chance für die Zukunft. Eine gründliche Aufarbeitung kann dazu beitragen, dass aus Fehlern gelernt wird und dass man für zukünftige Krisen gewappnet ist. Wir müssen sicherstellen, dass die Maßnahmen, die für die Zukunft ergriffen werden, auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen basieren und die Rechte der Bürger respektiert werden. Die Pandemie hat uns gezeigt, wie fragil unsere Freiheit und Grundrechte sein können. Es ist unsere Verantwortung, diese Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass in Krisenzeiten nicht leichtfertig diese wieder geopfert werden. Sie können dort ein Zeichen setzen, ein Zeichen für die Aufarbeitung der Vergangenheit, für die Gerechtigkeit der Gegenwart und für die Sicherung unserer Grundrechte in der Zukunft. Stimmen Sie für den Antrag und zeigen Sie, dass wir aus dieser Krise gestärkt hervorgehen können und persönliche Befindlichkeiten hier nichts zu suchen haben! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung und in Vertretung der Sozialministerin der Finanzminister Herr Dr. Geue.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Präsidentin hat es schon gesagt, ich halte die Rede in Vertretung der Gesundheitsministerin Stefanie Drese. Die Covid-Pandemie war eine beispiellose Zeit, eine globale Gesundheitskrise, die uns alle vor große Herausforderungen gestellt hat. Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern sind im Vergleich zu vielen anderen Ländern gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Mangels hinreichender praktischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Beginn der Pandemie waren strikte Kontaktbeschränkungen und ein weitestgehendes Herunterfahren des öffentlichen Lebens zunächst das effektivste Instrument, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Es war richtig und wichtig, konsequent und frühzeitig zu handeln. Natürlich waren im Rückblick nicht alle Maßnahmen zielführend. Aber – und das ist ganz wichtig – notwendige Schutzmaßnahmen wurden in Mecklenburg-Vorpommern stets unter Einbindung wissenschaftlicher Expertise so- wie auf Grundlage eines breiten gesellschaftlichen Konsenses getroffen. Regelmäßige MV-Corona-Gipfel – ich kann nur sagen als einer der Beteiligten, ich kann mich da noch lebhaft dran erinnern, stundenlange, bis manchmal in die Nacht lange Corona-Gipfel waren Ausdruck eines gemeinsamen Vorgehens von Kommunen, von Wirtschaft, von Verbänden, von Wissenschaft und der Landesregierung. Durch die Schutzmaßnahmen kam das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben zeitweise faktisch zum Erliegen. Nachweislich litten insbesondere die Kinder und Jugendlichen unter diesen Einschränkungen. Das war so. Mit den Förderprogrammen und Hilfsinstrumenten des Landes und des Bundes konnten besondere Härten in der Wirtschaft, im sozialen und kulturellen Bereich sowie für Kinder und Jugendliche abgefedert werden. Eine riesige Belastung stellte die Corona-Pandemie natürlich dennoch für alle dar. Eine besondere Herausforderung bestand darin, besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Ich weiß nicht, wer noch die Bilder von Italien im Kopf hat. Ich kann sie nicht … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich weiß nicht, was Sie jetzt im Kopf haben. Vielleicht die gefälschten Bilder aus Bergamo?! – Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Hören Sie das, „gefälschte Bilder aus Bergamo“?! Es ist doch nicht zu fassen! Wirklich, meine Damen und Herren von der AfD, merken Sie nicht, was Sie hier machen?! Es ist doch wirklich unterirdisch! Das sind wirklich Verschwörungstheorien. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah!) Da werden solche Bilder von gestorbenen Menschen einfach als Verschwörung dahingestellt. Das ist wirklich – na ja, Sie müssen wissen, was Sie hier machen. Ich kann nur sagen, für uns war es unglaublich wichtig, gerade die älteren Menschen zu schützen, die ja nun wirklich auch vom Tod bedroht waren. Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen – es waren eben nicht nur die Älteren, sondern auch die mit Vorerkrankungen – waren und sind vom Corona-Virus in besonderer Weise betroffen. Wir hatten am Anfang keine Schutzmaßnahmen, keine, nichts. Es gab keine Masken, es gab gar nichts. Das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bis hin zu tödlichen Ausgängen war bei dieser Personengruppe besonders hoch. Einen bedeutenden Anteil an der Pandemiebekämpfung hatte der zügige Aufbau einer kommunalen Impfinfrastruktur im Land. Im Dezember 2020 wurde die Verfügbarkeit des ersten Impfstoffes gegen SARS-CoV-2, quasi über Nacht eine effektive und leistungsfähige Impfinfrastruktur auf kreislicher Ebene und in Zusammenarbeit mit der niedergelassenen Ärzteschaft aufgebaut. Pro Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt wurden jeweils ein Impfzentrum sowie diverse Außenimpfstellen eröffnet. Parallel konnten mit der Etablierung mobiler Impfteams insbesondere in der Fläche Impfungen vorgenommen werden. Das Corona-Impfportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat zu einer anschaulichen und koordinierten Informationsweitergabe im Netz beigetragen und dabei neue Maßstäbe in der Krisenkommunikation gesetzt. Alles davor gab es nicht. Alles musste aufgebaut werden, eingeübt werden. Das war eine herausfordernde Zeit, meine Damen und Herren. Mit dem 2023 vorgelegten Bericht zu den Lehren und Empfehlungen aus der Corona-Pandemie wurden die Erfahrungen und Lehren aus der Pandemie dargelegt und Handlungsempfehlungen für das Land und die Kommunen abgegeben, um die Krisenfestigkeit weiter zu stärken. Heutzutage, modern heißt das „Resilienz“, aber Krisenfestigkeit, Widerstandskraft, darum geht es. Das Papier wurde nach Abstimmung mit allen Ministerien vom Sozialministerium erstellt und im Anschluss diskutiert. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir uns daher bereits intensiv und umfassend mit der Aufarbeitung der Entscheidungen und Maßnahmen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Folgen auseinandergesetzt. Lehren und Handlungsempfehlungen haben wir im Papier gemeinsam aufgelistet. Viele davon wurden beziehungsweise werden derzeit umgesetzt. Das schafft die Grundlage für eine gemeinsame, bessere Vorbereitung auf zukünftige Krisen und eine effektive Zusammenarbeit von Regierung und Bürgern. Ein Untersuchungsausschuss, meine Damen und Herren, ist daher nicht erforderlich! Meine Damen und Herren, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft tragen gemeinsam Verantwortung. Wir müssen zusammenarbeiten, um auch zukünftige Herausforderungen zu bewältigen. Das gilt für diese Art von Krisen und auch für andere Krisen. Das bedeutet natürlich auch, dass wir uns kritisch mit unseren Entscheidungen auseinandersetzen und bereit sind, uns stetig zu verbessern. Das kann ich hier wirklich für die Landesregierung sagen, dass wir das sind. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch eine weitere erfolgreiche Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um anderthalb Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die AfD-Fraktion, ich würde mal sagen, ihre besondere Art der Aufarbeitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Corona-Pandemie an uns herantragen. Und ich kann vorwegsagen, dass wir als CDU-Fraktion an einer ehrlichen, unabhängigen und wissenschaftlichen Aufarbeitung der Maßnahmen während der Corona-Pandemie interessiert, ich würde sogar sagen, sehr interessiert sind. Und das haben wir auch im Rahmen der Beratung des FDP-Antrages im vergangenen Jahr schon deutlich gemacht. Und ich bezweifle jedoch und gerade und erst recht nach der Einbringung, dass die AfD-Fraktion ernsthaft genau daran interessiert ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielmehr scheint es nämlich darum zu gehen, politische Entscheidungsträger zu disqualifizieren. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass es sich niemand in diesem Land – und die Runden sind gerade beschrieben worden von Herrn Minister Geue –, niemand in diesem Land, der politische Verantwortung getragen hat in dieser Zeit, in irgendeiner Art und Weise leichtgemacht hat. Die damaligen Entscheidungen zu treffen, war für alle eine besondere und neue und nicht planbare Herausforderung. Und ja, aus heutiger Sicht, das will ich durchaus, ich sage nicht, einräumen, sondern aus heutiger Sicht würde man wohl die eine oder andere Entscheidung nicht mehr so treffen. Aber zum damaligen Zeitpunkt wurde es nach bestem Wissen, nämlich unter Zuhilfenahme verschiedentlicher Professionen und Gewissen, entschieden. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb neige ich dazu, ganz lapidar zu sagen, sehr geehrter Herr de Jesus Fernandes: Na klar ist man hinterher immer schlauer, aber das führt nicht dazu, dass man eine politische Debatte dazu führen muss, wer welche vermeintlichen Entscheidungen hätte in einer anderen Situation unter den Erkenntnissen, die er damals hatte, anders treffen müssen. Und ich bin bereit, Lehren daraus zu ziehen, und wenn eine Gesellschaft das nicht täte, hätte sie am Ende auch versagt. Das hätte sie übrigens auch in anderen Zusammenhängen, wenn sie aus einigen Erfahrungen nicht lernen würde. Und dennoch sage ich Ihnen, natürlich sehen wir auch die Verwerfungen in der Gesellschaft, und wir sehen auch Verwerfungen in der Gesellschaft bis heute. Und daher braucht es eine wissenschaftliche Aufarbeitung, auch, um für zukünftige, hoffentlich nicht eintretende Krisen und Pandemien Akzeptanz und Vertrauen für Maßnahmen zu erreichen. Aber was wir nicht brauchen, ist eine weitere Spaltung oder Diffamierung in diesem Land. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang will ich deutlich sagen, dass ich froh und stolz darauf bin, in einem Deutschland zu leben, in dem Gerichte darüber entscheiden, was eine zulässige Grundrechtseinschränkung ist oder eben nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das haben die Gerichte in diesem Land auch getan zu Zeiten der Pandemie, und eben nicht die AfD. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben ja geklagt! Wir haben ja geklagt! Das waren wir!) Und sehr kritisch sehe ich auch das vorgeschlagene Amnestiegesetz. In der Sache geht es hier darum, möglicherweise die Gewaltenteilung zu untergraben. Und da kann ich Ihnen klar sagen: Da machen wir nicht mit! Und die Auffassung dazu kennen Sie auch. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Behörden und Gerichte können, auch damals, und konnten auch nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verschiedene Möglichkeiten nutzen, um Verfahren im Einzelfall einzustellen und verhängte Bußgelder zu reduzieren. Die meisten Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie sind aber von den Gerichten bestätigt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Unter falschen Annahmen. Darauf bin ich eingegangen.) Und mein CDU-Bundestagskollege und rechtspolitischer Sprecher Günter Krings hat es so zusammengefasst: „Eine nachträgliche Massenamnestie durchkreuzt das Gewaltenteilungsprinzip und greift die Stabilität unseres Rechtsstaates an. Sie würde Richter, Staatsanwälte, Polizisten und andere Beamte“, er hat gesagt, „in ein merkwürdiges Licht rücken.“ Und, meine Damen und Herren, dieser Auffassung schließe ich mich an. Deshalb werden wir Ihren Antrag insoweit auch nicht mittragen. Und ein weiterer Punkt, den Sie in Ihrem Antrag ansprechen, ist die Impfpflicht bei der Bundeswehr. Nach meiner Kenntnis ist die zum Ende Mai aufgehoben worden. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Da war der Antrag aber schon eingereicht.) Insofern wird sich dieser Punkt wohl erübrigen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) In der Rede wird darüber hinaus vonseiten der AfD die Einsetzung des Untersuchungsausschusses immer wieder gestellt. Die stützt meine These, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es Ihnen eben genau nicht darum geht, unvoreingenommen wissenschaftlich aufzuarbeiten und einen Erkenntnis-, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, genau das wollen wir! Genau das wollen wir!) und einen Erkenntnisgewinn für die Zukunft – dann ist das Mittel aber nicht das richtige –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich sprach auch von der Chance. Sie haben nicht zugehört!) Erkenntnisgewinn für den zukünftigen Umgang mit Pandemien, sondern darum, politisch Verantwortliche an den Pranger zu stellen. Und das genau ist aus Ihrer Rede auch noch mal deutlich geworden, dass Sie brandmarken wollen, und das ist nicht Auffassung der CDU. Es braucht eine wissenschaftliche und unabhängige Aufarbeitung, um richtige Schlüsse zu ziehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, und wer soll denn das machen?!) Wir werden aber den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion ablehnen, und warum, haben Sie hoffentlich gerade verstanden. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich weiß schon, warum Sie das machen.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!
Horst Förster AfD
Ja, Frau Hoffmeister, Sie reihen sich ein in die Reigen derer, die also ständig uns nur Böses unterstellen. Gehen Sie mal davon aus, dass ich jedenfalls und auch meine Kollegen ernsthaft an einer Aufklärung interessiert sind, so, wie wir es auch gesagt haben. (Tilo Gundlack, SPD: Na, das haben wir ja gerade gehört!) Und dazu ist ein Untersuchungsausschuss das geeignete Mittel. Und ich kann mich noch sehr gut erinnern, ich gehöre jedenfalls zu denjenigen, die das von Anfang an gesagt haben und im Grunde nur stets die Verhältnismäßigkeit angegriffen haben. Heute wissen wir sehr viel mehr, auch was die Wirkung der Maßnahmen, die Wirkung des Impfstoffs und so weiter bewirkt hat. Und wir wissen auch heute, dass hier teilweise auch falsch argumentiert wurde. Ich habe noch sehr gut im Ohr, dass ich und andere Kollegen aus meiner Fraktion, die sich hier geäußert hatten, damals sich Vorwürfen ausgesetzt sahen, wir würden Menschenleben nicht achten. Also im Grunde wurden wir richtig verteufelt, nur, weil wir Zweifel äußerten. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und ich weiß genau, dass ein Punkt sich über die ganze Zeit durchgezogen hat, das waren die täglichen, ich will mal sagen Kriegsberichterstattungen mit den Inzidenzen. Jeden Tag wurden diese Zahlen genannt, und ich habe damals schon gesagt, das war im Grunde ein Stück Desinformation, weil die reine Zahl der Inzidenzen, auch wenn sie stiegen, nicht aussagekräftig war, weil schon das Verhältnis zu den entnommenen Proben vollkommen fehlte – nur ein Punkt. Es waren, wie wir heute wissen, teilweise falsche Aussagen. Ich will niemandem unterstellen, dass da Boshaftigkeit dahinterstand, aber es täte gut und es täte auch uns gut, nachdem, was wir hier erleben mussten, dass einfach die Wahrheit ans Tageslicht geführt wird und das klargestellt wird. Und wenn diese Bereitschaft da wäre, was ist da besser geeignet als der Untersuchungsausschuss?! Das verstehe ich nicht. Und bitte revidieren Sie Ihre Ansicht, dass wir nur Leute an den Pranger stellen wollen! Auch politisch gesehen weiß ich und wissen wir, dass das wenig Erfolg hätte und dass das falsch wäre. Wir wollen nichts als die Wahrheit, und die Schlussfolgerungen sollen die anderen ziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Frau Hoffmeister?
Katy Hoffmeister CDU
Ja, selbstverständlich. Frau Präsidentin! Herr Kollege Förster! Also wozu ist ein Untersuchungsausschuss da? Bei einem Untersuchungsausschuss geht es darum, politische Verantwortlichkeiten und politische Fehleinschätzungen zu analysieren. Und das sind nicht die Aufgaben – in diesem Zusammenhang jedenfalls sehe ich sie nicht so – mit Blick auf die Fragen, die sich aus der Pandemie ergeben. Wo ich bei Ihnen bin, das habe ich auch gesagt, ist, dass man jetzt wissenschaftlich aufarbeiten musste, insbesondere möglicherweise Fehleinschätzungen zur Studienlage oder zu nicht vorhandenen Studienlagen, um daraus Erkenntnisse zu ziehen. Das führt aber nicht dazu – aus meiner Sicht –, zu der Frage, also nur, ob da jemand politisch absichtlich, denn das ist ja die Unterstellung dabei, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) oder wider besseres Wissen Entscheidungen getroffen hat. Aus meiner Sicht ist das nicht zielführend. Ich mache mal ein Beispiel zu den Masken: Wenn Sie sagen, es gab überhaupt gar keine Feststellung, oder ziehen in Zweifel, dass es notwendig gewesen ist, diese Masken damals zu verordnen, weil beispielsweise aus dem RKI sich ergeben haben soll, dass es dazu keine evidenzbasierten Erkenntnisse gibt, dann ist das möglicherweise sogar richtig, weil es dazu gar keine Studienlage gab und die Studienlage erst später entstanden ist. Nichtsdestotrotz rechtfertigt das aus meiner Sicht nicht, politische Verantwortungsträger in die Haftung zu nehmen für möglicherweise Fehlentscheidungen. Aus meiner Sicht ist der Untersuchungsausschuss nicht der richtige Ort, um das aufzuarbeiten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, das ist vorhin schon mal angeklungen, dass die Corona-Pandemie die wohl größte globale akute Gesundheitskrise seit 1914/1918/1920 war. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und sie wies aber einige Besonderheiten auf, und zu den Besonderheiten gehören fehlende Kenntnisse, zunächst. Ich möchte gern in Erinnerung rufen, dass es lange Zeit ein großes Rätselraten gab, worin denn die Ursachen für diese an Fahrt gewinnende Pandemie lägen. Handelte es sich um einen Laborunfall? Handelte es sich um den Verzehr eines Gürteltiers (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Fledermaus.) oder von Gürteltieren auf chinesischen Märkten? Handelte es sich um eine besondere Form der Grippe, die man nur so noch nicht diagnostiziert hatte? Ich rufe das deshalb in Erinnerung, weil, wenn man nicht genau weiß, worin die Ursachen liegen, ist es äußerst schwer, die richtigen Antworten zu finden und die richtigen Mittel und Methoden anzuwenden, um der Situation Herr zu werden. Und hier wird oft so getan, insbesondere von der Einbringerin oder eigentlich ausschließlich von der Einbringerin des Antrags, dass so getan wird, als hätte man in herrschaftlicher Manier die Situation behandelt und bewusst Schäden in Kauf genommen und Dinge nicht bedacht, also unverantwortlich, unterm Strich unverantwortlich gehandelt. Ich bin gerade daran erinnert, es war im März wohl noch, im März des Jahres, in dem die Pandemie als solche überhaupt definiert wurde, dass hier in diesem Raum an einem Sonnabendnachmittag Expertinnen und Experten zusammenkamen, so 50/60 Leute, und eingeladen war damals der RKI-Chef Wieler, und gefragt wurde, er wurde gefragt, wie er die Situation einschätze, und die Anspannung hier in dem Raum, die Ernsthaftigkeit, die war richtig zum Greifen zu spüren. Da waren Ängste, Sorgen, aber auch Entschlossenheit unter denjenigen, die aus ganz verschiedenen Professionen hier zusammenkamen und versucht haben, die Situation zu analysieren. Und all die Strukturen, über die Dr. Geue vorhin gesprochen hat, die haben sich erst im Verlauf der Zeit ergeben. Und ich bin auch daran erinnert, dass wir im Anschluss an Landtagssitzungen, an Sondersitzungen eine Etage tiefer gegangen sind, im zuständigen Ausschuss die ganzen Dokumente besprochen haben, Expertinnen und Experten aus der Verwaltung zu Rate gezogen haben, um die Dokumente durchzugehen, hinterfragt haben immer, ich kann es nicht anders sagen, nach besten Wissen und Gewissen an der Stelle versucht haben zu handeln. Und alle Ressourcen, alle Ressourcen wurden in die Waagschale geworfen, ob das die Erkenntnisse auf statistischem Gebiet waren, ob das Finanzen waren, ob das der Aufbau von Logistik war. All das hat damals eine Rolle gespielt. Es gibt einen Punkt, den ich sehr kritisch sehe, und das sage ich auch selbstkritisch, weil wir hätten diese Vorlage auch in den Blick nehmen müssen. Es gab vom Bundestag eine Unterrichtung aus dem Jahr 2013 mit der Drucksachennummer 17/12051. Da wurden verschiedene Szenarien von Katastrophenfällen dargestellt, aus Sicht von Expertengremien aufbereitet vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Und da wurde eine derartige Pandemie simuliert und prognostiziert, abstrakt als Problemfall, der sich ereignen könnte, und dann sind Empfehlungen gegeben worden an den politischen Raum und alle, die sich ableiten daraus, sich dann auch verantwortlich zeigen. Und da ist darauf hingewiesen worden, dass es Bevorratung geben muss mit Schutzkleidung, mit Schutzmaßnahmen, aber auch mit medizinischen Geräten, wie zum Beispiel Intensivbetten mit Beatmungsfunktion. Das ist nach 2013 nicht umgesetzt worden, was da als Szenario aufgezeigt wurde. Das ist in der Tat ein Versäumnis. Ansonsten kann ich immer nur attestieren, dass im Widerstreit, auch im demokratischen, vor allen Dingen im demokratischen Widerstreit die Argumente ausgetauscht wurden und nach dem richtigen Weg gesucht wurde. Und es ist keineswegs so gewesen, dass die Grundrechte so aus dem Ärmel schüttelnd über Bord geworfen wurden, sondern es ist immer abgewogen worden, wo handelt es sich überhaupt bei entsprechenden Maßnahmen um Grundrechtseingriffe und wie wären sie zu rechtfertigen. Was spricht dafür, was spricht dagegen? Denn zu den Grundrechten gehört – das brauche ich hier gar nicht zu agitieren, das wissen wir alle gut genug – auch das Grundrecht auf gesundheitliche Unversehrtheit, eines der zentralen Werte, neben den anderen, die hier auch immer in Rede standen. Wissen Sie, Herr Förster, Sie haben ja hier eben auch noch mal beteuert die, sage ich mal, die Lauterkeit der Absichten, die Sie verfolgen. Ihr Antrag spricht eine andere Sprache. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und jetzt bin ich bei diesem Antrag. Es … (Torsten Renz, CDU: Na, die Rede doch auch von Herrn Fernandes, die war doch so aggressiv!) Ja, ich beziehe mich jetzt, Herr Renz, mal darauf. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es geht ja unverdächtig los, dass Sie sagen, es muss da kritisch hinterfragt werden. Na, gar keine Frage! Dann kommt der Untersuchungsausschuss ins Spiel, den hatte die FDP schon zuvor mal gefordert, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Andere wollten eine Enquete-Kommission.) aber auch mit klügeren Argumenten, sage ich mal an der Stelle. Aber hier beginnt dann im Aufforderungsteil das, was eigentlich ein Untersuchungsausschuss leisten müsste, nämlich zu schauen, wie war die Situation, wie war der Erkenntnisstand, welche Entscheidungen sind von wem getroffen worden, und sind diese Entscheidungen als korrekt zu definieren oder sind sie in Kritik oder gar unter Strafe zu stellen. Darum geht es Ihnen aber im Feststellungsteil überhaupt nicht mehr, sondern da soll erklärt werden von der Landesregierung selbst, dass sie grundrechtswidrig gehandelt hat. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Dann kommen Sie auch schon mit den Konsequenzen, die sich irgendwie ergeben könnten. Die nehmen Sie schon vorweg. Also Sie präjudizieren das ganze Vorhaben und machen deutlich, darum geht es also gar nicht. Es geht im Grunde genommen nur um die Plattform, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Lesen Sie mal vor!) diese – wir haben das alle gelesen, das sind ja die Schlagworte hier ganz klar: „Grundrechtsverletzungen“ Punkt 1, „Amnestiegesetz“ Punkt 3, „Straf- und Bußgeldverfahren … einstellen“ und so weiter. Also Gewaltenteilung, brauche ich jetzt nicht zu wiederholen, das, finde ich, ist ein sehr zutreffendes Argument, was hier Frau Hoffmeister schon vorgetragen hat. Aber das alles spricht doch dem, was Sie zunächst vorgeben, völlig entgegen. Und das habe ich Ihnen sogar schriftlich gegeben, weil Sie sich an uns gewandt haben wegen eines Untersuchungsausschusses. So, wie Sie gehandelt haben während dieser ganzen Zeit, und so, wie es auch aus diesem Antrag atmet, stehen Sie nicht für eine seriöse, vorurteilsfreie, objektive Aufklärung der Prozesse. Mehr noch, ich würde sagen, rechter Populismus hat einen Namen: AfD. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, einen kleinen Moment bitte! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Förster, bitte!
