Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3411. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3411 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/3465. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern (Kinder- und Jugendbeteiligungsevaluationsgesetz – KiJuBEG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3465 – In der 75. Sitzung des Landtages am 13. März 2024 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort die Abgeordnete Petra Federau.
