Landtag 21/36
26.08.2026 · 368 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (43)FDP (30)Die Linke (25)SPD (19)GRÜNE (14)BA-Gruppe (8)fraktionslos (3)
Die 36. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer:innen und Vertreter:innen der Medien. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich – die sind noch nicht da – die grüne FLINTA-Gruppe Links der Weser und Auszubildende im Bereich Floristik und Gestalter:innen im Visuellen Marketing des Schulzentrums der Sekundarstufe II an der Alwin-Lonke-Straße. Jetzt gerade kommen auch die Teilnehmenden der Veranstaltung Hospitation Betriebsräte ins Haus. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wurde vereinbart, dass die Sitzung heute Vormittag mit der Aktuellen Stunde beginnt. Nach der Mittagspause geht es weiter mit den Tagesordnungspunkten 97 und 53. Danach werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 101 und 102 aufgerufen. Im Anschluss wird die Tagesordnung in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte fortgesetzt. Die Sitzung wird am Donnerstag mit der Fragestunde fortgesetzt. Danach werden die Tagesordnungspunkte 71 und 74 aufrufen. Nach der Mittagspause werden dann die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 76 und 104 aufgerufen. Weiter geht es danach mit dem Tagesordnung 79. Fortgesetzt wird die Tagesordnung dann ebenfalls in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, die Redezeiten für die Aktuelle Stunde auf bis zu 20 Minuten je Fraktion und auf bis zu 10 Minuten für die Gruppe festzulegen. Für die weiteren Tagesordnungspunkte sind interfraktionell jeweils bis zu 7 Minuten je Fraktion und bis zu 4 je Gruppe festgelegt. Die Redezeit des Einzelabgeordneten läuft entsprechend der Geschäftsordnung auf bis zu 5 Minuten je Tagesordnungspunkt. Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie der digital versandten Tagesordnung entnehmen. Dieser Tagesordnung können Sie auch die Eingänge gemäß § 37 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 104 – und dann fehlt mir das „bis“. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden. (Einstimmig) Für diese Sitzung haben Sie ebenfalls die Liste der Vorlagen ohne Aussprache übermittelt bekommen. Auf dieser Liste stehen die Tagesordnungspunkte 28, 70, 89, 90, 92, 94, 99 und 103. Um diese Punkte im vereinfachten Verfahren zu behandeln, bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der Bürgerschaft (Landtag). Ich lasse deshalb jetzt über die Liste der Vorlagen ohne Aussprache abstimmen. Wer dieser Liste seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Liste der Vorlagen ohne Aussprache zu. (Einstimmig) Ich möchte Ihnen außerdem noch bekanntgeben, dass die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND sich mit Wirkung zum 24. August in BÜRGER IN WUT umbenannt hat. Der Vorstand hat sich darauf verständigt, dass wir hier die Kurzbezeichnung BIW nutzen. Weiter hat die Fraktion Die Linke mitgeteilt, dass sie den Fraktionsvorsitz neu gewählt hat. Nelson Janßen ist zum Vorsitzenden, Sofia Leonidakis zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden. Nach der Geschäftsordnung der Fraktion der Linken ist dies intern ein gleichberechtigter Vorsitz. Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unseren Abgeordneten Miriam Strunge und Sascha Schuster zu ihrem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen. (Beifall) Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde liegen vier Themen vor, und zwar erstens auf Antrag der Abgeordneten Ralph Saxe, Philipp Bruck, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Hitzealarm: Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung“; zweitens auf Antrag der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke: „Beschäftigte, Familien und Rentner:innen nicht alleine lassen – Wohngeldkürzung stoppen!“; drittens auf Antrag des Abgeordneten Holger Fricke und der BA-Gruppe: „Kriegserklärung gegen die Demokratie – Linksextreme wollen den Tag der Deutschen Einheit zum Desaster machen‘“; und viertens auf Antrag der Abgeordneten Nils Bothen, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD: „Keine Verfassungsänderung nötig – jetzt den Weg freimachen für eine stärkere Bundesbeteiligung an der Seehafenfinanzierung!“. Hinsichtlich Reihenfolge der Themen wird nach der Reihenfolge des Eingangs verfahren. Ich rufe deshalb jetzt das erste Thema auf: Hitzealarm: Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Müller. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Saxe das Wort.
Ralph Saxe GRÜNE
Guten Morgen, liebe Kollegen, guten Morgen, liebe Gäste auf der Tribüne! Vorhin, als ich hierherfuhr, kam die Klimastraßenbahn an mir vorbei, und da stand zu lesen: „Wir können den Klimawandel noch aufhalten.“ Gestern habe ich Fernsehen geguckt, da habe ich den SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag gesehen, und der hat gesagt: (Heiterkeit SPD) „Wir sehen jetzt, dass wir was in Sachen Klimaschutz machen müssen.“ Danach gab es einen Bericht in „Report“, da hat man gesehen, dass der Bodensee trocken wird und dass die Fischer nichts mehr zu fischen haben und dass das Grundwasser in vielen Regionen nicht mehr ausreicht, um das Vieh zu versorgen. Wir haben eine Situation, da würde ich sagen, da müsste man eigentlich den Katastrophenalarm ausrufen. (Unruhe BIW) Ich habe ein Buch gelesen, da stand drin: „SOS, Urban Heat.“ Warum sage ich das? Wir haben 14 000 Tote, also vorzeitige Todesfälle, die jetzt zu beklagen sind. Das ist die gleiche Höhe, wie wir sie beim Peak bei Corona gehabt haben. Bei Corona haben wir Grundrechte außer Kraft gesetzt, wir haben wahnsinniges Geld investiert, (Unruhe BIW – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: War ja alles verkehrt! – Abgeordneter Andre Folkert Minne [BIW]: Rechtsbruch.) und wir haben viel gemacht. Und jetzt, was haben wir jetzt gemacht? Der Bundeskanzler hat gesagt „Ich beobachte das, was da jetzt passiert, ich beobachte das“ und hat sich angesichts dieser 14 000 Toten am Ende nicht geäußert. Ich hatte zwei Veranstaltungen mit dem Leiter des Gesundheitsamtes, Herrn Moock, der gesagt hat: Im Vergleich zu Corona ist das, was jetzt mit der Hitze auf uns zukommt – –, also ist Corona eine Kleinigkeit, denn die Hitze, die ist jetzt da, die wird nächstes Jahr da sein, die wird in zehn Jahren immer schlimmer sein. Denn besser – ganz eindeutig! –, besser wird es nicht sein. Da sage ich – –. Die Bundesregierung argumentiert: Okay, das ist Aufgabe der Länder. Das ist auch der Grund dieser Aktuellen Stunde, dass wir das mit Ihnen diskutieren wollen, ob das wirklich nur Aufgabe der Länder ist, oder ob es nicht angesichts dieses Katastrophenalarms, den wir haben bei 14 000 vorzeitigen Todesfällen, ob es nicht unterlassene Hilfeleistung ist, wenn nicht jeder in diesem Land, also auch die Bundesregierung, dies als eine Aufgabe begreift. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Nein!) Jetzt wird die Opposition mit Sicherheit fragen: Was machen Sie denn in Bremen? In Bremen machen wir das, was bei unseren Mitteln geht. Wie Sie mitbekommen haben, haben wir (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: … eine Klimastraße gebaut.) im Rahmen der Landesbauordnung ein Hitzeschutzprogramm für vulnerable Gruppen aufgelegt (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Wo sind denn die Klimaanlagen?) und kümmern uns tatsächlich um das, was vor Ort passiert ist. Das Programm „Abpflastern“ ist aufgelegt worden, um sich dem Thema Entsiegeln zu widmen. Was macht die Opposition? Sie regt sich auf über eine Klimastraße in der Dechanatstraße und kriegt dann eine schallende Ohrfeige vom Chefredakteur des Weser-Kuriers, der Ihnen erklären muss, (Lachen CDU) dass unter der Erde Rigolen sind und dass wir da sehr viel gegen Starkregenereignisse machen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Unruhe BIW, FDP) Was haben wir noch gemacht? Wir haben als eines der ersten Länder einen Hitzeaktionsplan aufgelegt unter Leitung des Gesundheitsamtes. Die haben zwei sehr, sehr gute Hitzeschutzmanagerinnen eingesetzt, die sehr viel machen, die sehr viel Wirbel machen. Bremen ist die grünste Großstadt, also hat doppelt so viele Grünflächen wie zum Beispiel Berlin. Von daher kümmern wir uns um das Thema Fassadenbegrünung in der Landesbauordnung, darüber werden wir nachher noch reden, auch damit sind wir jetzt angefangen. Was fällt der Opposition ein? Wir hätten gestern über den Hillmannplatz reden können. Da fiel im Wesentlichen ein, dass man neu pflastern muss. Genau das sind die Zeichen, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Und wir hätten auch noch über Trinkbrunnen sprechen können, Herr Saxe! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Fünf Trinkbrunnen, darum wäre es gegangen!) die wir jetzt im Augenblick nicht setzen wollen. Trinkwasserbrunnen, ja, drüber hätte ich gerne mit Ihnen gestern geredet, wenn wir nicht gestern hier eine Sache erlebt hätten, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wir hätten gerne welche gebaut!) die ich hier in diesem Parlament noch nicht erlebt habe, dass wir nämlich nichts beschlossen haben. Wir haben Aktuelle Stunden gemacht, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das war nicht schön, ja.) das war wirklich nicht schön, und darüber müssen wir nachdenken. Dies hier mit der – –. (Beifall CDU) Demokratie, und gestern hatten diese Herzkammern Herzflimmern. (Beifall CDU – Lachen BIW) Darüber müssen wir miteinander reden, wie wir das hinbekommen können, dass wir schneller abarbeiten, dass auch der Senat, freiwillig natürlich, sieht, dass er sich so in etwa an die Redezeitbegrenzungen hält dabei. (Unruhe CDU, BIW, FDP) Das können wir nicht vorgeben, weil natürlich der Senat Rechenschaft ablegen muss. Das kann nur ein Appell sein, aber ich glaube, so etwas wie gestern, das dürfen wir wirklich nie wieder erleben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) So, was kann man denn in Bremen erleben? Ich hatte eine Krankenschwester bei mir im Laden, die hat mir erzählt, dass sie Thermometer aufgehängt haben in ihrem Krankenhaus. Das war übrigens kein Krankenhaus der GeNo. In den Patientenzimmern waren 41 Grad. Das Gleiche hat mir ein Schulleiter erzählt, der hat gesagt: 41 Grad ist das, was wir gemessen haben. Das ist natürlich eine Situation, dagegen muss man was tun. Im Prinzip muss man sagen, den Zweck dieser Einrichtung kann man mit 41 Grad nicht mehr erfüllen. Deswegen, das ist der Ansatz, den wir in dieser Aktuellen Stunde haben: Wir tun in Bremen wirklich sehr viel, was im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten geht. Der Bund hält sich aus dieser ganzen Geschichte komplett raus bisher. Er spricht noch nicht mal diese 14 000 vorzeitig gestorbenen Menschen an. Frau Winter, wenn ich das sehe: Sie gerieren sich in der Presse, wenn Sie mit Frau Neugebauer reden – – (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Neubauer heißt sie, Luisa Neubauer! Die ist in Ihrer Partei.) Neubauer. Wenn Sie mit Frau Neubauer reden, gerieren Sie sich als die selbsternannte Klimaschutzpäpstin. Drei Jahre vorher habe ich nichts von Ihnen gehört, Frau Winter! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Widerspruch CDU, FDP) Ich finde es trotzdem gut, im Gegensatz zu anderen Kommentierungen, dass Sie das kommentiert haben und dass Sie gesagt haben, auch Sie können sich vorstellen, dass das eine Aufgabe ist, wo der Bund tätig werden muss. Dafür danke, dafür sage ich ausdrücklich Danke, das war nämlich gut. Aber Sie könnten in dem Bereich, wenn Sie das schon als ein wichtiges Thema für sich entdeckt haben, da wirklich mehr machen, als Sie das bisher gemacht haben. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Also, meine Damen und Herren, es gibt sehr viel zu tun bei der ganzen – –. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Wo sind denn die Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden?) Bitte, Photovoltaikanlagen gibt es jetzt sehr viel mehr. Ich kann jetzt nicht jedes Detail hier erwähnen, aber ich habe versucht – –. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Genau, weil Sie da versagt haben! – Gegenruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Gemach, gemach, gemach! Ich habe versucht, zu erwähnen, dass dieser Senat versucht, sehr viel zu machen, und auch sehr viel macht, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Nee, das macht er ja gerade nicht!) und ich habe erwähnt, dass die Bundesländer, dass die Städte das nicht hinbekommen. Deswegen muss der Bund Verantwortung zeigen und nicht schweigen angesichts von 14 000 vorzeitigen Todesfällen in diesem Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Er muss es ausbaden.)
Antje Grotheer
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich die Klasse 10a der Oberschule an der JuliusBrecht-Allee. (Beifall) Als nächster Redner erhält der Abgeordnete Eicke das Wort. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt geht es erst mal um Bienchen.) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe
Derik Eicke SPD
Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Gehen wir einfach mal ein paar Wochen zurück an einen der heißen Sommertage, und die Situation wird uns mehr als deutlich: Schon morgens ist die Wohnung nicht mehr richtig gekühlt; es wurde gerade erwähnt, die Kinder müssen in aufgeheizten Klassenräumen sitzen; die Situation in unseren Krankenhäusern war gefährlich, und für ältere Menschen war der Weg zum Einkaufen eine riesige Belastung; und das dürfen wir auch nicht aus dem Blick verlieren: Viele Menschen mussten weiter arbeiten, und zwar draußen in der prallen Sonne, auf der Baustelle, auf der Straße, in der Landwirtschaft oder in der Pflege. Das heißt, Hitze ist längst in unserem Alltag angekommen. Deshalb hat Hitzeschutz für uns im Land Bremen eine so hohe Priorität. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir reden ja nicht nur darüber, wir handeln – der Kollege Saxe hat ganz viele Sachen schon aufgezählt. Der Senat hat in der vergangenen Woche das Sonderprogramm Hitzeschutz für vulnerable Gruppen auf den Weg gebracht. Genau dort wollen wir Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen besonders gegen Hitze schützen, denn es sind diejenigen, die besonders gefährdet sind und die wir besonders im Auge haben müssen und schützen müssen. Hitze trifft uns alle, aber sie trifft uns nicht alle gleich. Das ist einmal ein ganz wichtiger Punkt. Denn wenn ich in einem besonders grünen Quartier lebe, mit einer gut verschatteten Wohnung, ist es anders als jemand in einer Dachgeschosswohnung in einem stark verdichteten Stadtteil. (Beifall SPD) Deswegen, Hitzeschutz ist nicht nur Gesundheitsschutz, Hitzeschutz ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Machen wir den Blick mal ein bisschen weiter: Hitze belastet die Menschen, Hitze belastet Beschäftigte, Unternehmen, unsere Lieferketten und unsere Infrastruktur. Deswegen ist die Klimaanpassung auch – ganz wichtig – eine Wirtschafts- und Vorsorgepolitik. Krankenhäuser wurden schon genannt, aber auch unsere Energieversorgung, unsere Verkehrswege müssen bei Extremwetter funktionieren. Für uns als SPD gehört das zusammen. Wir schützen die Menschen, wir wollen die wirtschaftliche Stärke erhalten, kritische Infrastruktur sichern und unsere natürlichen Lebensgrundlagen bewahren – sozial gerecht, wirtschaftlich vernünftig und ökologisch wirksam. Daher ist der Hitzeschutz ein besonders wichtiges Thema, was wir bearbeiten müssen. Überall aber, auch das wurde eben schon angesprochen, stellt sich in Deutschland in den Kommunen, Städten und Ländern die Frage: Wie finanzieren wir diese große Aufgabe eigentlich? Eine klimabedingte Notlage ist keine dauerhafte Lösung. Der Staatsgerichtshof hält sie grundsätzlich für möglich, aber wir haben im Klimacontrollingausschuss erfahren, wie hoch die rechtlichen Hürden dafür sind. Deshalb brauchen wir eine strukturelle Lösung, und zwar nicht nur hier in Bremen und Bremerhaven, sondern in der ganzen Bundesrepublik. Dabei sollten wir uns erinnern, dass wir im Land Bremen bereits gemeinsam ganz viel erarbeitet haben. Wir hatten die Enquetekommission, die sehr umfangreich untersucht hat, was notwendig ist für Bremen und Bremerhaven, um klimasicher zu werden. Die Ergebnisse liegen alle auf dem Tisch. Wir wollten mit der Umsetzung beginnen, und dann kamen die haushaltspolitischen Klagen der CDU im Bund und auch hier im Land, die die Umsetzung verhindert haben. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Das ist absoluter Quatsch!) Das funktioniert so natürlich nicht. (Beifall SPD – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Sie müssen verfassungsgemäß handeln! Das ist das, was Sie machen müssen! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Also hat das Gericht falsch entschieden, oder wie?) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sind gerade Sie jetzt in der Pflicht bei diesem Thema. Sie verweisen selbst immer – und zu Recht! – auf die Ergebnisse der Enquetekommission. Gleichzeitig, Herr Kollege Saxe hat es schon gesagt, finde ich auch sehr positiv: Die Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Winter stellt sich als Kämpferin für den Klimaschutz dar. Gleichzeitig gibt es dann aber Posts, wo man sagt: Na ja, das Thema können wir aber nicht zu doll bespielen, denn dann haben die Grünen einen zu großen Vorteil. (Zurufe CDU – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Lesen Sie mal ganze Interviews!) Wenn man dann sagt, wir wollen das Thema sachlich bearbeiten, ist so etwas natürlich hinderlich. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen den Blick jetzt noch mal weiter machen. Wir diskutieren das jetzt hier im Landtag des Bundeslandes Bremen, aber es geht ja um die ganze Bundesrepublik. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Machen wir!) Ob eine Schule entsiegelt, verschattet oder begrünt werden kann, egal ob am Meer oder in den Bergen, egal, ob in der Stadt oder auf dem Land, darf nicht davon abhängen, wie finanzstark eine Kommune ist. Denn das Kind auf dem Schulhof hat ein Recht darauf, geschützt zu werden, und dem ist es natürlich egal, wie die Haushaltslage seiner Stadt ist. Deshalb darf Hitzeschutz – und das ist auch ein starkes Signal, was rausgehen muss – nicht von der Postleitzahl abhängen, wo ich lebe. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ansonsten riskieren wir natürlich unterschiedliche Schutzmöglichkeiten des Staates in unterschiedlichen Gebieten der Bundesrepublik. Das darf auf gar keinen Fall passieren, weil wir dann natürlich unterschiedliche Lebensstandards haben, die wir auf jeden Fall vermeiden müssen. Deswegen ist der Vorschlag unseres SPD-Bundesumweltministers Carsten Schneider vollkommen richtig: Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe muss im Grundgesetz verankert werden. Das ist der richtige Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil das natürlich gleich kommt: Es geht nicht darum, Verantwortung nach Berlin abzugeben, sondern wir wollen uns die Verantwortung teilen – Kommunen, Länder und der Bund –, denn der Hitzeschutz und die Klimaanpassung sind eine gesamtstaatliche Daueraufgabe. Das hat mittlerweile eine so große Dimension, die man vielleicht vor ein paar Jahren noch nicht gesehen hat, der Kollege Saxe hatte sie ausgeführt, und wir brauchen dafür eine verlässliche gemeinsame Finanzierung. Wir können nicht immer von Projekt zu Projekt oder Finanzierung hüpfen, sondern es muss einheitlich finanziert sein, damit – Stadt, Land, Meer, Berge, egal, wo Menschen leben – alle wirklich vor der Hitze geschützt werden. Deswegen ist unser Anspruch klar: Wirksamer Hitzeschutz muss überall in Deutschland möglich sein, das ist sozialdemokratische Daseinsvorsorge. Deshalb gehört Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Fricke.
Holger Fricke BA-Gruppe
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da ist er wieder, der machtvolle Horror der Grünen: Fieberträume vieler Politiker scheinen wahr zu werden, von unendlicher Macht mit Lockdowns wie zu Corona-Zeiten. International dreht das ICDE wieder frei, baut Schwurbel-Szenarien auf, die von unserem RKI und unseren Grünen begeistert aufgenommen werden. (Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Unglaublich.) Ist ja auch Wahnsinn: 12 500 Hitzetote in diesem Sommer! (Abgeordnete Dr. Solveig Eschen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer schwurbelt hier?) Doch wer sind diese Toten? In den allermeisten Fällen handelt es sich um Menschen mit Pflegegrad, schon wie damals zu Corona. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also egal? – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Meinen Sie das gerade wirklich ernst?) Untersucht wurde es bundesweit von dem Datenanalysten Tom Lausen. Der Mann ist hochgradig kompetent, sitzt unter anderem als Experte in der Enquetekommission (Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) zur Corona-Aufarbeitung im Bundestag. Die Gründe sieht Lausen in den Sommerferien. Angehörige von Pflegebedürftigen verreisen. Der Pflegenotstand schlägt dadurch in den Sommerferien besonders durch. Viele Altenpfleger fehlen dann auch auf den Stationen in den Pflegeheimen. Ein Sterben dieser armen Menschen ist bei diesem Notstand in Kombination mit der Hitze schwer einzudämmen. Doch die Grünen träumen davon, die Menschen in Geiselhaft der Klimakrise zu nehmen mit ihren Angst- und Horrorvisionen. (Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Es gibt schon die AfD!) Der Hitzeschutz soll jetzt sogar im Grundgesetz verankert werden. Mehr grüne Gesetzgebung, die uns mit juristischer Unterstützung unterdrücken soll. Die CDU in der Bundesregierung sieht es kritisch. Das ist gut so. Doch hier in Bremen laufen Sie bei Frau Dr. Winter bestimmt offene Türen ein. Die hat ja gerade wieder ihr Herz für Klimapolitik entdeckt, (Zuruf BIW: Und Linke!) mit ihrer neuen Freundin, der antisemitischen grünen Heulboje und Vielfliegerin Luisa Neubauer. (Heiterkeit FDP – Widerspruch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Außerdem wollen Sie,
Holger Fricke BA-Gruppe
liebe Frau Dr. Winter, mithilfe der Linkspartei Klimaschutz im Grundgesetz verankern. Tolle Idee! (Zurufe SPD) Wie viel Prozent, Frau Winter, hat die CDU seit der letzten Wahl laut einer aktuellen INSA-Umfrage verloren? Bisher sind es minus 5,2 Prozent. Ich fürchte, da ist wohl noch jede Menge Luft nach unten. (Zuruf Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]) Vor den Parlamentstoren steht eine AfD-Fraktion mit 80 Prozent unerfahrener Möchtegern-Politiker. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: So wie Sie!) Wird bestimmt ein aufregender Wahlkampf. Meine Damen und Herren, zurück zum Klima: Ein Vorschlag von Tom Lausen scheint Sinn zu machen. Wir sollen Geld für ICDE und RKI-Personal einsparen und das Ersparte für eine vernünftige Klimapolitik einsetzen. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe, BIW)
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter! Herr Fricke! Das war eine deutliche personenbezogene Beleidigung. Ich rufe Sie deswegen zur Ordnung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Wen hat er denn beleidigt?) Als nächster Redner erhält der Abgeordnete Lichtenfeld das Wort. (Zurufe: Ooh!)
Sven Lichtenfeld fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich müssen wir Menschen vor extremer Hitze schützen, aber was hier heute daraus gemacht wird, halte ich persönlich für völlig übertrieben. In diesem Antrag ist von 12 500 Hitzetoten die Rede. Das klingt erst einmal dramatisch. Was dabei aber nicht gesagt wird: Diese 12 500 Menschen sind nicht 12 500 einzeln festgestellte Hitzetote. Das Robert-Koch-Institut erklärt selbst: Diese Zahl ist eine statistische Schätzung. Sie wird aus Sterbefällen und Temperaturen modelliert. Modelliert heißt vereinfacht: Man schaut sich statistisch an, wie sich die Zahl der Todesfälle bei unterschiedlichen Temperaturen verändert und berechnet daraus, welcher Anteil mit der Hitze – und jetzt kommt es – zusammenhängen könnte. Das RKI sagt selbst, dass Hitze normalerweise nicht als zugrunde liegende Todesursache auf dem Totenschein steht. Genau das gehört zur Wahrheit dazu. Im Antrag wird aber nur die große Zahl herausgenommen: 12 500 Hitzetote. Die Erklärung dahinter fehlt natürlich. Für mich ist das eine verkürzte Darstellung, die beim Bürger einen falschen Eindruck erweckt. Man nimmt sich aus einem RKI-Bericht genau das heraus, was zur eigenen politischen Botschaft passt. Ich nenne das Augenwischerei. Auf dieser Grundlage soll jetzt auch noch der Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden. Das halte ich für völlig überzogen. Hitzetote vor Ort: ja. Trinkwasser, Schattenplätze und Hilfe für ältere und gefährdete Menschen: selbstverständlich. Aber dafür brauchen wir keine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz und keine neuen dauerhaften staatlichen Strukturen. Wir brauchen sachliche – – statt Panikmache und Klimahysterie. Vielleicht noch ein ganz praktisches Beispiel: Wenn wir wirklich über Hitzeschutz reden wollen, dann sollten wir doch zuerst dort anfangen, wo besonders gefährdete Menschen sind. Warum sorgen wir nicht dafür, dass es in Seniorenheimen und Krankenhäusern ausreichend gekühlte, klimatisierte Räume gibt? Warum schaffen wir solche Räume nicht auch in Schulen und Kitas, wenn dort im Sommer die Temperaturen unerträglich werden? Natürlich verbraucht eine Klimaanlage Strom, und natürlich müssen wir auf moderne und energiesparende Geräte setzen. Aber wenn Hitze tatsächlich eine so große Gesundheitsgefahr ist, wie hier behauptet wird, dann muss für mich der konkrete Schutz der Menschen an erster Stelle stehen. Man kann Gebäude verschatten, nachts lüften, Bäume pflanzen und besser dämmen – alles richtig. Aber wenn das nicht reicht, dann muss man auch sagen dürfen: Dann kühlen wir diese Räume technisch. Das wäre für mich vernünftiger Hitzeschutz: konkret helfen, wo Hilfe gebraucht wird, statt immer neue staatliche Strukturen aufbauen. Für vernünftigen Hitzeschutz in Bremen müssen wir nicht das Grundgesetz ändern und eine neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern schaffen. Wir müssen einfach vernünftige Entscheidungen treffen. – Vielen Dank!
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Leonidakis.
Sofia Leonidakis Die Linke
Okay, das war schneller, als ich dachte. Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Quatsch hier von der rechten Seite muss man, glaube ich, nicht kommentieren. Damit macht man ihn nur bedeutsamer, als er ist. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe BIW – Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]: Ist das eine Beleidigung?) Kolleginnen und Kollegen, dem Klimawandel ist es ziemlich egal, ob man ihn ernst nimmt oder nicht. Seine Folgen geschehen, und sie verschärfen sich. Europa brennt. Noch nie gab es so heftige Waldbrände in Frankreich und Spanien. (Abgeordneter Andre Folkert Minne [BIW]: Brandstiftung.) Hunderttausende Menschen mussten ihre Häuser verlassen. Die Bekämpfung der Megafeuer verlangte Übermenschliches von den Einsatzkräften. In Spanien sind dieses Jahr 300 000 Hektar verbrannt – eine Fläche größer als das Saarland. Es brennt in vielen Regionen unseres Erdteils: in Italien, Griechenland, Türkei, Portugal, sogar in Irland und England. In Deutschland und Belgien hat der Brand im Hohen Venn ein Drittel des größten Hochmoores Europas vernichtet – über 3 000 Hektar. Ein ganzes Naturschutzgebiet wurde zerstört. Ein Bewohner dort sagte: „Das kannten wir bisher nur aus dem Fernsehen. Und jetzt ist es hier.“ Genau das ist es: Irgendwie war die Klimakrise eher weit weg, eine schlimme Nachricht im Fernsehen. Der Waldbrand, der Orkan, die Überschwemmung oder Schlammlawine fand auf dem Bildschirm statt. Inzwischen erleben wir den Klimawandel zunehmend hautnah. Waldbrände werden nicht durch den Klimawandel entfacht, aber Dürre und Hitze fachen die Waldbrände an. Ich habe das auch hautnah erlebt. Das Dorf meiner Familie in Griechenland war der Ort, wo das größte Feuer dieses Jahres wütete. Wir mussten flüchten, gerade mal mit dem, was wir anhatten. 13 000 Hektar sind verbrannt. Einige unserer Nachbarhäuser haben nur noch Fundamente. Menschen haben ihr Zuhause verloren, und zwei Helikopterpiloten mussten ihren übermenschlichen Kampf gegen die Flammen mit dem Leben bezahlen. Diese Erfahrung hat was ausgelöst in mir. Wir alle wussten, der Klimawandel ist da und er wird schlimmer. Wir erreichen unsere Vorgaben nicht. Das 1,5- Grad-Ziel haben wir schon 2024 gerissen. Die Klimaneutralität bis 2038 erreichen wir wahrscheinlich auch nicht. Wenn man aber hilflos in eine 10- Meter-Flammenwand blickt, dann brennt sich die Dringlichkeit noch mal anders ins Bewusstsein. Wenn Angehörige oder Freunde hitzebedingt sterben, dann blickt man vermutlich anders auf Hitzeschutz. Bundesweit haben wir 14 000 Hitzetote zu beklagen. Das sind mehr Todesfälle im Zusammenhang mit Hitze als jemals zuvor. In Bremen sind den Schätzungen des Robert Koch Instituts zufolge 30 Personen hitzebedingt gestorben. Dabei ist es wichtig, zu betonen, dass nicht alle Menschen gleich unter der Hitze leiden. Klimaschutz und Klimaanpassung sind zutiefst soziale Fragen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen ab 75, insbesondere dann, wenn sie krank sind und nicht in klimatisierten Pflegeeinrichtungen leben, oder wohnungslose Menschen, die sich nicht vor Hitze schützen können. Aber auch Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangere, Kleinkinder, Menschen, die auf Pflege anderer angewiesen sind, Menschen in schlecht gedämmten, beengten Wohnverhältnissen ohne Garten und Menschen, die im Freien arbeiten, sind stärker betroffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir müssen uns doch alle eingestehen: Wir sind unzureichend vorbereitet dafür. Menschen müssen nicht an Hitze sterben, sie können geschützt werden. In Frankreich sind die Temperaturen höher als in Deutschland, und trotzdem starben dort in der Hitzewelle im Juni viel weniger Menschen als hier. Wir brauchen deshalb eine Bundesregierung, die handelt. Was wir nicht brauchen, ist ein Kanzler, der seinen Urlaub chillt, während das Land brennt. (Beifall Die Linke – Unruhe CDU) Was wir nicht brauchen, ist eine Wirtschaftsministerin, die in Wahrheit Fossil-Lobbyistin ist, und was wir nicht brauchen, ist Streit über das Offensichtliche: Klimaschutz muss Gemeinschaftsaufgabe sein! Nur so können wir uns gegen den Meeresspiegelanstieg, Hitze und Dürre, Waldbrände und Starkregen ausreichend wappnen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Union im Bund, die zaudert noch. Die Bremer CDU hat Offenheit signalisiert, sogar mit der Linken das Grundgesetz zu ändern. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja! Das wird gleich noch Thema!) Das finde ich angemessen, dass sich zumindest teilweise die Erkenntnis durchsetzt, dass die Zukunft unserer Lebensgrundlagen wichtiger ist, als nicht gemeinsam mit der Linken abzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie aber A sagen, dann müssen Sie auch B sagen. Dann können wir Klimaschutz nicht nur als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz schreiben, sondern dann müssen auch Gelder bereitgestellt werden. Damit können wir nicht warten, bis ein abgehobener Kanzler in der Realität der Menschen ankommt, deren Angehörige in unklimatisierten Pflegeheimen brüten oder bei 37 Grad auf dem Bau schuften, denn die Klimakrise wartet nicht. Auch hier vor Ort müssen wir handeln. Wir stehen nicht bei null. Im Gegenteil, es wurde schon gesagt, was alles gemacht und initiiert wurde. Aber es fehlt in sozialen Einrichtungen an Klimaanlagen und im öffentlichen Raum an Schatten, Sitzgelegenheiten und Trinkwasserspendern, auch wenn wir da vorangehen. Wenn wir mehr Klimastraßen haben wollen als die Dechanatstraße, wenn wir nicht nur zentral, sondern auch in den Stadtteilen, wo die Menschen leben, entsiegeln, begrünen und Zisternen einbauen wollen, dann brauchen wir Ressourcen dafür. Wenn wir die öffentlichen Gebäude energetisch sanieren und mit mehr PV ausstatten wollen, dann brauchen wir mehr Ressourcen dafür. Wenn wir den Umstieg auf Rad und ÖPNV voranbringen wollen, dann brauchen wir mehr Ressourcen dafür. Das alles lässt sich absehbar weder aus dem regulären Haushalt noch aus zukünftigen Verschuldungskomponenten finanzieren, weil wir dann eine Abbruchkante produzieren, noch aus den LuKIFG-Mitteln bewerkstelligen. Wir haben in Bremen schon mal die Klimakrise zur Notsituation erklärt, 2023. Die Union war es, die das weggeklagt hat. Aber der Staatsgerichtshof hat festgestellt, ich zitiere: „Der anthropogene Klimawandel hat sich zu einer akuten Klimakrise entwickelt, die in ihrer Qualität und Intensität, ihren Auswirkungen sowie ihrer räumlichen Ausdehnung und zeitlichen Dynamik die von der Norm umfassten Naturkatastrophen um ein Vielfaches übersteigt und dadurch ihre erhebliche Zuspitzung eine außergewöhnliche Notsituation begründet.“ Wir sollten deshalb dringend prüfen, wieder eine Klimanotlage zu erklären, denn das Teuerste, was wir machen können, ist, Investitionen in den Klimaschutz aufzuschieben. Schon dieser Sommer hat einen geschätzten volkswirtschaftlichen Schaden von 36 Milliarden Euro angerichtet. Ich denke, das alles sollte reichen, um Grundsatzdebatten zu beenden und gemeinsam zu schauen, was wir tun können und müssen. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Schäck das Wort.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das verspricht auf jeden Fall, ein munterer Vormittag zu werden, auf den ich mich sehr freue. Die Aktuelle Stunde von den Grünen wird auch im Antragstext eingeleitet mit einer Erwähnung der explodierenden Zahl der Hitzetoten. Das ist dieses Jahr tatsächlich eine außergewöhnlich hohe Zahl, aber man greift sich natürlich jetzt ein bestimmtes Jahr raus. Um Entwicklungen darstellen zu können, ist es wichtig, sich auch anzuschauen: Wie war es eigentlich die letzten Jahre und Jahrzehnte? Mitte der 2010er-Jahre hatten wir im Schnitt immer so 2 000, 2 300 Hitzetote. Dann gab es einen Ausschlag 2018, da waren es über 8 000, und danach ging es erst mal wieder runter: 3 000, 2 900, 2 600. Dieses Jahr haben wir wieder einen Ausschlag nach oben. Manche Schätzungen gehen von 12 000 aus, andere von 14 000 Todesfällen. Jeder einzelne Todesfall ist einer zu viel, ich glaube, da sind wir uns einig. Aber ich finde es mehr als schwierig, sich als Grundlage für so eine Debatte ein einzelnes Jahr mit einem Ausschlag rauszugreifen, ohne sich die Entwicklung über die Jahre und Jahrzehnte anzuschauen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BIW) Gegen Statistiken kommen Sie auch mit Ihrer Ideologie nicht an, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Gerade diese Statistiken sind ja geprägt von massiven Ausschlägen. Wer sich das mal anguckt – und ich gehe davon aus, die meisten haben das getan –, wird das wissen. Wobei die Zahl der Hitzetoten einerseits etwas über die Temperaturentwicklungen aussagt, das ist das eine. Aber es sagt auch etwas darüber aus, wie gut eine Gesellschaft eigentlich mit diesen Hitzeausschlägen umgehen kann. Darüber haben wir bisher noch gar nicht so viel gehört. Es gibt zahlreiche Länder auf dieser Welt, die seit Jahrzehnten eine ganz andere Anzahl an extremen Hitzetagen haben, die auch eine ganz andere Durchschnittstemperatur haben, die aber im Vergleich, runtergerechnet auf die Bevölkerung, viel weniger Hitzetote haben als wir hier in Deutschland. Das hat damit zu tun, dass sich diese Gesellschaften seit Jahrzehnten darauf eingestellt haben, unter anderem mit Klimaanlagen und vielem mehr. Dazu werde ich gleich auch noch mal was sagen. Eine andere Statistik ist viel entscheidender in diesem Zusammenhang, nämlich die Veränderung der durchschnittlichen Hitzetage einerseits. Da zeigt ein Blick in die Daten des Deutschen Wetterdienstes, dass tatsächlich die Zahl der Sommertage mit mehr als 30 Grad in den vergangenen Jahrzehnten angestiegen ist. Das ist so, einerseits. Andererseits ist auch die Durchschnittstemperatur in den letzten 150 Jahren um ungefähr 2,5 Grad gestiegen. Auch das ist richtig. Jetzt ist die Frage: Wie reagieren wir eigentlich darauf? Jetzt haben wir entweder die Möglichkeit, zu versuchen, hier aus Bremen den globalen Klimawandel aufzuhalten. Das war, glaube ich, auch die Argumentation vom Bundesumweltminister Carsten Schneider von der SPD, der in einem Interview der Meinung war, wir hätten hier in Deutschland den globalen Klimawandel gestoppt. Was für eine absurde Überhöhung und Überschätzung der eigenen Wirksamkeit. Auf der anderen Seite haben wir die Möglichkeit, zu gucken: Wie reagieren wir eigentlich auf das, was passiert? Wir können – und da kommen Sie mit Ihrer Ideologie auch nicht gegen – –. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ja, was sind denn Ihre Antworten?) Sie kommen mit Ihrer Ideologie auch nicht gegen Mathematik an. Wir könnten hier in Bremen sofort morgen komplett klimaneutral sein. Wir könnten morgen alle zu Fuß gehen. Es würde am weltweiten Klimawandel nichts, aber auch gar nichts, ändern. (Beifall FDP, BIW – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]) Deswegen ist doch viel entscheidender die Frage: Wie können wir darauf reagieren? Genau das ist der Punkt, wozu ich jetzt komme. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ich habe nur Gemecker und noch keine Antwort gehört bis jetzt!) Genau, es geht um konkrete Lösungen, nicht Symbolpolitik, sondern konkrete Lösungen. Sie hätten sich zum Beispiel dafür einsetzen können, zukünftig überall da, wo der Staat etwas in der Hand hat und etwas bewegen kann, Klimaanlagen einzubauen, beispielsweise in Schulen, beispielsweise an Universitäten, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) in Behörden, in den Bussen und Bahnen der BSAG. Das haben Sie direkt in der Hand. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Wir haben eben gehört, in manchen Schulen ist es 41 Grad. Ja, das ist ein Problem. Dann fangen Sie endlich mal an, dort Klimaanlagen einzubauen, wie es im Rest der Welt völlig normal ist! (Beifall FDP, BIW) Haben wir nichts zu gehört, von Ihnen, gar nichts. Sie beschreiben das Problem und verrennen sich in Ihrer Ideologie. Zu konkreten Lösungen, die Sie selber hier in der Hand hätten, haben wir von Ihnen aber nichts gehört. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]) Sie hätten sich auch dafür einsetzen können – Klimaanlagen brauchen übrigens Strom –, dass nach all den Jahren des Nichtstuns endlich mal angefangen wird, auf öffentlichen Dächern Photovoltaik zu bauen, dass man endlich mal Energiespeicher baut, (Beifall FDP, BIW) um diesen Strom zu speichern. Von all dem haben wir nichts gehört. Sie haben es doch selber in der Hand. Sie sind doch Teil der Regierung. Sie können doch sofort morgen loslegen. Sie beschreiben hier Probleme, (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) verrennen sich in Ihrer Ideologie, aber da, wo Sie konkret handeln können, um auf diese Folgen des Klimawandels zu reagieren, passiert gar nichts. Was dann passiert, was wir von Ihnen dann sehen, ist, und es wurde eben schon angesprochen: Man macht dann was, was man immer tut. Man baut dann ein paar Meter Klimastraße für 1,5 Millionen Euro, um da ein bisschen Gestrüpp und Bäume hinzupflanzen. Dann wird auch noch kritisiert, dass ich ja vergessen hätte, zu erwähnen, dass da noch ein bisschen Schotter im Untergrund ist, damit das Wasser besser versickern kann, (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So viel zu Ideologie!) für die Flutwellen, die da wahrscheinlich in Zukunft jede Woche durchpeitschen. Es ist völlig albern. Diese paar Meter Klimastraße in Bremen werden nichts, aber auch gar nichts bewirken beim Thema Folgenbehandlung des Klimaschutzes. Es ist reine Symbolpolitik, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BIW) Dann stellen Sie wieder irgendwelche Forderungen auf, die nett klingen, aber nichts bringen. Dann bekräftigt man noch mal, wie wichtig dieses ist und wo man noch mal irgendwie handlungsfähig in Zukunft werden möchte. Wenn Ihnen da nichts mehr einfällt, dann schreiben Sie irgendwelche Willensbekundungen in irgendwelche Gesetze. Dadurch ist aber immer noch kein Klimaschutz und auch kein Schutz vor den Folgen des Klimawandels geschehen. Spätestens dann kommt immer der Moment, in dem irgendjemand auf die Idee kommt, weil Ihnen nichts mehr einfällt, zu sagen: Wir müssen an die Schuldenbremse ran. Meine Prognose ist: Wir könnten in Bremen fünf Milliarden Euro für Klimaschutz ausgeben. Es würde nichts, aber auch gar nichts bringen, weil Sie es nicht hinbekommen mit dem Geld, was Ihnen zur Verfügung steht. Ich wiederhole es: Ihre Regierung hat so viel Geld zur Verfügung wie keine andere Regierung jemals zuvor. Sie können mit dem Geld nicht umgehen, und wir könnten das Geld, das Sie zur Verfügung haben, verdoppeln – es würde nichts helfen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BIW) Die Idee, dass man einfach immer nur mehr neue Schulden machen muss, dann ist das Problem schon gelöst, das ist eine uralte Bremer Idee. Dem folgend, wenn wir wissen, in Bremen ist die Pro-Kopf-Verschuldung so hoch wie in keinem anderen Bundesland, in keinem anderen Bundesland hat man jemals so viel Schulden aufgenommen wie in Bremen, dann müssten wir hier auf goldenen Bürgersteigen laufen. Wir müssten die besten Schulen in Bremen haben. Das Gegenteil ist der Fall. Das zeigt noch einmal: Wir haben kein Problem mit so wenig Geld, sondern wir haben ein Problem, dass Sie nicht wissen, wie man es richtig ausgibt. (Beifall FDP, BIW) Das bringt mich dazu, dass Sie sich hier als linke grüne Koalition ja auch in bester Gesellschaft mit der Spitzenkandidatin der CDU befinden. Die hat vor wenigen Tagen in einem Interview zugegeben, (Zurufe SPD) was wir alle immer schon geahnt haben, nämlich dass sie politisch durch die Anti-Atomkraft-Bewegung sozialisiert wurde, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Das ist aber nichts Neues, Herr Schäck!) was völlig absurd ist, denn wenn wir wirklich die Folgen des Klimawandels bekämpfen wollen, dann brauchen wir Strom, und es ist komplett kontraproduktiv, während der Rest der Welt seit Jahrzehnten Kernkraft weiterentwickelt und zu einer sicheren und sauberen Energiequelle gemacht hat, (Beifall FDP, BIW – Unruhe SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass Sie das hier abstellen und die schmutzigen Kohlekraftwerke wieder hochfahren. Das ist doch ein Witz. Wir haben dann übrigens auch lesen können, Frau Dr. Winter, dass Sie eigentlich zu den Grünen wollten, aber dann eben bei der CDU gelandet sind. Man muss ehrlich sagen, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Falsch abgebogen! – Zuruf Abgeordnete Sascha Aulepp [SPD]) wenn Wiebke Winter in diesem Interview so sehr ins linksgrüne Lager rutscht, dass sogar Luisa Neubauer irritiert ist und dagegen bürgerlich wirkt, dann haben wir hier in Bremen wirklich ein politisches Problem. (Beifall FDP, BIW – Heiterkeit BIW) Es geht noch weiter. Sie haben ja sogar davon geträumt, zusammen mit den Sozialisten das Grundgesetz auszuhebeln, um hier neue Schulden in Bremen zu machen, wobei ich Ihnen ehrlicherweise schon fast dankbar bin, dass Sie anders als der Bundeskanzler, der vor der Wahl viel versprochen hat und danach nichts mehr davon wissen wollte, jetzt zumindest im Vorhinein klar damit umgehen, womit wir hier in Bremen zu rechnen haben, wenn man Ihnen die Stimme gibt. (Beifall FDP, BIW – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das stimmt!) Es zeigt sich die Wahrheit aus 2023, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben das damals schon gesagt, und die letzten vier Jahre haben Sie es immer und immer wieder bewiesen: Die Bremer CDU ist wie eine Avocado. Sie ist außen schwarz, sie ist innen aber eher grün. (Beifall FDP, BIW – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Endlich! Bingo!) Es gilt leider die alte Wahrheit: Wer in Bremen CDU wählt, der wird eine Bestätigung bekommen, eine Fortsetzung dieser linksgrünen Schuldenpolitik in Bremen. Das ist das, was wir hier definitiv nicht brauchen. Wir brauchen einen Politikwechsel. Wir brauchen nicht mehr Schulden, sondern wir brauchen eine Politik, die das Geld, das zur Verfügung steht, sinnvoll ausgibt. – Vielen Dank! (Beifall FDP, BIW)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Saxe zur Kurzintervention. 90 Sekunden.
Ralph Saxe GRÜNE
Herr Schäck, das war ein wirklich verstörender Redebeitrag für mich. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, die Wahrheit tut manchmal weh! Kommen wir jetzt zu den Klimaanlagen?) Sie tendieren immer mehr zu dem argentinischen Präsidenten, der wirklich Ihr Vorbild ist. Ich möchte mal was zu den Klimaanlagen sagen. Dieses 5- Millionen-Programm, von dem ich erzählt habe, da sind ganz ausdrücklich Klimaanlagen adressiert, und es wird sehr viele (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Wie viele haben wir denn? – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Wie viele kriegen wir denn für 5 Millionen Euro hin?) Klimaanlagen geben, die aus diesem Programm bezahlt werden, und das müssen noch viel mehr werden. Da bin ich mir auch drüber im Klaren. Jetzt mal, Sie sind ja eigentlich auch immer so für Wirtschaft. Haben Sie mal sich irgendwie interessiert dafür, was für Kosten das macht, das, was da jetzt passiert ist? (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]: Bei den Strompreisen?) Es ist gerade hochgerechnet worden, im Augenblick 36 Milliarden hat es die deutsche Wirtschaft gekostet. Das heißt, wenn wir jetzt da investieren als eine Gemeinschaftsaufgabe, dann ist das verdammt gut investiertes Geld. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) So, dann wollte ich noch was zu der Klimastraße sagen. Sie haben es einfach nicht begriffen. Der Chefredakteur des Weser-Kuriers hat versucht, Ihnen das zu erklären, dass es dabei ganz stark um Starkregen geht, dass da Rigolen unten eingebaut worden sind. Sie haben auch nicht begriffen, dass es ein ganzes Paket an Maßnahmen in der Innenstadt gibt, die auch in dem Zusammenhang entwickelt worden sind. Sie haben es einfach nicht begriffen. Dann zu Ihrer Haltung zum Klimawandel: Das finde ich unverantwortlich. Wir produzieren in Deutschland etwa das Doppelte, was wir dürften in Sachen CO -Emissionen. Tun wir doch mal einfach das, verantwortlich zu der ganzen Welt, dass wir das reduzieren zumindest auf den CO -Bereich, den wir im Durchschnitt machen können. Sie sagen, das ist so wenig, deswegen nutzt das alles nichts. (Glocke)
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, Ihre 90 Sekunden sind um. Ich glaube, Sie wollten antworten, richtig? Okay, bitte! Der Abgeordnete Schäck zur Antwort.
Thore Schäck FDP
Vielen Dank, dass Sie noch mal versucht haben, hier einen Punkt zu machen. Ich muss das, glaube ich, noch mal einordnen. Die Kritik an dieser Klimastraße ist deswegen richtig, weil es für Bremen nichts bringt, ein paar Meter Pflaster dort neu zu gestalten. Da müssen wir schon viel tun, damit der Starkregen in Zukunft alles komplett dort durchfließt. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Hätten Sie diese 1,5 Millionen Euro in Klimaanlagen in die Schulen investiert, wäre Bremen deutlich mehr geholfen geworden. (Beifall FDP, BIW) So, zweites Thema: Sie haben eben gesagt, wir müssen unsere CO - Produktion reduzieren oder den Ausstoß reduzieren. Das ist richtig. Das ist genau das, was ich da vorne gesagt habe. Deutschland hat eine der schmutzigsten und gleichzeitig eine der teuersten Stromproduktionen weltweit. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist einfach falsch! – Zuruf Abgeordnete Dr. Maike Schaefer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Hätten Sie nicht sich so dafür eingesetzt, dass die Kernkraftwerke runtergefahren werden, womit andere Länder sauberen, günstigen Strom produzieren (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Herr Schäck, das ist Quatsch!) und stattdessen die schmutzigen Kohlekraftwerke hochgefahren werden, dann hätten wir einen ganz anderen Strommix. (Abgeordnete Sascha Aulepp [SPD]: Haben Sie Fukushima schon vergessen? – Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo kommt das Geld für die Endlager eigentlich her?) Wenn Sie wirklich etwas tun wollen, dann müssen Sie sich von Ihrem ideologischen Kampf gegen Kernkraft verabschieden. Wir sind gerne dabei. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Winter. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt erklärt sie das bestimmt.)
Dr. Wiebke Winter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 14 000 Hitzetote, mindestens 30 davon auch hier in Bremen. 36 Milliarden Euro Schäden, das hat Greenpeace erst vor Kurzem ausgerechnet. Das ist rund ein Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts. Das zeigt für uns alle ganz deutlich: Das ist kein Wetter, das ist der Klimawandel, und es ist unsere Aufgabe im Sinne der nächsten Generationen, dass wir diesen Klimawandel abschwächen und Klimaschutz betreiben. (Beifall CDU) Ich finde es wirklich höchst bemerkenswert, wie Ihre Auffassung ist, Herr Fricke, zu unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, wenn Sie meinen, dass das Leben eines 85-Jährigen weniger wert ist als das eines 50-Jährigen, dann widert mich das an, (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Holger Fricke [BA-Gruppe]: Das habe ich nicht gesagt!) und dann hat das mit meinem Verständnis von Menschenwürde bei Ihnen nichts zu tun. Wollte ich eigentlich auch noch etwas über die AfD sagen, aber Sie haben eigentlich den Vogel damit schon abgeschossen. Ich bin wirklich sehr dankbar für die klaren Worte, die Friedrich Merz dazu im Hürtgenwald gefunden hat. Er sagt: „Das, was wir gerade sehen, das ist Klimawandel, und wir werden alles tun, um den Klimawandel zurückzudrehen“, und damit hat er recht, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich glaube, das können ja alle im Haus unterschreiben. Heute wird im Kabinett darüber gesprochen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um Hitzeschutz voranzutreiben, und auch das ist richtig. Denn für uns als CDU ist völlig klar: Wir müssen die in Paris vereinbarten Klimaziele einhalten. Ebenso klar ist: Jeder Euro, den wir nicht in Klimaschutz investieren, werden wir irgendwann doppelt zurückzahlen, wenn wir die Klimaschäden ausgleichen müssen. Deswegen ist es richtig, dass wir im Bund in den Klimaschutz und auch hier in Bremen in den Klimaschutz investieren, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Jetzt gibt es einen neuen Vorschlag der SPD, dass man einen Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz schreiben möchte. Ich hätte mich echt gefreut, wenn wir hier sachlich-inhaltlich über diese Frage debattiert hätten, denn viele Punkte, die genannt worden sind, haben mit diesem Vorschlag wenig zu tun. Zum Ersten ist es nicht so, dass damit die Schuldenbremse ausgehebelt werden würde, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe würde nur dazu führen, dass tatsächlich der Bund Länder noch mal anders unterstützen könnte. Da muss man sich doch aber fragen: Kann der Bund das jetzt überhaupt schon? Genau da ist der Denkfehler, den die SPD momentan macht, denn der Bund unterstützt jetzt schon mit verschiedenen Maßnahmen die Länder, unter anderem mit 100 Milliarden Euro in den LuKIFG-Mitteln. Es wäre Ihre Aufgabe, sie in den Klimaschutz zu investieren, aber Sie zerstreiten sich in Ihrer Koalition, Sie wollen nicht mehr Geld investieren. Das, was Sie dort ausgeben wollen, ist ein Tropfen auf den heißen Stein – deswegen haben Sie auch die Klage von der Deutschen Umwelthilfe an dem Hals, weil Ihr Klimaschutz hier einfach nicht ausreichend ist, liebe SPD. (Beifall CDU) Wenn Lars Klingbeil daher wollen würde und wenn er das Geld zur Verfügung hätte, dann könnte er auch ohne diese Gemeinschaftsaufgabe mehr Geld den Ländern und Kommunen zur Verfügung stellen. Hat er aber nicht – im Gegenteil: Er gibt lieber 2,7 Milliarden Euro aus den ETSEinnahmen raus in den Kernhaushalt, als sie in den KTF zu investieren. Deswegen ist der Vorschlag, der hier von der SPD und jetzt von den Grünen unterbreitet wird, einfach nur wohlfeil. Wenn Lars Klingbeil wollte, könnte er investieren, er tut es nicht. Deswegen muss das zuerst geschehen, (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kritisieren wir doch auch.) bevor wir hier über eine Verfassungsänderung reden, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Zudem ist doch die Frage, inwiefern wir unsere eigenen Kompetenzen damit auch abgeben würden und inwiefern es dann zu einem Kompetenzgemuddel kommen würde, weil zum Schluss immer die Frage sein würde: Wer ist denn jetzt eigentlich zuständig, die Trinkbrunnen zu bauen? Der Bund oder Bremen? Ich sage Ihnen, ich glaube, wir können selbstbewusst sein. Wo unter anderem Trinkbrunnen in Bremen und Bremerhaven installiert werden können, das können wir hier am besten entscheiden, und dass Sie dieses Selbstbewusstsein anscheinend schon aufgegeben haben, das spricht nicht besonders für Ihre Regierungsfähigkeit, liebe Koalition. (Beifall CDU – Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele Trinkbrunnen gibt es denn in Bremerhaven?) Ich möchte gerne noch eine Sache ansprechen, die ich wirklich grotesk finde. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Sie reden immer darüber, wie wichtig Ihnen Klimaschutz ist, und wir haben hier in Bremen gemeinsam eine Klima-Enquete eingerichtet und einen gemeinsamen Bericht verabschiedet. Ich halte das für genau richtig. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: 6 bis 7 Milliarden, das ist es, was es kosten würde. – Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Und die CDU ist selbst gegen alle Maßnahmen, die wir damals beschlossen haben!) Danke, dass Sie meinen Punkt gerade genau so belegen, denn es ist schon erstaunlich, wie sehr Sie alle Schnappatmung bekommen und sich daran abarbeiten müssen, wenn eine Konservative dann mal was zu Klimaschutz sagt. (Beifall CDU) Wenn Sie sich wirklich darum kümmern würden, dass Klimaschutz vorangetrieben werden soll, dann sollten wir dankbar sein für jede Person, die sich dafür einsetzt und sollten aufhören, Klimaschutz zu ideologisieren. (Beifall CDU) Klimaschutz ist kein Thema von links oder rechts. Klimaschutz ist ein Thema, das uns alle angeht, für die kommenden Generationen. Ich finde es deswegen richtig, wenn wir es auch als ein solches Thema betrachten. Ich werde deswegen immer wieder mit Luisa Neubauer gemeinsam Interviews geben und mit ihr darüber sprechen, wie wir es machen. Ich bin dankbar, wenn Luisa Neubauer im Podcast sagt, dass sie das schätzt, dass sie meine Arbeit hier schätzt, und ich kann sagen, ich schätze auch die Arbeit, die Luisa Neubauer macht, (Lachen BIW, FDP) denn genau das ist das Zeichen, was wir für den Klimaschutz brauchen: Klimaschutz ist nicht links oder rechts, sondern gehört in die Mitte der Gesellschaft. (Beifall CDU – Unruhe BIW) Dafür stehen wir als CDU, und wir laden Sie ein, mitzumachen. Wir laden Sie dafür ein, die Förderprogramme des Bundes vernünftig zu nutzen für die Pflegeheime, für die Krankenhäuser, für die Schulen in diesem Land. Denn zum Schluss geht es darum, dass wir nicht nur den Klimawandel bekämpfen, sondern Klimaanpassungen vornehmen. Klimaschutz geht uns alle an, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier zur Sachlichkeit zurückkehren würden. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Was haben Sie denn jetzt inhaltlich gesagt? Gar nichts!)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BIW): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es tut teilweise schon körperlich weh, (Abgeordnete Sascha Aulepp [SPD]: Das finde ich auch.) was man sich hier von den Linken anhören muss. (Beifall BIW) Frau Leonidakis – –. Jetzt geht sie raus. (Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Angsthase!) Holz entzündet sich nicht bei 40 oder 45 Grad. Frau Leonidakis, in Griechenland wurden gerade 280 Brandstifter verhaftet. Darum geht es bei diesen Waldbränden – nicht nur in Griechenland! (Beifall BIW) Meine Damen und Herren, extreme Hitze ist natürlich eine Gesundheitsgefahr. Sie trifft ältere Menschen, Pflegebedürftige, kleine Kinder, Menschen mit Vorerkrankungen und Menschen ohne Wohnungen besonders hart. Wer Verantwortung trägt, muss schützen – mit Warnungen, mit Trinkwasser, mit kühlen Räumen, mit Schatten, mit hitzefesten Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Darüber gibt es keinen Streit. (Beifall BIW) Nun wollen die Grünen den Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung schreiben. Das ist ja wohl der wesentliche Punkt des Textes der Grünen zu dieser Aktuellen Stunde. Deswegen möchte ich mich darauf beschränken. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz ist kein Sammelband für gute Absichten. Es ist auch kein Ort, an dem man politische Dringlichkeit durch Verfassungsrang beweist. Das Grundgesetz ist die Ordnung unseres Staates. Es schützt Freiheit, begrenzt Macht und ordnet Verantwortung zwischen Bund und Ländern. (Beifall BIW – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Richtig!) Genau deshalb sollten wir mit ihm sorgfältig umgehen. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes wollten ein handlungsfähiges Land. Aber sie wollten keine Verfassung, die bei jeder berechtigten politischen Forderung um ein neues Kapitel ergänzt wird. (Beifall BIW) Die Zwei-Drittel-Regelung ist kein bürokratisches Hindernis. Sie ist eine politische Mahnung: Ändert die Verfassung nicht, weil ein Thema wichtig ist; ändert sie nur, wenn eine klare, dauerhafte und anders nicht lösbare Regelungslücke besteht! Genau diese Begründung bleiben die Grünen schuldig. (Beifall BIW) Übrigens, wenn es um den Umgang mit unserer Verfassung geht, lohnt auch ein Blick zur CDU. Deren Fraktionsvorsitzende Dr. Wiebke Winter hat in diesem Haus im Februar erklärt, die Linke sei als Regierungspartner untragbar, ich zitiere, weil man jede Nähe zu verfassungsfeindlichen Strukturen ausschließen müsse. Nur wenige Monate später signalisiert dieselbe Dr. Winter öffentlich, bei einer Grundgesetzänderung zum Klimaschutz werde man notfalls, ich zitiere wieder, mit anderen Parteien sprechen, und es wäre nicht das erste Mal, dass ein solcher Beschluss gemeinsam mit der Linkspartei gefasst werde. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Ja, richtig!) Selbst der eigene umweltpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Traurig. Traurig!) widerspricht ihr postwendend und verweist auf den Unvereinbarkeitsbeschluss. Wieder einmal ein CDU-Special zum Kopfschütteln. (Beifall BIW) Zurück zu den Grünen. Wir fragen: Was kann Bremen beim Hitzeschutz denn heute ohne diese Grundgesetzänderung nicht tun? Welche dringend benötigte Maßnahme scheitert am Grundgesetz heute? Wo fehlt eine Bundeskompetenz? Wo ist eine Landeszuständigkeit unklar? Dazu hören wir: nichts. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man sagt, Bund, Länder und Kommunen müssen beim Hitzeschutz zusammenarbeiten – das ist richtig – oder ob man sagt, wir schaffen dafür eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz. Das ist ein Eingriff in die bundesstaatliche Ordnung. Ein neuer Paragraf im Grundgesetz schafft keinen Schatten auf einem Schulhof. Er öffnet keinen Trinkbrunnen. Er senkt keine Temperatur in einem Pflegeheim, und er erreicht keinen alleine lebenden Menschen, der bei 35 Grad Hilfe braucht. (Beifall BIW) Das tun nur konkrete Maßnahmen, und dafür gibt es heute bereits Handlungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten. Bremen kann handeln. Der Senat kann handeln, und er muss sich auch daran messen lassen. Wie viele Trinkwasserstellen stehen tatsächlich bereit? Wo gibt es kühle öffentliche Aufenthaltsorte? Welche Kitas und Schulen haben ein belastbares Hitzeschutzkonzept? Welche Pflegeheime und Krankenhäuser sind vorbereitet? Wie werden Obdachlose, Alleinlebende, Ältere und chronisch Kranke rechtzeitig erreicht? Das sind Fragen, die beantwortet werden müssen. (Beifall BIW – Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Richtig!) Wir brauchen keine Verfassungsrhetorik. Wir brauchen Umsetzung, und wir brauchen einen Hitzeschutz, der dort ankommt, wo die Menschen ihn brauchen. Dafür stehen wir BÜRGER IN WUT bereit. Aber einem leichtfertigen Umgang mit dem Grundgesetz erteilen wir eine klare Absage. Unsere Verfassung ist keine Pinnwand. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BIW)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erteile ich jetzt Senatorin Dr. Henrike Müller das Wort. Senatorin Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will damit anfangen: Immer wiederkehrende Hitzerekorde über Wochen sind eben kein Wetter. Es ist der Klimawandel. Klimaschutz ist keine Ideologie, das möchte ich wirklich betonen. Das müsste eigentlich auch jeder Letzte schon verstanden haben. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Bekämpfung des Klimawandels, Hitzeschutz oder Klimaanpassung sollten keine parteipolitische Frage sein. Man könnte sagen, das war jetzt eine muntere Debatte. Es war leider eine muntere Debatte, denn eigentlich bräuchten wir ein Alle-Mann-alle-FrauenManöver bei der Bekämpfung des Klimawandels und bei den Fragen der Klimaanpassung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die letzten Wochen im Sommer haben gezeigt, dass sich die Hitzetage vermehren werden. Wir können jetzt schon davon ausgehen, dass sie im nächsten Jahr noch häufiger vorkommen werden. Wir steuern wahrscheinlich sogar auf „El Niño“ zu. Das ist keine Katastrophenrhetorik, das ist auch kein An-die-Wand-Malen von irgendwelchen Grünen, die die Leute verunsichern wollen, sondern das sind einfach meteorologische Fakten. Mit denen muss dieses Haus hier umgehen, und zwar alle, von ganz links bis ganz rechts. Wir müssen uns auf diese Zeiten einstellen. Das nennt man dann Klimaanpassung und nicht mehr Klimaschutz. Ich finde, wir müssen uns wirklich bemühen, zwei dringende Handlungsfelder ordentlich auseinanderzuhalten. Das eine sind Klimaschutzmaßnahmen; heute reden wir über Klimaanpassungsmaßnahmen. Der Vorschlag der SPD im Bund und auch von Carsten Schneider, die Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen – Klimaschutz ist ja Gott sei Dank schon drin – ist richtig, weil keine Kommune in diesem Land und kein Land, kein Bundesland in diesem Land das alleine hinbekommt. Klimaanpassungsmaßnahmen, da reden wir eben nicht nur über die Anpassung an Hitze. Gerade in Bremen reden wir zusätzlich über Anpassungen an Wasser, an zu viel Wasser – was übrigens durch die Dechanatstraße sehr gut abgeleitet wird, nicht in die Kanäle, sondern dahin, wo dann auch noch ein Baum was davon hat, aber davon kriegt Herr Schäck von mir noch eine Infobroschüre –, auch zu viel Wasser in Form von Flut und Starkregen, auch darüber müssen wir reden. Auch das wird kommen, und wir müssen uns darauf vorbereiten. All das ist teuer und braucht Personal. Deswegen ist es eine sehr gute Idee, dieses Alle-Mann-alle-Frauen-Manöver über alle Ebenen der Bundesrepublik zu verteilen. Wir brauchen eine Verantwortung im Bund, personell, finanziell und strukturell. Wir brauchen die Verantwortung im Land und in den Kommunen. Denn alleine an der untersten Stelle werden wir es nicht hinbekommen, jedenfalls nicht die Klimafolgen, die wir da leider alle miteinander erwarten müssen. Wir haben in den letzten Wochen durch die Hitze gesehen, erstens, was der Klimawandel mit unseren Flüssen macht. Das ist eine absolute Katastrophe. Unsere Weser führt Wasser – schön; aber der Rhein, die Elbe und die Donau müssen uns warnen. Auch das wird zukünftig für uns ein Thema sein. Zu wenig oder zu viel, da können wir uns jeweils auf die unterschiedlichen Phänomene einstellen. Die Waldbrände – die Abgeordnete Leonidakis hat drauf hingewiesen –, die Waldbrände zündeln so stark, weil die Moore ausgetrocknet sind. Wir müssen, und Gott sei Dank machen wir das in Bremen, die Moore wieder vernässen, damit die Feuer nicht unter der Erde zündeln und irgendwann einfach an der Erdoberfläche auflaufen. Das ist auch eine Folge von Raubbau in den Wäldern. Das eine sind die Hitzetoten, die sind zu beklagen und sind schlimm genug. Wir haben aber auch wahnsinnige gesundheitliche Folgen. Die Krankschreibungen nach drei Hitzetagen, die beginnen übrigens bei 25 Grad und nicht bei 36; Hitzestress beginnt bei 25 Grad, bei Tieren bei 20 Grad, nicht bei 36, 38 oder 40. Wir haben da also auch ein Riesenthema mit der Gesunderhaltung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Branchen dieser Stadt. Vom öffentlichen Dienst über den Bau bis hin in die Pflegeeinrichtungen müssen wir auch über unsere Art des Arbeitens nachdenken. Schulenreparaturen oder Kita-Reparatur in den Sommerferien sind bald, waren auch in diesem Jahr schon, eine echte Zumutung. Wir müssen uns wirklich in unseren Arbeitsabläufen umorientieren, auch da gibt es einen Handlungsbedarf, von den wirtschaftlichen Folgen ganz zu schweigen. Wir hatten gerade ein bisschen Wirtschaftsaufschwung. Die Hälfte davon ist durch diesen Sommer schon wieder weg. Ich greife jetzt ein bisschen über mein Ressort hinaus, aber das sind wirklich alles Folgen des Klimawandels, und wir haben sie in den letzten Jahren alle, gemeinschaftlich vom Bund bis in die Kommunen, nicht ordentlich berücksichtigt. Deswegen bleibe ich dabei, Punkt Nummer 1: Das Wichtigste bleibt, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, CO -Emissionen zu reduzieren. Wir müssen dieses Land abkühlen, auch in Bremen, auch in Bremerhaven. Natürlich fangen wir in jeder Kommune damit an. Wenn jede Kommune sagt, die anderen machen es auch nicht, dann wissen wir ja, wo wir landen: nämlich da, wo wir jetzt sind. Wir brauchen mehr Tempo, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) denn – und das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt, den man sich immer wieder in Erinnerung rufen muss – diese Klimaanpassung wird nicht an alle Folgen des Klimawandels gelingen. Es wird nicht gelingen, wir können uns nicht an alle Folgen anpassen, sodass niemandem was geschieht. Deswegen sind die Klimaschutzmaßnahmen so wichtig und die vorbeugenden Klimaanpassungsmaßnahmen, um unsere Städte sicher und resilient aufzubauen. Es ist eine Frage von Sicherheit für Mensch und Tier in unseren Städten, dass wir Klimaanpassung und vor allem Klimaschutzmaßnahmen vorantreiben. Es ist natürlich auch eine Frage der Zukunftsfähigkeit unserer Städte grundsätzlich. Was hat das nun mit der Idee, Hitzeschutz und Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen auf sich? Es würde uns die Zusammenarbeit erleichtern, und natürlich hätten wir mehr Durchschlagskraft, in Bremen das umzusetzen, was wir sowieso schon machen. Wir könnten mehr beschatten, auch mehr beschatten an den Gebäuden, an den Lagerhallen, an den Kitas, an den Schulen. Wir könnten natürlich, wo es notwendig ist, auch durch Klimaanlagen kühlen, aber die Klimaanlage wird den Klimawandel nicht abschalten. Ganz ehrlich, das ist wirklich ein Märchen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wer hat das denn gesagt?) Wir können mehr Bäume pflanzen, wir können unsere Bäume besser schützen, wir können unsere Infrastruktur mit einer kooperativen Herangehensweise von Bund über die Länder bis in die Kommunen besser auf das Wasser vorbereiten. Das ist dringend notwendig, denn die Kommunen damit alleine zu lassen, ist wirklich in hohem Maße verantwortungslos. Deswegen ist der Vorschlag der SPD im Bund und von Carsten Schneider genau richtig. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Weil gesagt wurde, wir könnten es auch jetzt schon: Ja, der Bund unterstützt uns auch jetzt schon bei Klimaanpassungsmaßnahmen, aber ausschließlich über Pilotprojekte, über Modellprojekte. Die enden auch irgendwann wieder. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Aber woher soll das Geld kommen für die Gemeinschaftsaufgabe? Die Frage ist nicht beantwortet.) Wir sind nicht in der Lage, langfristig zu planen – langfristig, nicht für ein Jahr, nicht für anderthalb Jahre, nicht für zwei Jahre. Das ist alles schön, das reicht aber nicht, um langfristig zum Beispiel ein Schwammstadtprinzip wirklich auf die Straße zu bringen. Wir brauchen also eine strukturierte, eine unbürokratische und eine langfristige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen, die Kommunen wirklich entlastet und unsere Handlungsfähigkeit sichert. Klimaanpassung ist oder sollte eine Gemeinschaftsaufgabe werden. Damit, liebe Abgeordnete, komme ich zum Ende und will noch einmal sagen, dass ich wirklich – ich weiß gar nicht, wie soll ich das sagen – erschüttert bin über so manche Einlassungen, die wir immer noch – es ist auch nicht der erste Hitzesommer, den wir hatten –, die wir immer noch hier im Haus hören, die die Folgen runterspielen wollen, es zumindest versuchen, allein aus parteipolitischer Taktik. Ich glaube, die Zeiten sind wirklich vorbei. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist das erste Thema der Aktuellen Stunde beendet. Bevor ich das zweite Thema aufrufe, möchte ich die restlichen Redezeiten bekanntgeben. Das sind für die SPD 13 Minuten, 14 Sekunden; für die CDU 13 Minuten und 46 Sekunden; für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12 Minuten, 42 Sekunden; Die Linke: 13 Minuten, 8 Sekunden; BIW :14 Minuten, 37 Sekunden; FDP: 11 Minuten, 17 Sekunden; Abgeordneter Lichtenfeld: 1 Minute, 46 Sekunden; BA-Gruppe: 7 Minuten, 22 Sekunden; Senat: 10 Minuten, 47 Sekunden. So, jetzt rufe ich das zweite Thema der Aktuellen Stunde auf: Beschäftigte, Familien und Rentner:innen nicht alleine lassen – Wohngeldkürzung stoppen! Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Ünsal. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Leonidakis das Wort.
Sofia Leonidakis Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir befinden uns mitten in einem gigantischen Umverteilungsprogramm der Bundesregierung zulasten der Ärmeren und zugunsten der Bessergestellten dieser Gesellschaft. „Reform“ ist für die Kürzung der sozialen Sicherungssysteme wirklich ein Euphemismus. Sie ist ein Angriff auf die Grundfesten des Sozialstaats. Denn während einst ein sozialstaatliches Versprechen der Leistungsgerechtigkeit, des bezahlbaren Lebens, des Schutzes vor unverschuldeter Verarmung und ein Ausgleich zwischen Arm und Reich galt, geht es heute andersherum: Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auf. Vermögende und Unternehmen werden entlastet, während die soziale Sicherheit abgebaut wird. Die Rente nach 45 Jahren soll abgeschafft werden. Pflege kann sich kaum noch jemand leisten. Die Krankenversicherung wird gestutzt, bei der Psychotherapie gekürzt, Alleinerziehenden der Unterhaltsvorschuss weggestrichen, Kürzungen bei Inklusion, Geflüchteten und Jugendhilfe werden vorbereitet – und jetzt noch das Wohngeld. Bundesbauministerin Hubertz hat massive Kürzungen beim Wohngeld eingeleitet. Bundesweit werden ein Drittel der rund 1,9 Millionen Wohngeldbeziehenden betroffen sein. Die Bundesregierung selbst prognostiziert, dass über 160 000 davon dann in den Sozialleistungsbezug gedrängt werden. In Bremen und Bremerhaven droht 3 800 Haushalten die Wohngeldkürzung, von denen voraussichtlich 1 400 Menschen in die Grundsicherung fallen werden. 3 800 Haushalte bedeutet sehr viel mehr Menschen, denn Wohngeld beziehen vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und Beschäftigte, deren Lohn fürs Wohnen nicht reicht. Laut Paritätischem sind 70 Prozent der Haushalte, die Wohngeld beziehen, Haushalte mit Kindern. Die Wohngeldkürzung wird somit vor allem Familien hart treffen, die ohnehin schon struggeln, die kaum ausgewogene Ernährung, Urlaub oder Teilhabe für ihre Kinder mehr finanzieren können. Verschärfend kommt hinzu: Laut Kabinettsbeschluss soll bei Wegfallen des Wohngeldanspruchs gleichzeitig der Anspruch auf Kinderzuschlag entfallen. Auch das ist eine Leistung, die bei Familien mit Kindern verhindern soll, dass sie in Abhängigkeit von Sozialleistungen geraten, weil das Einkommen nicht reicht. Das Wohngeld verhindert, dass all diese Menschen, die für niedrige Löhne oft hart arbeiten, Sorgeverantwortung tragen oder ein langes Erwerbsleben hinter sich haben, aufgrund der Wohnkosten in den Sozialleistungsbezug rutschen. Denn während Miete und Nebenkosten immer weiter steigen, halten die Einkommen und die Renten nicht mit. Im Bundesland Bremen ist die Wohnarmut am höchsten, das hat der Paritätische vorgelegt, und damit fallen Wohngeld und Kinderzuschlag eine besondere Bedeutung zu, um Armutsfallen und Abhängigkeiten der Betroffenen von Wohnarmut zu verhindern. Diese Armutsprävention soll nun wegfallen. Die Wohngeldkürzung schafft neue Armut, ganz direkt. Das ist nicht nur sozial verwerflich, sondern auch volkswirtschaftlich absolut unvernünftig. (Beifall Die Linke) Ärmere Haushalte investieren jeden Euro, den sie zusätzlich haben, in ihre Kinder, in Ernährung, in Teilhabe und Konsum, schlicht in ihre Lebensgrundlagen. Wer soziale Sicherungssysteme derart zusammenkürzt und damit auch die Binnennachfrage abwürgt, während Abermilliarden in die Rüstung fließen, fährt nicht nur die Wirtschaft mittelfristig an die Wand, sondern schafft auch ein grundlegendes Gerechtigkeitsproblem. Die Zeitschrift „Die Zeit“ ist nicht gerade verdächtig, ein linksradikales Nischenblatt zu sein. Die titelte im Sommer: „Fast jeder dritte Euro für Panzer und Drohnen – Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung beinhaltet eine beispiellose Ausweitung der Militärausgaben. Das wird uns alle ärmer machen.“ (Beifall Die Linke) Als SPD, CDU und Grüne nach der Bundestagswahl aber zur Umgehung linker Mitbestimmung noch vor der Konstituierung des neuen Bundestages das Grundgesetz änderten und eine Schuldenbremsenausnahme für die Bundeswehr schufen, warnten linke und progressive Ökonom:innen genau vor dem, was jetzt passiert: Die massive Aufrüstung führt dazu, dass bei der sozialen Gerechtigkeit gekürzt wird. Genau an diesem Punkt sind wir jetzt. Das ist zynisch gegenüber all den Menschen, die das Land am Laufen halten oder hielten und nichts als Verachtung und Verelendung dafür erfahren. Das ist demokratischer Zündstoff und eine wirtschaftliche Irrfahrt. Das ist Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das sieht man übrigens auch an den Umfragen, die seit mehreren Wochen von der AfD angeführt werden. Es gibt Untersuchungen, die belegen, dass ein Euro mehr Miete zu 4 Prozent mehr Zustimmung zur AfD führen. Deswegen brauchen wir auch eine antifaschistische Wirtschafts- und Sozialpolitik. (Beifall Die Linke – Heiterkeit BIW – Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Genau!) Was gerade passiert, ist das exakte Gegenteil davon. Dieser fatale Kurs, dieser unsoziale Kurs muss korrigiert werden! Die Wohngeldkürzung muss abgewendet werden. Wir müssen für bezahlbaren Wohnraum sorgen (Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]: Dann bauen Sie doch endlich mal!) und dafür, dass Einkommen und Rente wieder zum Leben und zum Altwerden reichen. (Beifall Die Linke) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sollte unser Zukunftsversprechen sein und nicht soziale Kälte, Respekt- und Empathielosigkeit am laufenden Band. – Danke schön! (Beifall Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete GörgüPhilipp.
Sahhanim Görgü-Philipp GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Für immer mehr Menschen wird die Frage, ob sie sich ihre Wohnung leisten können, existenziell. Im vergangenen Jahr haben in Bremen rund 18 700 Haushalte mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen. Der Referentenentwurf zum Wohngeldgesetz der Bundesregierung plant nun Veränderungen, von denen nach den aktuellen Berechnungen rund 3 800 Bremer Haushalte betroffen wären. Bei etwa 1 400 dieser Haushalte ist zu erwarten, dass sie anschließend Grundsicherung beziehen müssten. Das hat meine Kollegin bereits gesagt. Das sind keine abstrakten Zahlen. Dahinter stehen Menschen, die mit ihrem Einkommen bereits heute sehr genau rechnen müssen – Familien, Alleinerziehende, Rentner:innen, Menschen mit kleinem Einkommen. Wohngeld ist bewusst als Netz vor dem Netz gedacht, als präventive Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen, damit sie ihre Wohnkosten tragen können, eben nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Wohngeldreform der Ampel hat genau hier angesetzt. Die Leistungen wurden an die Preisentwicklungen angepasst. Die Bundesregierung möchte nun grundlegend eingreifen. Von Einsparungen beim Wohngeldbudget von rund 42 Prozent ist die Rede. Gleichzeitig wird dies als Beitrag zur Entbürokratisierung dargestellt. Reformen sind notwendig, keine Frage. Sie können Strukturen verbessern, Verfahren vereinfachen und unseren Staat zukunftsfähiger machen. Reformen dürfen aber nicht auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft gehen. Gerade diejenigen, die am wenigsten finanzielle Spielräume haben, dürfen am Ende nicht die größten Lasten tragen. Ich empfehle dem Bund dringend die Lektüre der ausführlichen Stellungnahme des Sozialverbands Deutschland e. V. zum vorgelegten Entwurf. Was bedeuten diese Kürzungen konkret? Wenn ein Haushalt künftig nicht mehr ausreichend Wohngeld bekommt, verschwindet sein Unterstützungsbedürfnis nicht. Die Menschen müssen möglicherweise ihre Wohnungen aufgeben, einen neuen Antrag stellen, zu anderen Behörden gehen oder andere Leistungen beantragen. Das bedeutet zusätzliche Behördengänge, gerade für ältere Menschen, für die Betroffenen. Zusätzliche Arbeit ist es dann auch für die Verwaltung. Entbürokratisierung sieht, meine Damen und Herren, anders aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Effiziente Verwaltung beginnt bei schlanken digitalen Verfahren, einfachen Anträgen und gebündelten Leistungen. Genau dort liegt das Potenzial. Wir müssen außerdem dafür sorgen, dass das Wohngeld mit der Lebensrealität Schritt hält. Wenn Mieten und Wohnkosten steigen, darf die Unterstützung nicht hinter der Realität zurückbleiben. Die dynamische Anpassung an die Preisentwicklung war deshalb ein wichtiger Schritt und sollte erhalten bleiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das gehört aber auch zu der Ehrlichkeit dazu: Wohngeld kann nicht die Antwort auf jedes wohnungspolitische Problem sein. Wir können nicht dauerhaft steigende Mieten mit immer höheren Sozialleistungen ausgleichen. Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum, mehr sozialen Wohnungsbau und eine Wohnungspolitik, die dafür sorgt, dass Menschen sich ihre Wohnungen von ihrem Einkommen leisten können, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) denn wer beim Wohngeld kürzt, spart das Problem nicht weg. Er verschiebt es zu den Betroffenen, zu anderen Sozialleistungssystemen und am Ende auch zu den Kommunen. Das ist der falsche Weg. Deshalb bin ich dankbar, dass Bremen im Bund deutlich macht: Wir brauchen Reformen, aber Reformen sollen Missstände beheben und Situationen verbessern. Diese Reformen führen, meine Damen und Herren, zur Einsparung von relativ wenig Geld bei denkbar großem Schaden für die Betroffenen. Das ist kein Weg, den wir gehen möchten. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Schuster.
Sascha Schuster BA-Gruppe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst einmal ein persönliches Wort. Herzlichen Dank für die Glückwünsche zu meinem Geburtstag, heute. Habe mich sehr da drüber gefreut. Hier werden immer so viele Menschen begrüßt. Ich darf jetzt auch mal jemand begrüßen. Anlässlich meines Geburtstags begrüße ich meine Mutter recht herzlich, heute. Schön, dass du da bist! (Beifall BA-Gruppe, BIW) Danke! Ich möchte natürlich auch alle anderen Gäste herzlich begrüßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wundere mich immer so über die Aktuelle Stunde mit den Themen. Die SPD hat gleich noch ein Thema, was ich durchaus wichtig finde, wo es um die Häfen geht. Das Thema unserer Gruppe Bürgerallianz zum Tag der Deutschen Einheit wird noch wichtig sein. Ich wundere mich allerdings bei den Themen von den Linken und auch von den Grünen, wo es auch viel um die Bundessachen geht, dass das unbedingt ein Thema für eine Aktuelle Stunde hier sein muss. Damit ist nicht gemeint, dass das Thema jetzt schlechter sein soll. Bestimmt nicht. Für eine Aktuelle Stunde finde ich es aber immer ein bisschen merkwürdig. So, nun aber los: Die Bundesregierung plant zum 1. Januar 2027 eine Reform mit massiven Kürzungen beim Wohngeld, gegen die sich auf politischer und gesellschaftlicher Ebene starker Widerstand formiert hat. Was ist geplant? Aussetzung von Erhöhungen, Kürzung der Heizkosten, Änderung der Berechnungsformel und Wegfall von Ansprüchen. Wer stellt sich gegen diese Kürzungen? Da sind die Bundesländer, auch Kommunalpolitiker wie nun auch hier, Verbände und Sozialorganisationen, parlamentarische Initiativen. Der Gesetzesentwurf, wurde auch schon gesagt, wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz aber selber ist nach meinen Kenntnissen noch nicht endgültig verabschiedet und wird vom Bundestag noch beraten. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind also daher weiterhin noch möglich. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf – und die sind ganz interessant, die Zahlen – verlieren rund 381 000 Haushalte ihren Anspruch vollständig. Das sind etwa ein Drittel aller Bezieher. Besonders hart, das wurde auch schon genannt, trifft die Reform drei Hauptgruppen. Das sind einmal die Rentnerinnen und Rentner, die Familien mit Kindern und Alleinerziehende sowie die Geringverdiener an der Einkommensgrenze. Jetzt kommt der eigentlich entscheidende Satz: Die Bundesregierung plant, dass rund 143 000 dieser Haushalte in die Grundsicherung wechseln müssen. Darüber, meine Damen und Herren, muss sich, glaube ich, jeder mal Gedanken machen, über diese Zahl. Deshalb ist das Thema natürlich nicht unwichtig und spielt eine wesentliche Rolle, wenn man sich damit mal beschäftigt. Das sollte man aber tatsächlich bei der Bundesregierung tun, die am Hebel sitzt. Dafür müssen auch andere Parteien, die in der Opposition sitzen und hier gerne mal reden, ihren Beitrag leisten. – Danke schön fürs Zuhören! (Beifall BA-Gruppe)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BIW): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Linke hat diese Aktuelle Stunde beantragt, um über Berlin zu sprechen. Das ist verständlich. Doch wenn man heftig genug auf den Bund zeigt, soll offenbar niemand mehr auf die eigene Bilanz in Bremen schauen. Ja, diese Reform ist hart. Sie setzt die turnusmäßige Fortschreibung des Wohngeldes aus, halbiert die Heizkostenkomponente und verändert die Berechnungsformel. Das kann man kritisieren, und wir kritisieren es dort, wo aus einer Reform bloß eine pauschale Verschiebung von Menschen in die Grundsicherung wird. Die Linke sollte aber endlich auch mit der ganzen Wahrheit anfangen. Die 3 800 Haushalte, die in Bremen und Bremerhaven betroffen sein könnten, sind nicht eine fertige Betroffenenliste. Es handelt sich um eine Senatsprognose mit der Wirkung bis 2029. Bei rund 1 400 Haushalten erwartet der Senat einen Wechsel in die Grundsicherung. Das heißt, diese Menschen verlieren nicht jede Unterstützung. Sie wechseln voraussichtlich in ein anderes Sicherungssystem. Ob das sinnvoll ist, ist die entscheidende Frage. Denn wer Menschen aus Wohngeld in die Grundsicherung verschiebt, hat den Sozialstaat nicht verschlankt. Er hat nur die Warteschlange verlegt von der Wohngeldstelle zum Jobcenter und zum Sozialamt. (Beifall BIW) Das ist nämlich keine Reform, das ist Verschiebebahnhof-Politik. Weniger Wohngeld auf dem Papier bedeutet nicht automatisch weniger Sozialstaat in der Wirklichkeit. Ein Vorteil wäre übrigens, dass diese Menschen dann keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssten, nur so nebenbei. (Abgeordneter Falk-Constantin Wagner [SPD]: Ja, da freuen die sich wirklich riesig darüber!) Wir halten es dennoch für richtig, dass seit 2023 stark ausgeweitetes Wohngeld kritisch zu überprüfen ist. Sozialausgaben müssen finanzierbar, zielgenau und kontrollierbar sein. Ein Sozialstaat hilft denen, die Hilfe brauchen. Ein Sozialstaat darf aber nicht jede Fehlentwicklung auf dem Wohnungsmarkt mit immer neuen Transfers überdecken. Wohngeld soll Arbeitnehmer, Familien und Rentner mit kleinen Einkommen davor bewahren, wegen der steigenden Wohnkosten vollständig in die Grundsicherung zu geraten. Wer aber mit dem Rasenmäher kürzt und genau diese Menschen in umfassendere Transferleistungen drängt, spart am falschen Ende. Noch unglaubwürdiger ist allerdings die Empörung der Bremer Regierungslinken. Bremen hat mit 27,5 Prozent die bundesweit höchste Armutsquote. Gerade hier müssen Menschen zeitweise im Durchschnitt rund 36 Wochen auf die Bearbeitung ihres Wohngeldantrags warten. Rund 2 500 Anträge waren noch älter als vier Monate. Die Zahl der Anträge stieg von 7 400 im Jahr 2021 auf knapp 14 000 im Jahr 2025. Wenn nach all dem überhaupt nur etwa jeder fünfte Antrag vollständig bei der Wohngeldstelle eingeht, dann zeigt das nämlich auch: Diese Verfahren sind für viele Menschen zu kompliziert und für die Verwaltung zu schwerfällig. Die Linke regiert in Bremen mit. Sie trägt Verantwortung für eine Stadt, in der Bauen zu langsam ist, Verfahren zu kompliziert sind und Menschen, die dringend Hilfe brauchen, monatelang auf Bescheide warten müssen. Jetzt bestellt sie eine Aktuelle Stunde über Berlin. Das ist der gewohnte Reflex: Bundesrepublik beklagen, eigene Regierungsverantwortung ausblenden und sich anschließend zur Schutzmacht der Mieter erklären. (Beifall BIW) Wir wollen einen Sozialstaat, der zuverlässig hilft, wenn Hilfe nötig ist, nicht einen Staat, der Menschen acht Monate auf einen Bescheid warten lässt und sie anschließend zwischen Leistungssystemen verschiebt und jede neue Transferausgabe als sozialen Fortschritt verkauft. Deshalb sagen wir dem Bund: Reformen ja, aber zielgenau statt pauschal. Keine Kürzungspolitik, die lediglich Kosten und Menschen in andere Systeme verschiebt. Den Linken in Bremen sagen wir: Weniger Berliner Empörungstheater, mehr Verantwortung für die eigene Bilanz. – Vielen Dank! (Beifall BIW) Als nächster Redner der Abgeordnete
Ole Humpich FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Sozialstaat muss diejenigen unterstützen, die Unterstützung wirklich brauchen. Aber sein Ziel muss es sein, Menschen möglichst unabhängig von staatlichen Leistungen zu machen. Wer arbeiten kann, soll arbeiten und wer arbeitet, muss auch von seiner Arbeit leben können. Deshalb ist es am Ende auch völlig legitim, Sozialleistungen regelmäßig zu überprüfen. Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurde 2023 der Kreis der Anspruchsberechtigten massiv ausgeweitet. Da darf man ruhig einige Jahre später mal fragen: Ist das System überhaupt noch zielgenau, ist der Verwaltungsaufwand angemessen? Was allerdings keinen Sinn ergibt, ist, dass es am Ende ein reiner Verschiebebahnhof wird. Nach den Zahlen, über die wir heute sprechen, könnten in Bremen und Bremerhaven rund 3 800 Haushalte betroffen sein, rund 1 400 davon anschließend in die Grundsicherung wechseln. Würde bedeuten: Wir sparen beim Wohngeld und schaffen auf der anderen Seite neue Grundsicherungsfälle. Würde auch bedeuten: neue Anträge, neue Bürokratie und auch neue Kosten. Das ist keine Reform, meine Damen und Herren, das ist „linke Tasche, rechte Tasche“. (Beifall FDP) Was mich an dieser Aktuellen Stunde aber schon wundert, ist, dass wir ausschließlich nach Berlin blicken, denn wenn wir über Armut sprechen, dann müssen wir auch über Bremen sprechen. Bremen hat die höchste Armutsquote aller Bundesländer und wird gleichzeitig länger als jedes andere Bundesland von einer linken Koalition regiert. Vielleicht liegt also nicht jedes sozialpolitische Problem Bremens in Berlin. Wer über Jahrzehnte Regierungsverantwortung trägt und am Ende bundesweit an der Spitze der Armutsstatistik steht, sollte nicht in jeder Debatte erklären, dass andere das Problem in Berlin lösen müssen. Armut, meine Damen und Herren, bekämpft man auf Dauer nicht mit immer neuen Transferleistungen. (Beifall FDP) Es muss dafür gesorgt werden, dass sich Arbeit lohnt, dass Menschen von ihrem Einkommen auch leben können und dass ein spürbarer Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Transferbezug besteht. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Dann setzen Sie sich für armutsfeste Mindestlöhne ein!) Deshalb wäre ein Mindestlohn, und das debattieren wir ja hier auch immer und immer wieder – –. Wenn ich höhere Löhne zahle, werden auch die Produktionskosten höher und am Ende des Tages auch der Preis im Laden, den dann Menschen dafür bezahlen. Das heißt, ein höherer Mindestlohn sorgt nicht dafür, dass es allen Menschen besser geht, eher im Gegenteil. Es sorgt dafür, dass Kosten höher bleiben und er sorgt nicht dafür, (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Blablabla! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das ist längst widerlegt! Das ist längst widerlegt!) dass Menschen mehr Geld in Portemonnaie haben. Dass Sie auf der linken Seite das hier nicht verstehen, das wissen wir. Denn Ihr einziges Argument ist ja nur, die Reichen immer mehr besteuern, den Mittelstand schröpfen und dafür zu sorgen, dass Sie dieses Land hier zugrunde treiben, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Für Rentnerinnen und Rentner gilt genauso: Wer 45 Jahre und länger gearbeitet und eingezahlt hat, muss von seiner Rente natürlich auch vernünftig leben können. Deshalb brauchen wir endlich zukunftsfeste Altersvorsorge und müssen beispielsweise die Aktienrente vorantreiben, statt immer nur neue staatliche Leistungen obendrauf zu packen. Beim Wohnen gilt am Ende, meine Damen und Herren: Wohngeld und Enteignungsfantasien bauen keine einzige neue Wohnung in unseren Städten. Es braucht mehr Wohnraum, schnellere Genehmigungen, weniger Bauvorschriften und geringere Baukosten. Ja, wir müssen auch Menschen unterstützen, die Hilfe brauchen. Aber wir brauchen keine Verschiebung von Wohngeld in die Grundsicherung, sondern wir brauchen Menschen, die befähigt sind, selbstständig zu leben. Vor allem sollte eine Landesregierung, die über Armut in Bremen klagt, nach jahrzehntelanger eigener Regierungsverantwortung vielleicht nicht immer nur nach Berlin zeigen, denn manchmal lohnt sich auch ein Blick auf die eigene Bilanz. (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Grönert.
Sigrid Grönert CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zuerst einmal: Niemand in unserem Land wird allein gelassen. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ach!) Es gibt gesetzlich verbrieft für jeden bedürftigen Haushalt die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung natürlich auch außerhalb von Wohngeld zu beantragen. Auch Grundsicherung ist eine Sicherung, Frau Leonidakis. Weder in Deutschland noch in Bremen werden Beschäftigte, Familien noch Rentner alleine gelassen. Hilfe kommt allerdings nicht immer so schnell überall an, wie es gesetzlich möglich wäre. Da ist Bremens Engagement noch mehr gefragt. Der jetzt auf Bundesebene vorliegende Vorschlag zur Wohngeldreform aus dem Hause der SPD-Bundesbauministerin ist zudem noch nicht final, denn letzte Abstimmungen stehen noch aus. Aber deshalb debattieren wir das hier ja auch heute. Die CDU begleitet das Verfahren sehr aufmerksam. Ich möchte aber zum besseren Verständnis noch näher auf die Entwicklung beim Wohngeld in den letzten drei Jahren eingehen, denn das aktuelle Verfahren gilt erst seit Anfang 2023. Die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP fällte den Beschluss für die enorme Ausweitung des Wohngelds gegen die Stimmen der CDU. Die CDU führte damals verschiedene Gründe für die Ablehnung an, doch – und das ist mir wichtig – sie sprach sich keinesfalls gegen eine moderate Wohngelderhöhung aus. Der heute erneut von der Bundes-SPD vorliegende und stark angefeindete Reformvorschlag zeigt, wie sehr die SPD inzwischen selbst mit ihrem eigenen Beschluss aus dem Jahr 2022 hadert. (Beifall CDU) Diese ganze Situation, die wir heute haben, hätte bei mehr Weitsicht im Jahr 2022 verhindert werden können. Doch seit 2022 oder 2023, wo das Gesetz dann galt, hat sich die Zahl der Wohngeldempfänger nun allein aufgrund des Ampelbeschlusses schlagartig verdoppelt. Für Bremen bedeutete das einen Sprung von rund 9 000 auf fast 19 000 wohngeldberechtigte Haushalte. Die bremischen Ausgaben für Wohngeld haben sich von 16 auf 50 Millionen Euro erhöht, und die Wohngeldstelle befindet sich seit 2023 dauerhaft im Krisenmodus. Antragsteller müssen nicht selten länger als ein Jahr auf ihren Bescheid warten, weil Bremen diesen Ansturm bis heute nicht zu managen vermag. Der jetzige Reformvorschlag der SPD-Bundesbauministerin ist aber keineswegs eine komplette Rolle rückwärts, wie unterschwellig immer wieder suggeriert wird. Die Anspruchsberechtigung wird laut Bundesbauministerin über dem Niveau von 2022 bleiben. Das halte ich auch für sehr wichtig und richtig. Für bereits laufende Bewilligungen wird es zudem Bestandsschutz bis zum Laufzeitende geben. Für die nun geschätzten rund 1 400 von 19 000 Bremer Haushalten, die tatsächlich aus dem Wohngeldbezug fallen könnten, gibt es bei weiterhin bestehendem Unterstützungsbedarf tatsächlich andere Sicherungssysteme. Aber es ist noch nicht deutlich, ob diese 1 400 Haushalte, die rausfallen, dann tatsächlich auch andere Sicherungssysteme in Anspruch nehmen müssen. 1 400 von 19 000, wo wir doch vor drei Jahren noch 9 000 Haushalte hatten – ich denke, man muss die Kirche auch mal irgendwo im Dorf lassen. (Beifall CDU) Wobei ich schon denke, dass sich jeder betroffene Haushalt jetzt irgendwie Gedanken und Sorgen macht. Bremen muss natürlich Sorge dafür tragen, dass der Übergang in die anderen Sicherungssysteme reibungslos läuft und dass jeder potenziell Berechtigte seine Möglichkeiten auch kennt und nutzen kann. Auch da haben wir in den letzten Monaten in einer anderen Debatte mal gehört, dass da nicht alles supergut klappt. Ja, es steht aufgrund der begrenzten Weitsicht der Ampelregierung und allen voran der SPD im Jahr 2022 eine Korrektur, ein Rückschritt, in Form einer Kürzung im Raum. Ein solcher Schritt ist den Betroffenen nur schwer zu vermitteln. Doch er wäre allen erspart geblieben – und das wäre auch natürlich sehr wünschenswert gewesen –, wenn SPD, Grüne und die FDP ganz besonders die finanziellen Folgen ihrer Wohngeldreform im Jahr 2022 besser durchdacht hätten. Aber wer weiß, vielleicht ändert sich ja auch noch etwas im aktuellen Entwurf. (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Wagner.