Horst Förster AfD
Ja, Herr Koplin, also nach und nach fallen mir Dinge jetzt wieder ein. Das, was Sie jetzt betreiben, ist umgekehrt eine riesige Schönfärberei, denn so, dass alles so in Ordnung war nach bestem Wissen und Gewissen, so war es denn doch nicht, und vor allem, wie man mit den Impfgegnern umgegangen ist. Es war doch auch für den Laien eigentlich naheliegend, dass dieser neue Impfstoff nicht ohne irgendwelche Nebenwirkungen sein konnte. Es wurde uns völlig falsch verkauft. Aber vor allem, wie man mit den Impfkritikern umging, haben Sie das nicht mehr in Erinnerung?! Sie wurden behandelt wie aussätzige Kriminelle! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Dann gab es Maßnahmen, wo auch jeder ohne Sachverstand erkennen musste, das kann nicht richtig sein. Ich erinnere an die Strandsperren. Ich erinnere an das Video, wo Polizei im Park Jugendliche verfolgt an der frischen Luft. Da war doch jedem klar, dass das nicht richtig sein konnte, auch wenn keine Blaupause da war. Und ich erinnere mich dann noch sehr gut daran, weil das auch in der Familie eine Rolle spielte, ob man Kinder impfen lassen soll. Auch das war ein Dogma. Und wir haben hier in der Nähe einen Dr. Armbrust in der Kinderklinik Neubrandenburg, der sich damals sehr intensiv dagegen gewehrt hatte, und er hatte die Bevölkerung darüber informiert, dass das Immunsystem mit den Kindern mitwächst, und hat dringend vor diesen Impfungen gewarnt, wie alle, die damals gegen den Strom schwammen. Auch Fachleute wurden nicht gehört. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Und was Sie jetzt heute hier betreiben, ist wirklich eine völlige Schönfärberei. So gutwillig, so in Ordnung lief das nicht ab. Und vor allem, wie ging man mit den Menschen um, die anderer Meinung waren?! Die wurden gnadenlos in die Ecke gestellt! (Thore Stein, AfD: Genau!) Und deshalb wäre ein Untersuchungsausschuss mehr als notwendig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Torsten Koplin Die Linke
Also die Zuschreibung, Schönfärberei zu betreiben, weise ich von mir. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Jetzt gehe ich erst mal auf Herrn Förster ein. Und zwar will ich Ihnen gern sagen, die Erkenntnis, eine der ersten Erkenntnisse, die überhaupt sich Bahn brach, war: Die einzige Chance, diese Pandemie nicht mit noch mehr Dynamik zu versehen, ist, Abstand zu wahren. Und wenn du Menschenleben schützen willst und weißt, du hast im Moment nichts anderes als die Erkenntnis, um diese Pandemie zu stoppen, musst du auf Abstand gehen, dass das dann auch mit aller Konsequenz eingefordert wird. Dass es auch zu Überziehungen gekommen ist im Nachgang, ist vorhin gesagt worden. Hinterher ist man immer schlauer. Aber ganz vorne an stand, wie schützen wir Menschenleben und vor allen Dingen, wie schützen wir das Leben von Menschen, die als vulnerable Gruppen gelten, die also besonders schutzbedürftig sind, weil wir eine Fürsorge dafür haben, dass sie geschützt sind, sie sich selbst nicht ausreichend schützen können. Es ging um Leben und Tod. Und ich finde es allemal immer noch besser, ein Stück zu überziehen, als sehenden Auges Menschen in den Tod zu schicken. Das ist unverantwortlich! Das kann man nicht zulassen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und Schönfärberei ist es auch deshalb nicht: Wir werden am 25. Juni in diesem Haus einen ersten Fachtag Long Covid haben. Wir werden uns also mit den Auswirkungen von dem, was geschehen ist, auseinandersetzen. Und um uns damit auseinanderzusetzen, müssen wir natürlich auch mit Ursachen und mit Geschehnissen umgehen, um zu erkennen, was passiert gerade, was passiert diesen Menschen und wie können wir diesen Menschen auch wieder kollektiv helfen. Und allein deshalb weise ich es von mir zu sagen, wir betreiben oder ich persönlich betreibe Schönfärberei. Mit aller Ernsthaftigkeit gehen wir das an, das kann ich Ihnen versichern. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Eine Entscheidung über die Aufarbeitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kann nur faktenbasiert erfolgen. Dazu gehören insbesondere aktuelle Zahlen über die getroffenen Maßnahmen und auch die Kenntnis über die Bewertung dieser Maßnahmen durch die dazu berufenen Gerichte. Ich lese aus dem Antrag der AfD-Fraktion weder das eine noch das andere heraus. In der Einbringung sagte Herr de Jesus Fernandes so was wie, viele Bürger wurden bestraft, (Petra Federau, AfD: Ja.) die Kriminalisierung war oft unverhältnismäßig. Mit konkreten Zahlen wurde das nicht unterlegt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie schon mal gehört, was der Bundesausschuss sagt? Der untersucht das nämlich.) Vor einem Jahr, als wir diese Debatte das erste Mal hier im Plenum geführt haben (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) auf der Grundlage eines größtenteils identischen Antrags der AfD-Fraktion, lagen uns Zahlen über die in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Landesverordnung in den Jahren 2020 bis 2023 vor. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da komme ich nachher noch mal dazu.) Die entsprechende Kleine Anfrage erfasste jedoch nur den Zeitraum bis Mai 2023. Aktuelle Zahlen hat die AfD-Fraktion für die Begründung dieses Antrags nicht erfragt. Hier noch mal zur Erinnerung die Zahlen vom letzten Mal: Wegen Verstößen gegen die Corona-Landesverordnung wurden im Jahr 2020 3.361 Bußgelder, im Jahr 2021 5.297 Bußgelder, im Jahr 2022 637 Bußgelder und in der ersten Hälfte des Jahres 2023 ganze 2 Bußgelder verhängt. Die Höhe der Bußgelder betrug im Jahresdurchschnitt zwischen 121 und 141 Euro, es hielt sich also im Rahmen. Ich kann es nur noch mal sagen: In jedem einzelnen Fall, in dem wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung ein Bußgeld verhängt wurde, stand den Betroffenen der Rechtsweg offen. Jedes einzelne bußgeldbewährte Verbot, jede einzelne Vorschrift der Corona-Landesverordnung war einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. (Horst Förster, AfD: Ja, genau.) Es braucht daher weder ein Amnestiegesetz noch eine Rückzahlung gezahlter Bußgelder von Amts wegen, noch die Weisung, laufende oder abgeschlossene laufende Straf- oder Bußgeldverfahren einzustellen. Das gilt heute genauso wie vor einem Jahr. Aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion ist es an den Gerichten unseres Landes, rechtsverbindlich festzustellen, ob die Landesregierung während der Corona-Pandemie einschneidende Grundrechtsverletzungen begangen hat oder eben nicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Raum für einen Untersuchungsausschuss sehe ich an dieser Stelle nicht. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja eigentlich noch gar nicht lange her, da stellte ein Virus, eine aufkommende und wirklich sich auswachsende Pandemie so ziemlich alles infrage, unsere Freiheiten, unsere Selbstbestimmung, unsere Mobilität und auch unseren Umgang miteinander. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war jetzt aber nicht das Virus, sondern die Maßnahmen.) Eine Bedrohungslage griff um sich, schürte Ängste und spaltete, kostete Unversehrtheit und sogar Leben. Und ich denke, diese Zeit hat niemanden kaltgelassen, sie hat uns alle tief geprägt. Es war das Unvorstellbare, was wir bis dahin nicht wirklich erlebt hatten. Tief bewegt und bis heute hadern wir, und bis heute finden viele, vielleicht sogar die Mehrheit, noch gar nicht so den richtigen Umgang mit der Pandemie und ihren Folgen. Es ist einiges aufzuarbeiten, aber auch therapeutisch aufzuarbeiten. Dass uns das Thema der Aufarbeitung, der Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sehr beschäftigt, das haben wir mehrfach unter Beweis gestellt. Wir haben vorgeschlagen, eine Enquete einzusetzen. Damals wurde dann darüber spitzfindig diskutiert, dass hier der Landtag diese Enquete hätte einsetzen müssen, und dies und das und jenes. Uns ging es darum, dass wir Gremien brauchen, in denen wirklich eine Aufarbeitung stattfindet. Das traf auf wenig Begeisterung hier im Haus. Und tatsächlich sollten und dürften wir uns vor dieser Aufarbeitung nicht wegducken. Unser Ansatz und unsere Motivation unterscheiden sich jedoch gravierend von einem Untersuchungsausschuss. Unser Blick war eher in die Zukunft gerichtet, nicht so sehr in die Vergangenheit. Uns geht es um die Überwindung eines gesamtgesellschaftlichen Traumas, was teilweise noch zu spüren ist. Es geht um Vermittlung, es geht um die Moderation eines Austausches über das Erlebte, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) über das, was sich niemand vorstellen konnte und worauf niemand am Ende vorbereitet war. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir wollen aus Fehlern lernen und wir wollen jetzt nicht abstrafen. Es geht gar nicht darum, hier ein Straftribunal einzusetzen über Entscheidungsträger, zu denen sicherlich dieses Haus ja auch gehörte – da gehörten wir dem Haus noch nicht an, erst zum späteren Zeitpunkt –, zu denen ja hier also auch viele zählen. Wir wollen nicht diese Entscheidungsträger vorführen, denn es war ja keine Demokratie oder gar die Gewaltenteilung, wie es hier teilweise durchklang. Sie waren ja nicht suspendiert, sondern sie haben ja funktioniert. Wir wollen eine effektive und lösungsorientierte Auseinandersetzung auch mit möglichen Fehlern aus der Zeit. Und die gab es zweifelsohne. Wir wollen aber auch einen Austausch darüber, was gut lief und was uns aus dieser Lage herausführen konnte. Was hat uns denn stark gemacht in dieser Zeit? Was hat uns geschadet? Was hat uns isoliert? Was hat uns geschwächt? Was hat uns verzweifeln lassen, entmutigt? Was hat uns vielleicht auch wütend gemacht, und wie geht man im Nachgang auch mit dieser Wut um? Fehler zu machen, das ist rein menschlich, entscheidend ist jedoch, dass man aus den Fehlern lernt und sie sich nicht wiederholen. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Im Rahmen der Pandemie ist sicherlich auch einiges aus dem Ruder gelaufen. Wir haben einige Beispiele gehört. Aber in der Retrospektive, meine Damen und Herren, wurden zahlreiche Fehleinschätzungen ja auch offenbart. Allerdings darf bei der ganzen Diskussion nicht vergessen werden, es war eine vollständig neue Situation, und zwar weltweit. Allerdings gab es auch Unterschiede. Schauen wir mal nach Schweden! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Schauen wir auch mal in andere Bundesländer! Es gab Unterschiede in der Auseinandersetzung mit diesen Herausforderungen. Dennoch, niemand wusste etwas darüber, wo dieses Virus auf einmal herkam. Das wurde auch alles erst viel später aufgearbeitet, und vor allem über die Verbreitung gab es auch sehr, sehr diffuse Angaben. Es musste dennoch schnell gehandelt werden. Sicherlich, im Laufe hätte man aber auch schon aus den ersten Fehlentscheidungen lernen können und meines Erachtens auch lernen müssen. Wir Freien Demokraten haben uns zum Beispiel vehement gegen einige restriktive Vorschriften gewandt, haben Grundrechtseinschränkungen sehr, sehr kritisch hinterfragt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben geklagt. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sie wissen das, und Entscheidungen infrage gestellt. Wir standen an der Seite der Gastronomen, wir standen an der Seite des Fachhandels, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weil es überhaupt nicht nachvollziehbar war für viele, warum der kleine Fachhändler schließen musste, der es vielleicht hätte steuern können, (Horst Förster, AfD: Eben, eben!) den Besucherzugang oder den Kundenzugang. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir waren da, als die vor der Staatskanzlei standen. Sie waren nicht da.) Und die großen Vollsortimenter, wo kaum auf Abstände geachtet wurde, die durften öffnen und das volle Sortiment präsentieren. Das hat sicherlich auch zu Verwerfungen geführt. Aber, meine Damen und Herren, wir haben das kritisch hinterfragt. Und das Gute – es ist ja auch schon gesagt worden –, die Verhältnismäßigkeitsprüfungen waren ja möglich, sie waren fast Tagesgeschäft, bis hin zu Klagen, zu Anfechtungen, zu Urteilen. Und das ist das ganz Entscheidende, der Rechtsstaat hat funktioniert, und man muss dann auch mal mit der einen oder anderen Entscheidung leben können. Und das sollten wir jetzt hier auch nicht parlamentarisch diskutieren. (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU, und David Wulff, FDP) Richterschelte ist das Letzte, was wir hier jetzt gerade gebrauchen können, sondern es muss eher darum gehen, wie schaffen wir es, wie schaffen wir es denn tatsächlich, dass die Menschen sich auch miteinander aussöhnen. Ich komme gleich noch mal zu diesem Punkt. Und kommen wir jetzt noch mal zum Kern eines PUAs. Haben wir denn wirklich jetzt einen Erkenntnismangel? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja!) Haben wir irgendetwas nicht mitbekommen, obwohl wir mittendrin waren? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja!) Haben wir nicht Wissenschaft und Rechtsprechung bemüht und tragen eben nicht auch viel Mitverantwortung für jede Empfehlung aus diesen Kreisen? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch das muss man für sich beantworten. Wo soll das hinführen? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Was kann der PUA denn nun beitragen zu einem Gelingen, dass wir uns bestärkt fühlen, weil sich das, was wir gepredigt haben, letztlich bewahrheitet haben könnte? Wem nützt es denn am Ende? Was wir brauchen, ist doch eher was anderes. Wir brauchen den offenen Diskurs, eine ehrliche Aufklärung unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Was wir brauchen … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nee, nee, nicht, das ist eine andere Zielrichtung! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aha!) Was wir brauchen, ist eine Landesregierung, die bereit ist, eben auch Fehler einzugestehen. Das haben wir auch gehört. Was aber, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) was aber viel wichtiger ist, dass die Menschen verstehen, dass verstanden wurde, dass die Menschen auch in moderierten Foren sich austauschen können über das, was sie erlebt haben. Bis heute gibt es Familien, die zerstört sind. Bis heute gibt es Freunde, ehemalige Freunde, die nicht mehr miteinander reden. Es hat die Gesellschaft tief gespalten. (Petra Federau, AfD: Ja.) Aber das muss stattfinden, dieser Diskurs muss stattfinden. Die Menschen müssen das gemeinsam aufarbeiten. Da hilft uns Ihr parlamentarischer Untersuchungsausschuss vermutlich weniger oder eigentlich gar nicht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch!) sondern es geht eher darum zu sagen, wie bekommen wir es hin, dass die Menschen das gemeinsam miteinander aufarbeiten können in einem Rahmen, wo man einander wieder zuhört. Und das war der Ansatz unserer Enquete-Kommission oder eines Gremiums. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das wollten Sie nicht. Aber genau das ist etwas, was wir versuchen, auf parteilicher Ebene oder vielleicht auch mit Partnern umzusetzen, weil wir glauben, dass in der Zeit viel passiert ist mit der Gesellschaft, was wir heute zu spüren bekommen. Und ich glaube, es lohnt alle Mühe, dies aufzuarbeiten, die Menschen dazu anzuregen, einander zuzuhören, ins Gespräch zu kommen und das Ganze gemeinsam zu verarbeiten – nicht im PUA, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern in Foren, auf Augenhöhe mit Bürgern, die im Kontakt miteinander stehen, Bürgern, die gemeinsam sich darüber austauschen können. Und ich mache mir nichts vor, ich mache mir nichts vor, es ist eine Riesenherausforderung, und ich bin auch überzeugt davon, dass da Emotionen durchkommen werden, mit denen wir dann auch umgehen müssen. Aber ich glaube, es ist alle Mühe wert. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr.
Christine Klingohr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute erneut mit den Folgen der Corona-Pandemie, und das ist auch gut so, dass wir genau darüber reden. Und während uns diese Folgen sehr präsent sind, rücken die vielen erschütternden Ereignisse während der Pandemie immer mehr in den Hintergrund. Lassen Sie mich daher ein paar einordnende Worte voranstellen: An die Schlagzeilen des 11. Januar 2020 hat von uns wahrscheinlich niemand eine genaue Erinnerung, und niemand konnte damals absehen, was die Meldungen dieses Tages für uns bedeuten würden. An diesem Tag wurde der erste Todesfall infolge einer Corona-Erkrankung aus der Region um die chinesische Stadt Wuhan gemeldet. Bereits zwei Wochen später wurde das Virus in Frankreich nachgewiesen und hatte damit Europa erreicht. Und zwei Tage später hatten wir den ersten Fall in Deutschland. Zu diesem Zeitpunkt war klar, dass das Virus extrem ansteckend ist und sich daher unheimlich schnell verbreitet. Bis zum 11. Februar, also vier Wochen nach dem ersten chinesischen Todesfall durch Corona, waren in China mehr als 1.000 Menschen an dem neuen und unbekannten Virus gestorben. Nun war zudem klar, dass das Virus für bestimmte Personengruppen extrem gefährlich ist. Die Infektionszahlen in Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt noch sehr niedrig. Jedoch zeigten die Entwicklungen in Italien, wie schnell das Infektionsgeschehen außer Kontrolle geraten kann. In Reaktion auf das Geschehen bat die Kassenärztliche Vereinigung die Bevölkerung, Arztbesuche auf das nötige Minimum zu reduzieren, um mögliche Ansteckungen in den Praxen zu vermeiden. Ende März 2020 beschlossen die Klubs der 1. und 2. Bundesliga einstimmig, den Spielbetrieb für mindestens vier Wochen auszusetzen, um Fans und Sportler vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Im Vordergrund all dieser Überlegungen standen natürlich stets der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Lebens. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Jedoch zeichnete sich schnell ab, dass die Pandemie auch massive Auswirkungen auf die globale Wirtschaft und auf die Wirtschaft Deutschlands haben würde. Die Bundesregierung schnürte daher mehrere milliardenschwere Hilfspakete, die im Rückblick erfolgreich verhindert haben, dass viele Bürgerinnen und Bürger in finanzielle Not gerieten. Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen wurden damit bis zu einem gewissen Grad vor den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie geschützt. Ende März 2020 empfahl die Nationale Akademie der Wissenschaft Leopoldina den Bundesländern und der Bundesregierung einen dreiwöchigen Shutdown. Damit sollte die Pandemie eingedämmt werden, der Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen sichergestellt werden, und vor allem sollte sich Zeit verschafft werden, bis Arzneimittel oder Impfstoffe gegen das Corona-Virus zur Verfügung standen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Corona-Virus nach nur wenigen Monaten allein in Italien 10.000 Todesfälle verursacht. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen gab es den ersten Corona-Lockdown, der Ende März 2020 in Kraft trat und mit ersten Lockerungen sieben Wochen später endete. Wir alle wissen, dass zum damaligen Zeitpunkt noch weitere Lockdowns und weitere Einschränkungen vor uns lagen, die uns unheimlich viel abverlangt haben. Dabei wurde stets das Ziel verfolgt, Gesundheit und Leben zu schützen, Wirtschaft und Arbeitsplätze zu sichern und irgendwie den sozialen Zusammenhalt zu bewahren. Die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen waren ohne Frage hart und belastend. Ohne die umfassenden Vorsichtsmaßnahmen, ohne die Kontaktbeschränkungen und ohne flächendeckende Impfungen stünden wir heute jedoch deutlich schlechter da. Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern sind im weltweiten Vergleich gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Zu diesem eindeutigen Fazit gelangt der Vorsitzende des Weltärztebundes, Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, genau der?!) Niemand sagt heute rückblickend, alle Organisation, Kommunikation und Entscheidungsfindung habe fehlerlos funktioniert, und mit dem heutigen Wissen würden Entscheidungen an manchen Stellen wohl anders getroffen. Unsere Ministerpräsidentin hat bereits mehrmals und auch hier genau an dieser Stelle im Landtag ganz offen gesagt, einige Entscheidungen seien rückblickend nicht richtig gewesen. Über die Wirksamkeit und die Angemessenheit der beschlossenen Maßnahmen und der politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen sollte und wird in Deutschland in beeindruckender Weise diskutiert, und es ist gut, diesen Meinungspluralismus zu sehen und zu hören. Damit hat die Pandemie vor allem auch gezeigt, wie stark unser demokratisches System ist. Die Kontrolle der Regierung durch das Parlament und durch die Gerichte hat durchgehend funktioniert. Manche Beschlüsse der Landesregierungen und der Bundesregierung wurden letztlich gerichtlich gekippt. Andere Entscheidungen wurden ausdrücklich als zulässig eingestuft. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil bestätigt, dass die Regeln zur Schließung von Gaststätten, Hotels und Sportanlagen im Herbst 2020 rechtens waren. Auch medial wurde sehr kontrovers über die jeweiligen Maßnahmen diskutiert. Die Schutzmaßnahmen wurden teils als zu zurückhaltend und teils als zu stark einschränkend betrachtet. Niemand kann behaupten, es habe nicht Platz für die unterschiedlichsten Meinungen und Perspektiven gegeben. Der vorsichtige und verantwortungsvolle Kurs, auf den sich in der Pandemie geeinigt wurde, war stets von der Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen. Im Großen und Ganzen wurde in Deutschland aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ein guter Weg mit Augenmaß gefunden, um Leben zu schützen. Dieser hat glücklicherweise dazu geführt, dass vor allem unser Gesundheitssystem der Pandemie standhalten konnte. Gerade wenn wir uns ansehen, wie viele Menschen bis heute unter den gesundheitlichen Langzeitfolgen der Corona-Pandemie leiden, sollten wir uns in dem vorsichtigen Kurs bestätigt sehen. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres haben wir auf Antrag der FDP-Fraktion – Herr Domke hat es gerade ausgeführt – über das Für und Wider einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Zeit diskutiert. Und ich bin ganz bei Ihnen, genau diese fachlichen Gespräche, genau diese Aufarbeitung, genau diesen Austausch gibt es mittlerweile mit uns und in dieser Gesellschaft. Also in diesem Sinne unterstütze ich da genau Ihre Angelegenheit. Wir sind da mittendrin und führen diese Gespräche. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auch heute wird von der AfD-Fraktion das Bild gezeichnet von zwei sich gegenüberstehenden Lagern. Diese Darstellung ist inhaltlich falsch und nichts anderes als die künstlich herbeigeredete Spaltung der Gesellschaft, die so nicht besteht. Schuldzuweisungen, wie sie hier präsentiert werden, sind keinesfalls geeignet, eine konstruktive Bewältigung der Pandemiezeit zu befördern. Wir sind entschieden, die Spät- und Langzeitfolgen der Pandemie abzuschwächen und entstandenen Schaden nach Möglichkeit zu heilen, um die Betroffenen, um Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam und endgültig aus der Corona-Pandemie zu führen. In diesem Sinne wünsche ich allen Betroffenen auf ihrem Weg der Besserung alles Gute! Sie können sich sicher sein, wir sind dabei an Ihrer Seite. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der AfD hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrte Damen und Herren! Wertes Präsidium! Frau Klingohr, ich fange mal mit Ihrem Kronzeugen für Ihre Absolution an, und zwar den Weltärztechef Montgomery, der da sagte, „jetzt brauchen Ungeimpfte die Peitsche“ statt „Zuckerbrot“. So wurde agiert in der Corona-Krise. Sie entschuldigen sich jetzt genau mit solchen Personen und bieten die hier als Kronzeugen an, das passt schon erst mal gar nicht! (Christine Klingohr, SPD: Ich habe mich gar nicht entschuldigt.) So, meine Damen und Herren, warum ist unser Antrag nicht nur notwendig, sondern auch wichtig und richtig? Erstens. Die Grundrechtsverletzung und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, das Argument, die Maßnahmen seien notwendig gewesen, um Leben zu retten und die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu, während der Pandemie haben wir gesehen, dass viele Maßnahmen nicht verhältnismäßig waren. Laut dem Bericht des Max-Planck-Instituts wurden viele Maßnahmen ohne solide wissenschaftliche Grundlage ergriffen. (Horst Förster, AfD: Genau!) Ein besonders drastisches Beispiel ist die nächtliche Ausgangssperre, die in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt wurde. Diese Maßnahme hatte kaum nachweisbare Auswirkungen auf die Infektionszahlen, führte aber zu erheblichen Eingriffen in die persönlichen Freiheiten der Bürger. Und dazu Zitat aus dem Gutachten: „Die Ausgangssperre des § 28a Abs. 1 Nummer 2 IfSG genügt nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot und ist unverhältnismäßig, weil sie insbesondere nicht auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht. Sie verletzt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Ehe- und Familiengrundrecht, die Berufsfreiheit und das Eigentumsgrundrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht“ (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) „und die allgemeine Handlungsfreiheit“, meine Damen und Herren. Zweitens. Diffamierung von Bürgern und Spaltung der Gesellschaft. Sie sagen, die Maßnahmen seien notwendig gewesen, um die Bevölkerung zu schützen. Darauf erwidere ich, die Diffamierung von Bürgern und die Spaltung der Gesellschaft wurden von Politik und Medien aktiv vorangetrieben, wenn nicht sogar forciert. Kritische Stimmen wurden systemisch unterdrückt und diffamiert. (Thomas Krüger, SPD: Falsch!) Und hierzu, Zitat: (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Manuela Schwesig bezeichnete Kritiker der Maßnahmen als „Querdenker und Verschwörungstheoretiker“, was zu einer tiefen gesellschaftlichen Spaltung geführt hat, meine Damen und Herren. Weitere Zitate: Stephan Weil, Ministerpräsident von Niedersachsen: „Ungeimpfte sind asoziale Trittbrettfahrer.