Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BIW): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es tut teilweise schon körperlich weh, (Abgeordnete Sascha Aulepp [SPD]: Das finde ich auch.) was man sich hier von den Linken anhören muss. (Beifall BIW) Frau Leonidakis – –. Jetzt geht sie raus. (Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Angsthase!) Holz entzündet sich nicht bei 40 oder 45 Grad. Frau Leonidakis, in Griechenland wurden gerade 280 Brandstifter verhaftet. Darum geht es bei diesen Waldbränden – nicht nur in Griechenland! (Beifall BIW) Meine Damen und Herren, extreme Hitze ist natürlich eine Gesundheitsgefahr. Sie trifft ältere Menschen, Pflegebedürftige, kleine Kinder, Menschen mit Vorerkrankungen und Menschen ohne Wohnungen besonders hart. Wer Verantwortung trägt, muss schützen – mit Warnungen, mit Trinkwasser, mit kühlen Räumen, mit Schatten, mit hitzefesten Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Darüber gibt es keinen Streit. (Beifall BIW) Nun wollen die Grünen den Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung schreiben. Das ist ja wohl der wesentliche Punkt des Textes der Grünen zu dieser Aktuellen Stunde. Deswegen möchte ich mich darauf beschränken. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz ist kein Sammelband für gute Absichten. Es ist auch kein Ort, an dem man politische Dringlichkeit durch Verfassungsrang beweist. Das Grundgesetz ist die Ordnung unseres Staates. Es schützt Freiheit, begrenzt Macht und ordnet Verantwortung zwischen Bund und Ländern. (Beifall BIW – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Richtig!) Genau deshalb sollten wir mit ihm sorgfältig umgehen. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes wollten ein handlungsfähiges Land. Aber sie wollten keine Verfassung, die bei jeder berechtigten politischen Forderung um ein neues Kapitel ergänzt wird. (Beifall BIW) Die Zwei-Drittel-Regelung ist kein bürokratisches Hindernis. Sie ist eine politische Mahnung: Ändert die Verfassung nicht, weil ein Thema wichtig ist; ändert sie nur, wenn eine klare, dauerhafte und anders nicht lösbare Regelungslücke besteht! Genau diese Begründung bleiben die Grünen schuldig. (Beifall BIW) Übrigens, wenn es um den Umgang mit unserer Verfassung geht, lohnt auch ein Blick zur CDU. Deren Fraktionsvorsitzende Dr. Wiebke Winter hat in diesem Haus im Februar erklärt, die Linke sei als Regierungspartner untragbar, ich zitiere, weil man jede Nähe zu verfassungsfeindlichen Strukturen ausschließen müsse. Nur wenige Monate später signalisiert dieselbe Dr. Winter öffentlich, bei einer Grundgesetzänderung zum Klimaschutz werde man notfalls, ich zitiere wieder, mit anderen Parteien sprechen, und es wäre nicht das erste Mal, dass ein solcher Beschluss gemeinsam mit der Linkspartei gefasst werde. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Ja, richtig!) Selbst der eigene umweltpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Traurig. Traurig!) widerspricht ihr postwendend und verweist auf den Unvereinbarkeitsbeschluss. Wieder einmal ein CDU-Special zum Kopfschütteln. (Beifall BIW) Zurück zu den Grünen. Wir fragen: Was kann Bremen beim Hitzeschutz denn heute ohne diese Grundgesetzänderung nicht tun? Welche dringend benötigte Maßnahme scheitert am Grundgesetz heute? Wo fehlt eine Bundeskompetenz? Wo ist eine Landeszuständigkeit unklar? Dazu hören wir: nichts. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man sagt, Bund, Länder und Kommunen müssen beim Hitzeschutz zusammenarbeiten – das ist richtig – oder ob man sagt, wir schaffen dafür eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz. Das ist ein Eingriff in die bundesstaatliche Ordnung. Ein neuer Paragraf im Grundgesetz schafft keinen Schatten auf einem Schulhof. Er öffnet keinen Trinkbrunnen. Er senkt keine Temperatur in einem Pflegeheim, und er erreicht keinen alleine lebenden Menschen, der bei 35 Grad Hilfe braucht. (Beifall BIW) Das tun nur konkrete Maßnahmen, und dafür gibt es heute bereits Handlungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten. Bremen kann handeln. Der Senat kann handeln, und er muss sich auch daran messen lassen. Wie viele Trinkwasserstellen stehen tatsächlich bereit? Wo gibt es kühle öffentliche Aufenthaltsorte? Welche Kitas und Schulen haben ein belastbares Hitzeschutzkonzept? Welche Pflegeheime und Krankenhäuser sind vorbereitet? Wie werden Obdachlose, Alleinlebende, Ältere und chronisch Kranke rechtzeitig erreicht? Das sind Fragen, die beantwortet werden müssen. (Beifall BIW – Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Richtig!) Wir brauchen keine Verfassungsrhetorik. Wir brauchen Umsetzung, und wir brauchen einen Hitzeschutz, der dort ankommt, wo die Menschen ihn brauchen. Dafür stehen wir BÜRGER IN WUT bereit. Aber einem leichtfertigen Umgang mit dem Grundgesetz erteilen wir eine klare Absage. Unsere Verfassung ist keine Pinnwand. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BIW)