Falk-Constantin Wagner SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Leonidakis, ich teile vieles von dem, was Sie zum Wohngeld gesagt haben. Da komme ich noch gleich zu. Ich war allerdings ein bisschen überrascht, wie verhältnismäßig wenig Sie über das Wohngeld gesprochen haben und wie viel Anteil Ihrer Rede einfach die Verlautbarungen aus der Parteizentrale in Berlin gewesen sind. (Beifall SPD, CDU – Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Koalitionskrach?) Es gibt keine Wohngeldkürzung, weil Deutschland aktuell in seine Verteidigungsausgaben investiert. Das mag ganz wunderbar in die PRLeitlinie aus Ihrer Parteizentrale passen, aber es ist sachlich falsch. Die Schuldenbremsenreform durch die Grundgesetznovelle, die Sie selber beschrieben haben, nimmt Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent von der Schuldenbremse aus. Da die Verteidigungsausgaben in Deutschland schon vorher über 1 Prozent lagen, gibt es keine Mittelkonkurrenz zwischen den Verteidigungsausgaben – jedenfalls heute noch nicht – und den Sozialausgaben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Was ist mit Zinsen und Tilgung?) Die Wohngeldkürzung – –. Ja, in fünf Jahren, das stimmt, gegen Ende des Jahrzehnts werden wir ein Zinsproblem bekommen. Stand heute gibt es keine Mittelkonkurrenz. Die Wohngeldreform ist auch nicht Teil einer bösen, planvollen Absicht der Bundesregierung, die Reichen immer reicher zu machen zulasten der Menschen unten. Das mag auch ganz wunderbar in die PR-Verlautbarung der Parteizentrale passen, aber das kann man, glaube ich, schlecht behaupten, nachdem die Bundesregierung gerade eine Steuerreform beschlossen hat, die sagt, dass die kleinen und mittleren Einkommen in Zukunft jeden Monat mehr Geld zur Verfügung haben und dafür im Gegenzug diejenigen, die im Einkommensbereich eines Vorstandes einer Aktiengesellschaft liegen, gerechterweise in dieser Krise in Zukunft einen höheren Steuerbeitrag im Monat leisten müssen. (Beifall SPD) Das heißt aber, finde ich, nicht, dass die Bundesregierung sich nicht an anderer Stelle Kritik gefallen lassen muss. Das – und da sind wir einer Meinung – ist bei der Wohngeldreform der Fall. Die Wohngeldabsenkung, die jetzt geplant ist, ist aus meiner Sicht ungerecht, sie ist kurzsichtig und sie trifft die Falschen. Das Wohngeld ermöglicht Menschen, die aus eigener Arbeit ein eigenes Einkommen haben, aber eben ein kleines, oder eine eigene Rente, aber eben eine kleine, dass sie sich auch bei vergleichsweise hohen Mieten einer Großstadt ein eigenes Auskommen sichern, ohne in die Grundsicherung rutschen zu müssen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Frage des Respekts. Es war, liebe Frau Grönert, auch 2022, als die Lebenshaltungskosten infolge des Ukrainekriegs explodiert sind, eine Frage des Respekts. Deshalb steht die SPD zum Wohngeld, und wir stehen auch nach wie vor dazu, dass die Reform im Jahr 2022 richtig war. Die betroffenen Menschen verdienen diesen Respekt. (Beifall SPD) Ja, es ist richtig, das darf man sagen: Das Wohngeld hat seine Schwächen. Das Wohngeld lindert Probleme am Wohnungsmarkt, es löst keine Probleme am Wohnungsmarkt. Probleme am Wohnungsmarkt werden gelöst, indem wir in ausreichendem und starkem Maße in preisgebundene Wohnungen investieren. Deshalb legt diese Koalition auch so einen starken Fokus darauf, Mittel bereitzustellen, um zusätzliche preisgebundene Wohnungen zu schaffen. (Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]: Wann?) Ja, das Wohngeld ist auch viel zu kompliziert zu beantragen und zu bearbeiten und ja, die Berechnung ist für so wenige Menschen verständlich, dass auch für diejenigen, die es beziehen, wenig transparent ist, wie sich ihr jeweiliges Einkommen auf den Wohngeldbezug auswirkt. Das sind allerdings Dinge, die die Sozialstaatskommission der Bundesregierung adressiert hat und die deshalb im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen dieser Sozialstaatskommission beraten gehören, die vorgeschlagen hat, den durchaus dschungelartig gewordenen Mix an verschiedenen Sozialleistungen mit jeweils unterschiedlich zuständigen Behörden stärker zusammenzuführen und für die Menschen leichter zugänglich zu machen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, das ist auch sinnvoll!) Etwas völlig anderes ist allerdings eine pauschale Absenkung des Wohngelds einfach, um eine kurzfristige Einsparquote zu erfüllen. Das ist aus meiner Sicht kurzsichtig, ungerecht und trifft die Falschen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Übrigens, es spart auch nicht mal wirklich Geld. Der Einsparbetrag der Bundesregierung ist ein für den Bundeshaushalt vergleichsweise kleiner Betrag von 1 Milliarde Euro. Der wird noch deutlich kleiner, wenn man gegenrechnet, was die Bundesregierung dann in Zukunft in der Grundsicherung an Mehrkosten hat. Mehrere Kolleginnen und Kollegen haben es schon beschrieben. Bei einer Steuerreform, habe ich eben kurz beschrieben, die ich sehr gut finde, die unterm Strich 10 Milliarden Euro kostet, hätte man natürlich auch – und diese Kritik muss sich die Bundesregierung gefallen lassen – eine Steuerreform machen können, die nur 9 Milliarden Euro kostet, und dann hätten wir die ganze Debatte jetzt nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund bin ich froh, dass wir in Bremen mit dem Senat, mit unserer Bausenatorin Özlem Ünsal, mit Andreas Bovenschulte als Bürgermeister klar sind, dass wir uns gegen diese Wohngeldreform einsetzen und dass wir die Menschen ganz konkret hier in Bremen unterstützen. Wir stellen Bescheide aus, die bis zu 24 Monate gelten. Daher kam auch der eben schon vorgekommene Hinweis, dass die Zahlen über Menschen, die möglicherweise hinausfallen, sich bis 2029 ziehen. Wir werden mit unserem Vorgehen hier in Bremen in der Lage sein, noch in den kommenden Jahren vielen Menschen Sicherheit zu geben, die von der Wohngeldreform, wie sie jetzt vorliegt, jedenfalls, wie sie jetzt geplant ist, nur teilweise betroffen sind. Die werden wir natürlich dauerhaft unterstützen können, aber auch denjenigen, die es jetzt hart trifft, werden wir noch über eine ganze Zeit in dieser Krise weiter unterstützen können. Zweitens setzt sich der Senat auch im Bundesrat gegen die Wohngeldreform ein. Das ist, finde ich, ein vorbildliches Vorgehen, weil es zeigt, dass der Senat an dieser Stelle nicht in parteipolitischen Linien denkt und in parteipolitischer Loyalität denkt, sondern sich konkret für das einsetzt, was für die Menschen in Bremen und Bremerhaven gut ist, Frau Senatorin, und dabei haben Sie die ganz ausdrückliche Unterstützung der Bremer SPD. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall SPD)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin Senatorin Ünsal.
Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Abgeordneten, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Die Rentnerin in Gröpelingen, die hart arbeitet, der Busfahrer aus Lehe, der Packer in Hemelingen, die Erzieherin in Huchting, alleinerziehend, Vollzeit – all diese Menschen sind in Bezügen von Wohngeld und das nicht von ungefähr, denn sie arbeiten hart oder haben hart gearbeitet, kommen gut über die Runden oder gerade so über die Runden, aber an der Miete scheitert es, und genau dafür gibt es das Wohngeld, und das ist auch gut so. Es ist die Leistung für die Mitte der Gesellschaft, wie ich sie immer beschreibe, für Menschen, deren Einkommen am Monatsende trotzdem nicht für die Wohnung reicht. Bund und Länder teilen sich diese Leistung hälftig. Rund 16 000 Haushalte im Land Bremen beziehen Wohngeld, etwa 10 000 in Bremen, der Rest, 6 000 sind es konkret, in Bremerhaven. Die Hälfte davon, verehrte Abgeordnete, sind Rentnerinnen und Rentner, vier von zehn sind erwerbstätig. Hier möchte der Bund – wir haben es gerade gehört – nächstes Jahr kürzen, und ich sage hier sehr, sehr deutlich, wie es ist: Bremen lehnt diese Kürzungen ab. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Worum geht es konkret und aktuell beim Wohngeld? Der Bund will im Zuge seiner Reformpläne beim Wohngeld 1 Milliarde Euro im Jahr einsparen und denselben Betrag noch einmal bei den Ländern. In Gänze bedeutet das 2 Milliarden Euro weniger für die Wohngeldhaushalte. Dafür soll die regelmäßige Anpassung an Mieten und Preise insgesamt – dazu gehört beispielsweise die Heizkostenkomponente – halbiert und auch die Berechnungsformel verschärft werden. Nach der Simulation – wir brauchen etwas, was diese Berechnung als Grundlage begründet, legitimiert –, auf die sich der Bund aktuell stützt, fallen dadurch genau diese 380 000 Haushalte aus dem Wohngeld, rund 143 000 von ihnen laufen damit Gefahr, dann in die Grundsicherung zu fallen. Für Bremen und Bremerhaven haben wir uns das natürlich konkret angeguckt – gemeinsam mit Ihnen diskutieren wir das heute sehr, sehr konkret an diesen Zahlen – heißt im Ergebnis: 3 800 Haushalten droht die Kürzung aufgrund der geplanten Veränderung. Etwa 1 400 von ihnen, ist zu befürchten, dürften dann in die Grundsicherung fallen, und ich sage es so klar, wie es an dieser Stelle auch ist: Das geht nicht, meine Damen und Herren. Dieses Vorhaben trifft, wenn man auf die bundesweite Struktur der Länder guckt, vor allem uns in ganz, ganz besonderem Maße, um nicht zu sagen, am schärfsten, wie kein anderes, denn wir haben eine besondere Armutsquote, die liegt aktuell bei 26 Prozent. Das ist die höchste Armutsgefährdung in Deutschland. Das muss uns alarmieren, und davon müssen wir zwingend runter. Gleichermaßen natürlich der Auftrag, gemeinsam bundesweit und auch in Bremen zu schauen, dass wir mehr bezahlbaren Wohnraum realisieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich will auch noch mal den Bundesdurchschnitt nennen, weil er mich doch immer sehr, sehr bewegt, ich weiß, da bin ich nicht alleine. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 15,5 Prozent und wir sind bei 26 Prozent. Da ist die Differenz enorm. Rechnet man die Wohnkosten ein, ist bei uns fast jeder Dritte, jede Dritte gefährdet. Es gibt einen weiteren einschlagenden Punkt, der aus meiner Haltung und aus meinem Anspruch heraus auch nicht geht, dass wir als Stadtstaat in dieser gesamten Debatte der Wohngeldreform natürlich einmal mehr betroffen sind, denn wir sind Land und Kommune zugleich. Das ist ein Stadtstaatenproblem, und das, was da in Berlin im Zuge der Neuordnung der Sozialleistungssysteme geplant ist, trifft damit bei uns massiv ein. Das sorgt vielleicht im Bund für Einsparungen, heißt im Ergebnis aber nichts anderes als Kostenverschiebung, also von der einen Tasche in die nächste. Das ist, glaube ich, ein schlechtes Modell. Für uns als Stadtstaat Bremen bedeutet das wie gesagt eine besondere und damit eine doppelte Belastung, weil wir Land und Kommune zugleich sind. Dann zahlen wir als Kommune auch diese Unterkunftskosten. Der Bund kann zwar in seiner ganzen Überlegung diese Sparvorgabe abhaken, aber die Rechnung kommt nach Bremen und Bremerhaven, und das ist nicht in Ordnung. Liebe Abgeordnete, liebe Gäste, selbstverständlich – und das will ich ausdrücklich sagen – wissen wir um den enormen Druck im Bund, um die Reformpläne, um den Bundeshaushalt, um die Anforderungen, die die Bundesregierung, unsere Regierung da mit großen Reformen zu stemmen hat. Das sehen wir. Wo das Wohngeld höher ausfällt als die Miete selbst, ist eine Deckelung für alle nachvollziehbar. Dass die Heizkostenpauschale in Einzelfällen zu hoch war, rechtfertigt möglicherweise auch entsprechende Anpassungen, aber keine Kürzung für alle! System und Bürokratie vereinfachen, entschlacken, beschleunigen, Sie wissen das, da haben wir selbst auch ein großes Interesse, fordern das auch schon sehr, sehr lange. Aber eine pauschale Leistungskürzung, die Hunderttausende aus dem System drängt und deren Lebenslagen deutlich verschlechtert, ist keine gute Alternative. Dazu sagen wir ganz klar Nein! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Bei der Neuordnung der Sozialleistungen darf aus unserer Sicht niemand schlechter gestellt werden. Das war übrigens auch immer der Anspruch der Kommission. Dieser Entwurf bricht dieses Versprechen leider, bevor die Reform überhaupt begonnen hat. Da muss man sehr, sehr genau hingucken. Ich will auch noch mal auf die letzten Jahre eingehen, weil Sie das sehr prominent aufgegriffen haben. Vor drei Jahren hat der Bund mit Wohngeld Plus der Mitte Entlastung versprochen. Aus meiner Sicht war das richtig, und auch zu Recht. Das jetzt zurückzuholen bei allen Einsparungszwängen, die der Bund hat, beschädigt aus meiner Sicht Vertrauen. Deshalb ist dieser Weg dringend zu korrigieren, und damit werden wir auch die Bauministerkonferenz in Kürze, in wenigen Tagen offensiv befassen. Eine entsprechende Vorbereitung meinerseits ist in vollem Gange. Ich kann Ihnen ganz klar erneut sagen: Das Wohngeld ist für uns neben der Wohnraumförderung und den Kosten der Unterkunft die dritte tragende Säule in diesem Bereich und muss deshalb erhalten bleiben und treffsicher die Bedürfnisse der Betroffenen decken. Keine Halbierung der Heizkostenpauschale, kein dauerhaftes Einfrieren des Wohngeldes, stattdessen echte Vereinfachung, die wir brauchen, wie sie die Bauministerkonferenz übrigens schon 2024 in ihren Beschlüssen gefordert hat, etwa bei Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern. Das war ein Punkt, den wir in unseren Beschlüssen verankert haben, oder auch bei den Freibeträgen für die Grundrentenzeiten. Das spart auch Geld, aber es spart, ohne dass die Menschen dann durch die Netze fallen. Das ist, glaube ich, ganz elementar. Der zweite Punkt, der ist hier auch genannt worden: der Bundesrat – ein wichtiges Instrument, ein wichtiges Gremium, um auch diese Themen dort einzubringen. Dort werden wir das gemeinsam mit Änderungsanträgen der Länder einbringen und natürlich auch mit unserer Bundesregierung erneut darüber ins Gespräch gehen, was zu korrigieren ist. Ohne Mehrheiten im Bundesrat kann die Reform nicht in Kraft treten. Insofern haben wir da, glaube ich, gemeinsam einen wichtigen Hebel. (Beifall SPD, Die Linke) Das Wohngeldgesetz – und das will ich hier abschließend ausdrücklich noch mal betonen, weil ich die Sorgen in Bremen sehr wohl wahrnehme –, ich will sagen, das Wohngeldgesetz gilt unverändert bis zu seiner Verkündung. Falk Wagner hat es gerade gesagt: Da können wir, glaube ich, die Sorgen nehmen. Über das weitere Verfahren muss noch beraten werden, es ist voraussichtlich und bevorstehend im Haushaltsprozess 2026 vertieft anzugehen. Wir werden das sehr intensiv begleiten und natürlich ein Stück weit auch mit in die Diskussion einbringen. Vielleicht noch ein weiterer, abschließender Punkt, der mir mit Blick auf Bremen persönlich sehr am Herzen liegt: Sie wissen, die Wohngeld-PlusReform war für Bremen, für uns alle ein echter Kraftakt. Wir haben 2025 knapp 14 000 Anträge, die bei uns eingegangen sind, bearbeitet, auf den Tischen gehabt. Das sind Anträge wie nie zuvor. Den Rückstand bei Anträgen, die länger als drei Monate lagen, haben wir in wenigen Monaten über 60 Prozent abgebaut. Das war nicht trivial, Sie wissen das, mit Powerwochen, mit vorläufigen Bewilligungen, damit niemand monatelang ohne Geld dastehen muss. Als eine der ersten Städte bundesweit sind wir übrigens auch mit einem KIAssistenzsystem in der Sachbearbeitung gestartet und haben damit beispielsweise rund 80 Prozent der Anträge aus Pflegeheimen positiv beschieden. Das war ein Kraftakt für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für meine Kolleginnen und Kollegen. Ihnen gilt heute mein ganz persönlicher Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linken, BIW) Im Ergebnis werden wir uns dafür einsetzen, dass diese Reform an dieser Stelle mit den Vorhaben korrigiert wird. Wir wollen nämlich nicht, dass alles verschärft wird, schon gar nicht die Altersarmut. Deshalb fällt auch unsere, fällt meine Position sehr deutlich aus. Aber wir sind da, glaube ich, auf einem guten Weg. Es darf nicht widersprüchlich sein, und es ist auch nicht zu vermitteln, warum man an dieser Stelle solche Einsparungspotenziale vorsieht. Deshalb werde ich um diese Korrektur kämpfen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Deswegen ist das zweite Thema geschlossen. Ich gebe noch mal die Restredezeiten bekannt für die nächste Runde. SPD-Fraktion: 6 Minuten, 55 Sekunden; CDU-Fraktion: 9 Minuten, 8 Sekunden; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 8 Minuten, 10 Sekunden; Die Linke: 7 Minuten, 28 Sekunden; BIW: 10 Minuten, 54 Sekunden; FDP: 7 Minuten, 14 Sekunden; Abgeordneter Lichtenfeld: 1 Minute, 46 Sekunden; BA-Gruppe: 4 Minuten, 29 Sekunden und der Senat 1 Minute, 22 Sekunden. Hier sei noch einmal der Hinweis erlaubt, dass hier auf der Uhr immer die gesamte Redezeit für alle Themen angezeigt wird – ich gucke jetzt mal scharf nach rechts –, für alle Themen, nur noch mal als kleinen Hinweis an die Senatsbank. So, meine Damen und Herren, damit rufe ich jetzt das dritte Thema der Aktuellen Stunde auf: So, meine Damen und Herren, damit rufe ich jetzt das dritte Thema der Aktuellen Stunde auf: Kriegserklärung gegen die Demokratie – Linksextreme wollen den Tag der Deutschen Einheit ‚zum Desaster machen‘ Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Högl. Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Fricke.
Holger Fricke BA-Gruppe
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es soll ein Fest der Freude, der Gemeinsamkeit werden: der Tag der Deutschen Einheit. Über 400 000 Gäste aus ganz Deutschland werden während der Feierlichkeiten vom 2. bis zum 4. Oktober in unserem Bundesland erwartet – Familien mit Kindern, Senioren, Einheitsfans, Party People, Touristen aus dem In- und Ausland. Doch für Teile der sogenannten „Bremer Antifa“ ist dieses Fest eine Projektionsfläche ihres ungezügelten Hasses. Auf der linksextremen Plattform „indymedia.org“ fragen die linksverirrten gewaltbereiten Extremisten, ich zitiere: „Was sollen wir feiern? Die Aufrüstung? Die Wehrpflicht? Den Neoliberalismus?“ Ich zitiere weiter: „Wir sagen: Deutschland verrecke, Festung Europa verrecke. Hier gibt es nichts zu feiern.“ Zum Auftakt fackeln die Linksterroristen in der Nacht vom 11. auf den 12. August einen Tesla an der Wasserkunststraße ab. In ihrem aggressiven Statement schrieben die Linksterroristen, Zitat: „Wir senden mit unseren ersten Auftaktaktionen ein Leuchtfeuer für alle, die was dagegen tun wollen.“ Dann versprechen die anonymen Linksextremisten, dass sie den Tag der Deutschen Einheit zum Desaster machen wollen. Sie prophezeien einen schwarzen Herbst in Bremen und darüber hinaus. Meine Damen und Herren, es kommt einer Kriegserklärung gleich – an unsere Stadt, an unser Land, an uns und unsere Gäste zum Tag der Deutschen Einheit. So weit, so schlecht. Düstere Erinnerungen werden wach. Als Bremen 1994 den Tag der Deutschen Einheit ausrichtete, klirrten unzählige Schaufensterscheiben. Im Viertel wurden Geschäfte von Chaoten geplündert. Der damalige Bundespräsident Roman Herzog reiste vorzeitig ab, als er bei dem Besuch einer Kunsthallenausstellung von linksradikalen Chaoten mit schrillem, ohrenbetäubendem Trillerpfeifenlärm attackiert wurde. Trotz eines Demonstrationsverbots blamierte sich unser Bundesland bis auf die Knochen. In diesem Hohen Haus hat sich seitdem wenig geändert. Beinahe in jeder zweiten Sitzungswoche präsentieren uns Abgeordnete von links bis zur CDU ihre Träume von einem aussichtslosen AfD-Verbot. Gebetsmühlenartig wird wiederholt, dass die größte Gefahr von rechts droht, während die radikale Linke immer weiter im Untergrund ihre Infrastruktur ausbaut. Sie fackeln Autos ab, greifen Polizeireviere und Privathäuser an wie das vom Verfassungsschutzchef Thorge Koehler. Inzwischen bekommen die Linksextremisten auch Unterstützung von brandgefährlichen Islamisten und Hamas-Anhängern. Meine Damen und Herren, die meisten von Ihnen sind leider Gottes auf dem linken Auge blind, und die Exekutive scheint in Sachen Linksextremismus hilflos zu sein. Kein einziger der linksterroristischen Brandstifter und Gewaltverbrecher wurde in jüngster Zeit von unserer Sicherheitsbehörde zur Strecke gebracht. Ungestört rüsten sie im Untergrund zum Kampf gegen den Tag der Deutschen Einheit auf. Wir von der Gruppe Bürgerallianz wollen darum wissen: Sind die Sicherheitsvorbereitungen für den Tag der Deutschen Einheit ausreichend finanziert? Stehen genug Polizisten für die Sicherheit unserer Gäste zur Verfügung? Hat der Senat Informationen über weitere linksextremistische Bedrohungen? Wie gut ist das Fest der Deutschen Einheit vor Terrorangriffen geschützt? Wie ernst werden die Drohungen auf Indymedia vom Senat genommen? Meine Damen und Herren, meine Gruppe Bürgerallianz erwartet hier und heute eine umfangreiche Beantwortung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Marco Lübke.
Marco Lübke CDU
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tag der Deutschen Einheit in Bremen ist keine beliebige Großveranstaltung. Am 3. Oktober feiern wir den wichtigsten deutschen Nationalfeiertag, und in diesem Jahr schaut ganz Deutschland auf Bremen. Das ist eine große Chance für unsere Stadt. Bremen kann und sollte sich als weltoffene, sichere und gastfreundliche Stadt präsentieren, als Stadt, in der Menschen zusammenkommen, miteinander feiern, diskutieren und auch kontrovers über unser Land sprechen können. Wir müssen alles Erdenkliche dafür tun, dass dieses Fest friedlich und sicher stattfinden kann. (Beifall CDU, BIW) Deswegen sage ich für uns als CDU-Fraktion ganz deutlich: Genau deshalb dürfen wir die Ankündigungen aus der linksextremistischen Szene nicht kleinreden, sondern müssen sie bekämpfen und verurteilen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BA-Gruppe) Wer ankündigt, den 3. Oktober zum Desaster machen zu wollen, wer von einem „schwarzen Herbst“ spricht und Brandanschläge als Auftaktaktion feiert, übt keine legitime Kritik an Deutschland. Es ist auch kein etwas radikaler gehaltener politischer Protest. Ich möchte ganz deutlich sagen: Hier wird ganz bewusst mit Gewalt, Zerstörung und Einschüchterung gearbeitet, und das dürfen wir nicht zulassen! (Beifall CDU) Natürlich kann und darf man gegen diese Feierlichkeiten demonstrieren, das gehört zur Demokratie dazu. Man darf auch Deutschland kritisieren, man darf auch den Tag der Deutschen Einheit doof finden und ablehnen, man darf auch gegen die Feierlichkeiten auf die Straße gehen, aber die Grenze ist eigentlich ganz einfach: Wer Autos anzündet, Menschen bedroht oder Veranstaltungen gewaltsam verhindern will, ist kein Aktivist, sondern ein Extremist, und da gibt es auch nichts zu relativieren, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Eines muss genauso klar gesagt werden: Linksextremismus ist nicht deshalb weniger gefährlich, weil sich seine Täter auf vermutlich moralisch richtige Ziele berufen. Gewalt bleibt Gewalt, unabhängig davon, mit welcher politischen Begründung sie gerechtfertigt wird. Es ist eben schon angesprochen worden: Das Sicherheitskonzept des Senats muss sich natürlich an dieser konkreten Gefahrenlage orientieren. Wenn linksextremistische Gewalt angekündigt wird, darf der Schutz sich nicht nur auf das Veranstaltungsgelände beziehen, sondern muss auch mögliche Ziele außerhalb berücksichtigen: Einrichtungen, Unternehmen, Fahrzeuge und so weiter. Ich hoffe, dass dafür genug Polizeikräfte vor Ort sind. Meine Damen und Herren, was mich bei dieser Debatte allerdings besonders interessiert, ist die Haltung der Linken, denn bei Rechtsextremismus verlangt die Linke völlig zu Recht eine glasklare Haltung. Genau diesen selben Maßstab muss sie dann bitte auch beim Linksextremismus an den Tag legen. (Beifall CDU, BIW, BA-Gruppe) Bei brennenden Teslas, bei Gewalt gegen politische Gegner oder bei Angriffen auf staatliche Einrichtungen darf es kein „Ja, aber“ geben. Wer von anderen eine klare Abgrenzung verlangt, muss diese selbst auch leisten. Meine Damen und Herren, der Senat hat die Aufgabe, er muss den Staat und seine Institutionen gegen Extremisten verteidigen, egal, aus welcher politischen Ecke sie kommen, und er muss auch bereit sein, diejenigen klar zu benennen, die diesen Staat bekämpfen wollen. Deswegen sind wir als CDU-Fraktion der Innensenatorin sehr dankbar, dass sie ganz klar kommuniziert hat, wie gefährlich dieser Linksextremismus in Bezug auf den Tag der Deutschen Einheit ist. (Beifall CDU) Das ist auch keine Frage von links oder rechts, das ist eine Frage des demokratischen Rechtsstaates. Meine Damen und Herren, wir sollten uns diesen Tag der Deutschen Einheit, unseren Tag der Deutschen Einheit jedenfalls nicht von einigen Linksextremisten kaputt machen lassen. Ich habe es anfangs gesagt: Bremen hat eine große Chance, an diesem Wochenende ein guter Gastgeber für Deutschland zu sein. Wir können zeigen, dass unsere Stadt weltoffen ist, dass wir friedlich miteinander feiern und diskutieren können. Wir können gleichzeitig aber auch zeigen, dass unser Rechtsstaat wehrhaft ist. Der 3. Oktober, meine Damen und Herren, gehört den Menschen, die friedlich miteinander feiern wollen, diskutieren wollen und nicht denen, die Autos anzünden und vom Desaster träumen. Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich wünsche mir, dass zumindest bei diesem Punkt alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses einer Meinung sind: Am 3. Oktober feiern wir, dass Mauern gefallen sind. Wir sollten nicht zulassen, dass Extremisten neue Mauern errichten zwischen Menschen, zwischen politischen Lagern und zwischen Bürgern und ihrem Staat. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.
Dr. Marcel Schröder FDP
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich freue mich schon sehr auf den Tag der Deutschen Einheit hier bei uns in Bremen, denn ich liebe Bremen, ich liebe Deutschland, und ich liebe unser Grundgesetz. Deswegen ist es schön, dass wir all das hier in Bremen feiern können. (Beifall FDP) Damit das auch ein schönes und vor allem sicheres Fest der Demokratie wird, arbeiten alle Beteiligten, Senat, Bürgerschaft und insbesondere die Sicherheitsbehörden seit Monaten auf Hochtouren. Leider gibt es in diesem Land auch linksextreme Gruppen, die unseren Staat so sehr hassen, dass sie dieses Fest der Demokratie versauen wollen. Das ist leider nichts Neues. Dass gerade Großveranstaltungen wie diese in das Auge von Extremisten und Terroristen geraten, ist nichts Neues. Auch, dass es gerade im Land Bremen zahlreiche Linksextreme gibt, die hier ihr Unwesen treiben, ist leider auch nichts Neues. Ich mache mir aber dennoch keine Sorgen, dass die Sicherheitsbehörden das hier im Griff haben werden. Nach dem, was ich bisher von den Planungen mitbekommen habe, wird Bremen nie wieder so sicher gewesen sein wie am Wochenende um den 3. Oktober 2026. Dennoch muss man die Drohung natürlich sehr ernst nehmen. Es zeigt, wir haben es mit einer insgesamt steigenden Gefährlichkeit von Linksextremismus in diesem Bundesland zu tun. Das sieht man auch in den Statistiken. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des letzten Jahres hat Linksextremismus mittlerweile den höchsten Gewaltanteil aller Phänomenbereiche. Im Bereich der Sachbeschädigungen zum Beispiel gab es 88 linke Sachbeschädigungen, wohingegen es nur 26 rechte Sachbeschädigungen gab, und bei den Gewaltdelikten gab es 14 von links und 12 von rechts. Das zeigt, der gewaltbereite Linksextremismus in Bremen steigt immer weiter an. Das zeigt auch, dass Linksextreme weiterhin eine der größten Gefahren für die Sicherheit und die Demokratie in diesem Bundesland sind. Da ärgert es, dass diese Gefahr von der Koalition immer noch nicht richtig ernst genommen wird. Die Senatorin findet zwar klare Worte, ist damit aber weitgehend alleine. Dass Bremen Linksextremismus nicht so sehr ernst nimmt wie andere Formen, das sieht man auch ganz konkret im Verfassungsschutzbericht. Jede andere Form des Extremismus ist unterteilt in „gewaltbereit“ und „nicht gewaltbereit“, außer beim Linksextremismus, da wird der „nicht gewaltbereite“ nicht aufgeführt und niemand versteht, wieso. Wer Linksextremismus aber effektiv bekämpfen will, der muss präventiv auch die Vorfeldstrukturen in den Blick nehmen, die Linksextremismus fördern. Dazu gehört auch, Vereinen, die mit Linksextremisten zusammenarbeiten, die öffentliche Unterstützung zu entziehen. Denn wer unsere Demokratie und unseren Staat beschädigen und abschaffen will, der sollte nicht auch noch von unseren Steuergeldern gefördert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, CDU) Auf all das haben wir die letzten Jahre immer wieder hingewiesen, es immer wieder gefordert und Sie, liebe Koalition, Sie haben es immer wieder abgelehnt. Ein konsequentes Vorgehen gegen Linksextremismus und damit auch ein konsequenter Schutz der Demokratie ist mit Ihnen einfach nicht zu machen. Aber was will man auch von einer Koalition erwarten, in der die Linken mitregieren – eine Partei, die linksextreme Mitarbeiter in ihren Reihen duldet, die Einschätzung des Verfassungsschutzes relativiert und diesen eigentlich heimlich am liebsten abschaffen würde? (Beifall FDP, BIW) Solange Sie, liebe Linken, in Bremen mitregieren, wird sich in diesem Bereich nie etwas ändern. Solange die Linken in Bremen mitregieren, wird Linksextremismus weiter verharmlost werden. Das zeigt einfach, dass die Linken schlicht und ergreifend ein Sicherheitsrisiko für dieses Bundesland sind. (Beifall FDP) Deshalb sind Sie auch kein seriöser Gesprächspartner für Grundgesetzänderungen, liebe Linke. Deshalb gehören Sie auch nicht in eine Regierung, und es ist gut, dass die Bremerinnen und Bremer in ein paar Monaten die Chance haben, das zu ändern. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke.
Michael Labetzke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauende und Gäste, sehr geehrte Kolleg:innen! Vorab zwei Bemerkungen: Ich finde es ob der Tatsache, dass Russland seit nunmehr Februar 2022 Krieg gegen die Ukraine führt und damit auch Europa angreift, nicht nur unsensibel, sondern vollkommen falsch, eine Aktuelle Stunde mit „Kriegserklärung“ zu überschreiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Zuruf Abgeordneter Holger Fricke [BA-Gruppe]) An den Verfasser der Bedrohung: Wie verwirrt muss man eigentlich sein, den Tag der Deutschen Einheit für gewalttätige Revolutionsfantasien zu wählen, obwohl das Zusammenwachsen der beiden deutschen Staaten der einzige Moment in der Geschichte ist, bei dem ein Systemwechsel unblutig vonstattengeht? Zum Thema, ich wiederhole mich da gerne: Gewalt darf niemals ein Mittel der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung sein. Diese Bedrohungen, so krude sie auch sind, das brennende Fahrzeug auf dem Stadtwerder, die Attacke mit Farbe und Stinkflüssigkeit auf ein KIUnternehmen in der Überseestadt erst vor wenigen Tagen sowie die sich gehäuften, sehr wahrscheinlich linksextremistischen Taten allein in diesem Jahr bereiten vollkommen zu Recht Anlass zur Sorge. Ich kann und darf Ihnen versichern, ich teile diese Sorge und nehme diese Sachverhalte, jeden Einzelnen, sehr ernst. Ich verurteile diese Anschläge auf das Schärfste. (Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Aber?) Nein, kein Aber. Ich hatte mir an dieser Stelle ein paar Sätze zur FDP zurechtgelegt, weil ich es mir fast schon gedacht hatte. Ich verzichte auf weitere Ausführungen dazu, das muss tatsächlich nicht sein. Ich weise schlicht und einfach diese Unterstellung zurück. Sie liefern keine Belege dafür, und es wird auch, Herr Schröder, je öfter Sie das erzählen, nicht wahrer dadurch. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Was denn jetzt?) Ich selbst durfte mich in den letzten Wochen und gerade erst an diesem Wochenende persönlich davon überzeugen, wie hochprofessionell unsere Polizeien nicht nur in Bremen, sondern auch in Bremerhaven arbeiten. Für ihren unermüdlichen Einsatz und für ihre gute Arbeit gebührt ihnen Dank und Anerkennung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Dank insbesondere dafür, dass Sie den Menschen in Bremerhaven und Bremen eindrucksvoll gezeigt haben, dass sie die Sicherheit bei ganz unterschiedlichen Großveranstaltungen in unseren beiden Städten gewährleisten. Egal, ob Hunderttausende Menschen die Maritimen Tage in Bremerhaven besuchen oder über 30 000 an dem CSD teilnehmen: Die Polizei und auch die anderen zuständigen Behörden sorgen für einen reibungslosen und sicheren Ablauf. Genau so, liebe Kolleginnen, soll und wird es auch bei den Feierlichkeiten um und zum Tag der Deutschen Einheit sein. Ich blicke dem Tag der Deutschen Einheit und den Festlichkeiten hoffnungsvoll entgegen. Ich freue mich auf das Fest und bin zuversichtlich und voller Vertrauen auf einen friedvollen und vor allem sicheren Ablauf. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Abgeordneter Jan Timke (BIW): sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bremen richtet in diesem Jahr die zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit aus. Unser Land ist Gastgeber für ganz Deutschland, und wir wollen zeigen, dass Bremen weltoffen, freiheitlich, sicher und stolz auf seine Demokratie ist. Doch ausgerechnet in dieser Situation melden sich Linksextremisten zu Wort. Nach einem Brandanschlag auf einen Tesla auf dem Stadtwerder kündigen sie in einem Bekennerschreiben auf einer linksradikalen Internetplattform an, den 3. Oktober zum Desaster machen zu wollen. Wenn in diesem Bekennerschreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einem „schwarzen Herbst“ aufgerufen wird, dann ist das zumindest eine bewusst gewählte Anspielung auf den sogenannten „deutschen Herbst“. Sie knüpft sprachlich an die dunkelste Phase des linksradikalen RAF-Terrors an und soll offenkundig eine Drohkulisse erzeugen. (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: An den „Herbst der Reformen“ knüpft das an!) Das, meine Damen und Herren, ist keine politische Kritik. Das ist eine Kriegserklärung an unsere Demokratie. (Beifall BIW) Diese Drohung muss dieser Senat endlich mit der Härte und Klarheit beantworten, die sie auch verdient. Wer Autos anzündet, nimmt billigend in Kauf, dass Feuer auf Häuser übergreift, Menschen gefährdet und Rettungskräfte selbst in Gefahr geraten. Wer anschließend weitere Aktionen ankündigt, der will Angst verbreiten. Die Täter greifen Eigentum an, sie greifen den Rechtsstaat an und sie greifen den Tag der Deutschen Einheit an, meine Damen und Herren. (Beifall BIW) Dieser Tag der Deutschen Einheit erinnert daran, dass die Deutschen in Ost und West Freiheit, Rechtsstaat und nationale Einheit zurückgewonnen haben. Er erinnert an Menschen, die für ihre Freiheit auf die Straße gegangen sind – friedlich, mutig und gegen einen Unrechtsstaat. (Beifall BIW) Genau deshalb, meine Damen und Herren, ist es so unerträglich, wenn Linksextremisten diesen Tag verächtlich machen und stören wollen. Sie zeigen damit nur eins deutlich: dass sie nichts von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat halten. (Beifall BIW) Der 3. Oktober ist nämlich kein Kampftag für ideologische Gruppen. Er ist ein Feiertag für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Ich sage ausdrücklich: Diese Feier gehört nicht den Chaoten, sie gehört den Menschen in unserem Land. (Beifall BIW) Meine Damen und Herren, in Bremen wird über Linksextremismus noch immer viel zu oft mit angezogener Handbremse gesprochen. Bei Rechtsextremismus ist die Empörung zu Recht groß und eindeutig. Bei linksextremistischen Brandanschlägen, Einschüchterungsversuchen und Gewaltfantasien ist dagegen vielfach verharmlosend von Aktivisten, von militanten Gruppen oder bloßer Sachbeschädigung die Rede. Auch die Reaktion des Senats auf den Brandanschlag und die Drohung gegen den Tag der Deutschen Einheit waren wieder einmal bezeichnet. Sehr geehrte Frau Dr. Högl, Sie werden in diesem Zusammenhang im „Weser-Kurier“ mit folgenden Worten zitiert: „Unsere Sicherheitsbehörden sind wachsam und bestens vorbereitet. Der Verfassungsschutz hat auch die linksextremistische Szene genau im Blick.“ (Senatorin Dr. Eva Högl: So ist es!) Ich sage Ihnen ganz ehrlich, Frau Senatorin Högl, ich kann diese Politikerfloskeln, die Ihnen Ihr Pressesprecher aufgeschrieben hat, nicht mehr hören. (Beifall BIW – Senatorin Dr. Eva Högl: Ich kann schon selber sprechen!) Wenn Sie, sehr geehrte Frau Kollegin Högl, die gewaltorientierte linksextremistische Szene in Bremen tatsächlich im Blick hätten, dann könnten Sie uns heute auch mal Erfolge vorweisen. Da bin ich ganz gespannt auf Ihre Rede, gleich. Ermittlungserfolge nach den zahlreichen Farbanschlägen auf Parteibüros und auf das Privathaus des Leiters des Verfassungsschutzes, Ermittlungserfolge nach den zahlreichen Brand- und Farbanschlägen auf Bremer Unternehmen mit Rüstungsbezug und Ermittlungserfolge nach Angriffen auf Polizeireviere und Polizeifahrzeuge. Aber Sie können es nicht, Frau Senatorin Högl, Sie können hier heute keine Erfolge vorweisen. Denn zur Wahrheit gehört auch: Sie haben die abgeschottete linksextremistische Szene eben nicht im Blick, und wirksam bekämpfen Sie diese Szene schon gar nicht. Der Bremer Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025, meine Damen und Herren, dokumentiert 22 militante Aktionen aus dem gewaltorientierten linksextremistischen Spektrum, darunter acht Brandanschläge – acht Brandanschläge! Hinzu kommt Sachbeschädigung und gezielte körperliche Angriffe. Das sind keine Randerscheinungen und keine bloßen Protestformen, sondern eine besorgniserregende Serie politisch motivierter Gewalt. Deshalb ist für meine Fraktion BÜRGER IN WUT auch klar: Der Senat muss endlich, endlich entschlossener gegen Linksextremismus vorgehen. Wir wollen keine beschwichtigenden Pressemitteilungen mehr lesen, wir wollen Taten statt Worte. Das ist das Gebot der Stunde. (Beifall BIW) Deshalb fordern wir den Senat auch auf, die gewaltorientierte linksextremistische Szene konsequent zu stören und endlich zu zerschlagen. Wir brauchen einen Senat, der Präsenz zeigt und den Extremisten unmissverständlich deutlich macht: Bremen ist kein Rückzugsraum für politische Gewalttäter. (Beifall BIW) Für die bevorstehenden Feierlichkeiten heißt das: Wer die Einheit unseres Landes angreifen will, muss auf einen handlungsfähigen Rechtsstaat treffen. Unsere Sicherheitsbehörden dürfen nicht erst reagieren, wenn die nächste Fassade brennt, das nächste Auto in Flammen aufgeht oder eine friedliche Feier wegen einer akuten Gefährdungslage abgesagt werden muss. Wir dürfen den Tag der Deutschen Einheit nicht unter den Vorbehalt linker Gewaltfantasien stellen. Sicherheit ist keine Einschränkung der Freiheit. Sicherheit ist die Voraussetzung, dass Freiheit überhaupt gelebt werden kann, meine Damen und Herren. (Beifall BIW) Deshalb lautet die Botschaft meiner Fraktion BÜRGER IN WUT an die Täter und ihre Unterstützer: Ihr werdet den 3. Oktober nicht kapern. Ihr werdet Bremen nicht einschüchtern, und ihr werdet unsere Demokratie nicht zum Desaster machen. Bremen wird den Tag der Deutschen Einheit feiern – frei, friedlich und sicher. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BIW)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Janßen.
Nelson Janßen Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Der Tag der Deutschen Einheit wird ein Großereignis in Bremen und es werden mit Sicherheit Zehntausende Menschen in die Stadt strömen. Das wird logistisch und auch aus Sicherheitsaspekten heraus eine gewaltige Herausforderung. Danke für die Vorbereitung und auch die Einbindung an die Senatskanzlei, an dieser Stelle. Ich bin auf viele Dinge in meinem Leben stolz: auf meine Kinder, auf den einen oder anderen politischen Erfolg, auf meine Brettspielesammlung. Nationalstolz fehlt mir hingegen völlig. Ich finde auch das Konzept bizarr und etwas problematisch. (Beifall Die Linke) Um einmal Gustav Heinemann zu zitieren: „Ach was, ich liebe keine Staaten. Ich liebe meine Frau, fertig.“ Ehrlich gesagt, ich finde, das trifft es ganz gut. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Sie sind doch für freie Liebe!) Die Überwindung der DDR war ein Erfolg und ein wichtiger Schritt. Dass Ostdeutschland aber niemals wirtschaftlich zum Westen aufschließen konnte, gehört auch zur Wahrheit dazu, ebenso wie Probleme bei der Wende. All das kann man aber kritisch am Tag der Deutschen Einheit oder im Kontext des Tags der Deutschen Einheit diskutieren. Und ja, in einer Demokratie darf man friedlich demonstrieren, sogar mit Trillerpfeifen. Den Tag aber grundsätzlich zu blockieren oder gar anzugreifen, finde ich unsinnig, falsch und auch gefährlich, und natürlich distanziere ich mich von diesen Gewaltaufrufen. Weder wird so dem Nationalismus noch der Kinderarmut in Ostdeutschland Einheit geboten. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Was sagt Olaf Zimmer dazu?) Ich wünsche allen daher viel Spaß bei den Fantastischen Vier und dem Bürgerfest und gerne die ein oder andere angeregte, gern auch kritische Debatte. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Frau Senatorin Dr. Högl das Wort.
Dr. Eva Högl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bremen richtet in diesem Jahr die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit aus, und das ist eine Ehre, das ist eine Freude, und das ist für uns alle auch eine ganz gewaltige Aufgabe. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir sind stolz, wir sind gespannt darauf, und wir sind voller Vorfreude auf den 3. Oktober. Es soll nämlich ein fröhliches und feierliches Fest werden, im Herzen von Bremen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Gästen aus aller Welt und aus ganz Deutschland und mit hochrangigen Ehrengästen und den Spitzen des Staates. Meine Damen und Herren, es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Feier auch sicher ist. Daran arbeiten wir – und ich hoffe, daran besteht kein Zweifel hier in diesem Haus – seit Monaten unter Hochdruck. Wir sind bestens vorbereitet. Wir haben genügend Personal. Ein Fest dieser Größe ist nichts, was Bremen allein wuppt, sondern da helfen alle aus ganz Deutschland mit: der Bund und die anderen Länder. Wir bekommen Verstärkungskräfte von Polizei, Verfassungsschutz, BKA und der Bundespolizei, und bei uns sind alle Polizistinnen und Polizisten im Dienst und nicht im Urlaub. Die Finanzierung ist gesichert in unserem Haushalt. (Glocke) Wir sorgen dafür, dass wir genügend Pollersperren und genügend Unterbringungsmöglichkeit für die auswärtigen Kräfte haben. Wir bekommen alle Technik, die wir benötigen und die im Bund und in den Ländern verfügbar ist. Meine Damen und Herren, wir reagieren auf jede Veränderung der Lage, und Polizei und Verfassungsschutz sind am Start, um Straftaten wirksam zu verhindern und aufzuklären. Ich brauche dabei keinerlei Belehrungen von BÜRGER IN WUT oder von Rechtsaußen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es ist eine Missachtung der exzellenten Arbeit und des hervorragenden, hochprofessionellen, engagierten Dienstes von Polizei und Verfassungsschutz, wenn Sie uns unterstellen, wir hätten die Lage nicht im Blick (Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Ich habe Sie kritisiert, nicht die Polizei! Ich habe Sie kritisiert!) und würden den Tag der Deutschen Einheit nicht ausreichend vorbereiten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wenn Sie mich kritisieren, meinen Sie Polizei und Verfassungsschutz, denn die sind wachsam und aufmerksam. (Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Nein, ich meine Sie, Ihre politische Verantwortung!) Meine Damen und Herren, wir nehmen das sehr ernst, dass die linksextreme Szene mobil macht. Es gibt brennende Autos, Drohungen an Fassaden, es gibt Bekennerschreiben, die Angst machen sollen. Wir nehmen das sehr ernst. Der 3. Oktober ist immer für die linksextreme Szene ein Tag, an dem sie protestiert und Straftaten verübt. Wir haben das im Blick, im Übrigen auch unsere kritische Infrastruktur, Strom, Wasser, Straßen, Bahnen und Häfen. Auch das sichern wir ab zusammen mit den Betreibern. Wir sind eingespielt, und wir haben spezielle Konzepte auch für diesen Schutz. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen sagen, dass es trotzdem eine ganz gewaltige Aufgabe ist und wir natürlich auch alle miteinander angespannt sind, weil wir es hinbekommen müssen, ein fröhliches Fest zu gestalten und Sicherheit zu gewährleisten. Das ist keine leichte Aufgabe. Ich bin sehr optimistisch, dass unsere Vorbereitung bestens ist, dass wir einen 3. Oktober in Bremen haben, den wir feiern können, die Deutsche Einheit feiern können. Wir feiern die Befreiung von Diktatur, von Zensur, von Mauer und Stacheldraht. Das lohnt sich, jeden 3. Oktober genau das zu feiern. Wir feiern Freiheit, wir feiern Frieden und Demokratie, und meine Damen und Herren, das lassen wir uns von niemandem nehmen, von niemandem und schon gar nicht von Linksextremisten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte auch sagen, Sie kennen das von mir: Es ist auch noch mal ein Appell, dass unsere wunderbare Demokratie, Frieden und Freiheit jeden Tag gelebt und von uns allen verteidigt werden muss. Das werden wir am 3. Oktober noch einmal herausstellen, und wir sorgen für ausreichend Sicherheit. Ich möchte an dieser Stelle zum Schluss meiner Rede allen danken, die daran beteiligt sind: natürlich unsere Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern, insbesondere natürlich in Bremen und Bremerhaven, Polizei und Verfassungsschutz, aber auch alle Beteiligten darüber hinaus. So ein wunderbares Fest, was wir vor Augen haben, ist ein ganz gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten. Ich hoffe sehr, dass es fröhlich und dass es sicher wird. Freuen wir uns auf den 3. Oktober in Bremen! – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, als Nächstes der Abgeordnete Timke zur Kurzintervention. Abgeordneter Jan Timke (BIW): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Senatorin Högl! Ich glaube, Sie wollten meine Rede nicht verstehen. Ich habe nämlich mitnichten die Sicherheitsbehörden in Bremen kritisiert. Das werden Sie auch in den vergangenen 17 Jahren, wenn Sie die Protokolle nachlesen, nie gehört haben, dass ich irgendwie die Sicherheitsbehörden in Bremen kritisiert habe. Die machen eine hervorragende Arbeit in Bremen und Bremerhaven. Ich habe Sie kritisiert, weil Sie die politische Verantwortung in diesem Bundesland tragen und weil Sie mit Ihrer Regierung zu wenig gegen Linksextremisten tun. Wohlfeile Worte bringen uns da nicht weiter. Wir wollen Taten sehen, und ich nehme zur Kenntnis, Frau Senatorin Högl, dass Sie hier nicht einen einzigen Ermittlungserfolg heute vorgestellt haben. Das belegt meine These, dass Sie keine Ermittlungserfolge gegen Linksextremismus haben. – Herzlichen Dank! (Beifall BIW)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Daher ist auch das dritte Thema dieser Aktuellen Stunde erledigt. Ich gebe noch einmal die Restredezeiten bekannt, und zwar sind das jetzt die Redezeiten, die originär noch wären. Dazu können Sie jeweils 3 Minuten, 20 Sekunden zählen. SPD: 6 Minuten, 55 Sekunden; CDU: 3 Minuten, 56 Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 4 Minuten, 59 Sekunden; Die Linke: 5 Minuten, 51 Sekunden; BIW: 4 Minuten, 1 Sekunde; FDP: 3 Minuten, 6 Sekunden; Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]: 1 Minute, 46 Sekunden; BAGruppe: 54 Sekunden; der Senat wie eben schon gesagt minus 3 Minuten, 20 Sekunden. Ich rufe das vierte Thema der Aktuellen Stunde auf: Keine Verfassungsänderung nötig – jetzt den Weg frei machen für eine stärkere Bundesbeteiligung an der Seehafenfinanzierung! Dazu als Vertreterin der Senats Frau Senatorin Vogt. Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Bothen.
Nils Bothen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Zum Glück kommen wir jetzt zu einem Thema, bei dem wir uns eigentlich einig sind, beim Hafen, und das ist auch gut so. Wir haben heute viel Zeit, darüber zu reden. Das ist auch gut so. Von daher freue ich mich auf das Thema, und ich freue mich auf die Diskussion und wünsche uns dabei viel Spaß. Aktuelle Stunde, Hafen, immer toll. Ist ein Thema, was mich besonders betrifft, aber auch viele andere hier. Ja, ich glaube, wir haben darüber schon viel geredet. Also, Thema Hafen, Aktuelle Stunde, weil es ein aktuelles Rechtsgutachten gibt, und es gibt mittlerweile auch ein zweites Gutachten, da komme ich gleich noch zu. Aktuelles Rechtsgutachten zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Mitfinanzierung der Seelasten durch den Bund von Professor Dr. Hellermann. Das Gutachten wurde von der IHK Nord beauftragt, und dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken. Wir haben hier schon viel über den Hafen und das Thema Hafenfinanzierung debattiert und die Forderung nach Unterstützung durch den Bund auch schon klar zum Ausdruck gebracht. Mit diesem Gutachten wird aber klar, dass die Begründung der Absage durch die Bundesregierung nicht richtig ist und es keine Verfassungsänderungen braucht, um die Bundeshilfen zu erhöhen. Die Nationale Hafenstrategie kann dadurch mit Leben gefüllt werden und der Investitionsstau von 15 Milliarden Euro in den deutschen Seehäfen endlich angegangen werden. Die Bundesregierung muss endlich aufwachen und die Häfen als zentrale Bedeutung für die Versorgung der Wirtschaft und des Warenverkehrs sowie der Energiewende verstehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Forderung, die Bundeshilfen von 38,3 Millionen auf 500 Millionen für die Küstenländer zu erhöhen, bleibt bestehen, und dafür gibt es jetzt keine Ausreden mehr. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt muss ich auf eine andere Seite schlagen, weil es mittlerweile ein neues Rechtsgutachten gibt. Es gibt ein Rechtsgutachten, also es ist ein Gutachten, das von Professor Dr. Tristan Barczak veröffentlicht wurde. Dazu vielen Dank an den Bremischen Interessenverband für Container e. V. Dieses Gutachten sagt ganz klar, dass der Einsatz von Bundesmitteln zur Ertüchtigung der Häfenfinanzierung nach geltendem Verfassungsrecht zulässig ist. Noch weiter: Es ist eine Anpassung an veränderte tatsächliche Verhältnisse. Also bitte, liebe Bundesregierung, den Fokus auf die Häfen setzen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, außerdem, jetzt muss ich noch mal eben gucken, ob ich die richtige Seite habe. Nein, habe ich nicht. So, und weil die Zahlen so schön sind und ich heute auch Zeit habe, möchte ich sie natürlich auch ganz gern noch mal wiederholen. Wir haben rund 1 300 Unternehmen mit circa 40 000 Arbeitsplätzen in den Bereichen maritime Wirtschaft, Häfen, Schiffbau, Zulieferer und maritime Forschung. 2025 hatten wir 65,3 Millionen Tonnen Gesamtumschlag in den bremischen Häfen, ein Plus von 5,4 Prozent. Containerumschlag, ein Plus von 10 Prozent auf 4,9 Millionen TEU. Autoumschlag, 1,2 Millionen Fahrzeuge, einer der weltgrößten Autoumschlagsplätze für Neuwagen in Europa. Ein Zuwachs im ersten Halbjahr 2026, jetzt wird es noch schöner, von 5,9 Prozent auf 4,3 Millionen Tonnen, ein Plus beim Containerumschlag von 5,7 Prozent sowie einen Zuwachs von 2,4 Prozent im Automobilumschlag. Das sind super Zahlen und zeigen die Bedeutung der bremischen Häfen. Die Waren bleiben natürlich nicht im Hafen, sondern sie werden deutschlandweit verteilt. Das ist, glaube ich, der wichtigste Grund, warum die Häfen auch so wichtig sind für Deutschland. Das mit einer klasse Hinterlandanbindung und Logistikzentren im Lande Bremen. Außerdem, haben wir auch lange darüber geredet, möchte ich noch auf die Bedeutung der Seehäfen im Klimawandel und bei der militärischen Verteidigung hinweisen. Wir bekommen 1,35 Milliarden für den Ausbau der Hafeninfrastruktur in Bremerhaven vom Haushaltsausschuss des Bundestages, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Danke, Thomas Röwekamp!) und wir werden Bremerhaven zu einem militärischen Logistik-Hub ausbauen. Das sind aber Gelder, das war heute auch noch mal aktuell, die wir dieses Jahr verbrauchen müssen, aber auch bis 2031 verbrauchen müssen. Das heißt also, die Finanzierung der Häfen ist dadurch nicht sichergestellt. Wir haben trotzdem Hafenlasten von circa 100 Millionen, die weiterhin bezahlt werden müssen, jährlich. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun!) Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass die Häfen die Erhaltung und Investitionen nicht allein stemmen können und wir in Bremen und Bremerhaven wichtig für die bundesweite Versorgung, militärische Verteidigung und für die Energiewende sind. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Herold.
Dr. Emanuel Herold GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Bundeskanzler Friedrich Merz sagte bei der Nationalen Maritimen Konferenz in Emden Ende April folgendes, Zitat: „Die Bundesregierung leistet über den sogenannten Hafenlastenausgleich bereits jedes Jahr einen festen Beitrag zur Finanzierung der deutschen Seehäfen.“ Das sind diese 38 Millionen, die wir alle kennen. Kanzler Merz sagte weiter: „Erhöhen, meine Damen und Herren, können wir ihn verfassungsrechtlich nicht so einfach.“ Ich würde behaupten, mit dieser Argumentation können sich der Kanzler und seine Regierung demnächst nicht mehr so einfach aus der Affäre ziehen, denn das juristische Gutachten der IHK Nord hat dargelegt, dass eine Änderung des Seehafenfinanzierungsgesetzes ohne Verfassungsänderung möglich ist. In der Tat, es gibt mittlerweile ein zweites Gutachten, was diesen Kernbefund auch noch mal bestätigt. Das heißt, der verfassungsrechtliche Vorbehalt, den wir über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte von verschiedenen Bundesregierungen gehört haben, ist nicht so stichhaltig, wie immer vorgetragen. Der Bund kann per Bundesgesetz handeln. Dieser Befund ist bedeutsam, denn wir alle wissen, dass der Handlungsdruck mit jedem Jahr wächst, in dem die Gespräche zwischen Bund und Ländern immer wieder ergebnislos bei diesem Thema versanden, denn wie in anderen Bereichen der Infrastruktur auch haben die Seehäfen über die letzten Jahrzehnte ganz erhebliche Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe aufgebaut. Das sind einfach einerseits altersbedingte Substanzverluste, und andererseits haben wir neue Aufgaben: Automatisierung, Digitalisierung, Klimaanpassung sowie Energieund Zeitenwende. Dass diese Last von den Küstenländern allein nicht getragen werden kann, bestreitet schon länger niemand mehr, der sich auch nur halbwegs mit dieser Materie auskennt. Schätzungen des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe zufolge beläuft sich der Modernisierungs- und Sanierungsbedarf auf 15 Milliarden Euro für alle Seehäfen. Etwa ein Drittel dieser notwendigen Investitionen beziehen sich auf Energieinfrastrukturen. Der Bund hatte mit der 2025 beschlossenen Nationalen Hafenstrategie den Anspruch erhoben, Zukunft für die Häfen gestalten zu wollen. Er hat es aber dann verpasst, oder schlicht und ergreifend sich nicht darum gekümmert, eine langfristige, wirklich strategische Investitionsplanung aufzulegen. Es wurde zwar angekündigt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufzulegen, die hat aber kein Finanzierungskonzept erarbeitet, wie es ihr Auftrag war. Der Grund dafür liegt schlicht und ergreifend darin, dass es im Bund an vielen Stellen, und auch in manchem Bundesland, gerade im Süden der Republik, schlicht und ergreifend am politischen Willen fehlt, sich dieser Aufgabe anzunehmen. Da muss man sagen: Ich freue mich über diese Gutachten und diese rechtliche Expertise, die uns an dieser Stelle einen neuen Impuls geben, aber kein Jurist kann es den politischen Vertretern in Berlin und in Bayern abnehmen, den politischen Willen zur Veränderung der Situation irgendwann auch einmal aufzubringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Von daher sollten diese Expertisen nun Anlass sein, endlich ins Arbeiten zu kommen. An dieser Stelle sei auch noch mal an den Auftrag erinnert, den sich Schwarz-Rot in Berlin selbst gegeben hat, ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Wir werden die Nationale Hafenstrategie als gesamtstaatliche Aufgabe umsetzen und uns über die Finanzierung der Maßnahmen mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode verständigen.“ Die erste Hälfte der Legislaturperiode des Bundes endet kommenden März. Das ist noch ein reichliches halbes Jahr. Von daher kann man aus norddeutscher Perspektive einfach nur noch sagen: Denn man tau! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Brandt.
Gökhan Brandt FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Herr Bothe, nur, weil man so viel Zeit hat, muss man sie nicht ausnutzen. Ich sage Ihnen, ich werde die sieben Minuten nicht brauchen. Ja, meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass wir bei der Hafenfinanzierung hier im Lande Bremen oft an einem Strang ziehen, und das wollen wir auch an dieser Stelle tun. Ich finde es gut, dass der IHK-Nord-Verband dieses Gutachten erstellt hat, dass auch das zweite Gutachten des Containerverbandes aussagt, dass der Bund sich beteiligen darf. Das kann aber nur der allererste Schritt sein, denn Herr Herold hat es ja ganz vortrefflich gesagt: Auch fünfzig Gutachten würden nichts an dem politischen Willen ändern, der gegebenenfalls mangelt. Deswegen müssen wir uns dafür einsetzen, dass die politisch Tätigen in Berlin – und das ist die große Koalition, die nicht mehr so groß ist, aus CDU und SPD – ins Tun kommen. Da hätte ich mir gewünscht, Herr Bothen, dass Sie nicht nur sagen „Bitte, liebe Bundesregierung!“, sondern zum Telefon greifen und einfach mal Lars Klingbeil anrufen! (Beifall FDP) Dass er bereit ist, wieder umzuschwenken und einzuknicken, das haben wir ja gesehen. Gerade heute ist er eingeknickt bei der Zuckersteuer. Ich bin mir sicher, wenn Sie ihm genug Druck machen, dann knickt er auch bei der Hafenfinanzierung um, denn wir müssen doch an einem Strang ziehen. Das ist doch vollkommen klar, dass diese 10 Millionen, die Bremen von diesem 38-Millionen-Topf bekommt, nicht ausreichen können für die gigantischen Aufgaben unserer Zeit – sei es jetzt Verteidigungspolitik, Energiewende oder alles drum herum. Nur, weil wir im Besitz des Hafens sind, haben wir nicht alle Aufgaben, die der Hafen allein tragen muss, in der eigenen Hand. Wir können es auch gar nicht leisten, denn die Milliarden, die wir für den Hafen brauchen würden, sind größer als ein einzelner Bremer Haushalt. In dem Kontext müssen wir das Ganze sehen. Das Konnexitätsprinzip sagt nicht nur aus, dass, wer bestellt, auch bezahlen muss – was hier der Mangel ja ist, was der Bund nicht tut –, sondern auch, dass diejenigen, die im Besitz der Infrastruktur sind, diese verwalten müssen. Das bedeutet für uns natürlich auch, dass wir uns eingestehen müssen, dass wir allmählich und sukzessive – und das wird mit dem Geld kommen, was wir uns erhoffen, sei es jetzt über die Bundeswehrumlage, aber auch andere Verfahren, die dann vielleicht Geld nach Bremen bringen – Kompetenzen werden abgeben müssen, damit das Ganze gestreamlined und in einer Hand liegen kann, damit am Ende des Tages der Bund hier wirken kann. Das gehört zur Wahrheit dazu, meine Damen und Herren. Es gehört auch zur Wahrheit dazu, dass es nicht nur die Ebene des Hafens an und für sich ist; auch die Zuwege, die Hinterlandwege, die Anbindung des Hafentunnels und die Anbindung der Autobahn müssen alle mitgedacht werden. Es bringt nichts, wenn der Hafentunnel in Bremerhavener Hand liegt, die Stadt kein Geld und keine Kompetenzen hat, diesen Tunnel zu verwalten, wir gleichzeitig aber darauf setzen, dass alle Verkehre durch diesen Tunnel durchführen sollen, um in die Häfen zu gelangen, in den Häfen wiederum bremische Politik zuständig ist, die mal mehr, mal besser, mal schlechter mit der Hafenpolitik arbeitet, und am Ende des Tages Berlin nur das Geld geben soll. Das können Sie hier wirklich nicht vorstellen, das wird so nicht passieren, das sind Tagträumereien, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Also, worum geht es hier? Es liegen Gutachten vor, es ist ein guter erster Anfang, und ich finde es gut, dass wir hier an einem Strang ziehen, denn wir haben alle ein gesamtbremisches Interesse am Ausbau der bremischen Hafenpolitik, daran, dass das Ganze gelingen kann. Dafür sind Sie gefordert, sich in Berlin einzusetzen, und das erhoffe ich mir auch von Ihnen! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Lichtenfeld.
Sven Lichtenfeld fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei diesem Antrag kann ich gleich zu Beginn sagen: Ich unterstütze ihn fast zu hundert Prozent, denn unsere Häfen sind für Bremen und Bremerhaven von existenzieller Bedeutung – aber nicht nur für uns: Sie sind wichtig für ganz Deutschland, für unsere Wirtschaft, unsere Energieversorgung, unsere Arbeitsplätze und inzwischen auch für unsere Verteidigungsfähigkeit. Der Bund stellt für die Seehäfen der fünf Küstenländer gerade einmal rund 38 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung, und wir wissen, was davon in Bremen ankommt. Es sind round about 10,7 Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig gibt Bremen selbst für das Jahr weit über 200 Millionen Euro für seine Häfen aus, Quelle: Arbeitnehmerkammer. Da stimmt doch das Verhältnis nicht. Deshalb unterstütze ich die Forderung nach einer deutlichen Stärkung, Beteiligung des Bundes, aber über einen Punkt würde ich sogar noch weiter gehen als die SPD. Die hier geforderten 500 Millionen Euro jährlich halte ich für zu wenig. Deshalb sage ich, wir sollten nicht über 500 Millionen Euro, sondern über 1 Milliarde Bundesbeteiligung pro Jahr reden. Natürlich kommt dann sofort die Frage: Wo soll das ganze Geld herkommen? Auch darüber können wir gerne reden. Ich bin fest davon überzeugt, wenn wir in Bremen und im Bund genügend Bereiche finden, in denen wir Millionen einsparen können, da kann ich Ihnen gerne Tipps geben, wo das Geld herkommt. Muss mich nur einer fragen. (Abgeordneter Gökhan Brandt [FDP]: Dann mal los!) Das ist eine Frage der politischen Prioritäten, und für mich haben unsere Häfen eine ganz klare Priorität, denn unsere Häfen dürfen nicht immer nur gerade so am Limit erhalten werden. Jetzt komme ich zum Ende, die Zeit läuft ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke!
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Schuster.
Sascha Schuster BA-Gruppe
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon einiges gehört. Ein Rechtsgutachten gibt es: Die Industrie- und Handelskammer Nord zeigt, dass eine stärkere Unterstützung auch ohne Grundgesetzänderung möglich ist. Rund 40 Millionen zahlt der Bund seit 2005 jährlich als Lastenausgleich für alle Seehäfen zusammen. Wir wissen aber auch, dass es deutlich mehr sein könnte. Nötig wären 500 Millionen Euro. So ist jedenfalls die Forderung der Hafenbetriebe und der norddeutschen Länder. Entscheidend hierfür ist, dass die Bundesregierung bei der Finanzierung der nationalen Hafeninfrastruktur endlich vorankommt. Kommt sie aber nicht. Mein lieber Nils Bothen, Sie sitzen nun mal in der Bundesregierung, das wissen wir, wir haben es eben auch schon mal gehört. Deshalb ist es nicht so ganz klug, das hier so zu sagen, sondern wirklich einmal zum Hörer zu greifen und dort Ihre Verantwortlichen – –. Wir haben ja hier auch jemanden, ich denke an den Bundestagsabgeordneten Uwe Schmidt, an den könnten Sie sich gerne mal wenden. Der erzählt Ihnen nämlich noch einiges, der weiß bestimmt einiges mehr. Unsere Nachbarländer wie die Niederlande und Belgien schlafen nicht. Dort wird die Hafenpolitik als nationale Aufgabe verstanden. Die Häfen in Deutschland sind zentrale Lebensadern für die gesamte deutsche Wirtschaft. Die Küstenländer können diese Aufgaben dauerhaft nicht alleine finanzieren. Der Bund muss nun endlich handeln. Deutschland drohen ansonsten Wettbewerbsnachteile für Industrie, Handel und Logistik. Die Häfen sichern Millionen Arbeitsplätze, sind ein unverzichtbarer Bestandteil der industriellen Wertschöpfung in Deutschland und eine zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Umfassende Mittel benötigen die Häfen laut IHK Nord für die Modernisierung der Infrastruktur, die Anpassung an den Klimawandel, die Infrastruktur für neue Kraftstoffe, den Offshore-Ausbau, die Digitalisierung sowie Anforderungen im Bereich der militärischen Mobilität und Versorgungssicherheit. Ich bin froh, dass sich unser Bundesland im Bund dafür einsetzt. Dafür danke ich unserer Hafensenatorin, die wirklich sehr aktiv ist, sehr fleißig ist. Ich weiß das zu schätzen. Nur diesen Weg können wir gemeinsam gehen, wenn wir auch dort in einer Sprache hier sprechen. Ich glaube, unsere Häfen sind nun mal mit das Wichtigste, was wir haben. Hier sollten wir alle, egal welcher Partei, welcher Gruppe wir auch immer angehören, eine Sprache sprechen. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Hafensenatorin auch in diesem Bereich unterstützen. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Kocaağa.
Muhlis Kocaağa Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Das ist auch gut so, dass wir alle einig sind, dass unser Hafen besser finanziert werden soll. Geopolitische Rahmenbedingungen verpflichten uns aber auch, die maritime Wirtschaft neu zu strukturieren und neu auszurichten. Vor diesem Hintergrund steht die Finanzierung deutscher Seehäfen im aktuellen Zustand im Mittelpunkt. Von daher hat uns das von der IHK beauftragte Gutachten klargestellt, wo das gesetzliche Labyrinth steht und wie wir das auch beiseitestellen können. Im Bundesgesetz werden die deutschen Seehäfen als Landesangelegenheit festgelegt. Von daher wurden für die Finanzierung der deutschen Seehäfen auch 38,3 Millionen Euro bereitgestellt. Die veränderte geopolitische Lage macht deutlich: Wirtschaftliche Transformation, Energieversorgung, Verteidigungsfähigkeit und digitale nationale Sicherheit sind nicht mehr nur regionale Aufgaben. Die 38 Millionen Euro vom Bund reichen heute nicht mehr aus. Die Deutsche Hafenallianz hat auch dem Bundesrat erklärt und gefordert, die Förderung um 500 Millionen Euro zu erhöhen. Wie auch dem Bericht zu entnehmen, werden 15 Milliarden Euro benötigt, um die deutschen Seehäfen konkurrenz- und wettbewerbsfähig halten zu können, allein in Bremerhaven 1,7 Milliarden Euro. Nur mit dieser ausreichenden Finanzierung können deutsche Seehäfen ihre wichtige Funktion erfüllen. Im Jahr 2024 hat die Bundesregierung in der Nationalen Hafenstrategie ihre Ziele klar definiert. In der Nationalen Hafenstrategie hat aber gleichzeitig die Bundesregierung nicht klar definiert, wie das finanziert werden soll. Die Möglichkeiten, über dieses Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren, sind begrenzt. Nach Artikel 104b Grundgesetz besteht ebenfalls eine Möglichkeit. Große Investitionen über erneuerbare Energien sind auch begrenzt, kann man nicht immer verbinden. Deshalb ist das besonders Artikel 25c Absatz 2 Satz 2. Da steht klar, wie die Häfen finanziert werden sollten. Diese Regelung stellt sicher, dass das Seehafenfinanzierungsgesetz ohne Verfassungsänderung eine Möglichkeit ist, dass man ändern könnte. Von daher brauchen wir eine starke politische Entscheidung für eine deutliche, starke, verlässliche und zukunftsorientierte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung deutscher Seehäfen. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Grobien.
Susanne Grobien CDU
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr verehrte Gäste! Ja, vier Aktuelle Stunden, die Inflation nimmt zu. Mal gucken, wie es weitergeht im nächsten Dreivierteljahr. Heute noch das Thema Seehafenfinanzierung, ein wichtiges Thema, das uns allerdings auch schon seit sehr, sehr langer Zeit unter den Nägeln brennt. Noch auf der letzten Maritimen Konferenz – Herr Bothen hat es schon gesagt – bestätigte der Bundeskanzler die Auffassung der Bundesregierung, dass Hafenfinanzierung Ländersache sei, und er untermauerte erneut, eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung der Hafenlasten sei ohne eine Grundgesetzänderung nicht möglich. Es gibt zwar ein nationales Interesse an den Seehäfen, weshalb es auch ein nationales Hafenkonzept gibt, eine Bundesbeteiligung aber schien lange nahezu unmöglich. Die Enttäuschung auch der fast 800 anwesenden Teilnehmer aus Unternehmerschaft, Politik und Wirtschaft auf dieser Konferenz war riesengroß, gab es doch hohe Erwartungen im Vorfeld dazu. Seit letzter Woche nun liegt ein Rechtsgutachten von Professor Hellermann von der Uni Bielefeld vor, finanziert von der IHK Nord, also von der norddeutschen Wirtschaft, auch das muss man hier mal erwähnen, und seit Kurzem, so habe ich gerade eben von dem Kollegen Stahmann erfahren, gibt es auch noch ein zweites. Das scheint das auch zu stützen, dass eine Verfassungsänderung nicht nötig ist. Das ist die zentrale Erkenntnis des Gutachtens, und damit verschiebt sich die Debatte vom rechtlichen Dürfen hin zum politischen Wollen. Dieses IHK-Gutachten wurde letzte Woche im Rahmen der norddeutschen Ministerpräsidentenkonferenz vorgestellt, und alle Ministerpräsidenten haben sich direkt dahintergestellt. Vielleicht war das auch der Anlass, dann direkt dazu eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Mag ja sein, und es kann ja auch ein politisches Signal von uns heute ausgehen. Wir hätten das gern mit einem Antrag untermauert, einem interfraktionellen Antrag, von denen wir schon eine ganze Menge hier in der letzten Legislatur und auch in dieser Legislatur gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Das scheint aber auch ein Dreivierteljahr vor den Wahlen irgendwie nicht mehr möglich zu sein, dass man gemeinsame Anträge hier im Parlament auf den Weg bringt, um den politischen gemeinsamen Willen in manchen Themen – in vielen anderen Themen ist er ja auch nicht da – doch zu untermauern. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Zu Risiken und Nebenwirkungen wenden Sie sich an Ihre Fraktionsvorsitzende!) So soll es also auch ohne Antrag einen Appell jetzt geben, nämlich an den Bürgermeister, der auch gleichzeitig Bundesratspräsident ist. Lassen Sie die Länder in dieser Einigkeit nicht wieder vom Haken. Es liegen Gutachten vor, die Wirtschaft steht dahinter, die norddeutschen Länder stehen zusammen, und jetzt muss also der Bund handeln und wie schon aufgefordert: Wir tun das an ganz vielen Stellen. Wir haben schon Briefe geschrieben, ich bitte aber auch den Koalitionspartner, seinen Einfluss geltend zu machen, dass da endlich Fahrt aufgenommen wird. (Beifall CDU) Um noch eins klarzustellen, das geht hier in dem einen oder anderen Redebeitrag ja doch ein bisschen durcheinander: Wir haben natürlich in Bremerhaven eine besondere Situation, denn Bremerhaven erhält 1,35 Milliarden aus dem Verteidigungshaushalt, um die Hafeninfrastruktur zu ertüchtigen, Kajen zu sanieren und den Anforderungen eines leistungsfähigen NATO-Hafens gerecht zu werden. Eine gewaltige Summe und auch eine sehr gute Nachricht, nicht nur für Bremerhaven, sondern auch für Bremen. Dass da andere Länder, insbesondere Hamburg am Anfang, vielleicht auch der andere Hafen natürlich mal ein bisschen verschnupft sind, das kann man durchaus verstehen. Deswegen ist es aber umso wichtiger – und das ging mir hier in den Debattenbeiträgen ein bisschen zu durcheinander –, deutlich zu machen, dass die 1,35 Milliarden kein Ersatz für eine dauerhafte angemessene Beteiligung des Bundes an den Seehafenlasten aller norddeutschen Bundesländer ist. Es sind völlig verschiedene Aufgaben, um die es da geht. Die Mittel aus dem Verteidigungshaushalt dienen der militärischen Ertüchtigung zu unserer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit. (Beifall CDU) Die strukturelle Finanzierung der deutschen Seehäfen dagegen betrifft die Leistungsfähigkeit unserer gesamten Volkswirtschaft: Außenhandel, Energieversorgung, Lieferketten, Transformation und Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb darf aus dem Erfolg für Bremen auch kein Gegeneinander innerhalb der norddeutschen Häfen entstehen. Im Gegenteil, gerade jetzt müssen wir die norddeutsche Allianz zusammenhalten, und da ist die Politik und da ist insbesondere unser Bürgermeister gefragt. (Beifall CDU) Bremen hat ein großes Interesse daran, gemeinsam mit Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für eine verlässliche und dauerhaft höhere Beteiligung des Bundes einzutreten, denn am Ende gewinnen wir nicht dadurch, dass ein Hafen gegen den anderen ausgespielt wird. Wir gewinnen, wenn der Bund endlich anerkennt: Leistungsfähige deutsche Seehäfen sind eine nationale Aufgabe, in der Verteidigung genauso wie Wirtschaft, Energieversorgung und Außenhandel von besonderer Bedeutung sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als Nächstes der Abgeordnete Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucher! Der Titel dieser Aktuellen Stunde trifft einen entscheidenden Punkt, und zwar die angebliche Notwendigkeit einer Verfassungsänderung. Diese darf nicht länger als Ausrede dienen, um die Finanzierung unserer Seehäfen weiterhin aufzuschieben, denn die Realität ist eigentlich klar: Bremen und Bremerhaven unterhalten keine Infrastruktur, die allein nur diesem Bundesland dient. Unsere Häfen sind Teil der wirtschaftlichen Lebensadern ganz Deutschlands. Sie sichern Handel und industrielle Lieferketten, sind unverzichtbar für Energieversorgung und Energiewende, und sie gewinnen für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes gerade jetzt zunehmend an Bedeutung. Wer also all das nutzt, muss, beziehungsweise sollte auch einen dementsprechend angemessenen Anteil daran bezahlen. Der Bund beteiligt sich bislang wie bekannt über den Hafenlastenausgleich mit rund 38 Millionen Euro jährlich an den deutschen Seehäfen. Auf Bremen entfallen davon gerade einmal aufgerundet rund 11 Millionen Euro. Das steht natürlich in überhaupt gar keinem Verhältnis zu den Aufgaben und den Investitionen, die diesbezüglich noch vor uns liegen, meine Damen und Herren. Allein die neue Containerkaje in Bremerhaven soll rund 950 Millionen kosten. Zugleich wird der Investitionsbedarf der deutschen Seehäfen insgesamt auf etwa 15 Milliarden Euro geschätzt. Das kann Bremen anteilsmäßig als strukturell hochverschuldetes Bundesland natürlich, wen wundert es, nicht aus eigener Kraft stemmen. Es wäre auch falsch, die Kosten einer Infrastruktur von nationaler Bedeutung fast ausschließlich den die Häfen betreibenden Küstenländern aufzubürden. Das funktioniert so nicht. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich, dass die SPD dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Die Rechtsgutachten, die jetzt vorliegen, sind eine wichtige Aufforderung an den Bund, wie wir finden. Er muss nun prüfen, wie eine stärkere Beteiligung rechtssicher möglich ist, und er muss dementsprechend auch endlich handeln – und das zügig. Aber, meine Damen und Herren, die Feststellung, dass keine Verfassungsänderung nötig sein könnte, ersetzt natürlich noch kein schlüssiges Finanzierungsmodell. Wir dürfen uns nicht in einer weiteren Debatte zwischen Bremen und Berlin verlieren. Entscheidend ist nicht, wer grundsätzlich Recht hat, sondern entscheidend ist, ob der Senat jetzt gemeinsam mit den anderen Küstenländern einen konkreten Vorschlag auf den Tisch legt: Welche Projekte soll der Bund finanzieren, in welcher Höhe, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchem verbindlichen Zeitplan? Wir fordern deshalb eine deutliche und dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung, ein mehrjähriges Finanzierungsmodell und sowieso eine klare Mitfinanzierung aller Projekte von nationaler Bedeutung. Nüchtern betrachtet fordern wir eigentlich nichts anderes als eine angemessene und absichernde Bundesbeteiligung, schon vor dem Hintergrund, dass bei unseren niederländischen und belgischen EUNachbarn die Häfen von Haus aus auch in Fragen der Finanzierungsbedarfe sinnvoll geregelt Staatsangelegenheiten sind. Dazu gehören bei uns die neue Containerkaje, die Energieinfrastruktur, Maßnahmen für resiliente Lieferketten und natürlich auch die militärisch relevante Hafenlogistik. Wenn der Bund Bremerhavens Häfen für die Verteidigungsfähigkeit ertüchtigt, dann erkennt er eigentlich auch selbst ihre nationale Bedeutung an. Dann kann er sich nicht bei der übrigen Modernisierung auf gelegentliche Zuschüsse zurückziehen. Es geht also dabei gar nicht, Sie sehen es selber, um einen Gefallen für Bremen. Es geht – das will ich einfach mal ganz klar zum Ausdruck bringen – auch um die notwendige Verantwortung für den Standort Deutschland. Dementsprechend, Herr Güngör und Frau Winter: Ihre Parteien bilden die Bundesregierung ab. Lassen Sie den Draht glühen, werden Sie tätig! Ihnen steht da eigentlich mehr oder weniger eine ganz besondere Verantwortung zu. – Vielen Dank! (Beifall BIW)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Meldungen aus Ihren Reihen sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Kristina Vogt das Wort. – Bitte schön!
Kristina Vogt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Besucher und Besucherinnen! Ja, eine Aktuelle Stunde zur Hafenfinanzierung, es ist nicht die erste. Das sage ich jetzt nicht, weil mich das hier langweilen würde, sondern weil es leider offensichtlich immer noch nötig ist, tatsächlich den Druck aufzubauen, den wir brauchen, um die Bundesregierung davon zu überzeugen, die Hafenfinanzierung zu ändern. Lieber Herr Brandt, Fingerpointing nützt da gar nichts. Wenn ich mich zurückerinnere, habe ich auch mit Herrn Wissing als zuständigem Verkehrsminister genau diese Frage mehrfach persönlich erörtert, in Bremen aber auch in Berlin, und er hat mir auch immer erzählt, es geht nicht ohne Grundgesetzänderung, obwohl wir übrigens auf Länderebene in der Bund-Länder-AG sehr deutlich gemacht haben, dass wir eine einfachgesetzliche Regelung für möglich halten. Wenn ich mich richtig erinnere, war Herr Wissing damals in der FDP, und deswegen nützt es nichts, wenn wir uns hier immer gegenseitig vorhalten, wer was zu tun hat. Entscheidend ist das, was passiert. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich muss der Bund seiner Verantwortung gerecht werden und aufgrund der gesamtstaatlichen Bedeutung der Seehäfen endlich mal Verantwortung zeigen. Die sind zentral, nicht nur für den nationalen und internationalen Verkehr – das betone ich immer wieder, dass nun mal 80 Prozent aller gehandelten Güter und Waren über die Seehäfen im- und exportiert werden –, sondern auch für Energieversorgung und überhaupt für die Sicherstellung der Bedarfe des täglichen Lebens, nicht nur der Wirtschaft. Jeder, der Kaffee trinkt, der braucht ein Containerschiff, um es zu transportieren, und das kommt nun mal über die Häfen rein. Eine Sache ist auch klar: Wir stehen im harten Wettbewerb, und zwar nicht in Deutschland untereinander, das wurde hier schon richtig ausgearbeitet, Frau Grobien, sondern wir stehen vor allen Dingen im Wettbewerb zu den Westhäfen, aber zunehmend auch zu den baltischen und, seitdem die Verkehrsanbindung besser geworden ist, auch zu Genua. Eins kann ich Ihnen sagen: Wenn wir keine deutschen Seehäfen mehr haben, dann werden wir auch keinen „lecker Preis“ mehr bei den Unternehmen in Rotterdam kriegen, dann wird es nämlich ganz schön teuer. Es sollte also im eigenen Interesse der Bundesrepublik sein, tatsächlich dafür zu sorgen, dass wir wettbewerbsfähige Seehäfen haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt auch für die Kollegen aus Süddeutschland, die bislang jeden Antrag der Wirtschaftsministerkonferenz boykottiert haben. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das stimmt!) Kraftvoll sind wir nur, wenn wir 16:0 verabschieden, und ehrlich gesagt, jeder Autobauer in Bayern weiß, dass er mehr Wertschöpfung durch die deutschen Seehäfen generiert als Bremerhaven und Hamburg. Ich finde das unmöglich, wie sich die Politiker da aus der Verantwortung stehlen. Es geht nicht, es muss eine gesamtdeutsche Aufgabe sein. Das müssen auch die Bundesländer begreifen. Jetzt gibt es zwei Gutachten. Das eine von Professor Dr. Hellermann im Auftrag der Industrie- und Handelskammer sagt jetzt auch eindeutig, und damit unterstützt es unsere Position sehr klar: Wir brauchen keine Grundgesetzänderung. Es geht einfachgesetzlich. Es ist rechtlich möglich, und zwar auch unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Es gibt jetzt ein neues Rechtsgutachten, das mich gestern von EUROGATE erreichte. Auch dieses Gutachten von Herrn Professor Dr. Barczak kommt zu dem Schluss, dass unter den heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen eine stärkere Beteiligung des Bundes möglich ist. Ich zitiere: „Vorzugswürdig erscheint eine einfachgesetzliche Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 185c Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz.“ Also, ganz klar: Der Bund hat keine Ausrede mehr! Wenn man sich jetzt das Gutachten anguckt, das mich gestern Nachmittag erreicht hat, dann steht da übrigens ein ganz interessanter Satz drin. Da steht nämlich drin, ich zitiere wieder: „So ist der Freistaat Bayern das Bundesland mit den meisten hafenabhängigen Beschäftigten über alle Wirtschaftszweige hinweg.“ (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das stimmt!) Und wir müssen uns hier immer anhören, es ist unsere Angelegenheit, weil „ihr habt die meiste Wertschöpfung daran“. Das ist völlig absurd, zumal wir, um wettbewerbsfähig bleiben zu können, auch in Digitalisierung und Automatisierung investieren. Das heißt, der Wertschöpfungsanteil in den Seehäfen in Norddeutschland wird abnehmen. In dem Sinne – das hat Herr Herold zu Recht gesagt, das Gutachten ist das eine, das andere ist, wie wir es politisch durch die Tür kriegen – unterstützen uns beide Rechtsgutachten in unserer Auffassung, dass es keine rechtliche Ausrede mehr gibt, dass es nur noch am politischen Willen fehlt. Die Bundesregierung, die jetzige, hat einen Koalitionsvertrag und hat sich vorgenommen, bei der Seehäfenfinanzierung zur zweiten Hälfte der Legislaturperiode einen Vorschlag zu unterbreiten und das zu lösen. Ausreden gibt es jetzt nicht mehr. Wir müssen alle netzwerken. Das betrifft nicht nur uns hier in Bremen, die lokalen Abgeordneten und die lokalen Exekutivverantwortlichen. Das betrifft die Bundestagsabgeordneten aus Bremen und der Region. Wir stehen da auch im Kontakt. Herrn Schmidt habe ich eben bei den „Drone Days“ getroffen. Der hat auch – –, obwohl die „Drone Days“ ein ganz tolles Event ist, was zukunftsweisend für uns ist und tatsächlich einen neuen Standortvorteil bietet, er hat in seinem Grußwort ganz klar auch auf die Seehäfenfinanzierung hingewiesen, weil mein Ministerkollege aus Südholland da war, und er hat ein bisschen neidvoll nach Holland geguckt, wo es völlig selbstverständlich ist, dass eine Zentralregierung die Häfen finanziert. Diese Selbstverständlichkeit brauchen wir in Deutschland auch. Ich danke für die breite Unterstützung in diesem Haus und in dem Sinne: Arbeiten wir weiter daran.– Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das Thema ist geschlossen und damit die gesamte Aktuelle Stunde. Deswegen unterbreche ich jetzt die Landtagssitzung für eine Mittagspause. Es geht weiter um 14:40 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:08 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:40 Uhr.
Antje Grotheer
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen in der Tagesordnung fort. Zuerst begrüße ich Personen vom Netzwerk Antidiskriminierungsstelle. – Herzlich willkommen bei uns im Hause! (Beifall) Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 97 auf: Vorschlag der Deputation für Soziales, Jugend und Integration zur Wahl einer Leitung für die Landesantidiskriminierungsstelle Bericht und Antrag der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration vom 13. August 2026 (Drucksache 21/1934) Der Wahlvorschlag ist in der Drucksache enthalten, Frau Dr. Nergiz ist persönlich anwesend. – Herzlich willkommen bei uns im Hause! (Beifall) Außerdem begrüße ich hierzu auch die Polizei- und Feuerwehrbeauftragte Frau Riedel und den Landesbehindertenbeauftragten Herrn Frankenstein. – Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall) Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Tek als Sprecherin der Deputation das Wort. Abgeordnete Hetav Tek, Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleg:innen der verschiedenen Beratungsstellen, sehr geehrter Herr Frankenstein, sehr geehrte Frau Riedel, sehr geehrte Frau Dr. Nergiz, liebe Kolleg:innen! Die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Integration schlägt der Bremischen Bürgerschaft Frau Dr. Devrimsel Deniz Nergiz zur Wahl als Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle vor. Der Entscheidung, die heute vor uns liegt, ist eine durchaus intensive und auch kontroverse Beratung vorausgegangen. Die Landesantidiskriminierungsstelle soll Menschen, die Diskriminierung erfahren, Unterstützung und Orientierung anbieten, bestehende Strukturen miteinander vernetzen und zugleich einen Blick auf strukturelle und institutionelle Diskriminierung richten. Dabei soll die Landesantidiskriminierungsstelle unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Warum es Strukturen braucht, an die sich Menschen wenden können, die Diskriminierung erfahren, war in den Beratungen im Grunde nie der strittige Punkt. Diskriminierung kann Menschen in sehr unterschiedlichen Lebenssituationen begegnen, aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Es ist eine wichtige Aufgabe unseres Gemeinwesens, Menschen, die solche Erfahrungen machen, nicht alleine zu lassen und ihnen Wege aufzuzeigen, wie sie ihre Rechte wahrnehmen können. Gleichzeitig wurde kontrovers darüber diskutiert, ob dafür eine zusätzliche staatliche Landesantidiskriminierungsstelle der richtige Weg ist, da es in Bremen eine Vielzahl spezialisierter Beratungsangebote und Anlaufstellen gibt. Auf der anderen Seite steht die Auffassung, dass gerade eine zentrale und unabhängige Stelle einen Mehrwert in der Bekämpfung von Diskriminierung bieten kann. Diese unterschiedlichen Bewertungen der Landesantidiskriminierungsstelle bestehen fort und werden sicherlich auch in den folgenden Debatten politisch eingeordnet. Die Frage nach dem Verfahren zur Auswahl der vorgeschlagenen Leitung ist ein weiterer Teil der Beratungen gewesen. Wir befinden uns mittlerweile im dritten Verfahren zur Besetzung dieser Stelle. Dabei wurde das Auswahlverfahren in den bisherigen Besetzungsverfahren jeweils unterschiedlich ausgestaltet. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Integration der Bürgerschaft einen Personalvorschlag unterbreitet. In dem vorherigen Besetzungsverfahren hatte die Deputation einen Unterausschuss eingesetzt. Dieser hat sich intensiv mit den Bewerber:innen beschäftigt und einen gemeinsamen Vorschlag vorbereitet. Im jetzigen Verfahren wurde ein anderer Weg gewählt. Die Auswahlgespräche wurden in einem kleineren Kreis auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden vorbereitet und geführt. Auch den Oppositionsfraktionen wurde die Möglichkeit eröffnet, sich auf dieser Ebene an diesem Auswahlverfahren zu beteiligen. Sie entschieden sich jedoch gegen eine Mitwirkung in dieser Form. Kritisch wurde insbesondere angemerkt, dass die fachlich zuständige Deputation selbst nicht unmittelbar in die Auswahl einbezogen wurde, obwohl ihr das Gesetz die Aufgabe zuweist, der Bürgerschaft einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Demgegenüber steht, dass das Gesetz zwar den Wahlvorschlag der Deputation und anschließend die Wahl durch die Bürgerschaft vorsieht, aber keine konkrete Ausgestaltung des vorgelagerten Auswahlverfahrens vorschreibt. Ich erlaube mir hier als Sprecherin der Deputation die Anmerkung, dass das Gesetz nicht verbietet, das fachlich und inhaltlich zuständige Gremium in angemessener Weise einzubinden. Meine Damen und Herren, die Deputation hat es mit zwei voneinander unterschiedlichen Fragen zu tun: zum einen mit der politischen Bewertung der Landesantidiskriminierungsstelle selbst, ihrer Aufgaben, ihres Mehrwerts, aber auch mit der Frage nach Doppelstrukturen, bestehenden Beratungsangeboten und dem Einsatz öffentlicher Mittel; und zum anderen mit der Frage, wie ein transparentes und parlamentarisch nachvollziehbares Auswahlverfahren für ein solch unabhängiges Amt ausgestaltet sein sollte. Beide Fragen wurden kontrovers diskutiert. Dabei wurde in den Beratungen aber auch ausdrücklich klargestellt, dass die Kritik am Verfahren und an der Einrichtung der Stelle nicht als Kritik an der vorgeschlagenen Kandidatin persönlich zu verstehen ist. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich festhalten. Die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Integration hat sich nach dieser Beratung mit dem Personalvorschlag befasst. Sie hat beschlossen, der Bremischen Bürgerschaft Frau Dr. Devrimsel Deniz Nergiz zur Wahl als Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle vorzuschlagen. An dieser Stelle möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die Verantwortung für die Durchführung des Auswahlverfahrens übernommen haben. Mein Dank gilt den Beteiligten, die die Auswahlgespräche geführt haben, ebenso wie der Bürgerschaftskanzlei für die rechtliche und organisatorische Begleitung des Verfahrens. Selbstverständlich danke ich auch den Mitgliedern der staatlichen Deputation für die intensive und sachliche Beratung, gerade auch dort, wo unterschiedliche Auffassungen bestanden. – Vielen Dank! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Görgü-Philipp das Wort.
