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Tilo Gundlack

SPD 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir befassen uns heute in Zweiter Lesung mit zwei Gesetzentwürfen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen, in einer verbundenen Aussprache. Der Landtag hat die Gesetzentwürfe der Landesregierung – die Präsidentin hat es gerade vorgetragen, die muss ich nicht noch mal wiederholen – bereits in seiner 76. Sitzung am 14. März 2024 beraten und federführend an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat beide Gesetzentwürfe in seiner 65. Sitzung am 18. April 2024 abschließend beraten und, soweit seine Zuständigkeit betroffen ist, mit unterschiedlichem Stimmverhalten empfohlen, die Gesetzentwürfe unverändert anzunehmen. Meine Damen und Herren, Ihnen liegen auf den Drucksachen 8/3777 und 8/3778 die entsprechenden Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses vor und darüber wollen wir heute auch abstimmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die inhaltlichen Teile beider Gesetze noch mal eingehen. Einerseits geht es um die Besoldungsanpassung nach der Einigung zwischen den Tarifparteien und deren zeit- und systemgerechten Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten in der Landes- und in der Kommunalverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Andererseits müssten die Besoldungsstrukturen aufgrund der Anpassung des Bürgergeldes und deren verfassungsgerechter Abstand zur niedrigsten Besoldungseinheit neu justiert werden. Die Anpassung der Beamtenbesoldung und der Besoldungsstruktur sind entscheidende Aspekte für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Motivation der Beamtinnen und Beamten. Eine Anpassung der Beamtenbesoldung wird dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, aber auch zu halten. Durch eine Anpassung der Besoldungsstruktur kann zudem eine gerechtere Verteilung der Bezüge innerhalb des öffentlichen Dienstes erreicht werden. Es ist wichtig, dass solche Veränderungen gut durchdacht und transparent umgesetzt werden, um die Zufriedenheit der Beamt/-innen zu gewährleisten, wobei ich sagen möchte, eine volle Zufriedenheit, glaube ich, wird es nie geben. Es gibt immer in irgendeiner Ecke etwas zu bekritteln, ich will nicht sagen, zu bemängeln, aber es ist halt so, wie es ist. Eine angemessene Bezahlung und klare Karriereperspektiven sind hierbei wesentliche Faktoren, um qualifizierte Mitarbeiter/-innen langfristig zu binden und die Effizienz in der Verwaltung zu steigern. Darüber hinaus sollten neben der Anpassung der Besoldungsstruktur auch moderne Arbeitszeitmodelle, Flexibilität und Fortbildungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Aber auch die Anforderungen an die neue Arbeitswelt sollten das beinhalten, und vor allen Dingen die familiengerechte Arbeitsgestaltung mit den Arbeitszeiten sollten wir besonders ins Auge fassen. Insgesamt können eine gerechtere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Motivation vor allen Dingen zu stärken. Meine Damen und Herren Abgeordnete, aufgrund der Erhöhung des Bürgergeldes im letzten Jahr musste das Abstandsgebot zur Beamtenbesoldung geprüft werden. Im Ergebnis – auch nach Gesprächen mit den Gewerkschaften und dem Richterbund – werden die bestehenden Besoldungsstrukturen durch mehrere Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst. Aus dem Alimentationsprinzip leitet sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem das Mindestabstandsgebot ab. Bei der Bemessung der Besoldung muss der qualifizierte Unterschied zwischen dem Wert der Grundsicherung und dem Unterhalt der erwerbstätigen Beamtinnen und Beamten deutlich werden. Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt. Folgende Änderungen werden vorgenommen, wenn wir das Gesetz beschließen: erstens die Anhebung der Grundgehälter in der Besoldungsordnung A sowie der Besoldungsgruppen R1 und R2 in der jeweils ersten Stufe um drei Prozent, der jeweils zweiten Stufe um zwei Prozent und der jeweils dritten Stufe um ein Prozent, ebenso Anhebung der betragsmäßig vergleichbaren Grundgehaltsstufen der Besoldungsgruppe B1 um ein Prozent, zweitens die Glättung der Jahressonderzahlung in den Besoldungsgruppen und die Anhebung des Kindersonderzuschlages. Ausgenommen von den Verbesserungen sind die Besoldungsgruppen B9, B10 und B11. Da kann man sich vortrefflich darüber streiten, ob das jetzt gerecht ist oder nicht gerecht ist. Der eine sagt so und der andere sagt so. Mit Ausnahme der Besoldungsgruppen B9, B10 und B11 gibt es auch die Anhebung des kinderbezogenen Familienzuschlages und die Berücksichtigung eines Mindestmitverdienereinkommens in Höhe von jeweils jährlich 6.240 Euro. Meine Damen und Herren Abgeordnete, neben der Anpassung der Besoldungsstrukturen wird ebenfalls die Anpassung der Beamtenbesoldung vorgenommen. Wie in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und den LINKEN in Textziffer 29 festgelegt, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 zwischen den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst und den Ländern auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die Tarifeinigung umfasst eine Anhebung der Tabellenentgelte um 200 Euro zum 1. November 2024, eine Anhebung der Tabellenentgelte um weitere 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025, die Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 100 Euro zum 1. November 2024 und so weiter und so weiter. Leider umfasst die Tarifeinigung keinerlei Einigung zum Inflationsausgleich bei Beschäftigten in der Elternzeit. Ich glaube, viele von uns haben dazu auch Schreiben bekommen. Das Tarifergebnis wird, wenn wir diesen Gesetzentwurf beschließen, zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernommen. Der Finanzausschuss hatte in seiner 57. Sitzung bereits