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Tim Sültenfuß

Die Linke 26.08.2026 Sitzungen 21/36

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Wir debattieren heute über Politikerbeleidigungen oder beleidigte Politiker:innen. Der Anlass dafür ist, dass die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND mitbekommen hat, dass in Deutschland aktuell parteiübergreifend eine Debatte über den Sinn und Unsinn von § 188 StGB geführt wird. Vielleicht haben Sie davon erstmals gehört, weil das Thema auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz im Juni war. Vielleicht war es aber auch eine Initiative der AfDBundestagsfraktion ebenfalls im Juni, die Sie inspiriert hat. Was wirklich zur Idee für diesen Antrag geführt hat, das können wir nur mutmaßen. Die FDP wollte natürlich auch mitmischen und hat noch schnell einen eigenen Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung zusammengeschustert. Als Allererstes halte ich es in dieser Debatte für extrem wichtig, einmal klarzustellen: Durch den § 188 StGB wird nichts unter Strafe gestellt, was nicht durch §§ 185 und 186 StGB ohnehin schon strafbar wäre. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das ist richtig!) Trotzdem gibt es gute Gründe für Kritik an der aktuellen Fassung des § 188 StGB. Dieser Paragraf konstituiert vor allem zwei Unterschiede zum normalen Beleidigungstatbestand: Zum einen sind höhere Höchststrafen möglich, wenn sich die Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens richtet und sie außerdem geeignet ist, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren – großer Unterschied zu § 185 StGB. Zum anderen können Beleidigungen von Politikern anders als Beleidigungen gegen alle anderen Personen von den Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantrag der Beleidigten verfolgt werden, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten und die beleidigte Person nicht widerspricht. Das ist, finde ich, auch noch mal wichtig, das klar zu benennen, dass die Strafverfolgung kein Automatismus ist und dass Spitzenpolitiker:innen auch bei der aktuellen Rechtslage durchaus die Möglichkeit hätten, eine Strafverfolgung inklusive Hausdurchsuchungen zu verhindern. Friedrich Merz zum Beispiel: Der hat sich aber lieber dazu entschieden, extra eine Agentur anzuheuern, die das Internet nach möglichen Beleidigungen gegen ihn durchforstet und dann Hunderte Strafanzeigen gegen normale Bürger:innen stellt. Das Lustige daran ist: Diese Agentur wurde gegründet von der damaligen Chefin der Jugendorganisation der FDP, Franziska Brandmann, und Alexander Brockmeier, damals Abgeordneter für die FDP im Landtag von NRW. (Beifall Die Linke – Heiterkeit CDU) Während die FDP sich also hier als Verteidigerin der Meinungsfreiheit aufspielt, verdienen sich Ihre Parteikolleg:innen mit dem, Zitat, „kompromisslosen Anzeigeverhalten von Spitzenpolitikern“ eine goldene Nase. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Es regelt mal wieder die Wirtschaft!) Ein weiteres Beispiel für dieses kompromisslose Anzeigeverhalten von Spitzenpolitikern ist Agnes Strack-Zimmermann, aka „Adolfine die Kriegstreiberin“. (Zurufe: Ooh! – Unruhe CDU, BIW, FDP) Die FDP-Politikerin gibt an, pro Monat gut und gerne 250 Anzeigen zu stellen. (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Das ist aber eine Beleidigung!) OLG Karlsruhe hat gesagt, dass man das sagen darf! (Glocke)

Alle Reden von Tim Sültenfuß Protokoll (PDF) ↗