Sahhanim Görgü-Philipp GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Frau Dr. Nergiz, liebe Gäst:innen, lieber Herr Frankenstein, liebe Frau Sermin Riedel! Heute ist ein guter Tag für die Antidiskriminierungsarbeit im Land Bremen. Mit der Wahl der Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle und dem gestrigen Senatsbeschluss zum Aktionsplan gegen Rassismus setzen wir zwei wichtige Vorhaben um, für die wir bereits in der vergangenen Legislatur auf unsere Initiative den Grundstein gelegt haben. Liebe Frau Dr. Nergiz, ich begrüße Sie! Gut, dass wir Sie heute wählen dürfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wenn wir auf die gesellschaftlichen Entwicklungen schauen, sehen wir, dass fremdenfeindliche und menschenfeindliche Einstellungen zunehmen. Hass, Hetze und Ausgrenzung werden sichtbarer und finden ihren Weg in unseren Alltag. Wir erleben Diskriminierung aufgrund der Herkunft, der Hautfarbe oder des Namens bei der Wohnungssuche oder auf dem Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderung stoßen auf Barrieren, Menschen werden aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer sozialen Situation abgewertet und ausgegrenzt. Vieles davon bleibt unsichtbar, auch, weil Menschen gar nicht wissen, wo sie Unterstützung finden können. Gerade bei Mehrfachdiskriminierung ist es für Betroffene oft besonders schwer, die richtige Anlaufstelle zu finden. Genau deshalb brauchen wir diese Stelle als zentrale, unabhängige Anlaufstelle, die zuhört, Orientierung gibt, vernetzt und dabei hilft, Diskriminierung sichtbar zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Ja, auch ich hätte mir gewünscht, dass wir schneller hier stehen. „Dreimal ist Bremer Recht“, könnte ich inzwischen mit einem kleinen Augenzwinkern sagen, aber heute sollten wir vor allem froh sein, dass wir es geschafft haben. Der Landesaktionsplan gegen Rassismus und die Landesantidiskriminierungsstelle machen unmissverständlich klar: Wir wollen Diskriminierung und Rassismus nicht nur beklagen, sondern politisch und strukturell angehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade in diesen Zeiten ist das richtungsweisend. Ein weiterer Auftrag des Landesaktionsplans ist deshalb die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Anfang März hat der Senat die Sozialsenatoren beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zeitnah vorzulegen. Für die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle haben wir mit Dr. Devrimsel Deniz Nergiz eine hochqualifizierte Person gefunden: eine Expertin, die viel Erfahrung mitbringt, wissenschaftlich fundiert arbeitet und – das ist mir besonders wichtig – geeignet ist, überparteilich für die Sache einzustehen. Für die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle muss die Leitung unabhängig sein, unterschiedliche Perspektiven zusammenbringen und den Finger in die Wunde legen können, wo immer Menschen Diskriminierung erfahren, auch wenn dies bei Verwaltung oder Behörden stattfindet. Dass die Stelle an die Bürgerschaft angesiedelt ist, ist deshalb genau richtig. Wir haben uns dafür eingesetzt und es unterstützt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Ich freue mich deshalb sehr auf die Impulse, die von Ihnen für unsere Stadtgesellschaften in Bremen und Bremerhaven ausgehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, einen langen Atem, hanseatische Geduld und vor allem viele Menschen, die Ihnen zuhören! Denn es geht bei dieser Arbeit um mehr als um einzelne Beschwerden. Wenn wir Diskriminierungserfahrungen systematisch sichtbar machen, können wir auch strukturelle Diskriminierung erkennen und verändern. Denn es geht auch um unsere Demokratie: Wer immer wieder erlebt, dass der eigene Name, die eigene Herkunft, eine Behinderung oder die eigene Lebensweise zum Grund für Benachteiligung wird, verliert irgendwann das Vertrauen darin, dass diese Gesellschaft für ihn oder sie gleichermaßen da ist. Liebe Kolleg:innen, Antidiskriminierungsarbeit ist deshalb auch Demokratiearbeit. Sie stärkt das Vertrauen in unsere Institutionen und in das Versprechen, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind. Das Ziel ist deshalb größer als die einzelne Beratung. Wir wollen Alltagsdiskriminierung aufdecken, sensibilisieren und am Ende auch abbauen – in Behörden, Institutionen, Unternehmen, Schulen und in unserer gesamten Gesellschaft. Das wird nicht von heute auf morgen gelingen, aber Politik kann die Voraussetzungen schaffen und deutlich machen, welche Stadtgesellschaft wir sein wollen. Dafür setzen wir Grünen uns seit Jahren ein. Deshalb bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung zur Wahl für Frau Dr. Devrimsel Deniz Nergiz. Mit dieser Wahl setzen wir ein politisches Zeichen. Die Bremische Bürgerschaft erkennt Diskriminierung als gesellschaftliches Problem an, und sie macht deutlich, dass wir uns damit nicht abfinden, sondern ihren Abbau als gemeinsames politisches Ziel verfolgen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Güngör.
Mustafa Güngör SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bremen und Bremerhaven sind bunte und vielfältige Städte. Wir sind ein Einwanderungsland, weltoffen und bunt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Sätze kennen wir aus vielen Reden; doch Vielfalt zu predigen und gleichzeitig Vielfalt auch zu leben, ist noch mal etwas ganz anderes. Sicherlich hat sich unsere Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt, zumindest in Teilen. An manchen Stellen sind wir wesentlich toleranter geworden, an manchen aber auch nicht. Womöglich haben wir uns an der einen oder anderen Stelle sogar zurückentwickelt. In jedem Fall bleibt Diskriminierung Alltag in unserer Gesellschaft, bewusst oder unbewusst. Auch in Bremen und Bremerhaven werden Menschen täglich wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer Behinderung, ihrer Sexualität diskriminiert. Für viele Menschen sind Diskriminierungserfahrungen ein täglicher Begleiter auf dem Wohnungsmarkt, auf der Arbeit oder im Kontakt mit Behörden. Daher möchte ich ganz klar sagen: Mit der Landesantidiskriminierungsstelle haben wir eine echte Fähigkeitslücke im Land Bremen geschlossen und schaffen eine direkte Anlaufstelle für Betroffene. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Landesantidiskriminierungsstelle soll Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, beraten, auf rechtliche Regelungen hinweisen, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten und Diskriminierungsvorfälle selbstverständlich auch dokumentieren. Aber sie soll nicht nur dazu beitragen, Diskriminierung sichtbar zu machen und ihr wirksam entgegenzutreten, sondern soll Betroffenen auch konkret helfen. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind in dieser Republik nicht alleine. Es gibt mehrere Bundesländer, die auch eine Antidiskriminierungsstelle haben. Auch der Bund hat eine Antidiskriminierungsstelle. Ich halte das alles für richtig, es ist gut, aber wir in Bremen wollen, dass heute die Arbeit losgeht, wollen nicht in die Vergangenheit gucken. Was lange währt, wird endlich gut! Mit der Hildesheimer Migrationssoziologin Dr. Devrimsel Deniz Nergiz haben wir nun eine Leiterin gefunden, die für diese Arbeit hervorragende Voraussetzungen mitbringt. Sehr geehrte Frau Nergiz, Sie bringen viel Erfahrung mit, Sie haben an verschiedenen Universitäten in Deutschland und in der Türkei gelehrt, waren beruflich in Berlin tätig, Sie haben als Soziologin in Hildesheim gearbeitet. Sie haben nicht nur viel in diesem Bereich Diskriminierung geforscht, Sie bringen auch praktische Erfahrungen in der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern mit und persönliche Erfahrungen, die sich auch aus Ihrer eigenen Biografie ergeben. Sie, liebe Frau Dr. Nergiz, begreifen Diskriminierung nicht nur als Einzelphänomen, sondern betrachten verschiedene Diskriminierungsformen gemeinsam und aus verschiedenen Perspektiven. Ich glaube, auch nur so gelingt eine differenzierte und wirkungsvolle Antidiskriminierungsarbeit. Wir freuen uns, Sie hier in Bremen begrüßen zu dürfen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Liebe Kolleginnen und Kollegen, als wir vor wenigen Monaten das Bewerbungsverfahren für die Leitung der Bremer Landesantidiskriminierungsstelle auf den Weg gebracht haben, hätte ich mir gewünscht, dass alle demokratischen Fraktionen sich an diesem Prozess beteiligen. Die Opposition war dazu leider nicht bereit. Es wäre möglich gewesen, aber sie hat sich für einen anderen Weg entschieden. Ich will an dieser Stelle aber ausdrücklich für die fachliche Begleitung und unserem Direktor, Herrn von Wachter, danken und selbstverständlich auch noch mal sehr würdigen, dass wir die fachliche Beratung der Bundesantidiskriminierungsbeauftragten, Frau Ataman, hatten. Auch an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank für die fachliche Begleitung der Gespräche! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Meine Damen und Herren, heute haben Sie die Möglichkeit, nicht mehr in die Vergangenheit zu schauen, sondern sich darauf zu konzentrieren, wenn Sie sagen, es geht nicht um die Person. Diskriminierung ist Alltag. Wenn wir heute den Weser-Kurier lesen, dann wird der eine oder andere auch wieder ein Aha-Erlebnis haben. Von daher kann ich die Opposition heute nur bitten, in der Wahlkabine vielleicht doch das richtige Kreuz zu machen und die Kandidatin zu unterstützen. Wir haben mit Frau Dr. Nergiz eine hervorragende Kandidatin. Die Deputation hat dem Vorschlag bereits zugestimmt. Ich würde mich sehr freuen, wenn sie heute mit einem guten Ergebnis in ihr neues Amt gewählt werden würde. Unsere Stimmen hat sie sicher. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Leonidakis.
Sofia Leonidakis Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem sehr geehrte Frau Dr. Nergiz, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte weitere Beauftragten! Schön, dass diese Debatte so gut besucht ist und dass die breite Anwesenheit des Netzwerks der weiteren Beauftragten zeigt: Das wird ein richtig starkes Netzwerk der Antidiskriminierungsbeauftragten, der Beauftragten, die gegen Diskriminierung und für den Schutz der Gleichheit der Menschen arbeiten und arbeiten werden. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will keine alte Wäsche waschen, weil heute bin ich in Feierlaune. Wir begehen, wir betreten, wir machen einen Meilenstein in der Antidiskriminierungsarbeit in Bremen. Trotzdem will ich einen kurzen Blick zurückwerfen. Alle, die den Kampf gegen Diskriminierung führen, wissen: Das ist ein langwieriger und oft auch ein ziemlich mühsamer Kampf. Für mich ist der heutige Tag Ergebnis von 15 Jahren politischer Arbeit. 2011 schrieb ich den Antrag der Linksfraktion als wissenschaftliche Mitarbeiterin noch für die Schaffung einer zentralen, horizontalen Landesantidiskriminierungsstelle (LADS). 2019 schrieben wir die Schaffung einer LADS in den rot-grün-roten Koalitionsvertrag, 2020 stellten wir die Finanzierung der LADS in den Haushalt ein,. 2022 erließen wir die Gesetzesgrundlage zur Verortung der LADS bei der Bürgerschaft, um die Unabhängigkeit zu untermauern. Wir haben drei Besetzungsverfahren für die Leitung betrieben, wir hatten ein Klageverfahren, wir hatten eine Absage und jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt dürfen wir sie endlich wählen, die erste Leitung der Bremer Landesantidiskriminierungsstelle. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt wenig Momente, in denen ich so überzeugt und so glücklich zur Urne geschritten bin. Wir verleihen der LADS damit Leben. Wir begehen wie gesagt einen Meilenstein für den Diskriminierungsschutz in Bremen, und ich kann Frau Dr. Nergiz mit voller Überzeugung zur Wahl empfehlen. Sie weist eine beeindruckende fachliche und biografische Expertise in der Antidiskriminierungsarbeit auf, sie hat eine intersektionale Perspektive. Sie ist höchst kompetent, politisch erfahren und überparteilich. Sie lässt sich die Butter nicht vom Brot nehmen. Ich glaube, das ist gerade eine Eigenschaft, die man braucht, wenn man Diskriminierung bekämpft. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Widerstände werden ja nicht geringer, im Gegenteil. Der Rechtsruck äußert sich ganz direkt im Lebensalltag von Menschen. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nimmt zu. Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) hat 2026 anhand einer repräsentativen Untersuchung aufgezeigt, dass beispielsweise 57 Prozent der Schwarzen Menschen in den vorangegangenen zwölf Monaten offenkundigen Rassismus und Beleidigungen erlebt haben. Ein Viertel von ihnen erlebt diese Form der Diskriminierung jeden Monat, und subtile Diskriminierungen erleben 80 Prozent der Schwarzen Menschen in Deutschland. Viele migrantisierte Menschen haben das Gefühl, dass sie nie richtig dazugehören werden. Permanente Diskriminierungserfahrungen, Othering, also das Ausschließen aus der gesellschaftlichen Zugehörigkeit, rechtliche Verschärfungen und unzureichende Willkommenskultur und -struktur sorgen dafür, dass internationale Fachkräfte mittlerweile einen Bogen um Deutschland machen, Rassismusbetroffene auswandern oder sich von dieser Gesellschaft abwenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rassismus kann auch Nährboden von Radikalisierung sein. Deswegen ist Diskriminierungsschutz eine Frage von Gerechtigkeit, von Gleichbehandlung, von Menschlichkeit, aber auch von Demokratie und Prävention. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir bei der LADS nicht stehen bleiben. Gestern hat der Senat den Landesaktionsplan gegen Rassismus beschlossen, den wir nach dem Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 in Auftrag gegeben hatten. Das Ziel des Landesaktionsplans gegen Rassismus ist, ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu erlassen. Diese Pflicht, die nehmen wir gerne an, denn ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann die rechtlichen Lücken, die Schutzlücken des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Bundesebene schließen, nämlich auch Rassismus oder Diskriminierung durch staatliche Institutionen abzudecken. Diese Schutzlücke, die gibt es nach wie vor im Antidiskriminierungsrecht, und diese Lücke, die müssen wir schließen, denn spätestens seit der InRaStudie (Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlicher-institutioneller Bereiche), eigentlich schon längst davor, aber spätestens seit der InRa-Studie ist klar: Diskriminierung macht auch vor Behördentüren nicht Halt. Deswegen müssen wir auch das regeln und Betroffene mit Rechten ausstatten. Wir haben die Antidiskriminierungsstellen an den ReBUZen für den Schulbereich geschaffen, wir haben eine Schulbuchstudie, die die Bildungsmaterialien diskriminierungsfrei ausstellen möchte, wir haben die Feuerwehr- und Polizeibeauftragte, wir haben den Landesbehindertenbeauftragten, wir haben die ZGF (Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau), wir fördern das LidiceHaus, um Beratungseinrichtungen wie „akriba“ auch gegen Antisemitismus zu unterstützen, wir fördern das Rat- und Tatzentrum und die weiteren Partner des Netzwerks zur Diskriminierung; und jetzt mit der neunten Antidiskriminierungsstelle in einem Bundesland schaffen wir mit der LADS Bremen einen weiteren wichtigen Baustein in dieser bereits starken Antidiskriminierungsstruktur in Bremen. Ich glaube, das wird ein richtig, richtig starkes, tragfähiges und gutes Netzwerk. Denn eins ist klar: Wir müssen uns wappnen gegen Diskriminierung, wir müssen Betroffene unterstützen. Wir müssen sie begleiten und unterstützen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen Diskriminierung. Ich möchte mich ganz herzlich bei Dr. Nergiz bedanken für die Bereitschaft, diese verantwortungsvolle Aufgabe anzunehmen. Ich möchte mich bei Ferda Ataman bedanken, der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dass sie uns fachlich begleitet hat; bei allen, die über all die Jahre dabei geblieben sind und sich weiterhin dafür eingesetzt haben, insbesondere die Netzwerkbeteiligten, diese LADS noch zum Leben zu bringen; bei der Bürgerschaftskanzlei, die das Verfahren begleitet hat. Ich glaube, dass die breite Anwesenheit hier für sich spricht. Ich glaube, vielmehr muss man gar nicht sagen. Gutes Gelingen für diese wichtige Aufgabe! Wir stehen an Ihrer Seite, Dr. Nergiz. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Humpich.
Ole Humpich FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal sollte Politik auch die Größe haben, zu sagen: Wir haben uns verrannt. Genau das ist bei der Landesantidiskriminierungsstelle jetzt der richtige Zeitpunkt. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das wäre jetzt doch ein Moment für Sie, das zu sagen!) Frau Kollegin Leonidakis, Sie haben die Vorgänge genau wie wir auch mitbekommen, und als FDP haben wir diese Stelle abgelehnt – nicht, weil uns Diskriminierung egal wäre, ganz im Gegenteil. Wer diskriminiert wird, muss Unterstützung bekommen, muss seine Rechte durchsetzen können und braucht auch kompetente Ansprechpartner. Dafür braucht Bremen aber nicht für jedes gesellschaftliche Problem eine neue staatliche Stelle, einen neuen Beauftragten, eine neue Leitung und einen neuen Verwaltungsapparat. Es gibt bereits Beratungsstrukturen. Es gibt Ansprechpartner auf Bundesebene, es gibt rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Trotzdem halten Sie als Koalition an dieser zusätzlichen Landesstelle fest, als würde alleine die Existenz eines neuen Büros irgendein Problem lösen, meine Damen und Herren. Ich bin sehr gespannt, wie Sie mit Menschen in der neuen Stelle umgehen, die zu Ihnen kommen, die ihre Jobs verloren haben aufgrund dessen, dass sie in verschiedenen Parteien unterwegs sind. Denn das, meine Damen und Herren, ist genauso Diskriminierung wie andere Dinge auch. (Unruhe SPD – Abgeordneter Elombo Bolayela [SPD]: Quatsch!) Wir reden heute inzwischen über das dritte Verfahren, um überhaupt eine Leitung für diese Stelle zu finden – das dritte, meine Damen und Herren. Vielleicht sollte man irgendwann auch auf die Idee kommen, dass nicht der Bewerbungsprozess das Problem ist, sondern das Projekt selbst. Stattdessen erleben wir genau das Gegenteil. Man hält mit aller Macht an dieser Stelle fest und weil es bisher nicht funktioniert hat, verändert man eben das Verfahren. Beim vergangenen Besetzungsversuch gab es einen Unterausschuss. Diesen durfte ich leiten. Wir haben uns dort fraktionsübergreifend mit den Bewerberinnen und Bewerbern beschäftigt, Gespräche geführt, lange, viele Gespräche geführt und uns am Ende sogar auf einen gemeinsamen Personalvorschlag geeinigt und verständigt. Man muss diese Stelle nicht gut finden, um ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Diesmal aber: kein Unterausschuss, keine Beteiligung der fachlich zuständigen Deputationen, nein, noch nicht einmal die Sprecherin der Deputation, die Kollegin Tek, durfte mit dabei sein. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Hätte sie aber!) Hätte sie eben nicht, denn sie ist keine Fraktionsvorsitzende, Kollege Güngör. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Nee, das war keine Runde der Fraktionsvorsitzenden. Das ist Quatsch!) Stattdessen treffen sich einige Fraktionsvorsitzende, führen Gespräche, einigen sich auf eine Kandidatin und anschließend wird der Deputation ein fertiger Vorschlag auf den Tisch gelegt, und nun sollen wir bitte zustimmen. So funktioniert parlamentarische Beteiligung nicht. (Beifall FDP, CDU, BIW) Das Gesetz weist der Deputation ausdrücklich eine Rolle zu. Dann kann man diese Deputation eben nicht zur bloßen Abnickveranstaltung degradieren. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Machen sie ja gerne öfter!) Ich sage ausdrücklich etwas zur vorgeschlagenen Kandidatin. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ihre Fraktion wollte auch nicht teilnehmen!) Wir als FDP werden nicht behaupten, dass Frau Dr. Nergiz nicht geeignet wäre. Wir können ihre Eignung schlicht nicht beurteilen. Wir kennen sie nicht, (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD] und Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Weil Sie nicht dabei waren! – Unruhe SPD, Die Linke) wir haben keine Gespräche mit ihr geführt, sie hat sich uns nicht vorgestellt. Wir kennen den Fragenkatalog nach den Entscheidungsgrundlagen im Auswahlgremium nicht. Genau deshalb wäre es unseriös, heute zu behaupten, sie sei geeignet, genauso wie es unseriös wäre, das Gegenteil zu behaupten. Das Problem dieser Stelle ist nicht die Person, das Problem ist die Stelle und das Verfahren. Genau deshalb frage ich Sie als Koalition: Woher diese Verbissenheit? Warum muss Bremen unbedingt noch eine weitere staatliche Struktur schaffen? Wir haben eine Verwaltung, die an vielen Stellen kaum hinterherkommt. Wir haben es gestern am Beispiel des Migrationsamts gehört. Bürger und Bürgerinnen warten auf Termine, Verfahren dauern lange, Digitalisierung kommt nicht voran. Soziale Einrichtungen kämpfen um Geld, Beratungsangebote müssen finanziert werden. Die Antwort dieser Koalition lautet immer und immer wieder: Noch eine Stelle, noch eine Struktur, noch mehr staatlicher Apparat. Das ist am Ende auch eine Frage politischer Prioritäten, meine Damen und Herren, (Beifall FDP) denn jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden, jede Personalstelle kann nur einmal besetzt werden. Wir investieren diese Ressourcen lieber dort, wo Menschen unmittelbar etwas davon haben, in funktionierende Verwaltungen, schnellere Verfahren, Digitalisierung und bestehende Beratungsangebote. Vielleicht ist dieser dritte Besetzungsversuch, dieses Besetzungsverfahren, eine ganz gute Gelegenheit, grundsätzlich darüber nachzudenken – nicht darüber, wie diese Stelle heute oder beim nächsten Mal besetzt werden kann, sondern darüber, ob wir sie überhaupt brauchen. Unsere Antwort als FDP-Fraktion ist dabei ganz klar: Nein. (Beifall FDP) Beenden Sie dieses Projekt, schaffen Sie nicht immer neue, teurere Beratungsstrukturen! Stärken Sie die bestehenden Angebote und konzentrieren wir einen Staat mit knappen finanziellen und personellen Ressourcen endlich wieder auf die Aufgabe, bei der er tatsächlich gebraucht wird! Wir werden deshalb gegen Ihren Personalvorschlag stimmen, nicht aus persönlichen Gründen, sondern weil wir diese Landesantidiskriminierungsstelle nicht brauchen und weil wir einem Verfahren nicht zustimmen würden, bei dem am Ende das Parlament nur noch den Stempel unter eine längst getroffene Entscheidung setzen soll. Bremen braucht keine weitere Stelle. Bremen braucht endlich klare Priorität. (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BIW): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Nergiz, werte Beauftragte! Braucht Bremen neben den bereits vorhandenen Beratungs-, Beschwerde- und Beauftragtenstrukturen tatsächlich eine Landesantidiskriminierungsstelle mit eigenem Apparat? (Abgeordneter Elombo Bolayela [SPD]: Ja!) Wir sagen: Nein. (Beifall BIW) Das ist keine Absage an den Schutz vor konkreter Diskriminierung. Es ist eine Absage an Doppelstrukturen, an unklare Zuständigkeiten, eine politische Logik, nach der auf jedes gesellschaftliche Problem zuerst mit einer neuen Stelle, einem neuen Bericht und einer neuen Verwaltungsebene geantwortet wird. Diese Vorgeschichte dieses Amtes sollte uns zu denken geben. Der politische Grundsatzbeschluss liegt Jahre zurück. Das Gesetz wurde 2022 beschlossen, die gesetzliche Konstruktion anschließend geändert. Die Besetzung des Amtes hat sich wiederholt verzögert. Heute, Jahre nach dem Ausgangsbeschluss, unternehmen wir den nächsten Anlauf. Das ist kein Vorwurf an die vorgeschlagene Kandidatin, aber es zeigt: Dieses Amt war von Beginn an weder rechtlich noch organisatorisch überzeugend aufgesetzt. (Beifall BIW) Entscheidend ist: Bremen beginnt beim Schutz vor Diskriminierung nicht bei null. Im Finanzressort gibt es eine Fachstelle für Diversity and Inclusion. Sie ist für die strategische Antidiskriminierungsarbeit im bremischen öffentlichen Dienst zuständig, berät Dienststellen und unterstützt die Arbeit der Beschwerdestellen. In den Dienststellen bestehen Beschwerdewege nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Hinzu kommen Beratungsangebote gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt, die Arbeitsstellen gegen Diskriminierung und Gewalt an der Universität, die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau sowie weitere spezifische Anlaufstellen. Frau Leonidakis hat gerade selber aufgezählt, was wir alles schon haben und bezahlen. Diese Einrichtungen haben unterschiedliche Aufgaben. Gerade deshalb wäre der richtige Weg, Zuständigkeiten sichtbarer zu machen, Wege einfacher zu machen, Betroffene zuverlässig weiterzuleiten. Was wir nicht brauchen, ist eine zusätzliche Institution, die über diese Landschaft gelegt wird, ohne eine bestehende Struktur zu ersetzen. Die Befürworter sprechen von einem notwendigen Lotsen. Ein gut erreichbarer Lotse kann natürlich sinnvoll sein, aber dafür braucht man keine weisungsunabhängige Stelle bei der Bürgerschaft mit eigenem Personal, eigenem Etat und immer weiter ausgreifendem Aufgabenverständnis. (Beifall BIW) Dafür genügt ein gemeinsames Eingangsportal, verbindliche Weiterleitungsfristen, klare Ansprechpartner und eine öffentlich zugängliche Übersicht über die vorhandenen Beratungsangebote. Das wäre für Betroffene einfacher, und es wäre für den Steuerzahler günstiger. (Beifall BIW) Öffentliche Stellen sollen bei einschlägigen Maßnahmen möglichst bereits im Planungsstadium beteiligt werden. Das klingt nach Schutz, nach Unterstützung. In der Praxis bedeutet es vor allem zusätzliche Abstimmung, weitere Beteiligungsschleifen und mehr Bürokratie. Das Handlungsfeld ist bewusst weit gefasst. Es kann Personalpolitik, Förderprogramme, Verwaltungshandlung, Gesetzgebung in nahezu allen Ressorts berühren. Die Stelle entscheidet keinen Rechtsstreit. Sie ersetzt keine Gerichte, sie ersetzt auch keine zuständigen Behörden. Sie schafft vor allem ein neues Verfahren neben dem bereits bestehenden Verfahren. Genau darin liegt das grundsätzliche Problem des heutigen Antidiskriminierungskonzeptes, wie es insbesondere von links vertreten wird. Ein freiheitlicher Rechtsstaat darf nicht jede soziale Differenz, nicht jeden Konflikt vorschnell in eine Diskriminierungsdiagnose verwandeln. Maßstab muss die konkrete, rechtswidrige Benachteiligung des einzelnen Menschen sein. Wer diskriminiert wird, braucht schnell Hilfe, (Beifall BIW) vertraulich und fachkundig. Er braucht erreichbare Beschwerdewege, er braucht Beratung, und er braucht wirksamen Rechtsschutz. Was er braucht, ist nicht zwingend eine Deutungsinstanz, die gleichzeitig Beratungsstelle, Koordinierungsstelle, Dokumentationsstelle, Öffentlichkeitsstelle und Beteiligungsinstanz sein soll. Der Haushaltsplan zeigt die Schieflage deutlich. Für die Landesantidiskriminierungsstelle sind für fünf Stellen jährlich fast eine halbe Million Euro vorgesehen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Wahnsinn!) Das ist kein Beitrag, der den Bremer Haushalt allein saniert. Das hat nie jemand behauptet. Darum geht es auch nicht. Es geht um die Regel guter Haushaltsführung. Wer eine neue Dauereinrichtung schafft, muss drei Fragen beantworten: Welche Aufgabe kann ausschließlich diese Stelle erledigen? Welcher überprüfbare Nutzen entsteht? Welche bestehende Struktur entfällt dafür? Auf keine dieser Fragen liefert der Senat eine überzeugende Antwort. Im Gegenteil, es entstehen neue Strukturen mit weitreichenden Aufgaben aber ohne klaren Nachweis, welchen zusätzlichen Nutzen sie gegenüber vorhandenen Beratungs-, Beschwerde- und Fachstellungen einbringt. Unabhängige Stellen können sinnvoll sein, wenn sie einen klar abgegrenzten Kontrollauftrag haben und über besondere und notwendige Befugnisse verfügen. Unabhängigkeit allein ersetzt jedoch weder eine trennscharfe Aufgabe noch nachweisbaren Mehrwert. Wir wollen deshalb für die vorhandenen Aufgaben die Angebote besser auffindbar machen. Wir wollen Zuständigkeiten bündeln, wir wollen Mittel in die konkrete Beratung und Fallarbeit lenken, statt in die Koordination der Koordinatorin. Unser Maßstab ist der freiheitliche Rechtsstaat, klare Rechte statt vager Leitbegriffe, wirksame Hilfe statt Behördenauswuchs, konkrete Fallarbeit statt immer neuer Verwaltungsprogramme. Wir lehnen die politische Überhöhung des Antidiskriminierungsbegriffs zu einem immer weiter wachsenden staatlichen Steuerungsprojekt ab. Frau Dr. Nergiz gebührt eine faire Behandlung. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen ihre Person. Sie richtet sich gegen das Amt, die mit ihm verbundene Struktur, unabhängig davon, wer dafür vorgeschlagen würde. (Beifall BIW) Zu dem Prozedere noch: Wir haben den Lebenslauf gesehen, sie wurde uns quasi indirekt vorgestellt. Aber nach typisch rot-grün-roter Manier gibt es hier ein Durchregieren. Deshalb stimmen wir als BÜRGER IN WUT gegen den Wahlvorschlag, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das nennt sich Demokratie! – Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Hinterzimmerabsprachen sind das!) nicht gegen Frau Nergiz. – Vielen Dank! (Beifall BIW) Als nächste Rednerin die Abgeordnete
Sigrid Grönert CDU
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich setze voraus, dass wir uns in einem einig sind: Diskriminierung darf in keiner Form geduldet werden. Da unterstütze ich auch alle hier gemachten Äußerungen von ganzem Herzen. (Beifall CDU) Ob aber für die Verwirklichung dieses Ziels eine eigene Landesantidiskriminierungsstelle, abgekürzt eine LADS, nötig ist, darüber wurde in den letzten Jahren viel gestritten. Auch die CDU-Fraktion hat sich schon früh für ein Nein entschieden. Letztlich konnten sich aber Linke, Grüne und alle weiteren Befürworter gegen sämtliche Bedenken, die durchaus auch in der SPD vorhanden waren, durchsetzen, und Bremen stellt für die Finanzierung trotz leerer Kassen jährlich 500 000 Euro bereit. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Ja, Wahnsinn!) Deutschlandweit gibt es bislang zwar nur in acht von sechzehn Bundesländern eine solche Landesstelle, trotzdem aber will Bremen möglichst vorn dabei sein. Wenn man schon bei PISA, Armut und Co. die rote Laterne trägt, will man das hier auf keinen Fall riskieren. Aber nur zwei weitere Bundesländer prüfen das Thema gerade. Die fünf anderen verweisen auf die vorhandenen Beratungsstellen und halten die Rechtsgrundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des AGG, für ausreichend. Der Bremer Senat ist aber für Bremen offensichtlich zu einer anderen Einschätzung gekommen und hält die hiesige Antidiskriminierungsarbeit für nicht ausreichend gut aufgestellt – und das, obwohl es auch hier viele Beratungsstellen gibt, die bei Diskriminierungsverdacht aufgesucht werden können und die sicherlich auch gute Arbeit machen. Auch im öffentlichen Dienst gibt es in fast jedem Bereich Ansprechpartner bei Diskriminierungsverdacht und verschiedentlich auch innerbetriebliche Beschwerdestellen nach dem AGG. Wir haben das eben schon gehört. Wir haben in Bremen sogar eine bei der Sozialsenatorin angesiedelte sogenannte Stabsstelle 03, die integrationspolitische Grundsatz- und Querschnittsaufgaben bearbeiten soll. Dazu gehört ganz ausdrücklich auch die Begleitung und Förderung von Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung. Genau diese Stabsstelle 03 hätte doch schon längst viele der jetzt der LADS zugedachten Aufgaben übernehmen können, und das hat sie in Teilen auch bislang schon gemacht. Seit gestern liegt zum Beispiel auch der Landesaktionsplan gegen Rassismus vor. Zudem gibt es in Bremen schon seit einigen Jahren ein übergreifendes Netzwerk gegen Diskriminierung, dem zurzeit gut 15 Beratungsangebote angehören. Doch die Netzwerkarbeit litt von Anbeginn an ebenso wie die Beratungsstellen unter fehlenden finanziellen Ressourcen und die Vertreter fanden mit ihrer Arbeit beim Senat auch kaum Gehör. Es drängt sich demnach die folgende Schlussfolgerung auf: Mit etwas mehr finanzieller und mentaler Unterstützung hätte man viele vorhandene Schwachstellen schon in den letzten Jahren ausmerzen können. Das war aber offensichtlich nun nicht möglich. Doch nun wird alles anders. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Nicht gewollt!) Genau, nicht gewollt. Die Landesantidiskriminierungsbeauftragte soll mit vier weiteren Mitarbeitenden und einem jährlichen Budget von rund 500 000 Euro ausgestattet zukünftig dafür sorgen, dass dieses Thema im Bremer Senat endlich eine hörbare Stimme bekommt. Wir kritisieren heute keineswegs die zur Wahl stehende Kandidatin. Es ist uns auch überaus wichtig, dass niemand in Bremen diskriminiert wird. Deshalb haben wir auch wiederholt anstelle für eine LADS zu stimmen für eine Stärkung der schon vorhandenen Antidiskriminierungsarbeit im Bremen plädiert. Doch dafür gab es bis jetzt keine finanziellen Spielräume. Heute aber gibt es nicht nur 30 000, 50 000 oder 100 000 Euro jährlich, womit man vorhandene Lücken hätte schon ganz gut schließen können. Nein, heute stehen jährlich sogar 500 000 Euro zur Verfügung. Das sind in vier Jahren 2 Millionen Euro, um die Dimension noch einmal zu verdeutlichen. Was die Kritik der Beratungsstellen und des Netzwerks angeht, nie ausreichend Gehör gefunden zu haben: Mit echtem Interesse hätte der Senat das jederzeit und sogar kostenfrei ändern können – hat er aber nicht gemacht. Die Lösung für all die Lücken der letzten Jahre sieht nun tatsächlich so aus, dass der Senat jährlich 500 000 Euro bereitstellt, um sich mithilfe der heute zu wählenden Beauftragten – ich sage es mal, wie ich es sehe – selbst in den Hintern zu treten und der Antidiskriminierung so zu einem höheren Stellenwert zu verhelfen. Bremen bekommt also eine Landesantidiskriminierungsstelle, weil der Senat die sich seit Jahren bietenden Möglichkeiten zur besseren Bekämpfung von Diskriminierung aus finanzieller Not nicht umsetzen konnte. (Beifall CDU) Das klingt nicht nur unlogisch, das ist unlogisch, und das lässt uns auch kopfschüttelnd zurück. Deshalb haben wir auch schon frühzeitig gegen die Einrichtung einer LADS gestimmt. Deshalb werden wir heute auch der Besetzung dieser Stelle nicht zustimmen. Das tut uns leid für Sie, liebe Frau Dr. Nergiz, irgendwo da oben ist sie, und wir bitten herzlich darum, dass Sie unsere Entscheidung nicht persönlich nehmen. (Unruhe SPD, Die Linke) Es hat mich übrigens sehr beeindruckt, dass Sie am Montag extra von Berlin nach Bremen gekommen sind, um sich auch bei uns vorzustellen. Dafür danke ich nochmal ganz herzlich. (Beifall CDU) Ich komme zum Schluss. Ab jetzt kann der Senat durch die Landesantidiskriminierungsstelle allen da draußen viel sichtbarer vermitteln, wie wichtig ihm das Thema ist. Vergessen sind die letzten Jahre. Der Senat hat trotz leerer Haushaltskassen seinen Weg im Einsatz gegen Diskriminierung gefunden. Wir gehen ihn nicht mit, wünschen Frau Dr. Nergiz aber trotzdem einen guten Start in Bremen und einen langen Atem für die sicherlich herausfordernde Arbeit. (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Güngör.
Mustafa Güngör SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gerne an anderer Stelle mit Ihnen auch über Rassismus, Diskriminierung in unserer Gesellschaft diskutieren, streiten und über den richtigen Weg mich austauschen. Aber irgendwie höre ich in den einen oder anderen Redebeiträgen doch immer einen gewissen Widerspruch. Wenn ich heute zur Wahl stehen würde und mir würde jeder Abgeordnete, der hier stand, erst mal erzählen: „Es ist nichts Persönliches, Sie sind total geeignet, aber wir lehnen das grundsätzlich ab“, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Würde ja keiner machen!) dann würde ich mich ein bisschen veräppelt fühlen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Aber das wäre – –, das ist jetzt erst mal die individuelle Gefühlslage, die tut jetzt hier nichts zur Sache. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Es ist Ihr Verfahren!) Was uns eint, das hat Frau Grönert eben beschrieben: Diskriminierung darf nicht geduldet werden. Aber dieser Satz hört ja da nicht auf. Diskriminierung muss auch aktiv bekämpft werden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es reicht nicht aus, die vorhandenen Strukturen zu stärken. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Das haben Sie nie versucht!) Es geht uns auch nicht darum, dass der Senat vermitteln kann, wie wichtig das Thema Diskriminierung für ihn ist. Wir wollen Betroffenen konkret helfen. Bürgerinnen und Bürger haben künftig mit dem Aufbau der LADS eine Anlaufstelle. Glauben Sie mir, Sie werden ähnliche Erfahrungen haben, die, die schon ein bisschen länger dabei sind, dass Sie auch Bürgerinnen und Bürger am Telefon oder per E-Mail gehabt haben, die Diskriminierungserfahrung gehabt haben, wie hilflos Menschen trotz vorhandener Strukturen sein können. Deshalb haben eben acht Bundesländer – Sie tun gerade so, als wären es nur zwei – auch eine Antidiskriminierungsstelle. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Dann ist ja gut!) Überraschung: Der Bund, ich habe es erwähnt, hat auch eine Antidiskriminierungsstelle, im Übrigen mit über 13 000 Fällen, die ihr pro Jahr gemeldet worden sind. (Unruhe FDP) Von daher glaube ich: Die Debatte um den Rassismus und die Diskriminierung im Alltag, die können wir gerne an anderer Stelle führen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja, ist doch gut!) Hier haben wir mit einem Auswahlverfahren, das in der Vergangenheit nicht geklappt hat, aus bekannten Gründen, dass eine Kandidatin aus gesundheitlichen Gründen die Kandidatur zurückgezogen hat, das muss man glaube ich hier nicht nochmal erwähnen – –, da finde ich es auch ein bisschen schräg, dann wieder in die Vergangenheit zu gucken. Wir wollen heute nach vorne schauen und wir halten daran fest, Herr Humpich, weil wir daran glauben, dass wir diese Stelle brauchen. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Eine Sache muss man auch nochmal klarstellen, weil Sie jetzt den Eindruck vermittelt haben, da haben sich drei Fraktionsvorsitzende zusammengesetzt und haben Gespräche geführt. (Zuruf) Nein, wir haben aktiv – und das war uns sehr wichtig –, die Bürgerschaft hat die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion angeschrieben und darum gebeten, auch jemanden zu benennen. Dass wir uns jetzt hier als Fraktionsvorsitzende dazu entschieden haben – natürlich hätten Sie auch aus Ihrer Fraktion, Herr Schäck, Herrn Humpich damit beauftragen können, Frau Winter, Sie hätten natürlich auch Frau Tek da reinschicken können. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Nein, durften wir nicht! – Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Nein!) Das haben Sie aber nicht gemacht, dieses Angebot haben Sie nicht angenommen. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Nein, das durften wir nicht! – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Nein!) Aber immerhin, es wurde eben gesagt: Es gab auch von Frau Dr. Nergiz das Angebot, sich in den Fraktionen vorzustellen. Dieses hat die FDP aber nicht angenommen, die CDU hat das wenigstens gemacht. Insofern, weil Sie hier den Eindruck erweckt haben, als wäre das alles nicht passiert, will ich nur noch mal appellieren: Gehen Sie nochmal in sich. (Glocke)
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Grönert?
Sigrid Grönert CDU
Können Sie uns vielleicht aufklären, warum in der Sozialdeputation klar war, dass kein Vertreter für die Fraktionsvorsitzenden geschickt werden darf, aber Sie jetzt sagen, das hätte man machen dürfen?
Mustafa Güngör SPD
Gut, wir haben Sie eingeladen, Sie hätten an diesem Verfahren dabei sein können. Das ist nicht passiert. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Die Bürgerschaft hat uns das genau so erzählt!) Doch, hätten Sie. (Zurufe CDU: Nein!) Selbstverständlich. Sie können sich doch hier nicht hinstellen und sagen: (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Nein! – Unruhe CDU, BIW, FDP) Wir lehnen diese Antidiskriminierungsstelle ab. Ihre grundsätzliche Haltung der Ablehnung spiegelt sich doch an dem Interesse und der Mitarbeit wider, das brauchen wir doch jetzt hier nicht noch in die Länge zu führen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) So, aber wenn Ihnen das jetzt doch inhaltlich so wichtig ist, das Thema, dann appelliere ich trotzdem noch mal, heute an der Urne gleich in sich zu gehen und das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen. Ich glaube, die Bremerinnen und Bremer, die Bremerhavenerinnen und Bremerhavener (Abgeordneter Sascha Schuster [BA-Gruppe] meldet sich zur Zwischenfrage. – Glocke) werden Ihnen dafür danken. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Kurzintervention? Okay, der Abgeordnete Schuster zur Kurzintervention. – Bitte!
Sascha Schuster BA-Gruppe
Ja, Herr Güngör, ich habe jetzt nicht verstanden, warum Sie die Frage nicht mehr beantworten. Ich muss Sie mal drauf aufmerksam machen oder fragen: Wo fängt die Diskriminierung denn bei Ihnen an? Wenn Sie sagen, Sie haben nur zwei nicht angeschrieben – –. Ich habe zumindest zwei Namen nicht gehört, das war einmal die Fraktion BIW und einmal die Gruppe BA. Das finde ich sehr diskriminierend, und das zeigt Ihre wahre Haltung in meinen Augen. – Danke schön! (Beifall BA-Gruppe, BIW – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Dann wenden Sie sich später an die Antidiskriminierungsbeauftragte. – Unruhe SPD, Die Linke)
Antje Grotheer
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Hier ist eine geheime Wahl gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Landesantidiskriminierungsstelle vorgesehen. Für eine gültige Stimmabgabe ist der Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu kennzeichnen. Ich bitte jetzt die Schriftführenden, an der Ausgabestelle beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen, damit wir dann zum Namensaufruf kommen können. Ich eröffne den Wahlgang, ich rufe nun die einzelnen Abgeordneten auf: (Es folgt der Namensaufruf.) Ich frage, ob alle Abgeordneten mittlerweile ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Ja, das wird mir so signalisiert. Dann schließe ich hiermit den Wahlgang. Ich bitte die Schriftführenden, die Auszählung vorzunehmen und unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa 10 Minuten, bis das Auszählungsergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 15:42 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 15:53 Uhr.
Antje Grotheer
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Wahlergebnis für die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle bekannt. Ausgegebene Stimmzettel: 81, abgegebene Stimmzettel: 81. Auf Frau Dr. Devrimsel Deniz Nergiz entfielen 40 Ja-Stimmen, 40 NeinStimmen und eine Enthaltung. Ich stelle fest, dass Frau Dr. Nergiz nicht gewählt worden ist. Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten. (Unterbrechung der Sitzung um 15:54 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 16:04 Uhr.
Antje Grotheer
Meine Damen und Herren, die Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Die Fraktionen haben darum gebeten, dass der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zu einer Beratung zusammenkommt. Deswegen unterbreche ich jetzt die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) bis 16:35 Uhr, das heißt für 30 Minuten. Die Mitglieder des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses bitte ich, sich umgehend in Raum 1 einzufinden. – Vielen Dank! Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung um 16:05 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 16:37 Uhr.
Antje Grotheer
Die Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, eben hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss getagt und sich darauf verständigt, heute keinen weiteren Wahlgang durchzuführen. Wir setzen in der Tagesordnung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 53 auf: Fünftes Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD vom 28. Januar 2026 (Drucksache 21/1592) Dazu Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 11. März 2026 (Drucksache 21/1686) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Bernhard. Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 24. Februar 2026 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen nun zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Saxe das Wort.
Ralph Saxe GRÜNE
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nichtraucherschutz hat folgenden Zweck: Nämlich der Zweck ist, das Leben und die Gesundheit von Nichtraucher:innen und auch von den Raucher:innen zu schützen. Deswegen legen wir Ihnen heute diesen Gesetzentwurf vor, wo wir das tun, was eine Koalition dann machen soll, nämlich wir setzen den Koalitionsvertrag um. Was wir Ihnen heute vorgelegt haben, setzt das um, was wir in der Koalitionsvereinbarung miteinander vereinbart haben. Der erste Punkt ist, dass wir festgestellt haben, was jeder von Ihnen erlebt, wenn er unterwegs ist, nämlich es gibt nicht nur die normalen Raucher, die Marlboro oder HB oder was sonst noch rauchen, sondern es gibt auch immer mehr Leute, die E-Zigaretten rauchen. Es gibt natürlich auch mehr Leute, die Cannabis rauchen. Deswegen haben wir in dieses Gesetz Cannabis und E-Zigaretten mit aufgenommen. Was uns wichtig war, war der Schutz vulnerabler Gruppen und gerade auch von Kindern. Deswegen wurden aufgenommen die Außenbereiche von Gastronomien, unter anderem in Zoos, in Kletterparks und in Schwimmbädern, wo wir besonders Wert darauf gelegt haben, dass die Kinder besser geschützt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Was auch enthalten ist, was sicherlich ein Suchtbeschleuniger ist, wenn man denn schon in Spielhallen unterwegs ist, dass man da auch noch rauchen kann. Das soll es zukünftig nicht mehr geben. In Spielhallen, diese Ausnahme, dass es dort Raucherräume geben kann, entfällt. Ich will trotzdem einen Blick nach vorn werfen. Man muss sagen, wir sind in Deutschland europaweit nicht besonders weit, was den Nichtraucherschutz angeht. Wenn man sich so ein Ranking anguckt, dann wird man feststellen: Platz 34 von 37. Das hört sich nicht besonders ambitioniert an. Wenn man sich dann Bremen im Deutschlandschnitt anguckt, dann wird man feststellen, durch diese Änderungen, die wir gemacht haben, sind wir auch nicht in der Spitzenklasse in Deutschland, sondern wir sind jetzt angekommen im oberen Mittelfeld. Da, glaube ich, ist nach der Änderung des Gesetzes, was wir Ihnen heute vorschlagen, vor der Debatte, was man noch mehr machen kann, um Nichtrauchende zu schützen vor Gesundheitsschäden. Ich will da einen Punkt erwähnen, der mich total nervt, und das ist das Thema, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) dass es erlaubt ist, dass im Auto geraucht werden kann, wenn Kinder dabei sind. Darüber gibt es viele Debatten, da sagen dann Leute: Ja, das kommt doch gar nicht vor, das macht doch niemand. Wer ist denn heute noch so, dass er oder sie im Auto raucht, wenn Kinder dabei sind? Da hat es eine Untersuchung oder ein Gutachten der AOK gegeben, und die haben ausgerechnet, dass es etwa 900 000 bis eine Million Kinder gibt, die regelmäßig beeinträchtigt werden, weil Erwachsene in den Autos rauchen. Das hätte ich tatsächlich sehr, sehr gern verboten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da waren wir eigentlich schon sehr weit – Bremen war ein Mitantragssteller einer Bundesratsinitiative –, dass nämlich genau dieses Rauchen im Auto, wenn Kinder anwesend sind oder auch, wenn Schwangere anwesend sind, verboten werden soll. Das ist dann auch an den Bundestag gerichtet worden. Der hatte nicht so richtig Lust, das Thema zu regeln oder fühlte sich nicht verantwortlich dafür. Tatsache ist, es ist nicht geregelt worden, und die Bundesebene hat signalisiert: Okay, ihr könnt das auf Länderebene regeln. Nun ist das nicht so ganz ideal, wenn 16 Bundesländer in irgendeiner Art diese Sache regeln. Das ist mir auch klar. Trotzdem hätte ich es mir schon gewünscht, dass wir es noch geschafft hätten, aus Bremen heraus mit Niedersachsen vielleicht zusammen, damit wir nicht eine Insellösung schaffen, tatsächlich diesen für mich unhaltbaren Zustand, dass in Autos nach wie vor geraucht werden kann, miteinander zu überwinden. Aber wie gesagt, nach dem Gesetzentwurf ist vor dem nächsten und ich bin mir sicher, dass wir das miteinander hinkriegen werden, weil das, glaube ich, niemandem einsichtig ist. Nur, um Ihnen einen Vergleich zu nennen: Wenn Sie in einer stark verrauchten Bar sind, dann ist das ein Fünftel so schädlich, als wenn im Auto geraucht wird. Das heißt, wir setzen diese Kinder, unsere Schutzbefohlenen, am Ende einer gesundheitlichen Belastung aus, die nicht zumutbar ist, und wir fördern damit auch Raucher- und Raucherinnenkarrieren. Das ist vollkommen klar. Mein Vater hat im VW Käfer damals auch die Scheiben immer runtergemacht und hat dann da geraucht. Da hat man damals nicht viel darüber nachgedacht. Jetzt kann ich sagen, das hat mir nicht doll geschadet, aber etwas mit Sicherheit. (Heiterkeit) Ich glaube, das ist nicht zumutbar, das können wir am Ende nicht hinnehmen. Ich würde mir auch noch andere Sachen wünschen. In anderen europäischen Ländern ist das auch üblich, dass an Badeseen nicht geraucht werden kann, wenn dort viele Kinder dabei sind. Würde ich mir auch wünschen. Halte ich nicht für sinnvoll, dass das hier erlaubt ist. So sind andere Länder, Griechenland, Frankreich, Großbritannien, Irland sehr viel weiter, als wir das sind. Ich finde es aber erst einmal gut, dass wir als Koalition das machen, was in der Koalitionsvereinbarung steht. Das ist unser Job. Diesen Job haben wir Ihnen heute hier vorgelegt. Ich möchte auch eines sagen: Weil ein bisschen zu viel Zeit hinweggegangen ist, mache ich hier jetzt einen mündlichen Änderungsantrag, nämlich die Gültigkeit dieses Gesetzes, das soll in Kraft treten zum 1. Januar 2027. Ich hoffe, dass Sie diese Änderungen, die wir Ihnen hier vorgeschlagen haben, mitmachen. Ich freue mich auch, wenn aus den Reihen der Opposition vielleicht noch kluge Vorschläge kommen, wie wir noch mehr Nichtraucherschutz in Bremen und Bremerhaven umsetzen können. Das ist aber erst mal ein guter Anfang. Ich danke der Koalition, dass wir da so gut miteinander kommuniziert und das jetzt auf den Weg gebracht haben und würde mich über eine breite Unterstützung hier freuen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Reimers-Bruns das Wort.
Ute Reimers-Bruns SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Wir wollen heute in zweiter Lesung die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes verabschieden. Das hoffe ich doch. Man weiß ja nie. Die geänderte Fassung, die bereits im März diesen Jahres in erster Lesung verabschiedet wurde, stärkt die Rechte aller Nichtraucher:innen, und das ist gut so. In der aktuellen Fassung haben wir die Spielbanken als neue Orte identifiziert, an denen nicht geraucht werden darf, und das ist nur konsequent, dass das Rauchen in Spielhallen ebenfalls verboten wird. Bereits seit 2008 werden Nichtraucher:innen im Land Bremen durch das Bremische Nichtraucherschutzgesetz vor den Gesundheitsgefahren, die vom Passivrauchen ausgehen, geschützt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass nicht nur das Rauchen gesundheitsschädlich ist, sondern ebenso das Passivrauchen, da es keine sichere Grenze für das Einatmen von Tabakrauch gibt, und Tabakrauch ist gesundheitsschädlich, denn er enthält über 5 300 Substanzen, von denen viele giftig und krebserregend sind. Der sogenannte Nebenstromrauch, das ist der Rauch, der direkt von der glimmenden Zigarette ausgeht, enthält Schadstoffe in einer bis zu hundertfach höheren Konzentration als der Rauch, den die Raucher selbst inhalieren. Es gibt keinen Schutz im Freien, wenngleich die Konzentration der Giftstoffe in einem geschlossenen Raum extrem viel höher ist. Wie sieht es mit den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens aus? Passivrauchen reizt die Schleimhäute, führt zu Kurzatmigkeit und begünstigt chronische Lungenerkrankungen wie COPD und Asthma. Passivrauchen schädigt die Blutgefäße und erhöht das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle erheblich. Passivrauchen fördert das Risiko für Lungenkrebs und andere Krebsarten. Passivrauchen gefährdet besonders Kinder, da Kinder besonders empfindlich auf Passivrauch reagieren, weil ihre Lungen noch wachsen. Sie leiden häufiger unter Bronchitis und Lungenentzündung, und hinzu kommen noch vermehrt Mittelohrentzündungen. Das sind die Beweggründe, weshalb wir insbesondere Kinder, Jugendliche, Patient:innen sowie Beschäftigte besser vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens schützen wollen. (Beifall SPD) Das sind die Beweggründe, weshalb wir das Rauchverbot unter anderem auf überdachte Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, auf Spielbanken und Spielhallen sowie bestimmte Außengastronomien ausweiten. Hiermit sind die Außengastronomien bestimmter Freizeit- und Vergnügungsstätten gemeint, die in besonderem Maße von Kindern und Jugendlichen besucht werden, wie Spaßbäder, Freizeitparks, Zoos und Tierparks. Zusätzlich ist die Außengastronomie von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen. In dieser Gesetzesnovelle werden aber nicht nur neue Orte identifiziert, an denen nicht geraucht werden darf, sondern es werden auch neue Konsumformen berücksichtigt – Konsumformen wie das Rauchen von Cannabisprodukten und die Benutzung von elektronischen Zigaretten sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten unabhängig von Modell oder Typ sowie vom Nikotin- beziehungsweise Tabakgehalt. Die bundesgesetzliche Legalisierung von Cannabis macht die Ausweitung der gesetzlichen Nichtrauchschutzregelung auf den Konsum von Cannabisprodukten erforderlich. Die derzeit am weitesten verbreitete Form des Cannabiskonsums in Deutschland ist das Rauchen, allein oder in Kombination mit Tabak. Deutlich seltener wird Cannabis mittels spezieller Geräte, zum Beispiel Vapes, Wasserpfeifen oder elektronischer Zigaretten als Dampf inhaliert. Bei beiden Konsumformen werden entweder Rauch oder aber Aerosole in die Raumluft abgegeben und können dort zu einem nicht beabsichtigten Einatmen durch Dritte führen. Die Risiken des Passivrauchens von Tabak sind wissenschaftlich umfassend belegt. Die Folgen habe ich gerade genannt. Bekannt ist, dass viele der in Tabakrauch enthaltenen toxischen und krebserregenden Substanzen auch im Cannabisrauch vorhanden sind. Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes für Kinder und Jugendliche ist es deshalb notwendig, das Rauchen und Verdampfen von Cannabis den bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz zu unterwerfen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Rauch- und Dampfverbot für Cannabis erstreckt sich auf den Konsum von Cannabis sowohl zu nichtmedizinischen als auch zu medizinischen Zwecken sowie auf sämtliche hierfür infrage kommenden Geräte. Aus Sicht der SPD-Fraktion handelt es sich um eine maßvolle Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes, die den Gesundheitsschutz vorne anstellt, aber auch praktikable Lösungen bietet. Unser Anspruch ist ein ausgewogener Ausgleich zwischen den Interessen der Raucher:innen und dem Schutz der Nichtraucher:innen mit einem klaren Schwerpunkt auf dem Schutz der Gesundheit. Mit dieser Novelle verschärfen wir den Nichtraucher:innenschutz dort, wo dies aus gesundheitspolitischer Sicht besonders sinnvoll ist. Dabei ist für uns entscheidend, dass die Regelungen nachvollziehbar, verhältnismäßig und wirksam sind. Ich stimme meinem Kollegen Ralf Saxe zu: Es ist immer so mit den Gesetzen, dass man sich, wenn man gerade eine Gesetzesnovelle verabschiedet hat, schon wieder auf den Weg macht, sich um andere Dinge zu kümmern, die das noch mal verschärfen können. Auf jeden Fall haben wir jetzt endlich diese Änderung vorliegen, und ich bitte um Ihre Zustimmung, dass wir hier etwas für die Nichtraucher:innen tun und gerade im Besonderen für Kinder und Jugendliche. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorab zur Einordnung: Ich bin militanter Nichtraucher, Asthmatiker, und das schon immer. Aber ja, Rauchen ist gesundheitsschädlich. Passivrauch kann Menschen gefährden. Der Staat muss Nichtraucher schützen, wo für sie eine Belastung, der sie kaum ausweichen können, gegeben ist. Unser politisch gesehenes Problem beginnt dort, wo die politisch Linke Schutz mit Erziehung verwechselt. Aus jeder Belästigung wird ein Verbotsproblem, aus öffentlichem Raum eine pädagogische Bewährungszone. Genau deshalb muss der Gesetzgeber unterscheiden zwischen Innenraum und Außenbereich, zwischen Kindern und mündigen Erwachsenen, zwischen unvermeidbarer Belastung und bloßer Belästigung, zwischen wirksamem Schutz und politischer Symbolhandlung. Diese Unterscheidung leistet der Gesetzentwurf hier nicht. Inhaltlich ist da nicht alles falsch. Cannabisprodukte, E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Verdampfer in bestehende Innenraumverbote einzubeziehen, das schafft Rechtssicherheit, das ist zu begrüßen. Auch ein Verbot innerhalb überdachter Haltestellen kann vertretbar sein, weil Wartende kaum ausweichen können. Hätte die Koalition diese Punkte getrennt vorgelegt, wäre eine differenzierte Zustimmung möglich gewesen. Stattdessen benutzt sie sinnvolle Klarstellung als Zugpferd für einen neuen Verbotskatalog. Besonders deutlich wird das bei den Spielhallen. Das geltende Gesetz erlaubt Raucherräume nur, wenn sie vollständig umschlossen und so abgetrennt sind, dass andere nicht durch Passivrauch gefährdet werden. Minderjährige dürfen diese gar nicht erst betreten. Die Begründung nennt weder Bremer Messwerte noch Kontrollzahlen oder dokumentierte Vollzugsdefizite, die ein Scheitern dieser Regelung belegen. Die Ausnahmen sind nicht widerlegt, sondern werden einfach gestrichen. Das ist keine evidenzbasierte Gesundheitspolitik, das ist Gesetzgebung nach Bauchgefühl. Dasselbe Schema gilt für Außengastronomie, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Kletterparks, Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Passivrauchen verschwindet unter freiem Himmel nicht, das ist richtig. Seine Konstatierung hängt dort ab von Abstand, Wind, Überdachung und Personendichte. Eine enge Krankenhausgastronomie und eine weitläufige Terrasse im Tierpark erzeugen nicht dieselbe Belastung. Wer im Außenbereich jede theoretische Belastung zum gesetzlichen Verbot erhebt, macht aus Rücksichtnahme keine Tugend, sondern eine Verordnung. Das ist nicht Freiheit mit Verantwortung, das ist Verwaltung bis an den Terrassentisch. Die europäische Empfehlung ist nicht bindend, lässt ausdrücklich nationalen Spielraum zu. Die Koalition kann ihre eigene Verbotslust nicht hinter Brüssel verstecken. Hinzu kommt, die Begründung enthält weder eine bezifferte Kostenabschätzung noch eine Vollzugsfolgeanalyse. Wer soll an den Haltestellen, in diesen Außenbereichen denn kontrollieren, wie häufig, mit welchem Personal? Darauf habe ich keine Antwort gelesen. Das ist bequeme Ersatzpolitik der Verbotskoalition: ein Verbot beschließen, ein Schild aufstellen, Vollzug offenlassen und sich anschließend gesundheitspolitisch auf die Schulter klopfen. Diese Frage ist nicht neu. Bereits 2012 fragte die SPD-Abgeordnete Karin Garling laut „Weser-Kurier“: Wer soll das kontrollieren? SPDFraktionssprecher Matthias Koch erklärte gegenüber der „NordseeZeitung“: Wir wollen die Menschen nicht gängeln. Selbst die GrünenAbgeordnete Kirsten Kappert-Gonther bezeichnete ein Rauchverbot im Biergarten damals als zu regulationswütig. 14 Jahre später hat die Koalition ihre eigenen Einwände entsorgt. Aus der damaligen Warnung wurde eine Regulationswut, und heute ist daraus ein Regierungsprogramm geworden. Dabei gäbe es genug zu tun. Der Senat bezeichnet die Lage bei illegalen EZigaretten 2025 selbst als besorgniserregend. Seit Anfang 2024 wurden 255 Jugendschutzkontrollen durchgeführt und 54 Verstöße festgestellt. In zwei Jahren wurden nur sechs gezielte tabakrechtliche Kontrollen in Tabakfachgeschäften ausgewiesen. Bundesweit rauchten 2025 wieder 9,6 Prozent der 12- bis 17-Jährigen. 2021 waren es noch 6,1 Prozent. Auch der Konsum der Mehrzweck-E-Zigaretten nahm deutlich zu. Wer Jugendliche schützen will, muss illegale Produkte aus dem Verkehr ziehen, Alterskontrollen und Testkäufe ausweiten und bestehende Verkaufsverbote durchsetzen. Das Verbot auf Tierparkterrassen zieht keine einzige illegale E-Zigarette aus dem Verkehr. Wir stehen für einen konsequenten Nichtraucherschutz in Innenräumen an Schulen, in Kliniken und überall dort, wo Dritte einer konkreten Belastung nicht ausweichen können. Kleiner Exkurs zu Herrn Saxe: Ich sehe das genauso. Rauchen in Autos mit Kindern und Schwangeren, das geht gar nicht, da hätten Sie meine Stimme. (Beifall BIW) Wir stehen ebenso für Eigenverantwortung, Hausrecht und verhältnismäßige Gesetze. Der Staat ist nicht der Erziehungsberechtigte jedes erwachsenen Bürgers und nicht der Aufseher an jedem Tisch unter freiem Himmel. Gesundheitsschutz ist kein Freibrief für linke Verbotsfantasien, erst recht nicht ohne Vollzugskonzept, Kostenbetrachtung und gültigem Datum des Inkrafttretens. Darauf bin ich gar nicht erst eingegangen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall BIW)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Humpich.
Ole Humpich FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen bei diesem Gesetz einmal über eine grundsätzliche Frage sprechen, denn die Frage ist doch: Wie viel muss der Staat eigentlich wirklich regeln? Wann ist es die Aufgabe des Staates, Menschen zu schützen, und wann müssen wir als Politik auch einfach mal akzeptieren, dass erwachsene Menschen auch eigene Entscheidungen treffen können? (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Aber nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen!) Wenn ich mir dieses Gesetz anschaue, habe ich zunehmend das Gefühl, Rot-Grün-Rot hat darauf eine ziemlich einfache Antwort: Im Zweifel regelt es der Staat. Der Staat weiß, was gut für dich ist, der Staat weiß, was schlecht für dich ist. Der Staat sagt dir, wo du was darfst, und wenn irgendwo noch eine Ecke übrig ist, in der Menschen selbst entscheiden können, findet sich bestimmt noch ein Paragraf dafür. Daddy Staat und Mami Staat werden es schon richten. Meine Damen und Herren, das ist nicht unser Verständnis von Politik. (Beifall FDP, BIW) Damit hier nicht der falsche Eindruck entsteht: Natürlich brauchen wir einen Nichtraucherschutz. Wo Menschen dem Rauch anderer nicht ausweichen können, wo Beschäftigte geschützt werden müssen oder wo Kinder besonders betroffen sind, gibt es gute Gründe für klare Regeln. Natürlich ist es sinnvoll, ein bestehendes Nichtraucherschutzgesetz an neue Entwicklungen anzupassen. Dass heute nicht mehr nur die klassische Zigarette eine Rolle spielt, sondern auch beispielsweise Cannabisprodukte, ist eine Realität, auf die Gesetzgebung reagieren kann. Aber aus einem berechtigten Schutzauftrag darf kein allgemeiner Erziehungsauftrag des Staates werden. Genau diese Grenze wird hier aus unserer Sicht klar überschritten. Nehmen wir beispielsweise die Haltestellen: Ja, ich finde auch, wenn zehn Menschen dicht gedrängt unter einem kleinen Wartehäuschen stehen, muss man sich nicht unbedingt daneben stellen und eine Zigarette anzünden. Das nennt man aber zunächst einmal Rücksichtnahme. Jetzt machen wir daraus ein gesetzliches Verbot. Da stellt sich doch am Ende des Tages die wirklich praktische Frage: Wer soll das eigentlich alles noch kontrollieren? Steht demnächst an jeder Stelle jemand vom Ordnungsamt? Fährt die Polizei durch Bremen und kontrolliert, ob unter dem Dach einer Bushaltestelle jemand raucht? Was passiert an der Grenze des überdachten Bereichs? Ein Meter weiter ist es erlaubt, zwei Meter weiter. Wer soll das in dieser Stadt überhaupt kontrollieren? Wir schaffen immer weiter neue Verbote, immer neue Vorschriften, immer neue Tatbestände, und gleichzeitig haben wir doch schon heute Schwierigkeiten, bestehende Regeln vernünftig durchzusetzen. Ein Verbot, was nicht kontrolliert wird, ist am Ende auch kein besonders starkes Verbot. Genau diese Entwicklung stört uns. Wir bewegen uns Stück für Stück in Richtung eines Kontroll- und Verbotsstaats, in dem Politik auf jedes gesellschaftliche Problem mit derselben Antwort reagiert: Dann machen wir eine neue Vorschrift, dann verbieten wir es, dann kontrollieren wir es, und irgendwann brauchen wir mehr Menschen, die Regeln kontrollieren, die wir vorher geschaffen haben. Doch das kann doch nicht wirklich unser Anspruch sein. Vor allem treffen wir damit häufig genau diejenigen, die sich ohnehin vernünftig verhalten. Der rücksichtsvolle Raucher geht schon heute ein paar Meter zur Seite, wenn Kinder neben ihm stehen oder raucht einfach gar nicht. Derjenige, dem seine Mitmenschen völlig egal sind, wird sich möglicherweise auch vom nächsten Paragrafen nicht sonderlich beeindrucken lassen. Deshalb sollten wir uns viel häufiger fragen: Brauchen wir dafür wirklich ein Gesetz? Das gilt auch für die Außenbereiche. Natürlich verstehe ich den Gedanken, dass wir beispielsweise Kinder vor Zigarettenrauch schützen. Aber wir reden hier über Außenbereiche, und wir müssen irgendwann akzeptieren, dass wir nicht jede denkbare Alltagssituation gesetzlich regeln können und auch gesetzlich regeln sollten. Besonders deutlich wird diese Regulierungslogik dann bei Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und jetzt auch Ihren eigenen staatlichen Spielbanken. Mit dem Änderungsantrag stellt die Koalition klar: Das Rauchverbot soll nun auch für die öffentlichen Spielbanken gelten. Warum? Weil man festgestellt hat, dass eine Ungleichbehandlung zwischen privaten und öffentlichen Spielbanken rechtlich problematisch sein könnte. Nun stellen wir uns vor, ihr Gesetz ist durchgesetzt und alle Raucherinnen und Raucher aus der Spielbank an der Schlachte stehen draußen an der Schlachte. Damit ist doch auch niemandem geholfen, weder Ihnen, Sie haben weniger Einnahmen, noch Ihrem Nichtraucherschutzgesetz. Also lautet die Konsequenz am Ende? Vielleicht lautet die Konsequenz am Ende bei Ihnen nicht: Vielleicht haben wir zu viel reguliert. Nein, die Konsequenz lautet: Das verbieten wir jetzt auch noch bei den anderen. Das ist schon eine sehr bemerkenswerte Logik, liebe Koalition. (Beifall FDP) Warum kann ein Betreiber nicht selbst entscheiden, ob er beispielsweise einen klar abgetrennten Raucherbereich anbietet, wie es übrigens heute in privat betriebenen Spieleinrichtungen schon passiert, die ohnehin erst ab 18 sind? Dort laufen keine kleinen Kinder herum zwischen Spielautomaten und rauchen dann passiven Rauch ein. Wir sprechen hier also nicht über eine Grundschule, wir sprechen nicht über einen Kindergarten, sondern wir sprechen über Erwachsene, und erwachsenen Menschen darf man durchaus zutrauen, Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Das ist für mich ein wesentlicher Unterschied zwischen einer liberalen Politik und der Politik Ihrer Koalition. Wir wollen Menschen schützen, wo Schutz notwendig ist, aber wir wollen ihnen nicht das Leben bis in den letzten Winkel hinein organisieren. Rauchen, ja, ist ungesund, das weiß mittlerweile wirklich jeder. Auch Alkohol ist ungesund, zu wenig Bewegung ist ungesund, zu viel Zucker ist womöglich auch ungesund. Aber auch dafür braucht es keine Steuer, denn am Ende des Tages wird diese Steuer nicht dafür sorgen, dass wir weniger dicke Kinder oder dicke Erwachsene haben, meine Damen und Herren. Auch Fastfood ist nicht besonders gesund. Daraus folgt doch nicht automatisch, dass der Staat jede dieser Entscheidungen immer kleinteiliger regulieren muss. Menschen dürfen auch Dinge tun, die wir persönlich für falsch halten. Menschen dürfen sogar unvernünftig sein. Das gehört zu einer freien Gesellschaft mit dazu, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Natürlich endet Freiheit dort, wo andere erheblich beeinträchtigt werden. Deshalb gibt es Nichtraucherschutz. Deshalb unterstützen wir auch vernünftige Schutzregelungen, aber genau da brauchen wir immer noch Verhältnismäßigkeit. Nicht jedes Problem braucht ein Verbot, nicht jede schlechte Angewohnheit braucht einen Paragrafen. Aus diesem Grund werden wir auch heute Ihr Gesetz ablehnen. (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Sina Dertwinkel.
Sina Dertwinkel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, die heutige Debatte im Namen meiner Fraktion führen zu dürfen, denn auch für mich als Raucherin ist der Nichtraucherschutz ohne Frage ein wichtiges Anliegen. Darüber besteht auch, so konnte ich aus den vorherigen Redebeiträgen hier entnehmen, grundsätzlich Einigkeit. Die CDU-Fraktion steht für einen wirksamen Schutz der Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens, insbesondere dort, wo Menschen und vor allem auch Kinder dem Rauch nicht ohne Weiteres ausweichen können. Heute geht es allerdings nicht darum, ob Nichtraucherschutz notwendig ist. Es geht darum, wie weit der Staat in die persönliche Freiheit und in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger eingreifen soll. Der vorliegende Entwurf der Gesetzesänderung geht aus unserer Sicht an mehreren Stellen da zu weit, (Beifall CDU) denn mit der Änderung sollen Rauchverbote unter anderem auf zahlreiche Außenbereiche ausgeweitet werden, unter anderem auf die Außengastronomie bestimmter Freizeit- und Vergnügungsstätten sowie auf die Außengastronomie von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Zwar sieht der Entwurf hierfür extra gekennzeichnete Raucherbereiche vor, dennoch entsteht ein immer dichteres Netz gesetzlicher Verbote, das zunehmend auch Bereiche des öffentlichen Lebens erfasst, in denen Menschen sich grundsätzlich im Freien aufhalten. Trauen wir den Verantwortlichen vor Ort doch auch zu, und tun Sie das vor allen Dingen bitte in eigener Verantwortung individuell bessere Lösungen zu finden, als dies durch eine zentrale Vereinheitlichung wie diesem Gesetzesentwurf überhaupt möglich ist! (Beifall CDU) Auch die Idee wurde ja hier auch schon ein paarmal aufgegriffen: Das Beispiel des Rauchverbots an überdachten Haltestellen können wir grundsätzlich nachvollziehen. Dort herrscht häufig Enge und Nichtraucherinnen und Nichtraucher können dem Rauch nur schwer ausweichen. Aber gerade bei weiteren Ausweitungen des Nichtraucherschutzes muss der Gesetzgeber Augenmaß bewahren. Freiheit bedeutet auch, unterschiedliche Lebensweisen miteinander in Einklang zu bringen. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Auch bei Cannabis?) Wir müssen also aufpassen, dass wir nicht jede gesellschaftlich unerwünschte Verhaltensweise ausschließlich durch neue Verbote regeln. Statt immer neue Verbotsbereiche zu schaffen, sollten wir zunächst auf Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und klare, nachvollziehbare Regeln setzen. (Beifall CDU) Vorsorge und Gesundheitsschutz sind selbstverständlich legitime Ziele, aber gerade deshalb müssen gesetzliche Eingriffe verhältnismäßig, nachvollziehbar und differenziert sein. Hinzu kommt, dass der Gesetzesentwurf zusätzliche Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber schafft und zugleich die Bereiche erweitert, in denen Verstöße verfolgt werden könnten oder dann ja auch müssten. Damit entsteht weiterer bürokratischer Aufwand für Gastronomie und Freizeitbetriebe und die Einrichtungen, die ich auch schon genannt habe. Wir als CDU-Fraktion wollen einen Nichtraucherschutz, der funktioniert und von den Menschen akzeptiert wird, von allen Menschen. Wir wollen aber keinen Nichtraucherschutz, der immer stärker in den Alltag hineinreguliert und hineingreift und den Bürgerinnen und Bürgern immer neue Vorschriften macht. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist deshalb aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Wir sagen grundsätzlich „Ja“ zum Nichtraucherschutz, aber mit Augenmaß, „Ja“ zum Schutz vor Passivrauch, aber auch zur Wahrung persönlicher Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen. Aus diesen Gründen wird die CDU-Fraktion heute dem Gesetzesentwurf und auch dem dazugehörigen Änderungsantrag nicht zustimmen und ihn ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Janßen.
Nelson Janßen Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, mein Redemanuskript tue ich weg und äußere mich noch mal zu den Redebeiträgen, die ich hier von FDP und CDU gehört habe. Erst mal: Ich konnte vielem von Ole Humpich gerade zustimmen. Wir brauchen und können Menschen zutrauen, eigene Entscheidungen zu treffen, und ja, sie dürfen auch Entscheidungen treffen, die nicht alle gut finden, die möglicherweise auch gesundheitliche Belastungen zur Folge haben und die möglicherweise auch danach Kosten für die Allgemeinheit verursachen. Das ist zulässig und an diesem Grundsatz etwas zu ändern, fände ich falsch. Das war ja so eine allgemeine, sage ich mal, Prohibitionsdebatte, die man ehrlicherweise auch bei anderen Drogen führen könnte mit genau den gleichen Argumenten. Jetzt führen wir sie beim Rauchen. Einen Unterschied zwischen den allermeisten Drogen und Rauchen gibt es aber dann doch: Wenn ich mir irgendwo einen Schuss setze, dann mag das gesundheitlich massiv viel mehr Einfluss auf mein Leben haben. Auf denjenigen, der direkt neben mir steht, hat das gesundheitlich weniger Auswirkungen, als wenn ich dem meinen Zigarettenrauch ins Gesicht blase. Diesen Unterschied muss man für eine vollständige Debatte erst einmal anerkennen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch Frau Dertwinkel, Sie haben gerade mit großer Empathie sich geäußert dafür, dass man Menschen anerkennen muss, selber gute Entscheidungen zu treffen, dass schon die Menschen nicht bei strömendem Regen in dem Wartehäuschen in den Kinderwagen, der daneben steht, den Rauch blasen. (Zuruf Abgeordnete Sina Dertwinkel [CDU] – Zurufe) Ich würde Ihnen zustimmen. In den allermeisten Fällen ist das der Fall. Ehrlich gesagt ist es aber schwierig, mit einem Kinderwagen am Hauptbahnhof in eine Straßenbahn zu kommen, ohne sehr viel Zigarettenrauch abzubekommen. Ich weiß nicht, wie Sie das machen. Ich kriege das nicht hin. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde mir diese Empathie für die selbstbewussten Konsumentinnen und Konsumenten von Drogen auch wünschen, wenn irgendwo drei Junkies sitzen, die niemandem was tun, außer das Bild der öffentlichen Ordnung zu stören. Dann würde ich aber gern die gleiche Rede hier einmal hören und zum Ausdruck bringen: Das stört ja sonst niemanden, die werden das schon so machen, dass es niemanden anderes belästigt. Den sozialen Unterschied, der bei der Bewertung der Drogen hier zutage tritt, finde ich ziemlich offensichtlich, und ich finde, das ist ein Bruch in der Argumentation, der so einfach nicht aufgeht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der einen Seite erzählen wir immer, man muss hart durchziehen bei Drogen, die so richtig blöd sind, und bei den anderen, da muss man möglichst lax sein, sei es begleitetes Trinken, sei es Alkohol. Da macht jeder fünf Fotos, wie er mit einer Maß auf dem Oktoberfest steht, das ist völlig cool. Und auch beim Rauchen führt man immer, wenn man so eine Nichtraucherschutzdebatte führt, eine Diskussion über das mündige Individuum, aber wehe, einer raucht Crack! Dann muss man alles richtig verbieten und mit der Polizei durch die Stadtteile rennen. Es ist einfach, finde ich, von der Betrachtung und von der Logik falsch. Da muss man konsistent bleiben und man muss sich schon irgendwo entscheiden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, jetzt aber noch mal einmal zurück zu dem, was wir hier regeln. Wir regeln ehrlicherweise Kleinigkeiten nach. Es gab ein Nichtraucherschutzgesetz. Viele Studien sagen, Nichtraucherschutzgesetze wirken. Es gibt weniger gesundheitliche Folgen für Betroffene. Es gibt übrigens auch einen Effekt, dass das Rauchen zurückgeht. Das ist auch begrüßenswert, gesamtgesellschaftlich betrachtet, auch wenn ich jedem individuell die Entscheidung zugestehen möchte. Dann muss man feststellen, dass hier einige Lücken in dem Gesetz angepasst werden. Ja, auch in einer Reha-Einrichtung werde ich in Zukunft noch rauchen dürfen, in einem dafür gekennzeichneten Bereich, um Menschen, die nicht von Passivrauch betroffen sein wollen, auch die Möglichkeit zu geben, das Fenster aufzumachen und einmal vor die Tür zu kommen. Das finde ich ehrlich gesagt eine Selbstverständlichkeit. Ich finde auch sinnvoll, dass es diesen Kompromiss hier drin gibt. Aber genau so eine Weiterentwicklung macht auch Sinn, das Gleiche in Bezug auf Vapes. Ehrlich gesagt, in Bezug auf den ÖPNV macht es aus meiner Sicht auch Sinn. Wo ich zustimme, ist, dass ich diese, sage ich mal, unterschwellig moralischen Aspekte nicht zutreffend finde, die zum Ausdruck bringen, dass es ein Verhalten ist, was gesellschaftlicher Ächtung bedürfte, und deshalb muss man nachsteuern. Das finde ich einen Diskursstrang, den ich falsch finde. Ich finde es richtig, abzusichern, dass man die Nichtraucherinnen und Nichtraucher davor schützt, passiv von einem Konsum anderer betroffen zu sein. Dafür gilt es, staatlichen Schutz einzurichten. Für das eigene Verhalten ist immer noch das Individuum zuständig. Deshalb verabschieden wir auch kein Raucherverbot, sondern ein Nichtraucherschutzgesetz, und das novellieren wir hier. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Reimers-Bruns. Eine Minute.
Ute Reimers-Bruns SPD
Jawohl, ich beeile mich. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Ich fand das in der Diskussion ein bisschen merkwürdig. Ich hatte ja gesagt, was Passivrauchen bedeutet, und jetzt in der nachfolgenden Diskussion wird so getan: Na ja, soll man sich nicht so haben, das ist ja auch nicht so schlimm, wenn man ein oder zwei Meter – –. Nein, also es ist wirklich von der AOK, ich mache mal Werbung für die AOK: (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Hedgefonds AOK!) Was tun gegen Passivrauchen? Verschiedene Maßnahmen helfen dabei, sich vor der gesundheitsschädlichen Wirkung des Passivrauchens zu schützen. Halten Sie das eigene Zuhause rauchfrei! Bitten Sie auch Besuchende sowie Freunde und Freundinnen, sich daran zu halten! Rauchen an einem geöffneten oder gekippten Fenster ist auch nicht empfehlenswert, da ein Teil des Tabakrauchs in den Raum ziehen wird. Sie können Ihrem Besuch als Alternative zum Beispiel ermöglichen, auf dem Balkon oder im Garten zu rauchen. Hier wird deutlich, wie schwierig das ist. Passivrauchen einfach nur so darzustellen, wie Sie das, finde ich, gemacht haben, dass es einfach nur ein kleines Delikt ist, das ist nicht weiter schlimm, (Glocke) wenn man mal Rauch abbekommt, ist auch nicht so tragisch. Nein, ich finde, Sie haben das hier verniedlicht, und Sie sind nicht – –. Uns geht es um die Gesundheit der Schwächsten, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: In den Spielhallen?) und wir wollen eine vernünftige, gerechte Politik machen für die Menschen, eine Gesundheitspolitik. Deshalb sind wir auf der Seite derjenigen, die sich nicht selber äußern können. (Glocke)
Christine Schnittker
Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende!
Ute Reimers-Bruns SPD
Wenn mir eine Mutter sagt, ich habe eine Situation genauso gehabt, an einer Haltestelle, aber ich habe ja gar nichts in der Hand. (Glocke) Was soll ich denn demjenigen sagen, darauf?
Christine Schnittker
Frau Reimers-Bruns, kommen Sie jetzt bitte zum Ende!
Ute Reimers-Bruns SPD
Jetzt hätten wir was oder haben wir was in der Hand, und darauf kommt es an. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Meine Damen und Herren, weitere
Christine Schnittker
Wortmeldungen sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Bernhard das Wort.
Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ganz dankbar dafür, dass hier doch noch mal die Widersprüche aufgelistet wurden, die wir praktisch ständig haben (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Im Menschenbild!) bezüglich verschiedener legaler und illegaler Drogen, weil genau das wird immer mit sehr unterschiedlichem Maßstab gemessen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bin passionierte Nichtraucherin, und komischerweise ist das Wetter draußen immer so, wenn man in der Nähe von Raucher:innen steht, der Wind bläst immer so, egal wo man sich hinstellt, dass man den Rauch abkriegt. Das ist ein ehernes Gesetz. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist aber nur für Nichtraucher, für Raucher ist es umgekehrt!) Trotzdem muss ich tatsächlich sagen: Es geht nicht allein, dass wir uns hier in Grund und Boden regulieren. Ist nicht der Punkt! Sondern es sind hier tatsächlich, wie soll ich sagen, Anpassungen vorgenommen worden, und in diesem Fünften Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes, finde ich, sind diese Anpassungen bezüglich vulnerabler Gruppen auch absolut notwendig dafür, dass wir insgesamt Kindern, Jugendlichen, Schwangeren diese Möglichkeit eröffnen. Das finde ich nach wie vor unterschätzt, was die Gefahren des Passivrauchens sind. Tabakkonsum ist nach wie vor das bedeutendste vermeidbare Gesundheitsrisiko. Mal abgesehen davon läuten bei mir auch bei Alkohol die Alarmglocken. Was mir aber wichtig ist, und das ist die Botschaft, es heißt ja auch Prävention, und das ist etwas, worauf man in dem Zusammenhang, finde ich, größten Wert legen muss: Neben der räumlichen Ausweitung des Nichtraucherschutzes werden auch Cannabisprodukte und E-Zigaretten künftig in das Gesetz aufgenommen. Besonders bei jungen Menschen ist ja die Hinwendung zu Vapes nicht gerade unterentwickelt. Wir müssen uns also mit diesen gesundheitlichen Risiken wirklich auseinandersetzen. Sie üben nämlich eine enorme Anziehungskraft aus. Wir haben das in der letzten SCHULBUS-Studie gesehen: Der Gebrauch von Liquids zum Inhalieren mit allen möglichen Duftnoten oder Geschmacksrichtungen ist wirklich beeindruckend, was da so erfunden wird, was da so letztendlich auf den Markt kommt. Was mich auch beunruhigt, ist, dass das bei der Drogenaffinitätsstudie wieder deutlich wird, dass Jugendliche übrigens wieder mehr rauchen. Wir sind nach dem Rückgang wieder aus der Talsohle ein Stück weit raus. Meine Vorredner:innen haben das alles schon ausgeweitet, wie das letztendlich von den jeweiligen gesundheitlichen Risiken – –. Was ich aber wichtig finde bei allen gesetzlichen Änderungen, und das ist mir ein besonderes Anliegen, ist wirklich nicht die Verbotsflanke, sondern die Präventionsflanke. Wir müssen am Ball bleiben! Gerade, weil es auch der Kollege Saxe am Anfang gesagt hat: Wir hinken hinterher im internationalen Vergleich, im europäischen Vergleich und wahrscheinlich nicht unerheblich sogar im Bundesvergleich. Das ist der Punkt, wo ich sage, in dieser sogenannten Tabakkontrollskala, da sind wir lächerlich drittletzter Platz. Das sollte uns schon zu denken geben. Da muss ich sagen, wir hinken hinterher, was die Werbeverbote anbelangt, die markenfreien neutralen Verpackungen kriegen wir nicht hin. Wir hinken hinterher, was die Einschränkung der Zugänglichkeit anbelangt und die Verfügbarkeit letztendlich von Tabakproduktion. Was das A und O ist, gerade für Jugendliche und Kinder, ist die Aufklärung in den Familien, für die Eltern. Ich bin hundertprozentig dafür, dass wir das mit dem Rauchverbot in den Autos noch hinkriegen, soweit Minderjährige betroffen sind. Das, finde ich, ist eine Lücke, die wir schließen müssen. Ich war aber nie die Freundin von Pflichten. Wir setzen, und schon läuft der Lachs – das ist Quatsch, das funktioniert in den allermeisten Fällen nicht. Deswegen finde ich, dass wir zu diesem Gesetz Veränderungen flankiert hinnehmen müssen, dass wir diese Prävention hinbekommen, in den Schulen, in den Kitas, in denen, wo entsprechende Familien unterwegs sind. Das trifft nicht nur Social Media. Das trifft auch diese ganzen, wie soll ich sagen, legalen Drogen. Das ist ein breites Feld, und das muss man letztendlich möglich machen, dass man sich über diese Reflexion Aufklärung verschafft. Da sind wir, vom Gesundheitsamt bis hin zu den Schulen, Kitas, in der Bildung et cetera gefordert, das hinzubekommen. Da hoffe ich, dass diese Gesetzesveränderung auch ein Transportmittel wird. Ohne, dass wir das flankieren, wird es nämlich nicht funktionieren. In dem Zusammenhang, muss ich sagen, bin ich ganz froh, dass wir das jetzt auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Schritt – und noch nicht die Lösung. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Linken mit der Drucksache 21/1686 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu. Weiter soll das Gesetz, wie soeben beantragt, erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Wer dieser Änderung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Nun lasse ich über den Gesetzesantrag selbst abstimmen. Wer das Gesetz mit den soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 101: Baukosten und Kaufnebenkosten senken – Wohnungsbau durch Deregulierung, schnellere Verfahren und mehr Baurecht fördern Antrag der Fraktion der FDP vom 18. August 2026 (Drucksache 21/1941) Wir verbinden hiermit TOP 102: Nachhaltige Modernisierung des Bauordnungsrechts: LBONovelle 2026 zur Umbauordnung, neues Mobilitätsbauortsgesetz und Modellvorhaben Fassadenbegrünung Mitteilung des Senats vom 18. August 2026 (Drucksache 21/1943) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Ünsal. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Die ist zugleich die erste Lesung des Gesetzesentwurfs. Die erste Rednerin – möchte Frau Senatorin das Gesetz einbringen? Ja? Dann haben Sie jetzt das Wort, Frau Senatorin Ünsal.
Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Abgeordneten, liebe Gäste! Das mache ich sehr gerne, vielen Dank! Zunächst einmal freue ich mich auf die Debatte, die wir gleich beginnen werden, denn Wohnen und auch das Bauen müssen wieder bezahlbar werden. In diesem Ziel sind wir uns, glaube ich, hier uneingeschränkt einig, und das ist auch eine gute Nachricht für unser Bundesland. Familien, Alleinerziehende, Auszubildende, ältere Menschen – alle diese Bevölkerungsgruppen, um nur exemplarisch zu nennen, sie alle brauchen eine Wohnung, und im besten Fall auch eine, die sie sich leisten können. Dafür braucht es entsprechende Schritte. Wer hier lebt und arbeitet, soll hier natürlich auch wohnen können und nicht ins Umland ziehen. Ich glaube, das ist uns auch wichtig, wenn ich mal in Richtung unserer Fachsprecherinnen und Fachsprecher gucke. Wir wollen sie auch in Bremen halten. Deshalb sind dieses Thema und die Rahmenbedingungen, die Weichenstellung, lieber Herr Schäck, einmal wichtiger. Anders aber, als der Antrag hier an der einen oder anderen Stelle suggeriert, hat der Senat seit Anbeginn dieser Legislatur – und sicherlich auch schon darüber hinaus, aber für diese kann ich sehr deutlich sprechen – das Thema nicht nur adressiert, sondern auch als politisch zentrales Thema fokussiert und grundlegende Weichenstellungen vorgenommen. Wen wundert es! – Die Bausenatorin hat darauf besonders Wert gelegt. Wir wollen und müssen in Bremen das Bauen beschleunigen, Baukosten senken und damit Wohnen in unserer Stadt überhaupt wieder bezahlbar machen. Kein leichtes Unterfangen, wie wir alle zusammen wissen, weil es nicht nur in unserer Hand liegt. Der Markt hat da seine eigene Dynamik. Ich will aber auch noch sagen und zurückblicken auf 2024. Da haben wir mit der ersten umfassenden Novelle der Landesbauordnung schon viele Vorschriften vereinfacht und Verfahren beschleunigt und bereits im selbigen Jahr die Grundlage für die Umbauordnung gelegt. Ich will sagen, dass es ein guter Move war, gemeinsam, sowohl Regierung als auch Opposition, diese ganzen Prozesse nach vorne zu bringen. Genehmigungsfiktion, Ausweitung des vereinfachten Verfahrens und Abbau von Stellplatzanforderungen an den Wohnungsbau sind hier nur einige wichtige Schlagworte. Ich könnte sicherlich noch ein paar mehr nennen. Die Anstrengungen für weitere Beschleunigung und Vereinfachung setzen sich konsequent in unserer zweiten LBO-Novelle fort, Sie wissen das, wir haben es jüngst kommuniziert, in der letzten Woche im Senat beschlossen. Das war mir, war uns gemeinsam als Koalition wichtig, damit Umbau und Erweiterung Bestand – und zwar insbesondere für den Wohnungsbau – noch einfacher wird. Es erfordert auch keine formalen Prüfungen mehr. Wir brauchen da Entschlackung, Vereinfachung im Prozess. Die meisten Bauvorhaben fallen künftig in das vereinfachte Verfahren mit Genehmigungsfiktion. Das wissen Sie inzwischen auch. Stellplatzanforderungen an Wohnungsbau werden weiter reduziert. Das war, glaube ich, auch eine wichtige zu klärende Frage, und die LBO wird noch weiter mit der Musterbauordnung harmonisiert. Das alles sind wichtige Weichenstellungen, um das Planen und Bauen im Land Bremen ganz praktisch zu fördern. Dazu gehört aber auch die Digitalisierung. Die darf man, glaube ich, auch in diesem Verfahren nicht vergessen. Ich kann hier auch sagen, seit Juni 2025 können Bauanträge in Bremen digital gestellt werden. Wir waren noch ein bisschen in einer Modelllaufphase. Seit Juli, also jüngst, seit wenigen Wochen, seit Juli 2026 – die Zahl will ich natürlich nennen –, ist das inzwischen auch verpflichtend. Das erleichtert die Behördenbeteiligung, beschleunigt die Kommunikation aller am Bau Beteiligten und schafft vor allem Transparenz. Das ist mir sehr wichtig. Wir bleiben regulatorisch am Ball. Der Senat hat sich auf die Überarbeitung des Mobilitätsbauortsgesetzes verständigt und wird sie bis Ende des Jahres auch vorlegen. Wir sind also sehr wohl mit Tempo unterwegs, liebe FDP, und kümmern uns, das ist auch richtig und angezeigt, und mit der Senatskommission Wohnungsbau haben wir ein weiteres wirksames Instrument geschaffen, das sehr deutlich zeigt, dass dieses Thema eine besondere Bedeutung auch für den Senat hat. Das ist auch angezeigt. Die Initiative für den Bremer Weg zum kosteneffizienten Bauen und zukunftsfähigen Bauen hat mein Ressort mit der Senatskommission auf den Weg gebracht und begleitend dazu weitere Erleichterungen angeschlossen und beschlossen. Das haben wir mit voller Rückendeckung des Parlamentes getan, in der Deputation und auch hier mit den entsprechenden Beschlüssen. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das hat heute schon mal jemand gesagt!) Dazu gehören zum Beispiel die Fortschreibung der Schallschutzvereinbarung – ich will ein paar Beispiele nennen –, die Neuausstellung der Beteiligung der Beiräte und das Durchsetzen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen im Planverfahren und in den Behördenbeteiligungen. Nicht zuletzt ist auch die Anpassungsmöglichkeit des Gebäudeenergiestandards von EH 45 auf EH 55 gerade auch bei bestehenden städtebaulichen Verträgen, auch Bestandteil unseres Maßnahmenpaketes zur Senkung von Baukosten und zum Ankurbeln des Wohnungsbaus, um mal ein paar Beispiele unserer Möglichkeiten zu nennen – eine Maßnahme übrigens, die den Senatsbeschluss umsetzt, Anforderungen in Bremen auf bundeseinheitliche Standards zu setzen. Wenn Sie also hier den Eindruck erwecken oder das die Intention im Antrag war, Bremen fördere höhere Energiestandards als bundesweit üblich, ist das nicht mehr richtig. Auch die von Ihnen kritisierte Baumschutzverordnung haben wir in Bremen behandelt und natürlich intensiv und kritisch diskutiert, das will ich nicht verhehlen. In der Gesamtabwägung bleibt der Senat aber aktuell bei der Anwendung der aktualisierten Baumschutzverordnung. Das ist im Moment der Stand der Dinge. Die Bedeutung klimaresilienter Nachbarschaften ist uns in den letzten Tagen noch einmal deutlich vor Augen geführt worden. Wir haben die Debatte an anderer Stelle schon intensiv geführt. Insofern sind auch die Hitze und die Starkregenereignisse, glaube ich, auch nicht zu vernachlässigen. Ein sorgfältiger Umgang mit dem Baumbestand ist ein Baustein, solche Ereignisse besser zu bewältigen. Die Maßnahmen des Bremer Wegs selbst setzt der Senat konsequent um und schafft gesetzliche Regelungen, wo sie nötig sind. Viele dieser Maßnahmen können Bauherrschaften schon unmittelbar seit dem Beschluss des Bremer Wegs im November 2025 anwenden. Das ist gut so. Das passiert im Übrigen sehr rege in Bremen. Auch der Themenspeicher, Sie wissen das, da haben wir noch ein paar geparkte Themen. Auch die werden nicht vernachlässigt, wir arbeiten sie sukzessiv ab und wollen bis Jahresende damit durch sein. Zur Wahrheit gehört aber auch: Bauen benötigt manchmal Zeit, das wird Sie nicht überraschen, bis wir den Erfolg der Maßnahmen auch in bezugsfertigen Wohnungen messen können. Das ist aber die Zielgerade, und da wollen wir hinkommen. Heute können wir jedenfalls schon festhalten, dass in Bremen von Januar bis Juni 2026 mehr Wohnungen genehmigt wurden als im gesamten Vorjahr. Das ist sicherlich auch für Sie wichtig zu wissen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir sind auf einem guten Weg. Erwähnen möchte ich noch, dass wir den Bauturbo aktiv anwenden, denn die Frage ploppt durchaus immer wieder auf, erste Projekte mit einem Volumen von insgesamt rund 300 Wohnungen auf Grundlage dieses (Glocke) entsprechenden Paragraphen – ich komme gleich zum Schluss – auf dem Weg sind. Nicht zuletzt will ich natürlich auf unsere Internationale Bauausstellung (IBA) verweisen. Da sind wir noch mittendrin. Auch das wird dem bezahlbaren Wohnraum zuarbeiten, all das zahlt auf unser Thema ein. Ich will abschließend sagen: Die wesentlichen Anliegen Ihres Antrags setzt der Senat um, liebe FDP, und einiges haben wir geprüft und aus guten Gründen anders entschieden. Der Novelle der Landesbauordnung aber können Sie heute mit gutem Gewissen zustimmen. Wohnungsbau bleibt und ist ein dickes Brett, aber wir werden es nicht vernachlässigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Schäck.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Senatorin, vielen Dank für die Einbringung der Landesbauordnung, der Novelle an dieser Stelle. Alles, was Sie gesagt haben, klingt tatsächlich nach diesem Standardspruch in der Politik: Wir sind auf einem guten Weg. Sie haben auch gesagt, wir sind zügig unterwegs; aber für uns als FDP-Fraktion geht das nicht schnell genug, weil die Herausforderungen in diesem Bereich groß sind. Man kann sich zwar schnell bewegen, aber wenn man im Kreis läuft, dann kommt man auch nicht am Ziel an. Von daher haben wir einen eigenen Antrag vorgelegt, der vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch mal ein paar Dinge beschleunigen soll. Wir haben gestern in der Aktuellen Stunde über einen Vorschlag der Linken diskutiert, dem Wohnungsproblem mit Enteignung zu begegnen. Wir halten das als FDP-Fraktion für Quatsch, denn erstens wird viel Geld ausgegeben, wir reden über Milliarden. Es wird keine einzige neue Wohnung mehr gebaut. Nur die Kontoverbindung der Mieter ändert sich, wo sie in Zukunft Ihre Miete hinüberweisen müssen, und im Zweifelsfall wohnen Sie weiterhin in einer vielleicht schimmeligen Wohnung, für die dann nicht mal mehr Geld für eine Sanierung da ist, weil das Geld für die Enteignung dabei draufgegangen ist. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Dieser Vorschlag würde kein Problem lösen. Heute debattieren wir über einen Gegenvorschlag von uns als FDP-Fraktion, wie wir dieses Problem für Bremen lösen würden. Wir haben doch in Bremen letztendlich zwei Probleme. Das ist eine Herausforderung, die den Wohnungsmarkt in vielen Städten betrifft. Erstens, wir haben zu wenig Wohnungsangebot. Das heißt, wir brauchen schlichtweg mehr Wohnungen. Wir müssen mehr Angebot schaffen. Dafür muss übrigens mehr gebaut werden. Die zweite Herausforderung, über die wir hier leider oft viel zu selten sprechen, ist, dass wir viel zu wenig Menschen im Eigenheim haben. Im Eigenheim bin ich im Zweifelsfall unabhängig vom Vermieter, und ich bin auch unabhängig von irgendwelchen Mieterhöhungen, die kommen könnten. Das spielt alles keine Rolle. Übrigens auch das Thema Eigenbedarf, dass der Vermieter mir irgendwann kündigt, und ich muss mir nach vielen Jahren oder Jahrzehnten eine neue Wohnung suchen, spielt dann auch keine große Rolle mehr, denn ich bin Eigentümer der Immobilie. Frau Senatorin Ünsal, wir haben auch über das Wohngeld gesprochen. Sie brachten als Beispiel die Seniorin in Gröpelingen, die ihr Leben lang hart gearbeitet hat und jetzt trotzdem Probleme hat, Miete zu zahlen. Ja, das ist ein breites Problem, aber auch hier: Die eigene Wohnung, und sei es nur eine kleine Wohnung, ist die beste Absicherung gegen Armut im Alter. Da kommen wir zu einem großen Problem. In Deutschland leben nur rund 40 Prozent der Menschen in der eigenen Immobilie. In fast allen europäischen Ländern sind es deutlich mehr. In Norwegen sind es 84 Prozent. Das hat auch was mit den Hürden zu tun, die wir hier künstlich staatlich aufbauen, beispielsweise durch Grunderwerbsteuer und vieles andere mehr. Das hat auch damit zu tun, dass es für Menschen immer schwieriger wird, überhaupt noch das Eigenkapital aufzubauen, um irgendwann in die eigene erste Immobilie ziehen zu können, weil ihnen der Staat immer weniger von ihrem hart erarbeiteten Geld lässt. Das wissen die meisten sicherlich hier im Saal, dass auf einen Bruttolohn immer noch 20 Prozent Arbeitgebernebenkosten draufkommen. Das ist alles Geld, was man sonst als Arbeitnehmer einfach brutto mehr verdienen könnte. Natürlich ist das Teil der Arbeitskosten, und wenn wir das mal in der Gesamtheit betrachten, dann geht selbst beim Mindestlohn schon fast die Hälfte des Einkommens an den Staat. Auch das ist ein Grund, warum immer weniger Menschen überhaupt noch in die Lage kommen, in der eigenen Immobilie zu leben. Wir machen Ihnen heute Vorschläge, wie wir sowohl mehr Wohnungen bauen können, das würde das Angebot erhöhen, aber auch mehr Menschen ins Eigenheim bringen können. Dafür ist es erforderlich, die Reformvorschläge des Bremer Weges vollständig in die Anwendung zu überführen. Da ist vieles angestoßen, aber nicht zu Ende gebracht worden. Es geht hier auch schlichtweg mal wieder nicht schnell genug. Wir fordern Sie auf, die Anforderungen und die Bürokratie zu überprüfen und zu reduzieren, um schneller und günstiger bauen zu können, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die mittlerweile für viele junge Menschen, die irgendwann mal ihre erste eigene Wohnung haben wollen, zu einer immer größeren Hürde wird, diese Grunderwerbsteuer, für die es ehrlich gesagt überhaupt keinen Anlass gibt, die zu erheben – ich weiß gar nicht, was für eine Leistung ich da vom Staat im Gegenzug bekomme –, schrittweise zu reduzieren. Die ist nämlich auch in vielen anderen europäischen Ländern deutlich geringer. Das sind alles künstlich aufgebaute staatliche Hürden, die wir hier in Deutschland nicht brauchen. Sie sprachen eben das Thema Baumschutzverordnung an. Da sind wir bei so einem Modus, den wir hier in Bremen regelmäßig haben. Man feiert sich dafür, dass man auf der einen Seite ein Gesetz abgeschafft hat, um auf der anderen Seite zwei neue Gesetze zu schaffen. Das ist für uns nicht die Form von Entbürokratisierung, die wir uns vorstellen. Was schlichtweg nicht hilft, ist ein immer größeres Sammelsurium an künstlichen, staatlichen Preiseingriffen. Da rede ich auch über die Mietpreisbremse – Sie hätten jetzt die Chance gehabt, das ganze Thema endlich mal vom Tisch zu räumen. Ein typisches Beispiel dafür, dass einerseits der Staat mit immer mehr Vorschriften im Markt rumwurschtelt, mit immer mehr Preiseingriffen, mit immer mehr staatlicher Steuerung. Damit wird dafür gesorgt, dass nicht mehr investiert wird, um dem Markt anzukreiden, dass der Markt nicht funktioniert, den Sie selber außer Kraft gesetzt haben. Das ist diese Interventionsspirale, die Sie hier immer fahren, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) und das Ganze geht natürlich genau nach dem Prinzip: Es funktioniert nicht, also brauchen wir mehr davon. Das ist ja Ihre Devise. Sie haben gezeigt: Umso mehr Sie Eingriffe fahren in den Wohnungsmarkt, desto schlimmer wird es. Mir ist kein Beispiel bekannt, wo es durch diese massiven staatlichen Eingriffe, die auch immer mehr und mehr werden, auch nur irgendwo jemals besser geworden ist. Wir brauchen nicht mehr staatliche Eingriffe, wir brauchen weniger staatliche Eingriffe. (Beifall FDP, BIW) Lassen Sie den Markt mal in Ruhe und sorgen Sie dafür, dass endlich wieder, insbesondere auch durch Entbürokratisierung, durch weniger Vorschriften, mehr gebaut wird, dass mehr gekauft werden kann, dass mehr verkauft werden kann. Das ist das Einzige, was funktioniert. Beschweren Sie sich nicht darüber, dass der Markt, den Sie selber kaputt gemacht haben durch Ihre Eingriffe, nicht mehr funktioniert. Das ist billige Kritik. – Vielen Dank! (Beifall FDP, BIW)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Saxe.
