Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Corona-Pandemie, Ukrainekrieg, Energiekrise oder Inflation, die letzten Monate und Jahre haben auch bei den Beschäftigten unseres Landes durchaus Spuren hinterlassen. Und das spiegelt sich auch in Gesprächen mit früheren Kolleginnen und Kollegen, im Familien- und Freundeskreis oder auch vor Ort im Wahlkreis wider. Die Frage, wie man dem als ganz normaler Beschäftigter eigentlich noch Herr werden soll, wird in diesen Tagen häufiger gestellt als vielleicht in der Vergangenheit. Wenn die Leute mit mir sprechen, dann wissen viele, dass ich nicht nur Landespolitiker, sondern vor allem auch Gewerkschafter bin. Und sie transportieren folgerichtig auch eine Erwartungshaltung, nämlich die, dass die Gewerkschaften die Zähne zeigen und gute Tarifabschlüsse durchsetzen müssen. Das ist in den letzten Monaten ja auch passiert: Triebwerke, Züge und Busse standen still, vor der Staatskanzlei versammelten sich mehrfach Gewerkschaftsmitglieder unterschiedlichster Branchen. Noch vor wenigen Wochen befanden sich die Beschäftigten an Flughäfen, im öffentlichen Personennahverkehr und bei der Deutschen Bahn AG im Ausstand. Dabei bedienten sie sich ihres von der Verfassung garantierten Grundrechts, jener Verfassung, die am 23. Mai ihren 75. Geburtstag feierte, an dem hier im Schloss und zur gleichen Zeit auch mit einem Demokratiefest auf dem Berliner Platz in Neu Zippendorf erinnert wurde. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz schützt Arbeitskämpfe, die zum Zweck des Abschlusses eines Tarifvertrages geführt werden. Wenn keine Einigung am Verhandlungstisch erzielt werden kann, ist der Streik das Mittel der Wahl und letztlich die einzige Möglichkeit, um den Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen mehr Nachdruck zu verleihen. Eigentlich eine Binsenweisheit, dennoch wird fleißig dagegen Front gemacht. Dass die Streiks von den Verhandlungsführern der Arbeitgeberseite kritisiert wurden, war wenig überraschend. Ich erlaube mir allerdings, darauf hinzuweisen, dass alle Versuche, die Streiks bei der Bahn aufgrund vermeintlich fehlender Verhältnismäßigkeit gerichtlich verbieten zu lassen, gescheitert sind. Und dennoch gibt es eine neue Qualität, denn jenseits von Sonntagsreden zum Tag des Grundgesetzes oder netten Verteilaktionen von Grundgesetzen an Schulen nimmt man es mit dessen Regelungen nicht überall so genau. So wird beispielsweise auch das Streikrecht von Mitte-rechts politisch attackiert. Dass die Gewerkschaften der AfD ein Dorn im Auge sind, ist sattsam bekannt. Interessant ist hingegen, was aus den Reihen der selbsternannten Rechtsstaats- und Freiheitsparteien CDU und FDP dazu zu hören ist. Seit Monaten schafft es zum Beispiel die Vorsitzende der CDU-Mittelstandsunion, Gitta Connemann, an keiner Kamera vorbei, um die Einschränkung des Streikrechts zu fordern. Ihre Idee: In Bereichen der kritischen Infrastruktur soll eine Zwangsschlichtung möglichen Arbeitskämpfen vorgeschaltet werden. Und Bijan Djir-Sarai lamentierte lautstark über eine angeblich maßlose Streikgier, die Deutschland an den wirtschaftlichen Abgrund treibe, bevor er sich sogleich der CDU-Forderung anschloss. Angesichts solcher Äußerungen klingen manche Lobeshymnen auf das Grundgesetz, wie auch heute Morgen hier wieder zu hören war, heuchlerisch. (Zuruf von René Domke, FDP) Ein weiteres Mal zeigt sich, dass es die vermeintlichen Wächter von Recht und Freiheit im Zweifel nicht so genau damit nehmen. Nach der inszenierten Empörung über vermeintlich massenhaft zu findende Faulpelze im Bürgergeldbezug und dem bewussten Ignorieren des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Existenzminimum sowie zur begrenzten Zulässigkeit von Sanktionen nun also der Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht. Dies zeigt einmal mehr, was die Beschäftigten von den Mitte-rechts-Parteien zu erwarten haben, sollten sich diese weiter annähern und in Zukunft gar Regierungen miteinander bilden können. