Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag schließt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an wiederkehrende Anfragen und Anträge der vergangenen Monate und Jahre an, zuletzt in der Debatte über den 8. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Informationssicherheit. Ich glaube, im Frühjahr 2023 war ein, ich sage mal, vergleichbares Ansinnen, zumindest was die Gebührenfragen betraf, mit Anträgen eingebracht worden. Die Position der Landesregierung war bereits auf die Kleine Anfrage, die vor einigen Wochen erfolgte, zu diesem Thema dargelegt worden. Gleichermaßen haben wir das in den entsprechenden Innenausschusssitzungen getan. Diesseits wird keine fachlich überzeugende Begründung für eine Streichung der Gebührenbestimmung im Informationsfreiheitsgesetz, dem IFG, gesehen. Zur Vollständigkeit bei dieser Diskussion gehört im Übrigen auch dazu: Die ganz große Mehrzahl der IFG-Entscheidungen in diesem Land ergeht kostenfrei, aber für umfangreiche und sehr umfangreiche Fragestellungen und damit dann als Kehrseite der Medaille auch sehr umfangreichen Arbeitsanfall in der Verwaltung zur Beantwortung beziehungsweise Herausgabe der Informationen gibt es nach unserer Überzeugung kein nachvollziehbares Argument, warum diese quasi für umsonst erfolgen soll. Und dies wird noch weniger verständlich, wenn man sich näher ansieht, dass durchaus auch Journalistinnen und Journalisten, die damit Geld verdienen, meine Damen und Herren, für große Medienunternehmen, die damit im Zweifel auch Geld verdienen, umfangreiche und umfangreichste Recherchen auslösen und damit die Allgemeinheit aus ihren Steuermitteln das Geldverdienen Einzelner nach dem Wunsch der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dann finanzieren soll. Eine Unverhältnismäßigkeit, noch einmal, kann die Landesregierung hier nicht erkennen. Da diese Regelungen aber auch im Bundesgesetz in ähnlicher Form existieren und dort ein gerichtliches Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, wird ohnehin zunächst das Urteil dort abzuwarten und dann gegebenenfalls auch für uns zu bewerten sein. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Laufe der Legislatur eine Bewertung des geltenden IFG vorgenommen. Diese Betrachtung regen wir dringend als Landesregierung an abzuwarten. Der Zugang zu Informationen der Verwaltung ist mit dem geltenden IFG für die Bürgerinnen und Bürger, für die Menschen in unserem Lande gewahrt. Die Kostentragungsregelungen sind verhältnismäßig. Aus Sicht der Landesregierung besteht keine Notwendigkeit für die geforderten Streichungen und Weiterungen dieses Antrages. Es sollte vor allem keine weitere Bürokratisierung, die Personal bindet und Aufwände auslöst, vorangetrieben werden. Ich wünsche eine angeregte Debatte und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
