landtag-mv.de ↗

Constanze Oehlrich

GRÜNE 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Dieses Jahr haben unsere beiden Verfassungen im Bund und hier bei uns im Land ein rundes Jubiläum. Das ist ein Grund zu feiern. Wir können uns natürlich fragen, ob diese Jubiläen zutreffend berechnet sind. Das Grundgesetz gilt in Mecklenburg-Vorpommern erst seit 34 Jahren und unsere Landesverfassung haben wir erst vor einem Jahr in einer Aussprache gewürdigt, 30 Jahre nach ihrem Beschluss im Landtag. Warum also heute wieder? Ich finde, wir können gar nicht oft genug über unsere Verfassung reden, uns vergegenwärtigen, was die Grundlagen unseres Zusammenlebens sind, uns fragen, wo wir diesen Grundlagen mehr Geltung verschaffen oder sie weiterentwickeln sollten, und nicht zuletzt uns vergewissern, was uns in unserer Vielfalt eint, stärkt und zusammenhält. Und da leisten unsere Verfassungen einen erheblichen Beitrag. Dafür können wir dankbar und darauf können wir stolz sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Titel der Aktuellen Stunde „Mecklenburg-Vorpommern in guter Verfassung“ klingt zwar erst mal ziemlich nach Schönrederei, zumal nach diesem Wahlsonntag, (Paul-Joachim Timm, AfD: Ist es auch.) geht man aber allein nach dem Wortlaut, ist der Titel der Aktuellen Stunde völlig zutreffend. Mecklenburg-Vorpommern hat eine gute Verfassung oder genau genommen sogar zwei, sowohl im Land als auch im Bund. Das heutige Jubiläum der Landesverfassung – meine Vorredner/- innen sagten es bereits – bezieht sich auf den Volksentscheid am 12. Juni 1994. Und an den lohnt es, sich zurückzuerinnern. Im öffentlichen Gedächtnis spielt dieser Volksentscheid praktisch keine Rolle mehr. Ist es wenig, dass gut 60 Prozent für die Landesverfassung stimmten? Und was sagt es uns, dass in den Städten Schwerin und Rostock eine Mehrheit gegen die Verfassung stimmte? Nun, vor allem, dass schon immer über die Verfassung gestritten wurde, dass sich so ein Streit lohnen kann und dass die Ausgestaltung der Verfassung nicht in Stein gemeißelt ist. Das zeigt ein Vergleich zu unserem anderen Jubilar, dem Grundgesetz. Der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland nach dem damaligen Artikel 23 des Grundgesetzes war hoch umstritten. Meine Parteien BÜNDNIS 90 und DIE GRÜNEN – beide waren damals noch getrennt – bevorzugten eine neue gemeinsame Verfassung per Volksabstimmung nach Artikel 146 Grundgesetz. Die Bürgerbewegungen konnten sich damals nicht durchsetzen, die Mehrheit wollte lieber einen schnellen Beitritt. Das zeigt, auch mit Blick auf die Entstehung unserer Landesverfassung, der Bund kann von Mecklenburg-Vorpommern lernen und die Demokratie- und Bürgerbewegungen der Wendezeit sind immer noch ein Vorbild, wenn es darum geht, demokratische Prozesse zu gestalten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eines aber ist klar, das Grundgesetz hat sich nicht nur bewährt, es gibt unserer Gesellschaft Kraft, und vor allem, es stärkt jeden einzelnen Menschen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Und weiter: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und das ist umso wichtiger in einer Zeit, in der sich politische Kräfte anmaßen, einen vermeintlichen Volkswillen zu artikulieren, die diese Gesellschaft spalten wollen, die einen Keil treiben wollen zwischen eine angebliche Mehrheitsgesellschaft und die anderen, die nicht dazugehören sollen. (Stephan J. Reuken, AfD: Die sitzen auch noch in der Bundesregierung, diese Leute.) Unser Grundgesetz lässt das nicht zu. Es erkennt jeden einzelnen Menschen an in seiner Einzigartigkeit, in seiner Individualität, (Zuruf von Horst Förster, AfD) als Gleicher unter Gleichen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das Grundgesetz gibt jedem Menschen Rechte. Das Grundgesetz ist gerade für diejenigen da, die keine Lobby haben. Ich denke da an vermögenslose Menschen. Das Bundesverfassungsgericht hat aus der Menschenwürde das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn einem Menschen die notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen, noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, muss der Staat einspringen, und das Bundesverfassungsgericht behält es sich vor, Grundlagen und Methoden der Leistungsbemessung zu kontrollieren. