Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Beamte hier im Land! Jetzt sind wir einen großen Schritt vorangekommen. Der Finanzausschussvorsitzende hat in seinem Bericht hier schon gesagt, auch der Finanzminister hat es ausgeführt, der Berichterstatter hat es ausgeführt, der Minister auch, wir hatten schon in der ersten Anhörung dazu gesprochen, meine Fraktion begrüßt diese zeit- und inhaltsgleiche Anpassung, so, wie das Gesetz hier das vorsieht. Dennoch sehen wir eben auch mit in unserem Änderungsantrag vor, die Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulagen dort festzuschreiben. Auch ist für mich das Argument, was Herr Gundlack hier vorgetragen hat, nicht tragbar, indem er sagt, wir würden dann hier Familien und Elternzeit besserstellen. Das ist doch genau das richtige Signal! Genau das ist doch familienfreundliche Politik, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) die wir als AfD wollen und die wir im Grunde alle fordern sollten. Und wir geben hier auch eine Deckungsquelle in unserem Änderungsantrag an. Da verweise ich gerne auf die Verhandlungen zum Haushalt, zum Doppelhaushalt 2024/25. Dort haben wir mehrere Einsparungsvorschläge gemacht. Das wären dann dementsprechend unsere Deckungsquellen. Also erzählen Sie uns doch bitte nicht, dass kein Geld da ist, wenngleich ein Finanzminister da wäre! Es gibt genug Hebel, die wir ansetzen können, um hier Geld zu sparen. Wir hatten fruchtbare Beratungen im Finanzausschuss. Meine Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf hier so zu in Zweiter Lesung, aber auch den Änderungsanträgen, die hier gekommen sind von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von der CDU und von der FDP, wenngleich ich da noch einige Fragen an die FDP hätte zur Altersbegrenzung. Es sind ja Ausnahmen möglich auf Antrag. Und von daher sehen wir diese willkürlich gezogene Grenze bei 40 Jahren genauso unproblematisch wie die von Ihnen mit 45 Jahren. Dennoch, wie gesagt, Ihrem Antrag können wir auch zustimmen. In dem Sinne Vogelspinne. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