Ralph Saxe GRÜNE
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fange mal mit der Landesbauordnung an. Ich freue mich, dass wir das geschafft haben, wie ich finde, einen guten Kompromiss miteinander hinbekommen zu haben. Wir wollten das Bauen schneller machen, wir wollten das Bauen effektiver machen, wir wollten das Thema Umbau ganz nach vorn setzen. Das war sehr wichtig dabei, dass Umbauten, Aufstockungen, Erweiterungen in Gebäuden, dass das erleichtert wird. Das ist eine ganz wichtige Geschichte, was Innenverdichtung betrifft, was nicht so viel Flächenverbrauch beinhaltet, diese Strategie des Bauens, die wir Ihnen dabei vorgeschlagen haben. Von daher bin ich froh, dass wir das miteinander hingekriegt haben. Das hat an der einen oder anderen Stelle sicherlich gehakt, hat aber dann dazu geführt, dass wir miteinander einen noch besseren Kompromiss hinbekommen haben. Mobilitätsbauortsgesetz ist schon erwähnt worden. Ich habe noch mal ein bisschen gegoogelt, was darüber so geschrieben wird. Da wird geschrieben, dass das die fortschrittlichste Stellplatzverordnung in Deutschland ist. Da geht es tatsächlich darum, weniger Autos im Bauen zu haben und mehr Mobilitätsmanagement, mehr Carsharing, mehr Fahrräder zu haben. Das haben wir damals mit sehr viel Schwung als Koalition auf den Weg gebracht und haben dann im Vollzug gesehen, dass zu viel Bürokratie dabei war, und haben das jetzt miteinander vereinbart, dass wir das erheblich vereinfachen werden, aber der grundsätzliche Geist, dass wir bei der Mobilität der zukünftigen Bewohner:innen nicht nur aufs Auto setzen, sondern auf alle Mobilitätsansprüche der Leute, die da wohnen sollen, davon haben wir nicht abgelassen. Jetzt komme ich zu dem Thema Fassadenbegrünung. Das ist am Ende ein Kompromiss geworden, den ich für gut halte, wo wir gezeigt haben, dass wir weiter handlungsfähig sind. Es wird sichtbare Fassadenbegrünung in dieser Stadt geben. Wir haben vereinbart, dass wir acht Modellvorhaben miteinander machen werden. Das werden auch Sachen sein, die man sieht. Das ist dann Umweltbildung, denn das haben wir heute, als wir Hitzeschutz diskutiert haben, haben alle irgendwie gesagt: Die alten Bäume, die sind so wichtig, und das Grün an den Fassaden ist so wichtig. Bei dieser Debatte kriegt das wieder einen ganz anderen schrägen Ton. Ich habe das Gefühl, wenn die FDP hier eine absolute Mehrheit hätte, dann hätten wir bald keine Bäume mehr in dieser Stadt, (Heiterkeit SPD – Widerspruch BIW, FDP – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das ist schlimmer Populismus pur von Ihnen!) und es würde auch keine Insekten mehr geben, weil sie nämlich keine Lebensräume mehr haben würden, weil Sie darüber hinweggehen. (Unruhe) Gemach, gemach, gemach! Sie können ja gleich noch mal erwidern. Wir setzen darauf, dieses Thema Fassadenbegrünung stärker voranzubringen, weil es wichtig ist, das Grün in diese Stadt zu bekommen. Wir sind nicht vorbereitet auf das, was die Klimaanpassung für uns bereithält. Das, was wir erlebt haben mit dieser Hitze, da wird dann zwar irgendwie rumgeschwurbelt, dass das 2018 das letzte Mal so war. Nein, es gibt einen kontinuierlichen Anstieg von über 2 Grad. Wir sind viel stärker betroffen in Bremen und in Deutschland, als das andere Länder auf der Welt sind. Deswegen haben wir die Pflicht, uns um dieses Thema Grün zu kümmern. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Schallschutzwände zum Beispiel!) Das haben wir versucht, bei diesem Kompromiss miteinander hinzubekommen, und das ist gut so, dass wir diesen Weg gegangen sind, und es ist gut so, dass jeder in der Koalition ein bisschen über seinen eigenen Schatten gesprungen ist und wir einen Kompromiss hinbekommen haben. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Dann gibt es noch einen vierten Punkt darin, der ist mir sehr wichtig gewesen. Wir haben nämlich nicht nur über Hitzeschutz geredet, sondern wir haben ein Programm aufgelegt über fünf Millionen Euro. Das haben Sie auch nicht richtig mitgekriegt, als wir vorhin über Klimaanlagen gesprochen haben, dass die Klimaanlagen da ganz oben mit Fassadenbegrünung drinstehen. Das heißt, wir haben fünf Millionen, vielleicht zu wenig, das kann noch ein bisschen mehr werden, das muss die nächsten Jahre auch mehr werden, wir haben fünf Millionen, da fangen wir mal an mit dem Hitzeschutz. Dazu zählen natürlich auch die Bäume, Herr Schäck. Eine Baumschutzsatzung gibt es überall in Deutschland. Das ist auch gut so. Es gibt auch viel strengere Baumschutzsatzungen in Deutschland. Alle ostdeutschen Länder, Herr Strohmann, da kennen Sie sich ja auch gut aus – ja, ist eine Zeit lang her –, die haben strengere Baumschutzsatzungen als wir. Da werden Stammumfänge 40 Zentimeter, 60 Zentimeter geschützt. Wir haben 80 Zentimeter. Das ist nichts Besonderes. Wir sind im Mittelfeld der Baumschutzsatzung. Ich habe mal irgendwann gesagt, wenn wir in dieser Stadt im Hitzeschutz überleben wollen, dann werden wir irgendwann – das ist ein Bild jetzt, nehmen Sie es nicht wörtlich – beim Bauen um die Bäume herumbauen müssen, denn die waren vorher schon da, und wir brauchen diese Altbäume, damit die vulnerablen Gruppen, die Menschen, die in Gröpelingen zu wenig Bäume haben, in dieser Stadt überleben können. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie verhindern mit Ihrer Baumschutzverordnung ganz viel!) Deswegen ist das, was Sie da vorgeschlagen haben, jetzt noch mal den Baumschutz wieder zurückzufahren, das ist doch irre, eigentlich. Es ist irre, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn wir müssen das Gegenteil machen. Wir brauchen viel mehr Bäume in der Stadt. Wir müssen die Altbäume schützen. Wir brauchen ganz viel Fassadenbegrünung, damit man da leben kann, damit nicht nur die Leute aus Schwachhausen in ihre Wochenendhäuser ziehen können, (Unruhe CDU, FDP) sondern dass alle Leute in dieser Stadt kühle Orte finden und überleben können. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Deswegen komme ich dann mal zu Ihrem Antrag. Da steht dann ja sinngemäß drin – –. (Unruhe FDP) Man soll sich kurz vor Schluss an so einem warmen Tag nicht so aufregen. Wir kommen am Schluss dazu, was Sie noch da hineingeschrieben haben. Sie haben im Prinzip als Patentrezept formuliert: Deregulierung. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist ja das, was Sie sich auch vorgenommen haben: weniger Bürokratie!) Das kann man ja irgendwie so mitbekommen. Das heißt Mietpreisbremse weg. Das verstehe ich aus Ihrer Sicht. Sie wollen eine Profitmaximierung für große (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Nee, dass der Markt wieder funktioniert!) Investoren haben – wir wollen Schutz für kleine Mieterinnen und Mieter haben, dass die sich bezahlbaren Wohnungsbau leisten können. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das regelt der Markt!) Wir haben das Beispiel in der Debatte gestern gehabt. Dem haben ja nicht alle folgen dürfen. Da haben wir über Enteignung gesprochen, wo ich gar nicht dafür bin. Ich habe gesagt, das ist, wenn, dann überhaupt eine Ultima Ratio. Ich habe das Beispiel Lüssumer Heide genannt. Das war Vonovia, die das haben herunterkommen lassen. Da war Schimmel, da waren verdreckte Treppenhäuser, es lag Müll überall herum. Der gesamte Stadtteil Lüssum drumherum war dabei, abzukippen. Dann hat die GEWOBA – Gott sei Dank, dass wir sie in dieser Stadt haben und sie damals nicht verkauft haben – dieses Quartier stabilisiert. Deswegen sage ich nicht unbedingt Enteignung, aber wir brauchen mehr staatlichen Wohnungsbau, (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Aber wie viele Wohnungen hat die GEWOBA denn gebaut, Ihre eigene Gesellschaft?) und dafür steht auch diese Koalition. Ich finde, wir haben einen guten Kompromiss miteinander hingekriegt nach ein bisschen Ruckeln, und ich freue mich, dass wir so weitermachen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Tiedemann. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): geehrte Kollegen, liebe Gäste! Heute diskutieren wir über eine erneute Überarbeitung der Landesbauordnung sowie eines dazu passenden Antrages der FDP. Bremen braucht mehr Wohnraum. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Ja!) Da sind wir uns alle hier in diesem Haus einig. (Beifall BIW) Ich denke, wir sind uns insgesamt auch einig, dass es dafür schnellere Verfahren braucht, Erleichterungen im Umbau, Ausbau und für Aufstockungen. Bremen muss wieder so bauen, dass aber auch private Bauherren, Familien, Handwerk und Mittelstand die Kosten tragen können. Die Ziele der Novelle sind grundsätzlich richtig: Verfahren vereinfachen, Umbau im Bestand erleichtern, und die Bauaufsicht soll sich auf komplexe und risikoreiche Sonderbauten konzentrieren. Gute Ziele ersetzen aber keine gute Ausgestaltung. Die Novelle verspricht Beschleunigung. Tatsächlich verschiebt sie aber in wichtigen Teilen die Verantwortung und das Risiko und das bei gleichbleibenden Anforderungen bei Bau, Umwelt, Baum, Wasser, Brandschutz und sonstigem Fachrecht. Der Bauherr muss sie weiterhin kennen, erfüllen, koordinieren und im Zweifelsfall teuer nacharbeiten lassen. Die Vorlage nennt das Verantwortungsumkehr. Für große Projektentwickler ist das durchaus beherrschbar, denn sie haben Fachplaner, Juristen, Projektsteuerer, eigene Abteilungen für Genehmigungen, und die Kosten lassen sich auf größere und viele Projekte oder auch auf viele Wohnungen verteilen. Bei privaten Bauherren sieht es wiederum anders aus, genauso bei den Handwerksbetrieben, den Eigentümern von kleinen Mehrfamilienhäusern oder der Familie, die ein Dachgeschoss ausbauen und Wohnraum schaffen möchte. Zusätzliche Kosten treffen sie hart, und durch zusätzliche Fachprüfungen, Gutachten, unklare Zuständigkeiten und jede Nachforderung an Dokumenten entstehen zusätzliche Kosten. Wer groß kauft, kann Risiken einkaufen und verteilen. Wer klein baut, bleibt immer mit ihnen allein. Es reicht daher nicht, Verfahren formal zu kürzen. Genehmigungsfiktion ist dafür das beste Beispiel. Wenn eine Behörde nicht rechtzeitig entscheidet, kann eine Genehmigung kraft Zeitablaufs eintreten. Aber eine solche Fiktion ersetzt keinen geprüften Brandschutz, keine geklärte Standsicherheit und keine erforderliche Fachgenehmigung, etwa im Baum-, Wasser- oder Denkmalschutzrecht. Was nützt Bürgern eine formale Genehmigung, wenn sie Fachnachweise nachreichen müssen, irgendeine Zulassung nicht vorliegt und dadurch der Baustopp droht? Das ist keine verlässliche Beschleunigung. Unsicherheiten werden hier nicht mehr im Amt ausdiskutiert und geklärt, sondern auf der Baustelle, dem denkbar ungeeignetsten Ort. Auch die Bauvorhabenkonferenz zeigt das Problem. Sie ist im Ansatz richtig, weil sie früh Klarheiten schaffen kann, aber sie soll freiwillig und kostenpflichtig sein. Wer professionell aufgestellt ist, nutzt sie. Wer klein baut, überlegt zweimal, ob er zusätzliche Gebühren zahlen kann oder will. Rechtssicherheit darf aber kein Vorteil für diejenigen sein, die sich eine besonders aufwendige Projektberatung leisten können. Wir brauchen deshalb eine Baupolitik, die nicht nur großen Investoren und professionellen Trägern hilft, sondern auch dem Bürger, der selbst Wohnraum schaffen, sanieren, umbauen oder Eigentum erwerben möchte. (Beifall BIW) Denn das Problem – –. Ich überspringe mal einen Teil. Was die Novelle angeht, da werden wir von BÜRGER IN WUT uns daher enthalten. Meine Damen und Herren, wir haben hier aber noch ein zweites Thema zu besprechen, nämlich den FDP-Antrag. Der geht an entscheidenden Stellen weiter und greift damit Fragen auf, die diese Novelle offenlässt. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Genau!) Er verlangt, dass der Bremer Weg endlich umgesetzt wird, dass der Senat die offenen Punkte nicht weiter vertagt und dass landesrechtliche Kostentreiber systematisch überprüft werden. Das, meine Damen und Herren, ist richtig. (Beifall BIW) Es darf nicht zur Dauerstrategie werden, dass Bremen erst zusätzliche Anforderungen schafft, dann die dadurch entstehenden Kosten mit Förderprogrammen ausgleicht und anschließend erklärt, Bauen müsse kostengünstiger werden. Wer Wohnungsbau wirklich fördern will, muss zuerst die Kosten senken, die das Land selbst verursacht hat. Der Antrag der FDP hat daher die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Blick, ganz im Gegensatz zur Novelle. Eigentum ist kein Luxus und kein Privileg für wenige. Eigentum schafft Unabhängigkeit, Altersvorsorge und Verantwortung. Wer Familien und Menschen mit normalem Einkommen den Weg in die eigenen vier Wände erschweren will, braucht nur hohe Kaufnebenkosten, komplizierte Regeln und teure Sonderstandards beizubehalten. Genau das tut diese Koalition. Bremen sollte aber genau das Gegenteil tun. Sie sollten dafür sorgen, dass die Kaufnebenkosten gesenkt werden, komplizierte Regeln und Sonderstandards abgeschafft werden. (Beifall BIW) Demnach werden wir, wie Sie vielleicht rausgehört haben, dem FDP-Antrag zustimmen. Denn er hat die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Blick, die Novelle nicht. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BIW)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Oğuzhan Yazıcı.
Dr. Oğuzhan Yazıcı CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben sehr lange auf diese Novelle gewartet, und ich möchte gleich zu Beginn sagen: Wir werden zustimmen, weil die Novelle ein Fortschritt ist und echte Deregulierung enthält, meine Damen und Herren. Aber gerade, weil wir diesen Weg unterstützen, müssen wir auch darüber sprechen, wo die Reform auf halbem Wege stehenbleibt. Ein Punkt ist die genannte Umbauordnung. Für den Wohnungsbau gibt § 51a tatsächlich eine sehr klare Erleichterung. Das begrüßen wir ausdrücklich. Aber wieso macht diese Umbaukultur eigentlich an der Wohnungstür halt? Wenn wir an den Leerstand in unserer Innenstadt denken, da geht es nicht nur um Wohnungen, sondern es geht um Gastronomie, um Praxen, um Büros, also um Gewerbe. § 67 erlaubt hier zwar im Einzelfall eine Erleichterung, aber beim Wohnungsbau steht es ausdrücklich im Gesetz, für gewerbliche Nutzung braucht man noch mal eine Abweichungsentscheidung der Bauaufsicht. Deswegen, das können wir nicht ganz nachvollziehen. Hier muss ein Schritt weitergegangen werden. Es braucht eine Bestandsbauordnung, in der auch sehr klar geregelt ist, Erleichterungen bei gewerblichen Nutzungen, die direkt im Gesetz stehen, meine Damen und Herren. Ein zweiter Punkt ist die angesprochene Schlusspunktfunktion, eine teilweise komplexe Materie. Die fällt jetzt weg, und das wird das Verfahren auf jeden Fall beschleunigen. Aber die Kollegin hat die Probleme eben benannt. Es wird Verantwortung verlagert, weg vom Bauamt hin zum Planer und zum Bauherrn. Er muss sich künftig selber um Baumschutz- und Wasserschutzgenehmigungen kümmern. Da sagt der Senat, glaube ich, selbst in dem Papier: Diese Baugenehmigung kann im Zweifel irgendwann sogar zu einer leeren Hülle werden, wenn die anderen Genehmigungen nicht vorliegen. Jetzt muss man sich einmal vorstellen, man bekommt zwar eine Genehmigung, kann aber trotzdem nicht einen Tag früher bauen. Das ist nicht der richtige Maßstab, meine Damen und Herren. Genau an diesem Punkt müssen wir auch diese neue Zwölf-WochenFristregelungen mit anschließender Genehmigungsfiktion messen. Das ist grundsätzlich ein Fortschritt, auf jeden Fall. Aber noch mal, wenn nach zwölf Wochen eine Baugenehmigung vorliegt, aber weitere Genehmigungen der anderen Fachbehörden noch ausstehen, dann ist das Projekt immer noch nicht startklar. Genau deshalb haben wir auch schon im vergangenen Frühjahr eine 90-Tage-Regelung nach niedersächsischem Vorbild vorgeschlagen, weil für uns nicht nur die Genehmigungsfiktion entscheidend ist, sondern wer das Verfahren führt. Da unterscheiden wir uns vom Senat, denn wir wollen die Verantwortung nicht vom Bauamt zu den Planern verlagern, sondern wir wollen die Bauaufsicht als Verfahrensführerin stärken. Sie soll nämlich die anderen Fachabteilungen zusammenführen, frühzeitig einbinden und dann gemeinsam zum Ergebnis führen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Der Senat möchte sich hier mit der Baukonferenz helfen. So verstehe ich das jedenfalls. Sie soll das irgendwie auffangen. Wir finden dieses neue Instrument grundsätzlich sehr gut. So stelle ich mir eigentlich eine Bauermöglichungsverwaltung vor. Nur, sie ist unverbindlich und sie ist kostenpflichtig. Alle entscheidungsbefugten Fachressorts sollen daran teilnehmen, sie müssen aber nicht daran teilnehmen. Wenn man sich vorstellt, dass mit dem Wegfall der Schlusspunktfunktion die Verantwortung auf den Planer verlagert wird, dann muss es doch gerade dann darauf ankommen, richtig, sicher zu koordinieren, meine Damen und Herren, und das tun Sie nicht. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Deswegen ist das im Grunde genommen meine schärfste Kritik an Ihrer Reform. Wir hätten uns auf jeden Fall eine andere Regelung vorgestellt. Wir haben sie im letzten Frühjahr auch schon vorgeschlagen. Noch ein Punkt zieht sich durch die Novelle. Das ist der Umgang mit Bremensien. Der Senat wollte sich zwar stärker an der Muster-Bauordnung orientieren und Bremer Sonderwege abschaffen, aber da muss man eben auch den Mut haben, das zu tun. Ich möchte hier nur drei Beispiele nennen, wo Sie es nicht getan haben. Das ist zum Beispiel die Begrünungspflicht. Schön ist, dass Sie nach monatelanger Selbstblockade jetzt endlich zu einer pragmatischen Lösung gekommen sind. Es gibt keine allgemeine Pflicht. Photovoltaik hat einen Vorrang bei Gebäudeklasse 1 und 2, aber bei 3 und 5 gibt es nach wie vor die Bremer Dachbegrünungspflicht, meine Damen und Herren. Noch deutlicher wird es im allgemeinen Abweichungstatbestand nach § 67. Die Musterbauordnung sagt „soll“ und Bremer hält weiterhin am „kann“ fest. Es gibt zwar Ausnahmemöglichkeiten in bestimmten Fallgruppen, aber das muss der Antragsteller ausdrücklich begründen, und der Senat sagt selbst, diese Beweispflicht liegt beim Antragsteller. Wir finden, wenn man es ernst meint mit einem Paradigmenwechsel zum Ermöglichen, sollte hier auch das entsprechend bei der Verwaltung gelebt werden, meine Damen und Herren. Ein drittes Beispiel sind die Typengenehmigungen. Die Musterbauordnung erlaubt, dass man kraft Gesetzes Typen aus anderen Bundesländern in Bremen zur Anwendung bringen kann. Bremen allerdings hat hier noch einmal eine Bremensie drin. Sie hat einen zusätzlichen Zustimmungsvorbehalt der Unterbauaufsichtsbehörde seit 2024. Das lassen Sie weiter drin. § 72a wird überhaupt nicht angefasst. Das können wir nicht nachvollziehen. Wir hätten uns hier eine klare Regelung gewünscht, dass Typengenehmigungen aus anderen Bundesländern bei uns Anwendung finden, sodass man hier nur noch die Standortfragen klärt, aber nicht das System selber noch mal. So verstehe ich auch serielles Bauen: Ein Typ, der irgendwo in einem anderen Bundesland einmal durchgeprüft wurde, der muss nicht in einem anderen Bundesland noch mal von vorn zu einem Einzelstück gemacht werden, meine Damen und Herren. Das macht keinen Sinn. Hier hätten wir uns auch deutlich mehr Neugeist gewünscht. (Beifall CDU) Ich komme zum Schluss. Die Novelle ist ein wichtiger Schritt, das Recht ist besser geworden. Ob es am Ende zu schnellerem, günstigerem Bauen führen wird, das wird der Vollzug zeigen. Das wird sich zeigen bei der Feuerwehr, bei der Bauaufsicht und bei anderen Fachbehörden, meine Damen und Herren. Ein schnelleres Gesetz macht noch keine schnellere Bauverwaltung. Daran knüpft auch der Antrag der FDP an. Der geht über die Landesbauordnung hinaus. Er verlangt zu Recht, dass der Bremer Weg konsequent jetzt zur Anwendung gebracht wird, dass die Themen, die im Themenspeicher sind, die übrigens die wirklichen Kostentreiber und die richtig komplizierten Fälle sind – –. (Glocke) Ich bin gespannt, ob Sie es bis zum Ende des Jahres schaffen. Ich glaube es nicht, aber es ist richtig, was die FDP da fordert. Einige Punkte haben wir selber auch schon hier im Parlament zur Abstimmung gestellt. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Wir werden deshalb dem Antrag der FDP in Gänze zustimmen. – Danke schön! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Wagner.
Falk-Constantin Wagner SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein kleines Déjà-vu: Vereinfachung der Landesbauordnung, gab es das nicht schon mal in dieser Wahlperiode? Ja, schon einmal in dieser Legislatur haben wir die Landesbauordnung vereinfacht, und jetzt legen wir noch eine Schippe drauf. Das machen wir mit einem klaren Ziel: Das Bauen soll einfacher und schneller werden, damit es mehr wird, denn der Bedarf ist groß. Wir brauchen Wohnungen, wir brauchen Investitionen in die Innenstädte und wir brauchen die Aufwertung der Quartiere. Deshalb haben wir schon eine ganze Reihe von Erleichterungen gemacht. Ich nenne nur ein paar zur Auswahl: Wer ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausbaut, kann das genehmigungsfrei tun. Wer in Bestandsgebäuden zusätzliche Wohnungen schafft, muss keinen Stellplatz mehr nachweisen. Die Typengenehmigung für serielles Bauen ist schon angesprochen worden, und Bauanträge gelten nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch als genehmigt – die sogenannte Genehmigungsfiktion. Jetzt kommen mit diesem Gesetzentwurf des Senats heute noch einmal eine Reihe von Erleichterungen dazu. Vor allen Dingen der Umbau von beispielsweise Bürogebäuden zu Wohnungen wird erleichtert, ein ganz wesentlicher Beitrag zur Belebung unserer Innenstädte in Bremen und Bremerhaven zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und natürlich zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Alle Bauformen mit Ausnahmen von Sonderbauten, also beispielsweise Hochhäusern oder Laboren, werden in Zukunft vom vollen Baugenehmigungsverfahren freigestellt, und wir haben uns auch auf Eckpunkte für eine deutliche Vereinbarung des Mobilitätsbauortsgesetzes geeinigt. Schönes Wort, in einfacherem Deutsch: einfachere Anforderungen an Bauvorhaben, wenn es darum geht, Parkplätze und andere Mobilitätslösungen herstellen zu müssen. (Beifall SPD) Vor diesem Hintergrund wollen wir uns nicht auf dem ausruhen, was wir schon geschafft haben, sondern weitermachen. Deshalb stimmen wir heute dem Gesetzentwurf des Senats sehr gern zu. Zweitens liegt uns der Antrag der FDP vor. Der Antrag der FDP ist aus meiner Sicht ein munterer Mix aus Dingen, die richtig sind, die der Senat aber entschlossen angeht, und Dingen, die wir in diesem Haus schon mehrfach rauf- und runterdiskutiert und verworfen haben. Ich möchte auf eine Sache eingehen, weil Herr Schäck darauf auch besonders eingegangen ist: Die FDP schlägt vor, die Grunderwerbsteuer im Lande Bremen um sage und schreibe 45 Prozent ihres Aufkommens zu senken. Das ist sicherlich erst mal immens populär. Das würde ich auch gern verkünden. Wobei man fairerweise sagen muss, die Masse der Grunderwerbsteuer wird nicht von Familien gezahlt, die ein Haus suchen; die Masse der Grunderwerbsteuer fällt bei gewerblichen Immobilienkäufen an. Der Steuerausfall allerdings trifft uns dann alle. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Sie können die Familien ja freistellen!) Herr Schäck hat das garniert mit der Bemerkung, er wisse auch gar nicht, was er für diese Steuerzahlung eigentlich kriege. Das möchte ich Ihnen gern beantworten. Das Geld aus der Grunderwerbsteuer landet im Landeshaushalt Bremens. Aus diesem Landeshaushalt bezahlen wir unsere Lehrkräfte, unsere Polizei, unsere Gerichte (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU] und Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Und die FreiKarte!) und übrigens auch dieses Parlament, Herr Abgeordneter. (Beifall SPD, Die Linke) Ich finde, auch in Zeiten knapper Kassen ist es legitim, gern eine populäre Steuersenkung verkünden zu wollen, aber dann gehört es sich doch seriöserweise, dass man dafür einen Finanzierungsvorschlag vorlegt, oder? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Machen wir jedes Mal! 93 Änderungsanträge, und Sie haben alle abgelehnt!) Ihr Antrag macht keinen Finanzierungsvorschlag. Das geht sogar noch weiter, Ihr Antrag sagt: Jemand anders soll doch bitte mal einen Finanzierungsvorschlag machen, der Senat soll sich das doch bitte ausdenken. Und damit es noch schöner wird, zählen Sie auch noch fünf oder sechs Dinge auf, die schon mal alle gar nicht gehen als Gegenfinanzierung. Das, Herr Kollege, ist Abgeordnetenarbeitsverweigerung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Sie müssen sich an der Stelle, finde ich, mal fragen lassen: Was bekommt der Steuerzahler eigentlich von der Fraktion der FDP in der Bremischen Bürgerschaft für sein Geld? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich möchte es gerne sagen, denn wir haben es ja gehört: Der bekommt vor allen Dingen, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Kennen Sie das mit dem Glashaus?) dass Sie den Menschen in Bremen und Bremerhaven den Mieterschutz wegnehmen möchten. Das haben wir verstanden. Im Gegenzug setzen Sie einen Schwerpunkt darauf – das ist das Einzige, was ich bei Ihren Ausführungen goldrichtig finde – billiger zu bauen. Als alleinige Lösung reicht das aber nicht, denn dann hieße es ja, wenn die Leute sich keine Miete mehr leisten können, sollen sie sich doch eine Immobilie kaufen. Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen – die FDP wird ihrem Ruf als Marie-Antoinette-Partei der Bremischen Bürgerschaft heute mal wieder vollumfänglich gerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, Die Linke) Deshalb ist die Antwort aus unserer Sicht: Das eine tun und das andere nicht lassen. Wir werden die Mieterinnen und Mieter in diesem Land schützen, und gleichzeitig werden wir das Bauen weiter erleichtern. Es soll einfacher und schneller werden, damit es mehr wird – mehr Wohnungen, mehr Aufwertung der Quartiere und mehr Investitionen in unsere Innenstädte. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf des Senats sehr gern zu. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall SPD, Die Linke)
Antje Grotheer
Herr Schäck, war das eine Wortmeldung oder eine Meldung zur Kurzintervention? – Ihre Meldung? Normale Wortmeldung. Dann sind Sie noch nicht dran, sondern erst die Abgeordnete Leonidakis.
Sofia Leonidakis Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist alles gesagt, nur noch nicht von allen. Ich mache es kurz. Wir haben immer gesagt: Nach der LBO-Novelle ist vor der LBO-Novelle. Die Landesbauordnung ist ein lebendes Kunstwerk, was sich immer wieder verändert und den neuen Anforderungen anpasst, jetzt in Form der Umbauordnung. 2024, meine ich, ist Niedersachsen vorangegangen und hat eine entsprechende Umbauordnung beschlossen. Das wurde vom Bund Deutscher Architekten, glaube ich, als Blaupause für andere Landesbauordnungen bezeichnet, und genau das ist es. Wir haben uns auf den Weg gemacht, um eine Umbauordnung voranzubringen und auf den Weg zu bringen. Der Senat hat das am vergangenen Dienstag beschlossen, und jetzt liegt uns die Umbauordnung zur Beschlussfassung vor. Ich bin froh, dass wir so eine gute Vorlage beschließen können, denn eins ist doch völlig klar: Es wird hier immer so von der Betonfraktion gesagt: Wir müssen bauen, bauen, bauen. Bremen ist ein Stadtstaat mit begrenzten verfügbaren Flächen. Deswegen müssen wir vor allem uns den Bestand angucken. Wir können nicht unendlich Flächen neu versiegeln, neu bebauen. Wir haben gar nicht genügend Flächen. (Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]: Dann machen Sie lieber gar nichts!) Das, was wir brauchen, übrigens auch an bezahlbarem und kommunalem öffentlichem Wohnungsbau, das müssen wir auch im Bestand angehen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Wohnungen, die wir brauchen, auch im Bestand entstehen, denn wir haben Bestand, der umgenutzt werden kann. Das ermöglichen und erleichtern wir mit der Umbauordnung, indem vorhandene Räume umgenutzt werden und zu Wohnraum gemacht werden, und zwar bürokratiearm und relativ unaufwendig. Herr Yazıcı, wenn Sie sagen, Sie wollen, dass die Verfahren entschlackt werden, dass sie schnell gehen, dass nach drei Monaten der Bauantrag auch rechtssicher ist, und dann soll aber die Behörde noch die Verantwortung haben, dann müssen Sie auch sagen, der Vollständigkeit halber, dass dann die Behörde eine Verdopplung der entsprechenden Mitarbeitenden braucht, denn dann müssen die in viel, viel kürzerer Zeit das Gleiche schaffen, nämlich alle Unterlagen doch prüfen, weil sie ja dann die Verantwortung tragen. Wenn Sie A sagen, müssen Sie auch B sagen. Das würde einen enormen Verwaltungsstellenaufwuchs bedeuten, und Sie sind doch eigentlich immer diejenigen, die beklagen, dass die Verwaltung zu groß und zu ineffizient ist. Jetzt haben wir wirklich eine richtige Entschlackung geschaffen, einen richtigen Effizienzgewinn an Zeit und an Bürokratieabbau, und dann passt es Ihnen aber nicht, dass damit auch Verantwortung einhergeht. Beides kann man nicht haben. Man kann sich die Welt nicht so backen, wie man will, sondern entweder sagt man, die Bauantragstellenden sind die Verfahrensverantwortlichen, sind dafür verantwortlich, die Unterlagen zusammenzukriegen, mit der Feuerwehr zu sprechen, mit allen zuständigen Behörden zu sprechen, Statik, Brandschutz et cetera prüfen zu müssen – dann müssen die aber auch die Verantwortung tragen. Also man kann nicht sagen: Ich will alle Freiheiten der Welt, aber am Ende nicht die Verantwortung. Das funktioniert nicht. Das ist irgendwie ein Konzept, das nicht in sich konsistent ist. (Beifall Die Linke) Wir sind total bereit dafür, diese Verfahren zu entschlacken und dafür zu sorgen, dass Umbau und der Erhalt von grauer Energie – das ist auch eine ökologische Frage, nicht nur eine Frage von Flächenknappheit und Flächenkonkurrenz – –. Wir sind total bereit, diese Verfahren zu entschlacken, zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Aber dann hat das auch wiederum Konsequenzen für die Verfahrensverantwortlichen. Dann kann man nicht die Hände in den Schoß legen und sagen, diese Verantwortung wollen wir aber nicht. Das funktioniert nicht. Da würde ich mir schon wünschen, dass Sie dann auch so konsequent sind und auch sagen: Ja, A bedeutet auch B. (Beifall Die Linke) Ich möchte noch auf einen Aspekt eingehen, der in dem Senatsbeschluss enthalten ist. Das sind fünf Millionen für Klimaschutz, unter anderem für Beschattungsmaßnahmen, für Begrünungsmaßnahmen auf Dächern und Fassaden. Das finde ich super. fünf Millionen können nur der Anfang sein. Ich war in London, dieses Jahr, das erste Mal. Was mir vor allem aufgefallen ist, sind richtig coole begrünte Fassaden. Es gibt Fassadenbegrünung, die sieht super aus, die ist richtig anschaulich, die sieht toll aus, und die sorgt dafür, dass das Gebäude nicht aufgeheizt wird, sondern dass die Fassade im Schatten ist und damit auch das Gebäude kühl bleibt. Das ist tatsächlich praktischer Klimaschutz im Nahraum. Das schützt das Mikroklima, das schützt das Klima in den Gebäuden. Ich glaube, solche Sachen müssen wir mehr machen. Wir werden das beim Horten-Gebäude ausprobieren. Ich glaube, wir werden gute Beispiele haben, die uns dafür motivieren, mehr begrünte Fassaden und Dächer zu haben. Auch ist übrigens in den fünf Millionen enthalten, weil wir die Debatte heute Morgen hatten, Klimaanlagen in sozialen Einrichtungen wie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu finanzieren. Auch das ist Teil der Klimaanpassung. Insofern: Wir bauen, wir bauen um, wir nutzen unsere Ressourcen, wir versuchen, die graue Energie zu erhalten und wir haben hier einen sozialen und einen ökologischen Aspekt im Bauen an den Tag gelegt. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Zur FDP einmal ganz kurz: Gestern war das, die Aktuelle Stunde zu den Wohnungskonzernen. Von Ihnen habe ich gehört: Ja, wir wollen, diejenigen, die gegen Gesetze verstoßen, tatsächlich auch – –, dass das Konsequenzen hat, sage ich jetzt mal so übersetzt. Korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch verstanden habe. Nichts anderes sagen wir und nichts anderes tun wir, indem wir eine Mietmeldestelle installieren, um Mieterinnen und Mieter, (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Dafür gibt es Gerichte, Frau Leonidakis! In dem Fall geht man zum Verwaltungsgericht!) deren Vermieter gegen geltendes Recht verstoßen, zu schützen. Wir schützen die Mieterinnen und Mieter bei der (Unruhe BIW, FDP) Durchsetzung ihrer Rechte. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: „Unabhängige Meldestellen“, so ein Quatsch. Dafür gab es in der DDR einen Blockwart! Und die Stasi auch.) Sie wollen das abschaffen. Sie wollen das abschaffen und lassen damit Mieterinnen und Mieter allein. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Ist doch wahr, die Stasi auch!) Ja, ist doch so. Ein kurzes Missverständnis, das Herr Saxe hier gerade vorgetragen hat, möchte ich noch aufräumen. Auch wenn uns manchmal unterstellt wird, wir würden alle Immobilienkonzerne enteignen wollen: Das ist nicht der Fall. Wir wollen, dass die Enteignung, die im Grundgesetz in Artikel 14 vorgesehen ist, kein Tabu ist, an den Stellen, wo Eigentümer ihre Rechte, ihre Pflichten nicht wahrnehmen, wo sie massiv und systematisch und trotz Ausschöpfung aller anderen Maßnahmen weiterhin gegen geltendes Recht verstoßen, dass auch das an diesen Stellen eine Möglichkeit ist und nicht (Glocke) vom Tisch kommt und weiterhin geprüft wird, so, wie es auch im Grundgesetz steht. Es ist vorgesehen als gesetzliche Möglichkeit, da sollten wir keine Tabus und Scheuklappen haben. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Schäck.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab einmal den Satz an Herrn Wagner: Bei all dem, was hier heute Nachmittag an wichtigen Abstimmungen schiefgegangen ist, der Opposition jetzt Arbeitsverweigerung vorzuwerfen, sehr geehrte Damen und Herren, das ist doch ehrlich gesagt ein sehr erfrischendes Ausmaß an Realitätsverweigerung, was ich in diesem Haus so noch nicht erlebt habe. (Beifall FDP, BIW) Ich würde ganz gerne aber noch mal auf zwei Punkte eingehen. Erstens, Herr Saxe, Sie warfen uns vor, wir wollten Deregulierung vorantreiben. Ja, genau darum geht es doch bei diesem Thema! (Beifall FDP) Es geht um Deregulierung. Wenn Sie aber auf der einen Seite ein Gesetz abschaffen und drei neue schaffen und sagen, aber zusätzlich müsst ihr noch Fassaden begrünen und Dächer begrünen und dies und das und jenes, dann schaffen Sie nicht weniger Bürokratie, sondern mehr Bürokratie, und dann dürfen Sie sich auch nicht wundern, wenn das Bauen teurer wird. (Beifall FDP, BIW) Abschließend noch der Satz an Herrn Wagner: Sie sagten, die große Masse an Grunderwerbsteuer wird im Gewerbe gezahlt, nicht von den Familien. Ja, dann entlasten Sie doch die Familien, (Glocke) wenn das gar nicht so ein großes Loch in den Haushalt reißt! Das wäre doch schon einmal eine Entlastung. Das Problem ist, Sie wollen es einfach nicht! Wir haben über 93 Änderungsanträge gestellt mit Vorschlägen, wo eingespart werden kann. Sie haben sie alle abgelehnt. Ich erinnere noch einmal daran: Diese Regierung hat so viel Geld wie keine andere Regierung jemals zuvor. Wenn Sie wollen würden, dann könnten Sie auch. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 21/1941 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenenthaltungen? (BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle ich fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassungen in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Deshalb lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob wir eine zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenenthaltungen? (BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle ich fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Meine Damen und Herren, mit dem Abschluss dieses Tagesordnungspunkts sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis morgen früh, 10 Uhr. – Vielen Dank! (Unterbrechung der Sitzung um 18:15 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 10:00 Uhr.
Antje Grotheer
Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 21 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Anfrage 4 wurde zwischenzeitlich von den Fragestellenden zurückgezogen. Anfrage 1: TikTok statt Tafelbild – Wie sicher sind Bremens Schul-iPads? Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 18. Juni 2026 Bitte sehr, Frau Kollegin!
Yvonne Averwerser CDU
Wir fragen den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, ob und in welchem Umfang Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Land Bremen schulische iPads zum Zugriff auf soziale Medien, Messengerdienste, Videoplattformen oder vergleichbare Angebote nutzen? 2. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bestehen derzeit, um auf schulischen iPads den Zugriff auf nicht freigegebene Apps, soziale Medien sowie unangemessene oder datenschutzrechtlich problematische Inhalte zu verhindern? 3. Wie beurteilt der Senat die Wirksamkeit der bestehenden Schutzmaßnahmen, und besteht aus seiner Sicht weiterer Handlungsbedarf – insbesondere im Hinblick auf Umgehungsmöglichkeiten, die schulische Aufsichtspflicht sowie die Einhaltung der landesweiten App-Whitelist?
Antje Grotheer
Diese Anfrage wird beantwortet durch Senator Rackles.
Mark Rackles
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Averwerser! Ich beantworte für den Senat die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Senat ist bekannt, dass soziale Medien in den Schulen genutzt werden. Eine konkrete Analyse des Nutzungsverhaltens erfolgt jedoch nicht. Der Zugriff auf soziale Medien, Messengerdienste und Videoplattformen kann mit schulischen Endgeräten jedoch nur via Webbrowser erfolgen. Die Installation von entsprechenden Programmen und Apps wird durch die zentrale Administration unterbunden. Zu Frage 2: Gemäß der Nutzungsvereinbarung dürfen die iPads lediglich für schulische Zwecke benutzt werden. Schüler:innen können keine individuellen Apps installieren, die nicht im sogenannten Student Store von der zentralen Administration bereitgestellt werden. Ein zentraler Inhaltsfilter schützt die Schulnetze vor jugendgefährdenden unangemessenen Inhalten. Ergänzt wird diese Filterung durch den von Apple bereitgestellten Jugendschutzfilter, um auch in externen Netzen Schutz zu bieten. Des Weiteren werden auf den iPads manuelle Sperrlisten geführt, um die Nutzung einzelner Webangebote wie YouTube in den Grundschulen zu verhindern. Die Browserhistorie ist für Schüler:innen grundsätzlich nicht löschbar. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Zu Frage 3: Der Senat beurteilt die ergriffenen Maßnahmen grundsätzlich als wirksam. Umgehungsmöglichkeiten ergeben sich primär durch die Nutzung von Webangeboten zum alternativen Aufruf geblockter Seiten, wie zum Beispiel Archivdienste. Geräte, die nicht den Konfigurationsvorgaben des Senators für Kinder und Bildung entsprechen, können durch Konformitätsprüfungen leicht erkannt und eingezogen werden. Um den aktuellen Empfehlungen zur Social-Media-Nutzung Rechnung zu tragen, hat der Senator für Kinder und Bildung beschlossen, zum neuen Schuljahr die etablierten Sperrmechanismen auch auf alle gängigen SocialMedia-Angebote auszuweiten. Dies sind unter anderem: Instagram, WhatsApp, Snapchat, Twitch, BeReal, Facebook, Discord, X, Telegram und diverse große Angebote für Onlinespiele. Technisch funktioniert das über eine zentral gepflegte Blockierliste, die dafür sorgt, dass die Angebote auf den schulischen iPads sowohl zu Hause als auch in der Schule nicht aufgerufen werden können. Darüber hinaus läuft in Schule noch ein zentraler Filter, der innerhalb des Schulnetzes diese Angebote auch auf anderen schulischen Geräten oder etwaigen privaten Endgeräten im WLAN sperrt. – So weit die Antwort des Senats.
Ralph Saxe
Frau Kollegin, gibt es eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Herr Senator, Sie haben am 13. August angekündigt, gewisse Apps zu sperren und zu blockieren und zugleich mitgeteilt, dass rund 50 000 Endgeräte im Leasingmodell neu ausgeliefert werden. Gilt diese geräteseitige Blockade ausschließlich für die neu ausgelieferten Geräte oder auch für die schon vorhandenen?
Mark Rackles
Da es sich um zentrale Filter und Sperren handelt, gilt das generell für das Gesamtsystem. Die Art der Geräte, wie die eingebucht werden, ist relativ egal, ob neu oder alt. Das ist ein System, was zentral vorgehalten wird, und die gesamte Software wird kanalisiert.
Ralph Saxe
Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Sie gehen davon aus, dass Sie im Laufe des Schuljahres, also jetzt zum Beginn des Schuljahres, alle iPads über das Schulnetz in diese Konfiguration eingebunden haben?
Mark Rackles
Das klingt wie eine Suggestivfrage, deswegen bin ich jetzt ganz vorsichtig. Die Hinweise aus meiner Verwaltung und dem zuständigen Referat sind, dass wir bis zu den Herbstferien die Umstellung vollständig schaffen, ja.
Ralph Saxe
Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Unsere Frage bezieht sich ausdrücklich auf die öffentlichen Schulen im Land Bremen. Die Endgeräte in der Stadtgemeinde Bremerhaven werden über das dortige Medienzentrum verwaltet. Gilt die angekündigte Sperrung gleichermaßen auch für dortige iPads?
Mark Rackles
Wie Sie wissen, haben wir unterschiedliche Ansätze im Umgang mit sozialen Medien. Wir haben beispielsweise ein Smartphoneverbot in Bremen letztes Jahr verfügt, oder Sie haben das verfügt, kurz bevor ich kam. Hat sich aber bewährt und ist eingespielt und erleichtert auch beispielsweise den Umgang mit gefährlichen Inhalten. Bremen ist einen anderen Weg gegangen. (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Bremerhaven!) Die machen das auf freiwilliger Basis. Im Kern decken die auch fast 100 Prozent der Schulen ab mit den Smartphoneverboten oder Handyverboten, aber auf freiwilliger Basis. Deswegen kann ich hier nicht garantieren, dass es eins zu eins eine Übernahme gibt. Ich bin im Austausch mit Herrn Hilz, aber wie er sich entschieden hat, weiß ich noch nicht. Das ist in seiner Verantwortung.
Ralph Saxe
Frau Kollegin, gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Herr Senator, halten Sie es für sinnvoll, ausgerechnet in dem Bereich unterschiedliche Schutzniveaus in zwei Städten vornehmen zu lassen?
Mark Rackles
Das ist die gleiche Debatte, die wir auf Bundesebene haben. Ich halte es für absolut nicht sinnvoll, dass jedes Bundesland sein Ding macht und dann auch innerhalb der Bundesländer die Kommunen unterschiedlich agieren. Wir bewegen uns aber beide im föderalen System und wir versuchen, möglichst sinnhaft mit dieser Frage umzugehen.
Ralph Saxe
Eine weitere Zusatzfrage gibt es von der Kollegin Hornhues. – Bitte sehr!
Bettina Hornhues CDU
Sehr geehrter Herr Senator, ist der Senat bereit, uns in der Deputation zum Halbjahr vielleicht eine erste Evaluation zu geben, wie die Erfahrungen sind mit diesen Sperren?
Mark Rackles
Das gilt immer. Wir geben jederzeit Auskunft auf Fragen in der Deputation, aber dass wir im Halbjahresturnus vielleicht Erfahrungen austauschen mit diesen sozialen Medien, macht Sinn, weil das alles neu und auch sehr dynamisch ist, ja.
Ralph Saxe
Noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Bettina Hornhues CDU
Herr Senator, ausweislich der Berichterstattung über Ihre Pressekonferenz soll YouTube für die Oberstufe weiterhin möglich sein. Nach welchen überprüfbaren Kriterien und auf welcher jugendmedienschutzrechtlichen Grundlage nimmt der Senat die Abgrenzung zwischen gesperrten und freigegebenen Diensten vor?
Mark Rackles
Wir sind frei in dem, was wir installieren auf den Geräten, und das machen wir nach pädagogischen Gesichtspunkten. YouTube hat einen deutlichen Mehrwert für die Jugendlichen, ob das VideoTutorials sind, im Kern sind es Video-Tutorials. Allerdings werden alle anderen Inhalte, die beispielsweise sexualisierte oder Gewaltvideos sind, Katzenvideos und so ein Kram, regelmäßig gesperrt durch einen Filter, den wir auf YouTube genauso anlegen. Aber wir akzeptieren, dass wir anders als bei Facebook oder X oder den anderen genannten Social-Media-Angeboten bei YouTube einen pädagogischen Mehrwert generieren können. Deswegen haben wir YouTube zugelassen, nicht gesperrt, aber mit den normalen Filtern, die, wie gesagt, die jugendgefährdenden Seiten dieser Angebote rausfiltern.
Ralph Saxe
Frau Kollegin, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Bettina Hornhues CDU
Herr Senator, gibt es ein Empfehlungsschreiben auch für die Schulen in freier Trägerschaft, analog zu handeln?
Mark Rackles
Da sind wir gerade dabei. Die kennen unsere Linie. Wir sind natürlich nicht Schulträger. Deswegen können wir da nicht unmittelbar wirken. Wir kommen nachher noch zum Thema Digitalpakt. Wenn das geklärt ist, die Beträge klar sind, die technischen Verfahren beim Digitalpakt klar sind, werden wir das tatsächlich, diese Frage, auch kommunizieren im Sinne von, dass das Land diesen Weg geht. Wir würden den Schulen in freier Trägerschaft empfehlen, ähnlich zu agieren. Aber letztlich tun sie das in eigener Verantwortung.
Ralph Saxe
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 2: Queersensible Anzeigenaufnahme im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 18. Juni 2026 Frau Kollegin, Sie haben das Wort!
Selin Arpaz SPD
Wir fragen den Senat: 1. Wie viele queerfeindliche Straftaten wurden seit ihrem Bestehen in den queersensiblen Anzeigenaufnahmen in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven von Opfern oder Zeug:innen (bitte differenzieren) angezeigt, und wie viele wurden im gleichen Zeitraum in den weiteren Polizeistandorten beziehungsweise telefonisch oder online angezeigt? (Bitte nach Standorten und Formen differenzieren.) 2. Wie viele Personen haben sich unabhängig von einer Strafanzeige an die queersensiblen Anlaufstellen gewandt, um Rat einzuholen oder sich an Hilfsstellen vermitteln zu lassen? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, queerfeindliche Vorfälle über die queersensiblen Anlaufstellen systematisch zu dokumentieren und sich ein realistisches Lagebild zu verschaffen, und welche Schlüsse zieht der Senat daraus?
Ralph Saxe
Für den Senat wird dies beantwortet von Staatsrat Bull.
Olaf Bull
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Seit dem Etablieren der queersensiblen Anzeigenaufnahmen im Mai 2025 in Bremen und im November 2025 in Bremerhaven wurden dort bis zum 14. Juli 2026 insgesamt 27 Fälle in Bremen und ein Fall in Bremerhaven angezeigt. Die 27 Fälle in Bremen wurden ausnahmslos durch betroffene Personen der queeren Community angezeigt. Der Fall in Bremerhaven resultierte aus einem Zeugenhinweis. Im selben Zeitraum wurden 60 weitere queerfeindliche Straftaten an anderen Polizeistandorten aufgenommen, wovon 58 Fälle auf die Stadt Bremen und zwei Fälle auf die Stadt Bremerhaven entfielen. Die zwei Fälle in Bremerhaven und 27 der 58 Bremer Fälle wurden durch Polizeiwachen beziehungsweise durch uniformierte Kräfte aufgenommen. Den übrigen 31 Bremer Fällen gingen in 16 Fällen eine Anzeige per E-Mail an die Polizei, in 9 Fällen eine Anzeige bei der Onlinewache, in 4 Fällen polizeieigene Feststellungen und in 2 Fällen Hinweise durch andere Behörden voraus. Zu Frage 2: In der Stadtgemeinde Bremen fanden insgesamt 18 entsprechende Beratungen statt, wovon fünf Betroffene nach Rückmeldung an die Polizei Bremen im Anschluss weiterführende Hilfsangebote in Anspruch nahmen. Über die zentrale E-Mail-Adresse der queersensiblen Anzeigenaufnahme wurden 26 Kontaktaufnahmen registriert. Diese betrafen überwiegend sensible Themen wie sexualisierte Gewalt, Schleusung oder Gewalterfahrungen im medizinischen Bereich. Fachfremde Anfragen, beispielsweise zu Betrugsdelikten oder Verkehrssituationen, wurden direkt an die jeweils zuständigen Fachstellen weitergeleitet. Zu Frage 3: Die bestehenden Möglichkeiten zur Dokumentation queerfeindlicher Vorfälle über diese queersensiblen Anzeigenaufnahmen werden als ausreichend betrachtet. Um das Anzeigeverhalten noch weiter zu verbessern und das Dunkelfeld aufzuhellen, hat die Polizei Bremen im August 2026 die queersensible Anzeigenaufnahme erweitert. Nunmehr sind fünf Beamtinnen an den Standorten Vahr, Osterholz und Neustadt mit der Aufgabe betraut. Statt fester Sprechzeiten können fortan individuelle Termine per E-Mail vereinbart werden. Diese können nun auch außerhalb regulärer Zeiten und in geschützten Räumen stattfinden, was den Zugang für traumatisierte oder beeinträchtigte Personen erleichtert. – So weit die Antworten des Senats!
Ralph Saxe
Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Selin Arpaz SPD
Am Wochenende fand der Christopher Street Day in Bremen statt, und da gab es ja auch ein Massenevent für die queere Community. Mich würde einmal interessieren, ob es auch im Rahmen der queersensiblen Anzeige die Möglichkeit gab, dass die Betroffenen sich auch an diese Stelle gewandt haben und welche Erfahrungen und Erkenntnisse daraus gezogen worden sind.
Olaf Bull
Vielen Dank für die Nachfrage. Gestern wurde in der Debatte schon über den Einsatz der Polizei lobenswert gesprochen. Die Polizei hat sich in diesem Themenfeld auch sehr engagiert. Sie hat zwar aufgrund der hohen personellen Belastungen kein eigenes Fahrzeug aufbieten können dieses Jahr, sie hat aber Am Wall während des Umzuges eine Anzeigenaufnahme eingerichtet, und da kann ich ganz stolz mitteilen, dass dort keine einzige Anzeige aufgenommen werden musste, ich sage „werden musste“, weil das ein Erfolg, aus meiner Sicht, der polizeilichen Einsatzleitung ist.
Ralph Saxe
Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen gibt es nicht. Anfrage 3: Befristung der Feststellung der Kampfmittelfreiheit in Bremen Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 18. Juni 2026 Bitte sehr, Herr Kollege!
Thore Schäck FDP
Wir fragen den Senat: 1. Welche Gründe und Umstände gibt es dafür, dass nach einer bereits erfolgten Feststellung der Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks für ein Bau- oder Abbruchvorhaben in bestimmten Fällen eine erneute Prüfung für das Grundstück erfolgen muss, zum Beispiel, wenn sich ein Bauvorhaben sehr lange verzögert hat? 2. Welche weiteren Quellen bezüglich der Erweiterung des Luftbildarchivs oder der Erschließung der weiteren historischen Quellen oder weitere Erkenntnisse sind in Bremen aktuell und in den kommenden Jahren zu erwarten, die eine Lageänderung bezüglich Erkenntnissen über einen Kampfmittelverdacht an entsprechenden Standorten im Land Bremen wahrscheinlich machen könnten? 3. Welche Reformüberlegungen hat es bislang in Bremen gegeben, um die für Bauherren mit zusätzlicher Bürokratie, Wartezeit und damit Kosten verbundene Befristung entsprechender Bescheinigungen künftig zu vermeiden, und was war das jeweilige Ergebnis dieser Prüfung?
Ralph Saxe
Auch diese Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Bull.
Olaf Bull
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Frage geht von einer unzutreffenden Annahme aus. Es ist zwischen der Feststellung der Kampfmittelfreiheit und einer vorherigen Bewertung eines möglichen Kampfmittelverdachts zu unterscheiden. Ein Grundstück, dessen Kampfmittelfreiheit nach einer fachgerechten Sondierung festgestellt wurde, muss nicht erneut untersucht werden. Diese Feststellung ist unbefristet. Befristet dagegen ist die vor einer Sondierung erfolgte Bewertung, ob auf einer Baufläche ein Kampfmittelverdacht besteht. Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisquellen. Ergibt sich ein Kampfmittelverdacht, wird auf die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Sondierung hingewiesen. Hintergrund der Befristung ist, dass sich der Erkenntnisstand für die Bewertung durch neu erschlossene Luftbilder oder andere historische Quellen nachträglich verändern kann. Verzögert sich die Durchführung eines Bauvorhabens über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren, wird daher erneut geprüft, ob zwischenzeitlich neue Erkenntnisse vorliegen, die für die Beurteilung der Fläche von Bedeutung sind. Zu Frage 2: Der Kampfmittelräumdienst stützt seine Bewertungen auf zahlreiche Erkenntnisquellen, insbesondere historische Luftbilder und weitere Dokumente aus der Zeit des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Dazu zählen neben vorhandenen oder zukünftig verfügbaren Luftbildern weitere historische Unterlagen, etwa in Form von Kriegstagebüchern alliierter Streitkräfte oder die Bestände des Staatsarchivs. Das vorhandene Archiv wird fortlaufend durch neu erschlossene Quellen ergänzt, die bei der Bewertung jeweils einbezogen werden. Zu Frage 3: Eine Abschaffung der Befristung der Verdachtsbewertung wird nicht als sachgerecht angesehen. Es handelt sich nicht um Bürokratie, sondern um Gefahrenabwehr. Die Fünfjahresfrist wurde eingeführt, um die Verwaltungspraxis in Bremen mit der bewährten Verwaltungspraxis anderer Länder anzugleichen. Diese einheitliche Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt, weil durch die Befristung neuere Erkenntnisse, insbesondere aus neu erschlossenen Quellen, berücksichtigt werden können. Sie gewährleistet ein einheitliches, verlässliches und rechtssichereres Verfahren für Bauherrinnen und Bauherrn sowie die zuständigen Behörden. – So weit die Antwort des Senats!
Ralph Saxe
Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Thore Schäck FDP
Die Frage rührt aus einem oder aus mehreren Gesprächen her, die wir mit Bauträgern hatten, die uns zurückgemeldet haben: Wenn ein Grundstück quasi als kampfmittelfrei zertifiziert wird und sich dann aber der Bau verzögert durch Genehmigungen oder Finanzierungen, wie auch immer, kann es manchmal sein, dass wir das erneut zertifizieren lassen müssen. Da stellte sich natürlich die Frage: Wo sollen da jetzt Kampfmittel herkommen, solange Bremen nicht in irgendeinen Krieg einsteigt? Ich habe Sie jetzt aber so verstanden, dass unterschieden wird zwischen einem Verdacht und der Zertifizierung, dass es kampfmittelfrei ist. Diese abschließende Zertifizierung bedeutet, das ist unbefristet, egal, ob sich das Bauvorhaben um ein oder um fünf oder um zehn Jahre verzögert? Ist das korrekt?
Olaf Bull
Das ist korrekt. Ich kann Ihnen sagen, als ich Ihre Frage gesehen habe, habe ich auch gedacht: Ist die FDP da tatsächlich Bürokratie auf der Spur? Könnte man das abschaffen? Ich habe nachgefragt, und es gibt ein konkretes Beispiel, das belegt, dass diese Sondierung zu wiederholen ist, denn auf einem Gelände im Industriehafen wurde ursprünglich eine Kampfmittelfreiheit attestiert, und im Jahr 2022, aufgrund von zwischenzeitlich verfügbaren Luftbildern, wurde dann doch etwas gefunden, und es mussten zwei 250-Kilogramm-Bomben entschärft werden. Diese Abstufung hat sich bewährt. Wir sollten sie beibehalten.
Ralph Saxe
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Es ist mir eine Freude, auf der Tribüne als Besuchende sehr herzlich zu begrüßen die Klasse 8a der Oberschule Rockwinkel. – Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! (Beifall) Anfrage 4: Stand der Umsetzung Sonderkommission Mindestentgelt (SOKOM) Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 18. Juni 2026 Die Anfrage Nummer 4 wurde von den Fragestellenden zurückgezogen. Anfrage 5: 19 Jahre ohne Altersbericht: Seniorinnen und Senioren aus den Augen, aus dem Sinn? Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 24. Juni 2026 Frau Kollegin Eckardt, stellen Sie Ihre Fragen!
Kerstin Eckardt CDU
Wir fragen den Senat: 1. Hält der Senat den Landespflegebericht 2023 für einen inhaltlichen Ersatz des zuletzt 2007 veröffentlichten Altenberichts des Landes Bremen? Wenn ja, mit welcher Begründung? 2. Wie bewertet der Senat die aktuelle Datengrundlage zur Lebenssituation älterer Menschen im Land Bremen, insbesondere in den Bereichen Altersarmut, Einsamkeit, Mobilität, Wohnen, Sicherheit, gesellschaftliche Teilhabe und ehrenamtliches Engagement? 3. Plant der Senat die Erstellung eines neuen Alten- beziehungsweise Seniorenberichtes für das Land Bremen, wenn nein, warum nicht, und wie beabsichtigt der Senat, künftig eine ressortübergreifende Berichterstattung zur Lebenssituation älterer Menschen sicherzustellen?
Ralph Saxe
Für den Senat wird diese Anfrage beantwortet von Senatorin Dr. Claudia Schilling.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat versteht den Landespflegebericht 2023 als zeitgemäße Weiterentwicklung. Die klassische Form des Altenberichts ist konzeptionell überholt; sie bündelte oft statistische Daten ohne direkten Mehrwert. Das Land Bremen braucht zielgerichtete, problemorientierte Analysen statt starrer Gesamtberichte. Der Landespflegebericht bildet die aktuellen, realen Problemlagen der Seniorinnen und Senioren im Land Bremen präziser und handlungsorientierter ab, als es eine Fortschreibung des alten Formats von 2007 vermocht hätte. Er umfasst auch die niedrigschwelligen Angebote der offenen Altenhilfe. Zu Frage 2: Über die amtliche Statistik, den integrierten Sozialberichtsraum und die Fachberichterstattung der Ressorts liegen verlässliche Daten zu Altersarmut, Mobilität und Wohnen vor. Die aktuelle Datengrundlage ermöglicht somit eine gezielte Sozial- und Altenpolitik für das Land Bremen. Dem Senat ist bewusst, dass sich der Detailgrad von Statistiken theoretisch immer weiter erhöhen lässt. Der aktuelle Erkenntnisstand erlaubt aber bereits jetzt eine gezielte Sozial- und Altenpolitik. Zu Frage 3: Die Erstellung eines neuen Altenberichts ist nicht geplant. Der immense personelle und finanzielle Aufwand für einen solchen Bericht steht in keinem sachgerechten Verhältnis zum zusätzlichen Erkenntnisgewinn, da die wesentlichen Daten bereits dezentral erhoben werden. Die ressortübergreifende Perspektive bleibt dennoch gewahrt: Auch der kommende neue Landespflegebericht wird in enger Kooperation zwischen den relevanten Ressorts erarbeitet. Diese Zusammenarbeit garantiert eine effiziente und ganzheitliche Abbildung der seniorenpolitischen Themen. – So weit die Antwort des Senats!
Ralph Saxe
Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Kerstin Eckardt CDU
Frau Dr. Schilling, ich habe noch die Frage: Warum reicht ein Pflegebericht in Bremen als Ersatz für einen Altenbericht aus, während andere Länder ausdrücklich zwischen Pflegepolitik und der umfassenden Betrachtung der Lebenslagen älterer Menschen unterscheiden? Nordrhein-Westfalen zum Beispiel macht das.
Dr. Claudia Schilling
Ja genau, die Bundesländer haben ganz unterschiedliche Herangehensweisen. Sie haben gesagt, einige Bundesländer, Sie hatten das gerade eben angesprochen, nehmen noch den klassischen Altenbericht und andere Länder wie beispielsweise Hamburg gehen einen ähnlichen Weg wie wir, betrachten die Schwerpunkte und schauen: Wie können wir Altenpolitik durch diesen ganzheitlichen Blick, den wir auch auf die Pflege legen, weiterentwickeln?
Ralph Saxe
Weitere Zusatzfragen haben sich auch im Plenum nicht ergeben, deswegen fahren wir fort. Anfrage 6: Drastischer Anstieg der Firmeninsolvenzen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 25. Juni 2026 Frau Gröninger, stellen Sie ihre Fragen, bitte!
Theresa Gröninger CDU
Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass laut Daten des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. die Insolvenzquote im Land Bremen von 74 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen im ersten Halbjahr 2025 (sechshöchster Wert im Ländervergleich) um über 60 Prozent auf 119 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen im ersten Halbjahr 2026 (zweithöchster Wert im Ländervergleich) angestiegen ist, und was bedeutet das nach Kenntnis des Senats in absoluten Zahlen? 2. Wie hoch schätzt der Senat die durch die Unternehmensinsolvenzen ausgelösten Schäden bei Gläubigern, die Gefährdung beziehungsweise den Verlust an Arbeitsplätzen und die Gefahr einer Kettenreaktion, etwa im Hinblick auf den Anstieg von Privatinsolvenzen, ein? 3. Welches sind aus Sicht des Senats die wichtigsten Gründe für den drastischen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen, auf welche dieser Aspekte hat er unmittelbar oder mittelbar Einfluss, und wie will er diesen nutzen, um die Negativentwicklung zu stoppen beziehungsweise umzukehren?
Ralph Saxe
Diese Anfrage wird jetzt für den Senat beantwortet von Staatsrätin Maike Frese.
Maike Frese
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Laut den amtlichen Daten, die dem Senat aktuell vorliegen, wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 116 Unternehmensinsolvenzverfahren an den Amtsgerichten im Land Bremen angemeldet. Das entspricht einem Plus von 34 Fällen beziehungsweise 41,5 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025. Warum die Fallzahlen von Creditreform höher ausfallen, kann nicht beurteilt werden, da Creditreform keine Angaben zu verwendeten Daten und angewandter Methodik veröffentlicht. Auffällig ist zudem, dass die Schätzungen von Creditreform zum Insolvenzgeschehen im Land Bremen seit Jahren erheblich vom tatsächlichen in der amtlichen Statistik festgehaltenen Insolvenzgeschehen in Bremen abweichen. Das betrifft sowohl die Anzahl der Insolvenzen, die regelmäßig als zu hoch eingeschätzt wird, als auch die Dynamik, die ebenfalls oftmals entgegen der tatsächlichen Entwicklung geschätzt wird. Unbestritten ist gleichwohl, dass aktuell deutschlandweit ein Anstieg bei Firmeninsolvenzen zu verzeichnen ist. Angesichts der vielfältigen aktuellen Herausforderungen für Unternehmen in ganz Deutschland, wie Fachkräftemangel, Digitalisierung und KI, veränderte globale Wirtschaftsverflechtungen oder gestiegene Energiepreise, ist dieser Trend keinesfalls auf Bremen beschränkt. Vielmehr kommt es derzeit deutschlandweit vermehrt zu Unternehmensinsolvenzen. Das LeibnizInstitut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) vermeldete jüngst etwa, dass es in Deutschland im zweiten Quartal 2026 so viele Firmenpleiten wie seit 21 Jahren nicht mehr gab. Insofern spiegelt sich in den gestiegenen Fallzahlen in Bremen die bundesweit angespannte wirtschaftliche Lage. Inwieweit im Land Bremen darüber hinaus eine besondere Insolvenzentwicklung vorliegt, kann derzeit mangels ausreichender Daten nicht abschließend beurteilt werden. Aufgrund der traditionell geringen Fallzahlen bei den Unternehmensinsolvenzen in Bremen sind die Schwankungen oftmals so groß, dass sich kein klarer Trend ausmachen lässt. Der langfristige Mittelwert für Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr liegt laut amtlichen Daten für das Land Bremen jedoch bei 107 registrierten Insolvenzverfahren. Insofern ist die Anzahl für das erste Halbjahr 2026 mit 116 Verfahren kein Ausdruck einer besonders auffälligen Entwicklung, sondern bewegt sich im üblichen Schwankungsbereich. Schließlich kommt es noch darauf an, nach welcher Methodik die Insolvenzzahlen vergleichbar gemacht werden. Im Gegensatz zu Creditreform setzt das IWH Halle das Insolvenzgeschehen bei Unternehmen ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und nicht zur Unternehmensanzahl. Auf diese Weise weist das Land Bremen aktuell ein vergleichsweise unterdurchschnittliches Insolvenzgeschehen auf. Insofern geht der Senat aktuell davon aus, dass es derzeit keine ungewöhnliche Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen im Land Bremen gibt. Zu Frage 2: Über die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer:innen oder die Höhe der voraussichtlichen Gläubigerforderungen, die sich aus den im Land Bremen im ersten Halbjahr 2026 beantragten Unternehmensinsolvenzen ergeben, liegen dem Senat aktuell keine Informationen vor. Auch über mögliche Auswirkungen von Unternehmensinsolvenzen auf Privatinsolvenzen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich ist es aber so, dass im Vergleich zu einer ungeregelten Unternehmensaufgabe ein Insolvenzverfahren die Chance bietet, dass über eine faire Gläubigerbefriedigung sowie gegebenenfalls sogar eine Unternehmensfortführung der wirtschaftliche Schaden durch das unternehmerische Scheitern signifikant gemindert werden kann. Zu Frage 3: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die aktuellen Firmenpleiten im Land Bremen durch besondere, im Land liegende Ursachen getriebenen werden. Hauptverantwortlich für die steigenden Unternehmensinsolvenzen sind vielmehr ganz Deutschland betreffende Entwicklungen. Neben den schon länger bestehenden strukturellen Herausforderungen wie Fachkräftemangel oder Digitalisierung sind dies vor allem die derzeit anhaltend schwache Auslandsnachfrage, reduzierte Konsumneigung im Inland sowie gestiegene Preise, insbesondere für Energie, die Unternehmen bundesweit unter Anpassungsdruck setzen. Um diese Herausforderungen zu meistern, sind vielfältige und gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern – und nicht von Bremen allein – nötig. Der Senat setzt sich fortlaufend dafür ein, den bremischen Unternehmen ein stabiles und verlässliches Umfeld zu schaffen und so diejenigen Risikofaktoren für eine Insolvenz, die außerhalb der Beeinflussbarkeit des einzelnen Unternehmens liegen, zu reduzieren. Aktuelles Beispiel hierfür ist etwa das im April 2026 gestartete Förderprogramm „Digitaler Mittelstand KI“, welches kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige dabei unterstützt, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren oder Künstliche Intelligenz, automatisierte Abläufe und Cybersicherheit gezielt auszubauen. Ein weiteres Beispiel ist die ab September 2026 vereinfachte und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattete betriebliche Investitionsförderung, mit der Investitionen bremischer Unternehmen in Erweiterungen, neue Produktionsanlagen sowie klimafreundliche Technologien unterstützt werden. Im Hinblick auf die gestiegenen Energiepreise, was sich an den Tankstellen besonders bemerkbar macht, hat sich der Senat zudem im Bundesrat dafür eingesetzt, die steigenden Energiepreise wirksam zu begrenzen und Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten. Unabhängig von diesen aktuellen Maßnahmen haben kleine und mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz im Land Bremen jederzeit die Möglichkeit, bei der Bremer Aufbaubank Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zur konkreten Abwendung einer Insolvenz zu beantragen. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Ganz so einfach ist das nicht!) – So weit die Antwort des Senats!
Ralph Saxe
Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Habe ich richtig verstanden, dass Sie am Ende von Frage 1 gesagt haben, der Senat erkennt aktuell keine Insolvenztendenz, aber zu Beginn der Antwort von Frage 1 gesagt haben, dass die Insolvenzen in Bremen im Vergleich zum letzten Jahr um 40 Prozent angestiegen sind?
Maike Frese
Ja, das ist richtig. Wir müssen ja – –, also das Land Bremen hat eine relativ kleine absolute Anzahl von Unternehmensinsolvenzen, und insofern schlagen natürlich Zuschläge in absoluten Zahlen prozentual sehr durch. Wenn wir uns angucken – –, im Vergleich selbst zu Berlin, zu Hamburg haben wir ein deutlich geringeres Insolvenzgeschehen. Die Flächenländer, die haben Tausende an Unternehmensinsolvenzen. Insofern muss man das, glaube ich, immer sehr stark einordnen, was die absoluten Zahlen und dann daraus der prozentuale Zuwachs ist. Wir haben uns angeguckt, was ist die Zeitreihe, und was hatten wir im ersten Halbjahr jeweils von dem Jahr für tatsächliche Unternehmensinsolvenzen in den vergangenen Jahren. Da haben wir einen Mittelwert von 107 der vergangenen Jahre für das erste Halbjahr, und jetzt liegen wir aktuell im ersten Halbjahr 2026 bei 116, also 116 zu 107 als Mittelwert.
Ralph Saxe
Frau Kollegin, hat sich noch eine weitere Zusatzfrage ergeben? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Ich kann das mathematisch nicht so richtig nachvollziehen. Deswegen nutzt Creditreform den Parameter Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen, und deswegen kommen die auch auf deren Werte. Wenn ich mir das angucke, ist sowohl bei Creditreform als auch bei Ihren Zahlen ein Wachstum sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen erkennbar, und da sehen Sie keine Tendenz?
Maike Frese
Doch, das ist ja unbestritten. Das Wachstum jetzt für dieses erste Halbjahr ist tatsächlich da. Das haben wir auch so beantwortet. Die Tendenz, glaube ich, muss man sich dann am Ende des Jahres auch noch mal anschauen. Selbst Creditreform schreibt, dass das Insolvenzgeschehen in Bremen nicht vom bundesweiten Trend abweicht (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Oh, okay!) oder einhergeht damit. Man muss ehrlicherweise sagen, diese multiplen Krisen, die die Unternehmen nicht nur in Bremen hinter sich haben, die haben vielfach deren finanziellen Mittelspielraum aufgebraucht. Das ist auch eine Analyse.
Ralph Saxe
Noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Es trifft sich gut, dass ich mir gestern nochmal die Veröffentlichung von Creditreform angeguckt habe. Da wird deutlich, dass der Bundesdurchschnitt bei 82 von 10 000 Unternehmen liegt und Bremen bei 119 zu 10 000 Unternehmen. Das heißt, wir weichen um über 40 Prozent vom Bundestrend ab. Glauben Sie wirklich, dass wir in Bremen vergleichbar sind mit der Bundessituation, wenn wir uns diese Zahlen angucken?
Maike Frese
Wie gesagt, wir haben bislang in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Man muss doch einen Städtevergleich machen!) dass die Zahlen von Creditreform höher sind, als es am Ende in der amtlichen Statistik ausgewiesen ist, und final berufen wir uns natürlich auf die Statistik des Statistischen Landesamtes. Wenn man sich anschaut – –, es gibt auch beispielsweise eine Insolvenzkarte, kann man im Internet nachschauen, für jedes Bundesland. Wenn ich das aber anschaue – das habe ich mir auch angeguckt –, wie kommt man vielleicht zu anderen Zahlen, das ist sehr bunt. Da habe ich das Gefühl, da werden überhaupt nicht alle Insolvenzen erfasst. Deutlich wird aber auch, dass Bremen sehr viel kleiner ist, von der Gesamtmenge, absolute Zahlen, nicht Prozente, sodass man immer genau gucken muss. Für uns maßgeblich ist die amtliche Statistik am Ende natürlich.
Ralph Saxe
Noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Ich meine, Sie gucken ja auf die amtliche Landesstatistik, was die Bremer Zahlen angeht. Jetzt argumentieren Sie mit den Bundeszahlen, das ist ja das, was wir wissen wollen. Haben wir einen Unterschied? Weichen wir in Bremen vom Bund ab? Setzen Sie in Bremen auch die Insolvenzquoten pro Quotient, welcher auch immer gewählt wird, im Vergleich zum Bund? Gucken Sie sich auch an, ob wir von der Bundesentwicklung abweichen?
Maike Frese
Ja, wir gucken – –, das müsste ich Ihnen für die Deputation nachliefern, die konkrete Zeitreihung, sagen wir mal über einen Zeitraum von zehn Jahren: Wie ist die Bundesentwicklung, wie ist die bremische Entwicklung? Bislang – wir hatten dieses Thema ja auch öfter schon in der Bürgerschaft – haben wir keine maßgebliche Abweichung vom Bundestrend in Bremen gesehen, aber die konkreten Zahlen kann ich Ihnen gern nachliefern.
Ralph Saxe
Noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Das heißt, Sie haben sich die Zahlen für den Bund nicht angeguckt? Es geht mir hier heute darum, einen Trend zu erkennen. Worauf beruht dann die Annahme, dass wir in Bremen das gleiche Phänomen haben, was wir im Bund auch haben und nicht außerordentlich doll von Insolvenzen betroffen sind?
Maike Frese
Ich habe nicht gesagt, dass wir nicht außerordentlich doll von Insolvenzen betroffen sind, sondern wir haben – das ist festgestellt für das erste Halbjahr – einen Anstieg. Ob dieser Trend sich dann für das gesamte Jahr 2026 verfestigt, das können wir erst am Ende des Jahres sagen. Noch mal, der Senat redet Firmeninsolvenzen in Bremen nicht klein. Die, die wir haben, die sind da, und es gibt einen Anstieg, es gibt einen bundesweiten Anstieg. Es ist tatsächlich so, seit 21 Jahren haben wir bundesweit den höchsten Satz an Firmeninsolvenzen. Das ist also kein rein bremisches Phänomen.
Ralph Saxe
Noch eine weitere Zusatzfrage von Frau Gröninger. – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Damit wiederhole ich den letzten Teil meiner dritten Frage: Auf welche Aspekte der Unternehmensinsolvenzen hat der Senat unmittelbar oder mittelbar Einfluss, und wie will er seinen Einfluss nutzen, um die Negativentwicklung zu stoppen beziehungsweise umzukehren, abgesehen vom Förderprogramm „Bremen Digital“?
Maike Frese
Der Einfluss bremischer Unterstützungsmaßnahmen, der ist nicht sehr groß, weil das, was wir sehen – –, wenn wir von dem bundesweiten Trend reden, wenn wir sagen, es gibt bundesweit einen eklatanten Anstieg an Firmeninsolvenzen, dann ist das sicherlich nicht etwas, was wir nur lokal oder im Bundesland begleiten können. Firmeninsolvenzen sind auch nur ein Aspekt von dem Phänomen, dass Unternehmen aufmachen, zumachen. Nicht jedes Unternehmen, was seine unternehmerische Tätigkeit beendet, beantragt eine Insolvenz. Das sind insgesamt deutlich, deutlich mehr. Insofern, wenn wir darauf mit Förderinstrumenten oder Rahmenbedingungen reagieren, dann müssen wir auch die anderen Unternehmen in den Blick nehmen und nicht nur die, die konkret über einen Insolvenzantrag ihr Unternehmen abwickeln. Ja, wir haben natürlich die Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. Das ist ein klassisches Instrument, das wir immer schon hatten für Unternehmen in Schwierigkeiten. Das ist ein Verfahren, das hat jedes Bundesland und so natürlich auch Bremen. Ein Großteil wird sicherlich auch darin liegen, dass Unternehmen sich auf den Weg machen müssen, ihre Prozesse zu verbessern oder dass sie vielleicht auch in Produktionsanlagen investieren müssen, um sich zu erneuern. Für beides haben wir Förderinstrumente. Wir können aber tatsächlich auch aufgrund unserer Haushaltsmittel – jetzt spreche ich für das Wirtschaftsressort – die wir haben, nicht in großem Stil Fördermaßnahmen auflegen, speziell auf diesen Fall. Wir unterstützen in einem Gesamtpaket die unternehmerische Tätigkeit.
Ralph Saxe
Hat sich noch eine Zusatzfrage ergeben? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Stimmen Sie mir zu, dass Insolvenzentwicklungen ein Indikator sind, um die wirtschaftliche Entwicklung eines Standortes ablesen zu können?
Maike Frese
Ja, da stimme ich Ihnen zu. Ich betone aber noch einmal, dass Bremen laut unserer Daten kein Ausreißer aus dem bundesweiten Geschehen ist.
Ralph Saxe
Noch eine Zusatzfrage gibt es vom Abgeordneten Schellenberg. – Bitte sehr! Abgeordneter Sven Schellenberg (BIW): Welche konkreten Standortnachteile des Landes Bremen sieht denn der Senat als mitursächlich für die, wie wir eigentlich hören, doch relativ überdurchschnittlich hohe Insolvenzquote an, und welche Maßnahmen plant der Senat denn, um diese gegenüber anderen Bundesländern bestehenden Nachteile bei Bürokratie, Abgaben, Energie und Arbeitskosten, soweit möglich, sowie bei der Bereitstellung von Gewerbe- und Industrieflächen abzubauen?
Maike Frese
Sie haben eben ein paar Aspekte angesprochen, Energie- und Arbeitskosten. Das ist sicherlich nicht etwas, was wir auf Bundeslandebene leisten können. Die Gewerbeflächenentwicklung und der Kontakt: An der Gewerbeflächenentwicklung sind wir dran. Natürlich entwickeln wir Gewerbeflächen, aber bekanntermaßen sind wir als Stadtstaat auch begrenzt. Wir haben nicht so viele Flächen wie vielleicht das niedersächsische Umland. Gleichwohl sind wir da, was Unternehmen angeht, die sich erweitern möchten oder einen anderen Standort im Land Bremen suchen, dicht dran. Nun wäre es dann vielleicht eine Analyse, zu sagen: Gucken wir mal, welches Unternehmen insolvent gegangen ist, weil es in Bremen keinen Erweiterungsstandort gefunden hat. Das könnte ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber ich denke, das sind andere Gründe. Vielfach ist es wirklich, dass wir uns dann eher im Konzert der Bundesländer auf Bundesebene einsetzen müssen. Dass Energiepreise runtergehen, das ist ein großes Thema. Das ist auch ständig in der Wirtschaftsministerkonferenz und auf anderen Ebenen. Was die Arbeitsplatzkosten angeht, das können wir in Bremen nur bedingt beeinflussen.
Ralph Saxe
Eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Sven Schellenberg (BIW): Frau Frese, Sie stimmen mir dann letzten Endes doch irgendwo schon zu, wenn ich behaupte, das Land Bremen hat durchaus – zumal gerade die Regierungspartei SPD nun auch im Bund überpräsent vertreten ist, als Teil der Bundesregierung – auch eine Stimme im Bund, wenn es um die Themen Energie und Arbeitskosten geht, richtig?
Maike Frese
Wie alle Bundesländer. Was durch Bundesratsverfahren läuft: natürlich. (Abgeordneter Sven Schellenberg [BIW]: Zumal eben auch durch die Regierungsbeteiligung!)
Ralph Saxe
Es gibt eine Zusatzfrage vom Kollegen Brandt. – Bitte sehr!
Gökhan Brandt FDP
In den bisherigen Fragen ist viel nach dem allgemeinen Vergleich mit dem Bund, zu dem Bundestrend gefragt worden. Ich würde den Blick gerne nach Bremen richten, in der Hoffnung, dass wir da ein klareres Bild bekommen. Und zwar zum einen ist ja nicht Insolvenz gleich Insolvenz, und zum anderen ist Unternehmen nicht gleich Unternehmen. Vielleicht können Sie uns darstellen, welche Art von Betrieben – Branche, Größe – bei uns Insolvenz anmelden und zum anderen, welche der Insolvenzgründe – davon gibt es ja mehrere in Bremen – denn vielleicht auch angegeben werden?
Maike Frese
Die Branchen, das ist auch etwas, was sich in diesem Jahr, in diesem ersten Halbjahr nicht unterscheidet von der Entwicklung der anderen Jahre. Die Hauptwirtschaftsbereiche, in denen Insolvenzen stattfinden, das sind das Baugewerbe, noch größer oder fast gleich groß ist der Bereich sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen. Die beiden Bereiche, Baugewerbe und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, das sind die Hauptbereiche, in denen Firmeninsolvenzen stattfinden, dann aber auch Gastgewerbe und verarbeitendes Gewerbe. Das sind so die vier Hauptwirtschaftsbereiche.
Ralph Saxe
Herr Brandt, noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Gökhan Brandt FDP
Ich versuche, einen Teil der ersten Frage, der noch ein bisschen offen geblieben ist, mit einer weiteren Frage zu kombinieren. Und zwar hatte ich gefragt, welche Arten von Insolvenz angemeldet werden, also: Überschuldung, wird das von Gläubigern angemeldet, ist das die Anmeldung der Eigeninsolvenz? Aus Ihrer Antwort impliziere ich so ein bisschen, dass die alle ein bisschen kleiner sind, die Betriebe. Mich würde interessieren zum einen dieser Part, aber auch, wie das Land Bremen und die Stadt Bremen da unterstützend wirkt.
Maike Frese
Tatsächlich, welche Art von Insolvenz, das könnte ich Ihnen jetzt so nicht beantworten. Ich weiß nicht, ob die Statistik das hergibt. Das kann ich nicht sagen. Ich habe es mir noch mal angeschaut. Vielleicht noch mal als eine ganz interessante Kenngröße, das ist nicht runtergebrochen auf das Land Bremen, aber bundesweit muss man beispielsweise feststellen, dass zwei Drittel der Unternehmen zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung einer Insolvenz keine Beschäftigten mehr haben, weil es steht ja auch immer im Raum, wie viele Arbeitsplätze beziehungsweise betroffene Arbeitnehmer sind dann in der zweiten Welle betroffen. Da können wir eigentlich immer nur sagen, wie viele es sind, wie viel das Unternehmen hatte. Wie viele letztendlich dann aber betroffen sind, final, das weiß man ja nicht, weil man nicht weiß, wie das Insolvenzgeschehen ausgeht, ob es eine Übernahme gibt.
Ralph Saxe
Haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Gökhan Brandt FDP
Mich würde durchaus interessieren, wie viele von diesen Unternehmen, vielleicht wissen Sie es ja, den Turnaround schaffen und wie das Land Bremen da unterstützend wirkt, wenn wir überhaupt unterstützend da wirken.
Maike Frese
Das habe ich akustisch nicht verstanden.
Gökhan Brandt FDP
Wie viele Unternehmen schaffen es, aus der Insolvenz heraus, entweder in Eigenverwaltung oder in Fremdverwaltung, im Land Bremen, und wie wirkt das Land Bremen zum Beispiel mit Fördermaßnahmen, beratenden Maßnahmen, Unterstützungsmaßnahmen jeglicher Art, um den Unternehmen dabei zu helfen?
Maike Frese
Wie viele Unternehmen es tatsächlich schaffen, aus der Insolvenz herauszukommen, die Frage müsste ich Ihnen nachgehend beantworten. Das kann ich nicht sagen. Wir haben kein direktes Förderprogramm, was sagt: So, jetzt ist ein Unternehmen in Insolvenz, und was tun wir? Wir haben wie gesagt die Umstrukturierungsund Rettungsbeihilfen. Das heißt, ein Unternehmen wendet sich dann an die BAB und wird da dann auch begleitet, durch den Prozess geführt. Ansonsten gibt es aber kein konkretes Programm, das sagte ich schon, was direkt ein Insolvenzgeschehen begleitet.
Ralph Saxe
Noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Gökhan Brandt FDP
Sehen Sie genauso wie ich die politische Notwendigkeit, ein solches Programm zumindest zu eruieren?
Maike Frese
Das könnten wir aufnehmen und prüfen. Ich kann auch anbieten, dass wir darüber in der Deputation noch einmal diskutieren. Ich würde mir dann aber gerne auch anschauen, ob es das bundesweit gibt. Damit will ich nicht ausschließen, wenn es das nicht bundesweit gibt, dass es das nicht in Bremen geben könnte. Ich muss aber doch noch mal sagen, wir haben natürlich auch nur begrenzte Haushaltsmittel, und die müssen wir auch sehr zielgerichtet einsetzen.
Ralph Saxe
Weitere Zusatzfragen gibt es im Plenum nicht. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 7: Zeiterfassung von Lehrkräften Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 25. Juni 2026 Bitte sehr, Herr Kollege!
Fynn Voigt FDP
Wir fragen den Senat: 1. Welche Vorteile sieht der Senat im Untis-Zeiterfassungsmodell, welche Kosten sind für Einführung, Nutzung und gegebenenfalls Entwicklung des Tools bislang entstanden beziehungsweise zu erwarten, und wie bewertet der Senat diese Kosten im Vergleich zu anderen Anbietern? 2. Welche konkreten personellen und finanziellen Konsequenzen plant der Senat, wenn sich die GEW-Studien (Studien der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) von durchschnittlich zwei bis drei Überstunden pro Woche bestätigen? 3. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat, falls sich herausstellt, dass Mehrarbeit nicht gleichmäßig bei allen Lehrkräften auftritt, sondern nur einen Teil der Kollegien betrifft, und welche Konsequenzen hätte ein solch differenziertes Ergebnis für die geplante Weiterentwicklung des Arbeitszeitmodells?
Ralph Saxe
Für den Senat wird diese Anfrage beantwortet von Senator Rackles.