einem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zur Gewährung von Inflationsausgleichleistungen an Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Versorgungsbezügen vorbehaltlich der Verabschiedung dieses Gesetzes vorgenommen und zugestimmt. Ebenso hatte der Finanzausschuss vorbehaltlich der Überweisung dieses Gesetzentwurfes oder beider Gesetzentwürfe bereits als Federführer einen Beratungsfahrplan in seiner letzten Sitzung beschlossen. Einbezogen war hier auch eine Anhörung. Der Verlauf und die gemachten Äußerungen sind nachlesbar in beiden Beschlussempfehlungen. Das damalige Ziel war eine Zweite Lesung der Gesetzentwürfe im Plenum in der 24. Kalenderwoche. Dieses Ziel haben wir mit der heutigen Zweiten Lesung pünktlich erreicht. Der Finanzausschuss hat dem Gesetzentwurf insgesamt einschließlich der Überschrift und dem Anhang mit den zuvor beschlossenen Änderungen und im Übrigen unverändert mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD, CDU und FDP einvernehmlich zugestimmt. Ferner hat der Finanzausschuss dem Gesetzentwurf insgesamt einschließlich der Überschrift und den Anlagen mit den zuvor beschlossenen Änderungen, im Übrigen unverändert mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD, CDU und FDP einvernehmlich zugestimmt. Zu den Beratungen beim Besoldungsanpassungsgesetz legte die CDU-Fraktion eine Entschließung vor. Hierbei ging es um einen Inflationsausgleich für Beschäftigte in Elternzeit – ich sagte es bereits –, um eine Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen bei der Polizei und um eine Dynamisierung von Zulagen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Diesen Entschließungsanträgen folgte die SPD-Fraktion damals nicht. Lassen Sie es mich kurz begründen, zumal dazu heute erneut Anträge von mehreren Fraktionen zur Abstimmung stehen und hier noch eine Entschließung auch der Fraktion der FDP hinzugekommen ist. Der Entschließungsantrag zum Inflationsausgleich bedeutet eine Besserstellung von in Elternzeit befindlichen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Tarifbeschäftigten des Landes gegenüber den Tarifbeschäftigten bei den Kommunen, (Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt nicht.) für die sich aus dem Inflationsausgleich zum TVöD vergleichbare Stichtagsregelungen ergeben haben. Das Anliegen ist durchaus nachvollziehbar. Allerdings wurde dies bei den Tarifverhandlungen nicht berücksichtigt. Dies hat bei der Anhörung im Finanzausschuss auch die Gewerkschaft als Versäumnis eingeräumt. Die Koalition hält ihr Wort und übernimmt die Tarifabschlüsse und überträgt sie auf die Beamtinnen und Beamten. Die TdL sieht auch hier keinen Handlungsbedarf, das zu ändern, eine entsprechende Änderung des TV-Inflationsausgleichs vorzunehmen. Sollte sich Mecklenburg-Vorpommern – also dieser Landtag – entschließen, in diesem Punkt vom Tarifvertrag abzuweichen, müsste ein entsprechender Antrag an die TdL gestellt werden, der, davon ist gesichert mal auszugehen, auch abgelehnt werden würde. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sollte sodann das Land dennoch entsprechende Zahlungen leisten, könnte dies im äußersten Fall zum Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft führen. Ob man das will, muss man dann auch klar sagen. Ich selber habe mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Landtagen und Gewerkschaftsvertretern dazu Gespräche geführt und es kam die eindeutige Warnung rüber, diese Situation nicht herbeizuführen, da die TdL bereits in ähnlichen Fällen auch so gehandelt hat und da ruckzuck mal einen rausschmeißt. Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage war bereits im Jahr 2023 Gegenstand eines Antrags der CDU-Fraktion, der am 27. April 2023 im Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden ist. Eine neue Entschließung oder Entwicklung ist seitdem nicht festzustellen. Insbesondere sind Stellenzulagen in den anderen Ländern mehrheitlich weiterhin nicht ruhegehaltsfähig. Insoweit vertreten wir weiterhin den Standpunkt, dass Stellenzulagen grundsätzlich nur für die Dauer der herausgehobenen Funktionen gewährt werden sollten. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren mit der Anhebung aller Stellenzulagen auf den Länderdurchschnitt und ihrer Dynamisierung sowie deren Anhebung bestehender und der Einführung neuer Erschwerniszulagen verschiedene Maßnahmen für aktive Beamtinnen und Beamten umgesetzt, die ein Volumen von insgesamt annähernd 5 Millionen Euro jährlich ausmachen. Schließlich und abschließend müssen wir die mit der Mai-Steuerschätzung prognostizierten geringeren Steuereinnahmen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Landeshaushalt berücksichtigen, sodass auch weitere Verbesserungen im finanziellen Dienstrecht unter Haushaltsvorbehalt stehen. Dies ist nicht wirklich schön, aber es ist die Realität und damit müssen wir nun mal umgehen. Diese Äußerungen betreffen ebenso die Forderung nach einer allgemeinen Dynamisierung von Zulagen. Auch die FDP hat einen Entschließungsantrag vorgelegt – (René Domke, FDP: Der ist gut.) ich sagte es bereits –, mit dem die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber verbessert werden soll. Hier möchte ich daran erinnern, dass der Finanzminister bereits mehrfach dargestellt hat, welche Ansätze die Landesregierung dazu hat. Es ist auch klar, dass nicht alles, was wünschenswert wäre, auch finanziell machbar ist, gerade in diesen Zeiten. Wir lehnen die Entschließung daher ab. Wir werden aber beiden Beschlussempfehlungen zustimmen. Was vorhin gerade so gesagt wurde, es reicht nicht aus, den Finanzminister nur zu haben, der muss auch Geld haben. Wenn er kein Geld hat, kann er das auch nicht umsetzen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP)

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