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ich denke da an Strafgefangene. Aus dem Selbstverständnis einer Rechtsgemeinschaft, die die Menschenwürde in den Mittelpunkt ihrer Werteordnung stellt, hat das Bundesverfassungsgericht das Resozialisierungsgebot entwickelt. Arbeit im Strafvollzug ist nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet. Das bedeutet, Strafgefangene müssen für ihre Arbeit im Strafvollzug angemessen bezahlt werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind aber ganz neue Prioritäten.) Ich denke da an Menschen, deren Abschiebungen gestoppt werden, weil der Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit angesichts einer drohenden unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung auch dann noch zählt, wenn die Mehrheit endlich mehr abschieben will. Man kann solche Fälle jährlich im Grundrechte-Report nachlesen. Den Grundrechten Geltung zu verschaffen, ist eine Aufgabe, die sich jeden Tag aufs Neue stellt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Das betrifft übrigens auch den Landtag. Ein Beispiel ist das Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das in diesem Plenum gegen vielfältige Proteste mehrheitlich verabschiedet wurde und das das Bundesverfassungsgericht wegen Verstößen unter anderem gegen die Grundrechte auf Schutz der informationellen Selbstbestimmung und die Wahrung der Unverletzlichkeit der Wohnung als teilweise verfassungswidrig eingestuft hat. Es ist auch unsere Aufgabe, die Garantien des Grundgesetzes ernst zu nehmen. Das gilt heute mehr denn je. Und das geht über die Grundrechte hinaus. Unsere Verfassungen geben unserer Gesellschaft eine Struktur, die diese Rechte schützt. Dass wir in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat leben, ist nicht selbstverständlich. Wir müssen uns aktiv dafür einsetzen, dass das auch so bleibt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) gerade nach dieser Europawahl. Ich erinnere mich noch gut daran, wie der Kollege Tadsen von der AfD-Fraktion letzten August hier im Schloss freudig mit Maximilian Krah über ein Europa von rechts sinnierte, jener Krah, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das war eine interessante Veranstaltung.) der für die AfD als Spitzenkandidat antrat (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sind dazu herzlich eingeladen. Ich freue mich auf die nächste Diskussion.) und der ein Faible für jede Art von Autokraten auf der ganzen Welt hat. Und wenn wir nach Ungarn und vorher Polen schauen, dann sehen wir, dieses Europa von rechts will unsere rechtsstaatlichen Institutionen entkernen, angefangen bei den Verfassungsgerichten. (Julian Barlen, SPD: So ist es. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Die Justizministerkonferenz hat letzte Woche Empfehlungen dafür erarbeitet, wie die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts besser geschützt werden kann. Auch wenn die Landesverfassung unser Verfassungsgericht stärker verankert, auch wir sollten überprüfen, wie wir unsere Institutionen gegen rechtsstaatliche Angriffe wappnen können. Die Justizministerkonferenz hat deutlich gemacht, dass es für den wehrhaften Rechtsstaat (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Angst im Nacken!) mehr braucht als ein funktionierendes Bundesverfassungsgericht. Ich appelliere an alle demokratischen Fraktionen, diese Aufgabe gemeinsam anzugehen. Zum aktuellen Doppeljubiläum der Verfassungen kommt von meiner Fraktion eine doppelte Botschaft: Lassen Sie uns wertschätzen, was uns zusammenhält, und lassen Sie uns unseren Beitrag dafür leisten, dass das so bleibt! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

Alle Reden von Constanze Oehlrich Protokoll ↗