landtag-mv.de ↗

Michael Meister

AfD 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Foerster, wie kommen Sie darauf, dass wir – also die AfD – das Streikrecht schleifen wollen? Das möchte, das müssen Sie mir aber bitte begründen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Also mir wäre nicht bewusst, wo wir das jemals gefordert hätten. Aber ich möchte auch auf etwas anderes zunächst abstellen. Stellen Sie sich doch mal bitte vor, es ist Sonntag, der 2. Juni, und in ganz Mecklenburg-Vorpommern hat ein sogenanntes „Aktionsbündnis Demokratisches MV“ zu Großdemonstrationen gegen die AfD aufgerufen. Hier in Schwerin ist die Ministerpräsidentin mit dabei und sagt dazu, ich zitiere: „Ein buntes, vielfältiges Land ist schöner und lebenswerter.“ (Christian Winter, SPD: Es geht aber um Streik, nicht um das Demokratiefest. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) „Unterschiede schwächen uns nicht. Sie machen uns stärker. Sie bereichern uns. … Ein Mecklenburg-Vorpommern, in dem alle ihren Platz haben, in dem alle respektiert werden und sich einbringen können.“ (Thomas Krüger, SPD: Das ist doch eine tolle Aussage.) „Es liegt an uns allen, die Demokratie in Deutschland zu erhalten und zu schützen.“ Parallel dazu findet in Rostock eine Veranstaltung unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt“ ebenfalls eine Großdemonstration gegen die AfD statt und auf der skandieren hunderte Linksextremisten lautstark unter den Augen und Ohren der linken Landtagsabgeordneten Albrecht und Noetzel sowie der Sozialdemokraten Mucha und Barlen und der linken Oberbürgermeisterin Kröger: „Ein Baum, ein Strick, ein Nazi-Genick! Ein Baum, ein Strick, ein Nazi-Genick!“ Was wäre, wenn die Polizei nur für einen einzigen Tag die Arbeit niederlegen und streiken dürfte? Würden dann aus Worten Taten werden? Natürlich, und dessen bin ich mir als ausgebildeter Polizeibeamter durchaus bewusst, dürfen Polizeibeamte aufgrund ihres Dienst- und Treueverhältnisses nicht für bessere Arbeits- und Sicherheitsbedingungen sowie für mehr Geld streiken. Sie müssen rund um die Uhr engagiert ihren Dienst für unser Volk leisten, auch wenn es sie das Leben kosten kann, auch wenn Kinder ohne einen Vater aufwachsen müssen und auch wenn sich Abgeordnete der GRÜNEN darüber lustig machen. Grundlage des Streikrechts in Deutschland bildet die in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit. Die ursprüngliche Idee war, dass die Koalitionsfreiheit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen einen von staatlichen Eingriffen freien Raum bietet, in dem die Tarifparteien eigenständig und geschützt agieren können. Die Westdeutschen haben nach dem Zweiten Weltkrieg ganz offensichtlich sehr gute Erfahrungen mit diesem Modell gemacht, während die LINKE, als sie sich noch Sozialistische Einheitspartei Deutschlands nannte und 17 Millionen Menschen in soziale Geiselhaft nahmen, vom Arbeitskampf in der gelebten Praxis eher weniger hielt. Im Osten fuhren diese Genossen den Karren mit ihrem geballten ökonomischen Sachverstand der Planwirtschaft derartig weit in den sozialistischen Dreck, dass wir bis zum heutigen Tag nicht in der Lage waren aufzuschließen. Das westdeutsche Modell war hingegen so erfolgreich, weil es noch in einem Umfeld zur Anwendung kam, in dem sich die Gewerkschaften im Wesentlichen auf die Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder konzentriert haben, statt sich – wie es neuerdings verstärkt der Fall ist – allgemeinpolitisch zu betätigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Genau!) Und so mischten sich die Gewerkschaften immer mehr in den politischen Diskurs ein, wenn es zum Beispiel darum geht, ein politisches Ziel auf dem Rücken der Bevölkerung durchzusetzen. Wenn Gewerkschaften beziehungsweise Arbeitnehmervertretungen gemeinsam mit „Fridays for Future“ zum Klimastreik aufrufen oder öffentlich fordern, dass die Schuldenbremse, also die schwarze Null, abgeschafft gehört, dann geht es nicht mehr um das Gebiet der Tarifautonomie und damit um diejenigen Streitpunkte, die klassischerweise das Verhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. (Thomas Krüger, SPD: Und was hat das jetzt mit Streik zu tun? Sie wollen die Meinungsfreiheit von Gewerkschaften jetzt einschränken, oder was?!) Und allerspätestens dann, Herr Krüger, wenn Gewerkschaften zum Kampf gegen die AfD, (Thomas Krüger, SPD: Meinungsfreiheit!) eine demokratisch legitimierte Partei, die im Osten, ja, sogar in Rostock-Stadt – und da bin ich sehr stolz drauf – stärkste Kraft geworden ist, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Zu Recht! Zu Recht!) aufrufen oder aber Gewerkschaftsmitglieder aufgrund der Zugehörigkeit zur AfD (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) aus einer Gewerkschaft ausgeschlossen werden, (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) spätestens dann hat das nichts mehr mit der eigentlichen Aufgabe des Arbeitskampfes zu tun (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) und wird durch den Schutzbereich in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht erfasst. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und da muss man von einem politischen Streik sprechen, dann soll staatliches Handeln erzwungen werden beziehungsweise der Gesetzgeber zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Der von dem Streik betroffene Arbeitgeber ist dann lediglich Mittel zum Zweck, und das sollte man rechtlich hinterfragen. Um es aber ganz deutlich zu sagen: Niemand will Streiks verbieten und es ist absolut – und ich meine es wirklich so –, absolut legitim, sich für Arbeitnehmerinteressen starkzumachen. Aber ein Streik muss eben immer einen echten Streikinhalt aufweisen. Deshalb sind Streiks immer dann legitim, wenn es darum geht, in einem echten Arbeitskampf Forderungen wie zum Beispiel Arbeitszeiten und Bedingungen, Löhne und Gehälter, soziale Leistungen, Gleichstellung oder Antidiskriminierung durchzusetzen. Soweit der Betätigungszweck nicht mehr nur auf die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beschränkt ist, sondern versucht wird, diese gesteckten Grenzen zu überschreiten, haben wir es mit einem Missbrauch dieses Freiheitsrechts zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und einem solchen Missbrauch darf die Politik im Interesse eines funktionierenden Gemeinwesens nicht längere Zeit tatenlos zusehen. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch ist es nicht hinnehmbar, wenn die völlig überzogenen Belange einer kleinen Minderheit auf dem Rücken der breiten Mehrheit durchgesetzt werden sollen, indem kritische Einrichtungen, wie beispielsweise der öffentliche Personennahverkehr, dauerhaft bestreikt werden. Streiks bei der Bahn, an Flughäfen oder auch im öffentlichen Nahverkehr führen zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen und Einschränkungen der Reisenden. Der volkswirtschaftliche Schaden ist dabei kaum zu beziffern, wenn ein ganzes Land vom internationalen Flugverkehr abgeschnitten wird, wenn Waren nicht rechtzeitig geliefert werden können oder Dienstleister im Stau stehen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) In der Konsequenz werden Abermillionen in die Mithaftung genommen. Ein Streik sollte sich jedoch immer in erster Linie gegen die Arbeitgeber richten und nicht gegen unbeteiligte Dritte. (Thomas Krüger, SPD: Wie wollen Sie es denn bei der Bahn machen? Sagen Sie mal! – Henning Foerster, DIE LINKE: Und wie wollen Sie es bei der Bahn machen?) Und wie hoch mag der Schaden (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE) erst langfristig sein, Herr Foerster, wenn Kinder durch den lahmgelegten öffentlichen Nahverkehr nicht zur Schule kommen oder Lehrlinge – unsere zukünftigen Fachkräfte – nicht die Ausbildungsstätte erreichen? Nicht, dass Sie mich falsch verstehen, das Recht, für Tarif- und Arbeitsbedingungen zu streiken, (Thomas Krüger, SPD: Wie wollen Sie es denn bei der Bahn machen? Sagen Sie doch mal!) wird durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt. (Thomas Krüger, SPD: Nun lesen Sie doch einfach nicht nur vor! Sagen Sie doch mal!- Sagen Sie doch mal, wie!) Und das ist – und das möchte ich betonen, Herr Krüger – auch richtig so, (Thomas Krüger, SPD: Ah, keine Antwort! Okay!) denn die schwächere Verhandlungsposition des einzelnen Arbeitnehmers konnte in der Vergangenheit meistens nur durch einen Zusammenschluss zu einem stärkeren Kollektiv mit entsprechender Verhandlungsmacht ausgeglichen werden, Herr Krüger. Aber, Herr Krüger, die Zeiten, in denen in Europa ein Gespenst umging, (Thomas Krüger, SPD: Der hat einfach keine Antwort. Der liest einfach nur vor. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen Sie doch einfach eine Kurzintervention!) die sind schon lange vorbei. (Thomas Krüger, SPD: Das hat ihm jemand aufgeschrieben. Mann, Mann!) Mittlerweile hat sich nämlich die Lage in den Reihen von, in einer Reihe von Berufsfeldern gewandelt. In Zeiten, in denen die Anzahl gut qualifizierter Fachkräfte im Verhältnis zur Nachfrage eher klein ist, haben wir es mit einem Arbeitnehmermarkt zu tun, Herr Krüger, in welchem die Arbeitgeber von sich aus eher zu Angeboten und Kompromissen bereit sind, wenn sie ihr Unternehmen am Leben halten wollen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wenn sie das machen, gibt es auch keinen Streik.) Gerade hier ist es wichtig, (Henning Foerster, DIE LINKE: Das sieht man gerade in der Hotel- und Gastrorunde.) gerade hier ist es wichtig, dass die Tarifpartner den Zweck des Artikels 9 Absatz 3 Grundgesetz anerkennen. Sein Schutzbereich erstreckt sich alleine – wie bereits erwähnt – auf die Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Zugleich muss gelten, dass allgemeinpolitische Ziele tabu zu sein haben und die Verhältnismäßigkeit des Streiks gewahrt bleiben muss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Alle Reden von Michael Meister Protokoll ↗