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Dr. Oğuzhan Yazıcı

CDU 26.08.2026 Sitzungen 21/36

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben sehr lange auf diese Novelle gewartet, und ich möchte gleich zu Beginn sagen: Wir werden zustimmen, weil die Novelle ein Fortschritt ist und echte Deregulierung enthält, meine Damen und Herren. Aber gerade, weil wir diesen Weg unterstützen, müssen wir auch darüber sprechen, wo die Reform auf halbem Wege stehenbleibt. Ein Punkt ist die genannte Umbauordnung. Für den Wohnungsbau gibt § 51a tatsächlich eine sehr klare Erleichterung. Das begrüßen wir ausdrücklich. Aber wieso macht diese Umbaukultur eigentlich an der Wohnungstür halt? Wenn wir an den Leerstand in unserer Innenstadt denken, da geht es nicht nur um Wohnungen, sondern es geht um Gastronomie, um Praxen, um Büros, also um Gewerbe. § 67 erlaubt hier zwar im Einzelfall eine Erleichterung, aber beim Wohnungsbau steht es ausdrücklich im Gesetz, für gewerbliche Nutzung braucht man noch mal eine Abweichungsentscheidung der Bauaufsicht. Deswegen, das können wir nicht ganz nachvollziehen. Hier muss ein Schritt weitergegangen werden. Es braucht eine Bestandsbauordnung, in der auch sehr klar geregelt ist, Erleichterungen bei gewerblichen Nutzungen, die direkt im Gesetz stehen, meine Damen und Herren. Ein zweiter Punkt ist die angesprochene Schlusspunktfunktion, eine teilweise komplexe Materie. Die fällt jetzt weg, und das wird das Verfahren auf jeden Fall beschleunigen. Aber die Kollegin hat die Probleme eben benannt. Es wird Verantwortung verlagert, weg vom Bauamt hin zum Planer und zum Bauherrn. Er muss sich künftig selber um Baumschutz- und Wasserschutzgenehmigungen kümmern. Da sagt der Senat, glaube ich, selbst in dem Papier: Diese Baugenehmigung kann im Zweifel irgendwann sogar zu einer leeren Hülle werden, wenn die anderen Genehmigungen nicht vorliegen. Jetzt muss man sich einmal vorstellen, man bekommt zwar eine Genehmigung, kann aber trotzdem nicht einen Tag früher bauen. Das ist nicht der richtige Maßstab, meine Damen und Herren. Genau an diesem Punkt müssen wir auch diese neue Zwölf-WochenFristregelungen mit anschließender Genehmigungsfiktion messen. Das ist grundsätzlich ein Fortschritt, auf jeden Fall. Aber noch mal, wenn nach zwölf Wochen eine Baugenehmigung vorliegt, aber weitere Genehmigungen der anderen Fachbehörden noch ausstehen, dann ist das Projekt immer noch nicht startklar. Genau deshalb haben wir auch schon im vergangenen Frühjahr eine 90-Tage-Regelung nach niedersächsischem Vorbild vorgeschlagen, weil für uns nicht nur die Genehmigungsfiktion entscheidend ist, sondern wer das Verfahren führt. Da unterscheiden wir uns vom Senat, denn wir wollen die Verantwortung nicht vom Bauamt zu den Planern verlagern, sondern wir wollen die Bauaufsicht als Verfahrensführerin stärken. Sie soll nämlich die anderen Fachabteilungen zusammenführen, frühzeitig einbinden und dann gemeinsam zum Ergebnis führen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Der Senat möchte sich hier mit der Baukonferenz helfen. So verstehe ich das jedenfalls. Sie soll das irgendwie auffangen. Wir finden dieses neue Instrument grundsätzlich sehr gut. So stelle ich mir eigentlich eine Bauermöglichungsverwaltung vor. Nur, sie ist unverbindlich und sie ist kostenpflichtig. Alle entscheidungsbefugten Fachressorts sollen daran teilnehmen, sie müssen aber nicht daran teilnehmen. Wenn man sich vorstellt, dass mit dem Wegfall der Schlusspunktfunktion die Verantwortung auf den Planer verlagert wird, dann muss es doch gerade dann darauf ankommen, richtig, sicher zu koordinieren, meine Damen und Herren, und das tun Sie nicht. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Deswegen ist das im Grunde genommen meine schärfste Kritik an Ihrer Reform. Wir hätten uns auf jeden Fall eine andere Regelung vorgestellt. Wir haben sie im letzten Frühjahr auch schon vorgeschlagen. Noch ein Punkt zieht sich durch die Novelle. Das ist der Umgang mit Bremensien. Der Senat wollte sich zwar stärker an der Muster-Bauordnung orientieren und Bremer Sonderwege abschaffen, aber da muss man eben auch den Mut haben, das zu tun. Ich möchte hier nur drei Beispiele nennen, wo Sie es nicht getan haben. Das ist zum Beispiel die Begrünungspflicht. Schön ist, dass Sie nach monatelanger Selbstblockade jetzt endlich zu einer pragmatischen Lösung gekommen sind. Es gibt keine allgemeine Pflicht. Photovoltaik hat einen Vorrang bei Gebäudeklasse 1 und 2, aber bei 3 und 5 gibt es nach wie vor die Bremer Dachbegrünungspflicht, meine Damen und Herren. Noch deutlicher wird es im allgemeinen Abweichungstatbestand nach § 67. Die Musterbauordnung sagt „soll“ und Bremer hält weiterhin am „kann“ fest. Es gibt zwar Ausnahmemöglichkeiten in bestimmten Fallgruppen, aber das muss der Antragsteller ausdrücklich begründen, und der Senat sagt selbst, diese Beweispflicht liegt beim Antragsteller. Wir finden, wenn man es ernst meint mit einem Paradigmenwechsel zum Ermöglichen, sollte hier auch das entsprechend bei der Verwaltung gelebt werden, meine Damen und Herren. Ein drittes Beispiel sind die Typengenehmigungen. Die Musterbauordnung erlaubt, dass man kraft Gesetzes Typen aus anderen Bundesländern in Bremen zur Anwendung bringen kann. Bremen allerdings hat hier noch einmal eine Bremensie drin. Sie hat einen zusätzlichen Zustimmungsvorbehalt der Unterbauaufsichtsbehörde seit 2024. Das lassen Sie weiter drin. § 72a wird überhaupt nicht angefasst. Das können wir nicht nachvollziehen. Wir hätten uns hier eine klare Regelung gewünscht, dass Typengenehmigungen aus anderen Bundesländern bei uns Anwendung finden, sodass man hier nur noch die Standortfragen klärt, aber nicht das System selber noch mal. So verstehe ich auch serielles Bauen: Ein Typ, der irgendwo in einem anderen Bundesland einmal durchgeprüft wurde, der muss nicht in einem anderen Bundesland noch mal von vorn zu einem Einzelstück gemacht werden, meine Damen und Herren. Das macht keinen Sinn. Hier hätten wir uns auch deutlich mehr Neugeist gewünscht. (Beifall CDU) Ich komme zum Schluss. Die Novelle ist ein wichtiger Schritt, das Recht ist besser geworden. Ob es am Ende zu schnellerem, günstigerem Bauen führen wird, das wird der Vollzug zeigen. Das wird sich zeigen bei der Feuerwehr, bei der Bauaufsicht und bei anderen Fachbehörden, meine Damen und Herren. Ein schnelleres Gesetz macht noch keine schnellere Bauverwaltung. Daran knüpft auch der Antrag der FDP an. Der geht über die Landesbauordnung hinaus. Er verlangt zu Recht, dass der Bremer Weg konsequent jetzt zur Anwendung gebracht wird, dass die Themen, die im Themenspeicher sind, die übrigens die wirklichen Kostentreiber und die richtig komplizierten Fälle sind – –. (Glocke) Ich bin gespannt, ob Sie es bis zum Ende des Jahres schaffen. Ich glaube es nicht, aber es ist richtig, was die FDP da fordert. Einige Punkte haben wir selber auch schon hier im Parlament zur Abstimmung gestellt. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Wir werden deshalb dem Antrag der FDP in Gänze zustimmen. – Danke schön! (Beifall CDU)

Alle Reden von Dr. Oğuzhan Yazıcı Protokoll (PDF) ↗