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Ann Christin von Allwörden

CDU 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um kurz die Verwunderung, die hier eventuell aufgebrochen ist, warum ich den Antrag einbringe – ich vertrete meinen Kollegen Wolfgang Waldmüller, der ist erkrankt. Meine herzlichsten Grüße an ihn, gute Genesung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Und ich gebe mein Bestes, ihn würdig zu vertreten. Mit unserem Antrag haben wir eine dringende und bedeutende Forderung der Wirtschaftsverbände und Kammern aufgenommen, ein Moratorium bei der Rückzahlung der Corona-Hilfen. Es müssen gemeinsam mit der Wirtschaft verträgliche Lösungen für Unternehmen gefunden werden, bei denen eine Rückforderung als unfair erscheint. Hier gehen andere Bundesländer mit deutlich kulanteren Regelungen und mit gutem Beispiel voran. Ich komme am Ende noch mal darauf zu sprechen. Die Corona-Schlussabrechnung betrifft verschiedene Überbrückungshilfen sowie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen, die als November- oder Dezember-Hilfen bekannt geworden sind. Sie werden gleich einwenden, dass die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen ursprünglich bereits am 31. Oktober 2023 endete, dass Unternehmen, die ihre Abrechnung nicht rechtzeitig eingereicht hatten, bereits eine Erinnerung und die Möglichkeit erhielten, ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2024 nachzureichen und dass diese Frist nun sogar bis Ende September 2024 verlängert worden ist. Außerdem – da gehe ich von aus – wird Finanzminister Geue gleich anführen, dass das Finanzministerium mittlerweile die Einführung eines vereinfachten Stundungsverfahrens bei der Rückforderung von Corona-Hilfen angekündigt hat, übrigens zwei Tage nachdem unser Antrag eingegangen ist. Das ist erst mal gut, denn bisher waren die Antragsverfahren dafür so überfrachtet und kompliziert, dass insbesondere viele kleine Unternehmen alleine dadurch vor einer kaum zu bewältigenden Herausforderung standen. Daher begrüße ich den Sinneswandel ausdrücklich, auch wenn er viel zu spät kommt und auch nur auf Druck der VU. Bei der Ankündigung handelt es sich jedoch für uns bislang um eine Blackbox. Es bleibt unklar, ob dieses Verfahren wirklich, wie mit den Unternehmerverbänden vereinbart, unbürokratisch, digital und ohne erheblichen Aufwand möglich ist. Und selbst wenn dies der Fall sein sollte, rettet eine Stundung nicht die Unternehmen. Von den bis Ende Februar dieses Jahres eingereichten 5.540 Abrechnungen im Rahmen des Schlussabrechnungspaketes 1 wurde nach dem letzten gemeldeten Bearbeitungsstand in 44,8 Prozent der Fälle eine Rückforderung in mindestens einem Programm des Paketes gestellt. Und die Quote ist schon sehr erschreckend, wie ich finde. Das bedeutet, dass fast die Hälfte aller geprüften Unternehmen erhaltene Hilfen zurückzahlen müssen. Von den insgesamt rund 80.000 bewilligten Hilfszahlungen wurden bisher über 14.000 zurückgefordert, mit einem Gesamtbetrag von über 140 Millionen Euro. Diese Rückforderungen stellen eine enorme Belastung für die betroffenen Unternehmen dar. Diese Unternehmen, die während der Pandemie ohnehin schon ums Überleben kämpfen mussten, stehen nun vor noch größeren Herausforderungen, unerwartet hohe Summen zurückzahlen zu müssen, und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Bedingungen durch gestiegene Energiepreise, erhöhte Produktionskosten, gesunkene Kaufkraft und eine allgemein miserable Stimmung in der Wirtschaft absolut nicht besser geworden sind. Doch das scheint unsere Landesregierung nicht wirklich zu interessieren. Weder das Wirtschaftsministerium noch das Landesförderinstitut haben bisher eine statistische Erhebung darüber durchgeführt, wie viele Beschwerden über diese Rückforderungen eingegangen sind. Das zeigt nicht nur eine erhebliche Lücke in der Transparenz und Kommunikation, sondern auch, wie wenig Rot-Rot die Sorgen und Nöte der Wirtschaft