Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich meine Justizkollegin noch einmal entschuldigen. Sie nimmt an einer Fachministerkonferenz zur Vertretung der Landesinteressen in diesem Bund-Länder-Gremium teil und lässt sich noch einmal über ihre vorab erbetene Entschuldigung gegenüber dem Präsidium und Ältestenrat hinausgehend herzlich in dieser Runde entschuldigen. Ich darf hier jetzt in ihrer Vertretung sprechen, wie von Frau Präsidentin eben angekündigt. Der Gesetzesvorschlag der AfD-Fraktion zur Einführung eines Lobbyregistergesetzes kann auf zwei wesentliche Forderungen zusammengefasst werden, erstens die Einführung eines Lobbyregisters, geführt beim Landtagspräsidium, und zweitens ein weiteres Lobbyregister, geführt in der Staatskanzlei für die Landesregierung. Laut Gesetzentwurf entspricht das Lobbyregister einer, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, „öffentliche(n) Liste, in der alle natürlichen oder juristischen Personen, Personenvereinigungen oder sonstigen Organisationen unabhängig von der Frage ihrer Rechtsfähigkeit, die Interessen gegenüber politischen Funktionsträgern vertreten“ – im Entwurf werden sie legal definiert als „Lobbyisten“ – „sowie die jeweiligen Maßnahmen der Einflussnahme, auf Anzeige eingetragen werden“. Zitatende. Als Zielgruppen für Lobbyismus sind politische Funktionsträger angesprochen. Definiert werden diese wiederum im Gesetzentwurf in Paragraf 1 Absatz 2 als – ich zitiere erneut, hoffentlich mit Erlaubnis der Präsidentin – „der Landtag, seine Organe, Gremien, Fraktionen und Mitglieder“ und „die Landesregierung oder Mitglieder der Landesregierung“, auch hier Zitatende. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzgeber ist der Landtag, also wir in dieser Runde gemeinsam, werte Kolleginnen und Kollegen. Ein Gesetz wird eingebracht, wenn eine Mehrheit des Parlaments es für notwendig hält. Und im weiteren Gang wird es dann in den Ausschüssen beraten, und dort werden in der Regel zumindest öffentliche, ich wiederhole gerne, in der Regel öffentliche Anhörungen durchgeführt. Danach werden mögliche Änderungen beraten und gegebenenfalls beschlossen und dann abschließend bei der Zweiten Lesung hier im Plenum erneut öffentlich verabschiedet oder eben auch nicht verabschiedet. Dieser Weg, das ist mir bewusst, ist Ihnen selbstredend gut vertraut. Die erste Forderung des Gesetzentwurfes dürfte durch die Anlage 7 der Geschäftsordnung dieses Landtages, dem sogenannten Transparenzregister, allerdings auch längst erfüllt sein, neben – noch einmal – öffentlichen Sitzungen, in denen Anhörungen mit Sachverständigen öffentlich stattfinden, ich also bei Interesse über die öffentliche Anhörung sehen kann, wer entsprechend Stellung nimmt, wer als Sachverständiger tätig ist, und ich kann auch deren Inhalte unmittelbar zur Kenntnis nehmen in der öffentlichen Anhörung. Darüber hinaus gibt es aber bereits nach Anlage 7 der Geschäftsordnung das Transparenzregister. Darin heißt es, ich zitiere erneut mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Präsidentin des Landtages veröffentlicht auf der Homepage eine öffentliche Liste, in der alle Verbände und Vereine, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten, auf Antrag eingetragen werden.“ Zitatende. Ebenso sind durch die öffentliche Anhörung die Sachverständigen, welche natürlich auch ein Stück weit aus ihrer Sicht eine Art Lobbyismusinteressenvertretung für die jeweiligen Themen, die die Organisationen, aus denen sie herrühren, betreiben, der breiten Öffentlichkeit bekannt. Kommen wir dann zur zweiten Forderung, dem Lobbyregister, geführt in der Staatskanzlei. Da möchte ich in Vertretung für die Justizkollegin aufgrund von einer immer wiederkehrenden Diskussion des Bürokratieabbaus auf Paragraf 4 des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes eingehen. In diesem werden Veröffentlichungspflichten nicht nur für die Gesetzes- und Verordnungsmaterialien vorgesehen, sondern auch, dass diese Informationen zusätzlich auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht werden sollen. Das dürfte weniger für Bürokratieabbau als denn für Aufwuchs sorgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn in Mecklenburg-Vorpommern sind Gesetze und Rechtsverordnungen im „Gesetz- und Verordnungsblatt“ und eben nicht auf Internetseiten zu veröffentlichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gesetzentwürfe, die von der Landesregierung eingebracht werden, enthalten eine Auflistung der anzuhörenden Vereine und Verbände. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Eine fehlende Transparenz ist auch bei diesem Verfahren nicht zu erkennen. Sollte es doch fehlende Informationen geben oder weitergehendes Informationsinteresse bestehen, so greift unter anderem für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Journalistinnen und Journalisten das Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG. Die Vorschriften des IFG Mecklenburg-Vorpommern gelten nach dessen Paragrafen 3 auch für Behörden des Landes. Und dazu zählen dann auch die Ministerien und die Staatskanzlei. Ministerinnen oder Minister, ebenso Mitglieder der Landesregierung im Sinne des Gesetzentwurfes, die dann in dieser Funktion Leiterin oder Leiter eines Ministeriums sind, sind eben als diese Behörden entsprechend erfasst, wenn sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorgenannt dargestellten Vorgaben und Vorgehensweisen stellen aus Sicht der Landesregierung bereits in hinreichendem Maße sicher, dass die Gesetzgebung und die Mitwirkung Dritter transparent dargestellt und von Dritten abgefragt und eingesehen werden kann. Nach unserer Überzeugung bedarf es dieser Gesetzesinitiative daher nicht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche eine erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
