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Jan-Phillip Tadsen

AfD 12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Heute diskutieren wir erneut das gesellschaftliche Megathema der Integrationspolitik, heute in Zweiter Lesung. Hierzu haben wir ein Integrationsgesetz vorgelegt. Und wenn wir heute Morgen die Debatte verfolgt haben, wenn wir uns angeschaut haben, wie die Vertreter der SPD und der LINKEN die gerade eingangs durchgeführten Wahlen zur Kommunal- und Europawahl selber rhetorisch beantwortet haben, dann fällt doch eins besonders auf: Man will sich explizit von der Ampelpolitik abgrenzen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Man möchte eine inhaltliche Unabhängigkeit versuchen irgendwie den Bürgern noch zu verkaufen. Aber meiner Meinung nach ist das vor allem eins, es ist eine Taktik der Ministerpräsidentin, das ist eine Taktik von Herrn Barlen und der SPD-Fraktion, die letztlich nur dem Bürger etwas suggerieren soll, was nicht der Realität entspricht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und welche konkreten Schritte Sie gerade beim Thema Integrationspolitik, wie das hier auch der Gesetzesentwurf heute zum Diskutieren bringt, welche konkreten Schritte Sie dort vollzogen haben, ich kann dort nichts erkennen. Politisch gesehen herrscht dort Wüste. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist ein Problem, meine Damen und Herren, weil die Kommunalwahlen haben ganz eindeutig gezeigt, dass die Akzeptanz bei diesem Thema ein Riesenthema ist und dass man hier genau anfangen muss loszulegen, politisch zu handeln. Und deshalb haben wir einen Gesetzesentwurf eingebracht, der auch hier auf kommunaler Ebene ganz klar sagt, man muss die Menschen mit ins Boot holen, man muss die Frage der Integrationsfähigkeit selber auch stellen. Und man muss die Gremien, die neu gewählten Gremien zukünftig viel stärker einbinden, damit dort integrationspolitisch etwas wachsen kann, was so derzeit nicht mehr existiert. Und, meine Damen und Herren, auch wenn die Reihen sich ein wenig gelichtet haben, das Thema zu unterschätzen, wäre ein sträflicher Fehler, der auch nach der Debatte heute Morgen dazu führen wird, dass das System, das demokratische System, insgesamt verlieren wird. Das konkrete Ereignis hierfür – und das muss auch hierbei genannt werden – ist der Terroranschlag von Mannheim. Die Person, die dort zustach, sie galt als gut integriert, und trotz dieser Bewertung war ein gnadenloses Verhalten der Person zu beobachten. Er nahm dabei nicht nur einem jungen Polizisten das Leben, nein, er griff damit auch Staat und Gesellschaft als Ganzes an. Und diese Attacke ist ein Exempel für viele durch die herrschende Migrationspolitik entstandene Probleme. Deswegen gesetzlicher Handlungsbedarf, deswegen unser Entwurf in Zweiter Lesung, ich bin gespannt auf Ihre Erwiderungen hierzu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn die Integrationskraft, die ganz Deutschland derzeit eine Frage stellt, die Integrationskraft, die überfordert wurde, die muss jetzt endlich offen thematisiert werden. Sie können eben nicht in die Köpfe solcher Menschen wie dem Attentäter einfach hineinschauen. Jemand, der über zehn Jahre in diesem Land lebt, als gut integriert gilt, jemanden geheiratet hat, Kinder gezeugt hat, aber auch ausreisepflichtig war, der ist ein Problem für die Sicherheitsbehörden, und diese islamistische Gefahr, die müssen wir ganz eindeutig auch adressieren. Denn der Wert des Grundgesetzes ist eben auch etwas, was eine Integrationsfrage darstellt. Es geht nicht nur darum, formalistisch abzufragen, wie jemand die deutsche Sprache kennt. Es geht nicht nur darum zu fragen, was in Artikel 1 des Grundgesetzes steht. Es geht darum, eine Identifikation mit diesem Gesetz, mit dieser Verfassung, mit diesem Gemeinwesen und mit den Menschen in dieser Gesellschaft auch ernsthaft erleben zu können. Und das ist an diesem Beispiel gerade nicht passiert, deshalb müssen wir das hier auch einmal ansprechen. Es gibt auch Beispiele in Mecklenburg-Vorpommern dafür – ich kann nur an Yamen A. erinnern, der vorhatte, einen ganzen Weihnachtsmarkt in die Luft zu sprengen, obwohl auch er als gut integriert galt. Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass gerade mit der islamischen Scharia ausgestaltete theokratische Staatsmodelle auf der Welt dieses Grundgesetz eben nicht teilen. Und weil das so ist, weil ihnen diese demokratische Grundordnung fremd ist, müssen wir ganz konkret ansprechen, dass ein privat gelebter Islam immer eine individuelle Sache ist, aber die Sorge vor einem islamistischen Milieu, was sich auch in gewissen Städten Mecklenburg-Vorpommerns ausbreitet, die darf nicht zu kurz kommen. Erst in Hamburg gab es vor Kurzem wirkmächtige Auftritte. Unsere Parole, unser Ansatz in diesem Gesetz, den wir hier vorlegen, heißt ganz klar, die Grundlage für unser Zusammenleben heißt „Heimat“ und nicht „Kalifat“. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, was sind die zentralen Inhalte unseres Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung? Wir wollen Parallelgesellschaften, wie wir sie in Hamburg gesehen haben, vorbeugen, indem wir die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft sichern. Der Fokus muss wieder auf den Interessen der deutschen Staatsbürger liegen. Zentral hierfür ist der Erwerb der deutschen Sprache. Deshalb wollen wir gesetzlich festlegen, dass berechtigt sich im Land aufhaltende Personen aus dem Ausland beim Spracherwerb vom Land unterstützt werden, proaktiv unterstützt werden. Das Ziel ist es, dass längerfristig sich aufhaltende Menschen das Sprachniveau B2 erreichen können und sollen, denn gerade dieses Niveau B2 steht dafür, dass eine Person, ich zitiere, „sich so spontan und fließend verständigen“ kann, „dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten ... möglich ist“, Zitatende. Das ist entscheidend auch dafür, wenn man Menschen in die Gesellschaft hineinbringen will, wenn man mit ihnen wirklich auch etwas mal austauscht, Geschichten, Vergangenheit, persönliche Erlebnisse. Das sind die Punkte, die Integration erst real erlebbar machen, und nicht nur das formalistische Abfragen von Kriterien, die Sie ja nicht mal bereit sind, statistisch ernsthaft zu erfassen, geschweige denn überhaupt hier zu diskutieren. Die Erste Lesung war das bittere Beispiel dafür. Ich hoffe sehr, dass Sie heute tiefer in die Thematik hineingehen. Meine Damen und Herren, dieser Punkt ist eine zentrale Position für das Gelingen dieser Integrationsherausforderungen. Und ich erwähnte bereits in der Ersten Lesung eine Studie des Leibniz Instituts, wonach nur zehn Prozent die angestrebte Zielvorstellung von Sprach- und Integrationskursen erreichen würden. Eine politische Aufarbeitung der Erfolgsquoten von Sprach- und Integrationskursen im Land ist daher überfällig und dringend geboten. Unser Gesetz setzt mit einem Migrationsbericht als eigenem Paragrafen genau hierfür den notwendigen Anspruch. (Katy Hoffmeister, CDU: Auf keinen Fall!) Meine Damen und Herren, wichtig für das Gelingen von Integration ist aber – und das habe ich bereits in der Ersten Lesung ebenfalls versucht deutlich zu machen, hierauf gab es leider keine Erwiderung –, ist auch die Frage, wie viele Menschen überhaupt in unser Land kommen, welche quantitative Zahl wir hier ganz konkret überhaupt zu bewerkstelligen haben. Grenzen müssen daher effektiv geschützt werden. Man kann vielleicht derzeit aktuell erwähnen, dass in Sachsen wohl erste Schritte für umfassendere Zurückweisungen zu beobachten sind, etwas, was wir immer hier eingefordert haben. Warum passiert das nicht in unserem Bundesland? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Warum wird das nicht einmal offen hier vom Innenminister auch gefordert und angesprochen? Meine Damen und Herren, was eigentlich Gesetzeslage ist, funktioniert in der Praxis nicht. Wir alle wissen, wer kommt, in der Regel, wird auch bleiben. Die Rückführungszahlen sind weiterhin auf niedrigem Niveau. Deswegen haben wir in unser Gesetz einen Remigrationsbeauftragten hineingeschrieben, der sich vor allem die Zusammenarbeit der Behörden effektiv anschauen soll und Vollzugsdefizite abbauen helfen soll. Ja, meine Damen und Herren, an dieser Stelle will ich auch noch einmal auf angebliche Argumente des Innenministers aus der letzten Debatte eingehen. Er hat ja damals, vor zwei Monaten war es ungefähr, zweieinhalb Monaten, davon gesprochen, dass wir mit unseren Regelungen in die bundesweite Regelung des Aufenthaltsgesetzes eingreifen würden. Aber ich muss Ihnen sagen, zum Beispiel bei der Definition der Personen, die wir mit unserem Gesetz ansprechen, da tun wir eigentlich nichts anderes als das, was das Flüchtlingsaufnahmegesetz selbst auch tut. Von daher müssten Sie Ihr eigenes FlAG, Ihr eigenes Flüchtlingsaufnahmegesetz, mit derselben Kritik vollziehen. Das kann ich beim besten Willen nicht als ernsthaftes Argument akzeptieren. Von daher scheinen Sie da ein juristisches Störfeuer abgegeben zu haben, was nicht ernsthaft unser Gesetz angreift. Und auch die konkurrierende Gesetzgebung, die Sie uns vorwerfen, weil wir davon sprechen, dass eine Rückkehrberatung auch auf Landesebene forciert werden soll – die Bayern machen das doch längst mit ihrem eigenen Integrationsgesetz. Unser Integrationsgesetz braucht genau das auch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, die Integrationspolitik ist ein Thema, das wirklich sehr viele Menschen hier bewegt. Gehen Sie in die Städte, gehen Sie nach Rostock, nach Schwerin, sprechen Sie mit den Menschen dort. Ich kann es immer nur wieder einfordern. Sie können sich hier auch an der AfD mit unseren Initiativen gerne abarbeiten und in arroganter Weise sagen, das hätte gar keine Berechtigung. Aber die Menschen vor Ort, unabhängig von der AfD als politischer Kraft, die erwarten jetzt einmal ganz konkrete Maßnahmen und die erwarten, dass man mit ihnen auch spricht. Und diese Gefühlslage, die ja vor Ort auf den Straßen herrscht, die auch als Entfremdung erlebbar ist, die muss angesprochen werden. Und da bin ich sehr gespannt, ob Sie Ihren Worten von heute Morgen einmal Taten folgen lassen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Nein.) Ich möchte noch kurz zum Änderungsantrag kommen, den wir selbst gestellt haben. Da haben wir zunächst redaktionelle Änderungen vorgenommen in Bezug auf den Begriff „Migrationspolitik“. Aber wir haben natürlich auch eine Auflösung des bisherigen Integrationsgesetzes einmal hineingeschrieben, damit, wenn Sie unseren Antrag heute hier annehmen, wir auch entsprechend eine ganz klare Gesetzeslage haben. Ich bitte um Zustimmung und bin sehr gespannt auf die Debatte. – Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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