Philipp da Cunha
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Werte Kollegen! Der vorliegende Antrag, da geht es ums IFG, das haben wir gerade mitbekommen, ein sehr tolles Gesetz, weil es doch ermöglicht, einen tatsächlich voraussetzungslosen Anspruch auf die Herausgabe von Informationen bei Behörden zu erwirken. Den Nachweis eines Interesses oder eine besondere Begründung erfordert es nicht, und trotzdem kann man sich Unterlagen, kann man sich alle möglichen Daten bei der Verwaltung geben lassen, um auch gerade das Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Aber – und das ist ja das Thema – das IFG unterscheidet dort insbesondere zwischen einfach zu beantwortenden Anfragen und den komplexeren mit größerem Aufwand, und wenn größerer Aufwand, da kann tatsächlich auch schon personeller Aufwand dahinter hängen, materieller Aufwand, es kann bedeuten, dass man recherchieren muss, dass man prüfen muss und dass man tatsächlich, wenn möglicherweise auch zu viele Anfragen sind, tatsächlich in der Verwaltung in Schwierigkeiten kommt. Ich glaube an der Stelle, deswegen finden wir die Regelung in Ordnung, zu sagen, man prüft, welcher Aufwand dahintersteckt. Wenn der Aufwand zu hoch ist, dann muss entsprechend auch darüber gesprochen werden, wie kann man das Ganze verteilen und kann es nur auf die Allgemeinheit verteilt werden und muss nicht derjenige, der dann ein gewisses Informationsinteresse hat, möglicherweise auch einen Vorteil davon hat, nicht auch einen Teil dazu beitragen, wenn der Aufwand entsprechend groß ist. Und tatsächlich, ich glaube, das ist keine Einschränkung des Informationsrechtes, was wir gerade eben schon gehört haben, sondern es ist tatsächlich eine Frage, wie geht man damit um. Und aus unserer Sicht ist die Regelung so in Ordnung. Man kann immer darüber sprechen – und das hat auch der Kollege Noetzel ja gerade schon gesagt –, dass ja auch im Koalitionsvertrag das Thema hinterlegt ist, dass dort eine Weiterentwicklung erfolgen soll, aber an der Stelle der Frage der Kosten, das haben wir auf anderen Ebenen auch so, auch beim Bundesverwaltungsgericht gab es eine entsprechende Klage, ob eine Berechnung anhand des Verwaltungsaufwands gerechtfertigt ist. Und die Kosten wurden dort bestätigt, weil die Verwaltung auch diesen Aufwand hatte und ihn irgendwie abbilden muss. Dementsprechend bleibt für uns festzuhalten, dass die Erhebung für Verwaltungskosten für komplexe Anfragen nach dem IFG nicht dazu dient, den Zugang zu Informationen zu erschweren, sondern vielmehr eine ausgewogene Balance zwischen Transparenz und Verwaltungsaufwand schaffen soll. Die Gebühren stellen sicher, dass die Ressourcen der Verwaltung sinnvoll eingesetzt werden, und ermöglichen es auch in Zukunft, einen offenen und transparenten Informationszugang zu gewährleisten. Und dementsprechend lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