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Forderungen nach Einschränkungen zeigen auch die Doppelzüngigkeit, die insbesondere die CDU hier im Landtag an den Tag legt. Zehn Jahre lang, Herr Ehlers, durfte ich mir hier bei nahezu jeder Debatte über gesetzliche Mindestlöhne oder Tariftreue- und Vergabegesetze anhören, was für ein hohes Gut doch die Tarifautonomie sei. (René Domke, FDP: Ja.) Sie wurde stets als Kampfbegriff gegen einen vermeintlich übergriffigen und regulierungswütigen Staat ins Feld geführt. Bei einem der wichtigsten Instrumente im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen, dem Arbeitskampf, soll das jedoch keine Rolle mehr spielen. Jetzt soll der Staat intervenieren und die Gewerkschaften an die kurze Leine nehmen. Und dazu wird ein unglaublicher Popanz aufgeführt. Ich bin ein Freund von ZDF, nicht vom Sender, sondern von Zahlen, Daten und Fakten. Deswegen hier einige davon: Mit jährlich rund 6.000 neu abgeschlossenen und gut 84.000 gültigen Tarifverträgen ist das Tarifvertragsgesetz für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland von herausragender Bedeutung. Es wurde im April 1949 noch vor dem Grundgesetz verabschiedet und feiert in diesem Jahr ebenfalls seinen 75. Geburtstag. Nun zurück zum Thema: Die Streiks dieses Jahres sind vermutlich deshalb so präsent in der öffentlichen Wahrnehmung, weil sie unter anderem den Verkehrssektor betreffen. Für Reisende, ob Urlauber, Schulkinder oder auch Berufspendler, ist das mit Einschränkungen verbunden. Real betreffen Streiks allerdings die wenigsten Tarifrunden. Folglich waren die verlorenen Arbeitstage, auch von wenigen branchenbedingten Ausnahmen abgesehen, überschaubar. Zahlen, Daten und Fakten zeigen auch im internationalen Vergleich hier ein eindeutiges Bild. Die Bundesrepublik Deutschland liegt mit durchschnittlich 16 Ausfalltagen pro 1.000 Beschäftigten zwischen 2012 und 2021 im unteren Mittelfeld. Mal zum Vergleich: In Frankreich waren es im gleichen Zeitraum 110, in Belgien 98, in Finnland 59 und in Spanien 49. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was wollen Sie denn damit sagen?) Und selbst wenn die Intensität der Streiks weiter zunehmen sollte, gibt es dafür ja Gründe. Denn während zahlreiche Unternehmen höhere Preise durchgedrückt und es damit zumindest teilweise zurück in die Gewinnzone geschafft haben, erlitten die Beschäftigten allein durch die Energiekrise erhebliche Reallohnverluste. Folgerichtig treten sie jetzt für deutliche Entgeltsteigerungen ein. Wer als Antwort darauf das Streikrecht schleifen will, möchte sie im Grunde zu bloßen Bittstellern degradieren. Dagegen regt sich Widerstand, und das ist gut so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Fraktion weist diesen durchschaubaren Angriff zurück und stellt sich solidarisch an die Seite der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Bereits 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil eindeutig festgestellt, dass die Arbeitskampffreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung ist, um Interessenkonflikte lösen zu können. Ein Aufweichen würde die Gewerkschaften zum kollektiven Betteln verdonnern. Würde man den Forderungen der Mitte-rechts-Parteien folgen und die Beschäftigten im Bereich der kritischen Infrastruktur mit einem Sonderstreikrecht à la FDP beglücken, würde dies nach Angaben des DGB das Ausklammern von nahezu 50 Prozent aller Erwerbstätigen bedeuten. Die Liberalen schlagen Folgendes vor: – Warnstreiks sollen höchstens vier Tage dauern, müssen drei Tage vorher angekündigt werden, und drei Tage danach darf auch nichts passieren, – 50 Prozent Notbetrieb sollen sichergestellt werden und – ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren durch eine noch nicht näher definierte neutrale Institution soll eine Entscheidung herbeiführen. Ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dann kann man es auch gleich ganz lassen. So etwas können sich wirklich nur Sie ausdenken. Wenn in Kitas oder Krankenhäusern gestreikt wird, gibt es im Übrigen auch heute schon überall Notbesetzungen, und das wissen Sie auch ganz genau. Die von Ihnen geforderten Ankündigungs- und De-facto-Friedenspflichten schwächen die Wirkung eines Arbeitskampfes erheblich ab. Meine Damen und Herren, für meine Fraktion ist sonnenklar, dass Tariferfolge im Sinne der Beschäftigten noch nie vom Himmel gefallen sind. Sie wurden durch Gewerkschaften erkämpft und sind Ausdruck zäher und langer Tarifkämpfe. Ja, da kracht es manchmal im Gebälk, wenn die Arbeitgeberseite sich weigert, auf Forderungen mit realistischen Angeboten zu reagieren. Auch diese hat jedoch immer eine Mitverantwortung für den Verlauf von Verhandlungen. Und wer so instinktlos ist und sich wie der Bahnvorstand erst großzügig seine Millionenboni erhöht, um anschließend von den Beschäftigten zu fordern, den Gürtel enger zu schnallen, der muss sich dann auch nicht wundern, wenn dies mit Wut, Unverständnis und Kampfbereitschaft quittiert wird. Und ja, wenn gestreikt wird, dann trifft es auch Dritte. Das sind leider Gottes die notwendigen und mitunter durchaus harten Nebenwirkungen. Ich fordere Sie auf, diese Phantomdebatte zu beenden! Lassen Sie die Hände weg vom Streikrecht! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