“ Michael Kretschmer, Ministerpräsident von Sachsen: „Impfverweigerer sind verantwortungslos und gefährlich für die Gemeinschaft.“ Saskia Esken, SPD-Vorsitzende: „Die Geduld mit den Ungeimpften ist am Ende. Sie tragen eine Mitschuld an der Pandemie.“ (Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Nein. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg: „Ungeimpfte sind eine Gefahr für die Gesellschaft.“ Karl Lauterbach, Gesundheitsminister: „Ungeimpfte sind die Treiber der Pandemie“. Helge Braun, Kanzleramtsminister: „Es gibt keine Solidarität mit Impfverweigerern.“ Und wo bleiben die Entschuldigungen? Wo bleibt die Einsicht? Wo bleibt da der Wille zur Wiedergutmachung? Ich kann ihn nicht erkennen. Die Impfpflicht für die Bundeswehr wurde vor zwei Wochen abgeschafft, erst vor zwei Wochen still und heimlich. Wahrscheinlich war unser Antrag schuld, wenn ich das mal so witzig einwerfen darf. Und was für widersprüchliche Aussagen von Politik und Wissenschaft! Sie sagen, die Entscheidungen basierten auf wissenschaftlichen Empfehlungen. Ich erwidere, die Veröffentlichungen der RKI-Protokolle zeigen deutliche Widersprüche in den Aussagen von Politik und Wissenschaft. Ich bin darauf eingegangen. Zur fehlenden Evidenz und politischen Einflussnahme: Ihr Argument, die Maßnahmen waren wissenschaftlich fundiert, ich sage, RKI-Protokolle belegen eben, dass viele Maßnahmen keine wissenschaftliche Evidenz hatten, sondern auf politischer Einflussnahme beruhten. Beispiel: Die Einführung der 2G-Regel wurde durch die Politik vorangetrieben, obwohl das RKI intern feststellte, dass diese Regelung keinen signifikanten Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatte. Hier zeigte sich auch das Gesicht von Manuela Schwesig. Sie nutzte falsche Inzidenzen, um sich die Zustimmung des Landtags für zusätzliche Schutzmaßnahmen zu holen. Sie ließ die 2G- beziehungsweise 2G-Plus-Regeln in vielen Bereichen verlängern und erwirkte noch strengere Kontaktbeschränkungen. Neuinfizierte mit unbekanntem Impfstatus wurden bei der Berechnung einfach pauschal den Ungeimpften zugerechnet. Eine Aufarbeitung der durchgesetzten Maßnahmen muss erfolgen, meine Damen und Herren. Wie einseitig die Auswahl von Experten im Fall Corona geschehen ist, darf als bekannt gelten: aus der Physik zwei, aus der Virologie zwei, Epidemiologie einer, Veterinärmedizin einer, Informatik einer, ein Psychologe. So viel zum Expertenrat des Bundeskanzleramts! Nicht dabei waren klinische Infektiologen, Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle, Kinderärzte, Pädagogen, Soziologen, Ökonomen und Politologen, um nur einige zu nennen. Die Folge: Tunnelblick auf eine kleine Auswahl naturwissenschaftlicher Fachgebiete, obwohl bei der Bedeutung der Corona-Pandemie eine breit aufgestellte und nüchterne, sachliche Beurteilung des gesamten Problemkreises Pflicht gewesen wäre. „Der Schweizer Wissenschaftshistoriker Caspar Hirschi hat in seinem FAZ-Beitrag vom 9.3.2021 … den Finger in die Wunde gelegt: ,Gibt eine Regierung einen schwerwiegenden Entscheid als wissenschaftlichen Imperativ aus, zwingt sie alle, die nicht als Feinde der Wissenschaft dastehen wollen, zu blinder Gefolgschaft und lässt politischen Widerspruch nur noch in Form einer populistischen Fundamentalopposition zu. Politische Gegner werden zu Feinden, politische Gegnerschaft, eigentlich der demokratische Normalfall, führt zur Ächtung, die Polarisierung … ist nicht mehr aufzuhalten.ʻ“ Und auch Selbiges haben Sie heute hier wieder getan, meine Damen und Herren. Ich komme zur medialen Mitschuld. Sie sagen, die Medien haben nur informiert. Ich bin der Meinung, die Medien haben oft unkritisch die Regierungsmaßnahmen unterstützt und zur Diffamierung von Kritikern beigetragen. Diese einseitige Berichterstattung hat die Spaltung der Gesellschaft weiter vertieft und eine differenzierte Diskussion verhindert. Die Berichterstattung war häufig tendenziös und hat dazu beigetragen, dass berechtigte Kritik als Verschwörungstheorie abgetan wurde. Auch hier Aufarbeitung, Entschuldigung, Einsicht weit und breit nicht auffindbar. Die Medien waren Marionetten und blinde Gefolgschaft der Regierung. Ich komme zur Wirksamkeit der Maßnahmen und zur Impfpflicht, zum Argument, die Impfpflicht und die Maßnahmen seien notwendig zur Pandemiebekämpfung. Ich sage, laut Analyse des Robert Koch-Instituts wurden trotz hoher Impfquote weiter hohe Infektionszahlen registriert. Dies zeigt, dass die Impfstoffe die Ansteckung und Weiterverbreitung des Virus nicht verhindern konnten. Zudem wurden die Nebenwirkungen der Impfstoffe lange Zeit heruntergespielt und erst spät transparent gemacht. Politische Maßnahmen ignorierten wissenschaftliche Studien zur Ansteckung. Früh war klar, die Wirksamkeit der Impfstoffe war anders, als man zu Beginn der Impfkampagne erwartet und den Geimpften auch versprochen hatte. Bereits im Winter 2021 betrafen rund 40 Prozent aller Corona-Erkrankungen doppelt Geimpfte. Da sollte doch jedem ein Licht aufgehen! Die Pandemie der Ungeimpften war zu jenem Zeitpunkt also schon nicht mehr aktuell, doch die Politik ignorierte weitgehend die damals aktuellen wissenschaftlichen Studien. Dabei war das sogenannte 2G-Modell, nur noch Geimpfte und Genesene hatten Zutritt, nicht nur juristisch problematisch, sondern offenbar auch aus epidemiologischer Sicht fragwürdig. Und auch Lauterbach änderte stetig seine Aussagen. Erst waren die Impfstoffe nebenwirkungsfrei, dann beinahe nebenwirkungsfrei und irgendwann konnte man sich den Tatsachen davor auch nicht mehr verschließen, dass es anders ist. Außerdem wurde auch die Wirksamkeit der Impfung selbst von Impfverfechtern immer weiter herabgesetzt. Zunächst sprach man von Impfung als Selbst- und Fremdschutz, dann Impfung als Selbstschutz, dann Impfung schützt vor einem schweren Verlauf und ganz zu guter Letzt, die Impfung schützt teilweise vor einem schweren Verlauf, trotzdem einrichtungsbezogene Impfpflicht und für die Bundeswehr die Impfpflicht sogar bis Mai 2024. Ein Zitat von Herrn Lauterbach: „Ungeimpfte sind bis März geimpft, genesen oder gestorben.“ Das ist die Angst, mit der Sie Politik gemacht haben! Außerdem ist heute klar, die Maßnahmen insbesondere für Kinder haben mehr Schaden als Nutzen gebracht. Zur Notwendigkeit des Untersuchungsausschusses: Das Argument, was Sie hier bringen, er sei nicht notwendig, dagegen erwidere ich, nur ein Untersuchungsausschuss kann notwendige Transparenz und Verantwortlichkeit sicherstellen. Dieser Ausschuss soll die Befugnis haben, sämtliche Entscheidungen und Maßnahmen der Landesregierung zu überprüfen. Nur durch eine transparente und unabhängige Aufarbeitung können wir das Vertrauen der Bevölkerung und in die Regierung wiederherstellen. Transparenz ist der Schlüssel zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger. Das ist übrigens auch eine Forderung der Bundesärztekammer und der Ärztekammer M-V, meine Damen und Herren, also ganz schlimme Leute, wie Sie auch uns so bezeichnen. Die Notwendigkeit einer Amnestie – Sie sagen, das ist ein falsches Signal, ich sage, die Kriminalisierung von Bürgern für Handlungen, die aus heutiger Sicht als gerechtfertigt oder zumindest als verständlich angesehen werden können, war oft unverhältnismäßig –, eine Amnestie ist zwingend notwendig. Fazit, die Corona-Leugner, die Aluhutträger und Querdenker, also diejenigen, die sich geweigert haben, dem linearen Regierungssprech blind zu folgen, hatten von Anfang an recht. Für all diejenigen, die durch die deutsche Corona-Politik drastische Einschränkungen und zum Teil hoch traumatische Erfahrungen gesammelt haben, die Angehörige verloren haben, ohne Abschied nehmen zu dürfen, die in Isolation schier verrückt geworden sind und sich bis heute noch erheblich an psychischen Folgen abarbeiten müssen, die durch die Maßnahmen ohne Grundlage ihre Arbeit, ihr Ansehen und ihre Existenz verloren haben, deren Familien unwiderruflich gespalten wurden, die ihre Gesundheit einbüßen mussten, sei es durch Maßnahmen, die Impfung oder falsch behandelte Corona-Infektionen, und auch für diejenigen, die bis heute unberechtigterweise gecancelt und diffamiert wurden, weil sie Kritik geübt haben und bis heute noch in Strafverfahren stecken, für genau jene Bürger in Deutschland muss die Corona-Zeit aufgearbeitet werden. Wir sind es ihnen schuldig. Die großen Fragen bleiben: Warum das alles? Wer hat profitiert? Das ist auch sehr interessant in Richtung CDU. Und warum möchte Deutschland um jeden Preis eine Aufarbeitung verhindern, meine Damen und Herren? Wir wissen es alle, weil Sie haben alle mitgemacht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Ich schließe mit einigen Zitaten: „Das Schließen von Kitas ist definitiv medizinisch nicht angemessen … gewesen“, so Karl Lauterbach in später Einsicht. „Wir werden einander viel verzeihen müssen“, sagt Jens Spahn. Innerlich wissen sie, dass sie viel falsch gemacht haben. Nach außen tun sie wenig. Jens Spahn schreibt Bücher und verdient dann an ihrem Verkauf noch komischerweise, an seinen Maskendeals und wo er überall beteiligt war, und haut sich die Taschen noch mehr voll. Also wir wissen, es gibt hier ganz viel aufzuarbeiten. Und ja, natürlich gilt es, hier Schuldige zu finden. Selbstverständlich gilt es, hier Schuldige zu finden, denn wer wissentlich falsch gehandelt hat, entgegen wissenschaftlicher Annahme, entgegen dem Rat vom RKI, politisch Tatsachen verdreht hat, der hat die Bevölkerung belogen und auch die Gerichte, die darauf hingehend ihre Entscheidungen begründet haben. Und das untergräbt den Rechtsstaat und das untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Institutionen. Und das gilt es wieder richtigzustellen, und genauso, wie sie andere verfolgt haben. Das Beispiel wurde hier schon gebracht mit Polizisten, die über Schneepisten andere Leute verfolgten. Ja, wer solche Maßnahmen austeilt, der muss sie dann auch selbst über sich erdulden, er ist schließlich politisch verantwortlich. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Es gibt einen Antrag der SPD-Fraktion auf Kurzintervention. Herr Krüger, bitte!
Thomas Krüger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege! Wir sind ja alle schon etwas länger hier im Haus, und wir erinnern uns auch an die Zeit der Pandemie, die wir hier gemeinsam durchlitten haben. Und ich erinnere mich vor allem an die Bürgergespräche, dass die Menschen in diesem Land Angst hatten und verunsichert waren. Und die hatten nicht Angst und waren verunsichert, weil die Medien, wie Sie sagen, falsch und tendenziös berichtet haben, sondern sie waren verunsichert, weil sie schlicht und einfach wahrgenommen haben, dass in Italien, das in New York Menschen in Massen gestorben sind. Ich habe eben noch einmal nachgeschaut, im März 2020 pro Tag in New York 10.000 Tote. 10.000! Und ich erinnere mich daran, wie viel Hoffnung bei den Menschen war, Hoffnung, dass der Impfstoff am Ende helfen würde, diese Pandemie rauszubringen. Und ja, die Hoffnung war, dass mit einer Impfung man sich nicht mehr ansteckt. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt, aber was sich erfüllt hat, dass die Menschen nicht mehr gestorben sind. (Julian Barlen, SPD: Richtig!) Und ich finde, Herr de Jesus Fernandes, das ist schon mal was, dass die Menschen nicht sterben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Aber ich erinnere mich auch daran, wie Ihre Fraktion hier agiert hat. Es gab ja wenig Dinge, wo man sich sicher war, dass man den Menschen helfen kann. Eine Sache, die war klar, dass, wenn man eine Maske trägt, die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung deutlich reduziert ist. Und es gab keine einzige Sitzung, wo Sie hier nicht aufgetreten sind und gesagt haben, dass die Maskenpflicht fallen soll. Sie haben bewusst die Menschen in Gefahr gebracht, Sie auch mit Ihrer Argumentation. Und dann will ich Ihnen – Sie haben hier viele Zitate gebracht – (Zuruf von Horst Förster, AfD) zum Schluss auch ein Zitat entgegenhalten Ihres damaligen Abgeordneten Herrn Lerche. Auf die Aussage hin, dass, wenn man den Anträgen der AfD folgt, noch mehr Menschen sterben werden, hat er hier sinngemäß gesagt, ja, dann sterben eben ein paar mehr Menschen. Das ist Ihre Politik! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Ja, ich erwidere gerne. Also ob er das so gesagt hat, das kann ich nicht beurteilen. Das ist mir jetzt, das liegt mir nicht vor und ich kann mich auch nicht daran erinnern. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) So, Sie haben jetzt, Sie haben noch mal die Moralkeule geschwungen und haben noch mal versucht, hier, wie es Ihr Kollege Herr Barlen damals auch schon gemacht hat, das Ansinnen, zu diffamieren, indem Sie uns diffamieren. Herr Barlen hat sich hier hingestellt und sagte, Sie haben Totenscheine auf AfD-Briefpapier zu verantworten, (Thore Stein, AfD: Genau!) wenn Sie hier zum Beispiel über die Masken reden und so weiter. Dasselbe haben Sie wieder getan und Sie reihen sich quasi ein, und auch Sie sind der Beleg dafür, dass wir das hier untersucht haben möchten. Natürlich haben alle auf einen Impfstoff gewartet, der auch hilft. Das war dieser Impfstoff nicht. Aber da muss ich doch mein Regierungshandeln anpassen an die Realität, und darum geht es ja auch in einem Untersuchungsausschuss. Genau darum geht es, dass man da seine Maßnahmen anpasst und auch mal Korrekturen einbringt. (Die Abgeordnete Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und wenn dieser Impfstoff vor Ansteckungen nicht schützt, dann kann ich mich nicht für eine Impfpflicht aussprechen, für eine einrichtungsbezogene, dann ist das sinnlos. Und genau solche Sachen soll hier eben, wie gesagt, der Untersuchungsausschuss ans Licht bringen. Und danach, am Ende so eines Untersuchungsausschusses erfolgt natürlich in einem Abschlussbericht eine Bewertung darüber, und dann hat auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit, das für sich im Nachgang zu bewerten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Es ging auch um die Maskenpflicht im Freien. Das war immer Unsinn schon!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zwischenfragen sind nicht gestattet in der Kurzintervention und auch keine zweite Kurzintervention. Das hätten Sie vorher anzeigen müssen. Die Rede war ja schon beendet. Wir sind im Instrument der Kurzintervention, das tut mir jetzt leid. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3758. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3758 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Moratorium bei der Rückzahlung von Corona-Hilfen, auf Drucksache 8/3751. Antrag der Fraktion der CDU Moratorium bei der Rückzahlung von Corona-Hilfen – Drucksache 8/3751 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um kurz die Verwunderung, die hier eventuell aufgebrochen ist, warum ich den Antrag einbringe – ich vertrete meinen Kollegen Wolfgang Waldmüller, der ist erkrankt. Meine herzlichsten Grüße an ihn, gute Genesung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Und ich gebe mein Bestes, ihn würdig zu vertreten. Mit unserem Antrag haben wir eine dringende und bedeutende Forderung der Wirtschaftsverbände und Kammern aufgenommen, ein Moratorium bei der Rückzahlung der Corona-Hilfen. Es müssen gemeinsam mit der Wirtschaft verträgliche Lösungen für Unternehmen gefunden werden, bei denen eine Rückforderung als unfair erscheint. Hier gehen andere Bundesländer mit deutlich kulanteren Regelungen und mit gutem Beispiel voran. Ich komme am Ende noch mal darauf zu sprechen. Die Corona-Schlussabrechnung betrifft verschiedene Überbrückungshilfen sowie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen, die als November- oder Dezember-Hilfen bekannt geworden sind. Sie werden gleich einwenden, dass die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen ursprünglich bereits am 31. Oktober 2023 endete, dass Unternehmen, die ihre Abrechnung nicht rechtzeitig eingereicht hatten, bereits eine Erinnerung und die Möglichkeit erhielten, ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2024 nachzureichen und dass diese Frist nun sogar bis Ende September 2024 verlängert worden ist. Außerdem – da gehe ich von aus – wird Finanzminister Geue gleich anführen, dass das Finanzministerium mittlerweile die Einführung eines vereinfachten Stundungsverfahrens bei der Rückforderung von Corona-Hilfen angekündigt hat, übrigens zwei Tage nachdem unser Antrag eingegangen ist. Das ist erst mal gut, denn bisher waren die Antragsverfahren dafür so überfrachtet und kompliziert, dass insbesondere viele kleine Unternehmen alleine dadurch vor einer kaum zu bewältigenden Herausforderung standen. Daher begrüße ich den Sinneswandel ausdrücklich, auch wenn er viel zu spät kommt und auch nur auf Druck der VU. Bei der Ankündigung handelt es sich jedoch für uns bislang um eine Blackbox. Es bleibt unklar, ob dieses Verfahren wirklich, wie mit den Unternehmerverbänden vereinbart, unbürokratisch, digital und ohne erheblichen Aufwand möglich ist. Und selbst wenn dies der Fall sein sollte, rettet eine Stundung nicht die Unternehmen. Von den bis Ende Februar dieses Jahres eingereichten 5.540 Abrechnungen im Rahmen des Schlussabrechnungspaketes 1 wurde nach dem letzten gemeldeten Bearbeitungsstand in 44,8 Prozent der Fälle eine Rückforderung in mindestens einem Programm des Paketes gestellt. Und die Quote ist schon sehr erschreckend, wie ich finde. Das bedeutet, dass fast die Hälfte aller geprüften Unternehmen erhaltene Hilfen zurückzahlen müssen. Von den insgesamt rund 80.000 bewilligten Hilfszahlungen wurden bisher über 14.000 zurückgefordert, mit einem Gesamtbetrag von über 140 Millionen Euro. Diese Rückforderungen stellen eine enorme Belastung für die betroffenen Unternehmen dar. Diese Unternehmen, die während der Pandemie ohnehin schon ums Überleben kämpfen mussten, stehen nun vor noch größeren Herausforderungen, unerwartet hohe Summen zurückzahlen zu müssen, und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Bedingungen durch gestiegene Energiepreise, erhöhte Produktionskosten, gesunkene Kaufkraft und eine allgemein miserable Stimmung in der Wirtschaft absolut nicht besser geworden sind. Doch das scheint unsere Landesregierung nicht wirklich zu interessieren. Weder das Wirtschaftsministerium noch das Landesförderinstitut haben bisher eine statistische Erhebung darüber durchgeführt, wie viele Beschwerden über diese Rückforderungen eingegangen sind. Das zeigt nicht nur eine erhebliche Lücke in der Transparenz und Kommunikation, sondern auch, wie wenig Rot-Rot die Sorgen und Nöte der Wirtschaft in unserem Land ernst nimmt. Ohne diese Daten können wir das volle Ausmaß der Belastung für die Unternehmen nicht erfassen und angemessen darauf reagieren. Erlauben Sie mir, kurz über das Schicksal einer Dame mit einem Nagelstudio zu berichten, die während der Pandemie ein Tätigkeitsverbot auferlegt bekommen hatte und somit keinerlei Einnahmen erzielen konnte. Vor der Wahl zwischen Grundsicherung und Corona-Hilfen entschied sich die Inhaberin für die Corona-Hilfen und investierte Geld in den erforderlichen Steuerberater für die Hilfeanträge. Jetzt soll sie diese Hilfen zurückzahlen, ohne eine rückwirkende Erstattung der Grundsicherung zu erhalten, denn das Oberverwaltungsgericht hatte zwar festgestellt, dass Gelder aus Corona sofort helfen, die Unternehmer zur Deckung ihres Existenzminimums eingesetzt haben, grundsätzlich nicht zurückgefordert werden dürfen. Diese Regelung galt jedoch nur bis zum 1. April 2020. Ab diesem Datum wurde seitens des Bundes und der Länder klargestellt, dass der notwendige Lebensunterhalt einschließlich der Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Hausrat und Unterkunft nicht durch die Soforthilfe, sondern durch Leistungen nach dem SGB II abgesichert werden sollten. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Diese Frau fühlt sich wie viele andere Menschen nun dreifach betrogen, erstens durch das Tätigkeitsverbot, das ihnen jegliche Einnahmemöglichkeiten nahm, zweitens dadurch, dass sie jetzt keine Grundsicherung rückwirkend erhalten und dennoch die Hilfen zurückzahlen sollen, und drittens durch die vergeblichen eigenen Geldmittel für den Steuerberater, die nicht unerheblich waren, zusätzlich Stress und Aufwand verursachten und im Ergebnis dazu führen, dass die Menschen, die für ihr Unternehmen gekämpft haben, nunmehr schlechtergestellt sind als jene, die die Flinte ins Korn geworfen haben. Diese Menschen fühlen sich zu Recht betrogen. Es ist verständlich, dass solche Ungerechtigkeiten das Vertrauen in die Politik und die Verwaltung erschüttern. Es handelt sich dabei auch leider um keinen Einzelfall. In Neubrandenburg soll ein Tattoostudio Rückzahlungen leisten, in Warin ein Hotel, das seine Zimmer nicht vermieten durfte und nun aufgrund angeblicher Überkompensation Rückforderungen ausgesetzt ist. Wie kann man behaupten, dass diese Rückforderungen gerechtfertigt sind, wenn diese Betriebe aufgrund der Beschränkungen massive Verluste erlitten haben? Ich sage Ihnen, treten Sie aus Ihrem Elfenbeinturm heraus! Beachten Sie die Warnungen der Verbände und Kammern und hören Sie auf, mit Taschenspielertricks ein angeblich wachsendes Bruttoinlandsprodukt zu beschwören, um die Unternehmen im Land zu besänftigen! Wir haben im April eine Wirtschaftsklausur veranstaltet und den Verbänden und Kammern die Möglichkeit gegeben, frei ihre Sorgen und Anregungen zu äußern. Ein Ergebnis dieser Gespräche sehen Sie unter anderem hier in diesem Antrag. Die Verbände haben uns berichtet, dass die bisherigen Regelungen zur Rückzahlung der Hilfen viele Unternehmen in eine prekäre Lage gebracht haben. Die Lösung der Landesregierung, Anträge für eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinfachen, bietet nur eine kurzfristige Erleichterung und geht am eigentlichen Problem vorbei. Und wie Sie an meinem Beispiel sehen konnten, müssen die Rahmenbedingungen für die Rückforderungen überprüft werden. Andere Bundesländer sind hier viel kulanter – ich hatte das am Anfang schon gesagt –, da gibt es Bagatellgrenzenerlass oder Einzelfallprüfung. Es ist also durchaus möglich, damit anders umzugehen. Deshalb ist es gerade für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern auch so unklar in dieser Lage und sie werden eindeutig benachteiligt hier in unserem Land. Das möchten wir so nicht stehen lassen und deswegen erfahren sie hier durch unseren Antrag unsere Hilfe. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue in Vertretung für den Wirtschaftsminister.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat Gesellschaft und Wirtschaft vor enorme Herausforderungen gestellt. In der Wirtschaft sind die Nachwirkungen zum Beispiel durch gestörte Lieferketten heute noch zu spüren. Sie werden zusätzlich überlagert durch die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine. Insbesondere mit den Corona-Wirtschaftshilfen ist es jedoch gelungen, die besonderen Belastungen der Wirtschaft maßgeblich abzufedern und strukturelle Verwerfungen wie Insolvenzwellen oder Massenarbeitslosigkeit erfolgreich abzuwenden. Übrigens, nur, damit wir mal drüber reden: Über wie viel Geld reden wir eigentlich? Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern hat an Sofort- und Überbrückungshilfen insgesamt 1,6 Milliarden Euro bekommen, 1,6 Milliarden, wovon der Löwenanteil vom Bund kommt, vom Land nämlich – in Anführungsstrichen – „nur“ etwas über 130 Millionen, „nur“ in Anführungsstrichen, und der Rest vom Bund. Wir reden also hier ganz wesentlich über Bundesgelder, dass wir das vielleicht mal einordnen können. Das war jetzt der O-Ton des Finanzministers. Seit einiger Zeit steht nun die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen im Raum. Um die Hilfen während der Pandemie schnell bei den Unternehmen platzieren zu können, basierten die Berechnungen der individuellen Leistungen oftmals auf Schätzungen. Daher ist es notwendig, nun auf Basis von Istzahlen eine konkrete Abrechnung vorzunehmen. Noch mal der O-Ton: Die Bundesregierung, der Bund drängt da auch drauf, ist ja auch im Wesentlichen das Bundesgeld. Ich weiß, dass jetzt anstehende Rückzahlungen die Unternehmen vor neue finanzielle Herausforderungen stellen, Frau von Allwörden hat es ja erläutert. Die Liquiditätssituation hat sich in den Unternehmen in der Zeit nach der Pandemie noch nicht wieder auf das Vorkrisenniveau entwickeln können. Vor diesem Hintergrund – und auch das ist hier schon erwähnt worden – hat das Wirtschaftsministerium in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium – ich kann es bestätigen – beschlossen, die Zahlungsfristen für die Rückführung der Soforthilfen, aber auch der Überbrückungshilfe deutlich auszuweiten. Für die zinslose Rückzahlung stehen den Unternehmen nunmehr nicht nur zwei Monate, sondern sechs Monate zur Verfügung. Das ist übrigens auch in expliziter Abstimmung mit dem Bund passiert. Damit können die betroffenen Unternehmen die Rückzahlung der Hilfen in einem deutlich längeren Zeitraum flexibel an ihre Liquidität und damit an ihre finanzielle Leistungsfähigkeit anpassen. Vielleicht noch mal zu den Zahlen: Ich habe gerade gesagt 1,6 Milliarden, darüber reden wir. Bisher hat es Rückforderungen – das sind die Zahlen, die mir gegenwärtig vorliegen – bei den Soforthilfen in Höhe von 134 Millionen und bei den Überbrückungshilfen in Höhe von 39 Millionen gegeben, von den 1, 6 Milliarden. Davon gab es übrigens bisher rund sechs Prozent Stundungen. Aber das waren ja noch die alten Zeiten, jetzt, wie gesagt, kann man noch länger von zwei auf sechs Monate, aber für einige Unternehmen wird auch die sechsmonatige Zeit nicht ausreichen – auch das haben Sie zu Recht erwähnt –, um die Rückzahlung in der erforderlichen Höhe leisten zu können. Für diese Unternehmen, ja, besteht jetzt schon die Möglichkeit, mit dem Landesamt für Finanzen eine individuelle Vereinbarung zur Stundung und Ratenzahlung zu treffen. Bisher war das allerdings, muss ich wirklich sagen, ein relativ detailliertes Verfahren, damit ein bürokratisches Verfahren. Die Voraussetzung war, dass der Antragsteller/die Antragstellerin die besondere Härte, die eine sofortige Zahlung der gesamten Rückforderung für das Unternehmen bedeutet, ausführlich durch Vorlage geeigneter Unterlagen begründen sollte. Und da muss ich jetzt sagen, wir sind natürlich im engen Kontakt mit der Wirtschaft, mit der VU, sowohl Reinhard Meyer als auch ich, unsere beiden Häuser, und wir haben uns da eng abgestimmt und sind dann dazu übergegangen, ein vereinfachtes Verfahren – und deswegen möchte ich mich hier dagegen wenden, dass wir die Wirtschaft schlechter behandeln würden in Mecklenburg-Vorpommern als in anderen Bundesländern, so ein vereinfachtes Verfahren, zeigen Sie mir das mal in einem anderen Bundesland! –, ein vereinfachtes Verfahren als weitere Entlastung ist abgestimmt worden zwischen den beiden Ministerien. Es wird nunmehr ausreichend sein, besondere Härte durch eine bloße Eigenerklärung, … (Torsten Renz, CDU: Und seit wann gibt es das?) Lieber Herr Renz, ich habe es gerade gesagt, es ist gerade abgestimmt worden. Ich habe vor ein paar Tagen – ein/zwei Wochen – dazu Pressearbeit gemacht. (Torsten Renz, CDU: Wegen des Antrages, oder?!) Es gilt jetzt akt… (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Nein, nicht vor einer Stunde. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und selbst, wenn es vor einer Stunde wäre, es gilt jetzt, aber es gilt schon etwas länger. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Torsten Renz, CDU) … durch eine bloße Eigenerklärung des Unternehmens, ohne weitere Unterlagen darzulegen. Unterlagen werden nur noch auf Verlangen des Landesamtes für Finanzen in Einzelfällen angefordert. Der Stundungs- und Ratenzahlungszeitraum kann individuell bis zu 24 Monaten ausgedehnt werden. Und es stimmt auch nicht … Jetzt ist sie leider nicht da, doch, da hinten. Hallo, Frau Abgeordnete! (Rainer Albrecht, SPD: Zuhören!) Frau Abgeordnete, ich würde Ihnen gerne noch etwas sagen, weil es nicht richtig ist, dass wir keine Bagatellregelung hätten. Sehr wohl haben wir in Mecklenburg-Vorpommern eine Bagatellregelung, und zwar nicht nur für die Überbrückungshilfen, sondern anders als alle anderen Bundesländer auch für die Soforthilfen in Höhe von 250 Euro. Das gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Noch mal: Wir behandeln die Wirtschaft hier nicht schlechter, wir behandeln sie gut. Es ist eine schwierige Situation, aber es ist eben auch ganz wesentliches Bundesgeld. Die vorstehenden Maßnahmen sollen unbürokratisch gerade die Unternehmen entlasten, die eine Rückzahlung von Corona-Wirtschaftshilfen zu leisten haben. Im Ergebnis bin ich daher zuversichtlich – das gilt jetzt für den Wirtschaftsminister, aber das können Sie auch für mich nehmen –, dass es gelingen wird, die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen weiterhin zu schultern. Ein Moratorium, wie jetzt vorgeschlagen, bei der Rückzahlung der Corona-Hilfen bis zum März 2025 wäre dagegen nicht zielführend, es würde ja lediglich das Problem verschieben. Mit den genannten Neuregelungen bei den Rückzahlungen ist den Unternehmen ein Entgegenkommen signalisiert worden. Insofern geht der vorliegende Antrag fehl, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Ich rufe auf für die Fraktion der AfD Herrn Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Bürger! Das Thema der Rückzahlung der Corona-Hilfen beschäftigt und bewegt fast jeden Unternehmer und Selbstständigen hier in diesem Land und auch im Plenum, wo zum Beispiel die Verlängerung der Fristen für die Schlussabrechnung hier auch schon mal diskutiert wurde und damit die ganze Problematik. Und damals hatte meine Fraktion das hier beantragt, dass den geplagten Unternehmern und Steuerberatern mehr Zeit eingeräumt wird, um die Hilfen und Bedarfe noch einmal genauer zu berechnen und dann sauber einzureichen. Wie die meisten anderen Fraktionen, auch die CDU stimmte damals dagegen. Von der Warte her ist das schon irgendwie etwas schrill, dass die CDU sich jetzt als Partei der Wirtschaft geriert. Die Debatte läuft auch schon ewig im Ausschuss und in den Medien, wo zuletzt auch aufgrund einer Kleinen Anfrage meinerseits Zahlen, Daten und Fakten dazu öffentlich wurden. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! Sehr richtig!) Und auch von der CDU hörte man damals keinen Pieps, es war mucksmäuschenstill. 140 Millionen Euro Rückzahlungen fordert das Landesförderinstitut von den circa 14.000 Unternehmen zurück, die auch in der Begründung dieses Antrages hier angeführt werden. Und jeder kennt einen Unternehmer, das Nagelstudio wurde angesprochen, Kfz-Meister, Pflegedienste, Rechtsanwälte, Imbisse, die teilweise 20.000 oder 30.000 Euro jetzt zurückzahlen müssen. Oft kommen dadurch Folgekosten oder unterlassene Investitionen, ein Drittel oder die Hälfte des eigenen Jahresgehaltes zusammen und die Unternehmer haben keine Rücklagen mehr. In dem Sinne ist die Analyse klar, wir müssen der Wirtschaft helfen und keine Steine in den Weg legen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die CDU-Fraktion fordert nun ein Moratorium bei der Zurückzahlung der Corona-Hilfen des Landes bis zum 31. März 2025 und will, dass sich die Behörden nach Ablauf der Moratorien bei der Behandlung von Rückforderungsansprüchen kulanter zeigen. Wir sehen das anders, denn wir gehen da weiter. Und über die Presse haben wir schon einen Vorschlag eingebracht, die Schulden generell zu erlassen unter bestimmten Bedingungen. Geplagte Unternehmer, die sich in unzähligen Überstunden abgemüht haben, die sich aufgrund der täglich ausgewürfelten Maßnahmen täglich neu erfinden mussten, die sollen nicht nun auch noch bestraft werden. Und die Kommunikation, auch damals des CDU-Wirtschaftsministers Harry Glawe, war doch ganz klar, wir übernehmen eure Schäden, habt keine Sorgen, wir sind für euch da. So war auch der Tenor der Ministerpräsidentin. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Jetzt aber hier mir nichts, dir nichts mit brutalen Nachforderungen aufzukreuzen, das hat nichts mehr mit den Hilfeversprechen von damals zu tun. Und tun Sie bitte alle nicht so, dass jeder das damals hätte einfach so berechnen können und dass das alles völlig klar war! Nein, niemand damals hatte Ahnung, was da auf die Leute zukommt. Und jetzt, wie die CDU es will, die Rückzahlung lediglich nach hinten zu verschieben, das löst die Probleme auch nicht. In dem Sinne werden wir uns nachher auch enthalten. Die Tendenz ist in Ordnung, aber der Antrag zielt nun trotzdem noch auf die Rückzahlung ab und das ist für uns nicht ausreichend. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und verstehen Sie das bitte nicht falsch, Subventionsbetrüger sind hiermit nicht gemeint, Unternehmen, die sowieso insolvent gegangen wären oder Unternehmen, die gar keine Einbußen hatten. Wir müssen den normalen kleinen Betrieben helfen, und deshalb fordern wir einen Erlass der Schulden, wenn die Unternehmer beispielsweise nachweisen, dass sie das Geld investieren. Dies wäre auch ein Boost für die Wirtschaftsentwicklung, dies wäre ein Anreiz zur Modernisierung. In die Zukunft investieren, das ist doch das, was die Unternehmen wollen. Das ist auf der Titelseite der aktuellen IHK-Zeitung Westmecklenburgs. Da müssen wir ran. Die Gaststätte kann in eine neue Profiküche investieren, die Logopädin kann ein Onlineterminbuchungssystem erwerben, Energie sparende Geräte können eingebaut werden im Büro. Hier könnte man sich kulant zeigen und zeitgleich ins Land investieren. Es wäre eine Gewinn-Gewinn-Situation für beide Seiten. Sind innovative und unbürokratische Ideen hier unter Rot-Rot möglich – das ist jetzt die Frage –, oder beharrt man wie der Herr Finanzminister weiterhin darauf? (Zuruf von Christian Winter, SPD) Ja, und jetzt kommen wieder irgendwelche besonders staatstreuen Spezialisten und sagen, das wäre alles Steuergeld, das geht alles gar nicht – was alles ging in den Corona-Zeiten, das haben wir auch gelernt –, das muss wieder alles zurück ins Land. Aber, meine Damen und Herren, schauen wir uns doch die Förderpolitik in diesem Land an, was alles an Nonsens hier gefördert wurde, insbesondere von der rot-roten Regierung, von der SPD-Landesregierung in den letzten Jahren: Ob Casinoschiffe aus Hongkong, Beratungsstellen für nicht binäre Menschen, Social-Media-Stellen für Popstar Frau Schwesig – hier passiert nur Unsinn mit dem Geld. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und auch der Blick in die jüngste Vergangenheit, an den Taten sollen wir Sie messen, zeigt doch einfach, was hier los ist. Ein Industriekonzept 2030 wird hier nicht umgesetzt, stattdessen baut die Landesregierung Spielplätze. Das klingt alles schön, aber was ist die wahre Absicht dahinter? Schauen wir uns das doch einmal an: Am 23. Mai in Lübesse, Justizministerin Jacqueline Bernhardt überreicht da Förderschecks für vier Spielplätze. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Thore Stein, AfD) Na, was für ein Zufall, mitten in der Wahlkampfzeit lässt sie sich dann auch noch schön im „BLITZ am Sonntag“ dafür feiern mit einem Bildchen. Und wer steht daneben? Herr Winter von der SPD und grinst daneben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Der war zufällig da.) Aber was hat Ihnen das alles gebracht? (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der wollte nur spielen.) Was hat das alles gebracht? Nichts! Wir haben die Wahlergebnisse gesehen, marginalste Werte für die Linkspartei, teilweise haben einzelne Kandidaten der AfD mehr Stimmen als alle LINKEN zusammen. Das bringt Ihnen doch alles nichts. Also lassen Sie das! Spielplätze sind kommunale Aufgaben. Den Kommunen muss man pauschal mehr Geld zur Verfügung stellen. Und Sie als Landesregierung, kümmern Sie sich doch um die essenziellen Dinge, um eine gute, ausführliche Wirtschaftsförderpolitik und nicht über so was! Keine Pseudobürgerfonds! Wir wollen keine Verlängerung Ihrer Parteikassen haben, wir wollen mit dem Geld der Bürger sorgsam umgehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Genau!) Und wenn hier jetzt gleich jemand noch erzählt, wir können doch keine Schulden erlassen, es werden doch so viele Schulden erlassen – ja, wir haben hier einen Entschuldungsfonds der Kommunen beispielsweise. Oder denken Sie doch einfach noch weiter! Der historische Schuldenerlass, G8-Gipfel, vor knapp 20 Jahren damals, wie wichtig es war, dass man damals – 2005 war das –, dass man damals den afrikanischen Staaten die Schulden erlassen hat, dass die sich überhaupt mal erholen konnten dann wieder. Wir haben hier Geld in diesem Land für Bankenrettung, für die halbe Welt können wir das rausschmeißen und so weiter, aber wenn es jetzt hier um unsere kleinen und mittelgroßen Unternehmen geht, die unter den Auflagen der Corona-Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen wurden, die sich das nicht ausgesucht haben, da will man hier hart bleiben. Und es wurde hier auch schon angedeutet, die zigfachen unbezahlten Überstunden, alles, was auch nicht erstattet wurde, ja, was hier gar nicht erwähnt wurde bisher, die ganzen Hygieneausstattungen, die sich viele privat kaufen mussten in Pflegediensten und so weiter, das hat doch auch niemand ersetzt, das war auch von keinen Corona-Hilfen abgedeckt. (Torsten Renz, CDU: Welche Überstunden meinen Sie?) Die Überstunden, die viele Selbstständige und Unternehmer, Herr Renz, damals tagtäglich abends noch anhäufen mussten, um sich in die Gesetze einzulesen, um sich zu informieren und den ganzen Kram. Das hat doch niemand finanziert. (Zurufe von Beatrix Hegenkötter, SPD, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Und dieses Wort „Corona“ war eine Waffe gegen jegliche Vernunft, gegen jegliche Verhältnismäßigkeit, gegen jedwede Logik. Und es führte wirklich zu einer Zeit des Trübsals, der Existenzangst, der Einschränkung von Grundrechten, der wirtschaftlichen Kontrollverluste und des Ausgeliefertseins. Und wer dem widersprach, der war ein Bösewicht und gehörte bekämpft. Dem Herrn sei Dank, ist diese Zeit jetzt vorbei. Und lassen Sie uns nun endlich auch einen Schnitt bei den Finanzen machen! Entlasten Sie die Bürger auch finanziell, dann haben wir das Thema endlich auch weiter aus den Gedächtnissen, müsste auch der Landesregierung eigentlich lieb sein! Meine Damen und Herren, wir sehen ja auch, dass es in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern, ähnliche Maßnahmen gibt, wie hier jetzt von der CDU vorgeschlagen, die auch in die richtige Richtung gehen. Da kann man auch mal Bayern ein bisschen überholen. Es ist an der Zeit, dass auch Mecklenburg-Vorpommern sich an diesen bewährten Praktiken orientiert und seine Unternehmen entsprechend unterstützt. Und insgesamt muss diese Regierung erkennen, dass die Rückforderungen nicht nur unfair, sondern auch wirtschaftlich kontraproduktiv und für viele schlichtweg unmöglich sind. Sie gefährden die Existenz zahlreicher kleiner und mittlerer Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden. Diese Unternehmen müssen unsere Unterstützung erhalten und nicht noch bestraft werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es steht außer Frage, dass viele Unternehmen durch die Corona-Pandemie schwer betroffen waren und es auch zum Teil im Nachgang sind und mit wirtschaftlichen Folgen in dieser Zeit immer noch zu kämpfen haben. Und wir erinnern uns, denke ich mal, alle sehr lebhaft noch an die Zeit, wo es um diese Hilfen ging im Wirtschaftsausschuss, im Finanzausschuss und im Plenum. Und uns war daran gelegen, dass die Wirtschaft nicht krachen geht, dass die Unternehmen weiter existieren können, dass die Arbeitsplätze, das Know-how gesichert werden und vor allen Dingen, dass das gesellschaftliche Leben funktioniert. Und deswegen ist sehr viel Geld in die Hand genommen worden, sind Schulden gemacht worden, die Zahlen sind genannt hier, 1,6 Milliarden Euro, eine immense Summe. Und die Hilfen, die geleistet wurden – das ist hier schon mal angeklungen –, waren ja sehr unterschiedlich. Es gab nicht rückzahlbare Zahlungen, es gab Darlehen, die logischerweise mit Rückzahlungen verbunden sind, und es gab Auszahlungen, die an bestimmte Annahmen gebunden waren, dass es eben Liquiditätsengpässe gibt, dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden muss und logischerweise, dass gerade die, die eben mit bestimmten Kriterien und Vorausannahmen belegt waren, dass dann bei den entsprechenden Rückmeldungen, wenn da erkennbar wird, dass die Mittel so im Nachgang betrachtet nicht gerechtfertigt waren. Von Frau von Allwörden sind ja Beispiele genannt worden. Mir zum Beispiel ist aus Rostock ein Beispiel bekannt, da sind die Mittel angefordert worden, die sind auch ausgezahlt worden in nennenswerter Höhe, und da liegen sie noch heute, die wurden gar nicht gebraucht. Das ist ein besonderer Fall, aber auch das gab es. Und es ist aus unserer Sicht eine Frage der Gerechtigkeit, wenn aus den Mitteln der Allgemeinheit Hilfen geleistet wurden und sich jetzt herausstellt, also da gibt es berechtigte Rückforderungen, dass die dann auch vollzogen werden und dass dieses Geld dann der Allgemeinheit wieder zur Verfügung steht und eben erneut eingesetzt werden kann für die Unterstützung von Innovationen, für die Förderung der Wirtschaft oder eben für andere Bereiche. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und Minister Dr. Geue hat Beispiele aufgezählt, in welcher Art und Weise jetzt kulant vorgegangen wird. Und es ist eine Frage, wie kommunizieren die Unternehmen und die entsprechende Behörde miteinander, wie kann man sich da einigen. Ich finde es ausgesprochen wichtig, dass deutlich gemacht wird, es gibt auch jetzt noch, wenn man so will, anderthalb/zwei Jahre, nachdem die Fristen rum sind, jetzt immer noch Möglichkeiten, um hier Kulanz walten zu lassen, um Härten, die gar zum Verlust der Existenz des Unternehmens führen könnten, abzuwenden. Also das sind Maßnahmen, die aus unserer Sicht angemessen sind unter dem Blickwinkel von Gerechtigkeitsaspekten und dem Erfordernis, dass Bund und Land dieses Geld brauchen, insbesondere auch für die Wirtschaftsförderung. Aktuell und für die Zukunft sind wir der Meinung, dass das Vorgehen, so, wie es jetzt praktiziert wird, und die Möglichkeiten, die eröffnet sind, hinreichend sind und ein Moratorium im Gegensatz diesen ganzen Prozess eher verkomplizieren würde und letztlich auch nicht im Interesse unserer Wirtschaft sein kann. – Vielen Dank für das Interesse! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist hier eindrucksvoll, auch von Kollegin Allwörden, geschildert worden, was da im Einzelfall auch für Schicksale, wirtschaftliche Schicksale dran gebunden sind, und das ist etwas, was einen auch dann anrührt. Ich glaube, wir sind alle hier im Plenum mit dieser Frage „Corona-Rückzahlung“ und mit den Terminen, die es da gegeben hat und die auch immer mal wieder verlängert worden sind, konfrontiert, die einen bei der Steuerberaterin, die dann gesagt hat, ich habe gar keine Zeit für Ihre Steuererklärung, sondern ich muss jetzt sozusagen den Unternehmen helfen, was auch richtig ist und wofür wir dann privat sicherlich auch Verständnis hatten. Und es ist auch so, dass sozusagen durch diese Informationen tatsächlich ein Prozess in Gang gesetzt worden ist, der immer wieder zur Verlängerung der Fristen geführt hat, und das ist richtig so gewesen. Jetzt ist auch mir aufgefallen, dass es natürlich eine auffällige, sozusagen zeitliche Nähe gibt des Antrages von der CDU und einer Presseerklärung, die allerdings dann schon vom 1. Juni stammt, also es ist jetzt auch schon ein paar Tage her, wo darauf hingewiesen wird, dass das Finanzministerium jetzt bis zu 24 Monate Zeit gibt, dass die Sache gestundet werden kann. Ich denke, das ist natürlich kein zufälliges Zusammenwirken, es ist offensichtlich in der Zeit dann die Kulmination von der Information dann auch angekommen und es ist umgesetzt worden. Insofern spricht vieles dafür zu sagen, dass der Antrag von der CDU jetzt sozusagen nicht mehr die Brisanz hat, weil eine Regelung schon gefunden worden ist. Nun kann man sich natürlich fragen, ob diese Regelung, die gefunden worden ist, die richtige Regelung ist oder ob es auch noch andere Regelungen geben könnte. Und da fällt mir dann auf, dass man auch immer genau hinhören muss. Ich habe vom Kollegen der AfD gehört, unter bestimmten Bedingungen kann man sozusagen dann verzichten vielleicht auf die Rückzahlung und so weiter, und da liegt meistens auch der Hase im Pfeffer, weil es bei solchen sozusagen Mechanismen, Regelungsmechanismen häufig so ist, du musst dich entscheiden, machst du eine umfangreiche Prüfung und findest raus, wen es betrifft, oder machst du eher eine Pauschalregelung. Und ich habe die Regelung, die der Finanzminister jetzt vorgestellt hat, eher als eine Pauschalregelung verstanden, und das ist, ehrlich gesagt, eine Sache, die mir eigentlich besser gefällt, weil diese Sache mit der Kontrolle, ist es nun ein Unternehmen, was rechtens sozusagen diese Subventionen in Empfang genommen hat oder nicht, das ist eben eine zusätzliche Bürokratie, die meistens dann auch wieder Zeit kostet. Und das ist genau das, was man bei den Steuerberatern auch immer wieder gehört hat, dass die gesagt haben, diese Regelungen und diese Nachweispflichten sind so kompliziert, dass wir so lange damit zu tun haben und deswegen mit der Abarbeitung der Fälle nicht zurande kommen. Und deswegen gefällt mir eigentlich sehr gut, dass der Finanzminister gesagt hat, wir haben jetzt ein Verfahren gefunden, wo wir sagen, wir machen vereinfachte Nachweisverfahren, die also schneller gehen, die sozusagen zwar nicht in die Richtung gehen, dass sozusagen gar nicht mehr offenbar wird, wofür die Gelder in Anspruch genommen worden sind, aber es ist ein vereinfachtes Verfahren. Und ich glaube, das ist das Gute an der Regelung, die jetzt der Minister gefunden hat. Und wir sind im Übrigen, da wir ja so ein bisschen modifizierte Regelungen zu den unterschiedlichen Zeiten und Daten hatten, ja auch an dieser Stelle noch nicht an dem Punkt, wo wir sagen können, wenn sich diese Sachen nicht bewähren, dann kann man sogar noch mal nachsteuern. Aber jetzt für diesen Augenblick, denke ich, ist diese Regelung bis zu 24 Stunden und mit vereinfachten Verfahren eine gute Regelung. Und wenn ich höre – das wusste ich gar nicht, auch in der Vorbereitung der Rede –, dass es auch jetzt schon sozusagen Kulanzregelungen gibt für Fälle, die jetzt nicht im 10.000er- oder 30.000er-Euro-Bereich liegen, sondern für, sagen wir mal, bescheidenere Fälle, dann stützt das meine Einschätzung, dass ich denke, dass das eine vernünftige Regelung jetzt ist. Wenn man die Zahlen, die gesagt worden sind, dann mal auf die Schnelle berechnet, ist es ja bei den 140 Millionen und 14.000 Betrieben, dann ist der Durchschnittswert 10.000. Das müssen größere Betriebe sein, und für die lohnt sich das jetzt auf jeden Fall mit dem vereinfachten Verfahren, weil alles andere würde noch viel länger dauern. Ich glaube, ich mache an dieser Stelle Schluss (Marc Reinhardt, CDU: Gute Entscheidung!) und sage, dass wir uns zum Antrag der CDU enthalten an der Stelle, weil die Richtung natürlich eine richtige Überlegung war, so ein bisschen jetzt von der Regelung des Finanzministers überholt worden ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau van Baal.
Sandy van Baal FDP
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! dpa-Ticker 11.06., 16:14 Uhr – war gestern, glaube ich, gut –: „Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bekommt mehr Zeit für die Rückzahlung überhöhter Corona-Soforthilfen. Die Industrie- und Handelskammern im Nordosten begrüßten am Dienstag eine entsprechende Regelung des Wirtschaftsministeriums in Schwerin. ‚Für die zinsfreie Rückzahlung stehen den Unternehmen jetzt nicht, wie ursprünglich …‘“ Ich mache mal Punkte. „Der Präsident der IHK zu Rostock, Klaus-Jürgen Strupp, betonte: ‚Das verschafft den betroffenen Unternehmen ein wenig mehr Luft.‘ Sie könnten die Rückzahlung flexibel an ihre finanzielle Leistungsfähigkeit anpassen.“ Das war gestern, wurde mir erst heute Vormittag zugeschickt, deswegen passe ich das natürlich ein bisschen an. Ich weiß nicht, ob es durch Ihren Antrag kommt, er ging ja in die richtige Richtung. Wie auch immer, ich bin froh, dass es so gekommen ist, dass er da ist, auch was Sie ausgeführt haben. Und natürlich ist es so, dass einige Unternehmen immer noch mit den Rückforderungsansprüchen überlastet, na überlastet … Sie haben ein Problem damit, sie haben zu kämpfen, sie wissen nicht, investiere ich, wenn ich das jetzt ausgebe, dann habe ich nichts zum Investieren und so weiter und so fort. Ich kenne auch viele und wir hatten auch die Gespräche als Fraktion. Und dazu kommt auch die Herausforderung der Zeit, was Sie angeführt haben, Frau von Allwörden, das ist richtig, Sie sind da auch im Detail drauf eingegangen, das kommt alles zusammen. Deswegen ist eine Lösung da. Es ist aber auch eben nachvollziehbar, wenn das Land prüfen möchte, ob alle ihre Hilfen zu Recht bekommen haben. Und wenn manche es halt nicht zu Recht bekommen haben, dann müsste es auch dementsprechend zurückgezahlt werden. Ich mache es in dem Sinne kurz: Der Ansatz war richtig, wir enthalten uns. Ich hoffe, dass der Lösungsweg der richtige ist. Also mein Steuerberater hatte auch schon mal Kontakt. Das läuft alles super, muss ich sagen, bis jetzt. Ich hoffe, es liegt nicht an meinem Namen. Nee, aber, wie gesagt, auch viele hatten da schon im Vorfeld, bevor das zustande gekommen ist, gesagt, es ist natürlich ein Wirrwarr, man muss erst an den richtigen Ansprechpartner kommen und so weiter, es dauert lange, aber wer sich als Unternehmer darum kümmert – und das müssen Unternehmer halt auch tun, deswegen sind sie Unternehmer –, der findet eine Lösung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Winter.