Mark Rackles
Vielen Dank, Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Für den Senat antworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Der Senator für Kinder und Bildung sieht in der Kooperation mit der Untis GmbH den Vorteil, dass im Rahmen der Pilotphase eine speziell auf die Anforderungen des Systems Schule zugeschnittene Software erprobt werden kann. Ziel ist es, die besonderen Rahmenbedingungen schulischer Arbeit – insbesondere die Erfassung unterschiedlichster Tätigkeiten, die Unterstützung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie die Integration in bestehende schulische Abläufe – praxisnah abzubilden. Die Entwicklung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Projektgruppe des Landes Bremen und orientiert sich an den Anforderungen der Pilotphase. Die bislang entstandenen Kosten ergeben sich aus den Beschlüssen des Senats, der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung sowie des Haushalts- und Finanzausschusses sowie aus dem Kooperationsvertrag mit der Untis GmbH und betragen 291 090 Euro. Es handelt sich um eine einmalige projektbezogene Entwicklungsleistung und nicht um ein dauerhaftes Lizenzmodell mit nutzerbezogenen monatlichen Gebühren. Im Vorfeld der Entscheidung wurden sowohl das im Land Bremen eingesetzte Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal (MiP) inklusive der integrierten Zeiterfassung ELAZE als auch weitere marktverfügbare Lösungen betrachtet. Dem System MiP/ELAZE fehlten schulspezifische Funktionen wie zum Beispiel die Einbindung des Stundenplanes. Viele weitere Systeme kamen aufgrund ihrer Kostenstruktur oder datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere bei Serverstandorten außerhalb Europas, nicht in Betracht. Für eine mögliche spätere flächendeckende Einführung der Arbeitszeiterfassung an Schulen wird unabhängig von der Pilotphase ein Vergabeverfahren durchgeführt. Die Pilotierung dient dazu, die fachlichen und technischen Anforderungen an ein künftiges System zu definieren. Daher ist aktuell keine verlässliche Kostengegenüberstellung möglich. Diese erfolgt bei Auswertung der Pilotierung und der folgenden Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens. Zu den Fragen 2 und 3: Der Sinn einer Pilotphase besteht darin, dass zuerst Informationen gesammelt und dann Schlussfolgerungen gezogen werden. (Beifall Die Linke) Daher sind die Ergebnisse der jetzt angelaufenen Pilotierung abzuwarten, bevor auf die gestellten Fragen 2 und 3 seriös geantwortet werden kann. – So weit die Antwort des Senats!
Ralph Saxe
Gibt es eine Zusatzfrage, Herr Voigt? – Bitte sehr!
Fynn Voigt FDP
Herr Senator Rackles, ich verstehe den Hintergrund einer Pilotphase und dass man erst mal schaut und darauf reagiert. Dafür ist eine Pilotphase ja da. Allerdings handelt es sich bei den Konsequenzen, die wir hier beschrieben haben, um relativ naheliegende Konsequenzen, die auch wahrscheinlich entstehen könnten. Sprechen Sie im Vorhinein schon darüber? Normalerweise spricht man ja auch bei Pilotphasen schon im Vorhinein über eventuelle Konsequenzen. Man guckt ja nicht normalerweise erst, schauen wir mal, was dann passiert, sondern Option 1, 2, 3 könnte passieren, und darauf bereitet man Handlungsstränge vor oder nicht?
Mark Rackles
Wenn die Frage war, ob wir vorher uns Gedanken machen zu dem, was später passiert, dann machen wir das natürlich. Wir betrachten auch mit Interesse Studien wie beispielsweise in Sachsen, wo die Gauß’sche Normalverteilung der Überstunden und der Unterstunden im Ergebnis saldiert 0 ergibt, also im Kern finden keine Überstunden statt. Es gibt aber eine ganze Menge Menschen, die deutlich zu viel arbeiten. Es gibt eine Menge Menschen, die deutlich zu wenig arbeiten. Wie man damit umgehen wird, schulorganisatorisch und auch arbeitstechnisch, ob wir im Bereich Digitalisierung beispielsweise Effizienzen heben, indem die stark korrekturbelasteten Fächer entlastet werden können durch KI-Modelle zum Beispiel, ob wir in den Bereichen der Elternberatung – –, also wenn die Hauptbelastungen – das muss man aber erst feststellen – im Bereich des nicht unterrichtlichen Bereichs sind, auch ohne Vor- und Nachbereitung, dann sind das unterschiedliche Schlussfolgerungen. Am Ende wird man wahrscheinlich auch über Fragen der Entlastung, sowohl, was die Arbeit betrifft als auch was die Stundendeputate betrifft, reden müssen. Das ist auch die Hoffnung der GEW, aber sicher gesetzt ist da gar nichts. Das hängt tatsächlich davon ab, wie die konkrete Arbeitsstruktur und Arbeitsbelastung in Bremen und Bremerhaven ausgestaltet sind. Das müssen wir dann hier im Land entscheiden. Das wird aber tatsächlich erst nächstes Jahr erfolgen können auf Basis belastbarer Daten. Grundsätzlich nehmen wir aber mit großem Interesse Erkenntnisse, Studien und Befragungen zur Kenntnis. Das gab es zuletzt auch in Hamburg, und die ähneln sich im Kern, allerdings sind sie nicht gleich.
Ralph Saxe
Eine weitere Zusatzfrage gibt es vom Kollegen Minne. – Bitte sehr! Abgeordneter Andre Folkert Minne (BIW): Sehr geehrter Herr Senator Rackles, eine Frage zur Anwendung des Untis, die interessant auch vielleicht für Lehrer sein könnte: Dürfen Lehrkräfte in Bremen sonntags den Unterricht vorbereiten, korrigieren oder Materialien erstellen? Da mir berichtet wurde, dass, obwohl laut Arbeitszeiterfassung Personalrat-Schulen dies erlaubt sei, aber es vom Personalrat so kommuniziert wurde, dass dies im Hinblick auf die 35-Stunden-Pause, die einzulegen ist, nicht gemacht werden sollte. Wie sollen sich Lehrkräfte verhalten?
Mark Rackles
Wenn Sie mich fragen, wie Lehrkräfte aktuell arbeiten, dann gehe ich davon aus, dass ein relevanter Teil von Lehrkräften auch am Wochenende arbeitet, freiwillig – kann man nicht anweisen, sondern freiwillig von der Arbeitszeitverteilung her. Wir haben uns entschieden, dass wir mit den Pilotprojekten die reale Arbeitsstruktur abbilden wollen und nicht die Kolleginnen und Kollegen hineinzwingen wollen, am Freitagabend oder am Montagmorgen zu buchen, dass man acht Stunden gearbeitet hat, hat dann aber weitere zwei oder vier Stunden am Samstag und Sonntag gearbeitet. Deswegen gehen wir in eine Erfassungsmöglichkeit in Absprache mit dem Personalrat, dass die Kolleg:innen Sonntagsarbeit auch erfassen können. Sie bekommen aber einen Warnhinweis – das gilt auch für Zeiten, die nächtlich sind, wo der Arbeitsschutz tangiert ist –, dass diese Eintragungen ein Verstoß gegen bestehende Arbeitsbestimmungen sind. Die Alternative wäre gewesen, dass wir uns da einfach durchdrücken und alle Beteiligten aber wissen, wie gearbeitet wird. Der Gedanke ist auch nicht, dass es ein Sonntagsarbeitsverbot gibt, sondern tatsächlich eine Pausenregelung, dass man am Stück – ich glaube, es sind 35 Stunden am Stück – Pause haben muss. Es kann theoretisch auch von Montag auf Dienstag sein. Deswegen ist es jetzt nicht zwingend die Sonntagsarbeit, aber die Sonntagsruhe ist natürlich etwas, was man generell vorhalten will. Das sind aber genau die Schlussfolgerungen, die wir tatsächlich 2027 aus diesem Pilot ziehen wollen, wo man dann diese Debatte führen muss: Was heißt das eigentlich? Das könnte auch heißen, dass man bundesgesetzlich was ändern muss am Ende des Tages, aber wir werden erst mal die Lösung für Bremen analysieren müssen. Das geht in die gleiche Richtung wie bei Herrn Voigt, dass man tatsächlich dann erst mal die Ergebnisse abwarten muss, um dann Schlussfolgerungen zu ziehen.
Ralph Saxe
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Bevor wir zur nächsten Anfrage kommen, ist es mir eine Freude, als Besuchende auf der Tribüne sehr herzlich Teilnehmende eines Deutschkurses an der STB Sprachschule in Bremen zu begrüßen. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Anfrage 8: Angriffe auf medizinisches Personal: Wie steht der Senat zum Referentenentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 25. Juni 2026 Herr Humpich, stellen Sie bitte Ihre Fragen!
Ole Humpich FDP
Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens, der unter anderem Mitarbeiter der Gesundheitsberufe künftig unter besseren Schutz stellen soll? 2. Welche Stellungnahmen wurden dazu zu den im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen abgegeben? 3. Auf welcher Grundlage kommt der Senat – anders als das Bundesjustizministerium – in seinem Bericht zum Antrag der FDP-Fraktion „Gewalt gegen medizinisches Personal konsequent begegnen“ vom 24. April 2026 zu der Einschätzung, dass der derzeitige strafgesetzliche Rahmen ausreichend sei?
Ralph Saxe
Für den Senat wird diese Anfrage beantwortet von Staatsrätin Stroth.
Silke Stroth
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Referentenentwurf will die Strafbarkeit bei Angriffen auf medizinisches Personal verschärfen. Geplant ist ein neuer Tatbestand in § 116 Strafgesetzbuch. Er soll Ärztinnen und Ärzte, Angehörige anderer Heilberufe und andere Mitarbeitende ähnlich schützen wie Vollstreckungsbeamte. Zudem soll es künftig strafverschärfend wirken, wenn eine Tat die Gemeinwohlversorgung beeinträchtigt. Bremen ist sich der zunehmenden Gewalterfahrungen von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen bewusst und verurteilt diese Entwicklung aufs Schärfste. Die angedachte Erweiterung des Strafrechts kann aus Sicht des Senats andere Maßnahmen jedoch allenfalls flankieren. Präventive Maßnahmen sowie deren nachhaltige Finanzierung und Implementierung im Gesundheitswesen haben für den Senat daher Priorität. Zu Frage 2: Der Senat sieht die vorgesehenen Änderungen im Strafgesetzbuch als geeignet an, um die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates zu sichern. Er hat den Gesetzentwurf grundsätzlich als Signal begrüßt. Gleichzeitig wird die reine Ausweitung des Strafrechts nicht die Lösung des Grundproblems sein und muss rechtspolitisch sorgsam abgewogen werden. Zu Frage 3: Für den Senat liegt hier kein Widerspruch vor. Schon heute sind Beleidigungen, Bedrohungen und Körperverletzungen konsequent strafbar. Gerichte können die besonderen Umstände einer Tat schon jetzt strafschärfend berücksichtigen. Eine Reihung immer neuer Sonderstrafrechtstatbestände ist deswegen rechtspolitisch nicht unkritisch. Entscheidend für den Schutz der Beschäftigten sind zwei Dinge: wirksame Prävention im Alltag und eine schnelle, spürbare Ahndung durch die Justiz. – So weit die Antwort des Senats!
Ralph Saxe
Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
Frau Staatsrätin, wie steht es denn um Gerichtsverfahren hier in Bremen, was solche Beleidigungen oder auch Angriffe auf medizinisches Personal angeht? Wie viele davon wurden denn aufgrund wenigen öffentlichen Interesses nicht bis zum Ende durchgeführt?
Silke Stroth
Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Das müsste durch die Justiz beantwortet werden. Was wir aber wissen, ist, dass wir auch ein Anzeigedefizit haben. Es werden nicht alle tätlichen, verbalen, sonstigen Angriffe, die in Notaufnahmen, Arztpraxen, wo auch immer auftreten, dokumentiert und überhaupt zu einer Anzeige gebracht, was aus unserer Sicht auch ein wesentlicher Punkt wäre, der zu verbessern ist, wenn man dann auch möchte, dass diese Taten zur Strafanzeige gebracht werden und dann eben auch entsprechend geahndet werden. Es gibt Dokumentationsbögen, die zur Verfügung gestellt werden, aber deren Nutzung ist noch mäßig.
Ralph Saxe
Herr Kollege Humpich, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
Frau Staatsrätin, in der Thematik, haben Sie da einen Austausch mit dem Land Niedersachsen, unserem Nachbarland? Denn dort wird es ja, gerade was die Gerichtsbarkeit angeht, etwas anders gehandhabt als hier bei uns in Bremen.
Silke Stroth
Bezüglich der Gerichtsbarkeit steht zumindest unser Ressort nicht im Austausch mit dem niedersächsischen Justizressort.
Ralph Saxe
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Damit ist die Fragestunde beendet.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Seite 12529.) Wir fahren fort mit dem Tagesordnungspunkt 71: DigitalPakt Schule 2.0 – Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern Mitteilung des Senats vom 26. Mai 2026 (Drucksache 21/1812) Dazu als Vertreter des Senats Senator Mark Rackles. Die Beratung ist eröffnet. Herr Bries hat als Erster das Wort.
Falko Bries SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Der DigitalPakt 2.0 ist ein gutes Beispiel dafür, was möglich ist, wenn Bund und Länder bei einer Aufgabe zusammenarbeiten, die kein Land alleine bewältigen kann. Für Bremen ist das eine gute Nachricht, und es ist nicht zuletzt ein Ergebnis, an dem unser Land selbst einen wesentlichen Anteil hat. Lassen Sie mich kurz die Fakten vorstellen: Bund und Länder stellen für den DigitalPakt 2.0 insgesamt 5 Milliarden Euro bereit. Der Bund beteiligt sich daran mit 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen, die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil. Bremen stehen bei den landesbezogenen Maßnahmen so 20,4 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Bremens Eigenanteil liegt bei 4,7 Millionen Euro. Insgesamt geht es also um rund 25 Millionen Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2030. Das ist viel Geld. Der erste DigitalPakt hat vor allem dabei geholfen, die technischen Grundlagen zu schaffen. Bremen hat die Mittel vollständig abgerufen. Rund 65 Millionen Euro Bundesmittel sind in unsere Schulen geflossen. Damit konnten die digitale Infrastruktur, wie zum Beispiel schulisches WLAN, Server, Netztechnik und moderne Präsentationstechnik flächendeckend ausgebaut werden. Es konnten Geräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler und für Lehrkräfte angeschafft und Lehrkräfte medienpädagogisch qualifiziert werden. Die Eins-zu-eins-Tabletausstattung hingegen wurde im Zuge der Coronakrise wesentlich aus dem Bremer Fonds des Landes finanziert. Mit dem ersten DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 wurde in Bremen also eine Menge erreicht. Darauf können wir jetzt aufbauen. Aber noch wichtiger ist, dass der zweite DigitalPakt aus den Erfahrungen des ersten gelernt hat. Der DigitalPakt 2.0 ist mehr als eine Wiederholung des ersten Programms. Denn eine digitale Schule ist nicht fertig, wenn die Geräte angeschafft sind. Wir wissen aus dem Schulalltag: Ein Tablet muss irgendwann ersetzt werden; ein WLAN muss funktionieren, wenn eine ganze Klasse gleichzeitig arbeitet; Software muss gepflegt werden, und wenn eine technische Störung auftritt, kann es nicht Aufgabe einer Lehrkraft sein, nebenbei noch den IT-Support zu übernehmen. Kurzum, es geht nicht nur um die Ausstattung, sondern darum, welche Strukturen notwendig sind, damit die digitale Ausstattung tatsächlich genutzt werden kann. Genau hier setzt der DigitalPakt 2.0 an. Die bestehende Infrastruktur soll weiterentwickelt, ergänzt und an den technischen Fortschritt angepasst werden. Gefördert werden nicht nur Hardware und mobile Endgeräte, sondern auch Software und digitale Bildungsmedien. Auch die professionelle IT-Administration und der Support können im Zusammenhang mit den Investitionen unterstützt werden. Der zweite große Punkt ist die Schul- und Unterrichtsentwicklung, denn digitale Technik soll nicht Selbstzweck sein. Entscheidend ist, was sie im Unterricht bringt. Die Länder verpflichten sich deshalb, ihre Maßnahmen zur digitalen Schule und Unterrichtsentwicklung weiterzuentwickeln und den Einsatz digitaler Werkzeuge stärker mit Unterrichtsqualität und Kompetenzerwerb zu verbinden. Der dritte Handlungspunkt betrifft die Lehrkräftebildung. Forschung, Lehrkräftebildung und die praktische Umsetzung sollen an den Schulen enger miteinander verbunden werden. Der Bund stellt dafür 250 Millionen Euro zur Verfügung. Für Bremen ist besonders interessant, dass der neue Pakt stärker auf gemeinsame Lösungen der Länder setzt. Für länderübergreifende Vorhaben gibt es einen gemeinsamen Pool von 112,5 Millionen Euro. Das ist gerade für ein kleines Land wie Bremen eine Chance. Wir müssen nicht jede technische Lösung selbst entwickeln und finanzieren. Wir können uns an gemeinsamen Projekten beteiligen, Erfahrungen anderer Länder nutzen und zugleich eigene Erfahrungen einbringen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Chatbot „telli“, der im Auftrag der sechzehn Bundesländer entwickelt und in Bremen als erstem Bundesland flächendeckend für den Unterricht zur Verfügung gestellt wurde. Bremen hat bei diesem DigitalPakt nicht nur zugeschaut. Die Verhandlungen über die Fortsetzung des ersten DigitalPakts wurden unter dem Vorsitz von Bremen und Sachsen geführt. Bereits bei der Vorbereitung hatte Bremen gemeinsam mit Sachsen eine zentrale Rolle als CoVerhandlungsführer der Länder übernommen. Im Dezember 2025 konnten Bund und Länder unter diesem Vorsitz die politische Einigung auf den DigitalPakt 2.0 erreichen. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich bei unserem Bildungsstaatsrat Torsten Klieme bedanken, der als Co-Verhandlungsführer wichtige Akzente gesetzt hat und zum Gelingen des DigitalPakts beigetragen hat. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir konnten und können hier unsere Erfahrungen aus der Umsetzung des ersten DigitalPakts einbringen, weil wir nicht nur wissen, was es bedeutet, digitale Infrastruktur in den Schulen tatsächlich aufzubauen, sondern auch die Herausforderungen kennen, die damit verbunden sind. Dass der DigitalPakt 2.0 aus den Erfahrungen des ersten gelernt hat, zeigt sich auch darin, dass zum Beispiel durch die Möglichkeit pauschalierter Zuweisungen Verfahren vereinfacht werden. Diese können von den Ländern so gestaltet werden, dass nicht mehr jede einzelne Maßnahme durch umfangreiche Förderanträge und Prüfverfahren laufen muss. Das soll den Mittelabfluss beschleunigen und Verwaltung reduzieren. Wir werden dafür sorgen, dass rund 25 Millionen Euro konsequent dafür eingesetzt werden, sowohl die digitale Infrastruktur weiterzuentwickeln und den technischen Support zu verbessern, als auch um die digitale Schule und Unterrichtsentwicklung mit den Lehrkräften voranzubringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Ralph Saxe
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Herr Bries hat eben gesagt, 65 Millionen Euro sind in digitale Ausstattung in die Schulen geflossen – und immer noch sind wir Bildungsschlusslicht. Das, meine Damen und Herren, ist eigentlich ein Skandal, den er gerade selbst bekannt hat. (Lachen Abgeordneter Falko Bries [SPD] – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das ist nicht lustig!) Der DigitalPakt Schule 2.0, den wir heute diskutieren, ist eine Mitteilung des Senats über die Rahmen- und Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zur weiteren Digitalisierung unserer Schulen. Genauer gesagt geht es um Mittel für digitale Infrastruktur, Endgeräte, Software, Lernplattformen, IT-Administration, Beratung und länderübergreifende Systeme. Bremen stehen nach der Verwaltungsvereinbarung rund 20,4 Millionen Euro zur Verfügung, wobei Bremen selbst noch mal bei vollständigem Mittelabruf mindestens 4,77 Millionen Euro drauflegen muss, so die Vereinbarung. Dazu kommen allerdings noch Kosten für Lizenzen, Wartung, Ersatzbeschaffungen, Datenschutz und IT-Sicherheit. Das sind Kosten, die on top kommen. Natürlich brauchen unsere Schulen eine digitale Infrastruktur, und zwar eine funktionierende digitale Infrastruktur. Wir müssen natürlich Schülerinnen und Schülern digitale Kompetenzen vermitteln. Natürlich kann moderne Technik den Unterricht sinnvoll unterstützen. Aber genau darum geht es: Unterstützen sollen die digitalen Endgeräte. Doch dazu muss zunächst einmal Unterricht stattfinden, meine Damen und Herren! (Beifall BIW) Digitale Endgeräte und Apps sind kein Ersatz für geführten Unterricht von Fachlehrern. Bremen schneidet bei Bildungsberichten, Evaluationen, Vergleichsstudien und internen Dokumentationen schlecht ab, und das seit Jahren. Wir haben es eben gehört: 65 Millionen sind bereits reingeflossen für die Digitalisierung, und das Problem wurde noch nicht behoben. (Beifall BIW) Denn das Problem sind nicht fehlende digitale Endgeräte, sondern Unterrichtsausfall, Lehrermangel, Sprachbarrieren. Diese sorgen dafür, dass unsere Kinder nicht einmal die Grundschule adäquat abschließen. (Beifall BIW – Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Genau, das ist doch die Wahrheit!) Unsere Kinder haben massive Schwächen beim Lesen, in Mathematik, in den naturwissenschaftlichen Fächern, und es mangelt ihnen an Kompetenzen wie eigenständiges Arbeiten und Erarbeiten. Wir lassen unsere Kinder hier im Stich, meine Damen und Herren! (Beifall BIW) Während wir hier über Tablets sprechen und andere digitale Ausstattung, sind wir weiterhin Leistungsschlusslicht. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Gut, dass es KI gibt; da braucht man nicht mehr lesen!) Ein Tablet ersetzt nun einmal keinen Unterricht; eine Lernplattform ersetzt keine Lehrkraft; ein digitales Konzept ersetzt keine sichere Beherrschung der deutschen Sprache. (Beifall BIW) Ja, wir haben einen hohen Anteil an Kindern mit hohem Förderbedarf, insbesondere durch Migrantenkinder. Doch das ist keine Entschuldigung für jahrelange schlechte Ergebnisse. Denn es ist ein klarer Auftrag – ein Auftrag an uns, ein Auftrag, den Sie, liebe Koalition, umsetzen müssen, ein Auftrag, den Sie seit Jahren in der „Ablage P“ liegen lassen. (Beifall BIW) Der DigitalPakt darf deshalb nicht zum nächsten Kapitel einer Bremer Bildungspolitik werden, die viel Geld bewegt, aber viele Maßnahmen dokumentiert und dennoch keine ausreichenden Ergebnisse liefert. Der Senat muss offenlegen, welche konkreten Bildungsziele mit den Mitteln erreicht werden sollen; nicht, wie viel wurde für Endgeräte ausgegeben, wie viele Geräte sind jetzt verfügbar, sondern wie verbessern sich Lesekompetenz, Mathematik, Sprachstand und Unterrichtsversorgung mit diesen Mitteln? (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Stimmt!) Der Senat muss die Wahrheit über die Kosten sagen, denn die Förderung bezahlt nicht den dauerhaften Betrieb. Lizenzen, Support, Ersatzbeschaffungen, Cybersicherheit und Personal werden nach dem Förderzeitraum weiter bezahlt werden müssen aus dem Bremer Haushalt, aus dem kommunalen Haushalt und damit auch dem Geld der Steuerzahler. Unsere Position ist klar: Wir verweigern uns keiner sinnvollen Digitalisierung. Aber wir verweigern uns der Illusion, dass Digitalisierung eine Ersatzlösung für die Versäumnisse der vergangenen Jahre sein kann. (Beifall BIW) Bremen braucht endlich eine Bildungspolitik, die sich an Ergebnissen messen lässt: gesicherter Unterricht, mehr qualifizierte Lehrkräfte, verbindliche Sprachförderung, klare Leistungsstandards, frühzeitige Diagnostik und besondere Unterstützung für die Schulen, die größere Herausforderungen tragen müssen. Denn, meine Damen und Herren, es geht hier nicht um die nächste Förderrichtlinie. Es geht nicht um schöne Präsentationen und neue Geräte. Es geht um die Zukunft unserer Kinder, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Die ist nicht verhandelbar!) und da brauchen Sie sich da drüben nicht auf die Schulter zu klopfen für 65 Millionen, die Sie da reinballern. Denn unsere Schüler lassen wir weiterhin im Stich. Diese Zukunft darf Bremen nicht länger mit Symbolpolitik verspielen. Wir müssen unseren Kindern eine Zukunft und Optionen bieten. – Vielen Dank! (Beifall BIW)
Ralph Saxe
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Voigt.
Fynn Voigt FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich hatte nach dem gestrigen Tag gedacht, dass wir hier eine sehr konstruktive Debatte führen. Ich habe mich tatsächlich sogar fast gefragt, warum wir überhaupt diese Debatte führen, weil das ja eigentlich ein sehr einigendes Thema ist, wo Konsens unter den Fraktionen besteht. Aber man wird ja immer wieder überrascht. Der DigitalPakt 2.0 ist eine sehr gute Nachricht für unsere Schulen. Bund und Länder stellen gemeinsam mindestens 5 Milliarden Euro auf. In der Vorlage, die uns vorliegt, steht drin, dass wir bis zu 22,5 Millionen Euro haben. Das hat mich ein bisschen gewundert, weil in der Tabelle unten kommt man auf fast 25 Millionen Euro. Aber das wurde von dem Kollegen Herrn Bries, glaube ich, eben richtiggestellt. Wir unterstützen auch ausdrücklich die neue Finanzierungslogik. Beim ersten DigitalPakt war es ja so, dass erst 90 Prozent aus dem Bund kamen, 10 Prozent aus den Ländern. Wir haben in den Vortagen besonders darüber gesprochen, welche Kompetenzen liegen in den Ländern, welche im Bund, wo soll welches Geld herkommen? Ich glaube, dass das richtig ist, die Länder hier mehr in die Verantwortung zu nehmen. Auch haben wir unter unserer Bildungsministerin im Bund immer darauf hingewirkt, dass wir einen neuen DigitalPakt bekommen, einen zweiten DigitalPakt, und freuen uns jetzt, dass sich die Länder mit dem Bund gemeinsam geeinigt haben. Klar muss aber sein: Ein zweiter DigitalPakt darf nicht einfach ein zweiter Geldtopf sein. Denn wir haben, wie wir auch schon gehört haben, viele Probleme erkannt beim ersten DigitalPakt. Die Probleme waren unter anderem – nicht nur in Bremen, aber auch in Bremen – schleppender Mittelabruf, teilweise komplizierte Verfahren, zu wenig Transparenz, auch teilweise zu wenig Kontrolle, wohin das Geld tatsächlich dann geflossen ist und was es erreicht hat. Genau daraus sollten wir lernen und müssen wir lernen. Entscheidend darf nicht sein, wie viele Tablets wurden beschafft, wie viele Millionen Euro wurden ausgegeben, sondern entscheidend muss sein: Funktioniert auch wirklich das WLAN morgens in meiner Schule, wenn ich mein Tablet aufmache? Sind die Geräte einsatzbereit, wenn der Unterricht beginnt? Entlastet Digitalisierung auch wirklich die Lehrkräfte, und vor allem, lernen unsere Schülerinnen und Schüler in Bremen und Bremerhaven auch wirklich besser damit? (Beifall FDP) Genau deshalb brauchen wir jetzt beim zweiten DigitalPakt auch einen vernünftigen Fahrplan. Wir müssen richtig klären: Wann werden welche Mittel abgerufen, welche Schulen profitieren wann, welche Infrastruktur soll bis wann vorhanden sein? Kein Digitalisierungsprogramm nach dem Prinzip, wir geben Geld aus und hoffen dann am Ende, dass die Digitalisierung besser wird; sondern wir brauchen überprüfbare Ziele mit überprüfbaren Terminen, damit man auch am Ende messen kann und auch vielleicht kritisieren und verbessern kann, wenn etwas nicht funktioniert hat. Eine Sache ist neu bei dem neuen DigitalPakt, das gab es damals in der Art und Weise, wie es heute existiert, noch nicht, und zwar das Thema KI. Ich finde, das ist einer der spannendsten Unterschiede zum ersten DigitalPakt, denn wir reden hier in dem neuen DigitalPakt nicht nur über Geräte und Hardware, sondern vor allem auch über digitales Lernen. Immer, wenn ich mit Schülerinnen und Schülern spreche, so wie Sie wahrscheinlich auch, dann sagen die mir: Die Politik hat so das Gefühl, die Digitalisierung an Schulen ist jetzt abgeschlossen, weil alle ein Tablet haben. Das darf nicht sein. Ich glaube, besonders bei Künstlicher Intelligenz liegt eine ganz große Chance vor uns. KI kann Lehrkräfte unterstützen, sie kann aber auch Schülerinnen und Schülern Aufgaben geben, je nachdem, wie ihr Leistungsstand ist. Ich glaube, das ist gerade für Bremen eine besondere Chance, denn schwächere Schülerinnen und Schüler können dadurch gezielter gestärkt werden, leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler können stärker gefordert werden. Das wäre wirklich ein Ansatz, wo wir auch in unserer Bildungsqualität vorankommen würden, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Wichtig ist aber auch, dass Technik keine Pädagogik ersetzt. Deswegen gibt es einen Handlungsstrang, der extra für die Schulung unserer Lehrkräfte da ist. Da müssen wir als Land kräftig unterstützen. Wir brauchen feste Fortbildungen für unsere Lehrkräfte. Wir müssen eng verfolgen: Wie sieht dieser Fortbildungsfahrplan gerade für KI aus? Welche Angebote wurden bisher wahrgenommen und welche wurden bisher nicht so wahrgenommen? Natürlich auch: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Spannend finde ich auch, dass wir noch mal darauf achten können: Welches Werkzeug braucht eigentlich welche Schule? Wenn wir in die Statistiken gucken, sehen wir, dass teilweise von Schule zu Schule, von Stadtteil zu Stadtteil mit ganz verschiedenen Herausforderungen gearbeitet wird. Wenn man sich anguckt, wofür gerade die Schulen in freier Trägerschaft die Mittel aus dem ersten DigitalPakt abgerufen haben, kann man sehen, dass die teilweise für sehr kleinteilige Probleme angepasste Lösungen gefunden haben. Ich glaube, da kann man, wenn wir in die Mittelvergabe gucken und anschauen, wie wir das als Land strukturieren, auch noch was lernen. Zu guter Letzt – das wurde einmal kurz angerissen, dass wir die Kosten im Blick halten müssen, denn uns werden ganz klare Vorgaben gegeben –: Die Verwaltungsvereinbarung in dem DigitalPakt erlaubt ausdrücklich Standardkonfigurationen und Einkaufsgemeinschaften. Das heißt, wir können mit den anderen Ländern zusammenarbeiten. Wir sollten darauf achten, dass es kein großer Fall für den Rechnungshof wird. Das heißt, darauf zu achten, gemeinsame Beschaffungen mit Bremerhaven zu machen, mit den anderen Ländern zusammenzuarbeiten und auch diese Richtlinien, die uns auferlegt wurden, vernünftig zu beachten. Das wurde nämlich beim letzten Mal auch nicht hundertprozentig getan. Schlussendlich bietet der DigitalPakt 2.0 uns eine große Chance. Wir brauchen funktionierende Infrastruktur in der Digitalisierung in unseren Schulen; da ist noch Aufholbedarf. Wir haben noch Problemstellungen im Umgang mit KI. Daraus können wir viel ziehen. Wichtig ist, und das ist uns als FDP besonders wichtig, dass wir am Ende wirklich auch klare und messbare Ziele haben. Wir müssen am Ende darauf gucken, dass unsere Schülerinnen und Schüler damit wirklich besser lernen können, und daran sollten wir insgesamt, aber daran werden auch wir als FDP den Erfolg dieses DigitalPakts messen. – Danke! (Beifall FDP)
Ralph Saxe
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Strunge.
Miriam Strunge Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Endlich, es ist soweit: Wir können heute den DigitalPakt 2.0 zur Kenntnis nehmen! Das machen die anderen Landesparlamente auch und dann kann dieser Pakt endlich in Kraft treten. Mit dem DigitalPakt 2.0 wird der erste DigitalPakt Schule fortgeschrieben und erweitert. Dieser Fortsetzung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Digitalisierung kein einmaliger und befristeter Prozess ist, der mit einer einmaligen Förderung von fünf Jahren abgeschlossen werden kann. Nein, Digitalität ist neuer Alltag an Schulen geworden und muss immer weiterentwickelt werden. Deswegen ist es auch so wichtig, dass sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, diesen neuen digitalen Alltag nun sechs weitere Jahre zu fördern. 2,5 Milliarden Euro werden hierfür zur Verfügung gestellt; Bremen erhält 22,5 Millionen Euro bis 2032. Das Land Bremen hat sich dabei in den vergangenen Jahren bereits gut aufgestellt. Unter Einsatz der Mittel aus dem ersten DigitalPakt und der Zuhilfenahme von Coronamitteln konnten wir als erstes Bundesland flächendeckend allen Lehrkräften und Schüler:innen digitale Endgeräte mitgeben. Während der Pandemie konnten so weiterhin alle Schüler:innen zu Hause erreicht werden und heute ermöglicht die digitale Grundausstattung moderne Lehr- und Lernformen im Klassenraum. Wir merken aber auch: Technik geht kaputt und veraltet schnell. Wir sind jetzt an dem Punkt, an dem die erste Tablet-Generation schon wieder ausgetauscht werden muss. Deswegen ist es wichtig, dass mit dem Handlungsfeld 1 im DigitalPakt 2.0 hier nun weiter in die Infrastruktur investiert werden kann. Wichtig ist mir dabei, dass wir als Bundesland jetzt auch die Personen mit digitalen Endgeräten ausstatten, die wir bisher nicht versorgen konnten. Viel zu oft fehlen die Tablets noch bei Sozialarbeiter:innen oder bei Erzieher:innen an Schule und das müssen wir ändern. Es geht aber natürlich nicht nur darum, Geräte zur Verfügung zu stellen. Die Frage ist auch immer, was und wie mit dieser neuen digitalen Infrastruktur gelernt werden kann. Auch hier hat sich Bremen gut aufgestellt: Am LIS wurde ein Fort- und Weiterbildungsprogramm installiert, mit dem Lehrkräfte für den Unterrichtseinsatz geschult wurden und mit dessen Hilfe Digitalität im Unterrichtsalltag implementiert werden konnte. Digitales Lernen bedeutet für uns also, Unterricht grundsätzlich zu verändern. Deshalb ist es gut, dass im DigitalPakt 2.0 die Unterrichtsentwicklung in den Fokus genommen wird und die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften auch im Mittelpunkt steht. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem soll die Begleitforschung zum digitalen Lernen mit neuen Unterrichtsformaten und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Schulen erfolgen. Das ist vergleichbar zum Startchancen-Programm, bei dem auch eine Begleitforschung stattfindet. Auch das ist eine erhebliche Fortentwicklung der Bundesförderung. Es wird nicht mehr einfach in immer weitere Programme Geld in den Schulen investiert, sondern es lassen sich später auch verwertbare Aussagen treffen, welche Programmteile funktionieren und wie man zukünftig den Mitteleinsatz anders oder besser steuern muss. Gut finde ich auch die Option der Finanzierung von technischen Supportleistungen. Das war in der ursprünglichen Version des ersten DigitalPakts Schule nämlich gar nicht mitgedacht worden. Allerdings ist es nicht möglich, aus diesen Mitteln feste Stellen für IT-Support bei den Schulen oder den Kommunen einzurichten. Das halte ich für falsch. Unsere Schulen brauchen verlässliche und langfristige IT-Unterstützungsstrukturen. Hier reicht die Weiterentwicklung des DigitalPakts also noch nicht aus. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ärgerlich am DigitalPakt 2.0 ist sein verzögertes Zustandekommen. Zwar können auch rückwirkend seit dem Januar 2025 laufende Maßnahmen angemeldet werden, aber trotzdem ist eine Lücke von anderthalb Jahren zwischen DigitalPakt 1 und 2 hochproblematisch. Planungssicherheit für die Länder sieht anders aus. Wenn sich die Akteur:innen alle fünf Jahre immer wieder nicht über die Finanzierung einigen können, dann kann das einer dauerhaften und nachhaltigen Digitalisierung schaden. Die Sicherstellung eines digitalen Schulalltags ist aber keine einmalige, sondern eine Daueraufgabe. Diese immer wieder über befristete Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu finanzieren, ist keine gute Lösung. Entweder müssen die Finanzzuweisungen an die Länder so neu geregelt werden, dass digitale Schulen ständig mit abgedeckt werden, oder wir müssen eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an diesem Teilbereich der Bildung ermöglichen, ohne alle fünf Jahre immer wieder alles neu auszuhandeln. Zu Frau Tiedemann möchte ich noch sagen, dass sie anscheinend nicht in der Lage ist, zur Sache zu reden. BÜRGER IN WUT wollen da skandalisieren, wo überhaupt kein Skandal vorhanden ist. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ist Ihre Idee? Soll Bremen die 22,5 Millionen einfach im Sande verlaufen lassen, darauf verzichten? Um es höflich zu formulieren: Das ist das Gegenteil von schlau. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ralph Saxe
Als nächste Rednerin rufe ich die Abgeordnete Frau Dr. Tell auf.
Dr. Franziska Tell GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir haben jetzt schon viel über die Zahlen gehört, die im DigitalPakt 2.0 stecken, darum brauche ich das jetzt nicht zu wiederholen. Es ist aber gut und richtig, dass dieser DigitalPakt kommt, dass dieses Geld nach Bremen kommt und wir dafür sorgen, dass die Digitalisierung fortgesetzt und weiterentwickelt werden kann. Auch das haben wir schon gehört, die Grundlage ist in den letzten Jahren angeschafft worden, die Schulen, die Kinder und Jugendlichen sind mit den digitalen Endgeräten ausgestattet worden. Das müssen wir jetzt weiterentwickeln, wir müssen weiter daran arbeiten, dass die iPads sinnvoll in Schule genutzt werden können und dass geschaut wird, wann es sinnvoll ist, das Gerät zu nutzen. Wofür kann man es pädagogisch wertvoll im Unterricht einbinden, um wirklich für gute Bildung zu sorgen? Was sind Situationen, in denen die Geräte nicht gebraucht werden? Wie kann ich pädagogisch gezielt damit arbeiten? Darum ist es gut, dass der DigitalPakt genau diese Dinge in den Blick nimmt, und genau in den Blick nimmt, Menschen fortzubilden und auch Lehrkräfte mit den Dingen, die sich in der Digitalisierung weiter verändern, wie die rasante Entwicklung von KI und vielem mehr, um dafür zu sorgen, dass Digitalisierung in Schule wirklich langfristig ankommt und wirkt und weiterentwickelt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Der DigitalPakt 2.0 schafft dafür jetzt die Rahmenbedingungen und sorgt dafür, dass wir hier weiterarbeiten können. Ich glaube, wir müssen auch in Bremen immer weiter diskutieren, was eigentlich der richtige Weg ist. Wir haben, nachdem erst mal alle mit iPads ausgestattet wurden, jetzt auch im Rahmen der Qualitätsoffensive darüber diskutiert: Wer braucht es eigentlich? Wir sind der Auffassung, in der ersten und zweiten Klasse sind die iPads nicht für jedes Kind individuell notwendig, sondern vielmehr höchstens als Klassensätze mal für Projekte, aber nicht dauerhaft. Dafür braucht es entsprechend gute Konzepte, damit der Übergang funktioniert: Was bedeutet es, wenn man das iPad dann später selbst mit nach Hause nehmen kann? All das braucht Schulung, darum ist es gut, dass der DigitalPakt für all diese Dinge Mittel zur Verfügung stellt. Ansonsten wurde in dieser Debatte in meinen Augen im Prinzip vieles schon gesagt und ich will darum gar nicht mehr viel ergänzen. Bis auf die komischen Anmerkungen von ganz rechts außen sind wir uns offensichtlich hier auch sehr einig, dass es gut ist, dass der DigitalPakt jetzt mit der entsprechenden Verzögerung, die, finde ich, nicht hätte sein müssen, kommt. Darum freue ich mich, wenn wir das heute auf den Weg bringen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
Ralph Saxe
Als Nächste hat das Wort die Kollegin Averwerser.
Yvonne Averwerser CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Dass wir heute über den DigitalPakt 2.0 sprechen, ist richtig. Dass ausgerechnet die SPD diese Debatte ansetzt, war bemerkenswert aus unserer Sicht. Denn das Ergebnis, über das wir heute reden, ist zuallererst das Ergebnis des Bundes, und zwar einer unionsgeführten Bundesregierung. (Abgeordneter Mustafa Güngör [CDU]: Ach so, und deshalb dürfen wir das nicht?) Es wurde schon gesagt: Der erste DigitalPakt lief bis Mai 2024, es wurde eine direkte Anschlussfinanzierung angekündigt. Im Dezember 2024 gab es dann lediglich eine politische Verständigung ohne Rechtsgrundlage, ohne gesicherte Finanzierung. Erst im Dezember 2025 wurde daraus unter Bundesministerin Karin Prien eine belastbare, einstimmig beschlossene und finanzierte Vereinbarung. Das ist der Unterschied zwischen Ankündigung und Umsetzung, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz) Inhaltlich ist der DigitalPakt 2.0 kein Gerätebeschaffungsprogramm mehr. Das haben wir auch schon festgestellt. Er verbindet vielmehr drei Stränge: Infrastruktur, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Lehrkräftebildung. Förderfähig sind jetzt auch Bildungssoftware, digitale Inhalte und professionelle IT-Administration. Das genau haben wir seit Jahren gefordert. Wichtig ist jedoch auch die Größenordnung. Aus dem ersten DigitalPakt erhielt Bremen rund 48 Millionen Euro in fünf Jahren. Jetzt sind es gut 20 Millionen, verteilt auf sieben Jahre. Der erste DigitalPakt war ein Aufbauprogramm für Netze und Erstausstattung. Die Infrastruktur sollte nun auch stehen. Der zweite Pakt ist ein Programm für Qualität und Betrieb. Mit gut 20 Millionen über sieben Jahre kann man entweder Geräte ersetzen oder Qualität finanzieren. Beides zugleich wird nicht gehen. Rund 100 000 iPads aus dem ersten DigitalPakt laufen jetzt aus der Nutzungsdauer. Steckt Bremen die Mittel überwiegend in die Ersatzbeschaffung, bleibt für Support, Inhalte und Fortbildung, die wir alle so nötig einfordern, praktisch nichts übrig. Das wäre eine weitere Runde derselben Politik: Viel Technik, wenig Wirkung. Zur Wirkung möchte ich gerne noch was sagen. Dass es an der Wirkung hakt, ist gemessen und nicht nur von mir behauptet. Denn die jüngst vorgelegte ICILS-Studie, eine internationale Studie, die alle fünf Jahre die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler der achten Klasse untersuchen, zeigt für Deutschland einen Rückgang der computerbezogenen Kompetenzen von 523 auf 502 Punkte. Damit wir das einordnen können: Taiwan hat 540 Punkte, Tschechien 525 Punkte und Dänemark 518 Punkte. Vier von zehn Achtklässlern erreichen nur noch die untersten Kompetenzstufen. Das heißt, sie können klicken und scrollen, verstehen aber die Informationen nicht mehr. Was besonders auffällig ist: Der Abstand zwischen Jugendlichen mit und ohne Zuwanderungshintergrund beträgt in Deutschland 81 Punkte – doppelt so viel wie im europäischen Schnitt. Meine Damen und Herren, mit unseren sozialen Herausforderungen dürfen wir uns mit dem Verteilen von Geräten nicht mehr zufriedengeben. Deshalb haben wir vier konkrete Erwartungen an den Senat. Erstens, Lehrkräfte sind Pädagogen und keine Systemadministratoren. Eine Vereinbarung erlaubt ausdrücklich professionelle IT-Administration, nutzen Sie das! Zweitens, Software und Inhalte: In Bremen laufen rund 400 verschiedene Apps, ohne dass die Behörde weiß, wer sie nutzt, wie sie wirken. Das ist kein Konzept, das ist noch nicht mal eine Strategie, das ist ein unhaltbarer Zustand. Räumen Sie hier auf! (Beifall CDU) Drittens, zu den Betriebskosten: Laufende Betriebskosten, das wurde schon gesagt, sind nicht förderfähig. Der Bund finanziert die Investitionen, nicht aber den Dauerbetrieb. Das heißt, wer 2027 etwas beschafft, muss den Betrieb im Landeshaushalt über die Jahre hinaus sicherstellen. Viertens, und darum geht es mir besonders, das Tempo: Der Förderzeitraum läuft seit 1. Januar 2026 im dritten Strang. Wir haben jetzt August. Liegt denn schon ein Landesprogramm vor, und wie sieht es aus mit der Förderrichtlinie? Zudem verteilt der Bund 250 Millionen Euro für die für uns so wichtige Lehrerkräftebildung ausschließlich über Wettbewerbe. Die gehen nicht über den Königsteiner Schlüssel automatisch an Bremen. Antragsberechtigt sind nur die Hochschulen. Die Gespräche zu diesen Modulen laufen bereits. Kommt die Universität Bremen nicht in die Verbünde oder wird bei uns das LIS nicht als Praxispartner anerkannt, bekommt Bremen davon keinen einzigen Euro. Meine Damen und Herren, die Botschaft der Vereinbarung lautet nicht: Bremen ist fertig. Sie lautet: Die zweite Phase der schulischen Digitalisierung beginnt. Ging es in der ersten Phase um die Technik, geht es jetzt darum, was Technik im Unterricht bewirkt. Der Bund hat seinen Teil geliefert. Jetzt ist der Senat an der Reihe. Wir werden ihn daran messen. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senator Rackles das Wort.
Mark Rackles
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erste DigitalPakt Schule war für Bremen ein Erfolg. Das ist auch relativ unstrittig. Wir haben ihn exzellent umgesetzt. Man kann über Einzelheiten sprechen, aber wir haben mehr dafür getan, von vornherein, als Technik zu beschaffen. Die Mittel des Bundes und die eigenen Landesmittel haben wir für eine digitale Grundinfrastruktur genutzt, die bundesweite Beachtung gefunden hat. Die Eins-zu-eins-Ausstattung in Bremen mit iPads, eine standardisierte Ausstattung zentraler Administration und Support und eine breite Fortbildungsoffensive sind Elemente des bremischen Ansatzes, die ehrlich gesagt bundesweit Beachtung finden. Das finden Sie in wenigen anderen Ländern in dieser Art. Im Zusammenspiel mit vorhandenen Produkten wie der Lernplattform „itslearning“ oder dem digitalen Klassenbuch hat sich ein hoher Mehrwert ergeben. Wir sind auch eins der wenigen Länder, die eine flächendeckende Schulverwaltungssoftware, eine Lernsoftware haben, die in allen Schulen die gleichen Standards setzt. Bremen hat also früh verstanden: Digitalisierung ist kein Geräteprogramm, Digitalisierung ist Schulentwicklung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir haben ebenso gelernt: Ein digitales Gerät macht noch keinen guten Unterricht. Das wurde mehrfach gesagt, das ist ein bisschen banal, das wissen inzwischen die meisten. Ein schnelles WLAN macht auch keinen guten Unterricht und eine Lernplattform allein verbessert noch kein Lernen. Da sind wir, glaube ich, alle auf derselben Seite. Genau deshalb ist der DigitalPakt 2.0 der richtige nächste Schritt. Er verbindet drei Dinge, die zusammengehören: erstens verlässliche Infrastruktur, die haben wir aufgebaut, die müssen wir jetzt verstetigen und verlässlich ausgestalten. Wir haben digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung laufen und die Qualifizierung der professionellen Lehrkräfte und des Personals vor Ort, die Schule gestalten und die Schüler:innen begeistern müssen. Unser Grundsatz lautet: Digitalisierung muss verlässlich sein, sie muss gerecht sein, und sie muss pädagogisch gedacht sein. Verlässlich heißt, Technik muss funktionieren, wenn sie gebraucht wird. Ich gebe zu, ist nicht überall der Fall. Wir haben teilweise auch zu langsames WLAN, leider Sachen, wo wir abhängig sind von Landesbetrieb und nicht vom Bund oder sonst irgendwas. Daran muss gearbeitet werden, aber Verlässlichkeit ist definitiv ein Prinzip, dem wir folgen. Sie muss gerecht sein und sie muss pädagogisch gedacht sein. Gerecht heißt, der Zugang zum digitalen Lernen darf nicht vom Einkommen der Eltern oder vom Stadtteil abhängen. Das ist auch anders als in anderen Bundesländern. Wir stellen einkommensunabhängig diese Geräte zur Verfügung. Pädagogisch geführt heißt, nicht die Technik bestimmt den Unterricht, sondern die Pädagogik entscheidet, welche Technik sinnvoll ist. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Manchmal ist das Tablet das richtige Werkzeug, manchmal das Buch, manchmal der Stift, manchmal das Gespräch, und manchmal bleibt das Gerät schlicht zu. So digital wie sinnvoll, so analog wie nötig und immer pädagogisch begründet, das ist die Devise, die mir hier zumindest aufgeschrieben wurde und der wir sklavisch folgen. Genau hier trifft der DigitalPakt 2.0 unsere Qualitätsoffensive in Bremen. Denn dort stellen wir dieselbe Frage: Was hilft Kindern und Jugendlichen tatsächlich beim Lernen? Wir wollen Basiskompetenzen stärken, und zwar nicht nur die klassischen Basiskompetenzen, sondern auch die digitalen Basiskompetenzen. Unterricht soll wirksamer gemacht werden, Lernstände sollen besser erkannt werden, Schülerinnen und Schüler sollen gezielter gefördert werden. Digitale Werkzeuge können genau dabei helfen: adaptive Lernprogramme – KI ist auch genannt worden –, gezielte Rückmeldung, Unterstützung bei Sprachbildung, bei der Inklusion und auch bei der Mehrsprachigkeit. Digitale Souveränität ist aber kein Zusatzprogramm; sie gehört heute zum Bildungsauftrag, und sie verlangt auch souveräne Schulen mit sicheren Lernumgebungen, klaren Regeln, qualifizierten Lehrkräften und Schulleitungen, die digitale Entwicklung führen können. Deshalb begrüßen wir, dass der DigitalPakt 2.0 Infrastruktur, Unterrichtsentwicklung und Qualifizierung zusammendenkt. Aber Frau Averwerser, wenn Sie schon betonen, dass es eine unionsgeführte Bundesregierung ist, muss man ehrlicherweise sagen, dass der DigitalPakt 2.0 leider auf ein Drittel runtergekürzt wurde von dem, was DigitalPakt 1.0 war. (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) Wir mussten nicht nur lange warten, wir mussten tatsächlich auch mit dem Risiko leben, dass der DigitalPakt 2.0, der von der Bundesforschungs- und Bildungsministerin angekündigt wurde, eventuell gar nicht hätte kommen können. Am Ende waren wir als Länder in einer Situation, in der wir nehmen mussten, was kam, und das waren tatsächlich immer noch Millionenbeträge, aber deutlich weniger. Deswegen haben wir eine Zweidrittelkürzung hinnehmen müssen, die uns etwas einschränkt in den vielen Wünschen, die hier gerade formuliert wurden. Im Grundsatz gilt aber natürlich, da haben Sie Recht, dass wir dankbar sein müssen, dass der Bund tatsächlich hier diese wichtige Infrastruktur fördert. Es wäre nur schöner, wenn Bund und Länder zusammenkommen und das auf Dauer tatsächlich hinbekommen würden, dass die digitale Infrastruktur eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Dazu müsste man aber vermutlich Bundesrecht ändern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die nächste Etappe heißt für Bremen nicht mehr Geräte, sie heißt bessere Nutzung. Der Austausch ist angesprochen worden. Das wird dieses Jahr im Kern erfolgen, aber auch zeitweise nächstes Jahr. Es macht das Gerücht in Bremen die Runde, dass die Geräte nicht mehr ausreichend ausgetauscht werden. Das ist nicht richtig, sondern wir haben ein abgeschichtetes Verfahren. Nicht alle Schulen bekommen in diesem Jahr neue Geräte, aber spätestens im nächsten. Das läuft nach dem Alter der Geräte linear ab. Die nächste Etappe heißt bessere Nutzung, besserer Unterricht, klare didaktische Konzepte und eine systematische Prüfung dessen, was wirkt. Am Ende dürfen wir den Erfolg des DigitalPakts nicht daran messen, wie viele Geräte bereitgestellt wurden – wie gesagt, eine Trivia. Wir müssen ihn daran messen, ob die Kinder besser lernen, Mathematik besser verstehen, gezielter gefördert werden, besser in der Sprache sind und sicherer mit Informationen umgehen können. Bremen startet dafür aus einer starken Position heraus. Der erste DigitalPakt hat das Fundament gelegt. Der DigitalPakt 2.0 ermöglicht es unseren Schulen, sich digital noch weiter zu entwickeln. Diese Chance wollen wir nutzen, verlässlich, gerecht, pädagogisch geführt und mit einem klaren Ziel: mehr Bildungsqualität und digitale Souveränität für alle unsere Schülerinnen und Schüler. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Kommen wir jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt 74: Schluss mit Gewalt an Bremens Schulen – Schüler und Lehrkräfte konsequent schützen! Antrag der Fraktion der FDP vom 11. Juni 2026 (Drucksache 21/1840) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 25. August 2026 (Drucksache 21/1946) Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Rackles. Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Voigt.
Fynn Voigt FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wenn wir einen Satz in Bildungsdebatten vor uns hertragen, dann ist es der Satz: Schulen sollen ein Ort des Wohlfühlens und des Lernens sein, sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte. So richtig dieser Satz ist, selbstverständlich ist er an vielen Schulen in Bremen inzwischen nicht mehr. Wir sprechen heute über das wichtige Thema Gewalt an Schulen auf Antrag unserer Fraktion. Wir starten direkt mit Zahlen, Daten, Fakten, denn wenn man da hineinguckt, sieht man: Die Entwicklung ist alarmierend. In der Stadt Bremen hatten wir 2022 noch 179 polizeierfasste Gewaltvorfälle. 2024 waren es inzwischen 309. Das ist ein Plus von 72,6 Prozent in zwei Jahren. Im Vergleich liegen wir damit 37 Prozent über dem Bundesschnitt, 24 Prozent über dem Schnitt unserer Schwesterstadt Hamburg. Wir sehen dadurch, dass sich Bremen deutlich schlechter entwickelt als der immerhin auch schlecht verlaufende Bundestrend. Besonders deutlich wird es dann bei den Delikten. 2022 bis 2024 hatten wir zusammen 392 Körperverletzungen, 172 gefährliche oder schwere Körperverletzungen, 133 Bedrohungen. Auch Lehrkräfte waren betroffen. 2021 waren es noch 7 Fälle, 2024 waren es bereits 20 Fälle. Meine Damen und Herren, das ist nur das Hellfeld. Viele Vorfälle, wie wir wissen, werden schulintern bearbeitet, tauchen überhaupt nicht in Polizeistatistiken auf. 60 Prozent der Bremer Schulleitungen sagen selbst, dass sie Gewalt in den vergangenen fünf Jahren an ihren Schulen wahrgenommen haben und dass sie zugenommen hat. Deswegen haben wir Ihnen heute hier einen Antrag vorgestellt, den ich in drei Punkte runterbrechen müsste. Ich starte direkt in das Problem, was die Zahlen betrifft, denn wir wissen gar nicht genau, was passiert. Ich habe das Hellfeld angesprochen. Wir arbeiten hier immer noch mit unterschiedlichen Erfassungssystemen: die Polizei auf der einen Seite, die Bildungsbehörde auf der anderen Seite. Manche Dinge wie etwa Cybermobbing oder bestimmte Formen von Diskriminierung, über die wir auch oft sprechen, werden nicht mal erfasst. Das ist politisch nicht akzeptabel und kein zufriedenstellender Zustand, zumindest für uns nicht. Wer ein Problem wirklich lösen will, der muss zunächst erst wissen, wie groß es ist, wo es auftritt und wie es sich entwickelt. Deshalb fordern wir auch in unserem Antrag einen jährlichen Landesbericht, einheitliche Kategorien, differenziert nach den einzelnen Feldern. Es muss Schluss sein mit diesem statistischen Flickenteppich, meine Damen und Herren! (Beifall FDP) Der zweite Hauptpunkt in unserem Antrag: Gewalt muss auch wirklich Konsequenzen haben. Prävention ist wichtig, pädagogische Arbeit ist wichtig, aber Pädagogik darf nicht zum Synonym von Konsequenzlosigkeit werden. Deshalb haben wir ganz deutlich auch hineingeschrieben, dass wir eine Nulltoleranzstrategie wollen, nicht im Sinne, dass jedes Fehlverhalten auch die maximale Strenge und Sanktion erfordert, sondern im Sinne, dass kein Gewaltvorfall unter den Tisch fällt oder ignoriert wird. Jeder Vorfall muss eine Reaktion erfordern, und für Schulen muss klar sein, welche Reaktion wann notwendig und wann möglich ist. Schulleitungen und Lehrkräfte dürfen nicht alleingelassen werden damit. Deswegen sagen wir, wir brauchen einen klaren, abgestuften, rechtssicheren Maßnahmenkatalog. Sie dürfen nicht bei schweren Vorfällen erst überlegen müssen: Darf ich das jetzt eigentlich melden? Muss ich das eigentlich bei der Polizei anzeigen? Bekomme ich anschließend eigentlich auch genug Rückendeckung aus der Behörde? Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen muss klar sein: Eine Schule ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten dürfen nicht dadurch weniger strafbar sein, nur, weil sie auf einem Schulhof passieren. (Beifall FDP) Das mag hart klingen, auch die CDU hat da in dem Änderungsantrag eine abgeschwächte Version vorgelegt. Ich muss allerdings sagen, in unserer politischen Geschichte haben wir ganz lange politisch ausgehandelt, ab welchem Stand etwas strafbar ist und ab welchem nicht. Dann dürfen wir nicht auf Schulhöfen und in Schulen damit aufhören. Schulen sind, wie gesagt, kein rechtsfreier Raum. Drittens: Konsequenz allein reicht natürlich nicht. Unser Antrag meint nicht nur, zu reagieren, wenn Gewalt schon passiert ist, sondern wir fordern auch, frühzeitig anzusetzen. Deswegen wollen wir endlich die Schulsozialarbeit an jeder Schule. Eine zweite Stelle an Schulen ist besonders in schwierigen Lagen zu gewährleisten. Aktuell verfügen wir nämlich in Bremen nur an rund 80 Prozent der allgemeinbildenden Schulen über Schulsozialarbeit. 23 Schulen werden in den vorliegenden Daten ausdrücklich ohne Schulsozialarbeit genannt. Das ist übrigens auch ein Thema, was immer wieder in Schülerrunden an uns herangetragen wird. Dazu schlagen wir feste Kontaktpolizisten an jeder Schule vor, bessere Zusammenarbeit mit Jugendamt und Jugendhilfe, ausreichend Personal beim ReBUZ – ich glaube, da sind wir uns tatsächlich auch einig in der Forderung –, verbindliche Fortbildung für Lehrkräfte, Gewaltprävention und Konfliktmanagement stärker in Studium und Referendariat einarbeiten und ein anonymes digitales Meldeportal für Schülerinnen und Schüler. Entscheidend muss sein, dass Prävention und Konsequenz keine Gegensätze sind, denn gute Prävention verhindert Gewalt. Klare Konsequenzen verhindern aber auch, dass Gewalt zur Normalität wird. (Beifall FDP) Ein wichtiger Punkt noch: Uns ist wichtig, dass die Eltern auch mit an den Tisch gehören. Das ist auch ein Punkt, Herr Rackles, den Sie auch immer mal wieder ansprechen, dass wir die Eltern mehr einbinden müssen, und gerade bei wiederholten Gewaltvorfällen können wir Schulen und Lehrkräfte nicht damit alleinlassen. Eltern haben nicht nur Rechte gegenüber Schulen, sondern auch Mitwirkungspflichten. Deswegen sagen wir, dass wir sie verbindlich in Aufarbeitung mit einbeziehen wollen, und Schulen brauchen auch Instrumente, wenn Eltern da nicht mitarbeiten wollen. Uns ist ganz wichtig: Eine Lehrkraft kann nicht gleichzeitig unterrichten, Sozialarbeit leisten, Konflikte moderieren, Eltern hinterhertelefonieren und bei Gewaltvorfällen dann auch noch die alleinige juristische Verantwortung tragen. Deswegen brauchen wir hier dringend Lösungen, und wir sehen auch, dass wir hier Handlungsbedarf haben. Am Ende noch mal etwas Grundsätzliches: Gewalt darf niemals ein Teil des normalen Schulalltags werden, nicht für Schülerinnen und Schüler, nicht für Lehrkräfte und auch nicht für irgendwelche anderen Beschäftigen an unseren Schulen, die auch oft unter den Tisch fallen bei solchen Debatten. Wir brauchen deshalb bessere Daten, mehr Prävention, mehr Unterstützung, aber auch klare Grenzen und Konsequenzen, denn wer die Bildung verbessern will, muss zunächst erst mal dafür sorgen, dass in Sicherheit gelernt und unterrichtet werden kann, meine Damen und Herren. – Danke! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Averwerser.
Yvonne Averwerser CDU
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schule muss ein Ort sein, an dem sich Kinder und Jugendliche wohlfühlen und ohne Angst lernen können. (Beifall CDU) Schule muss ein Arbeitsplatz sein, an dem Lehrkräfte darauf vertrauen können, dass ihr Dienstherr sie schützt und nach einem Übergriff nicht alleinlässt. (Beifall CDU) Der Antrag der FDP greift unserer Ansicht nach ein dringliches Thema auf, ist allerdings sehr umfangreich und wiederholt einiges. Wir schärfen ihn deshalb mit unserem Änderungsantrag an einigen Stellen, wo wir denken, dass es tatsächlich hakt. Als CDU-Fraktion befassen wir uns auch schon seit Längerem mit diesem Thema. Mit einer Großen Anfrage im April 2024, mit einer Kleinen Anfrage im Oktober 2025 haben wir zu Vorkommnissen, Straftaten, Waffen, Schutzkonzepten und Schulsozialarbeit nachgefragt. Die Antworten des Senats, insbesondere zur Kleinen Anfrage vom Januar dieses Jahres, sind alarmierend, wie der Kollege Voigt schon sagt. Die Zahlen möchte ich nicht wiederholen, sie sprechen für sich. Hinzu kommt allerdings, was der Senat zu Waffen einräumt. In allgemeinbildenden Schulen in fünf Vorfällen mit Messern, Schere und Hammer, zweimal Reizgas. An berufsbildenden Schulen drei Vorfälle mit Messern, einer mit der Schusswaffe, dazu Pfefferspray und Reizgas. Das ist nur das Hellfeld, meine Damen und Herren. Auf die Frage jedoch, ob Schülerinnen und Schüler heute häufiger Waffen mit sich führten, antwortet der Senat, es lägen ihm keine Kenntnisse vor. Meine Damen und Herren, das ist keine Antwort, das ist ein Eingeständnis. Zudem messen schulische Meldestatistik und Kriminalstatistik Unterschiedliches, Herr Voigt hat das schon angemerkt. Das, was in unseren beiden Städten in Bremen und Bremerhaven erfasst wird, ist ebenfalls nicht vergleichbar. Dabei sollte das doch das Ziel sein. Denn wer nicht weiß, was er misst, kann auch nicht steuern und eingreifen. Dem Senat scheint das nicht besonders viel wert zu sein, er hält es stattdessen, ich zitiere „sogar für fragwürdig, aus diesen Zeiträumen Trends abzuleiten“ und teilt stattdessen mit, dass derzeit keine weiteren Schritte in Erwägung gezogen würden. Steigende Zahlen, offene Datenlücken und die Antwort lautet: ein Weiter-so. Das ist verwaltetes Wegsehen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Den Ernst der Lage zeigt der Blick auf die Schutzkonzepte. Die Schulen im Land Bremen sind, so der Senat wörtlich, aufgefordert, aber nicht verpflichtet ein Schutzkonzept zu entwickeln. An einer Abfrage des Ressorts beteiligten sich nur 55 Prozent der Schulen. Von diesen verfügten knapp 30 Prozent über ein fertiges Konzept. In Bremerhaven sind es zwei Schulen im Rahmen einer Pilotierung. Für ein allgemeines Gewaltschutzkonzept haben die Bremerhavener Schulen nicht mal einen Auftrag bekommen. Diese Situation kommt aus unserer Sicht einem Offenbarungseid gleich, meine Damen und Herren. Wie sieht es mit der Unterstützung vor Ort aus? Im Schuljahr 2025/2026 verfügten 40 allgemeinbildende Schulen in der Stadt Bremen über keine Schulsozialarbeit. Für 8 von ihnen war wenigstens eine Stelle in Planung. Auch die Fallberatungen im ReBUZ, die eventuell auch noch Hilfestellung geben könnten, sind wegen hoher Auslastung nur eingeschränkt möglich. Beim digitalen Selbstlernkurs zur Krisenprävention sind zwar 210 Personen eingeschrieben, aber ob jemand abgeschlossen hat, das wird nicht erfasst. Nun legt die Koalition im August dieses Jahres eine eigene Große Anfrage zum Gewaltschutz in Schulen vor und fragt nach Schutzkonzepten, Meldewegen und nach, ja, genau, den fehlenden Schulsozialarbeitern, die wir schon in unserer Antwort im Januar vom Senat erhalten haben. Die Koalition weiß offensichtlich sehr genau, dass die derzeitigen Strukturen nicht tragen und eher desaströs sind. (Beifall CDU) Aber eins ist auch klar: Eine weitere Anfrage, liebe Koalition, schützt keinen einzigen Schüler, keine einzige Schülerin, keine Lehrkraft. Sie müssten endlich aktiv werden und Verantwortung übernehmen! (Beifall CDU) Ich möchte Ihnen gern dabei helfen und die sechs Punkte, die uns besonders wichtig sind und den Antrag der FDP ergänzen, kurz darstellen: Erstens: Es ist eine unabhängige, wissenschaftliche, begleitete Evaluation der bestehenden Konzepte mit Begleitung derer, die es betrifft, und eine Veröffentlichung der Ergebnisse vorgesehen. Zweitens: ein jährlicher Landesbericht mit einheitlichen Begriffs- und Erfassungskriterien, der Bremen und Bremerhaven getrennt ausweist und nach Schulformen, Gewaltformen und betroffenen Gruppen differenziert. Drittens wollen wir eine Landesrahmenkonzeption mit Mindeststandards für schulische Gewaltschutzkonzepte. Die sollen verbindlich sein und nicht nur empfohlen. Viertens: Wir wollen eine klare Handlungslinie, wenn Polizei und Jugendamt eingeschaltet werden sollen. Das hat unserer Meinung nach unverzüglich bei Waffen, erheblichen Körperverletzungen, schweren Drohungen, Raub und sexualisierter Gewalt zu erfolgen. Das kommt nämlich an unseren Schulen nicht sehr selten vor. Das sind Handlungssicherheiten für Schulleitungen und Lehrkräfte, sonst nichts. Fünftens: Wir fordern Schulsozialarbeit an jeder Schule mit mindestens einer Stelle – wie oft habe ich das schon gehört? – und in besonders herausfordernden Lagen zwei, und zwar bis zum Ende der Wahlperiode. Werden Sie Ihrer Verantwortung endlich gerecht! Sechstens wollen wir eine verbindliche Einbindung der Erziehungsberechtigten mit klaren Verfahren und Eskalationswegen, denn notwendige Schutzmaßnahmen dürfen nicht daran scheitern, dass Eltern nicht mitwirken. Meine Damen und Herren, wir haben gefragt, wir haben nachgehakt, wir haben die Lücken offengelegt. Es ist wie so oft bei der linken Koalition: Es gibt kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Das wollen wir heute mit dem Antrag der FDP gemeinsam lösen, (Beifall CDU) denn aus der Erkenntnis muss endlich behördliches Handeln folgen! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und Beschäftigten ist keine freiwillige Zusatzaufgabe, sondern eine staatliche Kernpflicht, meine Damen und Herren. Ich bitte Sie in dem Zusammenhang, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und dem entsprechend geänderten Antrag ebenfalls. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Die vorliegenden Anträge von FDP und CDU, Gewalt an Bremens Schulen entschlossener zu begegnen, treffen auch bei uns auf Zustimmung. Denn ein verlässliches Lagebild, klare Handlungswege, besserer Schutz für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte sowie eine engere Zusammenarbeit von Schule, Polizei, Jugendhilfe und Elternhaus sind zu befürworten und sind auch dringend notwendig. Schule muss ein Ort des Lernens, der Verlässlichkeit und der Sicherheit sein. Wer dort lernt oder arbeitet, muss darauf vertrauen können, nicht bedroht zu werden, nicht gedemütigt, angegriffen oder dauerhaft eingeschüchtert zu werden. Im Mai wurde von uns BIW in der Stadtverordnetenversammlung nach einem Einzelfall von Gewalt an einer Schule gefragt. In diesem Zusammenhang kam die Sprache aber auch auf allgemeine Zahlen in Bezug auf Gewalt an unseren Schulen. Der Magistrat verwies zunächst auf laufende Ermittlungen, erklärte anschließend pauschal, in der Kriminalstatistik sei keine Zunahme erkennbar und er konnte die erbetenen Zahlen nicht nennen. Wir reden von den allgemeinen Zahlen. Erst später wurden Teilzahlen zu Gewaltvorfällen gegenüber Beschäftigten und Schülern nachgereicht. Das Problem mit den fehlenden Zahlen und Zuständigkeiten wurde sehr deutlich sichtbar. Wir von der Fraktion BIW unterstützen das Anliegen daher ausdrücklich, einheitliche Daten zu erfassen und auszuwerten, sie zu besprechen und Handlungskonzepte zu entwickeln. (Beifall BIW) Schauen wir uns daher das Thema und die beiden Anträge genauer an, denn wenn Schüler andere schlagen, bedrohen und erniedrigen, wenn Lehrkräfte angegriffen, beleidigt oder unter Druck gesetzt werden, wird eine ganz klare Grenze überschritten. Dann geht es um den Schutz der Betroffenen, um Durchsetzung der Schulordnung und gegebenenfalls um die Durchsetzung des Rechtsstaates. Wer Gewalt miterlebt, darf danach nicht das Gefühl haben, dass er allein mit seinen Sorgen und Ängsten dasteht. Der Schutz der Opfer muss Vorrang haben. Auch die Bequemlichkeit der Verwaltung darf hier nicht in den Vordergrund rücken und auch eine falsch verstandene Rücksichtnahme auf die Täter darf nicht zum Hauptfokus werden. (Beifall BIW – Abgeordneter Sven Schellenberg [BIW]: Aber ganz gewiss nicht!) Der Antrag setzt dabei auf eine Null-Toleranz-Strategie. Null Toleranz bedeutet nicht, dass jeder Konflikt kriminalisiert wird, aber es bedeutet, bei Gewalt, Bedrohung und schwerem Mobbing gibt es klare Regeln, eine nachvollziehbare Dokumentation, ein abgestuftes und rechtssicheres Vorgehen sowie spürbare Konsequenzen. Die dazu in den Anträgen geforderten jährlichen Berichte sind für die Transparenz unerlässlich, denn wenn wir das Thema nicht sehen, beachten wir es nicht und dann können wir auch nichts ändern. Doch noch wichtiger, als die Folgen solcher Gewalt zu behandeln, ist es, sie gar nicht erst entstehen zu lassen, meine Damen und Herren. Dazu braucht es Prävention, Schulsozialarbeit, qualifizierte Lehrkräfte, Konflikttraining, auch eine gute Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Polizei sind notwendig. Aber Prävention ohne Konsequenz ist keine ausreichende Strategie. Schulleitungen und Lehrer brauchen rechtssichere Handlungsmöglichkeiten und Rückendeckung. Strafrechtlich relevante Vorfälle dürfen nicht aus Sorge vor Aufwand, Konflikten und schlechter Außenwirkung unter den Teppich gekehrt werden. Wo eine Anzeige geboten ist, muss die Schule wissen, wie sie vorgeht und dass sie Unterstützung erhält. All dies wird in den Anträgen gefordert und wir werden beiden Anträgen zustimmen. Gewalt an Schulen darf nicht verharmlost werden, auch weil Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte einen Anspruch auf Schutz haben. Unsere Zustimmung ist aber auf der anderen Seite, das will ich auch gesagt haben, kein Blankoscheck für neue Dauerstrukturen ohne Kostenklarheit und Wirksamkeitsnachweis. (Beifall BIW) Unser Maßstab ist da sehr klar: vollständige Transparenz, konsequente Sanktionen, verbindliche Elternverantwortung, wirksamer Opferschutz und ein Staat, der an seinen Schulen für Ordnung sorgt. Wir werden daher beiden Anträgen zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall BIW)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Lichtenfeld.
Sven Lichtenfeld fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich sage gleich vorweg: Dieser Antrag geht in die richtige Richtung und ich werde ihn unterstützen. Wenn wir uns aber die Entwicklung anschauen, dann muss man auch einmal deutliche Worte finden. Die Zahl der gemeldeten besonderen Vorkommnisse an Bremens Schulen ist von 15 im Jahr 2022 auf 46 im Jahr 2024 gestiegen. Bei den Gewaltdelikten unter Schülerinnen und Schülern sprechen wir laut den im Antrag genannten Zahlen inzwischen von 178 Fällen im Jahr. Meine Damen und Herren, was muss eigentlich noch passieren, bevor wir endlich konsequent handeln? Unsere Schulen sind zum Lernen da, sie sind keine rechtsfreien Räume. Wer einen Mitschüler schlägt, wer eine Lehrerin bedroht oder einen Lehrer angreift, bei dem können wir nicht jedes Mal nur nach einer neuen pädagogischen Erklärung suchen. Wer Gewalt ausübt, muss Konsequenzen spüren. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich die im Antrag geforderte NullToleranz-Strategie, aber „null Toleranz“ darf nicht nur eine schöne Überschrift auf einem Papier sein. Wenn eine Straftat vorliegt, dann gehört sie angezeigt. Punkt. Bei Wiederholungstätern müssen Eltern und Jugendamt verbindlich eingebunden werden. Wir müssen auch über die Ursachen reden, über fehlenden Respekt, über das Elternhaus, über soziale Probleme und selbstverständlich auch über Integrationsprobleme, wenn sie eine Rolle spielen. Dabei darf es keine Denkverbote geben, denn unsere Lehrer sind Lehrer und keine Sicherheitskräfte. Jedes Kind hat das Recht, morgens zur Schule zu gehen, ohne Angst haben zu müssen, geschlagen, bedroht oder gemobbt zu werden. Deshalb sage ich: Schluss mit Wegsehen, Schluss mit Verharmlosen und Schluss mit folgenloser Gewalt an unseren Schulen! Dieser Antrag ist ein richtiger Schritt. Jetzt muss der Senat endlich handeln. Eins möchte ich noch hinzufügen: Wir reden darüber, was Schulen, Lehrer, Sozialarbeiter und Behörden noch alles leisten sollen, aber wir müssen auch wieder stärker über Verantwortung sprechen. Erziehung beginnt nicht erst morgens um 8 Uhr an der Schultür. Eltern haben eine Verantwortung für ihre Kinder. Wenn ein Kind immer wieder andere schlägt, bedroht oder massiv den Unterricht stört, dann kann die Antwort nicht sein, dass am Ende immer nur die Schule ein neues Konzept schreiben muss. Auch der Staat muss eine klare Grenze ziehen. Gewalt ist Gewalt, auch wenn sie auf einem Schulhof stattfindet. Wer diese Grenze überschreitet, muss wissen, dass unser Rechtsstaat darauf reagiert. Das sind wir unseren Lehrkräften schuldig. Vor allem sind wir das den vielen Schülerinnen und Schülern schuldig, die jeden Morgen friedlich zur Schule gehen und einfach in Ruhe lernen wollen. Der Änderungsantrag von der CDU geht auch in die richtige Richtung. Deswegen werde ich dem auch zustimmen. – Vielen Dank!
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Schuster.
Sascha Schuster BA-Gruppe
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir von der BA-Gruppe sind der Meinung, dass die Anträge von FDP und CDU richtig sind. An Bremer Schulen steigen gemeldete Fälle von körperlicher Gewalt, digitalem Mobbing und Übergriffen auf Lehrkräfte spürbar an. Das Problem sind dabei die körperliche Gewalt, die digitale Gewalt, die Belastung der Lehrer und die Statistiken. Was wird bisher dagegen getan? Es gibt das Sozialtraining, die Streitschlichtung und die Schutzkonzepte. Wie ist der Trend für das Bundesland Bremen? Drastischer Anstieg: Zwischen 2022 und 2024 ist die Zahl der Gewalttaten an Bremer Schulen um rund 73 Prozent gestiegen. Bremen verzeichnet damit im bundesweiten Vergleich einen überdurchschnittlichen Zuwachs. Kommen wir zurück, die Entwicklung nach Corona. Nach einem massiven Peak direkt nach den Pandemiejahren hat sich das Niveau im Schuljahr 2025/2026 zwar bundesweit und auch regional leicht stabilisiert, verbleibt jedoch auf einem historisch hohen Niveau. Welche Delikte werden am häufigsten erfasst? Die polizeilichen Auswertungen zeigen, dass vor allem folgende Bereiche an den Schulen zunehmen: Das sind Körperverletzungen, das sind Bedrohungen und das sind sexuelle Übergriffe. Was heißt es jetzt zu tun? Was brauchen wir? Das sind sicherlich mehr Sozialarbeiter, wir haben eben einiges schon gehört, Schulsozialarbeiter. Wir haben das Wort Kontaktpolizisten gehört. Auch das würde guttun, und wichtig sind auch immer wieder Gespräche – Gespräche zwischen Schulleitern, Lehrern, Eltern und Schülern. Letztendlich muss aber auch allen klar sein, das wurde auch schon benannt, ein konsequentes Handeln. Wir haben eine Nulltoleranzstrategie bei Gewalt an Schulen. Letztendlich müssen wir dafür Sorge tragen, dass sich alle an unseren Schulen wohlfühlen, alle Schüler:innen und Lehrer, dass die Schüler vernünftig lernen können und dass es keine Übergriffe auch auf unsere Lehrer an Schulen gibt. – Danke schön! (Beifall BA-Gruppe)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Strunge.
Miriam Strunge Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, Gewalt an Schulen ist ein Problem – nicht nur, aber leider auch im Land Bremen. Dabei finden sich Opfer und Täter:innen in allen Gruppen an Schulen. Es kommt sowohl zu Übergriffen zwischen Schüler:innen als auch von Lehrkräften gegen Schüler:innen und umgekehrt. Auch mir als Politikerin werden leider immer wieder einzelne Vorfälle geschildert. Damit hat die FDP ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung gebracht, und das möchte ich auch ausdrücklich anerkennen. Uns eint, glaube ich, dass wir hier im Parlament der Meinung sind, dass jeder einzelne Fall ein Problem darstellt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schule muss für Kinder und Lehrkräfte ein geschützter Raum sein, in dem sie sich sicher fühlen und ohne Angst agieren können. In der Schule Gewalt zu erleben, zerstört dieses Schutzgefühl oft auch dauerhaft. Es ist unsere Aufgabe als öffentlicher Schulträger, diesen Schutzraum Schule herzustellen und zu erhalten. Zum Glück ist die Bildungsbehörde hier in den vergangenen Jahren auch bereits ausgesprochen aktiv gewesen und hat Gewaltprävention vorangetrieben. Beispielsweise wurde 2018 die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ gestartet. Seit 2022 gibt es an den ReBUZen zusätzlich die Antidiskriminierungsberatung „DiBS!“. Seit 2025 arbeitet die Kompetenzstelle „Zusammenleben in der Schule“ am LIS. 2024 wurde den Schulen ein überarbeiteter Notfallordner überreicht, der konkrete Handlungsleitfäden und auch Meldewege bei Krisensituationen wie Gewalt an den Schulen vorsieht. Im Schulverwaltungsgesetz ist die Meldepflicht von Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit klar geregelt. Auch die Neuaufstellung der Schulaufsicht mit der verbindlichen Erfassung von Beschwerden und Problemanzeigen zeigt die erhöhte Sensibilität des Senators für den Themenbereich der Gewalt an Schule. Ebenso zu erwähnen ist, dass wir als Koalition im Jahr 2020 Schulsozialarbeit an 80 Prozent der Schulen etabliert haben und zum aktuellen Schuljahr nochmals neue schaffen konnten. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu den Maßnahmen, die vonseiten der Behörde ergriffen werden, kommen natürlich noch die zahlreichen Einzelmaßnahmen an den Schulen. Viele Schulen sind im Bereich der Gewaltprävention aktiv. Streitschlichtungsprogramme, Respekt Coaches oder Anti-MobbingTraining sind an vielen Schulen vorhanden. Es gibt also zahlreiche Programme an den Schulen, die nicht zentral gesteuert werden, und dafür haben die Schulen ein eigenes Schulbudget und handeln hier selbstständig. Das bekommen wir in der Politik vielleicht gar nicht so konkret immer mit, aber diesen Bereich sollten wir nicht unterschätzen. Ich möchte diese Aktivitäten alle ausdrücklich würdigen. Ich muss aber trotzdem sagen, dass ich den Eindruck der Opposition teile, dass das, was wir alles schon machen, noch nicht ausreicht. Anders als die Opposition bin ich mir aber aktuell noch nicht sicher, welche Maßnahmen einerseits schon etabliert und erfolgreich an den Schulen zur Gewaltprävention sind und an den Schulen zur Gewaltprävention dienen und wo andererseits noch Lücken sind, bei denen wir von Landesseite aus aktiv werden müssen und den Schulen noch zusätzliche Unterstützung geben müssen. Deswegen haben wir als Regierungsfraktionen nochmals eine Große Anfrage zu dem Thema eingereicht. Wir möchten vom Senat unter anderem wissen, wie sich die Gewaltzahlen seit 2024 entwickelt haben, um noch validere Aussagen treffen zu können, und wir möchten beispielsweise auch wissen, wie viele Schulen inzwischen Gewaltschutzkonzepte erarbeitet haben und wie der neue Notfallordner sich im Praxiseinsatz bewährt und wie die Meldewege funktionieren. Erst auf Grundlage der Senatsantwort, also wenn wir wissen, wie der aktuelle Stand an den Schulen ist, sollten wir dann die Maßnahmenplanung angehen. Die Große Anfrage ist eingereicht, die Antworten werden zeitnah vorliegen. Dann können wir hier im Parlament neu diskutieren und gucken, welche Stellschrauben wir drehen müssen und sollen. Ohne die Grundlage der Senatsantwort auf unsere Große Anfrage werden wir heute aber keinem Katalog von 16 Maßnahmen zustimmen. Deswegen lehnen wir den Antrag der FDP sowie den dazugehörigen Änderungsantrag der CDU ab. Ich kann Ihnen aber versichern, dass uns das Thema des Gewaltschutzes an Schulen ausgesprochen am Herzen liegt und wir das auch weiter verfolgen werden. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Bries.
Falko Bries SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste! Gewalt hat an unseren Schulen nichts verloren. Schülerinnen und Schüler müssen sich dort sicher fühlen können. Lehrkräfte und alle Beschäftigten müssen ihrer Arbeit nachgehen können, ohne bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen zu werden. Deshalb gibt es bei diesem Thema auch keinen Gegensatz zwischen den Fraktionen dieses Hauses und der grundsätzlichen Bewertung. Der Unterschied liegt aber vielmehr darin, wie wir mit diesen Problemen umgehen und welche politischen Konsequenzen wir aus den vorhandenen Erkenntnissen ziehen. Die Zahlen zeigen, dass wir es mit einem ernsthaften Problem zu tun haben. Die Zahl der gemeldeten Gewaltvorfälle ist gestiegen. Auch die polizeilich registrierten Gewaltdelikte an Schulen zeigen Handlungsbedarf. Da meldepflichtige schulische Vorkommnisse bekanntlich nicht unmittelbar mit der Polizeilichen Kriminalstatistik gleichzusetzen sind, weil nicht jedes schulische Vorkommen eine Straftat darstellt und umgekehrt die polizeiliche Erfassung nach anderen Kriterien erfolgt, müssen wir bei der Interpretation dieser Zahlen allerdings sehr sorgfältig sein. Wir haben mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren fachliche Unterstützung für Schulen, wir haben Schulsozialarbeit, wir haben die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten, wir haben Präventionsprogramme und wir haben mit „Schule gegen sexuelle Gewalt“ Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt aufgebaut. Im Jahr 2024 wurde außerdem der schulische Notfallordner für nicht alltägliche Situationen überarbeitet. Dieser soll Schulleitungen gerade in akuten Gefahrensituationen dabei unterstützen, schnell und angemessen zu reagieren und bestehende Schutzkonzepte zu stärken. Das ist wichtig, weil der Antrag der FDP und auch der Änderungsantrag der CDU an vielen Stellen Forderungen formuliert, die bereits Bestandteil der bestehenden Strukturen sind oder bereits umgesetzt werden. So fordert die FDP etwa bessere Transparenz über Gewaltvorfälle. An der Verbesserung der Erfassung der Meldewege arbeitet Bremen bereits. Die FDP fordert klare Reaktionen auf strafrechtlich relevante Vorfälle. Natürlich gilt auch heute schon: Straftaten müssen angezeigt und von Polizei und Justiz verfolgt werden. Die FDP fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und Polizei. Diese Zusammenarbeit besteht bereits und ist Bestandteil der schulischen Präventionsarbeit. Die FDP fordert einen Ausbau der Schulsozialarbeit. Auch hier hat Bremen in den vergangenen Jahren Strukturen geschaffen und weiter ausgebaut. (Abgeordneter Fynn Voigt [FDP]: 80 Prozent!) So zu tun, als beginne Bremens Politik gegen Gewalt an Schulen erst mit diesem Antrag, ist wenig zielführend. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das heißt allerdings auch nicht, dass alles fertig ist. Im Gegenteil, wir müssen uns fragen, ob die vorhandenen Instrumente überall ausreichen, ob sie überall bekannt sind und ob sie überall ineinandergreifen, also zunächst die bereits vorhandenen Maßnahmen systemisch überprüfen. Genau deshalb haben wir als Koalition auch unsere Große Anfrage eingebracht. Wir fragen danach, welche Angebote bestehen, wie sie genutzt werden, wo sie fehlen und wie sie weiterentwickelt werden können. Besonders wichtig finde ich dabei, dass wir auch die digitale Gewalt, sexualisierte Gewalt und den Schutz der Beschäftigten ausdrücklich in den Blick nehmen. Die Realität an unseren Schulen hat sich verändert. Unsere Schutzkonzepte müssen mit dieser Realität Schritt halten. Natürlich sehe ich aber überdies wesentliche Differenzen zur FDP: zuvorderst die Forderung nach einem anonymen, niedrigschwelligen digitalen Meldesystem für Schülerinnen und Schüler, über das Mobbing, Gewalt und Bedrohung vertraulich gemeldet werden können. Da kommen mir seltsamerweise die anonymen Meldeportale zur schulischen Gewalt in den Sinn, die AfD-Fraktionen in Brandenburg und Thüringen eingerichtet haben. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das ist doch lächerlich! – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Ist das billig!) Oder auch der Begriff der Null-Toleranz-Strategie, (Unruhe FDP) mit dem Sie Ihren Antrag politisch aufladen, den ich aber für viel zu kurz gegriffen halte. Selbstverständlich müssen wir bei Gewalt konsequent sein. Was bedeutet Konsequenz aber bei einem Jugendlichen, der einen anderen Schüler schlägt? Was bedeutet Konsequenz bei einer Bedrohung im Klassenchat? Was bedeutet Konsequenz bei Mobbing, bei sexualisierten Grenzverletzungen oder bei Gewalt gegen eine Lehrkraft? Wird ein Schüler nach einem Gewaltvorfall einfach nur bestraft, ohne dass die Ursache, das Umfeld und die weitere Entwicklung betrachtet werden, haben wir das Problem nicht zwangsläufig gelöst. Wir dürfen nicht vergessen: Kinder unter 14 Jahren gelten in Deutschland als strafunmündig. Sie stehen unter einem besonderen Rechtsschutz und dürfen strafrechtlich nicht verfolgt werden. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Deswegen sollen wir nichts machen?) In all diesen Fällen brauchen wir klare Verfahren und klare Verantwortlichkeit. Wir brauchen aber auch pädagogische, sozialpädagogische Antworten. Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu bearbeiten. Schülerinnen und Schüler müssen lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen. Gleichzeitig braucht es klare Grenzen und konsequentes Handeln, wenn die Grenzen überschritten werden. Wir dürfen auch nicht so tun, als ließe sich schulische Gewalt isoliert im Bildungsressort lösen. Schulen erleben gesellschaftliche Entwicklungen unmittelbar. Konflikte aus Familien, aus dem sozialen Umfeld und aus den täglichen Räumen werden in die Schulen hineingetragen. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte können diese Probleme nicht alleine auffangen. Deshalb brauchen wir das Zusammenspiel von Schule, Jugendhilfe, Polizei, Beratungsstellen und Eltern. Wir nehmen Ihren Antrag und Ihr Anliegen ernst. Sie benennen ein wichtiges Problem. Wir sollten aber auch vermeiden, das Thema parteipolitisch gegeneinander auszuspielen. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Die Große Anfrage der Koalition zeigt doch, dass wir die Problemlage sehr wohl sehen. Wir als SPD wollen keine Symbolpolitik. (Lachen BIW) Deshalb lehnen wir den Antrag der FDP ab. Auch der Änderungsantrag der CDU überzeugt uns nicht. Er macht auf zum Teil richtige Fragestellungen bereits konkrete Vorgaben, bevor die notwendige Bestandsaufnahme abgeschlossen ist. Wir wollen nicht zuerst neue Berichtspflichten und Strukturen schaffen, sondern zunächst klären, was wirkt, was fehlt und was unsere Schulen tatsächlich brauchen. Wir sehen Handlungsbedarf und gehen mit der Großen Anfrage der Koalition gerade den nächsten Schritt, um den Gewaltschutz an unseren Schulen konkret weiterzuentwickeln. Dafür braucht es (Glocke) klare Grenzen, konsequentes Handeln und zugleich Prävention, Unterstützung und pädagogische Arbeit. Genau diesen Weg wollen wir gemeinsam weitergehen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Dr. Tell.
Dr. Franziska Tell GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Gewalt an Schulen ist ein Problem und eine Belastung – eine Belastung für alle, die betroffen sind. Egal, ob es Schüler:innen sind, zwischen denen Gewalt stattfindet, ob es Gewalt ist, die gegen Lehrkräfte vorgeht, von Schüler:innen, von Eltern, ganz egal, wer hier belastet wird: Es ist ein Problem. Diese Gewalt ist nicht nur physische Gewalt, sondern es gibt auch psychische Gewalt. Sie findet auch im digitalen Raum statt. Darum ist es wichtig, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Das wurde jetzt schon mehrfach gesagt. Es wurde auch schon darauf eingegangen, dass auch wir als Koalition mit einer umfassenden Großen Anfrage das Thema noch mal auf den Tisch gebracht haben, und es ist auch nicht nur in Bremen ein Thema. Es ist auch bundesweit Thema in ganz vielen Schulen. Es ist jetzt kein bremenspezifisches Problem. Auch die Innenministerkonferenz hat sich gerade damit beschäftigt, zu schauen: Wie kann man das eigentlich in den Blick nehmen? Welche Ursachen gibt es für die Gewalt, und wie können wir sie bekämpfen, eben nicht nur mit dem Blick auf physische Gewalt, sondern auch auf psychische Gewalt? Das ist erst mal total richtig, dass wir das genauer in den Blick nehmen. Der Antrag der FDP ist sehr umfassend, es sind sehr, sehr viele Forderungspunkte darin enthalten. Ich kann sagen, da sind auf jeden Fall einige Punkte, die ich in der Stoßrichtung total nachvollziehbar finde: Natürlich brauchen wir ausreichendes pädagogisches Personal, um diese Probleme anzugehen, um die Schüler:innen zu unterstützen, um Konflikte frühzeitig zu vermeiden. (Abgeordneter Gökhan Brandt [FDP]: Aber?) Es wurde aber auch schon gesagt, dass wir als Koalition in den letzten Jahren schon intensiv daran gearbeitet haben, beispielsweise die Schulsozialarbeit auszuweiten, und das ist genau richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Darum ist es immer noch wichtig, dass wir an der Zuweisungsrichtlinie für nicht unterrichtendes Personal weiterarbeiten und diese bald bekommen, damit das nicht unterrichtende Personal, das Lehrkräfte unterstützt, gerade in pädagogischen Konflikten, in Konfliktsituationen an Schulen, entsprechend der Bedarfe an Schulen auch wirklich ausreichend vorhanden ist, und dass wir hier weiter nachsteuern. Das ist auch schon in der Erarbeitung. In dem Antrag der FDP, ergänzt von dem Änderungsantrag der CDU – der, wie ich finde – –. Frau Averwerser, Sie haben gesagt, dass Sie den Antrag straffen. Ich hatte ehrlich gesagt eher den Eindruck, dass Sie kurze Forderungspunkte noch mal sehr groß aufblähen, um möglichst präzise reinzuschreiben, wie es ganz genau ablaufen muss, (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Ja, das ist auch wichtig!) was, finde ich, ehrlich gesagt, in dieser Präzision nicht notwendig ist. Es wird auch davon gesprochen, dass es einen umfassenden Länderbericht gibt, der dezidiert ganz genau alle Zahlen darstellt. Ich muss sagen, ich bin mir nicht sicher, ob das die Problemsituation ist, die wir angehen müssen, ob die Frage ist „Haben wir die Daten?“ – dass es ein Problem mit Gewalt an Schulen gibt, wissen wir ja offensichtlich alle, sonst würden wir nicht alle darüber sprechen –, und ob es nicht vielleicht ein falscher Ansatzpunkt ist, jetzt dafür zu sorgen, irgendwie die Bürokratie aufzublähen, noch mehr Berichtspflichten in die Schule zu bringen und die Lehrkräfte und das Personal damit zu belasten, dass sie jetzt noch ausgiebiger berichten müssen. Sonst reden Sie immer davon, dass wir Berichtspflichten reduzieren müssen, hier wollen sie jetzt wieder mehr Berichte. So ganz verstehe ich das nicht. Ich glaube, was wir wirklich tun müssen, ist, zu gucken: Wie ist die Situation an den einzelnen Schulen, was sind die Problemlagen und was braucht es wirklich, um zu unterstützen? Das sind sicherlich sehr verschiedene Programme, weil die Konflikte an Schulen je nach Lage, je nach Situation sehr unterschiedlich sind. Das ist es, was wir uns angucken müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Dafür braucht es Projekte und Programme. Es gibt auch schon einige erfolgreiche, einiges wurde schon gesagt. Ich möchte noch einmal den Hinweis geben: Es gibt auch Projekte wie das Projekt „Respekt Coaches“ auf Bundesebene, von dem wir wissen, dass es sehr erfolgreich ist, die Bundesebene jetzt aber sagt: Na ja, das ist zwar erfolgreich, aber wir stellen das trotzdem ein. Das ist sehr bedauerlich, denn genau solche Projekte, die gut funktionieren, Demokratie stärken, Umgang in Schule stärken und einen Umgang miteinander stärken, um Konflikten vorzubeugen, brauchen wir langfristig und nachhaltig an unseren Schulen. Ansonsten, das wurde auch schon gesagt, haben wir die Große Anfrage eingereicht, um noch mal genau zu schauen: An welchen Stellen haben wir denn wirklich Nachschärfungsbedarf? Ich glaube, wenn wir diese Antworten haben, können wir das Thema noch mal aufgreifen. Aber jetzt machen der Antrag und auch der Änderungsantrag sehr viele Punkte auf, von denen in meinen Augen noch gar nicht klar ist, ob das der richtige Weg ist. Darum lehnen wir das ab. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt.
Fynn Voigt FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal möchte ich mich für die grundsätzlich sehr sachliche, konstruktive Debatte bedanken. Ich hatte im Vorhinein die Hoffnung, dass wir dasselbe Ziel vor Augen haben und höchstens in den Wegen unterschiedlich sind, jetzt muss ich aber doch noch mal auf einen Kollegen eingehen, und das bedauere ich sogar ein bisschen, weil ich glaube, Sie haben gesagt, Herr Bries, dass Sie sich wünschen würden, dass man das nicht parteipolitisch besetzt, dieses Thema. Ich hatte das Gefühl, dass Ihre Kolleginnen Frau Tell und Frau Strunge das sehr gut hinbekommen haben. Ich hatte auch das Gefühl, Sie haben mir teilweise nicht so ganz zugehört, weil Sie haben noch mal die Kontaktpolizisten und die Sozialarbeiter betont, und die habe ich auch benannt. Aber ich habe eben auch gesagt, dass sie nicht flächendeckend an den Schulen vorhanden sind und dass bei den Schulsozialarbeitern eben nur 80 Prozent abgedeckt sind. Ich glaube, dass wir da insgesamt überfraktionell eine gute Lösung hinbekommen können. Wenn es jetzt so ist, dass Sie sich noch mal ein bisschen Zeit dafür nehmen und sich die Antwort auf ihre Große Anfrage angucken und abwarten und wir am Ende vielleicht Punkte von uns übernehmen und insgesamt eine gute Lösung hinbekommen, dann, glaube ich, ist diesem Bundesland und unseren beiden Kommunen viel geholfen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächste hat das Wort Frau Yvonne Averwerser.
