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Jeannine Rösler

Die Linke 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Anlass, innezuhalten und uns bewusst zu machen, auf welchem Fundament unsere Gesellschaft steht, allem voran auf dem Grundsatz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz markiert wie kein anderer den Aufbruch nach der Barbarei Nazideutschlands. Die Väter, ja, und auch die wenigen Mütter des Grundgesetzes haben ganz bewusst moralpolitisches Maß an die oberste Stelle gesetzt. Es fordert uns unmissverständlich auf, jeden Tag, jede Stunde, ja, jede Minute die Menschenwürde aller, die Demokratie, das Grundgesetz gegen seine Feinde zu verteidigen. Stellen wir uns jenen entgegen, die mit Menschenfeindlichkeit und, ja, und auch mit Lügen Hass säen, Gewalt schüren und unsere Demokratie abschaffen wollen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist jetzt verschwörungstheoretisch, was sie da gerade gesagt hat.) Das Grundgesetz braucht nicht Symbolpolitik. Das Grundgesetz braucht Menschen, braucht uns alle, die seinen Inhalt mit Leben erfüllen und die Demokratie schützen, heute mehr denn je, denn die Verrohung des politischen Umgangs ist erschreckend. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, Herr Barlen!) Also lassen wir niemals zu, dass unsere Gesellschaft sich an solche Zustände gewöhnt! Bewahren wir die Errungenschaften, die im Grundgesetz verankerten Rechte! Beispielhaft nenne ich das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann leben Sie das doch mal, mit Ihren Schlägertrupps von der Antifa!) oder das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Diese Rechte gelten für alle Menschen. So heißt es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und?) „seiner Rasse“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und?) „seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt“ (Enrico Schult, AfD: Ja, genau!) „oder bevorzugt werden.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: He! – Thore Stein, AfD: Das vergessen Sie immer, den letzten Punkt. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Damen und Herren, das Grundgesetz ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn wir heute nicht nur zurückblicken, sondern auch kritisch die Gegenwart reflektieren, dann wollen, ja, dann müssen wir darüber reden, wie wir es weiterentwickeln können. Sehr richtig, Herr Kollege Peters! Ganz oben auf der Agenda steht für uns die Frage der Kinderrechte. (Paul-Joachim Timm, AfD: Aber die Abtreibung ganz hoch halten!) Auch nach vielen Jahren der Diskussionen ist es noch immer nicht gelungen, diese ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben, das Recht auf Schutz, auf Förderung und Beteiligung, das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen, das Recht auf eine gute Bildung und Gesundheitsversorgung. Eine Verankerung dieser Rechte wäre nicht nur ein starkes Signal, sondern hätte auch ganz praktische Folgen. Sie würde die Position von Kindern in rechtlichen Verfahren stärken, sie würde die Verpflichtung des Staates und aller staatlichen Institutionen untermauern, das Wohl der Kinder bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Ganz praktisch hieße dies auch, mehr Mittel für Bildung, Gesundheit und den Schutz von Kindern bereitzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, anders als das Grundgesetz schreibt unsere Landesverfassung, deren 30-jähriges Bestehen wir ebenfalls in diesem Jahr ja feiern, schon heute den Schutz von Kindern und Jugendlichen fest. Und so heißt es sinngemäß in Artikel 14 unserer Landesverfassung, Kinder und Jugendliche genießen als eigenständige Personen den Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung. Sie sind durch staatliche und kommunale Maßnahmen und Einrichtungen gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung und gegen Misshandlungen zu schützen. Sie sind vor Gefährdung ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung zu schützen und Träger von Rechten, deren Ausgestaltung die Persönlichkeit fördert. So oder so ähnlich könnte es auch im Grundgesetz heißen. Aus unserer Sicht gehören weitere zentrale Dinge in das Grundgesetz, so zum Beispiel das Recht auf Wohnen. Und warum? Weil es maßgebliche Voraussetzung für ein Leben in Würde ist. Und warum nicht dem Beispiel Frankreichs folgen, (Stephan J. Reuken, AfD: Das Parlament auflösen! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) das kürzlich klugerweise (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) das Recht auf Schwangerschaftsabbruch verfassungsrechtlich festgeschrieben hat?! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thore Stein, AfD: Ja, da klatschen Sie! Ungeborenes Leben!) Meine Damen und Herren, (Horst Förster, AfD: Abwägen von Lebensrechten. Keine Ahnung!) lassen Sie mich den antifaschistischen Charakter des Grundgesetzes hervorheben! „Nie wieder!“ ist sein zentrales Versprechen, nie wieder sollte es möglich sein in Deutschland, die Demokratie abzuschaffen und ein totalitäres Regime zu errichten. Zwar schützt das Grundgesetz Parteien in besonderem Maße, dennoch besteht die Möglichkeit eines Parteienverbots, wenn die Demokratie in Gefahr ist. Es greift eine Art Selbstverteidigungsklausel, wenn eine Partei droht, im Schutze des Parteienprivilegs die Grundordnung anzugreifen. Und das macht sie, wenn sie etwa Bevölkerungsgruppen herabwürdigt oder wenn sie diese entrechten will. Meine Damen und Herren, die Verfassung unseres Landes regelt in Artikel 18a, dass alles staatliche Handeln dem inneren und äußeren Frieden dienen muss. Diese Regelung war Ergebnis einer Volksinitiative, wie auch die gesamte Landesverfassung mittels Volksentscheides in Kraft gesetzt wurde. Eine Ergänzung im Sinne des Artikels 18a um Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit stünde auch dem Grundgesetz gut zu Gesicht. Eine solche Ergänzung würde das bereits verankerte Friedensgebot untermauern und stärken. Gerade in Zeiten, in denen es wieder um das Gewinnen von Kriegen, um Kriegstüchtigkeit und um massive Aufrüstung geht, muss das Streben nach Frieden und Gewaltfreiheit oberster Anspruch sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Stephan J. Reuken, AfD: Sagen Sie das mal den GRÜNEN!) Meine Damen und Herren, suchen wir deshalb nach Wegen, nach Lösungen, damit Kriege endlich der Vergangenheit angehören! Meine Damen und Herren, das Grundgesetz enthält nicht nur die freiheitliche Garantie des Eigentumsrechtes, es erweitert in Artikel 14 Absatz 2 das verfassungsrechtliche Bild des Eigentums um eine zusätzliche, nicht minder wichtige Perspektive: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Damit bringt das Grundgesetz die Sozialpflichtigkeit und Sozialbindung des Eigentums zum Ausdruck. Individuelle Interessen haben eben nicht den unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft. Materieller Egoismus, die Anhäufung von immer mehr Milliarden sind eben nicht die Leitplanken beim Schutz von Eigentum. Vielmehr ist Eigentum auch ein Grundelement der Sozialordnung, trägt es doch Verantwortung für die Allgemeinheit und muss dazu beitragen, soziale Verwerfungen zu verhindern. Es ist keine linke Erkenntnis, grundgesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier weit auseinander. Es gibt in der herrschenden Politik seit Jahrzehnten die beharrliche Weigerung, große Vermögen und Erbschaften angemessen zu besteuern, im Sinne des Allgemeinwohls. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nie wieder Sozialismus, sage ich dazu!) Und, meine Damen und Herren, sicherlich gibt es noch weitere Belange, über die es wert wäre, hier zu sprechen. Was sollte, was kann Eingang in das Grundgesetz finden, um den Bedürfnissen und Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden? Aber entscheidend, entscheidend ist, alles dafür zu tun, dass unser Grundgesetz auch in Zukunft als Garant für Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität Bestand hat. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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