Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel Inhaltliches wurde ja schon gesagt, deshalb kann ich mich auch ein wenig kürzer fassen. Zu Beginn erst mal, den Zielen – ich glaube, das geht fast allen Fraktionen so – der beiden Gesetzentwürfe stimmt auch die CDU-Fraktion im Grundsatz zu und unterstützt diese. Das ist seit Jahren gelebte Praxis, dass wir quasi den Tarifabschluss auch auf die Beamten übertragen. Zwei wichtige Sachen sind darin geregelt – auch Tilo als Ausschussvorsitzender oder als Fraktionsmitglied, wie wir ja gerade gehört haben, hat das gesagt –, einmal der Mindestabstand zwischen der Besoldung und der Grundsicherung ist zu gewährleisten und dass es quasi den gleichlautenden Übertrag der Tarifeinigung auf die Beamten gibt. Aber wir mussten auch in unserer Anhörung, die wir ja im Finanzausschuss durchgeführt haben, feststellen und auch hören, dass wir mit unserem Tarifgefüge und am Ende auch mit unserer Beamtenbesoldung im bundesweiten Vergleich nicht gerade konkurrenzfähig sind. Viele Länder – und vor allem auch der Bund – stehen dort vor uns. Wir waren mal im oberen Drittel, glaube ich, Herr Finanzminister. Das ist aber schon ein paar Jahre her, wir befinden uns mittlerweile im unteren Drittel. Und was das heißt, werden wir vielleicht ja bald erleben können, wenn die Zollhochschule in Rostock aufmacht und dann in direkter Konkurrenz zu unserer Polizeischule in Güstrow steht. Da kann es dann durchaus schon dazu kommen, dass uns Lehrkräfte in die Richtung verlassen. Wir wollen es nicht hoffen, und deshalb sollte es unser gemeinsames Anliegen sein, hier an einer attraktiven Vergütung zu arbeiten, denn auch jetzt werden wir in der Landesverwaltung merken, dass wir gerade für hoch qualifizierte Stellen, zum Beispiel in der IT, es doch auch zunehmend schwerer haben, Leute zu finden. Ein weiteres Problem – auch das ist in der Anhörung aufgetaucht – ist mitunter der fehlende Leistungsbezug in der Vergütung. Das hat die Anhörung gezeigt. Es ist ja vor allem so – das haben wir auch im Doppelhaushalt schon mal aufgezeigt –, dass gerade Beförderungsstellen in der Finanzverwaltung fehlen und es deshalb dort sehr viele gibt, die unzufrieden sind, weil sie bis zur Pensionierung nicht mehr befördert werden können und deshalb dann auch im Nachgang eine geringere Pension erhalten. Weitere Punkte könnte ich jetzt ansprechen, aber da vieles auch noch im Änderungsantrag der FDP steht, wird sicherlich mein Kollege Domke dazu noch etwas sagen. Ich möchte noch mal auf die Petition, die wir ja alle im Landtag oder nur die Mitglieder des Finanzausschusses bekommen haben, eingehen. Da geht es ja darum, Inflationsausgleich auch an Beamte zu bezahlen, die in Elternteilzeit sind. Die Landesregierung – das haben wir ja eben auch noch mal gehört – hat damit argumentiert, dass es eine gleichlautende Tarifeinigung gibt und dass es in den anderen Bundesländern auch gelebte Praxis ist, das so zu machen. Ich finde das keinen sehr überzeugenden und auch sachlich nicht sehr überzeugenden Grund. Wenn wir uns das vorstellen, gerade junge Eltern, die bei uns verbeamtet oder auch tarifbeschäftigt sind, kriegen, wenn sie in Elternteilzeit gehen, schon weniger Netto, haben aber eigentlich deutlich höhere Ausgaben. Und wenn sie dann auch an dieser Inflationsprämie nicht teilnehmen können, ist das eigentlich ein doppelter Schlag ins Kontor, weil auch dort haben sich die Preise erhöht. Deshalb liegt Ihnen von uns ein Entschließungsantrag vor, wo wir die Landesregierung auffordern, sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Beamten eine rückwirkende Einigung zu erzielen, die dann möglichst auch bis Jahresende umgesetzt werden kann. Dass das nicht leicht ist, das wollen wir durchaus zugeben, aber ich glaube, es steht uns heute als Parlament gut zu Gesicht, wenn wir hier uns auf den Weg machen und versuchen, für unsere Beschäftigten im Land etwas Verbesserung zu generieren. Der zweite Punkt ist die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und auch die Dynamisierung der Erschwerniszulage. Auch das hat die Anhörung gezeigt, dass wir hier im Wettbewerb um qualifizierte Bewerber stehen. Hier ist es mittlerweile auch so, dass der Bund, Schleswig-Holstein, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen bereits vorangegangen sind. Deshalb zählt hier auch das Argument nicht mehr, dass andere dies nicht machen. Hier können wir uns also vorbehaltlos anschließen. Auch dazu finden Sie bei uns einen Entschließungsantrag, wo wir Sie gerne zur Zustimmung einladen möchten. Ich denke, spätestens seit Sonntag ist auch für Rot-Rot die Zeit der Sonntagsreden vorbei. Stimmen Sie unseren Entschließungsanträgen zu! Haben Sie ein Herz für Beschäftigte in unserem Landesdienst (Beifall René Domke, FDP) und haben Sie ein Herz für die Kinder in unserem Land! Das können Sie heute unter Beweis stellen, und dann bin ich auch zuversichtlich, dass Ihre Wahlergebnisse wieder steigen werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