Christian Winter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Raum! Ich möchte mal gleich das von heute Morgen, was die Präsidentin ausgeführt hat zur Eröffnung hier der Landtagssitzungswoche, gerne beherzigen. Da haben wir auch oder hat die Präsidentin davon gesprochen, auch etwas wertschätzender, konstruktiver im Umgang miteinander zu sein. Und ich glaube, manch andere Sache müssen wir noch länger aufarbeiten, aber das ist wirklich ein Ratschlag, den können wir auch sofort umsetzen. Und daher möchte ich mich erst einmal bei der CDU-Fraktion dafür bedanken, weil das ist ein relevantes Thema, das wurde hier ausgeführt, und das ist ein relevantes Thema. Und da muss ich schon gleich was zurückweisen, was irgendwie nicht … Wir sitzen nicht im Elfenbeinturm, wir haben in den letzten Monaten auch viele Gespräche mit den Verbänden, mit betroffenen Unternehmen und natürlich auch mit den, ich sage mal, mittelbar Betroffenen, also den Steuerberatungen, den Wirtschaftsprüfungen gesprochen und haben hier geschaut, wie wir zu Lösungen kommen in einem Gespräch, in Dialogen, in Gesprächen auf Augenhöhe zwischen Politik, Wirtschaft und Verwaltung, so, wie es sein soll, um hier zu Problemlösungen zu kommen. Also diesen Punkt muss ich leider gleich ganz harsch zurückweisen. Und ich muss auch gleich darauf eingehen, dass das Problem viel komplexer und vielschichtiger ist, als Sie es in Ihrem Antrag darlegen, denn es gab ja nicht das eine Corona-Hilfsprogramm, das wurde hier in verschiedenen Punkten dargelegt, sogar auch in der Einbringung. Im Antrag findet sich diese Differenzierung so allerdings nicht, und das ist auch schon ein großes Manko. Ich möchte vor allem eingehen auf die Corona-Soforthilfen. Die sind ja in der ersten Phase des Lockdowns, wo wir noch gar nicht wussten, was da auf uns in welcher Breite wie lange zukommt, wurden die auferlegt von März bis Mai 2020. Und die waren ja gerade so konstruiert, dass sie schnell kommen, dass sie auch bürokratiearm in der Umsetzung sind. Das führte leider auch zu manchem Missbrauch, aber nichtsdestotrotz war es in dieser frühen Phase für kleine und mittlere Unternehmen genau das Richtige. Und es ging ja darum, schnell zu helfen und Insolvenzen in Größenordnungen zu vermeiden. Und ich nehme an, dass Sie sich vor allem darauf beziehen, das wurde ja auch dargelegt, das allergrößte Volumen bezieht sich vor allem auf die Rückforderung dieser Soforthilfen – ich glaube, andere sind mitunter auch noch gar nicht abgearbeitet –, und hier ist es tatsächlich so, dass 36.427 Anträge nur für diesen Bereich gestellt wurden. Und davon ist es etwa jeder Dritte, wo eine teilweise oder vollständige Rückzahlung kommt. Das muss ja auch noch differenziert werden, das hat der Finanzminister auch anklingen lassen. Es ist ja nicht so, dass bei jedem jetzt die Rückforderungen in voller Höhe und von jedem fünfstellige Beträge zurückgefordert werden. Das ist ein ganz unterschiedlich differenziertes Bild. Und ich sage mal, die, die jetzt nicht so hohe Umsätze haben, haben natürlich auch nicht so hohe Rückforderungssummen. Nichtsdestotrotz muss genau hingeguckt werden, wie hier zurückgefordert wird. Und noch mal, das wurde auch gesagt, es ist ja nicht Landesgeld, was hier zurückgefordert wird, sondern Bundesmittel in erster Linie, wo das Land hier in der Verantwortung steht. Was aber vielleicht bei den ganzen negativen Nachrichten gar nicht so durchdringt, es gab ja, bei all den Geschäftsausfällen und Einbußen ist es oft dann doch so gewesen, dass der Worst Case gar nicht in Kraft getreten ist, sondern dass doch im begrenzten Umfang Geschäftstätigkeit stattfinden konnte, dass einige Unternehmerinnen und Unternehmer natürlich auch, finde ich, wie sie sind, sich neue Aktionsfelder und Geschäftsmodelle gesucht haben, womit sie dann tatsächlich auch gutes Geld noch verdienen konnten. Von daher sind viele Rückzahlungsaufforderungen auch etwas, was nicht überraschend kommen kann. Wir haben Zahlungsfristen, die teilweise schon zurückliegen, da hatte sich dieser Landtag hier noch gar nicht konstituiert, der in dieser jetzigen Legislatur. Und ich glaube, da muss man auch mal drauf eingehen. Das ist ja auch für die Berechenbarkeit der Unternehmen, für die eigenen Bilanzen wichtig, da mal zu einem Abschluss zu kommen und das jetzt nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag sozusagen zu schieben. Nichtsdestotrotz, klar ist auch, durch jetzt eine Rückforderung von Soforthilfen darf kein Unternehmen in eine existenzbedrohende Lage kommen, das ansonsten gesund ist, sage ich mal. Es ist daher goldrichtig, dass dieses aufwendige Nachweisverfahren, so, wie es in der Pressemitteilung vom 1. Juni dargelegt ist, vom Finanzminister, ja, vereinfacht wurde. Das ist eine sehr gute Sache, und das zeigt, dass wir mit dem Vorsatz der Entbürokratisierung, womit wir ja auch immer in wirtschaftspolitischen Reden im Austausch hier sind, dass das wirklich von der MV-Koalition auch umgesetzt wird. Zum Zweiten möchte ich noch mal eingehen auf das Märchen von der unkulanten Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist nicht richtig. Es gab mehrere Runden zwischen LFI und Wirtschaftsministerium, wo die Einzelfälle auch, sage ich mal, entkräftet werden konnten, wo da in die genaue Betrachtung hineingegangen wurde. Und auch mir liegt da sozusagen nur anekdotische Evidenz vor. Ich sehe nicht, dass Mecklenburg-Vorpommern unkulanter ist als andere Bundesländer. Aber auch hier liegt die Krux natürlich in der Komplexität, jedes Bundesland hat ja nicht das gleiche Hilfsprogramm. Es gibt viele Bundesländer oder einige Bundesländer, die haben eigene Programme aufgelegt aus Landesmitteln, wo sie dann natürlich in der Folge auch in der Rückforderung anders verfahren können als Mecklenburg-Vorpommern, die sich hier vor allem auf die Bundesmittel gestützt haben. Da ist ja zum Beispiel auch NRW zu nennen. Die haben im Rahmen damals den sogenannten Unternehmerlohn aufgelassen, zusätzliche Hilfen beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit dem damals von der CDU geführten Wirtschaftsministerium dafür entschieden, dass die Landesmittel, sage ich mal, breiter aufgestellt werden, um möglichst viele Unternehmerinnen und Unternehmen zu unterstützen. Das ist auch eine wichtige und eine richtige Entscheidung gewesen. Da würde ich mich freuen, wenn Ihre Fraktion die auch heute noch trägt. Zu dem, was hier in der Debatte geäußert wurde, muss ich noch mal sagen, das einfache Erlassen von den zu viel gezahlten Hilfen, von den Überkompensationen, die stattgefunden haben, das ist aus haushalts- und beihilferechtlichen Gründen gar nicht möglich. Und ich glaube, das gehört auch zu einem vernünftigen, sauberen und rechtsstaatlichen Verfahren, dass die Bedingungen, die vorgegeben werden, dann a) eingehalten werden und b) aber auch anderes Recht geachtet wird. Ich möchte außerdem noch mal zurückweisen – das ist sicherlich der Tatsache geschuldet gewesen, dass Frau von Allwörden ja hier nur die Rede von Herrn Waldmüller vorgetragen hat – immer so diese kleinen Spitzen am Rande. Und das finde ich wirklich unredlich, hier zu sagen, dass wir mit Taschenspielertricks das BIP hochrechnen. Das, finde ich, schickt sich nicht für eine seriöse Partei. Solche Sprüche können Sie den Populisten überlassen. Aber noch mal: Wie dieses BIP zusammengesetzt wird, das kontrolliert eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Bundesländer unter Vorsitz von Baden-Württemberg, wo ja die CDU bekanntlich mitregiert. Also solche Spitzen gehören, finde ich, nicht hierher. Herr Schmidt hat hier auch viel ausgeführt. Auch da fand ich die Spitze interessant, dass Sie hier noch mal kritisiert haben die Hilfen, die wir auch für die Werften des Landes geleistet haben. Da gibt es sicherlich in der Rückschau immer viele Dinge, die man besser machen kann, aber wir müssen auch feststellen – und das haben wir letzte Woche auch im Finanzausschuss gehört –, dass wir letztendlich damit eine wichtige Brücke gebaut haben, sodass jetzt maritime Wertschöpfung weiter am Standort in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden kann. Das war richtig. Und Sie sind hier mal wieder unserer maritimen Industrie und den Beschäftigten dort in den Rücken gefallen, so, wie wir es kennen. Sie legen hier Beschwerden ein, aber haben keine Lösungsansätze. Und so ist es auch mit den Spielplätzen. Also erst mal, ich habe die Pressemitteilung der Landesregierung verfolgt und daher war ich auch dort vor Ort. Es sind ja vier Spielplätze, die bei mir im Wahlkreis gefördert wurden, und da nehme ich das gerne auch wahr. Aber ich werde mir die Spielplätze – ich habe mir jetzt am Montag erst auch noch einen Platz angeguckt, wo auch so ein Spielplatz errichtet werden soll – in den nächsten Monaten, wenn die dann fertig gebaut sind oder fertig erweitert sind, diese Spielplätze mir anschauen. Ich denke, Sie müssen auch Verständnis haben, nur, weil eine Wahl ansteht, können jetzt die Ministerien auch nicht ihre Arbeit einstellen. Und es gab ja, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie müssen Wähler nicht für dumm verkaufen, Herr Winter! Die Wahlen haben es doch gezeigt.) und es gab ja einen klaren Zeitplan, bis wann die … Nein, es gibt ja einen klaren Zeitplan, bis wann die Anträge eingehen sollten. Und dann ist klar, dass auch diese Bescheide rausgehen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mit Presse- und Medienbegleitung.) Und das ist ja auch in den nächsten Runden so. Und ich möchte auch noch mal klarmachen, Sie haben ja auch kein gutes Haar an sämtlichen Corona-Maßnahmen gelassen, ich sage Ihnen gerne auch noch mal: Es sind nicht die Maßnahmen, die die Unternehmen in ihrer Existenz bedroht haben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na?!) es war die Pandemie. (Thore Stein, AfD: Ach so!) Und das sehen wir auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, die laxer vorgegangen sind, dass dort trotzdem die Leute nicht ins Geschäft gegangen sind, weil sie einfach – das hat Herr Krüger vorhin in der Kurzintervention sehr schön ausgeführt –, weil sie einfach Sorge um ihre Gesundheit hatten, und dann gehe ich nicht munter shoppen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das muss man auch mal feststellen. Und bitte verdrehen Sie nicht diese Realität! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie gerade getan.) Sie hören, die MV-Koalition, die hat ihre Ohren ganz nah an der Wirtschaft. (Torsten Renz, CDU: Hä?!) Wir sind mit Verbänden und Unternehmen seit Monaten im Austausch, um einen gemeinsamen Wissensstand herzustellen, um nach Lösungen zu suchen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und wir haben auch gehört, M-V ist sogar kulanter als andere Bundesländer. Das heißt, allein schon auch aufgrund dieser Fehler des Antrages, ist er abzulehnen. – Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU Ann Christin von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt muss ich das Ganze ordnen. Also zunächst einmal zu dem vereinfachten Stundungsverfahren, was seit gestern veröffentlicht ist: Nicht, dass Sie mich falsch verstehen, ich finde es gar nicht schlimm, dass Sie aufgrund eines Antrages auch der Opposition etwas tun. Das finde ich überhaupt gar nicht schlimm. Das bestätigt ja auch, dass unsere Arbeit nicht grundsätzlich immer nur für die Mülltonne ist. Das ist doch super! Und ich finde es auch gar nicht schlimm, wenn dann eben auch so mal Dinge in Bewegung kommen oder auch mal … Man hat ja auch nicht, auch als Regierung, Herr Geue, hat man ja nicht immer alles auf dem Plan, das ist ja gar nicht schlimm. Also helfen wir dabei ein bisschen. Das ist doch in Ordnung, haben wir gerne gemacht. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Reine Dienstleistung.) Genau! Aber ich glaube, den Antrag, den muss ich noch mal ein bisschen erklären, weil ich die Befürchtung habe, es ist nicht ganz im Detail so verstanden worden. Es geht ja, es geht ja gar nicht einzig und allein um die Stundung, sondern es geht ja darum, dass wir dieses Moratorium einsetzen wollen, um Zeit zu gewinnen, um dann nämlich genau Richtlinien zu schaffen, die die Rückforderung gerecht machen, gerecht, das haben wir ja gerade schon mal gehört, das hatten Sie zum Beispiel auch gesagt. Es geht ja gar nicht uns jetzt darum, zu sagen, pauschal, es soll jetzt jeder das ausgeschüttete Geld behalten und dann ist es schick. Das sagen wir doch mit dem Antrag überhaupt gar nicht. Aber es geht um Gerechtigkeit, es geht darum, das genau zu prüfen und zum Beispiel auch eine Einzelfallprüfung zu machen. Und, Herr Geue, Sie sagten, es gibt in M-V eine Bagatellgrenze. Ja, von 250 Euro. Wer kann denn damit was anfangen?! (Minister Dr. Heiko Geue: Hab ich doch gar nicht gesagt.) Ja, gar keiner kann damit was anfangen. Also da kann ja kein Unternehmen hier etwas mit anfangen, mit dieser Bagatellgrenze. Deshalb kommen wir gar nicht drum herum, wenn wir es gerecht machen sollen, da auch in die Einzelfallprüfung zu gehen. Und vielleicht auch noch mal zur Kenntnis: Die Fälle, die ich in meiner Einbringungsrede genannt habe, das sind alles Fälle, die gerade bei Gericht anhängig sind. Das heißt, die sind alle noch überhaupt gar nicht entschieden. Und da steht das noch aus, ob das denn alles so gerecht ist oder nicht. Es geht hier tatsächlich – und das hatte ich ja auch versucht, mit den Beispielen zu sagen –, es geht hier, es geht hier um Existenzen. Und ich weiß nicht, wie gut Sie sich alle an die Corona-Zeit erinnern können, auch unsere Aufgabe hier als Abgeordnete. Ich weiß das noch sehr gut, ich hatte nämlich zu Hause mein Telefon an, mein Telefon für alle freigeschaltet quasi, also mich konnte jeder anrufen. Und das haben die Bürger nicht nur in meinem Wahlkreis tatsächlich auch intensiv genutzt, da haben Menschen angerufen, die hatten ein Sonnenstudio, die hatten ein Tattoostudio, die hatten ein Nagelstudio. Gerade so diese kleinen Unternehmer, die hatten einfach Angst um ihre Existenz, die durften nicht mehr arbeiten, die konnten sich auch schwer irgendwas anderes überlegen. Was will ein Sonnenstudio sich anderes überlegen?! Die hatten wirklich Angst. Und dazu muss ich sagen, all diese Menschen, mit denen ich gesprochen hatte, die hatten aber alle durch die Bank weg auch Verständnis für die Maßnahmen. Die haben jetzt nicht kritisiert, dass wir diese Maßnahmen machen. Das möchte ich auch an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen. Die hatten alle Verständnis dafür, die haben das auch mitgetragen, aber die hatten halt Angst und haben sich Hilfe erhofft. Und dann haben wir Folgendes gemacht: Wir sind nämlich dann hingegangen und haben den Unternehmen gesagt, dass sie die Hilfen, die Soforthilfen, um die es jetzt konkret geht, auch nicht zurückzahlen müssen. Und das stand auch da so drin am Anfang. Die Bedingungen – und das ist doch der Knackpunkt, meine Damen und Herren –, die Bedingungen haben sich rückwirkend geändert. Und da frage ich mich dann manchmal – und ich meine, Sandy van Baal hat gesagt, ein Unternehmer, ein Unternehmer ist dazu verpflichtet, sich natürlich auch immer entsprechend zu informieren, beweglich zu sein, ja, gar keine Frage –, aber wenn wir vorher genau mit dieser Information auch losgegangen sind, dann ist das schon ein bisschen schwierig, ne?! Also das ist ja eine politische Willensbekundung gewesen, eine politische Information gewesen, die wir in die Welt getragen haben. Und dann, finde ich, ist das, ehrlich gesagt, auch ein Vertrauensbruch, wenn wir jetzt sagen, so, das ist uns jetzt aber alles schnuppe, jetzt sind uns auch die, jetzt ist uns einfach mal das, was wir vorher gesagt haben, ist uns alles egal, jetzt müssen Sie alles wieder zurückzahlen. So geht es nicht! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind wir doch von den Politikern gewohnt.) Also können wir im Grunde nur sagen, okay, natürlich wollen wir auch nicht ungerechtfertigte Zahlungen irgendwo ausschütten, darum geht es uns aber auch nicht, sondern, ich sage es noch mal, mit diesem Moratorium soll Zeit geschaffen werden, dass dann Richtlinien überarbeitet werden, um diese Gerechtigkeit, die ja hier eigentlich auch jeder möchte, dann einzufordern. Darum geht es mit diesem Antrag. Und ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen und wir der Wirtschaft in unserem Land so helfen können und diesen Motor nicht gänzlich abschalten, indem wir sie in weitere bedrohliche Lagen bringen, gerade jetzt in der heutigen Zeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3751. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3751 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Aussprache auf Antrag der Fraktion DIE LINKE gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Hände weg vom Streikrecht“. Aussprache auf Antrag der Fraktion DIE LINKE gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Hände weg vom Streikrecht Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Foerster.
Henning Foerster Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Corona-Pandemie, Ukrainekrieg, Energiekrise oder Inflation, die letzten Monate und Jahre haben auch bei den Beschäftigten unseres Landes durchaus Spuren hinterlassen. Und das spiegelt sich auch in Gesprächen mit früheren Kolleginnen und Kollegen, im Familien- und Freundeskreis oder auch vor Ort im Wahlkreis wider. Die Frage, wie man dem als ganz normaler Beschäftigter eigentlich noch Herr werden soll, wird in diesen Tagen häufiger gestellt als vielleicht in der Vergangenheit. Wenn die Leute mit mir sprechen, dann wissen viele, dass ich nicht nur Landespolitiker, sondern vor allem auch Gewerkschafter bin. Und sie transportieren folgerichtig auch eine Erwartungshaltung, nämlich die, dass die Gewerkschaften die Zähne zeigen und gute Tarifabschlüsse durchsetzen müssen. Das ist in den letzten Monaten ja auch passiert: Triebwerke, Züge und Busse standen still, vor der Staatskanzlei versammelten sich mehrfach Gewerkschaftsmitglieder unterschiedlichster Branchen. Noch vor wenigen Wochen befanden sich die Beschäftigten an Flughäfen, im öffentlichen Personennahverkehr und bei der Deutschen Bahn AG im Ausstand. Dabei bedienten sie sich ihres von der Verfassung garantierten Grundrechts, jener Verfassung, die am 23. Mai ihren 75. Geburtstag feierte, an dem hier im Schloss und zur gleichen Zeit auch mit einem Demokratiefest auf dem Berliner Platz in Neu Zippendorf erinnert wurde. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz schützt Arbeitskämpfe, die zum Zweck des Abschlusses eines Tarifvertrages geführt werden. Wenn keine Einigung am Verhandlungstisch erzielt werden kann, ist der Streik das Mittel der Wahl und letztlich die einzige Möglichkeit, um den Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen mehr Nachdruck zu verleihen. Eigentlich eine Binsenweisheit, dennoch wird fleißig dagegen Front gemacht. Dass die Streiks von den Verhandlungsführern der Arbeitgeberseite kritisiert wurden, war wenig überraschend. Ich erlaube mir allerdings, darauf hinzuweisen, dass alle Versuche, die Streiks bei der Bahn aufgrund vermeintlich fehlender Verhältnismäßigkeit gerichtlich verbieten zu lassen, gescheitert sind. Und dennoch gibt es eine neue Qualität, denn jenseits von Sonntagsreden zum Tag des Grundgesetzes oder netten Verteilaktionen von Grundgesetzen an Schulen nimmt man es mit dessen Regelungen nicht überall so genau. So wird beispielsweise auch das Streikrecht von Mitte-rechts politisch attackiert. Dass die Gewerkschaften der AfD ein Dorn im Auge sind, ist sattsam bekannt. Interessant ist hingegen, was aus den Reihen der selbsternannten Rechtsstaats- und Freiheitsparteien CDU und FDP dazu zu hören ist. Seit Monaten schafft es zum Beispiel die Vorsitzende der CDU-Mittelstandsunion, Gitta Connemann, an keiner Kamera vorbei, um die Einschränkung des Streikrechts zu fordern. Ihre Idee: In Bereichen der kritischen Infrastruktur soll eine Zwangsschlichtung möglichen Arbeitskämpfen vorgeschaltet werden. Und Bijan Djir-Sarai lamentierte lautstark über eine angeblich maßlose Streikgier, die Deutschland an den wirtschaftlichen Abgrund treibe, bevor er sich sogleich der CDU-Forderung anschloss. Angesichts solcher Äußerungen klingen manche Lobeshymnen auf das Grundgesetz, wie auch heute Morgen hier wieder zu hören war, heuchlerisch. (Zuruf von René Domke, FDP) Ein weiteres Mal zeigt sich, dass es die vermeintlichen Wächter von Recht und Freiheit im Zweifel nicht so genau damit nehmen. Nach der inszenierten Empörung über vermeintlich massenhaft zu findende Faulpelze im Bürgergeldbezug und dem bewussten Ignorieren des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Existenzminimum sowie zur begrenzten Zulässigkeit von Sanktionen nun also der Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht. Dies zeigt einmal mehr, was die Beschäftigten von den Mitte-rechts-Parteien zu erwarten haben, sollten sich diese weiter annähern und in Zukunft gar Regierungen miteinander bilden können. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Forderungen nach Einschränkungen zeigen auch die Doppelzüngigkeit, die insbesondere die CDU hier im Landtag an den Tag legt. Zehn Jahre lang, Herr Ehlers, durfte ich mir hier bei nahezu jeder Debatte über gesetzliche Mindestlöhne oder Tariftreue- und Vergabegesetze anhören, was für ein hohes Gut doch die Tarifautonomie sei. (René Domke, FDP: Ja.) Sie wurde stets als Kampfbegriff gegen einen vermeintlich übergriffigen und regulierungswütigen Staat ins Feld geführt. Bei einem der wichtigsten Instrumente im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen, dem Arbeitskampf, soll das jedoch keine Rolle mehr spielen. Jetzt soll der Staat intervenieren und die Gewerkschaften an die kurze Leine nehmen. Und dazu wird ein unglaublicher Popanz aufgeführt. Ich bin ein Freund von ZDF, nicht vom Sender, sondern von Zahlen, Daten und Fakten. Deswegen hier einige davon: Mit jährlich rund 6.000 neu abgeschlossenen und gut 84.000 gültigen Tarifverträgen ist das Tarifvertragsgesetz für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland von herausragender Bedeutung. Es wurde im April 1949 noch vor dem Grundgesetz verabschiedet und feiert in diesem Jahr ebenfalls seinen 75. Geburtstag. Nun zurück zum Thema: Die Streiks dieses Jahres sind vermutlich deshalb so präsent in der öffentlichen Wahrnehmung, weil sie unter anderem den Verkehrssektor betreffen. Für Reisende, ob Urlauber, Schulkinder oder auch Berufspendler, ist das mit Einschränkungen verbunden. Real betreffen Streiks allerdings die wenigsten Tarifrunden. Folglich waren die verlorenen Arbeitstage, auch von wenigen branchenbedingten Ausnahmen abgesehen, überschaubar. Zahlen, Daten und Fakten zeigen auch im internationalen Vergleich hier ein eindeutiges Bild. Die Bundesrepublik Deutschland liegt mit durchschnittlich 16 Ausfalltagen pro 1.000 Beschäftigten zwischen 2012 und 2021 im unteren Mittelfeld. Mal zum Vergleich: In Frankreich waren es im gleichen Zeitraum 110, in Belgien 98, in Finnland 59 und in Spanien 49. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was wollen Sie denn damit sagen?) Und selbst wenn die Intensität der Streiks weiter zunehmen sollte, gibt es dafür ja Gründe. Denn während zahlreiche Unternehmen höhere Preise durchgedrückt und es damit zumindest teilweise zurück in die Gewinnzone geschafft haben, erlitten die Beschäftigten allein durch die Energiekrise erhebliche Reallohnverluste. Folgerichtig treten sie jetzt für deutliche Entgeltsteigerungen ein. Wer als Antwort darauf das Streikrecht schleifen will, möchte sie im Grunde zu bloßen Bittstellern degradieren. Dagegen regt sich Widerstand, und das ist gut so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Fraktion weist diesen durchschaubaren Angriff zurück und stellt sich solidarisch an die Seite der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Bereits 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil eindeutig festgestellt, dass die Arbeitskampffreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung ist, um Interessenkonflikte lösen zu können. Ein Aufweichen würde die Gewerkschaften zum kollektiven Betteln verdonnern. Würde man den Forderungen der Mitte-rechts-Parteien folgen und die Beschäftigten im Bereich der kritischen Infrastruktur mit einem Sonderstreikrecht à la FDP beglücken, würde dies nach Angaben des DGB das Ausklammern von nahezu 50 Prozent aller Erwerbstätigen bedeuten. Die Liberalen schlagen Folgendes vor: – Warnstreiks sollen höchstens vier Tage dauern, müssen drei Tage vorher angekündigt werden, und drei Tage danach darf auch nichts passieren, – 50 Prozent Notbetrieb sollen sichergestellt werden und – ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren durch eine noch nicht näher definierte neutrale Institution soll eine Entscheidung herbeiführen. Ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dann kann man es auch gleich ganz lassen. So etwas können sich wirklich nur Sie ausdenken. Wenn in Kitas oder Krankenhäusern gestreikt wird, gibt es im Übrigen auch heute schon überall Notbesetzungen, und das wissen Sie auch ganz genau. Die von Ihnen geforderten Ankündigungs- und De-facto-Friedenspflichten schwächen die Wirkung eines Arbeitskampfes erheblich ab. Meine Damen und Herren, für meine Fraktion ist sonnenklar, dass Tariferfolge im Sinne der Beschäftigten noch nie vom Himmel gefallen sind. Sie wurden durch Gewerkschaften erkämpft und sind Ausdruck zäher und langer Tarifkämpfe. Ja, da kracht es manchmal im Gebälk, wenn die Arbeitgeberseite sich weigert, auf Forderungen mit realistischen Angeboten zu reagieren. Auch diese hat jedoch immer eine Mitverantwortung für den Verlauf von Verhandlungen. Und wer so instinktlos ist und sich wie der Bahnvorstand erst großzügig seine Millionenboni erhöht, um anschließend von den Beschäftigten zu fordern, den Gürtel enger zu schnallen, der muss sich dann auch nicht wundern, wenn dies mit Wut, Unverständnis und Kampfbereitschaft quittiert wird. Und ja, wenn gestreikt wird, dann trifft es auch Dritte. Das sind leider Gottes die notwendigen und mitunter durchaus harten Nebenwirkungen. Ich fordere Sie auf, diese Phantomdebatte zu beenden! Lassen Sie die Hände weg vom Streikrecht! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue in Vertretung für den Wirtschaftsminister.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland sind Streiks als Arbeitskämpfe, die im Rahmen von Tarifverhandlungen geführt werden, durch das Grundgesetz geschützt. Streik ist das Mittel der Beschäftigten, um ihre berechtigten Interessen durchzusetzen und Augenhöhe zwischen zwei sehr ungleichen Parteien im Tarifkonflikt herzustellen. Es ist geboten, Streiks als letztes Mittel einzusetzen. Wir setzen in Deutschland hier auf die Eigenverantwortung der Tarifpartner. Die vor Ostern stattgefundenen Streiks bei der Bahn, bei der Lufthansa und beim Sicherheitspersonal an Flughäfen konnten den Eindruck erwecken, dass Deutschland in einer Streikwelle stecke. Und so entstand eine Diskussion über eine Reform des Streikrechts – für die einen ist die Rechtsprechung in Ordnung, anderen geht der Arbeitnehmerschutz zu weit. Es ist unbestritten, dass die Gleichzeitigkeit der Tarifkonflikte in diesen für den Verkehr in Deutschland essenziellen Bereichen ärgerlich ist, und man kann auch Eskalationsbereitschaft der verhandelnden Gewerkschaften und die Art der Kommunikation der Tarifpartner im Bahnstreik hinterfragen. Es ist ärgerlich, dass Termine abgesagt oder verschoben oder das Auto genutzt werden muss. Es ist ärgerlich, dass Beschäftigte, für Beschäftigte, dass sie teilweise große Probleme haben, den Arbeitsweg zu bewältigen. Es ist ärgerlich, den geplanten Urlaub nur mit Schwierigkeiten antreten zu können. Also verwundert es wohl kaum jemanden, dass Diskussionen zum Streikrecht aufgekommen sind und manch einer schnell Forderungen nach Einschränkungen des Streikrechts stellte. Aber rechtfertigen die Arbeitskämpfe im Frühjahr wirklich einen Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit – immerhin Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz –, also eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechts, des Streikrechts der Beschäftigten? Nein. Selbst nach Entscheidungen – das ist ja auch hier schon aufgerufen worden – des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist auch der jüngste Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer nicht rechtswidrig. Streiks sind dann nicht zulässig, wenn sie unverhältnismäßig sind. Sie dürfen also nicht unvertretbare volkswirtschaftliche Schäden verursachen oder dem Gegner wirtschaftlich einen so großen Schaden zufügen, dass er existenzvernichtend ist. Streiks müssen außerdem auf ein legitimes Ziel gerichtet sein, das heißt, auf eines, das in dem konkreten Arbeitskampf durch eine Vereinbarung erreicht werden kann. Folglich sind politisch, politische Streiks in Deutschland verboten. Es gibt eine Untersuchung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags über Regelungen zu Streiks in kritischen Infrastrukturen in ausgewählten europäischen Ländern. In der Untersuchung wird deutlich, dass die Rechtslage im Hinblick auf Vorankündigungsfristen für Streiks in den untersuchten EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ist. Eine Reihe Länder kann nämlich, hat ähnlich wie Deutschland keinerlei Regelungen des Streikrechts oder Vorankündigungsfristen für Streiks. In einigen Mitgliedstaaten gibt es allerdings eine Vorankündigungspflicht in kritischen Infrastrukturen oder es gibt die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines Notbetriebs. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Allerdings sollten wir uns einmal ehrlich fragen, ob Deutschlands Infrastruktur in den letzten Jahren durch Streiks gefährdet wurde. Für mich lautet die Antwort Nein. Die diskutierten Änderungen für Bereiche der kritischen Infrastruktur, also zum Beispiel eine verbindliche Schlichtung vor Streik, eine Streikvorlaufzeit von 96 Stunden, die Einrichtung eines Notdienstes, eine Abkühlungsphase für Betriebe oder eine Schonung der Feiertage, sind als schwerwiegende Eingriffe zu werten. Sie würden die Balance – auch darauf ist schon hingewiesen worden von meinem Vorredner –, sie würden die Balance zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaften stark beeinträchtigen. Im Ergebnis würde eine Art 2-Klassen-Streikrecht entstehen. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb problematisch, da die rechtssichere Abgrenzung der Bereiche der kritischen Infrastruktur schwierig ist und durch das Berufsbeamtentum ohnehin ein Teil der im Bereich der kritischen Infrastruktur Tätigen kein Streikrecht hat. Wegen der staatlichen Neutralitätspflicht bedarf eine unterschiedliche Behandlung von Bereichen besonderer Rechtfertigung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern als Besteller von Verkehrsdienstleistungen hat ein hohes Interesse an hochwertigen Leistungen, die durch gut ausgebildetes, zufriedenes Personal erbracht werden, und an tragfähigen Tariflösungen, die auch nachhaltige Personalkonzepte beinhalten. Eine Novellierung des Streikrechts brächte hier jedoch keine tragfähige Lösung. Hier ist wohl eher Kreativität im Bereich von Arbeitszeitmodellen wie zunehmend in anderen Bereichen der Wirtschaft gefragt. Ich kann daher nur appellieren: Setzen wir auch in der kritischen Infrastruktur weiter auf die Eigenverantwortung der Tarifpartner! Ich spreche mich weiterhin ganz klar für ein unverändertes Streikrecht aus, das den Sozialpartnern die Verantwortung überlässt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um eine Minute überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Meister.
