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Constanze Oehlrich

GRÜNE 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Eine Entscheidung über die Aufarbeitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kann nur faktenbasiert erfolgen. Dazu gehören insbesondere aktuelle Zahlen über die getroffenen Maßnahmen und auch die Kenntnis über die Bewertung dieser Maßnahmen durch die dazu berufenen Gerichte. Ich lese aus dem Antrag der AfD-Fraktion weder das eine noch das andere heraus. In der Einbringung sagte Herr de Jesus Fernandes so was wie, viele Bürger wurden bestraft, (Petra Federau, AfD: Ja.) die Kriminalisierung war oft unverhältnismäßig. Mit konkreten Zahlen wurde das nicht unterlegt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie schon mal gehört, was der Bundesausschuss sagt? Der untersucht das nämlich.) Vor einem Jahr, als wir diese Debatte das erste Mal hier im Plenum geführt haben (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) auf der Grundlage eines größtenteils identischen Antrags der AfD-Fraktion, lagen uns Zahlen über die in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Landesverordnung in den Jahren 2020 bis 2023 vor. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da komme ich nachher noch mal dazu.) Die entsprechende Kleine Anfrage erfasste jedoch nur den Zeitraum bis Mai 2023. Aktuelle Zahlen hat die AfD-Fraktion für die Begründung dieses Antrags nicht erfragt. Hier noch mal zur Erinnerung die Zahlen vom letzten Mal: Wegen Verstößen gegen die Corona-Landesverordnung wurden im Jahr 2020 3.361 Bußgelder, im Jahr 2021 5.297 Bußgelder, im Jahr 2022 637 Bußgelder und in der ersten Hälfte des Jahres 2023 ganze 2 Bußgelder verhängt. Die Höhe der Bußgelder betrug im Jahresdurchschnitt zwischen 121 und 141 Euro, es hielt sich also im Rahmen. Ich kann es nur noch mal sagen: In jedem einzelnen Fall, in dem wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung ein Bußgeld verhängt wurde, stand den Betroffenen der Rechtsweg offen. Jedes einzelne bußgeldbewährte Verbot, jede einzelne Vorschrift der Corona-Landesverordnung war einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. (Horst Förster, AfD: Ja, genau.) Es braucht daher weder ein Amnestiegesetz noch eine Rückzahlung gezahlter Bußgelder von Amts wegen, noch die Weisung, laufende oder abgeschlossene laufende Straf- oder Bußgeldverfahren einzustellen. Das gilt heute genauso wie vor einem Jahr. Aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion ist es an den Gerichten unseres Landes, rechtsverbindlich festzustellen, ob die Landesregierung während der Corona-Pandemie einschneidende Grundrechtsverletzungen begangen hat oder eben nicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Raum für einen Untersuchungsausschuss sehe ich an dieser Stelle nicht. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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