Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in der Zweiten Lesung hat sich an der Sach- und Rechtslage und an unserer Auffassung zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf nichts geändert. Neu ist hier nur der Änderungsantrag der AfD zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vom heutigen Tage. Das Integrations- und Teilhabegesetz vom 19. März 2024, das die AfD mit ihrem Änderungsantrag aufheben will, wurde als Artikel 1 mit dem Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz mit Gültigkeit ab 2. April 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu diesem Integrations- und Teilhabegesetz ist bereits am 8. November 2023 in Erster Lesung im Landtag beraten worden und der Gesetzentwurf wurde in fünf Fachausschüsse überwiesen, in denen auch die AfD Mitglieder hat. Am 13. März 2024 wurde der Gesetzentwurf nach Zweiter Lesung im Landtag angenommen, zeitgleich mit der Ablehnung der Überweisung des Gesetzentwurfes der AfD. Und bis heute Vormittag hat die AfD nicht gemerkt – offenbar –, dass Inhalte ihres Gesetzentwurfes bereits geregelt wurden. Und die Begründung für den Änderungsantrag der AfD lautet allen Ernstes, der Entwurf und das genannte derzeit geltende Gesetz hätten den gleichen Gegenstand, das derzeit geltende Gesetz sei daher aufzuheben. Da haben Sie aber zumindest Ihre rechtlich überhaupt nicht durchsetzbare Migrationsbegrenzung vergessen, sehr geehrte Dame und Herren der AfD. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich habe in der Ersten Lesung schon dazu ausgeführt, dass genau solche Gesetzentwürfe wie dieser heute die Fehler fortschreiben, die zu der jetzigen Situation überhaupt erst geführt haben. Das deutsche Asylrecht ist nicht dazu da, Einwanderung zu organisieren, unseren Fachkräftebedarf zu decken oder gar unsere Rentenkassen zu stabilisieren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Es soll auch nicht für Einwanderung missbraucht werden.) Das Asylrecht soll den Menschen vorüber... (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Darum gehts doch gar nicht. Das wissen Sie doch selber.) Das erkläre ich ja hier gerade, wenn Sie mir dann auch bitte zuhören würden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr gerne!) Das Asylrecht soll den Menschen vorübergehenden Schutz gewähren, die schutzbedürftig sind. (Jens-Holger Schneider, AfD: Nicht dauerhaft.) Das Asylgesetz hat das Recht auf Einwanderung überhaupt nicht zu regeln. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Genau!) Wir sind dafür – und das haben wir mehrfach gesagt –, das Asylrecht im Wesentlichen in sicheren Drittstaaten zu prüfen und zu gewähren, und dann soll im Rahmen von Kontingentlösungen besonders schutzbedürftigen Menschen in Europa Asyl gewährt werden. Aber gleichzeitig brauchen wir ein Einwanderungsrecht, das uns hilft, besonders qualifizierte Menschen für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Das Land soll nach dem Gesetzentwurf Angebote der Rückkehrberatung unterstützen, um rückkehrwilligen Ausländern Unterstützung für die Rückkehr in ihre Herkunftsstaaten zu gewähren. Bezahlen sollen das der Landeshaushalt, der Bundeshaushalt und die EU und entsprechende Kooperationen, was auch immer das sein soll. Das hat sich mir nicht erschlossen. Gleichzeitig schreiben Sie, dass über die im Landeshaushalt bereits eingestellten Mittel hinaus keine zusätzlichen Ausgaben entstehen werden und auch die Kommunen keine zusätzlichen Kosten haben. Wenn Sie Mittel aus dem Landeshaushalt für neue Aufgaben nutzen, dann fehlen diese an den dafür geplanten Stellen. Und wo sollen diese Rückkehrberater denn herkommen? Es gibt bereits kaum Personal und Mittel für Sprachkurse, Integrationskurse oder irgendwelche Beratungen. Aber selbst wenn man das mal ausblendet, Integration hat gerade, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie unseren Änderungsantrag gelesen?) Integration hat gerade mit Rückkehrberatung ja überhaupt nichts zu tun. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Migrationsbegrenzung.) Das gehört für mich nicht mal zusammen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Aber nicht mit Integration. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Noch einmal, wer nach unseren Gesetzen und Regeln in Deutschland von seiner eigenen Hände Arbeit leben will, der soll willkommen sein. (Beifall René Domke, FDP) Das ist Einwanderungsrecht und es sollte streng vom Asylrecht getrennt werden. Wir lehnen das Gesetz daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