Michael Meister AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Foerster, wie kommen Sie darauf, dass wir – also die AfD – das Streikrecht schleifen wollen? Das möchte, das müssen Sie mir aber bitte begründen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Also mir wäre nicht bewusst, wo wir das jemals gefordert hätten. Aber ich möchte auch auf etwas anderes zunächst abstellen. Stellen Sie sich doch mal bitte vor, es ist Sonntag, der 2. Juni, und in ganz Mecklenburg-Vorpommern hat ein sogenanntes „Aktionsbündnis Demokratisches MV“ zu Großdemonstrationen gegen die AfD aufgerufen. Hier in Schwerin ist die Ministerpräsidentin mit dabei und sagt dazu, ich zitiere: „Ein buntes, vielfältiges Land ist schöner und lebenswerter.“ (Christian Winter, SPD: Es geht aber um Streik, nicht um das Demokratiefest. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) „Unterschiede schwächen uns nicht. Sie machen uns stärker. Sie bereichern uns. … Ein Mecklenburg-Vorpommern, in dem alle ihren Platz haben, in dem alle respektiert werden und sich einbringen können.“ (Thomas Krüger, SPD: Das ist doch eine tolle Aussage.) „Es liegt an uns allen, die Demokratie in Deutschland zu erhalten und zu schützen.“ Parallel dazu findet in Rostock eine Veranstaltung unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt“ ebenfalls eine Großdemonstration gegen die AfD statt und auf der skandieren hunderte Linksextremisten lautstark unter den Augen und Ohren der linken Landtagsabgeordneten Albrecht und Noetzel sowie der Sozialdemokraten Mucha und Barlen und der linken Oberbürgermeisterin Kröger: „Ein Baum, ein Strick, ein Nazi-Genick! Ein Baum, ein Strick, ein Nazi-Genick!“ Was wäre, wenn die Polizei nur für einen einzigen Tag die Arbeit niederlegen und streiken dürfte? Würden dann aus Worten Taten werden? Natürlich, und dessen bin ich mir als ausgebildeter Polizeibeamter durchaus bewusst, dürfen Polizeibeamte aufgrund ihres Dienst- und Treueverhältnisses nicht für bessere Arbeits- und Sicherheitsbedingungen sowie für mehr Geld streiken. Sie müssen rund um die Uhr engagiert ihren Dienst für unser Volk leisten, auch wenn es sie das Leben kosten kann, auch wenn Kinder ohne einen Vater aufwachsen müssen und auch wenn sich Abgeordnete der GRÜNEN darüber lustig machen. Grundlage des Streikrechts in Deutschland bildet die in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit. Die ursprüngliche Idee war, dass die Koalitionsfreiheit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen einen von staatlichen Eingriffen freien Raum bietet, in dem die Tarifparteien eigenständig und geschützt agieren können. Die Westdeutschen haben nach dem Zweiten Weltkrieg ganz offensichtlich sehr gute Erfahrungen mit diesem Modell gemacht, während die LINKE, als sie sich noch Sozialistische Einheitspartei Deutschlands nannte und 17 Millionen Menschen in soziale Geiselhaft nahmen, vom Arbeitskampf in der gelebten Praxis eher weniger hielt. Im Osten fuhren diese Genossen den Karren mit ihrem geballten ökonomischen Sachverstand der Planwirtschaft derartig weit in den sozialistischen Dreck, dass wir bis zum heutigen Tag nicht in der Lage waren aufzuschließen. Das westdeutsche Modell war hingegen so erfolgreich, weil es noch in einem Umfeld zur Anwendung kam, in dem sich die Gewerkschaften im Wesentlichen auf die Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder konzentriert haben, statt sich – wie es neuerdings verstärkt der Fall ist – allgemeinpolitisch zu betätigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Genau!) Und so mischten sich die Gewerkschaften immer mehr in den politischen Diskurs ein, wenn es zum Beispiel darum geht, ein politisches Ziel auf dem Rücken der Bevölkerung durchzusetzen. Wenn Gewerkschaften beziehungsweise Arbeitnehmervertretungen gemeinsam mit „Fridays for Future“ zum Klimastreik aufrufen oder öffentlich fordern, dass die Schuldenbremse, also die schwarze Null, abgeschafft gehört, dann geht es nicht mehr um das Gebiet der Tarifautonomie und damit um diejenigen Streitpunkte, die klassischerweise das Verhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. (Thomas Krüger, SPD: Und was hat das jetzt mit Streik zu tun? Sie wollen die Meinungsfreiheit von Gewerkschaften jetzt einschränken, oder was?!) Und allerspätestens dann, Herr Krüger, wenn Gewerkschaften zum Kampf gegen die AfD, (Thomas Krüger, SPD: Meinungsfreiheit!) eine demokratisch legitimierte Partei, die im Osten, ja, sogar in Rostock-Stadt – und da bin ich sehr stolz drauf – stärkste Kraft geworden ist, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Zu Recht! Zu Recht!) aufrufen oder aber Gewerkschaftsmitglieder aufgrund der Zugehörigkeit zur AfD (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) aus einer Gewerkschaft ausgeschlossen werden, (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) spätestens dann hat das nichts mehr mit der eigentlichen Aufgabe des Arbeitskampfes zu tun (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) und wird durch den Schutzbereich in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht erfasst. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und da muss man von einem politischen Streik sprechen, dann soll staatliches Handeln erzwungen werden beziehungsweise der Gesetzgeber zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Der von dem Streik betroffene Arbeitgeber ist dann lediglich Mittel zum Zweck, und das sollte man rechtlich hinterfragen. Um es aber ganz deutlich zu sagen: Niemand will Streiks verbieten und es ist absolut – und ich meine es wirklich so –, absolut legitim, sich für Arbeitnehmerinteressen starkzumachen. Aber ein Streik muss eben immer einen echten Streikinhalt aufweisen. Deshalb sind Streiks immer dann legitim, wenn es darum geht, in einem echten Arbeitskampf Forderungen wie zum Beispiel Arbeitszeiten und Bedingungen, Löhne und Gehälter, soziale Leistungen, Gleichstellung oder Antidiskriminierung durchzusetzen. Soweit der Betätigungszweck nicht mehr nur auf die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beschränkt ist, sondern versucht wird, diese gesteckten Grenzen zu überschreiten, haben wir es mit einem Missbrauch dieses Freiheitsrechts zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und einem solchen Missbrauch darf die Politik im Interesse eines funktionierenden Gemeinwesens nicht längere Zeit tatenlos zusehen. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch ist es nicht hinnehmbar, wenn die völlig überzogenen Belange einer kleinen Minderheit auf dem Rücken der breiten Mehrheit durchgesetzt werden sollen, indem kritische Einrichtungen, wie beispielsweise der öffentliche Personennahverkehr, dauerhaft bestreikt werden. Streiks bei der Bahn, an Flughäfen oder auch im öffentlichen Nahverkehr führen zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen und Einschränkungen der Reisenden. Der volkswirtschaftliche Schaden ist dabei kaum zu beziffern, wenn ein ganzes Land vom internationalen Flugverkehr abgeschnitten wird, wenn Waren nicht rechtzeitig geliefert werden können oder Dienstleister im Stau stehen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) In der Konsequenz werden Abermillionen in die Mithaftung genommen. Ein Streik sollte sich jedoch immer in erster Linie gegen die Arbeitgeber richten und nicht gegen unbeteiligte Dritte. (Thomas Krüger, SPD: Wie wollen Sie es denn bei der Bahn machen? Sagen Sie mal! – Henning Foerster, DIE LINKE: Und wie wollen Sie es bei der Bahn machen?) Und wie hoch mag der Schaden (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE) erst langfristig sein, Herr Foerster, wenn Kinder durch den lahmgelegten öffentlichen Nahverkehr nicht zur Schule kommen oder Lehrlinge – unsere zukünftigen Fachkräfte – nicht die Ausbildungsstätte erreichen? Nicht, dass Sie mich falsch verstehen, das Recht, für Tarif- und Arbeitsbedingungen zu streiken, (Thomas Krüger, SPD: Wie wollen Sie es denn bei der Bahn machen? Sagen Sie doch mal!) wird durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt. (Thomas Krüger, SPD: Nun lesen Sie doch einfach nicht nur vor! Sagen Sie doch mal!- Sagen Sie doch mal, wie!) Und das ist – und das möchte ich betonen, Herr Krüger – auch richtig so, (Thomas Krüger, SPD: Ah, keine Antwort! Okay!) denn die schwächere Verhandlungsposition des einzelnen Arbeitnehmers konnte in der Vergangenheit meistens nur durch einen Zusammenschluss zu einem stärkeren Kollektiv mit entsprechender Verhandlungsmacht ausgeglichen werden, Herr Krüger. Aber, Herr Krüger, die Zeiten, in denen in Europa ein Gespenst umging, (Thomas Krüger, SPD: Der hat einfach keine Antwort. Der liest einfach nur vor. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen Sie doch einfach eine Kurzintervention!) die sind schon lange vorbei. (Thomas Krüger, SPD: Das hat ihm jemand aufgeschrieben. Mann, Mann!) Mittlerweile hat sich nämlich die Lage in den Reihen von, in einer Reihe von Berufsfeldern gewandelt. In Zeiten, in denen die Anzahl gut qualifizierter Fachkräfte im Verhältnis zur Nachfrage eher klein ist, haben wir es mit einem Arbeitnehmermarkt zu tun, Herr Krüger, in welchem die Arbeitgeber von sich aus eher zu Angeboten und Kompromissen bereit sind, wenn sie ihr Unternehmen am Leben halten wollen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wenn sie das machen, gibt es auch keinen Streik.) Gerade hier ist es wichtig, (Henning Foerster, DIE LINKE: Das sieht man gerade in der Hotel- und Gastrorunde.) gerade hier ist es wichtig, dass die Tarifpartner den Zweck des Artikels 9 Absatz 3 Grundgesetz anerkennen. Sein Schutzbereich erstreckt sich alleine – wie bereits erwähnt – auf die Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Zugleich muss gelten, dass allgemeinpolitische Ziele tabu zu sein haben und die Verhältnismäßigkeit des Streiks gewahrt bleiben muss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Foerster, ich freue mich, dass nach zweieinhalb Jahren mal wieder wir zum arbeitsmarktpolitischen Thema hier die Klingen verbal kreuzen können. Und das Thema „Hände weg vom Streikrecht“ – Sie haben es ja zur letzten Landtagssitzung eingebracht, da hat es natürlich noch eine gewisse Aktualität gehabt, weil wir da gerade, die Kollegen sind darauf eingegangen, die Streikwellen hatten, die diversen, in verschiedenen Bereichen, und das Thema dort natürlich sehr, sehr aktuell war. Aber es macht durchaus auch Sinn, nach so einem medialen Peak auch mal mit dieser Frage hier sich noch mal intensiv zu beschäftigen. Und wenn Sie uns vorwerfen, dass wir das Grundgesetz heute Morgen noch würdigen, gemeinsam dann aber das Streikrecht entgegenhalten, dann muss ich Ihnen natürlich entgegenhalten, auch die Tarifautonomie ist Teil dieses Grundgesetzes. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU) Und durch immer wieder neue Debatten über einen politisch definierten Mindestlohn hebeln Sie natürlich (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) und die anderen Kollegen – hier auch gerade von der SPD mit ihren Forderungen, die auch der Kanzler mittlerweile ja postuliert –, natürlich diese Tarifautonomie auch aus. Und das gehört, glaube ich, auch zur Wahrheit mit dazu. Von daher, wenn Sie das Thema hier schon aufmachen, dann bitte vollumfänglich. Und worüber reden wir? Wir haben es andiskutiert. Wir hatten eine sehr intensive Zeit gehabt mit Streiks in verschiedenen Bereichen: Bahn, Flughäfen, kritische Infrastruktur. Deutschland ist ja nun mal kein traditionelles Streikland, wie es vielleicht Frankreich ist, und von daher hat das viele Menschen beschäftigt. Und in erster Linie waren gar nicht mal so die Arbeitgeber betroffen, sondern vor allem natürlich viele Bürgerinnen und Bürger, viele Pendlerinnen und Pendler – gerade bei uns im Land –, viele, die dort betroffen waren, auch von den Streiks, viele Menschen, die in den Urlaub fliegen, auf Geschäftsreise gehen wollten und wie auch immer. Und das natürlich hat zu einer Diskussion geführt. Und ich glaube, die Diskussionen muss man, muss man auch führen. Ich glaube, Politik ist immer gut beraten, sich Gedanken zu machen, wenn sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen verändern, dass man dann auch sich Gedanken darüber macht, wie bekommen wir die kritische Infrastruktur, den Bereich der Daseinsvorsorge auch besser geschützt als bisher, weil mit so einer Wucht und so einer Welle, glaube ich, waren wir in Deutschland – ich glaube, insgesamt fünf Wellenstreiks – nach meinem Wissen jedenfalls nicht konfrontiert. Und es stellt sich natürlich auch die Grundsatzfrage: Wie geht es insgesamt weiter? Was ist unsere Antwort auf den Arbeitskräftemangel? Wir haben ja lange keinen Fachkräftemangel mehr, sondern reden von einem Arbeitskräftemangel. Ob dann immer wieder neue Forderungen nach Viertagewoche, 35 Stunden, noch mehr Work-Life-Balance das Richtige, die richtige Antwort auf diese Frage sind, da würde ich persönlich mal ein großes Fragezeichen hinter machen, denn am Ende muss auch irgendjemand noch mal die Jobs dann auch machen. Und bei allem Respekt und bei allem Verständnis – ich will da auch nicht falsch verstanden werden und habe da auch Verständnis, (Zuruf von Christian Winter, SPD) wenn Menschen, dass es Jobs gibt, die auf die Dauer auch körperlich nicht leistbar sind, wo es psychische Probleme gibt, das will ich gar nicht in Abrede stellen –, aber wenn wir an dieser Schraube immer, immer weiterdrehen, dann wird es, glaube ich, irgendwann wirklich schwierig, auch den Laden noch am Laufen zu halten. Wenn man in Krankenhäusern unterwegs ist, wo einem dann Geschäftsführer sagen – ich habe das in der Südstadtklinik, glaube, letztes Jahr erlebt –, nach zwei/drei Jahren mal wieder jemand, der Vollzeit arbeiten wollte, weil alle nur noch 30 Stunden machen wollen, dann wird es irgendwann schwierig. Wenn immer weniger Leute (Zuruf von Christian Winter, SPD) wir im Land haben, die aber alle immer weniger arbeiten wollen, dann mache ich mir schon Gedanken darüber – mal losgelöst von der politischen Debatte –, mache ich mir schon Gedanken darüber, wie wollen wir die Bereiche, die wichtig sind (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sagt bloß, der Markt regelt das nicht!) und die quasi die Grundlage unseres Lebens sind, wie wollen wir die künftig noch am, wie wollen wir die am Laufen halten. (Henning Foerster, DIE LINKE: Also doch an die Kette legen.) Deswegen, Herr Foerster, wie gesagt, bin ich da, sollten wir, (Zuruf von Christian Winter, SPD) gab es ja auch Forderungen aus unserem Wirtschaftsbereich, da vorgelagertes Schlichtungsverfahren und andere Bereiche zu machen. Ich glaube, da kann man jetzt nicht einfach sagen: „Hände weg vom Streikrecht!“, plakativ sagen, wir sind hier die Vertreter und die Vorkämpfer der Arbeitnehmerinteressen und der Gewerkschaften und wir verschließen uns hier jeder, (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) jeder Diskussion. Und danke für den Zwischenruf, Herr Foerster! Ja, Sie mögen sich als Vertreter der Arbeitnehmer sehen, aber die Arbeitnehmer sehen es nun mal mittlerweile anders. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und da brauche ich mir die, die Zahlen nur mal anzuschauen vom Wochenende in der Europawahl. Und wie gesagt, ich schätze ja auch Ihr Engagement für die Arbeitnehmerschaft. Das stelle ich auch gar nicht hier infrage. Aber die Arbeitnehmerschaft sieht Sie und DIE LINKE nun mal nicht mehr als ihre Vertreter. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD, Marc Reinhardt, CDU, und Sabine Enseleit, FDP – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Also Sie sind mittlerweile auf einem, und Sie sprechen ja immer – und das finde ich auch schwierig – von „Mitterechts“. Das ist ja so, als wenn wir jetzt irgendwie Mitte, ich weiß gar nicht, wo die Mitte ist, in dem Plenarsaal wären die GRÜNEN sogar noch mit dabei. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Aber Sie meinen sicherlich CDU, FDP und AfD, wo ich auch schon mal drum bitten würde, vielleicht hier etwas mehr zu differenzieren, weil ich der Meinung bin, dass wir in der Positionierung dort auch deutliche Unterschiede haben und hier eine klare Abgrenzung auch haben. Von daher erwarte ich einfach auch, dass Sie differenzieren. Aber, Herr Foerster, wenn Sie immer wieder diesen Ball so spielen, dann muss ich Ihnen die Zahlen noch mal vortragen, auch wenn es jetzt richtig wehtun wird und lange dauern wird, bis Sie kommen. Abstimmungsverhalten jetzt bei der Europawahl am Wochenende: Wie hat die Arbeitnehmerschaft abgestimmt? (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Und was hat das mit dem Streikrecht zu tun?) Ja, weil Herr Foerster hier permanent dazwischenruft und behauptet, Sie sind die einzigen Wahrer hier der Arbeitnehmer. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das hat er gar nicht gesagt.) Und die Arbeitnehmerschaft sieht es mittlerweile anders: Leider 33 Prozent AfD gewählt, dann 24 Prozent – knapp dahinter – die CDU, dann kommt lange nichts, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) 12 Prozent SPD, GRÜNE 6 Prozent, dann Ihre Freunde von dem BSW 6 Prozent, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ist ja spannend, dass Sie das vorlesen, wenn das eine Reaktion sein soll.) und dann kommt auf Augenhöhe FDP, die von Ihnen so viel gescholtene, angeblich arbeitnehmerkritische Partei auf Augenhöhe mit der Partei DIE LINKE. Nur noch 3 Prozent der Arbeitnehmerschaft wählen Sie. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und – Herr Foerster, das tut mir nun mal leid –, und deswegen kann man sich hier nicht hinstellen und sagen, wir sind hier die Wahrer der Arbeiterschaft. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die Arbeiterschaft hat sich längst von Ihnen als Partei abgewendet. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Die wählen mittlerweile anders. Sie wählen leider auch Rechtsaußen, das zu meinem großen Bedauern. (Enrico Schult, AfD: Sei schlau, wähl blau!) Aber sie wählen auch die politische Mitte mit der CDU, deutlich stärker als die LINKE. Und von daher stellen Sie sich nicht hierhin, tun Sie nicht so, als wenn Sie die einzigen Wahrer der Interessen sind! Wir sind klare Verfechter der sozialen Marktwirtschaft. Das Streikrecht gehört dazu, aber trotzdem, finde ich, muss man über die Dinge reden dürfen, diskutieren dürfen, wie man die kritische Infrastruktur künftig besser auch vor Streiks schützen kann. Das machen wir, nichts anderes, und von daher bitte ich hier um etwas mehr Sachlichkeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Winter.