Yvonne Averwerser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren! Ich bin eigentlich erschüttert, und es ist ein Armutszeugnis, was Sie hier offenlegen, denn Sie geben einfach offen zu, dass Sie keine Daten haben, (Beifall CDU, BIW, FDP) und Sie sind auch nicht bereit, extern schnell daran zu arbeiten, damit diese Lücken und die Ressourcen, die wir brauchen, wirklich offengelegt werden. Wir wissen, welche Schulen nicht mit Sozialarbeitern ausgestattet sind. Wir wissen, welche Schulen keine Kontaktpolizisten haben. Wir wissen, welche Schulen keine Schulkonzepte haben. Es gibt ja noch nicht mal eine Verbindlichkeit. Wieso soll die denn jetzt vorliegen, Frau Strunge? Ich bitte Sie! Wenn es Ihnen ernst ist mit Ihrer Evaluation, mit Ihrer wissenschaftlichen Arbeit dazu, dann stimmen Sie unserem ersten Punkt im Änderungsantrag zu. Ich beantrage hiermit getrennte Abstimmung. – Vielen Dank! (Beifall CDU, BIW)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senator Mark Rackles das Wort.
Mark Rackles
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete! Gewalt, Bedrohung, Mobbing und extremistische Vorfälle haben an den Schulen in Bremen keinen Platz. Das wurde mehrfach gesagt, dem schließt sich die Bildungsverwaltung auch zu 100 Prozent an. Das sind keine Bagatelldelikte, sondern Angriffe auf das Vertrauen, den Bildungsauftrag und das friedliche Miteinander an unseren Schulen. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie alle anderen Beschäftigten haben das Recht, in einem Umfeld zu lernen und zu arbeiten, das von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist. In diesem Sinne kann man auch die Bremer Qualitätsoffensive lesen. Die greift das Thema explizit auf, und zwar nicht nur im Sinne von Sanktionierung, sondern mit der Forderung einer positiven Schul- und Lernkultur, von sozialen und emotionalen Stärkungen, von sozialen und emotionalen Kompetenzen, und sie schafft damit gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und wirklich wirksame Gewaltprävention. Sie können sich vielleicht die Punkte 25, also Handlungsrahmen in der Qualitätsoffensive, die Nummer 25 – –, dort geht es um Verbindlichmachung der Schutzkonzepte, das ist ein explizites Ziel. Bis zum Schuljahresende 2026/2027 werden die Schutzkonzepte verbindlich in Schulen integriert, und unter der Qualitätsoffensive Nummer 27 in der Maßnahme finden Sie die Erarbeitung eines Präventions- und Handlungskonzepts, das analog zum Handlungsleitfaden in NRW, CDUgeführt – –. Wir haben da keine Berührungsängste, sondern in der Sache gucken wir, was ist sinnvoll, was nicht. Die haben einen Handlungsrahmen in dem Bereich für Schulen, da geht es um Gewalt gegen Lehrkräfte und pädagogisches Personal. Das werden wir auch für Bremen auswerten und in einem entsprechenden Leitfaden aufgreifen. Das heißt, insgesamt – Bremen investiert bereits heute in zahlreiche Maßnahmen zur Gewaltprävention, einiges ist schon genannt worden mit der verbindlichen Entwicklung von Schutz- und Sicherheitskonzepten, der fachlichen Beratung und Begleitung durch die Schulaufsicht sowie die gezielte Aus- und Fortbildung von Lehrkräften – verfügt unser Land über ein belastbares Fundament. Das ist noch nicht ausreichend, das ist richtig. So was wie spezielle Stellen wie die Kompetenzstelle „Zusammenleben in der Schule“ wurden eingerichtet, die vielfältigen Fortbildungsgebote des Landesinstituts für Schule sowie die gezielte Vorbereitung angehender Lehrkräfte, also der Referendare, auf den professionellen Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen sind nach wie vor Baustellen, an denen wir dran sind. Diese Angebote werden kontinuierlich weiterentwickelt und an die neuen Herausforderungen angepasst. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer diskriminierungssensiblen und -resilienten Schulkultur. Da wäre tatsächlich meine Bitte, die Antwort auf die Große Anfrage der Koalition abzuwarten und dann vielleicht die beiden oder die drei Dokumente zusammenzudenken. Ich hätte großes Interesse, dass wir hier in Bremen/Bremerhaven gemeinsam vorankommen, das mehrfach zitierte „parteipolitische Geplänkel“ nach hinten schieben und im Sinne der Kinder und Jugendlichen, auch der Beschäftigten tatsächlich schauen, wie wir das insgesamt besser machen können. Es ist tatsächlich ein „Geplänkel“ in dem Sinne, dass es ein sehr beliebtes Thema im Schulbereich ist, immer Daten zu Gewalt einzufordern, dann aber zu sagen, wie Frau Averwerser eben: Einerseits sagt sie, wir haben keine Daten, andererseits zitiert sie den Hammer, der in einer konkreten Schule, in einer konkreten Situation genutzt wurde. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Nicht wir, Sie haben gesagt, Sie haben keine Daten!) Wir wissen relativ genau, wo was passiert. Wir kennen auch die Fälle, wo mit Waffen gearbeitet wird. Wir haben ein Problem in der Prävention und in der Entwicklung gesellschaftlicher Art insgesamt, dass die Gewaltbereitschaft – –. Wir haben die Situation in den letzten Wochen im Straßenverkehr gehabt, hier in Bremen, und in Schule schlägt das natürlich erstmals sehr schnell und sehr gewalttätig auf, und die Entwicklung in den letzten Jahren ist nicht beruhigend. Das hat wenig mit Bremen zu tun, sondern mit einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die ich hier nicht kleinreden will, aber da muss man tatsächlich seriöse Antworten finden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich glaube, es ist sinnvoll, die Antwort auf die Große Anfrage der Koalition abzuwarten, um auf Basis der Auskünfte vielleicht ein gemeinsames Verständnis davon zu entwickeln, in welche Richtung wir gehen müssen. Da kann es jetzt nicht um wenige Wochen gehen. Ich glaube, das ist nicht das Problem. Entscheidend ist eine wirksame Gesamtstrategie aus Prävention, Unterstützung und Schutz, die im Schulalltag greift. Diese gilt es personell zu stärken, fachlich weiterzuentwickeln und durch die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure nachhaltig abzusichern. Der vorliegende Antrag der FDP greift ein wichtiges Anliegen auf. Das ist unstrittig. Er formuliert leider meines Erachtens 17 relativ kleinteilige Maßnahmen. Soweit er darauf abzielt, bestehende Maßnahmen zu stärken und ihre Weiterentwicklung zu unterstützen, teile ich als Senator für Kinder und Bildung diese Zielsetzung ausdrücklich. Maßgeblich ist es, die vorhandenen Instrumente allerdings systematisch zu nutzen, sinnvoll miteinander zu verzahnen und dort gezielt auszubauen, wo tatsächlicher Handlungsbedarf besteht. Bremen setzt dabei weiterhin auf den Dreiklang aus Prävention, konsequentem Handeln und verlässlicher Unterstützung. Auch der Änderungsantrag der CDU setzt an einem richtigen und wichtigen Anliegen an. Er geht aus unserer Sicht jedoch in die falsche Richtung: Mit einer zusätzlichen externen Evaluation, einem jährlichen Landesbericht und einer neuen Landesrahmenkonzeption und weiteren verbindlichen Dokumentations- und Verfahrensvorgaben würden vor allem neue Strukturen und zusätzliche Bürokratie geschaffen werden, und zwar genau für die Leute, die an sich präventiv arbeiten sollen. Das ist immer eine Gratwanderung davon, was ich den Menschen im Schulsystem zumute an zusätzlicher Arbeit, Berichterstattung und gleichzeitig von ihnen erwarte, dass sie am Kind arbeiten, Gespräche führen mit den Eltern. Das ist eine Gratwanderung, die nicht so einfach ist. Wenn ich an dem einen die Ressource parke, dann fehlt sie mir in dem anderen Bereich. Deswegen sage ich nicht, dass die Berichte generell nicht – –. Die sind nicht generell sinnlos. Nur ich glaube, eine 17-punktige weitere Ausweisung von Einzelmaßnahmen in dieser Art halte ich für deutlich übertrieben. Vielleicht kann man das dann spiegeln an dem, was in der Großen Anfrage als Ergebnis rauskommt, und überlegen: Welche konkreten Punkte sind tatsächlich zu vertiefen und zu professionalisieren? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vieles von dem, was gefordert wird, ist zudem bereits Bestandteil der bestehenden Präventions-, Schutz- und Interventionsstrukturen. Unsere Aufgabe muss deshalb sein, die vorhandenen Instrumente wirksam anzuwenden, weiterzuentwickeln und die Schulen dabei konkret zu unterstützen, statt ihnen zusätzliche Berichts- und Dokumentationspflichten aufzuerlegen. Mehr Sicherheit entsteht nicht durch mehr Strukturen oder zusätzliche Bürokratie, sondern – ich komme mir vor wie jemand von der FDP, aber es ist tatsächlich manchmal wahr – durch klare Zuständigkeiten, professionelles Handeln und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Diesen Weg wird der Senator für Kinder und Bildung auch künftig konsequent fortsetzen für Schulen, die sichere Lern- und Arbeitsorte sind und bleiben sollen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 21/1946 abstimmen. Hier wurde getrennte Abstimmung beantragt zu dem Punkt 1. Deswegen lasse ich jetzt über den ersten Punkt des Änderungsantrags der CDU-Fraktion abstimmen. Wer diesem Punkt 1 des Änderungsantrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, Punkt 1 des Änderungsantrags der CDU ist abgelehnt. Ich lasse jetzt über die übrigen Punkte des Änderungsantrags abstimmen. Wer diesen übrigen Punkten des Änderungsantrags der CDU-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BIW, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Enthaltungen. (FDP) Es sind auch die übrigen Punkte des Änderungsantrags somit in Gänze abgelehnt. Meine Damen und Herren, nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 21/1840 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 3: Wer kümmert sich um Wildtiernotfälle? Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 19. August 2025 (Drucksache 21/1305) Dazu Mitteilung des Senats vom 28. Oktober 2025 (Drucksache 21/1425) Wir verbinden hiermit Tagesordnungspunkt 4: Konzeption und Einrichtung einer Wildtierauffangstation im Land Bremen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 29. Januar 2026 (Neufassung der Drucksache 21/1515 vom 9. Dezember 2025) (Drucksache 21/1593) Sowie Tagesordnungspunkt 77: Auffangstation für Wildtiere im Land Bremen auf den Weg bringen Antrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. Juni 2026 (Drucksache 21/1874) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard. Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet. Als Erster hat der Kollege Humpich das Wort.
Ole Humpich FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Wenn wir heute über unseren gemeinsamen Antrag zur Einrichtung einer Wildtierauffangstation sprechen, dann sprechen wir auf den ersten Blick über Tierschutz, aber tatsächlich sprechen wir auch über etwas Grundsätzliches. Wir sprechen auch über das Staatsverständnis dieses Senats, denn die eigentliche Frage lautet: Was erwarten Bürgerinnen und Bürger eigentlich zu Recht von ihrem Staat? Nicht, dass er alles selbst macht, aber dass er Verantwortung organisiert, dass er Orientierung gibt, dass er dort Strukturen schafft, wo der Einzelne sie nicht schaffen kann. Genau das geschieht im Bereich der Wildtierhilfe in Bremen bis heute nicht. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Kann das nicht der Markt regeln?) Lassen Sie mich das an einem ganz praktischen Beispiel feststellen. Stellen Sie sich vor, Sie sind heute Morgen auf dem Weg hierher an der Weser an einem verölten Vogel vorbeigekommen, an einem verletzten Schwan oder einem jungen Greifvogel oder an Igor, dem Igel, der offensichtlich Hilfe braucht. Was machen Sie dann? Wen rufen Sie an, wer übernimmt, wer fährt los und wer behandelt das Tier? Vor allem, wo wird dieses Tier überhaupt versorgt? Die ehrliche Antwort lautet: Die meisten Menschen wissen es nicht. Selbst diejenigen, die helfen wollen, beginnen häufig eine Odyssee durch Telefonnummern, Internetseiten und Zuständigkeiten. Man verweist auf das Tierheim, auf Tierärzte, auf Ehrenamtliche, auf Privatpersonen, auf verschiedene Behörden, aber eine zentrale Struktur gibt es nicht. Genau darin liegt das eigentliche Problem. Ein handlungsfähiger Staat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er möglichst viele Zuständigkeiten ausweist. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er Bürgern im Notfall hilft und dass er weiß, wer verantwortlich ist. Der Senat beschreibt in seiner Antwort auf unsere Große Anfrage ausführlich die „komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen“. Es geht um Naturschutzrecht, um Jagdrecht, ja, sogar um Europarecht und natürlich um Tierschutzrecht. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Es geht um das Tier!) Natürlich ist das alles richtig, aber Komplexität ist doch keine Entschuldigung für Untätigkeit, meine Damen und Herren, eher im Gegenteil. (Beifall FDP, CDU) Je komplexer eine Aufgabe ist, desto größer ist die Verantwortung des Staates, sie auch zu koordinieren. Stattdessen erfahren wir in der Antwort des Senats im Wesentlichen: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Betrieb einer Wildtierauffangstation. Der Staat, also der Senat, zieht sich zurück, und Ehrenamtliche springen mal wieder ein, wie so oft hier in Bremen. Tierheime springen ein, Tierarztpraxen springen ein, Privatpersonen springen ein. Das, meine Damen und Herren, verdient unseren größten Respekt. (Beifall FDP) Aber dieser Respekt ersetzt noch keine Struktur. Das Bremer Tierheim musste inzwischen mal wieder wie so häufig einen Aufnahmestopp für die Abgabe von Haustieren oder auch Wildtieren verhängen – nicht, weil dort jemand seine Arbeit nicht machen möchte, sondern weil die Kapazitäten schlicht und ergreifend erschöpft sind. Das zeigt doch unmissverständlich: Dieses System lebt schon lange von Improvisation. Improvisation ersetzt noch lange keine staatliche Infrastruktur. Deshalb fordern wir mit unserem gemeinsamen Antrag mit der CDU auch keine überdimensionierte neue Behörde. Wir fordern schlicht etwas Bescheideneres und zugleich etwas wesentlich Wichtigeres: Wir wollen endlich ein Gesamtkonzept, eine Bedarfsanalyse und klare Zuständigkeiten, ein funktionierendes Wildtiernotfallkonzept, eine zentrale telefonische und digitale Anlaufstelle und die Prüfung einer Wildtierauffangstation gemeinsam mit denjenigen, die heute bereits wichtige Verantwortung übernehmen. Denn genau das ist unser Verständnis von liberalem Staatsverständnis. Der Staat muss es sich also nicht selbst leisten, aber er muss gewährleisten, dass Leistungen erbracht werden können. Er muss koordinieren, er muss Rahmen setzen, er muss auch Verantwortung organisieren, und genau das fehlt bis heute. Dabei darf eines überhaupt nicht passieren: dass wir ausschließlich über die Stadt Bremen schauen. Wir sprechen hier über das Land Bremen. Deshalb ist die Einbindung Bremerhavens unabdingbar, auch aufgrund seiner geografischen Lage mit Hafengebieten und der Stadt an der See. Gerade dort hat der Bremerhavener Tierschutzverein bereits Verantwortung übernommen und sich auf den Weg gemacht, eigene Strukturen für eine Wildtierstation aufzubauen. Das, meine Damen und Herren, verdient ausdrücklich Anerkennung! (Beifall FDP) Vor allem zeigt es aber: Es gibt vor Ort Kompetenz, es gibt Erfahrung, es gibt Engagement. Deshalb wäre es geradezu fahrlässig, dieses Wissen nicht von Beginn an in ein Gesamtkonzept mit einzubeziehen. Wir sollten nicht nebeneinander arbeiten, wir sollten miteinander arbeiten. Dazu hätte die Koalition auch eine Chance gehabt, hat sich aber überlegt, in der letzten Bürgerschaft am gleichen Tag, vielleicht einen Abend vorher, einen eigenen Antrag zu schreiben. Der Bremer Tierschutzverein beispielsweise kann und muss ein wichtiger Kooperationspartner für eine landesweite Lösung sein, denn die Freunde aus Bremerhaven haben sich bereits auf den Weg zu einer eigenen Station gemacht, bevor hier in Bremen überhaupt jemand darüber Bescheid wusste, was das ist. Meine Damen und Herren, das Rad muss nicht neu erfunden werden, sondern wir können die Kompetenz mitnutzen. Eine funktionierende Wildtierhilfe ist also keine romantische Naturschutzidee. Wenn Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen wollen, dann muss der Staat diese ihnen auch ermöglichen. Verantwortung muss gemeinsam wirksam werden. Dies ist auch die Aufgabe eines Gewährleistungsstaats: nicht alles selbst zu machen, aber dafür zu sorgen, dass Hilfe funktioniert. Genau darum geht es in unserem gemeinsamen Antrag. Auch die Koalition hat einen Antrag geschrieben, der nahezu wortgleich ist. Deswegen freuen wir uns auch auf ihre Zustimmung heute hier. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Silvia Neumeyer.
Silvia Neumeyer CDU
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich, muss ich sagen, endlich reden wir über ein mir persönlich sehr wichtiges Thema. Manchmal zeigt sich die Stärke einer Gesellschaft nicht darin, wie man mit den Lauten und Starken umgeht, sondern wie man diejenigen schützt, die keine Stimme haben. Genau darum geht es heute: um verletzte, verwaiste und hilfsbedürftige Wildtiere in unserem Land Bremen, für die CDUFraktion und ganz besonders für mich persönlich ein sehr wichtiges Thema. (Beifall CDU) In der Beantwortung des Senats auf die Große Anfrage der FDP konnte man lesen, dass es keine behördliche Verpflichtung zur Aufnahme kranker und verletzter Wildtiere gibt und dies auch für den Bürger gilt. Aber ist das unser Anspruch, dass wir wegschauen? Haben wir nicht eine moralische Verpflichtung gegenüber unseren Mitgeschöpfen? Ich bin zumindest so groß geworden, dass mich Sprüche begleitet haben wie von Albert Schweitzer: „Ich bin Leben inmitten von Leben, das leben will.“ Ich kann nicht an einem verletzten Tier vorbeigehen, ohne ihm zu helfen. Zum Glück sehen das auch viele Bürger und Bürgerinnen so. (Beifall CDU) Die Realität ist allerdings ernüchternd. Im Land Bremen gibt es bislang keine zentrale staatliche Anlaufstelle, die sich verlässlich um diese Tiere kümmert. Wenn Bürgerinnen und Bürger einen verletzten Igel, einen aus einem Nest gefallenen Vogel oder eine geschwächte Fledermaus finden, wissen sie oft nicht, an wen sie sich wenden sollen. Das Tierheim ist meistens der erste Gedanke. Aber wir konnten alle lesen, dass das Bremer Tierheim keine Kapazitäten mehr hat und schweren Herzens einen Aufnahmestopp für Wildtiere verhängt hat. Das Tierheim Bremerhaven hat schon länger keine Wildtiere aufgenommen. Statt eines funktionierenden Systems verlassen wir uns bislang auf das außergewöhnliche Engagement einzelner Menschen, auf Ehrenamtliche, Tierarztpraxen und Tierheime, Menschen, die jeden Tag ihr Bestes geben aber längst an ihre Grenzen stoßen. Glauben Sie mir, ich weiß, was es bedeutet, ein verletztes Tier zu pflegen. Schon meine Mutter hat sich um verletzte Tiere gekümmert und auch mein im letzten Jahr verstorbener Bruder hat sich in Zusammenarbeit mit der Auffangstation in Rastede jahrzehntelang um verletzte Tiere gekümmert. Das kostet Kraft, Zeit und Geld und erfordert Wissen und tut auch weh, wenn das Tier es nicht schafft. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei allen ehrenamtlichen Menschen bedanken, die dies nicht scheuen und sich trotzdem um verletzte oder verwaiste Wildtiere kümmern. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Allein die dokumentierten Fallzahlen zeigen, dass jedes Jahr mehrere Hundert Wildtiere versorgt werden müssen. In manchen Jahren sind darunter bis zu 700 Wildvögel und über 200 Igel sowie zahlreiche Eichhörnchen, Fledermäuse, Wildkaninchen und Schwäne. Diese Tiere benötigen nicht einfach nur einen sicheren Platz. Sie brauchen spezialisierte Hilfe, denn die Versorgung von Wildtieren ist anspruchsvoll. Sie erfordert Quarantänebereiche, tiermedizinische Diagnostik, artgerechte Ernährung und vor allem Maßnahmen, die verhindern, dass das Tier die natürliche Scheu vor dem Menschen verliert. Das Ziel ist nicht, Tiere dauerhaft zu halten. Das Ziel ist ihre Rückkehr in die Natur. Genau das können normale Tierheime allein auf Dauer nicht leisten. Wir dürfen nicht länger akzeptieren, dass diese Aufgabe überwiegend von Vereinen finanziert wird und vom persönlichen Einsatz Einzelner abhängt. Eine solche Struktur ist weder gerecht noch nachhaltig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Wildtierauffangstation ist kein Luxusprojekt. Sie ist eine notwendige Infrastrukturaufgabe. Mit einer zentralen Aufnahmestation schaffen wir eine klare Zuständigkeit, verlässliche Meldewege und professionelle Versorgung. (Beifall CDU, FDP) Wir entlasten gleichzeitig die Ehrenamtlichen, die seit Jahren Aufgaben übernehmen, die eigentlich von einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung getragen werden müssen. Besonders wichtig ist dabei, dass schnell ein durchdachtes Konzept den tatsächlichen Bedarf ermittelt, geeignete Standorte geprüft werden – hier gibt es durchaus schon einige nicht uninteressante Vorschläge von Bürgern und Bürgerinnen –, ein Konzept, das Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigt und bestehende Akteure einbindet. Dazu gehören Tierarztpraxen, Tierschutzvereine, Naturschutzverbände, wissenschaftliche Einrichtungen und private Pflegeinitiativen. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen könnte eventuell von Nutzen sein, Strukturen zu setzen. Es geht darum, das vorhandene Engagement zu bündeln, zu stärken und zukunftsfest zu machen, denn der Bedarf wird nicht kleiner. Der Klimawandel, längere Hitzeperioden, zunehmende Bebauung und der Verlust natürlicher Lebensräume führen dazu, dass immer mehr Wildtiere auf menschliche Hilfe angewiesen sind. Die Frage ist deshalb nicht, ob wir handeln müssen. Die Frage ist nur, wann wir handeln. Die Antwort darauf kann nur lauten: Jetzt. Denn jedes verletzte Tier, das aufgrund fehlender Zuständigkeiten nicht versorgt werden kann, ist eines zu viel. Eine moderne und verantwortungsbewusste Stadtgesellschaft übernimmt Verantwortung für Menschen, aber eben auch für die Tiere, mit denen wir unseren Lebensraum teilen. (Beifall CDU) Mit einer Wildtierauffangstation schaffen wir eine verlässliche Struktur, stärken den Tier- und Artenschutz und senden ein wichtiges Signal: Verantwortung endet nicht dort, wo Ehrenamt beginnt. Der gemeinsame Antrag der CDU und der FDP ist bereits aus dem August letzten Jahres. Ich halte unsere Senatorin Claudia Bernhard ja für einen Fuchs. (Heiterkeit) Ich denke, sie hat sich bestimmt schon Gedanken gemacht, und ich bin gespannt, gleich, wenn ich ihren Redebeitrag höre. Lassen Sie uns heute gemeinsam die Grundlage dafür schaffen, dass Bremen seiner Verantwortung gerecht wird – professionell und nachhaltig mit Herz. (Glocke) Ich komme zum Ende. Ich weiß, dass einige Teile der Koalition unserem Antrag zugestimmt haben und an wem das liegt, dass das nicht passiert ist, aber sei es drum, der Druck der Opposition hat gewirkt, und wahrscheinlich haben Sie gemerkt, dass Ihre Blockadehaltung unserem Antrag gegenüber selbst bei Ihren Wählern nicht (Glocke) ankommt. Ich bin nicht so eitel. Mir und der CDU geht es um die Sache. Glauben Sie mir, ich bin unter den vielen ehrenamtlichen Tierschützern – (Glocke)
Christine Schnittker
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss!
Silvia Neumeyer CDU
ja, ich komme zum Schluss – gut vernetzt, und man weiß, wem dieses Thema wichtig ist. Wir werden, obwohl ich unseren Antrag für besser halte, dem Antrag der
Christine Schnittker
So, Frau Kollegin, jetzt ist Schluss.
Silvia Neumeyer CDU
Danke für ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Holger Welt.
Holger Welt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke auch den Vorrednern für ihre Ausführungen. Ich freue mich, dass wir heute ein Tierschutzthema auf der Tagesordnung haben. Das gibt mir die wunderbare Gelegenheit, einmal denjenigen zu danken, die sich aktiv oder mit anderen Hilfen für den Tierschutz einsetzen. Wer Mitglied in einem Tierschutzverein ist oder sich privat oder uneigennützig engagiert oder – wie einige von uns – im Tierschutzbeirat dabei ist, weiß genau, wovon ich rede. Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leisten mit ihrer gespendeten Freizeit oder sogar mit ihrem privaten Geld einen wesentlichen Anteil, dass ausgesetzte Haustiere und auch die wild lebenden Tiere Schutz bekommen. Diese engagierten Menschen sind ein Beweis dafür, wie notwendig es ist, sich intensiv und ausdauernd für den Schutz unserer Tiere einzusetzen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke, alle engagierten Tierschützer haben dies immer bewiesen. Dafür haben die Leute meinen, unseren vollen Respekt. Ich danke allen Tierschützern von ganzem Herzen, meine Damen und Herren. Danke an all die Menschen, die nicht wegsehen. Danke an all diejenigen, die stehen bleiben und helfen, wenn andere weitergehen. In der heutigen Debatte geht es aber um Wildtiere. Bremerhaven und Bremen sind tolle grüne Städte mit vielen Wiesen, einem hohen Baumbestand, die zahlreichen Wildtieren ein Zuhause bieten. Darauf können wir stolz sein, meine Damen und Herren. Trotzdem sind in unseren Städten Bremen und Bremerhaven die natürlichen Lebensräume vieler Tierarten eingeschränkt. Machen wir uns nichts vor: Die Natur steht definitiv unter Druck. Wo heute Straßen verlaufen, wo gebaut wird, wo Flächen versiegelt werden, dort verlieren Tiere ihren Lebensraum. Gerade für Wildtiere ist diese Entwicklung gefahrvoll und unfallträchtig. Immer wieder werden viele, viel zu viele Wildtiere verletzt und müssen versorgt werden. Das Aufsammeln und die Pflege verletzter und kranker Wildtiere muss aber gut überlegt sein und ist auch juristisch zu bewerten. Der Einsatz für Tiere in Not ist zwar ehrenhaft und von Tierliebe geprägt, nur dürfen dadurch für das Tier selbstverständlich kein zusätzliches Leid und Schmerz entstehen. Die Pflege muss ausdrücklich berücksichtigen, dass das Tier tatsächlich wieder ausgewildert werden sollte, um in der Natur zu überleben. Hier braucht es ganz besondere Sachkenntnisse. Aufklärung und Respekt im Umgang mit verletzten Wildtieren bedeutet oft, auch richtig zu helfen. Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. Ein Wildtier ist kein Haustier und wird auch keines werden, sondern es braucht immer seinen natürlichen Lebensraum. Die Versorgung von Wildtieren ist komplex, sehr aufwendig und ziemlich teuer. In Bremerhaven nimmt man im Tierheim auch aus anderen nachvollziehbaren sachlichen Gründen wie der möglichen Übertragung von Krankheiten und Seuchen derzeit keine Wildtiere mehr auf. Aus der Natur entnommene Wildtiere haben keinen bekannten Gesundheitsstatus und sind regelmäßig Träger von verschiedenen Krankheiten. Wildtiere können bösartige Erreger und Parasiten tragen, welche auch für Haus- und Nutztierbestände, den Tierbestand im Tierheim oder teils auch für den Menschen ein erhebliches Risiko darstellen. Unsere SPD-Fraktion steht dazu im Austausch mit den Tierheimen in Bremen und Bremerhaven. Ute Reimers-Bruns und ich haben uns vor geraumer Zeit Infos im Tierheim Bremen geholt. Mit meiner Kollegin Sülmez Çolak war ich dazu in Bremerhaven im Tierheim. Hier wurden uns auch die Quarantänen erklärt, warum selbst einige Haustiere räumlich deutlich getrennt versorgt werden müssen. Wildtiere zu versorgen, ist dort problematisch, auch wegen fehlender Ressourcen. Wir hören selbstverständlich die lauten Klagen der Tierschutzverbände nach einer behördlichen Hilfe, gerade in dieser komplexen Thematik. Machen wir uns nichts vor: Ich denke, so ziemlich alle hier im Raum wollen in dem Bereich eine Verbesserung. Deshalb haben wir als Regierungskoalition bereits im Koalitionsvertrag verabredet, dass wir den Aufbau einer Auffangstelle für Wildtiere ermöglichen wollen. (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Ja dann machen Sie das doch im Parlament!) Wir stellen uns eine Wildtierauffangstation vor, die in der Lage ist, verletzte, geschwächte, kranke, hilflose und verwaiste Wildtiere aufzunehmen, eine medizinische Versorgung sicherzustellen, wo Tiere gepflegt und aufgepäppelt werden, bis sie schlussendlich ihren Weg zurück in die freie Wildbahn finden können. Im Mittelpunkt steht dabei auch die Suche nach geeigneten Standorten, die genug Räume, darunter auch separate Quarantänebereiche für die Versorgung und Pflege der Tiere bieten. Wenn man sich wie wir intensiv mit dem Thema beschäftigt, merkt man sofort, wie komplex und umfangreich das Thema ist. Als ersten Schritt brauchen wir erst mal ein wirklich umfassendes, tragfähiges Konzept, bei dem unsere Tierschutzvereine in Bremen und Bremerhaven sowie die entsprechenden Netzwerke unter Federführung der Landestierschutzbeauftragten ihre Expertise einbringen sollen. Ja, und selbstverständlich – deshalb debattieren wir das Thema hier nicht in der Seestadt Bremerhaven in dem Konzept mitgedacht werden. Wir sehen, dass die CDU und auch die FDP in ihrem Antrag teilweise unsere Entwürfe aus den Koalitionsverhandlungen abgeschrieben haben. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Spannend!) Das zeigt, dass Sie unseren Weg mitgehen. Wir sind doch alle auf dem gleichen Weg. (Abgeordnete Silvia Neumeyer [CDU]: Das habe ich schon in der letzten Koalition gesagt!) Ja, ich habe doch gerade gesagt, Ihre Vorreden, der Inhalt ist die gleiche Richtung. Das finde ich gut. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das haben Sie nicht gesagt! Sie haben gesagt, dass wir abgeschrieben haben!) Na ja, wir haben das in dem Koalitionsvertrag drin, und das ist unser Weg. Das zeigt uns auch, Ihr Antrag und die Forderungen zeigen, dass Sie unseren Weg mitgehen wollen. Wir legen Ihnen heute einen umfangreichen, ich meine guten Antrag vor, hinter dem sich wirklich alle hier im Raum wiederfinden können. Ich werbe um Zustimmung für unseren Antrag, damit sich die Versorgung der verletzten Wildtiere in unseren beiden Städten weiter verbessert. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Schuster.
Sascha Schuster BA-Gruppe
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal ein anderes aber interessantes Thema heute hier in der Bürgerschaft. Die Versorgung von Wildtiernotfällen obliegt in Deutschland grundsätzlich den Bundesländern, Landkreisen sowie ehrenamtlichen Initiativen und Tierschutzvereinen sowie Tierarztpraxen, da es keine einheitliche staatliche Institution für herrenlose Wildtiere gibt. Wie ist die spezielle Situation im Land Bremen? Das haben wir auch schon gehört: Das Land Bremen verfügt im Gegensatz zu anderen Bundesländern über keine offizielle, staatlich geförderte Wildtierauffangstation. Die Hilfe stützt sich primär auf den Bremer Tierschutzverein e. V. (Tierheim Bremen), der im Rahmen seiner Kapazitäten hilft, aber primär auf ehrenamtliche Strukturen angewiesen ist. Jetzt haben Sie eben gesprochen, Herr Zager, Bremerhaven, das Tierheim ist ja auch nicht ganz so groß, platzt auch aus allen Nähten, das wissen wir. (Abgeordnete Sülmez Ҫolak [SPD]: Herr Welt!) Herr Welt, Entschuldigung. Herr Welt, ja, Entschuldigung. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Sie kennen einander nicht, oder?) Doch, wir kennen uns gut. Herr Welt, Entschuldigung! Das stimmt. Das wissen Sie, dass das Tierheim aus allen Nähten platzt, aber das Tierheim ist auch an einer interessanten Fläche dran. Es wird Sie jetzt wundern, wenn ich das erwähne: Was die Villa Bremerhaven betrifft, da gibt es noch so ein schönes Grundstück, was man gerne haben möchte, gerade für Wildtiere. Da könnte man natürlich darüber nachdenken, gerade Ihre Partei, vielleicht dieses Grundstück so ein bisschen mit dem Tierheim klarzumachen, dass man dort Wildtiere und Notfälle unterbringen kann. (Zuruf Abgeordneter Holger Welt [SPD]) Ja, das ist eine interessante Auffangstation dort. Da könnten dann auch aus Bremen Tiere untergebracht werden, wie auch immer. Ich möchte aber vielleicht noch mal auf einen anderen Punkt kommen, wenn wir schon dabei sind, über dieses Thema zu reden: Wenn ich zum Beispiel jetzt im Hafen beschäftigt bin, und das ist eine ganz interessante Geschichte, die ich persönlich mal erlebt habe, wenn man da bestimmte Tätigkeiten wie Laschtätigkeiten ausüben muss zwischen irgendwelchen Containern, und oftmals krabbelt einem da irgendwie so ein Vieh entgegen, so ein Tier, sage ich mal, das schon ein bisschen größer ist, das war nämlich so eine Echse – auch über so was muss nachgedacht werden, weil die können ja nicht einfach da auf dem Dampfer herumlaufen oder irgendwie dann auf dem Terminal herumspazieren. Auch die Tiere müssen irgendwo untergebracht werden, und vielleicht könnte man das dann in einem Zusammenhang gleich verbinden, dass die vernünftig gepflegt und dort untergebracht sind. Ich finde das interessant, jedenfalls den ganzen Antrag. Wir als BA-Gruppe werden dem Ganzen zustimmen, egal ob es von der Seite ist oder von der Seite. Ich bin auch mal gespannt, das wurde eben auch schon gesagt, auf die Antwort unserer Senatorin. – Danke schön! (Beifall BA-Gruppe)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Bevor ich mit meinem eigentlichen Redebeitrag beginne, möchte ich eine Sache zu Herrn Welt sagen: So eine empathielose Rede zu einem solchen Thema habe ich noch nie in meinem Leben gehört. (Beifall BIW – Heiterkeit SPD) Versuchen Sie es, wenn Sie zum Thema Assistenzhunde kommen, da werden Sie sicherlich auch reden, vielleicht mal mit einer Schippe Empathie! Heute beraten wir über zwei Anträge und eine Anfrage zur Versorgungslage von verletzten, kranken oder verwaisten Wildtieren. Meine Damen und Herren, fragen Sie sich selbst, wenn Sie mal ein Tier gefunden haben, vielleicht ist Ihnen das schon passiert, ich denke, den meisten von uns ist das schon mal passiert: Was haben Sie sich als Erstes gefragt? Wo melde ich mich? Wo rufe ich an? Ich denke, Sie standen erst mal da und wussten gar nicht: Polizei? Tierheim? Tierheim hat zu, so ein Mist! Dann doch die Polizei? Dafür ist es zu belanglos, für die Polizei. Soll ich da wirklich anrufen? Der nächste Tierschutz, der ist zwar auch da, der ist aber auf Hunde spezialisiert. Ja, im Zweifelsfall macht man dann nämlich nichts, wenn man nicht weiß, wo man sich melden soll. (Abgeordneter Holger Welt [SPD]: Einfach die Polizei oder Feuerwehr anrufen!) Wenn Sie mir gerade zugehört hätten, haben Sie den Gedankengang oder hätten Sie den Gedankengang der Menschen vielleicht mitbekommen, denn oftmals ist es so, dass man sich dann denkt, für Polizei oder Feuerwehr ist das vielleicht eine zu große Lappalie. Das heißt nicht, dass man dem Tier nicht helfen möchte, aber man fragt sich auch: Ist die Polizei wirklich für so etwas Banales – –. Es ist nicht banal aber im Verhältnis zu dem, was die Polizei sonst macht, kann einem das vielleicht zu banal erscheinen. Dementsprechend wird dem Tier im Zweifelsfall gar nicht geholfen. Es geht nicht darum, ob Tierschutz wichtig ist, denn darüber sind wir uns hier einig. Das ist nicht die Frage heute im Haus. Es geht darum, ob es dafür im Land Bremen eine verlässliche, fachgerechte und bezahlbare Struktur gibt. Die Antwort lautet derzeit: Nur eingeschränkt. Die Große Anfrage und die Antwort sagen eindeutig, dass es keine zentrale, behördlich organisierte Anlaufstelle gibt, keine vollständige Übersicht über Fallzahlen und Kapazitäten, denn nur, was auch registriert wird, wird überhaupt in die Zahlen einfließen. Keine flächendeckend geregelte Notfallversorgung, und es gibt auch keine eigenständigen Haushaltsmittel für diese Aufgabe. Die Versorgung hängt an Tierschutzvereinen, an Tierarztpraxen und engagierten Privatpersonen. Das, meine Damen und Herren, verdient Anerkennung. (Beifall BIW) Ohne das Ehrenamt und freiwillige Leistungen wäre die Notfallversorgung für Wildtiere im Land Bremen gen null. Man kann sich zum Beispiel mal umschauen. Es gibt verschiedene private Auffangstationen, zum Beispiel die Igelrettung in Bremerhaven. Die sind unerlässlich, denn sie retten nicht nur die Tiere, sie pflegen sie. Sie nehmen ihr eigenes Geld oder Spendengelder, um die Tiere medizinisch zu versorgen. Sie widmen sich mit ihrer Zeit und mit ihrem Engagement, und dann sorgen sie auch noch dafür, dass die Tiere wieder ausgewildert werden. Das ist eine besondere Art von Fachkenntnis und von Einsatz, die gewürdigt werden muss, denn das, meine Damen und Herren, ist gelebter Tierschutz. Und dafür sagen wir von BÜRGER IN WUT ausdrücklich: Danke! (Beifall BIW) Wir haben Verantwortung für Wildtiernotfälle, denn die Lebensräume haben wir verändert. Autos, Scheiben, große Scheiben, das sind Beispiele dafür, wie ein Tier in Not gekommen sein kann, ohne dass dafür ein anderes Tier verantwortlich ist. Wenn dann ein Tier verletzt ist in der Natur, draußen im Wald, hat es, ich sage mal, wenn es Glück hat, einen natürlichen Fressfeind, der sein Leid entsprechend verkürzt. Bei uns in den Städten laufen sie dann teils stundenlang, tagelang herum, ohne beachtet zu werden, weil sich ihnen entweder keiner annimmt oder es keine natürliche Regulierung gibt. Die Tiere haben in diesem Fall Stress und Angst, denn auch sie können genau diese Emotionen empfinden und werden damit von uns dann allein gelassen. Man kann nicht erwarten, dass engagierte Einzelne dauerhaft Lücken schließen und allein genau diese Verantwortung übernehmen. Diese Verantwortung, dieser Bedarf, der besteht seit Langem. Er besteht seit Langem, und er liegt uns dokumentiert heute vor. Meine Kollegen und Vorredner haben auch schon gesagt gehabt, wie die Fallzahlen sind, ich will sie jetzt nicht alle wiederholen, aber wir reden bei den registrierten Fällen von mehreren Hundert im Jahr, durchweg verschiedene Tierarten, und, dass die Tierheime sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven keine Kapazitäten haben. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir morgen anfangen, einen großen Neubau da irgendwo hinzusetzen, sondern es geht darum, und das sagen die Anträge auch eindeutig, dass wir mögliche Standorte evaluieren. Man muss auch sagen, man muss auch schauen: Reicht ein Standort, oder brauchen wir in Bremen einen und in Bremerhaven einen? Das darf man bei diesem Thema auch nicht vergessen. Die bisher improvisierte Versorgung kann auf jeden Fall nicht dauerhaft auf Ehrenamt, Spenden und einzelne Arztpraxen abgewälzt werden. Herr Welt, alles hier in Deutschland wird komplex gemacht durch Bürokratie und juristische Aspekte. Komplexität ist aber kein Argument für Untätigkeit. Doch genau das sagt die Senatsantwort. Es ist ein komplexes Thema, daher machen wir mal lieber nichts. Dankenswerterweise sind Sie aber dann am Ende ja doch ein bisschen tätig geworden und haben sich vom Oppositionsantrag wenigstens angeleitet gefühlt. Von daher vielen Dank! Die beiden Anträge setzen sehr unterschiedliche Akzente. Der FDP-Antrag, Entschuldigung, fordert eine umfassende Bedarfs-, Standort- und Finanzierungsprüfung sowie ein Notfallkonzept. Der Antrag von SPD, Linken und Grünen betont die Einbeziehung bestehender Strukturen, Kooperation mit Niedersachsen sowie die Konzentration auf fachlich beherrschbare Tiergruppen. Die Koalitionsvorlage verlangt zudem die Ermittlung der Investitionen und Folgekosten. Gut, das zu dem, wie sich die Anträge unterscheiden, und man kann über Formulierungen streiten. Im Kern gilt aber: Die Versorgung verletzter Wildtiere darf nicht davon abhängen, ob zufällig gerade eine überlastete Pflegestelle, (Glocke) ein Verein oder eine Tierarztpraxis erreichbar ist. Wir stimmen deshalb beiden Anträgen zu und danken dem Ehrenamt. – Vielen Dank! (Beifall BIW)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Bruck.
Philipp Bruck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Wir Menschen sind in etlichen Fällen direkt dafür verantwortlich, wenn Tiere Schaden nehmen, weil wir Häuser bauen, weil wir Gebiete bebauen, wo vorher Natur war, wo vorher Lebensräume von Wildtieren waren, weil wir an diesen Gebäuden Glasscheiben haben, gegen die Vögel fliegen, durch den Straßenverkehr, in dem etliche Tiere sterben, weil wir Wildtiere auch direkt bejagen, durch die Klimakrise, auch durch Windenergieanlagen, durch Haustiere, durch Pestizide. Deswegen ist es neben einer Wildtierstation auch wichtig, dass wir natürlich auch all diese weiteren Einflüsse auf die Natur und auf Wildtiere so gering wie möglich halten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Unsere Eingriffe in die Natur und unsere Ausbreitung auf diesem Planeten sind so dramatisch, dass von den natürlichen Lebensräumen, die es früher einmal gab, nicht mehr viel übriggeblieben ist und damit auch die Zahl der Wildtiere heute nur noch ein Bruchteil derer ist im Vergleich zu vor 200 Jahren. Natürlich ist schon das ein Problem für den Artenschutz und unsere Ökosysteme, und auch deshalb ist die Versorgung von verletzten, hilflosen und kranken Tieren auch im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, und viele der Tierarten, die heute bereits zum Beispiel vom Bremer Tierheim versorgt werden, stehen auch auf der Roten Liste für gefährdete Arten wie Feldhase oder Fledermaus oder auf der Vorwarnliste wie Kaninchen und Igel. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns um diese Tiere kümmern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Unsere Verantwortung endet aber nicht da, wo wir sicher sein können, dass die Art erhalten bleibt und das Ökosystem funktioniert, sondern angesichts dieser krassen Eingriffe in das Leben von Wildtieren haben wir auch eine Verantwortung gegenüber den Individuen. In den meisten Fällen, wenn wir sie irgendwo entdecken, sind wir als Menschen auch direkt irgendwie schuld, und wir müssen uns immer wieder klar machen, egal, ob das ein Igel ist oder eine Ente, ein Eichhörnchen oder eine Fledermaus: Diese Tiere kennen auch Schmerzen, auch diese Tiere können leiden. Es gibt sogar Studien, die allen Wirbeltieren eine dem Menschen ähnliche Gefühlswelt zusprechen. Machen Sie sich das einmal für einen Moment bewusst, was das bedeutet, wenn auch die Gans oder das Kaninchen eine grundsätzlich ähnliche Gefühlswelt hat wie wir. Wenn man sich dann vorstellt, wie unsere Welt für diese Tiere aussieht, dann ist es das Mindeste, dass wir uns um diese Tiere kümmern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Das Gute ist, dass wir uns darüber in Bremen seit vielen Jahren total einig sind. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Sie machen nur nichts!) Das war 2021 so, als das Bremer Tierheim, glaube ich, zum ersten Mal eine Problemanzeige im Tierschutzbeirat eingebracht hat und Silvia Neumeyer und ich uns für das Thema eingesetzt haben. Das war ein Jahr später in der Umweltdeputation so, damals auch noch mit Thore Schäck und dann auch im rot-grün-roten Koalitionsvertrag, wurde schon genannt. Die ganze schöne Einigkeit bringt aber natürlich nichts, wenn es keine Wildtierstationen gibt. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir das Thema heute debattieren, dank zweier Initiativen aus der Opposition. Zunächst vielen Dank an die FDP für die Große Anfrage, die die Problemlage noch einmal sehr deutlich gemacht hat. Heute wird das Thema weitgehend privat gelöst, ehrenamtlich, mit Spenden, im Tierheim in Bremen, früher auch in Bremerhaven, in den vielen Aufnahmestellen, wo etliche Ehrenamtliche etliche Stunden und privates Geld investieren, um die Tiere zu versorgen, in den Tierarztpraxen, die sich häufig darum kümmern und natürlich mit allen Einzelnen, die sich kümmern, wenn sie so ein Tier entdecken und nicht einfach weitergehen. Euch und Ihnen allen deswegen vielen, vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP) Das ist der private Teil. Bei der öffentlichen Versorgung gibt es dagegen noch Lücken, nicht nur die fehlende Wildtierstation, sondern auch, was die Regeln angeht, Abläufe. Auch das hat die Anfrage gezeigt, und das hat der Kollege Humpich gut dargestellt. Deswegen als nächsten Schritt auch vielen Dank an die CDU und insbesondere an Silvia Neumeyer, die das Thema seit Jahren nicht losgelassen hat und die jetzt wirklich einen guten Antrag dazu verfasst hat, um zunächst ein Konzept zu erstellen, Bedarfe zu ermitteln und damit die Grundlage zu schaffen, um dann so eine Station in Bremen und in Bremerhaven realisieren zu können, denn natürlich brauchen wir perspektivisch in beiden Städten eine solche Wildtierauffangstation. Ich hätte heute sehr gern auch einen gemeinsamen Antrag beschlossen, aber das Wichtigste ist, dass wir heute einen Beschluss fassen und damit den nächsten Schritt gehen, wenigstens so ein Konzept zu haben. Denn dass die Realisierung von einer Wildtierstation nicht so leicht wird angesichts der Finanzbedarfe und angesichts der finanziellen Lage unseres Bundeslandes, ist, glaube ich, keine Frage. Keine Frage für mich ist aber auch, dass es die Igel und Enten, die Eichhörnchen und Fledermäuse uns wert sein müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Zum Schluss noch ein kleiner Exkurs: Viele der Tierarten, die in einer Wildtierstation versorgt werden, unterliegen dem Jagdrecht, und nach geltendem Recht müsste man bei solchen Tieren, wenn man sie findet und aufnehmen will, erst mal die Jagdausübungsberechtigten einbinden, weil denen das Tier quasi gehört. Es wird noch ein bisschen absurder. Wir wollen eine Auffangstation errichten, in der wir Zeit und Geld investieren, um solche Tiere zu versorgen, zu pflegen und wenn sie wieder fit und gesund sind, wieder auszusiedeln, und diese Tiere könnten dann direkt danach von Jäger:innen in Bremen ganz legal geschossen werden. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das machen sie ja nicht! So fair muss man sein!) Das machen sie natürlich nicht, aber das zeigt trotzdem auf, welche Absurditäten das aktuelle Jagdrecht hat. Dazu gehören die Tiere, wo ich sowieso schon sagen würde, es gibt eigentlich keinen Grund, dass man sie ohne Not überhaupt bejagen darf. Aber richtig absurd ist, wenn es dann auch noch um Tierarten geht, die auf der Roten Liste stehen, wie Feldhase, Silbermöwe, Krickente oder Pfeifente, die auch bisher noch in Bremen bejagt werden dürfen. Deswegen wäre es richtig, dass wir neben der Wildtierstation auch das Jagdrecht anpassen und wenigstens all die Arten, für die es keine ganz zwingenden Gründe für die Bejagung gibt, komplett aus dem Jagdrecht herausnehmen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Zimmer.
Olaf Zimmer Die Linke
Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Am Aufnahmestopp der Abgabe von Wildtieren des Bremer Tierheims kann man sehen: Um die Versorgung der Tiere in unserer Stadt steht es nicht gut. Das betrifft einerseits die von uns selbst angeschafften Haustiere. Das Tierheim gerät auch hier schon an seine Belastungsgrenze. 623 Tiere hat das Tierheim in diesem Jahr bereits aufgenommen, davon allein 413 Katzen. Das zeigt einmal mehr: Ein Tier ist schnell angeschafft, die Verantwortung wird dann aber gerne abgeschoben. Es ist daher richtig, dass in Bremen eine Kastrationspflicht und eine Chippflicht besteht. An der Verantwortungslosigkeit wird dies zwar nicht viel ändern, aber immerhin wird das Tierheim bei entlaufenen Katzen entlastet. Zusätzlich hat das Tierheim aber auch noch 731 Wildtiere aufgenommen, davon allein 408 Stadttauben. Im Mai kamen über 200 Wildtiere ins Tierheim. Zu dieser Aufnahme und für die Versorgung sind die meisten ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Tierheim aber nicht verpflichtet. Sie tun es trotzdem, weil Tiere meist verletzt, geschwächt oder krank sind und sofort tierärztlich versorgt werden müssen. Das bedeutet eine enorme Belastung. Schauen wir genau hin, wer diese Arbeit macht: Das sind überwiegend Frauen, oft in Teilzeit, oft im Niedriglohnbereich, dazu Dutzende Ehrenamtliche, die nach der eigenen Lohnarbeit noch Jungvögel mit der Pipette füttern oder Igel überwintern, mit privater Zeit, privatem Geld in der privaten Wohnung. Was wir hier sehen, ist die Auslagerung öffentlicher Aufgaben. Tierschutz steht im Grundgesetz, Artikel 20a. Es ist Staatsziel, aber die konkrete Arbeit wird abgewälzt auf die Tierheime, die dafür nicht gebaut und nicht finanziert sind, auf das Ehrenamt, das es unbezahlt macht. Wir kennen das aus der Pflege, aus den Kitas, aus der gesamten Reproduktionsarbeit. Die Gesellschaft braucht sie zum Überleben, aber bezahlen will sie keiner. Sie wird unsichtbar gemacht und privatisiert, und wenn das System kollabiert, wie jetzt beim Aufnahmestopp, dann stehen wir da. Die Aufnahme von Wildtieren bedeutet immer auch eine Gefahr für die anderen Tiere im Tierheim, denn die Versorgung und Pflege dieser Tiere stellt eine ganz andere Aufgabe dar als die Versorgung von Haustieren wie Katzen und Hunden. Es braucht sehr spezifisches Fachwissen. Es müssen Quarantäneregelungen eingehalten werden. Wildtiere sind Menschen nicht gewohnt und sollen sich auch auf gar keinen Fall an Menschen gewöhnen, weil sonst eine Wiederauswilderung unmöglich wird. Nicht alle Tiere sind so freundlich wie zum Beispiel eine Stadttaube. Ein ausgewachsenes Eichhörnchen, welches verletzt ist und in panischer Angst, kann eigentlich nur in Ganzkörperschutzausrüstung behandelt werden. Das können und sollen die Mitarbeiter:innen des Tierheims meines Erachtens nicht leisten müssen. Das Problem ist: Rechtlich ist niemand für die Versorgung, Pflege und Auswilderung zuständig, weder Privatpersonen, noch die Kommunen oder das Land. Damit kommen wir wieder zur Verantwortung oder zur Verantwortungslosigkeit. Denn seien wir mal ehrlich: Wieso gibt es so viele verletzte Stadttauben? Wieso werden verletzte Igel aufgefunden? Das sind die beiden Tiergruppen mit den meisten Fallzahlen. Während die Igelpopulation sowieso schon stark rückläufig ist, weil wir ihren Lebensraum und ihre Hauptnahrungsquelle ganz bewusst zerstören und dann auch noch Mähroboter laufen lassen, ist es gleichzeitig so: Mensch reißt im Frühjahr am besten noch während der Brut- und Setzzeit seine dichte Hecke heraus, schreckt damit nicht nur die Vögel, sondern auch die winterschlafenden Igel auf und rennt dann mit den Jungvögeln und dem geschwächten Igel ins Tierheim. Vielleicht hat er auch noch seinen Hund dabei, lässt den durchs Naturschutzgebiet rennen und sammelt hinterher noch ein verlassenes Möwen- oder Entenküken ein. So sind die Verhältnisse, die wir geschaffen haben. Wir zerstören Lebensraum für Profit, für Ordnung, für Bequemlichkeit, und die Folgen dieser Zerstörung werden individualisiert. Sie landen als hilfloses Tier bei einer unterbezahlten Tierpflegerin oder einer Ehrenamtlichen am Küchentisch. Unter anderem deswegen ist der Ansatz des ganzheitlichen Artenschutzes natürlich richtig, und das Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern in der Stadtgemeinde Bremen ist auch richtig. Warum eigentlich nicht in Bremerhaven? (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sind die Igel da weniger gefährdet durch die Spezies Mensch? Trotzdem bleibt das Problem: Wer kann sich fachkundig um all diese Tiere kümmern? Ich gebe zu, ich bin da mit der Senatsantwort auch nicht wirklich glücklich, denn die Antwort ist ja: momentan schlicht: Niemand. Das ist den Tieren gegenüber unfair und grausam. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind es, die den Tieren ihre Lebensgrundlage nehmen, also müssen wir auch Verantwortung übernehmen. Jetzt zur Frage: Wie? Hier trennen sich die Anträge. Der Aufbau einer Wildtierauffangstation ist trotzdem leider auch nicht ohne Weiteres zu machen. Es fehlt einerseits schlicht an Wissen und andererseits wie so oft an Geld, wie wir in Niedersachsen sehen können, wo es ehrenamtliche Stationen gibt, die finanziell bezuschusst werden: Auch diese kommen an ihre Grenzen, weil die Zahl der abgegebenen Tiere steigt. Trotzdem müssen wir das Projekt angehen. Ich persönlich sympathisiere mit dem Antrag der Opposition, insbesondere mit der Neufassung. Ich muss auch hier ehrlich anerkennen, dass ohne das Tierschutzengagement von Silvia Neumeyer viele dieser Themen wie zum Beispiel auch Taubenhäuser nicht mit so viel Verve in der Bürgerschaft diskutiert werden würden. (Beifall Die Linke, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Antrag der CDU und der FDP geht in die richtige Richtung. Sie benennen das Problem klar, Sie wollen eine Struktur schaffen. Das ist richtig. Gute Politik muss aber auch sagen, wer es zahlt. Sie fordern ein Gesamtkonzept, ein Notfallkonzept, eine 24/7-Hotline, das alles möglichst sofort. Das ist ambitioniert. Nur eine Hotline ohne Personal ist ein leeres Versprechen. Wer sitzt nachts um 3 am Telefon, wer fährt raus, wer bezahlt die Tierpfleger:in im Nachtdienst nach Tarif? Das geht nicht zum Nulltarif. Ein verletzter Igel wirft keine Rendite ab, deshalb gibt es keinen privaten Markt dafür, also muss die öffentliche Hand ran. Da müssen wir ehrlich sein: Der Bremer Haushalt ist das Ergebnis von jahrzehntelangen Steuersenkungen für Konzerne und Vermögende von der Schuldenbremse. Wenn wir „Ja“ sagen zur Situation, dann müssen wir auch „Ja“ sagen zur Frage: Woher nehmen wir das Geld? Wir als Linke sagen: Nicht durch Kürzungen bei Kitas, bei Frauenhäusern, bei Jugendhilfe, sondern durch Umverteilung. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Koalitionsvertrag geht den seriösen Weg: Erst die Analyse, erst mit den Beschäftigten und den Ehrenamtlichen reden, erst klären: Welches Grundstück, welche Baukosten, welche dauerhaften Personalkosten, wer wird Träger und wie finanzieren wir das, ohne soziale Aufgaben gegeneinander auszuspielen? Tierschutz darf kein Luxus sein, der in der nächsten Haushaltskrise als Erstes gestrichen wird. Er muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sein, so wie Krankenhäuser, wie Schulen. Mit guter Arbeit, mit Tariflohn, mit Arbeitsschutz. (Glocke) Wir holen die Sorgearbeit – –.
Christine Schnittker
Nein, ich wollte fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Neumeyer zulassen.
Silvia Neumeyer CDU
Herr Kollege Zimmer, können Sie sich auch vorstellen, dass es eventuell möglich ist, dass wir von privaten Menschen viele Gelder für solch ein Projekt bekommen?
Olaf Zimmer Die Linke
Ja, klar kann ich mir das vorstellen, aber im Prinzip, denke ich mir, ist das eine staatliche Aufgabe und darf nicht privatisiert werden.
Silvia Neumeyer CDU
Ja, aber Sie denken doch auch, das würde dem Staat helfen, wenn kein Geld da ist, oder?
Olaf Zimmer Die Linke
Wir holen die Sorgearbeit für Wildtiere zurück aus der privaten Aufopferung in die gesellschaftliche Verantwortung. Das ist unser Unterschied: nicht, ob, sondern wie. Deshalb eint unser Koalitionsantrag die berechtigten Anliegen. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung, (Glocke) damit zumindest mal ein Plan für eine Auffangstation erstellt wird – ein Plan, der hält für die Tiere, für die Beschäftigten und für eine Stadt, die Verantwortung nicht länger auslagert. – Besten Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen mir nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Claudia Bernhard das Wort.
Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie laufen bei mir mit diesem Thema offene Türen ein, das ist, glaube ich, kein Geheimnis, weil ich finde, dass wir an der Stelle dringend vorankommen müssen. Ich kann auch nur sagen, Silvia Neumeyer hat dieses Thema vorangetrieben und ich finde, sie hat vollständig recht, wir sollten da endlich ein paar entscheidende Schritte vorankommen. Aber, und jetzt komme ich zu dem, was vielleicht auch uns mehr oder weniger komplex entgegensteht: Ich meine, wir haben uns darum gekümmert, dass der Tierschutzpreis wieder reaktiviert wird – meine Anerkennung ist wirklich groß für all die Ehrenamtlichen, die es momentan irgendwie aus eigener Tasche hinkriegen, ob das jetzt bei den Katzen, bei den Tauben oder bei was auch immer ist –, dass wir das entsprechend würdigen, mit relativ kleinen Summen. (Beifall Die Linke) Ich finde, das ist eine gute Sache, und da haben sich die entsprechenden Aktiven auch gerne eingefunden. Tiere, insbesondere Wildtiere, ziehen in die Stadt. Das ist eine ganz klare Entwicklung, die wir haben. Wenn Sie sich das in Berlin ansehen, wer da inzwischen über die Alleen rennt, sind Sie ganz beeindruckt, wenn Sie das normale Habitat plötzlich in städtischen Zusammenhängen sehen. Insofern haben wir da eine Verantwortung. Deswegen finde ich es auch richtig, darüber nachzudenken. Wir haben auch ein großes Engagement, aber wir stoßen überall an Grenzen. Im niedersächsischen Umland ist es so, da gibt es Wildtierauffangstationen, es sind 16 Einrichtungen, die sind alle nicht staatlich organisiert. Sie kriegen staatliche Zuschüsse, aber sie sind nicht tatsächlich unter den Flügeln der Behörde. Das ist bislang nach meiner Erkenntnis in keinem einzigen Bundesland der Fall, sondern das sind tatsächlich private Einrichtungen, die entsprechend unterstützt werden. Es ist dann so, dass die zuständige Behörde – –. Da müssen wir darauf achten: Wildtiere sind keine Haustiere, die fallen tatsächlich in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörde. Das heißt letztendlich, die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist aktuell dafür zuständig, solche Stationen zu benennen. Im Übrigen ist sie auch für das Jagdrecht zuständig, aber das ist noch mal eine andere Thematik. Das finde ich in dem Zusammenhang einfach wichtig. Das Thema ist komplex, da kommen wir nun mal leider nicht drum herum. Es ist aber nicht richtig, dass wir nicht darüber nachdenken, wie wir in irgendeiner Weise etwas praktikabel machen. Es ist hier ganz viel genannt worden, wie man am besten klarkommt, und wir brauchen wirklich eine konzeptionelle Überlegung, wie wir das Stück für Stück in eine Realität übersetzen, die dem Ganzen auch gerecht wird. Es braucht selbstverständlich artenspezifische Innen- und Außengehege, das ist gerade mit großflächigen Volieren für Wildvögel der Fall. Wir brauchen letztendlich Quarantäne, wir brauchen Isolierung, entsprechende Medikamente und vor allem das Fachpersonal. Das ist, finde ich, ganz entscheidend. Wir können ja nicht einfach drei Ställe und fünf Käfige daneben stellen, und dann läuft das schon irgendwie. Das mit dem Auswildern ist auch nicht eben mal so, dass das vom Himmel fällt. Insofern möchte ich schon, dass das bedacht wird. Das sind pflegeintensive Tiere, wir brauchen einen Schichtbetrieb und so weiter und so weiter. Die Liste ist lang. Wir haben das momentan nur mal für die rudimentäre Einrichtung überschlagen und liegen da schon bei knapp 400 000 Euro. Da sind wir noch nicht bei den kontinuierlichen Betriebskosten. Das möchte ich an der Stelle sagen. Das ist schon etwas, was man immer wieder bedenken muss. Es geht auch nicht darum, jetzt wieder den Neubau aus dem Ärmel zu schütteln, und ich wäre im Übrigen sehr dafür, das in Bremen und Bremerhaven – –. Stichwort Vögel, die haben nämlich einen der allergrößten Anteile. Wenn wir uns das rein numerisch angucken, sind es insbesondere Vögel, weniger die Eichhörnchen, aber es kommt natürlich auch vor, Igel, et cetera. Das sind unsere Hauptkunden und -kundinnen in diesem Metier. Das heißt also, das ist nicht Bestandteil des Tierschutzes, sondern des Naturschutzes. Deswegen müssen wir uns da schon zusammentun, wie wir es hinkriegen. Die unterliegen nun mal der Obersten Naturschutzbehörde, die bei Umwelt angesiedelt ist. Ich will mich hier überhaupt nicht drücken, das ist nicht der Punkt, sondern ich würde klassischerweise sagen, ich scharre da auch mit den Hufen. Wenn wir das irgendwie hinbekommen könnten, was die Finanzierung anbelangt, können wir uns tatsächlich auch mal über diese gesamte Struktur den Kopf zerbrechen, ich glaube, dass wir da einen gangbaren Weg hinkriegen. Aber, und da sind wir bei dem entscheidenden Punkt, der hier auch schon genannt wurde: Es kostet Geld. Ja, und da bin ich sehr daran interessiert, dass der Haushalt, geschätzte Haushaltsgesetzgeber, -geberin, entsprechend etwas zur Verfügung stellt. Ich hatte schon die Hoffnung, dass uns das in diesem Haushalt gelingt, ist leider nicht so richtig gut ausgestattet, aber das ist etwas, was wir auf jeden Fall auf die Liste setzen müssen. Nachdem die Opposition auch mit großer Begeisterung dabei ist, hoffe ich da ebenfalls auf gemeinsamen Rückenwind. Bislang ist mir nicht bekannt, dass da ein entsprechender finanzieller Haushaltsantrag auf dem Tisch gelegen hätte. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: 93 Änderungsanträge!) Aber gut, wir können ja in die Zukunft gucken, und insofern können wir das dann auch gern entsprechend umsetzen. Wie gesagt, ich wäre sehr dafür. Wir werden uns auf jeden Fall an dieses Konzept machen und gemeinsam mit Ihrer Unterstützung an dem Punkt arbeiten, und ich sage im Großen und Ganzen auch, dass wir das in diesen Auseinandersetzungen auch weiter mit Effet und Rückenwind bearbeiten werden. Ich finde, und da komme ich wieder zu dem Anfang, ich habe selber damit genügend zu tun: Igel, Maulwürfe. Bei mir kommt auch alles Mögliche in meinem Winzgarten vorbei. Bei Dohlen hatte ich auch schon irgendwie schwierige Fälle. Da bin ich um jede Unterstützung dankbar. Gleichzeitig, und das ist der besondere Witz an der Sache, fühle ich mich auch institutionell dafür verantwortlich, dass wir auf der Ebene weiterkommen. Insofern kann ich nur sagen: Großartig, prima, machen wir, aber ich brauche auch Butter bei die Fische, sprich Ressourcen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, jetzt hat sich keiner weiter zu Wort gemeldet. Daher ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jetzt kurz vor der Mittagspause noch einmal um ein bisschen Disziplin. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP mit der Drucksachen-Nummer 21/1593 – Neufassung der DrucksachenNummer 21/1515 – abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksachen-Nummer 21/1874 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe? Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 21/1425 Kenntnis. So, meine Damen und Herren, wir treten jetzt in eine Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:20 Uhr) Vizepräsident Ralph Saxe eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 15:00 Uhr.
Ralph Saxe
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie eine mental entspannende und kommunikative Mittagspause genießen durften. Die Voraussetzungen draußen waren ja entsprechend gegeben. Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen die Tagesordnung fort, und zwar mit dem Tagesordnungspunkt 76: Grundrecht auf Machtkritik stärken – besonderen Straftatbestand des § 188 StGB abschaffen Antrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 16. Juni 2026 (Drucksache 21/1858) Wir verbinden hiermit: Tagesordnungspunkt 104: Grundrechte sind nicht verhandelbar – Meinungsfreiheit schützen Antrag der Fraktion der FDP vom 25. August 2026 (Drucksache 21/1945) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Schilling. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Für die Fraktion BÜRGER IN WUT hat das Wort die Abgeordnete Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Es gehört zu den merkwürdigen Entwicklungen unserer Zeit, dass ausgerechnet diejenigen, die politische Macht ausüben, durch einen besonderen Straftatbestand vor Kritik geschützt werden sollen. Genau aus diesem Grund diskutieren wir heute darüber, denn der § 188 Strafgesetzbuch schafft für politische Personen einen strafrechtlichen Sonderstatus. Wer Politiker beleidigt, üble Nachrede verbreitet oder verleumdet, kann unter besonderen Voraussetzungen härter bestraft werden als bei denselben ehrangreifenden Delikten gegenüber anderen Bürgern. Der Tatbestand des § 188 StGB geht bis auf die kommunale Ebene. Es sind also mitnichten nur Bundesminister und andere Regierungschefs betroffen, auch kommunale Mandatsträger werden von dem Paragrafen abgedeckt. Wir von der Fraktion BÜRGER IN WUT sagen: So sollte es nicht sein, (Beifall BIW) denn es darf keine Zweiklassengesellschaft geben. Politiker sind keine Bürger erster Klasse. Wir Politiker verfügen über öffentliche Sichtbarkeit, über institutionelle Ressourcen, über politische Macht und Zugang zur Öffentlichkeit. Wer Entscheidungen trifft, Gesetze beschließt, Abgaben erhebt oder Menschen durch Verwaltungshandeln betrifft, muss Kritik aushalten können, auch harte, polemische, emotionale und zugespitzte Kritik, meine Damen und Herren. Natürlich bedeutet das nicht, dass alles erlaubt ist. Eine Verleumdung bleibt eine Verleumdung, eine üble Nachrede bleibt eine üble Nachrede, strafbare Beleidigungen bleiben strafbar. Die Paragrafen 185 bis 187 StGB gelten für alle und bieten ausreichend wirksamen Ehrschutz, (Beifall BIW) ohne den § 188 mit der Sonderstellung für uns. Aber weshalb sollte dieselbe ehrverletzende Äußerung denn gerade dann einen höheren Strafrahmen erhalten, wenn sie sich gegen Politiker richtet? Inwieweit sind wir etwas Besonderes, dass wir gesonderte Regeln in diesem Fall brauchen? Warum soll derjenige, der staatliche Macht kontrolliert und kritisiert, ein größeres strafrechtliches Risiko tragen als derjenige, der einen beliebigen anderen Bürger kritisiert? Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich hervorgehoben: Der Schutz der Meinungsfreiheit ist gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen. Das bedeutet nicht, dass Amtsträger jede persönliche Beschimpfung hinnehmen müssen. Es bedeutet aber sehr wohl, dass staatliche Strafnormen nicht den Eindruck erzeugen dürfen, Kritik an Mächtigen werde schärfer verfolgt als Kritik an anderen Menschen, aber genau diesen Eindruck erzeugt der § 188 StGB. Die Erweiterung im Jahr 2021 auf Beleidigungen hat die Unsicherheit dazu verstärkt. Selbst die Justizministerkonferenz hat im Juni dieses Jahres festgestellt, dass die Strafverfolgungspraxis Schwierigkeiten mit der Reichweite der Vorschrift zeigt. Sie will den Anwendungsbereich künftig auf kommunale Amts- und Mandatsträger beschränken. Wir von der Fraktion BÜRGER IN WUT nehmen den Beschluss zur Kenntnis, aber wir wollen weiter gehen. (Beifall BIW) Eine Begrenzung ist nicht ausreichend. Sie ist besser, aber sie lässt eine Frage unbeantwortet: Weshalb braucht es diesen Sondertatbestand überhaupt? Jeder Politiker, vom Kommunal- zum weltbekannten Spitzenpolitiker, ist durch allgemeine Ehrdelikte geschützt. Ein zusätzlicher Sonderparagraf für Personen des politischen Lebens, so heißt das im Jargon, schafft keine Gleichheit, sondern eine Hierarchie, meine Damen und Herren: Hier die Bürger und dort die politisch Mächtigen mit erhöhtem strafrechtlichem Schutz. Wir sind nicht besser oder wichtiger als jeder andere Bürger da draußen. (Beifall BIW) Genau deshalb setzen wir uns dafür ein und fordern die Streichung des § 188 StGB vollständig. Passen wir die notwendigen Folgeänderungen an, insbesondere in § 194 StGB, und sorgen zugleich dafür, dass im allgemeinen Beleidigungsrecht deutlicher zwischen strafbaren Ehrverletzungen und der verfassungsrechtlich geschützten, auch scharfen politischen Kritik unterschieden wird! Wer Macht ausübt, muss sich Kritik stellen. Wer für andere Regeln beschließt, darf für sich selbst keinen Sonderstatus schaffen. Meine Damen und Herren, stärken wir die Meinungsfreiheit, stärken wir die Machtkritik, streichen wir den § 188 StGB! – Vielen Dank! (Beifall BIW)
Ralph Saxe
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schröder.
Dr. Marcel Schröder FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Meinungsfreiheit ist, so sagt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung „schlechthin konstituierend“. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie. Wer also die Demokratie schützen will, der muss in erster Linie auch die Meinungsfreiheit schützen. Es kommt dabei gerade nicht darauf an, wie wertvoll ein Meinungsbeitrag ist. Meinungen dürfen emotional oder rational, gefährlich oder harmlos sein. Auch radikale Ideologien fallen nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus. Die Grenze liegt aber dort, wo erweislich falsche Tatsachen behauptet werden oder Schmähkritik geübt wird, etwa in Form von Formalbeleidigungen. Wir haben bereits im letzten Jahr auf einen Antrag von uns hin über das Thema Meinungsfreiheit und den § 188 StGB diskutiert. Auslöser damals war die sogenannte Schwachkopfaffäre um Robert Habeck. Seitdem gab es Dutzende weitere Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger wegen Beleidigungen von Politikern zu sehr harten Strafen verurteilt wurden. Der neueste Fall ist der Fall „Lügenfritze“, wo jemand verurteilt wurde, weil er Friedrich Merz als „Lügenfritze“ bezeichnet hatte. Das Kernproblem ist Folgendes: Es gibt in diesem Land ein Strafgesetzbuch mit über 350 Paragrafen. In fast allen davon ist jeder Bürger gleich viel wert. Nur bei einem einzigen, dem § 188 StGB, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass manche Beleidigte mehr wert sind als andere, nämlich dann, wenn sie ein Mandat tragen. Ich sage Ihnen, wer als Mandatsträger dieses Haus betritt, der verliert natürlich nicht seine Menschenwürde, aber er erwirbt auch keinen Anspruch auf einen dickeren Schutzpanzer als die junge Polizistin bei der Polizei, der Busfahrer bei der BSAG oder die Krankenschwester im Klinikum Bremen-Mitte, die auch mit Beleidigungen konfrontiert sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, BIW) Aber genau das tut der § 188 StGB. Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens werden härter bestraft als dieselbe Tat gegen jeden anderen Bürger, bis zu drei statt bis zu einem Jahr. Meine Damen und Herren, das ist keine Gleichheit vor dem Gesetz. Das ist ein Sonderstrafrecht für Politiker, und ein Sonderstrafrecht für Politiker hat in einer liberalen Demokratie nichts zu suchen. (Beifall FDP) Ich weiß, was Sie gleich sagen werden: Ja, Kommunalpolitiker werden bedroht, angefeindet, manchmal sogar tätlich angegriffen. Das ist wahr, das ist widerlich, und das nimmt hier auch niemand auf die leichte Schulter. Auch ich selbst habe schon Morddrohungen bekommen, weil ich beispielsweise die widerliche antisemitische Gegendemo am Jahrestag des 7. Oktober mit sehr harten Worten kritisiert habe. Aber, meine Damen und Herren, gegen Bedrohungen gibt es § 241 StGB, gegen Nötigung gibt es § 240 StGB, für Volksverhetzung § 130 StGB und für Beleidigungen §§ 185 bis 187 StGB. Es gibt hier keine Schutzlücke. Das Strafgesetzbuch, es strotzt nur so vor Tatbeständen. Was wir nicht brauchen, ist ein Sonderparagraf, der in der Praxis vor allem eins hervorgebracht hat: eine blühende Anzeigeindustrie von Politikern gegen unbequeme Wahrheiten und eine Entfremdung der Bürger von der Politik. (Beifall FDP) Das schützt die Demokratie nicht, das schadet ihr! § 188 StGB ist deshalb kontraproduktiv, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen sollte er vollständig abgeschafft werden. (Beifall FDP, BIW) Wer in dieses Haus gewählt wird oder ein Amt übernimmt, der wusste vorher, dass Politik kein Streichelzoo ist. Harte, unsachliche und auch ungerechte Kritik auszuhalten, ist der Preis der Macht und nicht ihre Zumutung. Der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur zeigt sich nicht zuletzt daran, wie viel Spott ihre Mächtigen ertragen müssen, und eine Diktatur will hier wohl hoffentlich niemand einführen. Man muss doch erkennen, dass dieser Straftatbestand völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Wir als FDP haben das Thema früh erkannt und fordern daher schon lange die Abschaffung des § 188 StGB. Mittlerweile haben sich auch andere dieser Überzeugung angeschlossen. Einige CDU-geführte Länder sind mittlerweile auch für die vollständige Abschaffung des § 188 StGB und auch andere renommierte Juristen, wie etwa der Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ Ronen Steinke, der aus Anlass der Debatte sogar ein ganzes Buch über Meinungsfreiheit geschrieben hat und der nun nicht gerade dafür bekannt ist, rechte Narrative zu bedienen. Wir fordern daher den Senat auf, sich im Bundesrat den Ländern anzuschließen, die die vollständige Streichung des § 188 StGB befürworten. Der Antrag der BÜRGER IN WUT, der hier nur eine Prüfung fordert, geht uns an der Stelle nicht weit genug. Wir werden diesen daher ablehnen und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Schaffen wir den § 188 StGB ab – nicht, weil Politiker Beleidigungen verdienen, sondern weil die Bürgerinnen und Bürger Gleichheit vor dem Gesetz verdienen! – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Ralph Saxe
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Sültenfuß.
Tim Sültenfuß Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Wir debattieren heute über Politikerbeleidigungen oder beleidigte Politiker:innen. Der Anlass dafür ist, dass die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND mitbekommen hat, dass in Deutschland aktuell parteiübergreifend eine Debatte über den Sinn und Unsinn von § 188 StGB geführt wird. Vielleicht haben Sie davon erstmals gehört, weil das Thema auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz im Juni war. Vielleicht war es aber auch eine Initiative der AfDBundestagsfraktion ebenfalls im Juni, die Sie inspiriert hat. Was wirklich zur Idee für diesen Antrag geführt hat, das können wir nur mutmaßen. Die FDP wollte natürlich auch mitmischen und hat noch schnell einen eigenen Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung zusammengeschustert. Als Allererstes halte ich es in dieser Debatte für extrem wichtig, einmal klarzustellen: Durch den § 188 StGB wird nichts unter Strafe gestellt, was nicht durch §§ 185 und 186 StGB ohnehin schon strafbar wäre. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das ist richtig!) Trotzdem gibt es gute Gründe für Kritik an der aktuellen Fassung des § 188 StGB. Dieser Paragraf konstituiert vor allem zwei Unterschiede zum normalen Beleidigungstatbestand: Zum einen sind höhere Höchststrafen möglich, wenn sich die Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens richtet und sie außerdem geeignet ist, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren – großer Unterschied zu § 185 StGB. Zum anderen können Beleidigungen von Politikern anders als Beleidigungen gegen alle anderen Personen von den Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantrag der Beleidigten verfolgt werden, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten und die beleidigte Person nicht widerspricht. Das ist, finde ich, auch noch mal wichtig, das klar zu benennen, dass die Strafverfolgung kein Automatismus ist und dass Spitzenpolitiker:innen auch bei der aktuellen Rechtslage durchaus die Möglichkeit hätten, eine Strafverfolgung inklusive Hausdurchsuchungen zu verhindern. Friedrich Merz zum Beispiel: Der hat sich aber lieber dazu entschieden, extra eine Agentur anzuheuern, die das Internet nach möglichen Beleidigungen gegen ihn durchforstet und dann Hunderte Strafanzeigen gegen normale Bürger:innen stellt. Das Lustige daran ist: Diese Agentur wurde gegründet von der damaligen Chefin der Jugendorganisation der FDP, Franziska Brandmann, und Alexander Brockmeier, damals Abgeordneter für die FDP im Landtag von NRW. (Beifall Die Linke – Heiterkeit CDU) Während die FDP sich also hier als Verteidigerin der Meinungsfreiheit aufspielt, verdienen sich Ihre Parteikolleg:innen mit dem, Zitat, „kompromisslosen Anzeigeverhalten von Spitzenpolitikern“ eine goldene Nase. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Es regelt mal wieder die Wirtschaft!) Ein weiteres Beispiel für dieses kompromisslose Anzeigeverhalten von Spitzenpolitikern ist Agnes Strack-Zimmermann, aka „Adolfine die Kriegstreiberin“. (Zurufe: Ooh! – Unruhe CDU, BIW, FDP) Die FDP-Politikerin gibt an, pro Monat gut und gerne 250 Anzeigen zu stellen. (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Das ist aber eine Beleidigung!) OLG Karlsruhe hat gesagt, dass man das sagen darf! (Glocke)
Ralph Saxe
Meine Damen und Herren, wir – –.
Ralph Saxe
Kleinen Moment mal eben, Herr Abgeordneter Sültenfuß!
Ralph Saxe
Wir werden die Äußerung überprüfen, das ist nicht überhört worden.
Tim Sültenfuß Die Linke
Ich habe ein bisschen gehofft, dass direkt irgendwo alle sagen: Oh, Machtkritik, so wichtig! Dann sagt man was, und dann ist es auch wieder falsch. (Unruhe CDU)
Ralph Saxe
Jetzt fahren wir fort. Wir kommen darauf zurück.
Tim Sültenfuß Die Linke
Ich würde gern weitermachen. Ich habe nicht mehr so viel Zeit. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Pfui! – Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Gerade bei so einer Debatte! – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Pfui!) Nun geht es mir bei Frau Strack-Zimmermann nicht darum, sie dafür zu kritisieren, dass sie sich gegen Gewaltandrohungen und sexistische Beleidigungen juristisch zur Wehr setzt, das finde ich nämlich nachvollziehbar, sondern ich möchte vielmehr aufzeigen, dass das mit dem Anzeigeverhalten eine komplexe Sache ist. Ein weiterer Punkt, der mich am FDP-Antrag irritiert hat, ist, dass Sie behaupten, die Meinungsfreiheit in Deutschland wäre durch die, Zitat, „überbordende Regulierung sozialer Netzwerke“ gefährdet. Das ist wirklich komplett absurd. Die Wahrheit ist doch, dass die Digitalkonzerne völlig dabei versagen, gegen Hass und Hetze vorzugehen und der aktuellen Verrohung des Diskurses irgendetwas entgegenzusetzen. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist das Geschäftsmodell!) Welche Meldestellen Sie für, Zitat, „rechtsstaatlich bedenklich“ halten und ob die RIAS-Meldestelle gegen Antisemitismus auch dazugehört, das können Sie ja vielleicht noch einmal erklären. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Haben Sie überhaupt unseren Antrag gelesen?) Trotzdem, und das sehen wir auch als Koalition so, gibt es Anpassungsbedarf, was den § 188 StGB betrifft, denn dieser Paragraf sanktioniert Ehrangriffe auf Politiker:innen strenger als Kritik an anderen Personen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen aktuellen Beschlüssen immer die Bedeutung von Machtkritik betont. Es gibt hier also tatsächlich einen Widerspruch. Es ist nun mal Fakt, dass sich die Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund von § 188 StGB seit der Verschärfung jedes Jahr nahezu verdoppelt hat. Das Problem mit dem Straftatbestand ist, dass er den Menschen in unserem Land das Gefühl gibt, dass Politiker:innen durch den Staat besser geschützt werden als alle anderen Bürger:innen und dass man sich gegenüber einer politischen Amtsträgerin weniger erlauben darf als gegenüber seiner Nachbarin. Dabei war das Ziel bei der Verschärfung des Paragrafen im Zuge des Gesetzespakets gegen Hass und Hetze eigentlich, den offenen politischen Diskurs zu fördern. Dieses Ziel wird aktuell aber nur unzureichend erfüllt. Das hat auch die Justizminister:innenkonferenz erkannt und sich schon vor dem Antrag von Bündnis Wutbürger-Allianz dafür ausgesprochen, dass der Schutz des § 188 zukünftig auf Kommunalpolitiker:innen beschränkt wird. Außerdem soll geprüft werden, ob das Delikt nicht wieder ausschließlich auf Antrag verfolgt werden sollte. Dieser Prozess zur Entschärfung des § 188 StGB läuft also bereits. Wir als Koalition halten das zum gegenwärtigen Zeitpunkt für ausreichend, denn für uns ist klar, dass wir vor allem die Menschen schützen müssen, die sich ehrenamtlich als Gemeinde- und Landrätinnen, als Bürgermeister:innen oder in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung oder den Bremer Beiräten politisch engagieren. Wenn wir diese Personen nicht richtig schützen, dann haben wir irgendwann niemanden mehr, der diese Ämter übernehmen will, und das wäre ein echtes Problem für die Demokratie. Dass Sie das alle nicht verstehen, warum es da einen Anknüpfungspunkt gibt, zu differenzieren, das zeigt, dass Sie das Problem einfach nicht ernst nehmen, dass es da gerade eine krasse Verrohung des Diskurses gibt. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Oh, jetzt erklärt uns ein Linker die Welt!) Aus diesen Gründen lehnen wir Ihre Anträge ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Vorwärts immer, rückwärts nimmer!)
Ralph Saxe
Meine Damen und Herren, wir prüfen die Aussage. Es hat dazu ein Verfahren schon gegeben, vor dem OVG. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Sie wollen doch alle Machtkritik!) Das gucken wir uns gerade an. Wir kommen da wieder zurück, keine Sorge. Solange das nicht geklärt ist, meine Damen und Herren, hat jetzt das Wort der Abgeordnete Zeimke.
Simon Zeimke CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Wer Macht ausübt, muss Kritik aushalten – scharfe Kritik, polemische Kritik, auch unfaire Kritik, auch dumme Kritik. Das gehört zu diesem Job dazu. Aber das politische Leben besteht nicht nur aus Berufspolitikern, sondern wie wir schon gehört haben, erstreckt es sich bis auf die kommunale Ebene. Es erstreckt sich bis in den Beirat Blumenthal, die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, bis in den Stadtrat Achim oder Brake und bis in die Sitzung im Ortsamt am Dienstagabend. Die Menschen, die sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren, haben keine Pressesprecher, keine Rechtsabteilung, keinen Personenschutz. Sie haben einen Feierabend, den sie hergeben, um mit ihrem Namen für ihren Stadtteil, für ihre Gemeinde zu arbeiten. Ihren Namen kennt jeder im Stadtteil und in der Gemeinde, und genau hier setzt der Schutz von § 188 StGB an. Die Vorschrift ist auch nicht neu: 2021, unter den Eindrücken des Mordes an unserem Parteifreund Walter Lübcke, wurde der alte § 187a StGB verschärft und um den Tatbestand der Beleidigung ergänzt, ausdrücklich auf die kommunale Ebene erstreckt, und auch mit einem höheren Strafmaß versehen, in einer Zeit, in der Beleidigungen gegen Politiker und Kommunalpolitiker immer mehr wurden und immer weiter eskalierten bis hin zu Angriffen und Mord. Meine Damen und Herren, Artikel 5 GG schützt die Meinungsfreiheit. Er schützt nicht die unwahre Tatsachenbehauptung, er schützt nicht die Schmähkritik, er schützt nicht die Formalkritik. Das sagt sogar der Antragsteller, oder beide Antragsteller. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Richtig!) Gleichzeitig wollen sie diese Grenze ein wenig schleifen. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Nein!) Aber worüber reden wir eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2022 mit Kommentaren gegen Renate Künast befasst. Ich zitiere, und ich bitte um Nachsicht, denn das ist nicht meine Wortwahl: „Stück Scheiße“, „Drecks Fotze“, „Pädophilen-Trulla“. Nennen Sie mir ein politisches Argument, das in diesen Worten steckt! (Beifall CDU, BA-Gruppe) Das ist keine Machtkritik, das ist keine Meinung – das ist eine Straftat. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja, eine normale Straftat!) Karlsruhe hat ausdrücklich festgestellt: Gerichte dürfen nicht einfach unterstellen, dass Politiker so etwas hinnehmen müssen. Im Gegenteil, wer sich politisch für die Gesellschaft engagiert, dem ist das in der Abwägung zugutezuhalten. Ich will es ganz deutlich sagen: Der § 188 StGB ist kein Ministerprivileg, er ist Ehrenamtsschutz! Ich möchte nicht, dass Kommunalpolitiker sich solchen Beleidigungen ausgesetzt sehen. Stellen wir uns einmal eine junge Mutter vor, die sich in ihrer Gemeinde, in ihrem Stadtteil für eine bessere Kinderbetreuung einsetzen will, und dann sieht sie, wie im Internet mit Politikern umgegangen wird. Glauben Sie, diese Frau hat noch große Lust auf Kommunalpolitik, große Lust, sich mit ihrem Gesicht und ihrem Namen für ihre Überzeugungen öffentlich auf den Marktplatz zu stellen? Da braucht man ein breites Kreuz. Kommunalpolitiker verdienen einen besonderen Schutz vor Hass und Hetze! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Problem des § 188 ist: (Abgeordnete Julia Tiedemann [BIW] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) Es ist nicht der § 188 das Problem, sondern die Anwendung. Benjamin Krause, leitender Oberstaatsanwalt aus Frankfurt am Main hat das im Juli auch ganz richtig festgestellt: „Schwachkopf“, „Pinocchio“, „Lackaffe“ – das sind nach den Grundsätzen der Machtkritik in aller Regel keine Beleidigungen. Wer das verfolgt, der wendet geltendes Recht falsch an. Dagegen hilft keine Gesetzesänderung, dagegen hilft nur saubere juristische Arbeit. Aber wir tun auch nicht so, als sei bei § 188 alles in Ordnung, und wir wollen reparieren, aber nicht abreißen. Die Justizministerkonferenz, das haben wir heute schon gehört, hat das im Juni in Hamburg auch schon festgestellt. Der Paragraf soll künftig klarer gefasst werden und auf die kommunale Ebene konzentriert werden. Das ist richtig, und das unterstützen wir ausdrücklich. (Beifall CDU) Denn wenn ein Bundesminister von einem Account mit rund 900 Followern als Schwachkopf beleidigt wird, dann erschwert das sein politisches Wirken nicht erheblich. Eine ehrenamtliche Beirätin, deren Ruf im Stadtteil alles ist, die steckt das nicht so einfach weg. Genau da müssen wir den Rückhalt stärken. Richtig angewendet, ist der § 188 nach oben stumpf und nach unten wirksam. Der politische Diskurs, meine Damen und Herren, in unserem Land ist schärfer geworden. Die Extremen von Links und Rechts befeuern diese Entwicklung. Dem politischen Gegner wird nicht mehr mit Argumenten und Respekt entgegengetreten, sondern mit Beleidigung. Die extremen Ränder wollen Menschen degradieren. Wir in der demokratischen Mitte dürfen das nicht zulassen, und wir müssen als Gesetzgeber unseren kommunalen Ehrenamtlichen die notwendigen Mittel an die Hand geben, sich dagegen wehren zu können. Deshalb ist für uns als CDU klar, erstens, ja zur Reform im Sinne der Justizministerkonferenz. Schutz dort konzentrieren, wo er wirklich gebraucht wird: beim Ehrenamt vor Ort. Zweitens, ja zur Verhältnismäßigkeit. Wir brauchen in bestimmten Dingen eine Klarstellung. Das sollten wir machen – mehr Rechtssicherheit, nicht weniger Schutz. Drittens, nein zur Abschaffung. Wer diesen Paragrafen streicht, nimmt keinem Minister ein Privileg, er nimmt Ehrenamtlichen den Rückhalt. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, wir verteidigen die scharfe Rede, wir verteidigen die unbequeme Frage, die Karikatur, den Spott und auch den schlechten Witz auf unsere Kosten, aber wir verteidigen nicht die Beleidigung, schon gar nicht auf Kosten derer, die am Dienstagabend ihre Freizeit opfern, um ehrenamtlich im Beirat zu sitzen, und am Mittwoch lesen, was über sie im Internet geschrieben wird. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Kommunalpolitiker ihrem Amt nachgehen können, ihrem Ehrenamt nachgehen können. Dafür geben wir ihnen den Rückhalt und lehnen diese beiden Anträge ab. – Vielen Dank! (Beifall CDU, SPD)
Ralph Saxe
Frau Tiedemann für eine Kurzintervention. Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): Ja, zu meinem Vorredner: Bei Ihnen klingt es so, als sollte beziehungsweise als würde mit der Abschaffung des § 188 StGB sämtlicher Schutz entfallen. Dagegen möchte ich mich ganz explizit aussprechen, denn genau darum geht es nicht. Es geht nicht darum, den Menschen die Möglichkeit zu nehmen, dagegen juristisch vorzugehen. Es geht darum, dass das Strafmaß für uns besonders hoch angesetzt wird, also wir werden besonders geschützt. (Abgeordneter Dr. Hubertus Hess-Grunewald [SPD]: Sie haben nichts verstanden!) Wenn jemand beleidigt wird, dann trifft es – und es ist egal, wie hoch die Strafe dann für den Täter ist – –. (Zuruf: Das hat er nicht gesagt!) Hat er wohl! (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Hat er nicht!) Niemand, der beleidigt, informiert sich im Vorfeld darüber, wie hoch das Strafmaß ist. Er tut es. Der § 188 sorgt also mitnichten dafür, dass weniger beleidigt wird. Er sorgt nur dafür, dass jemand, der uns beleidigt, härter bestraft wird – mehr nicht, meine Damen und Herren. (Beifall BIW)
Ralph Saxe
Für eine Erwiderung auf diese Kurzintervention hat für maximal 1 Minute 30 Sekunden das Wort der Abgeordnete Zeimke.
Simon Zeimke CDU
Frau Tiedemann, ich wäre sehr froh, wenn Sie hier im Parlament zuhören würden, denn genau diesen Umstand habe ich beschrieben. (Beifall CDU, SPD) Ich weiß nicht, ob Sie schon mal in einem kommunalen Stadtrat, in einer kommunalen Vertretung tätig waren. Ich habe das sieben Jahre lang in Niedersachsen gemacht. (Lachen BIW) Hören Sie bitte zu! – Nicht, dass Sie wieder falsche Schlüsse ziehen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Sie ist Fraktionsvorsitzende!) Ich habe das in Niedersachsen sieben Jahre lang gemacht als Stadtrat, ich habe das in den Beiräten hier in Bremen gemacht, und genau für diese Leute wollen wir diesen Paragrafen erhalten, denn diese – –. (Abgeordnete Julia Tiedemann [BIW]: Für sich selbst!) Nein, nicht für mich, das habe ich nicht gesagt! Wir wollen diesen Paragrafen gerne reformieren im Sinne der Justizministerkonferenz, und die hat gesagt, wir wollen diesen Paragrafen auf die kommunale Ebene beschränken. Damit sind wir hier im Landesparlament nicht gemeint. Vielleicht werden Sie das vor Ende der Legislatur auch noch verstehen. (Beifall CDU)
Ralph Saxe
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus dem Plenum liegen uns hier oben nicht vor. Wir überprüfen gerade, wie gesagt, diese Begrifflichkeit, die gewählt worden ist. Da gibt es eine sehr interessante juristische Auseinandersetzung, mit der wir uns hier oben auch gerade beschäftigen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Er wusste schon, was er sagt!) Vermutlich haben das einige parallel auch getan. Ich sage Ihnen aber noch zum Abschluss der Debatte etwas. Nun ist zunächst dran natürlich der Abgeordnete Dr. Schröder. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Aber man muss nicht auf alles nach Pavlov’scher Art reagieren!) Der hat auch noch zwei Minuten, von daher alles in dem Fall im gelben Bereich. Jetzt bitte etwas Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Gestehen Sie jetzt ein, dass er falsch war, Ihr Antrag!)
Dr. Marcel Schröder FDP
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich habe nicht damit gerechnet, dass sich keiner mehr meldet aus der Koalition. Deswegen habe ich mich so spät gemeldet. Ich wollte noch mal auf den Kollegen Sültenfuß eingehen. Zur Anzeigenindustrie, die auch aus Teilen unserer Partei befeuert wird, kann ich nur sagen, dass das nicht die Beschlusslage der FDP ist. Die Beschlusslage der FDP auf Bundesebene ist ganz klar, den § 188 StGB abzuschaffen. Solange dieser Paragraf aber nun mal gilt, und solange das nun einmal ein geltendes Recht ist, gilt der Grundsatz: „Hate the game, not the Player“. So ist das nun mal leider. Es ist nicht so, dass Frau StrackZimmermann und Frau Brandmann das nicht auch wissen, dass es große Teile bei uns in der Partei gibt, die dieses Vorgehen für kontraproduktiv halten. Das ist so. Im Übrigen: Auch bei Kommunalpolitikern, da muss ich auch noch mal auf Herrn Zeimke eingehen, Sie hatten behauptet, wir würden diesen Schutz mit unserem Antrag schleifen. Das ist ja gerade nicht der Fall. Der § 185 StGB und alle anderen Paragrafen, die ich zitiert habe, die bleiben bestehen. Wenn jemand beleidigt wird, dann soll der das selbstverständlich anzeigen können. Es ergibt aber keinen Sinn, warum man da auch einen Kommunalpolitiker anders behandeln soll als die Krankenschwester, die im Klinikum-Mitte beleidigt wird, oder den Busfahrer der BSAG, der beleidigt wird. (Beifall FDP, BIW) Ganz generell, ja, natürlich ist die gesellschaftliche Debatte total verroht. Wir als Liberale, wir halten das Strafrecht da aber einfach nicht für das richtige Mittel. Strafrecht ist Ultima Ratio, und Strafrecht ist nicht dafür da, um die Gesellschaft zu beeinflussen oder zu erziehen. Das ist nicht die Aufgabe von Strafrecht. Wir als Politiker, wir haben in allererster Linie – und da gucke ich mir vor allem Herrn Sültenfuß an – eine Vorbildfunktion. Hier eine Rede zu halten, warum die Meinungsfreiheit wichtig ist und warum die gesellschaftliche Debatte verroht und sich dann so zu verhalten und solche Sachen hier rauszuhauen, wird auch der Vorbildfunktion nicht gerecht. Ich finde, darauf sollten wir alle mal mehr achten. (Beifall FDP, BIW – Abgeordneter Heiko Strohmann [FDP]: Wo bleibt der Spaß?)
