Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Verfahren dieses Landtages sind unter anderem in der Verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, im Abgeordnetengesetz, im Untersuchungsausschussgesetz und in der Geschäftsordnung geregelt. Ja, die Regelungsdichte in so einem Parlament ist hoch, wahrscheinlich, weil so ein Parlament mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist. Parlamentarische Verfahren setzen den prozeduralen Rahmen, innerhalb dessen das Parlament seine Aufgaben erfüllt. Sie definieren die Spielräume für die parlamentsinternen Akteure/Akteurinnen und können diese dabei gezielt ausweiten oder einengen. (Torsten Renz, CDU: Das können Sie mal zu Protokoll geben!) Parlamentarische Verfahrensfragen sind deswegen immer auch Machtfragen. Die Verfahrensregeln entscheiden darüber, wer zu welchem Zeitpunkt wie auf welchen parlamentarischen Vorgang Einfluss nehmen kann. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Weil diese Regelungen für die Einhaltung zentraler parlamentarischer und demokratischer Prinzipien sorgen, ist es wichtig, dass sie von einer möglichst breiten parlamentarischen Mehrheit getragen werden. Deswegen hat sich meine Fraktion die ursprünglich von der FDP beantragten Änderungen der Geschäftsordnung genau angesehen. Hauptziel des Antrages ist eine Verkürzung der im Landtag geführten Debatten. Dadurch soll der Landtag in die Lage versetzt werden, eine einmal beschlossene Tagesordnung mit allen darin enthaltenen Initiativen auch vollständig abzuarbeiten in der Plenarsitzungswoche. Erreicht werden soll dieses Ziel durch eine Halbierung der pro Fraktion und Tagesordnungspunkt zur Verfügung stehenden Redezeit. Um die Redezeitverkürzung etwas abzumildern – das ist hier auch schon vorgestellt worden –, soll zudem jede Fraktion ein ihrer Größe entsprechendes Redezeitbudget erhalten, (Enrico Schult, AfD: Das hat Herr Stein schon ausgeführt.) das sie frei auf die einzelnen Tagesordnungspunkte verteilen kann. Auf diese Weise soll jede Fraktion thematische Schwerpunkte setzen können. (Thore Stein, AfD: Das haben wir selber gelesen.) Eine solche Budgetierung der Redezeit haben wir in der vergangenen Haushaltsberatung ausprobiert, und ich meine, das hat gut funktioniert. Kritisch sieht meine Fraktion vor allen Dingen zwei Vorschriften des Entwurfs. Wenn die Landesregierung die vorgegebene Redezeit von zehn Minuten überschreitet, soll auf Antrag einer Fraktion der über die vorgegebene Redezeit hinausgehende Zeitraum den Oppositionsfraktionen im Verhältnis ihrer Stärke zur Verfügung gestellt werden. Dadurch werden jedoch kleine Oppositionsfraktionen übermäßig benachteiligt. Aus Sicht meiner Fraktion sollte hier stattdessen eine Aufteilung zu gleichen Teilen erfolgen. (Thore Stein, AfD: Das war doch schon im Änderungsantrag drin, im zweiten, der eingereicht wurde! Mal lesen, das hilft vielleicht!) Na ja, es gibt den Antrag und es gibt den Änderungsantrag. Und ich erkläre gerade, warum es einen Antrag gibt und dazu einen Änderungsantrag gibt. (Horst Förster, AfD: Sie erzählen alles das, was schon mal gesagt worden ist.) Vielleicht sollten Sie lieber mir zuhören! Nicht unproblematisch ist zudem der ursprünglich von der FDP beantragte, die ursprünglich von der FDP beantragte Ermöglichung der Zusammenfassung einzelner Drucksachen zu sogenannten Sammeldrucksachen, um darüber eine Gesamtabstimmung durchzuführen. Meine Fraktion verhält sich in Abstimmungen stets differenziert. Wir haben die Sorge, dass uns durch die zuvor von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Neuregelung eine differenzierte Meinungsäußerung erschwert wird. Die Neuregelung sieht zwar vor, dass eine Gesamtabstimmung über die Sammeldrucksache dann nicht stattfindet, wenn ein Viertel der Mitglieder des Landtages widerspricht, wir halten allerdings dieses Quorum für ziemlich hoch. Aus unserer Sicht sollten die Regelungen über die Erstellung von Sammeldrucksachen daher konkretisiert werden. Zu beiden Themen ist meine Fraktion in Verhandlungen gegangen mit der FDP, aber auch mit SPD und DIE LINKE. Zu beiden Themen haben wir Lösungen gefunden. Das Ergebnis ist ein gemeinsamer Antrag und ein gemeinsamer Änderungsantrag, weil sich der bereits eingereichte FDP-Antrag nicht mehr inhaltlich abändern ließ. Bitte stimmen Sie der Überweisung beider Anträge in den Rechtsausschuss zu! Ich danke den Kolleginnen von FDP, SPD und DIE LINKE für die Zusammenarbeit und freue mich auf die Ausschussberatungen. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