in unserem Land ernst nimmt. Ohne diese Daten können wir das volle Ausmaß der Belastung für die Unternehmen nicht erfassen und angemessen darauf reagieren. Erlauben Sie mir, kurz über das Schicksal einer Dame mit einem Nagelstudio zu berichten, die während der Pandemie ein Tätigkeitsverbot auferlegt bekommen hatte und somit keinerlei Einnahmen erzielen konnte. Vor der Wahl zwischen Grundsicherung und Corona-Hilfen entschied sich die Inhaberin für die Corona-Hilfen und investierte Geld in den erforderlichen Steuerberater für die Hilfeanträge. Jetzt soll sie diese Hilfen zurückzahlen, ohne eine rückwirkende Erstattung der Grundsicherung zu erhalten, denn das Oberverwaltungsgericht hatte zwar festgestellt, dass Gelder aus Corona sofort helfen, die Unternehmer zur Deckung ihres Existenzminimums eingesetzt haben, grundsätzlich nicht zurückgefordert werden dürfen. Diese Regelung galt jedoch nur bis zum 1. April 2020. Ab diesem Datum wurde seitens des Bundes und der Länder klargestellt, dass der notwendige Lebensunterhalt einschließlich der Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Hausrat und Unterkunft nicht durch die Soforthilfe, sondern durch Leistungen nach dem SGB II abgesichert werden sollten. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Diese Frau fühlt sich wie viele andere Menschen nun dreifach betrogen, erstens durch das Tätigkeitsverbot, das ihnen jegliche Einnahmemöglichkeiten nahm, zweitens dadurch, dass sie jetzt keine Grundsicherung rückwirkend erhalten und dennoch die Hilfen zurückzahlen sollen, und drittens durch die vergeblichen eigenen Geldmittel für den Steuerberater, die nicht unerheblich waren, zusätzlich Stress und Aufwand verursachten und im Ergebnis dazu führen, dass die Menschen, die für ihr Unternehmen gekämpft haben, nunmehr schlechtergestellt sind als jene, die die Flinte ins Korn geworfen haben. Diese Menschen fühlen sich zu Recht betrogen. Es ist verständlich, dass solche Ungerechtigkeiten das Vertrauen in die Politik und die Verwaltung erschüttern. Es handelt sich dabei auch leider um keinen Einzelfall. In Neubrandenburg soll ein Tattoostudio Rückzahlungen leisten, in Warin ein Hotel, das seine Zimmer nicht vermieten durfte und nun aufgrund angeblicher Überkompensation Rückforderungen ausgesetzt ist. Wie kann man behaupten, dass diese Rückforderungen gerechtfertigt sind, wenn diese Betriebe aufgrund der Beschränkungen massive Verluste erlitten haben? Ich sage Ihnen, treten Sie aus Ihrem Elfenbeinturm heraus! Beachten Sie die Warnungen der Verbände und Kammern und hören Sie auf, mit Taschenspielertricks ein angeblich wachsendes Bruttoinlandsprodukt zu beschwören, um die Unternehmen im Land zu besänftigen! Wir haben im April eine Wirtschaftsklausur veranstaltet und den Verbänden und Kammern die Möglichkeit gegeben, frei ihre Sorgen und Anregungen zu äußern. Ein Ergebnis dieser Gespräche sehen Sie unter anderem hier in diesem Antrag. Die Verbände haben uns berichtet, dass die bisherigen Regelungen zur Rückzahlung der Hilfen viele Unternehmen in eine prekäre Lage gebracht haben. Die Lösung der Landesregierung, Anträge für eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinfachen, bietet nur eine kurzfristige Erleichterung und geht am eigentlichen Problem vorbei. Und wie Sie an meinem Beispiel sehen konnten, müssen die Rahmenbedingungen für die Rückforderungen überprüft werden. Andere Bundesländer sind hier viel kulanter – ich hatte das am Anfang schon gesagt –, da gibt es Bagatellgrenzenerlass oder Einzelfallprüfung. Es ist also durchaus möglich, damit anders umzugehen. Deshalb ist es gerade für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern auch so unklar in dieser Lage und sie werden eindeutig benachteiligt hier in unserem Land. Das möchten wir so nicht stehen lassen und deswegen erfahren sie hier durch unseren Antrag unsere Hilfe. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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