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Sigrid Grönert

CDU 26.08.2026 Sitzungen 21/36

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Wir werden nicht zustimmen, und ich werde es auch begründen. Dieser Antrag der Koalition stand bei uns allerdings lange auf Zustimmung. Doch dann änderte die Koalition ihn inhaltlich so, dass quasi ein neuer Antrag unter alter Überschrift daraus wurde. Deshalb rate ich auch allen, die meinen, zu wissen, worum es geht, zu prüfen, welche Version Sie gelesen haben. Der neuen Fassung können wir jedenfalls nicht mehr zustimmen. Doch zuerst einmal grundsätzlich zur Anerkennung von Assistenzhunden: Dass es die in Deutschland laut Gesetz erforderliche Zertifizierungsstelle bis heute nicht gibt, kann nicht einmal verwundern. Das haben meine Vorredner auch schon ausgeführt. Die Erwartungen und Vorgaben sind außerordentlich hoch. Direkt am Anfang gab es eine Initiative, doch bereits nach wenigen Monaten gab sie auf, und ein Nachfolger ließ sich bisher nicht finden. Wenn wir indes in unsere europäischen Nachbarländer wie zum Beispiel die Niederlande, Belgien, Österreich oder Spanien schauen, können wir feststellen, dass Ausbildung und Anerkennung von Assistenzhunden dort, man könnte sagen, pragmatischer gehandhabt werden. Wir haben uns in Deutschland mit unseren Vorgaben offensichtlich einen Engpass geschaffen, der sich nicht so leicht passieren lässt. Zudem wird die Umsetzung der Zertifizierungsstelle in der jetzt geforderten Form wahrscheinlich für Menschen, die einen Assistenzhund brauchen, hohe Kosten nach sich ziehen. Da diese privat zu tragen sind, sind die Aussichten für potenzielle Halter und Halterinnen nicht gerade rosig. Deshalb darf und muss man natürlich auch die Frage stellen, ob wir in Deutschland mit unseren Vorgaben auf dem richtigen Weg sind. Lediglich darauf zu setzen, dass sich in naher Zukunft doch jemand für die Umsetzung der Zertifizierungsstelle findet, scheint mir zu kurz gedacht. Aber, meine Damen und Herren, das Entweder-oder der Bremer Koalition wird nicht die Lösung vorhandener Probleme sein. Ganz sicher wird es dadurch sogar neue geben. Die Bremer Koalition will die Verlängerung der Übergangsregeln – Herr Sültenfuß sagte, es gäbe sie nicht, nach meinem Infostand gibt es sie eigentlich schon – nur noch bis zum Ende 2026 akzeptiert. Ab dem 1. Januar 2027 will sie entweder eine vollständig umgesetzte Zertifizierungsstelle sehen oder eine grundsätzliche Vereinfachung der kompletten Assistenzhundeausbildung und Zertifizierung nach österreichischem Modell. Das ist doch schon deshalb Quatsch, weil selbst mit viel gutem Willen niemand mehr bis zum Ende des Jahres diese Zertifizierungsstelle umsetzen kann. Mit Blick auf diese Forderungen kann ich ohnehin nur zu folgendem Rückschluss kommen: Entweder ist eine Zertifizierungsstelle aus Sicht der Bremer Koalition sinnvoll, dann muss man die Übergangsregeln selbstverständlich auch über den 31. Dezember 2026 hinaus akzeptieren. Oder, liebe Koalition, Sie halten die Zertifizierungsstelle für unnötig, dann aber doch bitte nicht erst ab dem 1. Januar 2027. Dann wäre es nur folgerichtig, das österreichische Modell doch ab sofort zu fordern. (Beifall CDU) Ihr Antrag ist somit ziemlich verkorkst, meine Damen und Herren. Ich würde tatsächlich auch niemandem empfehlen, sich ausschließlich an Österreich zu orientieren, sondern wenn schon, dann in allen europäischen Ländern nach guten Ansätzen zu schauen. Aber wahrscheinlich hat die Bremer Koalition sich direkt für das österreichische und nicht zum Beispiel für das niederländische Modell entschieden, weil sie mit dem niederländischen Modell nämlich die Forderung der AfD auf Bundesebene aufgegriffen hätte, und das hätte ihr Stolz wohl nicht zugelassen, und sie wollten doch etwas mehr Abgrenzung. Deshalb nun Österreich. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Wie aber begründet eigentlich die Bundesregierung ihr Festhalten an der Zertifizierungsstelle? Von dort hört man Folgendes: Den Menschen mit Assistenzhundebedarf soll eine zuverlässige Ausbildung ihrer Tiere garantiert werden. Eine bloße Kennzeichnungspflicht würde dieses Ziel nicht gewährleisten. Auch die Sicherheit der Allgemeinbevölkerung bei der Gewährung von Zutrittsrechten muss absolut verlässlich gewährleistet sein, denn nur so kann man auch umfassende Akzeptanz erwarten. In anderen europäischen Staaten bleiben gewährte Zutrittsrechte oftmals hinter denen in Deutschland zurück. Doch genau diese Zutrittsrechte sind doch wesentlich für die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Assistenzhunden. Menschen mit Assistenzhundebedarf sollen also erstens vor unseriösen Anbietern geschützt werden, und zweitens sollen ebenso die Interessen derer, die Zutritt gewähren müssen, wie Supermärkte, Fluggesellschaften oder zum Beispiel medizinische Einrichtungen und drittens die der Allgemeinbevölkerung gewahrt bleiben. Nicht zuletzt muss viertens auch das Tierwohl garantiert sein. All das spricht doch für eine Zertifizierungsstelle, und zwar auch über den 1. Januar oder 31. Dezember 2026 hinaus. Doch, wie schon gesagt, ich bin nicht gegen eine Überarbeitung, die manches vielleicht doch noch einfacher und am Ende auch kostengünstig machen würde. Die Bremer CDU-Fraktion wird aber gewiss nicht unter der Überschrift, die irreleitend ist, Übergangsregeln wieder in Kraft setzen, das österreichische Modell auf den Weg schicken. Die Fortsetzung der Übergangsregeln ist doch auf Bundesebene nach meinem Kenntnisstand unstrittig und Beschlusslage. Diesen Antrag aus Bremen braucht dafür niemand. (Beifall CDU) Zum Schluss: Gut ausgebildete Assistenzhunde ermöglichen ihren Haltern und Halterinnen ebenso wie Blindenführhunde einen in weiten Teilen selbstbestimmten, eigenständigen Alltag. Diese großartige Möglichkeit sollten wir nicht durch zu viele Paragrafen und hohe Kosten aufhalten, aber ohne wird es auch nicht gehen. Ich freue mich auch über die Sicherheit, die Deutschland da auf allen Ebenen gewährleisten möchte. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

Alle Reden von Sigrid Grönert Protokoll (PDF) ↗