Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vertreter der Linksfraktion freue ich mich heute, die Annahme der beiden in Rede stehenden Gesetzentwürfe hier unterstützen zu können. Lassen Sie mich ausgewählt darauf Bezug nehmen. Für die Tarifbeschäftigten der Länder wurde am 9. Dezember vergangenen Jahres eine Tarifeinigung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erzielt. Mit diesem Gesetzentwurf haben wir dieses Ergebnis erfolgreich auf unsere Beamtinnen und Beamte übertragen. Die Anhebung der Tabellenentgelte um 200 Euro und der Ausbildungsentgelte um 100 Euro ab dem 1. November dieses Jahres sowie die Erhöhung um 5,5 Prozent und 50 Euro ab dem 1. Februar kommenden Jahres werden nun beschlossen. Die steigenden Lebenshaltungskosten belasten viele Bürgerinnen und Bürger im Land, einschließlich unserer Beamtinnen und Beamten. Durch die Annahme dieses Gesetzentwurfs tragen wir dazu bei, dass unsere öffentlichen Bediensteten angemessen entlohnt werden und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch der Anerkennung ihrer wertvollen Arbeit und ihres unermüdlichen Einsatzes. Ein kritischer Punkt, den wir berücksichtigen müssen, ist die Konkurrenz um Fachkräfte – das ist hier mehrfach schon angesprochen worden – zwischen den Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern befindet sich zwar nicht in der schlechtesten Position, aber im Vergleich der Bundesländer liegen wir im Mittelfeld. Diese Konkurrenz ist problematisch, da sie zu einer Abwanderung qualifizierter Fachkräfte führen kann, wenn andere Bundesländer bessere Bedingungen bieten. Es war gut zu hören, dass der Finanzminister darauf verwiesen hat, dass zwischen den norddeutschen Ländern hier um eine Einigung gerungen wird. In der Anhörung wurde klar, dass die Lösung nur eine bundesweite Regelung sein kann. Das wäre dann der nächste Schritt, aber eben noch in weiterer Ferne, denn es kann ja – und das ist so auch die Überlegung unsererseits –, es kann ja nicht sein, dass wir uns perspektivisch um unsere Feuerwehren sorgen müssen, nicht, weil etwa der Nachwuchs fehlt, sondern weil Feuerwehrleute aktiv in ein anderes Bundesland wechseln, weil sie dort besser bezahlt werden würden. Das geht so nicht, so unsere Auffassung. Wenn die Besoldung der Beamtinnen und Beamten bundesweit einheitlich geregelt wäre, würden die Länder nicht mehr in Konkurrenz zueinander stehen. Dies würde nicht nur den Wettbewerb um Fachkräfte entschärfen und das gerade genannte Problem lösen, sondern auch zu mehr Gerechtigkeit und Einheitlichkeit in der Besoldung führen. Das jedoch ist Zukunftsmusik. Wir müssen hier und heute über eine konkrete Lösung abstimmen, und ich glaube, dass wir eine tragfähige Lösung gefunden haben. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ein weiterer wichtiger Bestandteil der vorliegenden Gesetzentwürfe ist die Gewährung einer abgabefreien Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Diese Maßnahme soll die finanzielle Belastung unserer Beamtinnen und Beamten verringern und ihre Kaufkraft stärken. Ein besonders positiver Aspekt ist die Erhöhung des Kinderzuschlags von 124 Euro auf 175 Euro. Dies ist ein sehr guter Punkt, der die Familien unserer Beamtinnen und Beamten zusätzlich unterstützt. Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass es in unserer Gesellschaft auch viele Menschen gibt, die solche Zahlungen, ob Sonderzahlungen oder Zulagen, dringend benötigen, aber eben nicht erhalten. Während wir die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten anpassen, dürfen wir die Bedürfnisse derjenigen nicht vergessen, die am meisten unter den gestiegenen Preisen leiden, nämlich die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und andere sozial geschwächte Gruppen. In der Gefahr, mich vor diesem Hause zu wiederholen, aber es ist nicht hinnehmbar, dass diese Menschen keine vergleichbaren Unterstützungen erhalten, stattdessen oft noch mit Sanktionen belegt werden. Diese Form der Politik des Förderns und Forderns führt zu einer zusätzlichen Belastung der ohnehin benachteiligten Gruppen und verkennt die Lebensrealität. Statt Sanktionen fordern wir den Ausbau qualifizierter Weiterbildungsmöglichkeiten. In den Zeiten des Fachkräftemangels müssen wir dafür sorgen, dass unsere Arbeitskräfte gut ausgebildet sind und angemessen entlohnt werden. Nur so können wir langfristig die Wirtschaft stärken und höhere Qualifikationen fördern. Die Linksfraktion hat größte Achtung vor der Arbeit unserer Verwaltungen, der Feuerwehren und der Polizei im Land, aber es ist zugleich notwendig, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft eine ähnlich starke Lobby haben. Die Annahme dieses Gesetzes oder dieser Gesetzentwürfe ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensbedingungen unserer Beamtinnen und Beamten zu verbessern und ihre Arbeit zu wertschätzen. Gleichzeitig möchten wir daran erinnern, dass es unsere Pflicht ist, die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu vertreten und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Nur gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Mecklenburg-Vorpommern ein gerechtes und prosperierendes Land für alle bleibt. Ich danke Ihnen sehr für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit auch in diesem Punkt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
