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Constanze Oehlrich

GRÜNE 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Also, Herr Minister, Sie haben eben gesagt, die ganz große Mehrheit der IFG-Entscheidungen ergeht kostenfrei. In der Vorbemerkung zu der Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 8/2778 heißt es: „Die Landesregierung weist darauf hin, dass weder bei der Landesregierung und ihren Ressorts noch im Land Mecklenburg-Vorpommern eine Statistik zu IFG-Anträgen und deren Bescheidungen geführt wird.“ Dann wäre ich dankbar für eine Nacharbeitung, also eine Nachreichung der Antwort auf diese Kleine Anfrage, (Minister Christian Pegel: Dann hätten Sie mir eben eine Frage stellen müssen, dann hätte ich die auch beantwortet.) weil ich frage mich einfach, wie Sie so eine Aussage treffen können, dass die ganz große Mehrheit der IFG-Entscheidungen in diesem Land kostenfrei ergeht, wenn darüber keine Statistik geführt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber vielleicht noch mal zu Ziffer 2 unseres Antrages: Auf die Frage, wie könnte die Demokratie verbessert werden, antworteten nach einer NDR-Umfrage 63 Prozent der Befragten, „Transparenzgesetze und Informationsansprüche der Bürger gegenüber Staat und Politik ausbauen“. Transparenzgesetze und Informationsansprüche sind zweifellos ein Weg, um mehr Bürger/-innenbeteiligung zu ermöglichen und das Vertrauen in Politik und Verwaltung wieder zu stärken. Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, gehen Sie das doch bitte endlich an! Niemand braucht Angst zu haben, dass ein Transparenzgesetz und der Aufbau eines darin vorgesehenen Transparenzportals die Verwaltung lahmlegen werden. In Hamburg hat sich zum Beispiel gezeigt, dass die Verwaltungsmitarbeiter/-innen diejenigen sind am Ende, die selbst in erheblichem Umfang das Transparenzportal nutzen. Niemand braucht zu denken, was das wieder kosten wird, denn der Kollege Wulff hat es schon erwähnt, die Digitalisierung der Verwaltungen und die Veröffentlichungen von Informationen in einem Transparenzportal gehören zusammen. Die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine strukturierte Informationsaufbereitung, die für die Verwaltung selbst erforderlich ist und dann ohne nennenswerten Aufwand auch für ein Transparenzportal zur Information der Bürger/-innen genutzt werden kann. Und niemand braucht Angst zu haben um den Schutz personenbezogener Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vertraulicher Beratungen. Hierfür lassen sich klare Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht regeln, die dem Grundanliegen von Transparenz und Information in Politik und Verwaltung gerecht werden. Der Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen darf nicht nur etwas für Menschen mit großem Geldbeutel sein. Schnellstmöglich ist daher die Informationskostenverordnung zu novellieren. Langfristig braucht es in Mecklenburg-Vorpommern aber ein Transparenzgesetz, nach dem alle Behörden die bei ihnen vorhandenen Informationen in einem frei zugänglichen Informationsportal veröffentlichen. Transparenz, wir haben es gehört, stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung und somit auch in die Demokratie. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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