Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat Gesellschaft und Wirtschaft vor enorme Herausforderungen gestellt. In der Wirtschaft sind die Nachwirkungen zum Beispiel durch gestörte Lieferketten heute noch zu spüren. Sie werden zusätzlich überlagert durch die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine. Insbesondere mit den Corona-Wirtschaftshilfen ist es jedoch gelungen, die besonderen Belastungen der Wirtschaft maßgeblich abzufedern und strukturelle Verwerfungen wie Insolvenzwellen oder Massenarbeitslosigkeit erfolgreich abzuwenden. Übrigens, nur, damit wir mal drüber reden: Über wie viel Geld reden wir eigentlich? Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern hat an Sofort- und Überbrückungshilfen insgesamt 1,6 Milliarden Euro bekommen, 1,6 Milliarden, wovon der Löwenanteil vom Bund kommt, vom Land nämlich – in Anführungsstrichen – „nur“ etwas über 130 Millionen, „nur“ in Anführungsstrichen, und der Rest vom Bund. Wir reden also hier ganz wesentlich über Bundesgelder, dass wir das vielleicht mal einordnen können. Das war jetzt der O-Ton des Finanzministers. Seit einiger Zeit steht nun die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen im Raum. Um die Hilfen während der Pandemie schnell bei den Unternehmen platzieren zu können, basierten die Berechnungen der individuellen Leistungen oftmals auf Schätzungen. Daher ist es notwendig, nun auf Basis von Istzahlen eine konkrete Abrechnung vorzunehmen. Noch mal der O-Ton: Die Bundesregierung, der Bund drängt da auch drauf, ist ja auch im Wesentlichen das Bundesgeld. Ich weiß, dass jetzt anstehende Rückzahlungen die Unternehmen vor neue finanzielle Herausforderungen stellen, Frau von Allwörden hat es ja erläutert. Die Liquiditätssituation hat sich in den Unternehmen in der Zeit nach der Pandemie noch nicht wieder auf das Vorkrisenniveau entwickeln können. Vor diesem Hintergrund – und auch das ist hier schon erwähnt worden – hat das Wirtschaftsministerium in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium – ich kann es bestätigen – beschlossen, die Zahlungsfristen für die Rückführung der Soforthilfen, aber auch der Überbrückungshilfe deutlich auszuweiten. Für die zinslose Rückzahlung stehen den Unternehmen nunmehr nicht nur zwei Monate, sondern sechs Monate zur Verfügung. Das ist übrigens auch in expliziter Abstimmung mit dem Bund passiert. Damit können die betroffenen Unternehmen die Rückzahlung der Hilfen in einem deutlich längeren Zeitraum flexibel an ihre Liquidität und damit an ihre finanzielle Leistungsfähigkeit anpassen. Vielleicht noch mal zu den Zahlen: Ich habe gerade gesagt 1,6 Milliarden, darüber reden wir. Bisher hat es Rückforderungen – das sind die Zahlen, die mir gegenwärtig vorliegen – bei den Soforthilfen in Höhe von 134 Millionen und bei den Überbrückungshilfen in Höhe von 39 Millionen gegeben, von den 1, 6 Milliarden. Davon gab es übrigens bisher rund sechs Prozent Stundungen. Aber das waren ja noch die alten Zeiten, jetzt, wie gesagt, kann man noch länger von zwei auf sechs Monate, aber für einige Unternehmen wird auch die sechsmonatige Zeit nicht ausreichen – auch das haben Sie zu Recht erwähnt –, um die Rückzahlung in der erforderlichen Höhe leisten zu können. Für diese Unternehmen, ja, besteht jetzt schon die Möglichkeit, mit dem Landesamt für Finanzen eine individuelle Vereinbarung zur Stundung und Ratenzahlung zu treffen. Bisher war das allerdings, muss ich wirklich sagen, ein relativ detailliertes Verfahren, damit ein bürokratisches Verfahren. Die Voraussetzung war, dass der Antragsteller/die Antragstellerin die besondere Härte, die eine sofortige Zahlung der gesamten Rückforderung für das Unternehmen bedeutet, ausführlich durch Vorlage geeigneter Unterlagen begründen sollte. Und da muss ich jetzt sagen, wir sind natürlich im engen Kontakt mit der Wirtschaft, mit der VU, sowohl Reinhard Meyer als auch ich, unsere beiden Häuser, und wir haben uns da eng abgestimmt und sind dann dazu übergegangen, ein vereinfachtes Verfahren – und deswegen möchte ich mich hier dagegen wenden, dass wir die Wirtschaft schlechter behandeln würden in Mecklenburg-Vorpommern als in anderen Bundesländern, so ein vereinfachtes Verfahren, zeigen Sie mir das mal in einem anderen Bundesland! –, ein vereinfachtes Verfahren als weitere Entlastung ist abgestimmt worden zwischen den beiden Ministerien. Es wird nunmehr ausreichend sein, besondere Härte durch eine bloße Eigenerklärung, … (Torsten Renz, CDU: Und seit wann gibt es das?) Lieber Herr Renz, ich habe es gerade gesagt, es ist gerade abgestimmt worden. Ich habe vor ein paar Tagen – ein/zwei Wochen – dazu Pressearbeit gemacht. (Torsten Renz, CDU: Wegen des Antrages, oder?!) Es gilt jetzt akt… (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Nein, nicht vor einer Stunde. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und selbst, wenn es vor einer Stunde wäre, es gilt jetzt, aber es gilt schon etwas länger. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Torsten Renz, CDU) … durch eine bloße Eigenerklärung des Unternehmens, ohne weitere Unterlagen darzulegen. Unterlagen werden nur noch auf Verlangen des Landesamtes für Finanzen in Einzelfällen angefordert. Der Stundungs- und Ratenzahlungszeitraum kann individuell bis zu 24 Monaten ausgedehnt werden. Und es stimmt auch nicht … Jetzt ist sie leider nicht da, doch, da hinten. Hallo, Frau Abgeordnete! (Rainer Albrecht, SPD: Zuhören!) Frau Abgeordnete, ich würde Ihnen gerne noch etwas sagen, weil es nicht richtig ist, dass wir keine Bagatellregelung hätten. Sehr wohl haben wir in Mecklenburg-Vorpommern eine Bagatellregelung, und zwar nicht nur für die Überbrückungshilfen, sondern anders als alle anderen Bundesländer auch für die Soforthilfen in Höhe von 250 Euro. Das gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Noch mal: Wir behandeln die Wirtschaft hier nicht schlechter, wir behandeln sie gut. Es ist eine schwierige Situation, aber es ist eben auch ganz wesentliches Bundesgeld. Die vorstehenden Maßnahmen sollen unbürokratisch gerade die Unternehmen entlasten, die eine Rückzahlung von Corona-Wirtschaftshilfen zu leisten haben. Im Ergebnis bin ich daher zuversichtlich – das gilt jetzt für den Wirtschaftsminister, aber das können Sie auch für mich nehmen –, dass es gelingen wird, die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen weiterhin zu schultern. Ein Moratorium, wie jetzt vorgeschlagen, bei der Rückzahlung der Corona-Hilfen bis zum März 2025 wäre dagegen nicht zielführend, es würde ja lediglich das Problem verschieben. Mit den genannten Neuregelungen bei den Rückzahlungen ist den Unternehmen ein Entgegenkommen signalisiert worden. Insofern geht der vorliegende Antrag fehl, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