Ralph Saxe
So, nun hat das Wort tatsächlich die Senatorin Frau Dr. Schilling. Hat sie doch nicht, tut mir leid. So, dann hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Sültenfuß.
Tim Sültenfuß Die Linke
Das geht auch ganz schnell. Herr Schröder, ich finde, das hat sehr viel Größe gezeigt, was Sie zu der Anzeigenindustrie gesagt haben und auch gesagt haben, dass das, was da einzelne Leute tun, nicht Beschlusslage der FDP ist. Das finde ich ehrlich und gerade von Ihnen. Dass ich gerade dieses Zitat, diese überspitzte Kritik an Frau StrackZimmermann hier genannt habe, das sollte einfach zum Ausdruck bringen: Auf der einen Seite wollen alle Machtkritik, und wenn man das dann nicht hier im Parlament auch sagen darf, wo das Gericht, das OLG Karlsruhe entschieden hat, das ist eine zulässige Äußerung, dann, finde ich, gibt es da einen Widerspruch zu dem, was Sie eigentlich sagen, nämlich Schutz der Machtkritik, Meinungsfreiheit und so weiter. Deswegen sehe ich das nicht als Fehler an, dass ich das gerade so gesagt habe. (Beifall Die Linke)
Ralph Saxe
Meine Damen und Herren, ich werde noch zum Abschluss der Debatte was dazu sagen, wenn wir das zu Ende geprüft haben. Jetzt hat aber wirklich Frau Dr. Schilling das Wort. Und wer sich jetzt noch meldet, der kommt hinten dran. Für den Senat hat jetzt das Wort Frau Dr. Schilling.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da hier bereits mehrfach über die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im vergangenen Juni gesprochen wurde, erinnere ich gern noch mal an das Ziel des Antrags aus Sachsen und Baden-Württemberg. Das war – und das ist hier auch schon genannt worden –, den besonderen Schutz von Personen des politischen Lebens für Fälle der Beleidigung auf die Personen zu beschränken, die auf kommunaler Ebene tätig sind. Sie, meine Damen und Herren Landtagsabgeordnete, würden künftig also keinen besonderen Schutz mehr genießen und Bundestagsabgeordnete oder Abgeordnete des Europäischen Parlaments sowie Mitglieder von Landes- oder Bundesregierungen ebenfalls nicht. Das kann man für richtig oder für falsch halten. Wie Bremen sich positioniert hat, verrate ich Ihnen gern. Wir haben den Antrag abgelehnt. Warum haben wir das getan? § 188 StGB wurde erst 2021 geschaffen, und zwar in seiner jetzigen Form entstand er vor dem Hintergrund der Ermordung von Walter Lübcke. Walter Lübcke war ein Abgeordneter des Hessischen Landtags und bis zu seinem Tod Regierungspräsident in Kassel, also nach der Definition ein Spitzenpolitiker. Eine Streichung des Tatbestandes jetzt und nach kurzer Zeit wäre ein völlig falsches Signal. Es hat sich eine sachgerechte Rechtsprechung entwickelt, die Fragestellungen ausgewogen beantwortet und Leitplanken bietet. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Na ja!) § 188 StGB dient nicht nur dem Schutz und der Privilegierung von Politikerinnen und Politikern, sondern auch dem Schutz der Demokratie. Sie, meine Damen und Herren von BÜRGER IN WUT und der FDP, möchten den Paragrafen letztendlich streichen. Der Deutsche Bundestag hat gerade erst am 29. Januar den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des § 188 StGB abgelehnt. 440 Abgeordnete lehnten ihn ab. Das scheint mir ein überaus klares Votum zu sein. Wer Beleidigungen abtut, der sollte sich vergegenwärtigen: Erst kommt das Wort, dann kommt die Tat. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ralph Saxe
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich will das kurz noch mal einordnen. Es ist, wie gesagt, ein Zitat gewesen, was Herr Sültenfuß da zitiert hat. Das war damals im Zusammenhang mit Lieferungen von Taurus in die Ukraine, wo das gefallen ist. Die Kontextualisierung ist natürlich einerseits, dass das Gericht gesagt hat, das ist in großer Erregung passiert, so ein Zitat zu machen. Sie haben es auch klar kontextualisiert. Ich würde im Augenblick sagen, wir warten mal, was der juristische Dienst dazu sagt. Dafür haben wir den nämlich. Nur, damit Sie wissen, worum es geht: Es ist durch drei Instanzen gegangen, und in der letzten Instanz des OLG ist gesagt worden für diesen Fall, dass es keine Bestrafung gegeben hat. So weit erst einmal. Wir kommen gleich noch mal zurück. Die Beratung ist jetzt geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Drucksache 21/1858, abstimmen. (Zuruf BIW: BÜRGER IN WUT!) Ist alles korrekt. Der Antrag war von BÜNDNIS DEUTSCHLAND. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BIW) Ich bitte um die Gegenprobe. (SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Stimmenthaltungen? (BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 21/1945, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Wir machen in der Tagesordnung weiter mit Tagesordnungspunkt 79: Vertrauen zurückgewinnen – Föderale Modernisierungsagenda in Bremen umsetzen – Effizienzgesetz für Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung vorlegen Antrag der Fraktion der CDU vom 11. Juni 2026 (Drucksache 21/1841) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Bovenschulte. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste hat das Wort die Kollegin Frau Gröninger.
Theresa Gröninger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier vor Ort und an den Bildschirmen! Bevor ich zu unserem Antrag komme, ein kurzes Wort zur aktuellen Berichterstattung: Der „Weser-Kurier“ hat diese Woche gesagt, dass der Senat Bovenschulte an einem Verwaltungsmodernisierungsgesetz arbeitet. Das freut mich sehr. Es zeigt, dass unsere Anträge und unser Bürokratiemelder Bewegung in den Senat bringen. Das wollten wir erreichen. (Beifall CDU) Allerdings, Herr Bürgermeister, man sollte sich nicht mit fremden Federn schmücken. Was hier als mutiger eigener Vorstoß verkauft wird, ist zu weiten Teilen schlicht die Umsetzung der bereits im Dezember 2025 von Bund und Ländern auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossenen föderalen Modernisierungsagenda. Das ist keine eigene Erfindung des Bremer Rathauses, sondern eine längst überfällige Pflichterfüllung. (Beifall CDU) Dann nutzen Sie als Beispiel den Anwohnerparkausweis. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das ist mit Abstand der schnellste Behördenkontakt, den ich je hatte. Ich habe einen Anwohnerparkausweis bestellt. Zwei Tage später war er in meinem Briefkasten. Das zeigt die mangelnde Prioritätensetzung bei der ganzen Bürokratiefrage. Doch bei aller Freude über einzelne gute Ideen aus dem Rathaus, transportiert zum „Weser-Kurier“: Ein Gesetzesentwurf, der noch nicht einmal in der eigenen Koalition abgestimmt ist, reicht uns nicht. Wir brauchen einen verbindlichen, umfassenden Rahmen. Genau deshalb haben wir als CDU-Fraktion die Bremerinnen und Bremer gefragt, wo der bürokratische Schuh drückt. Über unseren Bürokratiemelder haben uns dazu Dutzende Meldungen erreicht. Die Botschaft ist eindeutig: Reden reicht nicht mehr, wir brauchen Handeln. Dann habe ich in die Historie geguckt und herausgefunden, dass Bremen seit 2003 offiziell das Label „Modellregion für Bürokratieabbau“ trägt. 2008 hat der damalige Bürgermeister Böhrnsen auf 20 Seiten erklärt, der Staat dürfe nicht alles regulieren. Was ist seitdem passiert? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Nix!) Für jede abgeschaffte Vorschrift kam mindestens eine neue hinzu, und der Amtsschimmel wiehert in Bremen munter weiter. Genau deshalb reicht es uns nicht, wenn der Bürgermeister jetzt erneut ein Papier ankündigt, das noch nicht einmal in der eigenen Koalition abgestimmt ist. Wir brauchen dieses Mal ein Gesetz mit Wirkung und keine weiteren Ankündigungen für die Schublade. Es reicht nicht, Bürokratieabbau zu sagen und dann Wurzelprotokolle einführen zu wollen. Es reicht nicht, Bürokratieabbau zu sagen und dann unvollständige Baugenehmigungsanträge, ohne Feedback was fehlt, zurückzuweisen. Es reicht nicht, Bürokratieabbau zu sagen und dann mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds eine fortlaufende Berichtspflicht einzuführen, die jährlich auszufüllen ist. Es reicht nicht, Bürokratieabbau zu sagen und dann zu akzeptieren, dass das Grundbuchamt in Bremen 35 Wochen durchschnittlich von Erfassung bis zur Eintragungsmitteilung benötigt. Für Käufer, Notare, Banken und Bauwirtschaft hat das handfeste Folgen: Kaufpreise werden nicht ausgezahlt, Darlehen nicht abgerufen, Bauvorhaben verzögern sich. Für Bürger bleibt eine Sache hängen: Staatstätigkeit wird unzuverlässig ausgeführt. Es fühlt sich für viele an wie Staatsversagen. Dabei brauchen wir Verständlichkeit, Eindeutigkeit, Handhabbarkeit. Bremen braucht einen echten Mentalitätswechsel. Wir fordern jetzt ein Effizienzgesetz. (Beifall CDU) Unser Leitprinzip ist dabei nicht die Beweislastumkehr, nicht der Abbau von Bürokratie muss künftig begründet werden, sondern ihr Fortbestand. Es gibt sechs konkrete Hebel, die wir Ihnen heute anbieten. Alle landesseitigen Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Meldepflichten zulasten der Wirtschaft sollen zum 1. Januar 2027 grundsätzlich außer Kraft treten, wenn ihre Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründet wird. Wir wollen zweitens eine One-in-two-out-Regel. Neue Pflichten darf es nur noch geben, wenn gleichzeitig mindestens zwei bestehende Pflichten aufgehoben werden. Wir wollen verbindliche Bürokratie- und Praxischecks für jedes Gesetz und jede wesentliche Verordnung, mehr Genehmigungs- und Vollständigkeitsfiktionen sowie Anzeigeverfahren statt langwieriger Einzelprüfungen, eine grundsätzliche Abschaffung vom Schriftformerfordernis für Bürgerinnen und Bürger, die elektronische Form muss reichen, wir haben 2026; ein digitaler One-Stop-Shop, mit dem man ein Unternehmen künftig innerhalb von 24 Stunden gründen kann. (Beifall CDU) Was uns die Menschen in Bremen erzählen: Die Stadt – Bürger – Beziehung, der Stadt – Bürger – Kontakt ist gestört. Eine Bremerin musste für eine einzige Geburtsurkunde ihres Standesamtes gleich dreimal einen Antrag stellen, weil der Postweg immer wieder scheiterte. Am Ende blieb ihr die persönliche Abholung, eine Fahrt von 400 Kilometern. Ein Bremer wartete acht Monate auf die Bearbeitung einer einfachen Steuererklärung. Die Citytax-Erklärung beim Finanzamt Bremerhaven muss immer noch ausgedruckt und per Post verschickt werden. Beim Amt für Soziale Dienste berichten Bürgerinnen und Bürger von schlechter Erreichbarkeit, wechselnden Zuständigkeiten und doppelt verschickter Post, obwohl die Behörden die Informationen längst vorliegen hatten. Sogar bei hanseWasser Bremen GmbH wartete ein Bürger zwölf Monate auf eine Rückmeldung, nur um dann eine Prüfung zu verlangen, die die Bremer Umweltberatung bereits ein Jahr zuvor durchgeführt hatte. Die zuständige Stelle für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sei telefonisch nicht erreichbar. E-Mails würden teilweise nicht beantwortet und auch eine persönliche Vorsprache helfe häufig nicht weiter. Bauakten benötigen teils bis zu acht Wochen. Zudem seien Flurkarten online nur mit Kreditkarte bezahlbar. Bestellt man die per E-Mail, steigen die Kosten von 32 auf 50 Euro. Bürokratieabbau ist kein Elitenthema, sondern betrifft den ganz normalen Alltag der Menschen. Es gibt eine Dachdeckerei in Walle. Die sagen, in den Neunzigerjahren konnten sie ihre Verwaltung mit zwei Angestellten durchführen. Mittlerweile brauchen sie für die gleiche Verwaltung für die gleiche Firma acht Personen. Wo früher ein Zettel gereicht habe, brauchen sie heute einen Ordner. Genau das, meine Damen und Herren, ist der Bürokratiewahnsinn, den wir mit unserem Effizienzgesetz endlich beenden wollen. (Beifall CDU) Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. Ich werbe deshalb um die Zustimmung zu unserem Antrag und freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Ralph Saxe
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BIW): Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, werte Besucher! Die CDU hat ihren Antrag mit einem großen Titel versehen: „Vertrauen zurückgewinnen“. Vertrauen zurückgewinnen ist in der Tat tatsächlich dank gelebter Altparteienpolitik, insbesondere auch der bundesweit doch sehr oft auch regierenden CDU, eine der durchaus, das ist zugegeben, auch von uns zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Vertrauen entsteht aber nicht durch politische Schlagworte allein. Vertrauen entsteht, wenn der Staat zuverlässig arbeitet, wenn Verfahren transparent und verständlich sind, Entscheidungen nicht unnötig dauern und wenn Regeln dort gelten, wo sie Menschen, Beschäftigte, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie natürlich auch unsere Wirtschaft wirksam schützen. Ja, zu viel Bürokratie lähmt – eine Binse. Sie kostet Zeit, bindet Ressourcen und kann gerade kleine Unternehmen, Vereine, Selbstständige und Bürgerinnen und Bürger schnell mal überfordern. Wenn Anträge mehrfach dieselben Daten abfragen, Papierform verlangt wird, obwohl digitale Verfahren längst möglich wären oder wenn monatelang keine Entscheidung fällt, dann ist das auch wirklich kein Ausdruck eines starken Staates. Dann ist es ein Zeichen dafür, dass der Staat einfach besser werden muss an dieser Stelle. (Beifall BIW) In diesem Punkt enthält der Antrag der CDU durchaus richtige Ansätze: weniger unnötige Schriftformen, mehr medienbruchfreie Verfahren, einen praxistauglichen Digitalcheck und einen besseren Zugang für die Unternehmensgründungen. Das ist erfreulich. Wer gründen will, sollte seine Daten nicht bei fünf Stellen immer wieder neu eingeben müssen, sehen wir ganz genauso. Wer einen Antrag stellt, muss wissen, woran er ist, und wer eine Verwaltung aufsucht, darf nicht erleben, dass die Digitalisierung letzten Endes doch wieder mehr oder weniger am nächsten Pappordner scheitert. Aber, meine Damen und Herren, aus diesen richtigen Beobachtungen macht die CDU einen, wie es scheint, doch politischen Kurzschluss. Sie fordert im Kern, landesseitige Berichtsdokumentationsnachweis- und Meldepflichten für die Wirtschaft grundsätzlich abzuschaffen, es sei denn, jetzt kommt es, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Ja!) die Fachverwaltungen begründen ihren Fortbestand fristgerecht und sichern ihn per Rechtsverordnung ab. Das hat schon was von Beweislastumkehr, Frau Gröninger. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Nein!) Das klingt zwar zunächst nach Freiheit, tatsächlich ist es aber in dieser Machart dann doch eher ein Bürokratieabbau mit dem Rasenmäher. Denn Nachweis- und Dokumentationspflichten existieren nicht automatisch, weil der Staat Unternehmen ärgern möchte. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU] meldet sich zur Zwischenfrage. – Glocke) Sie dienen zum Teil dem Schutz von Beschäftigten, sie verhindern Missbrauch öffentlicher Mittel, sie schaffen Transparenz bei Förderungen, sie helfen Verbraucherschutz, Sicherheit und fairen Wettbewerb durchzusetzen und sie sorgen dafür, dass diejenigen, die sich an die Regeln halten, nicht gegenüber denjenigen benachteiligt werden, die sich durchmogeln. Die entscheidende Frage lautet deshalb auch nicht: Wie viele Pflichten können wir auf dem Papier streichen? Die entscheidende Frage lautet: Welche Pflicht ist überflüssig, welche ist doppelt, welche kann digital vereinfacht werden, und welche schützt ein wichtiges öffentliches Gut? Genau diese Differenzierung leistet der CDU-Antrag so nicht ausreichend. Besonders problematisch ist auch die Forderung nach umfassenden Genehmigungsfiktionen. Natürlich müssen Behörden schnell entscheiden. Untätigkeit darf nicht zum Risiko für Antragsteller werden. Eine automatisch erteilte Genehmigung nach Fristablauf kann aber bei Bauvorhaben, Brandschutz-, Umweltbelangen oder Fragen der öffentlichen Sicherheit schnell erhebliche Folgen haben. Nicht jede Verzögerung ist eine reine Schikane. Komplexe Verfahren brauchen hin und wieder mal eine fachliche Überprüfung. Deshalb brauchen wir klare Fristen, transparente digitale Statusanzeigen und verbindliche Bearbeitungsstandards, aber wir dürfen nicht den Grundsatz etablieren: Wenn die Verwaltung überlastet ist, gilt die Genehmigung automatisch als richtig. Noch etwas zur politischen Glaubwürdigkeit: Die CDU spricht heute so, als sei sie eine unbeteiligte Beobachterin des deutschen Regelungsstaats. Das ist sie aber definitiv nicht. Sie war über Jahrzehnte im Bund in Regierungsverantwortung, prägt über die EVP europäische Politik und hat auch in vielen Ländern Verantwortung getragen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja, das stimmt!) Viele Regeln, Nachweise und Kontrollen sind unter Beteiligung der Union entstanden – (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das stimmt auch!) durchaus, das wollen wir gar nicht abstreiten, auch dann und wann mal aus nachvollziehbaren Gründen, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Keine hat es so lange gemacht, das stimmt! Keine hat es so gut gemacht wie wir!) nach Skandalen, nach Sicherheitsproblemen, nach Fällen von Missbrauch oder auch aufgrund von Druck nach mehr Kontrolle. Man kann aber nicht bei jedem Problem nach schärferen Kontrollen rufen und anschließend so tun, wie Sie es heute tun, als sei jede Kontrolle Ausdruck eines misstrauischen Staates oder eines schlamperten Staates. Wir wollen einen Staat, der Vertrauen ermöglicht, aber Vertrauen bedeutet nicht automatisch Kontrollverzicht. Vertrauen bedeutet, dass Regeln klar, verhältnismäßig und verständlich sind. Vertrauen bedeutet, dass Daten nur einmal abgefragt werden. Vertrauen bedeutet, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen eine schnelle Antwort bekommen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das stimmt!) Vertrauen bedeutet auch, dass die öffentliche Hand zuverlässig schützt, gerecht entscheidet und Missbrauch dementsprechend wirksam verhindert. Unser Ziel sollte also dahingehend nicht lediglich weniger Staat sein als einziges Ziel, sondern unser Ziel muss einfach ein besserer, effizienterer Staat sein. (Beifall BIW) Digitaler, schneller, bürgerfreundlicher und praxistauglicher aber ebenso sozial, rechtsstaatlich und sicher. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Und das rote Telefonbuch! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Aber digital, nicht vergessen!) Dafür brauchen wir auch keinen pauschalen Kahlschlag, der ist wenig hilfreich. Dafür brauchen wir eine kluge systematische Modernisierung. Wir können Ihrem Antrag eigentlich, muss ich ganz offen auch sagen, schon Etliches abgewinnen aber dann doch nicht so viel, dass wir dem Ganzen zustimmen würden, weil dafür sehen wir einfach noch zu viele Schwächen. Ich schiebe das auf den Umstand, dass Sie sich mit der regierenden SPD hier in Bremen jetzt auch immer mehr ins Duell begeben und von daher vielleicht auch zum einen oder anderen Hauruckverfahren neigen, aktuell. Das sei Ihnen nachgelassen, aber wir werden uns dem so nicht anschließen, sondern wir haben dann doch noch einige Nachfragen, die wir dementsprechend auch an den Senat richten müssen in der Sache, und werden dann weitersehen. – Vielen Dank. (Beifall BIW)
Ralph Saxe
Für eine Kurzintervention, 1 Minute 30, hat das Wort die Abgeordnete Gröninger.
Theresa Gröninger CDU
Vielen Dank, Herr Präsident! Lieber Herr Schellenberg, vielleicht hätten Sie den Prompt ergänzen sollen. Dass wir hier in der Bremischen Bürgerschaft sind, bedeutet, wir haben uns in unserem Antrag intensiv mit bremischen Regelungen auseinandergesetzt, und hier tragen nicht wir Verantwortung, sondern die Koalition aus Linken, SPD und Grünen. Punkt 1. Punkt 2: Dann haben Sie dargestellt, dass die Beweislastumkehr, die wir fordern, nämlich die Abschaffung zum Beispiel der Berichtspflichten, dass das ein Ding der Unmöglichkeit sei. Deswegen möchte ich Sie gern für eine spätere Recherche darauf hinweisen, dass das aktuell erfolgreich zum Beispiel in NRW praktiziert wird, dass das dazu geführt hat, dass keiner mehr Schmerzen hat, aber deutlich weniger Papier produziert wird und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit beschäftigt sind, was wirklich Mehrwerte ergibt. Deswegen halten wir das für einen sinnvollen Vorschlag und nicht für einen Rasenmäher. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Ralph Saxe
Nun hat das Wort der Abgeordnete Dr. Herold.
Dr. Emanuel Herold GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, wir kennen sie, die Frustration im Umgang mit Behörden und Ämtern. Es sind diverse Beispiele schon angeführt worden. Es geht um Fragen der Terminfindung, es geht um den Aufwand, überhaupt die Kommunikation am besten noch auf dem Postweg zu gestalten. Man muss sich mit dem sogenannten Verwaltungsdeutsch auseinandersetzen, kein besonders beliebter Dialekt. Es ist die Rede von Zettelwirtschaft und wie gerade gehört, der Amtsschimmel ist ein Bild, das aufgerufen wird. Ich finde, dass aber die endlose Spiegelung dieser Frustration in dieser Debatte, also nicht in dieser Debatte hier, sondern ganz generell in diesem Diskurs um Staatsmodernisierung auch problematisch ist. Wenn wir bei Begriffen wie Staatsversagen landen oder dann natürlich noch weiter abdriften und irgendwie über Altparteien-Politik schwadronieren, dann bekommt das Ganze eine Drift, die ich schwierig finde. Es geht hier, und da hat der CDU-Antrag recht, um Vertrauen in demokratische Institutionen. Es geht um die Frage staatlicher Handlungsfähigkeit, und darüber führen wir bundesweit mittlerweile eine Debatte, die wir so vor ein paar Jahren, glaube ich, noch nicht erahnt haben: Welche Bedeutung hat Verwaltung für Demokratie, und ist nicht eine zugänglichere und effizientere Verwaltung ein ganz zentraler Schlüssel, um vertrauen in Institutionen wiederherzustellen? Das betrifft das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und Ämtern und Behörden auf der anderen aber auch das Verhältnis zwischen Unternehmen und Staat, ob das nun kleine und mittlere Unternehmen sind, für die Verzögerung immer bares Geld bedeutet, oder ob das größere Unternehmen sind, die sich in einer globalisierten Welt schnell und agil bewegen können müssen. Dem muss aber gegenübergestellt werden, dass es natürlich aus guten Gründen so ist, dass unternehmerische Agilität, Innovation und Entscheidungen in einem Rechtsstaat nun mal eingerahmt sind in genehmigungsrechtliche Vorgaben, in Schutzvorschriften und Dokumentationspflichten. Das ist grundsätzlich gut. Es wird aber dann zum Problem, wenn wir einen Aufwuchs von Regelungen haben, die es zu beachten gilt und das immer weiter zunimmt und der Verdacht dann aufkommt, dass all diese Regelungen auch gar nicht das Ziel erreichen, das sie erreichen sollen. Dann hat man im Grunde genommen irgendwann das Verhältnis von Aufwand und Nutzen umgekippt und auf den Kopf gestellt. Es gilt also, die Wirksamkeit staatlichen Handelns in den Mittelpunkt zu stellen. Was sein Ziel bei verhältnismäßigem Aufwand erreicht, das sollte bleiben. Was sein Ziel verfehlt, gehört entweder abgeschafft oder grundlegend reformiert. Der CDU-Antrag ist deswegen in einigen Punkten absolut relevant und richtig, aber auch nicht, möchte ich ausdrücklich sagen, in allen. Ich finde im Grunde genommen, Slogans wie One-in-one-out oder One-intwo-out sind in dieser Debatte eher Schablonen aber nicht wirklich ernstzunehmende Vorschläge. Deswegen würde ich sagen, wir können auch nicht der rhetorischen Geste verfallen, dass alles weg muss, was Wirtschaft bremst, aus den Gründen, die ich eben erläutert habe. Deswegen arbeiten wir, beziehungsweise der Senat ist in der Tat schon dabei, vor dem Hintergrund der föderalen Modernisierungsagenda an einem Verwaltungsmodernisierungsgesetz. Bezugspunkt sind dabei bereits in Gang befindliche Initiativen aus Baden-Württemberg, Hessen oder NRW. Es geht darum, Schriftformerfordernisse abzuschaffen, also möglichst viel Kommunikation per Mail möglich zu machen. Es geht darum, Nachweispflichten zu reduzieren, insbesondere dann, wenn es darum geht, immer wiederholt Daten abzufragen und nachzuweisen, all das sollte man darauf abklopfen, auf was man verzichten kann. In Baden-Württemberg wird beispielsweise verstärkt auf Eigenerklärungen von Bürgerinnen und Bürgern an der Stelle gesetzt. Bayern wiederum ist weit vorn dabei, wenn es darum geht, auf Beglaubigungen zu verzichten im Austausch mit Ämtern und Behörden. Da reichen zukünftig in den meisten Fällen einfache Kopien. Was die Abschaffung der Berichtspflichten und Landesstatistiken betrifft, hat Frau Gröninger gerade zu Recht auf NRW verwiesen. Wir haben in Bremen im Rahmen des Sanierungsprogramms schon im vergangenen Jahr in der Tat einen ganz ähnlichen Auftrag beschlossen, der auch in dieses Verwaltungsmodernisierungsgesetz einfließt. Des Weiteren sind Vereinfachungen im Vergabe- und im Zuwendungsrecht geplant, denn gerade dort werden viele personelle Ressourcen gebunden. Das ist zeitintensiv und in vielen Fällen unwirtschaftlich und nicht zuletzt auch für Verwaltungsmitarbeitende selbst frustrierend. Wir erhoffen uns natürlich – das kann man an dieser Stelle nur als Stichwort anticken und nicht wirklich vertiefen – auch Beschleunigung und Vereinfachung durch den Einsatz von KI-Anwendungen. Der Senat hat die entsprechende Strategie gerade vergangene Woche beschlossen. Das heißt, wir nehmen die Diagnose von teurer Überregulierung und unverhältnismäßiger Bürokratielast ernst. Wer aber pauschal nach weniger Staat ruft, der irrt. Denn die Abschaffung von Regeln, die für alle gleichermaßen gelten, öffnet dem Stärkeren und der Willkür Tür und Tor. Umgekehrt gilt: Wer den Status quo, wie das alles ist, verteidigt, der irrt natürlich genauso aus den diversen Gründen, die schon hier angeführt wurden. Bedeutsame Schutzversprechen wie sozialer Ausgleich, Klimaschutz, fairer und dynamischer Wettbewerb lassen sich heute nur erhalten, wenn der Staat in der Tat intelligenter, funktions- und handlungsfähiger wird. Das ist was anderes als kleiner, passiver oder schlanker. Ob nun die oben skizzierten Maßnahmen unter dem Titel „Effizienzgesetz“ oder „Verwaltungsmodernisierungsgesetz“ zusammengefasst werden, ist am Ende egal. Entscheidend ist, dass man eine neue Balance findet zwischen den Handlungsspielräumen von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft und Unternehmen, den Schutzpflichten des Staates und der Rechtssicherheit der dafür notwendigen Verfahren. In diesem Sinne ist der CDU-Antrag dazu auf dieser Suche nach der neuen Balance ein interessanter Beitrag, aber noch nicht das Ergebnis der Suche. Deswegen werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Ralph Saxe
Meine Damen und Herren, ich bin Ihnen noch einen Zwischenbericht schuldig für das zumindest fragliche Zitat, so nenne ich es mal. Ich habe schon versucht, anzudeuten, dass das etwas komplizierter und komplexer ist. Deswegen werden wir gegebenenfalls in der nächsten Sitzung darauf zurückkommen oder auch nicht. Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Šator.
Senihad Šator SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Drei Vorbemerkungen zuerst: Frau Gröninger, Sie haben Ihr Bürokratiemeldeportal angesprochen mit Dutzenden Hinweisen, da würde mich eigentlich nur interessieren, das können wir mal beim Kaffee besprechen: Waren das eigentlich anonyme Hinweise oder Namensnennungen? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Ja!) Dann hatten Sie angesprochen hanseWasser Bremen GmbH und die Bearbeitungszeiten bei hanseWasser. Soweit ich richtig informiert bin, ist hanseWasser Bremen GmbH ein privatrechtliches Unternehmen, wo wir zwar Anteile haben, das uns aber nicht vollständig gehört. Mal gucken, ob wir im Rahmen der Rekommunalisierung das dann auch hinbekommen, dass sich die Bearbeitungszeiten reduzieren lassen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Bei den Postzeiten, bei den sehr langen Postzeiten: Es ist ja immer so, der Senat Bovenschulte ist für ganz vieles verantwortlich. Dass der Senat Bovenschulte jetzt auch noch für die Postlaufzeiten verantwortlich ist, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Zwei Tage habe ich gewartet, zwei Tage!) das wundert mich an dieser Stelle sehr klar. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Wer ist denn der Arbeitgeber? – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Hier wird immer wieder gefordert, dass der Senat Bovenschulte doch bitte endlich handeln solle. Heute betrifft es den Bürokratieabbau. Wenn wir jetzt mal in die jüngere Vergangenheit blicken, dann ist es so, dass die Koalition bereits im Sanierungsprogramm und im Eckwertebeschluss im Juni 2025 die Weichen gestellt hat, um die bremische Verwaltung von überkommenden Regelungen zu befreien und damit effizienter zu machen, angefangen beim regelhaften Wegfall des Widerspruchverfahrens über die Einführung der Genehmigungsfiktion, die wir übrigens schon in der Landesbauordnung haben, bis hin zur Streichung aller landesgesetzlichen Statistiken und der Novellierung des Vergaberechts mit Anhebung der Schwellenwerte. Ja, da wartet noch ein ordentliches Stück Arbeit auf uns und der Prozess wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Jetzt will ich ein bisschen versöhnlicher werden. Ich glaube nämlich im Übrigen, dass wir im Grundsatz in der Analyse der Situation und der Erkenntnis, dass Reformen notwendig sind, nicht weit auseinanderliegen, ebenfalls nicht in der Erkenntnis, dass sich die Reformen nicht nur auf punktuelle Maßnahmen beschränken dürfen. Wir müssen uns vor Augen führen, dass das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates sinkt und die Herausforderungen, denen staatliches Handeln begegnen muss, immer größer werden. Ich sage ganz deutlich an der Stelle: Die Menschen haben einen Anspruch auf einen handlungsfähigen Staat, der sich nicht im Klein-Klein verliert. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deshalb ist auch der Vorstoß unseres Bürgermeisters sehr zu begrüßen, ein Verwaltungsmodernisierungsgesetz auf den Weg zu bringen, und auch die Stoßrichtung ist absolut richtig, neben den bereits beschriebenen Maßnahmen, zu denen wir in Bremen schon eine Beschlusslage haben, in andere Bundesländer zu schauen und zu gucken: Gibt es da gute Beispiele für Bürokratieabbau, die man übernehmen kann? Damit sind wir vielleicht nicht an jedem Punkt als Erste dran, aber wir haben die Chance, damit ein umfassendes Paket zu schnüren und damit Vorreiter zu sein. Das Ziel ist klar: Wir wollen, ja, wir müssen das Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern neu justieren. Der Abbau von Nachweispflichten, Erleichterungen im Zuwendungsbereich, Vereinfachungen im Vergabeverfahren und weitere Maßnahmen werden unweigerlich dazu führen, dass wir auch als Parlament, muss man ehrlicherweise sagen, mehr Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger und in die Verwaltung aufbringen müssen. Ich glaube, wir werden hierbei an der einen oder anderen Stelle auch den Mut aufbringen müssen, bestimmte Glaubenssätze über Bord zu werfen. Deshalb möchte ich in Anlehnung an Willy Brandt schließen: Lassen Sie uns weniger Bürokratie wagen und weitere Gesetzgebung hier im Hause gemeinsam konstruktiv begleiten. Da der Prozess bereits hier im vollen Gange ist, braucht es den Antrag an dieser Stelle nicht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Ralph Saxe
Für ein Kurzintervention hat jetzt die Abgeordnete Gröninger 1 Minute 30 Sekunden.
Theresa Gröninger CDU
Ich glaube, ich habe gerade einen Satz verschluckt, deswegen mache ich es deutlich: Der Anwohnerparkausweis ist ein erfreuliches Beispiel für einen deutlich beschleunigten Prozess – das war ein Lob! Es hat zwei Tage gedauert, es war ein freundlicher Mailkontakt, die Mitarbeiter waren superschnell, es hat alles wunderbar funktioniert. Der Satz, dass der – –. Anders: Das war wirklich darin gemeint, dass ich glaube, dass das ein Prozess ist, der sich in den letzten Jahren absolut erfreulich entwickelt hat. Deswegen wollte ich es als Positivbeispiel benennen. – Vielen Dank! (Beifall CDU – Zurufe SPD)
Ralph Saxe
Nun hat das Wort der Abgeordnete Janßen.
Nelson Janßen Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ich übernehme mit begrenzter Begeisterung heute die Debatte für meinen abwesenden Kollegen Klaus-Rainer Rupp. Ich glaube aber, dass es wenig Fragestellungen gibt, bei denen man sich so schnell auf einen Grundsatz einigen kann wie Digitalisierung und Modernisierung. Hat irgendjemand was dagegen? Wahrscheinlich nicht. Klingt immer erst mal gut. Ich finde, deshalb lohnt es sich schon, noch mal ein bisschen ins Detail zu gucken. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Die CDU findet es total notwendig, ziemlich aufwendige Vermögensprüfungen zu machen, bevor ich Sozialleistungen in Anspruch nehme. Ein extrem bürokratisches und aufwendiges Vorgehen! Wenn dann noch der Vorwurf des Sozialleistungsbezugs im Raum steht, dann werden aber die Aktenberge meterhoch. Was da an Dokumentationspflichten alles vorgesehen ist, da stellt Bürokratie dann relativ schnell doch nicht mehr so eine große Hürde dar. Auch, wenn ich mir dann so Anfragen angucke! Wir sind uns einig, man braucht weniger Statistiken. Jetzt habe ich in der Innendeputation eine Anfrage gesehen, da geht es um den prozentualen Anteil von Widerspruch bei automatisierten Verkehrstempoüberschreitungen, weil Ihre Forderung ist, dass bei jeder dieser verschickten Strafzettel einmal bitte die Polizei draufguckt, ob die Person, die da abgebildet ist, mit dem Fahrzeughalter übereinstimmt, weil das mit der Automatisierung dazu führen könnte, dass fälschlicherweise Leute einen Strafzettel erhalten und dann auch noch Widerspruch einlegen müssen. Sobald man also ins Kleingedruckte geht – ist mein Eindruck –, wird die Lage deutlich komplizierter, als wenn man sich in der Überschrift begnügt, zu sagen: Modernisierung und Bürokratieabbau, damit wird die Verwaltung endlich schlank und der Staat handlungsfähig. Ein bisschen komplizierter ist es dann schon. So ist das ja bei vielen Bereichen. Ihr Dachdecker, der vor einigen Jahren noch mit weniger Verwaltungspersonal ausgekommen ist, musste vermutlich auch keine technischen Endbescheinigungen ausstellen, um die Förderung von der Bundesebene abzurufen. Ja, das stimmt, wahrscheinlich gab es das da nicht. Jetzt sind halt zusätzliche Auflagen notwendig, um bestimmten gesellschaftlichen Übereinkünften gerecht zu werden, was Brandschutz angeht, was andere Fragestellungen angeht, was auch die saubere Abrechnung von Förderanträgen angeht. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Gender-Pay-Gap!) Ich kann Ihnen sagen: Das ist aufwendig. Trotzdem gehe ich davon aus, dass viele dieser bürokratischen Verfahren auch in Ihrem Sinne sind. Daher gilt es aus meiner Sicht, gut zu gucken: Welche Verfahren sind geeignet dafür – auch innerhalb der Modernisierungsagenda, die Sie angesprochen haben, die ein Ergebnis der MPK war –, sich anzugucken? Es gibt Anliegen und Verfahren innerhalb der Verwaltung, die deutlich überkompliziert sind, wo es schwer nachvollziehbar ist, wie diese Verfahren mit der Zeit gewachsen sind. Wenn man sich Anerkennungsverfahren an der Universität anguckt ausländischer Studierender: Das ist wirklich herausfordernd, da auf Stand zu bleiben, den Aufenthalt abzusichern, und, wenn immer noch der Bescheid nicht ergangen ist, immer wieder gleiche Dokumente einzureichen. Mit Sicherheit gibt es da genauso viel zu tun wie beim Wohngeld, wo auch die Bearbeitungsdauer immens und die Ansprüche extrem hoch sind. Die Koalition in Bremen reagiert auch auf die Modernisierungsagenda, die das Ergebnis der MPK war. Es ist Zeit des Sanierungsprogramms, mein Kollege Emanuel Herold ist schon darauf eingegangen, auch was die Reduktion von notwendigen Statistiken angeht. Der Senat hat auch mit der Landesbauordnung gestern schon einige dieser Schritte eingeleitet, um Prozesse zu beschleunigen. Der Transformationsrat hat einen Arbeitsprozess aufgesetzt, wie der Bürokratieabbau auch für kleinere und mittlere Unternehmen umgesetzt werden soll, das finde ich durchaus richtig. Es gibt viele weitere Beispiele. Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“, die den Anstoß für die Modernisierungsagenda gegeben hat, hat sehr klar darauf hingewiesen: Bürokratie entsteht immer auch dadurch, dass niemand schuld sein will. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, das stimmt! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja!) Beispielsweise bei dem Lieferkettengesetz geht es auch um Haftungsausschlüsse, dass die Unternehmen am Ende nicht für Menschenrechtsverstöße innerhalb der Lieferkette verantwortlich sind. Das heißt, eine Verwaltungsvereinbarung geht im Zweifelsfall dann damit einher, dass das mit erhöhten Haftungspflichten einhergeht. Das heißt, da muss man auch den Balanceakt wagen zwischen dem, wo man Ansprüche reduziert und dem, wo neue Folgen daraus herausgelöst werden. Deshalb glaube ich nicht, dass man immer sagen kann: One-in-two-out. Das kann ein Ziel sein, was die Reduktion angeht, und trotzdem geht es im Einzelnen dann doch ins Detail. Das Papier der AG weist zu Recht darauf hin, dass es auch um eine Frage des Mindsets geht. Wir haben gerade erlebt, wenn beispielsweise – –. Wir hatten die Debatte in der Gesundheitsdeputation auch über die Krankenkassen und über die Frage: Ist da alles sauber gelaufen? Auch da waren es nachvollziehbarerweise Fragen der Opposition: Ist denn hier die Aufsicht richtig gelaufen? Was hat man sich da wann genau angeguckt? (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das waren aber nicht wir!) Auch das sind hochbürokratische, hochkomplexe Vorgänge, die eine erhebliche Dokumentation brauchen. Überhaupt im Gesundheitswesen, auch da beschweren sich Pflegekräfte über zunehmende Dokumentation. Aber wenn Sie dann im Sommer beim Pflegeheim anrufen und fragen: „Hat denn meine Mutter heute genug getrunken?“, und das Pflegeheim würde Ihnen sagen: „Keine Ahnung, haben wir nicht dokumentiert, ob sie genug Flüssigkeit zu sich genommen hat“, dann wären Sie auch zu Recht sauer, dass diese Dokumentation nicht erfolgt ist, selbst wenn es ein zusätzlicher Bürokratieaufwand ist, den es vor dreißig Jahren nicht gegeben hätte. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Das ist ja besser geworden! Schlechtes Beispiel!) Daher, bei allem Verständnis dafür, dass man eine Verschlankung vieler bürokratischer Prozesse braucht, gibt es viele, die damit zu tun haben, was auch die Ansprüche von uns als Kundinnen und Kunden sind, von Unternehmen an Haftungsausschlüssen. Dann noch ein letzter Punkt: Ich finde, in der Prosa des Textes haben Sie ein paar Punkte, wo die Debatte zu verengt ist. Sie schreiben: „Staatliches Handeln ist konsequent auf Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit auszurichten, getragen von einer Ermöglichungskultur in Politik und Verwaltung“. Ermöglichungskultur finde ich gut, staatliches Handeln ist aber nicht nur auf eine möglichst reibungslose funktionierende Wirtschaft abzustellen, sondern – und das haben Sie eigentlich in Ihrer Debatte auch adressiert – auf einen Staat, der bürger:innenfreundlich versucht, Verfahren so zu gestalten, dass es keine zusätzlichen Hürden hat. Das hat auch was mit Digitalisierung zu tun, das hat auch was mit Mehrsprachigkeit zu tun, das hat auch etwas mit besserer Verzahnung und automatisiertem Abruf von Daten aus unterschiedlichen Stellen zu tun. Ich glaube, da machen Sie es sich jetzt etwas einfach. – Trotzdem danke schön für die Debatte! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordneter Schäck.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren einen Antrag der CDU zum Thema Entbürokratisierung. Dass wir uns alle weniger Bürokratie, weniger Berichtspflichten, weniger Dokumentation wünschen, ich glaube, da ist jeder einzeln als Person dabei, jeder, der irgendein Schreiben vom Amt bekommt, wo er wieder irgendwas dokumentieren muss. Bei mir ging es gerade um die Versiegelung meines Grundstücks, wo ich dann wieder irgendwelche Angaben machen musste. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Oh nein, das war ganz schlimm!) Das nervt, insbesondere, wenn das Ganze nicht elektronisch passieren kann, sondern per Brief passieren muss. Trotzdem ist das Thema, was Nelson Janßen angesprochen hat, durchaus relevant. Wir haben natürlich auch eine so krasse Regelungsdichte in Deutschland wegen der Frage: Wenn einmal was passiert, wer ist eigentlich schuld? Wir haben das auch im Bereich der Architekten, wenn es um Bauthemen geht. Die müssen immer mehr Dinge nachweisen, es gibt immer mehr Regulierung. Das hat auch damit zu tun: Wenn wir uns über einen ausreichenden Brandschutz unterhalten, spätestens, wenn dann doch einmal etwas abbrennt und es kommen Menschen zu Schaden, dann ist die Frage: Was heißt ausreichend? Dann wird das wieder runterdefiniert, es muss genau beschrieben werden: Was ist damit gemeint? Was muss ich machen, um einen ausreichenden Brandschutz zu gewähren, um nicht mehr haftbar zu sein? Das beißt sich tatsächlich. Ich glaube, wo wir aber durchaus besser werden können, ist die Frage: Wie viel muten wir Menschen zu? Wie groß ist das Risiko? Wo sind wir vielleicht auch bereit, Risiko zu tragen? Wenn wir Berichte einfordern und Dokumentationen einfordern, wie passiert das Ganze? Wenn mir ein Malermeister erzählt, dass ein Mitarbeiter von ihm seit dreißig Jahren mit einem bestimmten Lack arbeitet, aber jetzt müsse er neuerdings nachweisen, dass er in der Lage ist, mit diesem Lack zu arbeiten, und dafür müsse er jährlich zu einer Schulung, um dieses Zertifikat zu bekommen, dann kann ich verstehen, dass der sich an den Kopf fasst und sagt: Was ist in diesem Land eigentlich los? Wenn ein Dachdecker wieder eine neue Leiter bekommt, weil es eine neue DIN-Norm gibt, und dann muss er nachweisen, dass seine Mitarbeiter in der Lage sind, diese Leiter zu benutzen, kann ich verstehen, dass die Leute verzweifeln und sagen: Um was müssen wir uns in diesem Land eigentlich noch kümmern? Vielleicht müssen wir es irgendwann, auch gerade in Deutschland, aushalten, ein kleines Maß an Unsicherheit und auch Haftungsspielraum uns gegenseitig zuzugestehen. (Beifall FDP) Das Zweite ist die Frage nach der Art und Weise. Ich glaube, das ist etwas, wo wir besser werden können, das heißt schneller und digitaler. Ich selber habe in meinem Leben noch nicht gebaut, aber ich weiß es von vielen anderen, die daran regelmäßig verzweifelt sind und auch sagen, es zieht sich alles ewig, es fehlt noch das, und dann wusste die Stelle wieder nicht, dass die das zwar schon hat, aber die noch nicht. Das sind doch Dinge, wo man gar nicht Dokumentationen oder Berichte oder Genehmigungen reduzieren muss, sondern die man einfach schneller umsetzen kann, wo man einfach dafür sorgen kann, dass ich vielleicht eine Dokumentation oder einen Bericht nur einmal einreichen muss und nicht fünfmal an fünf verschiedenen Stellen. Deswegen ist das, glaube ich, erst mal ein richtiger Aufschlag von der CDU. Einiges davon haben wir als FDP in der Vergangenheit hier auch schon ins Parlament gebracht, Abschaffung oder Reduktion von Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten, auch das Thema One-in-two-out, das heißt eine Regelung, wo für jedes neue Gesetz oder für jede neue Berichtspflicht zwei entfernt werden müssen. Das ist natürlich erst mal relativ pauschal, aber es zwingt einen vielleicht dazu, nicht immer nur oben drauf zu packen, sondern auch mal sich die Mühe zu machen und zu gucken: Welche Berichtspflichten haben wir eigentlich, die gar keinen sinnvollen Zweck mehr erfüllen? Das Thema Einführung eines One-Stop-Shops für Unternehmensgründer finden wir auch im Antrag. Das haben wir auch hier in diesem Haus schon mehrfach debattiert, zuletzt auf Initiative eines FDP-Antrages im März 2025, und wir hatten es, glaube ich, auch vor zwei, drei Monaten hier im Juni dieses Jahres noch mal. Auch die vermehrte Nutzung von Genehmigungsfiktionen haben wir hier schon mehrfach auf der Tagesordnung gehabt, unter anderem im Bereich Bau ist das auch immer wieder Thema. Es wird regelmäßig in diesen Debatten von allen Seiten dieses Hauses, aus den Reihen der Koalition und auch aus den Reihen der Opposition, zugestanden, dass wir hier besser werden müssen, dass wir digitaler werden müssen, dass wir schneller werden müssen, dass auch der Austausch zwischen verschiedenen Stellen besser funktionieren muss. Meistens werden diese Anträge dann aber trotzdem abgelehnt, oder sie werden beschlossen, wenn sie aus den Reihen der Koalition kommen, und landen dann in irgendwelchen Schubladen und es passiert damit nichts mehr wirklich weiter. Das ist eigentlich schade, weil das Thema Schnelligkeit und vielleicht auch Reduktion von Bürokratie da, wo sie wirklich keinen sinnvollen Zweck mehr erfüllt, doch der beste Booster für Wirtschaft, Arbeitsplätze und Produktivität ist. Das Schöne ist, dieser Booster kostet nicht mal etwas. Man muss nur Dinge streichen, man muss sich mal die Mühe machen und hineinschauen und sagen: Was davon brauchen wir wirklich nicht mehr? Wo vielleicht ist es auch in Ordnung, dass wir ein kleines Maß an Risiko aushalten und damit einen großen Batzen an Dokumentation und Bürokratie abschaffen? Ich glaube, da wäre der Wirtschaft viel geholfen, wenn wir das Thema gemeinsam etwas ernster nehmen würden. Alle Ihre Forderungen sind richtig, deswegen werden wir diesem Antrag auch zustimmen. Ich möchte aber noch mal darauf hinweisen, dass größere Teile der Bürokratie natürlich auch nicht nur aus Bremen kommen, sondern sie kommen auch aus dem Bund. Dort ist die CDU Teil der Bundesregierung. Sie stellen dort den Bundeskanzler und auch die Wirtschaftsministerin. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass der fast noch größere Teil der Bürokratie mittlerweile aus der EU kommt, und auch dort haben wir eine Ursula von der Leyen, die meines Wissens auch ein CDUParteibuch hat. Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn wir dann diese Anträge hier debattieren, während parallel gerade eine neue Verpackungsverordnung geschaffen wird, die insbesondere mittelständische und kleine Händler wirklich in die Knie zwingt, dann brauchen wir, glaube ich, nicht darüber zu sprechen, dass wir hier ein kleines Landesgesetz abschaffen, wenn wir aus der EU solche Gesetze bekommen, wo die Leute sich wirklich an den Kopf fassen und sagen: Wie sollen wir das eigentlich umsetzen? Das funktioniert so nicht. Auch wenn in großen Teilen Ihr Antrag richtig ist, erwarten wir, dass Sie sich auch mit dem gleichen Engagement auf Bundes- und auf EU-Ebene dafür einsetzen, weil ich glaube, gegen das, was aus Berlin und aus Brüssel kommt, werden wir hier aus Bremen heraus nicht ankommen. So viel können wir hier gar nicht reduzieren, was Ursula von der Leyen ständig an neuer Bürokratie schafft. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht. Deswegen erhält Bürgermeister Dr. Bovenschulte das Wort.
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit einem gewissen Amüsement nehme ich die Debatte und die Forderungen aus den Reihen der Opposition zur Kenntnis, Berichtspflichten zu vermindern und nicht so einen statistischen Aufwand immer zu treiben, wo doch ein immer größerer Anteil der Arbeit des Senats dafür verwendet wird, von der Opposition eingeforderte Statistiken und Berichte zu erstellen und aufzubereiten. Das ist ausdrücklich Ihr parlamentarisches Recht, null in Frage gestellt, zeigt immer nur, dass es sehr auf die Sichtweise ankommt, ob man mal eine Berichtsbitte und eine Statistik hilfreich oder für überflüssige Bürokratie hält. Es ist ein ambivalentes Thema und Sie können ganz sicher sein, dass die Ausmaße und die Arbeit, die wir in die Erstellung und Bearbeitung von Anfragen stellen, schon ein ganz erheblicher Aufwand sind, den wir aber zur Erfüllung der Arbeit der Abgeordneten natürlich gerne auf uns nehmen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Meine Damen und Herren, wer in Bremen einen Bauantrag einreicht im vereinfachten Verfahren, kann erwarten, dass innerhalb einer klaren Frist entschieden wird, und wenn das nicht passiert, dann gilt die Genehmigung schlicht als erteilt. Die Behörde kann den Beginn der Frist auch nicht unbegrenzt mit dem Hinweis auf angeblich fehlende Vollständigkeit herausschieben. Sie muss fehlende Dokumente grundsätzlich innerhalb von drei Wochen anfordern. Das ist keine Absichtserklärung, keine Zukunftsmusik. Das ist seit 2024 geltendes bremisches Recht. Was Bund und Länder im letzten Dezember als Maßnahme vereinbart haben, war in Bremen also längst umgesetzt. Meine Damen und Herren von der CDU, ich sage ausdrücklich: In der Sache liegen wir an ganz vielen Punkten nicht weit auseinander. Übermäßige Bürokratie kostet Zeit, Geld und am Ende Vertrauen – Vertrauen in die Verwaltung und in den Staat insgesamt. Wer ein Unternehmen führt, wer bauen will, wer eine Genehmigung braucht, erwartet zu Recht, dass der Staat das ermöglicht und nicht verhindert. Der Unterschied zwischen uns liegt also nicht im Ziel, sondern im Vorgehen. Sie verlangen ein neues Etikett, wir arbeiten an den konkreten Veränderungen. Im Dezember 2025, das stimmt, habe ich gemeinsam mit den anderen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und dem Bundeskanzler die föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Sie umfasst mehr als 200 konkrete Maßnahmen: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, leistungsfähige staatliche Strukturen und bessere Rechtsetzung. Damit daraus kein Papier für die Schublade wird, gibt es seit dem 1. März dieses Jahres in der Senatskanzlei auch eine Stelle, die die Umsetzung für Bremen ressortübergreifend koordiniert, mit klarem Zeitplan und in enger Abstimmung mit den anderen Ländern, weil eins ist doch immer klar: Besser gut geklaut als schlecht selbst erfunden. Natürlich gucken wir auf die Erfahrungen und die Ergebnisse in anderen Ländern. Alles andere wäre im Föderalismus auch vollständig hanebüchen, das nicht zu tun. Wir fangen also nicht bei null an. Im Gegenteil, die Genehmigungsfiktion im Baurecht habe ich schon erwähnt. Mit der vom Senat gerade beschlossenen oder vorgelegten Novelle der Landesbauordnung gehen wir den eingeschlagenen Weg weiter. Wir gleichen das bremische Recht weiter an die Musterbauordnung an, öffnen vereinfachte Genehmigungsverfahren auch für Gewerbebauten und schaffen Erleichterungen für das Bauen im Bestand, Stichwort Umbauordnung. Wir sind fest davon überzeugt: Weniger bremischer Sonderweg bedeutet auch tatsächlich weniger Übersetzungsaufwand für alle, die hier bauen wollen, insbesondere wenn sie von außen kommen. Das Landesstraßengesetz haben wir auch geändert. Wer eine marode Brücke schlicht ersetzen will, braucht dafür künftig kein Planfeststellungsverfahren mehr. Das beschleunigt Projekte je nach Projekt mal um wenige Monate, vielleicht sogar um einige Jahre. Ganz ehrlich, auch an diesem Punkt ist Bremen im Länderkreis Vorreiter. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, der nächste große Schritt ist das erste bremische Verwaltungsmodernisierungsgesetz. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Damit wollen wir zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten streichen, Schriftformerfordernisse reduzieren, Beglaubigungserfordernisse abschaffen, Schwellenwerte anheben, Zuwendungsrecht spürbar vereinfachen – all das, was Bürgerinnen und Bürgern und Initiativen und Vereinen und Unternehmen das Leben einfacher macht. Dahinter steht ein Gedanke, der wichtiger ist als jeder Paragraf: Unsere Verwaltung soll den Menschen mehr vertrauen. Sie ist über Jahrzehnte darauf trainiert worden, jedes denkbare Risiko durch ein weiteres Formular beherrschbar zu machen, und genau diesen Reflex müssen wir ablegen. Ja, der Anwohnerparkausweis ist ein gutes Beispiel für effizientes Verwaltungshandeln. Dass aber der Bürgermeister jedes Mal wie jeder Bürger auch, wenn man den verlängern will, nach einer erneuten Meldebestätigung gefragt wird, und weil ich einer Auskunftssperre unterliege, diese Meldebestätigung nicht einreichen kann, mich also erst befreien lassen muss von dem Verbot des Einholens einer Auskunft für die Meldebestätigung, bevor ich meinen Anwohnerparkausweis verlängern kann, erscheint mir noch suboptimal. (Heiterkeit SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Beifall SPD) Möglicherweise gibt es gar nicht so viele Bürgerinnen und Bürger, die ihr Heil und Segen darin sehen, zu behumsen beim Erstellen eines Anwohnerparkausweises. Ein bisschen mehr Vertrauen und nicht nur beim Bürgermeister, bei allen Bürgerinnen und Bürgern wäre dann möglicherweise angebracht. Meine Damen und Herren, warum halte ich den Entwurf der CDU, obwohl er richtige Elemente enthält, trotzdem nicht für zustimmungsfähig? Erstens, ein zweites paralleles Gesetzgebungsprogramm würde die Umsetzung nicht beschleunigen. In ihm würden dieselben Fragen ein zweites Mal geprüft von demselben Personal. Es entstünde die Gefahr widersprüchlicher Regelungen. Wer zwei parallele Verfahren eröffnet, der hat ja am Ende die doppelte Arbeit und kommt nicht doppelt so schnell voran. Zweitens, das finde ich bedeutsamer: Der CDU-Antrag setzt an mehreren Stellen auf starre Mechanik statt auf tatsächliche Entlastung. Die vielbeschworene One-in-two-out-Regel zählt Vorschriften, aber sie misst nicht deren Wirkung. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das stimmt!) Die Einführung einer sinnvollen Regelung kann nicht daran scheitern, dass man nicht gerade zwei alte Regelungen findet, die man wegen Dysfunktionalität ausmustern kann. Da ersetzt man einen Schematismus durch den anderen. Einen verbindlichen Bürokratie-Check, das ist ja der Versuch, mit mehr Bürokratie Bürokratie abzubauen. Natürlich prüfen wir jetzt schon die Wirksamkeit jeder Regelung und ob sie entfallen kann. Das kann man aber nicht dadurch effizienter machen, indem man ein neues bürokratisches Verfahren einführt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Glocke) Landesrechtliche Berichts- und Nachweispflichten grundsätzlich zum 1. Januar 2027 abzuschaffen, ist natürlich eine radikale und mutig klingende Forderung. Man muss aber schon ganz genau wissen, was man da abschafft und was man nicht abschafft, also muss man da auch genau hingucken. Bis wir zu einer wirklich modernen Verwaltung gekommen sind, in allen Bereichen, wird noch Zeit vergehen, insbesondere, weil man das nicht mit einem Reformpaket erledigen kann, sondern weil wir da weitere Schritte gehen müssen, (Glocke) unter anderem deshalb – ich komme gleich zum Schluss –, weil auch bundes- und europarechtliche Regelungen natürlich den Handlungsspielraum auf Landesebene begrenzen. Dennoch glaube ich, dass wir mit dem jetzt eingeschlagenen Weg auf einem richtig guten Weg sind, die Verwaltung bürgernäher, schneller und effizienter zu machen. Eins allerdings wird es mit dem Senat nicht geben: dass wir am Modernisierungslack kratzen, und darunter kommt neoliberale Sozialstaatsabbauideologie zum Vorschein. (Beifall SPD – Heiterkeit SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit uns wird es weder eine Abschaffung des Ausbildungsfonds noch eine Abschaffung des Landesmindestlohns noch eine Abschaffung der Tariftreueerklärung (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wie lange haben Sie denn dafür geübt?) unter dem Banner des Bürokratieabbaus geben. – Ich bedanke mich, meine Damen und Herren! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Gröninger.
Theresa Gröninger CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Bürgermeister! Ich muss schneller sprechen. Ich versuche, Onein-two-out damit zu erklären: Ich möchte mir Schuhe kaufen. Jetzt ist mein Schuhschrank voll, also brauche ich ein bisschen Motivationsschub, um Schuhe auszusortieren, bevor ich mir neue Schuhe in meinen Schuhschrank packen kann. Ansonsten ist irgendwann meine ganze Wohnung ein Schuhschrank, und ich kann mich dort nicht mehr drin bewegen. Wenn ich mir das Zweite angucke und da möchte ich darauf verweisen: (Unruhe SPD) Ich habe auch eine Meldesperre, und ich habe einfach zur Verlängerung meines Anwohnerparkausweises die mir ausgehändigte Bescheinigung dort hingeschickt, hat funktioniert. Offensichtlich habe ich die bessere Aktenführung. (Heiterkeit FDP) Ein dritter Punkt, und das ist hier noch ein bisschen untergegangen: Hier wurde gerade der Gesetzentwurf angekündigt. Wenn man Herrn Janßen zugehört hat, dann weiß man, warum er noch nicht bei Rot-Rot-Grün in der Beratung war und auch die Senatsressorts noch nicht um Stellungnahme gebeten wurden. (Glocke) Ich sage Ihnen eins: Das wird eine knackige Kiste. Ich freue mich auf die nächste Debatte zu diesem neuen Gesetz. (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (BIW) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Land Bremen – eine Illusion, mehr nicht? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 26. August 2025 (Drucksache 21/1317) Dazu Mitteilung des Senats vom 30. September 2025 (Drucksache 21/1377) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Schilling. Die Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Hornhues das Wort.
Bettina Hornhues CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wenn man die Antworten des Senats auf unsere Große Anfrage „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Land Bremen“ vom 30. September 2025 liest, dann drängt sich der Eindruck auf, der Senat verwechselt an vielen Stellen das Produzieren von Papieren mit dem Produzieren von Politik. Die Antwort ist voll von Projekten, Arbeitsgruppen, Prüfaufträgen und Kommissionen. Entscheidend ist doch aber nicht, was der Senat alles vorhat, entscheidend ist, was davon tatsächlich die Situation von den Frauen auf dem Bremer Arbeitsmarkt verbessert. Der Senat erklärt, die abgeschlossenen Maßnahmen seien erfolgreich umgesetzt worden, nur von der Vielzahl der Maßnahmen sind überhaupt erst neun abgeschlossen. Darunter finden sich Veranstaltungen, Workshops und Informationsangebote. Bevor jetzt der Einwand kommt, diese Antworten bilden den damaligen Sachstand ab: Ja, das tun sie, aber seitdem ist Zeit vergangen, umso mehr erwarte ich heute vom Senat, dass aus „noch nicht begonnen“ inzwischen „umgesetzt“ geworden ist und dass er uns nicht nur neue Aktivitäten, sondern messbare Ergebnisse nennen kann. (Beifall CDU) Eine Veranstaltung ist noch kein arbeitsmarktpolitischer Erfolg. Entscheidend ist, ob am Ende mehr Frauen bessere Chancen auf Ausbildung und existenzsichernde Beschäftigung haben. Schauen wir auf die Kinderbetreuung: Ja, die allgemeine Versorgung mit regulären Kitaplätzen hat sich entspannt, das ist gut. Eltern brauchen aber nicht nur einen Platz, sie brauchen einen Platz, auf den sie sich verlassen können. Was nützt der Pflegekraft ein Platz, wenn ihre Frühschicht beginnt, bevor die Kita öffnet? Was nützt der Verkäuferin Betreuung bis 16 Uhr, wenn sie bis 19 oder 20 Uhr arbeitet? Was nützt ein Kitaplatz auf dem Papier, wenn wegen Personalmangels Notdienst eingerichtet wird, die Betreuungszeiten eingeschränkt sind oder die Gruppe geschlossen wird? Gleichzeitig sollen zur Randzeitenbetreuung erst konkrete Vorschläge erarbeitet werden. Wir brauchen verlässliche Betreuung, regulär und in den Randzeiten! Kommen wir zu den Minijobs: Der Senat hat selbst den Abbau geringfügiger Beschäftigung von Frauen als Maßnahme aufgenommen. Der Status lautet aber: „bislang noch nicht umgesetzt“. 2023 und 2024 wurde geplant, eine Projektgruppe wurde eingesetzt, Instrumente wurden entwickelt. Daneben gab es die Kampagne für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen. In der Fortschreibung heißt es inzwischen: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt. Das Problem ist erkannt, nur die Umsetzung fehlt! Frauen brauchen keine vierjährige Projektbiografie, sie brauchen konkrete Angebote, meine Damen und Herren. Dabei geht es uns nicht darum, Teilzeit schlechtzureden, viele Frauen entscheiden sich bewusst dafür. Freiwillige Teilzeit ist aber etwas anderes als eine unfreiwillige Begrenzung, weil Betreuung fehlt oder Arbeitszeiten nicht zum Familienleben passen. Wir wollen Frauen nicht vorschreiben, wie viel sie arbeiten sollen, wir wollen die Hindernisse beseitigen, die sie daran hindern, so viel zu arbeiten, wie sie selbst wollen. Ein anderes Beispiel zeigt besonders gut, wie dieser Senat arbeitet: Die 35- Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Als CDU halten wir dieses Modell im Fachkräftemangel für den falschen Weg, aber darum geht es hier gar nicht. Wenn der Senat davon überzeugt ist, soll er dafür einstehen. In der Antwort heißt es zunächst: Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. In der Fortschreibung wird daraus eine Tagung. Als Kriterium der Zielerreichung gilt die Durchführung dieser Tagung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Tagung ist ein Termin im Kalender. Sie ist noch kein arbeitsmarktpolitischer Erfolg. Das Grundproblem bleibt: Selbst bei den eigenen Zielen bleibt der Senat zu oft beim Prüfen, Planen und Tagen stehen. Nehmen wir „Be oK“: Mehr als 5 000 Kinder wurden mit klischeefreier Berufsorientierung erreicht. Das ist toll, aber die Evaluation wurde laut Senatsantwort aus Mangel an Ressourcen eingestellt. Da frage ich: Wie wollen Sie wissen, ob Ihre Gleichstellungspolitik wirkt, wenn Ihnen schon die Ressourcen fehlen, ihre Wirkung zu untersuchen? Das gleiche Muster sehen wir bei der Senatskommission. Viele Mitglieder des Senats sitzen am Tisch, in den Beschlüssen begegnet einem aber auffallend oft ein Wort: Kenntnisnahme. Berichte werden zur Kenntnis genommen, Zwischenstände werden zur Kenntnis genommen. Die Realität verlangt eigentlich drei andere Verben: Handeln, entscheiden und umsetzen. Das gilt auch für Alleinerziehende: Der Landesaktionsplan stammt aus 2019 und Jahre später werden offene Forderungen in die neue Strategie überführt. Alleinerziehende brauchen aber vor allem passende Kinderbetreuung und mehr Teilzeitausbildung. Und wir müssen schneller bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sein. Wir suchen Fachkräfte im Ausland und lassen gleichzeitig qualifizierte Frauen, die längst hier leben, auf die Anerkennung warten. Eine Berufsqualifikation wird nicht wertvoller, weil sie länger in einer Behörde liegt. Und schließlich fehlt mir in dieser Strategie ein Thema besonders: der Mutterschutz für Selbstständige. (Beifall CDU) Das Lieblingsthema meiner Kollegin Theresa Gröninger. – Zu Recht! Hier hat dieses Parlament bereits gehandelt, Ausgangspunkt war ein CDUAntrag. Daraus wurde ein gemeinsamer Beschluss. Wir haben parteiübergreifend eine Schutz- und Gerechtigkeitslücke festgestellt. Der Senat wurde konkret beauftragt: Gespräche mit Kammern, Starthaus, Krankenkassen und Entgeltstellen zu führen, bessere Informationen für selbstständige Schwangere und die Prüfung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten. Das war kein unverbindlicher Wunsch, das war ein Beschluss dieses Parlamentes. Deshalb frage ich: Wo bleibt die Umsetzung? (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, all diese Beispiele führen zu einem Befund: Bremen hat kein Erkenntnisproblem, Bremen hat mal wieder ein Umsetzungsproblem. Wir brauchen verlässliche Kinderbetreuung, mehr Teilzeitausbildung, schnellere Anerkennungsverfahren, bessere Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und endlich Fortschritte beim Mutterschutz für Selbstständige. Wer über Fachkräftemangel spricht, kann es sich nicht leisten, auf das Erwerbspotenzial von Frauen zu verzichten. (Beifall CDU) Geschlechtergerechtigkeit entsteht nicht durch Gremien, sondern durch Chancen. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Arpaz.
Selin Arpaz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Die Große Anfrage der CDU (die gestern ihren einjährigen Geburtstag feiern durfte) trägt den Titel „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“. Ich muss sagen, die Antworten des Senats liefern meiner Meinung nach eigentlich das beste Argument dafür, warum wir in Bremen auf dem richtigen Weg sind. Schauen wir uns doch gemeinsam an, was in dieser Anfrage tatsächlich steht, denn das lohnt sich meiner Meinung nach, auch wenn die Ergebnisse nun mehr als ein Jahr alt sind. Erstens, die Erwerbstätigenquote von Frauen zwischen 15 und 65 Jahren ist in Bremen zwischen 2015 und 2025 von 65 auf 67,3 Prozent gestiegen, die Erwerbsquote von 68,4 auf 70 Prozent. Mehr Frauen als je zuvor sind also in Bremen erwerbstätig, Stand heute. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Zweitens, beim Gender-Pay-Gap liegt Bremen 2025 bei 14 Prozent und deutlich unter dem Bundesschnitt von 16 Prozent. Beim Gender-Hour-Gap, also dem Unterschied bei den bezahlten Arbeitsstunden zwischen Männern und Frauen, steht Bremen mit 17 Prozent in Gesamtwestdeutschland vergleichsweise gut da. Drittens, eine Zahl, die ich besonders gut finde: Frauen stellen im bremischen öffentlichen Dienst inzwischen über 50 Prozent der Führungskräfte – die Mehrheit –, Tendenz weiter steigend. Meine Damen und Herren, das sind keine Zufälle, das ist meiner Meinung nach das Ergebnis konsequenter Politik. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Seit 2022 arbeiten wir in Bremen mit der bereits erwähnten „Landesstrategie Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit“, und zwar nicht am grünen Tisch, sondern gemeinsam mit denen, die wissen, worum es geht. Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) hat die Strategie mitentwickelt, ebenso die Arbeitnehmerkammer, dazu kommen Wirtschaftsund Sozialpartner, die mitgewirkt haben. Dieser Anspruch trägt Früchte: Von den ursprünglich 28 entwickelten Maßnahmen sind 16 schon umgesetzt oder sind in Umsetzung, neun weitere Maßnahmen befinden sich in Vorbereitung. Diese Erfolgsquote kann sich sehen lassen, deshalb freuen wir uns umso mehr, dass die Landesstrategie im März dieses Frühjahres fortgeschrieben wurde und um neue Maßnahmen ergänzt worden ist. Ein paar Beispiele, damit es konkreter wird: Wir haben Führungen in Teilzeit gestärkt, damit Jobsharing in Bremer Unternehmen kein Ausnahmefall mehr bleibt. Wir haben in acht Unternehmen väterfreundliche Personalpolitik eingeführt, gefolgt von einer Onlineveranstaltungsreihe mit richtigen Praxisbeispielen. Über TandemPower bringen wir Schüler:innen mit IT- und Medienunternehmen zusammen und mit der Analysesoftware FAIR_solution schaffen wir in Bremer Unternehmen erstmals Transparenz über Gendergaps, über Geschlecht, Herkunft, Alter und Behinderung, was wichtig für eine gute analytische Grundlage ist, die wir brauchen, um diese wichtige Arbeit voranzutreiben. Auch bei der Kinderbetreuung, einem der zentralen Hebel für echte Gleichstellung, sind wir vorangekommen. Zum dritten Mal in Folge hat in Bremen jedes angemeldete Kitakind einen Platz bekommen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, auch das, meine Damen und Herren, ist Ergebnis konsequenter Politik. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]) Gerade, weil Gleichstellung für uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, begleitet seit zwei Jahren die Senatskommission „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“ die Umsetzung der bereits genannten Landesstrategie mit nahezu allen Senatsmitgliedern, dem Magistrat, der ZGF und der Arbeitnehmerkammer. Meiner Meinung nach ein echtes All-Hands-on-Deck-Manöver für diese wichtige Arbeit und dieses noch wichtigere Anliegen. Im März dieses Jahres haben wir nachgelegt. Die Senatskommission hat die Fortschreibung der Landesstrategie beschlossen. 18 neue Maßnahmen kommen hinzu, insgesamt sind es jetzt 32, weil wir wissen, Frauen arbeiten immer noch häufiger in Teilzeit, in Minijobs, im Niedriglohnsektor, und weil es Gruppen gibt, für die die Lage besonders schwierig bleibt, die ich nicht unerwähnt lassen möchte: Frauen mit Migrationsbiografie und vor allem auch alleinerziehende Mütter. Genau diese Gruppen adressieren viele der neuen Maßnahmen, die jetzt in die Landesstrategie einfließen. Natürlich ist noch viel zu tun. Die Beschäftigungsquote von Frauen insgesamt ist noch nicht dort, wo sie eigentlich sein müsste, gerade bei Frauen mit Migrationsbiografie und Alleinerziehenden, die ich gerade schon erwähnt habe. Das wollen wir aber systematisch angehen, Maßnahme für Maßnahme, wie bereits erwähnt. Meine Damen und Herren, und angesichts eines Zeitgeistes, in dem die Stimmen lauter werden, die Frauen wieder auf dem Weg vom Kreißsaal in die Küche zurückdrängen wollen, ist genau diese Verlässlichkeit in diesem Bereich umso wichtiger. Finanzielle Unabhängigkeit ist für uns die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben für Frauen. Dafür arbeiten wir in Bremen weiter. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Zimmer.
Olaf Zimmer Die Linke
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete! Die CDU fragt nach, ob die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Bremer Arbeitsmarkt nur eine Illusion ist. Nein, sie ist keine Illusion, aber sie ist auch noch lange keine Wirklichkeit. Die Zahlen sind eindeutig: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt in Bremen deutlich unter dem Bundesschnitt. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, häufiger im Niedriglohnsektor und häufiger in Berufen, die gesellschaftlich unverzichtbar sind, aber viel zu schlecht bezahlt werden. Das muss uns beschäftigen, aber wer daraus politische Folgerungen ziehen will, sollte mehr tun, als eine möglichst lange Mängelliste vorzulegen. Die Antwort des Senats zeigt, es ist nicht so, dass nichts geschehen wäre. Es gibt Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Frauen, Alleinerziehende. Es gibt Teilzeitausbildungen und berufsbegleitende Wege in soziale Berufe. Es gibt Projekte zur klischeefreien Berufsorientierung, zur Führung in Teilzeit und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Pflege wird erprobt, wie durch bessere Arbeitsbedingungen unfreiwillige Teilzeit überwunden werden kann. Öffentliche Unternehmen untersuchen ihre Entgelt- und Karrierestrukturen und mit dem Tariftreuegesetz wurde ein wichtiger Schritt zur Stärkung tariflicher Bezahlung getan. Für eine alleinerziehende Frau, die durch eines dieser Angebote eine Ausbildung beginnen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen kann, ist das keine Illusion, es ist eine konkrete Verbesserung ihres Lebens. Deshalb ist die Behauptung der CDU, hier seien nur Spesen und Gesprächsrunden produziert worden, falsch. Aber auch wir sollten die Antwort des Senats nicht schönreden. Ein Faltblatt ist noch keine gesellschaftliche Veränderung, ein durchgeführter Workshop beweist noch nicht, dass die Frauenerwerbsquote steigt. Die abgeschlossene Maßnahme ist nicht automatisch eine erfolgreiche Maßnahme. Der Abbau von Minijobs ist noch nicht umgesetzt. Die Kampagne zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen wurde noch nicht begonnen. Eine eigene Untersuchung zu den Ursachen der besonders niedrigen Frauenerwerbsquote in Bremen fehlt. Auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind viele Fragen weiterhin ungelöst. Wir brauchen deshalb verbindliche Ziele. Wir müssen messen, ob mehr Frauen ein eigenes existenzsicheres Einkommen erreichen, ob Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden, ob unfreiwillige Teilzeit zurückgeht und ob sich der Gender-Pay-Gap tatsächlich verringert. Meine Damen und Herren, wir müssen noch einen Schritt weiter gehen. Die CDU spricht in ihrer Anfrage von staatlicher Alimentierung, das ist ein mehr als bemerkenswerter Begriff, denn viele Frauen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, sind keineswegs untätig. Sie erziehen Kinder, pflegen Angehörige, organisieren Haushalte und halten Familien zusammen. Sie leisten gesellschaftlich notwendige Arbeit. Nur wird diese Arbeit nicht bezahlt und häufig nicht mal als Arbeit anerkannt. Das Problem besteht nicht allein darin, dass Frauen zu wenig in den Arbeitsmarkt integriert sind. Das Grundproblem ist ein Wirtschaftssystem, das Frauen je nach Bedarf als flexibel verfügbare Arbeitskraft behandelt. Wenn Arbeitskräfte fehlen, sollen Frauen ihre Erwerbsarbeit ausweiten. Wenn Kitaplätze fehlen, Angehörige gepflegt werden müssen oder öffentliche Angebote gestrichen werden, sollen sie wieder zu Hause einspringen, selbstverständlich unbezahlt. Links gesprochen, werden Frauen bis heute in besonderer Weise als industrielle Reservearmee behandelt. Sie werden gebraucht, wenn ihre Arbeitskraft verwertbar ist, und in Miniteilzeit, in Minijobs oder unbezahlte Sorgearbeit zurückgedrängt, wenn sich die ökonomischen Bedürfnisse verändern. Der Kapitalismus hat Frauen nicht von der Hausarbeit befreit, er hat ihnen vielfach die Erwerbsarbeit zusätzlich übertragen, ohne die Sorgearbeit gerecht zu verteilen. Genau deshalb ist die Empörung der CDU wenig glaubwürdig. Sie beklagt die wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen, verteidigt aber gleichzeitig ein Gesellschaftsmodell, das diese Abhängigkeit immer wieder hervorbringt: Die Zuverdiener:innenehe, das Ehegattensplitting, (Beifall Die Linke) Minijobs und die Vorstellung, Kinderbetreuung und Pflege seien private Aufgaben der Familie und damit in der Realität meistens Aufgabe der Frauen. Die CDU muss Frauen heute nicht ausdrücklich zurück an den Herd schicken, es genügt, die Strukturen zu verteidigen, die dafür sorgen, dass am Ende überwiegend Frauen dort stehen oder nach ihrer Erwerbsarbeit noch eine unbezahlte zweite Schicht übernehmen müssen. Unsere Antwort kann deshalb nicht allein lauten, Frauen müssen dem Arbeitsmarkt noch besser zur Verfügung stehen, unsere Antwort muss lauten: (Glocke)
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Gröninger?
Theresa Gröninger CDU
Lieber Herr Zimmer, Ihnen ist klar, dass die CDU die erste Bundeskanzlerin gestellt hat und die CDU Bremen eine Fraktionsvorsitzende hat, dass das ganz weit weg davon ist, dass wir irgendwen an den Herd schicken wollen? (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Das ist eine rein ideologische Rede!)
Olaf Zimmer Die Linke
Das verstehe ich nicht. Das hat ja nichts mit den Strukturen zu tun, die Sie verteidigen und die Sie verfestigen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ja, Kapitalismusschuld, Sozialismus – –. – Unruhe CDU)
Olaf Zimmer Die Linke
Kann ich jetzt weitermachen? Oder haben Sie noch irgendwelche Bemerkungen, Vorschläge?
Olaf Zimmer Die Linke
Unsere Antwort kann deshalb nicht allein lauten, Frauen müssen dem Arbeitsmarkt noch besser zur Verfügung stehen – –. (Unruhe CDU – Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Frau Präsidentin, ich kann nichts verstehen!)
Antje Grotheer
Es ist total ruhig, Frau Strunge, es ist ruhig im Saal. Fahren Sie fort! (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Bei mir wird auch ständig dazwischengequatscht!)
Olaf Zimmer Die Linke
Ja, ich versuche das gerade, aber ich – –.
Olaf Zimmer Die Linke
Unsere Antwort kann deshalb nicht allein lauten, Frauen müssen dem Arbeitsmarkt noch besser zur Verfügung stehen, unsere Antwort lautet: Frauen müssen wirtschaftlich unabhängig sein und selbst über ihre Arbeit und ihre Zeit bestimmen können. Dafür brauchen wir eine verlässliche und bedarfsgerechte Kinderbetreuung. Aber bedarfsgerecht kann nicht einfach heißen, früher, öfter, immer später und Kinder zehn Stunden in der Einrichtung lassen, gern 24/7, so, wie die Maschinen laufen, damit ihre Eltern dem Arbeitsmarkt möglichst lange zur Verfügung stehen. Denn auch die Beschäftigten in unseren Kitas sind überwiegend Frauen, von ihnen viele alleinerziehend sind. Wir lösen die Vereinbarkeitsprobleme der Frauen nicht, indem wir sie auf andere abwälzen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Aber die 24-Stunden-Kita kam doch als Vorschlag von der Koa! Das haben wir als CDU abgelehnt! – Abgeordneter Sven Schellenberg [BIW]: Erwischt!) Ja, nicht nur Sie. (Unruhe CDU) Natürlich brauchen Eltern in Schichtarbeit und besonderen Lebenslagen verlässliche Lösungen, aber die grundsätzliche Antwort muss lauten: Die Arbeitswelt muss sich stärker an den Bedürfnissen von Familien, Frauen und Kindern orientieren, nicht das Leben der Familien immer vollständiger an den Bedürfnissen der Konzerne. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehören planbare und familiengerechte Arbeitszeiten, ein Recht auf Rückkehr, auf Teilzeit, Teilzeitausbildung, die gerechte Verteilung der Sorgearbeit und eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Dazu gehören gut ausgestattete Kitas mit genügend Personal, guten Arbeitsbedingungen und Betreuungszeiten, die pädagogisch verantwortbar sind. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Reichtum für alle!) Wir wollen nicht, dass Frauen am Arbeitsmarkt rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Wir wollen, dass alle Menschen über ihre Arbeit und ihre Lebenszeit selbst bestimmen können. Wir verteidigen deshalb die richtige Richtung der Landesstrategie, aber wir verlangen zugleich mehr Tempo, mehr Verbindlichkeit und bessere messbare Wirkung, denn unser Ziel ist nicht die Gleichberechtigung der Frau bei der Ausbeutung, unser Ziel ist eine wirkliche Emanzipation, wirtschaftliche Unabhängigkeit, soziale Sicherheit und die Verfügung über die eigene Arbeit und die eigene Lebenszeit. – Besten Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Minne. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Abgeordneter Andre Folkert Minne (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuschauer! Wenn eine solche Große Anfrage mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt – eine Illusion, mehr nicht“ gestellt wird, erwartet man die Linke als Antragsteller. Stattdessen ist es die Union, die sich einmal wieder auf marxistische Sozialforschung hinauswagt. Die Union klagt in ihrer Anfrage darüber, dass die Frauenerwerbstätigkeit im Land Bremen zu niedrig sei und die Gleichstellung ohne eigenständige Existenzsicherung eine Illusion bleibe. Man übernimmt damit eins zu eins das Narrativ der rot-grün-roten Regierungsfraktionen, dass eine moderne Gesellschaft erst dann gleichberechtigt ist, wenn möglichst jede Frau Vollzeit und erwerbstätig ist. Teilzeit ist ein Problem und Familienmodelle jenseits des doppelten Erwerbszwanges als Risikofaktor. (Beifall BIW) Damit zeigt die CDU ihr wahres Gesicht. Keine Kraft der bürgerlichen Freiheit, sondern eine Partei, die den ideologischen Gleichstellungskanon der linken Seite nicht hinterfragt, ihm vielmehr hinterherrennt. (Beifall BIW) Genau deshalb ist auch keine der Fragen dieser Großen Anfrage geeignet, echte strukturelle Probleme hier aufzudecken. Stattdessen geht es um die x-te Landesstrategie Gendergerechtigkeit, um Kommissionen, Zielkataloge, Entgelttransparenz, um Frauenanteile in Führungsetagen, also genau jene politische Dauerbeschäftigung, von der seit 1968 niemand besser lebt als die Ideologen, die diese Programme verwalten. (Beifall BIW) Ein kleiner Vorgeschmack also auf die GroKo 2027. Doch sehen wir uns die Senatsantwort an, dann wird genau dort bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Nichts, absolut nichts von dem, was angeblich an so ambitionierten Zielen gesteckt wurde, wurde erreicht. Der Frauenanteil in Teilzeit bleibt hoch, die Quote in besser bezahlten Branchen stagniert, die Entgeltlücke ist nicht geschlossen, die Vereinbarkeitsversprechen sind nur Makulatur. Das Fazit des Senats lautet: Man braucht noch mehr Steuerung, noch mehr ressortübergreifende Koordination und selbstverständlich noch mehr Maßnahmen. Mit anderen Worten: Die Politik, die gescheitert ist, fordert als Lösung mehr von sich selbst. Willkommen im Realsozialismus, liebe CDU! (Beifall BIW) Dass viele Frauen insbesondere in Bremen bewusst andere Lebensmodelle wählen, steht weder im CDU-Text noch in der Senatsmitteilung. Familienorientierung, Teilzeit, familiäre Betreuung, Pflege von Angehörigen, all das wird nicht als freie Entscheidung, sondern als strukturelles Problem betrachtet. Dieses ignoriert die Lebensrealität zahlloser Familien, insbesondere übrigens das vieler Familien mit Migrationswurzeln. Die CDU spricht von Illusionen bei der Gleichstellung, liefert aber selbst die Illusion, man müsse nur genug Arbeitsmarktprogramme, Kommissionen und Genderstrategien finanzieren. Dann würde sich ein statistischer Wert wie die Erwerbsquote automatisch verbessern. Der Senat wiederum präsentiert eine kaum überschaubare Liste von Maßnahmenfeldern, Teilzielen, Querschnittsaufgaben, Ressortzuständigkeiten, allesamt ohne Wirkung. Schauen wir auf die Fakten: Seit 2020 existiert eine umfassende Landesstrategie Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit. Sie hatte über zehn operative Ziele. Laut Senatsmitteilung wurde keines davon erreicht, nicht eines. Was tat man daraufhin? Man gründete eine Senatskommission unter dem Vorsitz des Bürgermeisters mit Mitgliedern aus sechs Ressorts, zahllosen Gästen, Verbänden, der ZGF und weiteren Organisationen. Vier Sitzungen seien geplant gewesen, sagte der Senat. Stattgefunden haben zwei, jeweils ohne nachweisbare Ergebnisse. Die Kosten: Selbst dazu liefert der Senat keine vollständige Aufklärung. Das ist bremische Gleichstellungspolitik: viel Schauspiel, astronomische Kosten, überhaupt kein Nutzen. Die entscheidende Wahrheit lautet jedoch: Man kann nicht Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt fordern, wenn man gleichzeitig eine Landespolitik betreibt, die Unternehmen mit Bürokratie, mit Abgaben, Dokumentationspflichten, regulatorischen Experimenten belastet. Man kann keine Vollzeit für alle fordern, wenn Kitas unzuverlässig sind, Bildung scheitert und die Infrastruktur zusammenbricht. Man kann nicht ernsthaft glauben, eine Kommission im Rathaus würde all dies ändern. Weder der Senat noch die CDU sagen den Bürgern die Wahrheit. (Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: Aber Sie?) Gleichstellungspolitik war von Anfang an gescheitert. Sie beruht auf einem sozialistischen Gleichheitsideal, das die individuellen Lebensmodelle durch staatliche Normierung ersetzen will. Beim Mutterschutz übrigens für Selbstständige bin ich ganz bei Ihnen. Wir als BÜRGER IN WUT sagen klar: Eine gerechte Arbeitsmarktpolitik entsteht nicht durch Quoten, nicht durch Strategiepapiere, durch Gremien, sondern durch Freiheit – Freiheit, das eigene Lebensmodell zu wählen, die Freiheit, Teilzeit nicht als Mangel zu sehen, sondern als legitime Entscheidung. Die Freiheit, Familienzeit nicht als arbeitsmarktpolitisches Problem zu stigmatisieren, ist mir dabei wichtig. Die Gleichstellung auf dem Papier interessiert die Menschen nicht. Sie interessiert nur die, die mit dieser Politik Geld verdienen. Was zählt, ist eine reale Wahlfreiheit, nicht staatlich verordneter Erwerbszwang. Sind es nicht die CDU und die SPD, die im Bund sogar gerade den Minijob canceln wollen? Als ob eine alleinerziehende Mutter dann in Vollzeit sofort arbeiten gehen würde. (Beifall BIW) Sehr geehrte Damen und Herren, wenn die CDU und der Senat denselben Irrweg beschreiten, dann braucht es eine Kraft, die es ausspricht. Wir tun es. Die Quittung erhalten Sie zeitnah vom Wähler, ob nun in Bremen oder auf der Bundesebene. Gut, dass es eine Große Anfrage ist, denn wäre es ein Antrag, würde ich beidhändig dagegen stimmen. – Vielen Dank! (Beifall BIW)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Brandt.
Gökhan Brandt FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, zu so später Stunde noch ein relativ wichtiges Thema, und zwar Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Wir reden tatsächlich immer wieder über das Thema, weil es ein so schönes Querschnittsthema ist, was sich an vielen Stellen begegnet, und ich habe manchmal das Gefühl, wir reden immer wieder über die gleichen Punkte an gleicher Stelle, in der gleichen Art und Weise. Eine Anfrage der CDU, ich bin grundsätzlich sehr dankbar, aber die, die hat sich jetzt gejährt, wie Frau Arpaz gesagt hat. Wir haben sie auch in der letzten Deputation in aktuellerer Form als Ihnen vorliegend in der Großen Anfrage besprochen tatsächlich. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Manchmal frage ich mich eigentlich, gegen wen und mit wem ich hier überhaupt diese Diskussionen führe, weil uns eint doch – und ich hoffe, dass es uns eint –, dass wir eine Welt erarbeiten wollen, eine Gesellschaft, in der jedes Mädchen aus Bremerhaven-Speckenbüttel oder in Gröpelingen jeder Junge die gleichen Chancen haben sollte und die gleichen Karrierepfade gehen können sollte, wie der jeweils andere oder die jeweils andere auch. Dafür möchte ich gerne mit Ihnen kämpfen, gerne gemeinsam. Wenn wir uns dann aber ansehen, wie wir hier konkret Politik machen, dann muss ich sagen, dann erfüllen wir unsere Ziele einfach nicht. Das tun auch Sie mit dieser Landesstrategie für Geschlechtergerechtigkeit nicht. 2022 ist die Landesstrategie zur Geschlechtergerechtigkeit und Entgeltgleichheit auf dem Arbeitsmarkt aufgesetzt worden. Tatsächlich haben Sie ausnahmsweise einmal wirklich Ziele definiert, und zwar die Reduktion des Gender-Pay-Gap, die Reduktion des Gender-Hour-Gap und die Reduktion des Gender-Employment – –? Nein, ein anderes E, aber irgendein anderes Gap. Auf diese Art und Weise, darauf könnten wir uns ja verständigen, haben Sie Ihre Ziele mit Ihren Maßnahmen erreicht oder nicht? Wenn wir jetzt mal die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU angucken, die jetzt schon ein Jahr her ist: Da wurden damals neun Maßnahmen umgesetzt, jetzt sind wir bei zwölf. Heißt, Sie haben einen Fortschritt von etwa drei Maßnahmen, also einer pro drei Monaten geschafft. Keine dieser Maßnahmen, die Sie umgesetzt haben, zahlt konkret messbar auf Ihre eigenen Ziele ein. Das sind ja nicht unsere Ziele. Wir behaupten nicht, dass es das Ziel sei, den Gender-Pay-Gap zu reduzieren, weil wir den ohnehin ganz anders ansetzen als Sie. Aber Ihre eigenen Maßnahmen, die Sie sich gesetzt haben, da wissen Sie nicht mal, was Sie mit diesen Maßnahmen erreicht haben. Sie haben keinerlei quantitative Messbarkeit Ihrer eigenen Ziele, und das ist ein riesiges Politikversagen an dieser Stelle, weil Sie hinter Ihren Erwartungen zurückbleiben, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Das können wir uns hier nicht länger leisten. Ich frage mich aber auch natürlich, wenn wir uns die Ziele angucken, wieso denn ein abgeschlossenes Ziel nicht gemessen wird. Das ist wirklich Haushaltspolitik par excellence im Versagen. Wieso setzen Sie Maßnahmen um und messen dann nicht, was diese Maßnahme gebracht hat? Wenn Sie das täten, dann könnten Sie nämlich herausfinden, dass eine Maßnahme wie „Be oK – Berufsorientierung und Lebensplanung ohne Klischees“ außerordentlich viele Menschen in Kontakt mit Berufen gebracht hat, mit denen sie sonst keinen Kontakt gehabt hätten. Vielleicht sollte man diese Maßnahme dann fortführen. Vielleicht sollte man die Maßnahmen auch miteinander vergleichen. Wir reden wieder und wieder immer über die gleichen methodischen Verfahren. Vielleicht sollte man die Maßnahmen miteinander vergleichen und herausfinden, welche Maßnahme am besten mit dem wenigsten Einsatz den meisten Output erzielt. Aber genau das tun Sie nicht. Sie bleiben hinter den Erwartungen zurück. Das können sich die Frauen in diesem Land nicht mehr leisten. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Das stimmt nicht!) Es ist ein gewisser Hohn, dass Sie natürlich auch in der Konzeption dieser Maßnahmen immer nur an die Personengruppe denken, die Ihnen selber am nächsten ist, und das sind die Menschen im öffentlichen Dienst. Denn eine Notfallkindertagesbetreuung, das ist nicht nur etwas, das Menschen im öffentlichen Dienst, im Bremer Finanzressort brauchen würden, sondern es ist tatsächlich eines der meist nachgefragten Themen, wenn ich im Austausch mit Müttern und Vätern bin. Aber genau darauf gucken Sie nicht. Sie skizzieren den Scope natürlich immer so gering, dass Sie halbwegs in der Lage sind, die Maßnahmen zu erfüllen und das Ziel dann als grün zu markieren. Aber ein grün markiertes Ziel bringt keinen Fortschritt für Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Dann müssen Sie sich auch endlich entscheiden: Wollen Sie das Thema einfach in einem Wahlprogramm verkaufen oder sind Sie willens und in der Lage, tatsächlich etwas für Frauen und Väter und Familien in diesem Land zu erreichen oder nicht? Daran sollten Sie sich selber messen, meine Damen und Herren. So langsam aber sicher habe ich auch die Schnauze voll. – Vielen lieben Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Dr. Solveig Eschen.
