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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist hier eindrucksvoll, auch von Kollegin Allwörden, geschildert worden, was da im Einzelfall auch für Schicksale, wirtschaftliche Schicksale dran gebunden sind, und das ist etwas, was einen auch dann anrührt. Ich glaube, wir sind alle hier im Plenum mit dieser Frage „Corona-Rückzahlung“ und mit den Terminen, die es da gegeben hat und die auch immer mal wieder verlängert worden sind, konfrontiert, die einen bei der Steuerberaterin, die dann gesagt hat, ich habe gar keine Zeit für Ihre Steuererklärung, sondern ich muss jetzt sozusagen den Unternehmen helfen, was auch richtig ist und wofür wir dann privat sicherlich auch Verständnis hatten. Und es ist auch so, dass sozusagen durch diese Informationen tatsächlich ein Prozess in Gang gesetzt worden ist, der immer wieder zur Verlängerung der Fristen geführt hat, und das ist richtig so gewesen. Jetzt ist auch mir aufgefallen, dass es natürlich eine auffällige, sozusagen zeitliche Nähe gibt des Antrages von der CDU und einer Presseerklärung, die allerdings dann schon vom 1. Juni stammt, also es ist jetzt auch schon ein paar Tage her, wo darauf hingewiesen wird, dass das Finanzministerium jetzt bis zu 24 Monate Zeit gibt, dass die Sache gestundet werden kann. Ich denke, das ist natürlich kein zufälliges Zusammenwirken, es ist offensichtlich in der Zeit dann die Kulmination von der Information dann auch angekommen und es ist umgesetzt worden. Insofern spricht vieles dafür zu sagen, dass der Antrag von der CDU jetzt sozusagen nicht mehr die Brisanz hat, weil eine Regelung schon gefunden worden ist. Nun kann man sich natürlich fragen, ob diese Regelung, die gefunden worden ist, die richtige Regelung ist oder ob es auch noch andere Regelungen geben könnte. Und da fällt mir dann auf, dass man auch immer genau hinhören muss. Ich habe vom Kollegen der AfD gehört, unter bestimmten Bedingungen kann man sozusagen dann verzichten vielleicht auf die Rückzahlung und so weiter, und da liegt meistens auch der Hase im Pfeffer, weil es bei solchen sozusagen Mechanismen, Regelungsmechanismen häufig so ist, du musst dich entscheiden, machst du eine umfangreiche Prüfung und findest raus, wen es betrifft, oder machst du eher eine Pauschalregelung. Und ich habe die Regelung, die der Finanzminister jetzt vorgestellt hat, eher als eine Pauschalregelung verstanden, und das ist, ehrlich gesagt, eine Sache, die mir eigentlich besser gefällt, weil diese Sache mit der Kontrolle, ist es nun ein Unternehmen, was rechtens sozusagen diese Subventionen in Empfang genommen hat oder nicht, das ist eben eine zusätzliche Bürokratie, die meistens dann auch wieder Zeit kostet. Und das ist genau das, was man bei den Steuerberatern auch immer wieder gehört hat, dass die gesagt haben, diese Regelungen und diese Nachweispflichten sind so kompliziert, dass wir so lange damit zu tun haben und deswegen mit der Abarbeitung der Fälle nicht zurande kommen. Und deswegen gefällt mir eigentlich sehr gut, dass der Finanzminister gesagt hat, wir haben jetzt ein Verfahren gefunden, wo wir sagen, wir machen vereinfachte Nachweisverfahren, die also schneller gehen, die sozusagen zwar nicht in die Richtung gehen, dass sozusagen gar nicht mehr offenbar wird, wofür die Gelder in Anspruch genommen worden sind, aber es ist ein vereinfachtes Verfahren. Und ich glaube, das ist das Gute an der Regelung, die jetzt der Minister gefunden hat. Und wir sind im Übrigen, da wir ja so ein bisschen modifizierte Regelungen zu den unterschiedlichen Zeiten und Daten hatten, ja auch an dieser Stelle noch nicht an dem Punkt, wo wir sagen können, wenn sich diese Sachen nicht bewähren, dann kann man sogar noch mal nachsteuern. Aber jetzt für diesen Augenblick, denke ich, ist diese Regelung bis zu 24 Stunden und mit vereinfachten Verfahren eine gute Regelung. Und wenn ich höre – das wusste ich gar nicht, auch in der Vorbereitung der Rede –, dass es auch jetzt schon sozusagen Kulanzregelungen gibt für Fälle, die jetzt nicht im 10.000er- oder 30.000er-Euro-Bereich liegen, sondern für, sagen wir mal, bescheidenere Fälle, dann stützt das meine Einschätzung, dass ich denke, dass das eine vernünftige Regelung jetzt ist. Wenn man die Zahlen, die gesagt worden sind, dann mal auf die Schnelle berechnet, ist es ja bei den 140 Millionen und 14.000 Betrieben, dann ist der Durchschnittswert 10.000. Das müssen größere Betriebe sein, und für die lohnt sich das jetzt auf jeden Fall mit dem vereinfachten Verfahren, weil alles andere würde noch viel länger dauern. Ich glaube, ich mache an dieser Stelle Schluss (Marc Reinhardt, CDU: Gute Entscheidung!) und sage, dass wir uns zum Antrag der CDU enthalten an der Stelle, weil die Richtung natürlich eine richtige Überlegung war, so ein bisschen jetzt von der Regelung des Finanzministers überholt worden ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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