Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M-V begründet für Kinder und Jugendliche nach Paragraf 1 Absatz 1, Zitat: „Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Mitwirkung an und Einflussnahme auf Entscheidungen, die sie selbst betreffen“ – das Recht und keineswegs die Pflicht, sich gesellschaftlich zu beteiligen! Das Gesetz verpflichtet hingegen Kommunen und Land zur offenen, also freiwilligen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, und selbst das auch nur in Sollbestimmungen, anstatt, wie meine Fraktion gefordert hatte, als Pflichtaufgabe für Land und Kommunen – und nicht etwa, wie es die AfD auch versucht zu unterstellen, für die jungen Menschen selbst. Kein junger Mensch wird von oben oder von unten oder von sonst wo verpflichtet, sich gesellschaftlich zu beteiligen. Aber – und das ist elementar wichtig und richtig – jedem jungen Menschen wird endlich das Recht auf Beteiligung zugestanden. Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern setzt damit spät und lange überfällig zumindest ansatzweise Artikel 12 Absatz 1 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen um, die 1992 auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Ich zitiere: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Der AfD-Entwurf widerspricht mehrfach den Maßgaben der UN-Kinderrechtskonvention, übrigens gegen jeden Rat der im Gesetzgebungsprozess angehörten Expertinnen und Experten. So würden etwa die Sollbestimmungen für Kommunen und Land zu bloßen Kannbestimmungen laut Paragraf 4 Absatz 1 und Paragraf 6 werden, obwohl ausnahmslos alle Expert/-innen eine klare Mussregelung gefordert haben. Geht es nach der AfD, sollen sich junge Menschen auch laut Paragraf 3 Absatz 1 nur noch, Zitat, „in enger Abstimmung mit den Eltern“ beteiligen dürfen. Der AfD genügt die Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung durch, Zitat, „die Interessenvertretung seitens der Eltern“ oder „die aktive Einbindung der Eltern“ laut Paragraf 4 Absatz 2 und 3, denn die Eltern seien laut Paragraf 5 angeblich, Zitat, „die besten Interessenvertreter ihrer Kinder“. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Da frage ich mich, in welchem Jahrhundert die AfD eigentlich lebt. Im letzten oder doch eher im vorletzten? (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Enrico Schult, AfD) Zudem sollen die Gören laut Paragraf 8 Absatz 2 bitte schön erst mal den Bedarf für ihre Beteiligung nachweisen. Als ob Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene keine normalen Menschen mit eigenen Wünschen und Zielen seien! Wer ein Beteiligungsgesetz in einer solchen Weise evaluieren möchte, der möchte es in Wahrheit doch eigentlich abschaffen. Das sollten Sie von der AfD hier ehrlicherweise vortragen und nicht versuchen, mit geschwollenen Worten die Menschen für blöd und unmündig zu verkaufen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ihre ideologische Intention wird schließlich offenbar, wenn Sie dann, Zitat, „den Einfluss auf die Beteiligung“ junger Menschen „seitens politischer Organisationen“ laut Paragraf 7 Absatz 1, neunter Punkt, untersuchen lassen wollen. Doch dann müssen Sie sich dann schon fragen, ob das nicht vielleicht ein Schuss ins eigene Knie wird! Sind es nicht Ihre Anhänger, die Prepper-Workshops für den Tag X, die biodeutsche Zeltlager und die Druidencamps in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns ausrichten? Keine Minute länger sollte der Landtag mit diesem Gesetzentwurf seine Zeit verschwenden. Wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