Christian Winter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja schön, und danke an den Koalitionspartner, dass wir hier, auch wenn heute zu etwas späterer Stunde, noch mal wieder Arbeitnehmer/- innenfragen und -themen hier aufgerufen haben mit einem ganz wichtigen Anliegen. Ich glaube, wir können uns alle noch gut zurückversetzen. Der eine oder andere Kollege/Kollegin war ja vielleicht auch betroffen von den Ausständen. Und da sind manchmal so politische Reflexe, gerade, wenn sie aus einem bestimmten Lager kommen, vielleicht auch nachvollziehbar. Was mir aber sauer aufgestoßen ist in dieser Debatte, was mir sauer aufgestoßen ist, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Wahlergebnisse, das wissen wir.) als das gefordert wurde, die Einschränkung des Streikrechts, dass immer so ein Zungenschlag dabei war, dass den Gewerkschaften und den Arbeitnehmenden pauschal eine gewisse Verantwortungslosigkeit unterstellt wird, während über die Unternehmen immer gleich gesagt wurde, die würden ja verantwortungsvoll handeln. Und das passt insofern auch nicht so gut zusammen, was Herr Ehlers eben vorgetragen hat. Gerade die ökonomische Frage, die hat ja Henning Foerster auch gestellt und die habe ich mir ehrlicherweise bei diesen Streiks auch gestellt. Das kann doch nicht sinnvoll sein, dass ein Konzern das Vielfache der Streikkosten, das Vielfache der Kosten wie durch das Zugeständnis bei den Tarifbedingungen in Form von Streikkosten in Kauf nimmt. Das ist doch ökonomischer Unsinn, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und das auch noch bei einem Konzern, der seine Vorstände reich entlohnt nach quantitativ und qualitativ eher dürftigen Geschäftszahlen. Die Fragen, die stellen wir ja genau hier. Und auf der anderen Seite haben wir die Gewerkschaften. Die Gewerkschaften, die haben gute Antennen dafür und ein feines Gespür, wie es um den gesamtgesellschaftlichen Rückhalt für ihre Forderungen und auch für die damit einhergehenden Streiks steht, und das wird austariert. Und ja, trotz Fachkräftemangel haben wir immer noch ein ungleiches Verhältnis sozusagen am Verhandlungstisch zwischen Arbeitgeberseite und zwischen Arbeitnehmerseite. Es ist einfach so, die Arbeitgeber, die sitzen am längeren Hebel. Und deswegen ist es absolut außer Frage stehend, dass wir hier die Lasten bei oder dass wir noch weiter die Lasten auf die Seite der Arbeitnehmer verschieben. Und wir sollten das Entgegengesetzte tun. Wir sollten für bessere Tarifpartnerschaft sorgen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sollten was für die Wirtschaft tun. Dann erledigt sich das andere von ganz allein.) und wir sollten dafür sorgen, dass wir die Tarifautonomie stärken. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vielmehr muss… (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie können hier gerne eine Kurzintervention machen, wenn Sie Redebedarf haben. Vielmehr muss betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden, gerade in Zeiten des Homeoffice, wo es auch schwieriger ist, dass Beschäftigte sich zusammenfinden, um sich zu organisieren. Die Beschäftigten leiden massiv unter dem Inflationsdruck. Das wurde eben auch schon ausgeführt. Und es werden immer noch, ganze Belegschaften sind, werden gekündigt – das haben wir hier in Schwerin erlebt –, wenn sie einen Betriebsrat gründen wollen. Das sind doch die Themen, die vorgebracht werden müssen und nicht irgendwelche unsinnigen Einschränkungen des Streikrechts, die auch keine Grundlage haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Man merkt, dass Sie nicht aus der Arbeitswelt kommen.) Weil wir haben – die deutsche Volkswirtschaft ist nicht aufgrund von Streiks bedroht, das wurde in den Zahlen ausgeführt –, wir haben hier keine massiven Streikwellen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben vor allen Dingen keine Ahnung.) im Vergleich zu anderen Ländern. Auf unserem Parteitag hat sich die SPD Mecklenburg-Vorpommern im April auch damit beschäftigt, wie wir zum Beispiel niedrigschwelligeren Schutz auch für Betriebsräte in der Gründungs- und Sondierungsphase erreichen können. Weil das ist doch auch klar: Eine starke Wirtschaft braucht auch eine starke Tarifautonomie. Das Deutsche Tarifvertragsgesetz feiert im Übrigen auch 75-jährigen Geburtstag, und zwar noch vor dem Grundgesetz. Und das zeigt auch, welche zentrale Bedeutung Tarifautonomie/Tarifverträge für das Funktionieren nicht nur unserer Wirtschaft, sondern auch unserer Demokratie haben. Nichtsdestotrotz müssen wir immer natürlich auch im Blick haben, welche Dynamiken sich bei den Gewerkschaften ergeben, welche Dynamiken es bei Tarifverhandlungen gibt. Daher gab es ja auch von der damaligen SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles das Tarifeinheitsgesetz, womit auch Dinge verändert wurden. Nun kann man aber Rahmenbedingungen nicht immer im Jahrestakt anpassen, sondern muss hier auch Dinge erst mal wirken lassen. Für mich als Sozialdemokrat steht außer Frage, dass wir eine Verantwortung haben – Verantwortung für Solidarität. Und das erkennen auch die Gewerkschaften an. Gewerkschaften sind eben keine Lobbygruppen und Interessenvertretungen, die nur auf ihren eigenen Teller gucken, sondern sie haben das gesamtgesellschaftliche Wohl im Hinterkopf, auch das Gemeinwohl. Und daher ist es richtig und sinnvoll, dass Gewerkschaften alle Berufsgruppen umfassen und der Lokführer/die Lokführerin auch für die Mitarbeiter im Speisewagen mitstreiken. Und ja, um auf das, was hier Herr Meister ausgeführt hat, zu antworten: Der Einsatz für Gemeinwohl und diese Solidarität, das ist Einsatz für Werte. Und das geht nicht gänzlich unpolitisch. Nichtsdestotrotz, nach Ihrer erratischen Rede, die mich wirklich ratlos zurückgelassen hat, ich glaube, Sie wollten hier so einen Rundumschlag machen, wollten die Demokratieproteste, die ja Anfang Juni stattgefunden haben, die Proteste für Demokratie wollten Sie hier in Bausch und Bogen diffamieren. Aber bei Ihrer zentralen Behauptung, wo war es denn in den letzten Monaten oder meinetwegen auch in den letzten Jahren so, dass wir einen politischen Streik haben? Das wurde auch gesagt, das ist verboten, und den gab es nicht. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Und insbesondere in den letzten Monaten, wenn ich mich richtig erinnere, war die zentrale Forderung der Lokführer, als sie in den Ausstand gegangen sind, dass sie die 35-Stunden-Woche haben wollen – für sich, nicht für alle. Also das ist doch eine ganz klare Forderung, die sich auf ihre Tarifbedingungen bezieht. Das können Sie ja noch mal ausführen. Ich sehe nicht, wo es überhaupt in der Geschichte des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in der jüngeren Geschichte in Deutschland solche politischen Streiks gab. Wir haben heute, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) wir haben heute aber viel über Demokratie gesprochen, und da möchte ich noch mal stark machen: Demokratie, ja, das sind die Debatten hier im Parlament. Das ist auch, zu Wahlen gehen. Das ist auch wichtig. Aber Demokratie lebt vom aktiven Mitmachen, aktivem Mitmachen in demokratischen Gremien, wie in den Kommunen, die wir jetzt ja auch zum Beispiel mit dem Jugendbeteiligungsgesetz gestärkt haben. Es lebt vom aktiven Mitmachen in der Zivilgesellschaft, von Sport, Feuerwehr bis hin zu den Religionsgemeinschaften. Wie wichtig und wie aufrüttelnd das für unsere Demokratie ist, haben wir heute in einer tollen Andacht ganz zu Beginn dieses Sitzungstages gesehen. Aber Mitmachen ist auch da wichtig, wo wir nun mal einen wesentlichen Teil unserer Arbeits-, unserer Lebenszeit verbringen, und das ist auf der Arbeit. Und das erreichen wir nicht, die Leute zum Mitmachen zu animieren, indem wir ihre Arbeitnehmendenrechte aushöhlen, sondern die verdienen eine Stärkung im Sinne unseres gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts. In diesem Sinne danke ich der LINKEN noch mal für diese Aussprache, um hier einen Punkt machen zu können. – Danke insgesamt für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Streiks im Winter haben viele Menschen genervt und zu Unmutsäußerungen veranlasst. Wer konnte nicht mit ihnen fühlen? Besonders der Bahnstreik hat genervt. Das ist aber, das ist vollkommen legitim. Man darf sauer sein in einer solchen Situation. Wer aber lauthals fordert, das Streikrecht einzuschränken, der geht einen Schritt weiter und in der Politik einen Schritt zu weit. Das Streikrecht ist bei uns im Grundgesetz verankert. Es ist ein Grundrecht. Herr Foerster und der Finanzminister haben bereits darauf hingewiesen, deshalb brauche ich nicht weiter auszuführen. Gleichwohl hat das gewerkschaftliche Streikrecht in Deutschland aber auch Grenzen. Gestreikt werden darf nur zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat Herr Meister schon ausgeführt.) In der Regel wird der Streik in Tarifverhandlungen eingesetzt. Zweck ist der Abschluss von Tarifverträgen und es gibt eine Friedenspflicht. Politische Streiks sind nicht erlaubt. So weit, so gut. Wenig verwunderlich kam dann die Forderung, das Streikrecht einzuschränken, vor allem aus konservativer und liberaler Seite und natürlich auch aus der Wirtschaft. Markus Söder, Volker Wissing, Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, sind nur einige Namen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie alle stimmten ein in die Rufe nach neuen gesetzlichen Regeln für Streiks bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Die Verhandlungen der Sozialpartner haben allerdings über Jahre gut funktioniert und deshalb sehen wir derartige Forderungen kritisch. Ins Feld geführt wird die Verhältnismäßigkeit von Streiks im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, weil hier neben den Arbeitgebern vor allem die Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Aber genau deshalb, um die Auswirkungen für die Nichttarifvertragsparteien in Grenzen zu halten, gibt es in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in Krankenhäusern, auch eine Notdienstverpflichtung. Klar ist aber auch, wenn man die in der jüngsten Debatte vorgebrachten Vorschläge, zum Beispiel eine Mindestfrist für die Ankündigung eines Streiks, alle umsetzen würde, dann ließe sich unter den dann vorherrschenden Bedingungen kein erfolgreicher Arbeitskampf der Gewerkschaften mehr führen. Unklar ist dabei auch, wo fängt kritische Infrastruktur an, wo hört sie auf, was fällt alles unter Daseinsvorsorge. Je nach Definition des Begriffs und Maß der Einschränkung können die Einschränkungen so stark sein, dass plötzlich kaum noch jemand streiken kann, weil alle irgendwie zur kritischen Infrastruktur gehören. Auch der Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die ein niedergeschriebenes Streikrecht haben – das gibt es ja in Deutschland außerhalb der grundgesetzlichen Regelung nicht –, hinkt. In Frankreich zum Beispiel sind politische Streiks und Generalstreiks zulässig, anders als in Deutschland. In Frankreich dürfen auch nicht nur Gewerkschaften zum Streik aufrufen, sondern im Grunde kann das jeder tun. Diese andere Streikkultur führt dazu, dass in Frankreich die Zahl der durch Streiks ausgefallenen Arbeitstage um ein Vielfaches höher liegt als in Deutschland. Selbst in Finnland, Dänemark und Norwegen wurde in den letzten Jahren erheblich mehr gestreikt als bei uns. Wir sind in Deutschland – international betrachtet – eben kein Streikland. Das sollten sich alle Kritiker in Erinnerung rufen. Der Vorwurf, die Gewerkschaften hätten Maß und Mitte verloren, ist deswegen absurd, ebenso wie eine maßlose Streikgier, die der FDP-Generalsekretär unterstellt hat. Mit Blick auf die hohen Lohnforderungen bei den jüngsten Tarifverhandlungen sei daran erinnert, dass wir eine sehr hohe Inflation hatten. Wenn Gewerkschaften dann im Interesse ihrer Beschäftigten höhere Löhne durchsetzen wollen – ihrer Mitglieder, Entschuldigung –, ist das doch nur legitim, zumal das Lohnplus für Güter und Dienstleistungen ausgegeben wird und so am Ende wieder in der Wirtschaft landet. Nur so funktioniert ein Wirtschaftskreislauf. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer keine anständigen Löhne bekommt, kann auch nichts kaufen, meine Damen und Herren. Wer aber das Streikrecht in der Daseinsvorsorge einschränken will, der fördert Reallohnsenkungen bei Krankenschwestern, Erzieher/-innen und Lokführer/-innen. Das führt dazu, dass die Jobs irgendwann keiner mehr machen will. Und das, meine Damen und Herren, gefährdet dann wirklich die kritische Infrastruktur in Deutschland. Zusammengefasst sollten wir sehr vorsichtig sein damit, das Streikrecht aufzuweichen. Die Hürden dafür sind nicht umsonst sehr hoch. Nicht nur, weil mit der Einschränkung des Streikrechts die Freiheit von Millionen von Arbeitnehmer/-innen eingeschränkt würde, sondern auch, weil mit der Einschränkung des Streikrechts flächendeckend Reallohnverluste in den betroffenen Branchen drohen würden und wir uns damit langfristig als Volkswirtschaft nur selbst ins Bein schießen. Wir sind mit der Sozialpartnerschaft bislang gut gefahren und sollten das nicht infrage stellen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In letzter Zeit häufen sich die Nachfragen unserer europäischen Partner, was denn eigentlich mit Deutschland los ist. Neben der Frage der Energiesicherheit und der Migration ist es vor allem die wirtschaftliche Entwicklung von Deutschland, dem einst so starken Motor in Europa, die international für Stirnrunzeln sorgt. Jüngst war sogar zu hören, Deutschland befinde sich auf dem Weg zu einem Entwicklungsland. Ja, wenn man sich die Streiks zu Beginn des Jahres ansieht, kann man das Gefühl haben, in Deutschland müsse sich eine verhältnismäßige und faire Streikkultur erst noch entwickeln, denn die massiven Streiks zu Beginn des Jahres waren geprägt von einer beängstigenden Kompromisslosigkeit und einer Übergriffigkeit in Bereiche wie beispielsweise der Bildung, indem Kinder aufgrund von Verkehrsblockaden nicht zur Schule konnten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Dazu kommt eine Aggressivität im Umgang miteinander bis hin zu Handgreiflichkeiten. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen, das geht zu weit. Das geht auch deswegen zu weit, weil sich unsere Wirtschaft auf einer beängstigenden Talfahrt befindet. Die Zahl der Firmeninsolvenzen ist zuletzt auf ein Rekordhoch gestiegen. Noch schlimmer sind die vielen vor allem kleinen Unternehmen, die still und heimlich ihren Betrieb aufgeben, weil es sich wirtschaftlich nicht mehr rechnet, die Bürokratie nicht mehr zu bewältigen ist, sie keine Arbeitskräfte finden und sie keine Zuversicht mehr haben, dass es irgendwann noch einmal besser wird. Die größeren Unternehmen verlagern ihre Produktionsstätten, wenn sie können, ins Ausland. Unsere Wirtschaft ist gebeutelt, die Wachstumsprognosen sind mau und die Produktivität sinkt und sinkt, ebenso die Arbeitszeit. Noch nie haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im wiedervereinigten Deutschland so wenig gearbeitet wie aktuell, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) noch nie war die Teilzeitquote so hoch. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und dann kommen Sie mit dem Streikrecht! Herr Winter, Sie haben vorhin Redezeit gehabt. Jetzt hören Sie mal auf, immer dazwischenzuquatschen! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Statt mit Vorschlägen zu kommen, wie wir aus dem wirtschaftlichen Dilemma wieder herausfinden, und so langfristig unseren davon abhängenden Wohlstand zu sichern, kommen die Gewerkschaftsfunktionäre der LINKEN mit dem Thema Streikrecht. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das waren nicht wir, das waren Sie.) Statt das Wachstum der Produktivität als einen wesentlichen Faktor für den Wohlstand einer Gesellschaft in den Blick zu nehmen, wollen Sie das Streikrecht stärken, statt zu fragen, ob wir eigentlich überhaupt noch bereit sind, uns für unseren Wohlstand anzustrengen, überlegen Sie, was zu tun ist, um genau das nicht zu tun. (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE) Natürlich muss etwas unternommen werden, damit die Einkommensverluste der Menschen nicht noch größer werden. Aber das macht man mit Steuersenkungen und steigendem Wirtschaftswachstum (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE) und nicht mit einer Stärkung des Streikrechts. Weniger zu arbeiten, hat noch nie zu mehr Wachstum geführt. Wenn wir unseren Lebensstandard in Deutschland erhalten wollen, dann müssen wir endlich wieder ranklotzen. Gerade aufgrund unserer alternden Bevölkerung sind wir auf eine steigende Produktivität angewiesen. Wir müssen zwangsläufig unseren Wohlstand mit weniger Arbeitskräften erwirtschaften und zudem auch noch höhere Kosten für Gesundheit und Pflege aufbringen. Das geht entweder durch mehr Wochenstunden oder eine längere Lebensarbeitszeit. Bei allem Verständnis für die Streikenden hat die Mehrheit der Bevölkerung das verstanden, denn die Mehrheit der Bevölkerung fordert eine Regulierung des Streikrechts in der kritischen Infrastruktur. Gerade bei der Bahn, wo ohnehin kein Tag ohne Verspätungen oder Zugausfälle vonstattengeht, sind die Menschen vom Ausmaß und Umfang der Streiks der letzten Monate genervt. Eine Verkehrswende gelingt so nicht, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) und es verwundert nicht, dass viele schon wieder überlegen, auf den Individualverkehr umzusteigen. Die jüngsten Streiks im Bahn- und Luftverkehr haben gezeigt, dass die persönlichen Freiheitsrechte von Millionen unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern empfindlich eingeschränkt wurden. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und nicht nur das. Die zunehmend unverhältnismäßigen Streiks schaden unserer Wirtschaft enorm. Durch die anhaltenden Streiks sind Milliardenschäden entstanden. Auch wenn Sie, liebe Kollegen von DIE LINKE, uns gerne falsch verstehen wollen, wir wollen das Streikrecht nicht abschaffen. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Was wir wollen, was wir wollen, ist, dass es klare Regeln gibt, um die unbeteiligten Menschen im Land entsprechend zu schützen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Nein, die gibts nicht! Dazu gehören beispielsweise verpflichtende Schlichtungsvereinbarungen vor Beginn von Tarifverhandlungen – Herr Foerster hat es schon ausgeführt –, (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) eine Friedenspflicht während der Schlichtung, eine Vorankündigungsfrist von 72 Stunden für Streiks und auch die Sicherstellung eines Notbetriebs. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Aber am allerliebsten wäre es uns, wenn wir solche Regeln nicht brauchen würden und die Gewerkschaften von sich aus mit mehr Bedacht an die Tarifverhandlungen herangehen würden und von sich aus, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) und von sich aus die Auswirkungen für die unbeteiligte Bevölkerung, allen voran den Kindern, minimieren würden. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Letztlich sitzen wir alle in einem Boot. Am Ende schadet es uns allen, wenn wir unsere Wirtschaft drosseln, statt anzukurbeln. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Winter.
Christian Winter SPD
So, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich muss hier doch noch mal ans Mikrofon treten. Ich weiß nicht, Frau Enseleit, ob Ihre Rede schon vorher fertig geschrieben war, bevor Sie uns hier zugehört haben. So eine gewisse Spontanität muss man da aufbringen. Also ich habe hier, vom Kollegen Foerster, aber auch von mir gab es kein Wort, dass wir das Streikrecht in irgendeiner Form ausbauen, erweitern wollen. Wir wehren nur Angriffe auf das Streikrecht, dass dieses weiter aushöhlt (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aussparen, Herr Winter, ne?! Das haben Sie schon verstanden, ne, Herr Winter?!) oder dass dieses überhaupt aushöhlt, dagegen wehren wir uns. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Es geht nicht darum, hier, sage ich mal, die Möglichkeiten für Streiks zu erweitern. Und wir haben doch vollkommen anerkannt, was das auch für eine Belastung für Arbeitnehmende ist. Ich glaube, einige von uns waren auch persönlich betroffen. Das haben wir ja vollkommen anerkannt. Aber, Frau Enseleit, wenn Sie hier darstellen, dass Kinder nicht zur Schule gekommen sind, Pflegebedürftige nicht versorgt werden können, dann hören Sie bitte auf, mit zweierlei Maß zu messen! Denn es war, Anfang des Jahres waren es auch viele Bauern und Unternehmen, die in einen Ausstand getreten sind. Ich habe nicht zu beurteilen, wie rechtmäßig oder nicht das war, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also Sie spielen jetzt die einen gegen die anderen aus, oder was?!) aber da habe ich solche kritischen Worte von Ihnen nicht gehört. Das war auch in anderen Ländern Europas so. Aber das ist eine Sache, die man dann auch mal bedenken muss. Wie gesagt, ich nehme, ich stelle fest, dass auch Bauern und Unternehmer ein berechtigtes Anliegen hatten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie setzen jetzt Demonstrationsrecht mit Streikrecht gleich, oder was?!) Aber dann kritisieren Sie doch bitte beide auch gleichermaßen und gehen hier nicht so selektiv vor. Das ist nämlich genau die Kritik, an die sich, gegen die wir uns gerichtet haben, dass es hier nur einseitig um Belastungen bei Arbeitnehmenden geht, die, sage ich mal, auch Leidtragende der Krisen der letzten Jahre waren. Und ich möchte auch noch mal eine Sache sagen: Dass Sie nun hier so tun, dass die Teilzeitquote grundsätzlich etwas Schlechtes ist – wenn Sie sich erinnern an unsere Aussprache, als wir über das Thema für die betriebliche Gesundheitsvorsorge gesprochen haben, und wenn Sie sich auch mal mit den Menschen auf der Straße unterhalten … Ich mache ja nicht nur einen Infostand, wenn es an den Wahlkampf geht. Ja, wissen Sie, Sie gehen vielleicht nur zu Wahlkämpfen raus. Das ist schön, wie Sie hier die Augen verdrehen, wenn sich ein Parlamentarier engagiert kümmert. Interessant, nehme ich zur Kenntnis. Aber wie gesagt, ich stehe an Infoständen das ganze Jahr, und dort stehe ich regelmäßig vor dem Pflegeheim in Ludwigslust. Und da sagen mir die Beschäftigten in dieser Pflegeeinrichtung, Herr Winter, ich muss Teilzeit arbeiten, ansonsten würde ich diese Tätigkeit nicht bis 65 oder 67 durchhalten. Das müssen Sie doch auch mal zur Kenntnis nehmen, dass wir den Arbeitnehmenden hier auch die Möglichkeit zum altersgerechten Arbeiten geben müssen, damit sie überhaupt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten können. Das trägt massiv – wenn Sie mir das letzte Mal zugehört haben –, das trägt massiv dazu bei, dass sich der Fachkräftemangel nicht noch verstärkt. Und das musste ich hier einfach noch mal entgegnen. Das ist unsachlich. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der FDP. Bitte schön, Frau van Baal!
Sandy van Baal FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Winter, Sie haben mich gerade getriggert wegen den … (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Getriggert?) Getriggert hat er mich. Die Bauern und die Unternehmer bei den Demonstrationen, die haben die Auffahrten frei gelassen, die haben jeden durchgelassen. Das konnte man jetzt wirklich nicht in Vergleich ziehen. Also das möchte ich einmal so sagen. Da ist jeder durchgekommen, wenn man höflich gefragt hat, kann man zur Seite fahren. (allgemeine Unruhe) Doch, ich habs erlebt. Ich war auf etlichen Demos dabei. Das kann man nicht mit den Streiks vergleichen. Also ich finde, das kann man jetzt nicht gegeneinander ausspielen. (Martin Schmidt, AfD: Sehr richtig!)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten?
Christian Winter SPD
Also, Frau van Baal, ich glaube, das ist immer eine Momentaufnahme. Ich kann Ihnen berichten – nicht bei mir im Wahlkreis, aber unweit entfernt –, in Hagenow wurde über Stunden eine gesamte Stadt abgeriegelt. Ich kenne Pflegebedürftige, einen Ort weiter, die konnten an diesem Tag nicht versorgt werden. Dort konnte kein Verbandswechsel erfolgen, weil entgegen der Beteuerung, dass bestimmte Leute durchgelassen werden, das nicht passiert ist. Darum gehts jetzt aber auch nicht, hier irgendjemanden, das zu beurteilen. Wie gesagt, das steht mir auch nicht zu. Das haben wir auch in einer anderen Debatte bereits besprochen. Mir geht es nur darum, dass ich dann, wenn wir uns mit dem Beginn dieses Jahres beschäftigen, dann muss ich das gesamte Bild zeichnen, ja, und nicht einfach nur hier einseitig jetzt nur die Arbeitnehmendenseite als verantwortungslos darstellen. Das habe ich ja auch in meinen Eingangsworten festgestellt, dass ich dieses einseitige Bashing nicht gut finde, dass ich mich dagegen verwahre. Es wird mit Bedacht vorgegangen. Und die Kritik, die äußern wir auch an einzelnen Gewerkschaften. Aber auch da muss man differenzieren, auch nicht jede Gewerkschaft ist gleich. Und klar ist, dass die DGB-Gewerkschaften insbesondere sehr verantwortungsvoll, mit gutem Augenmaß vorgehen. Und das wird auch entsprechend wahrgenommen. Wenn Sie die Umfragen auch mal gehört haben, zum Beispiel an den Bahnhöfen, dann haben viele Menschen auch sehr viel Verständnis dafür. – Danke!
