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Thore Stein

AfD 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, ein Gesetzesentwurf, den wir vor drei Monaten eingebracht haben. Das Thema dürfte den meisten noch geläufig sein, die sich befasst haben. Uns ging es darum, dass wir unseren Denkmalschutz, ein Thema, was Mecklenburg-Vorpommern, glaube ich, landläufig, weitläufig betrifft, in die Landesverfassung aufnehmen. Heute Morgen hatte ja Minister Backhaus, der jetzt hier gerade nicht da ist, erwähnt, wie … (Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD: Hier ist er doch.) Da hinten! (Minister Dr. Till Backhaus: Na, na, na!) Danke! (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Alles gut, war keine Kritik, Herr Backhaus. Ich sah Sie nur nicht auf der Ministerbank. Ich bin ja da in der Hinsicht bei Ihnen. Sie haben heute Morgen richtigerweise festgestellt, wie wichtig es ist, dass wir damals, als die Landesverfassung ja entstanden ist, unter anderem den Schutz unserer einzigartigen Alleen in diese Verfassung mit aufgenommen haben. Und damals, das hatte ich auch damals schon ausgeführt in den Ausführungen zur Ersten Lesung, war ja auch durchaus diskutiert worden, dass man äquivalent zur Aufnahme des Alleenschutzes auch den Denkmalschutz, den Schutz des baukulturellen Erbes, in die Landesverfassung aufnimmt, um hier eben auch diesen besonderen Stellenwert für unser Bundesland auch ganz klar herauszuarbeiten. Das ist dann damals nach langwierigen Diskussionen nicht passiert. Man kann das in den Protokollen nachlesen, dass es da entsprechend verschiedene Formulierungsvorschläge gab. Ich finde das persönlich sehr bedauerlich, denn wenn wir uns eben einmal anschauen, was dieses Land zu bieten hat neben seiner wunderschönen Natur, seiner in weiten Teilen unberührten Naturlandschaft, dann ist es eben auch die Kulturlandschaft. Und diese Kulturlandschaft ist in diesem Bundesland ganz stark geprägt von einem nach wie vor erhaltenen baulichen Erbe. Die Gründe, warum gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern so viel erhalten geblieben sind im Vergleich jetzt beispielsweise zu den alten Bundesländern, liegen vielleicht auch darin begründet, dass man hier eben nicht in den 60er- und 70er-Jahren die raumgreifenden, weitläufigen Flurneuordnungsverfahren hatte, die dafür gesorgt haben, dass eben diese über Jahrhunderte, über ein Jahrtausend gewachsene Kulturlandschaft plattgemacht worden ist, um dann rationalere Strukturen zu entwickeln. Nein, im Gegenteil, hier ist das Ganze so ein bisschen konserviert worden. Man sagt immer so, Armut ist der beste Denkmalschützer. Vielleicht lag es eben auch daran, dass dieses Land immer ein wenig strukturschwach war und deswegen eben hier die großen Umbrüche der Zeit ausgeblieben sind. Heute steht es um dieses baukulturelle Erbe leider nicht besonders gut. Ich möchte mal eine Zahl mitgeben. Wir haben nach wie vor circa 2 Millionen Euro jedes Jahr im Land zur Verfügung, um die Sanierung oder den Erhalt von Baudenkmälern zu unterstützen. Mal ein Gegenbeispiel, Berlin gibt jedes Jahr rund 1 Milliarde Euro aus für seinen Kulturbereich. Das ist eine gewisse Differenz. Jetzt mag Berlin auch mehr Einwohner haben, aber trotzdem, die Differenz ist gewaltig. Wir jedenfalls sind der Ansicht, dass mit einer Aufnahme des Denkmalschutzes als ganz klares Verfassungsziel dieser Stellenwert auch deutlich mehr herausgearbeitet werden würde und eben auch dadurch vielleicht die Argumentation, gerade was die Mittelausstattung für die zuständigen Ämter, Behörden, aber auch die vielen Initiativen, die Vereine, die wir im ganzen Land haben, die Privateigentümer, die ja auch mit sehr viel Eigeninitiative, sehr viel Eigenkapital da in den Vorschuss gehen, dass man die auch unterstützen könnte. Wir haben große, bedeutende Baudenkmäler, die ja auch nach wie vor um quasi einen Erhalt ringen, Stichwort „Festung Dömitz“, das ist jedem bekannt. Wir haben aber auch die Höhenburg Stargard, die in einem sehr bedauerlichen Zustand ist, wir haben die Wasserburg Divitz, alles, alles schon Gegenstand der Debatte in diesem Haus gewesen. Und ich glaube, mit einem Bekenntnis, mit einem Bekenntnis zum Willen, dieses baukulturelle Erbe auch einer Nachwelt zu erhalten, eben durch die Aufnahme des Denkmalschutzes als ganz klar definiertes Verfassungsziel, würden wir hier eben die Weichen stellen, deutlich mehr Mittel bereitzustellen und eben auch mehr Anstrengungen zu ermöglichen. Und gerade in einem Jahr, wo sich die Landeshauptstadt Schwerin und auch dieses Schloss und das gesamte Residenzensemble ja darum bemüht, Weltkulturerbe zu werden, sollte man sich vielleicht die Frage stellen, ob dieses Weltkulturerbe wirklich außerhalb der Stadtgrenzen von Schwerin endet oder ob dieses Weltkulturerbe nicht eigentlich den gesamten Ostseeraum umfasst, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der nämlich weltweit, weltweit, Herr Damm, weltweit einzigartig ist, die gesamte Gutslandschaft im Ostseeraum. Das gibt es sonst nirgendwo auf dieser Erde. Und deswegen stellt sich für mich die Frage, wollen wir wirklich nur singulär sagen, wir finden unser kleines Schlösschen hier ganz nett und die Herrschaftsgebäude der Herzöge, oder wollen wir nicht sagen, nein, es gibt da viel mehr, es gibt eine über Jahrtausende gewachsene Kulturlandschaft, die ja viel, viel mehr Menschen geprägt und irgendwo geformt hat, als eben nur dieses Kleinod hier in Schwerin. Ich glaube, es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir ergänzend sagen zu unseren Bemühungen, das Schloss ins Weltkulturerbe aufzunehmen, dass wir zumindest insgesamt unserem kulturellen Erbe im Land Mecklenburg-Vorpommern einen höheren Stellenwert einräumen. Deswegen unser Antrag auf Aufnahme in die Verfassung. Ich nehme an, das wird hier heute keine Zustimmung erfahren, aber trotzdem, wir werben dafür, wir werden auch weiterhin dafür werben. Und wie ich eben schon sagte, wir haben ja dann 2026 die Möglichkeit, hier die Weichen in diesem Land richtig zu stellen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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