Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht verwundern, wenn ich darauf hinweise, dass diese Besoldungsgesetze sehr viel auch mit unserer Aussprache heute früh zu tun haben, denn wenn wir einen im Grundgesetz verankerten, einen sozialen, demokratischen Rechtsstaat haben, müssen wir uns auch darum kümmern, dass dieser Rechtsstaat gut organisiert ist, (Beifall René Domke, FDP) also gute staatliche Strukturen hat. (Beifall Tilo Gundlack, SPD) Ich möchte einige Vorbemerkungen machen, und zwar die, dass das Grundgesetz ja maßgebend ist für die angemessene Alimentierung des Beamtentums einschließlich deren Familien, zweite Vorbemerkung, dass das Verfassungsgericht – und davon ist ja auch schon die Rede gewesen – das Mindestabstandsgebot auf mindestens 15 Prozent festgeschrieben hat, und zwar, darauf muss hingewiesen werden, Nettogehalt nach Abzug von Steuern und Abgaben. Also das ist nicht so, dass man jetzt Bruttogehälter hat, sondern das muss auf die Nettogehälter bezogen sein. Und das heißt natürlich im Klartext, zu geringer Abstand ist grundgesetzwidrig. Und deswegen ist es wichtig, dass auf jeden Fall mit dem Besoldungsstrukturgesetz an der Stelle auch eine gesetzliche Lösung für die nächste Zeit geschaffen wird. Aber wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass die Beamtenbesoldung auch den Gesetzlichkeiten der Tarifautonomie unterliegt und es eben keine politische Entscheidung ist, wie wir die Besoldung regeln. Und das ist, glaube ich, auch gut so, obwohl sicherlich immer wieder unterstellt wird, dass es eine Nähe zur Politik geben könnte, weil der Staat als Arbeitgeber fungiert. Aber er ist Tarifpartner und es ist die Tarifautonomie. Und das ist, glaube ich, auch ein ganz wichtiger Punkt, den ich in der Vorbemerkung machen wollte. Die Tarifeinigung liegt vor und soll, wie in den vergangenen Jahren ja bereits gehabt, auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Wir begrüßen das, und das wird von uns auch als Ergebnis eines kollektiven Aushandlungsprozesses angesehen. Tariffrieden ist ein wichtiger Punkt, und auch dazu dient sozusagen die Übernahme dieses Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten. Die Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung haben gesagt, dass der Gesetzentwurf, was die Besoldungsstruktur betrifft, den Anforderungen, den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt und dass natürlich der Anlass dafür war, dass die Novellierung des Besoldungsstrukturgesetzes notwendig war, weil eine Erhöhung des Bürgergeldes sozusagen das erforderlich gemacht hat. Jetzt sind da in den Anhörungen einige Punkte aufgezählt worden, die ich noch mal nennen möchte. Dass jetzt sozusagen der Mindestabstand, also die Mindestalimentierung eingehalten wird, liegt an den Maßnahmen, die im Strukturgesetz festgezogen sind, nämlich, dass man die Erfahrungsstufen, also in den unteren Besoldungsgruppen, in den ersten drei Erfahrungsstufen eben diese drei, zwei und ein Prozent eingezogen hat und dass man mit verschiedenen jährlichen Sonderzahlungen zwischen etwa fünf und zwei Prozent auch wieder abhängig von der Höhe sozusagen der Besoldung arbeitet. Und auf die Kinderzuschläge ist schon hingewiesen worden. Natürlich ergibt sich daraus auch ein Schwachpunkt. Ich glaube, das weiß auch jeder, nämlich, dass wenn man in der Binnendifferenzierung nur einige Gruppen sozusagen betrachtet, man sich immer dem Vorwurf der Ungleichbehandlung aussetzt, wenn es dann zulasten auch höherer Erfahrungsstufen oder Besoldungsgruppen geht. Das wird man sicher nicht dauerhaft machen können, weil dann das Leistungsprinzip langfristig sozusagen geschwächt wird. Kurz eingehen möchte ich auch auf den Paradigmenwechsel – der Finanzminister hat es schon angesprochen –, nämlich die Berücksichtigung von Mitverdienereinkommen in Höhe eines Minijobeinkommens von 6.240 Euro pro Jahr. Und es ist darauf hingewiesen worden, dass es die meisten Bundesländer inzwischen machen. Damit ist auf jeden Fall festgestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern an dieser Stelle keinen Sonderweg beschreitet. Das ist auch gut so. Das entspricht letztendlich diesem Gedankengang der geänderten Lebenssituationen heutzutage, in denen zunehmend die Partner beide zum Familieneinkommen beitragen, und die staatliche Verantwortung für die Mitfinanzierung der Familie wird ein Stück weit dadurch zurückgenommen und in die Verantwortung der Familie gelegt. Für diejenigen, die dann aber nicht über Zusatzeinkommen über dieser Minijobgrenze verfügen, ist ein Familienergänzungszuschlag ins Gesetz eingebaut worden. Und ich denke, dass das dann auch wieder gut ist, dass da Einkommenshärten abgemildert werden. Und es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Einsparpotenziale damit behoben werden. Trotzdem müssen wir, glaube ich, diesen Paradigmenwechsel auch, na ja, wir wollen mal sagen, einschätzen, evaluieren in den nächsten Jahren, denn ich kann mir vorstellen, dass sich die Menschen auch rational verhalten und bei den Partnerschaften das dann nachher am Ende anders aussieht, als wir uns das vielleicht vorgestellt haben. Dann noch mal zu der Frage der Wettbewerbsfähigkeit unserer Besoldung hier in Mecklenburg-Vorpommern zu den anderen Bundesländern. Dazu ist ja schon einiges gesagt worden, dass man zum Beispiel die Dynamisierung der Zulagen als solche Möglichkeit ansieht, dort die Wettbewerbsfähigkeit vielleicht zu erhöhen. Eine Sache ist nicht gesagt worden, da würde ich aber doch das noch mal betonen, nämlich die Frage, ob wir uns nicht in Zukunft tatsächlich für eine pauschale Beihilfe entscheiden sollten, (Beifall René Domke, FDP) auch als eine gewisse Unterstützung sozusagen für die Beamten vor Ort, Beamtinnen und Beamten vor Ort, die von dieser Lösung Gebrauch machen könnten. Das wäre ein zusätzlicher Anreiz, auch sozusagen sich als Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern zu bewerben. Wir werden diesen Gesetzentwürfen zustimmen. Tilo Gundlack hat es ja schon im Bericht auch gesagt. Und jetzt zum Schluss noch zu den Änderungsanträgen. Da werden wir bei den CDU-Anträgen …