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.
Henning Foerster Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Motivation, diese Debatte zu führen, waren die aus meiner Sicht unsäglichen Angriffe auf das Streikrecht, vor allem im Kontext der Auseinandersetzung bei der Deutschen Bahn. Und sie hören ja nicht auf, wie der Beitrag von Frau Enseleit noch mal eindrucksvoll bewiesen hat. Als Mitglied der EVG bin ich nicht besonders verdächtig, ein großer Freund der GDL oder Claus Weselskys zu sein. Dennoch bin ich der Meinung, dass die DB AG den Tarifabschluss schon deutlich eher in Sack und Tüten hätte haben können, weil das Ergebnis ist ja letztlich genau der Kompromiss, den die GDL angeblich nie wollte. Der Weg zur 35-Stunden-Woche dauert im Übrigen lange, ganze fünf Jahre. Und dazu kommen dann diverse Wahlmöglichkeiten für Mehrarbeit gegen höheres Entgelt, Lohnerhöhungen und Inflationsausgleichsprämie. Der DB-Personalvorstand Martin Seiler, der wollte der Lokführergewerkschaft lange den Weg zu eben jener 35-Stunden-Woche verwehren, und das, obwohl jeder Beobachter schnell wusste, dass das von Anfang an die zentrale Forderung war. Zudem hatten das die Kollegen von der GDL ja vorher bei den Privatbahnen bereits ausgehandelt. Und insofern ist es wirklich die Frage, ob Claus Weselsky der Schuldige in der, in dem Zusammenhang war oder ob …
Beate Schlupp
Herr Foerster, …
Henning Foerster Die Linke
… da auch noch andere in der Verantwortung …
Beate Schlupp
… Ihre Redezeit ist abgelaufen!
Henning Foerster Die Linke
… zu sehen sind. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Informationsfreiheit gewährleisten – Freien Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen sicherstellen, Drucksache 8/3741. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Informationsfreiheit gewährleisten – Freien Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen sicherstellen – Drucksache 8/3741 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Stasi-Unterlagen-Gesetz regelt die Verwaltung und Verwendung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, um – so heißt es wörtlich in Paragraf 1 – „dem Einzelnen Zugang zu den vom Staatssicherheitsdienst zu seiner Person gespeicherten Informationen zu ermöglichen, damit er die Einflussnahme des Staatssicherheitsdienstes auf sein persönliches Schicksal aufklären kann“. Warum sage ich das hier? „Das Stasi-Unterlagen-Gesetz war das erste deutsche Gesetz, das“ Informationsfreiheit „und Persönlichkeitsschutz miteinander verbunden hat.“ Das schrieb Marie-Theres Tinnefeld, Professorin für Datenschutz in München. Und ich zitiere weiter: „Nunmehr gibt es in Deutschland neben flächengreifenden Datenschutzgesetzen auch Informationsfreiheitsgesetze (…) auf Länder- und Bundesebene, die den Bürgern Zugang zu den Informationen der Verwaltung öffnen, ohne persönlich und konkret von einem laufenden Verfahren betroffen zu sein; es sei denn, es liegen im Einzelfall spezielle Ausschluss- oder Beschränkungsrechte vor.“ (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) So auch bei uns. Das Informationsfreiheitsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt jeder natürlichen und jeder juristischen Person des Privatrechts einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen und legt die grundlegenden Voraussetzungen fest, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen. Der Haken ist nur, für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren erhoben. Das ist in der Informationskostenverordnung geregelt. Gebühren wirken abschreckend und hindern Antrag stellende Personen daran, ihr Recht wirksam in Anspruch zu nehmen, so zumindest die Erfahrung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. (allgemeine Unruhe) In seinem letzten Tätigkeitsbericht weist der Landesbeauftragte darauf hin, dass die Informationskostenverordnung die Berechnung der Gebühren für die Gewährung von Zugang zu vorhandenen Informationen an Stundensätze koppelt. Das führt dazu, dass die Kostenbescheide von auf Informationszugang in Anspruch genommenen Behörden sehr häufig den oberen Rand des Gebührenrahmens in Höhe von 500 Euro überschreiten. Aus Sicht des Landesbeauftragten widersprechen die dafür ursächlichen Regelungen dem Grundsatz des effektiven Informationszugangs und sind daher unverhältnismäßig. Aus diesem Grund beantragt meine Fraktion, die Paragrafen 3 und 4 der Informationskostenverordnung zu streichen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei kann es sich aber nur um eine kurzfristige Lösung handeln, denn eigentlich ist unser IFG schon lange überholt. Nach Empfehlung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hätte das IFG längst zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickelt werden müssen. Diese Empfehlung hat die Initiative für ein Transparenzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern nun aufgegriffen. Ziel der hier versammelten Informationen ist ein Transparenzgesetz mit einem Transparenzportal für einfach digital und kostenlos zugängliche Informationen aus Politik und Verwaltung mit allen Funktionalitäten eines modernen Internetportals auf verlässlicher gesetzlicher Grundlage. Der Forderung der Transparenzinitiative kann sich meine Fraktion nur anschließen. Die Landesregierung muss sich endlich auf den Weg machen und dem Landtag den Entwurf eines Transparenzgesetzes vorlegen. Hamburg und Rheinland-Pfalz haben gezeigt, es geht. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag schließt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an wiederkehrende Anfragen und Anträge der vergangenen Monate und Jahre an, zuletzt in der Debatte über den 8. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Informationssicherheit. Ich glaube, im Frühjahr 2023 war ein, ich sage mal, vergleichbares Ansinnen, zumindest was die Gebührenfragen betraf, mit Anträgen eingebracht worden. Die Position der Landesregierung war bereits auf die Kleine Anfrage, die vor einigen Wochen erfolgte, zu diesem Thema dargelegt worden. Gleichermaßen haben wir das in den entsprechenden Innenausschusssitzungen getan. Diesseits wird keine fachlich überzeugende Begründung für eine Streichung der Gebührenbestimmung im Informationsfreiheitsgesetz, dem IFG, gesehen. Zur Vollständigkeit bei dieser Diskussion gehört im Übrigen auch dazu: Die ganz große Mehrzahl der IFG-Entscheidungen in diesem Land ergeht kostenfrei, aber für umfangreiche und sehr umfangreiche Fragestellungen und damit dann als Kehrseite der Medaille auch sehr umfangreichen Arbeitsanfall in der Verwaltung zur Beantwortung beziehungsweise Herausgabe der Informationen gibt es nach unserer Überzeugung kein nachvollziehbares Argument, warum diese quasi für umsonst erfolgen soll. Und dies wird noch weniger verständlich, wenn man sich näher ansieht, dass durchaus auch Journalistinnen und Journalisten, die damit Geld verdienen, meine Damen und Herren, für große Medienunternehmen, die damit im Zweifel auch Geld verdienen, umfangreiche und umfangreichste Recherchen auslösen und damit die Allgemeinheit aus ihren Steuermitteln das Geldverdienen Einzelner nach dem Wunsch der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dann finanzieren soll. Eine Unverhältnismäßigkeit, noch einmal, kann die Landesregierung hier nicht erkennen. Da diese Regelungen aber auch im Bundesgesetz in ähnlicher Form existieren und dort ein gerichtliches Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, wird ohnehin zunächst das Urteil dort abzuwarten und dann gegebenenfalls auch für uns zu bewerten sein. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Laufe der Legislatur eine Bewertung des geltenden IFG vorgenommen. Diese Betrachtung regen wir dringend als Landesregierung an abzuwarten. Der Zugang zu Informationen der Verwaltung ist mit dem geltenden IFG für die Bürgerinnen und Bürger, für die Menschen in unserem Lande gewahrt. Die Kostentragungsregelungen sind verhältnismäßig. Aus Sicht der Landesregierung besteht keine Notwendigkeit für die geforderten Streichungen und Weiterungen dieses Antrages. Es sollte vor allem keine weitere Bürokratisierung, die Personal bindet und Aufwände auslöst, vorangetrieben werden. Ich wünsche eine angeregte Debatte und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Den Ausführungen des Ministers ist im Grunde nicht viel hinzuzufügen – erwartbar. Er hat es gesagt, in der Regel sind diese Auskünfte kostenfrei, habe ich selbst auch schon in Anspruch genommen. Grundsätzlich kosten Verwaltungsakte ja nun mal Geld, weil die Verwaltung auch dafür arbeitet und weil die Verwaltung damit auch beschäftigt ist, und es ist auch genau richtig, was der Innenminister sagt, es geht auch darum, die Verwaltung eben vor solchen intensiven Recherchen, vor solchen intensiven Anfragen einfach zu schützen, weil man ja dann auch auf die Idee kommen könnte, Verwaltungen mit solchen Anfragen dann eben auch dementsprechend lahmzulegen. Es würde den Anreiz auch einfach erhöhen, würde man dies kostenlos gestalten. Wie gesagt, ansonsten, jeder Verwaltungsakt kostet in irgendeiner Form Geld, muss vom Bürger erstattet werden. Das dient nicht der Abschreckung oder sonst irgendwas dergleichen, sondern einfach, weil dieses System ja auch finanziell aufrechterhalten werden muss. Aus diesem Grunde lehnt die AfD-Fraktion diesen Antrag ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Frau Oehlrich, wir haben es gehört, Sie haben das ja schon mehrere Monate, man kann ja auch sagen, Jahre zum Thema gemacht. Von der Kleinen Anfrage war ja schon die Rede. Auch wir müssen Ihnen mitteilen, dass wir das gerade bei umfangreichen Recherchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sehr skeptisch sehen, dass das dann tatsächlich alles kostenlos sein soll. Sie haben gesagt, das schreckt ab, das soll es vielleicht auch ein bisschen. Ich stelle mir den anderen Vorgang vor, das ist alles total kostenlos, und dann sind Kommunalverwaltung, Kreisverwaltung, Landesverwaltung, Behörden da mit einem Haufen solcher Anfragen konfrontiert und schaffen ihre ganze andere Arbeit nicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir wissen schon heute, in vielen Kommunalverwaltungen und auch Landesbehörden sind die Mitarbeiter stark ausgelastet. Insofern muss das auch alles immer Maß und Mitte haben. Wir haben gehört, dass das IFG, es steht ja auch im Koalitionsvertrag, dass es überprüft werden soll noch in der laufenden Legislaturperiode. Insofern können wir die Streichung dieser beiden Paragrafen, was Sie vorgeschlagen haben, nicht mitmachen. Das andere ist ja Ihre große Forderung nach einem umfangreichen Transparenzgesetz. Wenn ich es richtig verstanden habe – das können Sie sonst ja nachher korrigieren, Hamburg finde ich da ein schlechtes Beispiel, weil das ist ein Stadtstaat, da ist das alles einfacher –, wenn ich Sie richtig verstanden habe, soll das dann quasi von der untersten Kommunalverwaltung über die Kreisverwaltung bis über die Landesbehörden und, und, und alles in einem Portal zusammengefasst werden und dann auch für die Bürger aufbereitet werden. Jetzt ist es so, ich kann auf jede Seite der Kommunalverwaltung gehen und mir da meine Informationen ja meistens auch schon über die Bürgerinformationsseiten holen. Und bei dem ganzen Thema, ich sehe ja, wie die Landesregierung sich mit dem Onlinezugangsgesetz quält. Wenn wir sie jetzt mit noch so einem Digitalisierungsprojekt beauftragen, habe ich wenig Hoffnung, dass da was Gutes bei rauskommt. Insofern sehen wir auch da zurzeit, dass das nicht gerade der richtige Zeitpunkt ist, und werden auch diesen Vorschlag unsererseits ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Transparenz ist ein entscheidender Schlüssel, um Vertrauen in die Politik zu stärken. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ganz neue Töne!) Für mein Empfinden könnten staatliche Stellen an der einen oder anderen Stelle ganz beruhigt ihr Visier gerne etwas weiter öffnen. Und ich bin überzeugt, es gäbe dabei nur einen Verlierer. Die Verlierer wären die Demagogen am rechten Rand, denn Transparenz entzieht ihnen den Nährboden, Boden, auf dem sie ihr toxisches Gemisch aus Unsicherheiten, Misstrauen und Halbwahrheiten säen. Man kann dieses perfide Spiel doch selbst hier im Landtag wunderbar beobachten, auch heute schon wieder. Regelmäßig versucht die AfD, die Geschichte der großen Verschwörung zu spinnen, haben wir vorhin beim TOP „Lobbyregister“ gerade gehört. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist aber ein Antrag der GRÜNEN. Es geht gar nicht um uns.) In der Regel versucht irgendeine geheime Elite oder Macht irgendwas zu verschleiern und das Volk damit hinters Licht zu führen. In dieser Landtagssitzung ist es die Pandemiepolitik, in der letzten Sitzung im April war es die Polizeiliche Kriminalstatistik. Irgendwas gibt es immer zu verheimlichen. Und wenn wir bei der Kriminalstatistik bleiben, sehen wir eins: Die angebliche Verschleierung ist totaler Unsinn, die nur einen Zweck erfüllt, sie soll staatliche Stellen delegitimieren und unsere Demokratie destabilisieren. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Unzählige Tabellen und Erläuterungen legen alles transparent offen. Man muss es halt nur sehen wollen. Das bleibt die Verantwortung aber eines jeden Einzelnen, wenn die notwendigen Informationen einem schon zur Verfügung gestellt werden. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.) Meine Damen und Herren, neben ohnehin ….
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, …
Michael Noetzel Die Linke
… frei zugänglichen Zahlen, …
Beate Schlupp
… gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Michael Noetzel Die Linke
Nein. … Fakten, Daten gilt in Mecklenburg-Vorpommern das Informationsfreiheitsgesetz. Dieses garantiert den Bürgerinnen und Bürgern zunächst einmal den voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Informationen. Davon wurde seit der Einführung im Jahr 2006, übrigens unter der damaligen rot-roten Koalition, auch rege Gebrauch gemacht. Der Zugang ist jedoch im Zweifel nicht ganz so frei, wie man in Paragraf 1 Absatz 1 lesen kann, denn – wir haben es gehört – bei der Bearbeitung des Anliegens fallen zwangsläufig Kosten an und diese können bei einem entsprechend hohen Aufwand auf den Antragsteller umgelegt werden. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und das ist nicht nur geltende Rechtsauffassung, sondern auch nachvollziehbar. Es darf jedoch nicht dazu kommen, dass die Kostenregelungen das Informationsrecht aushebeln. Und da, meine Damen und Herren, komme ich zu dem Punkt, den ich gerade schon angedeutet habe. Auch ich sehe Bedarf, diese Regelungen auf den Prüfstand zu stellen. Die gute Nachricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist, dass nur nicht ich das so sehe. Ziffer 506 des Koalitionsvertrages sieht ausdrücklich vor, dass die rot-rote Koalition das Informationsfreiheitsgesetz evaluieren und weiterentwickeln will, und das werden wir auch machen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie eine Weiterentwicklung des bestehenden IFG aussehen kann, werden wir dann auf der Grundlage der Evaluierung entscheiden müssen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es lohnt sich aber mit Sicherheit auch, einen Blick in andere Länder wie Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zu werfen, die unserem IFG punktuell einiges voraushaben. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seinem 17. Tätigkeitsbericht einige antiquiert daherkommenden Regelungen des IFG bemängelt und eine entsprechende Anregung gegeben. Frau Oehlrich hat das ja auch schon zitiert. Zum Beispiel sagt er auch: „Vielmehr müssen Informationen aller öffentlichen Stellen, die von öffentlichem Interesse sind, über eine einheitliche Plattform abrufbar sein.“ Ein solches Transparenzportal auf der Grundlage eines Transparenzgesetzes hat sich beispielsweise – auch das ist hier schon angesprochen worden – in Hamburg bewährt. Ein solches Portal reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand durch interne und externe Anfragen, einer der größten Nutznießer ist laut Abrufzahlen die Verwaltung selbst. Zudem kann eine barrierefreie Offenlegung von Informationen auch komplexe politische Entscheidungen nachvollziehbarer für alle interessierten Menschen machen. Ich halte diese Option für sehr charmant. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will der Evaluierung aber auch nicht vorgreifen und bin gespannt auf das Ergebnis. Den hier geforderten Ansatz, von jetzt auf gleich wesentliche Teile der Informationskostenverordnung ersatzlos zu streichen, ohne jedoch die Auswirkungen abzuwägen, halte ich für falsch. Die Verlierer wären in diesem Fall nicht Verschwörungsdemagogen von rechts außen, sondern die Angestellten der Verwaltung. Das wollen wir verhindern und deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Informationsfreiheit und Transparenz gerade von behördlichen Daten, das ist ebenso ein zentrales Anliegen der FDP, und von daher stimmen wir auch dem Antrag der GRÜNEN heute uneingeschränkt zu an der Stelle, weil da haben wir eine hundertprozentige Übereinstimmung. Die Argumente, die schon vorgetragen wurden, sind, finde ich, völlig schlüssig von den GRÜNEN. Und wenn wir uns einfach mal angucken, wie bisher so mit dem Thema Informationsfreiheit umgegangen wurde in diesem Land, ich glaube, gerade diese Landesregierung ist jetzt nicht durch besondere Transparenz aufgefallen. Insbesondere verschiedene Vertuschungsversuche und Klagen beim Thema Klimastiftung haben gezeigt, dass Transparenz einfach nur dann gemacht wird, wenn es vielleicht irgendwie opportun ist, und ansonsten möglichst eingeschränkt wird. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn wir, wenn wir uns jetzt aber wirklich noch mal genau angucken, was für einen Aufwand macht das tatsächlich, welche Gebühren wollen wir wegnehmen, da gucken wir uns noch mal den Haushalt an – Haushaltsdebatte ist noch gar nicht so lange her –, wie viel plant die Landesregierung für den Bereich so ein, irgendwas im Bereich von null Euro. Wenn wir uns dann angucken – die Kleine Anfrage von der Abgeordneten Oehlrich wurde ja schon einmal angesprochen, ich habe mir die Zahlen da auch mal angeguckt –, im letzten Jahr waren das irgendwie drei Abfragen, die mit Kostenbescheiden dahinter sind. Also das heißt, der ganze Aufwand, das irgendwie vorzuhalten, auszurechnen et cetera, das ist ja irgendwie genauso Bürokratie, die dahinter steht für den Ertrag, den wir am Ende damit haben. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also warum machen wir etwas, was faktisch eh schon völlig sinnfrei ist? Und dann kommt für mich die einzig wahre Lösung an der Stelle. Wir müssen mehr digitalisieren in den kompletten Arbeitsprozessen, in der Landesverwaltung, in den Kreisverwaltungen, in den Gemeindeverwaltungen, von oben nach unten, alles komplett durchdigitalisieren. Daten, die werden vernünftig erfasst, weil das ist das, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen eh tagtäglich tun. Sie erfassen Daten, bearbeiten diese. Und wenn wir dann vernünftige Prozesse haben und diese dann hinterher auch sauber den Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden können, ist das doch meines Erachtens genau der Punkt. Und leider hat da tatsächlich der Kollege Reinhardt recht, (Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Leider!) die Landesregierung ist ja jetzt schon überfordert mit der Digitalisierung unseres Landes. Jetzt noch ein Projekt dazuschieben, regt tatsächlich sogar mich zum Denken und Nachdenken an, weil, wie wollen wir denn da noch entsprechend weitermachen. Aber ich glaube tatsächlich, das ist die Lösung, wir müssen bei der Digitalisierung anpacken, dann haben wir auch keinen Verwaltungsaufwand hinterher, weil dann stellen wir die Daten von vornherein zur Verfügung. Und von daher ist das hier ein Antrag, es ist ein kleiner Schritt zu mehr Transparenz und mehr Informationsfreiheit, aber, wie wir finden, ein richtiger, und deswegen stimmen wir zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Philipp da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Werte Kollegen! Der vorliegende Antrag, da geht es ums IFG, das haben wir gerade mitbekommen, ein sehr tolles Gesetz, weil es doch ermöglicht, einen tatsächlich voraussetzungslosen Anspruch auf die Herausgabe von Informationen bei Behörden zu erwirken. Den Nachweis eines Interesses oder eine besondere Begründung erfordert es nicht, und trotzdem kann man sich Unterlagen, kann man sich alle möglichen Daten bei der Verwaltung geben lassen, um auch gerade das Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Aber – und das ist ja das Thema – das IFG unterscheidet dort insbesondere zwischen einfach zu beantwortenden Anfragen und den komplexeren mit größerem Aufwand, und wenn größerer Aufwand, da kann tatsächlich auch schon personeller Aufwand dahinter hängen, materieller Aufwand, es kann bedeuten, dass man recherchieren muss, dass man prüfen muss und dass man tatsächlich, wenn möglicherweise auch zu viele Anfragen sind, tatsächlich in der Verwaltung in Schwierigkeiten kommt. Ich glaube an der Stelle, deswegen finden wir die Regelung in Ordnung, zu sagen, man prüft, welcher Aufwand dahintersteckt. Wenn der Aufwand zu hoch ist, dann muss entsprechend auch darüber gesprochen werden, wie kann man das Ganze verteilen und kann es nur auf die Allgemeinheit verteilt werden und muss nicht derjenige, der dann ein gewisses Informationsinteresse hat, möglicherweise auch einen Vorteil davon hat, nicht auch einen Teil dazu beitragen, wenn der Aufwand entsprechend groß ist. Und tatsächlich, ich glaube, das ist keine Einschränkung des Informationsrechtes, was wir gerade eben schon gehört haben, sondern es ist tatsächlich eine Frage, wie geht man damit um. Und aus unserer Sicht ist die Regelung so in Ordnung. Man kann immer darüber sprechen – und das hat auch der Kollege Noetzel ja gerade schon gesagt –, dass ja auch im Koalitionsvertrag das Thema hinterlegt ist, dass dort eine Weiterentwicklung erfolgen soll, aber an der Stelle der Frage der Kosten, das haben wir auf anderen Ebenen auch so, auch beim Bundesverwaltungsgericht gab es eine entsprechende Klage, ob eine Berechnung anhand des Verwaltungsaufwands gerechtfertigt ist. Und die Kosten wurden dort bestätigt, weil die Verwaltung auch diesen Aufwand hatte und ihn irgendwie abbilden muss. Dementsprechend bleibt für uns festzuhalten, dass die Erhebung für Verwaltungskosten für komplexe Anfragen nach dem IFG nicht dazu dient, den Zugang zu Informationen zu erschweren, sondern vielmehr eine ausgewogene Balance zwischen Transparenz und Verwaltungsaufwand schaffen soll. Die Gebühren stellen sicher, dass die Ressourcen der Verwaltung sinnvoll eingesetzt werden, und ermöglichen es auch in Zukunft, einen offenen und transparenten Informationszugang zu gewährleisten. Und dementsprechend lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch mal das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Also, Herr Minister, Sie haben eben gesagt, die ganz große Mehrheit der IFG-Entscheidungen ergeht kostenfrei. In der Vorbemerkung zu der Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 8/2778 heißt es: „Die Landesregierung weist darauf hin, dass weder bei der Landesregierung und ihren Ressorts noch im Land Mecklenburg-Vorpommern eine Statistik zu IFG-Anträgen und deren Bescheidungen geführt wird.“ Dann wäre ich dankbar für eine Nacharbeitung, also eine Nachreichung der Antwort auf diese Kleine Anfrage, (Minister Christian Pegel: Dann hätten Sie mir eben eine Frage stellen müssen, dann hätte ich die auch beantwortet.) weil ich frage mich einfach, wie Sie so eine Aussage treffen können, dass die ganz große Mehrheit der IFG-Entscheidungen in diesem Land kostenfrei ergeht, wenn darüber keine Statistik geführt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber vielleicht noch mal zu Ziffer 2 unseres Antrages: Auf die Frage, wie könnte die Demokratie verbessert werden, antworteten nach einer NDR-Umfrage 63 Prozent der Befragten, „Transparenzgesetze und Informationsansprüche der Bürger gegenüber Staat und Politik ausbauen“. Transparenzgesetze und Informationsansprüche sind zweifellos ein Weg, um mehr Bürger/-innenbeteiligung zu ermöglichen und das Vertrauen in Politik und Verwaltung wieder zu stärken. Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, gehen Sie das doch bitte endlich an! Niemand braucht Angst zu haben, dass ein Transparenzgesetz und der Aufbau eines darin vorgesehenen Transparenzportals die Verwaltung lahmlegen werden. In Hamburg hat sich zum Beispiel gezeigt, dass die Verwaltungsmitarbeiter/-innen diejenigen sind am Ende, die selbst in erheblichem Umfang das Transparenzportal nutzen. Niemand braucht zu denken, was das wieder kosten wird, denn der Kollege Wulff hat es schon erwähnt, die Digitalisierung der Verwaltungen und die Veröffentlichungen von Informationen in einem Transparenzportal gehören zusammen. Die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine strukturierte Informationsaufbereitung, die für die Verwaltung selbst erforderlich ist und dann ohne nennenswerten Aufwand auch für ein Transparenzportal zur Information der Bürger/-innen genutzt werden kann. Und niemand braucht Angst zu haben um den Schutz personenbezogener Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vertraulicher Beratungen. Hierfür lassen sich klare Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht regeln, die dem Grundanliegen von Transparenz und Information in Politik und Verwaltung gerecht werden. Der Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen darf nicht nur etwas für Menschen mit großem Geldbeutel sein. Schnellstmöglich ist daher die Informationskostenverordnung zu novellieren. Langfristig braucht es in Mecklenburg-Vorpommern aber ein Transparenzgesetz, nach dem alle Behörden die bei ihnen vorhandenen Informationen in einem frei zugänglichen Informationsportal veröffentlichen. Transparenz, wir haben es gehört, stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung und somit auch in die Demokratie. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3741. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3741 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Den Tagesordnungspunkt 15 werden wir morgen nach dem Tagesordnungspunkt 25 aufrufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 13. Juni 2024, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:13 Uhr
