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Dr. Heiko Geue

12.06.2024 Sitzungen 8/81

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Gundlack hat gerade die ganzen wichtigen Punkte schon gebracht. Ich kann mich deswegen auch relativ kurzhalten. Die Anhörung hat erbracht, dass es wichtig ist, dass wir rückwirkend zum 01.01.2023 einen entsprechenden Abstand zwischen Arbeiten und Bürgergeld hinbekommen. Für 2023 werden das 22 Prozent sein, verglichen mit der notwendigen Grenze von 15 Prozent. Mir ist wichtig, dass wir da auch deutlich drüber sind. Und wir erreichen das vor allem durch die Anhebung der Grundgehälter in den ersten drei Erfahrungsstufen und nur begrenzt durch auch höhere Familienzuschläge. Das in Richtung FDP, weil das ja auch in einem Ihrer Anträge steht. Wir haben darüber hinaus, um diesen Abstand auch zu definieren – darauf möchte ich ergänzend noch hinweisen –, den wichtigen Wechsel vom Alleinverdienermodell, das sowieso für den Osten nie wirklich gesellschaftlich relevant war, hin zum vorsichtigen Mitverdienstmodell jetzt hier vorgenommen. Das machen inzwischen fast alle anderen Bundesländer auch so, diese Berücksichtigung eines zweiten Einkommens, zumindest im kleineren Umfang. Bis auf Hessen, Saarland und Sachsen und dem Bund machen das inzwischen alle so, dass nicht mehr das Alleinverdienermodell berücksichtigt wird. Ich freue mich, dass wir hier mit diesem Gesetzentwurf auch in großer Einigkeit mit den Gewerkschaften diesen wichtigen Weg gehen konnten. Meine Damen und Herren, darüber hinaus haben die Expertinnen und Experten moniert, dass es einen, ja, Wettbewerbsföderalismus beim Besoldungsrecht gibt, also eine A9 in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht gleich eine A9 in Schleswig-Holstein oder beim Bund. Und so gilt das auch für alle anderen Stufen. Genau aus diesem Grund hatte Mecklenburg-Vorpommern damals schon, 2006, als es im Bundesrat die entsprechende Abstimmung gab, dagegengestimmt. Wir trauen uns jetzt nicht zu, hier insgesamt, was gefordert wird, ganz Deutschland wieder zusammenzubringen, aber versuchen tatsächlich im Rahmen der norddeutschen Küstenländer auszuloten, ob es eine Bereitschaft gibt, beim Besoldungsrecht wenigstens in einen Korridor wieder zu kommen. Wir werden, das Finanzministerium wird dem Finanzausschuss im Laufe des Jahres berichten, ob es da Aussicht auf Erfolg gibt. Das können wir im Moment noch nicht beurteilen. Meine Damen und Herren, in den parlamentarischen Beratungen ist mit großer Mehrheit die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten unterstützt worden. Das sieht der Gesetzentwurf jetzt vor. Auch das hat der Abgeordnete Gundlack schon sehr schön gesagt, Geld ist knapp – Haushaltsvorbehalt –, gerade vor dem Hintergrund der doch sehr ernüchternden Mai-Steuerschätzung. In Zeiten schwieriger Haushaltslage ist das, glaube ich, ein klares Zeichen an die Beamtinnen und Beamten, an die Kollegen der Polizei, in der Justiz, an die Lehrerinnen und Lehrer und, und, und, dass wir zu unserem Wort stehen. Alle darüber hinaus geäußerten Wünsche in den Entschließungsanträgen, da würde ich dann gerne hören, wie sind die Gegenfinanzierungen, weil wir haben tatsächlich kein Geld. (Rainer Albrecht, SPD: Kein Geld mehr.) Das hat ja auch Abgeordneter Gundlack schon gesagt. Ich kann Ihnen aber sagen, wir haben jetzt in die Verbändeanhörung die Mehrarbeitsvergütungsverordnung gegeben für gerade auch Lehrerinnen und Lehrer, Polizisten und andere, bei denen es eine unbürokratische Zuschlagsregelung zukünftig geben soll und auch eine Erhöhung geben soll. Auf die ganzen anderen Maßnahmen der Vergangenheit will ich hier gar nicht mehr eingehen, das hat Abgeordneter Gundlack schon sehr gut gemacht. Vorsicht bitte bei allen Wünschen, die Sie zum Beispiel in Richtung Elternzeit äußern, die dann nur für Beamtinnen und Beamte gelten würden! Da bin ich nicht der Meinung, dass das der richtige Weg ist. Wir sollten das, was im Tarif steht, auch umsetzen, aber keine Zweiklassengesellschaft in der öffentlichen Verwaltung schaffen – auf der einen Seite Beamtinnen und Beamte, auf der anderen Seite die Tarifbeschäftigten. Das wäre nicht gut, wenn es weitergehende Regelungen für die Beamtinnen und Beamten alleine geben würde. Schließlich, das von meiner Seite abschließend, was wir hier alles machen, ist notwendig und wichtig. Diejenigen, die arbeiten, müssen deutlich mehr Geld haben als diejenigen, die nicht arbeiten, ganz zentral. Aber das ersetzt natürlich nicht, dass die Verwaltung sich auch weiterentwickeln muss. Wir brauchen Changemanagement in der Politik. Wir haben fast inzwischen von allen Ressorts Modernisierungskonzepte, die vorliegen. Modellprojekte werden bei der MV-Beratung beantragt. Die MV-Beratung – ja, der Fraktionsvorsitzende Domke und ich hatten uns das letztens wirklich mal sozusagen als Praktikanten ein bisschen vertieft angeschaut –, das ist ein ganz tolles Instrument, um auch in die Verwaltung den Gedanken reinzubekommen, neue Wege zu gehen, sich organisatorisch neu aufzustellen, digitale Methoden entsprechend anzuwenden, diejenigen zu belohnen, die sich bewegen. Ich hoffe und würde mir wünschen, dass das auch im Parlament unterstützt wird. Und hier zum Gesetzentwurf bitte ich um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE)

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