Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3465. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3465 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung für Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/3466. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3809 vor. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung für Mecklenburg-Vorpommern (Integrationsförderungs- und Migrationsbegrenzungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern – IntMigG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3466 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3809 – In der 75. Sitzung des Landtages am 13. März 2024 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.
