Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie kommen ja gleich dran. Ich will Ihnen noch ein paar Worte sagen zu den Änderungen, die wir vorgenommen haben aufgrund der Anhörung. Wir verfolgen mit der Reform des Sparkassengesetzes klare Ziele, einmal – Herr Abgeordneter Gundlack hat es ja gesagt – mehr Transparenz bei der Offenlegung der Vergütung der Sparkassenvorstände. Sie wissen, wir hatten uns da an der HGB-Regelung orientiert, das bleibt auch weiter so. Auch das ist gesagt worden, dass der Gesamtvorstand die Bezüge offenlegen muss. Aber es wurde jetzt angezweifelt, dass das Land die Gesetzgebungskompetenz hätte, weil der Bund im HGB eine abschließende Regelung getroffen hat. Um die politisch gewünschte Offenlegung im Gesetz zu erreichen, haben wir deswegen eine Änderung vorgenommen. Es wird nun eine Pflicht zur Offenlegung der Vorstandsbezüge im Vergütungstransparenzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei den Aufgaben und Pflichten des Vorstandes in Paragraf 18 verankert. Der Landesgesetzgeber hat hier die entsprechende Kompetenz, da dies die Verwaltung der Sparkassen beziehungsweise die Zuweisung einer Aufgabe an ein Organ der Sparkasse betrifft. Zweites Ziel, die vorsichtige Ausweitung des Regionalprinzips. Das im Gesetzentwurf neu aufgenommene Zustimmungserfordernis der örtlich zuständigen Sparkasse als ein eigenständiger Ausnahmetatbestand für eine Kreditgewährung außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs wird anerkannt. Wir haben also jetzt eine einfache Regelung, die gut umsetzbar ist. Also Kreditgewährung außerhalb des Geschäftsgebietes einer Sparkasse ist dann möglich, wenn die dortige Sparkasse zustimmt oder der Kredit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung der Wirtschaftsentwicklung im eigenen Geschäftsbetrieb steht oder das Beleihungsobjekt im eigenen Geschäftsgebiet liegt. Das heißt, jeder der drei Ausnahmetatbestände gilt eigenständig, kann leicht geprüft werden und überprüft werden. Das ist also eine unbürokratische Ausweitung des Regionalprinzips. Und ich darf noch ergänzen und ankündigen, eine zeitnahe Anpassung und auch Verschlankung der Sparkassenverordnung haben wir vor. Dadurch soll dann vor allen Dingen die nachhaltige und digitale Weiterentwicklung der Wirtschaft des Landes ermöglicht werden. Neben der bisher schon möglichen Kreditvergabe im Konsortium mit anderen Sparkassen und Landesbanken sollen Sparkassen dann auch ausnahmsweise auch überregionale Konsortialbeteiligungen mit anderen Sparkassen eingehen können. Sie alle wissen, in der Energiewende muss unglaublich viel privates Kapital mobilisiert werden, und wir schaffen hier für Mecklenburg-Vorpommern die Rahmenbedingungen, dass die Sparkassen auch an dem Geschäft mit dabei sein können und wir entsprechend hier bei diesem Thema auch vorankommen. Unser drittes Ziel, auch das hat der Abgeordnete Gundlack schon kurz erwähnt, die Förderung der geschlechterparitätischen Besetzung von Verwaltungsräten und Vorständen. Bei Verwaltungsräten haben wir ein relativ großes Thema, bei Vorständen stehen wir relativ gesehen zu anderen Bundesländern sogar gut da, aber in beiden Gremien sind Frauen unterrepräsentiert und wir nehmen jetzt Sollvorschriften für beide vor. Wir sind ja jetzt nicht als Land Träger der Sparkassen, sondern die Kommunen, deswegen aufgrund des Demokratieprinzips keine Mussvorschriften, sondern Sollvorschriften. Und, meine Dame und meine Herren von der AfD, ich finde es schon sehr bezeichnend, dass Sie genau an dieser Stelle einen Änderungsantrag machen, und das mit einer hanebüchenen Begründung, weil es ein bisschen mehr Frauen als Männer in der Bevölkerung – man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen –, in der Bevölkerung gibt, muss es noch lange nicht so sein, dass wir hier bei den Gremien etwas machen würden, weil das sei ja die freie Entscheidung von Frauen, wenn sie nicht jetzt Vorstand werden wollen oder Verwaltungsrätin. (Petra Federau, AfD: Ja, ist so.) Ja, das sagt Frau Federau noch, die Dame und die Herren von der AfD sind nämlich gegen Frauenpolitik, gegen Gleichberechtigung. Das muss man mal deutlich sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Petra Federau, AfD: Gegen Quoten.) Es ist hanebüchen, die Bevölkerung heranzuziehen. Sie müssten schauen, wie viele Mitarbeiterinnen gibt es eigentlich in den Sparkassen, wie viele Mitarbeiter, (Martin Schmidt, AfD: Hatte ich Ihnen doch im Ausschuss erklärt.) und wie viele sind auf den jeweiligen Beförderungsstufen, weil nämlich erst dann, wenn frühzeitig auch entsprechend Entwicklungspolitik gemacht wird in den Sparkassen, gibt es auch genug qualifizierte Frauen (Petra Federau, AfD: Genau, die sind sie.) und gibt es überall genug qualifizierte Frauen, (Martin Schmidt, AfD: Nee, also sagen Sie, die sind alle nicht qualifiziert.) wenn entsprechende Sparkassenpolitik gemacht wird. Damit die gemacht wird, dafür gibt es die Sollvorschrift demnächst, (Petra Federau, AfD: Aber doch keine Quote!) weil wir stehen nämlich für geschlechterparitätische Politik, (Petra Federau, AfD: Aber das ist doch nicht mit einer Quote!) Sie nicht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vielen Dank! Fazit: Unsere Gesetzesänderung trägt zu mehr Transparenz, zu mehr Gleichberechtigung bei, sie stärkt die Eigenkapitalausstattung unserer Sparkassen, sie sorgt für weniger Bürokratie. Sie ermöglicht gleichzeitig einfache und mehr Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Deswegen meine Empfehlung, stimmen Sie dem Gesetz zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
