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Constanze Oehlrich

GRÜNE 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung in den Landtag eingebracht, den wir heute in Zweiter Lesung beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist nach dessen Paragraf 1, zu einer Ein- und Auswanderung in Mecklenburg-Vorpommern beizutragen, die, ich zitiere, „den Interessen der Deutschen in Mecklenburg-Vorpommern entspricht; die gewährleistet, dass das Staatsvolk dauerhaft Träger der deutschen Kultur und Identität bleibt ...“ Wer wissen will, was die AfD damit meint, darf sich nicht darauf beschränken, diesen Gesetzentwurf zu lesen. Wer wissen will, was die AfD damit meint, muss den Funktionär/- innen dieser Partei genau zuhören und dann deren Aussagen vor dem Hintergrund der in unserer Verfassung verankerten Grund- und Menschenrechte bewerten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil vom 13. Mai dieses Jahres genau das getan. In dem Verfahren zu der Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf, stellte das Gericht hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht fest, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ausländer/-innen, bitte!) In der AfD werden in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zum Teil in Verbindung mit konkreten, gegen die gleichberechtigte Religionsausübung von Muslimen gerichteten Forderungen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Des Kalifats.) Damit ist der Menschenwürdegehalt der Religionsfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz berührt. Dem Gericht lag zudem eine große Anzahl von gegen Migrant/-innen gerichteten Äußerungen vor, mit denen, ich zitiere, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) „diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird“. Nach dem Gericht sind damit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Es bestehe, so die Richter/-innen, der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stelle eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. Und ich zitiere wörtlich: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“ Das Oberverwaltungsgericht Münster kommt nach alledem zu dem Ergebnis, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und die vom OVG Münster getroffenen Feststellungen bestätigen meine Fraktion in der Annahme, dass es sich bei der Ein- und Auswanderungspolitik der AfD, die ja Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist, um verfassungswidrige Diskriminierung handelt und nichts anderes. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ah ja, klar!) Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jens-Holger Schneider, AfD: Mimimimimi!)

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