Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir Ihnen als Landesregierung an die Hand geben möchten zur Beratung, ist ein Ratifizierungsgesetz, und zwar zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages. Was behandelt der IT-Staatsvertrag im Wesentlichen? Er regelt im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb, die Umsetzung des IT-Planungsrates. Der IT-Planungsrat hat die Idee, dass Bund und Länder eine gemeinsame Kommunikations- und vor allen Dingen auch Beschlussplattform haben, um beispielsweise ganz zentral gemeinsame Standards, gemeinsame Schnittstellen für den gesamten öffentlichen Bereich von der Kommune bis zum Bund festzulegen und auf die Art und Weise überhaupt zwischen den verschiedenen Trägern und Beteiligten einheitliche Arbeitsweisen möglich zu machen und auf der anderen Seite sicherzustellen, dass die Wirtschaft, die entsprechende Angebote machen will, auf einen Standard abstellen kann, auf ein Schnittstellensystem. Der jetzige Zweite Staatsvertrag ist initiiert durch die Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz vor geraumer Zeit. Das haben die entsprechenden Ministerien und der IT-Planungsrat selbst dann entsprechend umgesetzt. Was finden Sie vornehmlich in diesem Änderungspaket oder in den Änderungen dieses Staatsvertrages? Sie finden vor allen Dingen eine klare Orientierung für die zukünftig auf Langfristigkeit angelegte Arbeit und für eine längerfristige beziehungsweise dauerhafte Finanzierung. Hintergrund ist, dass vor allen Dingen die Bundesseite – der IT-Planungsrat ist ein Stück weit initiiert worden parallel zur Gesetzbeschlussfassung über das Onlinezugangsgesetz, das OZG –, die Bundesseite nahm damals an, das OZG machen wir jetzt für vier Jahre und dann sind wir durch. Das war damals mit Sicherheit schon freundlich ambitioniert. Es war auf jeden Fall unwahrscheinlich, dass nicht danach noch weiterer Arbeitsbedarf entsteht. Erstens. Wir sind mit der entsprechenden Onlinezugangsgesetzgebung und den darin vorgegebenen Aufgaben noch nicht durch, sondern wir werden noch Zeiträume brauchen. Viel wichtiger ist aber, das, was jetzt an Betriebsabstimmungen passiert, was an weiteren Prozessen trotzdem weiterhin passieren muss, zeigt deutlich, wir werden den IT-Planungsrat längerfristig oder sogar dauerhaft benötigen. Alles andere ist eher illusorisch. Dieser Staatsvertrag stellt deshalb jetzt genau auf diese Langfristigkeit um. Der Bund und die Länder erkennen gemeinsam an, es ist eine Daueraufgabe, die man auch dauerhaft in dieser Zusammenarbeitsform umsetzen muss. Zweitens. Es ist eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft Geld kostet. Von daher gibt es detailliertere Regelungen, die eben nicht nur für den Zeitraum, den ursprünglich das Onlinezugangsgesetz bis zur Umsetzung zur Volldigitalisierung aller Verwaltungsdienstleistungen im Blick hatte, sondern auch hier wird jetzt eine langfristige, auskömmliche Budgetierung, getragen durch Bund und Länder, in entsprechender Abstimmung vorgesehen. Und das Wesentliche ist, aus diesen Budgets sollen auch weitere Aufgaben jetzt umgesetzt werden können, die der IT-Planungsrat sinnvollerweise für alle Länder oder einen Teil der Länder und den Bund gemeinsam umsetzen sollte. Insbesondere ist erstmalig aufgenommen worden, dass über den Katalog des OZG, dieses Bundesgesetzes für die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen, hinaus der IT-Planungsrat – darin sind eben nicht alle Verwaltungsdienstleistungen erfasst –, der IT-Planungsrat Prozesse aufsetzen kann, um kurzfristige länderübergreifende, also gemeinsame digitale Lösungen für nicht im Onlinezugangsgesetz geplante Themen und Aufgaben umzusetzen. Von daher ist der Hauptaspekt dieses Zweiten Staatsvertrages Langfristigkeit der Arbeit, Langfristigkeit der Zusammenarbeit, neue Aufgabenmöglichkeiten über das Onlinezugangsgesetz hinaus, aber vor allen Dingen langfristige gemeinsame Finanzierung. Das ist also der Staatsvertrag, der den Bund jetzt deutlich länger und dauerhaft mit in die Pflicht nimmt und umgekehrt dafür Sorge trägt, dass dieses wichtige Abstimmungs- und Standardisierungsgremium zwischen Bund und Ländern eine langfristige Perspektive bekommt. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Ich danke ganz herzlich für die Möglichkeit zur Einbringung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