Dr. Solveig Eschen GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Heute Abend noch einmal zu später Stunde zum Thema Geschlechtergerechtigkeit. Konzentration! Zunächst einmal vielen Dank an die Mitarbeiter:innen im Arbeitsressort für die Beantwortung der ganzen Fragen und vor allem die Auflistung der einzelnen Maßnahmen mit dem Status, auch wenn der jetzt natürlich noch aktualisiert werden muss. Wir reden über ein wichtiges Thema, und es stimmt, wir reden ständig darüber, aber das tun wir auch über andere Themen, und dieses Thema ist es wert, dass wir weiter darüber reden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Zuruf Abgeordneter Gökhan Brandt [FDP]) Wir haben hier zuletzt im März das Thema Equal Pay und Equal Care besprochen, und dies ist natürlich sehr stark verwandt mit dem Thema Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Die Ursachen für Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt aufgrund des Geschlechts sind vielfältig, sie liegen tief. Manches kann man politisch angehen, manches nicht. Gender-Care-Gap, Gender-Pay-Gap und die Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitswelt hängen stark zusammen und sind, das habe ich auch im März schon gesagt, maßgeblich beeinflusst durch die politische und gesellschaftliche Realität von Jahrhunderten. Der Weg, diese Ungerechtigkeiten zu beheben, ist noch lange nicht zu Ende, denn es ist nicht leicht, diese seit vielen Jahrhunderten propagierten Rollenmodelle zu verlassen, Prägungen zu erkennen und zu ändern, aber es ist dringend nötig, und wir dürfen nicht nachlassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Die in der Beantwortung der Großen Anfrage aufgelisteten Maßnahmen sind wichtig, Selin Arpaz hat diverse noch mal näher ausgeführt und vertieft. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass wir allein mit politischen Maßnahmen die Situation nicht verändern werden können. Das wird nicht ausreichen, denn wir brauchen dafür neben diesen politischen Maßnahmen, neben Bildungspolitik in diesem Thema, die das auch angeht, gesellschaftliche Veränderungen, und diese kosten Zeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich will auch nicht verschweigen, dass die gesellschaftlichen Veränderungen in diesem Bereich, die ich für essenziell halte, so stark in Gefahr sind wie lange nicht mehr. Wir leben in einer Welt mit einem Rechtsruck, mit angestiegenem Frauenhass, Social Media voll mit Tradwifes, Einstellung der Finanzierung von Gender Studies an Universitäten, und es ist nicht einfach, dagegen zu halten, aber das müssen wir tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Selbstverständlich versuchen wir als Koalition, hier politisch gegenzusteuern in der Bildung, mit arbeitspolitischen Maßnahmen und so weiter, und das ist zäh. Es ist richtig, das teile ich, dass wir immer in dem Moment, in dem wir in der Politik Maßnahmen haben, für die wir Geld ausgeben, wir auch gucken müssen, wie sie wirken, wie wir sie evaluieren müssen. Aber wir gucken, haben auch jetzt gerade geguckt, was kann weitergeführt werden und was nicht. Zum Beispiel muss man sich natürlich auch vor Augen führen: Von einer Veranstaltung, die für gesellschaftliche Veränderungen wichtig sein kann, lässt sich nicht sofort messbar eine Veränderung im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit ableiten. Das geht für manche Maßnahmen, dass man sie messen kann, für andere Maßnahmen nicht. Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, warum die Situation in Bremen hinsichtlich der Frauenerwerbsquote eigentlich noch dramatischer ist als anderswo. Ich habe dazu – ich bin jetzt seit neun Jahren in Bremen – eine Hypothese. Ich bin gespannt, ich würde diese Hypothese gern einmal diskutieren. Ich glaube nämlich, dass wir in Bremen trotz immer wieder progressiver Wahlergebnisse in den letzten Jahren, was das Thema Kinderbetreuung und Frauenerwerbstätigkeit angeht, eigentlich ganz schön konservativ sind, und zwar geprägt von einer langen Mangelsituation in diesem Bereich. Die Menschen hier waren lange daran gewöhnt, dass Kinderbetreuung schwer zu kriegen und Ganztagsbetreuung erst recht nicht zu bekommen ist. Deswegen ist es sehr gut, dass sich diese Situation jetzt verbessert hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Nur, da müssen wir natürlich auch weitermachen. Da spreche ich vor allem die Randzeiten an. Die wurden auch vorher schon einmal angesprochen, und das ist wichtig. Als ich wie gesagt vor neun Jahren nach Bremen zog, kam ich gar nicht mehr raus aus dem Staunen, dass es hier für sehr viele Eltern total selbstverständlich war und auch noch ist, dass die Mutter in den Familien für jeweils drei Jahre bei jedem Kind zu Hause bleibt. Als ich für meinen Einjährigen damals zunächst keinen Krippenplatz bekommen habe – eine Erfahrung, die viele Eltern teilen –, fanden die meisten das unproblematisch und meinten: „Dann bleibst du eben noch ein Jahr zu Hause.“ Aber diese Haltung ist eben nicht unproblematisch, denn sie ist ein Riesenproblem für die Erwerbsbiografie von Frauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Diese Haltung muss sich ändern, wenn wir mehr Frauen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen wollen. Aber wie sieht es denn auf dieser Seite mit Veränderungen solcher Haltungen aus? Während Sie hier in Bremen als CDU dankenswerterweise immerhin mal solche vernünftigen Anfragen stellen, erkenne ich auf Bundesebene nicht und allgemein nicht, wie von Ihrer Partei für positive Veränderungen für Frauen agiert wird. Stattdessen haben wir Kürzungen von Unterhaltsvorschuss, mutlose Elterngeldreform, Propagieren veralteter Rollenbilder. Was wir stattdessen brauchen, ist die Abschaffung des Ehegattensplittings, es wurde schon einmal gesagt. (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Sie müssen es ja nicht in Anspruch nehmen!) Es reicht nicht, zu sagen: Das muss ja keiner machen. Das ist Quatsch, ganz ehrlich. Solange es das Ehegattensplitting gibt, wird das dazu führen, dass Frauen in solchen Situationen verharren. Das muss man einfach politisch angehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wir brauchen flexiblere Arbeitszeitmodelle, Brückenteilzeit, ein Rückkehrrecht in Vollzeit. Wir brauchen die zügige Umsetzung der EUEntgelttransparenzrichtlinie. Wir brauchen auch Frauenquoten in Aufsichtsräten und Vorständen. Wir brauchen vor allem auch einen weiteren Qualitätsausbau und Flexibilisierung in der Kinderbetreuung. Ich hatte es schon angesprochen, und ich sage es noch mal: Eine mutige Reform des Elterngeldes wäre jetzt möglich gewesen. Das ist eine Chance, die verpasst wurde. Wir Grünen in Bremen haben dazu einen Vorschlag vorgelegt. Außerdem möchte ich auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse nicht unerwähnt lassen, denn es ist mitnichten so, dass die vielen Frauen, die wir hier in Bremen mit Migrationshintergrund haben, alle keine Abschlüsse hätten. Es gibt diverse Frauen mit Abschlüssen, und wir müssen die Anerkennung der Abschlüsse erleichtern, damit diese Frauen leichter in gut bezahlte Lohnarbeit kommen. – Danke schön! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann Ihnen versichern, der Bremer Senat verfolgt das Ziel, die Verwirklichung von Gendergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen mit Entschlossenheit, mit Nachdruck und aus voller Überzeugung. Wir wollen und wir werden auch weiterhin die bestehenden Ungleichheiten und strukturellen Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht hinnehmen, sondern sie weiter abbauen und ihnen entschieden entgegentreten. Ich möchte zunächst noch einmal kurz die aus unserer Sicht wichtigsten Ansatzpunkte für Gendergerechtigkeit betonen: Das ist zum einen die gerechte Verteilung der Geschlechter auf alle Berufe und auf alle Branchen. Das ist zum anderen ein fairer, ein gerechter Frauenanteil in Führungspositionen, und das sind schließlich moderne Arbeitszeitmodelle sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Genau diese Themen nimmt auch die Landesstrategie des Senats für Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit in den Fokus. Ich gebe zu, der Titel ist etwas sperrig, aber es kommt bekanntlich auf die Inhalte an, und die sind überzeugend. Dafür ist es wichtig, dass die Senatskommission Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt in ihrer Sitzung am 17. März dieses Jahres die Fortschreibung der Landesstrategie beschlossen und neben der Weiterführung und Umsetzung achtzehn neue Maßnahmen aufgenommen hat. Dazu gehören unter anderem Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit, zur Stärkung von Frauen in Weiterbildung und Qualifizierung sowie zur Förderung moderner Arbeitszeitmodelle in Unternehmen. Wir sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf einem guten Weg, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Die Gleichstellung von Frauen auf dem bremischen Arbeitsmarkt ist noch lange nicht erreicht. Trotz langjähriger Bemühungen bestehen strukturelle Ungleichheiten zulasten von Frauen, wir haben das in den verschiedenen Reden gehört. Auch dies verdeutlicht, dass Geschlechtergerechtigkeit im Erwerbsleben kein Randthema ist, sondern eine zentrale Arbeits-, Wirtschafts- und sozialpolitische Herausforderung darstellt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es gibt also nach wie vor viel zu tun und das stelle ich auch nicht in Abrede, aber wir haben uns, und das zählt am Ende des Tages, auf den Weg gemacht. Wir haben innovative Maßnahmen ergriffen, wir sind erfolgreiche Kooperationen eingegangen zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und weiteren Akteurinnen und Akteuren und wir haben erste Erfolge, wichtige Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt erzielt. Der Gender-Pay-Gap in Bremen ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen und liegt inzwischen unter dem Bundesschnitt. „Unter“ heißt in diesem Zusammenhang, wir sind besser als der Schnitt. Auch bei der Differenz der durchschnittlich geleisteten bezahlten Arbeitszeiten von Frauen und Männern steht Bremen inzwischen besser da als der Bundesdurchschnitt. Diese Entwicklungen zeigen, dass die von uns ergriffenen politischen Maßnahmen, die gesellschaftliche Debatte und das Engagement vieler Akteurinnen und Akteure Wirkung entfalten und dass sich die kontinuierlichen Anstrengungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit tatsächlich lohnen. Unser Wunsch ist es, die Ungleichheiten zu beseitigen und die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt weiter zu fördern. Dafür stehen wir ein, dies ist das erklärte Ziel unserer Politik. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Für die ressortübergreifende und umfangreiche Arbeit an der Landesstrategie und die enge Kooperation mit Wirtschafts- und Sozialpartner:innen erhält das Land Bremen bundesweit große Anerkennung. Damit aus dieser Anerkennung aber auch die erforderlichen nachhaltigen Veränderungen erwachsen können, brauchen wir auch weiterhin einen breiten gesellschaftlichen Diskurs. Umso schöner finde ich es, dass wir dieses so wichtige Thema heute in diesem Hohen Haus debattieren. Unser aller Ziel muss es sein, dass Mädchen und Frauen alle Möglichkeiten offenstehen – in der Ausbildung, im Studium, im Berufsleben, ganz gleich ob in technischen Berufen, in Führungspositionen oder in der Selbstständigkeit. Unser Ziel muss es sein, dass Männer ganz selbstverständlich Sorgearbeit übernehmen können, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen. Dies werden wir aber nur erreichen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen, mit dem erforderlichen Mut, auch mal Dinge auszuprobieren, mit Ausdauer, mit dem festen Willen, die Chancengleichheit und Gleichberechtigung in Bremen weiter voranzubringen. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/1377 Kenntnis. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 6: Damit Assistenzhunde weiter geprüft werden können: Übergangsregelung wieder in Kraft setzen Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. Februar 2026 (Neufassung der Drucksache 21/1346 vom 10. September 2025) (Drucksache 21/1623) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Schilling. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Sültenfuß.
Tim Sültenfuß Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Wir debattieren heute über die Assistenzhundeverordnung, die am 1. März 2023 eingeführt wurde und die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden regeln soll. Bei Assistenzhunden handelt es sich etwa um Diabetes- oder Epilepsieanzeigehunde, die gefährliche Veränderungen des Blutzuckerspiegels oder den Beginn eines epileptischen Anfalls noch vor den Betroffenen bemerken und sie darauf aufmerksam machen können. Die Menschen haben so ausreichend Zeit, auf einen Anfall zu reagieren. Wenn das nicht gelingt, können die Hunde Medikamente oder Hilfe holen. Auch sogenannte PSB-Hunde sind Assistenzhunde. Das sind Hunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen wie Angst oder posttraumatischen Belastungsstörungen, Autismus oder Depressionen. Diese Hunde verbessern die Lebensqualität ihrer Halter:innen, indem sie ihnen Sicherheit bieten und sie gegebenenfalls aus belastenden Situationen führen. Für die sehr teure Ausbildung von Assistenzhunden gab es bis dato keine verbindlichen Qualitätsstandards und Überprüfungen. Dieser Missstand wurde nach langem Kampf der Betroffenen durch die Assistenzhundeverordnung behoben. Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Assistenzhunde und stellt die Hunde rechtlich auf eine Stufe mit Blindenführhunden. Geprüfte Assistenzhunde sind von der Hundesteuer befreit, steuerlich absetzbar, fahren kostenlos im ÖPNV mit und vor allem haben ihre Halter:innen das Recht, ihre Assistenzhunde überall hin mitzunehmen, also in Läden, Kulturorte, Arztpraxen und so weiter. Der Kauf und die Ausbildung eines Assistenzhundes werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen von den Betroffenen selbst gezahlt werden. Die Kosten dafür belaufen sich stellenweise auf bis zu 30 000 Euro. Wer es schafft, die Summe zu stemmen, hat dann aber vor dem Gesetz am Ende doch nur einen normalen Hund und ist davon abhängig, dass Ladenbesitzer:innen so nett sind, das Tier in ihr Geschäft zu lassen. Konkret liegt das daran, dass diese Verordnung faktisch seit dem Auslaufen der Übergangsregelung am 30. Juni 2024 nicht mehr umgesetzt wird. Seit über zwei Jahren sind nämlich keine Anerkennungen von Assistenzhunden mehr möglich, weil sowohl die Ausbildungsstätten der Hunde als auch die Prüfer:innen der Mensch-Hunde-Teams zertifiziert werden müssen. Beide, also die Ausbildungsstätten und die Prüfer:innen, bekommen ihre Zertifizierung von einer sogenannten fachlichen Stelle, die wiederum eine Akkreditierung braucht. In beiden Verfahren ist die Deutsche Akkreditierungsstelle, kurz DAkkS, übergeordnet zuständig. Das Problem: Die Deutsche Akkreditierungsstelle findet einfach niemanden, der fachliche Stelle werden will, weil das Verfahren viel zu kompliziert ist. Das Mindeste wäre jetzt, die 2024 ausgelaufene Übergangsregelung wieder in Kraft zu setzen. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und die Wiedereinsetzung der Übergangsregelung in den Gesetzesentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geschrieben. Dieser Entwurf wurde am 7. Mai in erster Lesung im Bundestag beschlossen und an den Ausschuss für Soziales und Arbeit überwiesen. Das Problem ist dabei, dass die Reform des BGG sehr umstritten ist; wir haben das Thema hier in der Bürgerschaft auch schon mal gestreift. Kritik kam unter anderem von Behindertenverbänden, weil es wieder keine Pflicht zur Barrierefreiheit für private Unternehmen gibt, obwohl das in vielen anderen europäischen Ländern längst Alltag ist. In der Anhörung im Ausschuss gab es auch von SPD und CDU Kritik am aktuellen Entwurf und die Proteste dagegen dauern an. Wir müssen deshalb leider davon ausgehen, dass es keine schnelle Lösung gibt und sich die Verhandlungen zu dem Gesetzespaket noch in die Länge ziehen werden. So lange können die Menschen, die im Alltag auf ihre Assistenzhunde angewiesen sind, nicht mehr warten, denn Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden seit zweieinhalb Jahren massiv in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt. Wir wollen deswegen, dass die Übergangsregelung, zu der es auch im Bund fraktionsübergreifende Einigkeit gibt, schnellstmöglich wieder in Kraft tritt. Wir sprechen uns mit unserem Antrag außerdem dafür aus, dass Deutschland das sogenannte österreichische Modell übernimmt. In Österreich gibt es nur eine Organisation, die für die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden bundesweit zuständig ist und es wird keine fachliche Stelle mehr zwischengeschaltet. Diese Stelle bietet hundert Trainer:innen eine geregelte Weiterbildung zur/zum Assistenzhundeausbilder:in und außerdem nimmt diese Stelle selbst die Prüfung ab. Im Vergleich zu Deutschland entfallen die drei verschiedenen Akkreditierungs- und Zertifizierungsebenen. Ich komme zum Schluss: Die Übergangsregelungen müssen schnellstmöglich wieder in Kraft treten. Außerdem müssen der teure Akkreditierungswahn beendet und – Sie hören richtig – Bürokratie abgebaut werden. Langfristig sollten wir dafür kämpfen, dass auch die Anschaffung eines Assistenzhundes von der Krankenkasse übernommen wird, so, wie das auch bei anderen Hilfsmitteln der Fall ist, denn diese Tiere ermöglichen Teilhabe, und alle Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sollten sich unabhängig von ihrer finanziellen Situation einen Assistenzhund leisten können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Welt.
Holger Welt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für viele Menschen beginnt ein selbstbestimmter Tag mit dem Schritt vor die Tür. Für manche Menschen beginnt er mit vier Pfoten an ihrer Seite. Assistenzhunde ermöglichen nicht nur praktische Unterstützung im Alltag, sie eröffnen Mobilität, Sicherheit, Unabhängigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Es gibt viele Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung wie Diabetes oder Epilepsie im alltäglichen Leben auf Unterstützung angewiesen sind. Assistenzhunde können dabei eine entscheidende Rolle spielen. Sie warnen vor gesundheitlichen Risiken, helfen bei der Orientierung, unterstützen bei alltäglichen Handgriffen und schaffen dadurch Freiräume für ein selbstbestimmtes Leben. Heute debattieren wir hier einen Antrag, der in der Begründung sehr detailliert beschreibt, welche vielfältigen Aufgaben diese tollen Tiere leisten können. Für viele Menschen sind sie nicht nur eine Unterstützung, sondern eine Voraussetzung dafür, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom Juni 2021 hat man durch neu geschaffene Paragrafen erstmals einen Rechtsanspruch auf die Begleitung durch einen Assistenzhund und damit Zutritt zu Einrichtungen wie Supermärkten, Restaurants und Arztpraxen geschaffen. Das war eine richtige und wichtige Entscheidung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Am 19. Dezember 2022 wurde dazu eine neue Verordnung über Assistenzhunde erlassen, die seit Beginn 2023 gilt. Diese Verordnung sollte Menschen, die im Alltag von Assistenzhunden unterstützt werden, eigentlich helfen, indem bundesweit eigentliche Standards für die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung geschaffen werden sollten. Na ja, grundsätzlich eine gute Idee. Die praktische Umsetzung allerdings ist es nicht. Das wollen wir ändern, meine Damen und Herren. Grund dafür ist § 29 der Verordnung. Demnach ist die Zulassung als Ausbildungsstätte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der fachlichen Stelle zu beantragen. Hier beginnt es, paradox zu werden, denn es hat bis heute nicht geklappt, diese fachliche übergeordnete Stelle zu schaffen. Diese gibt es bis heute nicht. Das bedeutet in der Praxis, dass es aktuell niemanden gibt, der offiziell anerkannt Assistenzhunde ausbilden und zertifizieren darf. Das ist inakzeptabel für die Betroffenen. Seit dem Ablaufen der Übergangsregelung sind praktisch offiziell keine Prüfungen und Anerkennungen für Assistenzhunde mehr möglich. Eine Übergangsfrist, die eine Prüfung nach dem alten System ermöglicht hat, ist seit Sommer 2024 ausgelaufen. Ausgenommen davon sind lediglich Blindenhunde, die anders geprüft werden. Das reicht nicht, meine Damen und Herren. Was bedeutet das für die Betroffenen? Menschen, die dringend einen Assistenzhund benötigen, können diesen aktuell nicht offiziell prüfen und zertifizieren lassen, da die Umsetzung der Verordnung hakt. Ohne bestandene Prüfung nach der neuen Verordnung erhalten die Teams, also der Betroffene und sein Hund, keinen staatlichen Ausweis und keine offizielle Kennzeichnung, was den Zugang zu öffentlichen Orten – Supermärkte, Krankenhäusern, et cetera – erschwert, obwohl dieser den Betroffenen rechtlich zusteht. Betroffene stehen ohne Nachweis und damit ohne Rechtssicherheit da. Sie können nicht nachweisen, dass ihr Hund ein anerkannter Assistenzhund ist. Das kann zu Konflikten führen. Auch bei der Kostenübernahme können Probleme entstehen. Dabei sprechen wir über erhebliche Summen. Der Vorredner hat es schon gesagt, die Ausbildung eines Assistenzhundes kostet häufig zwischen 10 000 und 30 000 Euro oder sogar mehr. Das können wir nicht so stehen lassen, meine Damen und Herren. Hier braucht es schleunigst praktikable Lösungen. Mit unserem Antrag wollen wir Bewegung in dieses Thema bringen. Es muss dringend und schnell ermöglicht werden, dass Assistenzhunde wieder geprüft und zertifiziert werden. Wir zeigen im Antrag entsprechende Lösungen auf, und ich würde mich freuen, wenn wir diesem Antrag hier möglichst geschlossen zustimmen. Frau Tiedemann, ich hoffe, das war jetzt das ganze Paket Empathie, und Sie stimmen auch zu! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Lachen BIW)
Christine Schnittker
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert.
Sigrid Grönert CDU
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Wir werden nicht zustimmen, und ich werde es auch begründen. Dieser Antrag der Koalition stand bei uns allerdings lange auf Zustimmung. Doch dann änderte die Koalition ihn inhaltlich so, dass quasi ein neuer Antrag unter alter Überschrift daraus wurde. Deshalb rate ich auch allen, die meinen, zu wissen, worum es geht, zu prüfen, welche Version Sie gelesen haben. Der neuen Fassung können wir jedenfalls nicht mehr zustimmen. Doch zuerst einmal grundsätzlich zur Anerkennung von Assistenzhunden: Dass es die in Deutschland laut Gesetz erforderliche Zertifizierungsstelle bis heute nicht gibt, kann nicht einmal verwundern. Das haben meine Vorredner auch schon ausgeführt. Die Erwartungen und Vorgaben sind außerordentlich hoch. Direkt am Anfang gab es eine Initiative, doch bereits nach wenigen Monaten gab sie auf, und ein Nachfolger ließ sich bisher nicht finden. Wenn wir indes in unsere europäischen Nachbarländer wie zum Beispiel die Niederlande, Belgien, Österreich oder Spanien schauen, können wir feststellen, dass Ausbildung und Anerkennung von Assistenzhunden dort, man könnte sagen, pragmatischer gehandhabt werden. Wir haben uns in Deutschland mit unseren Vorgaben offensichtlich einen Engpass geschaffen, der sich nicht so leicht passieren lässt. Zudem wird die Umsetzung der Zertifizierungsstelle in der jetzt geforderten Form wahrscheinlich für Menschen, die einen Assistenzhund brauchen, hohe Kosten nach sich ziehen. Da diese privat zu tragen sind, sind die Aussichten für potenzielle Halter und Halterinnen nicht gerade rosig. Deshalb darf und muss man natürlich auch die Frage stellen, ob wir in Deutschland mit unseren Vorgaben auf dem richtigen Weg sind. Lediglich darauf zu setzen, dass sich in naher Zukunft doch jemand für die Umsetzung der Zertifizierungsstelle findet, scheint mir zu kurz gedacht. Aber, meine Damen und Herren, das Entweder-oder der Bremer Koalition wird nicht die Lösung vorhandener Probleme sein. Ganz sicher wird es dadurch sogar neue geben. Die Bremer Koalition will die Verlängerung der Übergangsregeln – Herr Sültenfuß sagte, es gäbe sie nicht, nach meinem Infostand gibt es sie eigentlich schon – nur noch bis zum Ende 2026 akzeptiert. Ab dem 1. Januar 2027 will sie entweder eine vollständig umgesetzte Zertifizierungsstelle sehen oder eine grundsätzliche Vereinfachung der kompletten Assistenzhundeausbildung und Zertifizierung nach österreichischem Modell. Das ist doch schon deshalb Quatsch, weil selbst mit viel gutem Willen niemand mehr bis zum Ende des Jahres diese Zertifizierungsstelle umsetzen kann. Mit Blick auf diese Forderungen kann ich ohnehin nur zu folgendem Rückschluss kommen: Entweder ist eine Zertifizierungsstelle aus Sicht der Bremer Koalition sinnvoll, dann muss man die Übergangsregeln selbstverständlich auch über den 31. Dezember 2026 hinaus akzeptieren. Oder, liebe Koalition, Sie halten die Zertifizierungsstelle für unnötig, dann aber doch bitte nicht erst ab dem 1. Januar 2027. Dann wäre es nur folgerichtig, das österreichische Modell doch ab sofort zu fordern. (Beifall CDU) Ihr Antrag ist somit ziemlich verkorkst, meine Damen und Herren. Ich würde tatsächlich auch niemandem empfehlen, sich ausschließlich an Österreich zu orientieren, sondern wenn schon, dann in allen europäischen Ländern nach guten Ansätzen zu schauen. Aber wahrscheinlich hat die Bremer Koalition sich direkt für das österreichische und nicht zum Beispiel für das niederländische Modell entschieden, weil sie mit dem niederländischen Modell nämlich die Forderung der AfD auf Bundesebene aufgegriffen hätte, und das hätte ihr Stolz wohl nicht zugelassen, und sie wollten doch etwas mehr Abgrenzung. Deshalb nun Österreich. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Wie aber begründet eigentlich die Bundesregierung ihr Festhalten an der Zertifizierungsstelle? Von dort hört man Folgendes: Den Menschen mit Assistenzhundebedarf soll eine zuverlässige Ausbildung ihrer Tiere garantiert werden. Eine bloße Kennzeichnungspflicht würde dieses Ziel nicht gewährleisten. Auch die Sicherheit der Allgemeinbevölkerung bei der Gewährung von Zutrittsrechten muss absolut verlässlich gewährleistet sein, denn nur so kann man auch umfassende Akzeptanz erwarten. In anderen europäischen Staaten bleiben gewährte Zutrittsrechte oftmals hinter denen in Deutschland zurück. Doch genau diese Zutrittsrechte sind doch wesentlich für die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Assistenzhunden. Menschen mit Assistenzhundebedarf sollen also erstens vor unseriösen Anbietern geschützt werden, und zweitens sollen ebenso die Interessen derer, die Zutritt gewähren müssen, wie Supermärkte, Fluggesellschaften oder zum Beispiel medizinische Einrichtungen und drittens die der Allgemeinbevölkerung gewahrt bleiben. Nicht zuletzt muss viertens auch das Tierwohl garantiert sein. All das spricht doch für eine Zertifizierungsstelle, und zwar auch über den 1. Januar oder 31. Dezember 2026 hinaus. Doch, wie schon gesagt, ich bin nicht gegen eine Überarbeitung, die manches vielleicht doch noch einfacher und am Ende auch kostengünstig machen würde. Die Bremer CDU-Fraktion wird aber gewiss nicht unter der Überschrift, die irreleitend ist, Übergangsregeln wieder in Kraft setzen, das österreichische Modell auf den Weg schicken. Die Fortsetzung der Übergangsregeln ist doch auf Bundesebene nach meinem Kenntnisstand unstrittig und Beschlusslage. Diesen Antrag aus Bremen braucht dafür niemand. (Beifall CDU) Zum Schluss: Gut ausgebildete Assistenzhunde ermöglichen ihren Haltern und Halterinnen ebenso wie Blindenführhunde einen in weiten Teilen selbstbestimmten, eigenständigen Alltag. Diese großartige Möglichkeit sollten wir nicht durch zu viele Paragrafen und hohe Kosten aufhalten, aber ohne wird es auch nicht gehen. Ich freue mich auch über die Sicherheit, die Deutschland da auf allen Ebenen gewährleisten möchte. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Görgü-Philipp.
Sahhanim Görgü-Philipp GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich möchte Ihnen den Assistenzhundeantrag sehr ans Herz legen. Für viele Menschen sind Assistenzhunde nicht nur eine Unterstützung im Alltag, sondern eine Voraussetzung für Sicherheit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Sie warnen vor epileptischen Anfällen, erkennen Unterzuckerung, geben Orientierung oder helfen Menschen mit psychischen Erkrankungen dabei, überhaupt am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Was diese Tiere leisten, ist beeindruckend und oft kaum in Worte zu fassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Gerade deshalb dürfen wir Betroffene jetzt nicht allein im Stich lassen. Seit dem 1. Juli 2024 können Assistenzhunde faktisch nicht mehr zertifiziert werden. Das klingt zunächst nach einem bürokratischen Problem, hat aber ganz konkrete Folgen für Menschen, die auf diese Hunde angewiesen sind, denn ohne Prüfung keine Anerkennung, ohne Anerkennung oft keine Absicherung und damit neue Unsicherheit im Alltag. Genau diese Sorgen wurden auch im letzten Jahr im Behindertenparlament sehr deutlich angesprochen, genau hier, und mit einem entsprechenden Antrag untermauert. Betroffene haben eindringlich geschildert, was Assistenzhunde für ihr Leben bedeuten. Sie sind ein Garant für Freiheit, Sicherheit, Selbstständigkeit. Umso größer ist die Angst, dass diese Unterstützung künftig wegfallen oder nicht mehr anerkannt werden könnte. Diese Stimmen wollen wir mit dem vorliegenden Antrag ernst nehmen, meine Damen und Herren, denn Teilhabe darf nicht an fehlenden Verwaltungsstrukturen scheitern. Ich sage, zum Glück, das hat die Kollegin Frau Grönert auch erwähnt, sind auf Bundesebene inzwischen wichtige Schritte auf den Weg gebracht worden, die ein zentrales Anliegen unseres Antrags auch aufgreifen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde im Frühjahr 2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten und anschließend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. In der ersten öffentlichen Anhörung am 22. Juni wurde die geplante Übergangsregelung für Assistenzhunde von Sachverständigen und Verbänden ausdrücklich begrüßt. Sie soll sicherstellen, dass trotz der bisherigen Engpässe bei Ausbildung und Zertifizierung mehr Assistenzhunde geprüft und anerkannt werden können. Für bereits begonnene Ausbildungen sollen Fristen verlängert werden und Ausbildungsstätten vorübergehend mehr Spielraum erhalten. Das ist wichtig, denn Menschen, meine Damen und Herren, mit Behinderung müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Assistenzhunde anerkannt werden (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) und dass ihnen mit ihren Hunden überall dort Zugang gewährt wird, wo auch andere Menschen Zutritt haben. Wer jeden Tag darauf angewiesen ist, dass ein Hund vor einem epileptischen Anfall warnt oder gesundheitliche Veränderungen erkennt, braucht nicht noch die Unsicherheit durch die behördlichen Hürden. Es ist auch wichtig, dass die Bundesregierung mit neuen Übergangsregeln erst einmal Abhilfe schaffen wird. Für uns ist es aber sehr wichtig, dass wir sehr schnelle verbindliche Regelungen hier finden müssen. Dabei geht es nicht, meine Damen und Herren, um Sonderrechte. Es geht um Verlässlichkeit und um das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Wer auf Assistenzhunde angewiesen ist, muss sich auch darauf verlassen können, dass das Unterstützungssystem funktioniert. Liebe Kollegen, oft sprechen wir in der Politik, auch hier in diesem Haus, über Inklusion sehr abstrakt. Assistenzhunde machen es sichtbar, das habe ich auch hier im Rahmen des Behindertenparlaments selbst erlebt, als die Betroffene mit ihrem Assistenzhund hierherkam und ihren Antrag vorgestellt hat. Deshalb sollten wir heute gemeinsam – ich gucke auch in Richtung der CDU, auch wenn ich Ihre Gründe verstehe, Frau Kollegin Grönert, trotzdem – ein klares Signal senden: Wir sehen die Probleme der Betroffenen. Wir nehmen ihre Sorgen ernst und wir setzen uns dafür ein, dass sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, auf die sie eingewiesen sind. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Heute beraten wir über einen Antrag, dessen Umsetzung bereits selbstverständlich laufen sollte – eine Lücke, die gar nicht erst hätte entstehen dürfen. Es geht um Assistenzhunde oder genauer gesagt Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind und derzeit an vermeidbare Grenzen stoßen, da das Anerkennungs- und Zertifizierungssystem für diese besonderen Hunde aktuell nicht gewährleistet ist. Assistenzhunde sind keine Haustiere mit besonderem Etikett. Sie sind keine Haustiere, die besondere Tricks können. Sie sind für viele Menschen Warnsysteme, Mobilitätshilfe, Schutz, Teilhabe und manchmal im wahrsten Sinne des Wortes Lebensretter. Sie haben extrem unterschiedliche Jobs, in denen sie in ihren 18 bis 24 Monaten ausgebildet werden. Die bekanntesten sind zum Beispiel Blindenhunde, Diabetikerwarnhunde, Epilepsiewarnhunde. Allerdings gibt es auch Signalassistenzen, es ist vielen gar nicht bekannt, dass auch gehörlose Menschen auf Assistenzhunde zurückgreifen. Mobilitätsassistenzhunde, die Rollstuhlfahrern helfen. Demenzassistenzhunde, die, dem Namen auch zu entnehmen, demenzkranken Menschen helfen, oder Menschen, die unter PTBS leiden, die entsprechend eine psychologische Unterstützung brauchen. Die Aufgaben von Assistenzhunden sind sehr, sehr vielfältig, und jede Aufgabe erfordert eine gesonderte Ausbildung. Assistenzhunde sind hochqualifizierte Wesen. (Abgeordneter Piet Leideiter [BIW]: So wie Bürgerschaftsabgeordnete!) Schauen wir uns mal ein, zwei der Assistenzhunde genauer an: Diabetikerwarnhunde können gefährliche Unter- oder Überzuckerung anzeigen, während Epilepsiewarnhunde vor Anfällen warnen oder Hilfe holen können. Ich kann jedem empfehlen, mal im Internet zu schauen. Es gibt wunderbare Videos dazu, wie diese Hunde in aktuellen Notlagen eingreifen, unterstützen und ihren betroffenen Herrchen und Frauchen helfen. Wenn man dann feststellt, dass es aktuell keine Akkreditierungsmöglichkeit für diese so wichtigen Lebewesen und Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen gibt, ist das in einem Land, das sich so sehr rühmt, an der Seite von behinderten Menschen zu stehen, für sie alles Mögliche zu tun, einfach ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. (Beifall BIW) Wer das ernst nimmt, darf diese Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften nicht jahrelang in ein bürokratisches Niemandsland schicken. Der heutige Antrag der Koalition beschreibt das Versagen bei diesem Thema sehr treffend. Zum 30. Juni 2024 ist die Übergangsregelung ausgelaufen. Die vorgesehene Struktur der Assistenzhundeverordnung ist bislang aber nicht vollständig umgesetzt. Eine fachliche Stelle zur Akkreditierung von Ausbildungsstätten fehlt weiterhin. In dieser Folge können Mensch-Assistenzhunde-Teams teilweise nicht geprüft und rechtssicher anerkannt werden. Das bedeutet, ein Hund kann absolut gut ausgebildet sein. Er könnte diese Prüfungen so aus dem Stehgreif bestehen, aber er kriegt sein Papier nicht. Damit hat dieser Hund kein Zutrittsrecht zu manchen Gebäuden und Einrichtungen, zum Beispiel zu Geschäften, Arztpraxen oder anderen Einrichtungen – einfach nur, weil wir es hier nicht schaffen, den Mensch-Hunde-Teams ihre Akkreditierung zu geben. Menschen mit Behinderungen aber müssen auch in Geschäfte, müssen auch in Arztpraxen, Behörden und andere Gebäude. Das können sie teilweise ohne ihren Kameraden an der Seite nicht. Die Menschen warten teils seit Sommer 2024 auf ihre Akkreditierung. Sie brauchen keine Prüfung bis Ende 2026, ob etwas getan werden könnte oder dergleichen. Sie brauchen jetzt eine erkennbare politische Initiative Bremens im Bund und eine klare Frist, wann der Senat darüber berichtet, welche Gespräche geführt wurden, (Beifall BIW) welche Bundesratsinitiative vorgesehen ist und wie die betroffenen Teams bis zu einer Lösung geschützt werden. Vor allem aber muss aus diesem Vorgang gelernt werden. Wenn wir Menschen mit Behinderungen Teilhabe zusagen – und das tun wir gerade hier in diesem Parlament sehr, sehr deutlich und sehr laut –, dann müssen wir uns auch entsprechend laut zu Wort melden, wenn es darum geht, rechtliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen oder auch bürokratische. Wer Menschen mit Behinderungen Teilhabe zusagt, darf diese Teilhabe nicht an einem fehlenden Stempel oder an einer überforderten Akkreditierungsstruktur oder an der Untätigkeit zwischen Bund, Ländern und Zertifizierungsstellen scheitern lassen. (Beifall BIW) Qualitätssicherung ist richtig; strenge Anforderungen an Ausbildung und Prüfung sind ebenfalls richtig; aber ein System, das keine ausreichenden Kapazitäten für Ausbildung, Akkreditierung, Prüfung und Anerkennung schafft, nützt niemandem. Es produziert Warteschlangen, Rechtsunsicherheit, Abhängigkeit und vor allem Einschränkung. Genau diese Einschränkung sollte es nicht geben. Vielen Dank, Bürokratiemonster Deutschland – hier haben wir versagt. – Vielen Dank! (Beifall BIW)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Humpich.
Ole Humpich FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Wir haben schon viel über Assistenzhunde gehört. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen nicht einfach nur Haustiere: Sie sind Begleiter, Unterstützer und teilweise konkret ein Stück Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag. Sie warnen beispielsweise vor gesundheitlichen Notlagen, unterstützen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder ermöglichen überhaupt erst eine selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deshalb ist eigentlich ziemlich klar: Wer auf einen Assistenzhund angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass Ausbildung, Prüfung und auch Anerkennung funktionieren. Genau das ist aber aktuell nicht der Fall. Auf Bundesebene wurden Regeln geschaffen, Qualitätsanforderungen definiert und ein Zertifizierungssystem aufgebaut. Nur funktioniert dieses System in der Praxis nicht. Die Übergangsregelung ist ausgelaufen, die eigentlich notwendige Struktur funktioniert weiterhin nicht, und am Ende stehen fertig ausgebildete Teams da und können nicht geprüft oder anerkannt werden. Das, meine Damen und Herren, ist Bürokratie in ihrer wirklich schlechtesten Form. (Beifall FDP) Denn die Folgen hiervon trägt nicht irgendeine Behörde, sondern die Menschen, die auf diese Hunde angewiesen sind. Ohne die entsprechende Anerkennung fehlen rechtlich abgesicherte Zutrittsrechte beispielsweise zu Geschäften, Arztpraxen, Schulen oder Universitäten. Auch am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Nahverkehr kann die Anerkennung entscheidend sein, denn ein Hund im Büro ist noch nicht überall anerkannt. Ganz grundsätzlich finde ich, wenn der Staat einen Rechtsanspruch schafft, dann muss er auch dafür sorgen, dass dieser Rechtsanspruch in der Praxis funktioniert. Deshalb ist es richtig, die Übergangsregelung wieder in Kraft zu setzen und gleichzeitig auf Bundesebene endlich für eine dauerhafte Lösung zu sorgen. Ich glaube, in Teilen passiert es aktuell schon. Ob das am Ende über die vollständige Umsetzung des bestehenden Systems geschieht oder über eine einfachere Lösung nach österreichischem Vorbild, ist den Betroffenen am Ende des Tages vermutlich relativ egal, denn entscheidend ist, dass es funktionieren muss. Wir brauchen vernünftige Qualitätsstandards, aber wir brauchen kein System, das so kompliziert konstruiert ist, dass am Ende niemand mehr die vorgeschriebenen Prüfungen durchführen kann. Deshalb, meine Damen und Herren, können wir dem Antrag zustimmen. Menschen, die für ihre Selbstständigkeit und ihre Teilhabe auf einen Assistenzhund angewiesen sind, sollten nicht auch noch mit der Folge nicht funktionierender staatlicher Zertifizierungsstrukturen beschäftigt sein. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Sültenfuß.
Tim Sültenfuß Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste, liebe Frau Grönert! Ich war ein bisschen irritiert von Ihrem Redebeitrag gerade, und ich frage mich, welche Möglichkeiten Sie sehen in Bremen, wo man seinen Hund akkreditieren lassen kann. Auf der Seite vom AVIB gibt es im Prinzip drei Anspruchsgrundlagen: § 22 der Assistenzhundeverordnung, wenn man seinen Hund im Ausland akkreditieren lassen hat oder er von der Krankenkasse bezahlt wurde. Das mit der Krankenkasse ist ja fast nie der Fall. § 23, wenn man einen Blindenführhund hat, habe ich ja auch – –, darum geht es gerade nicht in diesem Fall, denn die haben bereits diese Privilegierungen. § 21 zitiere ich ganz gern mal kurz, erste Alternative: „Ihr Hund hat bereits eine dem BGG entsprechende Ausbildung zum Assistenzhund mit erfolgreicher Prüfung beendet.“ Das ist der Weg, der gerade nicht möglich ist, weil es keine fachliche Stelle gibt, die sich bereiterklärt, nach dieser Grundlage zu zertifizieren. Oder „Ihr Hund hat eine entsprechende Ausbildung zum Assistenzhund begonnen und diese mit erfolgreicher Prüfung bis einschließlich 30. Juni 2024 beendet.“ Ich frage mich, nach welcher Grundlage soll ich meinen Assistenzhund zertifizieren, den ich letztes Jahr ausgewählt habe? Keine Ahnung. Dann noch zu dem Punkt, dass das nicht verschleppt wird. Ich habe mit unseren Leuten im Sozialausschuss gesprochen: Sören Pellmann hat mir heute Morgen noch mal geschrieben, dass es da auch aus der CDUFraktion erheblichen Kritikbedarf an dem jetzigen Entwurf gibt. Die gehen davon aus, dass sich das noch lange verzögern wird, die zweite Lesung. Ich glaube, dass das in diesem Paket mit dem BGG nicht bald zur Übergangsregelung kommt, wenn wir hier nicht mal aktiv (Glocke) werden. – Deswegen: danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Frau Senatorin Dr. Schilling das Wort.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns hier alle einig: Assistenzhunde sind weit mehr als treue Begleiter. Sie sind unverzichtbare Helfer im Alltag von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Sie geben Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Für die Betroffenen bedeuten Assistenzhunde oft ein Stück Freiheit und Teilhabe am gesetzlichen Leben. Wir haben hier alles zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der derzeit bestehenden Lücke gehört. Das will ich gar nicht alles wiederholen. Ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal betonen: Wir brauchen möglichst schnell eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Regelung, die die Anerkennung neuer Assistenzhunde dauerhaft ermöglicht und den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird. Der Bund ist hier gefordert, die bestehende Regelungslücke zügig zu schließen und damit Rechtssicherheit für die Betroffenen, die Ausbildungsstätten und alle Beteiligten zu schaffen. Assistenzhunde sind ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Sie verdienen Anerkennung und Unterstützung, und die Menschen, die auf sie angewiesen sind, verdienen klare und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, das ging flott! Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Deswegen ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Unruhe) Ich lese gern noch einmal den Titel vor, damit es klar ist: Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir wiederholen die Wahl jetzt noch einmal, damit das klar ist. (Unruhe BIW – Glocke) Meine Damen und Herren, jetzt bitte ich um Ruhe, jetzt wirklich! Das ist der letzte Akt für diesen Tag. Entschuldigung, auch Sie, Herr Labetzke, bitte! So, und jetzt Ruhe. Jetzt kommen wir noch mal zur Abstimmung. Wer diesem eben vorgetragenen Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU) Enthaltungen? Herr Lichtenfeld, wie haben Sie abgestimmt? Sie waren dafür, okay. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Damit sind wir am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich schließe die Sitzung in Begleitung der Präsidentin (Präsidentin Antje Grotheer tritt an den Präsidiumstisch. – Heiterkeit) und wünsche einen schönen Feierabend! (Beifall – Schluss der Sitzung um 17:51 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 26. August 2026 und 27. August 2026 Anfrage 9: Wie ist der Stand der Digitalisierung der Gesundheitsämter? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 25. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den Digitalisierungsgrad der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven, auch mit Blick auf andere Bundesländer? 2. Welche Digitalisierungsprojekte wurden in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt, welche konnten bislang noch nicht umgesetzt werden und aus welchen Gründen? 3. Welche konkreten Ziele verfolgt der Senat bis zum Jahr 2030 hinsichtlich der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Digitalisierungsgrad der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven wird als fortgeschritten bewertet, welches sich unter anderem durch die landesweite Digitalisierungsstrategie sowie den Aufbau einer gemeinsamen Dateninfrastruktur bekräftigen lässt. In den vergangenen Jahren konnten mit Unterstützung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wichtige Grundlagen für eine nachhaltige Digitalisierung geschaffen werden. Die Reifegraderhebungen bestätigen, dass sich die beteiligten Einrichtungen deutlich weiterentwickelt haben. Die bisherigen Fortschritte verdeutlichen zugleich: Digitalisierung ist kein einmaliges Vorhaben, sondern ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess. Sie erfordert eine stetige Weiterentwicklung der organisatorischen, technischen und personellen Strukturen. Ein direkter Vergleich mit anderen Bundesländern ist nur eingeschränkt möglich. In Bremen wird eine Landesstrategie umgesetzt. Sie ermöglicht vergleichbare Standards und Prozesse. In vielen anderen Bundesländern erfolgte die Digitalisierung hingegen oft über Modellprojekte in einzelnen Gesundheitsämtern. Diese unterschiedlichen Strukturen und Herangehensweisen machen einen direkten Vergleich schwierig. Zu Frage 2: Im Rahmen des Pakts für den ÖGD wurden in den vergangenen fünf Jahren wesentliche Grundlagen für die digitale Transformation geschaffen. Hierzu zählen insbesondere: die Entwicklung einer landesweiten Digitalisierungsstrategie, der Aufbau eines strukturierten Prozessmanagements, die Einführung digitaler Fachverfahren sowie der Aufbau einer gemeinsamen Dateninfrastruktur einschließlich eines Data Warehouse. Zudem wurden eine gemeinsame Kommunikationsplattform, die IuKPlattform aufgebaut, Maßnahmen zur IT-Sicherheit umgesetzt und Kooperationsstrukturen auf Landes- und Bundesebene etabliert, wie AGORA sowie die sich in der Entwicklung befindende Meldesoftware des RKI, EMIGA. Einzelne Vorhaben befinden sich weiterhin in der Umsetzung – insbesondere der Ausbau interoperabler Fachverfahren, die Digitalisierung weiterer Prozesse und die Verstetigung der Strukturen. Gründe hierfür sind unter anderem historisch gewachsene IT-Landschaften, bundesweite Abhängigkeiten bei den Standards sowie die hohen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und Vergabeverfahren. Erfolgreiche Digitalisierung braucht deshalb neben technischen Lösungen auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen. Zu Frage 3: Der Senat verfolgt das Ziel, die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes konsequent weiterzuentwickeln und die geschaffenen Strukturen nachhaltig zu verstetigen. Im Mittelpunkt stehen die weitere Digitalisierung von Fach- und Verwaltungsprozessen, die Verbesserung der Interoperabilität und des Datenaustauschs, die Stärkung der Informationsund IT-Sicherheit sowie der Ausbau digitaler Bürgerdienste. Zudem soll die länderübergreifende Zusammenarbeit fortgeführt und so der Wissenstransfer zwischen den Einrichtungen gestärkt werden, um Digitalisierungsmaßnahmen besser zu koordinieren. Die im Rahmen der Fördermaßnahmen entstandenen bundesweiten Netzwerke leisten einen wichtigen Beitrag, um fachliche Entwicklungen frühzeitig aufeinander abzustimmen und gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der nachhaltigen Weiterentwicklung der organisatorischen, technischen und personellen Strukturen, um den öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft an neue Anforderungen anpassen zu können. Anfrage 10: Nationales Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft: Neue Impulse für Bremen und Bremerhaven? Anfrage des Abgeordneten Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie? 2. Welche Potenziale sieht der Senat darin zur Stärkung kreislauforientierter Ansätze im Land Bremen, insbesondere in den Bereichen der öffentlichen Beschaffung und der Innovationsförderung mit Schwerpunkt Circular Economy? 3. Wie setzt sich der Senat konkret dafür ein, bürokratische Hürden zu reduzieren, um zirkuläre Geschäftsmodelle zu stärken? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat begrüßt, dass das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie die Schlüsselrolle der Kreislaufwirtschaft für mehr Resilienz, kostengünstigen Klimaschutz und nachhaltiges Wachstum betont. Es ist positiv, dass es die Kreislaufwirtschaft mit der Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Versorgungssicherheit verbindet, eine technologieoffene, marktbasierte und bürokratiearme Umsetzung vorsieht und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Beschaffung aufrechterhält. Im Rahmen des Aktionsprogramms wird stark auf den Nutzen der Kreislaufwirtschaft für Wirtschaft und Wachstum abgestellt. Der Schutz von Umwelt und Klima als Beweggrund und Ziel der Circular Economy sollten aus Sicht des Senats dabei nicht in den Hintergrund gerückt werden. Zu Frage 2: Das Aktionsprogramm stellt Investitions- und Innovationsförderungen sowie Beteiligungsmöglichkeiten des Bundes in Aussicht, welche zur Stärkung kreislauforientierter Ansätze im Land Bremen beitragen können, insbesondere in den Bereichen Wiedergewinnung von kritischen und strategischen Rohstoffen, Batterierecycling, Recycling von Windkraftanlagen inklusive Rotorblätter sowie Schiffsrecycling. Für die öffentliche Beschaffung auf Landesebene sieht das Aktionsprogramm Beratungen zu zirkulären Beschaffungsvorgängen und umfangreiche Informationsangebote des Bundes vor. Während weiterhin nicht erkennbar ist, dass sich der Bund als Beschaffer selbst konkret verpflichten will, hat der Bremer Senat am 23. Juni 2026 neue ökologische Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen beschlossen. Ziel ist es, mit dem Einkauf von Produkten und Dienstleistungen einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz zu leisten. Zu Frage 3: Der Senat verfolgt im Rahmen seiner Beteiligung an der im Dezember 2025 von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen föderalen Modernisierungsagenda einen gesamthaften zwischen Bund und Ländern abgestimmten Prozess zum Abbau von Bürokratie im Land Bremen. Der Bürokratieabbau soll sämtliche Lebens- und Wirtschaftsbereiche im Land Bremen entlasten; zirkuläre Geschäftsmodelle profitieren gleichermaßen. Anfrage 11: Wohngeldkürzung: Auswirkungen auf Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 7. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Menschen in Bremen und Bremerhaven werden voraussichtlich in 2027 ihren Anspruch auf Wohngeld in Zusammenhang mit den vorgestellten Kürzungen auf Bundesebene verlieren? 2. Wie viele Bremer:innen werden in 2027 voraussichtlich aufgrund des Verlusts von Wohngeldansprüchen oder wegen Wohngeldkürzungen Grundsicherung oder Sozialhilfe beantragen müssen? 3. Wie bewertet der Senat die angekündigten Kürzungen beim Wohngeld? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In Anlehnung der Berechnungsprognose des zuständigen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist von rund 3 800 Haushalten im Land Bremen auszugehen, die bis 2029 aus dem Wohngeld herausfallen werden. Zu Frage 2: Aufgrund der laufenden Wohngeldbewilligungszeiträume, die bis 2027 und teilweise sogar bis 2028 hineinreichen, gibt es keinen Stichtag, an dem die Haushalte aus dem Wohngeld herausfallen. Stattdessen wechseln die betroffenen Haushalte sukzessive aus dem Wohngeld in die Grundsicherung. Bis 2029 ist von rund 1 400 Haushalten auszugehen, die in die Grundsicherung wechseln. Grundlage für diese Annahme ist auch hier die Prognose des zuständigen Bundesministeriums. Zu berücksichtigen sind in der weiteren Entwicklung aber auch die Umsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform. Zu Frage 3: Der Senat sieht die geplanten kurzfristigen Kürzungen kritisch. Sie betreffen Haushalte, die schon jetzt Schwierigkeiten haben, ihre Miete trotz Einkommens selbstständig zu zahlen. Bremen wird sich in der laufenden Länderbefassung und im Bundesrat klar dafür einsetzen, dass die Leistungskürzungen zurückgenommen werden. Zudem wird mit der geplanten Umsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform derzeit bundesseitig eine Vereinheitlichung der Sozialleistungen inklusive des Wohngeldes vorbereitet. Die mit der geplanten Wohngeldreform angestrebten inhaltlichen Vereinfachungen werden dagegen begrüßt und unterstützt, da diese die Verwaltung entlasten können. Anfrage 12: Wohnungsnot statt Wohnpartnerschaften – Welche Bilanz zieht der Senat nach dem Aus von „Wohnen für Hilfe“? Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Dr. Oğuzhan Yazıcı, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 8. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Anfragen von wohnraumanbietenden Personen und wohnungssuchenden Personen gingen seit Projektbeginn jährlich bei „Wohnen für Hilfe“ ein, wie viele Wohnpartnerschaften wurden daraus jeweils neu vermittelt, wie viele bestanden zum Jahresende sowie zum Zeitpunkt der Einstellung des Projekts fort, und wie hoch war die durchschnittliche Dauer der beendeten Wohnpartnerschaften? (Bitte jahresweise tabellarisch darstellen.) 2. Welche öffentlichen Mittel wurden für das Projekt seit Projektbeginn jährlich bereitgestellt (bitte nach Finanzierungsquellen aufschlüsseln), welche Gesamtkosten sind entstanden, und wie bewertet der Senat das Verhältnis von Mitteleinsatz zu den erreichten Vermittlungen? 3. Aus welchen Gründen wurde das Projekt eingestellt, und mit welchen Maßnahmen will der Senat künftig die Ziele des Projekts, die bessere Nutzung bestehenden Wohnraums, die Entlastung des studentischen Wohnungsmarktes und die Verringerung von Einsamkeit im Alter, erreichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die jährlich vermittelten Wohnpartnerschaften lagen im Schnitt bei 5. Die Anfragen von Wohnraumanbietenden bewegten sich zwischen 5 und 34, von Wohnungssuchenden zwischen 11 und 82. Die genauen Zahlen werden schriftlich zur Verfügung gestellt: Anfragen Anfragen von Neu Bestand Fördermittel von Wohnungs vermittelte zum Jahr Wohnraum- - Wohnpartner Jahresend (€) anbietende suchende -schaften e n 2014 5 27 3 3 k. A. 2015 k. A. k. A. 3 6 k. A. Anfragen Anfragen von Neu Bestand Fördermittel von Wohnungs vermittelte zum Jahr Wohnraum- - Wohnpartner Jahresend (€) anbietende suchende -schaften e n 2016 k. A. k. A. 8 8 k. A. 2017 18 19 2 6 11 905,00 2018 14 20 6 8 13 976,00 2019 10 11 3 6 13 814,00 2020 11 20 1 6 8 584,00 2021 19 49 6 5 11 601,36 2022 12 64 6 6 12 742,16 2023 29 82 10 10 13 900,00 2024 34 78 7 6 12 748,16 2025* 11 23 4 14 6 494,08 * Halbjahreswert für 2025, Halbjahresbescheid Für den Zeitraum des Projekts „Wohnen für Hilfe“ von 2014 bis 2025 liegen nur begrenzt Daten zur durchschnittlichen Dauer der beendeten Wohnpartnerschaften vor. Aus den verfügbaren Unterlagen geht hervor, dass im Jahr 2017 die Hälfte der vermittelten Wohnpartnerschaften eine Dauer von mehr als einem Jahr aufwies und die durchschnittliche Dauer bei 16 Monaten lag. Für die Jahre 2018 und 2019 betrug die durchschnittliche Dauer der beendeten Partnerschaften jeweils 14 Monate. Für die übrigen Projektjahre liegen keine belastbaren Angaben zur durchschnittlichen Dauer vor. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wurde ausschließlich in der Stadtgemeinde Bremen durchgeführt. Für das Land Bremen (inklusive Bremerhaven) liegen keine weiteren Angaben vor. Zu Frage 2: Die Finanzierung des Projekts erfolgte im Wesentlichen aus städtischen Haushaltsmitteln des Sozialressorts. In den vorliegenden Unterlagen sind keine Drittmittel ausgewiesen. Die Trägerschaft lag zunächst bei den Paritätischen Diensten, ab 2020 bei dem Netzwerk Selbsthilfe. Die inhaltliche Begleitung erfolgte über die offene Altenhilfe der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Die Ergebnisse des Projekts sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Obwohl der Mitteleinsatz pro Wohnpartnerschaft mit durchschnittlich rund 2 300 Euro über die gesamte Projektlaufzeit betrachtet vergleichsweise hoch war, konnte das Projekt nicht über ein sehr kleines Nischensegment hinaus etabliert werden. Neben der Förderhöhe ist zudem zu berücksichtigen, dass mit einem solchen Projekt ein erheblicher administrativer Aufwand einhergeht. Darüber hinaus erwies sich die Projektstruktur als störungsanfällig. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wurde ausschließlich in der Stadtgemeinde Bremen durchgeführt. Für das Land Bremen liegen keine weiteren Angaben vor. Zu Frage 3: Die Zahlen zeigen, dass die genannten Ziele des Projekts, nämlich die bessere Nutzung bestehenden Wohnraums, die Entlastung des studentischen Wohnungsmarktes und die Verringerung von Einsamkeit im Alter in keinem relevanten Ausmaß erreicht wurden. Für eine bessere Auslastung des bestehenden Wohnraums plant die Senatorin für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung nach der Sommerpause ein Pilotprojekt im WiNGebiet Kattenturm. Für eine Verringerung von Einsamkeit stehen alle bekannten Angebote der offenen Altenhilfe, wie Begegnungszentren, Dienstleistungszentren, Mittagstische et cetera, zur Verfügung. Anfrage 13: Wie oft klingelt das Jobcenter heute? – Hausbesuche in Bremen und Bremerhaven 2 Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Thorsten Raschen, Bettina Hornhues, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 8. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich Anzahl der Hausbesuche des Jobcenters Bremen, die für die Zeit zwischen Januar 2023 und Juli 2024 mit 2 535 und für das „Team Außendienst“ in Bremerhaven für den gleichen Zeitraum mit 2 539 angegeben wurde, seitdem entwickelt? (Bitte für bessere Vergleichsmöglichkeiten für beide Kommunen für die letzten fünf Jahre getrennt und tabellarisch angeben.) 2. Inwiefern wurden die Mitarbeitenden des Fachteams Außendienst im Jobcenter Bremen mit 4,89 Vollzeitäquivalenten durch die im Jahr 2025 durch die Hausbesuche erzielten Einsparungen in Höhe von 872 022,57 Euro faktisch refinanziert, und aus welchen Gründen ist trotzdem keine Ausweitung der Hausbesuche vorgesehen? 3. Ist dem Senat das seit November 2025 im thüringischen Landkreis Nordhausen unter Leitung eines SPD-Landrats durchgeführte Modellprojekt für Bürgergeldempfänger unter 25 Jahren bekannt, bei dem unter anderem gemeinnützige Arbeitsmaßnahmen mit unangekündigten Hausbesuchen verbunden werden, und wie bewertet der Senat dieses Vorgehen insbesondere im Hinblick auf Arbeitsmarktintegration, Missbrauchsbekämpfung und Wirtschaftlichkeit sowie die Möglichkeit einer Übertragung vergleichbarer Elemente auf die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Anzahl der durchgeführten Hausbesuche durch den Außendienst des Jobcenters erfolgen anlassbezogen. Für Bremen in den Jahren 2021 bis 2026 stellt sich wie folgt dar: 2021 907 2022 1 555 2023 1 745 2024 1 703 2025 1 764 01.01.2026 – 30.06.2026 913 Die Anzahl der durchgeführten Hausbesuche durch den Außendienst des Jobcenters erfolgt anlassbezogen für Bremerhaven. In den Jahren 2021 bis 2026 stellt sich wie folgt dar: 2021 335 2022 1 401 2023 1 736 2024 1 597 2025 1 349 01.01.2026 – 30.06.2026 686 Die geringere Anzahl von Hausbesuchen im Jahr 2021 ist darauf zurückzuführen, dass diese aufgrund der Coronapandemie erst ab dem 3. Quartal aufgenommen werden konnten. Zu Frage 2: Hausbesuche erfolgen bedarfsorientiert und werden durch die Fachteams – das heißt die Leistungsgewährung oder Arbeitsvermittlung – beauftragt, wenn eine Entscheidung allein nach Aktenlage nicht möglich ist. Eine Ausweitung des Personals im Jobcenter Bremen ist aktuell nicht geplant, weil die zur Verfügung stehenden Personalressourcen im Außendienst die aktuelle Bedarfslage, die durch die Fachteams ausgelöst wird, ohne Verzögerungen bedienen können. Im Rahmen kontinuierlicher Verbesserung überprüft das Jobcenter laufend die eigenen Prozesse ergebnisoffen. Zu Frage 3: Der Erwerb eines Berufsabschlusses ist stets das vorrangige Ziel, um junge Menschen unter 25 Jahren nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Alle jungen Menschen im SGB II-Bezug werden in der Jugendberufsagentur Bremen-Bremerhaven eng begleitet. Dabei gilt es, verschiedenste Hemmnisse durch herausfordernde Lebenslagen mit den jungen Menschen gemeinsam zu überwinden. Zur Unterstützung junger Menschen steht in der Jugendberufsagentur ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, das bedarfsgerecht eingesetzt wird. Dazu zählen auch Angebote zur Steigerung der Motivation oder zur Förderung eines regelmäßigen Tagesrhythmus. Arbeitsgelegenheiten – wie sie beispielsweise im Modellprojekt Nordhausen eingesetzt werden – sind grundsätzlich nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie dem Einsatz anderer Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und stellen somit ein Ultima Ratio dar. Darüber hinaus müssen Arbeitsgelegenheiten zwingend die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse erfüllen. Nicht förderfähig sind daher Tätigkeiten, für deren Erledigung eine rechtliche Verpflichtung besteht (zum Beispiel Schneeräumen auf Verkehrswegen). Wie das Modellprojekt Nordhausen diesen Anforderungen Rechnung getragen hat, ist dem Senat nicht bekannt. Aufgrund der genannten Kriterien ist ein vergleichbares Projekt in Bremen nicht geplant. Anfrage 14: Stillstand auf der Schiene – wie möchte der Senat die Bahnanbindung für Bremen und Bremerhaven zukunftsfest sichern? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die aktuellen Entwicklungen zur Finanzierung des Ausbaus und der Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur seitens des Bundes? 2. Wie setzt sich der Senat auf Bundesebene und in den Länderkammern für eine leistungsfähigere Schieneninfrastruktur für Personen- und Güterverkehre ein? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich für den Hafenstandort Bremerhaven hinsichtlich seiner Klimabilanz und internationalen Wettbewerbsfähigkeit, wenn der Güterverkehr ins Hinterland nicht verlässlich und zunehmend auf die Schiene verlagert werden kann? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Finanzierung der Schieneninfrastruktur in Deutschland stützt sich vor allem auf drei Säulen: Bundesmittel aus dem Bundeshaushalt, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB InfraGO sowie dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Bund trägt nach dem Grundgesetz die rechtliche Verantwortung für den Erhalt und Ausbau des Netzes der bundeseigenen Eisenbahnen. Der Senat begrüßt die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegenen Investitionen in die Schieneninfrastruktur in Deutschland. Allerdings fließt dieser Zuwachs im Wesentlichen der Ertüchtigung des maroden Netzes zu. In Form der Korridorsanierungen ist eine Grundsanierung des deutschen Schienennetzes begonnen worden. Eine Steigerung der Mittel auch für den Neu- und Ausbau des Netzes muss zeitnah in einem zweiten Schritt erfolgen. Zu Frage 2: Für Bremen wurden nach Anmeldung des Senats im aktuellen Bundesverkehrswegeplan wesentliche Ausbauten im Hafenhinterlandverkehr für den Seehafen Bremerhaven platziert. Vorgelagert erfolgt die Korridorsanierung der Strecke Bremen – Bremerhaven bereits im Jahr 2027. Die Forderung nach einer Erhöhung der Ausgaben auch aus dem Kernhaushalt für Erneuerung, aber auch für den Neu- und Ausbau der Schienenwege richten sämtliche Landesverkehrsminister kontinuierlich an den Bund, zuletzt auf der Verkehrsministerkonferenz im März 2026 in Lindau. Das Land Bremen unterstützt dabei die Forderung nach einem langfristigen Infrastrukturfonds für die Schiene nach dem Vorbild der Schweiz. Zu Frage 3: Die bremischen Häfen sind traditionelle Eisenbahnhäfen. Eine leistungsfähige und resiliente Schienenanbindung stellt daher einen zentralen Faktor für deren Wettbewerbsfähigkeit dar. Ohne die Realisierung der vordringlichen Schieneninfrastrukturprojekte des Bundesverkehrswegeplans stößt die Kapazität der Schienenhinterlandanbindung perspektivisch an Grenzen. Durch fehlende Kapazitäten im Personen- wie auch im Güterverkehr wäre eine weitere Verlagerung auf die Schiene eingeschränkt und die Klimabilanz des Hafenstandorts negativ beeinflusst. Anfrage 15: Halbjahresbilanz der FreiKarte Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 29. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viel des vorhandenen Budgets für die FreiKarte wurde im 1. Halbjahr 2026 abgerufen, wie viel davon in Bremen und wie viel in Bremerhaven? 2. Lassen sich Aussagen dazu ableiten, in welchen Stadtteilen besonders hohe und in welchen eine vergleichsweise niedrige Inanspruchnahmequote vorliegt? 3. Wie ist das Ranking der Annahmestellen; wo wird die FreiKarte besonders häufig eingesetzt, wo weniger (wenn möglich regional und nach Einrichtungsart clustern)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 wurde die FreiKarte von jungen Menschen in Bremen und Bremerhaven für Angebote in Höhe von insgesamt 1 926 161,34 € eingesetzt. Auf die Stadtgemeinde Bremen entfallen davon 1 459 347,30 € und auf Annahmestellen in der Stadtgemeinde Bremerhaven 466 814,04 €. Zu Frage 2: Es werden keine Rückschlüsse von den eingesetzten Karten auf den Wohnort der Nutzenden gezogen. Daher kann diese Frage nicht auf Grundlage von Datenauswertungen beantwortet werden. Aus Erfahrung und Gesprächen kann auf der Grundlage von subjektiver Evidenz angenommen werden, dass Unterschiede bestehen. Naheliegende Ursachen sind hier nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, eingeschränkte Mobilität und soziale Zugangshürden. Zu Frage 3: In den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gibt es aktuell über 80 Akzeptanzstellen. Eine Liste findet sich auf der Website der FreiKarte. Die Akzeptanzstellen der FreiKarte finden sich naturgemäß in beiden Städten vor allem dort, wo auch die entsprechenden Angebote sind. Dementsprechend sind die Akzeptanzstellen in beiden Städten zwar breit gestreut, die Angebotsdichte ist allerdings heterogen. Beispielsweise gibt es in Bremen-Nord, wo es weniger Freizeit- und Unterhaltungsangebote gibt auch weniger Akzeptanzstellen für die FreiKarte. Die Annahmestellen werden in die folgenden Kategorien geclustert und nach der Höhe der Umsätze eingeordnet: 1. Spiel & Spaß: Dies sind hauptsächlich Indoorspielplätze und Spielgelegenheiten, 2. Kino, 3. Sport: Hier sind die meisten Einrichtungen Schwimmbäder, 4. Wissen erleben: Dies sind Museen und andere, größtenteils interaktive Bildungsangebote wie beispielweise das Klimahaus und 5. Kultur. Eine Standardauswertung der Kategorien der Akzeptanzstellen differenziert nach Bremen und Bremerhaven existiert nicht, weshalb keine Erkenntnisse der regionalen Differenzierung vorliegen. Da die FreiKarte seit diesem Jahr nicht mehr auf den Volksfesten eingesetzt werden kann, war eine Verschiebung des Ausgabeverhaltens im Vergleich zu den Vorjahren zu erwarten. Ein genauer Vergleich ist aktuell noch in Arbeit, aber schon jetzt kann ein Trend beobachtet werden. Der Vergleich der Umsätze der anderen umsatzstarken Bereiche (Kino, Spiel & Spaß sowie Sport) zeigt, dass der Umsatz hier zugenommen hat. Im Verlauf des Jahres muss die weitere Entwicklung genau verfolgt werden. Anfrage 16: Wann kommt das Lagebild zum Sozialleistungsmissbrauch im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 3. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Daten werden im Land Bremen derzeit über Verdachtsfälle von Sozialleistungsmissbrauch, deren Überprüfung sowie bestätigte/nicht bestätigte Fälle erhoben, und welche Veränderungen ergeben sich durch das „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ gegenüber den zuvor bestehenden Instrumenten zum Datenaustausch und der behördenübergreifenden Zusammenarbeit? 2. Welche Möglichkeiten zum Datenaustausch und Aufbau einer übergeordneten Statistik zum Sozialleistungsmissbrauch im Land Bremen bestehen, und wie kann nach Ansicht des Senats ein behördenübergreifendes Lagebild geschaffen werden? 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, wie andere Bundesländer behördenübergreifende Lagebilder oder gemeinsame Auswertungen zum Sozialleistungsmissbrauch organisieren, und inwiefern ist geplant, künftig eine systematische Statistik als Grundlage eines regelmäßigen Lagebildes im Land Bremen einzuführen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Wer den Sozialstaat missbraucht, schadet denjenigen, die auf seine Leistungen angewiesen sind. Die Bekämpfung von organisiertem Sozialleistungsmissbrauch schützt daher zugleich die Integrität und Akzeptanz unseres Sozialstaats. Das Land Bremen nimmt den Schutz des Sozialstaats vor organisiertem Sozialleistungsmissbrauch daher sehr ernst. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine pauschale Kontrolle von Leistungsberechtigten oder die Generalisierung einzelner Verdachtsfälle oder eine Berichterstattung mit begrenzter Aussagekraft. Im Fokus steht vielmehr die Bekämpfung organisierter und systematischer Formen des Missbrauchs, die das Vertrauen in den Sozialstaat untergraben und öffentliche Mittel zweckwidrig binden. Welche Daten für den Bereich des SGB II statistisch ausgewertet werden, ist in der „Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (Datenerhebungsverordnung) festgelegt. Diese legt verbindlich auf Bundesebene alle Themen der amtlichen StatistikErhebungen im SGB II fest. Sozialleistungsmissbrauch ist nicht Gegenstand dieser Berichterstattung. Sozialleistungsmissbrauch ist nicht auf das SGB II beschränkt, sondern betrifft unterschiedliche Leistungen und damit verschiedene Leistungsbehörden, die unter anderem auch in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Werden Auffälligkeiten festgestellt, wird diesen im Rahmen der jeweils eigenen Zuständigkeit nachgegangen und die Fälle werden an die Ermittlungsbehörden übergeben. Durch die Ermittlungsbehörden und Gerichte wird festgestellt, ob tatsächlich ein Betrug oder Betrugsversuch im Sinne des § 263 StGB vorliegt. Im Rahmen der Kleinen Anfrage „Wieder blind ins Risiko“ hat die Staatsanwaltschaft Bremen eine umfangreiche Auswertung über die zur Anzeige gebrachten Fälle von Sozialleistungsmissbrauch und deren Verfahrensausgänge über die Polizei und den Zoll für das Land Bremen vorgenommen. Diese Auswertung ist in der Drucksache 21/1584 dokumentiert. Die Auswertung zeigt, dass die Zahl der angezeigten Fälle in den letzten Jahren auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau lag und die meisten Verfahren eingestellt wurden, da sich der Verdacht jeweils nicht bestätigte. Statistische Daten zum Sozialleistungsmissbrauch werden über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und den Zoll erfasst. Allerdings ist eine spezifische Auswertung der Daten des Zolls für das Land Bremen aufgrund der regionalen Zuständigkeiten des Hauptzollamtes nicht möglich. Mit Einführung des § 64a SGB II im Rahmen der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Agentur für Arbeit die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft bei der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch unterstützen. Ab Juli 2026 wird ein spezielles Kompetenzcenter zur Prävention und Bekämpfung von organisiertem und systematischem Leistungsmissbrauch im SGB II zentral in Nürnberg aufgebaut. Im späteren Verlauf werden weitere fünf Kompetenzcenter voraussichtlich in Kiel, Berlin, Chemnitz, Düsseldorf und Stuttgart errichtet, die bundesweit tätig sein werden. Das Erkennen von Einzelfällen verbleibt weiterhin bei den Jobcentern. Ausgangspunkt für die Arbeit des Kompetenzcenters ist die Analyse großer Datenmengen, um verdächtige Muster zu erkennen, beispielsweise wiederkehrende Adressen, unplausible Beschäftigungsverhältnisse oder auffällige Kontoverbindungen. Zentraler Bestandteil ist auch die verbesserte Vernetzung zwischen Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, insbesondere zwischen Jobcentern, Ausländerämtern, Sicherheitsbehörden und Zoll. Langfristig sollen die Voraussetzungen für einen strukturierten Datentransfer der beteiligten Stellen geschaffen werden, um Leistungsmissbrauch effektiver zu bekämpfen. Die gegenwärtige Rechtslage und IT-technischen Methoden müssen auf Bundesebene entsprechend angepasst beziehungsweise entwickelt werden. Eine weitere Aufgabe des Kompetenzcenters wird es sein, Voraussetzungen zu schaffen, um die Akteure bei der Entwicklung und Erstellung von Lagebildern zu unterstützen. Eine entsprechende Zeitschiene hierfür ist noch nicht bekannt. Zu Frage 2: Ziel des Senats ist es, missbräuchliche Strukturen frühzeitig zu erkennen, rechtskonform aufzuklären und konsequent zu verfolgen. Voraussetzung hierfür sind belastbare Erkenntnisse, eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Akteur:innen und ein datenschutzkonformer Informationsaustausch. Derzeit bestehen im Land Bremen bereits verschiedene Formate zum Datenaustausch, etwa im Rahmen von Arbeitsgruppen, ressortübergreifenden Fallbesprechungen oder im Austausch mit Ermittlungsbehörden. Aufgrund der föderalen Struktur des Sozialleistungssystems sind Bearbeitungszuständigkeiten je nach Leistungsart und gesetzlicher Grundlage unterschiedlich geregelt, sodass einzelne Leistungen entweder von Bundesbehörden, kommunalen Stellen, Versicherungsträgern wie beispielsweise den gesetzlichen Krankenkassen oder in gemeinsamer Verantwortung, etwa von den Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft bearbeitet und ausgezahlt werden. Eine umfassende, behördenübergreifende Statistik hält der Senat unter den derzeitigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen daher nicht für umsetzbar. Zu Frage 3: Das Land Bremen steht mit dem Bund und anderen Bundesländern – zum Beispiel im Rahmen des Bund-Länder-Austausches – in regelmäßigem Austausch zum Thema Sozialleistungsmissbrauch. In anderen Bundesländern – insbesondere in NRW – wird ebenfalls die Notwendigkeit von Lagebildern zur Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch gesehen. Hierzu existieren allenfalls erste rudimentäre Überlegungen. Wie bereits ausgeführt, müssen für die Erstellung von Lagebildern erst die gesetzlichen und IT-technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um einen rechtskreisübergreifenden und überörtlichen Datenaustausch zu ermöglichen. Hierbei soll der Gesetzgeber konkret durch das Kompetenzcenter in Nürnberg unterstützt werden. Die notwendigen Voraussetzungen für die Erstellung von Lagebildern werden daher erst mittelfristig geschaffen werden können. Federführend für die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch im Jobcenter (SGB II) ist der Träger Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration kooperiert hierbei eng mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen. Anfrage 17: Schulprogramm „Respekt Coaches“ gegen extremistische Ideologien vor dem Aus? Anfrage der Abgeordneten Kai-Lena Wargalla, Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das von der Bundesregierung geplante Auslaufen des Bundesprogramms „Respekt Coaches“ zum Jahresende? 2. Wie viele Schüler:innen an wie vielen Schulen im Land Bremen wurden durch das Programm bisher erreicht? 3. Inwieweit setzt sich der Senat für eine Fortsetzung des Programms ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Perspektive des Bundesprogramms „Respekt Coaches“ ist derzeit schwer einzuschätzen. Bereits 2023 war ein Auslaufen angekündigt, das anschließend wieder aufgehoben wurde. Diese wechselnden Signale beeinträchtigen die Planbarkeit und die stabile Ansprechbarkeit für Schulen sowie für die Zielgruppe der Schüler:innen erheblich. Das Programm beruht wesentlich auf langfristiger Bindungsarbeit zwischen Pädagog:innen und der Schüler:innenschaft; unsichere Rahmenbedingungen untergraben diese Kontinuität. Die Signale des Bundes erschweren die Arbeit vor Ort, führen zu Missmut und tragen zum Verlust von geeignetem Personal bei. Nach aktuellem Stand ist das Programm als befristetes Modellvorhaben angelegt und soll nach acht Jahren zum 31. Dezember 2026 enden. Ziele, Wirkung und Mehrwert an Schulen liegen im primärpräventiven Ansatz: Schüler:innen werden in Demokratieverständnis, eigener Meinungsbildung und Toleranz gegenüber anderen Meinungen gestärkt. Hinzu kommen Medienkompetenz, interkulturelle und interreligiöse Bildung sowie Diversitätsbewusstsein, Selbstwirksamkeit, Resilienz und die Auseinandersetzung mit menschenfeindlichen Ideologien. Damit leistet das Programm einen nachhaltigen Beitrag zu einem gesunden Klassenklima, mehr Zusammenhalt und einer konstruktiven Kommunikationskultur. Die Angebote umfassen vor allem Klassen- und Gruppenformate (auch jahrgangsübergreifend), Workshops, Vorträge, Arbeitsgemeinschaften über ein Halbjahr, Einzelberatung, Elternarbeit sowie Veranstaltungen und Exkursionen/Bildungsstättenaufenthalte. Zielgruppen sind insbesondere die Sekundarstufe I und berufliche Schulen. Die Arbeit erfolgt an ausgewählten Kooperationsschulen und wird passgenau an deren Bedarfe angepasst. Strukturell ist „Respekt Coaches“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt und wird vor Ort über die Jugendmigrationsdienste umgesetzt. In Bremen arbeiten unter anderem Caritas Bremen-Nord und der Jugendmigrationsdienst der AWO mit Schulen zusammen, häufig in Kooperation mit Trägern der politischen Bildung, dem Quartiersmanagement, Vereinen und Verbänden. Das Programm wird bundesweit für seine präventive Wirkung auf Demokratiebildung und Klassenklima positiv bewertet (Evaluation BMFSFJ; mehr als 600 000 erreichte Jugendliche, mehr als 900 Kooperationsschulen). Für Bremen zeigen Rückmeldungen von Schulen und Trägern eine klare Unterstützung für den Erhalt. Für Bremen würde das Auslaufen des Bundesprogramms „Respekt Coaches“ den Wegfall oder eine deutliche Reduktion primärpräventiver Angebote an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bedeuten. Die dadurch unterbrochene langfristige Bindungsarbeit und der Verlust erfahrener Fachkräfte bei Trägern wie Caritas und AWO würden Klassenklima, Konfliktprävention und die Stabilität bestehender schulischer Netzwerke schwächen. Schulen profitieren in Konfliktfällen oder Konflikt anbahnenden Situationen von der professionellen Ansprechbarkeit des pädagogischen Personals und dessen langfristige und niedrigschwellige Begleitung der Schüler:innenschaft. Schulen und Schulsozialarbeit müssten entstehende Lücken kurzfristig auffangen. Insgesamt drohten ein Qualitätsund Kontinuitätsverlust in der Präventionsarbeit sowie erhöhte Belastungen für Lehrkräfte. Zu Frage 2: Bereits im Jahr 2023 kam es bundesseitig zu massiven Kürzungen, die für Bremen einen Verlust von acht Vollzeitstellen zur Folge hatten. Pro Vollzeitstelle können im jeweiligen Stadtteil zwei Schulen über einen längeren Zeitraum begleitet werden, wobei jährlich mindestens zehn Projekte durchgeführt und begleitet werden können. Eine summarische Dokumentation der Teilnehmer:innenzahl sowie der Begleitung sozialpädagogischer Angebote erfolgt nicht. Das Angebot der „Respekt Coaches“ richtet sich an die gesamte Schüler:innenschaft. Ergänzend werden individuelle Beratungsangebote sowie Elterngespräche angeboten. Nach der Kürzung stehen dem Land nunmehr drei Vollzeitstellen zur Verfügung. Aktuell werden auf dieser Grundlage jeweils zwei Schulen im Bremer Westen, im Bremer Osten und in Bremen-Nord begleitet. Zu Frage 3: Der Senat hat sich hier immer deutlich positioniert und vor dem Hintergrund der empirisch dargelegten Wirksamkeit des Programms beim Bund für eine Weiterführung des Programms geworben. Anfrage 18: Vollziehung lebenslanger Freiheitsstrafen in Bremen Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 10. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bremen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten und 2021 und 2022 nach § 57a Strafgesetzbuch aus der Haft entlassen wurden, verstarben innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung? (Bitte getrennt nach Jahren angeben.) 2. Wie viele Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bremen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten und 2021 und 2022 nach § 456 Strafprozessordnung aus der Haft entlassen wurden, verstarben innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung? (Bitte getrennt nach Jahren angeben.) 3. Wie viele Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bremen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten und 2021 und 2022 durch Überstellung ins Ausland aus der Haft entlassen wurden, verstarben innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung? (Bitte getrennt nach Jahren angeben.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im genannten Zeitraum wurden zwei Personen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt waren, aus der Haft entlassen. Keiner dieser beiden aus der JVA Bremen entlassenen Gefangenen verstarb im fraglichen Zeitraum nach der Haftentlassung. Zu Frage 2: Der Staatsanwaltschaft Bremen ist kein entsprechender Fall erinnerlich. Regelmäßige statistische Datenerhebungen finden nicht statt. Zu Frage 3: Die Staatsanwaltschaft hält in ihrem Aktenbearbeitungssystem web.sta nur die Daten vor, die sie aktuell für die Bearbeitung und Erledigung ihrer Verfahren benötigt. Nach Abschluss der Verfahren besteht kein Bedarf, Erkenntnisse über den weiteren Lebensweg der Verurteilten fortlaufend zu erheben. Daten zum Ableben oder der Ausreise liegen bei der Staatsanwaltschaft daher nicht regelhaft vor. Anfrage 19: Hitzebedingte Sterbefälle im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 18. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele hitzebedingte Sterbefälle wurden nach Kenntnis des Senats in den Jahren 2023, 2024, 2025 sowie bislang im Sommer 2026 im Land Bremen registriert? 2. Welche konkreten flankierenden Maßnahmen hat der Senat in diesem Sommer ergriffen, um insbesondere ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Pflegebedürftige und andere besonders gefährdete Personengruppen vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen? 3. Welche konkreten messbaren Erfolge kann der Senat seit Einführung des Hitzeaktionsplans bezüglich Vermeidung beziehungsweise Reduzierung hitzebedingter Sterbefälle nachweisen, und an welchen Stellen sieht er selbst noch Versäumnisse und Verbesserungsbedarfe? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Hitze wird – mit Ausnahme von Hitzschlag – auf der Todesbescheinigung in der Regel nicht als zugrunde liegende Todesursache angegeben, da häufig eine Kombination aus Hitzeexposition und bestehenden Vorerkrankungen zum Tod führt. Im Land Bremen gab es in 2023 einen einzelnen Todesfall aufgrund von Hitzschlag. Die Daten für 2025 und 2026 liegen noch nicht vor. Aufgrund der notwendigen Berücksichtigung der indirekten Todesursachen ist das Führen einer Statistik zu hitzebedingten Sterbefällen schwierig und erfolgt derzeit über statistische Schätzungen. Das Robert Koch-Institut (RKI) führt hierzu in den Sommermonaten Modellrechnungen durch, bei denen die Gesamtsterblichkeit betrachtet und die Differenz zwischen modellierten Sterbefällen mit und ohne Hitzeeinfluss berechnet wird. Angaben zu konkreten Todesursachen sind in diesen Analysen nicht enthalten. Für das Land Bremen zeigen die bisherigen Analysen des RKI für die Jahre 2023, 2024 und 2025 keine hitzebedingte Übersterblichkeit. Für das Jahr 2026 liegen noch nicht alle Auswertungen vor. Zu Frage 2: In diesem Sommer hat der Senat im Rahmen des Hitzeaktionsplans Bremen/Bremerhaven vor allem auf Maßnahmen der Warn- und Informationskampagne gesetzt. Über verschiedene Kommunikationskanäle wurden gezielt Informationen für besonders gefährdete Gruppen verteilt, etwa zu Anzeichen hitzebedingter Notfälle, Handlungsempfehlungen und Schutzmaßnahmen. Multiplikatoren waren unter anderem Arztpraxen, Pflegedienste, Streetwork, Kitas, der Tourismus sowie Ansprechpersonen der „Kühlen Orte“ in Innenräumen. Seit Mai steht zudem das Hitzeportal zur Verfügung, das Informationen zu Hitzeentwicklung, gesundheitlichen Risiken, Schutzmaßnahmen sowie eine interaktive Karte mit schattigen Plätzen, Trinkwasserstellen und kühlen Gebäuden bietet. Die Nutzung des Portals stieg insbesondere an Hitzetagen deutlich an. Ergänzend wurde das Informationsheft „Hitzeknigge“ mit lokalen Hinweisen aktualisiert und in großer Stückzahl verteilt. Bei Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes informiert die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Bevölkerung über Social Media und die eigene Homepage. Das Thema Hitze und Gesundheit war zudem in den regionalen Medien sehr präsent; Hinweise zum Selbst- und Fremdschutz wurden wiederholt aufgegriffen. Zu Frage 3: Erfolgreiche Gesundheitsprävention zeigt sich gerade darin, dass unerwünschte Ereignisse – wie hitzebedingte Sterbefälle – gar nicht erst eintreten; ihr „Erfolg“ ist also ein Nichtereignis, das sich statistisch nicht eindeutig auf einzelne Maßnahmen zurückführen lässt. Zudem wirken hitzebedingte Gesundheitsrisiken im Zusammenspiel mit vielen anderen Faktoren wie Alter, Vorerkrankungen, Verhalten oder baulichen Bedingungen, sodass eine isolierte, kausale Zuordnung von Präventionsmaßnahmen zu Veränderungen der Sterbezahlen methodisch nicht belastbar möglich ist. Der Hitzeaktionsplan sieht jedoch auch in anderen Bereichen die Evaluation der Maßnahmen vor. Dazu gehören die Überprüfung des Umsetzungsstands, die Einschätzung der Effektivität und Effizienz der Maßnahmen sowie deren Akzeptanz in den jeweiligen Zielgruppen. Für die Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen sind entsprechende Indikatoren noch zu entwickeln. Anfrage 20: 65 Jahre Mauerbau: Wie vermittelt Bremen die Geschichte der deutschen Teilung? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 19. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Veranstaltungen, Projekte und Bildungsangebote hat die Landeszentrale für politische Bildung Bremen anlässlich des 65. Jahrestages des Mauerbaus am 13. August 2026 selbst durchgeführt oder unterstützt? 2. Warum wurde anders als zum 60. Jahrestag im Jahr 2021 kein eigenes Bildungsprojekt zum Jahrestag des Mauerbaus in 2026 durchgeführt? 3. Welche Maßnahmen hat die Landeszentrale für politische Bildung Bremen in den vergangenen fünf Jahren zur Vermittlung der Themen Berliner Mauer, SED-Diktatur und deutschen Teilung durchgeführt; welche Materialien, Veranstaltungen und Bildungsangebote hält sie aktuell vor und wie häufig werden die Angebote nachgefragt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Landeszentrale für politische Bildung hat anlässlich des 65. Jahrestages des Mauerbaus kein spezielles Angebot durchgeführt oder unterstützt. Zu Frage 2: Die Landeszentrale für politische Bildung konzentriert sich in der Angebotsentwicklung unter anderem auf aktuelle politische Entwicklungen, wichtige Jahrestage und besondere Ereignisse, die dazu geeignet sind, breitere Bevölkerungsschichten mit Themen der politischen Bildung anzusprechen. Im Jahr 2026 kommt die Landeszentrale, angesichts der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der personellen Ausstattung, zu der Einschätzung, dass die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am ehesten geeignet sind, die Themen „Deutsche Teilung“, „Diktaturerfahrung“ oder „Werte einer Demokratie“ öffentlich zu bespielen. Im Jahr 2021 nahm der Beteiligungsaufruf zum Bremer Kinder- und Jugendpreis „Dem Hass keine Chance“ Bezug auf das Gedenken anlässlich des Mauerbaus. Das Motto des Wettbewerbs ist jedoch jährlich wechselnd und sollte nicht wiederholt werden. Zu Frage 3: Die Landeszentrale für politische Bildung hat folgende Aktivitäten mit Bezug zur Geschichte der deutschen Teilung von 2021 bis 2025 angeboten: - Bremer Jugendpreis „Dem Hass keine Chance“ 2021. Das Motto lautete in Gedenken an 60 Jahre Mauerbau in Deutschland „Mauern einreißen – Grenzen überwinden!“ Insgesamt wurden 2021 Preisgelder an insgesamt 17 Einrichtungen/Beiträge vergeben. - 02.07.2022 Angebot einer Studienreise zur Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn und ehemalige Grenzanlage in Hötensleben. Absage aufgrund mangelnder Nachfrage. - 05.07.2022 Besuch der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn und Workshop im Rahmen einer mehrtägige Seminarfahrt zu „Bundesrat und Föderalismus im parlamentarischen System Deutschlands“ für Referendare und Lehrkräfte für Politik/Wirtschaft und andere Multiplikator:innen politischer Bildung. Darüber hinaus hält die Landeszentrale für politische Bildung weiterhin seit 2018 Ausstellungen der Bundesstiftung Aufarbeitung zum Ausleihen vor: - „Der Weg zur deutschen Einheit, Wir wollen freie Menschen sein! Der DDR-Volksaufstand vom 17. Juni 1953“; - „Die Mauer. Eine Grenze durch Deutschland, 20 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit.“ Die Bewerbung der Ausstellungen inklusive des Unterstützungsangebots bei der Durchführung von Begleitangeboten durch die Landeszentrale für politische Bildung erfolgt unter anderem über die Landeskoordination des Netzwerkes „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ auf der Lernplattform „It‘s learning“. In den Publikationsausgaben der Landeszentrale werden folgende Materialien bereitgestellt: - Claire Lenkova: Doppelte Heimat – Zwischen Ost und West (Graphic Novel), - Gerhard Sälter: 9. November 1989 – Der Fall der Mauer – Vom Ende einer unharmonischen Beziehung, - Udo Wengst und Hermann Wentker: Das doppelte Deutschland – 40 Jahre Konkurrenz, - Bundesarchiv: Die DDR im Blick der Stasi, - Jens Hüttmann: Geschichte der innerdeutschen Beziehungen 1945 – 1989, - Thomas Gaevert: Das Jugendradio aus dem Osten 1964 – 1993, - Andreas Rödder: Deutschland einig Vaterland, - Stefan Wolle: Der 17. Juni 1953, - Bundeszentrale für politische Bildung: Handbuch zur Deutschen Einheit, - Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“: DDR-Geschichte, - Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“: Das letzte Jahr der DDR, - Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“: Doppelte Staatsgründung, - Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“: Deutsche Einheit, - Zeitschrift „Fluter“: „Nach dem Mauerfall“, - Themenheft Falter (Schule): Geschichte der DDR, - Zeitschrift „Informationen zur politischen Bildung“: Geschichte der DDR, - Zeitschrift „Informationen zur politischen Bildung“: Gemeinsame deutsche Nachkriegsgeschichte 1945 – 1990, - Zeitschrift „Informationen zur politischen Bildung“: Der Weg zur Einheit, - Themenblätter im Unterricht: Herbst 89 in der DDR/17. Juni 1953 – Aufstand in der DDR, - Zeitschrift „Bürger & Staat“: Vereint nach drei Jahrzehnten? Folgende drei Angebote befinden sich aktuell in der Vorbereitung: - 23.09.2026 Vortragveranstaltung „Flucht, Ausreise, Ankommen. Auf den Spuren von DDR-Biografien in Hamburg und Bremerhaven“ in Kooperation mit dem Historischen Museum und dem Stadtarchiv Bremerhaven - 24.09.2026 Erzählcafé zu „Flucht, Ausreise und Ankommen in Bremerhaven“ in Kooperation mit dem Historischen Museum und dem Stadtarchiv Bremerhaven und - 03.10.2026 Dialogprojekt „OSTWESTRÄUME – Begegnen. Zuhören. Verstehen“ in Kooperation mit der Senatskanzlei Bremen. Darüber hinaus spielen Themen wie das Fehlen von demokratischen Rechten und persönlichen Freiheiten sowie biografische Diktaturerfahrungen als Querschnittsthemen immer in den Bildungsangeboten der Landeszentrale eine Rolle. Als Beispiel sei das Projekt „Mein Herz für Grundrechte“ (gemeinsam mit Initiative „Demokratie beginnt“) genannt, das seit 2018 kontinuierlich durchgeführt wird. Anfrage 21: SEK auf Abruf – aktueller Stand der Rufbereitschaft Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 19. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der angekündigten Neuregelung zur Rufbereitschaft des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Bremen einschließlich der sogenannten 3-zu-8-Vergütung, und wann wird die neue Arbeitszeitverordnung im Senat beschlossen? 2. Zu welchem Zeitpunkt soll die verbindliche Rufbereitschaft des SEK wieder vollständig angeordnet und praktisch umgesetzt sein? 3. Wie stellt der Senat bis zur endgültigen Umsetzung der Neuregelung sicher, dass das SEK jederzeit verlässlich einsatzbereit ist und die Einsatzbereitschaft nicht weiterhin maßgeblich von freiwilliger Bereitschaft der SEK-Beamten abhängt? Antwort des Senats: Zu den Anfragen 1 und 2: Die beabsichtigten Änderungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes wurden am 23. Juni 2026 im Senat in der ersten Senatsbefassung behandelt. Das Verfahren zur Beteiligung der Spitzenverbände ist bereits abgeschlossen. Ziel ist eine Beschlussfassung des Senats im September und der unmittelbar anschließende Erlass einer konkretisierenden Verwaltungsvorschrift durch die Senatorin für Inneres und Sport sowie einem darauf basierend neu gestalteten Dienstplan des SEK in enger zeitlicher Abfolge. Bei der Rufbereitschaft im Polizeivollzugsdienst ist grundsätzlich ein Zeitausgleich in Höhe von einem Achtel, also 12,5 Prozent der geleisteten Rufbereitschaftszeit, vorgesehen. Abweichend hiervon besteht zukünftig mit der neu normierten Rufbereitschaft mit besonderen Anforderungen die Möglichkeit, einen höheren Zeitausgleich zu gewähren, der sich an der Gesamtbelastung orientiert. Konkret ist für diese besondere Form der Rufbereitschaft ein Zeitausgleich von 30 Prozent vorgesehen, der ausnahmsweise bei besonders herausragender Belastung in Einzelfällen auf 45 Prozent erhöht werden kann. Zu Frage 3: Das Spezialeinsatzkommando der Polizei Bremen ist trotz der laufenden Umsetzung der Neuregelung weiterhin uneingeschränkt einsatzbereit. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 36. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Willkür statt Strategie. Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat über Fortsetzung oder Einstellung von Arbeitsförderprojekten 2026? Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Große Anfrage der Fraktion der CDU einstimmig die Große Anfrage und die vom 4. November 2025 28. Antwort des Senats zur abschließenden (Drucksache 21/1440) Behandlung an die staatliche Deputation für Dazu Arbeit. Mitteilung des Senats vom 20. Januar (Drucksache 21/1572) Information gemäß Stabilitätsratsgesetz § 9 (StabiRatG) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 70. Mitteilung des Senats vom 19. Mai Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1799) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Ratifizierung des Zweiten Gesetz in zweiter Lesung. Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 89. Mitteilung des Senats vom 9. Juni GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1828) (fraktionslos) Evaluation und Gutachten zum Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann Die Bürgerschaft (Landtag) überweist im öffentlichen Dienst des Landes einstimmig die Mitteilung des Senats zur 90. Bremen (Landesgleichstellungsgesetz) abschließenden Behandlung an den Mitteilung des Senats vom 30. Juni Ausschuss für die Gleichstellung der Frau. (Drucksache 21/1879) Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Hannes de Buhr anstellte der ausgeschiedenen Jessica Nachbesetzung eines Maasberg zum stimmberechtigten Mitglied stimmberechtigten Mitglieds des des Landesjugendhilfeausschusses. Landesjugendhilfeausschusses Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 92. Mitteilung des Senats vom 7. Juli GRÜNEN, Die Linke, FDP, BA-Gruppe Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1887) (fraktionslos) Enthaltung: BIW Die Bürgerschaft (Landtag) überweist die Mitteilung des Senats zur abschließenden 7. Fortschrittsbericht zur Umsetzung Behandlung an den Ausschuss für die von Gender Mainstreaming in der Gleichstellung der Frau. Bremischen Verwaltung 94. Mitteilung des Senats vom 5. August Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 2026 GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe (Drucksache 21/1923) Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt die Bericht Nr. 31 des Ausschusses für Behandlung der Petitionen wie vom Petitionen Ausschuss empfohlen. Bericht und Antrag des staatlichen 99. Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Ausschusses für Petitionen vom GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe 14. August 2026 Enthaltung: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1938) (fraktionslos) Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Martina Georgius als Vertrauensperson und Wahl von Vertrauensleuten für den Sebastian Stoll als stellvertretende Ausschuss zur Wahl der Vertrauensperson für den Ausschuss zur ehrenamtlichen Richterinnen und Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und 103. Richter am Finanzgericht Bremen Richter am Finanzgericht Bremen. Antrag der Fraktion der FDP vom Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 20. August 2026 GRÜNEN, Die Linke, FDP, BA-Gruppe (Drucksache 21/1944) Dagegen: BIW, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
