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Michael Noetzel

Die Linke 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Nein. … Fakten, Daten gilt in Mecklenburg-Vorpommern das Informationsfreiheitsgesetz. Dieses garantiert den Bürgerinnen und Bürgern zunächst einmal den voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Informationen. Davon wurde seit der Einführung im Jahr 2006, übrigens unter der damaligen rot-roten Koalition, auch rege Gebrauch gemacht. Der Zugang ist jedoch im Zweifel nicht ganz so frei, wie man in Paragraf 1 Absatz 1 lesen kann, denn – wir haben es gehört – bei der Bearbeitung des Anliegens fallen zwangsläufig Kosten an und diese können bei einem entsprechend hohen Aufwand auf den Antragsteller umgelegt werden. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und das ist nicht nur geltende Rechtsauffassung, sondern auch nachvollziehbar. Es darf jedoch nicht dazu kommen, dass die Kostenregelungen das Informationsrecht aushebeln. Und da, meine Damen und Herren, komme ich zu dem Punkt, den ich gerade schon angedeutet habe. Auch ich sehe Bedarf, diese Regelungen auf den Prüfstand zu stellen. Die gute Nachricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist, dass nur nicht ich das so sehe. Ziffer 506 des Koalitionsvertrages sieht ausdrücklich vor, dass die rot-rote Koalition das Informationsfreiheitsgesetz evaluieren und weiterentwickeln will, und das werden wir auch machen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie eine Weiterentwicklung des bestehenden IFG aussehen kann, werden wir dann auf der Grundlage der Evaluierung entscheiden müssen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es lohnt sich aber mit Sicherheit auch, einen Blick in andere Länder wie Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zu werfen, die unserem IFG punktuell einiges voraushaben. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seinem 17. Tätigkeitsbericht einige antiquiert daherkommenden Regelungen des IFG bemängelt und eine entsprechende Anregung gegeben. Frau Oehlrich hat das ja auch schon zitiert. Zum Beispiel sagt er auch: „Vielmehr müssen Informationen aller öffentlichen Stellen, die von öffentlichem Interesse sind, über eine einheitliche Plattform abrufbar sein.“ Ein solches Transparenzportal auf der Grundlage eines Transparenzgesetzes hat sich beispielsweise – auch das ist hier schon angesprochen worden – in Hamburg bewährt. Ein solches Portal reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand durch interne und externe Anfragen, einer der größten Nutznießer ist laut Abrufzahlen die Verwaltung selbst. Zudem kann eine barrierefreie Offenlegung von Informationen auch komplexe politische Entscheidungen nachvollziehbarer für alle interessierten Menschen machen. Ich halte diese Option für sehr charmant. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will der Evaluierung aber auch nicht vorgreifen und bin gespannt auf das Ergebnis. Den hier geforderten Ansatz, von jetzt auf gleich wesentliche Teile der Informationskostenverordnung ersatzlos zu streichen, ohne jedoch die Auswirkungen abzuwägen, halte ich für falsch. Die Verlierer wären in diesem Fall nicht Verschwörungsdemagogen von rechts außen, sondern die Angestellten der Verwaltung. Das wollen wir verhindern und deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

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